E E P L E E C E
D E Pet roi Maire ee d
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung.
Bayern.
- Als Vertreter der bayerishen Armee ge fich heute der Kriegs-Minister Freiherr von As, der kommandierende General des II. Armee-Korps, General von Xylander und der Chef des Generalstabs, General-Lieutenant von Giehrl zur Enthüllung des Denkmals Kaiser Friedrih's nah Wörth.
Auf der Tagesordnung der gestrigen Sißzung der Kammer der Abgeordneten standen die drei Anträge der Abgg. Lerno, Dr. Ratzinger und Löwenstein auf Ab- änderung des Heimathsgeseßes. Der Minister des
Innern Freiherr von Feiliß)ch erklärte : die Regierung stehe.
noch heute auf dem Standpunkt des Antrags Lerno, welchen die Kammer der Reichsräthe abgelehnt habe. Die Regierung erwäge, auf welhem Wege die Einwände der Reichsräthe zu beseitigen seien : sobald diese Erwägungen zum Abschluß gekommen seien, werde fie einen Geseßentwurf auf Abänderung des Heimathsgeseßes einbringen. Angesichts dieser Erklärung zog der Abg. Lerno seinen Antrag zurück. Jm Laufe einer längeren Geschäftsordnungsdebatte erklärte der Minister des Innern Freiherr von Feilißsch, er könne über den Zeit- punkt der Einbringung keine bindende Erklärung abgeben; die Frage werde jedoch für eine brennende erachtet und die Vor- lage baldmöglichst fertiggestellt werden. Darauf zogen auch die Abgg. Dr. Ratinger und Löwenstein ihre Anträge zurü. ‘ Vaden.
Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist gestern Nach- mittag zum Besuh Jhrer Königlichen Hoheiten des Groß- herzogs und der Großherzogin in Baden-Baden ein- getroffen.
Elsaß-Lothringen.
An der Feier der Enthüllung des Kaiser Friedri ch- Denkmals auf dem Schlachtfelde von Wörth werden außer Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin, der „Straßb. Korrespondenz“ zufolge, die nachstehend auf- geführten Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften theil- nehmen: Jhre Majestät die Kaiserin Friedrich, Seine Majestät der König von Württemberg, Jhre König- lihen Hoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin von Baden, Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern, Seine Hoheit der Erbprinz und Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen mit Jhrer Durchlaucht der Prinzessin Feodora von Sachsen- Meiningen, Seine Hoheit der Prinz und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih Karl von Hessen, sowie Seine Durchlaucht der Prinz und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe.
Deutsche Kolonien,
Ueber eine Bereisung des Sannaga im deutshen Schuß- gebiet Kamerun, die in der Zeit vom 22. bis 31. August der Kaiserlihe Gouverneur von Puttkamer in Begleitung des Korvetten-Kapitäns Walther unternommen hat, bringt das „Deutsche Kolonialblatt“ nachstehenden Bericht des Gou-
verneurs:
„Die beiden bei dieser Gelegenheit von mir besuchten großen und {nen Missionéstationen — Lobethal der Basler Mission und Marienberg der Pallotiner — machen einen vortrefflißen Eindruck. Beide Missionen scheinen friedlich und mit gutem Erfolg nebentinander zu arbeiten.
Die Regierungéstation Edea fand ih in treffliher Ordnun vor. Das neue, massiv aus Bruchsteinen erbaute Stationsgebäude ift der Nollendung nahe; es lieat auf einem luftigen Hügel am Strom mit freier Auésicht auf die Südfälle, deren gewaltige Wassermassen sh donnernd über \hroffe Felêswände in den Flußkesjsel hinabstürzen. Edea isstt landschaftlich unbedingt einer der \{chönsten Punkte des Schußgebiets.
Die Friedenêunterhandlungen mit den durch den Rittmeister
Freiberrn von Stetten besiegten Bakokostämmen schreiten langsam vorwärts. Lieutenant Schmidt unterstüßt zunächst den Stations- hef v on Brauchit sch in seiner dortigen Thätigkeit, um sich mit afrikanishen Dirgen und Verhältnissen vertraut zu mahen. Sobald die Regen naclassen, wird Herr von Brauch its den ersten vor- bereitenden Vorstoß nah Osten machen und wobl zunächst mit den bisher feindlihen Dogodjés behufs Anlage einer fliegenden Station in Beziehungen zu treten suchen. __ Nachdem nunmehr die seinerzeit von Afffsessor Weblan bestraften, am Flusse ansässigen Bakokoorte die ihnen auferlegte Kriegsentshä- digung zum großen Theil bezahlten, babe ih ibnen den Nest im Gnaden- wege erlassen und eine allgemeine Amnestie proklamiert, um den Leuten endlih Frieden und Nuhe wiederzugeben und sie zu veranlassen, si wieder mehr mit Handel und Anbau zu beschäftigen.
Die Ausweisung der Dualla avs Edea hat nah einstimmiger Ausfage der Woermann'’sck{en Faktoristen in Edea und Malimba einen durhaus wohlthätigen Einfluß auf den Handeléverkehr ausgeübt. In Edea besonders ist seit kurzem ein ziemli reger Glfenbeinhandel auf- geblüht, und zwar verkaufen die Leute ihr Elfenbein wesentlich gegen Salz, welhes über Malimba in großen Mengen eingeführt wird. Die ehemals zerstörten Malimbadörfer find größtentheils wieder auf- gebaut, wobei sich in Aufbau und Anlage der Häuser der zivilisierende Einfluß der Mission unverkennbar geltend macht. Einen recht freund- lichen Eindruck machen die zahlreichen, mit {chwarze« Lehrern besetzten fleineren Zweigstatiogen der Basler Mission am unteren Flußlauf mit ihren Glockenthürmhen und deutschen Flaggen.
