1914 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Matilee übertragen, ohne daß sie selbst eine Arbeitsstätte besißen usgeber, Faktoren, Fergen), als Gewerbetreibende im Sinne dés S 4 zu gelten haben.

Sind im Bereiche des Fachaus [usses Personen in der Weise tätig, daß sie selbst in eigenen Betriebsstätten (Arbeitsstuben) cine oder mehrere Personen gegen Lohn beschäftigen und zugleih für Ge- werbetreibende Seba deren Arbeitsstätte Arbeit an Hausarbeiter I e wischenmeister), so seßt die Aufsichtsbehörde (8 32) die Guundsäge fest, nah denen fich bestimmt, inwieweit diese Personen zu den Gewerbetreibenden zu renen sind. i

Den Gewerbetreibenden stehen ihre ‘geseßlichen Vertreter und die bevollmächtigten Leiter ihrer Bettiebe glei. i

§ 7.

Die ernannten Vertreter der Gewerbetreibenden und der Haus- arbeiter wählen je eine gleihe Zahl weiterer Vertreter 22 Abs. 1 Say 3 des Hausarbeitgesegzes). L

Die Stellvertreter für die gewählten Vertreter der Gewerbe- treibenden und der Haußsarbeiter 3 Abs. 1 Saß 2) werden auf Seite der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter je von den er- nannten Vertretern gewählt. s

Sind Abteilungen bet den Fadhanaih lien errihtet, so erfolgt die Wahl der zweiten Hälfte der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter 22 Abs. 1 Sày 3 des Hausarbeitgesege8) sowte E Stellvertreter für fie dur die der Abteilung angehörenden Ver- treter. G

Werden Hausarbeiterinnen in größerer Zahl beschäftigt, fo be- stimmt die Aufsichtsbehörde 32) für jeden Fachausshuß und für jede Abteilung, wie viele von den zu wählenden Vertretern der Haus- arbeiter und ihren Stellvertretern Hausarbeiterinnen sein müssen.

8&8. ;

Die Wahlen \ind unmittelbar und geheim. j

Das Wakhlrecht ist durch Stimmzettel auszuüben. Jn den Stimmzettel hat der Wähler die sämtlichen von ihm gewählten Ver- treter und Stellvertreter untereinander so einzutragen, daß über die Berjon der Benannten und die Reihenfolge, in der sie benannt sind, owie -darüber, ob sie als Vertreter oder Stellvertreter gewählt werden, Fein Zweifel, besteht.

Bor dem Beginne der Wahl hat der Vorsizende des Fach- aus\{chusses den Wählern die Bestimmungen über die Wählbarkeit (8§ 4 bis 6) mitzuteilen.

8 9, i é

Die Aufsichtsbehörde 32) kann anordnen, daß die Wähler die

Stimmzettel an den Vorsißenden des Fachausschusscs in einem mit

amtlihem Stempel versehenen Umschlag bis zu einem für jede Wahl von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt einzusenden haben.

8 10. E solcher Anordnung ist das Wahlreht in Person aus- zuüben. / Der Vorsitzende des Fachaus\husses bestimmt Zeit und Ort der Wahl und leitet sie.

8 11, E Beteiligen sh an der Wahl (§8 9, 10) weniger als die Hälfte der Wahlbérectiaten, so ist eine neue Wahl anzuordnen. In dieser wählen die Wahlberehtigien ohne Rücksicht auf die Zahl der Teil- aehmer. 2 Ist aus der Angabe in etnem Stimmzettel die Person des Be- nannten nicht mit Sicherheit zu erkennen oder ist eine nicht wählbare Person (88 4 bis 6) benannt, fo ist der Name ungültig. Enthält ein Stimmzettel mehr gültige Namen als Vertreter oder Stellvertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeîiter zu wählen siad, so gelten in jedem Falle nur die der Rethe nah zuerst

aufgeführten Namen bis zur Erreichung der erforderlihen Zahl. Bei Puehel über die Reihenfolge entsheitet das Los.

t 813, : \ Gewählt find diejenigen, welhe an gültiaen Stimmen 12) mindestens-eine mehr érhälten haben, als die Hälfte der Wählenden beträgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

8 14. . Der Vorsigende und die Beisißer des Fachausshusses entscheiden nach Stimmenmehrheit, inwieweit nah § 12 etnzelne Namen für die Wahl ausscheiden. : : Der Vorsigende zieht das Los in den Fällen des § 12 Abs. 2, § 13 in Gegenwart derx Beisiger.

S 15,

Soweit nicht die erforderlihe Zahl von Vertretern der Gewerbe- treibenden oder bder Hausarbetter sowte in den Fällen des § 7 Abs. 4 von Hausarbeiterinnen odec von Stellvertretern gewählt ist, sind Nachwahlen vorzunehmen. :

Auf die Nachwahlen find die Bestimmungen für die erste Wahl mit der Maßgabe anzuwenden, daß bis zur Erreihung der erforder- lichen Zahl von Vertretern oder Stellvertretern diejenigen Personen als gewählt gelten, welhe die meisten Stimmen ethalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entschetdet das Los. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.

8 16. : Ueber die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen. L

_Einsprüche gegen die Wahl Tönnen binnen zwei Wochen von den Wakhlberechtigten bei dem Vorsitzenden des Fachäusshusses angebracht A. Ueber die Einsprüche entscheidet die Aufsichtsbehörde 32) endgültig.

