1914 / 185 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Ie T E E A L E E T S

getragene Reich3apfel sowie ein Lorbeer- und ein zweig. Die Reichsabzeihen sind auf einem mit einer gelben und zarten blaugrauen Guilloche versehenen Hinter- ‘unde angeordnet, der si bis zu einer breit gelagerten rauten- örmigen Umrahmung erstreckt. Die Leisten dieser Umrahmung von Rosetten gebildet und tragen außen auf dunklerem Grunde die si wiederholenden Worte Z W ANZIG MARK. Die beiden seitlihen Eten sind von großen Rosetten aus- E die in der Mitte die Zahl 20 gelb auf grauviolettem runde und um diesen herum viermal das Wort ZWANZIG tragen. Beide Rosetten enthalten je vier paarweise einander egenüberstehende helle kleinere Rosetten, in deren Mitte violette ternartige Kreuze angebracht sind. Auf dem freien Papierrande erscheint ein gelblicher Schuß- druck aus feinen, mit dem Rande parallellaufenden Linien. _ Außerdem enthält die Vorderseite in brauner Farbe und in deutsher Schrift folgenden Textaufdruck:

Darlehensfkassenschein. Zwanzig Mark.

Berlin, den 5. August 1914. Reichs\chuldenverwaltung.

v. Bischoffshausen, Warnecke, Vieregge. Müller. Noélle. Dickhuth. Springer.

Darunter steht, ebenfalls in brauner Farbe, der Strafsaß. __ Die Nückseite ist in rotbrauner Farbe gedruckt und hat eine einfache, aus Linien bestehende Randeinfassung. In der Mitte ist der Reichsadler auf einem mit einem feinen dunklen Muster bedruckten Grund angebracht. Die Fänge, Schnabel und Zunge sind senkrecht, die übrigen Teile kreuzweise hraffiert. Um den Adler zieht sich eine elliptische, aus Rosetten gebildete Umrahmung. Jede Rosette trägt nah außen das Wort ZWANZIG, nah innen das Wort MARK. Links oben erblickt man in lihter Umrahmung den von einem dunklen Untergrunde sih abhebenden Kopf der Athene, rehts oben ebenso den Kopf des Hermes. Jn den beiden unteren Eten befindet sich innerhalb einer Weißdruck-Guilloche je eine weiß umrissene, ganz leicht \hraffierte 20.

Der Aufdruck der Rückseite lautet in deutscher Schrift:

Darlehenskassenschein Zwanzig Mark

Unter diesen Zeilen steht in violettbrauner Farbe der Kontrollstempel. Jn gleicher Farbe find an zwei Stellen, links unten und rechts oben, Buchstabe und Nummer des Scheins aufgedruckt. ;

Auf dem freien Papierrand 'ist ein gelber Schußdruk sicht- bar; er besteht aus einzelnen schräg gestellten Zeilen, die aus den Worten DARLEHENS-KASSENSCHEIN MARK ZWANZIG MAR K zusammengeseßt sind.

Berlin, den 7. August 1914.

Hauptverwaltung der Darlehnskassen. Havenstein. Maron.

Beschreibung

der auf Grund des Geseßes vom 4. August 1914 zur Ausgabe gelangenden C entallenseine zu s Ä a : S M M r 2 j i S

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As S A 7 La | - 1 O arlehensfasenschin zu“ 5 4 sind’ 125 cm breit und 8 cm hoch. Sie bestehen aus Hanfpapier, das als fort- laufendes natürliches Wasserzeihen die nch wiederholende Zahl 5 zwischen gebogenen Linien enthält und auf der Nückseite da E einem Streifen von orangeroten Pflanzenfasern ver- ehen ist.

„Die Vorderseite enthält einen Untergrund in gelber und blauvioletter Farbe. Eine breite ornamentale Umrahmung, deren Ecken durch große Rosetten ausgefüllt sind, schließt den rehteckigen leiht gelben Untergrund ein, dem ein blauviolettes Punkt- und Strichmuster aufgedrudckt ist. Auf dem Untergrund ist ein kreuzweise schraffierter, grau schimmernder Reichsadler mit bläulichen senkrecht \{raffierten Krallen, Schnabel und Zunge angebracht, dessen oberer Teil in eine Sonne hinein- ragt, die mit ihren zackigen, abwechselnd längeren gelblichen und kürzeren blau eingefaßten Strahlen die obere Leiste der Umrahmung zum Teil vèrdeckt. Auf der oberen und der unteren Leiste ist nah außen, die Umrahmung in der Mitte abrundend, eine Anzahl von Rosetten angebracht, von denen jede zweite die Ziffer 5 enthält. An beide Seitenleisten ist nah ‘außen hin ein Rosettenmuster angeseßt, innerhalb dessen das Wort FÜNF in weißem Druck auf blauviolettem Grunde erscheint.

