1914 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

wegen Sibi referungen an uns gerihtet vorden sind. Das Par- lament und die Regierung können sih kaum noch retten vor der Un- P von Petitionen; auch wir müssen anerkennen, daß in diesen

etitionen doch zum Teil über das Ziel hinausgegangen worden 1st, urid daß zum Teil ein Ton angeshlagen worden ist, der keineswegs gebilligt werden kann. Anderseits is nicht zu bestreiten, daß damals bei der Besoldungsreform eine ganze Reihe von Fehlern gemacht wotden ist. Damals wurde der Wunsch ausgesprochen, daß eine größere. Vereinfahung innerhalb der - ganzen Pa tenocaemtation durchgeführt werden müßte. Auch wir batten uns damit einverstanden erklärt, daß das ganze System vereinfaht wird.* Das ist denn auch tatsählih gesehen, aber man bat den Fehler begangen, daß man die bistorishe Entwicklung einzelner Beamtenklassen nicht berücksichtigt hat. Diese Nichtberücksichtigung der hbistorishen Entwicklung einzelner Beamtenklassen ist mit ein Grund, weshalb wir mit so vielen Petitio- nen überlastet werden und weshalb die Unzufriedenheit in einem Teil dér- Beamtenschaft so um si gegriffen hat. Ferner war es unheilvoll, daß die Regierung damals eine Reihe von Gehaltszulagen vorweg genommen hat. Dadurch hatten die Beamten, als die Besoldungs- reform dur{geführt wurde, niht das Bewußtsein, daß ihnen eine tat- sälihe Aufbesserung zuteil geworden war. Des weiteren hat die Deklassierung der Städte Unzufriedenheit unter der Beamtenschaft hervotgérufen. Die Deklassierung der Städte hat geradezu eine un- glaubliche Wirkung ausgeübt. Wir sind der Ansicht, daß die Wohnungs- geldzusdüsse für die Unterbeamten jedenfalls ohne jede Einschränkung unzulänglich find. Daraus erklärt sih der Wunsch der Unterbeamten, nah Möglichkeit in die mittlere Beamtenschaft zu kommen, weil sie den Wohnungsgeldzushuß der mittleren Beamten erhalten wollen. Die Besoldungsordnung ist in dieser Form niht mehr aufrecht zu erhalten. Das hat ja auch die Regierung anerkannt, indem sie uns die Besoldungsuovelle vorgelegt hat. Unsere Anträge sind nicht zur Novelle selbst gêstellt, sondern sie haben nur die Aufgabe, die in bien Anträgen niedergelegten Gedanken zum Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung der Budgetkommission zu machen. Wir verlangen eine Revision der Besoldungsordnung der unteren, wie der am geringsten besoldeten mittleren Beamten und wünschen, daß den verheirateten Beamten und solchen mit einer größeren Zahl von unverforgten Kindern eine geringe Zulage zuteil wird. Wir denken gar nicht daran, nunmehr alle Beamtengehälter von neuem höher zu seben, sondern wir wollen nur die Härten und UÜngerechtigkeiten beseitigen. Auch eine genaue Nachprüfung der Klasseneinteilung halten wir für notwendig. Es ist vielleit nit ganz unbedenklich, wenn schon in der uns heute vorliegenden Besoldungsordnungsnovelle eine ganz \schematishe Er- böbung der Unterbeamtengehälter vorgenommen wird. Jedenfalls müssen wir uns dagegen wenden, daß eine ganz rein \chematishe Auf- besserung bei den gehobenen Unterbeamten vorgenommen wird. Ge- rade bei den gehobenen Unterbeamten bestehen mannigfahe Unter- \chiede, und es ist notwendig, daß man dem historischen Werdegang der Beamtenklassen hier genugend Rechnung trägt. Ich bitte alfo, nah dieser Michtung genaue Grmittlungen anzustellen. Unsere An- träge sollen nur eine Nichtshnur sein, wie wir uns die künftige Ge- \taltung der Besoldungsordnung denken. Bekanntlich hat sih im Vor- jahre diètses Haus einstimmig auf den Standpunkt der Kinderbeihilfe geitellt. Deshalb haben wir au einen diesbezüglichen Antrag ein- gebracht. Wenn keine Zwischenstufe geschaffen werden kann, so müssen die Unterbeamten einen erhöhten Wohnungsgeldzushuß bekommen. Mit ciner sch{ematishen- Aufbesserung sind wir einverstanden, wenn ein Ausgleich dur die Berücksichtigung der Kinderzahl stattfindet. Wir find ferner damit einverstanden, daß die Aufbesserung der im Entwurf nit vorgesehenèn Beamtenklassen „zurzeit“ niht erfolgt; aber wir werden später darauf zurückommen. Wenn wir die jeßigen Besol- dungen beschließen und der Reichstag später weiter M als wir, fo muß cs natürlih immer unser Bestreben sein, daß die gleichen Be- amtenklassen im Reich und in D gleichgestellt werden. Wir bedauern das Scheitern der Besoldungëenovelle im Reiche und meinen, daß es dahin nit hätte kommen dürfen. Die Versuche im Reiche, die Novelle dur: Einbeziehung der Unterbeamten zu ergänzen, haben sich als aussichtslos erwiesen, deshalb werden auch solche Versuche von unserer Seite aussihtslos bleiben. Darüber hat der Minister keinen Zweifel gelassen. Es bleibt uns deshalb nihts anderes übrig, alé die Novelle anzunehmen. Sie kann jedoch lediglich eine Abschlags- zablung sein, und die Novelle für die gehobenen Unterbeamten muß unverzuüglih nachkommen. In dreser Beziehung war die Erklärung des Finanzministers noch reichlih unbestimmt. Wir wünschen, daß diese Norlage im Herbst kommt. Die Gründe, die zur Auslassung der gehobenen Unterbeamten geführt haben, find durchaus anfehtbar, auch die finanziellen. Der Finanzminister stellt allerdings in Aussicht, daß die Vorlage in mögli kurzer Zeit erfolgt; aber dann werden fich die Verbältnifse hon wieder anders gestaltet haben. Später werden die finanziellen Bedenken genau so gut vorhanden sein wie jeßt. Wir baben eine allgemeine Revision der Besoldungsordnung verlangt, und eine systematische Revision derselben wird nah Annahme der Besol- dungsnovelle unbedingt notwendig sein. Die Novelle zwingt uns geradezu dazu. Remunerationsfonds dürfen zu Zulagen nicht verwendet werden. Ich habe den Wunsch, daß die Kanzlisten bessergestellt werden; sie sind bei der Besoldungsordnung 1909 zu kurz gekommen. Auch cine Besserstellung der Kanzlistenanwärter muß erfolgen. Wir können es nit verantworten, wenn die Unterbeamten nit erhöht werden sollen, nur deshalb weil wir ibnen nit alles gewähren können, was fie bekommen müssen. Wir müssen ihnen geben, was möglich ist. Die Beamten glauben, das Abgeordnetenhaus könnte Verbesserungen er- zwingen. Wir können die Regierung nur darum bitten, Verbesserun- gen. vorzunehmen, aber zwingen können wir fie nicht, wir haben nit die Klinke der Gesehgebung. Wir sind damit einverstanden, daß un- sere Anträge der verstärkten Budgetkommission überwiesen werden. Ein Verzicht auf cine Verbesserung der gehobenen Unterbeamten ist méinen Freunden nur möglich, wenn der Finanzminister seine Aus- führungen noch ergänzt und nicht von einer unbestimmten Zukunft \pricht, fondern seine Worte präzifiert und fklarstellt, dahingehend, daß er uns in den allernähsten Jahren eine neue Befoldungsnovelle zuitellt; Wir haben die Empfindung, daß die Petitionen der Beamten um Gehaltsaufbesserung tas nötige Maß nicht innegehalten haben. Die Beamten haben den Bogen zu straff gespannt. Dadurch erwecken fie ‘ur Vorurteile und Antipathie gegen si, und das liegt nicht in threm Interesse.

