1895 / 212 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend

befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei

dem Umfange eines Zählbezirks von vierzig Haushaltungen zu be- trächtlich, so empfiehlt sih die Beschränkung des Zählbezirks auf eine geringere Zabl von Haushaltungen. , :

2) Die Ausführung der Volkszählung innerhalb der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke ift deren Sache; sie sind au verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu tragen. Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlichen Ueber- nahme dieses Ehrenamts nicht bereit sind, können weder aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden. L

3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke sowie die Annahme der Zähler und Zähler-Stellvertreter ist bis spätestens zum 16. Novembker d. J. zu beendigen. : 5 :

4) Die Zählungskommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler \sih mit ihren Obliegenheiten nah der Anweisung E voll- ständig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zweck jedem Zähler rechtzeitig eine Anweisung E, zwei Kontrolliften F und die für seinen Bezirk erforderlichen äblfacten A, Haushaltungéverzeihnisse B und Anleitungen C nebst Zählbriefen D zuzustellen. Eine der ihm über- gegebenen Kontrollisten hat der Zähler zur Anfertigung der Rein- {rift zu verwenden. : : h f

5) Die für die militärishen Anftalten erforderlichen Zählpapiere sind der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Militärbehörde des Orts zu übergeben, welche alle weiteren Anord- nungen wegen der Ausfüllung der Zählpapiere treffen wird. i

6) Näheres über den Umfang der Thätigkeit der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung V. ö

d. Schlußzarbeiteu der Zählungskommission.

1) Die Zählungskommission hat das von dem Zähler bis zum 6. Dezember d. J. zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen ung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf

rund unmittelbarer, in den einzelnen E mündlich ein- zuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Finden si nahträglih noch äuser und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen,

o sind die entsprehenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Angabe des Tages der nachträglih erfolgten Aufnahme. Dabei ist daran fest- zuhalten, daß die Angaben sih auf den Stand vom 2. Dezember 1895 beziehen müssen. e S E

2) Die zur Prüfung auf ißre Nichtigkeit aus den Ae der Zählbriefe genommenen auêgefüllten Zählkarten A und Haushaltungs- verzeichnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den zugehörigen Umschlägen zu verwahren. i A

3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zähl- bezirke geprüft beziehungsweise ergänzt und berihtigt find, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählungskommission mittels Namensunterschrift als rihtig beglaubigt. -

4) Nachdem die Kontrollisten F abge|hlossen und beglaubigt find, ist die Ortsliste G von der Zäblungskommission aufzustellen und durch Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlihen Angaben finden fih in der Zusammenstellung am Schluß der einzelnen Kontrol- listen F. Die zu einem Wohnplaß gehörigen Zählbezirke sind in der Spalte 1 dur eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohn- plaß die Spalten 2 bis 9 aufzunehmen. Bei der großen Verschieden- heit des Anbaues ist es unthunlich, eine allgemein gültige Richtschnur für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnpläße zu geben. Es muß sih dies vielmehr nach den örtlihen Verhältnissen richten, aber in allen Fällen dem Zweck entsprechen: ein genaues Verzeichniß aller Wohnplätße zu liefern, welhe durch Namen, Lage oder sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Die Ortsliste @ soll in Bezug auf die Ortschaften dasselbe erfüllen, was eine gute topographishe Spezialkaite für die Orientierung durch Be- nennung und Bezeichnung aller unter besonderen Namen oder Eigen- schaften bekannten Oertlichkeiten leistet, und eine zuverlässige Unterlage bilden für eine in Ausfiht genommene Neubearbeitung des Gemeinde- Lerikons für den preußischen Staat.

Einzeln belegene Mühlen, Chausfsee- und Bahnwärterhäuser find, wenn fie keinen besonderen Namen führen, niht aufzunehmen. Einzeln belegene Forsthäuser, Brennereien und andere Industriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, find nur dann unter be- fonderer Nummer aufzunehmen, wenn sie sich in erheblicher Ent- fernung vom Hauptorte befinden oder sih durch ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.

