1914 / 175 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbeyollmäthtigten vertreten zu lassen. Straßburg i. S., den 24. Juli 1914 Gerits\Mretberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[40865] Oeffentli®e Zustellung.

Die Friederike Häfele, Schreinersechefrau in Kornwefiheim, vertreten dur NRechts- anwalt Dr. Mainzer 1. in Stuttgart, klagt gégen ihren mit unbekanntem Aufenthalts ort abroesenden Ehemann Albert Hüäfele, Schreiner, zuleßt in Stuttgart wohnhaft, auf Ghescheidung, mtit dem Antrage, die am 4. Ofibr. 1902 zwischen den Parteien vor dem Standesamt Zuffenhausen ges{chlossene Ebe wegen Ehebruchs des Beklagten sowte gem. § 1568 B. G.-B. zu scheiden, den Beklagten für den \{uldigen Teil zu er- flären und ihn zur Tragung der Kosten des Nechtsstreits zu verpflihten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 4 des K. Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, deu 20. Ok- tober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Siuttgart, den 23. Zuli 1914,

Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts: L.-G -Sekr. Mäntler.

[41408]

Oeffentliche Zustellung. 1 R. 29/14.

Der Rechtsanwalt Erhardt in Weimar als Vertreter der Frau Hedwig Müller, geb. Schumann, in Dörstewiy erheb! Klage gegen den Arbeiter Paul Müller, zuleßt wohrhaft in Weimar, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Che der Streitteile zu heiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil an der Scheidung zu er- klären, ihm auch die Kosten des Nechts- streits aufzuerlegen, und ladet den Be- agten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor die 1. Zivilkammer Große herzog! Landgerihts zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 3, November 1914, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Ver- handlungstermin mit der Aufftorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozehbevoll- mächtigten vertreten zu lafsen.

Weimar, den 23. Juli 1914.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogli Sächs. Landgerichts,

[41400] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franz Dohmen zu Duis- burg, Bükowstraße 8, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Fulda in Duis- burg, agi gegen ihren Ehemann Franz Dohme, früher zu Duisburg, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte die Klägerin am 31. März 1914 verlassen, in der ganzen Zeit des Zusammenlebens ter Parteten nur etnige Tage gearbeitet habe, und daß sein Aufenthalt troß angestellter Rechercher! nicht zu ermitteln gewesen fei, mit dem AntragÞ auf Wiederheritellung der ehe- lichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündtlihen Verhand lung des Nechtsstreits vor die V. Zivil- kammer des Königiicßen Landgerichts in Duisburg, Zimmer 166, auf den 24. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, wit der Aufforderung, sih dur etnen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 11 R- 176/14, 1.

Duisburg, den 21. Juli 1914.

Lorenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[41413] Oeffentliche Zustellung.

Jn Sachen der minderjährigen Anna Marie Martla Geyer in Weißenfels, vertreten durch den Vormund, Magistrats- sekretär Fleischer daselbit, Prozeßbevoll- mädchligter: Rechtsanwalt Reichelt in Chemniß, Klägerin, gegen den Lager- gehilfen Seorg Kraus, zuleßt in Chemnitz, Amalienfiraße 64 1 bei Henschel, wohnhajr, jegt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte zur Fortseßung der mündlichen Verhar.d!ung des Necbtsstreits auf den §9. September 1914, Vor- mittags S Uhr, vor das Köntgliche Amts-

ericht zu Chemniy, Zimmer 145, geladen Sän! Zwecke der öffenilihen Zuttellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Chemnis, den 23 Jult 1914.

Der Gerihté {reiber des Königlchen Amtsgerichts. [41412] Deffentliche Zustellung.

Der am 14. Januar 1913 geborene Werner Ernst Karl Fette in Grasdorf, vextreten durch den Vormund, Arbeiter Albert Fette in Hannover, klagt gegen den S{hlosser Karl Bergholz, unbekannten Aufenthalts, früher tin Grasdo1f, Hildes- heimeistr. 45, wohnhaft, unter der Be- hauptung, deß diefer als außerehelicher Bater res Klägers zu gelten habe und a!s solckier verpflichtet set, thm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Be- lagten foftenpflichttg zu verurteilen, dem Kläger vom 14. Januar 1913 an bis zur Voliendung seines seck@zehnten Lbensjahreé als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlih 60 sechzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge fofort, die fünftig fällig werdenden am 14. Ofktober, 14. Januar, 14. April und 14. Jult jeden Jahres, zu zahlen, und das Urteil für vorläufiy vollstreckbar zu erklä!en, Zur mündlthen Verhandlung des Rech1s- streits wird ter Beklagte vor das Köntg- lie Amt9gerit in Hannover, Neues Zustizgebäude, Volgersweg 1, 11. Sto- werk, Zimmer 360, auf den 8. Sep- ember 1914, Vormiitags 10 Uhr,

geladen. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt. Hannover, den 20. Juli 1914. Der Gertichts\chretber des Königlichen Amtsgerichts.

414111!

Oeffentliche Zustelluna. Ladung. _In Sachen der minderjährigen Anna Noberta Emilie Schwartina, geboren am 19. Dezember 1913, vertreten dur den Generalvormund, Bureauvorsteher des Jugendamts Rust in Bremen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Bauer, Hannover-Döhren, gegen den Kauf- mann Erwin Meyer, geboren am 28. August 1891 in Braunschwetg, zuleßt wohnhaft in Hannover, Dietrichstraße 19, jeßt unbekannten Aufentbalts, wird der Betlagte zur mündlihen Verhandluvg des Rechtsstreits vor das Köntalide Amts- aerichi in Hannover, Abtetlunqg 14, Boloaer#weg Nr. 1, Zimmer Nr. 360 im TT. Stodck, Neues Justizgebäude, auf den 25. September 1914, Vormittags 10 Uhr, aeladen. Die auf die Beweis- utfnabme fi beziehenden Verhandlungen sind eingegangen.

Hannover, den 23. Fuli 1914.

