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Sildete ein von dem Chormeister Zander komponierter „Gruß an burg“, der besonders lebhaften eifall erzielte. rau Lieban-Globig sang mit \{önem Vortrag eine Reihe von edern vershiedeuen Stimmungscharakters; hervorragend gelangen ihr solche, in welhen Frobsinn und naives Empfinden zum Ausdruck kommen, wie Bungert's „Philinen's Schuhe“, H. Hermanns «Wiegenlied fürs Püppchen“, welches auf Verlangen wiederholt wurde, und C. Hildah's „Spaß und Späßtin“. 2 ;
Die Altistin Fräulein Clara von Senfft, deren künstlerische Leistungen bereits mehrfah Anerkennung gefunden haben, gab geftern im Saal der Sing-Akademie einen Lieder-Abend. Ihre kräftige, woblflingende und gut geshulte Stimme vereinigt sich mit musikalish gebildetem, zu Herzen gehendem D, wie man in Liedern von Schubert, Schumann, Brahms, von Keudell, Franz und Anderen erkennen konnte. Der Pianist Erne Hut Be! on erfreute durch einige sicher und ausdrucksvoll gespielte
Tavierstüde von Schubert, Heymann, Hutheson und von Schlözer. Beiden Vortragenden wurde reiher Applaus gespendet, der au der trefflichen Klavierbegleitung des Dr. H. Reimann galt.
Der Baritonist Arthur van Eweyk, der am Donnerstag nach ciner längeren Pause \sich wieder im Saal Bechstein hören lies, hatte für diesen Lieder-Abend vorzugsweise moderne Kompositionen gewählt, mit Ausnahme zweier Gesänge von Carissimi und. . Schubert, die den Abend eröffneten. Die Stimme des begabten Sängers ershien fklangvoller als fenyer, der Vortrag belebter und ergreifender, sodaß bei dem
iede von Tschaikowski „JInmitten des Balles*“, bei Kahn?s Lied „Der Gârtner* und Herrmann Hutter's „Bergfahrt" Dacaporufe erfolgten. ees eitung wurde von Herrn E. Behm lobentwerth aus- ge ;
Im Konzertsaal, Lamerral Nr. 9, ließ fich an dem- selben Abend die bereits bekannte Altistin Clara Wollenberg hören. Unter den zahlreihen Gesängen gefielen ganz besonders Schumann's venetianishe Lieder und die hier noch wenig bekannte Arie der Gertraudis aus der Legende „Der Geiger von Gmünd* mit Begleitung der Violine, von R. L. Herman, bei deren Ausführung der Kompönist die Begleitung am Klavier und Professor Waldemar Meyer die obligate Geigenstimme über- nommen hatte. Jeder“ der Herren erfreute außerdem noch durch einige Solovorträge auf seinem Instrument. Sämmtliche Vorträge wurden beifällig ausgenommen. y
Das am Abend des Einweihungstages in der Kaiser F riedr ich- Gedächtnißkirhe zum Besten der inneren Ausftattung derselben gegebene Konzert erfreute si, wie uns nahträglih berichtet wird, eines zahlreihen Besuhs und war in allen seinen Theilen wohl- elungen. Als Gesangsfolisten wirkten mit die Königlihe Hof-
pernsängerin Frau Helene Lieban-G lobi g, deren hervorragendes Können keines neuen Lobes bedarf, und eine in Berlin bisher unbekannte Sängerin, Fräulein Emmy von P, eine Ver- wandte der bekañnten Violinistin und Schülerin Professor Stok- hausen’s, die durch den Wohllaut und die gute Schulung einer prächtigen Altstimme auffiel. Die Instrumentalmusik hatte in den erren Lüdemann (Cello) und Grabert (Orgel) ebenfalls vorzügliche s P und der Kirchenchor der neuen Gemeinde bewährte ih auf as beste.
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Saum: Damen Weiß, Krainz, Pohl. Kapellmeister Weingartner
irigiert. I Die Nat g B NSRa m kommenden Sonntag in Kroll ’s Theater „Hänsel und Gretel“ (Damen Dietrich und Egli) sowie das Ballet „Slawische Brautwerbung“ beginnt um 2} Uhr. Ein Parqueiylay kostet 3 und 2 Æ, ein Stehplay 1 A Der Billet- verkauf ist im Königlichen Schauspielhause.
Im Königlihen Schauspielhause gelangen morgen Theodor Wolf’'s „Niemand weiß es“ und Rudolf Lothar?s dreiaktiges Lustspiel „Frauenlob“ zur ersten Aufführung. Die Damen Poppe, Lindner, von Hoenburger, von Mayburg, Hausner, die Herren Klein, Matkowsky, Vollmer, Keßler, Herßer, Molenar treten darin auf. Beide Stücke sind vom Ober-Regisseur Grube in Scene geseßt. Die dekorative Einrichtung ist vom Ober-Inspektor Brandt.
Das Berliner Theater bereitet eine Aufführung. von Shakespeare’'s „König Lear“ mit Dr. Max Pohl in der Titelrolle var.
Im Theater Unter den Linden ist ‘die Erstaufführung der Weinberger - Wittman’schen Operette „Die Karls\{hülerin“ auf Mittwoch, den 30. Oktober, festgeseßt. Der Operette folgt ein vom Balletmeister J. Reisinger neu einstudiertes Ballet.
