1895 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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TV. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Königs- berg i. Pr.: dem Rechtsanwalt und Notar Quassowski in Gum- binnen,

V. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Marien- werder:

dem Rechtsanwalt und Notar Trommer in Stras- burg W.-Pr.

Auf JZhren Bericht vom 10. August d. J. will Jch der Firma Siemens u. Halske zu Berlin, welhe den Bau und Betrieb einer elektrishen Hohbahn in Berlin von der Warschauerstraße bis zum Nollendorfplay mit Abzweigung nah dem Potsdamer Bahnhof beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese An- lage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurü.

Wilhelmshöhe, den 23. August 1895.

n WilhelmR. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Schönstedt.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der nachfolgende Allerhöchste Erlaß:

„Auf Zhren Bericht vom 5. August d. J. bestimme Jch zur Ausführung des N vom 16. Juli d. J., betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, daß die Verwaltung der Weimar - Geraer, der Saal-* und der Werra- Eisenbahn, sowie der Eisenbahnen von Eisfeld nah Unterneu- brunn und von Hildburghausen nah Friedrihshall vom Tage ihres Uebergangs auf den Staat der Eisenbähn-Direktion in Erfurt übertragen wird. Dieser Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung zu veröffentlichen.

Brunsbüttel, den 16. Auguft 1895. Wilhelm R.

Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Köller.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.“

wird mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntniß gebraHht, daß die Weimar-Geraer, die Saal- und die Werra-Eisenbahn am 1. Oktober d. J. und die Eisenbahnen von Eisfeld nah Unterneubrunn und von Hildburghausen nah Friedrichshall am 1. November d. J. in das Eigenthum des preußischen Staats übergehen. Berlin, den 19. August 1895. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. In Vertretung : Brefeld.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Frit van Calfker zu Halle a. S. ist zum außerordentlichen Professor in der „juristischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Bruns in Bärwalde i. P. ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin, mit An- weisung seines Wohnsißes in Bärwalde i. P.,

der Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeiß zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Naumburg a. S., mit An- weisung seines Wohnsißes in Zeiß, und

der Nechtsanwalt Jsrael in Cassel zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Cassel, mit Anweisung seines Wohnsißes in Cassel, ernannt worden.

Dem Notar Werner-Güngzer in Lüttringhausen ist vom 1. Oktober d. J. ab der Wohnsiß in Kempen a. Rh. an- gewiesen worden.

BekanntmaMPung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gefeß-Samml. S. 357) find bekannt gemacht :

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1895, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Magdeburg zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Herstellung der Verbindung der Gleise am Hafen zu Magdeburg-Neustadt mit den Schienenanlagen der Staatsbahnstrecke Magdeburg— Stendal in An- \spruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 29 S. 2753, ausgegeben am 20. Juli 1895;

2) das am 18. Juni 1895 Allerhöh\# voklzogene Statut für die Wiesengenofsenshaft zu Granédorf-Spangdahlem im Kreise Wittlich durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 30 S. 305, ausgegeben am 26. Julî 1895;

3) das am 14. Juli 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenshaft 11 zu Daun im Kreise Daun, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 34 S. 337, aus- gegeben am 23. August 1895;

4) das am 14. Juli 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenshaft zu Olzheim im a Prüm, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 34 S. 340, aus- gegeben am 23. August 1895.

Anzeige,

betreffend die Karte des Deutshen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1: 100 000,

bearbeitet von der Königlich PreußiiWen Landes - Aufnahme, den

Topographischen Bureaux des Königlich bayerishen und des König-

lih fähsishen Generalstabs und dem Königlich württembergischen Statistischen Landesamt.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 25. Mai 1895 wird biermit bekannt gemacht, daß R diftebeud genannte Blätter : Nr. 143. Bremerhaven, 645. Donaueschingen, 646. Ueberlingen, 658. Stülingen durch die Kartographishe Abtheilung bearbeitet und veröffentlicht worden sind.

Der Vertrieb erfolgt durch die F anang von R. Eisen- \chmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 M 50 -. Berlin, den 5. September 1895. Königliche Landes- Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General - Major.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats- und Finanz-Minister Dr. Miquel, vom Urlaub;

Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Königlichen Ober - Verwaltungsgerihts Persius, aus der Schweiz.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister, General

der Infanterie Bronsart von Schellendorff.

Nichtamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. September.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um 11 Uhr von der Wildparkstation mittels Sonder- zugs nah Swinemünde abgereist und heute Vormittag um 9 Uhr 15 Minuten daselbst eingetroffen. Seine Majestät verließen, wie „W. T. B.“ berichtet, den Sonder- zug an der Rampe bei dem S i A Zum Empfange waren dort anwesend: General-Liëutenant Edler von der Planiß, General-Jnspekteur der Fuß-Artillerie, Oberst Dieckmann, Kommandant von Swinemünde, Oberst-Lieu- tenant Berlage, Kommandeur des Fuß - Artillerie - Regi- ments von Hindersin (Pommershes Nr. 2), und der Kommandeur Seiner Majestät Schiffs „Grille“. ‘Der Krieger- verein und die zahlreih versammelle Bevöikerung begrüßten den Kaiser mit brausendem Jubel : der Hafen und das Boll- werk zeigten reichen Flaggenshmuck. Seine Majestät, in Generals-Uniform, begaben Sich alsbald auf einem Boot der „Grille“ nah dem Leuchtthurm bei Osternothhafen und von dort zu Wagen nah dem Ostfort (Küsten-Batterie Nr. 2), wo ahlreihe höhere Offiziere, an der Spiße der Kriegs-

inister, General -der JFnfanterie Bronsart von Schellendorff, den Kaiser erwarteten. Hierauf fand ein Gefechts- shießken nach Allerhöchst genchmigtem Programm statt. Es wurde vom Wesil- und Ostfort nah Scheiben und nah zwei als Kriegsschiffe aufgetakelten Wracks, die in eine Entfernung von 4000 bis 6 m geschleppt waren, geschossen. Nach dem Schießen nahmen Seine Majestät das Frühstück im Kreise des Offizierkorps des Fuß-Artillerie-Regiments von Hinderfin auf der Ostseite in Zelten ein, gingen sodann an Bord der „Grille“ und fuhren um 1283/4 Uhr nah Stettin, wo die Ankunft für 4 Uhr Nachmittags in Aussicht ge- nommen war. ,

Aus Stettin wird noch berichtet: Anläßlich der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers ist die Stadt, namentlich die Einzugsstraße vom Bahnhof bis zum Schlosse, prächtig geschmüdckt. Die öffentlihen Gebäude wie die meisten Privat- häuser tragen Guirlanden- und Flaggenshmuck; das Rathhaus ist besonders s{chön dekoriert. Jn den Straßen wogt eine große Menschenmenge; die Landbevölkerung ist zahlreih nach der Stadt geströômt. Das Wetter ist prächtig.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin reisten heute Mittag um 12/4 Uhr von der Wildparkstation nach Stettin ab, wo der Ankunft Allerhöchstderselben um 3 Uhr 55 Minuten Nachmittags entgegengesehen wurde.

Der Ausschuß zur Untersuchung der Wasser- verhältnisse in den der Uebershwemmungsgefahr besonders ausgeseßten Flußgebieten hat mit seiner diesjährigen, vom 27. Ap bis 4. September ausgeführten Herbstreise die zur Erfüllung der ihm - Allerhöchsten Orts gestellten Aufgabe erforderlihen Besichtigungen der Wasser- verhältnisse an den großen preußishen Strömen zum E gebraht, indem er die Weichsel von der russischen Grenze bis zur Mündung, die Nogat, den Memelstrom und seinen wichtigsten Mündungsarm, den Rußstrom, eingehend besihtigte. Außer den Vertretern der betheiligten Behörden waren auf besonders ergangene Einladungen zahl- reiche Anlieger der Strôme erschienen, um ihre Beschwerden und Wünsche, soweit sie sih zur Erörterung durch den Aus- {uß eigneten, zum Vortrag zu bringen. Jn allen Vin gelang es, die zur Besprehung gebrachten Angelegenheiten einem erledigenden Abschluß entgegenzuführen oder doch die Wege anzugeben, in welchen eine Erledigung der als be- ven erkannten Wünsche gesucht und angebahnt werden soll.

Nur an wenigen Stellen wurden Beschwerden über Nach- theile, welche durch die Regulierungswerke der Strombauver- waltung entstanden sein sollten, von den Stromanliegern er- hoben. Es war dies der Fall bei Schillno, unweit der russishen Grenze, wo die Versandung der Niederungs- wiesen dem angeblih durch gegenüberliegende Buhnenbauten in abbrüchigen Zustand gebrachten und niht gedeckten, oberhalb befindlihen S A Pagen wird. s lehrte hier der Augenschein, daß die Versandungen durch die großen Sand- massen verursacht werden, welche die Weichsel aus dem völlig verwilderten russishen Stromlauf mit sich bringt; doch ver- hießen die Vertreter der Wasserbau- und der landwirthschaft- lihén Verwaltung, in Verhandlungen darüber einzutreten, ob eventuell unter Zuhilfenahme staatliher Mittel den be- drängten Anliegern in ähnlicher Weise geholfen werden könne, wie dies an anderen Stellen durch Bepflanzung der sandführenden Hohwasserrinnen mit Erfolg geschehen i}. Ein weiter Fall der Beschwerde lag bei Weichselho vor, wo der

bbruch des linksseitigen Ufers angeblich durch die gegenüber hergestellten Regulierungswerke verursacht sein soll. Es konnte der Nachweis eines schädlichen Einflusses der Strombauten auf den Uferabbruch zwar nicht erbraht werden, indessen erbot sih die Strombauverwaltung, durch Anlage eines au ien die Erhaltung des Stromschlauhs nüßlihen Deckwerks em Mißstande Einhalt zu thun.

