1895 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm «aus -Köln E hat die zweite englishe Post über Ostende vom 2. November in Köln den Anschluß an den Zug 31 nah Berlin über Hildesheim nicht erreiht; Grund: Verlängerter Aufenthalt in Herbesthal wegen Steuerabfertigung.

Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am k. November Abends die Reise von Neapel nah New-York fortgeseßt. Der Postdampfer „Roland“ hat am 2. November Nachmittags Lizard pasfiert. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 2. November Vor- mitttags von Bahia nah der Weser abgegangen. Der Reichs-

oftdampfer „Preußen“ ist am 1. November Nachmittags in den angekommen.

London, 2. November. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Garth Caftle* hat Donnerstag auf der Ausreise und der Casftle- Dampfer „Arundel Castle“ auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert. Der Caftle-Dampfer „Warwick Caftle“ ift beute auf der Ausreise in Mauritius angekommen.

4. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Greek“ iffft Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen und der Uniondampfer „Guelyh“ gestern auf der Heimreise in Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Berliner Theater. L

Am Sonnabend ging Shakespeare’'s Tragödie „König Leacr* unter dem Beifall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh versenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbriht, aber durch die Zärtlihkeit und kindliche Liebe der dritten Tochter aus seinem Leid wieder emporgehoben wird, hatte hon seit Jahrhunderten in alten Erzählungen gelebt, ehe: sie Shakespeare für die Bühne neu gestaltete. Die Matt der einfachen, elementaren Empfindungen, die an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenberzen bewegt haben und im „König Lear“ durch eines Dichters Geist zu ershütternder Wirkung kommen, offenbart sich immer aufs neue durch den tiefen Gindruck, den die Tragödie von der Bühne herab auëübt, ganz glei, ob es fich um eine Kunstsiätte ersten Ranges oder eine volksthümlihe Schaubühne handelt. Im Berliner Theater shlofsen fih vorgestern die Darstellung, die Bühnenauéstattung und die uge Leitung zu einer f{chônen Gesammtwirkung zusammen. Die Darsteller der Hauptrollen find zumeist vom Deutschen Theater her bekannt. Herr Dr. Pohl bot als- König Lear eine sehr überlegte, Flare Leistung, die durch den natürlihen Auëdruck tiefen Vater- \{merzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der Graf von Gloster, dessen väterlihe Verblendung und unheilvolles Schickfal gleich- sam eine Parallele zu Lear's Geschick bilden, fand in Herrn Nollet den bewährten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte dieTreue des Grafen von Kent einfah und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksvoll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, stellte den heimtüdishen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend gestaltete sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater. Die Deko- rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlichkeit. Die Sturm- nacht auf der Haide war sehr dunkel gehalten, sodaß man dem Blitz- \chlag dankbar war, der einen dürren Baum entzündete und dadurch die Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte \fih auch diesmal der Wunsch auf, daß die Darsteller klassisher Rollen si einer deutlicher artifulierten Aussprache befleißigen möchten, da in dem großen Theaterraum bei übereiltem Sprechen leiht ein Theil des Dialogs

unverstanden verhallt. Konzerte.

