T BEA
: Verkehrs-Anstalten.
Laut Telegramm aus -Köln- (Rhein) hat die zweite englishe Post über Ostende vom 2. November in Köln den Anschluß an den Zug 31 nah Berlin über Hildesheim nit erreicht; Grund: Verlängerter Aufenthalt in erbesthal wegen Steuerabfertigung.
Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am k. November Abends die Reise von Neapel nah New-York fortgeseßt. Der Postdampfer „Roland“ hat am 2. November Nachmittags Lizard pasfiert. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 2. November Vor- mitttags von Babia nah der Weser abgegangen. Der Reichs-
oftdampfer „Preußen“ is am 1. November Nachmittags in den angekommen.
London, 2. November. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer
Garth Caftle* hat Donnerstag auf der Ausreise und der Caftle- Dampfer „Arundel Castle“ auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert. Der Castle-Dampfer „Warwick Caftle* ift heute auf der Ausreise in Mauritius angekommen.
— 4. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Greek“ ift Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen und der Uniondampfer „Guelph“ gestern auf der Heimreise in Southampton angekommen.
Theater und Musik.
Berliner Theater. A E
Am Sonnabend ging Shakespeare’s Tragödie „König Lear“ unter dem Beifall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh versenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbriht, aber durch die Zärtlichkeit und kindlihe Liebe der dritten Tochter aus seinem Leid wieder emporgehoben wird, hatte hon seit Jahrhunderten in alten Erzählungen gelebt, ehe: sie Shakespeare für die Bühne neu gestaltete. Die Macht der einfachen, ‘elementaren Empfindungen, die an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenberzen bewegt haben und im „König Lear“ dur eines Dichters Geist zu erschütternder Virkung kommen, offenbart sich immer aufs neue durch den tiefen Eindruck, den die Tragödie von der Bühne herab ausübt, — ganz glei, ob es ih um eine Kunstsiätte ersten Ranges oder eine volfêthümlihe Schaubühne handelt. Im Berliner Theater {lossen fih vorgestern die Darstellung, die Bühnenauéstattung und die uge Leitung zu einer s{chôönen Gesammtwirkung zusammen. Die Darsteller der Hauptrollen find zumeist vom Deutschen Theater her bekannt. Herr Dr. Pohl bot als König Lear eine sehr überlegte, Flare Leistung, die durch den natürlihen Auédruck tiefen Vater- \{merzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der Graf von Gloster, dessen väterliche Verblendung und unheilvolles Schickfal gleih- fam eine Parallele zu Lear’'s Geschick bilden, fand in Herrn Nollet den bewährten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte die Treue des Grafen von Kent einfa und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksvoll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, ftellte den heimtückischen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend geftaltete sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater. Die Deko- rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlihkeit. Die Sturm- nacht auf der Haide war sehr dunkel ges sodaß man dem BVlig- {lag dankbar war, der einen dürren Baum entzündete und dadurch die Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte . fh auch diesmal der Wunsch auf, daß die Darsteller klassisher Rollen sih einer deutlicher artifulierten Aus\sprahe befleißigen möchten, da in dem großen Theaterraum bei übereiltem Sprechen leiht ein Theil des Dialogs unverstanden verhallt.
