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Meise die verschiedenen Erfordernisse, welche Zivil- und Strafvrozeß tellen, auseinander; die radikale Nichtung, welhe es dem Richter überlasse, von wem, worüber, in welher Form und wann zu s{wören sei, müsse zur Rechtsunsicherheit in Sande und Wondel führen. Rechtsanwalt Dr. Kloeppel (Leipzig) wollte alles ins Ermessen des Richters stellen und verlangte, daß man auch gegen den Schwur des Prozeßgegners ebenso wie gegen den des Zeugen Gegen- beweis führen fann. Rechtsanwalt Rausnit' (Berlin) Uchnte hingegen jede Anderung des bestehenden Prozeßrehts ab, weil man fonst zu einem Jnguisitionsprozesse shlimmster Art komme. Auch Rechtsanwalt Dr. Goldfeld (Hamburg) warnte vor neuen Maßnahmen, während Rechtsanwalt Dr: Herz (Wiesbaden) hervorhebg daß ein Inquisitions- recht des Richters schon heute besteht. Mit ihm forderte Nechtêanwalt Dr. Beckh (Nürnberg), daß das Fragerecht des Richters in eine Frage- pflicht verwandelt wird. Neichsgerihts-Rath Dr. Olshausen (Leipzig) {chlug vor, daß die eidlihe Vernehmung einer Partei auch ohne vor- angegangene Cideszushiebung rihterlicherseits angeordnet werden kann. Eine sehr verwidelte Abstimmung über eine große Zahl von vor-
* liegènden Anträgen hatte folgendes Ergebniß:
Es empfiehlt si, die Eideszuschiebung im Zivilprozesse dur
Vernehmung der Parteien als Zeugen zu erjeßen; und zwar
derartîg, daß ohne Aenderung der Verhandlungsmarime und
der Beweisklast wie der formalen Beweiskraft des Cides die
Abnahme des Eides durch Vernehmung der betreffenden
Partei geschicht; das Gleiche gilt vou der Abnahme des rihter-
lichen Cides. E
Demnächst wurde verhandelt: Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfung der Freiheitösstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs ? [{G. : Landgerichts-Rath Dr. Kronecker (Berlin) und Land- gerihts - Rath Dr. Felisch (Berlin). B.: Neichsgerichts - Nath Dr. Stenglein (Leipzig)- und Landgerichts - Rath Dove (Frankfurt a. Main).} Der österreihishe Entwurf läßt Kostshmälerung, bartes Lager und Dunkelarrest zu, und zwar für die ganze Straf- dauer oder einen Theil dersellen ohne Rüdsihtnahme auf die Länge der Zeit. Ueber die Unannehmbarkeit des leyteren Punktes und die Unzulässigkeit des Dunkelarreftes war man allseitig einig. Kronecker war ziemli vorbehaltslos für die Einführung von Hungerkost und hartem Lager; Felish erachtete dafür, daß den Strafschärfungen erheblihe Bedenken entgegenstehen, welhe jedoch vou den mit ihrer Einführung verknüpften Vortheilen überwogen werden. Stenglein ging diese von Felisch aufgezählten Bedenken einzeln durch, lehnte es mit ibm insbesondere ab, daß die Strafvershärfungen nur eine Etappe zur Prügelstrafe sein würden, und kam zu dem Ergebnisse, die Neuerung nur für kurzzeitige Freiheits- strafen zu empfehlen. Dove war prinzipiell gegen alle Verschärfungen. Die Zunahme der Rohbeitédelikte erklärte er für unerwiesen und die Sgilderungen, als seien die Zustände in den Gefängnissen wo- möglich anbcimelnd, für übertrieben. In dem FJubiläumsjahre des Deutschen Neichs folle man die Hoffnung auf das deutsche Volk nicht aufgeben. Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) wollte die jugendlihen und politishe, Preß- und ähnliche Delinquenten von der Strafvershärfung ausnehmen, im übrigen diese aber in das Ermessen des Richters stellen, da die Strafe mehr als bisher zu einem emvfindlihen Ucbel ausgestaltet werden müsse. Mit ihm verlangte Felisch dieses Strafmittel nicht bloß für kurzzeitige, fondern im Inter- effse der Gerechtigkeit au für die erste Dauer der langzeitigen Strafen. Dieser hob hervor, daß durh die Strafverschäifungen die relativ stärksten Wirkungen mit den relativ geringsten Mitteln erreicht werden, und daß die Maßnahmen auch von denen angenommen werden köanten, welhe gleich ihm unershütterlih an das deutsche Volk und seine Zukunst glauben. Die derzeitigen Strafmittel hätten eben einen theilweisen Bankerott gemaht. Unter Ablehnung eines Antrags desselben : Strafschärfungen nur in den vom Gesetz einzeln aufzuführenden Fällen gegen Rückfällige und gegen solche Personen einzuführen, bei welchen bestimmte, geseßlich bezeihnete Merkmale einer moralischen Verworfenheit vorliegen, und eines noch fpezialisierteren Antrags Aschrott beschloß die Versammlung : i: 1) die Einführung der Vershärfungen der Freiheitsftrafen im Sinne des österreihishen Gniwurfs empfiehlt sich nicht.
P ZZiL I
2) Strasfhärsungen werden empfoblen für kurze Freiheitsstrafen,
welche für Nobbeits- und Sittlichkeitédelikte verhängt werden. -
3) Als solhe Schärfungen empfehlen sich Kostentziehung und hartes Lager.