Die verzeihnende Behörde hat, wie {on vorher bemerkt worden, \treng darauf zu achten, daß bei der Ausfüllung der übrigen Spalten der Ortsliste G durch solhe Scheidung des Hauptorts eines Gemeinde- bezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Auslassungen bewirkt werden. Etwaige Abweichungen einzelner Wohnpläße vom Hauptort des Gemeinde- bezw. Gutsbezirks bezügli der Zugehörigkeit zum Kirchspiel und Postbestellbezirk sind an der hierzu im Kopf der Ortsliste G vorgesehenen Stelle ersihtlih zu machen.

Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ist dem hier bei- gefügten Muster zu entnehmen.

9) Von den nun doppelt vorbandenen, abgeschlossenen und be- agten Kontrollisten F find seitens der Gemeinden und Guts-

ezirke, welhe die Zählpapiere vom Königlichen Landraths8amt (Oberamt) empfangen haben, die Reinschriften aus sämmtlichen Zähl- bezirken nebst der Ortsliste & sofort, spätestens aber bis zum 21. De- zember 1895 an das Königliche Landrathsamt (Oberamt) zu senden.

Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. \. w., welche die Zähl- papiere unmittelbar vom Königlichen Statistishen Bureau empfingen, haben jene Ortsliste G sowie dieReinschriften der Kontrollisten F ebenfalls unmittelbar an dieses bis spätestens den 13. Januar 1896 zurückzusenden.

Die Urschriften der Kontrollisten F verbleiben der Ortsbehörde und find daselbst aufzubewahren.

6) Nachdem die Kontrollisten F E ves und beglaubigt sind, werden die Zählbriefe jedes Zählbezirks nah ihren Nummern geordnet und zu einem Packet vereinigt, wobei dafür Sorge zu tragen ist, daß die Zählkarten u. \. w. beim Schnüren niht verbogen oder ein- geschnitten werden.

Auf jedes Paket ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer des betreffenden Zählbezirks zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche Zählbezirks-Pakete das Paket aus dem ersten Zählbezirk obenauf für die ganze Gemeinde sorgfältig juauanengetgas und nebst den unbenußt gebliebenen Formularen thunlichst bald, spätestens aber bis zum “31. Dezember 1895 der Kreisbehörde übersandt. Die- jenigen Gemeinden, welhe die Zählpapièêre unmittelbar vom Königlichen Statistishen Bureau empfingen, haben dieselben enh! r pifans und verpackt vom 3. Februar „1896 an zur Absendung an das genannte Bureau bereitzuhalien. Der Zeit- punkt der Absendung wird seitens des Königlichen Statisti]chen Bureaus bestimmt werden. E

Das: Gefammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen:

Zäblung vom 2. Dezember 1895. Kreis Pyriß. Stadt Pyrig. C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. \. w.

1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober-Amtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welhe die Zählung selbständig aus- führen, liegt die unmittelbare Fürforge für die lage hr Anweisung der Ortsbehörden bezw. Zählungskommissionen und Zähler, für die Vertheilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durhfüh- rung der Zäh'ung ob.

2) Die Kreisbebörden, die Behörden der nah der Aufnahme vom 1. Dezember 1890 über 4000 Bewohner zählenden Städte sowie der Städte Bremervörde und Buxtehude erhalten die erforderlihen Dcuck- fachen (A bis H) bis zum 30. Oftober d. J. vom Königlichen Statistischen Bureau in Berlin, an welches au etwaige, nöthigen- falls näher zu begründende Nachforderungen zu richten sind.

3) Die Kreisbehörden u. f. w. haben für die rechtzeitige Verthei- [lung der gedahten Drucksachen an die Städte mit weniger als 4000 Bewohnern (mit Auëshluß von- Bremervörde und ee fowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, soda fich diese ohne Ausnahme spätestens am 9. November d. J. im Besitz aller erforderlihen Zählpapiere befinden. Die vom Königlichen

Statistishen Bureau übersandten Zählpapiere sind im allgemeinen nah der Volkszahl von 1890 mit einem Zuschlag von 10 9/0, für Kreise und Städte mit besonders starker Des me jedo mit einem höheren Zuschlag bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei dem ge- nannten Bureau anzumelden. S

4) Den Kreisbehörden gge bis spätestens zum 21. Dezember d. I. die Ortslisten G und die Reinschriften der Kontrollisten F von den- jenigen Gemeinden zu, welche die Zählvapiere von ihnen empfingen. Beide Listen sind s{leunigst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nahdem dies geschehen, bis längstens den 9. Januar 1896 an das Königliche Statistishe Bureau in Berlin einzusenden.

