1895 / 212 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Au ren Bericht vom 9. August d. J. will Jh der Demminer Kleinbahn -Aktiengesell shaft zu Demmin im Kreise gleihen Namens, Regierungsbezirks Stettin, welche den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Demmin E Treptow (Tollense) mit Abzweigung von Schhmarsow na Jarmen beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurü. ,

Neues Palais, den 19. August 1895.

WislhelmR. Für den Minister der öffentlihen Arbeiten: Schönstedt.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Bunzlau ist der bisherige Hilfslehrer Münster zum ordentlihen Seminarlehrer de- fördert worden.

Ministerium des Jnnern.

Auf Grund eines Beschlusses des Bundesraths vom 11. Juli d. J. findet am 2. Dezember d. J. wiederum eine allgemeine Volkszählung im Deutschen Reiche ftatt. Sie wird in ähnlicher Weise wie die Volkszählungen der früheren Jahre zur Ausführung gelangen; es werden diesmal O die vorübergehend aus ihrer Haushaltung auswärts abwesenden Personen nur dort gezählt, wo sie sich am Zählungstage befinden. Die ganze Aufnahme wird hierdurch wesentlich vereinfaht. Die in je drei Abdrücken angeschlossenen, bei der Zählung zur Verwendung kommenden Formulare und Anweisungen, und zwar: i 1) N Saltana A d Y der | aushatlung Anwesende, ilden den Jnhalt der 2) das Haushaltungsverzeich- / bil Bäblbriefe D.

niß B, 3) der Zählbrief D mit der Anleitung C, 4) die Anweisung für Zähler E, 5) die Kontrolliste für Zähler F, 6) die Ortsliste G und : L i 7) die Anweisung für die Behörden H nebst Muster einer ausgefüllten Ortsliste G ; ergeben hierüber das Nähere. *) i Die Anleitung C enthält Muster ausgefüllter Formulare

Diese Zählpapiere

, A und B, die Anweisung E das Muster einer ausgefüllten Kontrolliste F.

Zndem ih Euer Hohwohlgeboren ergebenst ersuhe, nah Maßgabe der Anweisung U die ‘erforderlihen Verfügungen an die Kreisbehörden unter Beifügung von je drei Stücken der Zählpapiere ergehen zu lassen, bemerke ih noch Folgendes :

1) Um den Ortsbehörden vor der Vollendung der Auf- bereitung und Veröffentlihung der Zählungsergebnisse durch das Königliche Statistische Bureau einige Kenntniß des Ergeb- nisses zu verschaffen, wird, wie. dies schon in den Jahren 1880, 1885 und 1890 geschehen ist, der doppelte Bedarf an Kontrollisten F verabreicht, damit eine davon von den Zählern als Konzept benußt und später von der Ortsbehörde zurü- behalten werde, die Reinschrift aber alsbald hierher an das Königliche Statistishe Bureau gelangen kann.

Die Herstellung von zwei Ausfertigungen der Kontrol- liste F muß iédocd, wenn der angedeutete Zweck erreicht werden soll, von der Ortsbehörde oder der Zählungskommission den N zur Pflicht gemacht werden.

bgesehen hiervon, wird vom Statistishen Bureau auch

dieses Mal dafür gesorgt werden, daß möglichst bald nah der lung den Vorständen aller Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern handschristliche Uebersichten des endgültigen Haupiergebnisses der Zählung nah dem Muster der Anlage K zugestellt werden, ohne daß es eines weiteren Antrags bedarf. Den Kreisbehörden werden handschriftlihe Uebersichten der endgültigen Ergebnisse der Zählung nah dem Muster der An- lage J zugehen.

2) Fur jede Stadt, jede Landgemeinde und jeden selbst- ständigen Gutsbezirk ist bei der bevorstehenden Zählung, wie shon 1m Jahre 1885 und 1890, von der Ortsbehörde oder der a en auf Grund der Kontrollisten F eine

Bort (&& zusammenzustellen und durch Unterschrift zu be- glaubigen.

Ebenso soll wie im Jahre 1885 und 1890 bei der Absen- dung der Kontrollisten F an das Statistishe Bureau ein Verzeichniß. sämmtlicher zum Kreise gehöriger Städte, Land-

emeinden und Gutsbezirke eingereiht werden. Die sorgfältige ufstellung dieses Verzeichnisses ist den Kreisbehörden zur Pflicht zu machen. i:

3) Die unter D 2 der Anweisung für die Behörden H erwähnte Ansprache an die Bevölkerung is nicht nur durch Abdruck in dem Amtsblatt und den Kreisblättern, sondern auh durch Verlesen in den Gemeinde-Versammlungen, Be- sprehung in den Schulen und auf andere geeignete Weise möglichst zu verbreiten. Namentlich wird hierbei der noch immer nicht ausgerotteten irrthümlihen Annahme entgegen zu treten sein, daß die Volkszählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.