Die lette in der-dritten Abtheilung beratbene Frage war dahin gefaßt: Empfiehlt sich hinsihtlich der Geldstrafe
2. die Zulcssung und Begünstigung des freiwilligen Abver- dienens derselben ? L
b. die Androhung des erzwungenen Abverdienens in einer An- stalt (Arbeitshaus) für den Fall, s der Mangel guten Willens zur Tilgung der Strafe festgestellt ist ?
[G. : Landgerichts - Rath Dr. Felisch (Berlin). B.: Professor Merkel (Straßburg) und Ober-Landesgerichts-Präsident Staatsrath Dr. von Koestlin ‘Stuttgart).] Es -entspriht weder dem wahren Snbalte des Richtersprußes noch der sozialen Gerechtigkeit, wenn die Umwandlung einer nicht beitreibbaren Geldstrafe in die verbältnißmäßig viel zu s{chwere Freiheitsstrafe - erfolgt. SFelisch hatte daher ein ganzes System aufgestellt, wie die Nichtzahlung der erkannten Geldstrafe zum nicht allzu häufigen Ausnahmefall gemacht und an die Stelle des Geldes für den Unvermögenden die Pflicht zur geldwerthen Arbeitsleistung geseßt ‘werden kann. Hierbei ist jeder Zwang bis zum leßten Augenblik, wo er unvermeidlih wird, hinauszuschieben. m besten ergiebt si das System aus nachstehenden, zum Beschluß er- hobenen Anträgen:
Unter der Vorausfeßung, Mi ‘die Zablung der Geldstrafen im Sinne der hierauf bezüglihen Beschlüsse des vorigen Juristentages (1 und 6), sowie durh weitere Vorkehrungen (Einführung von Gerichts- fostenmarken zur Erleichterung der Ratenzahlungen, Vereinbarungen mit Arbeitgebern und mit Schußfürsorgevereinen in Bezug auf vor- \{hufiweise Zahlungen) erleihtert und die Uneinbringlichkeit der Geld- strafen bierdurch auf eine mäßige Zahl von Ausnahmefällen ein- geschränkt werde, empfehlen si Rene Grundsätze :
1) Die nicht beizutreibenden Geldstrafen find, von dauernder
Arbeitsunfähigkeit der Verurtheilten abgesehen, nit in Frei- heitsstrafen umzuwandeln, fondern abzuverdienen. Die Pflicht zur Geldzahlung wandelt sich in die Pflicht zu geldwerthen Arbeitsleistungen. 5 Den nicht fluchtverdähtigen Verurtheilten ist die Erfüllung dieser Pflicht in der Form freier Betbeiligung an Arbeiten für öffentliche Zwecke, ohne jede Unterscheidung von straffreien Arbeitern, zu ermöglichen. Jhre bezüglichen Leistungen find mit Berücksichtigung des ortsüblichen Tagelohns, unter Abzug gewisser Bruhtheile desselben, zu bewerthen. Beschränkte Arbeitéfähigkeit ist bei Regelung des Abverdienens zu berüdsidtigen. Bei absolut Arbeitsunfähigen tritt an die Stelle desselben einfahe Haft, in geeigneten Fällen nah den Grundsätzen der bedingten Verurtheilung.
) Gegen fluhtverdähtige Verurtheilte, sowie gegen diejenigen, welche von der Begünstigung des Abverdienens keinen Gebrauch gemacht, oder “dieselbe durch ihr Verhalten verwirkt haben, ift auf Grund richterlicher Beschlußfassung das erzwungene Ab- verdienen in einer Anstalt (Gefängniß) durhzuführen. Dieser Abverdienungszwang ist eine Vollstrekungsform der Geldstrafe, niht Ersaßstrafe. Die erzwungene Arbeit ist geringer zu be- werthen, als die freiwillig geleistete (2).
Das Verfahren gliedert sich also in vier Abschnitte: Beitreibung der Geldstrafe unter Vermeidung unnüßer Härten; Theilzablungen unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitsstätte; für Arbeitslose freiwillige gemeinnützige Arbeiten in der Gemeinde ihres Aufenthaltsorts unter Aus- zahlung der nachher gleihfalls abzuverdienenden Hälfte des Arbeitélohns; für Arbeitsunwillige strenger Arbeitszwang im Gefängniß unter Anwen- dung der Grundsäße des Abverdienens. Felisch hatte eine Privatenquête über die Durchführbarkeit seines Systems bei O Eins, Bürgermeistern, Landräthen, Kreiédirektoren und Ober-Amtmännern in Deutschland angestellt und das Ergebniß in feinem Gutachten mit- getheilt. Merkel {loß \sich ihm bis guf zwei Nebenpunkte an und betonte die aroße soziale Gefahr, welhe wegen der Schärfung der Klassengegensäße mit dem jetzigen Absißen der Geldstrafen verbunden
ist. von Koestlin wies auf die Schwierigkeiten bin, welche ch namentlich in den Kreisen der betheiligten - Behörden wegen mangelnden guten Willens bei der Durchführung der Sas Vor- {läge ergeben würden. Reichsgerihts-Rath Dr. tenglein-Leipzig erkannte die Ee des aufgestellten Prinzips an, bielt dasselbe aber für undurchtührbar. Amtsgerihts-Rath Stelling (Notbenburg) empfahl sein System der entgeltlichen Arbeitsleistung. Landrichter Dr. Ashrott (Berlin) verkannte den Eingriff in den Arbeitsmarkt, den man machen werde, nicht, trat jedoch troßdem ener isch für das Abarbeiten ein; nur wollte er [lediglich die trafvollzug8- behörden aufgefordert wissen, nah Möglichkeit Gelegenheit zum freien Abverdienen zu "verschaffen. Ober-Staat2anwalt Hamm (Köln) gab die theoretische Richtigkeit der gestellten Anträge zu und theilte Erfahrungen aus seiner Praxis mit. Landrichter Bozi (Aurich) beantragte, von Staatswegen Arbeiterkolonien einzurihten, welche dem Verurtheilten die zu erlegende Strafsumme gegen zwangsweises Abperdienen vorschießen; dies wurde von der Versammlung abgelehnt,
. welche nah einigen empfehlenden Worten Kronecker's unter Ablehnung
e di anderer Anträge dem oben wiedergegebenen ihre Zustimmung
ertheilte.