Dieser Sendung ift seitens der Kreiëbebörden ein alphabetisch ge- ordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig geprüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamt) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (eins{chließlich der unbewohnten) bei- zufügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeinde- einheiten zu enthalten hat.

5) Bis spätestens den 31. Dezember d. I. gehen der Kreisbehörde von den nämlichen Ortsbehörden fämmtlihe übrige, zur Aufnahme bestimmte Zählpapiere (A, B, C/D) zu. Diese sind gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Ortêébehörden belassenen Urschriften der Kontrol- listen F verwerthet werden können. Etwaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderli, durch örtlihe Prüfung und bezw. Nachzählung zu een.

6) Nach der Beendigung dieser Prüfung find sämmtlihe Zähl- papiere, sorgfältig nah Nummern, Zählbezirken und Gemeinden ge- ordnet, nebst den unbenugßt gebliebenen Formularen, vom 3. Februar 1896 an zur Absendung an das Königliche Statistische Bureau bereitzuhalten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Königliche Statistische Bureau selbst bestimmen. Die Kisten, in welchen die Uebersendung der Zähl- papiere erfolgt ist, find zu deren Rücksendung wieder zu benußen und deshalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorg- fältig aufzubewahren.

D. Obliegenheiten der Königlichen Regierungs-Präsidenten,

1) Die Königlichen Regierungs-Präfidenten haben die vorschrifts-

mäßige Ausführung der Zählung in ihrem Bezirk zu überwachen. Sie werdcn zu diesem B sowohl für die Anweisung der mit der Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, wie au die vorbereitenden Arbeiten der Kreis- und Ortsbehörden bezw. Zählkommissionen und die Be- sorgung des Zählgeshäfts selbst, soweit thunlih, an Ort und Stelle überwachen.

2) Die Vornahme der äblung ift mittels öffentlicher Bekannt- machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In diefer Bekanntmachung ist sowohl auf die in Ausficht genommene Mitwirkung der selbständigen Ortseinwohner. bei der Auêtheilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung .der Zählpapiere, wie auch auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats- und Gemeindeverwaltung sowie für die ee derung wissenschaftliher und gemeinnüßiger Zwecke hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu rihtende Ansprahe wird den Königlichen Regierungs-Präsidenten seitens des Königlihen Statistishen Bureaus rehtzeitig zugehen. : :

3) Die Königlichen Regierungs-Präsidenten werden thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Beamte und sonstige von öffentlichen Behörden beschäftigte Perfonen, welche das Ehrenamt eines Zählers übernehmen, am 2. und 3. Dezember d. J. nah Möglichkeit von ihrer sonstigen dienstlihen Beschäftigung ent- bunden werden, fowie daß Veranstaltungen, welhe den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlih ver- ändern können, wie öffentlihe Versammlungen und Feste, Jahrmärkte, Truppenmärsche, Gerichtsfißungen u. |. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.

F. Das Königliche Statistische Burean in Berlin.

Das Königliche Statistishe Bureau hat die ihm zugesendeten Zähl- papiere einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Die Kreis- und Ortsbehörden find verpflichtet, die bezüglihen Ersuhen mit Pünktlich- keit und tbunlichster Beschleunigung zu erledigen.

Berlin, im Juni 1895.

Der Minister des Innern. von Köller.

Königreich

Volkszählung am 2.

Preufen. Dezember 1895.

Ortslisfte

die Landgemeinde

die Stadtgemeinde für den Gutsbezirf

Kreis

Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört:

1) zum evangelischen Kirchspiel D rômis-katbolischen Kirchspiel

3) Postbestellbezirk

Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnpläße zu den Kirchspielen bezw. dem Postbestellbezirk sind hierunter anzugeben.

Wohnstätten.

shalt s Haushaltungen Darunter

Name und nähere Bezeichnung der zum Gemeindebezirk gehörigen Wohnpläge.

wohnte | Wohn- | häuser. |

Nummer der Zählbezirke.

| Andere Ge- Bee Moliee | wöhnliche Ste haltungen [mit eigener aktive elte : ‘æck [und mehr| n tg E Personen. | saft.

Ortsanwesende find reih8- angehörige

Einzeln lebende Bevölkerung Haus- | Personen | An-

stalten. Militär-

personen.

von 2 Haus- wirth-

3.

