1895 / 223 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehrs-Anstalten.

_ In Otjimbingue im Schußgebiet von Deutsh-Südwestafrika ist eine Kaiserliche Postagentur eingerihtet worden, welhe nah den für das Schutzgebiet geltenden Bestimmungen an der Besorgung

des Postverkehrs theilnimmt.

__ Mer Swnelldampfer „, Maasdam“ der Niederländisch-Amerika- nischen Dampfsiffahrts-Gesellshaft ist am 15. Septewber in New-

Yorfk angekommen.

Triest, 16. September. (W. T. B.) bier eingetroffen.

London, 16. September. (W. T. B.) Dampfer „Greek“ ifff auf der Heimreise am Kapstadt, der Union-Dampfer „Moor“ Sonnabend von Southampton urd der

„Athenian“ auf der Heimreise am Sonnabend von den Canari- H f Der Castle-Dampfer „Warwick Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton

schen Inseln abgegangen.

abgegangen. Theater und Musik.

In Kroll’s Theater bringt die Königliche Oper morgen Richard Wagner's „Tristan und Ifolde“ unter Kapellmeister Dr. Muck's

Leitung in folgender Beseßung zur Aufführung:

Gudebus, Marke: Herr Mödlinger, Isolde : Frau Sucher, Kurwenal : : Uhr. Im Garten onzertiert von 6 Uhr ab der Kaiserlihe und Königliche Hofball- grobe

err Bey, Brangäne: Frau Göße. Anfang 64

Musikdirektor Herr Eduard Strauß aus Wien. Im Königlichen

Keßler, Purschian und Nesper wirken mit.

Mannigfaltiges.

Die städtishe Subkommission für Rettungs3wesen bat im Etatsjahre 1894/95 zur Unterstüßung privater Sanitätswachen 38 500 M, und zur Unterbaltung der städtischen Sanitätsftuben, Ret- tungéfähne und «Bälle, Transportbahre"n, Verbandskasten u. ?. w. In den Sanitätéstuben der ftädtishen Markt- hallen ift die Hilfe der dort beschäftigten, im Samariterdienst aus- gebildeten Beamten in 398 Fällen (gegen 335 im Vorjahre) in An- Die außerdem von der Stadt unterhal- tenen drei Sanitäts\tuben haben im Berlinischen Rathhause in 21 Fällen (im Vorjahre 19), in der Feuerwache Maue1straße 15a in 29 Fällen

1500 Æ verauëgabt. \pruch genommen worden.

(23), in der Feuerwache Schönebergerstraße 20 in Hilfe bei Erkrankten und Verunglückten geleistet.

m sfstädtishen Obdach wurden in der

Familien im Verwaltungtjahr 1894/95 verpflegt 8100 Obdachlose

oder durchschnittlich täglich 246 (gegen 8490 mit

pflegten Personen im Vorjabre), 119 bis 135 Hospitaliten vom 1. April 1894 bis 28. Februar 1895 oder durscnittlich täglih 127, vom 98. Januar bis 31. März 1895 316 franke Männer oder durch- Februar bis 31. März 1895 563 rauen oder durdsnittlich tägli 264, zusammen im täglihen Durchschnitt 710. Die Zahl der Verpflegungstage betrug zusammen 152481. Im Vorjahre wurden verpflegt 8490 Obdach- lose mit 130340 Verpflegungêtagen oder durshnittlich 357 Perfonen täglich, hiervon entfielen allein 37 535 Verpflegungstage oder tägli

i Durch die finanzielle Hilfe der hier bestehenden Zentralcomités für die russischen Auswanderer ift es ge- lungen, letztere, welche am 1. April 1894: 91 Köpfe stark in städtischem ch und nach entweder in ihre Heimath oder nah in England bezw. Amerika zu befördern, fodaß im August 1894 und vom 2. März 1895 ab keine dieser Per- î Î Hierdurch sind auch die von den russishen Auswanderern absorbierten A E TD auf 9553 Tage zurückgegangen. Das Obdach für nächtliche Obdachlose

\chnittlih täglih 73, vom 1. vproftituierte

103 auf die russishen Auswanderer. Obdach waren, na

ibrem Bestimmungsort

fonen mehr im Obdach verpflegt worden find.

wurde in Anspruch genommen von 322 687 (gegen

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vom 17. September Morgens.

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5\bedeckt 2'ibedeckt 8|Negen 2Dunst 2 vedeckt 4Regen 1\Nebel | 1 (balb bed. |

Belmullet. . | 762 Aberdeen . . | 761 Christiansund | 754 Kopenhagen . | 759 Stodcktholm . | 752 ¿rie 1190

t. Petersbrg.| 757 Moskau . . . | 759 Cork Queens- |

On, L 00s Cherbourg . | 769 Gelder. «-- | 090 Sylt 763 Hamburg .. | 763 Swinemünde | 761 Neufahrwasser| 759 Memel ...| A1

Men e L O9 binter. .| C06 Karlsruhe . . | 769 2 heiter 10 Wiesbaden . | 768 \till/heiter D München .. | 769 | 2\wolkig 10 Chemniy .. | 766 4 'bedeckt 11 Berlin... [C69 3\wolkig 13 en . ¿.. | (508 3|bedeckt 13 Breslau . .. |__763 2vedeckt | 14 Sle d’'Aix . . | 767 _ oswolkenlos | 13 Sa O stillbedeckt 17 Triest .… . . | 76 |OSO 1ibedeckt 18

Uebersicht der Witterung.

Der Luftdruck ist niedrig über Rußland, Skandi- navien und der Ostsee, hoh über dem übrigen Europa. Ein Minimum von 745 mm befindet sich wesilih von den Lofotcn, während der höchste Luft- druck über dem Nordosten Frankreichs liegt und 769 mm übersteigt. Starkes Fallen des Baro- meters im Nordwesten Irlands bei südwestlichen Winden deutet das Herannahen einer neuen Depression von Westen her an. Im Norden Deutschlands ift bei mäßigen, westlihen Winden das Wetter trübe, stellenweise neblig, die Temperatur normal, in Süd- deutshland bereit heiteres, ruhiges und am Morgen e Wetter. Vereinzelt fiel in Zentral - Europa

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| 3\wclkfig | 14 1\wolkenlos | 12 4 Nebel O 2|bedeckt | 16 4Nebel 19 3/Dunst 18 2\bedekt | 12 2'bedeckt | - 14 1 wolkenlos 8 2Dunst 19

Deutsche Seewarte.