Der Dampfer „Soden“, auf welchem die Fahrt gemacht wurde, bewährt sich nach Vollendung der großen Reparatur vortreflih und dürfte noch Jahre lang gute Dierste leisten, wenn er auch leider in- folge seines Tiefgangs und seiner Größe in der trockenen Jahreszeit nit zu brauen i. .
Als Kuriosum möchte ih noch erwähnen, daß vor der Nord- mündung deé Flusses, in der Nähe der Woermannfaktorei, zwei lang- gestreckte Felsenbänke liegen, welhe die vorzüglihsten Austern liefern, die mir bis jeßt in Afrika vorgekommen sind.“
Oesterreich-Ungarn.
Der Kaiser erschien gestern früh, wie „W. T. B.“ aus Agram berichtet, in dem Rathhause und wurde in dem Aa von dem Bürgermeister und den Mitgliedern des
emeinderaths empfangen. Der Kaiser erkundigte ih nach den städtischen Angelegenheiten und nahm die von dem Bürgermeister überreichten beiden, zur Erinnerung an den Besuch des Kaisers geprägten goldenen Medaillen entgegen, welche Allerhöchstderselbe als Andenken an die shône Stadt und den dynastischen, patriotishen und herzlihen Empfang, der scinem Kais:rlichen Herzen wohlgethan habe, annehmen zu wollen erklärte und
hinzufügte, er werde rechi bald wieder Gelegenheit nehmen, die Stadt zu besuchen. Der DEIE besuchte hierauf die Synagoge, wo der Rabbiner seinen Dank für die Wohlthaten aussprach, deren die kroatishen Juden theilhaftig geworden seien, und mit einem Segensspruhe {loß, worauf die Volkshymne in fkroatisher Sprahe gesungen wurde. Von der Synagoge begab sich der Kaiser nah dem Gerichtshofëgebäude und der Akademie, überall * von der Bevölkerung mit lebhaften Ovationen begrüßt. Abends 8 Uhr trat der Kaiser die Rückreise nah Gödölló an. Die Stadt war erleuchtet, die Bevölkerung brachte dem scheidenden Mon- archen begeisterte Ovationen dar. Ein Kaiserliches Hand- n an den Banus vonKroatien GrafenKhuen-Héderváry pricht der wackeren Bürgerschaft der Landeshauptstadt sowie dem treuen froatishen Volke überhaupt für die vielfahen Beweise der Anhänglichkeit und Liebe, sowie auch für die in loyalen Kund- gebungen bethätigte musterhafte Haltung, welhe durch den vorgekommenen fräflichen Zwischenfall niht gestört worden sei, den wärmsten Dank aus, mit der Versicherung, daß der As der in Agram verlebten Tage stets freudig gedenken werde.
Gestern ist es in Agram zu weiteren Ausschreitungen seitens der Studenten gekommen. Der Studierende der Rechts- wissenschaft Frank war in der vorhergegangenen Nacht wegen Polizciftics der ungarishen Fahne mißhandelt und zur
olizeistation gebracht worden, wo ihm die Wunden verbunden wurden. Um Revanche zu nehmen, zogen gestern Vormittag 33 Juristen mit der Universitätsfahne nah dem Jelacics-Plag, wo die mitgebrahte ungarishe Fahne öffentiih ver- brannt wurde. Die Regierung erließ sofort die strengsten Verfügungen gegen die Theilnehmer an der Beschimpfung der ungarishen Fahne. Alle Theilnehmer an der De- monstration wurden verhaftet und nach der polizeilichen Voruntersuhung dem Gericht übergeben. Nah Aussage der Verhafteten war die betreffende Fahne zuvor mit Spiritus getränkt worden, um eine schnelle Verbrennung zu ermög- lihen. Das Vorantragen der Fahne seitens der Studenten geshah in der Absicht, die Polizei irre zu führen. Dem „Pester Lloyd“ zufolge, war die verbrannte Fahne nicht, wie behauptet worden ift, die aus dem Jahre 1848 stammende Universitätsfahne, sie war vielmehr von den Studenten unter- wegs gekauft worden.
Bei der gestern in dem Bezirk Hernals-Klosterneu - burg-Tulln vorgenommenen Ersaßwahl zum nieder- e Oen Landtag wurde der Antisemit Steiner gewählt.
Frankreich.
Jn der gestrigen Sißung der Budgetkommission sprach sh der Marine-Minister Admiral Besnard über die Frage der Schiffsneubauten aus und legte dar, daß der japanisch-cinesishe Krieg die Nothwendigkeit des Baues zahlreiher Kreuzer von großer Schnelligkeit, guter Armierung und genügendem Schuß - erwiesen habe. Das neue Programm für den Bau von Panzerschiffen, Kreuzern und Avisos erfordere etwa eine Milliarde Francs, die auf zwölf Jahre zu vertheilen sei. Der jährlihe Betrag der Kredite für Schiffsneubauten müsse demgemäß um etwa 10 Millionen Francs erhöht werden. Jm weiteren Verlauf seiner Darlegungen trat der Marine-Minister für die Bei- behaltung der Flottenstationen im Auslande ein.
Anläßlich des vorgestern erfolgten Ablaufs der Frist haben zahlreihe Kongregationen ihre Bereitwilligkeit er- klärt, die Anfallsteuer zu bezahlen.
Aus Port-Said wird gemeldet, daß auf dem Post- dampfer „Ville de Meß“, der 400 Kabylen aus Madagaskar a bringe, auf der Fahrt bis Port-Said 76 Mann gejtorben eien.