4. 9.

l l | j

|

|

Hauptsumme

, den _ten Dezember 1895.

Die Zählungskommission (Ortsbehörde).

(Unterschrift) :

Muster einer ausgefüllten Ortsliste. Königreich Preußen.

Volkszählung am 2.

Dezember 1895.

Ortsliste

die Landgemeinde

die Stadtgemeinde für |

den Gutsbezirk Weeskenhof

Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört :

1) zum anca le Kirchspiel Preußish Holland N Tot

3) Postbestellbezirk Preußisch Holland

h - fatholishen Kirhspiel Preußisch Holland ———————

| Krei Preußisch Holland.

Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnpläße zu den Kirchspielen bezw. dem Postbestellbezirk sind hierunter anzugeben.

Das Vorwerk Neugut gehört zum evang. Kirchspiel und Postbestellbezirk Hirschfeld.

Wohnstätten.

aushaltungen. Daus q Darunter

und nähere Bezeichnung der zum Gemeindebezirk gehörigen Wohnpläge.

|

| Andere G | Einzel

| bewohnte] e ( Sden wöhnliche | [ebende

Baulich- Haus- | Personen |

keiten, Hütten, bitte und mehr | wirth-

u. dergl.

Ortsanwesende sind

s reihs- An- Bevölkerung angebörige haltungen [mit eigener! aktive von 2 Haus- |ftalten. Militär-

personen.

Personen. | schaft.

Nummer der Zählbezirke.

f : 3.

Beispiele von Einträgen: j

| Erstes Beispiel. 1. | Domäne Weeskenhof

| | |

A | |

_| Vorwerk Schäferei

_| Vorwerk Wiesenhof

. _| Vorwerk Melkbof

| Königliche Fischmeisterei Rohrkrug

2. | Vorwerk Neugut

Gutsbezirk Weeskenhof

weites Beispiel. ._|_Dorf Pratt ® G

B s Pracht

“1a P . | Hüttenwerk Heinrichshütte

| Ortschaft Bißbruch

s Wikhaufen

Grube Hohe Grethe

. | Ortschaft Hassel

¡_Dorf Nieder Hausen

Landgemeinde Pracht

M 212.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 9. September

S895,

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Berlaufe: Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aütien-Gesellsh.

7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[32253] :

Der unterm 6. Dezember 1881 gegen die un-

verheirathete Emilie Siebert von hier wegen

Diebstahls und Unterschlagung erlassene Steckbrief ift erledigt. II. J. 1255/82. : Magdeburg, den 27. Auguft 1895. Der Erste Staatsanwalt.

[32965] K. Staatsanwaltschaft Tübingen. Die wegen Verleßung der Wehrpflicht seinerzeit verfügte Vermögensbeschlagnabme gegen den am 17. August 1863 geborenen Schlosser Karl August Gayer von Eningen, O.-A. Reutlingen, ist wieder aufgehoben worden. Fasz. 9/145. Den 3. September 1895. Hilfs-Staatsanwalt Mayr.

Erf E L A DATE E E A E E E ZEVIEETCIEIAT E E E

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

{32958] Zwangsverfteigerung. i

Im Wege der Zwangévollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 50 Nr. 2406 auf den Namen des Kaufmanns Michael Busse hier eingetragene, Antonstraße 9 und - Nuhevlaßstraße 19 belegene Grundstück am 20. Oktober 1895, Vormittags 212 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück is bei einer M von 4 a 69 qm mit 8440 4

ußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichts- tafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu- \chlags wird am 30. Oktober 1895, Nach- mittags L Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 83/95 liegen in der Gerich1sschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 26. August 1895. L

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.

[32957] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder-Barnim Band 95 Nr. 3822 auf den Namen des Landwirths August Witt zu Zehdenick, jeßt hier, eingetragene, zu Berlin nah dem Kataster in der Huttenstraße Nr. 2 belegene Grundstück -am 6, November 1895, Vormittags L097 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Iteue Friedrich- ftraße 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 36, ver- steigert werden. Das Grundftüdck bat eine Fläche von 5a 39 qm und ist mit 6120 A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zus(lags wird am G6. No: vember 1895, Nachmittags 122 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85. K. 71/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein- sicht aus. .

Berlin, den 29. August 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.