Am Freitag v. W. gab im Saal Bechstein Herr J er

naz Brüll seînen ersten Klavierabend. Der als Komponist d e

g Oper

„Das goldne Kreuz“ und zahlreicher gefälliger Klavierstücke rühmlih bekannte Künstler zeigte fih an diesem Abend auch als gewandter ianift, der sichere ik mit tief eingehender Vortra se vereinigt. der Sonate. von Schumann, op. 14 (Fis-mo1l), einem Inter- mezzo (As-dur) und der G-moll-Ballade von Brahms brahte der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin, und mehrere seiner eigenen Klavierstücke zu Gehör, unter denen Gavotte, Walzer, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den Schluß machte Liszt's „Don Juan-Phantasie", die der Künstler mit änzender Bravour ausführte, und die gleih den vorauêgegangenen ièçen mit Iebhaftem, einmüthigen Beifall aufgenommen wurde. er zweite Klavier-Abend, welher am 9. November stattfinden wird, bringt Werke von Brahms, Brüll, umann, Chopin und den «Erlkönig“ von Schubert-Liszt. l Die keiden Schwestern Julie und Ilfe Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Musik- und Opernshule zu imar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Musifalisch - deklamatorischen Vortrags - Abend, den die - Mezzo- fopranistin Julie mit zwei Liedern von Schumann und der Sapphis Ode von Brahms eröffnete. Diese scwie vier Lieder ihres Vaters, betitelt „Liebesjahreszeiten*“, und einige Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin mit klangvoller, forgfältig ges{ulter Stimme und mit verständniß- vollem Vortrag aus, sodaß reiher Beifall folgte. „Der Se von Berger und die „Nelke“ von Othegraven wurden auf Wun] wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welhe die Deklamations- vorträge übernommen hatte, gelangen am beften die Lieder „Hast du gearbeitet?“ von Ada Negri, „Das große Ereigniß“ von E. Lenbach und „Liebesbotshaft" von E. Zittelmann. Unterstüßt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die G-moll-Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll- endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier- begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde lebhafter Beifall zu theil. i : j Im Saale der Sing-Akademie fand zu gleiher Zeit das zweite und leßte Konzert von Fräulein Rosa Hohmann statt. Das Programm wies lauter im Berliner Konzertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte G-mo1ll-Sonate von Tartini, die A-dur- Polonaise von Wieniawski, den „Elfentanz*“ von Popper, die „Faust-Phantasie“ von Sarasate 2. Die jugendlihe Wiener Geigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische Schwierigkeiten Üüberwindet sie \spielend. Sie weiß die verschiedenen Stärkegrade der Töne gut zu bilden und ihr Instrument in der Cantilene singen zu laffen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu fein, während-der geistige Inhalt des Musikstücks oft vernachlässigt wird. Die Konzertgeberin wurde von Herrn August Hensel dur Liedervorträge unterstützt, welhe Herr Bake am Klavier begleitete. Die etwas sprôde Stimme des Sängers wollte sich für die französischen Lieder von Gounod und da Silya nicht recht eignen, kam aber besser zur Geltung in „Neig’, s{höône Knospe* von Stoeckthart und anderen Gefängen. Die Zubörer veranlaßten dur reihlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als au den Sänger zt Einlagen.

Herr Nusikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformation®sfest bezüglihe Orgel-Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner fowie die Herren Heuer und Schwießelmann werden miiwirken. Der Eintritt ift frei.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet :

„Ich danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar- gebrahten Glüdckwæünsche, Fotvie auch für die herzlihen Worte, mit welhen er der Genesung des Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterländisher Erinnerungen die Erfolge

in unferer Reichshauptstadt in der Linderung fcwobl der firhlibden und geistigen, als auch der leiblihen Noth besonders von Gott gesegnete waren, und wir mit Dank und Freude auf die großen Fefttage zurückblicken können, fo find diese Erfolge zu niht geringem T durch das opferbereite Eintreten der Berliner Bürger aller Kreise, namentlih auch der Frauen erzielt worden, und spr Ich hiermit auch der Berliner Bürgerschaft Meinen aufrichtigen Dank und herzlihe Anerkennung aus und die Bitte, niht müde zu werden in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes. Neues Palais, den 29. Oktober 1895. Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.“

Im Is Amt ift ein neues Verzeichniß der Kaiser- lih deutschen Konsulate (abgeschlofsen im Oktober 1895) bearbeitet worden, aus welhem sich die zahlreihen Neubeseßungen der Konsulat- stellen, wie sie die immer ausgedehntere Vertretung * der deutschen Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. Im Interesse des

blikfums sei darauf aufmerksam gemacht, daß nach amtlicher

efanntmahung die Anrufung der Kaiserlich deutshen Konsuln seitens der Reichéangehörigen nicht etwa der Vermittelung des Auëwärtigen Amts bedarf, sondern direkt geschehen. kann, und daß für die dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dasselbe ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12 für 1,25 4 zu beziehen. Gleichzeitig ersien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der Konfuln des Auslandes im Deutschen Reih (Preis 80 4).

