1895 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird eine Bekanntmachung de preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die neue Zusammenseßung der Schiedsgerichte der Sektionen I bis VI derKnappschafts-Berufsgenossen- schaft, veröffentlicht.

Königreich Preufßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rektor der Klostershule zu Donndorf, Regierungs-

bezirk Merseburg, Professor Dr. Richard Kraft den Titel „Direktor“ beizulegen.

Auf den Bericht vom 8. Oktober d. J. will Jch der Gemeinde Kanstein im Kreise Brilon auf Grund des vi vot 11. Juni 1874 C S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zur Anlage der geplanten neuen Wasserleitung erforderlihe Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Der eingereichte, das Unternehmen veranschaulichende Plan folgt anbei zurü.

Neues Palais, den 23. Oktober 1895.

Wilhelm k. Zuglei für den Minister des Jnnern: Bosse. An die Minister ‘er geistlihen 2c. Angelegenheiten und des Jnnern.

Finanz-Ministerium.

Euer Hohwohlgeboren benachrihtige ih, daß die Entwürfe eines neuen amtlihen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und eines statistishen Waarenverzeih- nijses sowie eines Verzeichnisses der Massengüter seitens des Bundesraths in der Sizung vom 31. v. M. S 582 der Protokolle genehmigt worden sind und mit dem 1. Januar k. J. in Gültigkeit treten.

Die bezeichneten Druckfsachen werden Euer Hohwohlgeboren in der durch den Bericht vom September 1892 erbetenen Anzahl durch die Reichsdruckerei zugehen. Sie wollen die Zollstellen schleunigst mit der erforderlichen Zahl von Exemplaren verschen und anordnen, daß die fraglihen Drucksachen in je einem Exemplar zur Einsicht des Publikums an Amtsstelle ausgelegt oder bereit gehalten werden. O

Daß das amtliche Waarenverzeihniß und das ftatistische Waarenverzeihniß nebst dem Verzeichniß der Massengüter er- schienen seien und mit dem 1. Januar k. J. in Kraft treten, ist durch die Amtsblätter unter Bezugnahme auf den § 12 des Vereinszcllgesezes mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß die Drucksachen bei den Amtsstellen eingesehen werden können, und daß das amtlihe Waarenverzeichniß im Wege des Buchhandels von dem Königlihen Hofbuchhändler G. Schenck, Berlin SW., Jerusalemerstraße 56, bezogen werden fann.

Berlin, den 6. November 1895.

Der Finanz-Minister. Im Auftrage : S chomer. An sämmiliche Herren Provinzial-Steuer-Direktoren.

Ministerium der geëistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Maler Gregor von Bohmann in Düfeldorf ist das Prädiïtat „Professor“ beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Die sâmmtlihen biéher noch nit verloosten Schuldver - schreibungen des 33% Staats- Anlehens der vormals freien Stadt Nrantiere vom 9. April 1839 werden im Auf- trage des Herrn Finanz-Ministers den Besißern zum 1. März 1896 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge, deren Verzinsung vom Kündigungstermin ab aufhört, vom 2. März 1896 ab bei der Königlichen Kreiékasse in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staats- \schulden-Tilgungskasse in Berlin W., Taubenstraße 29, oder bei einer Königlichen Regierungs-Hauptkafse zu erheben.

Die Auszahlung erfolgt gegen Quittung und Rückgabe der Obli- gationen nebst den zugehörigen, am 1. März 1896 noch nicht fälligen Zinsscheinen. Es sind dies bei den Obligationen LTätt. A. die Zins- cheine Reibe IIT Nr. 4 bis 6, bei denjenigen Litt. B., C. und D. die Zinsscheine Reihe II11 Nr. 3 bis 5. Der Betrag etwa fehlender, unentgeltlich zurückzugebender Zinsscheine wird vom Kapital zurüdck- behalten. Dagegen werden neben den Kapitalbeträgen noch folgende Stückzinsen gezahlt werden:

bei den Obligationen Litt. A. für die Zeit vom 1. Januar 1896 bis 29. Februar 1896,

bei den Obligationen Litt. B. für die Zeit vom 1. April 1895

is 29. Februar 1896, bei den Obligationen Litt. C. für die Zeit vom 1. Juli 1895 bis . Februar 1896,

bei den Obligationen Litt. D. für die Zeit vom 1. Oktober 1895

29. Februar 1896.

Soll die Einlösung der gekündigten Schuldverschreibungen weder bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. noch bei der Regierungs-Haupt- kasse in Wiesbaden, fondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so können die Gffekten {hon vom 1. Februar 1896 ab bei diesen Kafsen eingereiht werden, welhe sie dem Unterzeichneten zur Prüfung vorzulegen haben und na erfolgter Feststellung vom 2. März 1896 ab die Auszahlung bewirken.

Wiesbaden, den 30. Oktober 1895.

Der t Tefdent, von Tepper-Laski.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag von 9 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke und empfingen um 11 Uhr den Präsidenten des angelischen Ober - Kirchenraths D. Dr. Barkhausen. Um 12 Uhr hatte der neuernannte cilenishe Gesandte Don Francisco Antonio

Pinto die Ehre, in besonderer Audienz sein Beglaubigungs- schreiben zu überreihen. Um 1 Uhr nahmen Seine Majestät an der Parforce-Jagd im Grunewald theil.

Die vereinigten Aus\shüsse des Bundesraths für Sn und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine

ißung.

Sachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin find gestern früh aus Sibyllenort wieder in Dresden eingetroffen.

Anhalt. / Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin haben sich gestern nach Sondershausen begeben, wo Höchstdieselben mehrere Tage zu verweilen gedenken.

Elsaß-Lothringen.

Der Statthalter Fürst zu e ger wird in der zweiten Hälfte dieser Woche einer Einladung Seiner Majestät des Königs von Württemberg nah Schloß Bebenhausen folgen und am Sonntag nah Straßburg zurüdfkehren.

Oesterreich-Ungarn.

n Die „Wiener Zeitung“ von heute veröffentlicht die Er- nennung des Freiherrn von Aehrenthal zum Gesandten in Bukarest.

Im österreihishen Abgeordnetenhause brachten gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Abgg. Sueß und Genossen einen Drinalichkeitsantrag ein: die Regierung möge Erhebungen darüber anstellen, inwiefern der Kursfturz vom 9. d. M. durch Gründe lokaler Natur veranlaßt worden sei und in welhem Maße die Börsenkomptoirs, die Agenten und a. m. die Ueberspekulation verschuldet hätten; ferner: welche geseßlihen und administrativen Maßnahmen zu einer künftigen Abhilfe möglich seien. Die Regierung moge das Resultat dieser Erhebungen so bald als möglich dem Hause mittheilen. Die Abgg. Hauck und Ge- nossen interpellierten den Finanz - Minister über die BVörsenpanik vom 9. d. M. und fragten an: wie in Zukunft einer weiteren „Ausraubung“ des Publikums werde vorgebeugt werden, und ob der Minifter das Sensalenwesen verstaatlichen wolle. Ferner brachten die Abgg. Geßmann und Ge- nossen einen Dringlichkeitsantrag ein, die Regierung möge im Hinblick auf den Kurssturz vom 9. d. M. Maßnahmen treffen zum Schuß des ehrlichen Handels. Der Abg. Groß begründete den oben mitgetheilten Dringlichfteitsantrag der Abgg. Sueß und Genossen und. wies auf die an allen Börsen in die Höhe getriebenen Kurse hin, sowie auf die bedeutende Ueberspekulation, die cinen Rück{schlag unausbleiblich gemacht habe, welher durch die Debacle in Minenaktien, durch die Unruhen im Orient und durch den bekannten, vielleiht auf Börsenmanöver zurück- zuführenden Artikel . des russishen „Regierungsboten“ herbei-

eführt sei. Dieser Rückschlag sei speziell in Wien in eine Ranif ausgeartet; die Banken hätten, wie verlaute, maßfsenhafte Exekutionsverkäufe vorgenommen. Redner besprach sodann das Treiben der Börjenkomtore und drückte die Hoffnung aus, die Energie des Ministers des Jnunern und des Finanz-Ministers werde Klarheit in die Sache bringen. Seine, des Redners, Partei urtheile heute niht über Schuld oder Nichtshuld, wie es der Antrag Geßmann's thue. (Unruhe bei den Antisemiten; Nuf: das Großkapital ist s{chuld, wir fordern genaue Er- hebungen). Der Abg. Geßmann bemerkte, die Linke rüde nur den Börsenkomtoren auf den Leib, nicht aber der hohen Finanz und den Banken (Widerspruch links). Die Linke wirke mit, um die Erhebungen über den Kurssturz unfruchtbar zu machen (Rufe links: Unwahr). Redner, der vom Präsidenten zweimal zur Ordnung gerufen wurde, {loß mit der Be- merkung, er halte nicht Erhebungen, sondern ein energisches Einschreiten für nothwendig. Der Finanz=- Minister Dr. von Bilinsfki erklärte: er fühle ih mcht berufen, zu ent- scheiden, welhe der beiden Parteien ein größeres Recht e, Anträge in dieser Angelegenheit zu stellen. Die Regierung ei nit erst durch die gestellten Anträge auf die Vorgänge an der Börse aufmerksam geworden. