194655. M. 22
“ Famerun-Pflänzchen
2/5 1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Tabak- und Zigarrenfabriken. Waren: Tabakfabrikate aller Art, insbesondere Rauch-, Kau- und Schnupftabak, Zigarren und Zigaretten.
194667. M. 23117.
amade
von der Meden & Thomsen, Hamburg.
194677.
Sch
21/4 1914. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.
E 194668. O. 4916. m Aas S. S i
Monte Baldo | T, öniglich Preußischer Staatsanzeiger.
6/1 1913. Fa. Wilh. Osterwald, Enger i/Westf. 9n/9 . 20/2 1914. Dr. jur. Edmund Ebert, Asqeigenptels fr deu Ramm mus 9 Es A
30/5. 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Weißensee, Sedanstr. 47. 30/5 1914. i Geschäftsbetrieb: Nadelfabrik. Waren: zeile 30 S, uro vei ena E
Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren und Zigarillos. P. Eh : —— lers, Hamburg. 30/5 191 88 : / g /59- 1914. 194669. B. 30049. f Geschäjtsbetrieb: Herstellung und Vertrieb phar- maschinennadeln. ascinennaden. die Königliche Expedition des Reichs- und Ätaatsanzeigers S Berlin SW. 48, Wilhelmftraße Nr. 32.
mazeutischer Spezialitäten. Waren: Pharmazeutische dukte. : 2,
12/3 1914. Rosenthal & Tobias, Berli 30/5 1914. s E
Geschäftsbetrieb: Fabrikation baumtvol- lener Stückware. Waren: Baumwollener gefärbter und bedruckter Satin (Stückware).
Deutscher Reichsanzeiger
und
194656. J. 7014.
Bühnenster
3/12 1913. Fa. Julius Jahl, Mannheim. 1914.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtliher Tabafkfabri- fate. Waren: Zigarren.
38. 194657. J. 7236. laIIN WECEAINO
194678. G. 15780.
URODONAL !
10/1 1914. Lucien Graux, Paris: Vevtr.: D / / s; ¿t P: Antoine-Feill, Dr. Geert L Dr.
194687. E. 1h;
mbouft
30/5
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4A 40 9. Alle Postanstalten nehmen Bestellung au; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
194679. —— — auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
E. 10658. E 194688.
1914. Wolfgang Berner, Berlin, Gipss 30/5 1914. TIORS ( e Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. retten und sämtliche anderen retten papiere.
93/4 1914. Fa. Heinrih Jacobi, Mannheim. 30/51 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Wareén: Zigarren, Zigaretten, Rauch=z, Kau- und Schnupstabak.
194658.
Tabakfabrikate,
Shylock
8/4 1914. 30/5 1914.
„Geschäftsbetrieb: Zigarren-Jmport. Tabakfabrikate, insbesondere ‘Zigarren, Rauch=, Kau- und Schnupsftabake.
194671.
W. 18138. 38. 194670. S Ä
Hansatraum
30/10 1913. Fa. L. Wolff, Cigarrenfabriken, Ham- burg. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik und Handel mit Rohtabak und Tabakfabrikaten. Waren: Zigarillos, Zigarren.
Fa. G. M. Holz, Frankfurt a,
38.
29/4 1914. Fa. 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Tabakfabrikate.
38.
38.
Er O
Dankelmann'’s Keulen 19/3
1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 1914.
Geschäftsbetrieb: Waren: Zigarren.
30/5
Tabak= und Zigarrenfabriken.
Capital
194660. H. 30407.
“ Rolonialrecht”
29/4 1914. Theodor Heinecke & Cie., Kirchlengern i/Westf. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabriken. Tabakfabrikate und Rohtabak. B. 30582,
[_ epsi
14/4 1914.” Bosnia G. m. b. H. Cigarettenfabrik und Verschleiß der bosnish-hercegovinishen Landes- Tabakregie, Berlin. 30/5 1914.
Waren: A
194672. C.
Parabellum
9/4 1914. Cigarettenfabrik Kraj G. m. b. Berlin. 30/5 1914.
Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Zig retten und Zigarettentabak.
194673. Di
Waren: Alle
„Sprühfeuer“
1/5 1914. Fa. August Deter, Berlin. Geschäftsbetrieb: Tabak- und Zigarettenfabrik. |_ Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik.
Waren: Roh-, Rauch-, Kau- und Schnupftabake, Zi- Tabakfabrikate.
garren, Zigaretten, Zigavettenhülsen und Zigaretten- 31 E
papier.
38.
Waren:
194674. B.
Westfülischer Au
28/3 1914. August Blase, Lübbecke 30/5 L914 guf se, Lübbecke
1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Zigar Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri- ren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak. : fate. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Ziga- S : 194675. M.
rettenpapier, Rauch-, Kau- und Schnupftabake, Papier-, 38. ERESIOREABR S C
Zigarren- und Zigarettenspigzen. 17/3 1914. Mal-Kah Company m. b. §H., Berli 30/5 1914. E E D Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Roh tabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. :
194676.
194662.
Montgolfier
Fa. Jos. Feinhals, Cöln a/Rh.
F. 14345.
Cy 25a.
8/4 1914. 30/5
22920
194663. . 19197.
Pflanzerstolz.
28/2 1914. Fa. C. F. G. Schmidt, Altona a/Elbe. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Tabakfabrikate.
38.
194664. L. 17168.
olodja
10/3 1914. Langhans & Jürgensen, Altona-Ot- tensen. 30/5 1914.
Geschäftsbetrieb: Anfertigung von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupstabake.
V. 5714.
Gchweizer-Spiese
27/12 1913. Emil Vollmer, St. Ludwig. 30/5 1914.
Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. nannte Stumpen.
194665.
V. 30389.
Fabrikation
da E R Mey, | Lte und Handel in ifi I E N o E (ritt, Waren: Schweizer x
Zigarren, soge- A De 24
r
194666. 5715.
Schweizer-Stangen
27/12 19183. 1914.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Tabakfabrikaten. Waren: Tabakfabrikate
(4 4 z E S a) E 5 Is S É D— Q C T T
ata met 3 TTSITTSETCAT G T Era a
Emil Vollmer, St. Ludwig.
30/5
in Art
Handel aller
16/3 1914. Boehm & Co., Hamburg. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten.
D Waren: Ziga- C FA
Ziga-
. 30310.
Waren: Alle f 5 Zigaretten,
D. 13380.
August Deter, Berlin. 30/5
15689.
H.,
13408.
30/5 1914. Alle
30486.
i/W.
MELAROM
M. |mazeutischer Produkte.
Präparate.
Þ. 194680.
[le
99/6
a0/ S 1914.
29/5 Dr. Rudolf Reiß, Charlottenbur Leibnizstr. 33.
30/5 1914.
Ai 3 1914. Karl Ehrhardt, Achern i/Baden. 30/5
Geschäftsbetrieb: Apotheke und Fabrikation phar- Waren: Pharmazeutische Pro-
R. 18484.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation chemischer, pharma
8/4 1914. Heimshuk-Metallwaren-Fabrik 6 5 b. H., Berlin. 30/5 1914. N N j Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Tür- und Fensterbeshläge, Türschließer, rungen, Sicherheits\chlösfer.
_ Var Schloßsi
194689. S. 19,8
Panzer |
11/4 1914. Fa. Robert Schindele, PlochiM (Württbg.). 30/5 1914. Y P LON Geschäftsbetrieb: Darmfabrik. mentpapier-Därme.
13. 7
Waren: Pers
194690.
9,
zeutischer und kosmetisher Mittel, Export und Jmport
von Waren aller Art. hygienische und fosmetische Präparate.
2. 194681. G.
PAVON
1/5 1914, Schweiz, 18/4 1914. chemishe Judustrie in Basel, A.-G., Bajel ; Johannes Wendel, Berlin, Kleinbeerenstr. 4. 1914.
Geschäftsbetrieb: Farbstoffen, Waren: parate.
q-
Vertr.