4) Es darf erwartet werden, daß auch für die Volks- ählung am 2. Dezember d. J. ih Personen in genügender

nzahl finden werden, welhe das Amt eines Zählers als Ehrenamt zu übernehmen bereit sind.

Die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke haben inner- halb ihrer Bezirke die Volkszählung selbst auszuführen, sie sind verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa ent- stehenden Kosten zu übernehmen. Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlihen Uebernahme dieses Ehrenamts nicht bereit sind, können „weder aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden.

5) Ferner mache ih Euer Hohwohlgeboren noch besonders darauf aufmerksam, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung am Zählungstage vorüber- gehend wesentlih verändern könnten, nach DEMeiE zu ver- hindern sind. Wegen der Kram- und Viehmärkte ist in dieser Beziehung bereits früher Vorsorge gerones worden.

6) Sollten sih über den Inhalt der Zählpapiere oder der Ausführungsbestimmungen u. s. w. Zweifel ergeben, so wollen

*) Diese Formulare und Anweisungen sind in der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „NR.- u. St.-Anz.* abgedruckt.

sih Euer Hohwohlgeboren dieserhalb sofort an das Statistische Bureau wenden, das von mir angewiesen worden ist, die Anfragen erforderlihenfalls zu meiner Kenntniß und Ent- scheidung zu bringen. i i

Jm übrigen ist über die Wahrnehmungen, welche bei der Zählung gemacht werden, nah Beendigung des Zählgeschäfts unter Benußung des durch meinen Erlaß vom 15. November 1880 T A 8771 mitgetheilten Schemas an mich zu berichten. : e |

Der zur Mittheilung an die Kreisbehörden erforderliche Bedarf an Zählpapieren wird rechtzeitig von dem Statistischen Bureau direkt zugesandt werden.

Berlin, den 5. August 1895.

Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage: Haase.

An die sämmtlichen Königlichen Regierungs-Präsidenten.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36 der Geseß-Sammlung enthält unter /

Nr. 9782 das Geseß, betreffend das Pfandrecht an Privat- eisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895.

Berlin W., den 5. September 1895.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Jn Vertretung: Bath.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 der Gesez-Sammlung enthält unter

Nr. 9784 das Geseß, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnifsse ‘von Arbeitern, die in staatlihen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, vom 13. August 1895: und unter

Nr. 9785 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. August 1895, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der auf Grund des Geseßes vom 16. Juli 1895 (Ges.-Samml. S. 315) in das Eigenthum des Staats übergehenden Eisenbahnen an die Eisenbahn-Direktion in Erfurt.

Berlin W., den 5. September 1895.

Königliches Ge)eßz-Sammlungs-Amt. In Vertretung: Bath.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird das Gesetz, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895, veröffentlicht. \

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. September.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern früh die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets sowie des Justiz - Ministers Schönstedt, welher mit dem Baurath Thoemer die Projektarbeiten für den Neubau des früheren Stadtgerichts in Berlin vorzulegen die Ehre hatte. Sodann Eee Seine Majestät den General-Jntendanten Grafen

ochberg.

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Staats- sekretärs des Reichs-Marineamts entgegen.

Die Nr. 9 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Reichhs-Versicherungsamts“: „Jn- validitäts- und Alt ersversicherung“, vom 1. September 1895, enthält zunähst cin Rundschreiben des Reich s-Ver- siherungsamts an die Vorstände der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten und der zugelassenen Kassen- einrihtungen vom 18. Juli 1895, betreffend das Ergebniß der Rentenvertheilung für das Jahr 1894. Danach sind in diesem Jahre von sämmtlihen 31 deutschen Versicherungsanstalten und 9 Kasseneinrihtungen gezahlt worden:

an Altersrenten 24 474 443,49 M JInvalidenrenten . 1017318329 ,„

zusammen 34 647 626,78 M

Ferner werden folgende Revisionsentscheidungen mitgetheilt:

Ueber die außerhalb der reihsgeseßlichen Fürsorge liegenden Knappschaftspensionen haben die Rentenfeststellungs- instanzen des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes niht zu befinden, sind daher nicht zuständig für Streitig- keiten wegen Kürzung einer solhen Pension um den Betrag der De Rente.

Tae eßung eines durch den Tod des Nentenbewerbers unterbrochenen Verfahrens is ohne ausdrücklihe Aufnahme- erklärung der Erben unzulässig.

In einem Fall aus Bayern, in welhem der Kläger von einem A E die diesem gehörige Wirthschaft mit der Verpflichtung, ausshließlich von ihm das zu verschänkende Bier zu beziehen, gepachtet hatte, ist die Versicherungspflicht dieses Bierverschleißers verneint worden.