Den Beschluß des Juriftentages mate eine zweite Plenar- versammlung. In ihr wurden Uebersichten über die Arbeiten der eel gegeben und auf Antrag von Makower und Genoffen eschlossen:
Nachdem der Entwurf des Bürgerlichen Geseßbuchs in zweiter Lesung wesentlihe Verbesserungen erfahren hat, erklärt der Deutsche Juristentag als wünschenswerth, daß Bundesrath und Reichstag das baldige Zustandekommen. des Geseßbuchs herbeiführen. :
_ Diefem Antrage widerseßte ih Gierke, weil der Entwurf nochb in der Form volksthümlicher, im Inhalt deutscher werden müsse und deshalb eine nohmalige Umarbeitung erheishe; namentlich müsse auch der Familiensinn- eine stärkere Berücksichtigung finden. Enneccerus laubte, daß man- durch längeren Aufshub nur den Partikularismus tärken werde, und verwies auf das dringende Bedürfniß nach Nechts- einheit, die erst die wahre Neichseinheit sein werde. Professor Strohal (Leipzig) erklärte sich gerade als bisheriger Mitkämpfer Gierke's für den Antrag. Das Doktrinâre werden wir niemals aus dem Gesetze heraus- bringen, weil wir ein doktrinäxes Volk sind. Dur den Entwurf werden wir über diesen hinaus zu eiñem wahrhaft nationalen Nechte gelangen. Segen wir Deutschland auch zivilrechtlich nur in den Sattel, reiten wird es {on können! Für Ablehnung des Makorwver- schen Antrages ergaben \sich nur 4 Stimmen.
Fus, Schlusse wurde die vor das Plenum ohne Vorbereitung in der Abtheilung gezogene Frage behandelt: Empfiehlt sih ein allgemeiner Rechts\huß gegen unlauteren Wettbewerb? [G.: Rechtsanwalt Dr. Alexander Kaß (Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Scherer (Bremen). B.: Brose Pfaff (Wien) und Ober-Tribunals-Anwalt Geheimer Ober-Justiz-Rath Hamm (Köln).] Beide Gutachter hatten die Frage bejaht und dies eingehend begründet. Da es in den Kreisen der Juristen streitig is, ob nur zivil- oder nur ftrafrehtliher Schuß oder beide gleichzeitig eintreten sollen, hatte si der ständige Aus\chuß cine ersprießlihe Wirkung von der Plenarverhandlung ver- sprohen. Diese Erwartung wurde dadur getäuscht, daß die ganze zur Verfügung stehende Zeit dur die Berichterstattung von fa ausgefüllt wurde. Zu einer Debatte kam es garniht. Nicht einmal das Korreferat konnte erstattet werden. Auf Antrag von Hamm wurde beschlof}sen : .
Es empfichlt fi, im E der Geseßgebung einen wirksamen Schuy gegen unlauteren Wettbewerb zu schaffen. Die Frage, in welher Weise diefer Schuß zu schaffen ist, ob insbesondere durch zivilrechtliße oder auch dur ftrafrechtliche Bestim- mungen, bleibt einer späteren Beschlußfassung vorbehalten.
Hierauf wurde der 23. Deutsche Juristentag durch den Wirklißen Geh. Nath Dr. Drechsler ge. Der Versammlungsort für die nächste Tagung ist noch nit festgeseßt; vorausfihtlih roird Frankfurt am Main gewählt werden.
T T EE Ea E
. Untersuhungs-Sachen.
. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung 2c. von Werthpapieren.
C a o O ha |
Beffentlicher Anzeiger.
. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsch. . Erwerbs- und- Wirthschafts-Genofsenschasten. Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.
Bank-Ausweise.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
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beraumten Termine anzumelden, und zwar urlter der
c (ck 1) Untersuchungs-Sachen. [34700]
Der FleisWer Ludwig Marx Unverdorben, ge- boren am 17. August 1860 zu Pouch, Kreis Bitter- feld, zuleßt wohnhaft zu Biere, jeßt unbekannten Aufenthalts, ist durh recht:kräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 18. März 1892 wegen unerlzubten Auswanders mit 60 4 Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit 20 Tagen Haft bestraft. Es wird um Strafvollfirekung und Nachricht zu den Akten E. 63/91 ersucht.
Unsere Strafvolistreckungsersuchen gegen den Maurer Ghristian Albert Dietrih Dehuecke vom 17. Mai 1892 und 9. August 1894 sind erledigt.
Gr. Salze, den 11. September 1895.
Königliches Amtsgericht. [34704] Beschluß.
Auf Antrag der Königlihen Staateanwaltschaft wird gegen den abwesenden Second-Lieutenant der Reserve, praktischen Arzt Georg Schmidt, geboren am 2. April 1861 zu Braunschweig, zuleßt in Berlin wobnhaft gewesen, evangelisch, welcher hinreihend verdächtigt erscheint: als Offizier des Beurlaubten- standes ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Ver- gehen gegen § 140 Nr. 2 Strafgeseßbuchs, das Haupt- verfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts bierselb eröffnet und das Vermögen desselben in Gemäßheit von § 140 legter Absatz Strafgeseßbuchs mit Beschlag belegt.
