1895 / 237 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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schaffen, nur daß jenes Resultat in manden Beziehungen no Vortbeile bietet. Als das prinzipiell Vollkommenste wird man ja allerdings das Verschaffen eines ganz und allein im Eigenthum des Arbeiters stehenden Hauses anzuerkennen haben, und das wird bier nicht erreidt, wo nur ein Eigenthum einer Gemeinschaft, der der Arbeiter angehört, besteht. Aber der Besiy eines eigenen Hauses kann für einen Arbeiter, für welchen er immer einen unverbältnißmäßig hohen Ga trie Kapitalwerth repräsentiert, doch auch nactheilig werden : so beispielsweise, wenn ein Arbeiter, wie es bei demselben doh immer- bin leichter vorkommen fann, durch besondere Umstände gezwungen wird, seinen Wohnsiß zu ändern, oder wenn ein Arbeiter stirbt und die Wittwe, wie es wohl häufig der Fall sein wird, nicht in der Lage ist, das Haus zu halten; in beiden Fällen wird ein Berkauf des Hauses mehr oder weniger plöglich nothwendig werden und dann regelmäßig nur mit Verlust und unter dem Werth zu bewerkstelligen sein. Auch if hon an sich mit dem Erwerb eines eigenen Hauses dur allmählihe Abzablungen für den Arbeiter unter allen Ümständen ein größeres Risiko verbunden. Alles dies fällt aber bei dem van Marken’schen Agneta-Park mit seinem Gemeinschafts- eigenthum weg; denn will ein Arbeiter an einen anderen Ort ziehen, oder is er scnsst n:cht mehr in der Lage, im Park zu wohnen, oder stirbt er und muß seine Wittwe den ererbten Besiß veräußern, fo überninmt die Gemeinschaft die Aktientheile und Aktien wieder, um sie demnächst entsprehend auf einen anderen, regelmäßig den nah- folgenden Bewohner zu übertragen; die gemahten Einzahlungen werden aber voll und ohne Abzug dafür erstattet, sodaß also kein Ver- lust cintreten kann. So is denn für den Arbeiter keinerlei Risiko ge- geben während er andererseits doch das wohlthuende und erhcbende Gefühl hat, toß er ein festes Neht an seinem Heim besißt, daß es mit in seinem Eigentbum steht: ein Gefühl, welches jeden niht {hon stark gesunkenen Menschen und für die Verkommenen in dieser Weise zu sorgen, wird wohl kaum irgend jemand für nothwendig halten auch dazu treiben wird, in jeder Weise für sein Haus Sorge zu

tragen und es nah Kräften zu erhalten, sodaß dadurch auch wiederum

die Gemeinschaft gefördert wird und nit zu Schaden kommen kann.

Unter diesen Umständen wird man das hier zur Anwendung ge-

brahte System für die Arbeiterwohnungsbeschafffung gewiß nur

auerktennend beurtbeilen können. Sieht man aber auch von der

Eigenthumsfrage vollkommen ab, so bleibt das doch immer noch

außer allem Zweifel, daß das Loos der Bewokner dieser Villengebäude

in dem Park, welcher dies nah allen Schilderungen thatsächlich und

nicht nur dem Namen nach ist, gewiß ein glüdckliczes und beneid?ns- werthbes ift, namentlich wenn man die Gesundheit, die Annehmlichkeit

und die ganze äußere Auëstattung und Lage der Wohnungen mit den

fonst die Regel bildenden Wohngelegenheiten in den Arbeitervierteln

der Fabrikorte und der großen, Städte vergleicht.

Aber diese Fürsorge für die Wohnungen is nur eine der vielen Veranstaltungen, welche hier zum Wohl der Arbeiter getroffen worden sind; es wäre noch eine ganze Reihe von Wohblfahrteeinrich- tungen bervorzubeben. So hat van Marken für das von ihm geleitete Unternehmer auch die Betheiligung der Arbeiter an tem Gewinn desfelben zur Einführung gebraht. Seit dem Jahre 1880 wurden von dem nach bestimmten Grundsäßen rechnung8mäßig feftgestellten Reingewinn der Niederländischen Hefen- und Spritfabriken alljährlich zunächst 10 9% den Arbeitern überwiesen. Herr van Marken hat hierbei wiederum die Förderung feiner Arbeiter wie auch den Vortheil seiner Unternebmung im Auge; prinzipiell ist er der Ansicht, daß der Arbeiter, dessen Arbeit auf die Höhe des Reingewinns mit von Einfluß ist, hierfür auch eine entsprehende Vergütun aus und nah diesem Reingewinn erhalten solle; andererseits wi er aber durch diese unmittelbare Betheiligung an dem Ertrag des Unternehmens die Thätigkeit und den Eifer der Arbeiter auf das höchste Maß anspannen und fo für das Unternehmen felbst einen noch böberen Vortheil erzielen. Unter die gleihen GeßcWtspunkte fällt auch die von ihm eingeführte Gewährung von Prämien in dem Falle, wenn aus einer bestimmten Menge des Rohprodukts über einen gewissen Durhschnittssaß herausgearbeitet worden ist, und hierbei hat er namentli die Erfahrung gemacht, daß der Werth der erzielten größeren Auébeute dasjenige, was den Arbeitern als außerordentliche Vergütung für die erhöhte Sorgfalt gezahlt wird, niht unwesentlih übersteigt, daß also troy höherer Lohnzahlung noch ein größerer Ge- winn für das Unternehmen erzielt wird. Der Gewinnantheil und die Prämien werden aber als außerordentlihe Zahlungen an die Arbeiter angesehen, und deshalb erachtet sich van Marken auc für befugt, dieselben noch weiter in erziehliher Weise zur Förderung des Sparsinns der Arbeiter zu benußten, indem er ein gewisses Sparen fogar zur Pflicht macht. Die außerordentlihen Vergütungen ge- langen nämli nicht ohne weiteres voll zur Autzahlung, sondern ein bestimmter Theil derselben wird auf den Namen des Arbeiters an die bestehende Sparkasse abgeführt. Dieser Theil beträgt für die jugend- Tien Arbeiter unter 18 Jahren 90 9/0, für alle Arbeiter zwischen 18 und 23 Jahren 75 9/0, für alle unverheiratheten über 23 Jahre 9509/0, für Berheirathete ohne Kinder 409/09, für Verheirathete mit einem Kind unter 15 Iahren 30 °/0, mit zwei Kindern 2009/9, mit drei Kindern 10%%, erst bei vier Kindern erfolgt volle Auszahlung. Diese zwangsweisen Spareinlagen werden mit 49/9 verzinst; cine theilweise Auszahlung findet in außerortentliwen Fällen wie Ver- beiratbung, Kindeëgeburt statt, eine gänzlihe beim Verlassen des Ge- äfts, im Todesfall und auch dann, wenn das Alter von 60 Jahren erreit ift. Freiwillige weitere Einzahlungen bei der Sparkasse sind natürlich zulässig, und es wird denselben, um sie zu fördern, sogar eine Verzinsung von 9/9 gewährt. Außerdem sind die Arbeiter durch

