1914 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

_ Graf von Ballestrem: Es is zweifelba?t, was unter Reinertr2g verstanden werden soll. Jh möchte fragen, ob damit diejenigen Betriebsübershüsse “gemeiut sind, we.che nah Abzug der

e dem Fideikommißbesizer verbleiben, auch wenn buhmäßige Abschreibungen gemacht werdea.

Justizminister Dr. Beseler:

Der Geseßentwurf stellt nit den Grundsatz auf, daß der Fidei- Tommißbesiger verpflichtet sei, jährli Abschreibungen zu mahen und den Betrag dieser Abschreibungen auf den jährlichen Reinertrag in Anrechnung zu bringen. Nur soweit cs der Verkehrsauff.fsung ent- spriht, daß als Gewinn eines Unternehmens nur das angesehen wird, was von den Einnahmen nah Abzug der Abschreibungen übrig bleibt, muß au der Fideikommißbesitzer sich gefallen lassen, daß sein Rein- einkommen fi um den Betrag der Abschreibungen mindert. Dies wird für fkaufmännishe und gewerklihe Betriebe regelmäßig zu- treffen. Dagegen dürfte ein Gleiches für den landwirtschaftlihen Betrieb im allgemeinen niht anzunehmen fein.

Der Paragraph wird angenommen.

8 49a lautet:

Auf Antrag der Familtenvertretung kann die Fideikommiß- behörde den Fideikommißbesiyzer zur selbständigen Führung des Nets streits ermächtigen oder einen be}onderen Vertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Familien stellen. E ._ Graf von Behr-Behrenhoff fragt, ob es nicht richtiger

wäre, ftatt „des Nechtsstreits“ zu sagen „eines Rechts|treits“.

Der Präsident glaubt, daß man über diese Schwieriakeit am besten dadur hinwegkommen fönne, daß man das „des" als Druck- fehler anfehe.

Das Haus ist damit einverstanden.

S 57 trifft Bestimmungen über die Fälle, wo das Familien-

x A In , . reht zu ruhen hat. Dies ist auch der Fall, wenn das Familien mitglied die Reichsangehörigkeit nicht besitzt.

Graf von SGimmelmann: Diese Bestimmung hat in Schleswig-Hol"tein Befürchtungen wahge ufen. Nehmen wir an, daß einer der Fideikommißbesizer eine Tohter hat, die cinen dänischen Untertanen hetratet, so wird fi? dadur der Reichsangehöigkeit ver- lustig gehen. Wrde diese Tochter nun später durch das bestehende Erbfoigerecht zur Erbin der Lehentherrschaft berufen, so würde fie die LTetle, die in Preußen liegen, nit erben können, es müfßse denn ihr GChemann zum deutschen NReihsangehörigen gemaht werden. Auch S 158 hat Beforgnis wahgerufen.

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn die Tochter eines Lehnsgrafen dur Heirat mit einem Ausländer die Reichsangehörigkeit verliert, so würde Fe allerdings

er Befugnis zur Ausübung ihres Familienrets verlustig gehen. Sie

würde also unfäbia zur Nabfolge werden und, falls Ke bereits den Lehnsbesiß erworben hat, ihn verlieren. Will fie diese Natteile ver- meiden, so muß fie entweder ihren Ehegatten veranlassen, die Neihs- angehörtgkeit zu erwerben oder, soweit ih in diesem Augenblick die Sache übersehen kann, beantragen, daß fie wenigstens für ihre Person wieder als Neichsangehörige aufgenommen wird.

Die weitere Frage des Herrn Grafen beantworte ih dabin : fcweit es sh um Rechte handelt, die auf öffentlih-rechtlihen Vor- schriften ruhen, werden fie durch das vorliegende Geseg gar nit be- rührt. Von den Befugnissen, die er erwähnte, kommt für die Fidei- kommißgesezgebung nur die Ausfezung eines Letbgedinges in Betracht. Beruht diese Befugnis des Lehnsbesizers auf \tiftung8mäßigen Be- ftimmungen, fo wicd sie durch das Gese auch nicht berührt, sondern bleibt ebenfalls bestehen. Also irgend eine Gefährdung in der Rich- tung, wte der Herr Graf für etnige Familten zu befürhten \chien, Tann ih in diesem Gese nicht erblicken __ Nach § 73 steht dem zunächst berufenen Anwärter aus der älteren Lintie- die Wahl zwischen zwei in einer Hand vereinigt gewesenen Familienfideikommissen zu. Wählt der Anwärter nicht binnen einer von der Fideikommißbehörde zu bestimmenden Frist, 10 entscheidet das Los, das vom Vorsigenden der Behörde zu ztehen ist.

Hierzu licgt der Antrag des Fürsten zu Jnnha und Knyphausen vor:

_ Die Frist muß im Fall der Geschäftsunfähtakeit des Anwärters

bis zum Einitritt feiner Volljährigkeit hinausgeschoben werden.

