affendienst niht einberufen sind, sich zur Verfügung stellen, f ei ea A u helfen oder im Gewerbe einzu- springen, wo Arbeitskräfte fehlen. Die Anforderungen der Schule haben jeßt zurückzustehen hinter den Bedürfnissen der Landwirtschaft und des vaterländischen Geweröfleißes. Die Herren Regierungspräsidenten (in Berlin den Herrn Ober- präsidenten) ermächtige ih, zu diesem ee soweit es die Verhältnisse erfordern, Befreiung vom Unterricht eintreten zu lassen und, wenn es nötig sein sollte, auch die Schulen zu schließen.
Sie wollen sofort das Erforderliche veranlassen.
Berlin, den 3. August 1914.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Dr. Sydow.
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Ober- präfidenten in Potsdam.
Nichfamlklihßes.
Deutsches Reich,
Preußen. Berlin, 4. August 1914,
Das „Wolffshe Telegra b f Abend die folgende amiliche Mittoilune
Bisher hatten deutsche Truppen dem erteilten Be - mäß die französische Grenze nicht Uheridcies greifen seit gestern französische Truppen ohne Kriegserf[ärung unsere Grenzposten an. Sie gaben obwohl uns die französische Regierung noch vor wenigen Tagen die Jnnehaltung einer Sue Zone von 10 Kilo- metern zugesagt hatte, an verschiedenen Punkten die deutsche Grenze überschritten. Französishe Kom- pagnien halten seit gestern Nacht deutsche Ortschaften be eßt. Bombenwerfende Flieger kommen seit gestern nach Bee Bayern und unter Verlegung der belgischen Neutralität über belgisches Gebiet in die Rheinprovinz und versuchen, unsere Bahnen zu erstören. Frankreich hat damit den Angriff gegen uns eröffnet und den Kr ustand herge- stellt. Des Reiches Sicherheit gt uns zur Gegenwehr. Seine Majestät der Kaiser hat die er- forderlichen Befehle ertetlt. Der deutshe Bot- S in Paris ist angewiesen, seine Pässe zu or ¿
4 4) Sthleppzwang. m engeren Bereich der Festungswerke besteht für all Segelschiffe und für nit voll manövrierfähige Dise ne liegerersaßabteilung in Posen, bedingter Schleppzwang. bei Berlin. Die Schiffe haben selbst für einen genügend starken 25 Schlepper zu sorgen. 6 _ Werden Schlepper von der Hafenverteidigung gestellt, so Bayern. wird dies besonders bekanntgegeben. Nach einer Mitteilung des Königlichen Staatsministeriums ; 5) Untersuhungsdien s. des Aeußern sind dem französishen Gesandten in München
N L Sämtliche Schiffe“-müfsen BS dae Via Eins gestern abend die Pässe zugestellt worden. laufen O Ie eren m: Sachsen on See kommende ¿chiffe werden a reer t As militärishen Befehlshabern e Lotsen Se Von bei Dem rien L Ur dmien Baron voi pläßen einer Untersuchung unterworfen. Den Passierschein gestern die Pässe zugestellt worden. erhalten sie von der Untersuhungskommission. Die in den Häfen befindlihen Schiffe erhalten den Passier- hein von dem zuständigen Hafenamt; ihre Ueberwachung er- folgt nah Möglichkeit {hon beim Beladen. : __ Schiffe, die durh den Kaiser-Wilhelm-Kanal gekommen sind, erhalten den Passiershein vom Hafenkapitän in Bruns- büttel oder Holtenau. Die Passiersheine sind dem Lotsen auszuhändigen. 6) Verfahren bei Nichtbefolgung der vorstehenden j Bestimmungen. Schiffe, welche die erlassenen Vorschriften und Befehle
Persoualveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
is, 28. Juli. Gerheim, Lt. im Inf. N. von R U Rhe N r A T d. 3. Unterelsä}. Inf. N. Nr. 138
verseßt. G
Neues Palais, 30. Juli. Faupel, Maj. im Gr. Gen. Statue B eines erkrankten Gen. St. Offiziers zur Groß- herzogl. Heff. (25.) Div. kmdt. Winßer, Lt. im Inf. R. von Stülpnagel (5. Brandenb.) Nr. 48, auf sein Gesuch m. Pens. zu den Offizieren d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. übergeführt. Neues Palais, 31. Juli. Frhr. v. Hoverbeck gen. v. Schoenaich, Oberstlt. und Kom. d. Hus. Negts. Königin Wil- helmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, mit Belassung seiner bish. Unif. und Anweisung seines Wohnsißes in Berlin zu d. Offizieren von d. Armee vers. und z. Dienstl. beim Kr. Min. komdt. v. Zieten, Maj. b. Stabe d. Hus. Regts. König Humbert von Italten (1. Kurhbess.) Nr. 13 und komdt. zum Hus. R. Königin Wilhelmina der Niederla nde (Hannoy.) Nr. 15, zum Kom. d. legtgedahten Negts. ernannt. Halling, Maj. u. Esk. Chef im Drag. N. König Carl E von Numänten (1. Hannov.) Nr. 9, zum Stabe des Huf. Negts. König Humbert von Italien (1. Kurhess.) Nr. 13, Frhr. v. Carnap, Maj. im Leib-Garde-Hus. N., zum Stabe d. Westfäl. Ulan. Negts. Nr. 5, — verseßt. :