Sie macht das Ergebnis der Wahl öffentlich bekannt.

8 18.

Die Beisißer und die Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter sowie ihre Stellvertreter werden auf vier Jahre bestellt. Die Wahlieit der“ gewählten Vertreter endigt jedoch mit dem Ablauf

der Zeit, für welche die ernannten Vertreter bestellt sind.

Sind mehr als die Hälfte der gewählten Vertreter der Gewerbe- treibenden oder der gewählten Vertreter der Hausarbeiter sowie in den Fällen des § 7 Abj. 4 der gewählten Hausarbeiterinnen und ihrer Stellvertreter aus dem Fachaus\{uß oder einer Abteilung aus-

eschieden, so fann die Aufsichtsbehörde 32) eine Neuwahl auf den Rest der Wahlzeit für sämtlihe gewählten Vertreter der Gewerbe- treibenden und ihre Stellvertreter oder für sämtliche gewählten Ver- treter der Hausarbeiter oder der Hausarbeiterinnen und thre Stell-

vertreter änordnen. / 8 19

Ergeben sich bei einem Vertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter oder bei einem threr Stellvertreter Umstände, welche die Ernennbarkeit oder Wählbarkeit nah den §8 ‘4 bis 6 auss{ließen, fo hat der Vertreter oder Stellvertrêter aus dem Fachaus\{chuß aus- zusheiden. Im Falle der Weigerung erfolgt die Enthebung, nahdem ihm Gelegenheit zur Aeußerung gegeben ist, durch Beschluß des Fach- aus\{husses. Gegen den Beschluß ist binnen zwei Wochen nach Be- Ns (idieit M Ge an die Aufsichtsbehörde 32) zulässig.

tese entscheidet endgültig.

Ta 1 gilt ehinkedend für die Beisißer und ihre Stellvertreter, wenn bei ibnen etner der im § 5 bezeihneten Umstände eintritt oder

békannt wird.

/ 8 20. Die Beisißer und die Vertreter der Gewerbetreibenden und der ausarbeiter - einschließlich der Stellvertreter erhalten nah näherer Bestimmung der Landeszentralbehörde für die Teilnahme an der Wahl (& 10) und für jede Sihung, der sie beigewohnt haben, Vergütung ‘etwa entstandener Reisekosten, die Vertreter der Hausarbeiter und ihre

s dem eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Die tellvertreter a1 e Tite éijie ti ung für citversäumnis auch

Erstreckt sich der Bezirk ‘eïnes T,ähausschusses über mehrere ten Landes-

Bundesstaaten, so wird das Nähere über die Vergütung von Reise- kosten M Zeltversäumnis nah Vereinbarung der beteilta regierungen bestimmt.

II. Verfahren.

S 21. : Der Vorsißzende führt die laufenden Geschäfte des Fachausshusses und vertritt ihn nah außen.

2. Er bestimmt die Sitzungen, leitet die Verhandlungen und nimmt an ihnen ebenso wie die Beisißer mit vollem Stimmrecht teil. Auf Antrag von zwei Dritteln der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter hat er den Fachaus\{uß oder die Abteilung zur

Si einzuberufen. bung einz f S 93

Die Sizungen der Fachaus\chüsse und der Abteilungen sind nicht offentlich.

8 24. Die Fachhaus\hüs}se und die Abteilungen sind berechtigt, Sachver- ständige zu bören oder zu ihren Verhandlungen mit beratender Stimme zuzuziehen.

S 95 Zu den Sizungen kann die Aufsichtsbehörde 32) V ertreter entsenden, die auf Verlangen jederzeit gehört werden müssen.

S 26. Zur Gültigkeit etnes Beschlusses ist die {hriftliche Ladung aller Mitölieder des Fachaus\{husses oder der Abteilung unter Mitteilung der Beratungsgegenstände erforderlih Außerdem müssen der Vors sitzende sowie mindestens einer der Beisißer und je zwei der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter oder die Stellvertreter

anwesend sein. 27.

S i:

Sind bei der Beschlußfassung über GutaGten gemäß § 19 Nr. 1, 4 des Hausarbeitgeseßes, die nah § 23 Abs. 1 des O unter Beteiligung der gleihen Zahl von Vertretern der Gewerbe- treibenden und der Hausarbeiter bes{chlossen werden müssen, auf der einen Seite mehr Vertreter als auf der anderen erschienen, so scheidet auf der Sette, die mehr Vertreter aufweist, die erforderliche Sahl von Vertretern, mit dem an Lebensalter jüngsten beginnend, aus.

8 28. Die Beschlüsse werden, vorbehaltliß der Vorschriften im S 23 Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes, durh Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden. S 29. Dle Abstimmung ist geheim, wenn mindestens die Hälfte der- jenigen Vertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter, welche an der Abstimmung teilnehiüen, dies verlangt.

8 30.

Ueber jede Beratung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführér, der auch dem Fachaus\{chuß oder der Abteilung angehören kann, zu unterzeichnen ist.

Die Niederschrift oder ein Auszug daraus darf nur mit Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde 32) veröffentlicht werdén.