Der Gerichts\hretber des Königlichen Amtsgerichts.

[41404] Oeffentliche Zustellung-

Die Pauline Gräf, Näbterin in Fell- bach, vertreten durchß Rechtsanwalt Or. Daniel in Stuttgart, klagt gegen den Ernst Gräf, Fabriktaglöhner, mit un- bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage für Necht zu erkennen: Beklagter ist \{uldta, an die Klägerin als Unterhalt jährlich 648 M in vlerteljährlißhen vorauszahl[l- baren Raten von 162 4 auf 1. Juli, 1. Oftober, 1. Januar und 1. Aprik zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklaaten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer V des K. Landgerichts u Stuttgart auf Dounerstaa, den 15, Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu vestellen.

Ee den 23. Iuli 1914.

Der Ger E des K. Landgerichts : aiber.

[41426] Oeffentliche Zustellung. C 198/14. Der minderjährige Jultus Andreas Zicnbeld, vertreten durch seinen Vormund Nikolaus Zirrheld, Ackerer und Schuster in Meistraßheim, Prozeßbevollmächtigter im Armenrecht: Rechtsänwalt Fetter in gate flaat gegen den Schretnergesellen Ivsef Dürrenbach. früher zu Waldol- wisheim , lebt unbekannten Wohnorts, urter der Be auptung, daß ihm der Be- flagte als außereheliher Erzeuger unter- haltspflihtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten fkostenfällig und vorläufig voll- ftreckbar zu verurxtetlen, dem Kläger von seiner Geburt, dem 20. April 1914, an bis zur Vollendung seines \echzehnten Lebensjahres als Unterhalt cine im vor- aus zu entrichtende Geldrente von viertel- jährlih 6000 Æ, und ¿war die rück- ständigen Beträge \ofort, die künfitg fällig w-rdenden am 20. Oktober, 20. Januar, 20. April und 20. VFult jedes Jahres zu ¿ahlen. Zur mündlihen Verhandlung des Nechts\tretts wird der Beklagte vor „das Kaijerlihe Amtsgeriht zu Zabern auf Dornerstag. dcu 24. Septeæzber 1924, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zaberu, den 23. Juli 1914. Gerichts!chr-{berei des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[41409] Oeffentliche Zustellung.

Auf Antrag des Nentiers Gustav Bäuch- ler in Berlin-Lichterfelde, Chaussee- straße 113, vertreten durch den NRechtsan- walt Justizrat M. Brandt in Berlin,

66/67, Zimmer 48, T rerEs, auf den 16, Oktober 1914, ormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zua der Klage bekannt gemacht. : lies - Schöneberg, den 10, Juli Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[41423] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Georg Backhaus in Han- nover, Hildesheimer Chaussee 22 Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Win- disch in Berlin-Wilmersdorf, Hektor- straße 3, lagt gegen den Kriminalfom- missar a. D. Wannowski, früher in Berlin - Wilmersdorf, * Xantener Str. 1, unter der Behauptung, daß er ihm für einen erteilten Auftrag, den Beklagter nicht auégeführt habe, 100 4 Vorschuß gezahlt habe, und daß er durch Schuld des Beklagten weitere 120 Æ Unkosten gehabt habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung in 220 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 6. Mai 1913. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be- klagte vor das Königlihe Amisgericht in Charlottenburg, Amtsgerihtsplaß, Zim-

mer 46, IT auf den. 14. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Charlottenburg, den 16. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abt, 49.

[41419] Oeffentliche Zustellung. 62D 3003/14. 5.

Der Schneidermeister Joh. W. Sttene in Cöln, Kupfergasse Nr. 5, Prozeßbevoll- mächtigte: Nechtsanwälte Justizrat Step: mann und Dr. Gemünd in Cöln, klagt gegen den Meisenden Hermann Wein. berg, früber in Cöln, Lindenstraße Nr. 14, leßt ohne bekannten Wohn- und Aufent- baltsort, auf Grund eines am 20. Januar 1914 ausgestellten, am 20. April 1914 zahlbaren, am 21. Avril 1914 mangels Zahlung protestierten Wechsels über 100 mit dem Antrage auf kostenfällige Ver- urtetlung zur Zahlung von 100 A Wechfel. summe nebst 6% Zinsen seit dew 20. April 1914 sowie 7,75 #4 Wechsel- unkosten. Zur mündli@en Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsaericht bier, Abtet- lung 62, Zimmer Nr. 150, Neichensperger- platz, auf Freitag, den 25._ September 944, Vormittags L0 Uhr, geladen.

Cöln, den 22. Sult 1914.

(L..5,) (Unterschrift),

Amtsgerichts\ekretär,

Gerichts\{hreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[41418] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Wirtschafterin Elisabeth Ungermann in Dresden, N aue Nr, 18, 11, rechts, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weller 1, in Dresden, Jo- hannesftraße 10, I, flagt gegen den Kauf- mann und Generaldirektor Max Witt- fov, früher in Dresden, Blochmann- straße 14, pt., jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Grund der Behauptung, daß sie vom 3. Mai 1913 an bei dem Beklagten als Wirtschafterin gewesen sei. Es sei ver- einbart worden, daß sie monatlich 30 Gehalt bekommen jollte, der jedesmal am Gnde des Monats zu zahlen gewesen fei, außerdem hätte sie freie Wohnung und Beköstigung gehabt. Der Beklagte habe den Gehalt auf die Zeit vom 1. Oktober ab bis jeßt nicht bezahlt, er sei vor einiger Zeit abgereist, auch sei Anfang Juli 1914 die Wohnung, die der Beklagte Bloch- mannstraße Nr. 14 bewohnt hatte, durch den Gerichtsvollzieher geräumt worden. Bis jeßt sei eine Kündigung des Dienst- verhältnisses nicht erfolgt, die Klägerin habe also insgesamt 300 M Lohn auf die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis -31. Juli 1914 zu fordern. Seit: dem 1. Juli 1914

Lüßowstraße 78, hat das Königliche Amts- gericht in Berlin-Lichterfelde die öffentliche

Sabginsky, jeßt in Berlin, Melanch- thonstraße 18, erteilte Generalvollmacht vom 17./28, Februar 1914 widerruft und

ginsfky ift deshalb fortan nicht mehr befugt, die im Grundbuche von Stegliß Band 17 Blatt Nr. 535 und von Lankwiß Band 4 Blatt Nr. 108 eingetragenen Grundstücke zu belasten oder sonst irgendwie über die- selben zu verfügen. Ferner widerruft Herr Bäuchler die Vollmacht, mit einem Fak- similestempel seines Namens an seiner Stelle die Bauzeichnungen zu unter- zeichnen.

