1895 / 270 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Antrag können Loose und verloosbare Effecten für den Fall der Pari-Ausloosung gegen Coursverlyz versichert werden.

v

Aufträgen zum An- und Verkaufe von Werthpapieren aller Art, gegen Cassa, auf Zeit oder gegen Vorshuß wird die größt Sorgfalt gewidmet und außer den Selbstkosten für die Vermittlung eine Provision nicht über 10 Pfg. vom Hundert des Courswerthez berechnet. Rentabilitäts-Tabellen über cine Anzahl gangbarer Werthpapiere werden jeden Monat neu gefertigt und den Deponenten aj Verlangen zugestellt. Ferner gestattet die Bank nach Vereinbarung Dispositions-Beschränkungen z. B. in der Weise, daß ein Capitzs hinterlegt wird, dessen Zinsengenuß aus\{ließlich einem Dritten zusteht, während über das Capital selbst ohne Einwilligung des Deponentex niht verfügt werden darf u. dgl. m. Derartige Beschränkungen werden auf dem Depositenscheine vorgemerkt.

Aus dieser kurzen Darlegung dürfte ersichtlih sein, daß die Einrichtungen allen Bedürfnissen Rechnung tragen und \owohl dex Privatcapitalisten, wie Vormündern, Anwälten, Notaren, Verlassenschaftscommissären, ebenso aber auch dem Kaufmanne, Industriellen Gewerbetreibenden 2c. die zweckmäßigste und sicherste Vermögensverwaltung bietet, die überdies vor Angriffen auf Gut und Leben

\{hüßt und den weiteren Vortheil bietet, in allen Geldangelegenheiten in Fühlung mit einem ersten Bankinstitute zu stehen.

Insbesondere is allen auf dem Lande und in der Provinz lebenden Capitalisten die Errichtung offener Depôts zu empfehlen, da sie selten Gelegenheit haben, ihre Werthschaften sicher aufzuheben, die Controle darüber auszuüben, und bei An- und Verkäufen, hej Geldbeschaffung 2c. fich meist weitläufiger Vermittlung bedienen müssen.

Auch für Vereine aller Art, Kranken-Unterstüßungs- und Fabrikscassen, Berufsgenossenschaften u. dgl. dürfte sih keine bequemen, sicherere und billigere Vermögensverwaltung als die von der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank gebotene finden lassen. De betreffenden Vorstände werden dadurch aller Mühe und Verantwortlichkeit überhoben.

Die Werthpapiere können persönlich oder durch einen Dritten übergeben oder per Post eingesandt werden. Jn leßterem Fall ist die Bayer. Hypotheken- und Wechselbank zur Kostenersparung gerne bereit, auf vorherige Anmeldung und Bekanntgabe dei 1 der zu deponirenden Effecten die Versicherung derselben zu übernehmen.

Reglements werden auf Verlangen portofrei zugesandt.

Weitere Aufschlüsse ertheilt bereitwilligst

Bayerische Hypothefen- | Wechselbanl

in Müncben.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und ,

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 4.

Atle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

E E E E Va Stpediilos ;

Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 4.

M 270.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: - dem Pastor em. Haack zu Tribsees im Kreise Grimmen und dem Pastor em. Enghardt zu Manow im Kreise Köslin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem evangelischen E Kantor, Küster und Organisten Steller zu Lichtenberg im Kreise Niederbarnim, dem evangelishen Hauptlehrer der erften Gemeindeshule in Kottbus Jank und dem fatholishen Hauptlehrer Peters zu Borbeck im Landkreise Essen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klafse, E dem evangelishen Lehrer Pohlmeyer zu Oberbauerschaft im Kreise Lübbecke, dem evangelishen Hauptlehrer Kupsthal u Schmelz im Kreise Memel und dem evangelishen Kirch- Full er und Organisten Wessolowski zu Mensguth im Kreise Ortelsburg den Adler der Jnhab:r des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie : den Gemeinde- oeftehern Doetsch zu Mülheim im Land- freise Koblenz und Müller zu Altfriediand im Kreise Waldenburg, dem Kanzleigehilfen a. D. Bradtke zu Frank- furt a. O., dem Chaussee-Aufseher a. D. Stuhr zu Kammin i. P., dem Gutsschäfer Karl Scheider zu Labshüß im Kreise Militsch und dem herrschaftlihen Kutscher Karl Fi! cher zu Schillersdorf im Kreise Randow das Allgemeine Gele zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän Georg Thomaschewski von der Flottille des Kaiserlihen Gouvernements für Deutsch-Oftafrika und