Sal;

Beschlüsse, welche die Befugnisse der Fahausshüsse überschreiten oder gegen die geseßlihen Vorschriften verstoßen, sind vom Vor- sißenden unter Angabe der Gründe mit aufshiebender Wirkung zu beanstanden. Die Beanstandung kann von jedem Vertreter der Ge- werbetretbenden und der Hausarbeiter oder vön jedem Stellvertreter,

der an der Beschlußfassung teilaenommen hat, binnen zwet W i | mittels Beschwerde -an- die Austichtsßehärde S G R t j entscheidet endgültig. S R E FL E

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Die Fachaus\chüsse unterliegen der Aussiht dertenigen höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirke sie thren Siy habèn. Welche Behörde hierunter zu verstehen ist, bestimmt die Landeszentralbehörde.

& 33:

Die Aufsichtsbehörden 32) überweisen den Fachaus\hüssen zur Bestreitung der aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Kosten" alljährli aus der Staatskasse die erforderlichen Beträge und bestimmen das Nähere wegen deren Verauêgabung und Verwaltung sowie wegen der Nechnungsklegung. e

Bestehen mehrere Fachaus\{hüsse an einem Orte, so kann die Landeszentralbehörde anordnen, daß gemeinsame Einrihtungen für den Geschäftsdienst, die Geshäftöräume und dergleihen getroffen

werden. Erstreckt \sich der Bezirk eines der beteiligten Fachaus\hüsse über

mehrere Bundesstaaten, \o erfolgt die Anordnung nah Vereinbarung der beteiligten Landeszentralbehörden.

Berlin, den 18. Juni 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Hes

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Staatskommissar an der Börse in Berlin, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Heinrih Göppert zum Unterstaats- sekretär und

den Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat Gottlieb von Meyeren zum Wirklichen Geheimen Ober- regierungs8rat und Ministerialdirektor im Ministerium für Handel und Gewerbe sowie

den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Albert Neuhaus zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Halle Dr. Disselhorst den Charakter als Ge- heimer Regierungsrat zu verleihen sowie i

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Koblenz getroffenen Wahl den bisherigen Staädtassessor Dr. jur. Ernst Biesten daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Koblenz für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren,

intotu der von dèr Stadtverordnetenversammlung in Buer getroffenen Wahl den bisherigen Magistratsassessor Dr. jur. Max Fischer in Charlottenburg als besoldeten Beigéordneten A Stadt Buer für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf ahrèn,

Mee der von der Stadtverordnetenversammlung in Demmin getroffenen Wahl den bisherigen dortigen Stadt- kämmerer {Franz Bek ers als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Skadt Demmin für die geseßlihe Amts- dauer von zwölf Jahren,

infolge der von ‘der Stadtverordnetenversammlung in

Castrop getroffenen Wahl den Bürgermeistèr Leonhard Wynen

4 ge fanden. Sk,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Magistratsmitgliedern in Eschwege getroffenen Wahl den Kaufmann Karl Schroeter als unbesoldeten Bei- geordneten der Stadt Eschwege für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts»

angelegenheiten. i Der ordentliche Professor D. Dr. Johannes Leipoldt in Kiel ist in gleicher Eigenschaft in die evangelisch-theologische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster versezt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreistierarzgt Dr. Morgenstern in Marienberg i. Westerwald ist in die Kreistierarztstelle in Weilburg und der Kreistierarzt Pil wat in Beckum in die zweite Kreistierarzt- stelle in Hannover verseßt worden.

Versetzt sind ferner: S der Kreistierarzt Leipziger in Sulingen in die Kreistierarzk- stelle in Wehlau, der Kreistierarzt Heinick in Wehlau in die Kreistierarztstelle in Sulingen, der Kreistierarzt Schirmer in Gelnhausen in die Kreistierarztstelle in Montabaur und der Kreistterarzt, Veterinärrat Dr. Kn auff in die Kreistierarzt- stelle in Gelnhausen. Die Oberförsterstelle Murow (Siß Friedrichsthal) im Regierungsbezirk Oppeln is zum 1. Oktober 1914 zu be- segen; Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli eingehen.

Nichtamllicßes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag in Kiel an Bord der Jacht „Hohenzollern“ die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.

Seine Hoheit der Herzog Georg Il. von Sachsen-

Meiningen ist heute nacht in, Bad Wildungen sanft enl- afen. H E dem Hinscheiden des greisen Prinz-Negenten Luitpold von Bayern war Herzog Georg 11. von Sachsen- Meiningen der älteste der deutschen Bundesfürsten. Bis nahe an die Schwelle des 90. Lebensjahres hat : die ehrwürdige Gestalt des Heimgegangenen . unter den Zeit- genossen geweilt, und wie in Thüringen wurde im ganzen Reich diesem treudeutschen Fürsten mit Gesinnungen der Liebe, der Verehrung und Dankbarkeit begegnet. Seit den T

e, Hat er fest zu. Käser und Reich n E V hre. erzog Jörg“ nicht vergessen werden, war er ein gütiger, im großen wie im kleinen fürforgliher Landesvater. * Unzertrennlich bleibt sein Andenken mit hohen, in ernster Arbeit erworbenen Ver- diensten um die deutsche Schauspielkunst verbunden, die den Meiningishen Namen in der ganzen Welt zu Ehren gebracht haben. An der Bahre des dahin geschiedenen Herzogs trauert mit dem ihm vershwägerten Kaiserhause und den thüringishen Gauen das deutshe Vaterland, dessen Ansehen zu mehren auch ihm vergönnt gewesen ist.

Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrih Leopold von Preußen feierten gestern im engsten Familienkreise im Jagdschlosse Klein Glienicke bei Potsdam ihre silberne Hochzeit. Wie „W. T. B. meldet, trafen im Laufe des Vormittags viele Glückwünsche und Blumengewinde ein, u. a. eine Glückwunschadresse von der Gemeinde Klein Glienicle, die der Amtsvorsteher, Haupl- mann Engelhardt persönlich überbrachte; auch die Stadt Potsdam schickte ein prachtvolles Blumenarrangement_ und eine Adresse. Gegen Mittag erschien Jhre Majestät die S und Königin und kurze Zeit darauf Setne Föniglihe Hoheit der Prinz August Wilhelm, um persönlich ihre Glückwünsche zu überbringen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für zzoll- und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß sür Rechnungswesen hielten heute Sißungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 22. Juni S M S. „Nlrüberg“ in Acanleo, S. M. S „Gneisenau“ in Nagasaki und S. M. S. „Eber“ in Swakopmund eingetroffen.

Vaden.

Die Zweite Kammer beriet in ihrer gestrigen Sißung einen Antrag der Budgetkommission, betreffend die Arbei ts- losenversicherung, der die Regierung auffordert, in einen Nachtragsetat 25000 #6 anzufordern, hiervon denjenigen Gemeinden, die eine Arbeitslosenversiherung eingeführt haben, auf Ansuchen Zuschüsse in Höhe der Hälfte der von ihnen für diesen Zweck aufgewendeten Summen zu überweisen und im Bundesrat dahin zu wirken, daß eine reich8geseßliche Arbeits- losenversiherung geschaffen werde. Der Kommissionsantrag wurde angenommen. .

Der Minister des Innern Freiherr von Bodman erklärte u. a- laut Bericht des „W. T. B.*“, Ne die Arbeitslosenversißerung nur dur das Reich wirksam durhgeführt werden könne auf Grund eines geseßlihen Zwanges. Der Einzelstaat könne das nit für sich allein machen, weil er sonst zu einem Anziehungsgebtet für die Arbeitslosen werden würde. Der Minister bezeichnete es ferner als nicht richtig, daß die Reichsregierung. aus dem Stadium der Erwägungen nicht herauskòmme, sie set bereits in das Stadium der San plunten eint gettréten. 3] ntüsse den Standpunkt dés Staatssekretärs Dr. elbrüd als ere gt anerkennen. Er werde die geseßlihe Regelung der An-

gelegenheit im Auge behalten und alles tun, was er zur Linderung der

Sew dfigern und den Vertretern der Gewerbetreibenden fowie thren Stellvertretern zubilligen,

daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und 1 Not der Arbeitslosen tun könne,

Hessen.

| Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat einen neuen Orden gestiftet. Jn der gestern in der „Darmstädter Zeitung“ veröffentlichten Stiftungsurkunde heißt es :

Um das Band, das Fürst und Volk innig verbindet, mit einem sichtbaren Zeichen zu bekräftigen, das Wir aus besonderec Huld und Gnade Männern und Frauen verleihen wollen, die ih in Unseren Diensten oder dur Werke der Nähstenliebe oder durch dem allgemeinen Besten dienende Bestrebungen zur Wohlfahrt des Undes auszeichnen, finden Wir Uns bewogen, einen Orden u stisten Im Andenken an Unseren erlauhten Ahnherrn, der heiligen Elisabeth Enkel, den ersten Landgrafen von Hessen und Begründer Unseres fürstliGen Hauses, Heinri, aus dem Herzogsstamme von Brabant, benennen Wir den Orden Stern von Brabant und bestimmen den Geburtstag Unseres erlauchten Vorfahren, den 24. Juni, zum Stiftungstag. Der Orden Stern von Brabant steht Unserem Verdienstorden Philipps des Großmütigen gleich.

DiE Zweite Kammer hat gestern nah fünftägiger Dauer die Debatte über die Regierungsvorlage, betreffend die religiösen Orden und ordensähnlihen Kongre- D beendet. Die Abstimmung wurde auf morgen vertagt.

Sachsen - Meiningen.

Der Tod Seiner Hoheit des Herzogs Georg er- folgte, wie das „Meininger Tageblatt“ meldet, heute früh 9 Uhr 25 Minuten im Fürstlihen Badehotel in Bad BVildungen. Am Ssterbelager weilten die Gemahlin des Herzogs, Freifrau von Heldburg, Seine Durchlaucht der Prinz Ernst (der zweite Sohn) und eine Enkelin, Ihre Durch- laucht die Prinzessin Adelheid, sowie der Oberhofmarschall, Frei- herr von Schleiniß. Der Tod erfolgte infolge von Arterien- verkalkung. Jn den leßten Tagen hatte Seine Hoheit der Herzog an s{hweren asthmatishen Anfällen gelitten und den Kur- gebrauch {hon mehrere Tage ausgeseßt. Gestern den ganzen Tag über war der Zustand so bedenklih, daß man bereits stündlich den Tod erwartete. Die Ueberführung der sterblichen Hülle des Herzogs nah Meiningen erfolgt in aller Stille; die Leiche wird dort heute abend eintreffen. Die Beiseßung findet am Sonntag vormittag von dem Herzoglichen Residenzschlosse aus

j statt. Als leztwillige Verfügung hat Seine Hoheit der Herzog

an den Magistrat erlassen, daß jeder Kosten verursahende Auf- wand der Stadt bei der Trauerfeierlihkeit unterbleiben solle. Seine Hoheit der jeßige Herzog Bernhard is Heute früh mit dem Staatsminister nah Bad Wildungen abgereist.