Abg. V iere ck (freikons.): Obwohl die Besoldungsordnung von 1909 einen ‘Abschluß der Gehaltsfragen bilden sollte und cine Auf- werihling von 200 Millionen erfordert hat, is doch alsbald Unzu- friedenheit entstanden, namentlih in den deflassierten Orten. Im aroßen und ganzen können wir auf das Werk stolz sein, das wir 1909 geschaffen haben. Nur von Zeit zu Zeit kann die Befoldungsordnung revidiert werden, aber im vorliegenden Falle ift ihre Durhbrechung imumgänglih. Die Beamtengehälter im Neiche und in Preußen follten gleich scin, aber als die Besoldungsordnung im Reiche später ent- itand, wurden Ungleichheiten cingeführt. Die Ausgleichung dur Zu- lagen hat die Beamten nicht befriedigt, und der Unterschied wurde. noch verschärft, als durch die Besoldungsnovelle von 1913 im Reiche die Postassistenten, die Postschaffner und die Postunterbcramten noch weiter aufgebessert wurden. Jeßt ist was {on früher hätte erkannt werden fönnen, absolut notwendig geworden. Wir danken der Megierung, daß fic fich nicht auf cine mechanishe Gleichstéllung beschränkt hat, sondern auch andere nahestebendc Beamienklassen berücksichtigt hat. Diese Auf- besserung hält die Grenze des Notwendigen inne, wir freuen uns, daß eine große Zahl der Beamten eine Aufbesserung erhält. Wir sind au einverstanden, daß die Novelle am 1. April d. J. in Kraft tritt, zumal wir {on die Mittel dafür in dem Etat bereitgeste!lt hahen, Dic Vorlage selbst macht also keine Schwicrigkeiten, \ckchwierig ift aber die Aufbesserung weiterer Beamten, weil der Staalshgushait mt weiter leistungêéfähig if. Die Regierung will die weitere Auf- besserung nicht auf die lange Bank schieben, das ist auch der Wunsch aller Beamtenkreise, aber die Beamten müssen bei ihren wgr mal Maf; halten: unv'nicht etwa sich von einem Machtbewußtsein infolge ibres Züsammensch{luüsses leiten lassen, sondern von sachlichen (Frwägungen aúsgehen. ine Durhbrechung der Besoldungsorbnung läßt sich heute nidt mehr a limine abwcijen, denn dic Unslimmigkeiten bestehen in-