Ebenso wurde die Versicherungspflicht einer Wittwe, welche i eine Kasinogesellshaft auf Grund eines mit dieser nl hchlofsenen Vertrags die Wirthschaft in dem betreffenden Lokal führte, verneint. / 4

Bezüglih der Versicherungspfliht der Jnsassen einer Arbeiterkolonie wird zunächst die Annahme zurückge1wiesen, daß der Bundesrath in Ausübung der ihm durch § 3 Absaß 3 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes verliehenen Befugniß, vorüber chende Dienstleistungen von der Versiche- rungspflicht aug dilebien: durch den Beschluß vom 27. No- vember 1890/22. Dezember 1891 zu I. A 5 die Befreiung der Arbeiterkolonisten von der Versicherungspflicht allgemein aus- gesprochen habe. Vielmehr hätten dur die Bestimmung unter Ziffer 5a. a. D. nur die sogen. Verpflegungsstationen und ähnliche

Einrichtungen insoweit getroffen werden «sollen, als in den- selben Umberzichéden Personen Naturalverpflegung und zu- weilen auch kleine Geldbeträge für A E Arbeits- leistungen gewährt werden; nicht aber auch solche Jnsassen von Arbeiterkolonien, Frauenheimen und anderen Anstalten, welche, wie dies häufig der Fall ist, dort längere Zeit hindurh zu dem Zwecke beschäftigt werden, um sih wieder an ernste Arbeit zu gewöhnen. Ebenso wenig unterliege es einem Zweifel, daß die in den Arbeiterkolonien beschäftigten Personen „freie Arbeiter“ seien, mithin auf sie im Gegensaß zu den Straf- gefangenen die Bestimmungen des Jnvaliditäts- und D Leser mgen an sich Anwendung finden-könnten. Ob aber weiter die Arbeitsleistungen solcher Kolonisten ver- sicherungspflihtig seien, hänge davon ab, ob ihnen für ihre Beschäftigung als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt werde, oder ob fe gegen baaren Lohn beschäftigt würden.

_Die Beschäftigung einer Kehrfrau wurde für versicherungs-

pflichtig erachtet, weil nah dem Ergebniß der stattgehabten Ermittelungen die von ihr geleistete Arbeit des Straßenkehrens nicht nebenher verrichtet worden sei; dies folge insbesondere aus der Zeit, die von der Klägerin auf die Kehrarbeit ver- wendet, und aus der Höhe des Einkommens, welches durch diese Beschäftigung von ihr erzielt worden sei. _ Vejaht wurde die Versicherungspflicht eines in der Osisee- stadt K. wohnhaften „Reservewägers“, der nicht zu der aus dem „Stadtwäger“ und den sieben Hilfswägern bestehenden Genossenschaft oder Gilde der Wäger gehört und nur im Be- dürfnißfalle als gelohnter Gehilfe der n in E angenommen wird, ohne daß für ihn eine Verpflihtung be- stände, eine ihm etwa gerade übertragene anderweite Be- Mfigung aufzugeben und sih der Gilde zur Verfügung zu ellen.

__ Hinsichtlih der Versicherungspflicht - der mit der selbstän- digen Führung eines Fahrzeugs betrauten Binnenschiffer hat das Reichs-Versicherungsamt in einem Falle, in dem es sich um einen Schiffsführer aus der Provinz Brandenburg handelte, den bereits früher von ihm mehrfach ausgesprochenen Grundsaß aufreht erhalten, daß die sogenannten Schiffspächter, d. h. die von einem Schiffseigenthümer mit der Führung seines Kahns beauftragten, ihre Vergütung in Form eines Äntheils an der verdienten Fracht beziehenden Schiffer (Steuerleute) im all-

emeinen als versicherungspflihtige Personen im Sinne der

rbeiterversicherungsgeseze anzusehen seien, sofern niht ganz besondere Umstände im Einzelfall dagegen sprechen sollten.

Der General der Kaoallerie von Krosigk, à la snite des Leib - Garde - Husaren - Regiments und Inspekteur der 1. Kavallerie-Jnspektion, ist hierher zurückgekehrt.

Der Regierungs-Rath Dr. Brandt zu Neisse ist auf seinen Antrag in die allgemeine Staatsverwaltung übernommen und bis auf weiteres der Königlichen Regierung in Münster zur dienstlihen Verwendung als Justitiarius überwiesen worden.

__Der bisher beurlaubte Regierungs - Afessor ral von Pückler aus Oppeln is dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Breslau an Stelle des erkrankten Regierungs - Assessors Pes von Quadt - Wykradt - Hüchtenbruck überwiesen worden.

Der Regierungs-Assessor Dr. Francke zu Schleswig ift vom 1. Oktober d. J. ab mit der kommissarishen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Lingen, Regierungsbezirk Osna- brück, beauftragt worden.

