1895 / 259 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E E E T

P I E

Deutschland und Luxemburg. Aus dem Geschäftskreis des Zentral- Amts. Nichtamtlicher Theil. Die öfterreihish-ungarishe Engquête über das Betriebsreglement. Zur Auslegung des Art. 37 es 1 des internationalen Uebereinkommens. Die große Sibirishe Eisenbahn, Fortsetzung und Schluß. Rechtsprechung. Verschiedene Mittheilungen. Verzeihniß der internationalen Tarife. Bücherschau.

Lübedck, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Ausführung der Bau- arbeiten des Elbe-Trave-Kanals hat beute bei Krummesse bes gonnen.

Bremen, 29. Oktober. (W.T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldamper „Ems“ hat am 27. Oktober Abends von Southampton die Reise nah Bremen fortgesezt; er überbringt 140 Pafffsaaiere und volle Ladung. Der Schnelldzampfer „Fulda“ har am 27. Oktober Abends die Reise von Southampton nah New- York, der Postdampfer „Mark“ die Reise nah Antwerpen fort- gesept. Der Postdampfer „Pfalz hat am 27. Oktober Abends die Reise von Villa Garcia nah dem La Plata fortgesezt. Der Postdampfer „Braunschweia“ ist am 26. Oktober Ei von New-York nah der Weser abgegangen. Der Reichs-Poît- dampfer , Prinz-Regent Luitpold“ hat am 26. Oktober Abends die Reise von Antwerpen fortgeseßt. Der Reichs-Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 27. Oktober Vormittags inShanghädi angekommen. Der Reihs-Postdampfer „Preußen“ hat am 27. Ok- tober Nachmittags die Rei'e von Port Said nah Suez fortgeseßt. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrih Wilhelm“ ist am 26. Oktober Abends in Antwerpen angekommen. Der Reichs- Postdampfer „Oldenburg“ ist am 26. Okrober Nachmittags ‘in Antwerpen angekommen. Y

London, 28. Oktober. (W. T. B.) Der Untiondampfer „Athenian“ i am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Uniondampfer „Guelph“ ist gestern auf der Heimreise von den Canarischen Inseln ab- gegangen. Der Union-Dampfer „Svartan“ is gestern auf der Ausreise von Madeira abgegangen. DerUniondampfer.Gaul“ ift gestern auf der Ausreise in Kavstadt angekommen und der Union- dampfer „Gooth“ auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Castledampfer „Garth Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise vcn Southampton abgegangen. Der Castledampfer „Lismore Castle“ ist Sonnabend auf-der Heimreise in London angekommen. :

Antwerpen, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Gemeinderath nahm eine Resolution an, nah welcher vom 1. Januar 1896 ab die in die Hafenanlagen von Antwerpen einlaufenden Seeschiffe eine Einheitsabgabe von 50 Cts. für die Tonne an die Stadt zu zahlen haben, an Stelle der bisher gezahlten 94,3 Cts. Die Zu- fdlagsgebühren auf die verschiedenen Schiffahrtsabgaben werden auf- gehoben.

Theater und Musik.

Konzerte.

Das gestrige zweite Philharmonishe Konzert unter Leitung von Arthur N ikisch begann mit der hier bereits öfter gehörten und ftets beifällig aufgenommenen Quvertüre zu „Sakun- tala* von C. Goldmark. Dann folgten, von Herrn Raimund von Zur-Mükhblen vorgetragen, zwei Gesänge aus Wagners - „Meifster- fingern von Nürnberg*; der außerordentlihe Kraftaufwand der Stimme fam dem Vortrag des Werbegesangs sehr zu statten, weniger jedoh dem größere Zartheit erfordernden Preislied. Das Streich- orhester spielte hierauf zum 1. Mal : Präludium, Adagio und Gavotte von Sebastian Bach, für Streichorchester eingerihtet von S. Bachrich, mit vorzüglicher Präzision und Grazie des Auëdrucks. Die Gavotte mußte auf Wunsch wiederholt werden. Die fodann folgenden Lieder- vorträge: „Die Allmaht“ von Schubert, „Der Soldat“ von Schu- mann und „Meine Liebe if grün“ von Brahms, welche dem Naturell

Die Ausführung sämmtlicher Orchesterwerke unter der energishen und

umsichtigen Leitung des Kapellmeisters Nikish war eine sebr lobens-

werthe; auch die AIa vie egte ng zu den Gesängen, die sih in den

Lad i Händen des Herrn Viktor Beigel befand, verdient An- ennung.