Die Vorderseite zeigt in blaushwarzer Farbe und in deutscher Schrift folgenden Aufdruck:

Darlehenskassenschein. Fünf Mark.

Berlin, den 5. August 1914.

Keichsschuldenverwaltung. v. Bischoffshausen. Warnecke, Vieregge. Müller. Noelle. Dièckhuth. Springer.

Darunter steht innerhalb der unteren Leiste der Umrahmung der Strafsaß, während in der unteren rehten Ecke der Um- rahmung neben den Unterschriften und dem Strafsaßz eine große olaushwarze 5 angebracht ift. .

Die Rückseite ist in einem hellen Blau gedruckt. Der Untergrund segt sich aus Darstellungen von Kaiserkrone, Schwert, Zepter und Reichsadler sowie der Zahl 5 und des Buchstabens M in leichten Linien zusammen und wird durch eine bandartig vershlungene Einfassung begrenzt, innerhalb deren die Worte FUNF MARK in weißem Drudck sowie auf einer lihtblauen Rosette die dunkelblaue Zahl 5 wiederholt an- gebracht sind. Das Mittelstück der oberen Einfassung enthält zwischen zwei weißen Punkten die weiße Zahl 5, das der unteren Einfassung, ebenfalls im weißen Druck, die Angaben M 5 und 5 U. In den beiden oberen Eckten befinden sich Kartuschen, die auf schraffiertem Grunde f eine blaue, weiß umzogene 5 enthalten. Die beiden unteren Eden enthalten in Rosetten je eine weiße, blau um- gógene 5. Jn der Mitte des Scheines ruht auf einer Sonne, von der lihte Strahlen nach allen Seiten ausgehen, die Kaiser- krone, unter der kreuzweise Zepter und Schwert sowie ein Lorbeer und ein Eichenzweig angeordnet sind. Darunter steht auf einem länglichen, aus Rosetten gebildeten Hintergrund eine \hraffierte, weiß Le, verzierte 5. Unten links und rets u beiden Seiten des Scheines befindet sih innerhalb eines stilifierten Lorbeerkranzes auf dunklem Untergrunde je ein

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Brustbild der Germania, das Anbiy der Mitte des Scheines zugekehrt und das Haar mit der Kaiserkrone und einem Eichen- zweig geschmückt. Der Aufdruck lautet in deutscher Schrift:

Darlehenskassenschein Fünf Mark Zwischen den Darstellungen der Germania und der unter den Reichsabzeihen angebrachten 5 befinden si zwei Kontroll- stempel in rotbrauner Farbe. Jn der gleichen Farbe sind an zwei Stellen, links unten und rechts oben, Buchstabe und Nummer des Scheines aufgedruckt. Ferner erhält die Rüc- seite noh einen Schußzdruck in grauer Sbbe: er besteht aus einzelnen \{hräg gestellten Zeilen, die aus den Worten DARLEHENSKASSENSCHEIN MARK FUÜUNF MA R K zusammengeseßt sind. Berlin, den 7. August 1914. Hauptverwaltung der Darlehnskassen.

Havenstein. Maron.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißung vom 19. Juni 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Glückauf-O s in Sondershausen wird für das Kaliwerk Glückauf-Ost, Schacht V1, eine vor- läufigeBeteiligungsziffer in Höhe von 2,9400 Tausendsteln vom 1. Mai 1914 ab gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlihen Veteiligungszisfer aller Werke, auf das geseßliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 283. Juli 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Glück- auf-Ost am 24. Juli d. J. zugestellt worden. J. 1: Kohler.

Flaggenzeugnisse sind erteilt worden:

1) von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Groningen unter dem 22. Juli 1914 dem in Hoogezand aus Stahl neu er- bauten Ewer „Erika“ von 64,53 Registertons Nettoraum- gehalt nah dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum des preußischen Staatsangehörigen Schiffers, Diedrich Martens in Basbeck, welcher Hamburg als Heimatshafen des Schiffes angegeben hät;

2) von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Groningen unter dem 24. Juli 1914 der in Sappemeer aus Stahl neu erbauten Galeas „Anna Maria“ von 54,60 Registertons Nettoraum- gehalt nah dem Uebergang in das ausschließlihe Eigentum des preußischen Staatsangehörigen, Schiffers Hermann Dieck- mann in Jeselersheim, Kreis Bremervörde, welcher Hamburg als Heimatshafen des Schiffes angegeben hat.

