1895 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E E S Eee N I M T

S s E E L E De, S T Î È pi i Pumpe diAA D G Zip Em Era egn eten Str B ti E E B A im Tina ert. Mj Lit S G - Laon

Berufsgenossenshaft von Ruhrori. nah Duis- burg e wird, ein Nundschreiben an die Vorstände der gewerblichen Berufsgenossenschaften vom 10. Mai 1895, betreffend den Erlaß von Strafverfügungen, und ein ferneres Rundschreiben an die Vorstände der sich über preußisches Staatsgebiet erstreckenden Berufsgenossenschaften vom 18. Of: tober 1895, betreffend die Jnanspruhnahme der preußishen Aerztekammern zur Benennung von Obergutachtern in Unfallversiherungssachen, sowie folgende Rekursentscheidungen: : :

Die Bestimmung des § 110 des Unfallversiche- rungsgeseßes, nah welcher Zustellungen, welche den Lauf von Fristen bedingen, durch die Post mittels eingeschriebenen Briefs gegen Empfangsschein (Posteinlieferungsschein) er- folgen, is nicht als eine aussc{ließliche in dem Sinne aufzufassen, daß eine Zustellung in an- derer Form shlechthin nichtig wäre; insbesondere erscheint eine Zustellung dann gültig, wenn das pelle Gde Schriftstük-dem Adressaten selbst, sei es auf welhem Wege immer, behändigt, und diese Thatsache sowie der E zu welchem sie geshehen is, auf irgend eine Weije dur Jchriftliche Émpfangsbescheini ung oder sonstiges Geständniß des Empfängers oder dur Vugen 2c. bewiesen werden.

Die Zustellung von Urtheilen vor Vollziehung der Urschrift durch die Beisiger eröffnet nicht den Lauf der Rechtsmittel fristen. : :

Das Versagen der für einen Rechtsmittelshrift- sag benußzten leßten Beförderungsgelegenheit giebt feinen Anspruch auf Wiedereinseßung in den vorigen Stand. :

ür die Frage der Jnnehaltung einer Rekurs- frist fommt dem 2. Februar Mariä Lichtmeß nah dem in Berlin, dem Sigze des Reichs-Versicherungsamts, geltenden Rechte die Bedeutung eines „allgemeinen Feiertags“ nicht zu. ;

u den begrifflihen Grundlagen des Verfahrens in Unfall- ei Tun sstreitigkeiten gehört es, daß die Betheiligten von den Vechandlangsterminen so zeitig benach- rihtigt werden, daß ihnen die Möglichkeit der Wahr- nehmung des Termins oder der Geltendmachung ihrer Rechte durch eine shriftlihe Mittheilung an das Gericht verbleibt; die Vorschriften der Zivilprozeß- ordnung über Einlassungs- und Ladungsfristen finden hierbei feine Anwendung. i i: :

Dagegen ift die auf die Behauptung gestüßte formelle Nüge einer Berufsgenossenschaft, daß der Verhandlungs- ort in der Terminsbenachrichtigung undeutlich be- zeihnet gewesen sei, nah der besonderen Lage des Einzelfalls nicht für begründet erachtet worden, weil nit erhellte, daß der Vorstand durch jene Benachrichtigung außer Stand geseßt gewesen sei, zu wilca wo der Termin werde abgehalten werden, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, eine etwaige Ungewißheit vor dem Termin durch Rü- frage bei dem Schiedsgerichts-Vorsißenden zu beseitigen.

Die Nichtinnehaltung der Vorschrift des 8 16 Abs. 3 der Kaiserlihen Verordnung vom 2. No- vember 1885, wonach die Parteien von Zeugenvernehmungs- terminen zu benachrichtigen sind, stellt einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar.

Eine DELMgnng der Sachverständigen in dem Verfahren in Unfallversiherungsstreitigkeiten ist geseßlich nicht geboten.

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Ver- fahrens fann in entsprehender Anwendung der §8 543 Ziffer 3, 544 der T Breit darauf gestüßt werden, daß ein Zeuge sih durch Beeidigung des Zeugnisses, auf welches das rechtskräftige Urtheil gegründet ist, einer vorsäßlichen oder fahrlässigen Verlezung der Eidespflicht \schuldig gemacht habe.

Der Antrag auf Wiederaufnahme eines rehts- Frag abgeschlossenen Streitverfahrens wegen Geistes- franftheit eines mit der Zeugenvernehmung be- auftragten nihtrihterlihen Beamten und wegen angebliher Verfälshung der protokollierten Zeugenaussagen durch denselben Beamten (Zivil- prozeßordnung §542 Ziff.2 und § 543 Ziff.2 und 5) ist in einem Einzelfalle zurückgewiesen worden.

Der Antrag auf Wiederaufnahme eines rehts- kräftig Gei lossenen Verfahrens kann gemäß 8 543 Ziff. 4 und der Zivilprozeßordnung auf die Behauptung, daß der Kläger, um fsih in den Besiß einer Rente zu seßen, durch Vorspiegelung falscher beziehungsweise durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Jrrthum erregt und unterhalten habe, nur dann mit Erfolg gestüßt werden, wenn wegen der angeblich strafbaren Hand- lung eine rechtsfträftige Verurtheilung olg! ist. Die Restitutionsklage findet nah 8 543 Ziff. 7b der G D E, statt, wenn eine Partei eine Urkunde auf-