Für die {on angekündigte, am Donnerstag zum Besten des „Sonntagbeims“ in der St. Marienkirhe stattfindende Auf- führung des Mendelsfohn"{hen Oratoriums „Elias“ (unter

wirkung der Konzertsängerinnen Frau Müller-Ronneburger und Frau Anna Let dev Herren Kammersänger Göße und Staudigl, des Otto Schmidt’schen Ehbors und des Neuen Berliner Symvphonie- orchesters unter der Leitung des Herrn Otto Schmidt) sind Billets zu 3, 2, 1 M bei Bote & Bock, bei dem Küster Lehmann (Bischof- straße 5) und Abends in der Kirche zu haben.

Aus St. Petersburg wird dem „W. T. B.* berichtet: Am Sonnabend Abend fand in dem vollbeseßten Saale der Adels- versammlung ein von deutshen Gesangvereinen mit Sym- phonie-Orchester ausgeführtes Konzert statt, welhem der deutsche Bctschafter Fürst Radolin beiwohnte. Zum Vortrag gelangte auch

der „Sang an Aegir“. Die Aufführurg fand stürmischen Beifall.

Mannigfaltiges.

Im Verein zur Beförderung des Gartenbaues wird am Donnerétag, den 31. d. M., Abends 6 Uhr, Herr Professor Dr. Nol kens einen Vortrag über den „Kilimandscharo und seine Bedeutung für den Gartenbau“ balten. Die Versammlungen des Vereins finden im Winter im großen Hörsaal der Königlichen Landwirtbschaftlihen Hochichule, Invalidenstr. 52, statt (Eingang von der Nückseite des Gebäudes). Gäste sind willkommen.

Der Verein deutscher Ingenieure hat im vorigen Jahre eine goldene Grat hof-Denkm ünze gestiftet, welhe zur Verleihung an folhe Männer bestimmt ift, die sch durch wissenshaftlihe und praktishe Leistungen auf dem Gebiete des Ingenieurwesens ausge- zeichnet haben. Bisher ift diese Denkmünze verliehen worden an die

erren Professor C. Bach (Stuttgart), Geheimer Kommerzien-Nath F. Schibau (Slbing), Professor O. Ine (Aachen), Geheimer Rath, Profefscr Dr. G. Zeuner (Dresden) und den inzwischen verstorbenen Geheimen Kommerzien-Rath H. Gruson (Magde- burg-Buckau). Um Entwürfe für die Begleit -Urkunde zu diesen Denkmünzen zu erlangen, hat der Verein jeßt einen Wett- bewerb ausgeschrieben und dafür 1090 zur Verfügung gestellt. Die näheren Bedingungen diefes Preisausshreibens find bei der Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Ingenieure: Berlin W., Wilhelm- straße 80 a, unentgeltlih zu ‘erhalten.

Am Freitag, den 1. November, Abeads 84 Uhr, wird im Hörsaal der Königlichen Akademie der Künste, am Schinkeliplaßz 6 T (Bau- Akademie), ein öffentliher Vortrag über „das Wesen der Steno- graphie* von dem Zweiten Vorsitzenden des ältesten Stenographischen Vereins (gegr. 1844) Herrn L. Loepert gehalten werden, wozu der Eintritt jedermann unentgeltlih freisteht. Hieran wird der Vor- tragende einen Unterrichts-Kursus in der Stolze’schen Stenographie (amtlich in Anwendung im Reichstage und in den preußischen Parlamenten) anschließen, über welchen das Nähere noch bekannt gemaht werden wird.

In der Urania wird morgen Abend Herr Dr Naß seinen interessanten Erxverimental-Vortrag über Gasalühliht, Spiritusglüh- liht, Acetylen 2. noch einmal wiederholen. Für die übrigen Abende der Woche ift der neue dekorative Ausftattungs8vortrag „Vom Fels zum Meer“ angesetzt.

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Kultus-Minister von Seydewiß, der Minister des Innern von Mebsh und die Spißen der Behörden wohnten dem Festakt bei. Der Minister bielt eine Ansprache, der Stadtkommandant verlas die Ur- funde. Vorher hatten getrennte Weibefeiern für den evangelischen und katholishen Theil der Kirche stattgefunden.

Laibach, 28. Oktober. Wegen Hochwassers is der Bahn- verkehr theilweise unterbrochen. Im Morastgebiet stehen die Straßen bis 14 m unter Wasser. Die tiefer gelegenen Theile der Stadt Gottschee sind überschwemmt. Unglüdcksfälle sind bisher rit gemeldet worten. :

Agram, 28. Oktober. Infolge anhaltender Regengüsse ift die Save im Steigen begriffen. Die Gefahr einer Ueberschwemmung steht bevor ; auch Sissek ift gefährdet. i:

Toulon, 28. Oktober. Ein Rettungsboot des Panzerschiffs „Devastation“ stürzte, als es aufgehißt wurde, ins Meer. Zwei Matrofen wurden von dem Beot erschlagen, ein dritter ertrank.

Rom, 28. Oktober. Infolge des Regens if das Wasser des Tiber bedeutend gestiegen; aus Orte und Stimigliano wird gemeldet, daß auch die Nebenflüfse des Tiber beträhtlich anschwellen.