Fast alle an der Weichsel MLYETagene Wünsche der Stromanlieger bezogen sih auf besseren Schuß der Vorländer und kleineren uneingedeihten Niederungen gegen Einrisse und Versandungen, welche bei Hohwasser und Eisgang in höherem Maße als an irgend einem anderen Strom entstehen. Der Vergleih mit dem Zustand des Weichselstroms auf russishem Gebiet, wo das übermäßig breite Bett durch viele Sand- bänke und Jnseln in flache, stetig ihre Lage wechselnde Arme S ist, erbrachte den klarsten Beweis, wie segensreih die isherigen übrigens noch fkeineswegs abgeschlossenen Strombauten bereits gewirkt haben. Eon jeßt is es ge- lungen, auf der preußischen Strecke ein einheitlihes Strom- bett von mäßiger Breite und ausreichender Tiefe herzustellen, dessen Lage durh die Regulierungswerke dauernd gesichert bleibt. Auch das verheerende Auftreten der in außerordent liher Stärke von Rußland herabkommenden Hochfluthen ift durch die Schaffung einer einheitlichen Rinne bedeutend ge- mäßigt, und es ist die Möglichkeit geschaffen worden, mit den Eisbrehdampfern bis nach Thorn hin vorzudrirtgen. Es sind dadur die Gefahren der Eisverseßzungen zwar nit ganz be- e aber doch erheblich gemildert worden wie denn auch ie Absperrung der Stromspaltungen einen unmittelbaren Schuß gegen das Entstehen von Eisverseßzungen gewährt.

Die günstigen Wirkungen der Maßnahmen, welche in allen diesen Beziehungen von der Strombauverwaltung ge- troffen worden sind, wurden von den Bewohnern der Niede- rungen anerkannt. Die vorgebrachten Klagen und Wünsche erstreckten sich daher fast aus\hließlich auf die Zustände des Hochwasserbettes, das vielfah noch übermäßige Breite und ungleihe Höhenlage besißt. Es treten infolge dessen Seitenströmungen des Hochwassers auf, welche die frucht- baren Vorländer mit Sand überdecken oder das Eigenthum durch Einrisse in den Ufern und den niht genügend ‘starken Sommerdeichen bedrohen. Der- artigen Mißständen is in der Ofaniederung unterhalb Graudenz neuerdings durch Weidenbepflanzung der Einrisse, in der Münsterwalder Niederung gegenüber Marienwerder durch Jnangriffnahme eines nach unten offenen Deichs vor- gebeugt worden. Die erzielten Erfolge können vorbildlich wirken für die übrigen Stellen, wo ähnlihe Mißstände noch bestehen. Insbesondere erkannte der Ausschuß an, daß eine Verbesserung der Eindeihung der Nessauer Niederung gegen- über Thorn dringlich erforderlich sei und unter Beihilfe aller Betheiligten mit thunlichster Beschleunigung erfolgen müsse.

_Zu den eingehendsten Verhandlungen gaben die Verhält- nisse im Mündungsgebict der Weichsel Veranlassung, wo der Stromlauf bei Pieckel sih in zwei Arme spaltet: in die nah dem Frischen Haff fließende Nogat und die zur Ostsee weiter flicßende getheilte Weichsel. Leßtere theilte sich bisher am Danziger Haupt in die Danziger und die Elbinger Weichsel, hat nunmehr aber in dem fürzlich vollendeten Durchstich durch die Nehrung eine einheitlihe Ausmündung erhalten, die ihre Länge um etwa 10 km verminderte. Wie bei allen Stromspaltungen, so liegt auch an der Theilungsstelle bei Pieckel stets die Gefahr vor, daß sich einer der beiden Arme beim Frühjahrshochwasser mit Eis versegt und die gesammten Wassermassen nebst dem Eisgang nun durch den anderen Vorfluth suchen, welhe jeder einzelne Arm nicht in ausreihendem Maße zu bieten vermag. Nach- dem durch die kostspieligen und, wie allseitig anerkannt wurde, mustergültig ausgeführten Bauten an der Mündung des leßteren Stromarmes die Möglichkeit geschaffen is, die gesammten Hochwassermassen dcs Stroms in das Meer abzu- leiten, gehen die Wünsche der Bewohner jener ausgedehnten Niederungen des Weichseldeltas dahin, auch die obere Strecke der Weichsel bis zur Montauer Spitze hinauf im Hohwasser- bett cinheitlich zu regulieren, damit dieser Stromarm in die Lage gebracht wird, auch das größte Hochwasser und den gefährlichsten Eisgang abzuleiten.