Hamburg.

e Bürg ershaft hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, für den Bau einer Freihafenelbbrücke 5420 000 /6 aus Anleihemitteln bewilligt.

Großbritannien und Frland.

Jm Unterhause fragte gestern der Liberale Scott fobertson, ob die Möglichkeit erwogen sei, daß Kasri- 6hirin von der internationalen Grenzkommission der Türkei zugesprochen würde, und ob, wenn ein jolcher Zuspruch erfolgen sollte, irgend ein Teil der _im Besige der englis - persi- shen Oelgesellschaft befindlihen Konzessionen ungültig werden würde. Der Erste Lord der Admiralität Churchill erwiderte laut Meldung des „W. T. B“:

Kasri-Schirin, das dos facto seit 92 Jahren von Persien beseßt gewesen ist, tst Persien durch das im November von dem britischen, dem russischen, dem persishen Botschafter und dem Großwesir in Konstantinopel unterzeichnete Protokoll de jure zugesprochen worden. Chia Surkh, wo die english-persishe Oelgesellshaft Bohrlöcher hat, ist der Türkei überwiesen worden. Aber die Nechte der Gesellschaft sind in den überwiesenen Gebieten vollauf ges{Wüßt worden, und die Gesellschaft hat überdies noch das Privilegium erworben, durch das ottomanishe Gebiet zur See hin Röhrenlettungen zu bauen. Ich muß noch darauf hinweisen, daß die Erschließung der neuen Bohr- gebiete, dite die britishe Regierung im Interesse der Admiralität an- strebt, sich im Süden vollziehen wird und besonders in der britischen Sphäre und auf den Inseln.

Frrankreich.

Der Präsident der Republik Poincaré wird, wie „W.T.B.“ meldet, am 15. Juli die geplante Reise nah Nußland antreten. Jn der Zeit vom 27. bis zum 29. Juli wird er den Königen von Schweden, Dänemark und Norwegen Besuche abstatten und am 30. Juli wieder in Frankreich eintreffen.

Der Vizeadmiral Russin und die russische Marine- mission sind in Begleitung des Generalstabschefs der: französi- hen Marine Pivet gestern vormittag in Toulon eingetroffen.

Nufland.

Der Kaiser hat den Ministerpräsidenten nah einer Mel- dung des „W. T. B.“ beauftragt, der Neichsduma für den patriotischen Beschluß, Kredite für die Vervollkommnung der Kriegsverteidigung des Staates zu bewilligen, seine aufrichtige

efriedigung auszusprechen.

Die Reichsduma hat gestern ohne Debatte den Geseßz- entwurf über die freie Einfuhr von ausländischem Guß- eisen angenommen. Gleichzeitig wurde cine Resolution ange- nommen, in der die Duma es für nötig erklärt, die Bedürf- nisse der metallurgischen Industrie genau zu prüfen, Bedingungen il schaffen, die den Zufluß russischer und fremder Kapitalien zur metallurgishen Jndustrie begünstigen und durh Staats- estellungen neue metallurgishe Unternehmungen zu begründen. 2 Der Reichsrat hat in der gestrigen Sizung das udget angenommen und dabei fast alle von der Neichs- uma herabgesegten Posten wiederhergestellt.

Türkei.

n Dragomane der Botschaften in Konstantinopel ü il gestern in Smyrna angekommen und haben in Vurla il der Untersuchung begonnen. ; ; Au Die Konstantinopeler Blätter veröffentlichen einen u des Kriegsministeriums,- in dem mitgeteilt

daß das Ministerium gemäß dem in dem neuen Militär- eseß enthaltenen Grundsaße „Das Volk in Waffen“ Reglements d 1e sportli ce Erziehung der Jugend ausgearbeitet oblic Der sportliche Unterricht wird an den staatlichen Schulen

igatorisch, an den Gemeindeschulen fakultativ sein.

Serbien. Das Amisblatt veröffentlicht in einer gestern nahmittag

des Kön

his euen è Sonderausgabe nachstehende Proklamation gs:

/

Nab ap wen E Ah _ em 1ch dur Krankheit für einige Zeit an der Auëübu etner Königlichen Gewalt verhindert bin, Be ih auf Grund des Arutels 69 der Verfassung an, daß, solange meine Kur dauert, E tee G NeE in meinem Namen regiere. Ih empfehle auh er Gelegenheit m t All- R. ein teures Vaterland dem Schuße des All Gegeben zu Belgrad, am 11./24. Juni, Mittags. y Peter m. p.

Die Proklamation is von sämtlihen Ministern gegen- gezeichnet. Seit dem Regierungsantritt des Königs ist es das erste Mal, daß er wegen eines Kuraufenthalts in einem inländi- schen Bade die Königliche Gewalt dem Kronprinzen überträgt.

Das Konkordat zwishen Serbien und der Kurie ist nah éiner Meldung des „W. T. B.“ gestern unter- zeichnet worden.