Sofia, 29. Oktcber. Ueber die Ueberschwemmung in Süd-Bulgarien wird dem ,„W. T. B.“ weiter gemeldet: Seit gestern ist die Eisenbahnverbindung Sofia—Philippopel wieder hergestellt; an den unpassierbaren Stellen wird der Verkehr durch Umiteigen vermittelt. Blättermeldungen zufclge ist der durch die Uebershwemmungen verurfahte Schaden größer, als die erften dar- über eingelaufenen Nachrichten angaben. In dem Dorf Seldshikowo sind 150 Gebäude zerstört. Die Dörfer Nowo-Selze und Ptoliquenowo sind fast gänzlih verschwunden. In Stanimaka wurden, von anderen Verlusten abgesehen, 60 000 cbm Holz weggeshwemmt. Die Vor- stadt von Philippovel hat viele Beschädigungen erlitten. Prinz Ferdinand, welcher seine Reise nah Sofia in Philipvopel unterbrochen hatte, um die von den Ueberschwemmungen heimgesuchten Stadttheile in Augenschein zu nehmen, wurde, von den armen, meist mohamedanischen Einwohnern berzlihst begrüßt und übergab dem Präfekten 10 900 Fr. zum Besten der Beschädigten.

Nach Shluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 29. Oktober (W. T. B) De Wiener Gemeinderath hat heute Dr. Lueger mit 93 Stimmen zum Bürgermeister gewählt; 44 weiße Stimmzettel wurden abgegeben, ein Gemeinderath hatte fich schriftlih entschuldigt.

Paris, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Faure empfing heute Vormittag R ibot, mit welchem er die Lage besprach. Für Nachmittag wird er den Präftdenten des Senats Challemel-Lacour und den Präsidenten der Deputirtenkammer Brisson zu sih entbieten lassen.

Konstantinopel, 29. Oktober. (W. T. B.) Jn den der Pforte nahestehenden Kreisen fährt man fort, dic Darstel- lungen der europäischen Presse über eine beunruhigende Gestaltung der Dinge in Konstantinopel, über entdeckte Vershwörungen unter den Mohamedanern, über Hinrichtungen 2c. als jeder Glaubwürdigkeit entbehrende Erfindungen zu bezeichnen. Diese Kreise zeigen große Zuversicht und erklären alle Beforg- nisse wegen der weiteren Entwicklung der Dinge für grundlos;

des Gesangssolisten ganz besonders entsprahen, fanden vielen Beifall. Den Beschluß des Konzerts mac)te die zweite Symphonie (D-dur)

Klarheit der Durchführung betrifft, den besten klassishen Vorbildern nachstrebt und von Saß zu Satz das Interesse des Zuhörers steigert.

Dresden, 28. Oktober. In Dreéden-Albertstadt fand, wie mad L „W, T. B.* meldet, heute Mittag die feierlihe Grundstein- von Brahms, die, was Originalität der thematishen Erfindung und | legung zu dem Thurm der Garnisonkirche statt. Seine Majestät der König, die Prinzen des Königlichen Hauses, die Generalität, der Kriegs-Minister General. Lieutenant Edler von der Planit, der

in Jsmid herrsche volle Ruhe. NUO Kretas liege nichts vor, was die beunruhigenden Gerü päischen Presse rechtfertigen könne.

te eines Theils der euro-

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

E

Wetterbericht vom 29. Ottober 8 Uhr Morgens.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p.

Stationen. Wind. Wetter.

in ® Celsius

red. in Millim Temperatur 59 C, =49 R.

halb bed. halb bed. | wolfig

Dunst

balb bed. | bedeckt bedeckt

Belmullet. . | 765 |NNO Aberdeen . . | 761 |\NW Christiansund | 755 |WSW Kopenhagen . | 757 |SW Stodfholm . | 7599 |SW Pelaranda Or at. (DO |NW Cork Queens- | 708 756 758 75D E C00 Swinemünde | 760 Neufahrwafser 762 S R 108 ünster. .. 758 Karlsrube . . | 762 | 762 sti 764 I 763 761 i | 764 Breslau . . . | 763 Fle d'Air. 1-760 | E 762

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f. 2) Reif. Nebersiht der Witterung.

Eine breite Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von der Biscayasee nordnordostwärts nach Nord- norwegen, während weftlich von Irland ein baro- metrisdes Maximum erschienen ift. Der Druck- vertbcilung entsprehend, wehen über den Britischen Inseln mäßige nördlihe, über Zentral - Europa s\hwache südlihe Winde. In Deutschland dauert das füble, trübe Wetter wit gelegentlihen Nieterichlägen fort; stellenweise ist Schnee gefallen; Memel hatte Gewitter, zu Curhaven und Wilhelmé haven wurde Wetterleuchten beobabtet. Fortdauer der trüben Witterung noch wahrsccinlich.