folge unri®tiger Bewertung der Leistungen einzelner Beamtenklassen, note der Unzulänglichkeit der Gehälter und infolge der Deklassierun der Ortschaften für den Wohnungsgeldzuschuß. Die Einbußen are die Deklassierung find ja- durch Ünterstäbun en ausgeglichen. worden, aber Unterstüßungen können den berechtigten Anspru auf eine andere Regulierung nicht aus\{ließen. Ueber die einzelnen Wünsche der Be- amten wird sih mein Freund Dr. Wagner noch äußern. Cine Reform der Besoldungsordnung kann noch keine allgemeine Aufbesserung der Gehälter zurzeit bedeuten, dènn wir müssen die finanzielle Lage be- rücksichtigen. Die Einnahmen aus dem Eisenbahngüterverkehr sind zurückgegangen, außerdem müssen wir einen Schullastenausgleich herbei- führen und au sonstige Gemeindelasten abbürden;. beim Schullasten- ausgleih fann man an der Lehrerbejoldung nicht vorübergehen, denn es wird dringend gefordert, daß die Lehrergehälter überall gleich sein sollen. Diese Dinge werden fch nicht ohne starke Fnanspruchnahme des Staates. machen lassen, es werden bobe dauernde Ausgaben daraus erwachsen. Eine neue sehr bohe Belastung erscheint uns deshalb be- denklih. Wir hoffen, daß aus dem Generalpardon bei der Wehrsteuer hohe Mehrerträge aus der Einkommensteuer und der Ergänzungssteuer ih ergeben werden, aber nah den Mitteilungen der Megierung sind wir nicht so sanguinish. Jedenfalls werden wir auf so ode eber- schüsse für eine allgemeine Besoldungsreform nicht renen können. Die Beiastung für eine allgemeine Besoldungsordnung können wir unsern Steuerzahlern, namentlih der gewerbetätigen Bevölkerung, nicht zu- muten; diese Bevölkerungaskreise sind durch ihre sozialen Pflichten in einer Weise in Anspruch genommen, daß wir sehr vorsichtig sein müssen, wenn wir nicht die Lebenskräft ames großen Teiles des Volkes erheblich sdwächen wollen. Jch muß das aus|\prechen gegenüber uferlosen Hoff- nungen, die hier und da gehegt werden. Wir müssen uns auf ein ge- wisses Maß beschränken, aber wir wollen alles tun, was unjere Be- amten billigerweise fordern können. Spätestens 1918 wird im Reiche die Ortsklasseneinteilung revidiert werden, und dann müssen wir uns mit dem Wohnungsgeldzuschuß befassen, dabei müssen wir zu einer besseren Abmessung kommen. Wir müssen dabei auch gewisse höhere und mittlere Beamte, die sih in Einzelstellungen befinden, berücksi- tigen. Insbesondere müssen wir für die Wohnungsverhältnisse der ge- ring besoldeten Beamten sorgen. Man muß sich ernstlih mit der Frage beschäftigen, ob nicht die Justizsekretäre mit den Verwaltungs- sekretären gleichgestellt werden können. In ibrer Ausbildung sind sie völlig gleihwertig mit den Verwaltungssekretären. Daß im Reiche die Besoldungsvorlage gescheitert ist, it sehr bedauerlich, und es ist unbedingt nötig, daß hier der ernste Wille auf allen Seiten vorhanden ist, auch etwas zustande zu bringen. Als Wunsch meiner Partei möchte ih aussprechen, daß die Regierung bei der künftigen Regelung der Ge- halter ih" eine Erleichterung der Gründung einer Familie und eine Erleichterung der Kindererziehung zum Ziele nimmt. Wir halten das für nötig, hon aus volkswirtschaftlihen Gründen, weil wir gegenüber dem Geburtenrückgang darauf Wert legen müssen, daß aus der Be- amtenschaft ein Nabwuchs entsteht, der treu zu König und Vaterland hält und der ein junges Geschlecht bildet, auf das auch in Zukunft der gleiche Verlaß sein wird wie auf die jeßige Beamtenschaft. Dieser Gedanke der Berücksichtigung der Familien und Kinder ist ja auch viel angefochten worden und man hat sih mit dem \taatsrechtlihen Cha- rafter der Beamtengehälter be\chäftigt. Man fragt, ob die Gehälter als Lohn für die geleisteten Dienste aufzufassen find, oder als Ent- schädigung dafür, daß die volle Arbeitskraft dem Dienste des Staates gewidmet wird. Wir können bier die staatsrechtlide Frage kaum losen. Jch bin persönli der Meinung, daß man das Gehalt auffassen kann als eine feste Vergütung an den Beamten dafür, daß er feine ganze Persönlichkeit und seine ganze Arbeitskraft dem Staate widmet, eine Vergütung, die um so höher ist einerseits nah Ausbildung und Leistung der Beamtenkategorie, der er angehört, und anderseits nah der diejem Beamten anoemessenen Lebenshaltung. Daß die Leistung allein nicht maßgebend ift, ergibt ih schon daraus, daß regelmäßig nach feststehenden Zeitabs{nitten Zulagen gewährt werden. Wenn man ih nur nah den Leistungen richten wollte, müßte vielleiht um die Mitte’ der 40er Jahre mit ‘den Zulagen Halt gemacht werden. Wenn man das nit tut, sondern die Zulagen auh weiter gewährt, so ge- schieht das in Berücksichtigung der gesteigerten Lebenshaltung und der \teigenden Bedürfnisse der Familie. Da hat man {on den Gedanken der Berücksichtigung dek þpersönlitben Familienverhältnisse. Auch jebt gewährt ja {on der Staat Unterstüßungen in Fällen der Not. Jh tann mir denken, daß dabei Beamte mit zahlreichen Kindern vor allen Dingen berücksichtigt werden müssen. Aber wenn auch die individuelle Behandlung {on 1éht in gewisser Weise Plah greift, so können wir doh für Familien mit bestimmter Kinderzahl auch feste Erziehungs- beihilfen gewähren und dadur der sozialen Lage gerecht werden. Bei der Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses muß auch darauf Bedacht genommen werden, ob der Beamte cine Familie hat oder niht. Das Beispiel der Umzuaskosten zeiat, daß auf diesem Wege schon die ersten Schritte getan worden sind. Man muß davon abgehen, daß das An- fangsgehalt sehr niedrig festgeseßt wird und dann erst allmählich steigt. Wir müssen darauf hinwirken, daß der Beamte eine Familie gründen kann, sobald er fest angestellt ist, also in möglichst jungen Jahren. Das ist ebenso aus volkswirtschaftlichen wie aus sittlihen Gründen zu wünschen. In der Reichs\tatistik für die Post- und Telegraphen beamten ift die Zabl der Ledigen mt allzu hoch. Die unteren Be- amten neigen mehr zum eigenen Haushalt als die höheren Beamten. Auffällig 1# aber die geringe Zahl der Kinder. Es haben gar keine Kinder verheiratete böbere Beamte 19,1 %, von den mittleren 17,7 % und von den unteren: 13,3 9%. Also auch die Kinderzahl ist bei den unteren Beamten am höchsten. Mehr als zwei Kinder haben von den böheren Beamten 24,22 %, von den mittleren 26,9 % und von den unteren Beamten 39,2 %. Wenn wir also Grziehungsbeihilfeu ge- währen, so werden diese vorzugsweise den 392 % unter den ver- heirateten unteren Beaniten zu gute kommen. Die Frage mag \cwierig sein, aber in ciner Reibe von Städten und auch im Auslande, in Frankreih und Italien, ist eine Lösung {hon gefunden worden. Auch ih wünsche, daß die Vorlage und die Richtlinien, die in den Anträgen festgelegt worden find, recht bald angenommen werden. Ich möchte hinzufügen, daß für uns die ganze Besoldungsfrage keine Partei- frage sein soll, und daß wir wünschen, sie im (Einvernehmen mit den übrigen Parteien zu löfen, und daß wir hoffen, daß wir in.dieser Ver- einigung der Parteien und auch mit der Regierung eine glüdckliche Lösung finden. Wir hoffen au, daß die Zusage des Ministers erfüllt wird und in absehbarer Zeit eine Neugestaltung der Besoldungsver- hältnisse erfolgen Tann.

Vizepräsident Dr. Por sch s{chlägt vor, wie am Sonnabend in Ausficht genommen, die Beratung der Besoldungsvorlage jeßt zu unter- brechen und die übrigen Punkte der Tagesordnung zu erledigen, damit diese Gescßentwürfe auch wirklich noch vor Pfingsten dem Herrenhause zuachen fönnen; nach Erledigung dieser Punkte könne dann die Debatte fortgeseßt werden.

Abg. Lippmann (forts{r. Volksp): Wenn beabsihtigt wird, die Beratung der Besoldungsnovelle am Schlusse ter Sißung fortzu- seßen, statt sie lieber erst morgen wieder auf die Tagesordnung zu seßen, jd müßte ih dem Vorschlage des Präsidenten widersprechen.

Aba. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Wir halten diesen Vorschlag des Präsidenten für unbedenklich und sind mit ihm ‘cinverstanden Wir müssen jeßt erst die anderen Vorlagen er- ledigen, che wir in dieser Beratung fortfahren.

Abg. Lippmann (forts{r. Volksp.): Dann widersprehe ih also der Abseßung dieses Gegenstandes vcn der Tagesordnung.

Vizepräsident Dr. Porsch: Es ist keine Abseßung von der Tagesordnung, sondern nur eine ÜUnterbrehung der Beratung. Darüber kann das Haus frei besliéßen.

Abg. Lippmann (fortshr. Volksp): (Eine Aenderung der Tagesordnung licgt doch auf jeden Fall vor, und dem muß ih wider- sprechen. Wir smd nur damn mit der Unterbrechung einverstanden, m heute mit der Beratung der Besoldungsvorlage ntcht fortgefahren wird.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Wir können doch jetzt nur bestimmen, ob wir die Beratung abbrechen wollen. Was dann weiter geschieht, das wird im Laufe der Sihung einer späteren BesGlubaltang vorbehalten sein.