Konzerte
Am Freitag v. W. gab im Saal Bechstein Herr Ignaz Brüll seinen ersten Klavierabend. Der als Komponist der Oper
Das goldne Kreuz“ und zahlreicher gefälliger Klavierstücke rühmlich bekannte Künstler geigte fh an iden d au als gewandter Pianist, der sichere ik mit tief eingehender Vortragêweise vereinigt. der Sonate. von Schumann, op. 14 (Fis-mol11), einem Inter- mezzo (As-dur) und der G-moll-Ballade von Brahms brate der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin, und“ mehrere. seiner eigenen Klavierstücke zu Gehör, unter denen Gavotte, Walzer, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den Schluß machte Liszt's „Don Juan-Phantasie®, die der stler mit änzender Bravour ausführte, und die gleih den vorausgegangenen ièçen mit Iebhaftem, einmüthigen Beifall aufgenommen wurde. — zweite Klavier-Abend, weler am 9. November stattfinden wird, bringt Werke von Brahms, Brüll, Schumann, Chopin und den „Erlkönig“ von Schubert-Liszt. Die keiden Schwestern Julie und Ilfe Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Musik- und Opernschule zu imar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Musikalisch - deklamatorischen Vortrags - Abend, den die - Mezzo-
fopranistin - Julie mit zwei Liedern von Schumann und der Sapphishen Ode von Brahms eröffnete. Diese fcwie vier Lieder ihres Vaters, betitelt „Liebesjahreszeiten*, und einige
Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin mit fklangvoller, forgfältig geschulter Stimme und mit verständniß- vollem Vortrag aus, sodaß reiher Beifall folgte. „Der Stieglitz“ von Berger und die „Nelke“ von Othegraven wurden auf Wuns wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welhe die Deklamations- vorträge übernommen hatte, gelangen am beften die Lieder „Hast du gearbeitet?“ von Ada Negri, „Das große Ereigniß“ von E. Lenbach und „Liebesbotschaft“ von E. Zittelmann. Unterstügt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die G-moll-Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll- endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier- begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde lebhafter Beifall zu theil. : :
Im Saale der Sing-Akademie fand zu gleiher Zeit das zweite und leßte Konzert von Fräulein Rosa Hohmann statt. Das Programm wies lauter im Berliner Konz;ertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte G-mo1l-Sonate von Tartini, die A-dur- Polonaise von Wieniawski, den „Elfentanz*“ von Popper, die „Faust-Phantasie“ von Sarasate 2. Die _jugendlihe Wiener Geigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische Schwierigkeiten überwindet sie \spielend. Sie weiß die verschiedenen Stärkegrade ter Töne gut zu bilden und ihr Inftrument in der Cantilene singen zu lassen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu fein, während-der geistige Inhalt des Musikfstücks oft vernachlässigt wird. Die Konzertgeberin wurde von Herrn August Hensel dur Liedervorträge unterstüßt, wele Herr Bake am Klavier begleitete. Die etwas sprôde Stimme des Sängers wollte sich für die französishen Lieder von Gounod und da Silya nicht recht eignen, kam aber befser zur Geltung in „Neig’, s{chöne Knospe“ von Stoeckhart und anderen Gefängen. Die Zubörer veranlaßten durh reichlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als auch den Sänger zu Einlagen.
Herr Musikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformationsfest bezüglihe Orgel-Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner sowie die Herren Heuer und Schwießelmann werden mitwirken. Der Eintritt ift frei.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet :
„Jh danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar- gebrachten Glückwünsche, sowie aub für die herzlihen Worte, mit welhen er der Genesung des Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterländischer Erinnerungen die Erfolge
"Me unserer Reichshauptstadt in der Linderung fewohl der
ichen und geistigen, als auch der leiblihen Noth besonders von Gott gesegnete aren; und wir mit Dank und E auf die- eyen F e zurückblicken können, so find diese Erfolge zu niht ‘geringem das opferbereite Eintreten der Berliner Bür aller Kreise, namentlih auch der Frauen erzielt worden, und sp Ich hiermit auch der Berliner Bürgerschaft Meinen aufrichtigen Dank und herzlihe Anerkennung aus und die Bitte, niht müde zu werden in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes.
Neues Palais, den 29. Oktober 1895. i
Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.“
Im Auswärtigen Amt ift ein neues Verzeichniß der Kaiser- lih deutschen Konsulate (abges{lofsen im Oktober 1895) bearbeitet" worden, aus welchem si die zahlreichen Neubeseßzungen der Konsulat- stellen, wie sie die immer Aas Vertretung * der deutschen Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. Im Interesse des O sei darauf aufmerksam aht, daß nach amtlicher
ekfanntmahung die Anrufung der Kaiserlich deutshen Konsuln seitens der Reichéangehörigen nicht etwa der Vermittelung des Auêwärtigen Amts bedarf, sondern direkt geschehen, kann, und daß für die dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dasselbe ist von der Königlihen Hofbuhhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12 für 1,25 4 zu beziehen. Gleichzeitig erschien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der Konfuln des Auslandes im Deutschen Reich (Preis 80 4).
In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte ift der Magistrat dem Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung (vgl. Nr. 256 d. Bl.) nur in so weit beigetreten, als er in dem von ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den aúsges@{lossenen Theil der Gemeinde Rummelsburg mitaufnebmen will; dagegen hat er diz Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißensee at- gelehnt. Beide Vorschläge, des Magistrats und der Stadtverordneten- Versammlung, follen nunmehr dem Ober-Präsidenten von Berlin uñterbreitet werden.
Die „Vereinigung zur Shmückung und fortdauernden Erhaltung der Krieger-Gräber und Denkmäler bei Metz“ hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs-Ministerium zur Verfügung gestellten Geschütz28 eine Denkmünze zum 25 jährigen Gedächtniß der Siege von 1870/71 prägen lassen, die von dem Goldschmied Mezger (Mey, Se 15), welhem der General- vertrieb übertragen ift, zum Preise von 60 4 pro Stück (bei Ab- nahme von 20 Stü: 50 4) zu bezieben ist. Der Reinertrag ift zur Schmückung und Erhaltung der Krieger-Gräber und Denkmäler be- stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denkf- münzen huldreihst anzunehmen und der Vereinigung zur Förderung ihrer patriotischen - und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300 4 zu bewilligen.
Breslau, 2. November. Eine nahe bei Pöpel wiß gelegene uindkapselfabrik ift: heuté Nachmittag in die Luft geflogen. wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem „W. T. B. zufolge,
shwer verleßt. L
Rendsburg, 3. November. „W. T. B." meldet: Eine RNegierungs-Kommisfsion, bestehend aus dem Wirklichen Ge-
“heimen Ober-Baurath Baensch-Berlin, dem Regierungs-Präsidenten
Zimmermann-Sthleêwig sowie mehreren Regierungs-Bauräthen und tehnishen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern bier ein zur Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm. Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesihtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestät des Kaisers cin e Moltke-Stein“ errihtei werden soll.
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Erften Beilage.)
E U E I S E E L S E I E N I T M O E 2 M E E D N U E E C T E C R A S N e C E L E C D I 2}
Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene.
ene vom 4. November nach dem Französishen des Eugène Scribe, übersetzt 8 Uhr Morgens. von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In S — | Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Diri- SEE 225 | gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. S ÉE ESS | Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Leben Stationen. | =SS | Wind. | Wetter. |Z8 || | ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Akten. Sh S S° y | Nah dem Spanischen des Calderon de la ‘Barca, eA g Es für die deutshe Bühne bearbeitet von Karl August DEE - - Q | West. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Mat Selmulllet. . | 75 |O 2\wolkenlos | 2 | Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Aberdeen .. | 758 |NW__ 2sbedeckt | 3 4 Brandt. Anfang 74 Uhr. Christiansund | 756 |WSW 2wollfg | 7 Mittwoch: Opernhaus. 152. Vorstellung. Der Kopenhagen . | 762 fiill|Dunst | 4 | Evangelimann. Musikalishes Schauspiel in Stotholm . | 759 |WSW 2lbedel | 1 2 Aufzügen, nah einer von Dr. Leopold Florian Haparanda . | 756 |S 2bedelt | 1 } Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm St. Petersbrg.| 760 |SSW U/bedeck | 3} Kienzl. — Phantafien im Bremer Räthskeller. Gork Queens- | | Phantastisches Tanzbild, ftei nach Wilhelm Hauff, towit ... | 755 |NO 2 Nebel L “e N ae, Musik von Adolf Steinmann. | | nfang f. j urs y 4 |S isen | 2 Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenulob. E 760 |SSO lIlbedeck | 3 Lustspiel in 3 Aufzügen von! Rudolph Lothar. — Bra. | 761 | stillR@n | 5 [Der Diener zweier Herren. Possenspiel in R: 763 SW 2 balb bed.1)| 9 | 1 Aufzug, nach dem Jtalienishen des Carlo Goldoni, Neufahrwafser| 763 SSW 1/Dunst) | 5 | von Emil Pohl. Anfang 74 Uhr. ; Memel . …. | 760 |NW P2hedeck | 6 R E E E R E Paris .... | 761 |SSO 1|wolkenlos | 5 Denisches Theater. Dienstag: Der Kauf- ünster... | 761 |SSW_ 1sbedel | 8 | maun von Venedig. Anfang 7# Uhr. Se: E een | 2 | Mliwed: Mabiasapa Eilan en „ ede | onnerstag: Die Weber. München .… | 767 |SO 1|heiter l B u A Sheumis S glb | C | Berliner Theater. Dienstag: König Lear, Wien .... | 767 | \tillwollg | 7 | Anfang 74 Ubr, Breslau . .. | 766 |WSW 2Megen | 7 Mittwo: Nachruhm. dAir. . | 7600 (SSO asbedeck | 12 Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Ï ied TOL till beiter 10 £ T L 767 |[NW 1¡Regen 3 essing-Theater. Dienstag: Zum 25. Male:
1) Reif, Dunst. 2?) Abends und Nachts Regen. 3) Gestern Regen. #) Gestern Regen. 5) Nebel. €} Gestern Regen.
Uebersicht der Witterung.
Die Abnahme des Luftdrucks über West-Europa hat fortgedauert, sodaß jeßt einer Depression vorm Kanal unter 754 mm ein Maximum über Südost-
Europa über 772 mm entsprehend sind über Zentra
vorherrschend geworden,
fach nebli oftlichen
Negen gefallen.
ebietstheilen ;
Lea
Dem-
:Europa südlihe Winde
welhe neben vielfachen Windstillen allenthalben nur {wach auftreten. Jn Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, viel-
und meist wärmer, namentlich în den
die Temperatur hat faft überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel- deutshland um 3 Grad; meistens is seit gestern
mit Regenfall wahrscheinli. y E Deutsche Seewarte.
Milde, vorwiegend trübe Witterung
: Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 151. Borstellung. Die Hugenotten. Große
Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer.
Text
Gräfin i; A 7} Ubr. Mt eL er SeieGeafeesee. Donnerstag: Gräfin Friti.
Refidenz - Theater. Direktion: Sigmund LoClenue ; Dotios Dex Mabenvater, Bhwant en von H. .Fr. Fi o Jarno. — Vorher: Äbet die U Komödie in 1 Aft von P. Lirsemann. Anfang 74 Uhr
— Vorher: Aber die Eh
Friedri - Wilhelmstädtishes Theater. Chauff e 25—26.
Dienstag: Gastspiel der Liliputaner. Jeden
Abend 74 Uhr: Die Reise nach dem Mars.
Ueues Theater. Siffbauerdamm 4a. /5. Dienstag: Zum ersten Male: Seine Gewesene. Schwank in 3 Akten von Frit Brentano und Carl Tellheim. Regie: Siegfried Jelenko. — Vorher: Zum ersten Male: Die Generäâlin. Lusispiel in 1 Akt von Gustav von Moser. Regie: Theodor
Mittwcch und folgende Tage: Der Nabeuvater..| L ..
Steiner. Anfang 74 Uhr.
— Vorher: Die Generalin.
Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Schiller - Feier. Zu wvolksthümlihen Preisen : Kabale und Liebe.
Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritsche. Dienstag: Mit neuer Aus- stattung: Die Karls\chülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“). In Scene ge- seßt vom Ober-Regifseur Herrn Epstein, Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. — Hierauf: Jm Reiche der Mitte. Großes Ballet-Poem, ent- worfen und “ einstudiert vom Balletmeister Herrn Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfana 7# Ubr.
“- Mittwoch: Die Karlsschülerin. — Hierauf: Jm Reiche der Mitte.
Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Parade- bummler. Beseßung der Hauptrollen: Anna Bâäders, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernft, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielsher, Carl Weiß, Georg Worlißsch. Anfang 7§ Uhr.