Deutsche Seewarte.

E E S E I A S A P T A A fi i E T ft Theater. Königliche Schavspicle. Mittwoch: Opern-

haus. 146. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Akten von Ludwig van- Beethoven. Tert nah

dem Französishen von Ferdinand Treitschke. Neu | Donnerstag und Freitag: Der tapfere Câr-

in Scene gefeßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Defko- rative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Zu Beginn : „Ouverture Leonore (Nr. 3)“. Anfang Uhr.

Schauspielhaus. 235. Vorstellung. Ein Sommer- nachtstraum von William Shakespeare, überseßt von August Wilhelm von Schlegel. Musik von Felir Mendelsfohn-Bartholdy. Tanz von Emil Sraeb. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor N U Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 E

Donnerstag: Opernhaus. 147. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Nomantishe Oper in 3Akien von Nichard Wagner. Anfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 236. Vorftellung. Niemand weiß es. Drei Bilder von Theodor Wolf. Fraueulob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. Anfang 7F Ubr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Meister von Palmyra. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Die Mütter.

Freitag: Robinsons Eiland.

Berliner Theater. Mittwoech: Nachruhm. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Nachruhm.

Freitag (9. Abonnements - Vorstellung): Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing-Thegter. Mittwoch: Gräfin Frigi. Anfang 74 Uhr.

Donneretag: Der Doruenweg.

Freitag: Madame Sans-Gêne.

Residenz - Theater. ODirektion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fisher und Josef Jarno. —.Vorher: Bber die Ehe! Komödie in 1 Aft von P. Linsemann. Anfang 7# Uhr.

etage folgende Tage: Der Rabenvater. Vorher: Aber dic ESßze!

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. : Chaufseestraße 25—26. Mittwoh: Gastspiel der Liliputaner. Jeten Abend 74 Uhr: Die Reise nach dem Mars.

Ueues Theater. Siffbauerdamm 44. /5. Mittwoh: Der Militärstaat. Schwank in R von Guftav von Moser und Thilo von Trotha.

dunois. Schwank in 3 Akten von Alexandre

Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene geseßt

von Sigmund Lautenburg. Vorher: Zehn-

tausend Fuß hoh! Plauderei in 1 Aft von Frit

Wangenheim. MRegie: Siegfried Jelenko. Sonnabend: Der Militärstaat.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Frißshe. Mittwoh: Mit neuer Aus- statiung : um ersten Male: Die Karls- \chülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt- mann. Musik von Carl Weinberger. In Scene eseßt vom Ober-Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Bert Kapellmeister Federmann. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Die Karlsschülerin.

Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Parade- bnmmler. Beseßung der Hauptrollen: Anna Bâäters, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernft, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielsher, Carl Weiß, Georg- Worlizsh. Anfang 7} Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstelluna.

Sonntag, den 3. November, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Kinder zahlen auf allen Plägzen die Hälfte.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schul. Emil Thomas a. G.

Mittwoch: Eine tolle Nacht. Große Aus- ftattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Iulius Einödshofer. In Scene geseßt vom Direktor Richard Schul. Die Tanz-Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7{ Uhr.

Donnerêtag: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Mittwoh: Karl Meybver- Konzert. Ouv. „Marco Spada“, Auber. „Phèdre, Mcijenet. „Banditenstreiche*, Suppé. «Figeuner- ständen“ von Nebl. „Traum-Walzer“ von Millöker. Phantasie aus „Der Freishüg“ von Weber. Trou- badour-Phantasie für Violine von Alard (Herr Carnier). „Fantaisie ‘brillante“ für Pifton von Arban (Herr W-rner).

Saal |Kechstein. #ZLinkstraß. 42. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Lieder-Abend von Maxy Forreft.

Zirkus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends 74 Uhr: Große Extra - Vorstellung. Sen- fationeller Erfolg! 1870/71. Neu! Großes militärishes Ausstattungs\tück mit Tänzen, Gruppie- rungen, Gefehten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtbeilungen von Direktor Fr. Renz und dem Greßherzoglihen Hof - Balletmeister A. Siems. Außerdem: Joujou hippique mit 76 Freiheits- pferden. 1) Der oftpceußishe Hengst Blandel. 2), Die Spazierfahrt eines Jagdbercn, ausgeführt von 5 Rappbengsten. 3) Monstre-Tableau von 79 der edelsten Freibeitspferde. Sämmtliche Pferde dressiert und in Freiheit vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Herr Ritter von Renroff mil feinem Schulpferde Skobeleff. Zum Schluß der Schule: Original! Der phäunomenale Baguettesprung. Original! El Bolero, spanishe hohe Schule ge- ritten von 6 Damen und 6 Herren. The mar- vellous de KocKk-Trio. Auftreten der ber- vorragendsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler, sowie der vorzüglichen excentrishen Clowns Gebrüder Billand und des renommierten Original-Clowns Mr. Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich.