Berlin - Lichterfelde, den 20. Juli

1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[41410] Oeffentliche Zustellung.

Der Friß Rummel in Berlin W. 30, | 30. November 1913, seit dem 31. Dezember | auf Grund der Behauptung, daß derselbe Neue Winterfeldstr. 1, Prozeßbevollmäch- | 1913, seit dem 31, Januar 1914, seit dem! im Jahre 1912, 1913 und 1914 verschie- tigter: Rechtsanwalt Dr. Asch, Berlin | 28. Februar 1914, seit dem 31. März 1914, ! dene Waren geliefert erhalten habe, mit W. 30, Maaßenstraße 25, klagt gegen den | seit dem 30. April 1914, seit dem 31. Mai | dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig Baron Dimitry Gunzburg, Unternehmer | 1914 und seit dem 30. Juni 1914 sowie i zu verurteilen, an Klägerin 1580 4 50 «ß des Diaghilews Russischen Balletts, un- | von 216 4 81 4 seit dem Tage der Klag- | nebst 5 % Zinsen von 111,05 M seit bekannten Aufenthalts, unter der Behaup- | zustellung sowie weiter am 31. Juli 1914 | dem 18. 12, 1912, von 176,05 seit tung, daß er ihm geshmiedete Verschlüsse | weitere 76 4 50 S nebst 4 2 Zinsen von | dem 30, 12, 1912, von 109,50 M seit resp. UVeberfallen fkäuflih geliefert habe, | diesem Tage an zu zahlen und die Kosten ! dem 16, 1. 1913, von 206,95. M seit dem mit dem Antrag, den Beklagten als E Rechtsstrerts zu tragen. Dieses Urteil | 31. [1 Sergiei von Diaghilew zu verurteilen, | vollstreckbar. j 246,01 M nebst 4 % seit dem 26, März | mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 28. 1914 zu zahlen und die Kosten des Nechts- | vor das Königliche Amtsgericht Dresden 31, 3, streits einschl, derjenigen des Arrestes vom | auf den A1. September 1914, Vorm. | 24.

| 1s H Uhr (Saal 155), C

famtschuldner mit dem bereits verurteilten

27. März 1914 zu tragen. Zur mündlichen Vecbándilma des Mechts\treits wird der

Beklagte vor das Königliche Amtsgericht | Der Gerichts\chreiber des Königlichen ! 30.

in Berlin-Schöneberg,

Zustellung einer Erklärung bewilligt, wo- | worden, sie fordere hierfür eine angemessene nah Herr Bäuchler die dem Herrn Kurt | Entschädigung von 1 F 50 -S§ pro 5 Nh di Beit während der sie beim Be-

| Sn dieser Zeit, während der sie beim e

¡ flagten in Stellung gewesen sei, habe sie ¡ insgesamt 988 M 31 5 bar verlegt, sie

sie für kraftlos erklärt. Herr Kurt Sab- | habe hierauf 371 4 50 F wi 1 e ( L | men, sodaß sie insgesamt für die Verläge

Grunewaldstraße

sei thr weder Kost noch Wohnung gewährt

Tag.

wiederbekom-

noch 216 4 81 4H zu fordern habe, der Beklagte habe diesen Betrag „mehrfach {hriftilich und mündlih als richtig an- erkannt und Zahlung versprohen. Der Beklagte s{chulde also der Klägerin 300 M auf Lohn, 46 4 50 Ersaß für Woh- nung und Beköstigung für den Monat Juli und 216 A 81 «3 für Verläge, also insgesamt 563 Æ 31 H, Der Beklagte habe auch diesen Betrag mehrfah \chrift- lih und mündlich anerkannt und Zahlung versprochen. Die Klägerin beantragt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 486 M 81 «S nebst 4 % Zinsen von je 30 M seit dem 31. Oktober 1913, seit dem !

gegen Sicherheitsleistung vorläufig | Der Beklagte wird zur

Dresden, den 24, Juli 1914,

Amtsgerichts. 27. Cg. 953/14.

| bevollmächtigter:

[41420] Oëfféntliche Zustellung.

Der Kaufmann August Vedder in Düsseldorf, e R E: Rechts- anwälte P. Avens und Dr. Bechstein da- selbst, klagt gegen die Frau Witwe Antonie Haßelberg, geb. Gotkulski, unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß ihm gegen die Beklagte aus dem mit derselben bestandenen Gesellschaftsverhält- nis bezw, E Grund einer persönlichen Schuldübernahme eine Forderung zustehe, mit dem Antrage auf kostenfällige ein\{l. der Kosten des Arrestverfahrens 3. G. 46/14 und vorläufig vollstreckbare Verurteilung der Betlagten, soweit erforderlich gegen Sicherheitsleistung, zur Zahlung von 3951,23 M nebst 4 2% Zinsen E dem Klagetage. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Köntgliche Amtsgericht in Düsseldorf, Zimmer Nr. 2, Königsplaß 15/16, auf den 2, Oktober 1934, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Ferien- fache erflärt.

Düsseldorf, den 22. Juli 1914.