Versicherung in der mannigfahsten Weise gegen die Wechselfälle des Lebens geshütt. Es befteht eine Invaliditüts- und Pensionsversiche- rung, in deren Kasse außer den Beiträgen der Arbeiter jährli ein gewisser Theil des Gewinns der Unternehmung fließt; jeder Arbeiter erwirkt jährli eine seinem Lohn entsvrechende Police, und das Ganze ist so begründet, daß nach 40jähriger Arbeit, also mit 40 Policen, bei einem Alter von 60 Jahren eine Pension erworben is, welche dem Lohn des lezten Acbeiiahres gleihsteht. Dies ifft also ein unter den ehrenvollsten Bedingungen erworbenes Nuhegebalt, bei dessen Bezug der Arbeiter nichts von seiner Selbständigkeit cinbüßt, da er, wenn er freiwillig aus der Fabrik aus- \{eidet, ja, selb wenn er aus nidt ebrenrührigen Gründen ent- lassen wird, seine unverkürzten Pensionsansprüche behält. Doch ließ diese Lösung immer noch einen Wunsch unerfüllt. Wenn die Zukunft eines beute seine Laufbahn dur den Eintritt in die E beginnenden Arbeiters gesichert ist, wenn er weiß, daß fortan seinem thätigen Leben ein friedvoller Sonnenuntergang ‘gesichert ist, so war es bisher nicht ganz so für diejenigen, welhe in ihrer Laufbahn bereits weit vorgerückt waren, als die eben dargeftellte Maßregel ge- troffen wurde. Hier war also eine Lüdke, die jedoch in diesem Jahre leihfalls ausgefüllt worden ist; denn am Tage der 25 jährigen Subelfeièr entshlofsen sich die Aktionäre, die Betheiligung der Arbeiter und Angestellten an der Dividende von 109% auf 15 9% zu erhöhen, und bestimmten die weiteren 5 9%/o zur Erhöhung des Ruhe- gehalts der alten Arbeiter. Tritt die Invalidität vor Vollendung des 60. Lebenéjahres ein, so berehnet \sich die Pension ent- sprehend nach der Zahl der Arbeitsjahre beziehungsweise Policen, nur muß mindestens zwei Jahre volle Arbeit geleistet sein, ebe Pensionszahlung eintreten kann. Im Falle gewöhnlicher Krankheit wird der volle Lohn aht Wochen hindurch ausbezahlt, im Fall eines Unfalls im Betriebe auch darüber hinaus. Zu der bestehenden Krankeakasse sind zwangsweise wöchentliche Beiträge zu leisten und zwar sowohl für den Arbeiter wie auch für die Familien- mitglieder; den Arbeitern teht freie Wahl des Arztes zu, welcher aus der Kasse honoriert wird. Neben der Krankenkasse besteht auch noch eine Hilfsfasse unter den Arbeitern, bezüglih welcher aber ein Beitrittszwang niht normiert ist. Auch eine Lebens- versicherung ist eingerihtet, die indeß gleichfalls nur freiwillig in Anfpruh zu nehmen is. Endlich wird für Erziehung und Fort- bildung in weitgehendem Maße Sorge getragen. Den regelmäßigen Elementarunterriht erhalten die Kinder des Agneta-Parfks allerdings in den Schulen der Stadt Delft. Für diejenigen Kinder aber, welche die Schule noh nit befuhen können, ist im Park felbst ein Kindergarten cingerihtet worden. Die s\chulpflichtigen Kinder werden neben dem Schulbesuch auch für den eventuellen zu- künftigen Beruf vorgebildet, die Knaben erhalten Unterweisung theoretifher und praftisher Art, die Mädchen Unterricht in Hand- arbeiten, Stricken, Nähen, Kochen u. st w. Und dies wird dann namentlih für die Knaben auch nach Beendigung der Schul- vfliht fortgeseßt und geschieht in gleiher Weise bezüglich der jugendlihen Arbeiter und des Bureaupersonals. So erhalten auch die Schreiber und Kommis Unterricht in Sprachen, Handels- korrespondenz, Buchführung u. st w. Es wird in dieser Be- ziebung nach Möglichkeit für einen jeden gesorgt. Im Anschluß hieran sei noch erwähnt, daß auch ein Wochenblatt für den Agneta-Park seit 1882 herauégegeben wird, der „Fabriksbote“ („Fabrieksbode“), welches in der eigenen Drudckerei des Etablissements gedruckt wird; in demselben werden die Tagesereignifse kurz dargestellt, daneben aber besonders diejenigen Fragen berührt, welhe das gewerb- lihe Unternehmen und die Gemeinschaft felbst betreffen; immerhin trägt das Blatt zur Festigung des Zu'ammenhanges in der Gemein- haft nicht unwesentlih bei. Um allen diefen Einrichtungen einen dauernden Bestand zu geben, mußte für fie auch eine feste Ver- waltung8organifation geschaffen werden, und fo ift eine Regelung wie die eines kleinen Gemeinwesens erfolgt. Der leitende Verwaltungs8- körper wird „Kernel“ genannt und führt das Motto: „Met Elkaar voor Elkaar“ (Mit einander für einander); er besteht aus drei Ab- theilungen oder Kammern. Die erste Kammer ift die der Dirigenten und besteht aus den zwölf Abtheilung:-Chefs, welhe monatli zu- sammentreten; die zweite Kamm-:r, die der Werkführer und Kom- toristen, seßt fich aus den beiden im betceffffenden Dienst Aeltesten und sechs gewählten Vertretern zusammen, auch fie versammelt sich monatlich; die dritte Kammer, die der Arbeiter, endlih umfaßt die vier ältesten Arbeiter und zwölf weitere durch Wahl bestimmte. Jede Kammer wählt aus ihrer Mitte ihren eigenen Präsidenten und Sekretär und kann ihre eigenen Vorschläge und Anträge an die Di- reftoren machen, sich in gleicher Weise auch über die der anderen Kammern äußern. Halbjährlich tritt der ganze Kernel unter dem Vorsig eines Direktors zusammen und entschheizet über alle diejenigen Fragen, welche ledigli die Arbeiterschaît vetreffen, hat sih aber auch in den Sachen, bezüglih welcher die Direktoren odzr die Akiionâre zu be- stimmen -haben, berathend zu äußern. Dieser Verwaltungskörper ist ist gleichzeitig ein Einigungsamt im weitesten Sinne des Wortes welhes nicht nur spezielle streitige Punkte zwisch:n Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Entscheidung bringt, fondern gleichzeitig auch alles, was das soziale Leben und das Interesse der Ge- meinschaft erfordert, berücksichtigt und besorgt, sodaß dadurch {hon von vornherein jede ernstere Differenz ausgeschlossen erscheint, wie auch eine solche thatsählich bislang niemals vorgekommen ist. So ist denn dur eine feste und gute Verwaltungsorganisation dafür Sorge getragen, daß die men|cenfreundlihen Einrichtungen au dauernde sein werden; denn man wird zu der Hoffnung berechtigt