In der Begründung führt der Fürst aus, daß gerade der Aus- druck Geschäftsunfähiakeit gewählt fei, weil ja Verhältnisse eintreten Éonnen, daß auch cirmal ein Erwathsener vorübergehend geshäfts- unfähig sein kann.

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Justizminister Dr. Beseler:

Vteine Herrea! Jh möchte doch bitten, den Antrag abzulehnen Eine Regeiung der Nalhfolge muß doch erfolgen, !und je eher sie er- folgt, um so beffer ist es. Es würde, wenn man dem Antrage des Herrn Vorredners stattgeben wollte, ih die Notwendigkeit einer Zwischenverwaltung ergeben, deren Dauer gar nit abzusehen ist, weil man nicht weiß, ob nit, falls der wablberechtigte Anwärter während der Minderjährigkeit sticht, wieder ein Minderjähriger zur Wabl berufen wird. Da muß man doch au auf den anderen Anwärter, der in Frage kommt, Rücksicht nehmen; der hat dech au einen Anspruch darauf, daß die Entscheidung möglthst bald erfolgt.

Der Herr Vorredner hat weiter darauf hingewiesen, daß cine so shwerwiegende Eotschcidung für den geseßlichen Vertreter sehr {wer zu treffen sein würde. Das ist ja au zuzugeben. Aber vor solchen Entscheidungen kann er nicht bewahrt bleiben. Es gibt doch auch noch andere Entschzidungen, die ebenso s{chwerwiegend sind, die man ihm unbedingt zuweisen muß, zum Beispiel die Ausschlagung einer Erbschaft. Der ganze Vorschlag des Entwurfs beruht auf einem Ge- danken, der hon im Allgemeinen Landrecht si vorfindet.

“Fünst zu Innhausen und Knyphausen: Eine Ver- waltung tür Minderjährige muß nach diesem Gesey ja auch eintreten. Ich will nur, daß dem ältesten Anwärter das Recht der Entscheidung bis zur Bolljährigkeit gewahrt wird.

Justizminister Dr. Be seler:

Ich glaube do, daß dem Herrn Vorredner ein Irrtum unter- laufen t. Es ist nicht richtig, daß auch nach dem Entwurf stets eine Verwaltung etingerihtet werden muß. Wenn Neffe und Bruder des leßten Fidetfommißbesißers konkurrieren, so braucht vielleiht für den einen gar feine Verwaltung einzutreten.

Fust zu Inmhausen und Knyphausen: Ih glaube nicht, daß auf Grund des § 73 ein Bruder und ein Neffe miteinander konturrieren fönnte". ;

Herr Dr. von Hagens: Es acht nicht an, hier Geschäfts unsäbigfcit und Bolljährigkcit gegenüterzustellen. Es darf daun allein nur Minderjährigkeit hetßen.

Fust zu Sunhausen und Knyphausen mit dieser Aenderung einverstanden.

Justizminister Dr. Beseler : Ie bicibe bei meinem Widerspruch.

ist eventuell

L 73 wird mit dem Antrage des Fürsten zu Jnnhausen und Knyphausen angenommen. Auf eine Anfrage des Grafen von Plettenberg zu S 134 bemerkt der

Justizminister Dr. Besele r: Wenn eine folhe Uebertragung des Gutes in einen andern Bezirk geschehen soll, so würde ein Fideitommißstempel niht erhoben werden. Was aus dem Erlös frei bleibt, was also in das neue Gut nit htneingesteckt wird oder werden kann, weil die Größe des Bestandes daran hindert, bleibt Fideikommißkapital.

_ Auf eine Frage des Grafen von Alvensleben- Schönborn, wie die 88 1 und 158 aufzufassen sind, antwortet der

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn es sih um eine besondere Art der Versorgung der Familie handelt, würden diese Anordnungen unberührt bleiben. Sollten die früheren Lehnstämme in Geldfideikommisse umgewandelt sein, o bleiben fie als foléhe besiehen.

S 192 betrifft die Herabsezung des Graf von Mirbach-Sorquitten: ih den Antrag gestellt, es möchten ideifommisses die Schulden abgeseßt werden. Der jetzige Stempel t niedriger als der bisherige. Ih bedauere aber nah wie vor, daß die Schulden nicht abgezogen werden dürfen. Man kann vielleiht einen Ausweg dahin suhen, indem man diesen Um- stand bet der S{uldenamortisation berücksihtigt. Von einem Antrage habe ih abgesehen, weil infolge unserer Reichssteuergesctgebung dem

jeßigen Ge)ey nit mehr die alte Bedeutunz innewohnt.

Der Paragraph wird angenommen, ebenso der Rest der Vorlage.

Hierauf begründet Graf zu Rantau seinen Antrag Il, wonach das Fideikommißgesez nur nach Bedürfnis der einzelnen Provinzen in Krafl gesetzt werden darf.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Geseyentwurf wird nach den heutigen Beschlüssen hierauf im ganzen fast einstimmig angenommen.

Der Antrag von Dziembowski wird angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 41/2 Uhr; nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr (Dänen interpellation und Etat).