Abg. Lippmann (fortshr. Volkp.): Jn jedem Falle ist es, Aenderung der Tagesordnung. Wollen wir wirklich d weit gehen L wir sie jeßt ändern und dann naher wieder herstellen? Das s

anz eigenartiger Vorgang, daß man eine Beratung von soläer Witti,

eit abbriht und dann am Ende wieder aufnimmt. : Vizepräsident Dr. Porsch: Jh habe meinen Vorschlag j, gemacht, um die Geschäfte des Hauses zu fördern. Es ist mix wt teilt worden, daß der nächste Redner 1:4 Stunde \precén wil Dann wird es zu spät für die so notwendige Erledigung der ande, Vorlagen. n Abg. Lippmann fforiseie. Volksp.): Die Tagesordutn wi am Schluß der vorhergehenden Sißung vom Präsidenten Verbin eine Aenderung kann nur dann beschlossen werden, wenn ‘dem Antrzz nicht widersprohen wird. f Vizepräsident Dr. Por \ ch : Es handelt sih aber nicht um j, Abfebung von der Tagesordnung. Am Sonnabend is: in Att genommen worden, daß im Interesse der anderen Vorlagen nah eine gewissen Zeit die Beratung unterbrochen werden joli. N __ Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.): Das ist ge\hästsordnung mäßig unzulässig. Ein solches Abbrechen 1 in der Geshästsordnuy überhaupt nicht vorgesehen. U ___ Vizepräsident Dr. S: Dann kann das Haus. dur M, joritátske|chluß darüber beschließen. 5 Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.): Das Haus kann dug

Majoriäâtsbes{luß nur entscheiden, wo die Geschäftsordnung ogs f

läßt. Sie läßt das aber im vorliegenden Falle überhaupt nit zu. Vizepräsident Dr. Por ch: Nachdem dies vorher ¿n Ausg genommen worden ift, halte 1ch es doch für zulässig. :

Abg. Ad. Hoffmann (Soz.): Durh Majoritätsbe{luß ky,

man nicht willkürlich die Tagesordnung ändern. Wenn das mögli wäre, würde in der Geschäftsordnung micht angegeben sein, dur wyj viel Personen ein Widerspruch unterstüßt sein muß. Wenn t Präsident vorgeschlagen hätte, diesen Punkt jeßt abzubrechen und but andere fertig zu machen und morgen mit der Beratung fortzufahry wäre jedenfalls kein Widerspruch erfolgt. Aber nachher vor gy geleertem Hause mit der Weiterberatung zu beginnen, geht nit «

Vizepräsident Dr. Por ch: Um die Zeit niht weiter zu wy lieren, |\chlage ih vor, as wir jeßt noch einen Redner hören u dann zu den anderen Punkten der Tagesordnung übergehen.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Auch das ift unzulässy sobald aus dem Hause überhaupt ein Widerspruch erfolgt ift. So könnten wir ja jeden Redner unterbrehen und mitten in seiner Ry das Haus fragen, ob wir nicht die Beratung abbrehen wollen,

Abg. Dr. von Heydebrand und der"Lasa (kons): 6 wird das Beste sein, wenn wir den Gegenstand jeßt verlassen u niht mehr darauf zurückkommen. Dann kommt die Besoldung ordnung morgen auf die Tagesordnung und wird heute erst das ande erledigt.

Abg. Lippmann (forts{r. Volksp.): Jch halte auch das fj unzulässig, will aber meinen Widerspruch zurückziehen, wenn die Y ratung der Besoldungsvorlage erst morgen fortgeseßt werden soll,

Bizepräsident Dr. Porsch: Wenn also eine Einigkeit erjus werden kann, so schlage ib vor, jeßt die Beratung der Befjoldung novelle abzubrechen, sie morgen fortzuseßen und heute die anden Gegenstände der Tagesordnung zu erledigen.

Das Haus i}t damit® einverstanden und beginnt die drit Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleiht gesetzes.

Abg. Dr. Jderhof f (kons.): Den Staatsvertrag mit Oldenbui begrüßen wir freudig. Wir werden ihm zustimmen, weil dadus Oldenburg aus der Zwangslage, in der es sich jeßt befindet, befr wird. Die Interessen der Stadt Wilhelmshaven müssen besser wah genommen werden. Wilhelmshaven is vom oldenburgischen Gebi und von der Stadt Rüstringen geradezu eingeengt. Die Verhältnis gestalten fich immer \{limmer. Der Minister hat nun erklärt, d er es für aussihtslos gehalten habe, die Verhandlungen wegen weiterung des preußischen Staatsgebietes wieder aufzunehmen. D fönnen wir nur bedauern.

Abg Wol ff- Biebrich (nl.) tritt für bessere Zugverbindung| zwischen Griesheim und Frankfurt a. M. ein. Auch die Stadt V baden müsse besser berücksihtigt werden, die Verkehrsverbindung nach Wiesbaden ließen noch sehr viel zu wünschen übrig.

Aba. Dr. Loh mann (nl.) wünstht bessere Zugverbindungen i Oberlahnkreis.

Abg. von wünscht ein

Bülow-Stuthenen (konf.)

günstigeren Fahrplan für die Strecke Allenstein—Königsberg und das

dem Minister für die in leßter Zeit geschaffenen besseren Verbindung zwischen Ostpreußen und Berlin.

Nachdem noch der Abg. Dr. Wolff-Gork i (kons.) cin speziellen Wunsch ausgesprochen hat, wird das Eisenbdht anleihegeseß endgültig genehmigt.

Jn dritter Beratung wird ohne Debatte der G e fei entwurf, betreffend die Bewilligung weiter! Staasmittel zur Verbesserung der Wol ungs erhältnisfe von Arbeitern, die staatlichen Betrieben beschäftigt sind, un von gering besoldeten Staatsbeamten, genommen.

Ohne Debatte werden ferner angenommen in erster us zweiter Beratung der Geseßentwurf, betreffend die C! weiterung des Geltungsbereihs ein Bestimmung der Allgemeinen Gewerk! TDRURG: Von 1845, Der Abänderung es Gesehes über ständigkeit der Verwaltungs- und Verw} tungsgerihtsbehörden von 1883, der G seuentwurf, betreffend Abänderung des E fehes von 1904 über vie Hannovers Landeskreditanstalt, sowie die-Gesezentwüt} über die Aenderu ngderAmtsgerichtsbezirl Neuenburg (Westpreußen) und Schweß, der Amtsgerichtsbezi Obornik und Rogasen und der Amtsgerichtsbezirke Ohlau 18 Wansen. J

In zweiter und dritter Beratung wird die Nov zum Geset über die Errichtung von Rent! banken von 1850 ohne Debatte angenommen. :

Dann folgt die erste Beratung des Entwurfs enl Flschereigesegzes.

Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Es ist unter den Fischereiinteressenten wohl of mein anerkannt, daß das Gese vom 30. Mai 1874, welches im sentlichen cine Kodififkation der zerstreuten und provinziell verschied polizeilihen Vorschriften bezweckte, einen vollen Erfolg im Laust Jahre nicht gezeitigt hat. Zwar ist festzustellen, daß die Ks fischerei an der Ost- und Nordsee einen nicht unerheblichen Aufs genommen hat; dagegen sind bezüglich der Binnenfischerei dit warteten Erfolge vielfa ausgeblieben und weitere Maßnahmen F Hebung derselben zweifellos erforderlich. |

(56 hat anfangs der Gedanke nabe gelegen, durch cine Erga des Fischereigeseßes von 1874, das {on im Jahre 1880 abgea® worden war, Abhilfe zu \chaffen. Aber gerade aus ven Kreisen Berufsfischer und ebenso au von dén Vertrêtern ber Fischereiw" j saft ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden, auc in eint regelung des materiellen Rechtes einzutreten und babci auch wirt

dic ZY

Domänen und Fol

Geseßentwurf ¡F

siche Maßnahmen zur Hebung der Fishzucht in den Binnengewässern in Aussicht zu nehmen. Diesem Wunsch folgend, hat die Staatsöregie- rung nunméhr den Entwurf des Fischereigeseßes vorgelegt, auf dessen einzelne Bestimmungen ih nicht näher eingehen möchte. Ich will nur hervorheben, daß sie einerseits wirtschaftlicher Natur sind, in wich- R San 0E eie Wbänderung des malèrlellón, Nochies und ebenso au eine Erweiterung der polizeilichen Votschriften ins Auge

en, fass Jch hoffe, daß dieser Entwurf, wie der Entwurf des Wasser- geseßes, zu dem er in nahen Beziehungen steht, Ihre Zustimmung finden wird. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Ma [hahn (kons): Wir legen besonderen Mert darauf, daß in die Kommissionsberatung sobald wie möglich eingetreten wird, damit die zweite Lesung nah Beginn der Wiederbe- ratung alóbald vorgenommen werden kann. Wir haben selbstverständ- li gegen einen Teil des (Entwurfs Bedenken, die in der Kommission nacgeprüft werden müssen, insbesondere gegen den § 5 des Geseßes. Auch die iFrage der Zahl der Fischereiberehtigten ist ernstlich zu prüfen, ihre Zahl muß mit den wirtschastlichen Interessen der gesamten Fischerei vereinbar E (ine Abänderung wird au bezüglich der Fischereigenossenscha| ten erfolgen müssen. Nicht genügend berücksichtigt {cheint die Küstenfischerei zu sein; sie muß mehr in den Geseßentwurf bineingearbeitet werden. Der Minister hat zwar gesagt, die Küsten- ¡scerei sei genügend geregelt; davon haben wir aber an der Vstjee nit viel gemérkt. Gegen den Abschnitt 5 des Entwurfs haben wir gleichfalls erhebliche Bedenken, die sich auf die gemeinschaftliche Fischerei beziehen. Es wird auch zu prüfen sein, ob der Schuß der Fischerei aus- reichend ist oder etwa zu weit geht. Jedenfalls fönnen wir heute schon unsere Befriedigung darüber ausdrücken, daß endlih den berechtigten Wünschen unserer Fischer im Binnenlande und unjerer Küstenfischer abgeholfen werden soll, Ich zweisle nicht daran, daß dem Geseßentwurf in der omme eine Fassung gegeben wird, die dem Wunsch unserer Fischeretintiere Jenten entjpriht. i | S |

Abg. Gerhardus (Zentr.): Wir beurteilen die Borlage 1m allgemeinen günstig, wenngleich wir einzelne Ausstellungen in der Kom- mission erörtern werden. Wünschenswert wäre für das Fischereirecht ein einziges Geseß gewesen, ein Teil der Bestimmungen für das &ischerenwesen ist aber hon in das Wassergejeß aufgenommen worden. Sh bitte den Minister, der Kommission eine Zusammenstellung der fischereirechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten. (Es fragt sich, ob bei dem Uferbetretungsrecht die Interessen der westlichen Provinzen ge- nügend berücksichtigt sind. Für die kleinen Besißer, die dort die Negel bilden, ist das Uferbetretungsreht viel bedeutungsvoller als für die roßen Besißer im Osten, Allerdings besteht schon in dem Geseh für Rheinland und Westfalen über das Fischereireht der Adjazenten das Uferbeschränkungsrecht, aber da handelt es sich um die eigenen Grund- stüde der Anlieger. Eine Einschränkung des Uferbetretungsrechts wird in der Kommisston zu erwägen sein, der schwer realisierbare Anspruch auf Schadenersaß genügt nicht. Die „Enteignung“ des Fischereirechts der Müller und Triebwerksbesißer erregt bei uns Bedenken, es muß ein Mittelweg zu finden sein, der die gesamten Interessen und die GSnteressen der Fischerei gleidznäßig wahrt. Die Koppelfischerei wird au von meinen Freunden im großen und ganzen als sädlich ange- sehen, sie muß unter Wahrung der (ntschädigungsansprüche der Znter- essenten eingeschränkt werden. Wir {ließen uns dem Antrage auf Kommissionsberatung an. j

Abg. Hausmann (nl.): Die Vorlage bringt dankenswerter- weise eine Reihe von praktischen Erfahrungen, die im Laufe der Jahre gewonnen sind, zur Geltung. Die úübersichtliche Einteilung der Bor- lage bringt klar zum Ausdruck, was sie will. Ich kann daher die Vor- lage für eine brauchbare Grundlage für die Beratungen in der Kom- mission ansehen. Fraglich ist allerdings, ob der Polizeiverordnung eine so große Machtbefugn1s zu überweisen ist, wie im Geseß steht. Gewiß müssen in einzelnen Landesteilen die Dinge lokal geordnet werden, 1n- dessen, soweit wie die Dinge geseßlich festgestellt werden fönnen, wollen wir es auch tun und fein Polizeigeseß machen. Das Fischereige]eß von 1874 wurde am 1. Mai 1874 hier im Hause in zweiter und dritter Lsung angenommen, nachdem cs von der Kömmi}hion eingehend be- raten war. Das kann auch hier wieder der Fall sein. In der Kom- mission werden meine Freunde verschiedene Anregungen geben. Der Entwurf trifft eine klare Ünterscheidung zwischen der Fischerei in offenen und geschlossenen Gewässern. Anfechtbar ist mr jedoh der Abschnitt über die Fischereiberechtigungen, besonders die Bestimmungen über das Uferbetretungsreht. Dieses Recht wird in der Kommission wohl die meisten Sc{wierigkeiten machen. Anfechtbar scheint mir auch die Beschränkung hinsichtlich der bestehenden Rechte, auh das Vor- fauféreht des Staates. Um in den Rechten Klarheit zu schaffen, wlrd allerdings die in der Vorlage vorgesehene Frist von 10 Jahren ge- nügen; die Interessenten haben dadurh Zeit genug, ihre Rechte fest- zustellen, In bezug auf die Verunreinigung der Flusse hat das Walsser-