Bamm, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[41415] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Bathasar Braun jr. în Frankfurt a. M., Diesterwegstraße, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz- rat Ahrndsen in Frankfurt a. M., klagt gegen die Chefrau Maria Nöthen, Pa- pierwarenhändlerin, früher 1n Frankfurt a. M., Schweizerstraße 61, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß die Beklagte thm aus dem Kauf- vertrag vom 4. August 1913 noch 137,23 Mark und die Hälfte des vom Kläger aus- aelegten Vertrags\tempels mit 3,50 schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstrebare Verurteilung zur Zahlung von 140,73 M nebst 4 % Zinsen seit E April 1914 und Tragung der Kosten des Nechts\treits einschließlich derjenigen des vorausgegangenen UArrestverfahrens (5 G, 19/14). Der Kläger ladet die Be- Élagte zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor das Königliche Amts- gericht, Abt, 5, m Frankfurt a. M. Hauptgebäude, Zimmer 51, Heiligkreuz- straße 34, auf den 26. September 1914, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 14. Juli 1914.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[41421] Oeffentliche Zustellung.

Frißb Schittenhelm jr, Maurer în Freudenstadt, vertreten durch Nechtsan- walt Dr. Blaicher in Freudenstadt, klagt aegen Käthe Dörr von Sinsheim (Baden), fr. Inhaberin einer Pension hier, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Werkvertrags, mit dem Antrage, die Beklagte durch geaen Sicherheits- leistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, dem Kläger 415 4 75 S nebst 4 % Zins seit 1. Januar 1913 zu be- zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Freudenstadt auf Mon- tag, den 2. November 1914, Nach- mittags 3 Uhr, geladen.

Freudenstadt, den 24. Juli 1914,

Amtsgerichtssekretär Hartmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts-

gerichts.

[41425] Oeffentliche Zustellung.

Der Geheime Justizrat EŒllendt in Königsberg, Kleiner Domplatz 8/9, klagt aegen den Gerihtsafs-fsor a. L. Ed. P. G. Ednexr, jet unbekannten Aufenthalts, früher in Bad Harzburg, unter der Be- hauptung, daß er den Beklagten auf Srund \chriftlihen Auftrages in der Proz:ß\ah}- dner gegen von Kayser 3. D. 117/13 vor dem Königlichen Amtsgericht und dem Köntaltichen Land- gericht in Königéberg vertreten habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60,80 M zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 16, in Königsberg i. Pr. auf den 30. Ofk- tover 1914, Vormitiags 97 Uhr, geladen.

Königsberg i. Pr., den 14. Jult 1914.

Der Gerichté\{hretber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 16.

[41414] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Paul Seler (Inhaber Pol- kow und Hegel) in Krossen a. O., Prozéß- Nechtsanwalt Maul ebenda, klagt gegen den früheren Nitter- autsbesißer, Kammerherrn Maximilian Strack, zurzeit unbekannten Aufenthalts,

dem dem dem dem dem dem dem

1. 1913, von 127,09 M6 9.2, 1913, Lon 012,00 A 16. 2, 1913, von 54,80 M , 1913, von 106,20 M 1913, von 20,00 # 4, 1913, von 106,65 M 31, 6, 1913, von 80,00 30. 11. 1913, vón 12525 M seit dem

seit teit seit seit seit seit feit

ev. gegen Sicherheitsleistung für vors läufig vollstreckbar zu erklären, er Be- Flagte Stra wird hiermit zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Krossen a. O, Zimmer Nr, 13, auf den D. September 1914, Vorm. 109 Uhr, geladen. Die Sache wird zur Feriensache erklärt. Krossen a. O., den 23. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[41416] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbegßer Cäsar Pighetti zu Leipziq, ProzFbevollmächtigte: Nechts- anwälte Dr. Schiller und Neißner in Leipziq, Élagt gegen den Kaufmann Jo- hannes Müller, früher in Leipzig, Bose- straße 4, dann in Berlin-Schönebera, Badenschestr. 10, jeßt unbekannten Auf- enthalts, und 2 Gen. auf Grund eines Mietvertraas, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit den beiden anderen Genossen als Gesamtschuldner verpflichtet sei, an den Kläger 193 M 75 S nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1914, restlichen Mietzins auf die Zeit vom 1. April 1914 bis 30. Juni 1914, inkl. 1,25 4 Wasser- zins zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte wird als Gesamtschuldner mit den 2 Gen. verurteilt, an den Kläger 193 M 75 - nebst 4 % Zinsen feit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Nechts\treits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstrekbar. Der Beklagte Müller wird zur mündlihen Verhandlung des MNechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peters\teinweg Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den D. Sep- tember 2914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Ferien- sache bezeinet, 24 Cg. 509/14. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 20. Juli 1914,

[41417] Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesißer Cäsar Pighetti zu Leipziq, Prozeßbevollmächtigte: Rechts: anwälte Dr. Schiller und Meißner in Leipzia, klaat gegen den Kaufmann Jo- hannes Müller, früher in Leipzig, Bose- straße 4, dann in Berlin-Scbönebera, Badenschestr. 10, ‘jeßt unbekannten Auf- enthalts, und 1 Gen. auf Grund eines Mietsvertraaes, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit dem anderen Ge- nossen als GesamtsGuldner verpflichtet sei, an den Kläger 600 M nebst 6 % Zinsen davon feit dem 1. Juli 1914, Mietzinsteil auf die Zeit vom 1. April 1914 bis 30. Juni 1914, zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte Müller wird als Gesamtschuldner mit dem anderen Ge- nossen verurteilt, an den Kläger 600 M nebst 6 % Zinsen seit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Nechts- streits zu tragen. Das Urteil i} aegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck- bar. Der Beklagte Müller wird zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peters\teinwea Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den D. September 1914, Vor- mittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Feriensache bezeichnet.