Spanien. Am 22. November werden abermals 12000 Mann nah Cuba abgehen.
Portugal.
Der Infant Alfons, der Bruder des Königs, wird sich, dem „W. T. B.“ zufolge, mit der nächsten Truppensendung nah Jndien begeben.
Türtei,
Wie das „Reuter'she Bureau“ aus Konstantinopel erfährt, hatten die Delegirten der drei Botschaften, welche das armenishe Reformprojckt vom 11. Mai aus- gearbeitet haben, vorgestern eine Konferenz mit dem General- Sekretär des Auswärtigen Munir Bey, in der ste das Reglement für die Verwaltung der armenishen Provinzen aufstellten. Die drei Botschafter trafen später mit dem Minister des Auswärtigen Saïd Pascha zusammen und genehmigten das Reglement, welhes nur noch dec Sanktion durch den Sultan harrt. Die endgültige Regelung der Frage wird im Laufe der Woche durch die Verkündigung eines das Reglement einshließenden Kaiserlihen Dekrets er- hofft. Das Reglement enthält auch die Bestimmung, daß der Kaiserliche stellvertretende Kommissar zur Ueberwachung der Reformen Christ sein soll.
__ Das armenische Comité hat, wie „W. T. B.“ be- richtet, am Dienstag in Galata und Stambul abermals die Sperrung jener armenischen Geschäfte herbeigeführt, welche in den leßten Tagen geöffnet worden waren ; gestern wurde das Gleiche in Pera ins Werk gesezt. Jn der Kirche in Pera haben neuerdings wieder 150 und in der in Galata 60 Flüchtlinge Zuflucht gesuht. Der Grund hierzu liegt in einigen in den leßten Tagen vorgekommenen Zusammen}|tößen in den Vorstädten von Stambul und am Goldenen Horn, in Kassim-Pascha und Hasköi, deren Opfer sich der Zahl nach nicht genau haben feststellen lassen. Außer auf diese jedenfalls unbedeutenden Vorgänge ist die neue Flucht in die Kirchen hauptsählich auch auf die Erwerbs- und Obdachslosigkeit der bedrohten armen Klassen und ferner auf die Furcht der in den’ türkishen Vierteln eta isoliert Wohnenden zurückzuführen, zuleßt auch auf die ad hoc gerichtete Agitation des armenishen Comités, dessen ungeshwächt fortgeseßte Thätigkeit auch aus anderen Anzeichen klar hervorgeht. Unter der türkishen Bevölkerung hält gleihfalls die âufcerente Stimmung an, hauptsächhlih infolge alarmieren- der Gerüchte, so z. B. über bevorstehende große Zugeständnisse an die Armenier. Es werden immer noch Plakate an den Moscheen und Straßenecken gefunden, die eine sehr erregte Sprache führen. Jn den leßten Tagen wurden abermals Ver- haftungen, und zwar auch unter den Türken, vorgenommen.
bei fünfzig Personen wundet worden seien. Da gerade Markttag gewesen, sei der Markt geplündert worden; die Behörden hätten die Christen
nah Kräften geschüßt. Rumänien. /
__ Gestern Nachmittag fand in Bukarest die Eidez- leistung der Mitglieder des neuen Kabinets stait worauf ein Ministerrath abgehalten wurde. Die einzelnen Minister traten sodann ihre Funktionen an. Die Mitgli eder des früheren Kabinets wurden später von dem König in Abschiedsaudienz empfangen. — Der frühere Vertreter Ry- mäniens in Belgrad Deldiman is zum General-Sekretär dez Aeußern an Stelle Alexander Ghika’s ernannt worden.
Amerika.
Nach cinem Telegramm aus Havanna beläuft sich die Gesammtzahl der auf spanischer Seite seit Beginn dez Feldzugs in Cuba infolge Krankheit Gestorbenen und in den
efehten Gefallenen auf 185 Offiziere und 1810 Soldaten.
Afien. ___ Nah einer in Yokohama eingetroffenen Meldung aug Sóul wäre die Leiche der Königin von Korea aufgefunden worden. Die Mörder sollten japanische Soschi sein. Der nah Korea entsandte japanishe Minister Komura is, dem „Reuter shen Bureau““ zufolge, angewiesen worden, die Mörder zu bestrafen, falls es Japaner seien.
Afrika.
Jn Rom sind, wie „W. T. B.“ berichtet, Depeschen aus Antalo vom 14. d. M. eingetroffen, wona auf den südlichen Abhängen des Ambaelagi: Berges eine Mitrailleuse mit fünf Shußmündungen vorgefunden worden sei, die aus einer französischen Fabrik herrühre, zugleich mit einer Patronenbüchse von gleichfalls französischer Fabrikation. Die auf der Patronen- büchse C Bezeichnungen deuteten auf die Herkunft von Obock hin. :
Der britishe Kreuzer „Phöbe“ ist gestern von San- sibar mit einer Strafexpedition gegen Hamis Kombo, den Bundesgenossen Mbaruk's, der die britishen Forderungen abgelehnt hatte, nah Mombasa abgegangen.
Der in London eingetroffene General - Jnspekteur der Goldküste Sir Francis Scott erklärte einem Vertreter des „Reuter shen Bureaus“, daß er dem König von Kumassi am 27. September das englishe Ultimatum übersandt habe, worin die Annahme des englischen Protektorats und die Zulassung eines englischen Kommissars als Nesidenten verlangt werde. Zur Beantwortung des Ultimatums sei eine Frist bis zum 31. d. M. gegeben worden. Falls der König die englishe Forderung ablehnen sollte, dürfte eine Expedition nach Kumasst abgehen.