gese {on Abhilfe gebracht, und wir können uns einstweilen damit

begnügen. Die \chwierigste Aufgabe der Kommission wird ferner die Ausgleichung der verschiedenen Interessen sein. Es ware erwünscht, daß der Entwurf ein Ausgleichungsverfahren bei den Intere|jendi]}e- renzen zuläßt nach Analogie des Wassergeseßes. In Fischerkreisen hat man den Entwurf mit Freude begrüßt. Freilich sind au noch Wünsche ausgesprochen worden, z. B. vom Westdeutschen Fischerverein. Sonst sind Einwendungen aus Fischerkreisen gegen das Geseß nicht ge- macht. Etwas ängstlicher steht die Industrie der Vorlage gegenüber. Die Kommission muß Sorge tragen, ihre Bedenken zu zer|kreuen. Für besonders wertvoll halte ich die Bestimmungen über die Fischeret- gerechte, namentlich binsihtlih der Genossenschaften. Dadurch wird den Berufsfischern das Leben erleichtert. Jch bin auch im allgemeinen einverstanden mit der Erteilung der Fischereierlaubnis\cheine, aller- ings wird da ein Unterschied zu machen sein zwischen offenen und ge- \hloïsenen Gewässern. Wir können uns nicht verhehlen, daß 1mmer eine große Zahl von Personen vorhanden ist, die es nicht für unrecht halten, die Fischerei auézuüben. Durch das Zusammentreffen ver- \ciedener Umstände ist der Fischreichtum bei uns zurückgegangen. S0- weit mögli, müssen wir durch geseßlibe Maßnahmen Besserung \{affen. Als eine solhe Maßregel dient die Anstellung von Aufsichts- beamten. Hoffentlih wird das Geseß in der Kommission so ge] altet werden, daß alle Wünsche erfüllt werden. E : Abg. Hengsberger (freikons., Hosp.): Wir sind bereit, den Entwurf in einer Kommission von 28 Mitgliedern zu beraten. Dort werden wir uns mit Einzelheiten beschäftigen, namentlich mit der Ab- lösung der Fischereiberechtigungen, der Fischereiberehtigung in Ueber- {wemmungsgebieten, dem Polizeiverordnungsrecht usw. Im ganzen ehen wir in der Vorlage eine geeignete Grundlage für die Kom- missionsberatung. j A , Abg. Lipp mann (fortschr. Volksp.): Die Vorlage ift unge- mein wichtig für Hunderttausende direkt und für Millionen indirekt. Für bessere Reinigung der Gewässer hat das Wassergeseß schon ge- sorgt und zur Ergänzung werden die Bestimmungen des Î 95 der Vorlage sehr nüßlich für die Fischereiinteressenten wirken, Nach dem d 43 des Geseßes von 1874 wollten die Fischereiinteressenten wohl Vorkehrungen gegen Verunrcinigung durch die Jndustricabwässer ver- langen, aber sie batten die Kosten zu- bezahlen. Das Usferbetretungs- recht is notwendig, denn nur so kann die Fischerei richtig ausgeübt werden. Jch begrüße es, daß Klarheit geschaffen wird, daß ein Aischereigrundstück in das Wasserbuch eingetragen werden a g SUVE Mängel hat, wie alles Menschliche, auch dieser Geseßentwurf. ( x #0 oh erreichen, daß möglichst viel Fischnahrung die teure Fleisch- nahrung erseßen soll. (Zwischenrufe rechts.) Ih weiß nicht, art Sie gleich so erregt werden, wenn man nur von den teuren Fleisch» preisen spricht. Die höheren Fangziffern des Fischfanges werden dazu eittagen, diese Volkönahrung zu verbilligen. Aber es sind ea mungen in dem Gesetz vorgesehen, die zahlreichen Leuten das Fi chen verbieten. Da die richtige Grenze zu finden, wird Aufgabe der Kom- mission sein, damit nicht zahlreiche Existenzen vernichtet werden. (E83 ist überall die Tendenz zu erkennen, eine Verringerung der Nersonen- hahl zu erreichen: Große Bedenken habe ich gegen den § 9: Die MNe«

gierung will die Wasserläufe erster Ordnung den allgemeinen Strö- men ‘nach dem Allgemeinen Landrecht ete Lana würde die Regierung in allen diesen zahlreichen Wasserläufen erster Ordnung das Fischereiregal haben. Das ist ein ungeheurer tiefer (ingriff. Jm alten Landrecht waren mit den öffentlihen Strömen nur sciffbare slüsse gemeint. In diesem Geseß sichert sih der Fiskus ein Vor- s t und die Fischereirehte in allen Wasserläufen erster Ord- nung. Auch hier sind wir nicht in der Lage, dem Fiskus zu folgen. Den Wunsch nah Einstellung von mehr Fischereiaufsihtsbeamten teile ih nicht. Die Fischereipolizei liegt in der Hand der VDrtspolizei, das enügt do. Aber es heißt dann auch in dem Geseß, daß für einzelne Bezirke der Staat ee Fischereipolizei einrichten kann. Es fann also dieser Weg ohnehin beschritten werden. Da 1e man nicht auch noch Wünsche nach dieser Richtung äußern. Jch offe, daß es möglich sein wird, den Gesehßentrourf in befriedigender Weise umzugestalten.

Abg, Dr. Lieb kn eht (Soz.): In bezug auf den § 5 stimme ih dem Vorredner zu. Das fiskalische Fischereirecht wird da viel zu weit ausgedehnt. Auch in bezug auf das Vorkaufsreht des Staates kann ich nur die geäußerten Bedenken unterstüßen. Bei den Me schaften liegt die Gefahr nahe, daß die Interessen gerade der kleinerer Fischereien beeinträchtigt werden, weil neben der Abstimmung nah der Kopfzahl auch die Abstimmung nah dem Werte der in Frage kommen- den Fischereigetecchtigkeit zugelassen wird. Mit einer Verschärfung der Strafbestimmungen kann ih mich nit einverstanden erklären. Da- dur fördert man das allgemeine Wohl nicht. Deshalb wünsche ih aub nicht die Einseßung besonderer Fischereibeamter, die gleichzeitig Polizeibeamte und Wirtschaftsbeamte sein sollen. Jch hoffe, daß in der Kommissionsberatung, der ih zustimme, dieje Gesichtspunkte berüd- sichtigt werden. j

Hiermit schließt die Diskussion. e

Die Vorlage wird nah dem Antrage des Abg. Freiherrn von Maltahn einer Kommission von 28 Mitgliedern über- wiesen. e

Das Haus erledigt dann noch nach den Vorschlägen der Agrar-, Petitions- und Unterrichtskommission eine Reihe von Petitionen, zu denen Wortmeldungen nicht vorliegen.