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Theater. Könioliche Schauspicle. Mittwoh: Opern-

Der Lloyddampfer „Ceres* ist, von Konstantinopel kommend, um 1 Uhr Mittags

auf der Ausreise am

Schauspielhause wird morgen Otto von der Pfordten's Schauspiel „1812“ gegeben. Die Damen Seebach, Lindner, die Herren Molenar, Matkowsky, Kahle, Klein, Ludwig,

Haus. (Kroll's Theater.) 48. Vorstellung. Triftan

67 Knaben, 82 Mädchen. stiegen war, ist in lide Belegungszahl betrug 2500 P

Der Union-

Donneréêtag von | mit dem Obdach verbundenen

Union-Dampfer

Tristan: Herr

gegen. Kupfer getrieben und in eirem Stück bergestellt. Stadtwappen mit Arm werden erst geseßt werden.

kommen ift.

haben. Posen, 16. September.

49 Fällen (92)

Abtheilung für täglih 357 ver- anlagen find nit deshüvigt.

duftenbändler Play aus Gohlis-

Geor

im Vorjahre

und Jsolde in 3 Akten von Rihard Wagner. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 6# Ubr.

Von 6 Uhr a®: Garten-Konzert, Herr Eduard Strauß, K. K. Hof-Ball-Musikdirektor, mit seiner vollständigen Kapelle aus Wien.

Schauspielhaus. 194. Vorstellung. 1812. Schau- spiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 7+ Uhr. E

Donnerstag: (Kroll's Theater.) 49. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Tert von Eugène Scribe, deutsch von B Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. An- ang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 195. Vorstellung. Die Anna- Lise. Schauspiel in 5 Aufzügen von Hermann L (Anna-Lise: Frl. Milly Krause, als Gast.)

nfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Mitiwoh: Romeo und Julia. Anfang 7 Ubr.

Donnerstag: Die Mütter.

Freitag: Die Mütter.

Berliner Theater. nalisten. Anfang 7# Uhr. Donnerstag: Der Schlagbaum. n: alu (3, Abonnements-Vorstellung): Penthe- ea.

Mittwoch: Die Jour-

Lessing-Theater. Mittwoch: Madame Sans- Gêne. (Jenny Groß.) Anfang 75 Uhr.

Donnerstag: Zum ersten Male: Der große Komet. Schwank in 3 Akten von Carl Laufs und Wilh. Jacoby.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Volksthümliche Reden Der Geizige. Vorher: Unter vier

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwcch: Zum ersten Male: Der Rabenvater. Schwank in 3 Aften von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Zum erften Male: Aber die Ehe! Komödie in 1 Aft von P. Linsemann. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Der Rabeu- vater. Vorher: Aber die Ehe!

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25—26. Jeden Abend 74 Uhr: Gastspiel der Schauspiel- Gesellschaft „Die Liliputaner““. Die Reise nah dem Mars.

444 766) Personen, und zwar von 306 796 Männern, 15 742 Frauen, Die Frequenz, welhe im Vorjahre gegen das Jahr 1892/93 um 109330 Köpfe diesem Jahre wieder um 122079 Köpfe oder 27,45 9% gegen das Jahr 1893/94 zurückgegangen. Die Zahl der um Aufnahme Nach unter 500, an 159 Tagen von 501 bis 1000, an 58 Tagen von 1901 bis 1500, an 38 Tagen von 1501—2000, an 14 Tagen von 2001 bis ersonen. In der unter der Leitung eines ftädtishen Lehrers stehenden Schule des städtishen Obdachs wurden 634 Knaben und 669 Mädchen, im Ganzen also 1303 Kinder gegen 1368 im Vorjahre e unterrichtet. Die tägliche Besfuchzahl s{chwankte zwischen 7 und 89, | für die Erbgltung der Kriegerdenkmäler, ein Vertreter des Reichs- Kriegs-Ministeriums, Offiziers-Deputationen des IX. Armee-Korps, ferner Vertreter von Veteranenvereinen, Feuerwehren und anderen Be! sowie eine zablreihe Volksmenge. Kriegs-Ministeriums, Oberst Wittich, dankte im Namen der Armee den Förderern des Denkmals und führte aus: in einem Lande, wo nah Jahrzehnten die für Vaterland Gefallenen so geehrt werden, stärben die Helden nicht aus. Der Redner {loß mit einem \türmish aufgenommenen Hoch auf Der Vorstand des Gitschiner Denkmal - Comités stellte das Denkmal als eine Makßnung auch für die Zukunft hin zu todes- freudiger Vertheidung von Thron und Vaterland. einem dreimaligen Hoh und Slava auf den Kaiser, in welches die Anwesenden unter deu Klängen der Volfshymne begeistert einftimmten. Dann defilierten die NVeteranen und Feuerwehren vor dem Prinzen Wilhelm von Schaumburg-Lippe. des Prinzen beschloß die Feier.

_ Klagenfurt, 16. September. In Triesach ist durch spielende Kinder ein großer Brand verursaht worden. 60 Gebäulichkeiten abgebrannt. Der Thurm der Stadt-Pfarrkirche ist theilweise eingestürzt. wesentlichen gedämpft. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu

während der Tagesdurhschnitt einen Bestand von 32 ergab. În der

wurden im Berichtsjahre an Möbeln, Wäsche, Bekleidungsstücken zusammen 591 069 Stück gegen 653 400 Stück im Vorjahr desinfiziert, die einen Desinfektionsraum von 12500,6 cbm einnahmen. Der Werth der ausgeführten Desinfektion betrug nach Maßaabe der bei | noch der I. Desinfektionsanstalt geltenden Tarifs 50 002,40 4

Die Statue der Berolina, ein Werk des Bildhauers Hund- rieser, welhe demnächst auf dem Alexanderplaß zur Aufstellung ge- langt, geht jeßt in einem für diesen 3 f dem fiskalischen Grundstü Kötbenerstraße 26 ihrer Vollendung ent- Sie wird von der Fr. Peters'shen Zinkwaarenfabrik in zum größten Theil Nur der Sockel, dem Bären und ter auf dem Alexanderplag selbs zusammen- i Um eine einbeitlihe Färbung zu erzielen, wird die Statue mit jener künstlihen Patina überzogen, die hon bei dem Neptunsbrunnen von Begas in Anwendung ge- In Kupfer getriebene öffentlihe Bildwerke besi t Berlin nur sebr wenige; zu ihnen gehören die Quadriga auf dem Branden- burger Thor und das geflügelte Musenpferd an

Alle anderen Erz-Denkmäler, auch das älteste, das des Großen Kur- fürsten, sind in Bronze gegossen. über 15 m Höhe und ein Gesammtgewiht von mehr als 20 Ctr.