Fideikommißstempels. Sthon vor 19 Jahren

habe bei Errichtung eines

ebenfalls

Haus der Abgeordneten. ißung vom 25. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. Bericht von Wolffs

Tagesordnung } entwurfs zu ordnung. Jn nträgen aus dem Bartling (nl.) und zu ersuchen, 1) unbeschad tigung etwaiger chzuprüfen, inwieweit die Klass [0 ngsordnung von 1909 mit den Dienfstverrihtungen, Zorbildung und der Anwärter geit der einzelnen Beamtenklassen sich in Einklang befindet, 2) dem Vauje noch in dieser Session die Ergebnisse der Nacbprüfung vorzu- legen und Vorschläge zur Beseitigung der Ünstimmigkeiten zu machen,

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: antragen, 8regierung twaiger

tande dur Unterstüßungen n

lajseneinteilung der

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3) im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß für die Reichsbeamten ent- sprechende Maßregeln getroffen werden.

Die Abgg. Dr. Schröder - Cassel tragen, die Besoldun gvordnung î am geringsten soldeten mi revidieren, insbesonde bungallerlei S en seitigen und die verheiratete aroßerer Kinderzal irch geseßliche Zulagen besonders zu begünstigen. Due Abog. De. 0 der- Cassel (nl.) und Genossen beantragen ferner, \chck allgemeinen Revision der Besoldungsordnung einen Gejeßentwurf vorzulegen, dem zufolge a. die l

ir urf | Beamten mit dem chBohnungsgeldzushuß der unteren Beamten, die verheiratet \

bei Auflösung der Ebe ein ehelihes Kind unter 16 J

1ahrlicwe Zulage von 100 Æ, þ. die unteren und mitt Veamten bis zum Gehalt von 3000 Æ, wenn sie mehr als vier eheliche Kinder unter 16 Jahren haben, eine jährl i che Zulage von 150 M, c. die mittleren Beamten mit einem böheren Gehalt unter den Vorausfeßungen zu b eine Zulage in der Höhe erhalten f Venachteiligung gegenüber den Beamten zu b verhindert wird.

Bie Abgg. Aronsohn (fortshr. Volksp.) und Genossen be tragen, dite Fonds für Remunerationen und Unterstüßungen ert C zu verringern und dafür fortlaufende Beihilfen an kinder reiwe BVeamtenfamilien zu gewähren. N Vie Abgg. Dr. Schrö der - Cassel (nl.) und Geno beantragen beim Bundesrat dahin zu wirken, daß 1) für die Ortsfklassen

n lung der tatfählihe Mietsaufwand der einzelnen Beamten en D Tüdftchtigt wird, 2) demgemaß eine andere Statistik dexr [2a] terten rfte gzu veranstalten, 3) nachzuprüfen, ob nit ohnungsgeldzuschuß fürdie unteren Beamten zuretrend und zu erhöhen oder wenigstens der Wohnungsgeldzuschuß die gehobenen Unterbeamten durch Schaffung einer Mittelstufe nzenigen der mittleren Beamten zu nähern ist.

Vie Abgg. Aronsohn (forts{chr. Volksp.) und Genossen bean „eine Nachprüfung der Wohnungsverhältnif}fc icher Veamten in den im Jahre 1910 deklassier- rien nah den Grundsäßen vorzunehmen, welche bei der

sflassenecinteilung im Jahre 1909 maßgebend waren.

Finanzminister Dr. Len t e:

Meine Herren! Die vorliegende Novelle ist das- erste welches Jhnen zur Abänderung der im Jahre 1909 erlassenen Be- joldungsordnung vorgelegt wird. Bei der Verabschiedung der Be- joldungsordnung von 1909 waren Landtag und Regierung dahin einig, daß mit diesem Geseß die Besoldungsfragen auf Jahre hinaus geregelt sein sollten und an eine Abänderung sobald nicht gedacht werden Tönnte. Jn den einzelnen Besoldungen war ciner etwaigen Veränderung in der Zukunft bezüglich der Lebensverhältnisse bereits Hechnung getragen, und außerdem wurden ja die cinzelnen Bezüze durch die Wahl des Alterszulagensystems, auf dem die allermeisten Gehälter aufgebaut waren, periodisch immer wieder bis zur Grreihung des Vochstgehalts erhöht. Es waren außerordentlißh hohe Mittel damals erforderlich geworden. Die gesamte Besoldungsaktion ein- sließlih der Pensionen und Reliktenbezüge erforderten eine dauernde Mehrausgabe von 200 Millionen, welche gar nicht einmal vorhanden

ULTUNAaSA ULAaq(l Und NIOIDHEADON 7+ Und DICTentgen mil

a Di nd 1 aae A S D idi D in n Veamten

Geseß,

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waren und welche jahrelang durch Defizitanleiben gedeckt werden

mußten.