ndet oder zu benußen in den Stand geseßt wird, welche eine

ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. f

Wiederaufnahme des Ver- fahrens ist an die Förmlichkeiten des 8 550 der Zivilprozeßordnung nicht gebunden; auch ist es in einem Einzelfalle für unerheblich erachtet worden, daß der Antrag niht an die zuständige Jnstanz gerichtet H ist. Zur Anwendung des § 65 des Unfallversiche- rungsgeseßes genügt niht eine bloße veränderte S der Sachlage durch- die Sachverstän- digen oder die Gerichte, sondern es muß der Sachstand des früheren Verfahrens sich inzwischen thatsählih geändert haben: sei es, daß die allein in dem früheren Verfahren erörterte und damals für abgelaufen er- achtete Folge des Unfalls erneute, die Erwerbsfähigkeit beein- trähtigende Wirkungen zeigt, sei es, daß überhaupt inzwischen neue Folgen des Unfalls hervortreten. Hat dagegen der Ver- leßte bereits in dem früheren Verfahren bestimmte Folgen des Unfalls behauptet, die aber als solhe in jenem Verfahren wegen mangelnden Beweises oder wegen unrichtiger Beurtheilung der Sachlage durch die Aerzte nit anerkannt worden sind, so geht er seines Ent- shädigungsanspruchs auch bezüglich etwaiger Verschlimme- rungen dieser Folgen verlustig, Tafern ‘er eine in dem Vor- R talrei ergangene und dur ein Rechtsmittel noh anfecht- bare Entscheidung hat rechtskräftig werden lassen, oder wenn die höchste von ihm angerufene Jnustanz sich in der Beurthei- Iung der Sachlage geirrt hat. : _ Das Schiedsgericht überschreitet seine Zu- ständigkeit nicht, wenn es sih nihcht auf die ver- neinende Feststellung beshränkt, daß die in An- spruh genommene Berufsgenossenschaft nicht ent-

Der Antrag au

shädigungspflichtig sei, sondern zugleich den Klägern die- jenige eris enschaft bezeichnet, gegen welhe nah der einung des Gerichts die Entscheidungsansprüche zu richten find.

Der Anspruch eines Entschädigungsberechtigten auf Gewährung außergerichtliher Kosten des Ver- LEYE E ist niht shon deshalb zurückzuweisen, weil

er Streit nur die Frage betrifft, welche von mehreren Berufsgenossenschaften zur Entshädigung verpflichtet sei. Í :

In einem Einzelfalle, in welhem ein Sektionsvorstand gegenüber der erneuten Anmeldung eines Entschädigungs- t einen neuen förmlichen Bescheid unter Hinweis auf die Rechtskraft eines früheren Bescheides erlassen hatte, ist anerkannt worden, daß den Klägern zunächst auss\chließ- lich darüber der Jnstanzenweg eröffnet worden ist, ob der erneuten Anmeldung die Rechtskraft des ersten Bescheides entgegenfstehe. i

Die* Gewährung einer vorläufigen Entschä di-

ung gemäß § 58 Abs. 4 des Unfallversicherungsgeseßes oll nicht durch einen förmlihen Bescheid fest- eseßt werden, vielmehr ist die erfolgte Zubilligung einer olhen Entschädigung dem Berechtigten mittels ein- fachen formlosen Schreibens zu eröffnen; wird aber die orm cines berufungsfähigen Bescheides gewählt, so wird durch diesen Bescheid für den Verießten ein selb- ständiges, der einseitigen Einwirkung der Berufsgenofssenschaft entzogenes Recht geschaffen, und diese bleibt deshalb an die in diesem Bescheide liegende wenn auch vielleiht materiell unrichtige Anerkennung des Betriebsunfalls gebunden.

ine Berufsgenossenschaft, die nah Erlaß eines rehts- kräftig gewordenen Festseßzungsbescheides einen neuen Bescheid mit gleihem Jnhalt ertheilt, kann sih in dem daraufhin ein- pet Streitverfahren nicht mit Erfolg auf die ehtsfkraft des ersten Bescheides berufen.

Auf die Berufung gegen einen eine Kranken- hausbehandlung zum Zwecke der Heilung an- ordnenden Bescheid einer Berufsgenossenschaft ist eine materielle Entsheidung in der Form eines Urtheils zu treffen.

Der Rekurs einer Berufsgenossenschaft gegen ein schieds- gerihtlihes Urtheil, in welhem dem Kläger für die Dauer des bereits beendigten Heilverfahrens eine Entshädigung gemäß d 8 des landwirthschaftlichen Ln N Eg cienes zuge- prochen war, ist auf Grund des § 68 Abs. 1 in Ver- bindung mit § 62 Abs. 1 Ziff. 1 a. a. O. als un- zulässig verworfen worden, da eine prozefsual oder materiell unrichtige Anwendung des Geseßes, wie sie hier vor- liegt, ein shiedsgerichtlihes Urtheil nur, wenn die allgemeinen Vorauëseßzungen des Geseßes hierfür gegeben sind, zu einem rekursfähigen mache. :

Ein vor dem Schiedsgericht geschlossener Verglei ch, durch welchen die Berufsgenossenschaft dem Verleßten eine „lebenslängliche“ Rente von bestimmter Ma zu gewähren ch verpflichtet, verstößt gegen Vorschriften des öffent- lichen Rechts und ist deshalb nichtig.

Die Entschädigung, welhe einem im schiedsgerichtlichen Verfahren behufs Begutachtung des Grades der Erwerbs- unfähigkeit in ein Krankenhaus eingewiesenen Verleßten wegen des Verlustes an Arbeitsverdienst zusteht, gehört zu den Kosten der Beweisaufnahme; über solche Kosten ist im shiedsgerichtlichen Urtheil nicht zu ent- scheiden.

Der General der Jnfanterie von Grolman, Gouverneur des Invalidenhauses, ist hierher zurückgekehrt.

Der Königliche Gesandte beim Päpstlihen Stuble, Wirk- lihe Geheime Rath Otto von Bülow is von dem ihm Allerhöchst Ben Urlaub nah Rom zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Schneider, am 6. November von Palermo nach Brindisi in See gegangen.

Flensburg, 7. November. Jhre Hoheit die Herzogin Adelheid zu Schleswig-Holstein hat heute Nachmittag Schloß Gravenstein verlassen und fich zum Winteraufenthalt nah Dresden begeben.

Bayern.

Jn der gestrigen Sißzung der Kammer der Ahb- aeordneten kamen die Anträge der Abgg. Pichler und R auf Gründung einer A Mobiliar- Versicherungsanstalt zur Berathung. er Minister des Jnnern Freiherr von Feiliß\ch bekämpfte I da die Frage zur Zeit nicht dringlih sei und die Privatversiche- run dge ellshaften erst neuerdings namhafte Hugestannse ge- macht hätten. Zunächst gelte es für Bayern, die Frage der staatlichen Viehversicherung zum Abschluß zu bringen. Die Weiterberathung wurde auf heute vertagt.

Sachsen-Coburg-Gotha. Der Landtag des Berke greume Coburg hat in seiner vorgestrigen Sizung den Gesehentwurf, betreffend die Nachlaßsteuer, angenommen.

Lübeck.

Der preußishe Gesandte bei den Hansestädten von Kiderlen-Wächter überreichte gestern Ano dem prä- idierenden Bürgermeister von Lübeck Dr. Kulenkamp sein

bberufungs|chreiben. Nachmittags fand zu Ehren des Gesandten im Hause des Bürgermeisters ein Diner statt.

Oesterreich-Ungarn.

Der Budgetausshuß des österreihishen Ab- geordnetenhauses hat mehrere Kapitel des Ackerbaubudgets und des Finanzbudgets angenommen. Gegenüber der Forderung auf Erhöhung von Meliorations- und wies der Minister für Ackerbau Graf Ledebur auf die bereits erfolgte namhafte Erhöhung hin und erklärte, den Bedürf-

iehzuchts\ubventionen

nissen der Landwirthschaft müsse auf dem Wege der Geseß- ebung abgeholfen werden. Betreffs der üunshe auf Herabsehung der Gebühren bei dem fkleinen Grundbesiß erklärte der inanz - Minister Dr. von Bilinski, er strebe noch für 1896/97 eine Reform des Gebühren- wesens an; gelinge dies nicht, so sei es noch immer mögli, Novellen einzubringen. Auf den Ertrag des Zeitungsstempels in Höhe von 1 700 000 Fl. sei nicht leiht zu verzihten. Betreffs des Zeitungsstempels von Beilagen zu illustrierten Zeitungen werde eine mildere Praxis eintreten. Bei dem Kapitel „Lo1to“ warnte der Finanz-Minister vor dem Zurückgehen auf cine Klassealotterie, weihe durch minimale Loostheile die kleinsten Leute in das Spiel hineinziehen würde. Die Aufhebung des Lottos werde erwogen werden, sobald das Finanzprogramm der Regierung angenommen sein werde. Der Land- wirthshafts-Auss{chuß nahm eine von dem Abg. Pacak vorgeschlagene Resolution an, worin die Regierung aufgefordert wird, in allernächster Zeit einen Geseßentwurf einzubringen, durch welchen Kartellverbindungen durchweg der staatlichen bezw. der Landesaufsicht unterstellt werden und die Gründung

wirthschaftlih s{hädliher Kartelle bestraft wird. Der Vertreter

der Regierung stimmte der Resolution zu. Der Jmmuni- tätsaus\chuß beshloß, dem Hause vorzushlagen, dem Ansuchen des Kreisgerihts Korneuburg um Auslieferung des Abg. Schneider wegen Ehrenbeleidigung und Störung der öffentlihen Ruhe, sowie dem Ansuchen des Bezirksgerichts. Wieden um Auslieferung des Abg. Dr. Lueger wegen Ehrenbeleidigung stattzugeben.

Bei der Landtagswahl der tiroler Handels- kammern wurden zwei Liberale und ein Mitglied der Abstinenzpartei gewählt. Die Städte wählten 3 Liberale, 4 Konseroative und 6 Mitglieder der Abstinenzpartei.

Zum Bischof des Augsburger evangelischen Kirchendistrikts jenseits der Donau ist, wie aus Budapest berichtet wird, der Seclsorger Franz Gyuraß gewäzlt worden.

Großbritannien und FrlandD.

Die Antiparnelliten 4 gestern den Abgeordneten Healy aus dem Vollzugsausshuß der irishen Nationalliga ausgewiesen.

Frankreich.

In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Justiz-Minister Ricard mit, daß der General-Prokurator mit der weiteren Untersuchung der Südbahn-Angelegenheit bereits begonnen habe.

Der Senat wählte gestern Peytral an Stelle Combes? zum “Vize-Präsidenten.

Die Deputirtenkammer beshloß auf Antrag der Regierung, den Termin zur Berathung der Jnterpellation über Ma dagascar in einer späteren Sißung festzuseßen. Der Deputirte Habert stellte eine Anfrage bezüglih des Handels mit Goldminen-Aktien. Er führte aus, daß der Staat eingreifen könne, da ein Geseß die Ausgabe von Werthen unter 100 Fr. verbiete. Es müsse eine Steuer auf die Goldminenwerthe verlangt werden. Ein Dekrct aus dem Jahre 1886 gestatte, den Handel mit auswärtigen Werthen in Frankreich zu verbieten. Der Finanz-Minister Doumer erwiderte, die Regierung werde beantragen, an Stelle der gegenwärtigen Taxen die Stempelsteuer auf die auswärtigen, in Frankreih gehandelten Werthe auf 2 Proz. festzuseßen und die Ausgabe von Werthen in Höhe von 25 Fr. zu gestatten.

Die Regierung wird die Arbeiterbörse wieder eröffnen unter der Bedingung, daß nur geseßlih konstituierte Syndikate auf derselben vertreten seien und daß diese sich nicht mit politishen Fragen beschäftigten.

Ftalien.

Gegenüber den gestern mitgetheilten Gerüchten über Be- wegungen, die seitens der Derwische drohten, sagt der „Fanfulla“: es sei hierüber kein Telegramm aus Massovah an die Regierung gelangt. Diese Gerüchte scien demna voll- ständig unbegründet oder bezögen sih auf Vorgänge, die den General Baratieri nihts angingen. Das Blatt fügt hinzu,

die Lage der Erythräishen Kolonie sei fortdauernd voll-

ständig ruhig, da die Entlassung und die Zerstreuung der Schaaren Ras Alula’s und das Einstellen des Vormarsches. der Truppen des Königs Menelik bestätigt würden.

Türkei.

Außer dem gestern gemeldeten Wechsel im Großvezirat sind, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet, noch fol- gende Veränderungen im Ministerium amtlich bekannt

emacht worden : Der ehemalige Botschafter in Wien Aarifi

Pasha ist zum Minister ohne Portefeuille, der bis- herige Gouverneur in Adrianopel Abdurrahman Pascha zum Justiz-Minister, der bisherige Gesandte in Berlin Tewfik Pascha zum Minister des Auswärtigen, Memduk Pascha, seither Gouverneur von Angora, zum Minister des Innern, der frühere Gouverneur von Kreta; Mahmud Pascha, zum Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten, der Chef des allgemeinen Rechnungswesens Sabri Bey zum Finanz - Minister und der Minister des Auswärtigen Said Pascha zum Präsidenten des Staatsraths ernannt worden. Der Scheih ül-Jslam sowie die bisherigen Minister für Krieg, Marine und für Unterricht, ferner der Chef der Artillerie und der Jntendant der Evkafs verbleiben in ihren Stellungen. Kiamil Pascha ist zum Vali von Aleppo ernannt worden. i

Infolge der Ausdehnung des Konsflikts zwischen den Muhamedanern und den Armeniern sind die in Erzerum, Trapezunt und Diarbekr stehenden Redif-Divisionen in der Mobilmachung begriffen; hierdurch wird der Mannschaftsstand des 4. Korpsbereihs mit Hinzuziehung der Linien-Divisionen in Erzerum und Bitlis auf rund 60000 Mann erhöht. Ebenso wurden im Be- reih des 5. Korps (Stabsquartier Damaskus), dessen nördlicher Theil gleichfalls von der Bewegung ergriffen ift, die in Aleppo stehende Redif-Division und die Brigade in Marasch einberufen. Jn einem gestern in Konstantinopel abgehaltenen Ministerrath wurde über weitere Maß- N zur Eindämmung und Beendigung der Kämpfe wishen Armeniern und Muhamedanern in den afiatischen ilajets berathen.

Kunst und Wiffenschaft.

In dem Wettbewerb um die Ausführung eines Denkmals zur Verherrlihung der Einigung Deutschlands, das auf dem Rondelplay in Cassel aufgeîtellt werden soll (Wimmel-Stiftung), haben die Preisrihter, der „N. A. Ztg.“ zufolge, den ersten Preis dem Akademielehrer in Cassel, Professor Karl Begas zuerkannt; den zweiten Preis erhielt Professor Eberlein hierselbst.

Anläßlich der Feier des siebenhundertjährigen Geburtstags des heiligen Antonius von Padua (15. August) hat man, der „Nat.- Ztg.* zufolge, in der ihm geweihten Kirche daselbst dem Hochaltar, der im 17. Jahrhundert von seiner alten Stätte entfernt und nser Theile in dec Kirche verstreut worden waren. Donatello?s herrliches Bronzewer k zurückgegeben. Der Meister fübrte diese Bronzen ge- legentlih eines mehrjährigen Aufentbalts in Padua aus, als er nah dem 1443 erfolgten Tode des Gattamelata berufen ward, dem Kriegshelden das berühmte Reiter - Denkmal neben der Façade der Kirche zu seßen. Seine zahlreißen Gehilfen entdeckt man leiht an einzelnen Reliefs und Statuen des Bronzeshmucks. Fünf breite Stufen, abwechselnd aus rothem und gelbem Marmor, führen heute zu dem Altar hinauf, an dessen Vorderwand die Hoh- reliefs jener musizierenden Engel prangen, die ihre Instcumente mit so findlihem Ernst und Eifer bandhaben. In der Mitte fieht man den todten Heiland, das Haupt in sffummem Schmerz ge- senft, auf dem Sarge sizend, über dem weinende Engel einen Tevpih emporhalten. In gleicher Höhe mit der Altarplatie springt nah beiden Seiten die Rückwand noch über die Altarstufen hinaus ver und bildet in ihren Ecken das gefällige Postament für je eine Statue. Auch die etwa einen Meter über dem Altartish sich er- bebende Hohwand ragt über diesen nah rechts und links ein wenig beraus, wird durch Doppelpilaster in drei Abtheilungen gegliedert und oben durch ein reihes Kranzgesims gekrönt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Berbreitung des NRotes (Wurmes) der Pferde im Deutschen Reich im Jahre 1894.

Nach dem {on erwähnten, im Kaiserlihen Gesundheitsamt be- arbeiteten neunten Jahresberiht über die Verbreitung von Thier- seuchen im Deutschen Reih if der Nog (Wurm) der Pferde im Fabre 1894 abermals zurückgegangen. Wenn auch die Zahl der Erfrankfungsfälle nur wenig fleiner war als im Verjahre, fo ift doch die Seuche räumlih einges{ränkt worden. E8 waren ferner der Gesammtverlust an Pferden sowie der Pferdebeftand in den neu be- troffenen Gehöften geringer, und der Stand der Seuhe am Schlusse des Jahres niedriger als bei Beginn desselben. Erkrantt find 516 Pferde (gegen 564 Pferde im Vorjahre), gefallen 32 (32), getödtet 668 (743), davon auf polizeilihe Anordnung 631 (713), auf Veranlassung der Besiger 37 (30). Von den 668 ge- tôdteten Thieren wurden 184 bei der Sektion rone befunden; des- gleichen 67 wegen Verdachts der Seuche oder der Ansteckung polizeilich getôdtete Pferde in seuhefreien Beständen. Der Gesammtverluft betrug mithin 767, d. #. 85 = 10,09% weniger als im Vorjahre. Auf je 10000 Pferde nah dem Stande vom 1. Dezember 1892 er- gaben sih im Reih 1,35 rogkranke (1893: 1,47) und 1,82 (2,02) gefallene oder getödtete Pferde. Die Erkrankungsfälle vertheilen fib auf 116 Kreise 2c. (gegen 152 im Vorjabre), 170 Gemeinden 2c. (206) und 197 Geböfie (222). Am stärksten betroffen waren wieder die östlichen, besonders die in der Nähe der polnischen Grenze gelegenen Thcile von Preußen, nur wenig ver- seuht dagegen die nordwestlichen Gebiete des Reihs. Mehr als 20 roßkranke, auf je 16000 vorhandeue Pferde find ge- zählt öftlih der Oder in den Kreisen Krotoschin, Jarotshin, Rosen- berg i. Westpr., Strelno, ferner westlil; der Oder in den Kreisen 2c. Dermbach, Zellerfeld, Kissingen. und südlich vom Main Grafenau, Bruck, Landsberg, Biberach, Vaihingen. Hohe abfolute Erkrankungs- zifffern hatten außerdem noch die Kreise Koschmin (29 gegen 3 im Vorjahre) und Ragnit (27 gegen 27). Von Roß- (Wum-) Fällen verschont blieben wie im Vorjahre Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarz- burca-Rudolstadt, Waldeck, Neuß ä. L.,, Neuß j. L, Schaumburg- Lippe, Lübeck, Bremen; außerdem Baden, Braunschweig, Sachsen- Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausfen, Hamburg. Innerhalb der 11 betroffenen Staaten sind Seuchenfälle niht vorgekommen in 808 Kreisen 2c.

Eine Einschleppung der Seuche aus dem Auslande hat wieder in mehreren Fällen stattgefunden. So durch aus Rußland eingeführte Pferde in die Kreise Johannisburg, NRawitsch, Witkowo, Neu- markt i. Sl., Kreuzburg und Pleß. Ferner dur je ein Pferd aus Oesterreich-Ungarn, gg Belgien und Luxemburg. Im Inlande wurden Neuausbrüche vielfach durch den Ankauf von bereits an- gesteckten Pferden verursaht. Zur Ermittelung der Seuche hat in verschiedenen Fällen die thierärztlihe Beaufsichtigung der Pferdemärkte, Pferdeshlähtereien, Abdeckereien, sowie die Revision von Pferden auf offener Straße beigetragen. Von Ucbertragungen der Seuche auf Menschen bei der Wartung roßkrankec Pferde wurden drei Fälle ge- meldet, welche sämmtlich tödtlich verliefen.

__ Oesterreich-Ungarn. j

Wie in Triest fo sind auch in Fiume für Herkünfte zur See aus Egvpten die Bestimmungen der internationalen Sanitätskonvention in Dreéden in Kraft gefeßt worden. (Vergl. „R.-Anz.* Nr. 257 pem 26. v. M.)

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 2. d. M. ift gegen Herkünfte

von Hongkong, Nagasaki, Yokobama und decn Sandwits-Inseln wegen Cholera, und gegen Herkünfte von der Ostküste von Meriko und Guatemala wegex Gelbfiebers Quarantäne angeordnet werden. Gleichzeitig gelten alle Häfen, welche den genannten Orten nicht weiter als 165 km entfernt sind, als verdächtig. __ Einer weiteren Königlichen Verordnung von demselben Tage zu- folge wird die gegen Herkünfte von Singapore und Shanghai ange- ordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben. (Vergl. „R.-Anz.* Nr. 168 vom 17. Juli und Nr. 207 vom 30, August d. I.)

Handel und Gewerbe.

Täglihe Wagengestellung für Koblen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 12195, niht reht- ¿eitig geftellt 84 Wagen. __In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 5899, nicht rechi- ¿eitig gestellt 74 Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin standen am 7. November die naghbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Huttenstraße 2, dem Landwirth A. Witt gehörig; Fläche 5,39 a; Nugungswerth 6120 4; für das Meistgebot von 98500 Æ wurde der Rentier W ilh. Beiersdorf, Wienerstraße 31, Ersteher. Prinzen: Allee 27, der Frau Rentier Auguste Ney und Ge- nossen gehörig; Fläche 14,01 a; Nuzungswerth 7000 4; Meist- bictender blieb der Kastellan a. D. Gustav Fritsche, Eberswalder- straße 33, mit dem Gebot von 92500 4 G ubenerstraße 12a dem Milchhändler Ed. Lenz gehörig; Fläche 10,53 a; Nugungswerth 13500 M; mit dem festgeseßten geringsten Gebot von 1600 #4 blieb A Drei Ge Hypotheken - Aktienbank zu Berlin Meist-

etende.

Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen die nachbezeichneten Grundstüde zur Versteigerung: Grundstück zu Schön e- berg, Sedanstraße 51, dem Bauunternehmer Wilhebm Mewes gehörig; Flächenraum 5,69 a; Nuyzungswerth zur Gebäudesteuer

4; Meistbietender blieb der Kaufmann Arnold Johannes Blankenfeld zu Berlin, Inselstraße 6, mit dem Gebot von

120 200 Grundstück ¿zu Wilmersdorf, Brandenburgische- straße 105, dem Fabrikanten Alexander Schlegel und dem Maurermeister Gottfried Schalk zu-gleihen Rechten und Antbeilen ehôrig; Flähenraum 15 a; Meistbietender blieb der Kaufmann Mean Ascher zu Berlin, Leipzigerstraße 102, mit dem Gebot von 151200 Grundstück zu Schöneberg, Stubenrauch- straße 7, dem Töpfermeister Friedrich Pawlowsky zu Schönfchorn- stein bei Erkner geböôrig; Flächenraum 9,99 a; Meistbietender blieb der Kaufmann Ferdinand Neumann zu Berlin, Leipziger- straße 51, mit dem Gebot von 226875 A In Sachen der Mae ns des im Grundbu} von Wilmersdorf

and 36 Blatt Nr. 1088 auf den Namen des Kaufmanns Frißz Pax eingetragenen, zu Wilmersdorf in der Güngelstraße 42 belegenen Grundstücks und des im Grundbuch von Deutsc- Wilmersdorf Band 36 Blatt Nr. 1092 auf den Namen des Kaufmanns Friß Pax gleicfalls eingetragenen, zu Deutfch- Wilmersdorf, Uhland- und Auge na TEe belegenen Grund- stücks sind die Versteigerungstermine am 31. Dezember 1895, Vor- mittags 10 Uhr und 104 Uhr, aufgehoben. Eingestellt ift das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu L, Forststraße belegen, dem Maurer Daniel Montag gehörig.

Ausweis über deu Verkehr aut dém Berliner Schlachtviehmarktvom6. November 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche_nah Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder, Auftrieb 740 Stü. (Durchschnittspreis für 100 kg.) T. Qualität —,— Æ, II. Qualität I Qualität 90—96 M, IV. Qualität 80—86 M Schweine. Auftrieb 8141 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 94 4, Landschweine : a. gute 88—92 A, b. geringere 80—86 #4, Galizier —,— A, leichte Ungarn —,— Æ, bei 20 9/9 Tara. Baloilher —— # bei Lo Taära pro Stié, Kälber. Auftrieb 1319 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) T. Qualität 1,16—1,26 M, I Qualität 1,04—1,14 Æ, IIL. Qualität 0,92— 1,02 A Schafe. Auftrieb 667 Stück. (Durchschnittspreis für L L Qualität —,— H, [1]. Qualität —,— #, II1]. Qualität

Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Oktober 1895 nach vorläufiger Feststellung 212 000 4 gegen 216 000 A na vorläufiger Feststellung im Oktober 1894, mithin wezaiger 4000

Börse zu Düsseldorf. (Amtliher Kursberiht vom 7. November, aufgestelit unter Mitwirkung der Börsenkommission.) Die Lage des Kohlen- und Eisenmarktes ist andauernd fest. Kohlen und Koks. 1) Gas- und Flammkohlen : Gasfohle für Leucht- pri mie 10,00 11,00 Æ, Generatorfohle 10,00 11,00,

asflammförderkohle 8,00 9,00: 2) Fettfkohlen: Förderkoble 7,590—8,590, melierte beste Kohle 8,50 9,590, Kotsfohle 6,50 —7,00; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7,00 8,00, melierte Koble 8,00—10,00, Nußkoble Korn 11 (Anthracit) 18,00—20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00—14,50, Hochofenkoks 11,00—11,50, Nuß- koks: gebrochen 13,75—16,00; 5) Briquettes 8,50—11,00. Erze: 1) Robspath 7,00, 2) Spatheisenstein 9,50 10,50, 3) So- morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) nafßauisher Notheisenstein mit etwa 50 9% Eisen 8—8,50, 5) Rasenerze franko —. Rob- eisen: 1) Spiegeleifen Ta. 10—12 % Mangan 54,00, 2) weiße ftrabliges Qualitäts - Puddelroheisen: a. rheinish - westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen 43—49 #4 mit N ab Siegen, 4) englishes Bessemereisen ab Verschiffungs- afen —,—, 9) spanishes Bessemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches do. —,—, 7) Thomagseifen frei Verbrauchsftelle 50,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 39,20, 9) englishes Roheisen Nr. 111 ab Ruhrort 58,00, 10) Lurem- burger Gießereieisen Nr. IIT ab Luxemburg 47,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. I 65, 12) do. Nr. 11 —, 13) do. Nr. 111 56, 14) do. Hâmatit 65, 15) spanisches Hämatit Marke Mruedela ab Ruhrort 71—72. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 108. Bleche: 1) Gewöhnlihe Bleche aus Flußeisen 110—120, 2) Kefselblehe aus Flußeisen 120—125, 3) Kesselblehe aus Schweißeisen 160—175, 4) Feinbleche 130—140. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stakbl- walzdraht 101—103.

Aus Siegen meldet die „Köln. Ztg.*“, daß die Verlängerung des Se a ISn nein gestern einstimmig beschloffen wurde.

In Greiz erfolgte gestern die Konstituierung der Mittel- deutshen Bodenkreditanstalt mit einem Aktienkapital von 74 Millionen Mark, wovon 24 Millionen vollgezahlte, 5 Millionen mit 25 9/6 gezahlte Aktien gezeihnet wurden. Der Aufsichtsrath be- steht aus den Herren Landgerichts-Präsident Hofmann-Greiz, Vor- fißender, Max Arnhold, in Firma Gebrüder Arnholdt Dreêden, Rechtéanwalt Berve, Geschäftsinhaber des Schlesishen Bank- vereins Breslau, Max Chrambach, in Firma Philipp Ehmeyer, Dresden, Stadtrath Flinsch, Mitglied des Auffichtsraths der Deutshen CEffekten- und Wechselbank, Frankfurt a. M. ien ues Direktor der Dresdener Baugesellschaft, Konsul

orn, Direktor der Dresdner Kreditanstalt, Kommerzien-Rath, Konsul Menz, in Firma Menz, Blohmann u. Cie., Dresden, Direktor C. W. Meyer - Berlin, General - Konsul NRofencranßz - Dresden, Kammerherr von Stieglitz - Dresden. Zu Vorstandsmitgliedern wurden Geheimer Regierungs-Rath Stier aus Weimar und Kaufmann Julius Lehmann aus Berlin gewählt; der leßtere behält seinen Wohnsiß in Berlin. Der Geschäftsbetrieb wird, wie „W. T. B.“ meldet, voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet werden.

Leipzig, 7. November. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. November 3,12} Æ, pr. Dezemker 3,125 4, pr. Januar 3,15 #4, pr. Februar 3,15 #4, pr. Márz 3,15 #, pr. Avril 3,15 #, pr. Mai 3,17è #, pr. Juni 3,20 #4, pr. Iuli 3,20 4, pr. August 3,20 4, pr. September 3,224 M, pr. Oktober 3,25 Æ Umsay 40000 kg. Behauptet.

Kämmlings- Auktion. Von 540000 kg wurde die Hälfte verkauft. Gewöhnlihe Käuferzahl; Geschäft s{chleppend, Schluß belebter. Buenos Aires 10—15 H. Abschlag : Australier unverändert mit 5 4 Abshhlaa. Croybreds vernachlässigt. j

Paris, 7. November. (W. T. B.) Der Leiter des Crédit soncier, Christopble, hat sein Amt niedergelegt ; der Direktor der Caisse des dépóts et des consignations, Labeyrie, tritt an feine Stelle. i .

Konstantinopel, 7. November. (W. T. B.) Die Ottoman- bank ift, wie amtlich bekannt gemacht wird, für einen Monat von der Verpflichtung zum Umtausch ihrer Banknoten entbunden. Während dieser Zeit wird das hier eintreffende Gold in Pfunde ausgemünzt werden. Die öffentlihen Kassen haben die Banknoten au ferner anzunehmen. i f

Die Ottomanbank machte von der Regierungsermähhtigung zur Einstellung der Goldzahlungen für die Dauer eines Monats keinen Gebrau, sondern seßte auch heute die Einlösung ihrer Verpflich- tungen fort. Insgesammt sind 1200000 Pfund von London, Paris, Wien und Alexandrien nach Konstantinopel unter- wegs: eine Summe, welhe die Gesammtheit der Noten- und Kontokorrentshuld der Bank übersteigt. Die Regierung ver- längerte die Konzessionsdauer der Ottomanbank um 12 Zahre, sodaß diese jeßt 30 Jahre beträgt. Auch die heutige B örse war geschäftslos. Der Kompensationskurs für lokale Emissionowerthe ift noch immer unfixiert.

Verkehrs-Anstalten,

Bremen, 8. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Havel“ hat am 6. November Abends die Reise von Southampton nah New-York fortgeseßt. Der Postdampfer „Salier“ hat am 6. November Nachmittags Las Palmas passiert. Der Postdampfer „Aachen“ ist am 6. November Nach- mittags von Baltimore nah der Weser abgegangen. Der Neichs-

Postdampfer „Prinz-Regent Luitpold“ ift am 7. November Bormittags in Suez angekommen. Der NReichs-Postdampfer , Karls- rube* ist am 7. Novzmber Vormittags in Suez angekommen. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 7 November Morgens Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer „Spree“ ist am 7. November in New-York, der Reichs-Postdampfer „Sachsen“ in Antwerpen und der Shnelldampfer „Aller“ auf der Weser angekommen.

L: 7. November. (W. T. B.) Der Postdampfer „Persia* ift heute Nachmittag in Curhaven eingetroffen.

London, 7. November. (W. T: B.) Der Uniondampfer „Merxican“ ift Mittwoh auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen.

Theater und Musik.

Konzerte.

__ Der Königliche Domchor gab gestern in der St. Marien- kirche ein Konzert, welhes von dem Musikdirektor O. Dienel mit der Passacaglia in C-moll für die Orgel von I. S. Bach eröffnet wurde. Hieran \{lofsen sich zwei Gesänge für Männerchor von Palestrina ‘und Lolli, sowie ein Requiem von Jomelli für gemishten Chor. Diese Werke und die acht- stimmiçe Motette von Bah „Der Geist hilft“ machten in der vollendeten Ausführung von seiten des Chors einen nahaltigen, tiefergreifenden Eindruck. Gleiches Lob verdient die Wiedergabe von Grell s „Benedictus*“ aus der 16 stimmigen Messe, der altdeutschen Hymne von Vierling und des weihevollen ahtstimmigen 14. Psalms von Professor A. B edcker, dem ausgezeichneten Leitec des Domchors. Als eire werthvolle Bereicherung des Programms darf der Sologesang der Königlichen Sängerin Frau Emilie Herzog bezeihnet werden, deren flangvolle Stimme und meisterlihe Vortragskunst eine Arie aus „Samfon“ von Händel und geistliche Lieder von Bach und Frarck vortrefflih zur Geltung brachten. Das s{höne Konzert wurde durch den fugierten Choral von Becker „Eine feste Burg*, der von Herrn Dienel auf der Orgel vorgetragen wurde, wirkungsvoll abgeschlossen.

An demselben Abend ließ der junge Komponist Robert Hermann aus Leipzig in der Sing-Akademie eine Reihe seiner Werke dem hiesigen Publikum vorführen. Die hervorragenderen Kompositionen waren eine Symphonie für Orchester (C-dur) und ein Trio für Klavier, Violine und Violoncello. In beiden Werken folgt er den Vorbildern neuerer Komponisten, ohne jedoch eine gewisse Eigenart in der Durchführung der Themata, wie in der (zuweilen etwas geräushvollen) Behandlung des Orchesters vermisjen zu lassen. Die Themata sind meist kurzrhythmish und von drastisher Wirkung, eine Eigenschaft, die sie in beiden Werken gemein haben. An der Ausführung des Trios betheiligten sich die für die Herren Hilf und Klengel in leßter Stunde eins getretenen Herren Witek (Violine) und Simon van Beuge (Violoncello), die in Gemeinschaft mit dem Pianisticn Herrn Förster das Werk sehr lobenswerth vortrugen. Die ses Lieder schienen am wenigsten zu gefallen, obwohl sie von Frau Bertha von Knappstädt mit lobenêwerthem Eintreten für ihre Aufgabe zu Gehör gebracht wurden. Der Komponist war nicht persönlih anwesend. Das mitwirkende Philharmoni she Orcester bewährte sih unter Professor Mannstädt's Leitung vortrefflich.

__ Im Konzertsaal, Potsdamerstraße 9, ließ s vorgestern Abend die Sängerin Martha Namme hören. Ihre Mezzosopranstimme flang in der Höhe etwas angestrengt, wie besonders in den Braut- liedern von Cornelius und in Schubert’s „Gretchen am Spinnrade“ zu bemerken war. Besser gelangen ihr „Nachtigall, als ich sie fragte“ von Goldmark, und Schubert's „Nacht und Träume“. Der Königliche Kammermusikus Herr Otto Lüdemann (Violoncello) unterstüpte das Konzert durch die vortrefflihe Ausführung des ersten Satzes aus dem A-moll-Konzert von Davidoff und. einiger kleineren Stücke von Pirani und Moszkowski. Beide Vortragenden erfreuten noch dur einige Zuggben, welche das zahlreih erschienene Publikum beifällig aufnahm. -

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____Im Königlichen Opernhause wird morgen Conradin Kreuger’'s Oper „Das Nachtlager in Granada*® gegeben, den Jäger singt Herr Bulß. Hierauf folgt das Ballet „Pkantasien im Bremer Rathskelle.

Im Königlichen Schausvielhause gebt morgen Schiller?s Trauerspiel „Die Jungfrau von Orleans“ mit Fräulein Lindner als Johanna in Scene. Die übrige Beseßung lautet: Graf Dunois: Herr Ludwig, Herzog von Burgund: Herr Molenar, Talbot: Herr Klein, Lionel: Herr Matkowsky, König: Herr Arndt, JIfsabeau : Frau Stollberg, Agnes Sorel: Frau von Hochenburger, Thibaut d’Arc : Herr Kahle.

_ Das Sqhiller-Thea ter wird den Geburtstag des Dichters, dessen Namen es trägt, feierlih begehen. Schon am 9. November findet eine Nachmittags - Vorstellung von „Wilbelm Tell“ ftatt, die durch einen Prolog eingeleitet wird. Der 10. November, der diesmal auf einen Sonntag fällt, wird durch zwei Schiller’she Stücke gefeiert werden, und zwar durch Schiller’s erstes und letztes Werk: Nach- mittags 3 Uhr werden „die Räuber“, Abends 8 Uhr „Wilhelm Tell“ gegeben; beide Vorstellungen werden durch ein Festgediht eingelcitet.

Für die im Königlichen Opernhause am Sonnt1g den- 17. November, stattfindende Matinée bat Herr Kammersänger Emil Göte seine Mitwirkung zugesagt. Außerdem findet eine Wiederbo! 1ng der Vorstellung „Miilitärfromm“ und „Kleine Mifwerständniise*, welhe bei Gelegenheit der Anwesenheit Seiner Majestät des Königs von Portugal im Neuen Palais zu Potedam gegeben wurde, statt. Unter den Darbietungen wird \sih endli ein von Herrn Ober-NRegisseur Max Grube geftelltes lebendes Bild (das „Flötenkonzert Friedrih's des Großen“, ncch A. Menzel) befinden. Das Flöôtensolo darin hat der Königliche Kammervirtuose Herr Prill übernommen, und zwar trägt derselbe eine eigene Komposition des großen Königs, das 3. Flötenfkonzert, vor.

Am Sonntag Mittag um 12 Uhr findet in der Philharmonie die öffentlihe Hauptprobe zum IIl1. Philharmonischen Konzert unter Arthur Nikish’s Leitung und solistisWer Mitwirkung des Violinvirtuosen Willy Burmester statt. Karten (2 4) sind bei Bote u. Bock erhältlich.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat und die Stadtverordneten von Charlotten- burg folgendes Dankschreiben gerichtet :

Die Glückwünsche und die Versicherungen des Dankes und der Treue, welhe Mir von dem Magistrat und den Stadtverordneten Charlottenburgs im Namen der Bürgerschaft dargebracht worden sind, haben Mir eine aufrihtige Freude bereitet. Charlottenburg hat an dem bedeutungëvollen Jahre 1895 in besonderem Maße Antheil, sowohl im Hinblick auf die dem ganzen Volke theure Nuhestätte des unver- geßlichen Kaisers, als im Hinblick auf das herrliche Denkmal, die Kaiser Wilhelm - Gedächtnißkire, welbe dem geliebten Herrscher an dem Tage Seines größten, die deutshen Hoffnungen erfüllen- den Sieges geweiht worden ist. Es bewegt Mich freudig und dankbar, daß die Vertreter Charlottenburgs in diesen Erinnerungen einen mäh- nigen Antrieb zur Gottesfurht, zur Nächstenliebe und zur Königstreue erblicken, und gern sprehe Ih Ihnen und Ihrer Bürgerschaft Meinen herzlichen Dank und Meine Anerkennung dafür aus, daß Sie ohne Unterschied der Partei und des Standes durch Ihr opferbereites Ein- treten ein hohes Verdienst an dem Gelingen des großartigen Werkes

‘erworben und dadur zu der s{önsten Gedächtnißfeier des vergangenen

Fahres am 1. September wesentli beigetragen haben. Neues Palais, den 29. Oktober 1895. Auguste Viktoria, Kaiserin und Königin.