1895 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

daselbst den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

N im Kreise Stade, dem Lehrer Krüper zu Schwelm, dem Lehrer, Küster und Organisten Möller zu Schledehausen im

S6

Deutscher Reichs-Anzeiger

óniglich Preußischer

Und

Staats-Anzeiger.

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für Berlin oußer den Post-Anstalten auch die Expedition

8SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

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| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S. JFuscerate nimmt au: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Verliu §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

L A C R P UUES eAin ae 44

M 236.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrath des Kreiscs Freystadt i. Schl., Geheimen Regierungs-Rath Neumann den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Landgerichts-Rath a. D. von Hadeln zu Cassel, dem Landrath Freiherrn von Richthofen zu Jauer, dem Rechnungs-Rath und Geheimen expedierenden Sekretär Pfan- stiel und dem Geheimen Registrator Wo lkewiß, beide vom Kriegs-Ministerium, dem Oberlehrer a. D, Professor Grün ju Straßburg i. E., dem Mitgliede des Kolonialraths, Ver- agsbuchhändler Ernst Vohsen zu Berlin, dem Dr. phil. Hans Gruner zu Jena, dem Kasernen-Jnspektor Krüger von der Garnison-Verwaltung zu Koblenz und dem Kirch- meifter, Sammetfabrikanten Eduard Nhodius zu Mülheim a. Rhein den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, 1 dem Oberst - Lieutenant z. D. Palis zu Charlottenburg,

* dem Ober-Bürgermeister Machatius zu Gnesen und dem

Gymnasial-Direktor Dr. phil. Heußner zu Cassel den König- lichen Kronen-Orden dritter Klasse, :

dem Premier - Lieutenant der Reserve des Schleswigschen Feld - Artillerie - Regiments Nr. 9 von Carnap - Quern- heimb, dem Banquier Karl Sattig zu Hirschberg i. Schl., dem Remonte - Depot - Rechnungsführer Ettel beim Remonte- Depot Neuhof-Treptow a. RN., dem Bureau: Vorsteher Diener beim Einwohner - Vieldeamt zu Erfurt, dem Rektor der Gemeindeschule und Küster zu Zehlendorf bei Berlin Biese, dem Nektor Rusch an der 4. Gemeindeschule zu Stettin und dem Rektor Springborn an einer Gemeindeschule eben-

dem Lehrer, Kantor, Küster und Organisten Granse zu Wust im zweiten Jerihowschen Kreise, dem Lehrer und Küster Krüger zu Heinersdorf im Kreise Angermünde, dem Lehrer PRuhßt zu Slocin im Kreise Gräß, dem Lehrer Kostrzewski zu Kajew im Kreise Pleschen, dem Lehrer Reese zu Hedendorf

Landkreise Osnabrück, dem Lehrer Lorch zu Melchingen im Oberamt Gammertingen und dem emeritierten Hauptlehrer und Kantor A ugust Shulz zu Naumburg a. Bober, Kreis Sagan, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Drdens von Hohenzollern, :

dem Gutshofmeister Heinrih Meyer zu Beßendorf im Landkreise Lüneburg, dem Schafmeister Gottlieb Hoff- mann zu Medniß im Kreise Sagan und dem herrschaftlichen Gärtner und Aufseher Wilhelm Wolters zu Lackhausen im Kreise Rees das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Torpedo-Oberbootsmannsmaaten Wil helm Warn e von S. M. Kreuzer IV. Klasse „Sperber“. und dem Bäckergesellen Johann Baptist Schirlin zu Mülhausen i. E. die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Obersten a. D. von Shmalßtz

zu Karlsruhe 1. B., zuleßt Kommandeur des 5. Chevaulegers-

Regiments Erzherzog Albreht von Oesterrcih, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, sowie

dem Kriminal-Polizei-Kommissär Rosal owski zu Ham-

burg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Nei.

Belanntma.ch Uns

Postanweisungen im Verkehr mit Serbien.

Von jeßt ab können nah Serbien Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im Wege der Postanweisung durch die deutshen Postanstalten vermittelt werden. Auf den Postanweisungen, zu deren Ausstellung Formulare der für den internationalen Postanweisungsverkehr vorgeschriebenen Art zu verwenden sind, ist der dem Empfänger zu zahlende Betrag in Franken und Centimen anzugeben.

Die Postanweisungsgebühr beträgt 20 Z für je 20 M

oder einen Theil dieses Betrages. Der Abschnitt kann zu \chriftlihen Mittheilungen jeder Art benußt werden. Telegraphishe Postanweisungen sind zugelassen. Ueber die

sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Lane Anse. Berlin W., den 28. September 1895. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Stephan.

Bekanntmachung.

Am heutigen Tage werden eröffnet:

bei den Reichs-Eijenbahnen in Elsaß - Lothringen an der Strecke Mülhausen i. Els. Basel der Haltepunkt Bloß heim für den Personenverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Danzig

Berlin, Mittwoch, den 2. Oktober, Abends.

an der Strecke Koniß—Neustettin der Haltepunkt Niesewanz für den Personenverkehr, |

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Halle a. Saale die 20,83 km lange Nebenb'ahnstrecke ben— Prebsh mit den Stationen Söllihau, Moschwig, Bad Schmiedeberg und Splau für den Gesammtverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Magde- burg der schon bestehende Haltepunkt Angern auch für den Güterverkehr in Wagenladungen, :

an der von den Königlich sächsishen Staats-Eisenbahnen verwalteten Mia Eisenbahn der Haltepunkt Tehwi § für den Personenverkehr.