Der neuernannte Regierungs-Affsessor Dr. Ziller aus Erfurt ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Haders- leben zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Kiel, 5. September. Die Manöverflotte ankerte in der Naht am Ausgange des Großen Belt. Heute beginnen die Schießübungen auf {wimmende Scheiben von Stoller- grund aus seewärts. Die Uebungen finden divisionsweise statt und werden mit Sefechtsbewegungen verbunden. '

Essen, 4. September. Seine Majestät der König von Württemberg ist, wie die „Rhein.-Westf. Ztg.“ berichtet. heute Vormittag von Berlin hier eingetroffen. Allerhöchst- derselbe begab sich um 10 Uhr nah der Krupp'\hen Fabrik und besichtigte zunächst das Panzerplattenwerk und den Schmelzbau, welche das vollste Jnteresse des Königs erregten. Um 12/4 Uhr begab sich Seine Majestät mit Herrn F. Krupp und dem Direktorium zum Kruppschen Privathotel, Essener Hof, be- sihtigte die anstoßenden, für die Beamten bestimmten Ver- gnügungsgebäude und nahm im Beamtenkasino das Dejeuner ein. Es nahmen daran theil, außer Seiner Majestät, Herr Krupp, das Direktorium und die Prokuristen der Siena. Um 21/2 Uhr fuhr der König abermals nach der Fabrik und be- sichtigte die Kanonenwerkstätten. Um 4 Uhr wurden am so- enannten Museum die höheren Beamten der Firma, welche ürttemberger sind, dem Könige vorgestellt. Dann nahm Aller- höchstderselbe noch die Einrichtung der Feuerwehr in Augen- schein und ließ sih einige Uebungen vorexerzieren, worauf die Rückkeh. nach der Villa Hügel erfolgte. Äbends fand dort ein größeres Diner statt, wozu auch die obengenannten Herren einshließlich der württembergishen Beamten der Firma ein- geladen waren. Morgen wird der König den Krupp’schen Bazar, die Konfumanstalten und die Wohlfahrtseinrihtungen der Firma besichtigen. Um 1 Uhr erfolgt die Rückkehr Bas der Villa Hügel, um 3 Uhr ein Diner und um 5 Uhr die Abfahrt des Königs. Bayern. ___ Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat dur eine, Hohenshwangau, 2. September datierte, Bekannt- machung den Landtag auf den 28. d. M. einberufen.

Braunschweig.

Wegen des Ablebens Jhrer Königlichen Hoheit der Erb- großherzogin von Oldenburg hat der Herzogliche Hof auf vierzehn Tage Trauer angelegt. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Horgog- thums Braunschweig, wird bei der Beisezungsfeier in Olden- burg dur den Zeremonienmeister Freiherrn von Münchhausen vertreten werden. ;

Schwarzburg-Sondershausén.

Seine Durchlaucht der Fürst hat verfügt, daß allen in staatlichen Betrieben beschäftigten Kombattanten des Feldzugs von 1870/71 und der früheren Feldgüge als Sedanerinnerung, einz¿Ehrenlohn von 10 # ausgezahlt werde.

Oesterreich-Ungarn.

Die Manöver bei Kapliz haben n ihren Abschluß gefunden. Nach dem Abblasen ritt der Kaiser nah Welleschin, wo der Erzherzog Rainer, die Minister von Krieghammer und Graf Welsersheimb, die Manóöveroberleitung, sowie die Korps - Kommandanten, Divisions- und Brigade - Gerierale sih versammelt hatten. Der Kaiser hielt an sie eine An- sprache, worin er seine Anerkennung ausdrüte. Mittags begab ch Allerhöchstderselbe nah Budweis, wo ihn die Bevölkerung begeistert begrüßte. Nachmittags fand Hoftafel statt, zu der au die auswärtigen Militär-Attahés zugezogen wurden, worauf die Abreise nah Wien erfolgte. Von dort begab sih der Kaiser sofort nah Schönbrunn. , j E

Der Erzherzog Ladislaus hat die Reise von Kisjenoe nah Budapest gut überstanden. Die L us Rothen Kreuz-Spital leitet der Universitäts-Professor Dr. Janny. Die Kur dürfte Ae drei Monate dauern ; während der- selben werden nicht täglih Bulletins ausgegeben, sondern nur von Fall zu Fall Mittheilungen über den Heilungsprozeß veröffentlicht werden. 2 :

Der ungarishe Ackerbau-Minister Graf Festetisch soll, wie „W. T. B.“ aus Budapest erfährt, das Auswärtige Amt ersucht haben, von der serbischen Regierung Auf- klärung über eine in einem Wiener Blatt erschienene, aber aus serbisher Quelle stammende, für die ungarische Regierung beleidigende Darstellung der Angelegenheit des Schweine- ausfuhrverbots zu fordern. ;