E (5s hatte sich aber au zu gleicher Zeit ergeben, daß eine neue Besoldungéordnung fr Preußen ganz unendlihe Schwierigkeiten in sich barg, daß bei dem riesigen Veamtenheer-in Preußen und bei der Vielsciligkeit der Verwallungszweige und bei den großen Unlter-

schieden, welche innerhalb der einzelnen Verwaltungszweige g. es unendlih s{chwer war, alle einzelnen Besoldungsgrupy, ineinander zu fügen. Es hatte sih au gezeigt, daß das M in seinen einzelnen Teilen so kompliziert war, daß die Vers auh nur eines Teiles gleih eine Veränderung des Ganz barg, und man hatte sich infolgedessen entschieden, obwohl zj Wünsche zur Erfüllung gelangen konnten, und obwohl die Bi ordnung nit eine volle Befriedigung bei den Beamten ausl mit dem großen Ganzen sih einverstanden zu erklären und U Beamten doch große Vorteile bietende Werk zu verabschied Bei der Gleichartigkeit der Beamtenverhältnisse im Reis Preußen hat von jeher der Grundsaß gegolten, daß dieselben 9 gruppen im Reich und in Preußen dieselbe Besoldung beziehen] nah ist auch im Jahre 1909 bei der leßten Besoldungsordy “wesentlichen verfahren worden. Nur in drei Punkten wat wi über die preußishen Besoldungs\äbe hinausgegangen, nämlih Besoldungen der Vortragenden Räte, der Neichstagsbeamtey ] Assistenten. Bei den Assistenten war die Besserstellung ini beamten keine erhebliche. Nur innerhalb der ersten fünf Bis Tassen bestand ein Unterschied zugunsten der Neichsbeqml übrigen war die Besoldung aber gleichmäßig. Nichtödestw hatten sih hieraus \{hon ganz erhebliche Unzuträglihkeitey Die einzelnen Beamten der Assistentenklasse in Preußen y immer wieder vorstellig auf Glei{stellung mit den NReichébs und ih möchte nur daran erinnern, daß wir hier in diesen Hause wiederholt darüber haben verhandeln müssen, in weldhe; es möglich wäre, ohne Abänderung der Besoldungsordnung eil gleich zu finden. Die Regierung konnte ih nicht dazu verst eine Aenderung der Besoldungsordnung heranzutreten. Haus hielt aber \{ließlih die Gleichstellung doch für so y daß die Regierung um eine Abänderung ersucht wurde. In diese Verhältnisse hinein kam dann die Abänderung h joldungsordnung im Reich im vorigen Jahre. Bekanntlis vorigen Jahre im Reich das Gehalt der Postassistenten und qi Postschaffner erhöht worden. Damit war die Besoldungöordy urbrochen, und es entstand für die vi otwendigkeit, die Konsequenzen aus dig : Die Staatsregierung hätte sich ja damit bay önnen, schematisch diejenigen Klassen aufzubessern, die im Reid gebe}jert worden waren. Wenn alle die Vorwürfe, die m Staatsregierung neulich bei Gelegenheit der Beratunc V

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5 amtenklassen anlangt, so ist diese Ubgrenzung natürlich untl schwierig. Man macht si gar keinen Begriff davon wie ch1 it, eine Besoldungsfrage nur irgendwie so zu lösen, daß sie friedenhett dabei in fann. (Zustimmung und Venuerktetit.) T

Betracht kommenden Beamten af | ie Berücksichtigung i eines Wunsches führt gleich so und so viele neue Beamtengl auf Plan rihtig!), und alle diese erheben Wünsche. Der Kreis der zu Bedenkenden debnt fich dadur) nan sie berücksihtigen wollte, immer weiter aus. Auf

eite haben aber alle Maßnahmen, welce auf diesem (Gebel Staate getroffen werden, die allergrößten Folgen für das allein die Besoldungen des Reichs, sondern auch die Besoldung# den Provinzen, bei den Kreisen, bei den Kommunen müssen pan gleicher Weise mil aufgebefsert werden. /

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(Sehr richtig! rechit/4 t unabwendbar: und auch unsere Privatwirtschaft wird g heblih in Mitleidenschaft gezogen, wenn der Staat in umfändl Maße die Besoldungen aufbessert. (Sehz richtig!) Auch hier L die Konsequenzen überhaupt nicht abgesehen werden.

Znfolgedessen mußte die Staatsregierung und mußten au verbundeten Regierungen auf das eingebendste prüfen, was vel war, und da sind sie nach ihrem pflihtmäßigen Ermessen dal lommen, daß. die Besoldungsordnung beute \o abgeändert werdf wie die Vorlage Meine Herren, cs ausgeschlossen, daß auch die in der jebt ihnen vorliegenden Besolil ordnung nit aufgeführten Beamtenklassen zurzeit mi ba

hnen vorschlägt.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

punkt des Inkrafttretens der Besoldungsnovelle.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

122.