{32956] Zwangs®verfteigerung.

Im Wege der ZwangévoUttreckung foll das im Grundbuche von der Königstadt Band 101 Nr. 4888 auf den Namen des Kaufmanns Julius Erxleben, jeßt im Konkurs befindliche, eingetragene, nach dem Kataster in der Holzmarktstraße 20 belegene Grund- stückt am 11, November 1895, Vorn:ittags 10è Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 6a 40 qm mit 15 130 Æ Nuzungs8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11, No- vember 1895, Nachmittags L273 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 69/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein- ficht aus.

Verlin, den 29. August 1895.

Königliches Amtëgericht 1. Abiheilung 85.

[33120] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der ZwangsvoUstreckung soll das im Grundbuche von Dahme Baud VI11I[ Nr. 369 auf den Namen des Restaurateurs Max Weihe ein- getragene, zu Dahme belegene Grundftück am #1, Oftober 1895, Vormittags {O0 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsstelle versteigert werden. Das Grundsftück ist mit 3,15 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 0,3320 ha zur Grundsteuer, mit 576 4 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- iüdck betreffende ,Vtahweisungen, sowie befondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Gerihts eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von Jerest auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren

orhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des WVersteigerung8vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen odcr Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots niht berüd- sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes

“a

gegen die berüdsihtigten Ansprühe im Range zurück- treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- tüds beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Dahme, den 31. August 1895. Königliches Amtsgericht.

[32991]

Nach beute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge- mahtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Büdner Bride Kalbow gebörigen Büdnerei Nr. 7 zu Mühl-Rosin, D.-A. Güstrow, mit Zubehör, Termine

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endliGer Regu- lierung der Verkaufê-Bedingungen am Montag, den 1%. November 1895, Vormittags 18 Uhr,

2) zum Ueberbot am Montag, den 9. De- zember 1895, Vormittags 1k Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grund- ffück und an die zur Immobiliarmasse desfelben ge- hörenden Gegenstäade am Montag, den 12. No- vember 1895, Vormittags Uhr, im Zimmer Nr. 15 des biesigen Amtêgericht8gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 26. Oktober 1895 an auf der “piig Ly wine: und bei dem zum Sequester bestellten Referendar Lange hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstüks mit Zubehör ge- statten wird.

Güstrow, ten 29. August 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

[32955]

Nach beute erlassenem, seinem janen Inhalte nach dur Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemadtem Mes finden zur Zwangsversteigerung des der Arbeiterfrau Caroline Behr, geb. Lankow, bisher gehörigen Wohnhauses Nr. 167 c. p. in Gnoyen Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlihßer Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 418, November 1895, Vormittags 10 Uhr,

2) zum Ueberbot am Montag, den D. De- zember 1895, Vormittags 1G Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Nechte an das Grund- stück und an die zur Immobiliarmasse deéselben ge- hörenden Gegenstande am Moutag, den 18. No- vember 1895, Vormittags L0 Uhr, im Schöffensaale des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 4. November an auf der Gerichtsschreiberei. Die Besichtigung des Grundstücks ift nah zuvoriger Anmeldung beim Se- quester, Herrn Kämmereiberechner Erhardt, gestattet.

Guoyen, den 31. August 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

[32985] Aufgebot.

Der Kaiserlihe Notar Dotter in Sgiltigheim hat das Aufgebot binsichtlich eines Deposfitenscheins d. d. SGiraßekurg, 19. Ottober 1893, Nummer 711, ausgestellt auf seinen Namen durch die Neichsbank in Straßburg bei Hinterlegung eines verflossenen Padcts am 19. Oktober 1893, welcher Schein ihm zu Berlust ging, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, späteitens in dem auf Dienstag, den 12, 3o- vember 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Zivilsfißungsfaal, anbe- raumten Aufgebotétermine seine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Straßburg, den 31. August 1895.

Kaiserliches Amtsgericht.

[15600] Aufgebot. A

Die Firma Adler & Oppenheimer, Lederfabrik zu Straßburg i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Lange hier, hat das Aufgebot: eines Niederlagescheins der Kaiserlichen Zollabfertigangsstelle am Zentralbahnhof zu Straßburg i. E. vom 6. April 1895, ausgestellt über elf mit A & O 14/24 bezeihnete Kolli un- gefärbtes, lohgares Leder (kein Sohlleder) im Gewichte von 990,50 kg die Angabe der Larif- nummer und die Nummer des statistishen Waaren- verzeichnisses lautete C7 Bl. 162 Nr. 13, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 9, März 1896, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zivilsizungsfaai, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. E

Straf:burg, den 31. Mai 1895.