Großbritannien und Frland,

Das Oberhaus nahm gestern die Vorlage, betreffend die Erneuerung der dreizehnten Sektion des tri dien Boden- ankaufsgeseßes von 1891, in allen Lesungen an. Das Unterhaus genehmigte das Budget für Jndien sowie die Verträge zwischen der Regierung und veschiedenen Telegraphen-Gesellschaften, dur welche die Telegramm- gebühren zwischen Süd-Afrika, sodann zwischen Pläßen an der Ostküste Afrikas, auf Mauritius und den Seychellen einerseits und Europa andererseits herabgeseßt werden. - :

In der heutigen Sißung des Unterhaus es erklärte der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts Curzon, die von den Behörden- des Congostaates eingesandten Schriftstücke über die Hinrichtung Stokes? enthielten nicht alle gewünschten Auskünfte. Die Schriftstücke würden geprüft; bis jeßt lasse sih nur sagen, daß sie den Fall als einen solchen von br ernstem Charakter erscheinen ließen. Das Haus nahm sodann die dritte Lesung der Appropriationsbill an. Das Oberhaus erledigte hierauf die Appropriationsbill dur sämmtliche Lesungen.

Frankreich. Der König der Belgier ist am Dienstag Abend im

strengsten Jnkognito in Chamounix eingetroffen. . Der Kriegs-Minister General Zurlinden empfing gestern

den russishen General id arg der in Paris einge- *

troffen ist, um den großen Manövern beizuwohnen.

Die Regierung wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ bei der Eröffnung der Kammern einen Nachtragskredit Fab Madagaskar in der Höhe von 40 Millionen Francs ordern.

Die Anklagekammer prüfte gestern nochmals die Akten gegen den Senator Magnier wegen Betheiligung an Be- stehung von Beamten und verwies die Angelegenheit vor das Schwurgericht.

Portugal.

Die Wahlen zur Deputirtenkammer sind auf den

10. Oktober anberaumt worden.

Velgien.

Das „Journal de Bruxelles“ erklärt die gestern mit- etheilte Meldung des „Soir“, daß die leßten Ereignisse die Regierung veranlaßt hätten, ihre Absichten, betreffend die Congofrage, zu modifizieren, und daß in nächster Zeit in Afrika eine genauere Enquête Kattfinden müsse, für unbegründet. Dasselbe Blatt hält es für unmöglih, daß im Laufe der nächsten Session die Frage der Angliederung des Congo werde erörtert werden.

Türkei.

Gelegentlich einer Unterredung mit einem Berichterstatter soll ih, wie „W. T. B.“ aus Konstantin op‘el berichtet, der Großvezir dahin ausgesprochen haben, daß die Pforte eine baldige günstige Lösung der armenishen Reform- frage durch die shwebenden Verhandlungen erhoffe, bei denen le das möglichste Entgegenkommen an den Tag lege. Die all- gemeine Ausdehnung der Reformen sei von der eingeseßten ministeriellen Kommission beantragt worden und habe auch an höchster Stelle Würdigung gefunden. Eine feierlihe Kund- machung durch einen „Hat“ werde jedoch gegenwärtig nicht vo1bereitet. In den bestehenden Geseßen, sagte der Groß- vezir, seien die fraglihen Reformen bereits enthalten, es könne sich nur um eine entsprehende Anwendung der geseßlichen Bestimmungen handeln, welhe man ih allmählih zu verbessern bemühe. Jn die jüngsten, von der bulgarischen Regierung getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Umtriebe von Banden seze man türkischerseits Vertrauen und hoffe, daß dieselben im Verein mit den eigenen Vorsichtsmaßregeln eine weitere Bewegung in größerem Maßstab unmöglih machen würden. Die Berücksichtigung der Wünshe des Exarchats sei vor der Hand unmöglich, da dieselbe im jeßigen Augenblick, so zu sagen, als eine Belohnung für den Aufstand und als Schwäche gedeutet werden könne. Ein Wechsel im Ministerium des Aeußeren. sei nicht bevorstehend, da der gegenwärtige Jn- haber desselben das Vertrauen des Sultans besitze.

Serbien. -

Jn ciner gestern erschienenen Extraausgabe des amilichen Blatts wird eine Danksagung des Königs für die zahl- reichen, ihm aus dem Lande zugegangenen Glückwunsch- telegramme und zugleih ein authentischer Bericht über den Vorfall in Biarriß veröffentlicht, worin es heißt: Am Sonn- abend, den31. v. M.,, um 8Uhr begab sich der König an den Meeres- strand unterhalb der Villa Saschino, begleitet vom Major Naschic. Am Strande erwartetenihn der Leibarzt Dr. Jovanovits und der Vademeister Sarasola. Nach einer Viertelstunde stiegen alle vier ins Meer. Mit einem Mal begann das Meer rasch zu steigen. Der Bademeister gab das Zeichen zur Umkehr, aber wegen des heftigen Wogenganges war es unmöglich, das Ufer zu erreichen. Dem Major Raschic und dem Leibarzt, welche sih näher am Ufer außerhalb der Strömung befanden, die den

König undSarasola fortirug, gelang es, nah 5 Minuten langem Kampf mit den Wellen das Ufer zu erreichen. Den König dagegen bemerkten sie angesihts einer IERInONE, welhe dem Ufer zurollte. Durch geshicktes Schwimmen befreite sih der König aus der Lan und erreichte ebenfalls glücklich das Ufer. Sarasola jedoch fam nicht wieder zum Vorshein. Wahr- scheinlich if er infolge eines Herzschlags untergesunken, da er ein ausgezeihneter Shwimmer war. Sein Leihnam wurde bis jeßt nicht gefunden. Vulgarien.