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(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

fönnen. Ich sage ausdrücklich: zu rzei t. An eine Hinaus- ha auf die lange Bank ist dabei nicht zu denken. Es liegt der [ichen Staatsregierung selbst am Herzen, mit der Auf- ver Befoldungen auf dem beschrittenen Wege fahren, sobald es die Umstände und die Finanzen ge- Mann aber dieser Zeitpunkt vorliegen wird, das läßt sich i nicht übersehen, das hängt von der (Entwiflung der Lebens- fe und unserer Finanzen ab. Nur soviel kann ich bestimmt daß die gehobenen Unterbeamten die allerersten sein werden, hei einer weiteren Neuregelung der Besoldungen, bei der Fort- der heute vorges{lagenen Aufbésserungen in Betracht kommen I) und ih hoffe ganz bestimmt, daß dies in nicht zu r Zeil eintreten wird. (Bravo!) Die Königliche Staats- nuß sich unbedingt die Jnitiative dafür wahren, wann sie ben will, eine Aenderung in den Befoldungen eintreten zu ‘Die Nerhältnisse sind zu kompliziert und die Folgen sind zu ¡jegend und weittragend, als daß die Staatsregierung sih das h Hand nebmen lassen könnte. (Sehr richtig! rechts.) eine Herren, die Staalsregierung ist mit der heutigen Vor- die äußerste Grenze dessen gegangen, was sie verantworten x4 möchte deshalb dringend bitten, daß auch das hohe Haus kene innehält und nicht überschreitet, und daß es namentlich chlickt, weder an den Besoldungssäßen, noch an den berüd- 1 Klassen etwas zu ändern, und weder über den Zeitpunkt der rung einer Besoldungsaufbesserung (Hört, hört! bei den [liberalen.), noch über die Berücksichtigung anderer Besoldungs- in dem Geseß eine Bestimmung zu treffen. (Hört, hört! bei den

1g 1

blliberalen.) e Königlihe Staatsregierung würde sonst in die Zwangslage den ganzen Gesehentwurf zurückzuziehen. (Hört,

werden, eine Herren, eine kleine Abänderung der Befoldungsordnung die Königliche Staatsregierung selbst vorshlagen. Sie betrifft f In dem Besoldungsnovelle ift bestimmt, daß sie in Kraft treten foll 1 Quartalsersten nah der Verkündigung des Geseßes. Bei bringung der Besoldungsnovelle mußte die Staatsregierung enen, daß die Besoldungsnovelle hon vor dem 1. April ver- et sein würde. Da dieses sih nicht hat ermöglichen lassen, so die Beamten nicht darunter leiden. Infolgedessen {lägt die regierung selbs vor, den 1. April 1914 als Zeitpunkt des tretens einzuseßen, (Bravo!) e Besoldungsnovelle bringt nicht wenig; sie erfordert für Be- Fverbesserungen einen Gesamtbedarf von 19,3 Millionen, wovon illionen auf die Eisenbahnverwaltung und 3,8 Millionen auf gen Verwaltungen entfallen. Hiermit ist es aber noch nicht denn es kommen noch mehrere weitere Ausgaben hinzu. Zu- üssen, wenn die Besoldungen erhöht werden, auch die Diäten h niht etatsmäßig angestellten Beamten gleichfalls erhöht

(Sehr rihtig!), und außerdem hat jede Erhöhung der Be- n eine Erhöhung der Pensionen und Reliktenbezüge im Ge=- Stließlich möchte ih noch daran erinnern, daß neben der Be- ordnung noch eine Aufbesserung des Fahrpersonals bei der hnverwaltung stattgefunden hat, welhe 3,4 Millionen er- hat, Jnfolgedessen ist bei den Besoldungen mit 19,3 Millionen, Rückwirkungen auf die Diäten und auf die Pensionen und ibezüge mit mindestens 4 Millionen zu rechnen, und außer- für das Fahrpersonal der Eisenbahnverwaltung ein Betrag Millionen neu hinzugekommen.

Erhöhung der Besoldungen ist innerhalb des bisher geltenden ngésystems erfolgt. Von einem Uebergang zu dem hier be- sprochenen System der Familien- und Kinderzulagen ist Ab- nommen worden, weil diese Frage heute noch nicht reif ist, und nteresse der Beamten doch dringend etwünsht ist, daß sie t bald in den Besiß der erhöhten Bezüge gelangen.

‘ine Herren, wenn es auch nicht möglich gewesen ist, alle die pen Wünsche und Hoffnungen zu erfüllen, welche bezüglich der ngéordnung gehegt worden sind, so bringt die Vorlage anz erhebliche Verbesserungen.

Leicht bei einander wohnen die Gedanken,

Doch hart im Naume stoßen si die Sachen. è und Hoffnungen können leicht gefaßt und leicht unterstüßt aber die rauhe Wirklichkeit gestattet durhaus nicht ebenso e Verwirklichung aller dieser Wünsche und Hoffnungen. Auch

)eamtenschaft muß si darüber klar werden, welche unendlichen igfeiten gerade in der Besoldungsmaterie liegen, und au fie isehen, daß die Königliche Staatsregierung die verschieden-

Nücsichten zu beobachten hat, wenn eine neue Besoldungs-

festgeseßt werden soll, Die Rücwirkungen auf alle übrigen nnerhalb der Monarchie und des Landes sind so groß, daß die egierung auch dies im Auge behalten muß, und die Beamten ges Verständnis dafür haben müssen, daß ihre Wünsche nicht pn Lande maßgebend sind, sondern daß man dem Wohle der it zugleich Rechnung tragen muß.