sein, daß durch diese Verwaltung Leute herangebildet und groß ge- zogen werden, welche das Begonnene im Sinne des Begründers weiter fortführen werden.

Handel und Gewerbe.

Leipzig, 2. Oktober. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Oktober 3,424 A, pr. November 3,425 6, pr. Dezember 3,45 46, yr. Januar 3,475 #, pr. Februar 3,50 , pr. März 3,50 4, pr. April 3,527 4, pr. Mai 3,55 4, pr. Juni 3,57§ #, pr. Juli 360 4, vr. August 3,60 4, pr. September 3,60 A Umsay 100 000 kg. Schwach.

Mannheim, 2. Oktober. (W. T. B.) Mao urfenaar t, Weizen pr. November 14,45, pr. März 14,80. Roggen pr. November 12,35, pr. März 12,45 Hafer pr. November 12,25, pr. März 12,70. Mais pr. November 10,20, pr. März 10,25.

Bremen, 2. Oktober. (W. T. B.) Börsen-Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum - Börse.) Willig. Loko 5,95 Br. Baumwolle. Niedriger. Upland middl. loko 45 4. Schmalz. Matt. Wilcox 325 4, Armour fhield 313 4, Cudahy 334 4, Fairbanks 27 4. Speck. Nuhig. Short clear middling loko 29. Wolle. Umsay 266 Ballen. Taback. Umsay 20 Faß Kentucky.

Hamburg, 2. Oktober. (W.T.B.) Kaffee. (Nahmittags- beriht.) Good average Santos pr. Oktober 754, pr. Dezember 744, pr. März 73, pr. Mai 72. Ruhig. Zudckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-Rohzucker I. Produkt Basis 889%/9 Rende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Oktober 10,65, pr. Dezember 10,824, pr. März 11,12}, per Mai 11,224. Rubig.

Pest, 2. Oktober. (W.T.B.) Produktenmarkt. Weizen loko matt, pr. Herbst 6,27 Gd., 6,29 Br., pr. Frühjahr 6,77 Gd., 6,78 Br. Roggen pr. Herbst 5,66 Gd., 5,67 Br., pr. Frühjahr 6,06 Gd., 6,07 Br. Hafer pr. Herbst 5.57 Gd.,- 5,59 Br., pr. Frühjahr 5,85 Gd., 5,87 Br. Mais pr. Oktober 5,40 Gd., 5,45 Br., pr. Mai-Juni 4,44 Gd., 445 Br. Koblraps pr. August- September 11,00 Gd., 11,10 Br.

London, 2. Oktober. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest, unverändert.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96% TJavazuder 123 fest, Nüben-Robzucker loko 104 fest. Chile-Kupfer 468/16, pr. 3 Monat 473/16.

_ Paris, 2. Oktober. (W. T. B.) Von der Börse wird berichtet : Die gestrige Geld vertheuerung, ausgehend von den Minen- Prolongationen, ist heute noch stärker hervorgetreten, wodurch die Baarverkäufe und Zeitkäufe zunahmen. Geldgeber waren auf allen Märkten zurückhaltend. Neports auf Ottomanbank bis 6 Fr., auf Spanier bis # 9%.

Amsterdam, 2. Oktober. (W.T. B.) Java-Kaffee good ordinary 55x. —- Bankazinn 392.

New-York, 2. Oktober. (W.T. B.) Die Börse eröffnete fest, wurde lebhaft und {loß recht fes. Der Umsay der Aktien betrug 243000 Stü.