Die hiesige Provinzial-Gewerbe- Ausstellung ist heute Nachmittag, wie „W. den Ober - Präsidenten Freiherrn von Wilamowitz - Möllendorff mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser geschlo\\ en worden.

Braunschweig, 16. Sevtember. Amtlich wird mitgetheilt : Am “Montag Mittag hat die Maschine des Güterzugs 129la in Kil. 22 der Strecke Herrheim-Nienlagen ein F Domäne Eilenstedt erfaßt und bei Seite gescleudert. der Geschirrführer chwer verleßt worden, sodaß er sofort in ärztliche Behandlung gegeben werden mußte. werk sind erheblich beschädigt, die noch weiter befördern. Der Betrieb ift niht gestört, und die Bahn- Die Untersuchung ist eingeleitet.

Dessau, 16. September. Die Königliche Eisenbahn-Betriebs- Inspektion 1 macht bekannt: In vergangenec Nacht wurde durch den 10 Übr 33 Minuten Abends von Leipzig nah Bitterfeld ab- gehenden Eilgüterzug 865 auf dem Uebergang bei der Güterhalte- stelle Gebhardt, 3,7 km hinter Leivzig, ein Fuhrwerk (Kremser) mit Insassen überfahren (vergl. Nr. 222 d. Bl), wobei der Pro- eivzig getödtet, der Schneidermeister Ernst Hoppe aus Gohlis, dessen Tochter Dora, der Schneidermeister Gottlieb Pannier aus Leipzig, dessen Frau und der Produktenhändler der weniger {wer verleßt wurden.

Fidel aus Leipzig mehr o D chstfälligen Personenzug (an Leipzig

Die Verunglückten wurden vom 11 Ubr 19 Minuten Nachts) aufgenommen und, nachdem sie in Leipzig durh den berbeigerufenen Bahnarzt untersuht und verbunden waren, in das St. Jakob-Krankenhaus übergeführt. ge der Gleisfperrung find Betriebs-

spätungen der fälligen Züge infol ch tem bis jeßt vorliegenden Unter-

störungen nit vorgekommen. Na

odr 32,59% ge-

Die tâg- urchschnittlich 884 (gegen 1219). suchenden betrug an 100 Tagen

vereins für böhmischen

geweiht. des erwähnten

städtishen Desinfektionsanstalt IT r Vereinen,

den Kaiser. weck errichteten Schuppen auf an Ort und Stelle der Kopf, das

erhobene

des ganzen Denkmals

dem Schauspielhaus. | beklagen.

Die Berolina wird im Ganzen London,

T. B.“ meldet, durch

Mitglieder der auf Seine Ma uhrwerk der | Todaro îprah Hierbei ift

Die Maschine und das Fuhr- | aus. Maschine konnte jedoch den Zug Waldpark F Castel-Porz Feuerwehrleute

gekommen.

festsißen sehen: 3609 15‘ w. L.,

Außer größeren Ver-

Sonnabend, den 2L., und Sonntag, den 22. Sep- tember, Nachmittags 3 Uhr: Nachmittags - Vor- stellungen. Die Reise nah dem Mars. Kinder zahlen Nahhmittags auf allen Pläßen halbe Preife.

Neues Theater. Siffbauerdamm 4a. /5.

Mittwoch: Frau Müller. Sch{wank in 3 Akten von Gustav von Moser und Thilo von Trotha. Negie: Siegfried Jelenko. Vorher: Der Eis- brecher. Plauderei in 1 Akt von Felix Dörmann und Friedrich Fus. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Frau Müller. Vorher: Der Eisbrecher.

Gretog: Der natürliche Sohn.

onnab:nd und Sonntag: Frau Müller.

Borher: Der Eisbrecher.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Funde. Mittwoch: Ensemble-Gastspiel des Lyrischen Theaters Sonzogno aus Mailand. Martire. Oper in 3 Akten von L. Illica. Musik von Spiro Samara. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Martire.

Freitag: Cavalieria Pagliacci.

rusticana.

Adolph Ernst-Theater. Mittwo: Parade- bummler. Beseßung der Hauptrollen: Anna Bâckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlißsch. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

BPentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30 Direktion: Richard Schulß. Emil Thomas a. G.

Mittwoch: Eine tolle Nacht. Große Aus- stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilb. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene geseßt vom Direktor Richard Shuly. Die Tanz-Arrangements von Balletmeister Gundlach. Anfang 7# Uhr.

Dennerstag: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Eröffnung der 29. Konzert- Saisou am Sonnabend, den 21. September. L. Karl Meyder. Konzert. Abonnement: 25 Karten 10 4, 10 Karten 5 Æ, 5 Karten 3 4 im Bureau des Hauses.

_Lomnißt, Wilhelmvon Schaumburg-Lippe als Protektors des Zentral-

An der Feier nahmen außerdem theil der

zu ziehen, um den Brand zu isolieren.

Sandefjord (Norwegen), von der dänishen Handels\tation Angmagsalik an der Ostküste Grönlands haben Esfimos zweimal gegen Ende des Juli ein dreimastiges Schiff mit fkürzerem

\suchungsmaterial waren die Pferde des Fuhrwerks d angen und vor der Schranke nicht zu halten E A N

16. September. In Anwesenheit des Prinzen

die Erhaltung der Kriegerdenkmäler auf den Schlahtfeldern von 1866 wurde, wie. „W. T. B.“

berichtet, geftern auf dem hiesigen Friedbofe das Denkmal für die in dem Gefechte bei Gitschin im Jahre 1866 Gefallenen, unter welchen fich

ein- r räsident Vereins , der Vorstand des Gitschiner Lokálvereins

zwei preußishe Grenadiere befinden,

Der Vertreter des

ibren Kaiser und für ihr

Er {loß mit

Ein Liebesmabl unter dem Vorsitz

Im Ganzen sind

Um 8 Uhr Abends war der Brand im

16. September. Gestern Morgen brach an Bord der

„Jona“ auf der Fahrt von Edinburg nah London Feuer aus Die Stewardeß und sechs Passagiere der zweiten Kajüte, Frauen und Kinder, sind in den Flammen umgekommen.

Rom, 17. verein zu Ehren der deuts ch welchem dem „W. T. B.“ zufolge au sämmtliche in Rom anwesenden

September. Gestern gab der Deutshe Künftler- en Turner einen Kommers, zu

deutschen Botschaft ershienen waren. Nach dem Toaft

jestät den Kaifer Wilhelm, welchen Herr Trog in Ver- tretung des Präsidenten ausbrachte, und nah einer Rede tes Senators

Herr Hoppe, der Vorsigende der Berliner Turner-

saft, für die freundliche Aufnahme durch die Bevölkerung Roms, insbesondere dur den Künstlerverein seine Freude und seinen Dank 18. Beim Gesang deutscher patriotischer Lieder nahm das Fest einen böst anregenden Verlauf. In Ostia bra in dem nabe gelegenen

euer aus, welches auf den Königlichen Parf von iano übersprang. Der Minister des Königlichen

Hauses shickte das Personal der Waldhüter auf die Brandstätte. Die

sind bemüht, Bäume niederzubauen und einen Graben Bisher ist niemand zu Schaden

17. September. Laut Nachrichten

Vordermast im Treibeis das erste Mal bei Saamiligak 60° 45‘ n. Br. und darauf bei Sermi]ik 6509 20' n. Br. und 389 w. L.

Man glaubt, daß es das auf der Rüreise begriffene Schiff „Fram“ des Dr. Fridtjof Nansen gewesen sei; in diefem Falle dürften Nach- rihten von demselben erst im näd;sten Fahre eintreffen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Schmidt mit Hrn. Guts- besißer und Lieut. d. R. Felix Knop (Stegliz— Eckerndauß b. Köslin). Frl. Helene Rumler mit Hrn. Prem.-Lieut. Guido du Vignau (Breslau— Oftrowo). Frl. Marie Rumler mit Hrn. Land- rihter und Brem.-Lieut. d. R. Carl Schlott (Breslau— Beuthen O.-Schl.). Frl. Alice „Reimann mit Hrn. Rechtsanwalt und Lieut. d. L. Dr. jur. Ernst Riemann (Breslau). Frl. Luise s mit Hrn. Regierungs - Baumeister Georg Sonnenberg (Mulda). Frl. Agnes von Meyerfeld mit Hrn. Prem. -Lieut. Ernst von Faeckel (Cafsel— Hersfeld). Frl. Amalie von Loßberg mit Hrn. Hauptmann Grafen Franz von

feil und Klein-Ellguth (Cassel). Frl. Kaethe itt mit Hrn. Otto von Rohr gen. Wahlen-Iürgaß (Güstrow—Frehne).

Verehelicht: Hr. Landrichter Albert Jacobson mit Frl. Bertha Bruck (Allenstein).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Gustav von Arnim (Berlin). Hrn. Oberst Victor von Hennigs (Berlin). Hrn. Oberlehrer Dr. Carl Boetticher (Friedenau). Hrn. Prem.-Lieut. Madckensen (3. Z. Münster i. W.). Hrn. von Tiele-Winckler (Rothenmoor). Eine Tochter: Hrn. Landrath von Basse (Hagen i. W.). Hrn. Prediger Seydel (Berlin).

Gestorben: Fr. Kommissions-Rath Friedericke Schulze, geb. Fiebig (Leppersdorf i. Schl.). Hr. Regiments-Arzt Dr. Isidor Bodek (Lemberg). Verw. Fr. Rittergutäbesißer von Saß-Jaworsfa (Lipinken i. Westpr.). Hr. Geheimer Regierungs- Rath Ukaldo von Gellhorn (Jacobsdorf). Fr. Hauptmann Johanna von Ostrowski, geb. Thost (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: J.V.: Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einsließlich Börsen-Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- lichen Anzeigers (Komnavnditgesellschafteu auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 9. bis 14, September 1895, und das Verzeichniß gekündigter Preußischer Staatsschuldicheine von 1842, Schuld- verschreibungen der Staats - Anleihen von 1850, 1852, 1853, 1862, 1SG6S A, und der Staats - Prämien - Anleihe von 1855, Kur- und Neumärkischer Schuldverschreibuugent und ciner Stamm-Aktie der Müufter-Hammer Eisenbaha, sowie der noch nicht zum Umtausch gegen 4¿prozeutige Konsols eingereichten Schuldverschreibungen der fousolidierten 41!prozentigen Staaté-Auleihe.

um Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaais-Anzeiger.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 17. September

Dreiundaztvauzigster Deutscher Juristentag. Fn Bremea ist vom 9. bis 13. September der 23. Deutschz

uristentag versammetit gewesen. Ihm lazen zwölf Fragen vor, wele Famitlich Lu Verbandlun R siad. Besucht war er nach einer offiziellea Liste von 334 Theilnehmecn, worunter 105 Herren aus Bremen; doch ist diese Liste nicht vollständig.

Die erste Vlenarversammlung wurde durch den Ober - Landes- gerihts-Senats-Präsidenten Dr, von Stoeßer (Karlsruhe) eröffnet, auf dessen Vorschlag Seine Excellênz der Wirkl. Geb. Rath, Neichs- gerih{ts-Senats-Präfident Dr. Drechsler (Leipzig) zum Ersten Vorsißenden an Stelle von Gneists gewählt wurde. Zu stellvertretenden Vorsißenden wurden ernannt: Geheimer Justiz-Rath, Professor Bzunner (Berlin), Senator Dr. Pauli (Bremen), Professor Pfaff (Wien) und Ober- Landesgerichts - Präsident Krah (Gelle), R Schriftführern die Rechtsanwalte DDr. Bulling (Bremen); Boisselier (Bremen) und Haber (Leipzig) und Privatdozent Dr. Burchard (Berlin). Bürger- meister Dr. Luermann (Bremen) begrüßte die Versammlung namens des Senats, Wirkl. Geb. Rath Dr. Drechsler dankte und hielt einen von Herzen kommenden Nachruf für Greist, seinen unübertrefflichen Vorgänger, an dessen Wittwe die Versammlung ein Telegramm richtete. Sustiz-Nath Wilke gab cine Uebersiht über die Rechtsentwicklung während der leßten zwei Jahre im Deutschen Reich, in den deutschen Einzelstaaten und in Oesterreich-Ungarn. : :

Das Schwergewicht lag, wie immer, 1n den einzelnen Abtheilungen. In der ersten fühite Ober-Landesgerichts-Präfident Dr. Struckmann (Köln), in der zweiten Ober-Landesgerichts-Präsident Becker (Olden- burg), in der dritten Ober-Landesgerichts- Präsident Dr. von Kcoestlin (Stuttgart) den Vorfi. Jeder Gegenstand der Tageßordnung war dur gedruckte Gutachten vorbereitet und wurde durch Berichterstatter der Versammlung unterbreitet; im Nachstehenden bezeihnet G. bezw. B, Gutachter bezw. Berichterstatter. / : :

Die erste Abtheilung begann mit der Frage: Sind die Grundsäße des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesegbus zweiter Lesung über eine getragene Vereine zu billigen? [G.: Professor Leonhard (Marburg). B: Geheimer Justiz-Rath, Professor Gierke (Berlin) und Justiz- Rath Levy (Berlin)}). Darüber, daß der jeßige Zustand, wonach die Personenvereine nicht rechtsfähig sind, unhaltbar ist, war man einig; ebenso darüber, daß die «Bestimmungen des Entwurfs in vieler Hinsicht mit Freude zu begrüßen sind. Andererseits aber waren die Ansichten darüber getheilt, ob er tim Ganzen anzunehmen oder abzulehnen sei. Gierïe und Leonbard veriraten letzteres mit folgender Begründung: „Die über die Landes8- grenzen hinausgehenden Verbände \ind ein Kitt für den ianeren Zus fammenhalt des Reichs und deshalb lebenéfähig zu machen. Der Entwurf will ihre freie Bildung nit zulassen, andererseits ein reines Konzessionssystem vermeiden; er wählt das fogenannte System der Normativbestimmungen, wonach in erster Linie das Geseh, in zweiter die Obrigkeit die Bedingungen der Nechtsfähig- feit der Vereine feststellt. Es werden sogar eingetragene und außerdem besonders fonzessionierte - Vereine zingeführt, für welche gemeinschaftlich Eintragungszwang gilt. Die wirtb- schaftlichen Verbände werden einem Sonderreht unterstellt und gegen die Bildung politischer, sozialpolitisher und religiöfer Vereine der Verwaltungsbehörde ein Einspruchsreht gegeben, für weles Gründe nicht angeführt zu werden brauchen, Dieselbe hat außerdem ein Auflösungsrecht, wenn Vereine, die sazungsgemäß nit wirth- schaftliche Zwede verfolgen, fsolhe denno betreiben. Diese Recbte der Behörden erscheinen zu weitgebend, weil dadurh in deren Be- lieben der Bestand von Sport-, Alpen-, Wohlthätigkeits- und anderen harmlosen Vereinen gestellt wird; denn wirthschaftlichen Zielen wenden ih auch diese und fast alle Vereine überhaupt zu. Ebenso lassen fich die meisten Vereine au als sozialpolitische betraten, und es it um so unbilliger, der Verwaltung cin \{rankenlofes Ein- spruchsrecht zu geben, als sih das Verfahren nicht vor dem ordentlicen Richter, fondern im Verwaltungsstreitverfahren abspielen soll.“ Leonhard wünschte, daß der Entwurf nah dem Vorbilde des \ächsishen Rechtes umgearbeitet wird. Gierke erachtete denselben für ein Ausnahmegesez gegen die in erster Reihe davon betroffenen arbeitenden Klassen und spra sih dagegen aus, daß das Vermögen aufgelöster Vereine bis auf 2 Ausnahmefälle dem Fiskus anheim- fallen soll. Dem entgegen stellten, sich die Justiz-Räthe Levy und Wilke (Berlin) und Geheimer Justiz-Rath Lese (Berlin) im wesent- liden auf den Standpunkt des Entwur}s. Ein Mißbrauch der allerdings debnbaren Bestimmungen des Entwurfs sei bei rihtiger Gesces- interpretation nicht zu erwarten; ein Ausnahmegesey liege nit vor, da sich_ die Anordnungen desselben glei(mäßig gegen alle Gesellshaftéshichten - richten; eine befondere Machts- befugniß der Behörde gegen politische Vereine sei fteis und namentli in unseren Zeitläuften nothwendig. Auf den gegnerishen Einwand, daß der Entwurf gegen das Prinzip des Nechtsstaats vetstoße, er- kannte Geheimer Justz-Rath, Professor Enneccerus (Marburg) an, daß dessen Beftimmungen über politishe Vereine allerdings einen Nückschritt gegenüber dem Rechte maner Einzelstaaten, namentli Bayerns, bedeuten. In dieser Beziebung bedürfe der Entwurf ciner Aenderung; im übrigen sei dessen System aber zu billigen. Die Versammlung eius dem bei und erhob folgenden Antrag Enneccerus zum Vest: i : :

1) Vie "Bestimmungen des Bürgerlichen Geseßbuhs über die bürgerlihen Vereine sind im wesentlichen zu billigen; nament- li ist die Wab! des Systems der Normativbestimmungen mit Registerzwang anzuerkennen. L :

2) Das Einspruchsrecht gegen die Eintragung politischer, \ozial- politischer und religiöser Vereine, sowie die behördlihe Auf- lösung der Vereine betürfen einer Veränderung oder Klar- stellung, indem den Vereinen gegen ungerechtfertigte Einsprüche oder Auflösungen ein wirksamer Schuß zu gewähren ift.

Zweiter Berathungsgegenstand derselben Abtheilung war: Sind Maßregeln zur Einführung des Anerbenrechts vorzushlagen, und wie find sie ¿u gestalten ? [G.: Bürgermeister Dr. André (Chemniy). B. : Geheimer Justiz Rath, Professor Enneccerus (Marburg).] Unter den Mitteln zur Hebung des Bauernstandes zieht man neuerdings vielfa das Anerbenrecht in Betracht. Das Gut oll in eine bestimmte Nolle eingetragen werden und auf einen vorher benannten Familien- angebörigen des Befsigers vererben. Am ausgebildetften ist es zur Zeit in Hannover, wo jede landwirthschaftliche, mit einem Wohnhaus ver- sehene Besigung eintragungsfähig ift. André verlangte staatliche Fürforge für die Erhaltung des mittleren Grundbesißes durch Schaffung eines den Tee dairtbi@aftlichen íFnteressen angepaßten Erbrechts. Das Gut muß dem Anerben unter Bevorzugung vor seinen Miterben zu einer ermäßigten Taxe überlassen werden. Eintragung und Tol sollen nah freiem Belieben des Besitzers erfolgen. Enneccerus ielt den heutigen Bauernstand für im iedergange begriffen, und zwar infolge zu. später Kolonisation und“ des Bauernlegens. _ Bei dem hohen wirthsaftlihen und politischen Interesse, welches der Staat an der Erhaltung eines spannfähigen und mittleren Bauernstandes hat, erschien auch ihm die Begünstigung des Gutsübergangs an einen bevorzugten Erben geseßgeberis eboten. Hwangganerberet verwarf er gleichfalls. Das