Berlin, den 8. August 1895.
Königliches Landgericht T.
[34703] Kgl. Staatsanwaltschaft Hall.
Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme,
Hie von der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Hall am 4. Juli 1891 über das Vermögen des ab- wesenden militärpflictigen at Jakob Breuner, Meßgers von Roßfeld, O.-A. Crailsheim, geboren den 11. Januar 1869, wegen Verletzung der Wehr- pflicht bis zum Betrage von 670 A verhängte Ver- mögensbeschlagnahme is durch Beschluß desselben Gerichts vom 11. September 1895 aufgehoben tvorden.
Den 13. September 1895.
Staatsanwaltsgeh. Scho ffer.
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9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[34827] Ane EReTEa, Im Wege der Zwangévollstreckung foll das im Gruntbuche von den Niedershönhaujener Parzellen
Strafkammer 8.
Band 18 Nr. 705 auf den Namen des Maurer- meisters Karl Schulz hier eingetragene, Stargarder- straße, na dem Kataster Nr. 11 belegene Grundstück am 25. November 1895, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrih- strafe 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 36, ver-
steigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 7 a 29 qm zur Zeit mit 9660 46 Nugungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. No- vember 1895, Nachmittags 12} Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85. K. 84/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein- ficht aus. Berlin, den 5. September 1895. Königliches Amtégericht 1. Abtbeilung 85.
[34828] Zwangsversteigerung. :
Im Wege der Zwangsvollitreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 159 Nr. 6975 auf den Namen der Töpfermeister Paul Wolff hier und Hermann Graf zu Britz zu gleihen Nechten und Antheilen eingetragene, in der Straße 7 b., nach dem Kataster Graudenzerstraße 5, belegene Grundstü am 20. November 18295, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Neue Friedrich- straße 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 36, ver- steigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläthe von 6 a 60 qm mit 9820 4 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20, No- vember 1895, Nachmittags 123 Uhr, cbenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 80/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Eîn- sicht aus.
Berlin, den 6. September 1895.
Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85. [34826] Zwaugsversteigerung.
Im Wege der Zwangövollstreckung soll das im Grundbuche von den an Berlins im Kreise Niederbarnim Band 19 Nr. 1039 auf den Namen des Rentiers Iohann Friedrih Christian Schnißer hier eingetragene, in der Sellerstr. Nr. 12 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 18S. Of- tober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten “ Geriht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mut 12520 M Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags wird am 18, Oktober 1895, Mittags 12; Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 32/95
liegen in der Gerihts\chreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 12. September 1895. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.
Fn Sachen des Mühlenknechts Philipp Nöbbel
in P bei Derneburg, Klägers, wider den Schuh- macher Heinrih Meyerding in Hohbenafsel, Beklagten, wegen Hypotbekfkapitals und Zinsen, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbaucrwesens No. ass. 37 von Hohenassel \ammt Zubehör zum Zwecke der Zwangs- versteigerung durch Beschluß vom 6. September 1895 verfügt, auch die Gintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Sonnabend, deu S8. Dezember d. Js, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Salder in der Hagemann'’shen Gastroirthschaft zu Penn angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. [34811]
Salder, den 11. September 1895.
Herzogliches Amtsgericht.
von Alter.
[34812] |
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des bisher dem früheren Gutsbesißer Carl Klein zu Heiligensee, jegt zu Berlin, gehörigen Hausgrund- \tücks Nr. 86 a. an der Heide- und Wakerstraße zu LeEn hat das Großherzoglihe Amtsgericht zur rklärung über den Theilungéplan, sowie zur Vor- nahme der Vertheilung Termin auf den 23. Ok- tober 1895, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan wird vom 15. Oktober d. F. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts- schreiberei niedergelegt sein. z
Parchim, den 9. September 1895.
Lühr, Gerichts\chreibergehilfe, Gerichtsschreiber des Großh. Mecklenburg-Schwerinshen Amtsgerichts.
[34714] Aufgebot.
Auf Antrag 1) der Köchin Caroline Kißner hierselbft,
b s des Bâters Heinrich Marxmeier in Woltmers- aufen,
3) des Tischlers Ludwig Wilbelm Meyer hierselbst, _4) des Landmanns Friedri Müsegaes in Deichhorst, sämmtlich vertreten dur die Rechtsanwalte Dr. Buff und Dr. Henschen hierselbst, wird der unbekannte Inhaber der nacstehend näher bezeichneten Einlege- bücher der Sparkasse. hierselbft, nämlich:
a. Nr. 85 692, am 1. Oftober 1888 mit einer Einlage von # 840 auf den Namen Caroline Kißner eröffnet und gegenwärtig cin Guthaben von M 421,10 nahweisend,
b, Nr. 107586, am 20. Juni 1893 mit einer Einlage von M 30.— auf den Namen Heinr. Max- meyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von #4. 363,65 nachweisend,
c. Nr. 29 944, am 3. Oktober 1870 mit einer Einlage von Goldthlrn. 200 auf den Namen Wilh. Meyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von 6535,85 nahweisend,
d. Nr. 66 824, am 24. März 1892 mit einer Einlage von 4 800 auf den Namen Friedr. Miese-
aes, Deichhorst, eröffnet und gegenwärtig ein Gut-
aben von M 1651,75 nachweisend, :
o. Nr. 109 086, am 31. August 1893 mit einer Einlage von 4 180 auf den Namen Friedr. Miese- gaes eröffnet und Sena ein Guthaben von M 87,85 nachweisend,
hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 20. März 1896, Vormittags 11 Uhr, an- beraumten, im Gerihtshaufe hierselbst, I. Dber- eshoß (Eingang Ostertborsstraße) stattfindenden
ufgebotstermin die bezeichneten Sparkafsenbücher unter Anmeldung feiner Nechte auf dieselben, dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen.