Mittwoch : Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, den 10. November, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets zur Matinée find von heute ab an der Theaterkasse zu haben. Kinder zahlen die Hälfte. L
Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Rr, 30. Direktion: Richard Sul. Emil Thomas a. G.
Dienstag: Eine tolle Naht. Große Aus- ftattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannftädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene geseht vom Direktor Richard Schulß. Die Tanz-Arrangemeuts vom Balletmeister Gundlach. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: Eine tolle Nacht.
Konzerte,
Konzert-Haus. Dienstag: Karl Meyder- Konzert. Ouv. „Giralda“ Adam: „Leonore II[“. „Die weiße Dame*, Boieldieu. „Beim Turnier*® a. d. Suite „Im Schloßhof“ von Hofmann. „Seid umshlungen Millionen“, Walzer von Strauß. „Waldteufeleien*, Potpourri von Mohr. „Scènes de la Czarda“ Nr. 4 für Violine von Sens Hubay (Herr Carnier). „Ah könnt ih noch einmal so lieben“ für Piston von Aletter (Herr Werner).
Saal’ Lechslein. Linkftraße 42. Dienstag, Anfang 74 Uhr: Ax. Soirée des Böhmischen Streich-Quartetts.
Bickus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 73 Ubr: Extra-Vorstellung. 1870/71. Großes militärishes Auséftattungsftück mit Tänzen, Gruppie- rungen, Gefehten..zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen vom Direktor Fr. nz und dem Großherzoglihen Hof - Balletmeister A. Siems. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblutshimmelbengft. Hierauf: Donner, Rapphengst, das Vollendetste der Pferdedressur. Beide Pferde dressiert und in Frei- heit vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Zum ersten Male: Monar, Vollblut-Wallach, in allen Gangarten der hohen Schule geritten von der außer- ordentlihen Schulreiterin Mlle. Dudley. Zum ersten Male: GüigerI - excentrique - Afrs- baten auf zwei- freistehenden Leitern, ausgeführt von den Gebrüdern Reinsch. Zum ersten Male: Der Kolofsalmensch als Saltomortale-Reiter, komische Scenen zu Pferde von dem Original-Clown Mr. Gobert Belling. Zum ersten ale: Mr. Monfroid. als Kovfequilibrist auf einem 10 Fuß boben Piedefial. - Austreten der hervorragendften Schulreiter der Neuzeit Herren Ritter von Renroff und Mr. Gaberel, sowie der weltberühmten Hoch- turnkünstler “The Silbons. Humoristishe Entróes unxd Intermezzi fämmtliher Clowns und des hbe- liebten August“ Mr. Lavater Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersihtlich.
Mittwoch, Abends 74 Uhr: 1870/71.
L N Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn. Dung Alfred von Larish (Gerskullen — Berlin). — Komtesse Alexandrine Marie Karnicka mit Hrn. Prem.-Lieut. Grafen Arthur Saurma-
Jeltsch (Wien — Berlin).
Verebelicht: Hr. Carl von Stünzner-Karbe mit qr Marie Schmidt (Magdeburg). — Hr. Clemens
raf Klinckowstroem-Korklack mit Frl. Hertha von Kobylinski (Jankendorf). — Hr. Regierungs-
Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Groche
(Riesa — Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dircktor C. Stüsser (Elberfeld). — Hrn. Dr. jur. Hars Joachim von Winterfeld (Wiefendorf). — Eine Tochter: Hrn. Karl Frhrn. von Malgahn (Ferchesar). — Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.-S.). — Hrn. Bankvorstand Kößler (Bernburg).
Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). — Hr. Oberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin). — Pe, Professor Dr. Martha Rummler, geb. Moll (Posen). — Hr. Eifenbabnbau - Direktor Eduard Thiele (Lauban). — Hr. Gerichts-Assefsor Dr. jur. Gurt Hoewig (Stawfen).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verla Anstalt Berlin SW., n Haag Nr. 52. S Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).
(17804)
Königreich Preußen.
Konzessions-Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb -einer Eisenbahn von
ilde8sheim über Klauen und Schwiecheldt nah
ämelerwald durch die Hildesheim-Peiner - Kreis- Í Eisenbahn- Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellshaft unter der Firma „Hildesheim-Peiner-Kreis-Eisen- bahn-Gefellshaft* gebildet hat, darauf angetragen worden ift, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nah Hämeler- wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession -sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß- gabe der geseßlihen Bestimmungen unter den nachstehenden Be- dingungen Pcbanb ertheilen.
L
Die Gesellschaft bildet sihch unter der Firma „Hildesheim-Peiner- Kreis-Gisenbahn-Gesellshaft* und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des Tito af öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn elegenen Ort. N Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reihs- und Landesgeseßen ohne weleees unterworfen.
Das zur plan- und ans{lagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 200 000 Æ festgeseßt.
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital if baar und voll einzuzahlen und ledigli zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver-
wenden.
Es bleibt der Gesellschaft überlaffen, einem Theil der auß zugerei den Aktien (Stamm-Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm-Aktien B) hinsichtlih der Vertheilung des Rein- ertrags des Unternebmens bis zu 42 9% des Nennbetrags dieser bevor- zugten Aktien, fowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft binsihtli} der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden: :
Den Aktionären kann nah der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem die unter VIIT Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel folches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 49/6 des Nennwerths ihrer Aktien pugelgent werden.
Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ift einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den gesetz- lihen Befugnifsen und Verpflihtungen des Vorstands einer Afktien- gelellshaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ift.
Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per- sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen Nee bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen rbeiten.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlihen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl E Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung.
IV.
Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands fowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Ar- beiten Ausnahmen zugelassen ie im Inlande ihren Wohnsitz haben.
Die Staatsregierung ift berechtigt, sich in den Fällen, wo fie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Auffichtsraths und der Generalverfamm- lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diefen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenftände ent- haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. i i
__ Der Minister der öffentlihen Arbeiten ist berechtigt, in den Fâllen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher O CRL Ia zu verlangen.
__ Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welder die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Neht ertheilt if, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über- haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nah dem in dieser Hinsiht ledigli und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nit ent- spre{en, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur dur die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.
Die Gesellschaft. hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbes{chlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegea und die Ent- [gena der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.
Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellshaft, welhe die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf- lösung der Gesellshaft oder die Penn mit einer anderen Gesellschaft ausfprehen oder durch welhe sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden fol, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlih, welhe vom Staat ge- nehmigt waren.
VII.
) Hie den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs-Gesepblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Das (vergl. § 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Ut. bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwischenpunkte,
Berlin, Montag, den 4. November
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn estimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen, foroie die Altnig der Gntwürfe für die Betriebsmittel und ihrer za
nzah[.
Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Gntwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anfpruch auf vollftändize Entschädigung nah aagone der geseßlihen Befltimmungen gegen den Konzessionar vor-
ehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen
polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nahzukommen. __ 3) Die Vollendung und JInbetriebnahme der Bahn muß — längstens — binnen zwei Jahren nah Eintragung der Gesellschaft in n EERELE in Gemäßheit des nachftehenden Artikels XVIII erfolgen.
Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die erten , die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen feftgeseßt werden. _ 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen follte, ift derselbe zur Zablung einer Verzugsstrafe von 5 9% des auf 2 200 000 Æ festgeseßten Bau- kapitals mit der Maßgabe verpflichtet. daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsftrafe als verfallen anzu- seben if, mit Ausshluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent- lien Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung diefer Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 110000 4, in Worten : „Einbundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländishen Eifenbahn-Prioritäts-Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerth — nebst den noch nicht e Zinsscheinen und Zins\{einanweisungen zu hinterlegen und in gerichtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge- einzuziehen. — Die NRücgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeihneten Minister untersagt werden, wenn nah dessen lediglich mafgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch if der bezeichnete Minifter ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution {on vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession dur [andes8herrlihen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch / zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Shlußfrist erfolgen.
LX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die a und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den naGfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nit verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklafsen in die Züge einzu- stellen. Auch \oll derselbe, so lange die Bahn nah dem bierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört- liher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwet der Perfonenbeförderung dienende Zöge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der E N Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über- afen.