9 mancher von Jhnen wird höhere Wünsche und Hoffnungen bls sie in der Besoldungsnovelle zur Erfüllung kommen; aber be, Sie können doc alle mit gutem Gewissen für diese Be- novelle stimmen; denn das eine ist ganz unleugbar bei ihr: sie Unsern Beamten ganz wesentliche Verbesserungen. Ih möchte halb dringend bitten, die Besoldungsnovelle bald und unver- unehmen, Die Königliche Staatsregierung und die gesamte {haft wird Ihnen dafür warmen Dank wissen. (Lebhafter

f: von der Osten (kons.): Meine Freunde sind über die ge- 9e Situation etwas überrascht. Die Beamtenklassen 8a und 7 | der vorliegenden Besoldung8novelle gar nicht enthalten,

l der anderen Seite do die Regierung dur ihre ZU-

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 26. Mai

1914.

stimmung zu dem Kompromiß im Reich sich geneigt gezeigt hat, den diesen Klassen gleichgestellten Reichsbeamten eine Aufbesserung zuzu- gestehen. Auf der anderen Seite aber ist von der Regierung auch jeßt wieder ausdrücklich der Grundsaß verkündet worden, den auch meine Freunde stets aufgestellt haben, daß eine Differenzierung der Reichsbeamten und der preußischen Beamten nicht stattfinden soll, Jch hoffe also, daß in der späteren Beratung sih ein Weg der Berstän- digung zwischen der Regierung und dem Hause in dieser Nichtung finden lassen wird. Jch darf ferner feststellen, daß der weitere Grund- saß der Negierung die volle Beistimmung meiner Freunde findet, daß die Besoldungsaufbesserungen von der Jnitiative der Regierung ge- tragen sein müssen, wenn anders nicht das disziplinarische Verhältnis zwischen der Regierung und den Beamten {weren Schaden leiden soll, Jch möchte vor allem dem Wunsche Ausdruck geben, daß unter allen Umständen aus unseren Beratungen ein positiver (Srfolg für unsere Beamtenschaft hervorgehen möge. Cs 1st ja mcht zu ver fennen, daß seit der Verabschiedung der leßten Befoldungsnovelle Momente in die Erscheinung getreten sind, die unzweifelhaft ein neues staatliches Eingreifen für notwendig erachten lassen. Jch denke vor allen Dingen an die Imparität, die jeßt bereits zwischen Neichs- beamten und preußischen Beamten besteht, und ferner an die all- gemeine Erfahrung, daß wir uns in einer Zeit erheblich sinkenden Geldwertes befinden, eine Erscheinung, die sich auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geltend macht, in der Steigerung der Grund- stückspreise einerseits und der Steigerung der Lebensmittelpreise an- dererseits. Die Besoldungsnovellen der Jahre 1907 und 1909 haben bereits erheblihe Aufbesserungen enthalten. Der damalige Finanz- minister hat sie in Prozenten der bisherigen Gehälter, z. B. bei den Unterbeamten mit 20 %, berehnet. Die ‘vorliegende Besoldungs® novelle stellt für die Unterbeamten neue erhebliche Vêittel zur Ver- fügung. Das beweist auch hier wieder, daß der preußische Staat in der Fürsorge für feine Beamten stets voran geht, Fndessen fordert die Novelle auch zur Kritik heraus. Vor allem springt in die Augen, daß lediglih die Klassen 1 bis 5 und 13 bis 16 berücffichtigt sind, während die Klassen 6 bis 12 eine Berücksichtigung nicht gefunden haben. Es liegt auf der Hand, daß daraus sih aufs neue eine gewisse Unstimmigkeit zwischen den einzelnen Beamtenkategorten ergeben muß. Jch will nur auf ein Beispiel hinweisen. Die preußischen Bausekretäre erhalten bisher 1800 bis 3600 Æ. Auf der anderen Seite beziehen die Postbausekretäre, also Neichsbeamte, 2100 bis 4500 M, also eine Dif- ferenz im Anfangögehalt von 300 4 und im Endgehalt sogar von 900 Æ. Œs wird mir mitgeteilt, daß allgemein die Leistungen und An- forderungen an die beiden Beamtenkategorien völlig gleichartig seien, daß sogar in bezug auf die Vorbildung für die Postbausekretäre etwas weniger gefordert wird. Dieses eine Beispiel zeigt deutlich, daß es recht gefährlich ist, in einer Besoldungsnovelle einzelne Klassen heraus- zugreifen, sie gewissermaßen mechanish aufzubessern, ohne dabei doch auch mehr oder weniger die Nückwirkfungen auf andere Beamtenklassen ins Auge zu fassen, Nun wird darauf hingewiesen, man solle bei der späteren, vom Finanzminister in Aussicht gestellten organischen Neu- regelung unserer Besoldungsordnung nah Meitteln urd Wegen suchen, die vielleicht, ohne lediglih mechanische Aufbesserungen zu sein, doch diejenigen Härten und Notstände beseitigen, die wirklich vorhanden sind, und die mit einer gewissen Berechtigung von einzelnen Be- amtenkategorien hervorgehoben werden. Jch denke da namentlich daran, daß es sicherlich bei der heutigen Lebensfonjunktur außerordentlid \hwierig ist, für eine finderreichhe Beamtenfamilie sowohl be höheren wie bei den unteren Beamten mit demselben Gehalt aus- ukommen, mit dem vielleiht ein Junggeselle sehr bequem und an- fändia leben kann. Man findet sehr haufig die Klagen gerade bei unteren und mittleren Beamten, daß sie mit dem gegenwärtigen (Tin- fommen eine große Familie, manchmal von 7 bis 8 Kindern, nament- lih hier in Berlin, nicht ernähren könnten. Wir find gern bereit. Abhilfe zu shaffen und das Uebel an der Wurzel zu fassen, wo es wirk- lich vorhanden ist. Es ist außerordentlich schwer, schon heute den An- trägen der Nationalliberalen und Freisinnigen zuzustimmen. Fch glaube, daß doch die Schwierigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, die zum Teil ihrer Realisierung entgegenstehen, Das gilt ganz besonders von dem Teil, worin die Regierung aufgefordert wird, noch in dieser Session einen Geseßentwurf vorzulegen, um die Schäden der Klasseneinteilung zu beseitigen, Die Megierung hat vollständig ret, wenn sie darauf hinwies, daß man auch die entstehenden Folgen in Betracht ziehen müsse. Man kann deshalb der Regierung nicht zu muten, schon jebt eine derartige Vorlage zu machen, Auf der anderen Seite stehen wir zahlreichen in den Anträgen enthaltenen Grund gedanken außerordentlich freundlich gegenüber. Die Stellungnahme eines Teils der Beamtenschaft und ganz besonders eines großen Teils der ein- gegangenen Petitionen gegenüber diesem (Entwurfe ist keine erfreuliche (Frscheinung gewesen. s war direkt unerfreulich, zu sehen, welch ein Petilionssturm sich in den Kreisen der Beamten erhoben hat. Die Auffassung einzelner Kreife unserer Beamtenschaft und der Führer in ihren Vereinen wird sih nicht immer mit dem vereinigen laffen, was bisher in bezug auf Disziplin in unserem Beamtenkörper Sitte war. Wir verstehen durchaus, daß Notstände der Regierung vor- getragen und zur Kenntnis gebracht werden. Aber wir halten es nit für erwünscht, wenn solches nicht direkt an die Regierung gebracht wird, sondern durch die Vermittlung von Abgeordneten geschieht. Wir sehen darin eine Tendenz, die am besten unterbliebe, Die Größe und die Kraft unfcre? Beamtentums beruht auf den Traditionen, die Friedrich Wilhelm I.