Weizen anfangs {wach auf matte Kabelmeldungen und Ver- käufe des Auslands, später erholt auf feste Kabelmeldungen, Wetter- berihte über Trockenheit und auf Berichte von Ernteshäden in Argentinien durch Insekten, sowie auf Cholerameldungen aus Ruf- land. Schluß fest. Mais s{chwächte fich nach Eröffnung etwas ab, erholte sih jedoch auf Deckungen und auf die Festigkeit des Weizens. Schluß stetig.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 9, do. do. in New-Orleans 8, Petroleum Stand. white in New-York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. November 124 nom., Shmalz Western steam 6,22, do. Robe u. Brothers 6,50. Mais per Oktober 37, do. per November 37, do. per Dezember 355. Rother Winterweizen 674, Weizen per Oktober 66, do. per November —, do. per Dezember 68, do. pr. Mai 713. Getreidefraht nah Liverpool 23, Kaffee fair Rio Nr. 7 163, do. Rio Nr. 7 per November 15,35 do. do. per Januar 15,05. Mehl, Spring-Wheat clears 2,70, Zucker 32/16, Kupfer 12,25.

New- York, 2. Oktober. (W.T.B.) (Meldung des „R. B.*) In Seat tle (Washington) hat heute der Richter Sanford die Nück- trittserflärungen der Receiver der Northern - Pacific-Cifen- vahn abgelehnt, sie jedo ihres Amts entfeßzt wegen Nichtbeachtung seiner Aufforderung, sich wegen der von Jves erhobenen Be- \chuldigungen zu verantworten. MNichter Santkord ernannte Andrew F. Burleigh zum Neceiver innerhalb des Staats Washington. Jves gab eine neue eidlihe Erflärung ab, in der er ausfagt, daß Villard einen Monat vor der Einfezung der Receiver seinen Privatanwalt ermächtigte, Schritte zu thun, um die Northern-Pacific-Eisenbahn in die Hânde von Receivern zu übergeben.

Chicago, 2. Oktober. (W. T. B.) W eizen, anfangs schwach infolge von großen Ankünften im Nordweften und Nealisierungen, zog

später im Preise an auf gute Kaufluft und auf Deckungen der

Baissiers. Schluß test. Mais schwächte fih nah Eröffnung etwas ab, spâter erholt. Schluß stetig.

Weizen ver Oktober 603, dto. per Dezember 62. Mais per Ok- tober 307. Schmalz per Oktober 5,3822, do. per Januar 5,80. Speck short clear nom. Pork per Oktober 8,25.

_Worcefter (Massachusetts), 2. Oktober. (W. T. B.) Die hier versammelte demokratische Konvention verlangt die Au frechthaltung des bestehenden Gold-Standard und spriht den Wunsch aus, tes n Negierungs-Schuldverschreibungen stets in Gold einlösbar ein sollen.

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zuielluigen u. dergl.

3. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Vervachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Akltien-Gefellsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sathen.

[38123] K. Amtsgericht Befigheim. Zurückgencmmen wirÿ der am 24. d. Mts. wegen Betrugs gegcn den Fabrikarbeiter Christian Laidig von Habershlaht erlassene Steckbrief. Den 30. September 1895. Amtsrichter Wagner.

[38192]

In Ihrer Privaiklagesache gegen den Gutébesiter Otto Mohrmann auf Lüdershagen wegen Mißhand- lung werden Sie zur Hauptverhandlung über die von Fhnen gegen das Urtheil des Großherzoglichen Schöffengerichts zu Krakow vom 26. Juli 1895 ein- gelegte Berufung auf Anordnung des Großherzog- lichen Landgerichis hierselbft vor die I. Straffammer desfelben „uf Dienstag, den 10. Dezember 1895, Vormittags 1X0} Uhr, geladen. Wenn Sie weder seibst, rob turch einen mit s{chriftliher Vollmacht versehenen Rechteanwalt erscheinen, so wird die Berufung verworfen werden.

Güftrow, den 1. Oktober 1895.

Hannemar n, Akt.-Geh., Geérichtéschreiber des Großh. Mecklenburg-Schwerinschen Landgerichts.

An die Tageléhnerirau Ida Priemke, geb. Gustmann, früber zu Lüderébagen, jeßt unbetannten Aufentkt‘alts.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[38577]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge- machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Wittwe Lucie Rieckbof zu Schwerin gehö- rigen Wohngrundstücis Nr. 896 an der Burgstraße daselbst mit Zubehör Termine

1) zum Berkaufe nah zuvoriger endlicher Negu- lierung der Verkaussbedingungen am Mitt- woch, den 27. November 1895, Vor- mittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 18. De- zember 1895, Vormittags AUU Uhx, im Binimer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hicsigen Amgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 15. No- vember d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Ncchtsanwalt Kolbow zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- ftücks mit Zubehör geitatten wird.

Schwerin i. Meckl., den 30. September 1895. Großherzogliches Amtsgericht.

[337] Aufgebot. Nachdem i 1) Frau Anna Katharina Rotb, geb. Hoffmann,

zu Wiesbaden, den Erwerb und Verlust der Schuld- verschreibung der Nafsauischen Landeëbank Litt. Hk.