‘b: Fabrikation und __ hemishen und anderen Produkten Heilmittel und chemish-therapeutische Prä
2, 194682. G. 16302
ENOMORPHON
1/5 1914. Schweiz, 16/4 1914. chemishe Jundustrie in Basel, A.-G., Basel ; «Johannes Wendel, Berlin, Kleinbeerenstr. 4. 1914,
_ Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von
s earbstoffen, __emishen und anderen Produkten. Waren: Heilmittel und hemisch-pharmazeutishe Prä- parate.
3a.
Vertr.
194683. S6
4 ) | 21/11 1913. 30/5 1914.
Geschäftsbetrieb: Armbslätter.
7679.
Fa. M. Stkeinberg, Cöln-Lindenthal.
Gummitwarenfabrik. Waren:
194684. B.
Rubina
Fa. Gustav Barthel, Dresden-A. 30/5
30164.
17/2 19414. 1914.
Geschäftsbetrieb: Fabrik für Löt-, Heiz- und Koch- apparate eigener Systeme. Waren: Spiritus-, Benzin= und Petroleum-Löt-, Heiz- und Kochapparate und Pro- jettionslam pen.
9h.
194685.
RIPA
Fa. H. Schhwerkfeger, Hannover.
Sch. 19386.
7/4 1914. 30/5 1914. S Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Stahlwaren. Wa- ren: Messerschmiedewaren. 9h.
194686. B. 301 A
„WUltimate“
13/2 1914. Nicolaus Braun, Bacharach a/Rhein, Hauptstr. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb:
ausgenommen Kautabak. Waren: Tabakfabrikate.
Verlag der Expedition (J. V.: Koye)
Laubsägenfabrik. Waren:
Sägen.
Gesellschaft für
1 ONE Wolle
Waren: Medizinische Salben,
16301.
Gesellschaft für
30/5
Vertrieb von
f 2/1 1914. Rheinishe Wachsindustri Menden, Cöln. 30/5 Vg 9 strie Otto F
f Geschäftsbetrieb: Fabrikation Schuhcreme. Waren: Schuhcreme.
14. 194691.
und Vertrieb y
3. 0M
14/4 1914. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Kurz=, Weiß=-, Wollwaren-Gr handlung. _ Waren: Wollene Strickgarne und dar gefertigte Strümpfe und Socken.
16b. 194692. S.
Ntidlinpulüadbertnn
_ 9/1 1914. Fa. Emil Schroeter, Landsberg a/M 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung und fabrik. Waren: Weine, Liköre und andere tuosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke. 16b. 194 E
Gustav Zimmt, Posen, Breitestr.
Uli Spi
194693. G.
Rumaika
15/4 19T4: c Stettin-Neutornt 30/5 1914. Giessel & Radah, Stettin-Neutorn! Geschä ftsbetrieb: Fabrik ätherischer Öle und Esst! zen, Spirttuojen. Waren: Spirituosen und Spi
T. 8601
Rosorius
27/2 1914. Serma y i ‘cassel-Bou! 30/5 1914. H nun P. Thiebes, Obercassel
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nf Wein, Bier, Spirituosen, alkoholhaltigen und alkoh!|} freien Getränken, Hefe und Eis. Waren: Bier, Wein Spirituosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke. F
1624
194694.
Verlin, den 18. Juni 1914.
Kaiserliches Patentamt. Robolski,
in Berlin. Druck von P. Stankiewicz? Buchdruckerei G. m. b, H., Berlin S8W. 11, Bernburgerstr. 14.
Einzelue Nummern kosten 25 K.
P:
M 142.
Fuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.
Deutsches Reich.
Geseß zur Aenderung der §8 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handel8geseßbuchs.
Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verbreitung der in Les erscheinenden periodishen Druckschrift „Skowo
olsfie“.
udersichten über die im dritten Vierteljahr 1914 statt- findenden Prüfungen zum Seesteuermann, Schiffer auf großer Fahrt und Seedampfschiffsmaschinisten sowie die Vor- und Hauptprüfungen zum Schiffsingenieur.