Die vom Reichsamt des Jnnern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Handbuch für die Deutsche Handelsmarine auf das Jaßr 1914“ K ám , Verlag der. Buchhandlung Georg Reimer\in Berlin soeb, * erk{hienen und îin Buchhandel zum Preise von 9 A - für bas Exemplar zu beziehen. Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Be- stellung sowie den Wiederverkäufern zum Preise von 6,76 M für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 des Neichsgeseßzblatts enthält unter

Nr. 4454 eine Bekanntmachung, betreffend Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts, vom 6. August 1914, und unter

Nr. 4455 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900, vom 6. August 1914.

Berlin W. 9, den 7. August 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 56 des Neichsgeseßblatts enthält unter

Nr. 4456 eine Bekanntmachung über die gerichtliche Be- willigung von Zahlungsfristen, vom 7. August 1914, unter

Nr. 4457 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben, vom 7. August 1914, und unter /

Nr. 4458 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlänge- rung der Fristen für wechsel- und \checkrehtlihe Handlungen, vom 7. August 1914. i ;

Berlin W. 9, den 8. August 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreih Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs- und Baurat Hugo Lehmann, bisher Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 4 in Magdeburg, die nach- gesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension zu erteilen und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats in Limburg getroffenen Wahl den Rentner Josef Heppel daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Limburg für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

__ Es sind verliehen etatsmäßige Stellen: für Mitglieder der Eifenbahndirektionen: dem NRegierungsbaumeister des Eisen- bahnbaufahs Göhner in Bromberg; für Vorstände der Eisen- bahnbetriebsämter: den Regierungsbaumeistern des Eisenbahn- baufahs Hammann in Oppeln und Gluth in Belzig: für

Regierungsbaumeister : den RNegierungsbaumeistern des Eisen- bahnbaufahs Euler in Kirchweyhe und Georg Nöhmer in

Züllichau.

Verseßt find: die Negierungsbaumeister des Eisenbahns- baufahs Dr.-ZJng. Wienecke, bisher in Duisburg, zur Eisen- bahndirektion nah Saarbrücken, Hesse, bisher in Essen, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Duisburg und Franz Berndt, bisher in Krossen (Oder), als Vorftand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Stargard (Pomm.) sowie der Ee Scheele, bisher in Frankfnrt (Main), zur Eisenbahndirektion nah Danzig.

Der bisherige Betriebsdirektor der Cronberger Eisenbahn Hennenh ofer in Cronberg (Taunus) ist unter Ernennung zum Eisenbahnverkehrsinspefktor und Verleihung der Stelle des Vorstands eines Eisenbahnverkehrsamts ‘in den unmittelbaren Staatsdienst übernommen.

Der Baurat Atpodien ist von Lübbecke als Vorstand des Wasserbauamts in Hißzacker (Geschäftsbereih der Elbjtrom- bauverwaltung) und der Negierungsbaumeister Bätjer von Pr. Oldendorf zum Wasserbauamt 1 in Minden, Westf. (Ge- \chäftsbereih der Weserstrombauverwaltung), verseßt worden.

Dem Regierungsbaumeister Ebelt in Essen, Ruhr, ist an etatmäßige Stelle als Regierungsbaumeister verliehen worden.

Dem Regierungsbaumeister Mar Buchholz in Danzig- Westl. Neufähr ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste erteilt worden.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Den nicht zur Fahne einberufenen Volks- und Mittelschullehrern erwachsen aus der gegenwärtigen ernsten Zeit gesteigerte Pflichten. Zwar werden zur Vertretung der im Heeresdienst befindlichen Lehrer, sofern von den Schulunter- haltungspflichtigen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, auch verfügbare Schulamtsbewerber, geeignete emeritierte Lehr- kräfte und, soweit angängig, auch Schulamtsbewerberinnen heranzuziehen sein; auch wird unter Umständen Halbtags-, in dringender Notlage auch Dritteltagsunterriht eingerichtet werden tönnen. Gleihwohl wird umfangreiche, dazu häufig durch Zusammenlegung von Klassen erschwerte Vertretung zu leisten sein.

Hierzu kommt, daß unter der Schul- und \chulentlassenen Jugend zurzeit viele der erziehlichen Leitung des Familien- vaters entbehren, und daß in zahlreichen Fällen auch die Ein- wirkung der Mutter durch vermehrte Sorge um den Unterhalt der Familie beeinträchtigt ist. Daraus ergibt sich die dringende vaterländishe Pflicht aller Lehrer und. Lehrerinnen, sih der Aufrechterhaltung ernster E unter der Jugend während. des Unterrichts und auch außerhalb der Schule noch mehr als bisher anzunehmen, die in den Reihen der Jugendpfleger ent- standenen Lücken auszufüllen oder für ihre Ausfüllung sorgen zu helfen, die Familien der ihnen anvertrauten Jugend, wo es nottut, zu beraten und erforderlichenfälls für ihre wirksame Unterstüßung sorgen zu helfen.