Nr. 3837 über 500 M nebst Talon mit Zinékupons bis einschließlich 1. Juli 1897

und 2) die Freifrau Friederike Dorothea von Pelser-Berenéberg in Berlin den Erwerb und Ver- luft der lgen der Wiesbadener Casino-Gefellshaft zu Wiesbaden Nr. 3 bis ein- s{ließlich Nr. 14 über je 500 (4 durh Beschluß vom 6. März 1888 genehmigten 4°/g igen Kellerbau- Anlebens glaubhaft gemacht und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraftloserklärung der be- treffenden U! kunden beantragt haben, so wird

a. der Nassauischen Landesbank die Ausgabe neuer Zinêabschnitte zu der unter 1 erwähnten Schuldver- schreibung an den etwaigen Vorzeiger des Talons vor der richterlichen Erledigung der Sache, sowie die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer dieser Schuldverschreibung und der Kupons hiervon

und b. der Wiesbadener Casino-Gesellshaft die Zablungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der unter 2 erwähnten 12 Schuldverschreibungen, und zwar beiden Schuldnern bis zum Auétrage der Sache bei Vermeidung doppelter Zahlung unterfagt,

c. der ctwaige Inhaber des unter 1 erwähnten Talons aufgefordert, diefen Talon binnen einer Frist von 90 Tagcn, vom A1. Juli 1897 an gerehnet, bei Verlust seines Rechtes aus diesem Talon dem Gerichte vorzulegen

und 4d. dem etwaigen Inhaber der unter 1 und 2 bezeihneten Schuldverschreibungen aufgegeben, die- selben binnen 5 Jahren vom Tage dieser Aufforderung an, spätestens aber in dem auf den 9, April 1900, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Termine bei Verlust seiner Rehte aus denselben und der

Kraftloserklärung dieser Schuldverschreibungen vor- zulegen. Wiesbadeu, den 23. März 1895. Königliches Amtsgericht. 1V.

[38331]

Das Aufgebotsverfahren haben brantragt:

1) der Kaufmann H. Oehlberg in Bukarest wegen des Braunschweigischen Prämienlooses über 20 Thaler

e 60 M. : Serie §405 Nx. 490,

2) die Erben der hieselbft verstorbenen Ehefrau des Dachdeckermeisters Carl Meyer, Dorothee, geb. Schacht, wegen der von der Lebens-Versicherungs- gesellschaft Caisse Général des Familles zu Paris, auf den Namen der vorgenannten Ebefrau Meyer unter Nr. 12869 am 18. März 1869 ausgefertigten Lebentversicherungs-Police über 7500 Fr.,

3) der Partikulier Hermann Mödcker hier wegen der 3 Theil-Hypothekenbriefe vom 23. September 1879, inhalts welcher an den ihm gehörigen, in hie- siger Stadt auf dem Bruche No. ass. 381, 382 und 383 belegenen, in Eins gezogenen Häusern sammt Zubehör für

a. den Gastwirth Julius Tütge hier 600 4 nebst 59/0 Zinsen,

b. den Sattlermeister Albert Schulz 100 4 nebst 5 9/9 Zinsen,

c. den Sattler Johannes Tütge 100 4 nebst 5 % Zinsen

im Grundktuche hiesiger Stadt Band 80A. 88 zur Hypothek eingetragen sind.

Die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Urkunden werden hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen

y

Ansprüche spätestens in dem auf den 13. Mai AUP Ne bieacus 10 Uhr, vor unterzeihnetem Gerichte Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24 ke- stimmten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar die zu 1 und 2 bezeichneten allgemein, und die zu 3 bezeichneten, dem Eigenthümer des verpfändeten BRIES gegenüber für fraftlos erklärt werden ollen.

Braunschweig, den 16. September 1895. Herzogliches Amtsgericht. I. Heinemann.

[38329] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 2610 der Kreissparkasse hierselbst über 170,31 M, ausgefertigt für die un- verehelihte Caroline Schulz in Saddek, ist angeb- lih verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vormundes der Caroline Schulz, des Wirths Fried- rich Smclinski in Saddek, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es werden daher die Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. April 1896, Vor- mitiags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, ihre RNechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des bezeihneten Buchs erfolgen wird.

Neidenburg, den 19. September 1895.

Königliches Amtsgericht. Ulbrich.

[38334] Aufgebot.

Der Weichensteller Josevh Wulf zu Lauenförde hat das Aufgebot des Quittungsbuchs der städtischen Sparkasse Dortmund Ss. 1l_ Nr. 13025 über 376,16 M, welches für seine Chefrau Minna, geb. Haasenbein, ausgefertigt ist, beantragt. Oer Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. April 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Zimmer 39, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dortmund, den 26. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[23047] Aufgebot. Die Sparkassenbücher der Ständislen Neben- Sparkasse zu Friedland N.-L.

a. Nr. 2214 über 16,83 4, ausgefertigt für Karo- line Köhler in Friedland N.-L.,

b. Nr. 2515 über 83,01 Æ, ausgefertigt für Wil- helmine Jacob in Klein-Muckrow,

sind angebli verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich

zu a. der verehelichten Kutscher Careline Jacob, geb. Köhler, in Hartensdorf,

zu b. des Dienstmädhens Wilhelmine Jacob in Klein-Muckrow,

zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Die Inhaber der Sparkasjenbücher werden aufgefordert, spätestens in tem auf den 22. Ja- uuar 1896, Vormittags Uk Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 8/9, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Bücher erfolger. wird.

Beeskoto, den 25. Juni 1895.

Das Königliche Amtsgericht.

[38336]

Auf Antrag des Justiz-Naths Gerhard hier, als Vertreter der ersten Hypothekgläubigerin, der Rhei- nishen Hypothekenbank zu Mannheim, is Termin zur Wiederversteigerung des zur Konkursmasse des Tischlermeisters Gustav Möhnke hieselbst gehörigen, Nr. 2244 an der Ecke der Magnikirh- und Friefen- straße hieselbst belegenen Hauses und Hofes, da der bisherige Höchstbietende, der Glaser Wilhelm König hier, den Kaufpreis nit zur festgeseßten Zeit bezahlt hat auf den 5. November c., Morgeus 410 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, August- ftraße 6, Zimmer Nr. 39, anberaumt.

Braunschweig, den 24. September 1895.

S ge. X. abe.