Bremen, 10. September 1895.
Das Amtsgericht. _(gez.) Arnold. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
[11512] Aufgebot. _ Nachdem der Schuhmacher Johann Heinrich Fischer in Triebes in geseßlicher Vertretung feiner minder- jährigen Tochter Selma Fischer daselbst das Auf- gebot folgender Urkunde, nämlih eines auf Selma N er in Triebes ausgestellten Schuldbuchs der
ürstlihen Sparkasse zu M Nr. 8033 Litt, T. Fol. 261 mit einer Baareinlage von 118 4 81 4 beantragt hat und dieser Antrag für zulässig zu erahten war, wird der Inhaber der bezeichneten Urkunde hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 23. November 1895, Vor- mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen wird.
Hohenléubeu, den 15. Mai 1895.
Ae Amtsgericht.
unker.
[34693]
Fn der Aufgebotsfahe Strih (Bekanntmachung Nr. 32 697) findet der Aufgebotstermin niht am 4. Januar 1896, fondern am 4. April 1896, Vorm. 10 Uhr, ftatt.
Ratingen, 13. September 1895.
Königliches Amtsgericht.
[34814] Aufgebot, y Ó Die Büdnerin Sophie Klauck, geb. Pink, zu Garliß von der Büdnerei Nr. 18 daselbst, hat das Aufgebot zum Zwecke der Mortifikation des sub ol. 3 der Büdnerei Nr. 18 zu Garliß mit 4 9%/o insen auf den Einwohner Pinck daselbst am 20. Mai 1860 umgeschriebenen Hypothekensheins über 266 Thaler 32 Schilling Kurant, der inzwischen ver- loren gegangen ist, beantragt. Diejenigen, wel Ansprüche und Rechte aus diesem Hypothekenschein erheben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. April 1896, Vormittags Ak Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Auf- ebotstermine ihre Ansprüche und Rechte unter Vor- egung der Nachweise insbesondere des betreffenden uva ee iEEins anzumelden-, widrigenfalls- die raftloserklärung des Hypothekenscheins erfolgen wird. Lübtheen, den 13. September 18959. Großherzogliches Amtsgericht.
[34813] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt ODriever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von dem Fabrikarbeiter Wilhelm Leffranz im Kirchspiele Epe ertheilten Vollmacht namens desselben. das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 1220/0.334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, Enneken, Aer, groß 1 a 47 qm, und auf Grund einer ihm von dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Gronau i. W. ertheilten Vollmacht namens der evangelishen Kirchengemeinde zu Gronau das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 1217/0.334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, Ehler Ech, Ack&er, groß 50 qm, beantragt. Alle unbekannten Eigenthuméprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf vorgedahte Grundstücke spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 18, Dezember 1895, Morgens 9 Uhr, an-
Verwarnung, daß im Falle der unterbleibenden An- meldung sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Grundstüdte ausgeschlossen werden. Ahaus, den 8. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
{34814] __ Aufgebot. i
Der Appellationsgerihts-Assessorssohn Josef von Voithenberg von Passau, geboren 1835 zu Cham, ist im Jahre 1860 nah Amerika ausgewandert und ist seit dem Jahre 1864 über Leben keine Nachricht vorhanden. Nachdem der Ingenieur Wunibald von NVoithenberg in Passau beantragt hat, seinen Bruder Fosef von Voithenberg für todt zu erklären, ergeht hiermit die Aufforderung : /
1) an den Verschollenen Iosef von Voithenberg, spätestens in dem auf Samstag, 11. Juli 1896, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 18/1., bestimmten Aufgebotstermine persönlih oder \chriftlich bei Ge- richt si anzumelden, widrigenfalls er für todt er- Flärt wird, i i;
9) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, i
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Vassau, den 13. September 1895.
Königliches Amtsgericht. (gez.) Ungewitter. Zur Beglaubigung:
Passau, den 14. September 1895. i
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. 8.) Naegelsbach, K. Sekretär.
34817 L Nr. L170. Das Großh. Amtsgericht Staufen hat folgenden Vorbescheid erlassen: Iosef Meng, ledig, geboren zu Krozingen, am 30. April 1838 und zuleßt dortselbst wohnhaft gewesen, wird seit 15 Jahren vermißt und ist nunmehr defsen Verschollenheits- erflärung beantragt. Derselbe wird Hiermit auf- gefordert, binneu Jahresfrist Nachricht von sih an diesseitiges Gericht gelangen zu lassen. Zu [eich ergeht an alle diejenigen, welche Auskunft über eben oder Tod des Vermißten zu geben vermögen, die Aufforderung, binnen Jahresfrist dem diesseitigen Gerichte Anzeige zu erstatten.
Staufen, 11. September 1899.
Der Gerichtsschreiber: Landmann.
[24734] Bekauntmachung. :
Das K. Amtsgericht Ansbach hat am 12. Juli c. folgendes Aufgebot erlassen :
ohann Jakob Walz, geboren 11. Oktober 1830,
außereheliher Sohn der nahmals verehelichten Magdalena Barbara Burger, geb. Walz, aus Unter- feßbach, angeblich 1855 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen, foll für todt erklärt werden. An den Verschollenen ergeht Aufforderung , spâte- stens im Aufgebotstermin perfönlih oder ¡riftli fich hier anzumelden, widrigenfalls er füc todt erklärt wird — an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsrerfaßren wahrzunehmen — an alle die- jenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. ‘Uls Aufgebotstermin ist bestimmt 1 April 1896, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 34.
Ansbach, den 13. Juli 189%.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach.