Der Gerichts\hreiber des Königlichen

[41422] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Karl König zu Duis- burg, Prozeßbevollmächtigte: MRechtsan- wälte Justizrat Schonlau und Dr. Esser in Mülheim-Ruhr, klaat gegen ‘die Petro- nella Krütt, Ehefrau Bergmann Johann Paasen, früher in Düsseldorf, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, und 10 weitere Mit- erben, unter der Behauptung, daß die Be- fsagten als Miterben: 1) der verstorbenen Wwe, Wilhelm Krütt, Gertrud geb. Schweer, zu Benrath, 2) der ebendort ver- storbenen Wilhelmine Krütt aus der im Grundbu} von Alstaden Band N Blatt 314 Abteilung T1 Nr. 1 einge- tragenen Hypothek von 82950 A Zinsen in Höhe von 124 M vershulden, mit dem Antrage, die Beklagte Petronella Krütt als Gesamtschuldnerin mit den bereits ver- urteilten 10 Miterben kostenpflichtig und vorläufig vollstrefbar zu verurteilen, an den Kläger 124 4 nebst 4 2% Zinsen seit 1. November 1911 zu zahlen, insbesondere bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstü Flur A Nr. 1191/10 der Steuergemeinde Alstaden. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Köntgliche Amts- geriht in Oberhausen auf den 27. No- vember 1914, Vormittags 19 Uhr, Zimmer Nr. 28, geladen. 2 C. 1769/13.

Oberhausen, den 17. Juli 1914.

Kr isten, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts,

[40852] Oeffentliche Zusteuung.

Die verwitwete Tischlermeister Adelheid Kristen in Reinerz, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Liedtke in Reinerz, klagt aegen den Tishler Bernhard Ernst (ustav Pfi6ner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter ter Behauptung, daf der Beklagte als Erbe des am 3. 11. 1896 verstorbenen Tischlers Bernhard Pfigner vnd dessen am 25. 4. 1911 verstorbenen Chefrau, Berta geb. Imjela, v-rpflichtet fet, in die Lösung der avf Blatt 146 Reinerz in Abt. T1T unter Nr. 6 éinge- tragenen Hypothek von 22 Talern zu willigen, da diese bezahlt set, mit dem Antraae, a. den Beklagten zu verurteilen. die sung der vorbezeichneten Hypothek im Grundbuche zu bewilligen, þ. das Urteil für vorläufia vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Köntgliche

30. 12. 1913, von 39,60 Æ sjeit dem 28, 1. 1914 zu zahlen, und das Urteil

Amtsgeriht in Retnerz, Zimmer 3, auf den 29, September 1914, Vorm.

9 Uhr, geladen. Diese Sache Fertensache erklärt. | fe if als Reinuexz,. den 16. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[41292]

Die Firma Hasbrauerei A. G. in Crombadh Prozeßbevollmächtigter: Rechtéanwalt Fredebölling in Siegen klagt gegen die Gheleute Vinzenz Huszak, früher in Bonn, jeßt unbekannten uf- enthalts, auf Grund der Behauptung, daß dieselben ihr für Bierlieferungen no den Vestbetrag von 865,10 46 verschulden, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ber- urteilung der Beklagten zur Zahlung von 865,10 6 nebst 42% Zinsen seit 1. Fa- nuar 1914 und Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils aegen Sicherheitsleistung. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amisgeriht in Siegen auf den 8, Ok, tonen 1914, Vormittags 101 Uhr, geladen.

Siegen, den 24. Fuli 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichtê: Kremer, Amtsgerichtssekretär.

[41424] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Theodor Rothschild (Jrhaber der Firma Nicolaus Pindo), tin Berlin, Hackesher Markt 1, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Dr, Harnisch in Lübben N. L., klagt gegen die verehe- lilte Rentiere Ida Pielke, früher in Herrlichenrath, jeßt unbekannten Aufent- halts, unter der Behauptung, daß die Be- klagte Möbel geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, 1 Trumeau, 1 Klurgarde- robe, 1 Servlertish, 1 gebr. Büfett m. Säulen, 1 Ausziehtisch, 1 Paneelbrett, 1 gebr. echt. Vertiko, 4 Walzenstühle, 1 Nachttisch, 12/,; Toilette, 1 Bücher- etagere, 1 fompl. Kühe Delft, 1 Ober- beit, 2 Kissen, 685 m Kokosläufer, P Küchenbank, 2 Mufchelhbettstellen m. Matragen, 2 Stand Betten herauszugeben, und das Urteil gegen Sichecheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verbandlung des Rechts- streits wird die Beklagte vor das König- lihe Amtsaeriht in Wendisch Buchholz auf den 25. September 1944, Vor- mittags 9 Uhr, geladen. Wendisch Buchholz, den23. Juli 1914. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amisgerichts.

% L " O 9) Verkäufe, Verpachtungen, d , Verdingungen 2x. [41358]

Zum Vergrößerungsbau der Gießerei in Friedrich8ort sind zu vergeben :

a Schmiedeeiserne Fenster (ca. 2850 kg) und Türen ;

b. Herslellung der Dacheindeckung in eiserarmierten Platten (ca, 620 qm)

Bedingungen und Zeichnungen liegen bei dem Beschaffungsbezirk zur Einsichtnahme aus und werden für je ein Los gegen 1,00 în bar (feine Briefmarken) ab- gegeben.

Angebote sind vortofrei und mit be- zügliher Aufschrift zum Verdingungs- termin, den S. August 1914, Vor- mittags AUAZ Uhr, einzusenden.

Kaiserliche Torpedowerkstatt zu Friedrichsort.

) Verlosung x. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über ‘den Verlust

pon Wertpapieren befinden sih aus\{ließ- lih in Unterabteilung 2.

[41095] Genehmigunggurfkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen Wir hierdurch auf Grund des S 795 def Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Vero:dnung zur Aus- führung des Büraerlihen Geseßbuchs vom 16. November 1899 dem Provinzialver- bande von Brandenburg die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6000000 A, in Buchstaben: „Sechs Millionen Mark“, zur Beschaf{ung weiterer Mittel zur Förderung des Kleinbahn- wesens in der Provinz Brandenburg.