Mannigfaltiges.
In der gestrigen öffentlihen Sißung der Stadtverordneten stand die Frage der Eingemeindung von Vororten zur Be- rathung. er von der Versammlung am 21. Februar niedergeseßte Ausshuß hat die ns beendigt und bes{lossen, die Vorschläge des Magistrats zur Annahme zu empfehlen, jedoch noch die nôrdlihen Vororte Reinickendorf, Pankow und die beiden Weißensee aufzunehmen, dagegen den Uebungsplaß der Berliner Garnison (Tempelhofer Fel d) auszuschließen. Danah würden ein- gemeindet werden: 1) Charlottenburg mit Ausnahme des nördli der Berlin - Hamburger Eisenbahn belegenen Theils, 2) Deutsh- Wilmersdorf und Schöneberg bis zur Ringbahn, 3) Has enheide und Rixdorxf bis zur Ringbahn bezw. der Kaiserstraße (Rixdorf- Kanner Chaussee), 4) Treptow ganz, 5) Stralau vollständig, 6) Rummelsburg bis zur Schlesischen bezw. Verbindungébahn, 7) Kolonie Friedrichsberg wiederum bis zur Verbindungsbahn, 8) Weißensee (beide), 9) Pankow und 10) Reinickendorf. Ueber die genaue Feststellung der “Begrenzung und “die Bedingungen der Eingemeindung soll der Magistrat demnächst eine neue Vorlage annehmen. Stadtverordneter Mommsen und Genossen - beantragten den Ausschluß der nördlihen Vororte von der Eingemeindung, Stadt- verordneter Singer dagegen die Eingemeindung von Reinickendorf, Pankow, ee Lichtenberg, Rummelsburg, Stralau, Treptow, Palendee Rixdorf, Schöneberg, Deutsh-Wilmersdorf und Char- ottenburg im vollen Umfange. Nach langer Debatte wurde in namentlicher Abstimmung zunächst der Antrag Singer mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt und hierauf der Antrag des Aus- {usses mit 71 gegen 43 Stim men nuten Die übrigen Anträge waren hiernach gefallen und die zur Sache eingegangenen Petitionen dur den Beschluß erledigt. — Sodann bewilligte die Versammlung, unter Vorbehalt der Vorlegung eines speziellen Kostenanschlags, die Kosten bis zur Höhe von 30 000 #4 zur baulichen Instandseßung de- ehemaligen Frauen-Siechenanstalt, Gitschinerstraße 104/105, als Hilfs- krankenstation, sowie die Regulierung der Schlesischenstraße. Die
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früheren Entscheidung vom 9. il — beschlossen, die | dustriehalle E P die Bata Al Ra os E X
Maßgabe der Dauer der natürlichen Beleuhtung ofen zuy
halten. Dieser von der Mehrheit für nothwendig erachtete Entschluß, von einer abendlihen elektrishen Beleuhtung der eigentlihen Aus- ftellung8gebäude Abstand zu nehmen, ändert jedoch, wie der Arbeitsausschuß seiner Mittheilung hinzufügt, daran nichts, daß der gesammte Ausftellungsfomplex für “ die Besuer bei elektrisher Beleuhtung bis Mitternaht ofen bleibt. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Notunde des Haupt-Aus- stellungsgebäudes, der Hörfaal des Gebäudes für Chemie und Optik und — auf Wunsch der Betheiligten für deren Rechnung — alle außerhalb der Gebäude befindlihen Ausstellerpavillons dem ursprüng- lihen Plan gemäß mit elekfrishem Licht versehen werden.
Marienwerder, 24. Oktober. In Gastrow wurde gestern Abend das Haus des Eigenthümers Eberhardt durch Feuer zerstört. Dabei fanten drei Kinder eines Arbeiters in den Flammen den Tod.
Hannover, 24. Oktober. Das neuerbaute Elektrotechnische Inftit ut der hiesigen Tehnishen Hochschule wurde heute von dem Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse feierlih eröffnet. Die Lehrkörper, die Studierenden, die G der Zivil- und Militärbehörden nahmen an der Feier theil. ieselbe wurde durch eine Rede des Rektors, Professors Frank eingeleitet. “iers hielt der Minister eine längere Ansprahe und verkündete die
[lerhöchsterseits verliehenen Auszeihnungen. Mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König erklärte der Minister sodann das neue Institut für eröffnet. Nach der Feier besichtigte der Minister
die Hochschule.