dem Bureau - Vorsteher desselben Gouvernements Arnold

Lambrecht den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Maschinentehniker Jens Lorenzen und Maschinenschlosser Ern Dehl, beide von der Flottille des- felben Gouvernements, ferner dem Werkstäiten-Vorsteher ey Feddern, dem Hafenmeister-Gehilfen Rudolph

ndresen, dem Bauleiter Heinrich Hansen gen. Wilken, dem Bureaugehilfen Wilhelm Sielhorst, dem -Zollamts - Assistenten zweiter Klasse Sebastian Firnstein, dem as Es dritter Klasse

amianFernandez I. und dem Zollamts-Assistenten dritter Klasse Augusto M sämmilih beim Kaiserlihen Gou- vernement für Deutsch - Ostafrika, und dem Bezirksamts- bre mins Franz Stoelzle zu Tanga das Allgemeine Ehren- zeichen, sowie

__ dem Vertreter der Deutsh-Ostafrikanischen Gesellschaft in Kilwa, preußishen Staatsangehörigen Paul Fuchs das ‘Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Jnfignien zu ertheilen, und zwar: der dritten Klasse des Königlich spanishen Ordens

für Verdienste zur See: # dem Kapitän zur See Diederichsen, Ober-Werftdirektor

der Werft zu Kiel

dem Geheimen Marine-Ober-Baurath Meyer, Masczinen- bau-Direktor der zu Kiel, und . dem Marine-Ober-Baurath Gebhardt, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs-Marineamt; der zweiten Klasse desselben Ordens: de 2 it - ¡ - L . der m R Kapitän Hellhoff Ausrüstungs-Direktor der ersten Klasse desselben Ordens: dem Marine-Jntendantur-Rath Gronau, Assistenten des Verwaltungs-Direftors der Werft zu Kiel; sowie : des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König- lich dänishen Danebrog-Ordens: …. dem Korvetten - Kapitän Rosendahl, Kommandanten S. M. S. „Friedrich O n L N en- än Boet, rnenten im Rei M L api b ze

ira

Deutsches Reich.

H g Nr Bundesrath hat in seiner Sizung vom 24. Oktober : J. beschlossen, daß die Bestimmung im § 34 Ziffer 4 des „über die Jnvaliditäts- und Altersversiherung vom

i 1889 (Reichs-Gesezbl. S. 97), d eige ein An- auf Rente vorbehaltlih besonderer Bestimmungen so-

als der Berechtigte niht im Jnlande wohnt, neben Bekanntmachungen vom 16. Mai 1891 und vom

Berlin, Montag, den

5. Mai: 1892 ührien G irk ür die K. K. dfierreichische A S Tan e Kraft

gesez . Berlin, den 9. November 1895. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Landespolizeilihe Anordnung.

Unter Bezugnahme auf meine landespolizeiliche Anordnun vom 2. Juli 1894, Amtsblatt Nr. 28 Seite 258, bestimme i hiermit, daß die Untersuchung der im kleinen Grenzverkehr be- nußten russishen Pferde auch in Anastazewo, Kreis Witkowo, durch den beamteten Thierarzt des Kreises Witkowo, nah Maßgabe der vorerwähnten landespolizeilihen Anordnung, an jedem ersten Freitag im Monat statifindet.

Bromberg, den 22. Oktober 1895.

Der Regierungs-Präsident.

Verordnung. S L _ Nachdem die Maukl- und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das durch Verordnung vom 9. April dieses Jahres (Zentral: und Bezirksamtsblatt À, Seite 145) verfügte Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien nah Elsaß- Lothringen aufgehoben.

Für die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh aus Galizien gelten fortan wieder die einshlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 1893, betreffend die veterinär- polizeilihe Kontrole der Einfuhr und Durchfuhr von Thieren (Zentral- und Bezirksamtsblait A, Seite 197).

3. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 2. November 1895. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe ad Domänen.