Die „Jndépendance Belge“ meldet, daß der Auftrag des Kommandanten van Gele, welher den Aufstand in Luluaburg unterdrücken sollte, infolge eines Telegramms des General-Gouverneurs zurückgezogen worden sei. Der Staatsinspektor Paul le Marinel habe den Oberbefehl über die Streitkräfte, welhe gegen Luluaburg vorgingen, über- nommen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Wird dem Banquier von seinem Kommittenten im voraus unter dem Vorwande eines empfangenen Darlehns eine Hypothek für den besonders vereinbarten Fall bestellt, daß der Banquier aus den Börsengeshäften Forderungen gegen den Kemmittenten erwirbt, gegen welche jene Hypothek verrechnet werden sollte, so ist, nah einem Urtheil des Reich8gerichts, V. Zivilsenats, vom 22. Juni 18%, wenn die zum Nachtheil des Kommittenten ausgefallenen Börsen- geshäfte reine Differenzgeschäfte waren, eine derartige Ver- rechnung im Gebiet des Preußishen Allgemeinen Land- rehts wirfung8los8, der Kommittent kann die Löschung der Hypothek verlangen. — Der Hauseigenthümer B. ftand mit dem Banquier S. in Börsengeshäftsverbindung und hatte zur Sicherkeit des S. diesem auf sein Grundstück eine Hypothek von 30 000 A, angeblich für ein empfangenes Darlehn in gleiwer Höhe, eintragen lassen. Nach gegenseitiger Vereinbarung sollte die Valuta der Hypothek gegen aus den Börfengeschäften etwa entstehende For- derungen des S. zur Verrehnung gelangen. Aus den erwähnten Börsengeschäften ergab si eine Forderung des S. gegen B. in Höbe von 29879 M 15 4, welhe in der Weise getilgt wurde, daß im gegenseitigen Einverständniß die Valuta der Hypothek von 30 000 4 dem B.’schen Konto zwecks Ausgleihung desfelben gutge- schrieben und ihm das darnach zu seinen Gunsten verbliebene Gut- haben von 120 Æ 85 4 ausgezahlt wurde. Einige Zeit darauf ver- langte B. von S. die Löschung der Hypothek gegen Nückzahlung der 120 M 85 A, mit der Behauptung, daß die Börseforbeeitdaen des
S., welche gegen die Hypothekenvaluta verrechnet worden, aus reinen
Differenzgeshäften berrührten. Die Klage des B. gegen S. wurde in ver Berufungsinstanz abgewiesen, indem das Gericht annahm, dak, selbst wenn es sich um reine Differenzgeshäfte gehandelt hat, die gesehene Verr-chnung wirksam war. Auf die Revision des Klägers hob das NReichsgeriht das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Der § 578 I 11 A. LR. („Was Jemand in erlaubten Svielen verloren und wirklich bezahlt hat (Tit. 16 Abschn. 2), kann er nicht zurückfordern.“) verweist ausdrücklich au! Abschn. 2 des 16. Titels, der überschrieben ist: „Von der Zahlung“ und damit beginnt (§ 28), diese dahin zu definieren: „Geschieht die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners durch Geld oder gelè- gleiche, auf jeden Inhaber lautende Papiere, so wird folhes eine Zahlung genannt.“ Es if nun zwar der die Rüdforderung aus\ließenden wirklihen Zahlung einer Spielshuld mit guten Gründen der Fall der vertragsmäßigen Kompensation glcit- gestellt worden, bei der die beiderseitige Zuzählung und Nüczählung des Geldes dur eine Verrechnung überflüssig gemacht und erseyt wird; allein im vorliegenden Fall fehlt es an der Vorausfeßzung \ur solche vertragsmäßige Verrehnung, daß der Spielforderung des Bé- klagten eine Forderung des Klägers gegenübergestanden haben muß, deren Quittierung zuglei eine Beisrleviainga der Beklagten
wegen ihrer Forderung in fsih {loß. .. .“ (465/94)
Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts. Die in den örtlichen Hundesteuer-Regulativen ausgesprochn©
Steuerfreiheit von Hunden, welche auf isoliert gelegenen Grundstücken zur Bewachung nöthig sind, erstreckt sih, nah eine Urtbeil des Dber-Verwaltungsgerichts, 11. Senats, vom 10. April 1895, niht ohne weiteres auf Hunde, welche von Ortseinwobnern zur Bewachung isoliert gelegener Grundstücke, die außerhalb de? Gemeindebezirks liegen, gehalten werden. (II. 967.)
Nach ciner Meldung der „Daily News“ aus Konstanti- nopel habe am 9. Oktober in Akhissar, 120 Meilen von
— Die Einrichtung von Aborten an ‘Plägen, axf
welchen si dauernd oder zeitweise unter Zulassung des Gigenthümer®
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Konstantinopel, der türkische Pöbel Armenier angegriffen, wn, etódtet und eine große Anzahl ver,
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versammeln (beispielsweise an einem ftädtishen Plaß, auf Merl E zeitweise Schaubudenbesißer mit ihren Künstlern A E halten und ihre Aufführungen vor dem Publikum veranstalten), gehört nach einem Urtheil des Ober - Verwaltungsgerihts, T. Senats, vom 24. Mai 1895, zur Gesundheits- und Ordnungs- polizci, und die olizeibehörde iff demnach befugt, den Eigenthümer des Playes zur Einrichtung von Aborten anzuhalten. „Die angefochtene Entscheidung findet ihre reht- liche Stüße in den Vorschriften des S 10 Tit. 17 Th. II1 des Allg. L.-R. und § 6 Lätt. b und f des Geseges über die Polizei- verwaltung vom 11. März 1850, da die Einrichtung von Aborten an Orten, wo sich dauernd oder zeitweise Menschen versammeln, im Interesse der Gesundheits- und, der Ordnungs- (Sitten-) Polizei ge- boten sein kann. Verpflichtet, desfallsigen Unordnungen der Polizei- behörde zu entsprehen, is in erter Linie der Eigenthümer des lagzes, welcher auf diesem die Ansammlung von Menschen veran- altet oder duldet und dafür zu sorgen hat, daß durch die Beschaffen- heit seines Grundstücks volizeilih zu {chüyende Interessen nicht beein- trähtigt werden.“ ([. 729)
Kunst und Wissenschaft.
Auszug aus dem Statut
für das Archäologische Jnstitut, betreffend die damit verbundenen Reisestipen dien.
8 19. Um die archäologi]chen Studien zu belcben und die anshauliche Kenntniß des klassishen Alterthums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Archäologische Jnstitut leitende Kräfte und für die vaterländishen Universitäten und Museen Vertreter der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Jnstitut fünf jährlihe Reisestipendien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, welche den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden sollen.
20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an einer Universität des Deutschen Reichs, beziéhentlich an der Akademie zu Münster die philosophishe Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in demselben für den Ünterriht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähiaung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, an welhem er promoviert worden oèer das Oberlehrer- Examen absolviert hat, eventuell, wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, und dem Tage, an welchem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (§ 26), höchstens ein dreijähriger Zwischenraum liegt.
Für das fünfte der jährlih zu vergebenden Stipendien, welches in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christ: lihen Alterthümer der römischea Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolviert, das heißt nah Ablauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nit überschritten hat.
8 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtlihe Aeuße- rung der philosophischen, resp. theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner. bei einer solhen Fakultät angestellter Pro- fessoren der einshlagenden wissenschaftlihen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, -auch, falls er {on literarische Leistungen aufzuweisen hat, womöglich dieselben mit einzu- senden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reise- zwecke kurz zu bezeihnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung.
Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichtlihe Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sih aufgehalten hat oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Befähigung das Gutachten des Sekretariats des Jnstituts erfordert. E 822. Die Gesuhe um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Februar desselben an die Zentral-Dircektion des Archäologishen Jnstituts nah Berlin einzusenden, welhe die Wahl nah vorgenommener Prüfung der Qualifikation des Bewerbers in der Gesammthßung vor- nimmt 2c. Bei gleicher wissenschaftliher Tüchtigkeit wird die Zentral-Direktion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen philologishen Viloung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtliher Kenntnisse und monu- mentaler Anschauungen zu eigen gemacht haben und welche dem Archäologishen Justitut oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nüßlih zu werden versprechen. E
H 23. Die Stipendien können niht kumuliert, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden ; zulässig ijt jedoch die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr. : s
_ Die Wiedergewährung des im § 20 bezeichneten fünften Stipendiums auf ein zweites Jahr kann au erfolgen, wenn der Stipendiat bei eintretender Fälligkeit des zweiten E das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben ollte,
i: î 24. Dispensation von den in den §8S 20, 21, 23 auf- gestellten Vorfhriften ertheilt in besonderen Fällen das Aus- wärtige Amt nah Anhörung der Zentral-Direktion. /
8 24a. Bis auf weiteres fann jährlih eines der vier Reisestipendien für klassishe Archäologie mit Wegfall der im S 20 geseßten Präklusivfrist an Gymnasiallehrer vergeben werden, welhe“ an einem öffentlichen Gymnatum innerhalb des Deutschen Reichs festangestellt und in Lehre und Wissen- [haft besonders bewährt sind. Das Stipendium kann zu diesem Zwecke in zwei halbjährige — jedes zu 1500 4 — zerlegt werden behufs einer im Winter-Semester, spätestens am
Dezember anzutretenden *halbjährigen Studienreise.
Anstatt der in 8 21 geforderten Zeugnisse von Universitäten oder Professoren hat der Bewerber ein Zeugniß seiner vor- geseßten Behörde, sowohl über seine bisherige Amtswirksamkeit, als auch darüber beizubringen, daß im Falle der Stipendien- verleihung auf die Ertheilung des erforderlihen Urlaubs ge- rehnet werden könne.
Ein derartiges Stipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden. : E D n Die \cließlihe Entscheidung wird in der
egel vor Ablauf des Juli-Monats den Empfängern mit- getheilt, deren Namen in dem „Reichs-Anzeiger“ ver- öffentlicht werden.
__8§ 2. Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Betrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gehörig legitimierten Bevollmächtigten durch die Legations-Kasse gegen Quittung ausgezahlt.
8 28. Der Stipendiat ist verpflichtet, so lange er in Rom oder Athen verweilt, an den Sißungen des ZJnstituts (S 9, 6) regelmäßigen Antheil zu nehmen. Er hat überdies während seiner Reise die Zwecke des Jnstituts nach Möglich- keit zu fördern und nah Beendigung derselben über deren Ergebniß einen summarischen Bericht an die Zentral-Direktion einzusenden.