Zwangsgütersystem “A nur da zu dulden, wo, wie im Süden Deutsch- lands, besonders günstige male NBerhältnisse obwalten, und wo

auch eine entwidelte Industrie rwerbsmöglichkeit in einem Nehen- berufe gewährt. Die Geheimen Justiz-Räthe Brunner und Gierke (Berlin) und Ober-Landesgerichts-Präsident von Harsdorf-Endendorf (Augsburg)

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vertbeidigten das Zwangs8anerbenrecht für gewiise Fälle, namentlih für Rentengüter. Brunner wollte das Pflichttheilsr echt der abzu*indenden Ge- schwister wesenilih eingeschränkt wissen, was Nmtégerichiz-Rath Steliing (Nothenburg) für eine Erschütterung des Satzes: justitia fun- damentum regnorum erflärte. Wilfe wünschte Abfindung der Mit- erben in Renten. Rechtéanreali Fuld (Mainz), Landgerichts-Rath Linkelmann (Hannover) und Rechtsanwalt Beckh (Nürnberg) be- fämpvften das Zwangganerbenrecht, theilweise die Nothwendigkeit eincr allgemeinen Regelung des Anerbenrehts überbaupt bestreitend. Es fam folgender Bescluß zu stande, dem cin durch Anträge von Wilke, Nebtéanwalt Makower junior u. a. modifizierter Antrag Enneccerus ¿zu Grunde lag: S

1) Ein Anerbenrecht, welches gegen den Willen des Erblaffers zwangsweise in Wirkung tritt, ift vorbehaltlich Ler zu erwägen- den besonderen Verhältnisse der Ansiedelungë- und Rentengüter nit zu empfehlen. : Ein Intestatanerbenrecht für solhe Landgüter, rvelche einer Familie vollauf Beschästigung und Nahrung zu geben vermögen, empfiehlt sih für dicjenigen Gegenden, in denen der Uebergang des Gutes auf einen Erben der Sitte entspricht.

Die Gestaltung desselben bat fich au) an die Ortésitte anzus{ließen und muß deigemäß für die einzelnen Gegenden cine verschiedene sein.

Die Abfindungen der Miterben sind, sofern der Grblafser nichts Anderes bestimmt bat, nach dem Ectragëwerth, nicht naG dem Verkauféwerih des Gutes zu bestimmen, und dem- gemäß ist das Pflickttheilsrecht der Miterben zu beschränken und das ehelihe Güterrecht entsprehend zu ordnen. Die Ab- findung der Geschwister hat thunlidst in Renten zu erfolgen. Für die übrigen Gegenden empfiehlt sd ein derartiges Ans erbenrecht für die auf Antrag des Eigenthümers in bie Hôfes rolle oder als Anerbgüter in das Grundbuch eingetragenen Güter. :

4) Die Ordnung des Anerbenrechts ist der Lantdeêsgesetgebung zu überlassen. Das Bürgerliche Gesezbuc) hat zu Gunsten einer wirksamen Landesgesezgebung die erforderlihen Vorbehalte aufzunehmen. j L

Ferner besprach die erste Abtheilung das Thema: Empfieblt sich die Verleihung der Wassernußung nah Maßgabe des Entwurfs des vreußishen Wassergeseße8? [G.: Rechtsanwalt und Notar Dr. Baumert (Spandau). B. : Geheimer Justiz-Rath Prosessor Brunner (Berlin).} Der preußische Entwurf von 1894 will die Verleihung von Wasserrechten neu einführen, die in Braunschweig bereits in An- wendung ist. Er spricht das Eigenthum an_nicht, schiffbaren Flüssen deren Anliegern zu, läßt das Eigenthum aber sih nit auf die flicßende Welle erftrecken. Neben einander sollen eine Verleibung des Nutungs- rets und cine, unter Umständen ogar zwel Genehmigungen bierzu bestehen; etwas gekünstelt fei au ver _Behöôrden- Organismus. Baumert verlangte, daß die Verleihung der bcrarechtlihen gleichgestaltet wird, und machte verschiedene Vereinfahungsvorshläge. Er tadelte, daß nach dem Entwurfe sogar bereits S iebené Nechte durch Zufälligkeiten ohne anrecenbare Schuld des Inhabers verloren gehen können, und wünschte, daß das Nußungs- recht genauer, als es der Entwurf vorsieht, nach Umfang, Zeit und Art begrenzt werde. Auch hielt er und mit ihm Brunner die Ein- führung eines Wasserbuches, das Kataster-, nicht Grundbuzwecken zu dienen bätte, für ecforderlich, Brunner warnte vor Monopolisierung der Waferkräfte zu Gunsten der Industrie. Beide bekämpiten, es, den Uferanliegern Eigenthum am Flusse zuzusprecen und diefen ein Vorrecht hinsihtli*ß der Benußung etnzuraumen, dem jedo Enneccerus widerspra(. Es wurde beschlosten:_ E

1) Der Grundsaß der Verleihung der Wassernußungsrehte ist zu empfehlen. S Die Verleihung soll in der Regel nur auf Zeit erfolgen.