(L. S.) Sékr. Schwarz.
[34815] Aufgebot. ¿
Das Kal. kbayerishe Staatsärar betreibt an Stelle bekannter Erben auf Grund des Artikel 129 und 768 des bürgerl. Geseßbuches die Einweisung in den Bes
ÿ des Vermögens der am 6. Oktober 1783 zu
weibrücken geborenen und seit Jahren ohne be- annten Wobnsiß von hier abwesenden Marianne Fontaine, Tochter des ehemaligen herzoglihen Hof- koches Johann Baptist Fontaine und dessen verlebten Ehefrau Suse Wagner. Alle diejenigen Per- fonen, welhe Erbansprüche an das Vermögen der vorgenannten Abwesenden erheben zu können glauben, werden andurch aufgefordert, innerhalb eines Jahres von heute an bei dem unterzeichneten Gericht unter Nachweis ihrer Erbberehtigung h zu melden, widrigenfalls das Staatsärar in den Besiß der frag- lichen Verlassenschaft eingewiesen werden wird. Also beschlossen in der niht öffentlihen Sißung des K. Landgerichts Zweibrücken vom 13. September 189%, wo zugegen waren : Ober-Landesgerichts-Rath Bruch,
1 Räthe Gulden und Pasquav, als beisißende Richter,
und Sekretär Escales, als Gerichtsschreiber. (gez.) Bruch. Escalkes. Für die Nichtigkeit : Zweibrücken, den 14. September 1895. K. Landgerichts\{reiberei. Escales, K. Sekretär.
[34806) Bekanntmachung. :
Das Kal. Landgericht, Zivilkammer, dahier hat
mit Entscheidung vom 20. Juli 1894 den Sebastian
NRuffing von Kleinottweiler für abwesend erklärt
und die- das Abwesenheitéverfahren betreibenden nach-
genannten Parteien als vermuthbare Erben mit der
Auflage der Sicherheitsleistung in den vorläufigen
Besiß und Genuß des Vermögens des Abwesenden
eingewiefen.
Die Eingewiesenen find:
1) Peter Wiehn, Aerer,
2) Andreas Wiehn, Bergmann,
3) Elisabetha Wiehn, Ebefrau von Jakob Krauter,
Fabrikarbeiter, und leßterer felbst,
diese in Kleinottweiler wohnhaft,
4) Jakob Wiehn, Bergmann, in Mittelbexbach
wohnhaft,
5) Ludwig Wiebn, Bergmann, und
6) Dorothea Wiehn und deren Ehemann Jakob
Basker, Bergmann,
leßtere 3 in Neunkirhen wohnhaft. Zweibrücken, den 12. September 1895. Der Kal. Erste Staatsanwalt:
Tillmann.
[34809] Nr. 16 442, Nachdem Lorenz Schleif von Kar- tung auf die diesseitige Aufforderung vom 19. Juni 1894 Nr. 12052 keine Nachriht gegeben, wird derselbe für verschollen erklärt. Vaden, den 30. August 1895. Gr. Amtsgericht. T.
\ (gez.) Buhlinger.
Dies veröffentliht: Der Gerichtsschreiber : Luß.
[34710] Oeffentliche Zuftellung.
Die verehelihte Handarbeiter Brandt, Ida, geb. NRetting, zu Eisleben, vertreten durch Justiz-Rath Hochbaum daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter August Brandt, zuleßt in Eisleben, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwishen den Parteien be- stehende Band der Ehe zu trennen und den Be- klagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die Il. Zivilkammer des König- lichen Landgerichts zu Halle auf den 19. De- zember 1895, Vormittags 4A Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedacbten Gericbte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ötentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 10. September 1895.
Neumann, Aftuar, j als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[34707] Oeffentliche Zuftellung.
Karoline Fn geb. Kurz, N e in Rommelshausen, O.-A. Cannstatt, vertreten dur Rechtéanwalt Payer in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Christian Heinrich, Fuhrmann, zur Zeit mit unbekanntem Nufenthaltsort abwesend, auf Che- scheidung wegen böslicher Verlassung seitens des Be- klagten, mit dem Antrage, zu erkennen: es fei die von den Parteien am 21. Mai 1887 zu Rommels- bausen ges{lofsene Ehe dem Bande nach geschieden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I1. Zivilkammer des König- lichen Landgerichts zu Stuttaart auf Dienêtag, den 17. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 12. September 1895.
Köhler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[34709] Oeffentliche Zustellung. i
Die Marie Emilie Gladel, geborene François, zu Paris, Rue de Nantes Nr. 11, früher zu Groß: Moyeuvre, vertreten dur) Rechtsanwalt Dr. Hommels- heim zu Mey, klagt gegen ihren Ehemann Paul Gladel, Bergmann, früßer zu Groß - Moyeuvre, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen \{chwerer Mißhandlung und Beleidigung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ghe zu trennen und tem Beflagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Bes- Élagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Land- gerihts zu Mey auf den 5, Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, etnen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anroalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Meg, den 14. September 1895.
Lichtenthaeler, : Geritsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[34708] Oeffeutliche Zustellung.
Die verebelihte Arbeiter Emilie Wendt , geb. Hoppe, in Ziegenort, vertreten durch den Justiz-Rath Küchendahl in Stettin, klagt gegen ihren Ghe- mann, den Arbeiter Reinhold Friedri August Wendt, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Perlassung, auf Ehescheidung, mit dem ntrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, demselben au die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 18, auf den 11. Dezember 1895, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, etnen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zusteltung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, 10. September 1895.