in, 31. Jult. Seyd, Nittm. b. Stabe d. Masur. Train- abt. Ne 20, von F Komdo. s Dienstl. b. Landw. Bez. Allenstein enth., m. d. geseßl. Pens. z. Disp. gest. und zum Bez. Offiz. b. Landw. Bez. Kosten ernannt. Wrzodek, Rittm. in d. Masur. Trainabt. Nr. 20, von d. Stellung als Esk. Chef enth. und zum
unter Beifügung des Flugzeugführerzeugnisses und eventl. vor- handener Militärpapiere zu rihten an die nächstgelegene Darmstadt oder Döberig
Legationssekretären zweiter Kla e m S qule
Ministerium des Aeußern Groueff und Balamezow, 1 König griechischen Dees zur See Papani- aou vom
„G. Averof“ und dem Direktor der städtischen Gasanstalt in München ie den Roten Adlerorden
: Klasse; E K Königli riechishen Fregattenkapitän Dragatsis, : Erstere Dffizie M Panzert fegers „G. Averof“’, den König- : onenorden zweiter Klasse; : S Direktor des Königlich sächsischen Statistischen Landes- amts, Geheimen Regierungsrat Dr. Würzburger in Dresden, dem Königlich griechischen Marinestabsingenieur D rapanio lis, leitendem Jngenieur des Panzerkreuzers „G. Averof“, und dem Legationskanzlisten bei der Gesandtschaft in Belgrad, F heimen Hofrat Kleinert den Königlichen Kronenorden dritter e, i E Konsul des Reichs in Narvik, Norwegen, Kaufmann Thilo, dem bisherigen Konsularagenten, Kaufmann S üne- mann in Täbris, Persien, dem Attaché beim E bul- arishen Ministerium des Aeußern Kiosséivano f 6 dem DauvGeliamtskóntrolleur Knorth in Luxemburg und dem Architekten Stende L in St. Petersburg den * Königlichen nenorden vierter Klasse; : j i s den Königlich griechischen Dekoffizieren B onjouklis und Karas vom Panzerkreuzer „G. Averof“ das Allgemeine
Ehrenzeichen sowie
verbreitete gestern
oder Aus-
Wolff sind
Württemberg. Der „Staatsanzeiaer für Württemberg“ veröffentlicht in einer Sonderausgabe folgenden Aufruf Seiner Majestät
des Königs: An Mein Volk!
An Mein Volk wende Jch Mich mit wärmster landesväter- licher Teilnahme. Innig mit jedem treuen Sohne des Landes ver- bunden, erfl-he Ich Gottes Segen für unser teures deutsches Vater- land und unser heißgeltebtes Württemberg. Für die deutshe Nation gilt es, geaen die haßerfüllten Feinde des Vaterlandes aufzustehen und în den ihr aufgedrungenen Kampf um die höchsten Güter einzutreten. Begeistert folgen auch wir Württemberger dem
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.
n Verfolg meines Erlasses vom 1. d. Mts. — U II 1956 % t. ih das Königliche Provinzialschulkollegium, Notprüfungen an den höheren Lehranstalten und den militär- berechtigten Privatanstalten auch für diejenigen Schüler ues anzuordnen, welche die wissenschaftliche O ür den einjährig-freiwilligen Dienst nachweisen wollen.
der Obersthofmeisterin Jhrer Majestät der Königin von Bayern Citi Tien Eckbrecht von Dürcckheim-Mont- martin das Frauenverdienstkreuz in Gold zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : | / . den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur An- legung e fin verliehenen nihtpreußishen Orden zu er- teilèn, und zwar : a Ed des Großkreuzes des Großherzogli essishen een Philipps des Gro mütigen: i dem Staatssekretär des Reichs\shaßzamts, Staatsminister, Wirk- lichen Geheimen Rat Kühn; A des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone:
i Rechnungsrat Sch ucker t, Vorsteher der Haupt- Me bupallerei s der Geheimen Kalkulatur des Reichs\schaß-
amts sowie N Ehrenkreuzes des Großherzoglih Mecklen- M burailden Greifenordens: / dem Reichsbevollmächtigten für die Erbschaftssteuer, Geheimen Regierungsrat Heindrichs zu Hamburg.
Deutsches Reich.
ach einer amtlichen Mitteilung der Königlich nieder- intttda Negierung hat diese die nördlihen Zugangs8- straßen zum Meere und die Straße von Goeree S Unterseeminen sperren lassen, auch die nötigen Vor- bereitungen zur Sperrung der übrigen Zugangsstraßen getroffen.