) Die Eincichtung von Wasserbüchern ist wünschenswerth. _

) Auf bestehende Wassernußungsrechte und auf die Interessen der Anlieger ist größere üdjiht zu nehmen, ais der Entwurf vorsieht. : : E s

Die letzte Frage der ersten Abtheilung lautete: Inwicweit empfiehlt ich bei der anzustrebenden Revision der Zivilprozeßordnung eine besondere Behandlung des fleinen Jmmobiliarbesißes im Sinne des Heimstättenrechts? (G.: Stadtrath Dr. Flesch, Frankfurt a. M Beide ernannten B. waren nicht ecshienen.) Fle entwickelte in der Versammlung, daß ein Heimstättenrecht zur Zeit in Europa nicht eristiere, und daß der im Reichstage eingebrachte Gniwur? sich wesent- li von den nordamerifanischen homestead-laws unterscheide; jener beschränke sich auf einen bestimmten, nämlich den Stanvb der fleinen ländlien Besißer, diese seien allgemein für alle Staatsbürger gegeben. Die juristische Beurtheilung muß politische Gesichtépunkte bei- seite lassen und davon ausgehen , daß der Zwangs- vollsireckung auch gegen den Gläubigec ein Zwang inne- wohnt, und zwar dahin, daß er den Schuldner nicht mehr und nicht schwerer chädigen darf, als zur Durchführung seines Anspruchs erforderli und mit der Rechts- und Wirthschaftsordnung verträglich ist. Darum muß auch dem Grundeigenthümer eine Wohnstätte als un- entbehrlich belassen werden, wenn dieser sein Gut ¿n die Heimistätten- rolle hat eintragen lassen. Eine solche Heimstätte ift untheilbar und nur auf den Anerben übertragbar. Flesch gab der amerikanischen Gesetzgebung den Vorzug vor dem deutschen Entwurfe. Rechtsanwalt Dr. Korn (Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Harnier (Cassel) erklärten ein Heimstättengesct für unannel) mbar, weil es den Grundfaß der Gleich- heit vor dem Geseße durchbricht und weil cs undur{führbar sein würde. Gierke sympathisierte mit Flesch in Anbetrackcht der hohen wirthsc{aftlihen Bedeutung seiner Vorschläge, hielt aber dieselben für noch nicht spruchreif und beantragte : , 5 :

die Sache dem nächsten Juristentage zu überweisen und weitere Gutachten einzuholen. , Die Versammlung beschloß demgemäß.

Die zweite Abtheilung wandte sich zuerst dem Thema zu: Emyfichlt es sich, einen geseulichen Lohnanspruh für Rettung von Menschenleben in Seenoth zu gewähren? {G Professor Pappen- heim (Kiel), B.: Privatdozent Dr. Burchard (Berlin) und Syndikus Dr. Nebelthau (Bremen).] Nach geltendem Recht besteht ein solcher Anspruch nicht; es ist nur bestimmt, daß zur gleichmäßigen Theil- nahme am Berge- oder Hilfslohn auch diejenigen Personen berechtigt sind, welche in derselben Gefahr A der Rettung von Menschen unter- zogen haben. Da somit unter Umständen ae feine oder eine zu gering- fügige Belohnung der Rettung von Men chenleben stattfindet, wollte Pappenheim hierfür in jedem Falle einen privatrehtlichen Anspruch einfübren, der si in erster Linie fen den Rheder, in zweiler gegen den Staat richtet, und zwar vorbe altlid eines Regresses gegen den vermögenden Geretteten. Burchard verwarf dies als dem deutschen Nolkécharakter widersprehend. Auch der Verein der Hamburger Rheder habe sih dagegen. erklärt, weil die Seeleute dadurch würden herabgewürdigt werden. In gewissen Fällen würde ih allerdings die Zubilligung einer Belohnung aus Staatsmitteln empfehlen. Nebelthau schilderte die bestehenden Einrichtungen der Deutschen Gesellschaft zur Meta Schiffbrüchiger, welche in jedem

all 20 bis 100 / Prämien zahlt und den R Verf jedes im LN engdiensî Umgekommenen aus einem ara lossenen Versicherungb- vertrage 2500 4 zuführt. Mit ihm erklärte Konsul Mever (Bremen), daß diese Gesellschaft dur Einführung eines geseylichen Lohnanspruchs werde ruiniert werden und die des Charakters der Freiwilligkeit

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entkleidete Rettungsarbejt entarten müsse. Justiz « Rath Boyens (Stettin) wollte einen Cohnanspruch für Rettung auf hoher See zus lassen, w28 Nechis8anroalt Staow (Bremen) verwarf. Auch Ober- Lanteêgeri@ts-Rath Martin (Hambarg) theilte die Ansicht des Referenten. Man bes{chloß: A i Es empfiehlt sh nit, einen geseßlichen Lohnanspruch für Rettung von Mcnschenleben in Seenoth zu gewähren. Ein gleihfalls verneinendes Ergebniß batte die Berathung kar- über: Emvpfiehlt sich die gleichartige rechtlihe Behandlung von Ber» gung und Hilfeleistung in Seenoth ? {G.: Privatdozent Dr. Burcard (Berlin). B. : Justiz-Rath Boyens (Stettin) und Rechtzeanwalt Dr. Fuld (Mainz).} Der Begriff der Hilfeleistung ist aus dem der Bergung erst seit 1833 abgezweigt worden und begreift jede N-ttung aus Sees noth in sich, welhe nicht in einem Ansichnehmen und Insicherheit- bringen von Shiff oder Ladung, die der Verfügung der Schiffsbesazung entzogen oder von ihr verlaffen worden, besteht, Burchard wollte nun die Unterscheidung zwischn beiden Begriffen wieder beseitigen, da eine scharfe Scheidung im Einzelfalle oft \chwer zu erzielen, die Gefahr bei der Bergung durchs aus nicht immer größer und der Betrag der Aufwendungen bei lebterer niht nothwendig höher it. Bovens stand auf dem entgegengeseßten Standpunkt, ebenso Ober-Landesgerichts-Nath Martin (Hamourg) ; während Fuld für Burchard eintrat, namentlich unter Hinweis auf eine O internationale Regelung, welche eine gleichartige Behandlurg der j ] Die Mehrheit war jedoch für Beibe beschlof: : i / i Die gleichartige rehtlihe Behandlung von Bergung und Hilfss leistung in Seenoth empfiehlt sih nicht. / Ferner befaßte si diese Abtheilung damit: Haben h die dur die Aktiennovelle vom 18. Juli 1834 geschaffenen Kautkelen“ gegen uns solide Gründungen von Aktiengesellfchaften bewährt, oder empfieblt id eine andere Gestaltung derselben? [G.: Hofrath Dr. Hecht (Mannheim) und Justiz-Rath Leyy (Berlin). B.: Justiz-Fath Dr. Reat (Gießen) und Fustiz-Rath Dr. Goldschmidt (Berlin).] Die Ansichten waren getheilt. Levy befürwortete, die Kautelen dadur zu vershärfen, daß der Mindestbetrag deé Grundkapitals der Aftien- gesellschaften beträchtlich erhöht wird, etwa auf 5 Millionen Mark bei Aktiea auf den Inhaber, daß mindeslens aber die Einführung der Aftien an der Börse von einer solchen Erhöhung gefeglich abhängig zu machen ift. Ferner sollen zwischen der Eintragung der Afktiengesellshaft in das Handelsregister und der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel in der Regel, namentli bei qualifizierten Gründungen, eine obligatorische Sperr- frist von angemessener Dauer, etwa 6 bis 9 Monaten, eingefüßrt werden. Goldschmidt vertrat folgenden Standpunkt: Eine andec- weitige Gestaltung der durch die Novelle vom 18. Juli 1884 ge- \{haffenen Kaut-elen im Wege der fspezifishen Aktiengesetgebung ist nit zu empfeblen mit Ausnahme einer Bestimmung, wonach Aftien, welche die Einbrincer von Einlagen in Anrechnung auf das Grundkapital er- balten baben, vor Ablauf von 2 Jahren seit der Eintragung der Gesellschast in das Handelsregister nit weiter begeben werden dürfen. Hingegen is im Wege der bevorstebenden Börsenreformgeseßgebung in Ero wägung zu zieben: ob die Zulassung von Aktien im Gesammtbetrage von weniger als drei Millionen Mark oder mehr zum Börsenhandel zu versagen, und ob das auf die Zulassung von Aftien zum Börsen- handel bezügliche Verfahren nicht dahin auszugestalten wäre, daß die Zulafsung nur auf Grund eines nah öffentliher Verhandlung mit den Suteressenten ergangenen, dur Beschwerde anfechtbaren Beschlusses ge- gebenen Falles zu versagen ist. L et und Neat hielten bei dem Mangel an statistishem Material und bei dem Umstande, daß eine Reform- bewegung nirgends im Gange ist, eine Aenderung des geltenden Rechts nicht für wünschenéwerth; man dürfe niht das Geseg ohne weiteres für die Handlungen unfolider Gesellshaften verantwortlich maten. Levy bingegen befürchtete, daß Deutschland vor ciner neuen Gründerperiode steht, und hielt deshalb einen warnenden Bes {lu des Iuristentags für geboten. Ihm {loß sich Justiz-Rath Kloevpel (Leipzia) an und wünschte namentli Abänderung des gelten- den Rechts im Wege der Börsengeseßaebung. Troßdem au Geheimer Justiz-Rath Lesse (Berlin) und Syndikus Endemann (Bremen) einer Ümagestaltung des bestehenden Nechtézustandes das Wort redeten, bes{chloß die Versammlung dennoch: i Der Juristentag spricht als seine Ueberzeugung aus, daß ein abs{licßendes Urtheil über die Frage, ob ih die durch die Afktien-Novelle vom 18. Juli 1884 geschaffenen Kautelen gegen unsolide Gründungen bewährt haben, zur Zeit niht mögli ist, und daß sich auch eine anderweite Gestaltung derselben zur Zeit nicht empfiehlt. - Die vierte der Abtheilung Il vorgelegte Frage war dahin gefaßt: Soll der Grfolg als gesetzliche Boraus]eßung der emeinschaftlichen Haveret beibehalten werden? [B.: Professor Pappen eim (Kiel). | Wenn zur Rettung von Shiff und Ladung bei gemeinschaftliler Gefahr Opfer gebracht werden müssen, wird nah geltendem Recht der Schaden nur dann gemeinsam von den Eigenthümern beider getragen, ‘wenn Erfolg eingetreten, das Opfer also von Werth gewesen ist. Wird das Schiff von Piraten perfolgt und wirft es deêhalb Ladung über Bord, so erhält der Eigenthümer derselben dann keine Dieraitiaunk, wenn das Schiff troß des Opfers gekapert wird, fih aber na einiger Zeit durch List des Kapitäns aus der Macht der Seeräuber befreit. Pappenheim wollte das nach dem Vorgange der drei \skandinavishen Neiche und der amerifanisch-englishen Praxis ab- geändert wissen. Die Abtheilung trat ihm nah kurzer Debatte bei und bes{loß: / N 1

Der Erfolg soll als geschlihe Vorauétseßung der gemeinschaft-

lichen Havezrei niht beibehalten werden. / i

Die dritte Abtheilung nahm zuerst folgende Frage in Angriff: Fs die Eideszuschiebung im Zivilprozeß dur) Vernehmung der Par- teien als d Pro zu ersezen ? [G.: Professor Freiherr von Cannstein

Fälle der Bergung und der Hilfeleistung erheische. Katfing des geltenden Rechts und

(Graz) und Professor Kleinfeller (Kiel). B.: Geheimer Justiz-Rath Dr. von ilmowsfi (Berlin) und Geheimer Ober-IJustiz-Rath, Ober-Staatsanwalt Hamm (Köln).] Die Abnahme des Parteieneides fann heutzutage nur so geschehen, daß der Eid im Anschlusse an die vorgetragenen Thatsachen Wort für Wort vorher normiert werden muß. Oft ist die Rechtskraft der Eidesnorm vor der Abnahme des Schwures abzuwarten ; in diesem Falle ist die Eidesformel unabänder- lih. Die Partei kann dann häufig den verlangten Eid nichl mit reinem Gewissen leisten, weil er in irgend einem unwesentliheren Punkte der Wahrheit niht entspriht, und mag doch den Prozeß und ihr gutes Reht nicht verlieren. Die Mißstände, die sich mit dem gegenwärtigen Verfahren verknüpfen, drängen auf eine Aenderung desselben. Als Ausweg bietet sich die Vernehmung der Partei in der Art, als ob sie Zeuge wäre. Freiherr von Canustein wünschte die Partei vernehmung, die jede Partei nur betreffs ihrer selbst beantragen dürfe, ledigli neben dem bisherigen, sonst beizubechaltenden Nechtszustande. Kleinfelder verlangte unter dessen Aufhebung, daß beide Parteien vom Richter vernommen werden und darauf die Vereidigung einer der- elben erfolgt. von Wilmowski {loß sich dem an; der Richter soll reie Beweiswürdigung haben und dem ibm glaubwürdiger Erschei- nenden den Eid gestatten. Hamm hielt es für richtig, nur den nihtbeweispflihtigen Gegner zu vereidigen. Hanptsächlich drehte sich der Streit darum, ob mit der Neuerung auh die Möglichkeit einer

Verschiebung der Beweislast verknüpft jein dürfe, und ob der Eid seine tormalé Beweiskraft beibehalten solle. Hamm legte in klarer