; _Der Minister des Jnnern Protit\{ch verlas gestern, obiger Quelle zufolge, in der Skupschtina einen Erlaß des Königs, durh den die Skupschtina aufgelöst wird, die Neuwahlen für den 14. August ausgeschrieben werden und die neue Skupschtina zu einer am 23. September beginnenden außerordentlichen Session einberufen wird. Die Regierungs- partei begleitete die Verlesung der Verordnung mit Hochrufen auf den König. |

Albanien. __ Vorgestern in Durazzo eingetroffene Meldungen bestätigen die Einnahme von Elbassan durch die Aufständischen und geben bekannt, daß die von Süden vorrückenden R egierungs- truppen unter Nureddin Bei abermals von den Aufständischen geschlagen und nah Berat zurückgeworfen worden seien, das der „Albanischen Korrespondenz“ zufolge gestern von den Insurgenten eingenommen ist. Prenk Bibdoda meldet, daß er bei Jschmi den Feind von den Höhen vertrieben hätte und fünf Kilometer weiter vorgerückt sei, sodaß er sih gegen- wärtig 25 km nördlich von Durazzo befände. Die „Agenzia Stefani“ verbreitet unter dem Datum des gestrigen Tages die Nachricht, daß Prenk Bibdoda von den Aufständischen geschlagen und gefangen genommen, auf sein Ehrenwort aber wieder freigelassen worden fei.

Vorgestern nachmittag wollten zwei Parlamentäre der Rebellen in die Stadt Durazzo gelangen, wurden jedoch, um ihnen feinen Einblick in die Befestigungsarbeiten zu geben, aufgefordert, am nächsten Tage, an dem der den Aufständischen gewährte Waffenstillstand abläuft, wiederzukommen. Der Ver- such einer abermaligen Unterhandlung wird als Ergebnis des von dem gefangen genommenen Scheih Hamdj Rubiefa an seine Leute gerichteten Schreibens angesehen. Gestern morgen begab sich ein Unterhändler von Durazzo zu den Aufständischen und seßte für die Verhandlung die Mittagsstunde fest. Jn der Tat fand um diese Zeit eine Unterredung statt, verlief aber ergebnislos. Es läßt sih auch nit voraussehen, ob die Verhandlungen wieder aufgenomnten werden. :

Koloniales,

Das Juniheft der „Kolontalen Nundshau“, Monatss(rift für die Interessen unserer Stiußzgehiete (Herausgeber: Ernst Bobses und D. Westermann, Verlag von Dietrich Neimer, Berlin), enthält u, a. einen Aufsaß von tem bekannten italienishen Kolonialpolitiker Baron &ranchetti über Tripolitanten, Italiens jüngste Kolonie. Be- sonders ausführlich behandelt der Verfasser die Stedlungsmöglt(hkeit dur Italien, die feiner Meinung nah ihre Grenzen findet an dem verhältnismäßtg ger ingen Umfang des für diese Zwecke geeigneten Bodens, der zum größten Teil wüstenbaften oder dürren Steppencharakter hat und nur an gewissen Stellen künstlich bewässert werden kann. Franchetti warnt deéhalb Private davor, hon jeßt größere Kapitalien in Sied- lungêunternehmungen zu stecken, da bisher jede Erfahrung fehle; diese müsse zunächst durch die Negterung auf VersuWhssiedlungen gesammelt und dann von privaten Siedlern verwertet werden. „Sollten si einzelne unternehmende Personen finden, die auf eigene Gefahr ihr Geld und ihre Arbeit an die Aufgabe wenden wollen, so soll es ihnen nicht erschwert werden, der Staat gedenkt aber vorläufig keine Ga- rantien zu übernehmen.“ Das Heft enthält außerdem den Schluß des Aufsaßes von Pastor und Missionar Noehl über die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse Nuandas, einen Beitrag von Missionar P. Halbing zur Frage der Enteignung der Duala, - eine tropen- hygtenishe Rundshau von Dr. Olpp, eine wirtshaftliße und finanzielle Rundschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegun q,

Der Ausstand der Briefträger in Paris dauerte, wie „W. T. B." meldet, gestern vormittag an und führte roiederholt zu Handgemengen zwischen Schußleuten und Postbeamten. Am Nach- mittag versicherte ein höherer Postbeamter den Briéfträgern, daß der Minister ihre Abgesandten empfangen würde, falls fie den Brief- fortierungsfaal verließen. Die Briefträger wiesen dies mit der Begründung zurückl, daß man dann Soldaten an ihre Stelle seßen werde. Der Beamte versicherte, da dies nicht geshehen würde, und fügte hinzu, daß der Minister die Abordnung empfangen werde, wenn die Unterbeamten die Arbeit unverzüglib wiedèr aufnähmen. Die Briefträger haben darauf nah einer Besyréchung die Arbeit wieder aufgenommen. Im weiteren Verlauf des Nachmittags empfing dann der Postminister Thomson Vertreter der Briefträger und erklärte ihnèn laut einer amtlih veröffentlihten Note, daß ihre Kundgebung durchaus un- begründet gewesen sei. Der Minister habe die Beamten ferner daran erinnert, daß die ihnen gegebenen Zusagen gehalten worden seten; Negierung und Kammer Hätten durch die Bewilligung von Krediten gezeigt, daß sie sich mit der Lage der Postuntèer- beamten beschäftigten; ändere Verbesserungen könnten angestrebt werden, wie das auch das Parlament anerkannt habe. Der Minister habe die Postbeamten des Wohlwollens der Regierung versithert und sie aufgefordert, Vertrauen zu ihm zu haben. Zum SWhluß habe er angezeigt, daß die Negterung, die an das Allgemetninteresse des Landes zu denken habe, die Hemmung etnes großen Staatsbetciebes nicht dulden und si keine Bedingungen vorschreiben lassen könne. Nach dem Empfang bei dem Minister hat auch der Synd|ikats- rat der Postunterbeamten die Ausständigen aufge- fordert, den regelmäßigen . Dienst wieder auf- zunehmen, da die leßten Kundgeburgen genügten und weil der Minister zufriedenstelende Versprehungen gemacht habe.