Schulß, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
34825 Oeffentliche Zustellung. : l Bev] eönialidte S cferant Ed. Kühltein hier,
Westend, NRüstern-Allee 30, wohnhaft getvesen, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 2. Mai 1895, fällig gewesen am 15. Juni 1895, mit dem Antrage auf kostenpflihtige Verurtheilung zur Zahlung von 209 Æ nebst 6°/g Zinfen seit dem 17. Juni 1895, sowie 4 A Wechselunkosten, und ladet den - Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg auf den L6. November #895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Beeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 10.
[34821] Oeffentliche Zustellung. J Der Karl Weber, Photograph und Hausbesißer zu Hagenau, klagt gegen die Katharina Stein, Wittwe von Daniel Wolfhügel, früher zu Hagenau, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 200 4 nebst 59/0 Zinsen vom Tage der Zustellung und zur Tragung der Kosten, und ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgericht zu Hagenau auf den 6. November 1825, Vor- mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Dns wird diefer Auêzug der Klage bekannt ge- macht.
Volf, Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.
[34822] Oeffentliche Zustellung.
Auf Grund:
a. Obligation des Kgl. Notars Pasquay in Kusel vom 26. April 1867, - eingeschrieben auf dem K. Hyvotbekenamte Kaiserslautern am 30. April 1867 Volumen 141 Artikel 14,
b. Subrogation desfelben Notars vom 23. April 1869, eingeschrieben am 14. Mai 1869 Volumen 159 Artikel 10, — beide Einschreibungen erneuert am 12. April 1877 Volumen 211 Artikel 131 und am 8. Juni 1887 Band 320 Artikel 368 — fordert die Gemeinde Nanzweiler, repräsentiert durch den Ge- meinderath und dieser durch den Bürgermeister 0 a Hirs, Ockonom, in Glanmünchweiler wohn- aft, an:
1) Heinrih Maurer, Musikant, in Quirnbah wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Auf- enthalts8ort abwesend,
2) dessen Ehefrau Karoline, geb. Jung,
3) Katharina Sutter, ohne Gewerbe, Wittroe von Michael Jung in Quirnbach als Solidars{uldner und, nahdem die Ehefrau Maurer und deren Mutter Wittwe Jung gestorben, an deren Erben, nämlich deren Kinder und bezw. Enkel, als: :
a. Henriette Maurer,
b. Adolf Maurer, volljährig und ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend,
für baares Darleihen den Betrag von 160 Gulden oder 274 4 29 A, nebst 59/0 Zinsen vom 11. No- vember 1894 an. Rechtsanwalt F. Neumayer in Kaiserslautern, in seiner Eigenschaft als Prozeß- bevollmächtigter der Gemeinde Nanzweiler, kündigt hiermit den obgenannten Schuldnern das von der Gläubigerin laut der vorerwähnten Urkunden bean- spruhte Kapital von 274 4 29 &S mit Zinsen zu 5 9/0 vom 11. November 1894 an, rückzahlbar nah einer dreimonatlichen, beiden Theilen freiftehenden, auf der Schuldner Kosten zu geshehenden Auffündi- gung mit 5 °%/% Zinsen. Rechtéanwalt Neumayer, in seiner angegebenen Eigenschaft handelnd, fordert die obgenannten Schuldner auf, das laut eingangs er- wähnter Urkunden geschuldete Kapital mit 274 #4 29 A, mit Zinsen zu 5 9% vom 11. November 1894 an, binuen dreier Monate, von Zustellung E Aktes an gerechnet, an die Gläubigerin resp. an thn als deren Bevollmächtigten zurückzubezahlen, widri- genfalls das Subhastationsverfahren eingeleitet wird.
Borstehende Kapitalsaufkündigung wird hiermit den obgenannten abwesenden Schuldnern auf Grund Beschlusses des Kgl. Amtsgerichts Waldmohr vom 99. August 1895 öffentlich zugestellt.
Waldmohr, den 7. September 189%.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Müller, Stellv.
[34824] Oeffeutliche Zustellung.
Der Seilermeister Benno Bunzel zu Eberswalde, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Grunmach zu Eberéwalde, klagt gegen den Siffer Franz Nuthenberg, früher ¿zu Fürstenberg in Meklenburg, unter der Behauptung, daß Beklagter am 9. Juni 1892 vom Kläger eine Leine im Gewicht von 20 Pfund zum Preise von 11 4 auf Bestellung fäuflih geliefert erhalten habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 11 6 nebst ses Prozent Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eberswalde auf den 14, De- ember 1895, Vormittags 9} Uhr. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Eberswalde, den 26. August 1895.
Schauer, j
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[34823] Oeffentliche Zustellung.
Die Sparkasse der Stadt Olpe, vertreten dur den Sparkassen-Rendanten Wormstall zu Olpe, flagt gegen den Peter Schuüttgeu aus Brenschede, icht unbekannten Aufenthalts, und Genosjen, wegen rud- ständiger Zinsen bis Ende 1894 von den im Grund- buche von Kleusheim Band 1X Blatt 47 Abth. IIT Nr. 1 und 2 eingetragenen Kapitalien von 450 4 und 278,57 M, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 52 /6 86 4 zu verurtheilen oder ih die Zwangsversteigerung der gepfändeten Fmmo- bilien gefallen zu lassen, und das Ürtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlyng des Nechts\treits vor das Königliche Amtsgericht zu Olpe auf den 24, Ok- tober 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pootmann Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[34844] Oeffentliche Zustellung. : Die Josefine Zemb, Ghefrau des Schreiners Alfons Jaeckle, ohne G2werbe, zu Colmar, Vauban-
Salzufer 4, vertreten durch Rechtsanwalt, Leyser hier,
als. stellvertretender Vorsitzender, die Landesgerichts-
flagt gegen den A, von Stepenkow, zuleßt hier, , Colmar ,
Jaeckle, Sehreiuer, früher in Colmar, 3. Zt. ohne bekannten ohn- und Aufenthaltéort, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsjéreits vor die IT. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Golmar auf den 268, November 1895, Vor- mittags 9 Uhr, mit ver Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwede der öfentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Colmar, den 14. September 1895.