__ Wien, 24. Oktober. In der hiesigen Universität kam es, wie „W. T. B.“ meldet, vor der heutigen Feier des Amtsantritts des Rektors dadurch zu einem Tumult in und vor der Aula, daß den Chargierten der fatholishen Verbindungen „Norica“ un „Austria* beim Betreten der Aula von einem Theil der an- wesenden Studierenden der Eintritt verwehrt wurde, da sie als nihtschlagende Verbindungen niht zum Schlägertragen berechtigt seien. Es erhob sich ein ohrenbetäubender Lärm, der fo lange dauerte, bis die nihts{chlagenden Verbindungen hinau8gedrängt waren. Ein Student wurde bei der Schlägerei dur einen Kopfhieb verleßt. Der Prorektor, Professor Müllner hatte vergeblich zu Gunsten des Eintritts der „Austria“ und „Norica“ zu vermitteln gesucht.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
_ Breslau, 25. Oktober. (W. T. B.) Der General- Adjutant weiland Seiner Mazestät des Kaisers Wilhelm [I., Generai der Kavallerie Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe - Fngelfingen, ile wie die „Schles. Ztg.“ berichtet, gestern in Koschentin gestorben. ‘
Leipzig, 25. Oktober. (W. T. B.) Eine Deputation des Raths und der Stadtverordneten unter Führung des Ober-
Bürgermeisters Dr. Georgi überreihte heute Vormittag -dem
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Im Königlihen Opernhause geht morgen Mozart?s / Saraftro: Herr
ödlinger; Tamino : Herr Naval ; Königin der Nacht : Frau Herzog ; Fräulein Hiedler ; Papageno : Herr Krolop ; Monostatos :
‘
E in folgender Beseßung in Scene:
drei Damen : Fräulein Kopka, Fräulein Rothauser, Frau
Vorlage wegen Verlegung der sogenannten Kirhhofstraße in der Hasenheide wurde noh einmal an den Aus\{huß zurückgegeben.
Dan Qi Der geschäftsführende “Ausschuß der Berliner Gewerbe- err Lieban; Papagena: Fräulein Dietrih; Sprecher : O Bet; | Ausstellung 1896 hat in einer am Mittwoch Abend abgehaltenen ôge; drei | Sißung mit 12 gegen 4 Stimmen — in Abweichung von seiner
Reichsgerihts-:Präsidenten von Dehlschläger und dem Ober- Reichsanwalt von Tessendorff die Ehrenbürgerbriefe der Stadt Leipzig.
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)
t vom 25. Oktober r Morgens.
Wetterberi U
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us R.
Stationen. Wind. | Wetter.
Bar. auf 0 Gr.
U. d. Meeressp
red. in Millim Temperatur in 9 Cel
99 C.
3'halb bed. 4 wolfig ‘heiter halb bed. wolkenlos bedeckt Negen bedeckt
Beimullet. . | 754 Aberdeen .. Ghristiansund | 746 Kopenhagen . Stockholm . | 749 aranda . 74
t. Petersbrg.| 748 Moskau... | 760
Cork, Queens- E e 6 754 Cherbourg . | 752 E A Ac ylt 748 Winburg ¿l L winemünde | 752 Neufahrwasser| 752 |SSW Memel .…. | 751" sti S... 004 |S ünster... | 751 |SSO Karlsruhe . . | 755 |SO Wiesbaden . | 755 |N München .. | 755 |O Chemniy .. | 7566 |S Berlîn. .…. | 754 |SW Wien .…... | 754 |NW Breslau... | 754 |\WNW Ile d’Aix .. | 757 |SSO Nizza .….. | 749 ftill|wolkenlos | 14 Ot l 749 still|bedeckt 16 1) Gestern Gewitter. 2) Reif. ?) Reif. 4) Nachts Regen. 5) Reif. 6) Reif. 7) Nachts Negen. Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern über Südskandi- navien lag, ist westwärts nach der Nordsee fort- geschritten und scheint sih nach und nach auszufüllen ; ein Gebiet relativ hohen Luftdrucks liegt über
rankreich und . Deutschland. Bei meist {wacher üdlicher bis westlicher Luftströmung is das Wetter in Deutshland andauernd kühl und stellenweise heiter; vielfach is Regen gefallen. Die Morgen- temperatur liegt an der Küste bis zu 64, im Binnen- [lande bis zu 74 Grad unter dem Mittelwerthe ; meistens fanden Niederschläge statt. An der deutschen Nordsee wurde vielfach Wetterleuchten, auf Borkum auch Gewitter beobachtet.
Deutsche Seewarte.
| m m A A Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 142. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nah Karl Ludwig Giesecke von Emanuel Schikaneder. In Scene ge]eßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. - Dekorative Einrichtung vom Ober- Inspektor N E: Kapellmeister Weingartner. An- an d T.
Schauspielhaus. 231. Vorstellung. Zum ersten
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Male: Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor Wolf. Jn Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-IJnspektor Brandt. — Zum ersten Male: Fraueulob. Lust- spiel in 3 Aufzügen von P Lothar. In Scene gele 5 vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang Ei
Sonntag: Opernhaus. 143. Vorstellung. Der Prophet. Große Oper in 3 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text nah dem Französischen des Eugène Scribe, deutsch bearbeitet von Ludwig Rellstab. Ballet von Emil Graeb, Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 232. Vorstellung. Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor Wolf. — Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolvh Lothar. Anfang 7F Uhr.
Deutsches Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Robinsouns Eiland. Komödie in 4 Auf- zügen von Ludwig Fulda. Anfang 7§ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 2F Uhr: Dou Carlos. — Abends 74 Ubr: Zum ersten Male wiederholt: Nobinsons Eilanud.
Montag: Der Meister von Palmyra.
Berliner Theater. Sonnabend: Göß von Berlichingen. Anfang 7# Uhr.
Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Die Grille. — Abends 7} Uhr: Nachruhm.
Montag: Nachruhm.
Lessing-Theater. Sonnabend: Gräfin Frigi. Anfang 7F Uhr.
Sonntag, 3 Ubr Nachmittags (volksthümliche Preise): Der Herr Senator. — Abends 74 Uhr: Der Dornentweg.