In B aku dauert der Streik auf den Naphthawe rken fort. Wegen des Versuchs, jede Arbeit géwaltsam zu verhindern, wurden gegen 300 Streikende verhaftet. In Balachan y versuhten Streikende die Bohrtürme in Brand zu stecken.

Naqch einem Telegramm des ,W.T.B." aus Butte City inMöntkäna kam es in einer Versammlung in der Union Hall, în der Streitigkeiten zwischen felndlihen Bergarbetterparteien beigelegt werden

| sollten, zu einem Kampfe, bei dem zwei Personen getötet wurden, 1

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Die Angreifer zerstörten einen Teil der Halle mit Dynamit. Auch üsse wurden zwischen Bergarbeitern und bewaffneten Polizei- beamten gewechselt. Schließlich zogen sich die Angreifer zurü.

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \. L d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

A. F. In der unter Vorsiß von Geheimrat Professor Dr. Hell« mann abgehaltenen Junisigung der Gesellschaft für Erdkunde sprach der Hauptmann a. D. Hans von Ramsay über die neue deutsch-französische Kamerungrenze. Der Vortragende, ein alter Afrikaner, hat als Teilnehmer an der Gren;fkommission \sich 16 Monate in diesem Gebiét aufgehalten. Kaum irgend eine andere Entschließung in fkolonialen Dingen wie er einleitend sagte hat, in folonialen Kreisen zumal, soviel Unwillen erregt als der Vertrag vom 4. November 1911, vergléihlih höhstens der Erregung, die 1890 eintrat, als Deutschland seinen Anspruch auf Uganda egen den Erwerb von Helgoland aufgab. Man tadelte 1911 die

btretung des „Entenshnabels“ tim Norden des Gebiets an Frank- reih und fand Deutschland benachteiligt durch die hiergegen ein- getaufchten fumpfigen Landesteile im Süden, wo Krankheiten und Gpidemien herrschten. Solhem zu scharfen Urteil steht, wie der Vortragende weiter autführte, die Tatsache gegenüber, daß