[37856]

Altenrath 62. Im Flurbuch der Gemeinde Alten- rath ist als Eigenthümer der Parzelle Flur 1 Nr. 255/112, am Büttelsfiefen, Holzung, groß 2 a 85 qm, der Ackerer Johann Rödgen in Lohmar ein- getragen. Derjelbe ist versto:ben, und sind die Erben nicht zu ermitteln. Da das Eigenthum an obiger Parzelle die Chefrau des Tagelöbners Lorenz Hoff- stadt, Gertrud, geb. Beer, in Lohmar in Anspruch nimmt, so werden die Erben des genannten Rödgen in Gemäßheit des § 58, Abs. 2, des Geseßes vom 12. April 1888 zu dem auf den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin

vor das unterzeichnete Amtsgericht Siegburg, Wilhelm-

straße Nr. 9, mit der Aufforderung geladen, spätestens in diesem Termin etwaige Ansprüche an der be- zeibneten Parzelle geltend zu machen, widrigenfalls die Eintragung in das Grundbuch ohne Einwilligung der Geladenen gemäß 58 Abs. 1, 57 Nr. 2 und 3 des erwähnten Gesetes erfolgen wird.

Siegburg, den 27. September 1895.

Königl. Amtsgericht. Abtheilung für Grundbuchf. TIT a. [38332] Bekanntmachung.

In der Grundsteuer-Mutterrolle der Gemeinde Stotzheim sind eingetragen unter Artikel 394 auf Schumacher, Wilhelm, Geschäftsmann zu Stoßheim, die Parzellen :

Flur 6 Nr. 3/3, auf der Mirgelékaul, Aer, 10,11 a,

7 Nr. 250/197, auf den Selmen, , 04. G0 000/219, am Kreuzbera, (99, 9,06,

8 Nr. 342/201, im oberen

Buschfeld, , ferner unter Artikel 168 auf Mainz, Peter, Wirth zu Stoßheim, die Parzelle Flur 4 Nr. 86, in der Hölle, Aer, 1,42 a. Das Eigenthum an den vor- bezeichneten Grundstücken unter Artikel 394 nimmt in Anspruch Nikolaus Reit, Taglöhner zu Stoßzheim, an tem vorbezeibneten Grundstück unter Artifel 166 Eheleute Peter Joseph Kolzter, Ackerer, und Wil- helinine, geb. Strang, daselbst. Alle Personen, melche bermeinen, an den vorbezeihneten Grundstücken Eigenthumsansprüche zu haben, werden aufgefordert, solche spätestens am 20. Dezember d. J. bei der unterfertigten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls die Eintragung der vorgenannten Personen als Cigen-

thümer erfolgen wird. Rheinbach, den 27. September 1895. Königliches Amtsgericht. 11] þ.

[38326] Aufgebot. i

Auf Antrag der Frau Magdalena Bâärmann (Behrmank), geb. Augustin, bierselbst, Elsaftraße 24, I, wohnhaft, wird ein Aufgebot dabin erlaffen :

I. Es wird der am 30. Dezember 1844 zu Seefter geborene Tisbler Jobonn Andreas Värmann (Behrmann), welcher am 1. August 1881 von hier nah New- York gegangen ift, in den ersten 4 Wochen von dort aus geschrieben hat, seitdem aber vershollen ist, hiermit aufgefordert, si bei der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts, E 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 17. April 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Partcrre links, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt und die Che mit der An- tragstellerin werde für aufgehoben erklärt werden.

. Es werden alle unbekannten Erben und Gläu- biger des genannten Verschollenen hiermit auf- gefordert, ihre Ansprühe bei der vorbe- zeichneten Gerichtsschreiberei, spätestens aber in dem vorbezeihneten Aufgebotstermin anzu- melden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäh- tigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillshweigens.

Hamburg, den 28. September 1895.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebots\sachen. (ges) Desdorpf Dr. : Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

[38333] Aufgebot. E

Auf den Antrag des Kolons Christian Friedrich Kottenbrink Nr. 30 zu Kleinendorf, vertreten durch Rechtéanwalt Heitzeberg zu Rahden, wird hierdurch der Christoph Heinrih Kottenbrink, geboren 30. Oftober 1845, Sohn der Eheleute Kolon Friedrih Wilhelm Kottenbrink und Marie Elisabeth, geb. Detering, Nr. 30 zu Kleinendorf, welcher aus Kleinendorf im Jahre 1863 als Goldsucher nah Kalifornien ausgewandert ist und seit dem Jahre 1871 verschollen ift, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin Dienstag, den 14. Juli 1896, Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er- folgen wird.

Rahden, den 24. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38327] Aufgebot. Auf Antrag t A. des Testamentsvollstreckers des verstorbenen Restaurateurs Johann Carl Theodor (auch Iohann Theodor Carl) Rötger, nämlih des hiesigen Rehtsanwalts Dris. jur. N. L. Oppen- heimer, und B. der Benefizialerben des Erblaffers, nämlich: 1) der Wittwe desselben, Johanna Dorothea A (Friedrica) Rötger, geb. Schläger,

un 2) der Kinder desselben: a. cas Wittwe Emma Gerhold, geb. Rötger, un b. der Ehefrau Bertha Boldemann, geb. Rötger, im Beistande ihres Ehemannes John Gustav Adolf Boldemann, \ämmilih vertreten dur die hiesigen Rechtsanwalte Dr. jur. R. L. Oppenheimer, Dr. jur. P. Oppen- heimer und Emil Behrens, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden 1) alle, welhe an den abseiten der Antragsteller sub B. auêweise Bescheinigung des Amtsgerichts Hamburg am 27. Juli 1895 mit der NRechts- wohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des hierselbst am 16. Juli 1895 todt aufgefun- denen Restaurateurs Johann Carl Theodor (auch Johann Theodor Carl) Rötger Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen ; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 12. Februar 1895 bierfelbst errihteten, am 1. August 1895 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des Antragstellers sub A. zum Testamentsvollstrecker und den demselben er- theilten Befugnissen, namentlich der Be- fugniß, den Nachlaß den Behörden gegenüber zu vertreten, Hypotheken und Grundstüde, die auf Namen des Erblassers stehen, zu be- schweren, umzuschreiben, zu verklausulieren und in Aufhebung von Klauseln zu konsentieren, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solhe Ansprüche, Forderungen und Wider- sprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter- zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Sto, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 22. November 1895, Nach- mittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Nechtsnachtheil, daß die niht angemeldeten Ansprüche und For- derungen gegen die vorgenannten Benefizialerben nicht geltend gemaht werden können. Hamburg, den 28. September 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf, Dr. Veröffentlicht: U de, Gerichtsschreibergehilfe.