Donnerstag, Abends 74 Uhr: 1870/71.

“(TRRER E L O E E R E E E I R RE A T F A E R E E I E Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Anna Lüdke mit Hrn. Steuer- e Georg Ullrich (Ovppelna—BVolkers- ors). G

Vereheliht: Hr. Prem. - Lieut. Bodo von Treêckow mit Frl. Emilie von Henxinges (Lugano). Hr. Rittmeister P. Weidlich mit Frl. Helené von Doetinchem de Rande (Löpiß). Hr. Hans von Madeyski mit Frl. Clara Bruckner (Berlin—

Bladen). Hr. Lieut. Lothar Ganse mit Frl.

Hedwig Zechelius (Kreuzburg, O.-Schl.) Geboren: Eine Tochter: Hrn. Regierungs- Rath von Borck (Erfurt). Hrn. Lieut. a. D Baron pvoa Oheimb (Rittergut Laaßten). : Gestorben: Verw. Fr. Leontine von Zabeltiß, geb. Gräfin zu Lynar (Eichow). Fr. Anna von Teschen, geb. Holborn (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Ervedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutihen Buchdrukerei und Verlag?s Anftalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließli4 Börsen-Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- lichen Auzeigers (Komnzauditgesellschaften auf

Aktien und Aktieugesclischaften) für die Woche vom 21, bis 26. Oktober 1895, _„,

zum Deutschen Reichs-Anz

M 259.

Königreich Preußen.

Anweisung über die Aufnahme und Entlassung von Geistes- kranken, Jdioten und Epileptishen in und aus Privat-Jrrenanstalten (§30 der Gewerbeordnung),

owie über die S Leitung und Beauf-

sihtigung folher Anstalten.

Unter Aufhebung des Erlasses vom 19. Januar 1888 (M.-Bl.. d. i. V. S. 39) und der zu seiner Ergänzung später ergangenen, sowie der allgemeinen Vorschriften in dem Erlaß vom 17. Juni 1874 (M. 2493) bestimmen wir, was folgt:

I. Aufnahme. 81

_Die Aufnahme einer Person in eine Privat-Anstalt für Geisteskranke, Jdioten und Epileptishe darf nur auf Grund eines ärztlihen Zeugnisses erfolgen, aus welhem ersihtlih find: Veranlaffung zur Ausstellung und Zweck des Zeug- nisses, Zeit und Ort der Untersuhung, die dem Arzt ge- machten Mittheilungen einerseits und seine eigenen Wahr- nehmungen wnbererfeits. Das Zeugniß soll fich darüber aus- sprechen, an welher Form geistiger Störung der Kranke leidet, und begründen, weshalb er der Aufnahme in die Anstalt bedarf.

L

In der Regel soll das Di vom Kreisphysikus oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ist, von dem für das Physikat wet t Kreiswundarzte des Kreises, in welhem ‘der Kranke seinen Wohnsig hat, ausgestellt werden. Jst auch dies niht angängig, so erfolgt die Ausstellung dur einen anderen Physikus oder für das Physikat geprüften Kreis- wundarzt. Der leßtere hat seinem Amtscharakter den Vermerk hinzuzufügen, daß er für das Physikat geprüft ist.

S Liegt bereits ein den ter ian des S 1 entsprehendes Heugniß eines Arztes vor, so genügt cs, wenn der beamtete rzt (S 2) auf Grund persönlicher ÜUntersuhung des Kranken dem-JInhalt des Zeugnisses beitritt.

S 4.

Jn dringenden Men kann die Aufnahme vorläufig auf Grund eines nach Vorschrift des § 1 abgefaßten Zeugnisses eines jeden“ approbierten Arztes erfolgen. :

Auf diese Weise Aufgenommene müssen jedoch spätestens innerhalb 48 Stunden nah der Aufnahme dur den Physikus oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ift, durch den für das Physikat geprüften Kreizwundaxzt, oder durh den Physikus eines benahbarten Kreises untersucht werden. Der Untersuchende hat sofort ein Zeugniß auszustellen, welches für das Verbleiben des vorläufig Ausgeitoininanen in der Anstalt oder für seine Entlassung maßgebend ist.

_In zweifelhaften Fällen ¿ist die Untersuchung in kurzen Fristen zu wiederholen; das Zeugniß ist alsdann spätestens innerhalb zwei Wochen nah der Aufnahme auszustellen.

S D.