2) Für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der p sowohl für den Perfonen- als für den Güterverkehr über- ae Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Auf- sihtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch na Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein ents{heidenden Ermessen der Aufsichts- behörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung if, wieder- kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterflafsen unter Berücksicktigung der finanziellen Lage des Unter- nehmens von dem Minifter der öffentlihen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlaffen, nah Maßgabe der reihs- und landes- geseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser P die Säße für die Tarifklafsen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Er- bhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklafsensäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu- fishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und binsicht- i der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats- bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit folhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er- forderlih erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 185b des Handel8geseßbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kom- manditgefellschaften auf Aktien und die Aktiengesellshaften, vom 18. Juli 1884 (Reihs-Geseßblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Bilanz-Reservefonds einen Spezial-Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten aufzustellenden, von u zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
er Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl Jon cane als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiedórkehreudei Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel. :
In den Erneuerungsfonds fließen : :
a. der Erlôs aus den entsprechenden avgatgigen Materialien;
b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück- lage, deren Höhe durch das Regulativ festgeseßt wird ;
c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von folhen durch außergewöhnlihe Elementarereignifse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprehenden Weise erfolgen kann.
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
1895
den Spezial-Re ds fließen : M T ed Lem Gese schaftsvertrage verfallenen, nit
a. der Betrag abgehobenen Dividenden und Zinsen; L b. eine im festzuseßende, alljährliß den Betriebs-
einnahmen zu entnehmende Rüdlage ;
c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds
Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 40 000 A, so können mit Geneßmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rüdklagen so lañge unterbleiben, ‘als’ der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. __ Die Werthpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und niht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschafen sind, werden durch das Regulativ bestimmt, i
Läßt der Uebershuß eines Jahres die ng der Nücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder niht voll- ständig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öfentlihen Arbeiten gus fig. ibn Rücklagen geht der Erneuerung sfonds dem Spezial-Referve- onds vor.
X,
Der Konzessionar ift verpflichtet : j
a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von E zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrechnungs- abschluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Gnde März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufsichtsbehörden zu ftatifstischen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
X.
Der Konzessionar i verpflichtet, hinsfihtliß der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, [insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in diefer Beziehung — und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
, Für seine Beamten hat der Konzesfionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäge, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats-Eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maß- Me der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund- äße Penfions-, Wittwen- und Unterstüßungskafsen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
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Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sih nah dem Eisenbahn-Postgeseß vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28, Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 380) ge- troffenen Mescumiagen treten.
… Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün- den eine Aenderung eintreten follte, durch welhe nah der Entschei- dung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgesez mit den dazugehörigen Bollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An- wendung.
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_ Der Konzessionar ift verpflichtet, sih den bezügli der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlafsenen oder fünftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseßlihen und reglementa- rishen Bestimmungen zu unterwerfen.
XEV. Der FllegtapBtuvenoithen gegenüber hat der Konzefsionar die- jenigen Verpflichtungen zu übecaciian: welhe für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
XWE Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Ma der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fraht- oder Bahngeldsäße vor- behalten. XVI.
Nach Eröffnung des Betriebs if der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solhes der Minister der öffentlihen* Arbeiten im Interesse des Eifsenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be- triebs für erforderlich erachtet.
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Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Meichs-Aufsichtsbehörde die Voraus- seßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessio- nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Art. XIT am Schluffe), so ift der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nach, po hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebft allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbaßngesezes vom 3. No- vember 1838 bezeihneten Entshädigung, mindestens aber gegen Zah- lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten
abzutreten. XVITITI.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions- urkunde an das eingángs bezeihnete Gründungs-Comité sowie ihre Veröffentlihung in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesezg-Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeich- nung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be- e Zeichnungssheine dem Minister der öffentlichen rbeiten nahgewiesen und zuglei die E der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nahdem der Staats- regierung der mit den Konze!sionsbedingungen - in volle Ueberein- stimmung zu seßende S vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter VIII 4 vorgeshriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde ftatt- gefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errihtet ift, | i
Sn leßterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sech8monatlihen Aus\shlußfrist die Ein- tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über-