Kaiserliches Amtsgericht.

22139 Aufgebot. : l Auf ntiad ter Gütlerswittwe Marianna Shmalzl von Wissing wird der Inhaber des Schuldscheins Tagebuch Nr. 1042 Hauptbuh Nr. 3583 der Spar- fasse Parsberg über 100 4 Resteinlage hiermit auf- gefordert, seine Rechte aus diefer Urkunde bei dem unterfertigten Gerichte spätestens in dem auf Samstag, den 25. Januar 1896, Vor- mittags D Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Parsberg, am 10. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. Í (L. 8.) (gez.) Rueppreht, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: :

Der Kal. Gerichtsschreiber: (1. 8.) Gierl, Sekretär.

[32953] : | Nr. 31 974. Das Gr. Amts8gericht hier hat un- term Heutigen nahstehendes Aufgebot erlassen: Goldarbeiter Wilbelm Friedrih Dahliuger in Friolzheim hat das Aufgebot des von der Sparkasse forzheim über die von ihm gemachte Einlage im Betrage von 1683 4 17 4 ausgestellten Sparkassen- buchs Nr. 12 152, dessen Besiß und Verlust glaub- haft gemacht ift, beantragt. Der Inhaber dieses Sparkafsenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donuuerstag, 7. November l. Js., Vorm. 9 Uhr, vor Gr. Amts3geriht dahier anberaumten Termin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls defsen Kraftloserklärung erfolgen wird. Pforzheim, 31. August 1895. ; Der Ne E A, Bad. Amtsgerichts: att.

[15599] Aufgebot.

Die Firma Gebrüder Oppenheim, Bankhaus zu Mainz, vertreten dur die Rechtsanwalte Dr. Nein- hard und Burg hier, hat das Aufgebot bezüglich eines zu Weinheim am 31. Oftober 1894 über M 2100 ausgestellten von H. Hildebrand und Söhne auf Michel Klein zu Straßburg i. E. gezogenen, von diesem mit Accept versehenen, 2 Monate dato fälligen, vom AusësteUer an die Ordre des Moses Stern, von diesem an die Ordre Gebrüder Oppenheim am 15. November 1894 indossierten Wechsels beantragt. Der JFauhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf Montag, den 9. März L896, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zivilfitßungssaal, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde er- folgen wird.

Straf:burg, den 31. Mai 1895.

Kaiserliches Amtsgericht.

[16922] Aufgebot.

Die Handlungsfirma Gebrüder Simon zu Berlin, Klosterstraße 80/81, hat das Aufgebot des nachstehend bezeichneten, angebli abhanden gekommenen Wechsels beantragt :

Duisburg, den 20. September 1894. Für 6 499.

Am 15. Januar 1895 zahlen Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Mark Vierhundert neun und neunzig den Werth in Nehnung laut Bericht. J. Levy.

Herrn Aug Reckter in Blotrnberg zablbar bei der Reichsbankstele Paderborn

Nr. 302. Nückseite. F. Levy. C. Löwenbaum Nachf.

Der unbekannte Jnhaber diefes Wechsels wird aber aufgefordert, spätestens in dem vor dem unter- zeichneten Gerihie am 3. März 1S96, Vor- mittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des leßteren er- folgen wird.

Padcrborn, den 16. Mai 1895.

/ Königliches Amtsgericht. [21935] ;

Zufolge gestellten Antrags ist von dem unterzeich- neten Herzogl. Amtsgericht die Eröffnung des Auf- gebot8sverfahrens bes{lossen worden:

I. Zur Löschung folgender Pfandrete:

1) 32000 4 Darlehn der Wittwe Caroline Burton, geb. Ling, aus Cassel, zuleßt vereheliht ge- wesene von Nabenau zu Wiesbaden, laut Schuld- urkunde vom 4. Januar 1887 und Hypothekenbrief vom 15. Januar 1887, haftend auf folgenden Grund- stücken: Grundbuch von Ohrdruf Bd. D. BI. 580, 5,8 a Wohnhaus mit Nebengebäude, Hofraum und Garten, V. R. Nr. 627, und Grundbuch von Ohr- druf, Bd. K. Bl. 1893, 101,5 a Land und Wiese, Plan Nr. 851, auf Antrag / A

a. der Frau Johanne Lorenz hier, Eleichen- straße, und l i

b. der Frau Henriette Rampf, geb. Uschmann, zu Wehlheiden, 2

2) 30 46 Forderung eingetragen für den ver- storbenen Rechtsanwalt M. Hofmann in Georgen- thal, laut Urkunde vom 14. Juli 1874, haftend auf dem Grundstück Grundbuch von Ohrdruf Bd. G. Bl. 1027 Plan Nr. 17; 19,0 a Land, auf Antrag

a. des inzwischen verstorbenen Amtsgerichts-Naths M. Hofmann zu Thal ais Miterbe des verstorbenen Nechtsanwalts M. Hofmann zu Georgenthal und als Bevollmächtigter der Erben des leßteren, nämlich der Wittwe- Friederike Hofmann, geb. Schlenk, zu Georgenthal, der Frau Kanzlei-Rath Elise Gelbke in Gotha, des Oberförsters Albert Hofmann zu Zella St. Bl. und des Oberförsters Ernst Hofmann in Ungarn, fowie

Di ves Oberförsters Hugo Bonde zu Schnellbach für sich und als väterliher Gewalthaber feiner beiden minderjährigen Söhne Carl Bonde und Max Bonde, Erben der Frau Lina Boönde, geb. Hofmann,

3) 2400 sammt Zinsen zu 49/9 Erbegelder, Forderung der Geschwister Auguste Friederide und Marie Friederide Schlimbah zu Wechmar, laut Hypothekenscheins vom 28. April 1862, haftend auf folgenden Grundstüfen: Grundbuch von Wechmar Bd. C. Bl. 748 Plan Nr. 604; 51,5 a Land und Wiese, Bd. C. Bl. 778 Plan Nr. 629; 407,2 a Land, Bd. G. Bl. 1543. Plan Nr. 629a; 407,3 a Land, auf Antrag der Frau Marie Friederickde Schle- figer, geb. Schlimbah, von Georgenthal und der o e Friedericke Mitter, geb. Schlimbach, u Wechmar, L i 4) 450 Æ Forderung laut Erbscheins resp. Hypo- thekensheins vcm 16. April 1872, haftend auf der Wohnhaushälfte der Wittwe Wilhemine Firneisen

zu Gräfenhain, eingetragen im Grundbuch von

Gräfenhain Bd. A. BI. 115 Abth. IIl Nr. 2/1, auf Antrag der genannten Wittwe Firneisen.

IT. Zur Ermittelung der nachgenannten ab- wesenden Person, von welcher seit länger als 10 Jahren keine Nachricht eingegangen ift, resp. deren Erben, nämlich des Wilhelm Heinrich Ernft Ellrich, geboren am 17. Dezember 1854 zu Ohr- druf, welcher vor mehr als 20 Jahren von Ohrdru aus, woselbst er seinen lezten Wohnsiß gehabt, ns Nußland ausgewandert fein foll, über dessen Existenz aber seit dem Jahre 1878 oder 1879 nichts bekannt geworden ift und für welchen beim Herzogl. Amts- geriht in Gotha ein von dem Bätergesellen Franz Beck dortselbst hinterlafsenes Vermöaen im an- theiligen Betrage von 1668 A 82 „§ nebst auf- gelaufenen Zinsen, fowie beim Herzogl. Amts3gericht Ik hier cin von der ledigen Dorothea Be hier binter- lafsenes im antheiligen Betrage von 162 #4 15 4 nebst dgl. verwaltet wird, auf Antrag des S{hreiner- meisters Christian Beck zu Ohrdruf, Poststraße.