Montag: Gräfin Fritzi.
Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Rabeunvater. Shwank in 3 Akten von i Fr. Fisher und Josef Jarno. — Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Unsemann. Anfang 7 Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Der Rabenvater. — Vorher: Aber die Ehe!
Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25—26. Sonnabend: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 7# Uhr: Die Reise nach vem Mars.
Neues Theater. Sciffbauerdamm 4a. /5,
Sonnabend: Der Militärstaat. Schwank in 4 Akten von Gustav von Moser und Thilo von Trotha. Anfang 7ck Uhr.
Sonntag: Zum ersten Male: Der tapfere Cardunois. (L’héroique Cardunois.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Zum ersten Male: Zehn- tausend Fuß hoch! Pouper in 1 Akt von Frit Wangenheim. Regie: Siegfried Jelenko.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon.
Montag (9. Abonnements - Vorstellung): Der tapfere Cardunois. — Vorher: Zehntansend
Fuß hoch.
Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Frißsche. Sonnabend : Mit neuer Ausstattung: Der goldne Kamerad. Operette in 3 Akten, nach einer Idee aus Bret Harte?s Erzählungen, von Hermann Hirschel. Musik von Louis Roth. In Scene geseßt von Julius Fritsche. * Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. — Hierauf : Phantastisches Ballet - Divertifsemeut, arrangiert vom Ballet- meister Herrn Jean Reisinger. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Der goldne Kamerad. — Hierauf: Phantastisches Ballet-Divertissement.
Mittwoch, den 30. Oktober: Mit neuer Aus- stattung: Zum ersten Male: Neu! Die Karls- \hülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt- mann. Musik von Charles Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“).
Adolph Ernsi-Theater. Sonnabend: Parade- bummler, Beseßung der Hauptrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Jda Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielsher, Carl Weiß, Georg Worliß\ch. Anfang 7§ Uhr.
Sonntag : Dieselbe Vorstellung.
BPentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schulß. Emil Thomas a. G.
Sonnabend: Eine tolle Nacht. Große Aus- ftattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene geseßt vom Direktor Richard Schulß. Die Tanz-Arrangements vom Balletmeister Gundlah. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Konzert. Johann Strauf;-Abend.
Birkns Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends
7# Uhr: Parade - Gala - Vorstellung. Neu! 1870/71. Neu! Großes militärishes Auéstattungs- stüdck mit Tänzen, Gruppierungen, Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen von Direktor Fr. Nenz und dem Großherzoglichen Hof-Balletmeister A. Siems. Musik vom Zirkus-Kapellmeister K. Krüger. 150 Tänzerinnen, 150. 400 Artisten, Figuranten, 400, und Statisten. Drei Musikkapellen. Tambours und Hornisten. Männergesangverein! Ernste und heitere Soldatenbilder! Episoden, Volks\cenen und Massen-Aufzüge! Neue prachtvolle Kostüme, Deko- rationen und Requisiten. Ueberraschende Licht- und Farbeneffekte. Erfte Abtheilung: Jun Feindes- land (s{chließt mit dem Siegeszuge der Germania). Zweite Abtheilung: Kriegers Heimkehr, endet mit dem Schlußbild: Bismarck und Moltke. Außer- dem besonders hervorzuheben: Joujou hippique mit 12 Freiheitspferden. 1) Bagdad, arabischer Bollblut-Schimmelhengst, 2) 6 Trakehner Rapp- hengste (Original-Drefsur), 3) die Spazierfahrt eines Jagdherrn, ausgeführt von 5 Rapphengsten, 4) Fa- vorit Donner, das Vollendetste der Pferdedrefsur, wie folhe bis jeßt noch nie gesehen wurde. Sämmtliche Pferde dressiert und vorgeführt vom
Direktor Fr. Nenz. Feruccio, anglo-arabischer
Fuchshengst, in der hohen Schule geritten von Frau
Robert Renz. Hierauf: Der Baguettesprung. Eine Leistung, wie solhe noch niemals von einer Dame zur Aufführung gebracht wurde. Hierauf: Wiederholung des berühmten Vaguettesprunges über Hindernisse, ausgeführt von 14 Herren mit 14 Springpferden. Dieses Reiterstück is eine der hervorragendsten und . waghalsigsten Leistungen auf dem Gebiete der circensishen Künste und ist bisher in keinem anderen Institut zur Aufführung ge- langt. Mephistophela’s Höllenritt, ausgeführt von Frl. Wally Renz. Povero, 4jähr. Vollblut- Navpphengst, in allen Gangarten der hohen Schule dressiert und geritten von dem anerkannt besten Schulreiter der Welt Mr. James Fillis. Die vorzüglichen excentrischen Clorons Gebrüder Villand, sowie der Original - Clown Mr. Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlih. j :
E Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr: Ljo Ni En mit dem beliebten Schellen- spiel. Preife der Plätze zur Nahmittags-Vorstellung : Ein Logensiß 4 #, Kinder unter 10 Jahren 2 #4 Sperrsiß 2 4 50 -, Kinder unter 10 Jahren 1 M 50 4. Tribünensiß 2 4, Kinder unter 10 Jahren 1 A Erster Nang-Balkon 2 # Zweiter Plaß 1 #4 Dritter Plaß R Stehplaß 50 S. Inhaber von ersten Rang-Balkon-, zweiten und dritten (Galerie) Plat-Billets haben das Recht, ein Kind unter 10 Jahren unentgeltlich einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem ersten Rang- Balkon und zweiten Plaß die Hälfte. Abends 7&5 Uhr: Gewöhnliche Preise. 1870/71,
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Köthner mit Hrn. Prediger Alfred Kulemann (Berlin).