Rundschreiben
die Vorstände der Landesversiherungsanstalten 24 R Berufsgenossenschaften.
rhöhung der Kriegsbereitshaft wird den der Aufsicht des E a Necincanmes unterstellten Versicherungsträgern dringend empfohlen, unbeschadet der in dem Reichsgeseb über Me Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs-Geseßblatt Seite 129) vorgesehenen Verpflichtungen, Krankenhäusf er, Heilstätten und Genesungsheime, soweit es ohne Schädigung über- wiegender Jnteressen der Versicherten möglih ist, für die Unterbringung von Verwundeten zur Verfügung zu stellen. Die Versicherungsträger wollen sih zu diesem Zwecke mit dem Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin umgehend in Verbindung seßen. Um schleunigen Bericht wird ergebenst ersucht.
Berlin, den 3. August 1914.
Das Reichsversicherungsamt. Dr. Kaufmann.
Die von heute ab zur Bit ani gelangende Nummer 50
i ezblatts enthält unter
n Ae Us es Prisenordnung, vom 830. September 1909. Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur r gelangende Nummer 51 blatts enthält unter i | h Ne L 8 Prisengerichtsordnung, vom 15. April 1911,
ie. 4430 die Verordnung, betreffend den Beginn der
Prisengerihtsbarkeit und den Siy der Prisengerichte, vom
914, und unter : : / - i491 die aure zur Prisengerichts-
ordnung vom 15. April 1911, vom 3. August 1914. Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von ri ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52
blatts enthält unter : E Ne 1199 ble E betreffend die Entlassung aus
s: und Staatsangehörigkeit und die Rückkehr der Sr e im Ausland, vom 3. August 1914. Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
d. Abt. übergetreten. ; d, Sade bi Nr. 20, Mk Beförderung zum Rittm, vorläufig „Ohne Patent, zum Esk. Chef ernannt. v. G ostkowskt, Maj. und Bats. Kom. im Inf. N. gls Pens. jr En gest. und zum
5 , 79, — zum Bats. Kom., — ernannt. Senfft v. Miri, Haibim u? Komp. Chef im Königin Augusta Garde- Gren. R. Nr. 4, m. d. gesegl. Pens. z. Disp. gest. und zum Bez. Offiz. b. Landw. E S A B b. Landw. Bez. lin, defsen Uniform er zu ; i c T pri d P Führer an der Unteroff. Vorschule in Jülich, als Komp. Chef in d. versetzt.
Schauenburg, Oblt. in d. Masur.
(3. Hannov.) Nr. 79, m. d. om. d. Landw. Bez. Belgard,
von Voigts-Nhe K Regts. von Voigts-Nheßz
ande, Mai. Stabe d. Inf.
D. Laer, Königin Augusta Garde-Gren. N. Nr. 4
Berlin, 1. August. Haack,. Oberstlt. und Remonte-Insp., m. 1%. GisE Unif, iE aran Belassung seines Wohnsitzes ty Berlin zu d. Offizieren von d. Armee vers. und dem Stellvertr. Gen. Komdo. des 1IIL. A. K. unterstellt. Frhr. v. Hoverbeck Lg Schoenaich, Oberstlt. von d. Armee, komdt. z. Dienstl. b. Kr. Min., zum Remonte - Insp. ernannt. Prinz Georg ag Sachsen-Meiningen, Herzog zu Sachsen D., Prinz A von Sachsen-Meiningen, Herzog zu Sachsen D., s. à 1, s. d. 6, Thür. Inf. Regts. Nr. 95, unter Belassung in diesem Verhältnis für d. Dauer d. mobilen Verhältnisses in d. 2. Hannov.
Drag. R. Nr. 16 verseßt. ; L - ieden: die Leutnants: Tewfik Bey Aus dem Heere ausgeschieden e BAINAe 1A H E
Fsmail), Tewfik Bey (Ali), à (Ii. K j! Garde-Drag. R. Kaiserin Alexandra von Rußland, Paun im Gren. R. König Friedri 1Il. (2. Schlef.) Nr. 11 Cretoin im Inf. N. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westf.) Nr. 15, Serghievtci im 5. Weslf. Inf. N. Nr 53, Minet im Drag. R. König Carl 1. von Rumänien (1. Hannov.) Nr. 9, Nicolescu-Argesianu im Huf. R. von Zieten (Brandenb, Nr. 3, Bibescu im Jäg. R. z. Pf. Nr. 6, komdî. j. Diensil. bei d. Garde-Mash. Gew. Abt. Nr. 2, Rozin im Feldart. R. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14, Grigorescu im Keldart. Y. General-Feldzeugmeister (2. Brandenb.) Nr. 18, komdt. i: Militärtehn Akad., Nicolau im 2. Ntiederschles. Feldart. N. Nr. 41,
kfomdt. z¿. Militärtechn. Akad, WVeanolescu im d A atn
¿B. r. 8, komdt. », Militärtechn. , Akad. I Wen. N. Nr 1, Fowmandiezt z. Militärtechn. Akad., Furtuna im Eisenbì R. Nr. 2, kont. z. Militärtechn. E) die Fähnriche: Constantinescu im. Inf. N. Graf AenA (3. Pomm.) Nr. 14, Florescu im Inf. R. Großberzog Griedr ch Franz 11. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenb.) Nr. 24, Pastia im Juf. N. Graf Bose (1. Thür) Nr: 01, Magheru im 3. Magdeb. Inf. N. Nr. 66, Munteanu im Gren. N. z. Pf. Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, Teod orin im 2. Groß- herzoal. Mecklenburg. Drag. R. Nr. 18, Istratt im 2. Rheln. Feld- art. R. Nr. 23, Constandache im Altmärk. Feldart. R. Nr. 40, Mastacan im Schle#w. Holstein. Pion. B. Nr. 9, Povescu- Arge san im Kurbess. Pion. B. Nr. 11, Mihaescu im Eisenb. R. Nr. 2, Georahe im Eisenb. N. Nr. 3; die Leutnants: Din im Fußart. N. General-Feldzeugmeister (Brandenb.) Nr. 2 Tep im Magdeb. Pion. B. Nr. 4, Toy in der Brandenb. Train-Abt. Mt, /0: der Fähnrich Art im Eisenb. R. Nr. 3; der Fahnenjunker Sorn
im Hannov. Drag. N. Nr. 16.
Königlich Sächsische api t | 27. Iult. Grabau, Hauptm. und . Hauptm. im 9, I R O in d. Komdo. R bei d. K. P. Landes-
is 30. September 1915 belassen. \ R 0. Jult. Pfeiffer, Lt. d. Nes. d. 6. Inf. Negts. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, komdt. z. Diensil. bei diesem Regt., in d. aktiven Armee, und zwar als Lt. mit seinem Patente vom 13. November 1910 H im genannten Regt. angestellt. Die Unteroffiziere: v. der Decken (Hans), v. der Dedlen (Vollrad) im 2. Gren, N. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von reußen, Schmidt, Mothes im 3. Inf. R. Nr. 102 König Tie ITI. von Bayern, Schmidt im 7. Inf. N. König Georg Nr. 106, Hommel im 14. Inf. N. Nr. 179, — zu Fähnrichen
ernannt. G 31. Juli. Beyer, Lt. im Karab. N, Hahne- M ail L Di Fes. de 11, Vis, Negts: Nr, 199, — der Abschied bew. v. Boetticher, Lt. d. Res. d. 1. (Leib-) Gren. Regis. Nr. 100, Mansfeld, Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgebots d. Landw. Bez. 1 Dresden, — scheiden hehufs Uebertriits zum Beurl. Stande d. Kaiserl. Schußtr. für Deutsh Südwestafrika aus dem Heere aus.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des bisherigen Leiters des in der Entwicklung begriffenen öffentlichen Lyzeums 11 in Berlin-Stegliß, Kreis Teltow, Regierungsbezirk Potsdam , Oberlehrers Konrad Stegemann zum Direktor der Anstalt zu bestätigen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Durch die Mobilmachung des Heeres find der Landwirt- schaft die e Einbringung der Ernte notwendigen Arbeitskräfte zum großen Teil entzogen, und in zahlreichen Gewerbebetrieben sind Arbeitspläße leer geworden. Pflicht aller, die nat ins Feld ziehen, if es, Hand an zu legen, damit die Ernte eingebraht wird und die Jndustrien, die der Verpflegung und Ausrüstung des Heeres oder dem Gemeinwohl dienen, imstande sind, ihren Betrieb ungeschmälert aufreht zu erhalten. Diese Pflicht gilt auch für die Lehrer und Schüler der ge- werblihen und kaufmännishen Fach- und Fort-
Mobilmachung die
Bedingung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist, daß der Sqüler Lidbeliua seit Herbst 1913 der Sekunda angehört, daß Í
vertreter 1 | eer ; hat, daß er dur ein ärztlihes Zeugnis feine Militärtauglich- feit nachweist und daß er das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat.
oder ihrer Stell-
ie Zustimmun einer Eltern a s L erhalten
zum sofortigen Eintritt in das Heer
Auch bei diesen Prüfungen bedarf es nicht der Teilnahme
der Departementsräte des Königlichen Provinzialschulkollegiums.
Berlin, den 3. August 1914. | Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten. (gez.) von Trott zu Solz.
An sämtliche Provinzialschulkollegien.
Bolauntt.maMhun g.