Zweite Beilage: Bekanntmachung, betreffend weitere Erleichterungen für An- gestellte, die während des Monats von mehreren Arbeit- gebern beschäftigt werden.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. :
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Stadtgemeinde Schönebeck. ;
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Gemeinde Kromolice.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : „dem Kapitän zur See ing in Char dem Major Lu! Kriegsministerium
Major Klüber im Thüringischen Fußartillerieregiment Nr. 18
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Regierungsbaumeister a. D., Königlih württem- bergishen Baurat Bilfinger in Mannheim, dem Regierungs- baumeister Lieser in Fulda, dem Kommissionsrat Pillmann in Kyriß, dem Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministe- rium, Rechnungsrat Demmig, dem Oberzahlmeister a. D., Rech- nungsrat Hoenecke in Ehrenbreitstein, dem Amts3gerichts- sekretär, Rehnungsrat Stöcckerhoff in Witten “und dem Königlichen Hofgärtner Kunert in Sanssouci bei Potsdam den Roten Adlerorden vierter Klasse, O i dem Geheimen Baurat Lohmeyer, Mitglied der Eisen- bahndirektion in Frankfurt a. M., und dem Garnisonverwaltungs- direktor a. D., Rechnungsrat Grote in Detmold den König- lichen Kronenorden dritter Klasse, U O den Leutnants Quensell im Gardefußartillerieregiment und Schwab im Lehrregiment der Fußartillerieschießschule, Tommandiert zur S beim f liegerbataillon I L dem Regierungsbaumeister a. D. Hübler in Heidelberg, dem Bürgermeister Albrecht in Schlüchtern, dem Topo- graphen bei der Landesaufnahme, Rechnungsrat Kliver, dem Obertelegraphensekretär Miculcy in Straßburg i. E., dem Zahlmeister a. D: Kasube in Budsin, Kreis Kolmar i. P., dem technischen Eisenbahnsekretär Fokkena in Schlüchtern, den Garnisonverwaltungsinspektoren und Amtsvorständen Heim in Strasburg W.-Pr., Thiel in Flensburg und Sie fken in Güstrow, den Betriebsobermeistern Hopfa bei der Pulverfabrik in Spandau und Ewert bei der Zewehrfabrik in Danzig, dem Betriebsobermeister a. D. Hof- mann in Kesselstadt, Landkreis Hanau, und dem Proviantamts- inspektor Rahn in Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Magazinaufseher a. D. das s der Jnhaber des 0 y n Dehrer a. D. Meigmani e N S de es Königlichen Hausordens von Hohenzollern, / Vie cideniaue S tbel L Schlüchtern das Verdienstkreuz in Gold, : e dem Königlichen Obergärtner Timm in Sanssouci bei otsdam, Ban Citenbahnzugführern a. D. Jaeschke und Zameitat in Danzig, dem Waffenrevisor Sohn bei der ewehrfabrik in Spandau, den Betriebsmeistern Schlieben bei der Gewehrfabrik in Erfurt und Sand voß bei der Ge- wehrfabrik in Spandau, dem Betriebsmeister a. D. Hoff- mann in Spandau, dem städtischen Ermittlungsbeamten Langer in Militsch, bisher in Breslau, und dem Maschinen- meister Schwa rz in Hiltrup bei Münster i. W. das Verdienst- kreuz in Silber, O A t Kasernenwärter a. D. Maik in Bn dem n Jerigen Eisenbahnlokomotivoberpußer Wolff in. a L em isherigen Eisenbahnmaschinenvorpußer Mint in Marien tg W.-Pr. und dem bisherigen Eisenbahnstellmacher Michaelis in Neustettin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenältesten, Grundbesißer Neumann in Wer Kreis Salzwedel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Diehl in
Freitag in Stolp i. Pomm. öniglichen Hausordens von
Berlin, Freitag, den 19. Juni, Abends
Camberg, Kreis Limburg, und Hamm in Wirxhausen, Hessen, dem Bahnwärter a. D. Steinhorss in Danzig-Langfuhr, dem Meistergehilfen A bei der Geschoßfabrik in Sieg- burg, dem Gutsgärtner H offmann, dem Gutsförster Scholz, beide in Wildshüß, Kreis“ Oels," dem Gutsvogt Richter, dem Schafmeister L eE dem Gutsfishmeister Schmidt, dem Kuhmeister Hampel, sämtlich in Beißsch, Landkreis Guben, dem Portier Brünjes n Empelde, Landkreis Linden, dem Oberholzhauer Plumeyer. i Burgdorf, Kreis Goslar, dem Vorarbeiter Lutter beim - Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem Mg ee _Skadowski beim Proviantamt in Bromberg, dem Fabrikarbeiter Wedemeyer in Hannover und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Dombrowski in Geutomie, Kreis Pr. Stargard, das All- gemeine Ehrenzeichen sowie : ; den Schachtmeistern Hasenstab und Schramm in Schlüchtern, dem Lagerverwalter George in Lissa i. P., dem Fahrhäuer Witte in Hakeborn, Kreis Wanzleben, dem Feiler Matthus, dem Waffenteilfräser Rußke, beide bei der Ge- wehrfabrik in Danzig, den bishexigen Waffenteilfräsern bei der genannten Fabrik Balke ündF Karius, dem Tischler Fischer, dem Werkzeugmacher®" Grummich, beide bei der Artilleriewerkstatt in Spandau, dem Dreher Sanow beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem Spengler Bender bei der Armeekonservenfabrik in Mainz, dem Waldarbeiter Stangeit in Skirwieth, Kreis Heyde- krug, dem Betriebsarbeiter Shmigz bei der GeldoL fabrik in Siegburg, den Arbeitern Jahn bei der Ge ho fabrik in Spandau und Lingk beim Feuerwerkslabora- torium in Spandau, dem ehemaligen Magazinarbeiter beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. Czwalina, dem bisherigen Pulverarbeiter bei der Pulverfabrik in Spandau Liere und
-
4 | Nenteln Ti
dem bisherigen Betriebsarbeiter bei der „Munitionsfabrik in
e üs 45 A
Deutsches Reich.
Gelses
zur Aenderung der §8 74, 75 und des F 76 Abs. 1 des Handelsgeseß buchs. :
Vom 10, Juni 1914.
Wir Wi ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Artikel 1. An die Stelle der §8 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handels- geseßbuhs treten folgende Vorschriften :
isen dein Prinzipal und dem Handlungs Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungs- gehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nah Beendigung des Dienst- verhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerb- verbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal un erge Een, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilsen. |
/ "Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlih, wenn si der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entshädigung zu zahlen, die f jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuleßt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
8 74a.
Das Wettbewerbverbot ist insoweit unverbindlih, als es nicht zum Schutze eines berehtigten ges{chäftlihen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlih, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nah Drt, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Ershwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.
Das Verbot ist nichtig, wenn die dem Gehilfen zustehenden jähr- lien vertrag8mäßigen Leistungen den Betrag von fünfzehnhundert Mark nicht übersteigen. Das gleiche gilt, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder wenn sih der Prinzipal die Gr- füllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen ver- \prehen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des Gehilfen die Verpflihtung übernimmt, daß sich der Gehilfe A der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken werde. J
Unberührt bleiben die Vorschriften des § 138 des Bürgerlichen Geseßbuchs über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen. 8 74b
Die nah § 74 Abs. 2 dem Handlungsgehilfen zu gewährende Entschädigung if am Schlusse jedes Monats zu zahlen.
Soweit die dem Gehilfen zustehenden it arat, d Seen R in einer Provision oder in anderen wehselnden Bezügen bestehen, find sie bei der Berechnung der Entschädigung nah dem Durchschnitt der legten dret Jahre in Ansaß zu bringen. Hat die für die Bezüge bei der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgebende Vertragsbestimmung noch nit drei Jahre bestanden, so erfolgt der Ansaß nach dem Durchschnitt des Zeitraums, für den die Bestintmung in Kraft war.
1914.
8 74c.
Der Handlungsgehilfe muß sich auf die fällige Entshädigung an- renen lafsen, was er während des Zeitraums, für den die Ent- \chädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeits- kraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Gnt- schädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuleßt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde. Ist der Gehilfe durch das Wettbewerb- verbot gezwungen worden, seinen Wohnsitz zu verlegen, so tritt an die Stelle des Betrages von einem Zehntel der Betrag von einem Viertel. Für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann der Gehilfe eine Entschädigung nicht verlangen. :
Der Gehilfe ist verpflichtet, dem Prinzipal auf Erfordern über die Höhe seines Erwerbes Auskunft zu erteilen.