Jh habe zu der bewährten Treue und Opferwilligkeit der Lehrer und Lehrerinnen das Vertrauen, daß sie auch diesen ge- steigerten Pflichten in vollem Umfange werden zu entsprechen wissen.

Berlin, den 7. August 1914.

Der Minister der geistlihen und Ünterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

An die Königlichen Regierungen und das Königliche Provinzial- \chulkollegium in Berlin.

Zugleih an die Herren Oberpräsidenten und. die Herren Regierungspräsidenten zur Kenntnisnahme.

Mit Rücksicht auf die angeordnete Mobilmachung des Heeres und der Marine ermächtige ih Euer Hochwohlgeboren, mit denjenigen Teilnehmern des zurzeit dort stattfindenden Kursus zur Ausbildung von Turn- und Schwimm- lehrern, die noch niht zum Dienst im Heere oder in der Marine einberufen sind, demnächst die Turnlehrerprüfung abzuhalten.

Den bereits zum Militärdienst einberufenen Teilnehmern ist, soweit dies nach ihren bisherigen theoretischen und praktischen Leistungen unbedenklich erscheint, die Befähigung als Turn- und gegebenenfalls als Shwimmlehrer ohne förmliche Prüfung zuzusprehen und darüber ein Zeugnis alsbald auszustellen.

Von der Abgabe von Einzelurteilen über die Leistungen in den verschiedenen Fächern kann im leßteren Falle abgesehen werden. Den Zeugnissen ist eine Abschrift dieses Erlasses bei- zuheften.

Berlin, den 6. August 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichlsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

An den Herrn Direktor der Königlichen Landesturnanstalt in Spandau.

Schülern, die zurzeit die Obersekunda einer höheren Lehranstalt im zweiten Halbjahr besuchen, kann durch die Lehrerkollegien die Reife für U nterprima schon jeßt, statt Ende September, zugesprochen werden.

Berlin, den 7. August 1914.

Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

An sämtliche Provinzialschulkollegien.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Tierarzt Nudolf Engelberting zu Minden ist die

fommissarishe Verwaltung der Kreistierarztstelle zu Lübbecke

übertragen worden.

Finanzministerium.

__ Nachdem die Armee mobil gemacht worden ist, greifen hinfichtlih der Erhebung der Einkommensteuer von dem Militäreinkommen aller Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine die Vorschriften im 8 5 des Einkommensteuergeseßes, Artikel 3 11 Nr. 3, Artikel 86 I Nr. 3, Tl Nr. 13 der Ausführungsanweisung Plaß. Soweit bei der Veranlagung zur Einkommensteuer Militäreinkommen berüc{- sichtigt worden ist, hat die Abgangstellung der hierauf ent- fallenden Einkommensteuer vom 1. August d. J. ab zu erfolgen.

Vom gleichen Zeitpunkt ab ist die Einkommensteuer derjenigen zum aktiven Dienst einberufenen Unteroffiziere und Mannschaften

in Abgang zu stellen, welche mit einem Einkommen von nicht mehr als 6 veranlagt sind. 2

,_ Bei der Beitreibung Ede Steuern von den zum aktiven Dienst einberufenen P lichtigen und bei Beurteilung der Anträge auf Stundung von fälligen Steuern ist mit den Ver- hältnissen entsprehendem Entgegenkommen zu verfahren.

Berlin, den 4. August 1914. Der Finanzminister. Len gte. An die sämtlichen a M Regierungen und an die

Königliche Direktion ür die Verwaltung der direkten Steuern hier. :

Nichkamkliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 8. August 1914.

__ Der Oberbefehlshaber in den Marken gibt bekannt: Die Aufnahme von Chiffreannoncen in periodischen und nichtperiodischen Druckschriften, die zur Verbreitung bestimmt sind, wird hiermit verboten.