Die Schuldverschretbungen sind nah dem anliegenden Muster au‘ zufertlgen, in seckch8s Reihen zu je einer Million Mark zu be- gzben, mit vier vom Hundert {ährlih zu berzinsen und für jede Neihe vom 1. April des auf ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährli wenigstens mit etneinviertel vom Hundert des ursvyrüngllhen Schuldkapitals beziehungswetse der begebenen Reihen des\felten unter Zuwachs der durch die fori shreitende Tilgung erspatten Zinsen durch Aufkündigung oder fréthändigen An- Tauf der einzelnen Anlethereihen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbe- Halilih der Rechte Dritter erteilt. Für dîe Befriedigung der Inhaber der Schu!d- verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genebmtaung ist mit den Anlagen iti Deutschen Neichs- und Königlich Preußt- schen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 3. Juli 1914.

Der Der Minister

Hiinanzminister. des Jnuern.

Im Auftrage: Fin Auftrage: (Unterschrift.) (Unterschrift.) V a 10 De, de I

L : u Brandenburgische Provinzial-

anleihe.

Anleihe Buchstabe . vom Jahre... über M Dee E: ee (Großes Siegel.)

Anleiheschein des Provinzialyerbandes von Branderburg.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller- höchster Ermächtigung erteilten Genehmi- gung der Minister der Finanzen und des Innern vom . . ten Juni 1914 (Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom .. .««+ 1914).

Der Provinztalverband von Branden- burg verschuldet dem Inhaber dieses An- lethesheins ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehen von

r t, welches einen Tetl der nah dem Besc(lusse des Provinziallandtags vom 2. März 1914 in Höhe von 6 000000 4 in sechs Neihen zu je 1 000 000 „6 aufzunehmen- den Anleihe bildet.

Das Kapital wird jährli mit

__ vier vom Hundert in halbjährliGßen Terminen am 1. Okf- tober und 1. April verzinst. Die An- leihe wird für jede Reibe vom 1. April des auf ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährli wenigstens mit eineinviertel vom Hundert der Kapitalshuld unter Hinzurech- nung der dur die fortschreitende Tilgung er- sparten Zir sen nah Maßgabe der um- a akg druckten Bedingungen getilgt. ür die Sicherheit des Kapitals und ter Zinsen haftet der Provinzialverband mit feinem Vermögen und mit seiner Steuer- kraft. Die Provinzialanleihesheine sind zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. (Preu- ßishes Ausführungsgesez zum Bürgerltchen Gefeßbuch vom 20. September 1899 —- Geseßsammlung S. 177 und Be- kanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1901 MReichsgesezblatt S. 263 —). Berlin, den . . ten I. Für den Provinzialverband _ von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Lande-sdirektor. Provinzialaus\{u}es. Kontrollbuh Seite . (eigenhändige Unterschrift)

S Bedingungen

für die Verzinsung und Tilgung der An-

leihe des Provinzialverbandes von Branden-

burg vom Jahre 191 . .. in Höhe von G OCOIO

Die Zinsen wecden gegen Nückgabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes- hauptfkasse in Berlin und die auf der Nü- seite der Zinsscheine aufgeführten Zahl- stellen g-zahlt.

_Den Anle!hes{heinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und etne Anweisung zur Erneuerung der Zinsschein- bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer übernimmt der Provinzialverband.

Die neuen Zinssceinretiben sind bei der Landeshauptkasse in Berlin gegen Ab- lieferung des den älteren Zinsscheinen bei- gefügten Erneuerungsscheins in Empfang zu nehmen, sofern niht vorher dog-gen von dem Inhaber des Anleihesheins unter Vorlegung desselben bei dem Lndes- direktor \{riftliz Widerspruch erhoben worden ist. Jm Falle eines solchen Widerspruchs wird der neue Zins\hein- bogen dem Junhaber dcs Anleihescheins ausgehändigt.

Auch wenn Erneuerungsscheine n'cht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Källigkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsschetne vorgelegt sind, wird die neve Zinsschetnreibe nebst Erneuerungsschein an den Inhaber des Anl-ihesheins aus- gehändigt.

Tie Tilgung der Anleihe wird durch Aufkündigung oder freihändigen Ankauf der einzelnen Anlethereihen bewirkt. Dte Aufkündigung zur Rückzahlung des Nenn- we'tes ist mit se{8monatlicher rist zum 1. Oftober oder 1. April durch dreimalige Veröffentlilßuna im Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staattanzeiger sowte in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Franksurt (Oder) in monatlihen Zwischenräumen befannt ¿u machen. In diesen Blättern werden auch die sorstigen Angelegenheiten der Provinzialanleihe veröffentlicht.

Zur Tilgung werden dte jährlichen Til- gungöbeiräge einem von andeien Fonds der Prov!nz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in müvdelsiheren Werten, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Pro- vinztolverbandes, anzulegen sind.

Mit dem Tage, an welhem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufgekändigte Anletheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälligkeit zurüdckgegeben, fo werden für die über drei Monate nah der Fälltgkeit hin- ausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen Auf- ¿ablung des Kapitals bei der Landeshauy!- kasse in Berlin sind mit den Anlethe- {einen au die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fäligkeitstermine zurückzu- liefern ; für die feblenden Zinsscheine wid der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Kapitalbetrag der einzelnen An- leihesheine verfällt zugunsten des Pro- vinztalverbande28 mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Anleiheshein nicht vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Landesdirektor zur

I. 9681. 11. 9376. F -M.

——

Kontrollbeamter |_

B dem Inhaber aus der Landeshauptkasse in

Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verfällt das Kapital in zwet Jahren von dem Ende der Vorlegungs- frist an. - Der Vorlegung steht die ge- rihtlide Geltendmachung des Kapital- anspruch3 aus tem Anleihescheine gleich

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wtrd nah den allgemeinen aeseßlihen Behimmungen bewirkt, Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowte auch für zerrissene oder fonst unbrauch- bar gewordene werden auf Kosten des E neue Anleihescheine ausge- ertigt.

Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre threr Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb d'eser Frist dem Landesdirektor zur Ein- [ôfung vorgelegt werden oder der Anspruch aus ihnen gerihtlih geltend aemacht wird. Für rechtzeitig vorgelegte, aber nit ein- gelöste Zinsscheine erlischt der Anspruch en dem Ablauf zweier weiterer Kalender- jahre.