Die mweitergehenden Wünsche, welhe auf völlige Ab- sperrung der Nogat gerichtet waren, wurden von den Niede- rungsbewohnern einstweilen nicht weiter verfolgt. Seitens der Vertreter der Provinz Ostpreußen wurde die Befürchtung ausgesprochen, daß auch durch diese weitere Hochwasser- regulierung der Weichsel, wenn shon in weit geringerer Weise wie durch die völlige Absperrung der Nogat, eine Ver- minderung der Abflußmassen des Nogatstroms und eine Schädigung seiner Spülkraft im Pillauer Tief und Seegatt herbeigeführt werden fönnte. Diese Befürhtung wurde für die besonders wichtige regelmäßige Zuführung von Nogat- wasser zum Frischen Haff als nicht zutreffend nachgewiesen, eine wiederholte tehnishe Erörterung event. durch die Akademie des Bauwesens jedoch in Aussicht gestellt. Ein von der Strombauverwaltung bearbeiteter, in der Bauabtheilung geprüfter Entwurf für die Weiterführung der Hochwasser- regulierung in der Weichsel von Gemliß aufwärts bis Piekel wurde zur Kenntniß gebracht und näher erläutert, und es wurde demnächst von dem Aus\huß beschlossen, diese Hoch- wasserregulierung für dringend nothwendig zu erklären und ihre shleunige Ausführung zu empfehlen, insoweit sie ohne unzulässige Schädigung des Pillauer Hafens geschehen könne.

Bei der Bereisung des Memel- und Rußstroms wurden feine irgendwie erheblihen Klagen über die ausgeführten Regulierungen vorgebraht, auch wurde besonderen Wünschen niht Ausdruck gegeben. Ein Projekt, das sich auf die Absperrung des einen der beiden wichtigsten Mündungs- arme, der Gilge, richtet, jedoch noch in den ersten Anfängen der Bearbeitung sh befindet, wurde erörtert und den Interessenten Gelegenheit geboten, ihre für und egen das Projekt sprechenden Gründe eingehend darzulegen. Von dem Ausschusse wurde der Wunsch ausgesprochen, über den weiteren Verlauf der einstweilen noch unreifen und nicht lautgend vorbereiteten Angelegenheit in Kenntniß gehalten zu werden.

Der Kaiserlih und Königlich österreihish-ungarishe Bot- schafter am hiesigen Eh Hofe von Szögyény- Marich is mit Unterbrehung seines Urlaubs nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über- nommen.

Der chilenishe Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Gonzalo Búlnes ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial-Direktor béibert von Stengel ijt mit Urlaub von Berlin abgereist.

Kiel, 6. September. Die Manöverflotte ging gestern Abend vor der Schlei-Mündung vor Anker. Die erste Division wird heute die Schießübungen fortseßen, die übrigen drei Divisionen werden Evolutionen ausführen. Morgen Nach- mittag wird die Flotte nah Saßnihß gehen.

Essen, 5. September. Seine Majestät der König von Württemberg begab sih, wie die „Rhein.-Westfäl. Ztg.“ berichtet, heute Vormittag in Begleitung des Geheimen Kom- merzien-Raths Krupp von der Villa Hügel zum Baumhof. Von dort aus y ..:g die Fahrt zum Kruppschen Bazar auf dem Ostfeld, wo der König die einzelnen Verkaufsabtheilungen besichtigte, dann nah Kronenberg, wo die Dn Kremer: \hule, das Junggesellenheim und die Konsumanstalten Kronen- berg und Holsterhausen besucht wurden. Außerdem wurden das Stadt-Theater und das Kruppdenkmal auf dem Markt in Augenschein genommen. Auf der Rückfahrt wurden die neue Kolonie Holsterhausen und Altenhof besuht. Um 1 Uhr langte Seine Majestät wieder auf Villa Hügel an, wo Allerhöchst- derselbe das Diner bei dem Geheimen Kommerzien-Rath Krupp einnahm. Um 5 Uhr erfolgte die Abreise nad Burgsteinfurt, wo der König bei dem Fürsten zu Bentheim-Bentheim und Bentheim-Steinfurt mehrere Tage zu verweilen gedenkt.

Sachsen.

Jhre Majestät die Königin ist mit Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich August heute Vormittag aus Blankenberghe in Dresden eingetroffen. Seine Majestät der König war zum Empfang auf dem Bahn- hofe anwesend. : / :

Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg is vor- gestern Abend von der Jnspektionsreije in Schlefien nah Dresden zurückgekehrt.

Württemberg.

Jhre Majestät die Königin und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline haben sih gestern von Stuttgart nah Burgsteinfurt in Westfalen begeben.

Oldenburg.