Jn denjenigen Teilen der Provinz, in denen infolge der ata Bergung der Ernte gefährdet ist, sind Anträge der Eltern von Zöglingen der Präparanden- anstallen und LLYLLrieminare auf As ihrer Söhne vom Unterriht zum Zwecke der Teilnahme an den Erntearbeiten zu genehmigen. Sofern Eltern oder Vormünder niht wider|prehen, können Präparanden und Seminaristen auch dann zur Teilnahme an den Erntearbeiten beurlaubt werden, wenn es sich nicht um die Ernte ihrer Eltern oder Angehörigen handelt. Berlin, den 4. August 1914. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz. An die Königlichen Provinzialschulkollegien (auch an die M Herren Se an aRHE und die Königlihen Regie- rungen).
Vekannitmaguné
Nachdem die Mobilmachung des Heeres und der Marine ausgesprochen ist, findet der Erlaß an die Königlichen Regie- ungen von ol U D U L A 1501 — wegen Beurlaubung der größeren Schulkinder zur Teil- nahme an den Erntearbeiten selbstverständlih überall Anwendung, wo die Bergung der Ernte gefährdet ist. Euer Hochgeboren (Hochwohlgeboren) ersuche ih ergebenst, gefälligst auch die Kreis- und Ortsausschüsse für Jugendpflege aufzufordern, überall da, wo es nötig ist, auch die [sle entlassenen Jugendlichen zur Beteiligung an den Ernte- arbeiten in geeigneter Weise anzuregen.
Berlin, den 4. August 1914. | Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten.
von Trott zu Solz3z.
An die Herren Regierungspräsidenten (auch an die Herren Ober- präsidenten, die Königlichen Regierungen und das Königliche Provizialschulkollegium in Berlin).
Boekranntmaqh Un g:
Den Beginn der nächsten am Königlichen Akade mischen Institut für Kirchenmusik in Charlottenburg, Hardenberg- straße 36, abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und -lehrerinnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ih auf den 7. Januar 1915 festgeseßt.
Berlin, den 22. Juli 1914.
Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten :
Je: A, VOLUg ger.
Finanzministerium. Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
Bekanntmachung. A Die planmäßig für den 14. und 15. August d. J. fest- geseßte Seba der 2. Klasse der 5. Preußisch-Süd- deutschen (231. Königlih Preußischen) Klassen- lotterie wird bis auf weiteres vershoben. Der Beginn dieser Ziehung wird seinerzeit bekanntgegeben werden. Berlin, den 3. August 1914. Königlih Preußische Generallotteriedireltion. Strauß. Ulrich. Gramms.
Angekommen: Seine Exzellenz der Chefpräsident der Oberrechnungs- Mee und Ma NRechnungshofs des Deutschen Reichs, Wirk- lihe Geheime Rat Hol vom Urlaub.
bildungsschulen. Jch erwarte, daß sie alle, soweit sie zum
| oder deutsche Offiziere auf Verdächtige,
| er von etwa zu seiner Kenntnis
Nach den bei den militärischen gangenen amtlichen Nachrichten ist die Mobilmachung unseres Heeres und unserer Flotte bisher vorzüglich verlaufen. Die Zusammenziehung er Einberufenen, ihre Beförderung an die angewiesenen Pläße, kurz alles hat tadellos geklappt. Das Ver- trauen der Bevölkerung in unsere militärische Organisation ist glänzend gerechtfertigt. Besondere Hervorhebung verdient die Stimmung unter den Einberufenen. Voller Hingabe und Be- geisterung, aber auh von dem Erkist der Stunde durchdrungen find alle der Gestellungsorder gefolgt. Das deutsche Volk darf die Zuversicht hegen, daß auch die weiteren militärishen Maß- na in gleicher Ordnung und Planmäßigkeit ausgeführt werden.
Dem Publikum seinerseits aber erwächst jeßt eine außer- ordentlich bedeutsame Aufgabe. Es hat AN ia e daß fers das Ausland mit Spionen und mit Personen, die zur A us- führung verbrecherischer Anschläge bestimmt sind, geradezu übershwemmt. Es sind bereits zahlreiche Versuche unternommen worden, wichtige Kunstbauten, Eisenbahnbrücken, Tunnels und dergleichen zu sprengen, um den Aufmarsch unserer Truppen zu stören. Jeder solche Versuh wird unter den obwaltenden Umständen unnachsihtlich mit dem Tode bestraft. Alle bisherigen Versuche französischer und russischer Agenten in dieser Richtung sind glücklicherweise erfolglos ge- blieben. Die Täter sind sofort erschossen worden. Jedermann aus. dem Volke hat die heilige Pflicht, was in seinen Kräften steht, dazu beizutragen, daß derartige verbrecherische Anschläge auch weiterhin unwirksam gemacht werden. Jn einer ganzen Reihe von Fällen hat das Publikum bereits in dankens- werter Weise eine wertvolle Unterstüßung bei der Ver- hinderung solcher Anschläge und bei der Entlarvung von Spionen dadurch geleistet, daß es auf verdächtige Personen aufmerksam machte, von verbrecherishen Plänen Anzeige er- stattete oder rücksichtslos und in shroffster Form persönli ein- griff. Diese Mitwirkung jedes einzelnen aus der Bevölkerung zum Schuße des Vaterlandes muß noch verstärkt werden. Wir sind rings von Spionen umgeben. Trage Jedermann dazu bei, ihre Umtriebe unschädlich zu machen, indem er die Polizei Offizi i namentlich ausländisch Sprechende, hinweist und ihre Feststellung veranlaßt, und indem er vor gelangenden Anschlagsplänen Mitteilung maht. Auch das unwesentlihst Erscheinende kann dabei von Bedeutung sein. Eine sogenannte „Spionenfurcht“ kennen wir nicht, wohl aber muß \ih jeder seiner Pflicht gegen das Vaterland auch in dieser Hinsicht bewußt sein. Wer u et erfüllt, erwirbt sich ein Verdienst um Kaiser und Reich!