__ Die „Swoboda“ meldet aus Rustshuk, daß die Polizei in der Nähe des Das einen als Frau verkleideten jungen Mann verhaftet habe; bei einer in dessen Wohnung vor- genommenen Hausfsuhung sei ein Brief politishen Jnhalts vorgefunden worden.

Schweden und Norwegen. i

Der Gesundheitszustand der Kronprinzessin ist, nah einer Mittheilung in der amtlichen „Post- och Jnr. Tidn.“, während der leßten Zeit ein wenig befriedigender ge wesen. Die Vershlimmerung des chronischen Lungenkätarrhs, die bei der Rückkehr der Kronprinzessin nah Baden im Früh- jahr eintrat, dauert noch mit bedeutender Schleimabsonderung und einem hartnäckigen Husten fort.

Dänemark.

Der Vorstand der Reformpartei der Linken, welche 53 Mitglieder des Folkethings zählt, hat gestern einen Programmentwurf angenommen, worin, dem „W. B zufolge, unter anderen Reformen als wünschenswerth bezeichnet werden: Zolltarifreform im Sinne des Freihandels, Herab- seßzung der Einkommen- und Vermögenssteuer sowie der Aus- gaben für das Militär, Verbesserung der landwirthschaftlichen Kreditverhältnisse und Reform des Volksshulwesens mit Er- höhung der Lehrergehälter.

Amerika.

Aus Cuba isst in Paris die Nachricht eingetroffen, daß die Aufständischen den General Linares, der einen Wagenzug von Santiago nach Menta brachte, angegriffen hätten, jedoch zerstreut worden seien. Die Aufständischen hätten 7 Todte, darunter 2 Offiziere gehabt, auf Seiten der Spanier seien 2 Offiziere und 5 Soldaten getödtet und 21 Mann verwundet worden.

Die Nr. 35 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 31. August, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrihten. Nichtamt- lihes: Die Kaiser Wilhelm - Gedächtnißkirhe in Berlin. Neuere Brückenbauten der Stadt Berlin. 111. Die Ebertsbrücke. Die Berücksichtigung des Fischereiwesens beim Ausbau der Flußläufe (Schluß). Vermischtes: Ertheilung von Reiseprämien an Regierungs- Baumeister und Regierungs - Bauführer in F Wettbewerb um Entwürfe zu einem bildnerishen Shmuck auf dem Holzmarkt in Hannover. Dombaumeisterstelle in Straßburg. Neue Schulbank von W. Rettig. Apparat zum Auswechseln von Federgehänge-Laschen. Bücherschau.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

Die Kosten für die polizeiärztlihe Untersuhung von Prosti- tuierten in Städten mit örtliher Königlicher Polizeiverwaltung sind zwar, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 24. Juni 1895, feit dem Inkrafttreten des preußischen Polizeikosten- geseßes vom 20. April 1892 vom Staat zu tragen, dagegen find die Kosten der Zwangsheilung derartiger Frauenspersonen nah wie vor von der Stadtgemeinde zu tragen. „.….. Es sollten (nah dem C h I lediglih die Kosten der unmittelbaren Polizei- verwaltung, die \ählihen und persönlichen, sämmtlich nunmehr vom Staat getragen werden, während es in Betreff der mittelbaren bei dem früheren Zuftande verblieb, d. h. leßtere waren nah wie vor von den Stadtgemeinden zu tragen und gingen niht auf den Staat über. Das Berufungsgericht charakterisiert die unmittelbaren Ausgaben als folhe für die Verwaltung der Polizei im Sinne des Ver- walters, der Ausübung der obrigkeitlihen Gewalt, wozu auch die Verwendungen für die Behörden und Beamten gehörten, und“ als mittelbare solße für die Ausführung dessen, was kraft der Polizeigewalt angeordnet sei. Diese Begriffsbestimmung ist nicht zu beanstanden; dieselbe wird auch von dem preußishen Ober-Verwaltungsgerichte getheilt. Unter Zugrundelegung dieser Begriffsbestimmung hat das Berufungs- geriht mit Recht angenommen, daß die hier fraglihen Kosten der Zwangsheilung nicht zu den unmittelbaren, in § 2 des Gesetzes auf- geführten, dem Staate obliegenden, vielmehr zu den mittelbaren, nach wie vor von den Stadtgemeinden zu tragenden Ausgaben gehören, und auch das Ober - Verwaltungsgeriht ist in dem Urtheile vom 23. Oktober 1894 auf Grund einer eingehenden Erörterung der Entstehungsgeshihte des Ge- seßes vom 20. April 1892 zu Serieiben Ergebnisse ges langt. Ausdrücklich erwähnt sind diese Kosten unter den in § 2 des Gesetzes aufgeführten einzelnen Ausgaben niht. Sie fallen auch begrifflih unter feine der leßteren, insbesondere niht unter den Be- griff von Polizeigefängnißkosten, da die an einer Geschlehtskrankheit leidende Frauensperson, welche zwangsweise angehalten wird, sih in einer bestimmten Krankenanstalt heilen zu lassen und in diefer bis zu ihrer Heilung zu bleiben, niht zu einer Gefangenen und die Anstalt selbst ebensowenig zu einem Polizeigefängniß wird...“ (H/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts,