Von der nachträglichen amtsärztlihen Untersuhung kann abgesehen werden :

1) wenn der Kranke mit einem privatärztlihen Zeugniß, welches den Vorschriften des § 1 genügt, auf Antrag des ihm als Geisteskranken bestellten Vormundes aufgenommen worden ist;

2) wenn das nach Vorschrift des § 1 abgefaßte Auf- nahmezeugniß von dem L rit Leiter einer öffentlichen Jrrenanstalt oder einer psychiatrishen Universitäts-Klinik unter Beifügung des Amtscharakters ausgestellt worden ist.

d: P

Die Aufnahme eines Kranken in eine Privatanstalt darf nur innerhalb ciner Frist von zwei Wochen nah der legten ärztlichen Untersuchung erfolgen.

Der Zeitpunkt der leßten Untersuhung is in dem. ärzt- lichen Zeugnisse anzugeben.

T

Die Uebernahme eines Kranken aus einer anderen Anstalt sei es eine öffentlihe oder eine private darf nur er- folgen, wenn von deren Vorstand ein Uebergabe- hein und eine beglaubigte Abschrift des Auf- nahmezeugnisses, zutreffendenfalls auch des Nachweises der erfolgten Entmündigung, sowie ein Zeugniß über den Fortbestand der Krankheit übergeben wird. Das Zeugniß ist von dem ärztlihen Leiter der Anstalt auszustellen, in der sich der Kranke bisher befunden hat, und hat sich darüber auszu- sprechen, ob das Leiden als heilbar anzusehen ist.

S8.

Die Aufnahme eines Kranken ist binnen 24 Stunden der für die Anstalt zuständigen Orts-Polizeibehörde vertraulich anzuzeigen. A , :

Ist die Aufnahme ohne Wissen der Polizeibehörde des Wohnorts erfolgt, so ist außerdem dieser Behörde binnen der- selben Frist unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift der Aufnahmezeugnisse und der Ucberweisungspapiere vertrau- liche Mittheilung zu machen. : : /

Innerhalb derselben Frist ist die Aufnahme nicht ent- mündigter Kranker dem Ersten Staatsanwalt desjenigen Gerichts, welches für die Entmündigung des Kranken zuständig ist, oder falls diesez Gericht unbekannt ist, dem Ersten Staats- anwalt deëjenigen Gerichts anzuzeigen, in dessen Bezirk die Anstalt liegt. i E

Die Aufnahme entmündigter Kranker ist dem zuständigen Vormundschaftsgericht anzuzeigen.

9.

Bei Ausländern ist die Aufnahme auch dem für die An- stalt zuständigen Regierungs-Präsidenten anzuzeigen. Hierbei ist die Person oder die Behörde, welche die Aufnahme ver- anlaßt hat, und der Heimathsort des Kranken anzugeben.

Erste Beilage eiger und Königlih Preußischen Slaais-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 29. Oktober

TTI. Entlassung und Beurlaubung.

8 10. Die Entlassung muß erfolgen, weñn 1) der Kranke geheilt ist, 2) sein geseßliher Vertreter die Entlassung fordert. Js der Kranke unter Mitwirkung einer Polizeibehörde aufgenommen, so darf die Entlassung niht ohne Zustimmung dieser Behörde erfolgen. 8 11

Beurlaubungen eines Kranken aus einer Privatanstalt dürfen die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten und in dem Falle des § 10 Abî. 2 nur mit Genehmigung der Polizei- behörde stattfinden. Eine Rüführung nach Ablauf dieser Zeit gilt als Neuaufnahme. S 12

Ein Kranker, welcher als für sih oder andere gefährlih zu betrachten ist, darf nur entlassen oder beurlaubt werden, wenn die Polizeibehörde des zukünftigen Aufenthaltsorts auf vorherige Anzeige der Anstalt der Entlassung oder Beur- laubung zustimmt und wenn für die sihere Ueberführung gesorgt ist.

Jst die unmittelbare pg in eine andere Anstalt sichergestellt, so genügt es, daß die Polizeibehörde des Orts der entlassenden Anstalt Vorder N wird.

Sobald die Entlassung eínes Kranken thatsächlich erfolgt ist, so muß davon den in J 8 genannten Behörden sofort Anzeige ma werden unter Angabe des Tages der Entlassung und

es Orts, wohin der Kranke entlassen ijt.

Diese Behörden sind auch dann zu benachrichtigen, wenn ein Kranker gestorben ist oder sich aus der Anjtalt entfernt hat.

ITI. Bestimmungen über freiwillige Pensionäre. 8 14. Beabsichtigt der Unternehmer freiwillige Pensionäre, d. h. ara Kranke aufzunehmen, die aus eigener Entschließung in ie Anstalt einzutreten wünschen, so bedarf er hierzu der Er- laubniß der Orts-Polizeibehörde. Vor ihrer Ertheilung hat sich die Orts-Polizeibehörde der N des Negierungs-Präsidenten zu versichern, die in andkreisen durch Vermittlung des Landraths einzuholen ist. Die Erlaubniß wird nur unter Vorbehalt des zjederzeitigen Widerrufs ertheilt. S 15.