Zentralbehörden einge-
Das Neichsmarineamt
Belkannt- machung :
erläßt
Deutschland.
I. Regelung der Schiffahrt in den befestigten Häfen und Flußmündungen.
Der Kriegszustand ist erklärt. Für den Schiffs- verkehr in den befestigten Häfen und Flu mündungen, d. h. für Kiel, Swinemünde, Neufahrwasser, Pillau, für die Ems, Jade, Weser, Elbe, Eider, für Helgoland und für die Jnsel- fahrwasser bei Sylt und Pellworm, gelten folgende Vorschriften :
1) Einschränkung des Verkehrs.
Das Ein- und Auslaufen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und au dann nur bei klarem Wetter ge- stattet. Schiffe, die bei Dunkelheit, bei Nebel oder bei un- sihtigem Wetter ein- oder auszulaufen versuchen, seßen si der Beschießung aus.
2) Ueberwachung des Verkehrs.
„_ Der Verkehr wird durch Schiffe der Hafenverteidigung überwaht. Die auf diesen eingeschifften, militärischen Befehlshaber erteilen die nähere Anweisung über den Lotsen-, Untersuhungs-, Schleppdienst usw.
Die für die Jade, Weser, Elbe und Eider bestimmten Schiffe müssen zunächst den Punkt 3 Sm. NW. von Helgoland anlaufen ; sie erhalten dort die weitere Segelanweisung von den Bath /ahrzeugen der Marine.
In den fa befindlihe Schiffe haben vor dem Aus- e die näheren Anweisungen von den Hafenbehörden ein- ôuholen.
folgende
3) Lotsenzwang.
Für fremde Kriegsschiffe und für alle Schiffe und Fahr- uge der Handelsmarine besteht beim Ein- und Auslaufen unbedingter Lotsenzwang.
Lotsensignale: wie im Frieden. Können Schiffe aus Mangel an Lotsen nicht sofort abgefertigt werden, so haben sie auf den ihnen angewiesenen Pläßen zu ankern oder Weder in See zu gehen.
Den Anweisungen der Lotsen ist unbedingt Folge zu leisten. Durch eigenmächtiges Ahweichen von der Segelanweisung des
osen wird die shwerste Gefahr für Schiff und Besagzung
vernichtet. 7) Benuzung der
der Gebrauch Die Handelsschiffe zu bringen.
des Kriegszustandes Aen
bekanntgegeben wird.
kanntmachung:
zur großen Staatsprüfung Landesverteidigung, z.
dung finden. den höheren Dienst können
gelassen werden. Für dies» Notprüfung 4, 5, 7 der Nundverfügung
Beamter des
3) Für die Anwärter,
4) Dte Bestimmung 1. August 1914 findet auf
Troß der in der S 10 des Spionageges Reichskanzlers — ergän blatt für die kfommandos angefordert bedauerlicherweise einzeln Mitteilungen zu Gestellung von
Bezeichnung der militärishe Maßnahmen weist nochmals mit allem artigen Mitteilungen tre ungeheuren Schaden stifte
Festungshaft 5000 6 bestraft werden.
bringt in der leßten Num
anzeigers“ veröffentlichten
ist der Allerhöchste Erlaß lichen
den örtlihen Verhältnissen
sind dabei der Zuversich
am Gottesdienst, soweit i wird.
Diejenigen niht di im Besitze des Flugze
für die Zeit der durch aufgefordert, als Flugzeugführer
herbeigeführt.
Heeresverwaltung sind u
nicht befolgen oder Widerstand leisten, werden aufgebracht oder
Allen in deutschen Gewässern und Handels\chiffen sowie allen von F.-T.-Einrichtung verboten.
Weitere Bestimmung treffen die Festunaskom- mandanten und die Hafenbehörden. ff Festung
TT. Aenderung von Seezeichen. Es muß damit gerechnet werden, daß während der Dauer
deutschen Küsten eintreten, ohne daß Vorsicht ist daher geboten.