Die Erbschaftssteuer ist, nach einer S des Ober- Verwaltungsgerihts, V. Senats, vom 20. November 1894, von dem zur Einkommensteuer zu veranlagenden Einkommen nicht in Abzug zu bringen, auch dann nit, wenn sie infolge des Anfalls eines Fidei- fommisses im Inlande oder im Auslande zu entrichten ist. (V. 20/94.)

Die Entfcheidung der Berufungskommission in einer Ginkommensteuersahe über den Kostenpunkt darf, nach einer Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihts, VI. Senats, vom 14. Fe- bruar 1895, nur gleichzeitig mit der Entscheidung über den Steuer- saß durch das in § 44 des Einkommensteuergeseßes gegebene Rechts- mittel der Beshwerde an das Ober-Verwaltungsgericht' angegriffen werden, gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt allein findet Beschwerde an das Ober-Verwaltungsgeriht nicht statt. (VI. 4/94.)

Die im § 74 Abs. 3 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 bestimmte Strafe gegen denjenigen, welcher sich der Verwal- tung einer unbesoldeten Stelle in der Gemeindeverwaltun oder -Vertretung t hät s entzieht, trifft, nah einem Urthei des Ober-Verwaltungsgerihts, T1. Senats, vom 16. März 1895, nur den, welcher si bel der thatsächlihen Amtsenthaltung seiner Pflihtverleßung bewußt ift. (11. 408.)

Ein von Natur \chiffbarer Fluß ift, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsaerihts, 111. Senats, vom 18. März 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrehts ein öffentliher Fluß, gleihviel ob die Schiffahrt auf dem Flusse thatsächlich aus- geüht wird oder niht. Unter „schiffbar“ is, wie das Ober-Ver- waltungsgeriht in derselben Sahe des weiteren ausführt, die Be- nußbarkeit des Flusses als Wasserstraße für den Transport von Sachen oder Personen zu verstehen, wogegen das Be- fahren des Flusses mit kleinen Kähnen und Nahen ihn noch nicht zu einem s{chiffbaren macht. Ferner fann in dem Falle, wenn der Fluß zwar regelmäßig die erforderliche Wassermenge führt, jedoch natürliche Hindernifls, wie beispielsweise Felsen oder Stromschnellen, der Schiffahrt in den Weg treten, von einer natürlihen Schiffbarkeit nit die Rede sein; dagegen vermögen künstlich geschaffene Hindernisse, wie Stauanlagen und Brücken, dem Flusse die vorhandene Eigenschaft der natürlichen Schiffbarkeit niht zu nehmen, und noch weniger kann dies von dem Mangel an Schiffahrtsanlagen gelten, wie z. B. von dem Mangel eines Leinpfades. Die Ortspolizeiverwaltung zu Sch. hatte durch Verfügung dem A., Eigenthümer eines an der Küddow einem Fluß belegenen Grundstücks, aufgegeben, eine an seinem Grundstück befindlihe Anlandun abzutragen und das alte Ufer wiederherzustellen. Auf die Klage des Eigenthümers A. hat der Bezirks-Aus\chuß die angefohtene Verfügung der Polizei- verwaltung außer Kraft geseßt mit der Begründung, daß die beklagte Sv gt M: zum Erlaß einer Anordnung des in Frage stehenden nhalts in Bezug auf die Küddow nicht zuständig gewesen sei, weil dieser Fluß und zwar au noch auf derjenigen Strecke, an welche das Grundstück des Gegners grenze, von Natur \chiffbar und deshalb ein öôffentliher Fluß sei, obgleich zur Zeit auf demselben die Schiffahrt thatsählich nicht ausgeübt wird... Dem Urtheil lagen übereinstimmende Gutachten von Sachverständigen zu Grunde, wonach der Fluß die für die Schiffahrt erforderlihe Wasser- menge führt und natürlihe Hindernisse der Schiffahrt nit in den Weg treten, jedoch der Mangel eines Treidelweges, verschiedene über die Küddow führende Brücken, viele Krümmungen des Flusses und defsen starkes Gefälle den Betrieb der Schiffahrt auf dem Fluß zur Zeit wesentlih erschweren. Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober-Verwaltungsgericht die Vorentsheidung, indem es die oben hervorgehobenen Säße aus\prach und im Anschluß daran betonte, daß die erwähnten, die Schiffahrt erschwerenden Umstände an der natürlihen Schiffbarkeit der Küddow nihts zu ändern ver- mögen. (III. 350.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Griechenland.