Eine Petition des 1. Lehrers und Organisten Kopittke in Tüh um Nachzahlungen wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Gamp-Massaunen (freikons.) an die Unterrichts- fommission zurücverwiesen, da der Petent behauptet, daß der Bericht hierüber von einer tatsächlichen- Unrichtigkeit ausge- gangen fei. i i E :

Um 414 Uhr vertagt sich -das Has. Nächste Sibung Dienstag 10 Uhr. (Petitionen, dritte Beratung der heute in zweiter Beratung angenommenen Vorlagen, Fortsezung der erften Beratung der Besoldungsnovelle.)

Literatur.

Im 11. Heft der , A rena“ (Oktayausgabe der illustrierten Zeit» {rift „Ueber Land und Meer* (Deutsche Verlageanstalt, Stuttgart) beschäftigen ih zwei Aufsäße mit Deutsch Ostafrika. Einmal wird man mit der Tanganjikabahn, diesem großen deutshen Kulturwerk in Deutsch Ostafrika, bekannt gemachbt, das andere Mal lernt man den Neger bei der Arbeit kennen. Die ersten Ausfahrten des arößten Schiffes der Welt, „Vatecland“, lenken wiederum die Blicke auf unsere deutshen Riesendampfer; mit den an Bord befindlichen NRettunggeinrichtungen, tnébesondere den Feuerschuß, beschäftigt sih eine iTustrterte Skizze von E. Grüttel. Ein reicher Bildshmuck zeichnet auch sonst dieses Heft wieder aus. Insbesondere sei auf Zeichnungen aus dem Nachlaß von Karl Svitzweg hingewiesen, Blätter, die in d-em Beschauer den Wunsch erwecken, die künstlerishe Lebensarbeit des ganzen Spitzwea kennen zu lecnen.

CharlesNRichet, Fabeln In deutscher Nahdichtung von Armand Hoche und Rudolf Berger. Oktav. (Geheftet 3,—; gebunden 4,— 4.) Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin W. Der Ver- fasser gibt in diesen geistreihen Fabeln die Weisheit des Alters dem jungen Sohn mit auf den Lebensroeg. Er läßt thn durch den Schein auf den Grund der Dinge blicken, zeigt ihm bald spöttisch, bald ernst die Gefahren, die seiner harren, die Fa!lstride, die ihm gzlegt werden fönnen, Lebrt ihn zu prüfen, zu untershziden. Setne Liebe gehört den Schlichten und Friedfertigen. seine Verachtung gilt der Halbheit und dem Dünkel. Die vortccfflihe Verdeutshung verdient vollste Anerkennung.

Kurze Aner Ckt neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm- straße 32, zu rihten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Kavallerie, ihre Ausbildung und Verwendung. Handbuch für verantwortlide Befehlshaber. Von Tzschirner. 1,80 4; gebdn. 240 „4. Oldenburg i. Gr., Gerhard E.

Geburtenrücckgang. Kulturzerfall oder Kult urauf- stieg? Von Dr. Seber. 060 46. Dresden, Richd. Erdmann Schmidt.

Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrücckganges im Deutschen Reich. Beciht von Professor Dr. Marx von Gruber. 2 4, gebdn. 3 #4. München, I. F. Lehmann.

Schriften der Vereinigung für flaatsbürgerliche Bildung und Er- zichung. 12) Verhaudlungen der ersten deutschen Kon- ferenz für staat8bürgerlihe Bildung und Erziehung am 95. und 26. April 1913 zu Berlin. (1V u. 100 S.) gr. 8°, geh. 2 4. B. E. Teubner, Leivzig uad Berlin, 1914.

Der staatsrechtliche Charakter der höheren Shulen nah preußishem Recht. Von Dr. P. Hauck. 1,80 4; kart. 2 4. Leipzig, B. G. Teubner.

Kaufmänni‘he Bücherei, 7. Bändchen: Deutschland und China. Von Julius Kähler, Kaufmann in Hamburg. Kart. 150 «. Münden, Georg D. W. Callwey. /

Aus der fünfzigjährigen Geschichte des Vereins der deutshen Strafanstaltsbeamten von Pfarrer Schairer. Sonterabdruck aus den Blättern für Gefängniskunde, 48. Band. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuchhandlung.

Hygiene des Magens, des Darms, der Leber und der Ntere von. Geheimem Medizinalrat Professor Dr. C. A. Ewald. Dritte, erweiterte und verbesserte Auflage. Mit ver Tafeln und 14 T. xtabbildungen. Broschiert 2 4; gebundea 2,90 #. Stuttgart, Ernst Heimich Mcrttz.

Land- und FForftwirtschaft.

Saatenstand in Rumänien.

Die große Dürre in der lehten Zeit hat einem fevchten Wetter Plaß gemacht. Die Temperatur i nah wie vor niedrig gewesen und hat sich erst in letzier Zeit gebessert. Der Winterweizen hat fich ein wenig erholt; bestimmtes über den Ausfall der Grote kann man jedoch nibht sagen. Der Weszen leidet viel unter Rost; die Insekten haben bis jetzt keinen Schaden angerihtet. Der Noggen, der ck{wächer wie im Vorjahre entætckeit ist, hat in den südlichen Gebieten \ckchon ehren erhalten; die von der Kälte ver- ursahten Schäden konnten bis jeyt noch nicht festgestellt werden. JInfolge der Dürre sind Hafer und Gerste im Nückstand geblieben und haben eine gelblichhe Farbe angenominen. Außer der Dücre haben in den ebengelegenen Gebieten auch Würwmer und Schnecken Schaden angerichtet. Der legte Regen hat auf Hafer und Gerste günstig ein- aerotrkt. Man hofft, da fih die Witterungsverbältnisse feit einigen Taaen sehr günstig gestalten, alsbald eine Besserung in allen Gee treidearten wahrnehmen zu können. (Bericht des Kalserlihen Kon- sulats zu Bukarest vom 20. Mai 1914.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-

maßregeln. ¿

Türket.

Der {internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für die Herkünfte von Alexandrien, von der Insel Chios und ‘von

Port Said eine ärztliche Untersuchung bei der Ankunft im ersten türkisGen Hafen, wo sih ein Sanitätsarzt befindet, veifügt.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusfammen- „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft")

Rußland.

Baumwollindustrie 1913. Das Wa&stum der Bevölfe- rung sowohl wie der wachsende Bedarf des Einzelnen an Crzeug- nissen der Texiilindustrie haben dieser auch in den legten beiden Jahren troy mancherlei Hindernisse eine weitere Entwicklung ge- braht. In der Baumwollspinnerei der Welt steht Rußland der Anzahl feiner Spindeln nach an vierter Stelle hinter Groß- britannien, den Vereiniaten Staaten von Amerika und Deutsbland. Nußlands- Anteil, der im Jahre 1910 6,29%/0, in 1911 63% be- trug. ist im Jahre 1913 auf 6,4% gestiegen. Die Anzabl der in Rußland vorhandenen Svindeln betrug im Jahre 1910: 8 306 372, 1911: 8 672 000, 1912: 8800000 und am 1. März 1913: 8 988 000.