Verehelicht: Hr. Dr. jur. Friß Collas mit Frl. Margarethe Schöpke (Stettin). — Hr. Kantor und He Lauer Emil Haake mit Frl. Emilie
hee: (Langwaltersdorf). — Hr. Jobst von Gundlach mit Frl. Paula von Froreich (Hamburg). — Hr. Oberst Adalbert von Brunn mit Frl. Charlotte Pirner (Posen-Stettin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Hans von Przyhowéki (Berlin). — Hrn. Professor W. Zopf (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Landrichter Co (Berlin). — Hrn. Landrath Hans Uckert
osen).
Gestorben: Stiftsdame Anna Gräfin zu Nanyhau a. d. H. Breitenburg (Itzehoe). — Hr. Ritt-
meister a. D. Eberhard von Arnim (Stendal).
— Marie Freifrau von Welczeck, geb. Freiin von
Saurma-Jeltsch (Laband). — Hr. Prem.-Lieut..
a. D. Hermann von Zawadzky (Natibor). —
Fr. Kommerzien-Rath Mathilde Sering, geb.
Bitelmann (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).
-
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeiger.
M 256.
Berlin, Freitag, den 25. Oktober
1895.
Königreich Preußen.
Auf Zhren Bericht vom 1. Oktober d. J. will Jch die wieder beifolgenden Beschlüsse des XVII. General-Landtags der Schlesishen Landschaft hiermit landesherxrlich genehmigen.
Hubertusstock, den 11. Oktober 1895.
Wilhelm R. von Hammerstein. Schönstedt.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz Ministe
Beschlüsse des siebzehnten General-Landtags der Shlesischen Landschaft vom Jahre 1895.
Uebersidwcht.
I. Organische Bestimmungen. Nr. 1. Landschaftliche Pfandsbrief-Interessen- und Kapitals-Kasse. IL. Abshäßungs-Grundsägte. Nr. 2. Abänderung des § 6 der Abschäßungs-Grundsäge. Nr. 3. Abänderung des § 59 der Abshäßungs-Grundsägze.
111. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.
Nr. 4. Beleihung nah der Grundsteuer. 0s
Nr. 5. Taxrecherchen.
Nr. 6. Zurückhaltung der Valuta eines gekündigten Pfandbriefs Litt. A. und C. bei Nichteinlieferung der vorausgereihten Zins\chein- Anweisung (Talon).
Nr. 7. Herabseßung des Zinssates.
Nr. 8. Cann altlandschaftliher Pfandbriefe.
R: E Sitehuus Ee ungen, i
T AU. tederbenußung de morti]alionsfonds der en Werthshälfte. 2 Nr. 11. Wiederbenußung des Amortisationsfonds der Pfandbriefe
Litt. C. N 12. Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe 1UL, U, IV,. Beleihung des nicht inkorporierten _ Grundeigenthums. . 13, Beleihungsfähigkeit der Grundstüde. . 14. Beleihungs-Antrag. . 15. Werthermittelung nach der Grundsteuer. . 16. Oertliche Besichtigung. . 17. Eintragung des Darlehns. . 18. Stundung. . 19. Zwangsverwaltung. . 20, Zinsherabseßzung. . 21. Verfügung des Darlehns\{huldners über den Tilgungsfonds. Nr. 22. Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in folhe nah der Beleihun Goraing. _Nx.23. Purüia tung der Valuta eines gekündigten Neuen Pfand- briefs bei Nichteinlieferung der vorausgereihten Zins\hein-Anweisung. V. Landschaftlihe Bank. i Nr. 24. Bankkredit auf Amortisationsfonds. Nr. 25. Erhöhung des Stammkapitals. Nr. 26. Verwaltung der Bank.
; Beshlüsse des siebzehnten General - Landtags der Sqlesischen Landschaft.
L Draanisge Bestimmungen.
Landschaftlihe Pfandbriefs-Interessen- und Kapitals-Kasse.
Zu §S 3 ff. Kap. 3, §§ 3 ff. Kap. 4, Theil TIT des Landschafts-Regle- ments, Nr. LXXI der deklaratorishen Bestimmungen vom Jahre 1824, DAS U Iro des General-Landtags von 1846; Kassenordnung vom
30. Mai 1849. Beschluß I, 8 des General-Landtags von 1883.
Die Einrichtung einer besonderen Landschaftlihen Pfandbriefs- Interessen- und Kapitals-Kasse wird aufgehoben. Die Geschäfte der- selben gehen auf die eigentlihe Landschafts-Kasse über und werden im übrigen, unter Aufhebung der Bestimmung zu Nr. 7, nah den bis- herigen Vorschriften der Kassenordnung vom 30. Mai 1849 verwaltet.
Die daselbst und in Beschluß L, 8 des General - Landtags vonz 1883 vorgeschriebene Mitwirkung eines Landesâltesten beziehungsweise des Systems-Syndikus oder eines besonders zu er- nennenden Subalternbeamten fällt weg. Die denselben übertragenen Funktionen gehen auf den Kontroleur über.