Die feierliche Beisczung der Leiche weiland Jhrer Königlichen Hoheit der Erbgroßherzogin im Großherzoglihen Mau- soleum zu Oldenburg fand gestern Vormittag im Beisein Jhrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs, des Groß- herzogs, der Prinzessin Friedrih Karl und des Prinzen Friedrich Leopold vonPreußen, Höchstwelcher zugleih Seine Majestät den Kaiser vertrat, des Herzogs und der Herzogin von Connaught, der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen und zahlreiher anderer Fürst- lihkeiten sowie der Gesandten und Vertreter vieler deutschen und ausländishen Höfe statt. Um 101/25 Uhr ver- sammelten sih die Höchsten Leidtragenden und anwesenden Fürstlichkeiten im braunen Salon der ersten Etage des Groß- Fevz0aliden Schlosses und begaben sich von da in das Königsvorzimmer, wo sie die Pläße vor dem Katafalk einnahmen. Vorher hatten sh {hon im Vestibül aufgestellt: die Mitglieder des diplomatischen Korps und die außerordentlichen Abgesandten, die Minister, die Generalität und das Gefolge der Fürstlihen Personën, die Hofdamen und Hofkavaliere des Großherzoglichen und Erbgroßherzog- lihen Hauses, die Flügel - Adjutanten des Großherzogs, der Ordonnanz - Offizier des Erbgroßherzogs und der Ad- jutant der 19. Kavallerie - Brigade, der ständige Landtags- Auss{uß, die Kommandeure der oldenburgischen Truppentheile und des Kürassier:- Regiments von Driesen (Westfälisches) Nr. 4, der Vorstand der Hof- und Privatkanzlei, die Leibärzte und der Vorstand des Erbgroßherzoglihen Marstalls. Vor dem Kata- falk stand der Geheime Ober - Kirchenrath Ober - Hofprediger Hansen, welcher die Feier leitete, und ihm zur Seite der Hof- prediger Geheime Kirchen-Nath Ramsauer. Die Andacht war kurz, aber tief ergreifend. Nach Beendigung derselben begaben sich die Fürstlichen Damen und Hofdamen in die Versammlungs- zimmer zurück, die Fürstlihen Herren in das Bogenzimmer des Erdgeschosses, während die übrigen Herren ihre Pläße im Zuge einnahmen. Nunmehr wurde der Sarg unter Vorantritt des Kammerherrn von Bothmer auf den im Schloyportal vor- gefahrenen Leichenwagen gehoben. Der militärische Trauerkondukt präsentierte unterdessen das Gewehr. Der Leichenzug wurde von zwei Gendarmerie - Wachtmeistern zu Pferde eröffnet. Diesen folgte die Trauerparade, und zwar zunächst eine Shwadron Kavallerie mit dem Musikkorps an der Spiße, dann eine Kompagnie des Oldenburgischen 91. JFafanterie-Regiments mit der Regimentsmusik und darauf eine Batterie des 2. Hannoverschen Feld-Artillerie - Regiments Nr. 26. Weiter folgten die Hofchargen sowie die evan- gelische Geistlichkeit von Oldenburg und Osternburg. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen gingen der Großherzog und der Erb- großherzog. An diese chlossen sih die übrigen Fürstlichkeiten an. Dann kamen die Mitglieder des diplomatischen Korps, die außerordentlichen Gesandten und das Gefolge der aus- wärtigen Fürstlichkeiten, die Minister und die Generalität, der ständige Landtagsausshuß, die Deputationen der ver- schiedenen Offizierkorps, Offiziere und Reichsbeamten, die Staatsdiener und die Hofbeamten, soweit sie in der Stadt Oldenburg ihren Wohnsiß haben, die nicht amtierende Geistlichkeit, der Magistrat und Stadtrath von Olden- burg, andere Deputationen und die Hofdienershaft. Von allen Thürmen erklangen die Glocken. Die Krieger- vereine des ganzen Landes und die Schulen der Stadt bil- deten mit ihren umflorten Fahnen Spalier; die Banner E sich vor der Hohen Leiche. Hinter den Spalierreihen tanden diht gedrängt die übrigen nach vielen Tausenden zählenden Zuschauer. Beim Thor an der Nadorsterstraße an- gekommen, bog der Leichenwagen auf den Kirchhof ein und mache vor der Grabkapelle Halt. Unter dem Vorantritt der evangelishen Geistlichkeit trugen die Lakaien den Sarg in das Mausoleum und seßten ihn auf den Katafalk vor dem an der Ostseite der Kapelle befindlichen Altar, der dort im Jahre 1860 errichtet wurde. Der Kirchen- chor sang beim Eintritt der Geistlichkeit eine Strophe des Chorals: „Wann ih einmal soll scheiden,“ Sal der Ober- A sprédiger Hansen, welcher mit der übrigen Geistlichkeit am Altar stand, die Trauerrede hielt. Dann fang der Kirchen chor die Möhring’sche Motette „Selig sind die Todten“. Während das Lied durch die Räume hallte, wurde der Sarg der Ver- storbenen in eine Nische getragen, die man durch Blatipflanzen verdeckte. Nachdem der Pfarrer die Leidtragenden gesegnet, traten der Aacemherion, die Prinzessin Friedrich Karl und die Tochter der Hohen Verstorbenen, Jhre Hoheit die Herzogin Sophie, an die Ruhestätte und knieten dort in stillem Gebet nieder.

Oefterreich-Ungarn.