Der preußische JUstizminister erläßt folgende B e- g
1) Zur Erläuterung der Nundverfügung vom ¿. B. 1123 (vergl. Nr. 179 des „Reichs- merke ich, daß thre Bestimmungen auf sind, die während der Kriegsdauer
i B. auch Herr oder ihrer Zugehörigkeit zu aufgebotenem Landsturm, Verwen-
2) Unter denselben Vorausf\eßungen wte zu den Prüfungen für
dienst von dem Dberlandesgerichtspräsidentén zu einer Notprüfung zu-
der Gerichtsschreiberprüfung kann ftatt Rehnungsamtes teilnehmen. kann der \{riftlihen vorausgeben.
infolge des Krieges Verwendung finden sollen und M, ann, E oricbtosc ee eolerihtöpräsidenten der BVorbereitungs- ent Tur die Gerihtsshreibervrüfung bis auf zwei „- TUL Di Gericbts\chreibergehilfen- und dfe L La G E Die
\sechs Monate abgekürzt werden, wenn dieser Teil des Vorbereitungs- dienstes mit A zurückgelegt ist.
dienst entsprechende Anwendung.
Presse,
bringen, Pferden, Abgangsorte und Bewegungen von Regimentsnummern
dieses Verbot werden neben: anderweit i nahmen unnachsichtlih nah dem Geseß mit Gefängnis oder bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu
Das Konfistorium der den in der gestrigen Sonderausgabe des
außerordentlichen allgemeinen Bettag zur Kenntnis der Geistlihen und Gemeindekirchenräte in der seiner Ausführung dortseits sofort das Nôötige veranlaßt werden wird. Es ordnet weiter folgendes an: zu verlesen und nach eier eine Kollekte ins Feld gerückten Krieger zu sammeln.
die größeren Stadt- und Landgemeinden der Provinz empfehlen wir, den Gottesdienst Vormittags 10 Uhr anzuseßen.
Arbeitsverhältnis stehenden
und kéine vertragliche Verpflihtung mit der Heeresverwaltung Mobilmachung geschlossen haben, werden sich dem Dienste des Vaterlandes
Die Meldungen zum Abschluß eines Vertrages mit der
Funkentelegraphenapparate. befindlichen fremden Kriegs- deutschen Handels\ciffen ist
haben die Antennen sofort unter Deck
derungen im Seezeichenwesen an den dies in der üblichen Weise
1. August 1914, und Staatsanzeigers“) be- alle Kandidaten anwendbar zur ersten juristts{chen Prüfung oder z'1gelassen werden und für Zwecke der infolge freiwilliaen Eintritts in das
auch Anwärter für den mittleren Justiz-
gelten die Bestimmungen unter Nr. 29 bom 1. August 1914 entsprechend. An des Rechnungsdirektors ein Die mündlihe Prüfung
die für die Zwecke der Landesverteidigung
fih zur Prüfung Gerichtsvollzteherprüfung bis auf
unter Nr. 6 der Nundverfügung vom
die Prüfungen für den mittleren Justtz-
Presse unter Bezugnahme auf eßes erfolgten Bekanntmachung des zt durch ein entsprehendes Merfk- das bei allen Garnison- werden kann — haben ih sehr e Blätter niht entblödet, dennoch die sih beispielsweise auf eisenbahntechnische Anordnungen, Truppen, sogar unter 3 sowie auf andere beziehen. Der Große Generalstab Nachdruck darauf hin, daß alle der- ngstens untersagt sind, weil sie n können. Zuwiderhandlungen aegen zu ergreifenden Maß-
Provinz Brandenburg mer seiner „Amtlichen Mitteilungen“ „Reichs- und Staats- Allerhöchsten Erlaß übér einen
Gewißheit, daß zu
Jn dem Gottesdienste der gottesdienst- für die bedürftigen Familien der Alles übrige ist nach zu ordnen. Für Groß-Berlin und
Wir t, daß auh allen in Dienst- und
Gemeindegliedern die Teilnahme rgend. angängig, ermögliht werden
enstpflihtigen Personen, die ugführerzeugnisses sih befinden
hier- Verfügung
zur zu stellen.
Rufe des Kaisers. Mehr als je leitet uns der heimatlihe so oft bewährte Wahlspruch „Furhtlos urd treu !*“ Große Opfer müssen in der bevorstehenden \chweren Zeit gebracht werden. Mächtige Feinde greifen unsere friedlide Arbeit, unsere Unabhängigkeit, unsere CGhre an. Aber Ich vertraue zuversihtlich auf den guten Geist Meines Volkes, daß es an Entschlossenheit und Hingebung hinter feinen Bruderstämmen nichr zurübleiben wird. Shreiten wir mit Mut und Kraft der Zukunft entgegen. Der allmähtige Gott wird unsere gerechte Sache {hüten
Hessen. _…_ Eine Sonderausgabe der „Darmstädter Zeitung“ ver- öffentlicht folgenden Aufruf Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig: j An mein Hessenvolk!