Aufgebot und Kraftloserklärung der Zinsscheine find unstatthaft, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zins\{chcine vor Ablauf der Borklegungéfiist beim Landesdirektor angemeldet und der statt gehabte Besiß dèr Zinsscheine durch Vor- zeigung der Ankeihescheine oder sonst in glaubhafier Weise dargetan wird, nah Ablauf der Vorlegungsfrist der Betcag der angemeldeten und bis dahin nicht vor- gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Berlin, ba ¿s 5 I

Für den Provinztialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdtrektors.)

Mitglieder des Provinzialaus\{hufses.

Brandenburgische Provinztal- anleibe Von 9, © | zu pier vom Hunbert. Zins\ch{chein Nr (Trocktenstempel) o... F zum Anleiheschein des Provinzialverbands von Brandenburg «s U Babe. « UDEL (ck Ab Nr. C Es Die halbjährlichen Zinsen mit (in Buch- staben) werden vom 1 191

Landesdtrektor.

Berlin und durch die umseittg bezeichneten Einlösungsstellen gezahlt.

T O. 71

Berin, Dent. 4 191 Für den Provtnzialverband von Brandenburg.

(Siegel des Landesdireftors.)

Mitglieder des Provinzialaus\{hu}ses. Kontrollbeamter

Üngültig, wenn eine Ecke abgeschnitten oder der Zinsschein durhlocht ist. _ Verjährt mit dem Ablauf des vterten Kalenderjahres nah tem Jahre der Fälltg- kett, wenn nicht innerhalb dteser Frist dem Landetdirektor zur Einlösung vorgelegt oder gertchtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweier weiterer Kalenderjahre.

Brandenburgische Provinzial- anleihe von 191, « »_« Zinsscheinreihe . . . Zinsschetnreibe (TrodLenstempel). Erneuerungs\chein zum Anleihe- bein des Provinzialverbantes von Bran- denburg. Meihe.…. . Buchstäbe «Mi. 5 « über Mark. Inhaber empfängt gegen diesen Schein dite . . . tz Reihe Zins\{he-ine für die zehn Jahre vom . . .. bis ch bei der Laindeshauptkasse in @ S Berlin sofern nit von dem Inhaber ch= des Anlethescheins rechtzeiti Wider- S spruch e: hoben worden tft. Im Falle S 2 eines solhen Wide: spruchs oder wenn # = der Schein überhaupt niht beige: 2 S bracht werden fann, wid die neue & Zinsscheinreihe nebs Erneuerungs- S schein an den Inhaber des Anleihe- {cheins, wenn er ihn vo.legt, ausge- händigt. Berlin, den . Für den Previnztialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Landesdirektor.

Provinzialaus\ch{chu}es. Kontrollbeamter.

[41096] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetbus vom 16. No- vember 1899 dem Prooinztialverbande von Brandenburg die Genehmtgung zur Aus- aabe von Schuldverschreibunaen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6 000 000 4, in Buchstaben: „Ses Millionen Mark“, zur Beschaffung weiterer Mitglieder zur Förderung von Landesmeltiorationon in der Provinz Brandenburg. Die Schuldverschreibungen sind nah dem anliegenden Muster aus8zufertigen, in sech8s Neihen zu je etner Million Mark zu begeben, mit vier vom Hundert fährlich zu verzinsen und vom 1. April 1921 ab jährlich wenigstens mit einhalb vom Hundert des ursprünglihen Schuldkapitals beziehungsweise der begebenen Reihen des- selben unter Zuwachs der durch die

Landetdirektor.

durch Aufkündigung oder freihändigen An- fauf der einzelnen Anleihereihen zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vor- behaltlih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Shuld- verschreibungen wird eine Gewährleistung settens des Staats niht übernommen. Diese Senettuag, ist mit den An- laaen im Deutschen Neichs- und König- lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 3. Jult 1914. Der Finanz- Der Minister minister. des Junern. i tr u E nterschrift. nterschrift. TV ac 1708: Ih ) Fin.-Min. 1. 9682. 11. 9375.

Áé. Brandenburgische S anleihe. Anleihe Buchstabe von Jahre .. b ILUDE e Nr (Großes Siegel.) Anleiheschein des Provinzialverbandes von Brandenburg. Ausgefertigt auf Grund der mit Aller- höchster Ermächtigung erteilten Geneh- migung der Minister der Finanzen und des Innern vom -.., ten Junt 1914 (Deutscher Neicßs- und Königlich Preußt- her Staatsanzeiger vom . . .ten .... 1914). : Der Provinztalverband von Branden- durg vers{huldet dem Inhaber dieses An- [eih:\{eins ein seitens des Gläubigers un- kündbares Darleb. n von

a 6, welches einen Teil der nah dem Beschlusse des Provinziallandtags vom 26. Februar 1914 in Höhe von 6 000 000 46 in sechs Neiben zu je 1 000 000 6 aufzunehmenden Anleihe bildet.

Das Kapital wird jährli mit

_ vier vom Hundert

in haïbjährlihen Terminen am 1. Oktober und 1. April verzinst. Die Anleihe wird vom 1. April 1921 ab jährli wenigstens mit einhalb vom Hundert der Kapital- {uld unter Hinzurehaung der durch die fortshreitende Tilgung ersparten Zinsen nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen getilgt.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinziakverband mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Die Provinztalanleihescheine find zur Anlegung von Mündelgeld ge- eignet. (Preußisches Ausführungsgeset, zum Bürgerlichen Gefeßbuch vom 20. Sep- tember 1899 Gesegsamml. S. 177 und BekanntmaGung des Reichskanzlers bom 7. Juli 1901 NReichsgeseßbl. S. 263 —.)

Berlin, den .

Für den Provinztalverband _, von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Provinzialaus\{husses. Kontrollbuh Seite . . . . Kontrollbe=mter (eigenhändige Unterschrift)

M. Provinzial -

Landesdirektor.