Der Eraherzog Ladislaus is, wie „W. T. B.“ aus Budapest meldet, heute Vormittag gestorben. i

Wie die „Budap. Korrespondenz“ mittheilt, ist der ungarische Minister-Präsident Baron Banffy gestern zu kurzem Aufent- halt nah Wien abgereist.

Großbritannien uud Jrland,

Der Lord-Kanzler Lord Halsbury verlas gestern im Oberhaus einen Königlichen Erlaß, durch welchen die Session geschlossen und das Parlament bis zum 18. No- vember vertagt wird. Eine Thronrede wurde nicht gehalten.

Die „Times“ veröffentliht einen Brief, welchen der Erzbishof von Canterbury, als Antwort auf. das Schreiben des Papstes an das englische Volk, an die Geistlichkeit gerichtet hat. Der Erzbischof sagt darin, die römische Kirche lade das englishe Volk zur Vereinigung mit ihr ein, ohne die historische Stellung der englischen Kirche zu würdigen.

Rußland.

Der Kaiser hielt gestern über die Artillerie und die Sappeure im Lager von Ustj-Jschora Revue ab.

Aus Anlaß der Errettung des Königs Alexander von Serbien aus Lebensgefahr wurde gestern, wie „W. T. W.“ berichtet, in St. Petersburg ein feierliher Dankgottes- dienst in der Kasanshen Kathedrale abgehalten.

Spanien.

Dem Madrider Blatte „Dia“ zufolge hat der Kolonial:

Minister Castellanos seine Entlassung eingereicht. Türkei.

Aus Konstantinopel meldet „W. T. B.“: der jüngste Entschluß der drei Mächte, den Eintritt ihrer dg a in die Kontrolkommission zu verlangen, fei der Pforte offiziell noch nicht mitgetheilt worden. Kenntniß davon habe die Pforte durch Rustem Pasha erhalten, worauf Said Pasha den Botschaftern ein neues Zu- geständniß Uüberbraht habe, nämlich die Zustimmung zur Einseßzun der beantragten inländishen Ueber- iGeoion, mit welcher jedoch die Botschafter nicht direft, sondern nur durch Vermittelung des Ministeriums des

Auswärtigen verkehren könnten. Dieses Zugeständniß sowie.

andere Versprehungen seien kurz darauf zurückgenommen worden. Ein neuerdings gemachter Antrag bezüglich des direkten Verkehrs der Botschafter mit der Kontrolkommission, sei, falls die Pforte dies fest zusichere, geeignet, die drei Mächte zu veranlassen, den neugefaßten Beschluß, betreffs des Eintritts fremder Delegirten in die Kontrol- fommission fallen zu lassen und eine volle Verständigung zu ermöglichen. Die Nachricht, daß die Bemühungen der Pforte in Paris und St. Pètersburg gescheitert seien, bestätige si.

Bulgarien.

Die „Agence Balcanique“ meldet: Der Korrespondent der „Times“ in Sofia, Bourchier, welcher von seiner Regierung aufgefordert worden sei, eine Untersuhung über die angeblihen Verfolgungen und Verbrechen, die in Bulgarien gegen Türken verübt worden seien, anzustellen, sei abgereist und solle sich vorerst nach Dospat begeben haben. Die Regierung habe ihrerseits die Präfekten beauftragt zu erheben, wieviele solcher Verbrechen in leßter Zeit gegen Türken begangen worden und aus welchen Motiven diese Angriffe erfolgt seien. Die Regierung werde die Ergebnisse dieser Üntersuhungen mit denen der Ermittelungen Bourchier's vergleichen. Schon jeßt sei festzustellen, daß die bul- garische Regierung bisher keinerlei Meldung oder Bestätigung über die Plünderung des Fleckens Male Tirnowo, der vier Stunden von der Grenze entfernt im Departement Burgas liege, erhalten habe. Es sei daher die Meinung gerecht- fertigt, daß die Nachricht von den daselbst verübten Gewalt- thätigkeiten zum mindesten Uebertreibungen enthalte.

Dänemark.

Aus Reykjavik (Jsland) auf dem Postwege eingetroffene Nachrichten besagen: Das Unterhaus'des Althings nahm nach lebhafter Besprehung mit 2 Stimmen Mehrheit einen Antrag auf Verfassungsänderung an, welcher bereits mehrmals in früheren Jahren von beiden Häusern des Althings angenommen, vom König aber nicht sanktioniert worden war. Das Oberhaus beschloß dagegen mit 7 gegen 4 Stimmen eine Resolution, daß der Antrag auf Ver- fassungsänderung von der Tagesordnung abzusezen sei, weil das Oberhaus bereits früher den gleichen Antrag angenommen habe. Dieser Resolution {loß sich das Unterhaus mit 14 gegen 8 Stimmen an.

Amerika.