Dem soeben erschienenen Jahresbericht der biesigen Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste für das Lehrjahr Oktober 1894/95 entnehmen wir folgende Angaben:
Der Frosessor C. Seiler wurde auf seinen Wunsh für das Sommer-Semester 1895 beurlaubt; seine Vertretung erfolgte durch den Maler Robert Warthmüller bis zu des Leßteren am 25. Juni 1895 eingetretenen Tode, von da ab bis zum Schluß des Sommer-Semesters dur den Professor M. Koner. Vom 1. Oktober 1895 ab wurde dem Professor Seiler die na gesuchte Entlaffung ertheilt. An Stelle des verstorbenen Direktorial- Assistenten, Professors Emil Teschendorff wurde in dieses Amt der Portrât- und Historienmaler Dr. Hermann Seeger vom 1. No- vember 1894, zunähft fkommissarisch, berufen. — Nach- dem von dem Minister der gcistlihen 2c. Angelegenheiten die Mittel für die nothwendige Einrichtung des technishen Unterrichts über Herstellung, Beschusfenbheit und Behandlung der für die verschie- denen Arten der Malerei dienenden Farben und \onstigen Mate- rialien 2c. bereit aeftellt sind, wird mit diesem Unterricht, welchen der Maler Albert Wirth leiten wird, vom Winter-Semester 1895/96 ab begonnen. — Die diesjährige Exkursion der Klasse für Ornament- lehre und dekorative Architektur richtete fich nach Rostock, diejenige des Landschafts-Ateliers nah Spreebordkrug bei Neu-Zittau an der Ober-Spree. — Wie in den Vorjahren, bewilligte der Herr Minister auch für das Berichtsjahr einen außerordentlichen Zuschuß zur För- derung des Turnwesens an der Hochschule. — Aus der_ Ernst Reichenheim - Stiftung erbielten für das Jahr 1. Oktober 1894/99 Stipendien: die Studierenden Maler Georg Marschall aus Wittsto|k und Maler Sigmund Lipinsky aus Graudenz; desgleichen aus der Adolf Ginsberg-Stiftung für das Jahr 29, Dezember 1894/95 die Studierenden Bildhauer Carl Reinert aus Friedrichsthal bei Garß a. O. und Maler August von Brandis aus Haselhorst bei Svandau; desgleichen aus der Adolf Menzel-Stiftung für das Fahr 8. Dezember 1894/95 der Studierende Maler Marx Kurth aus Kayna bei Zeißz. — An Schenkungen gingen der Hochschule zu: eine Kopie in Petroleumfarben nah Por- denone’'s Gemälde „Herodias*“ (Galerie Doria in Rom), ausgeführt von dem Maler Hugo Händler, durch den Herrn Minister; ferner: 20 Exemplare: G. Schadow, „National-Physiognomien“, durch Herrn G. Eberhard Ernft.
Im Winter-Semester wurde die Hochschule besucht von 968 Personen und zwar von : 175 immatrikulierten Studierenden aus den früheren Semestern, 41 neu immatrifulierten Studierenden, 14 nit aufgenommenen Aspiranten, 38 Hospitanten. Hiervon waren: 193 Maler, 62 Bildhauer, 3 Kupferstecher, 4 Lithographen, 1 Zeichenlehrer, 2 Zeichner, 1 Architekt, 2 anderweitigen Berufs.
Im Sommer-Semester wurde die Hochschule besucht von 199 Perfonen und zwar von: 161 immatrikulierten Studierenden aus den früheren Semestern, 19 neu immatrikulierten Studierenden, 6 nit aufgen-mmenen Aspiranten, 13 Hospitanten. Hiervon waren: 144 Maler, 50 Bildhauer, 1 Kupferstecher, 1 Radierer, 2 Zeichen- lehrer, 1 Architekt. ; y E
Es erhielten Unterstützungen: im Winter-Semester: a. ver- bunden mit Frei-Unterriht 19 Studierende (13 Maler, 6 Bildhäuer) ; b. ohne Frei-Unterriht 11 Studierende (9 Maler, 2 Bildhauer) ; Frei-Unterriht 30 Studierende (20 Maler, 10 Bildhauer und 9 Hospitanten [Maler]); im Sommer-Semester: a. verbunden mit Frei-Unterriht 17 Studierende (11 Maler, 6 Bildhauer); b. ohne Frei-Unterriht 7 Studierende (5 Maler, 2 Bildhauer); Frei-Unter- rit 31 Studierende (22 Maler, 9 Bildhauer) und 1 Hospitant [Maler]). j A
Auszeihnungen wurden verliehen an 25 Studierende der verschiedenen Klassen für ihre Fortschritte und Leistungen während des verflossenen Lehrjahres. Die Auszeihnungen bestanden in Geld- preisen, Prachtwerken 2.
— Wie dem „W. T. B.“ aus Paris gemeldet wird, ift Dr. Duclaux zum Leiter des „Institut Pasteur“ und Dr. Roux zu dessen Stellvertreter ausersehen.
Land- und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Rumänten.
Snfolge anhaltender Trockenheit während des Monats September ist die Bestellung der Wintersaaten nur langsam vor sih gegangen und bei den schon bestellten Feldern das Keimen der Saaten sehr be- hindert worden. :
Ernteergebnisse Bulgariens.
Angestellten Schäßungen zufolge, find in Bulgarien an Getreide aller Art im Jahre 1895 ca. 15 950 000 h1 gegen 10 900 000 h1 im Fahre 1894 geerntet worden. Der Mehrertrag dürfte in erster Linie auf den Norden und unter den Getreidearten auf Roggen und Weizen fommen. Dagegen hat die Maisernte den auf sie geseßten Erwar- tungen nicht ganz entsprochen.