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ibm mit eiserner Energie beigebraht hat. Wenn wir weiter mit unseren Beamten an der Spiße der Welt marschieren wollen, dann darf diese Tradition nicht mißachtet werden, die auf dem absoluten Vertrauen zur Staatsregierung beruht. In einzelnen Pe- titionen wird dieser Standpunkt leider außer acht gelassen. Es wird bei- nahe der Gesichtspunkt vertreten, als ob der Staat für die Beamten da sei. &s wird auch stellenweise nicht genügend berüdsichtigt, welche weit- tragende Bedeutung die Beamtenbesoldungsaufbesserung auf die produ- zierenden und oft {wer ringenden Teile der Bevolkerung unseres Vaterlandes hat. Ein früherer Minister hat einmal darauf hin- gewiesen, daß 74 % unserer Bauern weniger oder höchstens 1500 Einkommen haben. Vergleicht man damit die Besoldungsverhältnisse unserer unteren und mittleren Beamten, dann wird man uns bei- stimmen müssen, daß der preußische Staat es nicht an Fürsorge hat fehlen lassen und die Steuerzahler manch harte Anforderung zu über- winden haben, um unsere Beamten so zu stellen, wie sie es alle wünschen. Meine politischen Freunde wünschen hier klar auszudrücken, daß zwar der Landtag ein Ausgabebewilligungsrecht hat, aber nicht das Necht, seinerseits Ausgaben festzuseßen, die von der Negierung nicht vorgeschlagen sind. Wir würden darin einen unzulässigen Eingriff der Legislative in die Erekutive schen. Das entspricht der Ansicht der aroßen Mehrheit dieses Hauses und auch der ständigen Praxis der Biedgetkommission. Auch in den schweren Jahren der Konfliktszeit ist nie der Standpunkt außer acht gelassen worden, daß unzweifelhaft bei notwendiger Besoldungsaufbesserung der Beamten die Junitiative der Regierung abzuwarten ist. Deshalb müssen wir uns aber troß- dem voll der Verantwortlichkeit dafür bewußt bleiben, daß von uns das gehalten wird, was in unserem Namen den Beamten versprochen wird. Das bedingt, daß die Versprehungen sih in dem \kizzierten Rahmen bewegen. In diesem Sinne hoffe ih, daß aus den Koms- missionsberatungen ein greifbares und den Wünschen der Mehr- heit der Bamten entsprehendes Resultat herauskommen möge. Jch beantrage, diese Novelle und die Anträge dazu an die um 7 Mitglieder