Die Landschasts-Kafsen sind zur Einlösung fälliger Zinsscheine, Ein- ziehungs-Rekognitionen und gekündigter Pfandbriefe au außerhalb der au weiterhin öffentli bekannt zu machenden Einlösungstermine befugt.
II. A RPANN T Men afen e:
Abänderung des § 6 der Abshäßungs-Grundsäge. Zu § 6 der Abshäßungs-Grundsäße von 1883.
Bei Aufnahme einer Taxe beziehungswei]e bei Ausführung einer landschaftlihen Beleihung ist die Vorlegung einer beglaubigten Abschrift des Grundbuchblatts nit erforderli, vielmehr kann sich, falls nit besondere Bedenken vorliegen, die Landschafts-Direktion mit einer von ihr extrahierten einfachen Abschrift begnügen.
D. Abänderung des § 59 der Abshäßungs-Grundsäßte. u § 959 der Abshäßungs-Grundsäße von 1883. 1) Abs. a des § 59 „Lasten und Abgaben“ der Abshäßzungs- Grundsätze erhält folgende Faffung: Die Beiträge und Leistungen zur Erfüllung der Deichpflicht und zu öffentlihen Wassergenossenshaften, soweit diese Beiträge a: zur Amortisation aufgenommener Darlehne bestimmt sind; __ 2) Abs. þ „Die von dem ganzen abzushäßenden Gute zu ent- rihtende Königlihe Grundsteuer“ fällt weg. 3) Im Schlußsaß werden guter die Worte: „von dem Deich- verbande* die Worte: „der Wassergenossenschaft* eingefügt. I. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.
4. Beleihung nach der Grundsteuer. Zu dem General - Landtagsbeshluß A Nr. IIl von 1865, zu § I1V des Regulativ-Nachtra 8 vom 6. Oktober 1868, zu Nr. 2 des Regulativs vom 22. Januar 1872, zu dem SeP etc rar ibe Qoy ti 1, 4 von 1872 und zu dem General-Landtagsbeschluß Nr. 10 von 1888. Bei der Beleihung eines inkorporierten Gutes nah Maßgabe der Veranlagung zur Grundsteuer ist der dem Gute bei dieser Veranlagung beigelegte jäbt iche Reinertrág mit der Zahl dreißig zu Kapital zu erheben. Ein [erten Grundsteuer findet niht mehr ftatt. 5. axrecherchen.
zug der kapital
T Zu Nr. LXIX 8 a beziehungsweise leßter Absayz; der deklaratorischen |
Dessanmunten von 1824. u
saß a. Diese Bestimmung wird tabin 4 eändert : enn seit der Festsezung-der Taxe des-Gutes, auf wel{hes der nah, derselben zulässige Kredit oder ein Theilbetrag des- selben nachgesucht wird, mehr als 5 Jahre verflossen \ind.
Zum leßten Absaß.
Von der Zuordnung des Syndikus kann nach dem Ermessen des Landschafts-Direktors abgesehen werden.
Bei Forstrittergütecn, welhe im Eigenthum einer Stadtgemeinde stehen und deshalb unter Oberaufsicht des Staats nah Maßgabe des Geseßes vom 14. August 1876 verwaltet werden, bedarf es vor- kommenden Falls nah dem Ermessen des Landfchafts-Direktors der Vornahme einer Taxrecherhe nicht.
6.
Zurückthaltung der Valuta eines gekündigten Pfand- briefs Litt. A. und C. bei Nichteinlieferung der vor- ausgereihten Zins\chein-Anweisung (Talon).
Qu BI6,II 3b der E C I o von 1871.
er Sthlußsaß des General-Landtagsbeschlufjes von 1871 B Nr. T 6 erhält folgende Fassung : Erfolgt die Rülieferung der entsprehenden Zins\{ein- Anweisung (Talon) nicht, so kann die Valuta bis zum Ab- {luß der laufenden Zins\cheinreihe zurückgehalten werden. T. Ce Lens Lee Zinsfaßtzes. Zu Nr. 11 der General-Landtagsbeschlüfse von 1888. Nr. 11a Abf. 2 der General-Landtagsbeshlüfse von 1888 erhält folgende Fassung : Die Ausreichung der Pfandbriefe des niedrigeren Zinsfußes kann erfolgen, fobald ein entsprehender Betrag höher verzins- liher Pfandbriefe zur Baarzahlung aufgekündigt und die Ab- Tôöfungsvaluta an die Landschaft gezahlt worden ift.
8. Umwandlung altlandshaftliher Pfandbriefe. Zu Nr. 12 der See Zee e von 1888. Nr. 12a Abf. 2 der General - Landtagsbes{lüfe von 1888 erhält folgende ang: Die Ausreichung der Ersatzpfandbriefe Litt. A ift zulässig, sobald die individuellen Gutspfandbriefe eingeliefert find oder nach erfolgter Aufkündigung derselben die Abkösungsvaluta báar oder in Umtauf{hpfand rieftn an die Landschaft gezahlt ist. 9, Einziehung landshaftliher Kostenforderungen. Zu § 1 ff. Kap. V Th. IlIl des Landschafts-Reglements, § 6 d, 10 des Regulativs vom 22. November 1858, § IT des Regulativ-Nachtrags vom 6. Oktober 1868, Nr. 2, 11 des Regulativs vom 22. Januar 1872. Das Recht der Landschaft zur selbständigen Beitreibung ihrer orderungen ohne vorgängiges gerihtlißes Verfahren in emäßheit der für die alte Pfandbriefshuld bestehenden Vor- schriften des S(hlesishen Landschafts - Reglements und der dazu ergangenen General-Landtagsbeshlüsse und Königlihen Verordnungen erstreckt \sich auch auf eine fällige Kostenforderung, für welche der Schuldner Stundung nit erlangt hat. Auf die bestehenden Schuldverhältnisse findet diese Vorschrift keine Anwendung.