S (0 Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis gena den Vorschriften der 88 70, 71 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, fo wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung \chriftlich erklärt, daß er ich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.
In gleiher Weise wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß \fich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuleßt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Im leßteren Falle finden die Vorschriften des § 74 b entsprehende Anwendung.
Wst der Prinzipal das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der 8 70, 72 wegen’ vertragswidrigen Verhaltens des Gehilfen auf, so hat der Gehilfe keinen Anspruch auf die Entschädigung.
8 75 a. N Der Prinzipal kann vor der Beendigung des Dienstverhältnisses dur \criftlihe Erklärung auf das Wettbewerbverbot mit der Wirkung verzihten, daß er mit dem Ablauf eines Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung
E E
"
I &
“ha g, daß id d L Pri tal zur ZaDiung 2 er 1 J T e A eschenen Entschädigung verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn die dem Gehilfen ustehenden vertragsmäßigen Leistungen den Be von acht- tausend Mark für das Jahr übersteigen; auf die Berehnung des Betrags der Leistungen finden die Vorschriften des § 74b Abs. 2, 3 entsprehende Anwendung. d
C.
S
Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Ver- einbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe ver- \prochen, so kann der Prinzipal Ansprühe nur nach Maßgabe der Vorschriften des § 340 des Bürgerlichen Geseßbuhs geltend machen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuchs über die Herabseßung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt.
Ist die Verbindlichkeit der Vereinbarung niht davon abhängig, daß ih der Prinzipal zur Zahlung einer Entshädigung an den Ge- hilfen verpflihtet, so kann der Prinzipal, wenn fh der Gehilfe einer Vertragsstrafe der im Abs. 1 bezeichneten Art unterworfen hat, nur die verwirkte Strafe verlangen; der Anspru auf Erfüllung oder auf Ersay eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen.
& 754. /
Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann fich der Prinzipal nicht berufen. Das gilt auch von Vereinbarungen, die bezwecken, die geseßlihen Vorschriften über das Mindestmaß der Sas dur Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu um- gehen.
8 75e.
Die Entschädigung, die der Handlungsgehilfe auf Grund der Vorschriften der §8 74 bis 754 für die Zeit nah der Beendigung des Dienstverhältnisses beanspruchen kann, gehört zu den Dienstbezügen im Sinne des § 61 Nr. 1 der Konkursordnung.
Der Anspruch auf die Entschädigung kann zum Zwecke der Sicher- stellung oder Befriedigung eines Gläubigers erst dann gepfändet werden, wenn der Tag, an dem sie zu entrichten war, abgelaufen ist, ohne daß der Gehilfe sie eingefordert hat. Die Pfändung ist jedo zulässig, soweit die Entschädigung allein oder zusammen mit den in den 8 1, 3 des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns, bezeihneten Bezügen die Summe von fünfzehn- hundert Mark für das Jahr übersteigt. Die Vorschriften des § 2, des 8 4 Nr. 2, 3 und des § 4a des bezeichneten Gesetzes finden ent- \prehende Anwendung.
8 75 f.
Auf eine Vereinbarung, durch die {ih ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, etnen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienste ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter be- stimmten Voraussetzungen anzustellen, findet die Vorschrift des § 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung Anwendung.
8 76 Abs. 1.
Die Vorschriften dec §8 60 bis 63, 75f gelten auch für Hand- tuna Vereinbarungen, durch die diese für die Zeit nah der Beendigung des Lehr- oder Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden, sind nichtig.
Artikel 2. Hinter den § 82 des Handelsgeseßbuchs wird folgende Vor- {rift eingestellt : y
8 82 a.
Auf Wettbewerbverbote gegenüber Personen linge O ion zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgelt- i mit Maga Se A S t bten eva O
ie für Handlungsgehilfen geltenden ! - finden die f richt auf. das dem Gehilfen zustehende Entgelt
die, ohne als Lehr-
Soweit Bezüge zum Ersaße besonderer Auslagen dienen sollen, die infolge der Dienstleistung entstehen, bleiben sie außer Ansaß.
Bezug nehmen,
T I o B L Ed s L M