Ueber den Herbstkongreß der Deutschen Landwirth- shaftsgesellshaft wird weiter berihtet: Der Aus\huß der Düngerabtheilung beschäftigte sih unter Vorsiß des Dr. Schulg-Lupiß mit den neuen Kalilagerfunden in Hannover, sowie mit einem Gutachten, betreffend den Werth der physikalischen Verbesserung. des Bodens bei Mergelung gegenüber der Kaliwirkung, und bewilligte Geldmittel für die Prüfung der Desinfektion von Kübeln durch Torfmull. Der von Benneckte-Aschersleben geleitete Ausshuß der Gerätheabthei- lung hatte eine sehr reihe Tagesordnung zu erledigen. Für die Hauptprüfungen in Stuttgart siad bestimmt: Getreidetrockenapparate, Biehfutterdämpfer, Garbenbänder und Obst- und Traubenweinfilter. Besprochen wurden ferner die Frage der geplanten Hauptprüfung der Dreshmaschinen und der von der Landeskultur-Abtheilung beabsichtigte Antrag, mit der Geräthe- und Bau-Abtheilung gemeinsam eine Hauptprüfung von Eisenbahn: Oberbau-Materialien zu veranstalten. Aluh die für die Jahre 1897 und 1898 geplanten Aus- stellungen in Hamburg und Dresden wurden bereits in die Besprebungen hineingezogen. Der von dem Geheimen « Regierungs - Rath Professor Orth geleitete Ausschuß der Ackerbauabtheilung trat in wiederholte Berathung über die Ber- besserung des deutschen Tabacks durch Edelfermentation ein. Besprochen wurden vom Auéshuß ferner Erfahrungen ber Kalfkdüngung, Versuche zur Vertilgung des Huflattigs, sowie die allgemeine Hebung der Bodenkultur. În der Thierzuchtabtheilung bildete die Berathung der Ausstellungsordnung für Stuttgart den Haupt- punkt der Tagesordnung; 1m übrigen erstattete NRitterguts- besiger Schlange einen interessanten Bericht über die Kon- ditionieranstalt bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hoch- \chule hierfelbst. Der Ausschuß der Saatgutabtheilung besprah den Mettbewerb im Anbau von Timotheegras und von anderen Futter-
gräsern.
Bei dem gestrigen Preisbewerb für Gerfte, Brauweizen und Hopfen, den der Verein „Versuhs- und Lehranstalt für Brauereien in Berlin“ im Anschluß an seine diesjährige Gersten- und Hopfen - Ausstellung veranstaltet hat, wurden, wie „W. T. B meltet, 198 Gerstenproben, 7 Brauweizenproben und 214 Hopfenkallen aus allen Produktionsgebieten Deutshlands von 28 Preisrihtern, namhaften Vertretern der Landwirtb\chaft, Malz- fabrikation, des Gerste- und Hopfenhandels, der Gelehrtenwelt und des Brauereigewerbes, geprüft. Im Ganzen wurden 7750 ÆA an Preisen vertheilt, wovon 1220 Æ auf Gerste, 80 4 und ein Diplom auf Brauweizen und 6459 A auf Hopfen entfielen. Außerdem wurden 24 Anerkennungen für Gerste und 15 für Hopfen zugesprochen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten uud Absperrungs- Maßregeln.
Cholera. Oesterreich-Ungarn. Vom 1. bis 7. Oktober wurden, dem „Oest. San.-W.* zufolge, in Galizien 19 Erkrankungen (18 Todes- fälle) angezeigt, darunter in Tarnopol 3 (4), in 3 Ortschaften des gleihnamigen Bezirks 5 (4), in Stojanow, Bezirk Kamionka \trumilowa, 1 (1), in 4 Gemeinden des Bezirks Trembowla 10 (9). Von leßteren war bei 9 Krankheitsfällen der bakteriologische Cholera- nachweis zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Seit dem 23. August zählte man in Galizien insgesammt 113 Erkrankungen und 77 Todesfälle. Frankreich. In Paris kamen, wie das „Bull. hebd. de stat. mun.“ meldet, vom 29. September bis 5. Oftober 3 Er- ges an „afections cholériformes“ in ebensoviel Stadtvierteln zur Anzeige. j Rußland. Nach neuen Ermittelungen belief sich die Zahl der Erkrankungen (und Todesfälle) im Gouvernement Wolhynien vom 15. bis 21. September auf 2350 (903), vom 22. bis 28. September auf 1919 (798). Im Gouvernement Kiew wurden in Stadt und Kreis Berditshew vom 19. bis 26. September 41 Erkrankungen und 18 Todesfälle festgestellt.
Türkei. In Konstantinopel sind im Quartier von Balat vom 24. bis 26. September 3 Erkrankungen und 4 Todesfälle, in Kassim-Pasha am 25. September 1 Erkrankung festgestellt worden. — Es wurden weiter gemeldet: in 2 Ortschaften des Vilajets Hudavendkjar vcm 20. bis 29. September 9 Erkrankungen (5 Todesfälle), davon 8 (4) in Brussa, ferner in 3 Ortschaften des Bilajets Diarbekir vom 12. bis 26. September 21 (18), in Ma ch uk (Vilajet Aleppo) vom 25. bis 28. September 10 (6), und in Mos sul vom 20. bis 24. September 1 (2).
Egyvten. Alexandrien, 16. Oktober. (W. T. B.) Bis gestern Abend sind 16 Neuerkrankungen an Cholera und 9 Todesfälle in Damiette zu verzeichnen, von denen vier auf den gestrigen Tag ent- fallen. Die Cholera tritt nur in milder Form auf, alle Vorsichts- maßregeln sind getroffen. Hunderte von Einwohnern verlassen die Stadt. In andern Orten ist kein Cholerafall beobachtet.