perstärkte Budgetkommission zur Beratung zu überweisen,

viele Unzufriedenheit herrscht. Die Gründe dafür

Abg. Dr. König (Zentr.): In den leßten zehn Jahren sind unter ibnen

manche Wünsche der Beamten nicht erfüllt worden, jo t 1h der Minister

sache ist die große Preissteigerung F n als Grund an- Hauendem Blick im Auf- Auch die unaleimäßiae

ch um etwa §0000 Bearnte -

nicht ganz flar gelegt.

für die notwendigsten Le führen, daß es die Finanz

bau der Besoldungsvorl Behandlung der Assistenten - im Reiche und in Preußen frieden ist man auch n

und der Servisklassen

schen der Städte r

ganze Reibe in ;

minister hat in seiner einstimmigen Beschlusse Assistenten aeseblich

mellen Gründen. Mit f Dingen nicht operteren. fequenzen nicht ziehe

mals niht dem zustimmen, #1 außersten Nechten für notwendig Seele weh, wenn i seit et

in einseitiger

noch um einige Jahre

sein, die Beamten fest a gaben, die ihr gestelli

aber nur erreicht wer genügender Weise fo:

der Beamten. ; amten in materteller H

an gutem Geist in unserer Beamt

Allerdings E Preßartikeln nich Der Negierung gea gung, daß diese Tone nicht rehtf außerhalb deé

an unjere Beamter sichtig sein möge und verlebend wirkt, d schädigen, und fie w seits muß auch dax die Steuerzahler auch niht mehr (Frwerbsstände. mächtige und große Tatsächlih hat halt

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»eidlosen zu Nat c. Fall: war. Finanzminister. sollte rbâltniffen im Reb den richtigen Zœluß auf Preus ibsfchaßsetretär und die verbündeten Regierungen s Metchstags alzeptieren können: ih boffe or lassen wird, wenn: eine ird, wie fie 1909 en einzelnen

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en, Durch zu viel Li meidèn müssen; die Regierung halt für die Beamtenfragen aechabt: ich k daß der Finanzverwaltung das gangen ist dafür, daß sie der Kinderzahl i nung trägt. e mehr hle diejem um so mehr handelt sie im Mohr in Schillers Mäubern habt als er am Schlusse der Mann, der hatte 11 Kinder. Finanztehnish ließe sih ein wohl. durhführen. Freudig ül velle fich micht mechanisch an sondern ie Aufbesserun

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daß ste es am dringendsten notig habe recht einsehen, daß, wenn die bessert werden, niht auch di aber wir hier können die Zusamm {ließen uns dem Antrag Hause der veritärtten Buda daß die Beamten alsbald in Vei der Etatsberatung ! wi1 frage gänzlih ausgeschlölen, ist die Wünsche der Beamten im Ans A: c j ci Die Zentrumösfraktion fteht_ oenüber und will alle Klass C fördern, nah dem Grund}aß: eden darauf im einzelnen die Wünsche der maschinenwärter, Weichensteller 1, Klaf Lokomotivführer und vieler weiteren Beamtentl Finanzminister Dr. Ley b e: Meine Herren, der Herr Vorredner hat den Zweifel geäußert, als ob die Neichsbesoldungsnat endgültig gescheitert wäre. Er hat ausgeführt, die Erklärung verbündeten Megierungen mit den Abänderungen : wären, wäre nur von dem Meichsschabsekretär erfolgt und {luß des Bundesrates stände nvch aus. Meine Herren

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abgegeben hat. Wenn nun der Bundesrat, beshluß vorlag, noch niht formell darüber Beschluß gefaßt hat, f ändert das doh an dem Endergebnis nichts; denn die Erklärung war, wie erwähnt, im Auftrage der verbündeten Regierungen erfolgt. Abg. Dr. Schröder - Cassel (nl.): Durch die Reform der Besoldungsordnung im Jahre 1909 sind den Beamten Millionen zu- gewendet worden. Die Großzügigkeit der damaligen Reform ver- kennen auch wir niht, Das Ergebnis dieser Reform ist bedauerlicher- weise, daß in einem Teil unserer Beamtenschaft Unzufriedenheit hervorgerufen worden ift, Wir beschäftigen uns seit einer ganzen

Reihe von Jahren mit Petitionen, die aus den Reihen der Beamten