In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte ist der Magistrat dem Beshluß der Stadtverordneten-Versammlung (vgl. Nr. 256 d. Bl.) nur in so weit beigetreten, als er in dem von ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den ausges{lossenen Theil der Gemeinde Rummelsburg mitaufnebmen will; dagegen hat er die Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißenfee ab- gelehnt. Beide Vorschläge, des Magiftrats und der Stadtverordneten- Versammlung, follen nunmehr dem Ober-Präsidenten von Berlin unterbreitet werden.

Die „Vereinigung zur Schmückung und fortdauernden Erhaltung der Krieger-Gräber und Denkmäler bei Met“ hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs-Ministerium zur Verfügung gestellten Geshüßtz2s eine Denkmünze zum 25 jährigen Gedächtniß der Siege von 1870/71 prägen lassen, die von dem Goldschmied Mezger (Meß, S nene 15), welhem der General- vertrieb übertragen if, zum Preise von 60 A pro Stück (bei Ab- nahme von 20 Stück: 50 4) zu bezieben ist. Der Reinertrag ist zur Schmückung und Erhaltung der Krieger-Gräber und Denkmäler be- stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denf- münzen buldreihs anzunehmen und der Vereinigung zur Förderung ihrer patriotischen und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300 .46 zu bewilligen.

Breslau, 2. November. Eine_ nahe bei Pôpel wiß gelegene undfapselfabrifk ift: heute Nachmittag in die Luft geflogen. wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem „W. T. B. zufolge,

\hwer verleßt. L

Rendsburg, 3. November. „W. T. B." meldet: Eine Regierungs-Kommifsion, bestehend aus dem Wirklichen Ge- heimen Dber-Baurath Baensch-Berlin, dem Regierungs-Präsidenten Zimmermann-Schleëêwig sowie mehreren Regierungs-Bauräthen und technischen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern bier ein zur Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm. Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesichtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestät des Kaisers cin „Moltke-Stein * errichtet werden soll.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Erften Beilage.)

E Wetterbericht vom 4. November E 8 Uhr Morgens. 5E 228 SÉE | ÉSS Stationen. |#SN | Wind. | Wetter. |LS |] SSLE | S®° tus A 5 j - [8 Ee Selmullet. . | 755 D 2\wolkenlos | -2 Aberdeen . . | 758 (\NW___2l[bedeckt 3 Christiansund | 7566 [WSW 2wolkig 7 Kopenhagen . | 762 füll|Dunst 4 Stocholm . | 759 |WSW 2bedeckt 1 Haparanda . | 756 |S 2|bedeckt 1 St. Petersbrg.| 760 |SSW 1/bedeckt 3 E ton... | os NO 2\Nebel 4 E Cherbourg . | 756 |SSO 3Regen | 10 _ e... | 000 15 1\wolfig 7 vi... 760. [SSO 1bedeut 3 | A 1 OL | stillRegn | 5 ï winemünde | 763 |SW Z2halb bed.) 2 i Neufahrwafser| 763 |SSW 1l1\Dunst) | 5 E Memel . . . | 760 NW 2sbedet 6 E is .... | 761 |SSO 1swolkenlos | 5 _ Ansier. . . | 761 |SSW.. libededlt | 8 . Karlsruhe . . | 765 | still ¡Nebel3) 2 “4 Wiesbaden . | 765 | still|bedeckt #) S . ¡E München . . | 767 |SOD llheiter I E Chemniy .. | 766 S 1\wolkenl5)| 6 Sin... 404 | sti® [Nebels) 4 R l O0 | ftill|wolkig 7 Breslau... |_ 766 [WSW 2Regen 5 t d’'Aix. . | 760 SSO Asbedeckt 12 | 5: L H 787 | ftili [beiter 10 Triest .…. . | 767 |NW UlRegen 13

E 1) Reif, Durst. 2) Abends und Nachts Regen. 1M 2) Gestern Regen. 1) Gestern Regen. ) Nebel. E £} Gestern Regen.