Die Genehmigung darf nur einer Anstalt ertheilt werden, in welcher ein Anjtaltsarzt mont

Zur Aufnahme eines Pensionärs ist erforderlich :

1) eine ârztlihe Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom-medizinishen Siandpuntkte,

2) die schriftlihe Einwilligung des Penstionärs selbst, die, wenn er einen geseßlichen Vertreter hat, von diesem zu ge- nehmigen ist.

Die Aufnahme is binnen 24 Stunden bei der Orts- Polizeibehörde der Anstalt v a TIQULRO anzuzeigen.

D .

Anträgen auf Entlassung muß, wenn sie von den geseß- lihen Vertretern der Pensionäre ausgehen, in jedem Falle ent- sprochen werden. Die Ablehnung eines von dem Pensionär selbst gestellten Antrags darf nur Tattfinden, wenn zuglei der Anstaltsvorstand das im §4 vorgesehene Verfahren einleitet.

_Die Entlassung ist alsbald der Orts-Polizeibehörde (§8 16 Abs. 2) anzuzeigen. IV. Einrichtung und Leitung. i “E

Die Privatanstalten für Geisteskranke, Jdioten und Ep i- leptishe unterliegen den allgemeinen gesundheitspolizeilihen Vorschrifien über die baulichen und tehnishen Einrichtungen von Krankenanstalten. Außerdem gelten für die Privat- anstalten folgende besondere Bestimmungen:

1) Die Arstalten müßen, soweit es sih niht um wirth- chaftlihe und Bureauangelegenheiten oder um den Unterricht der Kranken handelt, von einem in der Psychiatrie bewanderten Arzt geleitet werden, der durch längere Thätigkeit an einer größeren öffentlihen Anstalt oder an einer psychiatrischen Universitätsklinik wenn auch als Volontär sich die nöthigen Kenntnisse verschafft hat. E

2) Der Unternehmer der Anstalt bedarf für die eigene Uebernahme der ärztlichen Leitung oder für die Anstellung des [scitenden Arztes der Genehmigung der Orts-Polizeibehörde, die niht ohne Zustimmung des Regierungs - Präsidenten zu er- theilen ist. i

Die Genehmigung kann zurücckcgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird, auf Grund deren sie ertheilt worden ist, oder wenn aus Handlungen oder Unterlafsungen des Arztes sih dessen Unzuverlässigkeit in g auf die ihm übertragene Thätigkeit ergiebt.

3) In. Anstalten, in denen -heilbare Kranke Aufnahme finden, oder welche für mehr als 50 Geisteskranke oder mehr als 100 Epileptische bestimmt sind, muß mindestens ein nah Vorschrift der Nr. 1 ausgebildeter Arzt wohnen.

4) Uebersteigt die Zahl der Geisteskranken 100 oder der Epileptischen 200, so muß ein zweiter Arzt bestellt werden und in der Anstalt wohnen. : :

Für den zweiten Arzt ist zwar ebenfalls der Nachweis einer psychiairishen Vorbildung erforderlih, doch brauchen in dieser Beziehung nicht die Bedingungen erfüllt zu werden, die an den leitenden Arzt zu stellen find.

5) Sind. mehr als 300 Geistesfkranfe oder nichr als 400 Epileptishe in Behandlung, so kann für je 100 Geisteskranke und je 200 Epileptische die Anstellung eines weiteren Arztes angeordnet werden. i, s

6) Für jeden Kranken müssen Personalakten mit fort- laufender Krankengeschichte vorhanden sein; außerdem muß ein Hauptbuch (A) und eine Zu- und Abgangelifte (B) nach den beifolgenden Anwcifungen Gene werden.

S : Der Unternehmer hat dem leitenden Arzt namentli folgende Obliegenheiten zu übertragen :

1895.

1) Die Anordnung der Jsolierung eines Kranken ab- ge von Nothfällen, in denen jedo nachträgliche ärztliche

enehmigung erforderlih ist —, jowie die Eintragung jedes Bals von Jsolierung in ein besonderes, hierfür bestimmtes ODUM.

2) Die Anordnung etwaiger mechanisher Beschränkung eines Kranken dur sogenannte Jacken, Binden oder ähnliche Vorrichtungen, sowie die Eintragung jedes solchen Falls und des Grundes der Anordnung in ein besonderes, ‘hierzu be- stimmtes Buch.

3) Die Anordnung der einzelnen Kranken zu gewährenden besonderen Kost und Verpflegung.

4) Die Bestimmung über die gesammte Thätigkeit des Wartepersonals, soweit es sich um die Krankenpflege handelt.

5) Die Beantwortung aller schriftlihen und mündlichen Anfragen von Behörden, Anverwandten und geseßzlihen Ver- ta soweit die Anfragen sih auf den Zustand der Kranken VezLueYen.