Der Automobilverkehr unterliegt zurzeit durch das zum groben Unfug ausgeartete fortgeseßte Anhalten und Bedrohen der schwersten Störung. Ein höherer österreichischer Offizier, im Auto von Wien nah Berlin entsandt, wäre um ein Haar erschossen, seine Reise, die selbstverständlich wichtiger eiliger Mission galt, ist um 12 Stunden verzögert worden. Der Generalstab des Feldheeres weist nohmals nach- drücklihst darauf hin, daß kein verdächtiges oder feindlihes Auto sih mehr im Lande befindet. Jedes Auto, das zurzeit fährt, befindet sih meist mit wichtigen Aufträgen im Dienste der Landesverteidigung. Die Interessen der Landes- verteidigung verlangen gebieteris, daß dem gesamten Auto- verkehr keinerlei Hindernisse in irgendeiner Weise und von irgendeiner Seite mehr entgegengeseßt werden. Sämtliche Behörden werden ersucht, sofort dafür zu sorgen, daß diese Mitteilung \{leunigst auch auf dem flachen Land und in den Dörfern bekannt wird.

Die Wahrscheinlichkeit, daß feindliche Flugzeuge die Gegend von Berlin überfliegen, ist gering. Andererseits ist mit zahlreichen Uebungsflügen deutscher Flugzeuge auf und zwischen den Flugpläßen zu rechnen. Um eine Ge- fährdung der eigenen Flieger durch Beschießen zu verhindern, sind „W. T. B.“ zufolge die deutschen Flugzeuge an dèr oberen und unteren Seite jeder Tragfläche sowie zu beiden Seiten des Seitensteuers mit einem shwarzen Kreuz in Form des eisernen Kreuzes versehen.“ Die Flugzeuge werden sich tunlihst so niedrig halten, daß die Kennzeichnung von unten erkannt werden kann. Ueberfliegen der inneren Stadt Berlins sowie Nachtflüge sind für Militär- und Bivilflieger verboten. Auf Luftfahrzeuge außerhalb der inneren Stadt Berlins ist grunds\äßlich nicht zu \ch ießen.

Bezüglich des Bahnschußes ist die unbedingt beachtens- werte Anregung gegeben worden, den insbesondere an Brücten und anderen empfindlichen Stellen unserer Verkehrsadern auf- gestellten Schuzabteilungen und -Mannschaften wachsame scharfe Hunde bei ugeben, die namentlih bei Nacht die Auf- merksamkeit und Wachsamkeit der Mannschaften unterstüßen sollen. Wir empfehlen, da, wo es bisher noch nicht der Fall war, diesem Vorschlag unverzüglich praktishe Folge zu geben.

Jn der Nr. 182 des „Reichsanzeigers“ vom 5. August 1914 ist vom Kaiserlichen Patentamt eine Bekanntmachung ver- öffentlicht, nah der in Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen die vom Patentamt verfügten Fristen um drei Monate verlängert worden sind. Das Patentamt hofft, mit dieser Maßnahme zu verhüten, daß Nechtsuchende, die infolge des Kriegszustandes nicht in der Lage sind, die Bescheide des Amtes innerhalb der ihnen ge- seßten Fristen zu beantworten, aus einer Nichtbeantwortung Nachteile erleiden. Eine etwaige Verlängerung der Frist bleibt vorbehalten.

Durch diesen Beschluß des' Patentamts werden aber die in den Geseßen selbst vorgesehenen Fristen (Beschwerde- frist, Gebührenzahlungsfrist usw.), zu deren Abänderung das Patentamt nicht befugt ist, nicht betroffen. Insbesondere vermag das Patentamt Anträgen auf Stundung von Gebühren nur dann zu entsprechen, wenn es sih um die Zahlung der Gebühr für das erste und zweite Patentjahr handelt, weil das Patentgeses nur eine Stundung dieser Gebühren vorsieht. Es bleibt daher an sich zunächst die Verpflichtung be- stehen, die geseßlich geordneten Fristen inne zu halten, also auch die fälligen Gebühren zu entrichten. Sollte sich aber die Janehaltung der geseßlichen Fristen angesihts des Kriegs- zustandes im einzelnen Falle niht durchführen lassen, so besteht die Absicht, eintretenden Schädigungen, soweit mög- lih, durch entsprehende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsezung n den vorigen Stand entgegenzuwirken. Jn 88 233 f. Zioilprozeß- ordnung ist bestimmt, daß einer Partei, welche durch Naturereignisse oder - durch andere unabwendbare Zufälle ver- hindert worden ist, eine Notfrist einzuhalten, nah Beseitigung der Verhinderung auf Antrag die Wiedereinseßung in den vorigen Stand zu erteilen ist.