wir einen Zuwachs von 270 000 Quatratkilometern an Kolonialbesiz

erlangt haben, daß zwar Sumpf im Süden und Osten des Gebtets vorhanden ist, daß aber der gute einwandfreie Boden überwiegt. Behauptet und als \{chwerer Fehler bezeichnet wurde aud, daß der Vertrag ohne Hinzuziehung von Sachverständigen abgeschlossen worden sei. Doch wo waren damals auf beiden Seiten richtige Sachverständige? Von den 3000 km Grenze sind nur etwa 1300 natürlihe Grenzen. Aufgabe der Grenzkommission war es nun, die verbleibenden 17—1800 km theoretishe in natüclihe Grenzen zu verwandeln. Die Arbeit begann im Frühling 1912 mit Vorbereitungen in Bern, zunächst mit Ausmerzung vieler Ungenauig- keiten in der Fassung des Vertrages. Dann ging es an die Berei- sung der Grenze in vier Abteilungen. Abteilung 1 ging von der Monda-Bucht am Meer aus, Nr. 2 über den Kongo, Nr. 3 Niger- Benue hinauf, Nr. 4, bet der Hauptmann Namsay si befand, wählte den Ueberlandweg zum Kongo hin. Dke den Franzosen im N. zugestandene (Gtappenitraße zum Schari-Tsadsee-Gebiet ist zweifellos eine große Konzession an sie, wogegen die Franzosen als eine ihnen zuteil ge- wordene Benachteiligung geltend machen, daß ihre Kolonie „Moyen- Kongo dur unser Gebiet jeßt in 3 Teile zerschnitten werde. Um ins Schari-Tsadseegebiet zu gelangen, besißen sie nur 3 Wege. Einer über den Kongo-Ubangi bis Bangt ist erst gut, dann beschwerlich bis zum Tsadsee hinauf, sodaß fich der Transport für eine Tonne von Sranfkreih aus bis zum Tsadsee auf 1200—1500 Franken stellt, Kosten, die sih bei Benußung des andern, nämli der Etappenstraße, auf 600—900 Franken ermäßigen. Indes dürfte die Anlage von Stationen auf der Etappenstraße leicht Reibungsmöglichkeiten bringen. Im Süden und Osten háben die Kommissionen natürliche Grenzen -ausgesucht, wobei die Verhandlungen und Austaushungen meist in befriedigender Weise berliefen. An der spanischen Ede, im Südwesten, hat Deutsch- land eine breitere Zugangsstraße gewonnen. In drei Punkten ist dagegen, troß der in Brüssel stattgehabten Verhandlungen, bisher noch keine Cinigung erreiht worden. Es sind dies die 3 Punkte: Nr. 1 an der Kongomündung, Nr. 2 Singa am Ubangi und Nr. 3 am Logrone. Der Vertrag ist deshalb noch nicht voll- zogen. Die Schwierigkeit, die etgentlize Kongomündung zu finden, ist dem Vortragenden zu lösen gelungen, wobei Deutschland eine Strecke von 11 km an dieser Mündung zugestanden erhielt. Ein von Hochwasser freier Plat, an dem die Dampfer vorbei- fahren müssen, liegt bei Mossaka in dec Kongomündung. Es ist nun strittig, ob das Ufer oder die Tallinie des Kongo als Grenze an- zunehmen ist. Frankreich macht auf die Inseln in der Flußmündung als Brücke zu seinem Gebtet Anspru. Die zweite Streitfrage be- rift den Play Singa, der an der Ubangimündung in den Kongo liegt, an einer Stelle, wo der Kongo 25 km, der Ubangi 1 km breit ist. Dem Vertrage gemäß hat Deutschland Anspruch auf einen 6—8 km langen Uferstreifen an der Ubangi- mündung, mithin muß die 43 km aufwärts der Mündung gelegene Station Singa als deutsh angesprochen werden. Oberhalb von Singa liegen Wassershnellen, so daß die Schiffe bei Singa umladen müssen. Daß Singa an Deutschland fällt, ist den Franzosen abèr unangenehm. Desbalb wollen fie nur einen Uferstreifen von 6 km Breite höchstens hier zugeitehen, und zwar von der Kongo- mündung des Ugandi an gerechnet. Es handelt sihch also bei dem Ausgleih noch um 50—100 m fstrittige Uferstrecke. Auch bei der 700 m breiten Lobajomündung wollen die Franzosen die Tallinie als Grenzlinie angesehen wissen, ein Unterschied von 309 m gegen die Uferlinie. Die Folge wäre, daß die deutshe Grenze am UÜbangi 300 m weiter nah Süden rücken würde. Der Vortragende hält an der Ansicht fest, die Uferlia'ie, nicht die Tallinie, set als Grenzlinie fesizulegen. Man will Frankreih dann entgegenkommen, und in Singa, das heute noch völlig unbedeutend ist, einen Frei- hafen einxihten; doch können die Franzosen auch auf belgishem Gebiet umladen. Der dritte fstrittige Punkt, der aber nur eine untergeordnete Nolle fpielt, ist die Grenze am Logrone, der seit 12 Jahren einen neuen. Arm gebildet hat. Für uns ist an der Stelle, wo der Verkehr sich auf dem Strom bewegt, die durch den Strom bezeihnete Grenze, niht an einem erst jüngst ent- standenen Seitenarm Nah Meinung von Ramsays überwiegen im Süden und Osten die guten Gebiete. Auch der Ssanga-Zipfel ist für die Bevölkerungsverhältnisse von Kamerun sehr gut bewohnt und sehr diht mit Delbäumen angebaut. Da die Dörfer 8—10000 Einwohner haben, wird fßch bteser Zivfel nach Fertigstellung der Kamerunbahn günstig entwickeln. Die Oel- valmen werden heute keineswegs ausgenugt. Es wird nur sehr viel Palmwein hergestellt und auch getrunken. Das nah Norden zu ge- legene Pama-Plateau ist wirtschastlih gleihfalls als aut zu bezeihnen. Die dort heimischen Baga- und Laka-Stämme sind kräftige, gesunde Leute, \{lanke, groß, musfkulöse Gestalten. Bisher sind diese Ein- geborenen dur die Franzosen nur eben ausgenußt worden. Sie sind arin und zum Teil eingeshühtert. Die Laka betreiben ein bewundern8wertes Hausgewerbe, sie sind sehr ges{ickte Töpfer und Schmiede und bereiten vortreffliche Matten. Was die Epidemien anbelangt, von .denen diese neu erworbenen Gebiete \{chwer verseucht sein follen, so muß allerdings eingeräumt werden, daß in manchen Strichen etwa 6 9/6 der Bevölkerung von der Schlafkrankheit ergriffen find; doc gilt ähnliches von den alten Gebieten unserer Kamerun- kolonie. Vor allem ist die Seuche {limm am Mjong-Flusse nahe dem Meere, diesem Fluß, dexr eine Zeitlang als Ersagstück für eine Bahn- linie angesehen wurde. Im Ubangi-Zipfel sind vielfach die Ortschaften dur die Schlafkrankheit verödet, anscheinend aber ist der Höhepunkt der Krankheit jegt überschritten. Sie scheint im Abstetgen begriffen, doch hielt der Vortragende Heilung oder Bekämpfung der Seuche in diesein Gebiet lo lange für ausges{lossen, als es der medizinischen Wissenschaft nicht gelungen ist, ein wie Chinin gegen Malärxiä wirkéndes Vorbeugungsmittel für die Schlafkrankheit zu finden. An Tanganika konnte mái cher Erfólge dagegen erretchèn, als sie im Kongogebiet mögli sind. Zum Schluß erfreute der Vortragende durch eine Reihe guter Aen von denen éëinige den überraschend Poren Verkehr auf dem Kongo und Ubaigt eun fowie eine Bors} tellung gaben von der peTes Menge Gummi, die von den Franzosen aus dem Schari-Tsadsee-Gebiet gewonnen worden ist.

Bei der gestrigen Gedächtnisfeter für die Stifter und Wohltäter der Universität Orford wurde „W. T. B." zufölge der Herzog von Nen Arg Uno Gotha zum Doctor of Civil Law, der Geheimrat Lud wigMitieis in Leipzig zum Doctor of Letters und Richard Strauß zum Doctor of Music promoviert.

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