10. Wiederbenußzung des Amortisationsfonds der ersten Werthshälfte. Zu Nr. 9a und c, 13c des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General-Landtagsbeshlüsse von 1888.
1) Der Schuldner kann, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen,
(deri nach Verhältniß des Pfandbriefsbestandes, welher in dem mortisationéfonds seines Gutes aufgesammelt ist, mit demselben eine von der Landschaft Fs Kaution bestellen.
In diesem Fall wird der Amortisationsfonds-Antheil des be- treffenden Gutes durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks auf dem Konto desfelben in Höhe der Kaution gegen anderweitige Dis- positionen des Schuldners gesperrt.
2) Litt. a. Abs. 2 Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872 erhält folgende Fafsung : Bei Ermittelung und Feststellung des in dem Fonds ge- sammelten Betrags sind alle innerhalb der dem Wieder- benußungs8antrage vorgehenden leßten zwei Jahre freiwillig geleisteten Zuschüsse unberücksichtigt zu lassen.
11. Wiederbenußung des Amortisationsfonds der Pfand- briefe Litt. C. pu § 14. des Regulativs vom 22. November 1858, § VIT des Regu- ativ - Nahtrags vom 6. Oktober 1868, 1 3 der General-Landtags- beschlüfse von 1872, Nr. 5 II der General-Landtagsbeshlüsse von 1883, Ta der Beschlüsse der Land Tien Gefammtheit von 1885, Nr. 14 __ der General-Landtagsbeschlüsse von 1888. __ Auf die Wiederbenußung des Amortisationsfonds Litt. C. finden die für den Amortisationsfonds Litt. A. geltenden Vorschriften Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General- andtagsbes{chlüfse von 1888) mit der Maßgabe sinnentsprehende An- wendung, daß die Wiederbenußung zum Zweck der Krediterneuerung und der Herausgabe des aufgesammelten Fondsbestandes nur zulässig ist, wenn seit der leßten Taxe des Gutes 5 Jahre noch niht vergangen d oder vorher eine Taxrecherche stattgefunden hat. Wird durch die- elbé’ eine Verringerung festgestellt, so ist die Jnanspruchnahme- des mortisationsfonds erst zulässig, wenn der haftende Pfandbriefkredit nach Maßgabe der Taxrecherche Feguliest ist.
Abschaffung des Sgr o iGens der Pfandbriefe 1 o Zu Sd 6a, 9 des Regulativs vom 22. November 1858, §8 I1, V des egulativ-Nahtrags vom 6. Oktober 1868, Beschluß der landschaft- lihen Gesammtheit vom Jahre 1885 zu a, Nr. 14 der General- Landtagsbeshlüfse von 1888.
Die Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe Litt. C. ist statthaft, wenn die jährlichen etatisierten Einnahmen des Systems die etatisierten Ausgaben desselben decken und für jede Million Mark der landschaftlihen Darlehns\{chuld des Systems ein Betrag - von 200 M A bleibt zur Deckung extraordinärer Ausgaben.
Die beabsichtigte Abschaffung ‘des Quittungsgroschens ist von der Genehmigung des Engeren Aus\chusses abhängig.
IV. Beleihung des nicht inkorporierten M um s. Zur Beleihungsordnung vom 10. August 1888. (Nr. 23 der General- G Ge von 1888)
Zu § 1. Beleihungsfähigkeit der Grund stücke. § 1 Abs, 1 wied débit abtaderts A daß der als:Vorausseßung der Beleihungsfähigkeiteines Grund- eat Henne Mindestteinertrag von 30,46 auf 15 4 herab- g wird.
14. Zu § 2. PeleTne S Bgkr ag Am Schlusse wird das Wort „beglaubigte“ durh die: Worte : „einfache oder beglaubigte“ erseßt.
15.
Zu § 5. Werthser mittelung nach der Grundfteuer. Bei der Beleihung nach: der Grundsteuer ift der dem Grundftück
bei der Veranlagung zu dieser Steuer beigelegte jährlihe Reinertrag mit der Zahl dreißig zu Kapital zu erheben. Ein Abzug der kapitalisierten Grundsteuer findet niht mehr statt. 16.