Jn der gestrigen Sißung der Reichszentrale der Arbeitsnahweise wurde, wie „W. T. B.“ mitteilt, fest- gestellt, daß zurzeit ausreichende Organisationen für alle einschlägigen Fragen bestehen und die bestehenden sämtlich mit der Reichszentrale zusammenarbeiten. Die Bildung weiterer Organisationen is daher zu unterlassen, da die Fülle der Organisationen zu stören droht. Es ist zunächst

erforderlich, einen Ueberblick über die Lage des landwirts- |

\chaftlihen Arbeitermarktes zu erlangen, der für die Bergung der Ernte besonders dringend ist. Zu dem Zwee sind die unteren Verwaltungsbehörden telegraphisch ange- wiesen, die Nachfrage und den Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitern zu ermitteln. Da vorderhand ein Ueberangebot von Arbeitskräften vorliegt, sollen die Unterrichtsverwaltungen ersuht werden, die Schulbefreiung älterer Schüler vorerst nit weiter zu gestatten. Auch die Pfadfinder und ähnliche frei- willige Helfer können für die landwirtschaftliche Arbeit vorerst feine Verwendung finden, solange andere und größtenteils besser geeignete volle Arbeitskräfte verfügbar sind.

Täglich erscheinen in den Zeitungen oder als Plakate Auf- rufe zur Neugründung von vaterländischen Vereinen, Freiwilligen-, Jugend-, Shüßenkorps u. \. f, So sehr auch der gute Wille, sich dem Vaterland nußbarzu machen, anerkannt wird, so muß doch dringend darauf hingewiesen werden, daß ein derartiges eigenmächtiges Vorgehen tine Zersplitterung der Kräfte be- deutet. Stehen solhen Gründungen schon im Frieden gewichtige Bedenken entgegen, so können in Kriegszeiten die zu- ständigen Behörden, in erster Linie die Heeresvermaltung, sich nicht die einheitlihe Leitung und Organisation alles dessen aus der Hand nehmen lassen, was dazu dienen soll, in sahgemäßer Weise, je nah Bedürfnis, die Kräfte zu sammeln und aufzurufen, die dieser oder jener Zwe erfordert. Dringend zu warnen ist besonders auch vor der Bildung von Freiwilligen- korps. Alle die, die freiwillig ihre Kräfte mit der Waffe in der Hand dem Vaterland widmen wollen, sollen sich als Kriegs- freiwillige bei einem Ersaßztruppenteil melden.

Nach völkerrehtlihen Grundsäßen ist im Landkrieg das Privateigentum von Angehörigen eines feindlichen Staates unverleßlih. Die in Deutschland weilenden Fremden dürfen also, auch wenn sie einem feindlichen Staate angehören, in dem friedlihen Besiß ihres Eigentums nicht ge: stört werden. Zum Privateigentum gehören auch ausstehende Forderungen; eine Beschlagnahme solher Forderungen von Reichs wegen ist daher selbstverständlih ausgeschlossen.

Die italienische Handelskammer Tur Deuts\ch- land hat in ihrer vorgestern abgehaltenen Plenarsißzung, wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig den Vorstand beauftragt, dem Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow folgendes Telegramm zu übermitteln mit der ehrfurhtsvollen Bitte, es Seiner Majestät dem Kaiser zu unterbreiten :

Die italtenishe Handelskammer für Deutschland mit dem Sly in Berlin, die während ihrer langen Mitarbeit an der Entwtcklung der stets freundschaftlichen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Italien sih immer der hezzlihsten, großzügigsten deutshen Gast- freundshaft erfreuen fonnte und Gelegenheit hatte, die Größe des Deutschen Reiches unter der erlauchten, friedliebenden Führung Seiner Vajestät Kaiser Wilhelms 11. zu bewundern, {ließt fc in dieser ernsten Stunde voll und ganz den Gefühlen an, die das gesamte deutshe Bolk beseelen.

Sachsen.

Jm Ministerium des Junern fand vorgestern mit den Ver- tretern der Ministerien, der großen sächsischen Städte, der Banken und Börsen, der Elbschiffahrtsgesellschaften sowie von Landwirtschaft, Handel, Jndustrie und Gewerbe eine Be- sprehung über die wirtschaftliche Lage statt. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde mit besonderer Befriedigung hervor- gehoben, daß den großen finanziellen Ansprüchen der leßten Tage in vollem Umfange hat genügt werden können. Auch ergab fich, daß die Versorgung Deutschlands mit Lebensmitteln voraussichtlih für über ein Jahr sichergestellt und daher zur Beunruhigung kein Grund ist. Auch an Arbeilskräften für die Landwirtschaft ist kein Mangel, doch wird diese anzustreben haben, fih dem empfindlichen Ausfall an Gespann möglichst anzupassen.

Oesterreich-Ungarn.

Gestern abend ist der russische Botschafter Sch ebek'o mit dem Personal der russischen Bo!schaft und des Konsulats in einem von der österreichish-ungarischen Regierung ihm zur Ver- fügung gestellten Sonderzuge von Wien abgereist. Es ereignete sih kein Zwischenfall.

Großbritannien und Frland.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ ist der Admiral Sir John Jellicoe zum Oberstkommandierenden der Flotte, der Admiral Madden zum Chef des Marinekriegsstabes ernannt worden.

Im Unterhause erbat gestern der Premierminister Asquith im Namen des Kriegsministers Kitchener die Voll- macht, die Armee um eine halbe Million zu ver- mehren.

Das Aerbauamt gibt bekannt, daß sich Lebens - mittel für fünf Monate im Lande befinden.

Rußland.

Ein gestern veröffentlichtes amtliches Communiqué erklärt :

In den leßten Tagen find in St. Petersburg Nachrichten einge- troffen, daß das deutshe Publikum und selbst Regierungsorgane cine weniger korrekte Haltung gegen ruffishe Untertanen und gegen unsere diplomatischen Vertreter, die Deutschland verließen, etngenommen haben. Deutsche Negierungsorgane haben {sich sogar eine respektlose Haltung gegen die Katserin-Witwe und einen Großfürsten erlaubt. Sbroobl die tiefe Erregung des russischen Volkes wegen der Haltung Deutschlands begreiflich ist, so sind doch die Verwüstungen, die infolge des Ausbruches der Volksentrüstung am d. August an der deutschen Botschaft angerihtet wurden, sehr zu bedauern, da die Anwendung roher Gewalt selbst gegen eine feindlihe Macht unzulässig ist.

Zu diesem Communiqué bemerkt das 4B. D. V. !:

Die Annahme des rufsisben Communtqués, daß deutsche NRe- gierungsorgane gegen diplomatische Vertreter Rußlands, die Deutsch- land verließen, eine wentger korrekte Haltung beobachtet hätten, ist unzutreffend. Bei den bedauerlihen Borgängen vor der russischen Botschast hat die Berliner Poltzet ihre Schuldigkeit getan. Von den Belästigungen bei der Abreise der Nussen find nicht Mit [ieder der Bot\chaft betroffen worden, sondern mit ihnen abretsende Privat- personen ohne diplomatischen Charakter. Die Zarin-Mutter 1 auf threr fürzlichen Durchreise durch deutsches Gebiet von den deutschen Behörden mit besonderer Rüctsiht behandelt worden. Auch der Großfürst, auf den das Communiqué anspielt, hat sih über setne Behandlung auf deutschem Boden tn keiner Weise zu beklagen gehabt.

Der Ministerpräsident Salandra hat an die Präfekten der Provinzen ein Rundschreiben gerichtet, in dem er sie, wie „W. T. B.“ meldet, auffordert, die Verpflichtungen der Neutralität genau zu beachten, Anwerbungen und Kundgebungen für oder gegen die Kriegführenden zu verbieten und bei Ueber- tretungen strenge Strafen zu verhängen. Unter den gegen- wärtigen ernsten Umständen müsse die Regierung allein die berechtigten Interessen des Landes wahren. Der Minister- präsident appelliert dann an die Vaterlandsliebe und die Klug- heit der Jtaliener und hofft, daß es nicht notwendig sein werde, mit Strafmaßnahmen einzuschreiten.

Dänemark.

Die Regierung hat gestern nah einer Meldung von „Rißaus Bureau“ die vollständige Neutralität Dänemarks im österreihish-russishen Kriege erklärt.

Schweden.

Den im Kriegsministerium eingegangenen Berichten zufolge vollzieht fih die Mobilmachung gewisser Klassen der Rejerve und der Ausgehobenen, die die Regierung verfügt hat, ruhig und ordnungsgemäß. Die zu den Fahnen Einberufenen zeigen sih durchaus willig. Das Ministerium ordnéte Maßnahmen für die Verteidigung und Befesüignng ver- schiedener Punkte des Landes an.

Schweiz.

Der Bundesrat hat, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Neutralitätserklärung beschlossen: / E

Angesihts des zwishen mehreren europäishen Mächten aus- gebrochenen Krieges hat die \chweizerische Eidgenossenschaft, getreu threr Jahrhunderte alten Veberljeferung, den festen Willen, von den Grundfägzen dec Neutralität in "keiner Weise abzuweichen, die dem Schwetzervolke so teuer sind und so sehr seinen Bestrebungen, seiner inneren Einrichtung, setner Stellung gegenüber den anderen Staaten ent- sprehen und die die Vertragömächte vom Jahre 1815 ausdrücklich anerkannt haben. Im b-sonderen Auftrag der Bundesversammlung erklärt der Bundesrat daher ausdrücklich, daß die s{weizerishe Eid- genossenschaft während des bevorstehenden Krieges mit allen thr zu Gebote stehenden Vèitteln ihre Neutralität und die Unverleßzbarkeit thres Gebietes so, wie sie durch die Verträge vom Jahre 1815 aner- kannt worden find, aufrechterhalten und wahren wird. i:

Mit Bezug auf die Gebietsteile von Savoyen, die laut der Erklärung der Mächte rom 29. März 1815, der Wiener Schluß- afte vom 9. Junt 1815, der Beitrittserklärung der schweize- rishen Tagsatzung vom 12. August 1815, des Pariser Ver- trages vom 20. November 1815 und der Urkunde über die Anerkennung und Gewährleistung der \{wetzeris{chen Neutralität vom nämlichen Tage auf gleihe Weise der Neutralität teilhaftig sind, als wären. sie Bestandtetle der Schweiz, Bestimmungen, die Frankreich und Sar- dinien im Artikel 2 des Turiner Vertrages vom 24. März 1860 neuerdings anerkannt haben, glaubt der Bundesrat darauf hinweisen zu_ müssen, daß der Schweiz das Recht zusteht, diese Gebietsteile zu beseßen. Der Bundesrat würde von diesem Nechte Gebrauch machen, wenn die Verhältnisse es zur Sicherung der Neutralität und der Un- verleßbarkeit des Gebtetes der Eidgenossenschaft erforderli erscheinen ließen, er wird indessen niht ermangeln, die 1n den genannten Ver- trägen enthaltenen Beschränkungen namentlich in betreff der Verwaltung dieses Gebietes gewissenhaft zu beobahten. Er wird bestrebt sein, sich darüber mt der Regterung der französfisWen Republik zu verständigen. Der Bundesrat ist fest überzeugt, daß diese Erklärung von den kriegführenden Mächten sowie von den anderen Staaten, die den Vertrag von 1815 unterzeichnet baben, als Ausdcuck der altherkömmlichen Anhänglichkeit des Schweizer- volkes an den Neutralttätsgedanken und als gewtssenhafte Bekräftigung der für die s{chweizertsche Eidgenossenschaft aus den viener Verträgen sih ergebenden Verhältnisse mit Wohlwollen entgegengenommen werden wird. : E

Die Erklärung ist denjenigen Staaten, die 1815 die Un- verleßbarkeit und Neutralität der Schweiz anerkannt haben, sowie einigen anderen Staatsregierungen amtlih mitgeteilt

worden. / Serbien.

Die Skupschtina hat gestern nah einer Rede des Unter- richtsministers und zweier Deputierten, die orthodoxe Priester find, das Konkordat mit dem Vatikan angenommen.

Bulgarien.

Die Sobranje hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, ein dreimonatiges Moratorium angenommen, das mit dem 25. Juli alten Stils beginnt, und ferner mit großer Mehrheit beschlossen, den Prozeß gegen das Kabinett aus dem Balkankrieg niederzuschlagen.

Montenegro.

Die Negierung hat dem österreichisch-ungarischen Gesandten Otto einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphenkorrespon- denzbureaus“ zufolge mitgeteilt, daß sich Montenegro als im Kriegszuslande mit Oesterreih-Ungarn befindlich betrahte. Der österreichish-ungarishe (Ge)andte hat darauf Cetinje verlassen. Y

Albanien.

Jnfolge der Mobilmachung Hollands haben sich sämtliche

holländischen Offiziere in ihre Heimat begeben.

Asien. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen- Agentur“ hat China seine Neutralität erklärt.

Kricgsnahrithhten. Westlicher Kriegsschauplaßt.

Verlin, 7. August. (W. T. V.) Die Festung Lüttich ist genommen. Nachdem die Abteilungen, die den Handstreich auf Lüttich unternommen hatten, ver- stärkt worden waren, wurde der Angriff durchgeführt. Heute morgen 8 Uhr war die Festung im deutschen

Besitz. : B Oestlicher Kriegsshauplak.

Wien, 7. August. (W. T. B.) Die Grenze Miltel- galiziens war gestern und heute der Schauplaß zahl- reicher fleinerer Kämpfe. Unmittelbar nah dem Bekannt- werden der Kriegserklärung versuchten russische Kavallerie- patrouilllen und Abteilungen über die Grenze vorzu=- brechen, wurden jedoch zum Rückzug genötigt. Auch an der Grenze Ostgaliziens kam es zu kleinen Kämpfen, insbesondere bei Podwoloczyska, wo sich ein österreichischer Posten gegen eine bedeutende Ueberlegenheit behauptete, Auf österreichischer Seite