Ostindien. Kalkutta. Vom 25. bis 31. August starben 9 Personen an Cholera, 1 an Podcken und 158 an Fiebern, vom 1. bis 7. September 6 an Cholera, 2 anPocken und 193 an Fiebern,
Fapan. Laut amtliher Mittheilung vom 18. August ift die Krankheit in Nord-Formosa ausgebrohen. Unter der dortigen japanischen Bevölkerung wurden in dem Zeitraum vom 28. Juli bis 10. August 150 Erkrankungen mit 56 Todetfällen festgestellt, unter der europäi hen 1 Todesfall. Die Cholerasterblichkeit unter der ein- heimischen Bevölkerung war anscheinend ziemli beträchtlich.
Marokko. In Tanger wurden vom: 23. September bis 9. Oktober 197 Erkrankungen (142 Todesfälle) festgestellt, davon 68 (31) unter der nichtarabishen Bevölkerung. — Einer Mittheilang vom 2. Oktober zufolge, ift die Krankheit auch in der Umgebung von Tanger sowie in Tetuan aufgetreten; an leßterem Orte wurden vom 24. bis 28. September etwa 90 verdächtige Todesfälle gemeldet.
Gelbfieber.
Es wurden nah den „Abstr. of sanit. rep.“ in Vera Cruz vom 6. bis 12. September 2 Todesfälle festgestellt, in Havanna vom 6. bis 19. September 67 (bei etwa 210 Neuerkrankungen), in Santjago (Cuba) vom 1. bis 14. September 27, in Cienfuegos vom 9. bis 15. September 1. Weiteren Mittheilungen aus Cuba vom Anfang des September, zufolge war die Krankheit in Firmeza bei Santjago aufgetreten, während des Juli und August kamen in Guatanamo etwa 60, in Baracoa 34 Todesfälle zur Anmel- dung; in dem legtgenannten Orte war die Seuche Anfang September im Grlöschen begriffen.
Flecktyphus.
Preußen. Regierungsbezirk Danzig. In Ziegelei Babenthal und Neuheit, Kreis Karthaus, sind feit dem Krank- heitsausbruch am 18. März im Ganzen 46 Erkrankungen (davon die leßte am 12. August) mit 2 Todesfällen festgestellt worden, außerdem noch 3 Erkrankungen Ende Juni in dem nahe gelegenen Orte Klein- Czapielken. Da die Epidemie nunmehr erloschen ist, find die ans geordneten sanitätspolizeilihen Maßnahmen außer Kraft gefeßt worden.
Berschiedene Erkrankungen. /
Pocken: Lemberg 2 Todesfälle; London 17 (Krankenhäuser), Paris, St. Petersburg je 4 Erkcankungen; Flecktyphus: St. Petersburg 3 Erkrankungen; Rücckfallfieber: St. Petersburg 2% Erkrankungen; Genickstarre: New-York 3 Todesfälle; SFnfluenza: London 7 Todesfälle. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlah (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,39 %/%): in Posen, Rixdorf und Spandau, — Erkrankungen kamen vor in Berlin 143, Breslau 67, im MNegierungsbezirk Posen 160, in Hamburg 37, Budapest 28, Edinburg 74, Kopenbagen 29, London 252 (Kranken- häuser), Paris 39, St. Petersburg 67, Wien 87, — an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,4909/6): in Bielefeld, Gera, Zwickau, — Erkrankungen sind gemeldet aus Berlin 174, Bredlau 27, Münden 95, Hamburg 49, Kopenhagen 34, London 90 (Krankenhäuser), BE 72, St. Petersburg 42, Wien 64, — desgl. an Mafern aus Berlin 47, aus dem Regierungsbezirk Arnsberg 112, aus München 148, Budapest 32, Wien 46, — desgl. an Unterleibötyphus aus Paris 51, St. Petersburg 98.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 29. September bis 5. Oktober kein so günstiger wie in der Vorwoche, do hat die Sterblichkeit eine weitere Abnahme erfahren und ging auf 15,5 pro Mille und Jahr (von 17,5 der Vorwoche) herab. — Unter den Todesursachen kamen akute Darmkrankheiten mit tödtlichem Ausgange seltener zum Vorschein, und sank die Zahl der an diesen Krankheitsformen gestorbenen Personen (die fast ausschließlih im Kindesalter standen) auf 81 (von 98 der Vorwoche). Die Theils nahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleich niedrige wie in der Vorwoche. Von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 60 Säuglinge. Akute Entzündungen der Athmungsorgane zeigten in threm Vorkommen keine wesentliche Veränderung. Ein Todesfall infolge von Grippe gelangte zur Anzeige. Dagegen kamen von den Infektionskrankheiten Erkrankungen an Typhus und Masern etwas häufiger, an Scharlah und Diphtherie in erheblih vermehrter Zahl zur Anzeige, und zwar zeigten sih Erkrankungen an Typhus in Moabit (westlih), an Masern in der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten. Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie kamen in der jenseitigen Louisenstadt, im Stralauer Viertel, in der Nosenthaler und Oranienburger Vorstadt, in Moabit und auf dem Wedding sebr zahlreih zur Meldung, außerdem kamen Erkrankungen an Scharlach noch aus der diebseitigen Louisenstadt und dem Königsviertel, Er- krankungen an Diphtherie aus der Tempelhofer Vorstadt in zabl- reihen Fällen zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 4 befannt. Nosenartige Entzündungen des Zellgewedes der Haut, wie au Erkrankungen an Keuchhusten, welche leßteren in 21 Fällen tödtlich endeten, gelangten in anfebnlich gesteigerter Zahl zur ärzt-
lichen Beobachtung ; au rheumatishe Beschwerden aller Art waren häufig.