Zu § 10. Oertliche Besichtigung. Die hier festgeseßte Frist wird von 3 Jahren auf. 5 Jahre ver- längert. E
Zu § 12. Eintragung des Darlehns. In dem leßten A werden in der dort angegebenen Eintra- ungsformel die Worte „Zufolge Verfügung vom tri en und dafür gesetzt: „am E
Zu § 17 u 4 i Stundung. Zwischen Abs. 2 und Abs. 3 ist folgender Saß als neuer Absay einzuschieben: Bei Bewilligung einer Zinsenstundung if für die Dauer des Nückstandes „Unterfagungsbefehl“ im Sinne des General- Landtagsbeslu}ses IIT b von 1846 zu erlassen und im Wege der gerichtlichen Zustellung dem Schuldner zu behändigen. 19. Zu § 19. Zwangsverwaltung. Der erste Absay erhält folgende Fassung: Bezüglihß der Zwangsverwaltung gelten die für die Sequestrationen inforporierter Güter maßgebenden Vorschriften mit der Abweichung, daß die Einführung auch dem Syndikus oder einem Kreistaxator oder einem Subalternbeamten selbft- ständig übertragen, daß mit den Geschäften des Kurators und Sequesters nur eine hierzu geeignete Persönlihkeit beauftragt und daß von Erforderung einer Kaution von dem Sequester ausnahmsweise abgesehen werden fann.
20. u 8:23. Zinsherab setzung. Litt. d. Abs. 2 des § 23 erhält folgende Faffung : Die Ausreichung dieser Pfandbriefe kann erfolgen, sobald der entsprehende Betrag höher verzinslicher Pfandbriefe ein- eliefert oder nach erfolgter Aufkündigung desselben die aarvaluta an die Landschaft gezahlt ift.
21 L Zu § 28. Verfügung des Darlehns\cchuldners über den Tilgungsfonds. __ Die Bestimmungen über die Verfügungsbefugniß des Schuldners in § 28 Litt. Þ. werden dahin abgeändert: __ Bis dahin findet, wenn niht besondere Bedenken vorliegen, eine Verfügung über den Fonds von seiten des Schuldners nah den für die Kreditwerke Litt. A. und C. des inkorporierten Grundbesißes bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe statt, daß die Verfügung zum Zwecke der Krediterneuerung, der Herausgabe des aufgesammelten Fondsbestandes und der Jnanspruchnahme eines Kredits bei der Landschaftlichen Bank nur zulässig ist, wenn seit der leßten Werths- festseßung ein mehr als fünfjähriger Zeitraum noch nit verflossen ist oder die in § 10 dieser Beleihungsordnung vorgeschriebene örtliche Besichs Daun und Anerkennung stattgefunden hat. on diesen einshränkenden Bestimmungen kann in dem Falle Abstand genommen werden, wenn zur Inanspruchnahme eines Kredits bei der Landschaftlihen Bank nur dreiviertél des aufgesammelten Tilgungsfonds verwendet werden sollen. Auf die im Wege der Tilgung bewirkten Darlehnsabzahlungen (a, b) finden die Bestimmungen des § 25 ebenfalls Anwendung. 22. Zu § 46. Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in solhe nach der Beleihungsordnung. Abs. 3 des § 46 erhält folgende Fafsung : Die Ausfertigung der Ersaßpfandbriefe kann erfolgen, sobald ein entsprehender Betrag von Neuen Pfandbriefen der- jenigen Kategorie, in welcher die Valuta des früheren Dar- lehns ‘ausgereiht war, eingeliefert oder nach erfolgter Aufs kündigung desselben die Baarvaluta an die Landschaft gezahlt ist. Die Landschaft ift verpflichtet, diesen Betrag zu kassieren beziehungsweise zu präkludieren.
23. Zu § 36 Litt. d. des Revidierten Regulativs vom 22. November 1867 nebst Nachträgen.
Dra iers P der Valuta eines gekündigten Neuen fandbriefs bei Nichteinlieferung der vorausgereihten Zinsschein -Anweisung. p Der Schlußsaßz des § 36 Läitt. d. wird dabin abgeändert : Se die Nüklieferung der entsprechenden Zinsschein- Anweisung (Talon) nicht, fo kann die Valuta bis zum Ab- {luß der laufenden Zins\cheinreihe zurückgehalten werden.
V, Landshaftlihe Bank.
24, Bankkredit auf Amortisationsfonds. Zu Beschluß IIT Nr. 4 des SCTErR L Baut von 1871, Nr. 5 des General-Landtags von 1888.
Die Vorschriften der General-Landtagsbes{chlü}se TIT Nr. 4 von 1871 und Nr. 5 von 1888 finden nach Maßgabe der für die Wieder benuBung dieser Fonds und für den Geschäftsbetrieb der Landschaft- lien Bank geltenden Bestimmungen beztehungsweise Instruktionen auch Anwendung auf die Amortisations: beziehungsweise Tilgungs fonds der Pfandbriefe Litt. C. und Litk. D.
25. Zu Nr. IIl des Nachtrags vom 6. Oktober 1868 zum Regulativ der Schlesischen landschaftlihen Darlehenskafse.
Das Stammkapital der Landschaftlihen Bank wird um zwei Millionen Mark, also auf fünf Millionen Mark erhöht und der Mehrbetrag von der Schlesishen Landschaft in baarem Gelde befchafft.
26. Verwaltung. Zu Nr. [V, Abs. 1 desselben Nachtrags.
Hinter die Worte „öffentlich bekannt gemaht“ wird folgender Zusatz eingeschaltet :
* „Anordnungen wegen zeitweiliger Wahrnehmung der Funktionen dieser Beamten werden durch die General-Landschafts. Direktion getroffen und öôffentlih bekannt gemacht.“
Beglaubigt. (L. 8.) Der Minifter für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
von Hammerstein.