Der Unter-Staatssekretär. Der Unter-Staatssekretär. Zorn von Bulach. von Schraut.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Post in Berlin zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath, und

den Landrath Moehrs zu Wirsiß zum Ober-Regierungs- Rath zu ernennen,

dem Direktor der Landes- Kreditkasse gu Caffel, E rungs-Rath Dr. Franz Georg Heinrich Loß den Charakter als Geheimer ierungs-Rath, und

dem Polizei - Sekretär Edmund Pataniczek bei der Königlichen Polizei-Direktion in Hannover den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen, sowie L

infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Lennep getroffenen Wiederwahl den Bürgermeister Sauer- bronn daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amts- dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Erlasse vom 30. Oftober d. J. die von dem Kommunal-Land- e des Markgrafthums Nieder-Lausiß am 21. April d. J. vollzogenen Wahlen des Landraths des Luckauer Kreises, Frei- herrn von Manteuffel auf Krofsen, zum Vorsizenden des Kommunal-Landtags der Nieder-Lausiß und des Standesherrn von Lübbenau, Grafen zu Lynar auf Schloß Lübbenau, zum Stellvertreter des Vorfißenden auf die dreijährige Wahl-

die von dem Kommunal-Landtage des preußishen Mark- grafthums Ober-Laufiß am 19. September d. J. vo jogene Wahl des Nittmeisters a. D., Kreisdeputirten und Lan ältesten von Wiedebah-Nostiz-Jänkendorf auf Wiesa und Thiemendorf im Kreise Rothenburg O.-L. zum Landes- bestallien der Ober-Laufigz zu bestätigen geruht.

‘periode 1896/98, sowie

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Kreis - Wundarzi des Kreises Gummersbach

Dr. Ricken in Nümbrecht ist zum Kreisphysikus des Kreises Malmedy ernannt worden.

11. November, Abends.

1895.

Kriegs-Minifterium.

Die Premier - Lieutenants der Reserve Balthasar und Schallehn find unter Ueberweisung zu den Jntendanturen: des XTV. bezw. XVI. Armee-Korps zu etatsmäßigen Militär- Jntendantur-Assefsoren ernannt worden.

Ministerium des Fnnern. __ Dem Ober-Regierungs-Rath Moehrs - ist die Stelle des Dirigenten der Kirchen- und Schulabtheilung bei der Regierung in Danzig übertragen worden.

Minifterium für Landwirthschaft, Domänen i und Forsten. __ Der Kreis-Thierarzt Jänel in Wohlau ist, unter Ent- bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis- Thierarztstelle des Kreises Militsch, mit dem Amtsfiß ïîn Trachenberg, verseßt worden.

Bekanntmachung.

Es wird bierdurch bekannt gemacht, daß die gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherishen und gemein- gefährlihen Gebrauch von Sprengstoffen dem hiesigen Techniker ODsfar Fiedler unter dem 6. Juli 1891 ertheilte Genehmigung Mean worden ift.

Breslau, den 6. November 18395.

Der Königliche Polizei-Präsident. Dr. Bienfo.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Dan und Gewerbe Freiherr von Berlepsh, nah Mecklen:- urg. Angekommen: _ Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen, aus der Provinz Sehlefien : Seine Excellenz der Staats-Minifter und Minister für Landwirthschaft, Domänen und s Freiherr von Hammerstein, aus der Provinz Hannover ; der Minifterial- und Ober - Baudirektor im Ministerium der offentlichen Arbeiten Schroeder und der Ministerial- Direktor in demselben Ministerium, Wirklihe Geheime Ober Regierungs-Rath Dr. Mi cke, aus der Provinz Schlefien.

Nichtamlkliches.

Deutsches Neid.

Preußen. Berlin, 11. November.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinets und des Chefs des Jngenieur- und Pionier-Korps sowie die Marinevorträge entgegen.

: der am 9. d. M. unter dem Vorsig des Vize - Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarfizung des Bundesraths wurde dem Entwurf einer Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883 über die Kautionen der. Beamten und Unterbeamten der Reichs-

Post- urd -Telegraphen-Verwaltung und der "Stur me die Zustimmung i Der Entwurf eines eßes über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren mitteln, ferner die Uebersicht der Reichs - Ausgaben und -Einnahmen für 1894/95 und die Uebersicht der Aus

und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß:-Lothri

für 1894/95 wurden den zuständigen Ausf Überwiesen. Von der Herbelluyg eines Gesammtberihts aus den Jahresberihten der Gewerbe-Aussichtsbeamten für 1894 wurde Kenntniß genommen. Genehmigt wurden die Entwürfe der Etats auf das Etatsjahr 1896/97 für die Marineverwal- tung, die Reichs-Post- und -Telegraphenverwaltung, die E Justizverwaltung, den Reichskanzler und die Reich

Reichsdruckerei sowie die Etatsentwürfe für die Einnahme an

ollen, Verbrauchssteuern 2c. und für die Ein an A È Stempelabgaben. Außerdem wurde über die Wiedecbejehung

einer Mitgliedsftelle bei gefaßt.

einer Disziplinarkammer