Bedingungen für die Verzinsung und Tilaung der Anleihe des Provtnitalverbandes von Brandenburg vom Jahre 191 . . in Höhe | von 6 000 000 46. Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinëscheine durch die Landes- hauptkasse in Berlin und die auf der Rückseite der Zinsscheine aufgeführten Zahlstellen gezahlt. _Den Anlethesheinen werden Zins\cheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zins\chetn- bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer übernimmt der Provinzialverband. Die neuen Zinéschetnreihen sind bei der LUandeshauptkasse in Berlin gegen Ab ieferung des den älteren Zinsscheinen bei. gefügten Erneuerungsscheins in Emvfang zu nehmen, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleihescheins unter Vorlegung desfelben bei dem Landes- direktor fchriftlich Widerspru erboben worden ist. Im Falle eines solchen Wtiderspruhs wird der neue Z!r8\chMein- bogen dem Inhaber des Anlei... scheins ausgehändigt. Auch wenn Erneuerungs\(Geine nicht innerhalb Jahreétfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung. der neuen it Arg vorgeleat siad, wird die neue insscheinreibe nebst Erneuerungs\§hein an den Inhaber des Anleihesheins aus- gehändiat.

einzelnen Anleibereihen bewirkt. Die Auf- kündigung zur Rückzahlung des Nennwerts ist mit sech*?monatli{cher Frist zum 1. Ok- tober oder 1 April dur dreimalige Ver- öffentlihung im Deutschen Reichs- und Köntgltch Preußischen Staatsanzeiger sowte in den Amtéhlättern der Königlichen Ne- gierungen zu Potsdam und Frankfurt erd in monatlichen Zwischenräumen ekannt zu machen. In diesen Blättern werden auch die sonstigen Angelegenheiten der Provinztalanleihe veröffentlicht.

Zum Zwedke der mit dem 1. April 1921 beginnenden Tilgung werden die jährlichen Til zun zsbeträge einem von andern Fonds der P.ovinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Werten, insbesondere dur) Ankauf von Anlethescheinen des Prov!nzialverbandes, anzulegen sind.

faireltenve Tilgung ersparten Zinfen

Die Tilgung der Anleihe wird dur |- Aufkündigung oder freihändigen Ankauf der |*

Mit dem Tage, an welchem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hôrt die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufgeckündiate Anletheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nah der Fällt„keit zurüdg-geben, so werden für die über drei Monate nach der Fälligkeit hinausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen Auszahlung des Kapitals bei der Landes- hauptkasse in Berlin sind mit den An- lethesheinen aub die dazu achöôrigen Zins- heine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zins- heine wird der Betrag vom Kapital ab- gezogen.

Der Kapitalkletrag der einzelnen An- leihesheine verfallt zugunsten des Pro- vinzialverbandes mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Unleibeschein nicht vor dem Ablauf der 30 Jahre dem L.ndeédirektor zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor- legung, so verfällt das Kapital in wei

ahren von dem Ende der Vorlegungs- frist an. Der Vorlegung stebt die aeridt- lihe Geltendmachung des Kapitalansprucchs aus dem Anleiheschein gleich.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wird nah den allaemeinen geseßlichen Bestimmungen bewirkt. Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauhbar gewordene werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine aus- gefertigt. :

Die Zins\{eine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nah dem Fahre ihrer Fälligkeit, wenn fie nicht innerbalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Ein- lôsung vorgeleat werden oder der Anspruch aus ihnen gerichili® geltend gemaht wird. Für rechtzeiiig vorgelegte, aber nit ein- gelöste Zinsscheine erlischt der Anspruch ay dem Ablauf zweier weiterer Kalender- abre.

Aufgebot und Kraftloserklärung der Zinsscheine sind unstatthaft, doch soll für den Fall, daß der Vrlust der Zins\cheine vor Ablauf der Vorlegungsfrist beim Landesdirektor angemeldet und der f\tatt- gehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor- zeigung dec Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetan wird, nah Ablauf der Vorlegungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezablt roerden

Berlin, den

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialaus\chu}es. / Brandenburgische Provinzial- anletbe von L zu vier vom Hundert. Zinsschein Nr (Trodtenstempel.) M... F zum Anleihes {hein des Provtnzialverband-8 von Bran- denburg Reibe . .. . . Buchstabe über ÆA. Nr Die halbjährlihen Zinsen mit (in Buchstaben) werden vom 1 191... ab dem In- haber avs der Landeshauptkafe tn Berlin und dur die umseitig bezeichneten Ein- löfungsstellen gezahlt. [T

Berlin, den . Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdtrektors.)

Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialaus\chusses. KontroUbeamter Unagültia, wenn eine Eke abgeschnitten oder der Z'ns\chein durhloht it. _Verjäbrt mit dem Ablauf des vierten Kalenderjahres nah dem Iabre der Fällig- keit, wenn nit innerhalb diefer Frist dem Landesdirektor zur Etnlösung vorgelegt oder aerihtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweier weiterer Kalendeijahre. Brandenburgische Provinzial- añnlethe von J. 4 ._. , Zinsscheinrethe. . . . Zinsscheinreihe. (Trockenstempel.) | Erneuerungsschein zum Anleibeschein des Provinzialverbandes von Brandenburg. Neihe . . . . Buchstabe .. Ne eris über Mark. Inhaber empfängt aegen diesen St@hein die .…. . te Reihe Zins- ehn Jahre vom het der Landeshauptkasse in Berlin, so- fern nicht von dem Inhaber des Anleihesheins rechtzeitig Wider- spruch erhoben worden ist. Jm Falle eines solhen Widerspruchs oder wenn der Schein überhaupt nicht beigebracht werden kann, wird die neue Zinsscheinrethe nebst Er- neueruncs\chein an den Inhaber des Anleihescheins, wenn er ihn vor- legt, ausgehändigt. Berlin, den . . . ten Für den Provinztalverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitaltieder des Landesdtirektor. Provinzialaus‘chusses. . « Kontrollbeamter.

Erneuerungé s{ein. *ujaisbun1anau1D