Uebersiht der Witterung. Die Abnahme des Luftdrucks über West-Europa hat fortgedauert, sodaß jeßt einer Depression vorm 259 Kanal unter 754 mm ein Maximum über Südost- D Europa über 772 mm gegenüberliegt. Dem- j entsprechend find über Zentral: Europa südliche Winde vorherrschend geworden, welche neben vielfahen : Windstillen allenthalben nur s{wach auftreten. Jn E e Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, viel- j fah neblig und meist wärmer, namentlich în den östlichen Gebietstheilen; die Temperatur hat faft L überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel- E deutschland um 3 Grad; meistens ift seit gestern i # Regen gefallen. Milde, vorwiegend trübe Witterung E mit Regenfall wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.

E C

: Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- baus. 151. Borstellunag. Die Hugenotten. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Tert

nach dem Französishen des Eugène Scribe, überseßt von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gefeßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Diri- gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Lebeu ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Akten. Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, für die deutshe Bühne bearbeitet von Karl August West. In Scene geseßzt vom Ober-Regifseur Mar Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 152. Vorstellung. Der Evangelimannu. Musikalishes Schauspiel in 2 Aufzügen, nah einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm

Phantastishes Tanzbild, frei nah Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7 Ubr.

Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenlob.

4 Lustspiel in 3 Aufzügen von! Rudolvh Lothar.

offenspiel in

Der Diener zweier Herren. arlo Goldoni,

1 Aufzug, nach dem Italienischen des von Emil Pohl. Anfang 7ck Uhr.

Denisches Theater. Dienstag: Der Kauf- maun von Venedig. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Robiusons Eiland.

Donnerstag: Die Weber.

Berliner Theater. Dienstag: König Lear. Anfanz 7# Ubr.

Mittwoch: Nachruhm.

Donnerstag: Der Pfarrer vou Kirchfeld.

Lessing-Theater. Dienstag: Zum 25. Male: Gräfin Frißi. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Der Veilchenfrefser.

Donnerstag: Gräfin Friti.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund T Dienstag: Der Rabenvater. Schwank M en von H. -Fr. Fischer und Josef Jarno. Verhber : er die e! Komödie in 1 Aft von P. Lrisemann. Anfang 74 Uhr.

Vorher:

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chauff e 25—2W. Dienstag: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 74 Uhr: Die Reise nach dem Mars.

Neues Theater. S@iffbauerdamm 43. /5. Dienstag: Zum ersten Male: Seine Gewesene. Schwank in 3 Akten von Frit Brentano und Carl Tellheim. Regie: Siegfried Jelenkos. Vorher: Zum ersten Male: Die Generalin. Lustspiel in 1 Akt von Gustav von Moser. Regie: Theodor

Steiner. Anfang 74 Uhr.

Kienzl. Phantafien im Bremer Rathskeller. -

Mittwcch und folgende Tage: Der Nabenvater.. Aber die Ehe! :

Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene. Vorher: Die Generalin.

Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Schiller - Feier. Zu volksthümlihen Preisen : Kabale und Liebe.

Theater Unter den Linden. Direktion: Inlius Frißshe. Dienstag: Mit neuer Aus- stattung: Die Karlsschülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“). In Scene ge- seßt vom Ober-Regiffeur Herrn Epstein. Dirigent : Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Jm Neiche der Mitte. Großes Ballet-Poem, ent- worfen und - einstudiert vom Balletmeister Herrn Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeifter Federmann. Anfana 7# Ubr. :

Mittwoch: Die Karlsschülerin. Hierauf: Jm Neiche der Mitte.

Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Parade- bummler. Beseßung der Hauptrollen: Anna Bâäders, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernft, Julius Gyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielsher, Carl Weiß, Georg Worlißsch. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, den 10. November, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets zur Matinée find von heute ab an der Theaterkasse zu haben. Kinder zahlen die Hälfte. i

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Rr. 30. Direktion: Richard Sul. Emil Thomas a. G.

Dienstag: Eine tolle Nacht. Große Aus- ftattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannftädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene geseßt vom Direktor Richard Schulß. Die Tanz-Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Dienstag: Karl Meyder- Konzert. Ouv. „Giralda“ Adam: „Leonore IIl“. „Die weiße Dame“, Boieldieu. „Beim Turnier* a. d. Suite „Im Schloßhof“ von Hofmann. „Seid ums{lungen Millionen“, Walzer von Strauß. „Waldteufeleien*, Potpourri von Mohr. „Scènes de la Czarda“ Nr. 4 für Violine von Senó Hubay (Herr Carnier). „Ah könnt ih noch einmal so lieben“ für Piston von Aletter (Herr Werner).

Saal Behfiein. Linkftraße 42. Dienstag, Anfang 74 Uhr: Lx. Soirée des Böhwischeun Streich-Quartetts.

Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 74 Ubr: Extra-Vorsftellung. 1870/71. Großes militärisches Auéftattungsstück mit Tänzen, Gruppic- rungen, Gefehten.zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen vom Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglihen Hof - Balletmeister A. Siems. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblutshimmelhengft. Hierauf: Donner, Rapphengst, das Vollendetste der Pferdedressur, Beide Pferde drefsiert und in Frei- heit vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Zum ersten Male: Monar, Vollblut-Wallah, in allen Gangarten der hohen Schule geritten von der außer- ordentlihen Schulreiterin Mlle. Dudley. Zum ersten Male: GigerIl- excentrique - Afrs- baten auf zwei freiftehenden Leitern, ausgeführt von den Gebrüdern Reinsh. Zum ersten Male: Der Kolofsalmensch als Saltomortale- Reiter, komishe Scenen zu Pferde von dem Original-Clown Mr. Gobert Belling. Zum ersten ale: Mr. Monfroid als Kovfeguilibrist auf einem 10 Fuß boben Piedefial. Auftreten der hervorragendften Sulreiter der Neuzeit Herren Ritter von Renroff und Mr. Gaberel, sowie der weltberühmten Hoch- turnkünstler ‘The Silbons. Humoristishe Entrées uxd Intermezzi sämmtlicher Clowns und des be- liebten „August“ Mr. Lavater Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersitlich.

Mittwoch, Abends 74 Uhr: 1870/71.

e E T A Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn. auptmann Alfred von Larisch (Gerskullen Berlin). Komtesse Alexandrine Marie Karnicka mit Hrn. Prem.-Lieut. Grafen Arthur Saurma-

Jeltsch (Wien Berlin).

Verebeliht: Hr. Carl von Stünzner-Karbe mit

E Marie Schmidt (Magdeburg). Hr. Clemens

raf Klinckowstroem-Korklack mit Frl. Hertha von Kobylinski (Jankendorf). Hr. Regierungs- Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Groche (Riesa Berlin). 4:

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dircktor G. Stüsser (Elberfeld). Hrn. Dr. jur. Hars Joachim von Winterfeld (Wiesendorf). Eine Tochter: Hrn. Karl Frhrn. von Malgahn (Ferchesar). Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.-S.). Hrn. Bankvorstand Köbler (Bernburg).

Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). Hr. Oberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin). Sr, Profeffor Dr. Martha Rummler, geb. Moll (Posen). Hr. Eisenbabnbau - Direktor Eduard Thiele (Lauban). Hr. Gerichts-Afffefsor Dr. jur. Gurt Hoewig (Stawfen).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

(17802)

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Königreich Preußen.

Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von

ildesheim über Klauen und Schwiecheldt nah

ämelerwald durch die Hildesheim-Peiner - Kreis- Eisenbahn- Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Hildesheim-Peiner-Kreis-Eisen- bahn-Gefellshaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nah Hämeler- wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession -sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maß- gabe der geseßlihen Bestimmungen unter den nahstehenden Be- dingungen ebanb ertheilen.

I.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Hildesheim-Peiner- Kreis-EGisenbahn-Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des Dnisors t öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn gelegenen Ort.

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne foeteres unterworfen.

Das zur plan- und anschlag8mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 200 000 Æ festgeseßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital if baar und voll einzuzahlen und lediglih zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver-

wenden.

Es bleibt der Gesellshaft überlaffen, einem Theil der auszugeben- den Aktien (Stamm-Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm-Aktien B) hinsihtliß der Vertheilung des Rein- ertrags des Unternebmens bis zu 42 9% des Nennbetrags dieser bever- zugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft binsihtlich der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erft nach der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden: / s

Den Aktionären kann na der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjabrs, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulaffen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 49% des Nennwerths ihrer Aktien B NOReEs roerden.

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ift einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den gesetz- lichen Befugnifsen und Verpflichtungen des Vorstands einer Aktien- gefellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der ftaatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ift. : /

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per- sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen E bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl a Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung.

V, __ Die Mitglieder des Auffichtsraths und des Vorstands sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlihen Ar- beiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsiß haben.

Die Staatsregierung is beretigt, sih in den Fällen, wo sie das staatlihe Interesse für betheiligt erahtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm- lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu laffen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, is der Regierung von allen diefen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent- haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. L

__ Der Minister der öffentlihen Arbeiten is berehtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalverfammlungen zu verlangen.

NL

__ Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Perfon gebundenes Necht ertheilt i, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über- haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nah dem in dieser Hinscht ledigli) und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nicht ent- sprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur dur die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbes{chlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegea und die Ent- [Neimng der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welhe die Rebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf- lôsung der Gesellschaft oder die Vershmelzung mit einer anderen Gesellschaft ausfprehen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden joll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen S, Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderli, welhe vom Staat ge- nehmigt waren.

VIE / tue den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs-Geseßblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn foll 1,435 m betragen. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn __ bestimmten baulihen Anlagen und Einrihtungen, sowie die Cn der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer za

nzahl.

Dem Staat bleibt fúr alle durch die Ausführung der genehmigten Gntwürfe bedingten Benachtheiligungen feines Eigenthums oder setner sonstigen Rehte der Anspruch auf vollständige Entshädigung nach ge der geseßlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor- e en

2) Der Konzesfionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nahzukommen.

._ 3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren nah Eintragung der Gesellschaft in dee D in Gemäßheit des nahstehenden Artikels XVIII erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zablung einer Verzugsstrafe von 5 9% des auf 2200000 Æ feftgesezten Bau- kapitals mit der Maßgabe verpflihtet. daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugéstrafe als verfallen anzu- seben if, mit Auss{luß des Rechtêweges, dem Minister der öffent- lien Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskafse den Betrag von 110000 Æ, in Worten : „Einhundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eifenbahn-Prioritäts-Obligationen unter Berehnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurêwerth nebst den noch nicht fälli en Zinsscheinen und Zinss{einanweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum

Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere

zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rüdgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nah defsen lediglich mafgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern follte. Auch if der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Mafgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

95) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrift oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht inne gebalten wird, kann nit nur die bezeihnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch [andesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

LX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Besiimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fabrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzeffionar soll nit verpflichtet sein, zur Vermittelung des Perfonenverktehrs mehr als zwei Wagenklafsen in die Züge einzu- stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nah dem bierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsihtsbehörde vorwiegend von nur ört- licher Bedeutung ift, niht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der Fe Nen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über- assen.