Nach den Schäßungen des Handelsministeriums find folgende Gazrnmengen hergestellt worden :

1010 «e v4 25 Millionen Pud 21 ó

J ¿ + 22,0 -

(Aus den gestellten

1912 ¿ ö

Die Einfuhr von Garn, die sich von 267 000 Pud im Jahre 1910 auf 370 009 Pud im Jahre 1911 gehoben hatte, hat seitdem wieder nachgelassen und ist besonders im vergangenen Jahre erheblich zurüd- gegaïrgen. Der Garuimport betrug:

Pud im Werte von 1912 355 000 12 820 000 Rbl. 1913 285 000 ST7STOOO «-

Die Ausfuhr von Garn, das hauptsächlich in Persien und China Absagz findet, hat dagegen eine beträchtlihe Steigerung aufzumrcisen. Es rourden ausgeführt: Sud

u

I e 10 E 6 15 575 481226 1918 c we 32 646 EHGISC. 6 Im Jahre 1912 betrug somit die Zunahme 110% der Menge und 1329/6 dem Werte nah. Für das Jahr 1913 liegen Daten der Ausfuhr über die hauptsächlich in Betracht kommente afiatische Grenze noch nicht vor. Í 4 Veber die Entwicklung der Baumwollweberei is ebenfalls für 1913 noch kein ftatistish:s Material vorhanden und für 1912 liegen nur Schägungen vor. A Die Bab! der Webstühle betrug 1910: 213 179 und wird für 1912 auf 255 500 geschäßt. An unbearbeiteten Geweben wurden angefertigt : 1910 c U es D S ä ü 1912. D M S S S . 182—19 . An Vaumwollgeweben wurden cingeführt: S Insgesamt über die europäische Grenze Pud Rubel Pud Rubel 243 000 14 330 000 127 361 12 282 000 davon aus Finnland 40893 1 077 700 1911, 282 000 17 770 000 144 000 14 617 000 davon aus Finnland 42292 1 178 000 1912. 262 003 15 043 000 134 298 12 449 000 davon aus Finnland 46 090 1 083 900 M edie E Die Ausfuhr baumwollener Gewebe gebt bauptsählih nah Persien, China und Afghanistan. Ausgeführt wurden: 1910. 620 000 Pud im Werte von 25 159 000 Rbl. daron nach Finnland 62 000 Pud 1911, . . 775190 Pud im Werte von 32023 535 Rbl. davon nah Finnland 67 000 Pud 910 955 Pud im Werte von 37 762 747 Rbl. davon nah Finnland 72 000 Pud . 1034 000 Pud im Werte von 43 406 000 Rbl. davon nah Finnland 77 000 Pud

Die Versuche der russisden T-xtilindustrie, fh in den Balkan- staaten ein Absotgebiet zu hafen, sind als mißlungen zu betrachten. Die letzten ernstlihen Versuche gingen von der russischen Erport- gesellshaft aua, die sih indessen gleichfalls gezwungen sab, fi aus den Balkanstaaten, einshließlich Rumäntens, völlig zurückzuzieben, und die auch ihre Filiale in Konstantinopel aeshlefsen hat. Nach Ansicht des Moskauer Börsenkomitees kann an eine russsche Ausfubr nah der Balkanhalbinsel niht gedacht werden, folange nit die Rück- erstattung der Einfuhrzölle auf Rohstoffe und Maschinen in er- weitertem Umfang geseßzlih gesichert werde. :

Der Verbravch an Baumwollengeweben in Rußland wird pro Kopf der Bevölkerung auf 4,1 Pfund gesckchägt. Da als Abnehmer füc Baumwollindustrieerzeugnifse hauptsächlich die Landbevölkerung in Betracht kommt, stehen zwei Umstände cinem raschen Anwachsen der Verbrauchsziffffer des Einzelnen entgegen. Ginmal zwingt der durh die Agrarreform hervorgerufene Uebergang zum Ginzelbesiz den Baner zu größerer Sparsamkeit und Verwendung seiner Mittel auf den Wirtschaftsbetrieb, dann aber hat die Erkenntnis der besseren Halt» barkeit guter Qualitäten das Verlangen na& teurerer Ware gesteigert. und den Absay im allgemeinen verringert. Die Fabrikanten seben sich gezwungen, diesem Verlangen Rechaung zu tragen und muten die Herstellung billiger Manufakturwaren für den Binnenverbrauch einshränken. E :

Einen ungünstigen Einfluß auf den Marki in Manufakturwaren übten während der beiden leßten Jabre oie schlechten Ernten in Meittelasien aus. Besonders in der zweiten Hälfte des Jahres 1912 kam es zu ungewöhnlih vielen Zablungseinftellungen, die der Manus fakturwarenbranhe große Verluste zugefügt haben Manche Fabri- kanten erlitten au Verluste dur verspäteten Eink2uf von Roß- material in Erwa1tung sinkender Preise. Uebershägung der Nachfrage und Kreditshwierigkeit infolge dec Baikanwirren hatt: m im Herbste 1912 zu einer Ueberprodufiion geführt, unter der befonders die Fabri» fanten billiger Ware des Lodz-r und Jwanowo-Wosnessensk. Rayons zu leiden hatten. Die Betriebe mußten bis auf 4 bis 5 Arbeitätage

10 Woche eingeshränkt werden. 7 ? i 2 flauen Geschäftslage

Weniger oder garniht herührt von der wurden die Fabriken teuerer Baumwollengewebe. 2

Mit Beginn des Jahres 1913 stiegen allgemein die Umsäße in fertiger Baumwollenware, die Zablungseinstellungen waren germger als im Vorjahr, und infolge der günstigen Erntea ¿n waren im Sommer die Fabriken wieder voll beschäftigt und mit Aufträgen über- bäuft. Im wetteren Verlaufe des Jahres zeigte sich jedoch, der Umsay den gehegten Erwartungen niht voll entspricht. markt festigte fi erst in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahres. Infolge der Erhöhung der Baumwollpreise auf dem Weltmarkt wurden auch die Preise für Garn, wie für fertige Baumwollenwaren gegen Ende des Jabres erhöht.

(Bericht des Ka serlichen Generalkonsulats in St. Petersburg.)

im Werte von 386 566 Rb[.

1910.

I e 1913 ch

Türkei.

Erhebun von Wechselprotesten Bon, bewe: prouisaniiGen chen Geseßze vom 1/14 N eiae 10A betreffend die Erhooung ur : zahl ‘von Steuern und Gebühren in der Türkei, sind auch die Wechsel«

proleslkosten, die zu den Kanzlcigebühren taxos ds :