Ferner wird am 15. d. M. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Frankfurt a. M. die 2257 km lange Nebenbahn Homburg v. d. H.—Usingen mit der neuen Haltestelle Homburg v. d. H. und den Stationen Seulberg, Friedrihsdorf, Köppern, Saalburg, Wehrheim, Anspah und A für den Gesammtverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 1. Oktober 1895.

Der Präsident des S Schulz.

BVBeroxronung, Aufhebung der Beschränkungen der von Wiederkäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden. 4 Vom 1. Oktober 1895.

Der Senat verordnet unter Bezug auf die vom Bundes- rath beschlossenen, am 1. Oktober d. J. 1n Kraft tretenden „Bestimmungen über die veterinärpolizeilihe Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine“ („Zentralblatt für das Deutsche Neich“’ 1895 S. 316):

. Die Verordnungen vom 8. März 1893 „und vom 7. November 1894, betreffend die Einfuhr von Wieder- fäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden, sind aufgehoben.

Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats am 27. September und bekannt gemacht am 1. Oktober 1895.

betreffend Einfuhr

BetanunntmaMGung, betreffend Dre Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden auf dem Seewege.

Der Senat bringt hicrdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß die Verbote und Beshränkungen der Einfuhr von Wieder- fäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden nach Hamburg, welche in den Bekanntmachungen des Senats vom 20. März 1893, 26. Februar 1894 und 9. Mai 1894 enthalten sind, mit dem 1. Oktober d. J. außer Kraft treten.

Für die auf dem Seewege aus den genannten Ländern, wie aus dem sonstigen Auslande hier zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine gelten vom 1. Oktober d. J. ab die von dem Bundesrath beschlossenen Oa über die veterinärpolizeilihe Behandlung der aus dem Ausland auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine, welhe mit der Bekanntmachung des Senats vom 96. Juli d. J. (Amtsblatt Nr. 104) veröffentlicht worden sind.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 30. September 1895.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Seminar-Direktor Joseph Freundgen zu Paradies zum NRegierungs- und Schulrath, und den Oberlehrer am Realgymnafium nebst Gymnastum in Leer, Professor Albert Wittneben zum Königlihen Gym- nasial-Direktor zu ernennen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der bisher im Ministerium der öffentlihen Arbeiten beschäftigte Wasser - Bauinspektor, Baurath Steinbick in Berlin ist der Königlichen Regierung in Bromberg zur dienst- lichen Verwendung überwiesen worden.

Der Bureau-Assistent Friedrich Fischer im Ministerium der lis nitadóe Arbeiten ist zum Geheimen Registrator ernannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten sind der Regierungs-Sekretariats- Assistent Hermann Schönsee aus Gumbinnen und der Regierungs-Sekretariats- Assistent Emil Ewerl ien aus Königs-

berg i. Pr. zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalfku- latoren, der Geheime Kanzlei-Sekretär Otto Leidecker zum Geheimen Registrator, sowie der Kanzlei-Diätar Albert Taboschat zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden. Der Regierungs- und Schulrath Freundgen ist der Regierung zu Arnsberg überwiesen.

Dem Gymnasial - Direktor Albert Wittneben ist die Direktion des Gymnasiums in Klausthal übertragen worden.

BetanntmacGuuUg en,

E Das bevorstehende Studien-Semester unserer Universität nimmt mit dem 15. Ott ober c.

seinen geseßlihen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir diejenigen, welche die Absicht haben die hiesige Universität zu besuhen, darauf aufmerksam, daß fie G pünfktlih mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sih dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblih erwachsen müssen, Zuglei ertuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studierenden, au ihrerseits zur Beobachtung dieses wihtigen Punktes der akademischen Disciplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der- jenigen Studierenden, welhe auf Grund_vorschriftsmäßiger Dürstig- feitsatteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein afademisches Stipendium #sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den En Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidun der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerha der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen- diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem geseßlichen Anfang des Semesters, von den Petenten in Perfon eingereiht wer- den müssen, und daß von denjenigen Studierenden, welchen die Wohl- that der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Verehtigung von dem erhaltenen Stundungs- schein innerhalb der ersten Woche nah dem geseßlichen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrauh gemacht werden muß.

Bonn, den 30. September 1895.

L MeTtor und Senat

der Nheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität.

E.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien-Semester findet vom 15. Oktober d. I. an bis zum 9. November inkl. statt. Später können nah den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu ent- huldigen vermögen. Behufs der Immatrifulation haben 1) die- jenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie

usländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations- papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeihnetén Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor- zulegen. Dieje E Inländer, welche keine Maturitätsprüfung be- standen, beim Besu der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie ih für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, fönnen auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 immatrifuliert werden.

Bonn, den 30. September 1895.

Die Immatrikulations-Kommission.

Angekommen:

_ Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen;

___ Seine Excellenz der General-Auditeur der Armee, Wirk- liche Geheime Rath Jttenbach, vom Urlaub. Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der Ce Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. VO]]e.

Nicchtamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Oktober.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin be- gaben Sich heute früh 8 Uhr 20 Minuten von der Wild- parfkstation nah Eberswalde, verließen den Sonderzug am Haltepunkt „Wasserfall“ und fuhren von dort nach dem Hospital, um der Einweihung desselben beizuwohnen. Nach Beendigung der Feier fuhren Jhre Majestät nah dem Bahnhof in Ebers- walde und von dort um 11 Uhr 15 Minuten mittels Sonder- uge wieder nah Wildpark zurück, wo die Ankunft Aller-

öchstderselben Mittags 1 Uhr 10 Minuten erfolgte.

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