Durch Königliche Verordnung vom 15, v. M. is} über die aus dem Golf von Adalia kommenden Schiffe cine fünftägige Beobachtungs- quarantâne verhängt worden, welcher sich dieselben in allen denjenigen griechishen Häfen, in welchen sih eine Sanitätsbehörde befindet, oder in den Quarantäne-Anstalten von St. George bei Salamis oder von Vido unterziehen können.

In der Woche vom 18. bis 24. August blieb der Gesundheits- stand in Berlin ein der Vorwoche ähnlicher; die Sterblichkeit zeigte eine kleine Abnahme (von je 1000 Einwohnern \tarben, aufs Jahr berehnet, 22,9 gegen 23,7 der Vorwoche). Unter den Todesursachen überwogen noch immer akute Darmfkrankheiten, die bei der abnorm hohen Temperatur der Luft, die in der Woche, besonders in den leßten drei Tagen derselben (das Thermometer überstieg in diesen Tagen die Höhe von 29,09 C.) herrschte, wiederum eine große Zahl von Todesfällen veranlaßten, obwohl die Zahl derselben eine etwas kleinere als in der Vorwoche war (308 gegen 329). Die Gestorbenen standen auch in dieser Woche über- wiegend im Alter von noch nicht 2 Jahren. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war etwas kleiner als in der Vorwoche; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 124 Säuglinge. Etwas seltener kamen auch akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein. Erkrankungen an Grippe sind wenig bekannt geworden; doch wurden 2 Todesfälle infolge von Grippe gemeldet. Von den anderen Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus und Masern in beschränkter Zahl, während Erkrankungen an Scharlah und Diphtherie etwas häufiger, zumeist aus der jenseitigen Louisenstadt und dem Stralauer Viertel, Erkcankungen an Öiphtherie au aus der Rosenthaler Vorstadt, zur Anzeige gelangten. Erkran- kungen an Kindbettfieber wurden 4 bekannt. Eine weitere Erkrankung an Genickstarre wurde niht gemeldet. Nosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut blieben selten. Erkrankungen an Keuchhusten wurden etwas mehr beobachtet, während rheumatishe Beschwerden aller Art keine wefentlihe Veränderung in ihrem Vorkommen auf- wiesen.

Handel und Gewerbe,

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom4. September 1895. Auftrieb u. Markt- preise nah Schlachtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welhe nah Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 309 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— A, 11. Qualität —,— Á, III. Qualität 96—108 A, IV. Qualität 84—90 A Schweine. Auftrieb 8282 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenb. 96—98 Æ, Landschweine : a. gute 92—94 4, b. geringere 86—90 M4, Galizier —,— H, leihte Ungarn —,— Æ, bei 20 0/6 Tara, Bakonyer —,— M bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1315 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) 1. Qualität 1,26—1,32 MÆ, II. Qualität 1,16—1,24 Æ, III. Qualität 1,06— 1,14 A Schafe. Auftrieb 1268 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,08—1,20 A, II. Qualität 0,96—1,00 , ITI. Qualität —,— M

Verkehrs-Anstalten.

Braunschweig, 5. September. Heute is der Fernsprech- verkehr Braunshweig—Bremen—Bremerhaven—Vegesack eröffnet worden.

Bremen, 5. September, (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schhnelldampfer „Havel“ ist am 3. September Abends in Southampton angekommen und hat die Reise nah Bremen fortgeseßt; er überbringt 236 Passagiere und volle Ladung. Der Post- dampfer „Wittekind“ hat am 3. September Nachmittags Lizard S Der Postdampfer „Braunschweig“ ist am 3. September tahmittags von New-York nah der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 4. September Vormittags Bea chy Heath passiert. Der Postdampfer „Graf Bismarck* hat am 4. September Nachmittags die Reise von Antwerpen nah Oporto fortgeseßt. Der Postdampfer „Mark* hat am 3. September Nach- mittags die Neise von Villa Garcia nah dem La Plata fort- e Der Reichs-Postdampfer „Habsburg“ hat am 3. September Al ends die Reise von Vigo nah Southampton fortgeseßt.

Theater und Musik.

Zentral-Theater. Mit der Gesangsposse „Eine tolle Nacht“ wurde gestern Abend die neue Spielzeit eröffnet. Als Verfasser werden Julius Freund und W, Mannstädt genannt, die schon früher mit Erfolg