Es wird daber Aufgebotstermin für die unter L sub 1—4 aufgeführten Fälle auf den LS. Jaruar 1896, Vormittags LA Uhr, und für den unter IT gedahten Fall auf den S8. Juli 1896, Vor- mittags LL Uhr, vor dem unterzeichneten Herzogk. Amtsgericht anberaumt. Es werden

ad I die Inhaber der abhanden gekommenen Ur- kunden und alle Personen, welhe Anspcüche auf die sub I 1—4 erwähnten Pfandrehte zu baben ver- meinen,

ad IT der oben genannte Abwesende resv. dessen Erben aufgefordert, in den dazu bestimmten Terminen perfönlih oder dur einen gehörig legitimierten Bes vollmächtigten zu erscheinen, svätestens in den betr. Terminen ihre Ansprüche anzumelden und ad I dur Vorlegung der Urkunden zu bescheinigen, auch zur Annahme künftiger gerihtliher Erlasse einen Bes- vollmächtigten am Sitze des Gerichts zu bestellen, widrigenfalls im Termin auf Antrag Ausschlußurtheil dahin ergeben wird: :

ad I, daß die unbekannten Berechtigten der Pfand- rechte für verlustig, die Urkunden aber für fkraftlcs zu erflären seien und die Löschung der Hypotheken zu erfolgen habe ;

ad II, daß der vorgenannte Abwesende für todt zu erklären und sein Vermögen an die sch legitimierenden Erben resp. in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution zu überlassen sei, seine Erben aber, die fch nit gemeldet, mit ihren Erbansprüchen aus- zuschließen seien.

Gegen ein im Aufgebotêtermin zu erlassendes Ausschlußurtheil findet ein Rechtsmittel oder eine Wiedereinsezung in den vokigen Stand nicht statt.

Ohrdruf, am 22. Juni 1895.

Herzogl. S. Amtsgericht. LIL. Bretschneider.

[32954] Aufgebot.

Im Grundbuch von Spiekeroog Suppl. A. Fol. 136 s\teht als Eigenthümer der daselbst regis strierten Parzellen 96 und 97 Ktbl. 2 von Spiekeroog verzeinet der Hillrih Edden zu Sviekeroog. Let- terer ift verstorben und die Erben desselben sind nit zu ermitteln.

Nachdem durch" Urkunden glaubhaft nachzgewiesen ist, daß die weil. Ehefrau des Vogts Adde Heyen Willms in Spiekeroog den fragl. Grundbesiß durch Kaufvertrag vom 20. Aptil 1857 erworben hat, werden auf Antrag der Erben der genannten Ehe- frau Willms, als:

1) des Vogts a. D. Adde Heyen Willms in Altona, ; :

2) der Ehefrau des Fishmeisters E. T. Edden, ŒEttá Johanna, geb. Willms, daselbft,

vertr. durch den Kanzleigehilfen Düffel in Esens etwaige Eigenthumösprätendenten hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den be- zeichneten Grundstüden fpätestens in dem auf den 27. März 1896, Vormittags D7 Uhr, an- beraumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen- falls unter Auss{hluß der Ausbleibenden mit der Berichtigung des Befittitels auf den Namen dec Ghefrau des Vogts a. D. Adde Heyen Willms ver- fahren werden foll.

Esens, den 16. August 1895.

Königliches Amtsgericht. [11822] A

[8 (rben des am 22. Dezember 1894 zu Sachsen- berg angeblich ohne Testament verstorbenen Dekonomen Friederich Cordua aus Hundorf haben si bei dem unterzeichneten zuständigen Nachlaßgeriht folgende Geschwister desselben : i

1) der Landmann Ferdinand Cordua zu Los Angeles in Kalifornien, i 9) die Chefrau des ErbpäŸhters Johannsen zu Wicdkendorf, Natalie, geb. Cordua, 3) die Ehefrau des Rentners Gabriel zu Nostock, Marie, geb. Cordua, Ï 4) der Schulze, Erbpächter Theodor Cordua zu Hundorf, : A 5) der Molkerei - Inspektor Sili Cordua zu Schüga, Provinz Hannover, / mit ter Bitte um Ertheilung des Erbenzeugnisses gemeldet. Auf ihren Antrag werden alle, welche ein näheres oder ¿leih nahes Erbrecht an den Nach- laß des Verstorbenen zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre bezüglichen Nechte spätestens in dem auf den 21. September d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Liquida- tionstermine anzumelden, unter dem Nachtheil, daß die bis dahin aufgetretenen, gehörig legitimierten Bewerber für die rechten Erben angenommen werden und ihnen das Erbzeugniß ausgesteUt wird. Schwerin, den 11. Mai 1899. Großherzogliches Amtsgericht.