___ 2) Für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der P fowohl für den Perfonen- als für den Güterverkehr über- assen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlihen Auf- sihtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nah Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nah dem hierfür allein entsheidenden Ermessen der Aufsichts- behôrde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung is, wieder- kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterflafsen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter- nehmens von dem Minifter der öffentlichen Arbeiten feftgestelltk. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reihs- und landes- geseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höhstsäße die Säße für die Tarifklafsen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Er- böhungen wie Ermäßigungen der Tarifklafsensäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

_ Auch ift der Konzeffionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu- pu Staatsbahnen bestehende Tariffystem anzunehmen und binsicht- ich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußishen Staats- bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er- forderlih erahtet wird. n

3) Der Konzesfionar bat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 185b des Handel8geseßbuhs in der Fassung des Gefeßes, betreffend die Kom- manditgefellschaften auf Aktien und. die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Neichs-Geseßblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Bilanz-Reservefonds einen Spezial-Reservefonds nah den bestehenden Normativbefstimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von n zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

er Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl E als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel. i f

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlôs aus den entsprewenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück- lage, deren Höhe dur das Regulativ festgeseßt wird ;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. '

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von folhen durch außergewöhnlihe Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Refervefonds fließen :

a. der Betrag der nach dem- Gesellscha ftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen; __ b. eine im Regulativ festzuseßende, alljährlichß den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rüdlage ;

c. die Zinsen des Spesial-Rejervefonds. Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 40000 A,

so können mit Geneßmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Nüdcklagen so lañge unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ift.

__ Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nit oder nit voll- ständig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen biervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten gs fig. E Rücklagen geht der Erneuerung sfonds dem Spezial-Referve- onds vor.

X.

Der Konzessionar ist verpflichtet :

a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minifter der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrechnungs- abschluß einzureihen und seine assenbücher vorzulegen; j __ b. der Aufftellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Gnde März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungstjahr zu Grunde zu legen ; :

c. die von den Aufsichtsbehörden zu ftatistishen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

AL.

x _ Der Konzessionar i} verpflichtet, hinfichtliß der Besezung der Subaltern- und Unterbeamtenfstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebenéjahr noch nicht zurüdckgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

_ Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäge, welche bis zum Erlaß des Gesegzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats-EGisenbahnen beftanden haben, für seine Arbeiter nah Maß- gabe der jeßt und fünftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund- jäße Penfions-, Wittwen- und Unterstüßungskafsen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu [eisten.

TT

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwette des Poitdienstes regeln sih nah dem Eisenbahn-Postgeseß vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebs8eröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28, Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün- den eine Aenderung eintreten sollte, durch welhe nah der Entschei- dung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgesez mit den dazugehörigen Bollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An- wendung.

X

_ Der Konzessionar if verpflichtet, sih den bezüglih der Leiftungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder fünftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseßlihen und reglementa- rishen Bestimmungen zu unterwerfen.

XEV. __ Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

A Vi

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die M der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fraht- oder Bahngeldsäge vor- behalten.

Ls

Nach Eröffnung des Betriebs is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solhes der Minister der öffentlihen* Arbeiten im Interesse des Cisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be- triebs für erforderli erachtet.

XVII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Voraus- seßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessio- nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ift (vergl. Art. X11 am Schlusse), so ift der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nach, so hat derselbe auf Verlangea der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebft allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbaßngesezes vom 3. No- vember 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zah- lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten

abzutreten. A VIIL

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzefsions- urkunde an das eingangs bezeihnete Gründungs-Comité sowie ihre Veröffentlihung in Gemäßheit des Gesezes vom 10. April 1872 (Gefeg-Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeich- nung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be- Paidter Zeichnungésheine dem Minister der öffentlichen rbeiten nahgewiesen und zugleih die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staats- regierung der mit den Konze)fionsbedingungen - in volle Ueberein- stimmung zu feßende S vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter VIII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde ftatt- gefunden hat, und nachdem endlih die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ift. i : i i

În leßterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Aus\s{hlußfrist die Ein- tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über-