Dem peruanishen Kongreß wurde ein Geseßentwurf vorgelegt, durch welchen ausländishe G esellshaften für Lebens-, Feuer- und Seeversicherung verpflichtet werden sollen, in den Banken 50000 Soles in Regierungs- bonds oder Aktien anerkannter lokaler Gesellschaften zu Pen legen. Die Vorlage ist einem Ausshuß überwiesen worden.

Asien.

Nach den leßten, gestern in Shanghai eingetroffenen Meldungen aus Kutscheng schreitet die Untersuchung über die dort stattgehabten Meßeleien in einer die englischen und amerifkanishen Konsuln befriedigenden Weise fort. Mehrere wichtige Ueberführungen haben stattgefunden. Unter den Verurtheilten befinden sih einige Rädelsführer. Die französischen kathol ishen Missionen haben nah Lyon gemeldet, daß Anfang Juli in Vonney in China Gemwalt- thätigkeiten ege Christen begangen worden seien. Das Wohnhaus sei in Brand gesteckt und mehrere Christen getödtet

worDeNn. Afrika.

Wie eine in Rom eingetroffene Privatdepeshe aus Massowah meldet, ließ M Theophilos am 31. August auf dem Markt von Adua in Gegenwart von 4000 Personen und sämmtlichen Offizieren der arnison eine Proklamation sers bekannt machen, worin er die Grundsäße der äthiopishen Religion auseinandersezte und die Bevölkerung ermahnte, niht auf die bea sihtigte russishe Mission zu hören, welche geschickt würde, die äthiopische Religion zu zerstören, und keine Verbindung mit der Mission u unterhalten, die aus falshen Propheten bestehe. Nach des Verlesung der Proklamation stimmte die abessinische Geist- lihkeit den Psalm vom Auszuge der Juden aus Egypten an.

Ein Telegramm des Generals Duches ne aus Andriba vom 30. August läßt, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet,

die Einnahme Tananarivos als nahe bevorstehend erscheinen. Eine fliegende Kolonne sei im s{leunigen Vormarsch begriffen, ohne fih mit der Ms aufzuhalten. i

Ein der Verwaltung des Congostaats in Brüssel gestern zugegangenes Telegramm bestreitet aufs entschiedenste die Nachricht von dem Tode des Lieutenants Cassart. Jn dem- selben Telegramm berichtet der Gouverneur des Congostaats, von dem die Zentral-Regierung Aufschluß verlangt hatte, daß die Situation ín den Gegenden von Ubangi und Ouelli cine günstige sei.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

Die Bestimmung des Art 16 der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 7. Januar 1880: „Wenn die Kurse zweier Dampfschiffe sih so kreuzen, daß Gefahr des Zusammenstoßens entsteht, so muß dasjenige Dampfschiff aus dem Wege gehen, welhes das andere an seiner Steuerbordseite hat“ fiadet, nach einem Urtheil des Reichsgerihts, I1V. Straf- fenats, vom 15. Februar 1895, auch auf das Kreuzen eines Sch lepp- dampfers mit einem anderen Dampfer Anwendung. Ein etwa be- folgter Seemannsbrauh, wonach die einzelnen Schiffe einem mit Schlepven von Fahrzeugen beschäftigten Dampfer ausweichen müssen, ift dieser geseßlichen Bestimmung gegenüber ohne jede Bedeutung. (4842/94.)

Die Bestimmung des Art. 249 des Handelsgeseßbucdhs: Î „Persönlih haftende Gesellshafter, Mitglieder des Auf- sihtsraths und Liquidatoren einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichts- raths und Liquidatoren einer Aktiengesellshaft werden, wenn sie absichtlichb zum Nachtheile der Gesellschaft handeln, mit Gefängniß und zugleich mit Geldstrafe bis zu

20 000 M bestraft“ ; hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 18./20. Februar 1895, die gleihe Bedeutung wie die des § 266 Ziff. 1 des Strafgeseßbuhs, wonach wegen Untreue zu bestrafen find Vormünder 2c., wenn sie absihtlih zum Nachtheil der threr Aufsiht anvertrauten Personen oder Sachen handeln. Ein „zum Nachtheil Handeln* im Sinne dieser Bestimmungen liegt nur vor, wenn ein Nachtheil als Folge der Handlung wirklich eingetreten is. Einen „Nachtheil“ erleidet jemand dur die Handlung eines Anderen, wenn sein Vermögen durch dieselbe ver- mindert oder gefährdet ist oder eine Vermehrung des Vermögens durch die Handlung vereitelt ist. Eine Vereitelung aber der Vermehrung des Vermögens im Sinne der gedahten Bestimmung ist nit {on dann anzunehmen, wenn es ih um die Vereitelung irgend einer ncch ungewissen Möglichkeit oder Hoffnung auf einen Vermögenserwerb handelt ; sondern nur dann, wenn entweder ein rechtlich begründeter Anspruch auf die Erlangung des Gewinnes bestand oder doch thatsähliche Verhältnisse vorlagen, vermöge deren ohne die pflihtwidrige Handlung des Vor- standsmitglicdes der Gewinn der Gesellshaft ohne weiteres und mit

Sicherheit zugefallen sein würde. (4789/94.)