Außerdem darf der Unternehmer Verlegungen von Kranken auf eine andere Abtheilung, die Beschäftigung der Kranken und die allgemeine Regelung ihrer Beköstigung, sowie die Vertheilung des Wartepersonals nur mit Zustimmung des leitenden Arztes vornehmen.

V. Beaufsichtigung. __ Die Privatanstalten werden regelmäßig durch den zu- ständigen Physikus oder einen zu dessen .Vertreter bestellten Mediztinalbeamten und außerdem dur eine von den Ministern der Medizinal - Angelegenheiten und des Jnnern einzusegende Besuchskoramission besichtigt L: E S 2. Die Besichtigungen finden unvermuthet statt, und zwar:

1) durch den Physikus oder dessen Stellvertreter ohne besonderen Auftrag alljährlih zweimal einmal im Sommer, einmal im Winter —, __-9) durch - die -Besuchskommission in -der Regel einmal jzährlih. Der zuständige Physikus hat dieser Besichtigung beizuwohnen. J S

Bei jeder Besichtigung sind die Aerzte der Anstalt zur Anwesenheit und Ertheilung von Auskunft verpflichtet.

S 22.

Der Physikus oder dessen Stellvertreter hat über jede von ihm vorgenommene Besichtigung dem Regierungs-Präsi- ar nach_Anleitung - des anliegenden Schemas (C) zu be- richten.

Außerdem is} betreffs des Wechsels u. f. w. der Kranken und der Zahl u. \. w. des Personals jedesmal das bei- liegende bereits vorgeschriebene statistische Formular (D) auszufüllen.

S2

___Die Besuchskommission hat die unter T bis TIl des Schemas für den Bericht des Kreisphysikus angeführten, außerdem sonst wichtig ersheinende Punkte (ausreihende Ver- sorgung mit Aerzten [8 18, 5], Verhalten des Wartepersonals, R Ms der Krankengeshihten) zu berücksihtigen, über das Ergebniß an den Regierungs-Präsidenten zu berichten und hierbei zur Abstellung vorgefundener Uebelstände die ge- eigneten Maßnahmen vorzuschlagen.

VI. Schluß- und Uebergangsbestimmungen. S 24. _ Bei sämmtlichen auf Grund dieser Anweisung zu er- stattenden Anzeigen sind, wenn sie nit mittels Postbehändigungs- scheins erfolgen, die betreffenden Behörden um eine Empfangs- bestätigung zu ersuchen. S 9 ZO.

Als Aerzte im Sinne dieser Anweisung sind nur die im Deutschen Reich approbierten Aerzte (S 29 der Gewerbe- ordnung) zu verstehen. s

S 26.

Ueberall, wo in dieser Anweisung vom Regierungs- Präsidenten die Rede ist, tritt an dessen Stelle für Berlin und Charlottenburg der Polizei-Präsident von Berlin.

él.

Die Vorschriften dieser Anweisung treten sofort in Kraft, soweit nicht in den folgenden Paragraphen etwas Anderes be- stimmt wird.

S 28.

Privatanstalten, denen die Genehmigung zur Aufnahme freiwilliger Pensionäre (Abschnitt TIT) unter anderen Voraus- seßzungen als denen des § 15 ertheilt ist, dürfen künftig solche Kranke niht aufnehmen.

Die Bestimmung im leßten Satze des §8 14 gilt auch für bestehende Anstalten.

S 29.

Bei den an Privatanstalten bereits thätigen Aerzten kann, so lange sie bei derselben Anstalt verbleiben, vom Nachweise der -im- 8§-18,-1,-3-und-4--geforderten - Vorbildung -mit -Zu- stimmung des Regierungs-Präfidenten abgesehen werden.

Im übrigen muß den Vorschriften des S 18, 3, 4 und 5, soweit sie uiht früher erfüllt werden können, bis spätestens zum 1. Oktober 1896 genügt n,

Aus den im § 18, 2 Abs. 2 angegebenen Gründen fann auch einem beim Inkrafttreten dieser Anweisung eine Anstalt leitenden Arzte diese Leman g n werden.

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Auf die beim Jnkrafttreten dieser Anweisung bereits be- stehenden Anstalten, deren Einrichtung der Polizeiverordnun über Anlage, Bau und Einrichtung von öffentlihen un Privat-Kranken-, Entbindungs- und Jrrenanstalten vom 19. August 1895 nicht entsprehen, kommen die dort getroffenen Bestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn ein Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau stattfindet.

Soweit die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 19. August 1895 8) nicht Plaz greifen, bcwendet es für die Bemessung des jedem Kranfen zu gewährenden Luftraums und für die Versorgung der Anstalt mit Badeeinrichtungen bei den bestehenden Bestimmungen.