Der Landgerichts-Sekretär: Mey.
[34843] Belauteinachung, : 5 Josefine Zemb, Ebefrau des Schreiners Alfons Fa ohne Gewerbe in Colmar, Vauban- traße Nr. 46, vertreten durch Rechtsanwalt Preiß in Colmar, klagt gegen ihren genannten Ghemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinshaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I1. Zivil- kammer des Kaiserlihen Landgerichts zu Colmar i. Elf. ist Termin auf den 26. November 1895, Vormittags D Uhr, bestimmt.
Der Landgerichts-Sekretär: Mes.
[34711] Gütertrennung®sflage. Angelika Welter, GChefrau des Holzhändlers und Bauunternehmers Eugen Nico, zu Nirheim Ob.-Elf. wohnhaft, hat gegen letzteren die Det eee flage bei dem Kaiserlichen [Landgerichte hierselbst durch den Rechtsanwalt Herrn Klug eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung t| auf Dienstag, den 29, Oktober 1895, Vor- mittags 9 Uhr, im Zivilfizungssaale des genannten Gerichts anberaumt. Mülhausen i. E., den 13. September 1895. Der Landgerichts-Sekretär: (L. 8.) Stahl.
[34712] Dur Urtheil der It. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8s. Juli 1895 ift die zwishen den Eheleuten Photograph Raphael Lucian Bossard-Schlegel zu Elberfeld und der Amanda, geb. Ammé, daselbst bisher bestandene ehclihe Gütergemeinshaft mit Wirkung seit dem 13. März 1895 für aufgelöst erklärt worden. Hoenidte, i, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[34713]
Durch Ehevertrag vor Notar Justiz-Rath Hundt in Krefeld vom 29. Juli 1895 haben die Braut- leute Wilhelm Busch, früher Bäckergeselle in Strümp, jet Bäckermeister in Unterrath, und Gertrud Gather, ohne Geschäft, früher in Strümp, jeßt in Unterrath, für ihre einzugehende Ehe völlige Gütertrennung vereinbart.
Ratiugen, den 12. September 1895. i Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3) Unfall- und Fuvaliditäts- 2. _ Versicherung.
Keine.
aguy Verdingungen 2c.
Eiseubahn-Direktionsbezirk Bromberg. Verkauf von Altmaterial.
Die bei den diesseitigen Inspektionen lagernden Altmaterialien, als: Schienen, Schwellen, Laschen, Stablschrott, Gußschrott, Eisenschrott, Blechschrott, Radreifen, Räder, Drehspähne, Rothguß, Metall- spähne, Zinkschrott, Plüsch, Tuch, Leder, Noßhaare u. a. m. sowie ausgemusterte Lokomotiven und Tender sollen verkauft werden. Anbietungstermin am S. Oktober d. J., Vormittags L Uhr, bei der unterzeihneten Direktion im Geschäftsgebäude, Zimmer Nr. 175. Die Angebote find mit der Auf {rift „Angebot auf Ankauf von Altmaterial bezw. Lokomotiven“ versehen an uns frei einzusenden. Bes dingungen liegen in den Bureaux unserer Betriebs- Fns\pektionen, der Maschinen-Inspcktion 2 Schneide- mühl, der Werkstätten-Inspektion a hier, sowie auf den Börsen zu Memel, Königsberg i. Pr., Danzi Berlin und Stettin aus. Dieselben können an bei unserem Zentral-Bureau-Vorsteher Herrn CEisen- bahn-Sekretär Brandt eingesehen und von demselben gegen Einsendung von je 60 Z in baar portofret bezogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Brom- berg, den 8. September 1895. Königliche Eisen- bahn-Direktion.
34698] [ Oeffentliche Verdingung der Lieferung von rund 124 000 fiefernen und eihenen Bahn- und Weichen \chwellen, eingetheilt in 17 Loofe. : Termin am 30, September 1895, Vormits tags 11 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Zims mer 97. j Die vorgeschriebenen Bedingnißhefte mit Bedin- gungen können bei dem Zentral-Bureauvorfteher, Eisenbahn-Sekretär Herrn Brandt eingesehen und von demselben gegen kostenfreie Einsendung von 60 4 in Baar postfrei bezogen werden. Zushlagsfrist bis zum 28. Oktober 189% Bromberg, den 12, September 1895. Königliche Eisenbahn-Direktion.
[32510] Submisfion.
Der Bedarf an Ockonomie-, Wirthschafts, und Betriebsbedürfnissen für die Königliche Strafanstalt zu Mewe für die Zeit vom 1. November d. J. bis zum 31. Oktober 1896 soll im Wege der Submission beschafft werden. :
Gs erstreckt sich dieser Bedarf auf:
Plenar Fleis, Yalg, Schmalz, Speck, Butter, Käse, Kolonialwaren, Kartoffeln, einz brot, Semmel, Braunbier, Seife und anders Reinigungs: Materialien, Brennholz, Petroleum, und Leder. i
Die Mengen und Beschaffenheit der Gegenstäy!de und die übrigen Änforderungen sind aus den iw, Se, kretariat der hiesigen Anstalt ausliegenden “Submis
straße Nr. 46, vertre{en durch Rechtsanwalt Preiß in )
flagt gegen ihren Ehemann Alfons
sionsbedingzngen zu ersehen,