Die Hilfeleistung einer Zivilperson zu einer Ur- laubsübershreitung resp. zur Fortseßung einer bereits ein- getretenen Urlaubsüberschreitung seitens einer Militärperson ift, nah cinem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 8. April 1895, aus § 64 des a Le in Verbindung mit & 49 des Deutschen Strafgeseßbuchs zu bestrafen mit der Maßgabe, daß, falls eine Freiheitsstrafe von niht mehr als fechs Wochen für angemessen erahtet wird, an Stelle des Arrestes Haftstrafe tritt. Als Hilfeleistung zu einer Urlaubsüberschreitung is jede Thätig- feit zu verstehen, welche darauf abzielt, die Urlaubsüber- fchreitung zu fördern; sie liegt auch dann vor, wenn ein Dritter den Thâter in seinem Entschluß, seinen Urlaub zu überschreiten oder die Ueberschreitung fortzuseßen, bestärkt oder befestigt, besonders wenn der Thäter in seinem Entshluß noch s{chwankend ist. „Durch die Aufrechthaltung der Urlaubsüberschreitung begeht der Thäter kein neues Vergehen, er seßt aber dur sein ferneres strafbares Thun das {hon begangene Vergehen fort, begeht dasselbe in fortdauernder Aus- übung. Eine Hilfeleistung zu demselben ist daher so lange möglich, als die Urlaubsüberschreitung fortdauert. Das Militär- Strafgeseßbuch hat keine Vorschriften über Theilnahme. Die in diesem Geseßbuch unter Strafe gestellten militärischen Vergehen sind nah § 2 desselben aber auch Vergehen im Sinne des Deutschen Strafgesezbuhs, wie in dem Urtheil des Reichsogerichts vom i. April 1887 (Entsh. in Straff. Bd. 15 S. 396) in eingehender Begründung nachgewiesen ist, sodaß auch Nichtmilitär- personen sich der Theilnahme an etnem militärischen Vergehen schuldig machen können. ... Der § 64 des Militärstrafgeseßzbuchs bedroht die eigenmächtige Urlaubsüberschreitung mit einer Freiheitéstrafe bis zu 6 Monaten. Unter Freiheitsf\trafe ver- steht dieses Strafgeseßbuh Gefängniß, Festungshaft und Arrest, auf welche wahlweise erkannt werden kann, jedo mit der Beschränkung, daß bei einer mehr als sechswöchigen Freiheitsstrafe Gefängniß oder Festungshaft, bei kürzerer Freiheitsstrafe Arrest einzutreten hat. Die Zuerkennung einer einwöchigen Gefängnißstrafe wegen Theilnahme an einem mili- tärishen Vergehen ist daher nicht zulässig. Da das Deutsche Straf- eseßbuh die Arreststrafe aber nicht kennt, so hat an die Stelle der- Miben eine gleihwerthige Strafe des Deutschen Strafgeseßbuchs zu treten. Diese ist, wie das R.-G. in den Urtheilen vom 1. und 4. April 1887 bereits ausgesprochen hat, Haft.“ (955/95.)

Kunst und Wissenschaft.

Dr. Ernst Baumann, der Leiter der A Misa- Höhe im Togogebiete, ist, wie dem ,W. T. B.* aus Köln gemeldet wird, gestern Nachmittag im dortigen Augusta-Hospital an den Folgen cines \chweren Schwarzwasserfiebers plößlich gestorben.

Land- und Forstwirthschaft,

Paris, 5. September. (W. T. B.) Der Bericht des Aer - bau-Ministers schäßt die diesjährige Weizenernte auf 119 Millionen Hektoliter.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Türkei. : :

Zufolge Beschlufses des internationalen Gesundheitsraths an

Konstantinopel unterliegen Schiffe von Adalia mit oder ohne Passagiere

einer fünftägigen Quarantäne, Schiffe von der sonstigen Küstenstrecke

zwishezn Kap Anamour und Sueidije mit Passagieren ebenfalls einer

fünftägigen Quarantäne und ohne Passagiere einer 24 ftündigen Beobachtung. (Vgl. „R.-Anz.*“ Nr. 186 vom 7. v. M.)

Verkehrs-Anstalten.

Zur Erleichterung für das Publikum bei Verzollung der mit der Post vom Auslande eingehenden zollpflihtigen Packete besteht, im Einverständniß mit der Steuerverwaltung, für Berlin die Einrichtung, daß auf Verlangen des Empfängers die zollamtliche Schlußabfertigung der gewöhnlichen Pakete und der Werthsendungen im Que etmge bis 1000 A durch Vermittelung der Post- beamten erfolgen kann. i L

Diese Sendungen werden nah der Verzollung wieder sorgfältig verpackt, amtlich vershlossen und den Empfängern mit der nächsten

Paketbestellfahrt zugeführt.