Für vnser aeliebtes Vaterland hat eine ernste Stunde ge- s{chlagen. Vom Often und Westen droht der Feind frevelhaft in einem uns aufgedrungenen Kriege in die Grenzen des Neichs ein- zudrtngen, Der Kaiser hat zu den Waffen gerufen. Es gilt die beiligsten Güter zu wahren. Ich vertraue auf die alte Hessentreue, die ih in s{chwerer Zeit \tets bewährt hat, und hoffe, daß mein Volk die großen Opfer an Gut - und Blut freudig bingen wird, die jeßt von ihm gefordert werden. Meine innigsten Wünsche be- gleiten meine Hessen, die berufen sind, mit dex Waffen in der Hand für Kaiser und Reich zu streiten. Wem aber nit beschieden ist, ins Feld zu ziehen, erfülle in seinem Teil die großen Aufgaben, die den în der Heimat bleibenden obliegen. Gottes Segen begleite unsere tapferen Truppen und bewahre unser teures Vaterland.
Anhalt.
Der „Anhaltische Staatsanzeiger“ Manifest Seiner Hoheit des In diesem bedeutungévollen
veröffentliht folgendes Herzogs Friedrich:
: Augenblick, der Deuts(lands Söhne zu den Waffen ruft, drängt es mih, metnen Anbltieteo zu sagen, daß ih eins bin mit ibnen in der Begeisterung für den Kampf zum Schutze unseres großen teueren Vaterlandes, eins in der [tebevollen Sorae der Zurücbleibenden um diejenigen, die Leib und Leben für des Reiches Ehre einseßen, und eins in der Opfer- freudigkeit für die aerechte deutihe Sache. bin ge- wiß: wie fich draußen im Felde Anhalts waffenfähige Manyschaft ihrer Väter und des deutschen Namens würdig zeigen wtrd, so werden sich in der Heimat alle Hände und Herzen für das Vaterland regen. Hier gilt es, Wunden zu heilen, Schmerzen zu lindern und Not und Entbehrung fernzuhalten. Es gilt, Handel und Gewerbe nicht verkümmern und die Frucht des heimatliden Bodens, die der Ernte harret, nicht verderben zut lassen. Der Segen Gottes, „der die deutshen Waffen zum Siege e E G walte au über jeder opferwilligen Betätigung in er Heimat !
Anläßlich der Mobilmachung hat Seine Hoheit der Herzo eine Amnestie für Militärpersonen erlassen. Lergog
Elsaß-Lothringen.
Von dem Kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Loth ringen ist dem Reichskanzler laut Meldung des „W. T. B.“- folgendes Telegramm zugegangen :
Ew. Cxrzellenz beehre ich mich mitzuteilen: Die Stimmung in der Bevölkerung des ganzen Clsaß ist vorzüglih. Die Truppen werden bet ihren Dur(zügen mit Begeisterung begrüßt. Die Presse der verschiedensten Parteirihtungen erkennt an, daß wir einen gerechten: Krieg zu führen haben, und fordert die elsässishen Soldaten auf, keinen Fleden auf den Gbrenschild elsä\fishen Soldatenruhms kommen zu lassen. Zahlreiche Elsässer melden \ich als Krtegsfreiwillige. Die
Mobilmachurg ist na eingegangenen Meldungen bisher im Lande glatt verlaufen.
Oesterreih-Ungarn.
Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, wurde an der öster- reihisch-russishen Grenze nördli von Lemberg ein Aeroplan, System Sikorsky, mit einem russischen Piloten, einem Begleit- offizier und einer Nußz1ast von österreichischen Truppen heruntergeshossen. Die beiden russischen Offiziere, die verlegt wurden, wurden gefangen genommen.
Frankreich.
Der Ministerrat hat beschlossen, das Datum der Ein - berufung der Kammer auf den 4. August festzuseßen.
— Der „Agence Havas“ zufolge ist der Marineminister Gauthier aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten und wird durch Augagneur erseßt. Albert Sarraut übernimmt das e T E und Gaston Doumergue das Mi- nisterium des Auswärtigen. Viviani ält | fiß i Ministerrat ‘ohne Portefeuille: N es E
RNufeland.
Durch Kaiserlichen Ukas werden angefihts der gegen- ‘tigen Lage die Reichsduma und derStaatsrat 4 Gua außerordentlichen Sißung einberufen. Ferner wird durch Kaiserlichen Ukas ein Moratorium angeordnet. — Der Großfürst Nikolai Nikolajewit\ch ist, wie „LW. T. B.“ meldet, zum Generalissimus der russischen Streitkräfte ernannt worden. Jn einer Reihe von Gouver- nements Ra R Aa E worden. R
— Ver Kriegsminister Su chomlinow hat zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß es dringend cet fe ¿n
ngehend persönlih oder schriftlich
militärischen Maßnahmen geheim zu halten. Jeder