[38374] Aufgebot.

Auf den Antrag des Zellers Johann Rottmann, gen. Baving, als Vormunds der Minorennen Bernardina Vertiha, Wilhelmine und Johanna Franzisca Bense zu Haltern, Kspl. Leer, des Zimmer- manns Theodor Viefhues, namens seiner Ehefrau Anna, geb. Bense, daselbst, und_des Landwirths Hermann Bense, gen. Körmann, zu Osterwiek, werden die Nachlaßgläubiger der Wittwe Zellers Friedrich Bense resp. Wittwe Landwirths Beraard Gaußel- mann, gen. Huesmann, zu Haltern, Kspl. Leer, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermineden 4,De- zember 1895, Vormittags 1A Uhr, ihre An- sprüche auf den Nachlaß derselben bei dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigen-

falls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur *

noh insoweit geltend maten können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erivous wird.

j E Burgstciufurt, den 29. September 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[38335] Aufgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts Henschel zu Breslau, als Pfleger des Nachlasses des am 1. August 1894 zu Reinerz, mit dem Wohnsige in Breslau, ver- storbenen ehemaligen Rittergutébesißers Ludwig Otto, werden die Naclaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des oben erwähnten Ludwig Otto aufgefordert, spä- testens im Aufgebotstermine am 9, Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, am Scbweidniter-Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89, im 11. Stock, oder vorber \chriftlich ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Einreichung etwaiger urkundlicher Beweisfstücke oder deren Abschrift anzu- melden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben beziehungëêweise den Nachlaßpfleger ihre Ansprüche nur noch foweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem 1. August 1894 aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche niht erschöpft wird. Breslau, den 25. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38330] Aufgebot.

Auf Antrag des Geschäftsführers Wilhelm Grüttner zu Breslau als Benefizialerben, vertreten durch den Rechtsanwalt Pavel ebendaselbst, werden die Nachlaß- gläubiger und Vermächtnißnehmer nah dem am 28. Februar 1895 zu Breslau, seinem Wohnsitze, verstorbenen Geschäftsführer Karl Grüttner aufge- fordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Karl Grüttner unter Angabe des Grundes und Ein- reihung der urfundlihen Beweiëstücke oder deren Abschristen bei dem unterzeichneten Amtsgerichte spätestens in dem an Gerichtsstelle, Zimmer 89, 11. Stock, abzubaltenden Aufgebotstermin am 16, Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, oder vorber \chriftlich anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen in der Art ausgeschlossen werden würden, daß fie dieselben gegen den Benefiztal- erben nur infoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Befriedi- gung der angemeldeten Ansprüche nit erschöpft wird.

Breslau, den 27. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38578] Oeffentliche Bekauntmachung.

Die am 6. Mai 1895 zu Berlin verstorbene Ren- tiere Fräulein Emma Friederike Pieper hat in ihrem am 27. Juli 1895 publizierten Testamente vom 7. Dezember 1881 den Sohn des Nittergutsbesißers Pieper in Smazin, Vornamens Gustav, und den Sohn des Hausbesißers Hermann Pieper, Vor- namens Nudolf, bedacht.

Berlin, den 24. September 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.

[38337] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 4. Juni 1895 zu Berlin verstorbene Frau Johanna Cohn, geb. Lahmann, hat in den mit ihrem Chemann, dem Kaufmann Hirsh Cohn, er- richteten, am 10. Juli 1895 publizierten lettwilligen Verfügungen seine Schwester Friederike Jacobsohn, geb. Cohn, und die Tochter seines Bruders Hermann Cohn, Namens Hulda, bedacht.

Berlin, den 18. September 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.

[38595] Bekanutmachung.

Die Wirth Valentin und Catharina, geb. Schmiegel, Jakubowicz’shen Eheleute, früher in Lagiewniki, Kreis Gnesen, wohnhaft, sind durch Ausschlußurtheil vom beutigen Tage für todt erklärt worden.

Gnesen, den 24. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38592] Bekanntmachung.

Durch Urtel vom 27. September 1895 i} der Matrose Georg Emil Gustav Struck von hier, ge- boren am 8. November 1860 als eheliher Sohn des Böttchergesellen Wilhelm Carl Struck und dessen Ehefrau Julie Louise, geb. Otto, für todt erklärt.

Stettin, den 28. September 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[38322] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach- laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 16. Ja- nuar 1894 zu Kreuzburg verstorbenen Kohlenhändlers Vincenz Kurzeja aus Breslau, ist beendet.

Breslau, den 28. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38310] Bekauntmachung.

Durch Aus\hlußurtel vom 20. d. M. ift die von der Lebenéversicherungs-Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 18. Mai 1880 für den Mühlenbesitzer Bernhard Schulz zu Priemhausen als Vormund des minderjährigen Emil Hermann Paul Markewsky genannt Schönfeld zu Friedrihswalde ausgestellte Police Nr. 326 792 über 300 A für kraftlos erklärt.

Stettin, den 26. September 1895.

Königliches Amtégericht. Abtheilung &I.

[38318]

Das Quittuncsbuch Nr. 33225 der Mecklen- burgishen Sparbank in Schwerin i. M. über 550 M nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1894, aus- gestellt für den Erbpä&tersohn Heinrih Fehlandt s A ltorf, ist im Aufgebotsverfahren für kraftlos e

Schwerin M eOa.), den 30. September 1895,

Großherzoglihes Amtsgericht.

[38594] Vekanutmachuug. 4

Das auf den Namen des Gelbgießers Wilhelm Schüler lautende Sparkassenbuch der Kreissparkasse Gnesen Nr. 16 750 ist durch Urtel vom 24. Sep- tember 1895 für fraftlos erflärt worden.

Gnesen, den 24. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38587] Bekanutmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen

Amtsgerihts vom 17. September 1895 ist das

Quittungsbuch Nr. 265 des Wormditter Spar: und

Darlebnékassenvereins e. G. m. u. H. z

Wormditt über 1342,01 , ausgestellt für Joh.

Bahr, Hofmann in Lemitten, für kraftlos erklärt

worden.

Wormditt, den 30. September 1895. Königliches Amtsgericht.

[38598] _ Bekanntmachung.

Mit diesgerichtlihem Ausschlußurtheil vom 25. Sep- tember l. J. wurden die Sparbücher der Sparkafsa Bamberg Nr. 829 über 212 (A 60 4 auf Lorenz Schricefer, unehelich der Maria Schriefer von Wernsdorf, und Nr. 2942 über 178 4 48 4 auf Katharina Schreck, minderjährige Wegmacherstochter von Dingolshausen, als Gläubiger lautend, für kraftlos erklärt.

Bamberg, den 1. Oktober 1895.

Königliches Amtsgericht. T. (Tue S) (Unterschrift) [38311]

Im Namen des Königs! Verkündet am 24. September 1895. Kummetat, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 1) des Besitzers Jurgis Jaast in Laugallen, 2) der Wi1twe Elutte (Lotte) Gintaut, geb. Gintaut, daselbft,

vertreten durch die Rechtsanwalte Meyer und Dr. Zimmer in Tilsit, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts. Rath Mendrzyk für Necht:

1) Die Hypothekenurkunde über die ‘Post Lau- gallen Nr. 79 Abth. 111 Nr. 6 von 200 Thlrn. der Wirth Martin und JIllutte, geb. Gintaut, Gin- taut’shen Eheleute in Laugallen gebildet aus dem Hypothekenbriefe, der Schuldurkunde und dem Ein- tragungsvermerke vom 16. Januar 1892 wird behufs Neubildung für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Besißer Jurgis Jagst zu Laugallen auferlegt.

Tilfit, den 24. September 1895.

Königlicves Amtsgericht. Mendrzyk.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 23. September 1895. Kroll, Gerichts\chreiber.

Auf den Antrag des Landwirths Christoph Heinri E Nr. 6 in Brammer erkennt das Königliche

mtsgericht zu Baffum, Abtheilung T, dur den Amtsrichter Burghard für Recht :

Die eine Hypothekenurkunde bildende Ausfertigung derjenigen Zessionêurkunde wird hiermit für kraftlos erklärt, welhe am 31. Dezember 1875 errichtet worden ist über die Abtretung der laut gerichtlichen Vertrages vom 25. April 1854 dem Halbmeier Hermann Friedrich Welling in Wedehorn gegen den Bäcker Friedrih Föste in Loge zustehenden 4% Darlehnsforderung von 200 Thlr. Gold seitens der Erben des vorbezeichneten Halbmeiers Welling an Marie Margarethe Welling in Wedehorn. (Die vorbezeihnete Darlehnsforderung ist am 31. März 1886 bei Anlegung des Grundbuchs eingetragen im Grundbuche von Loge Blatt 68 in Abtheilung 111 unter Nr. 1.)

[38309]

[38584] Bekauntmachung.

Die Hypothekenbriefe über die im Grundbuch des Guts Proszysk in Abtbeilung ITT Nr. 39 für Gustav Krieger eingetragenen 10000 A und für Oscar Krieger eingetragenen 20000 4 sind dur Urtheil von beute für fraftlos erflärt.

Strelnow, den 1. Oftober 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38597] Im Namen des Königs!

Verkündet am 20. August 1895. Refr. Thode, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Maklers Chr. Büsing zu Elmshorn, vertreten durch den Rechtsanwalt Hager daselbst, erkennt das Königlihe Amts8geriht zu Dorn dur den Amtsrichter Fuhrberg für Ì e S

Der Hypothekenbrief über die für den Makler Christian Büsing auf Grund der Schuldurkunde vom 29. März 1882 im Grundbuch von Elmshorn Band XPV11 Blatt 812 Artikel 77 in Abtheilung 111 unter Nr. 9 eingetragene Post von 2000 zwei- tausend Mark wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.

[38320]

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 25. September 1895 ift die Hypothekenurkunde vom 10. Mai 1875 über die im Grundbuche von Bückelte Band I Blatt 20 Abth. 111 Nr. 1 ein- getragene Post von 9000 Æ für kraftlos erflärt.

Meppen, den 26. September 1895.

Königliches Amtsgericht. I.

[38315] Am Namen des Königs! Verkündet am 18. September 1895.

In der Aufgebotssache des Rentiers Heinrich Schumann in Köslin, vertreten durch den Kämmerer Corduan in Pollnow, hat das Königliche Aer zu Pollnow durch den Amtsrichter Knop für Recht erkannt:

Das Hypothekendokument über 2000 Thlr. Nest- kaufgeld, welche auf dem dem Gutsbesißer Wilhelm Kroggel zu NRoßtog gehörigen Grundstücke Roßog- Vettrin Nr. 7 in Abtheilung I1IT Nr. 4 für den Prediger August Wilde eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Pollnow, den 26. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

[38586] i

Der Hypothbekenshein 4. 4. Wittenburg, den 25. April 1894, über 613 4, eingetragen zu Grund- und Hypothekenbuch der kanonfreien Erbpachthufe Nr. 4 zu Lüttow Fol. 5B. für die Chefrau des Erbpächters Garber zu Zarrentin, Elise, geborene Edler, ist für kraftlos erklärt.

Witteuburg, den 1. Oktober 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.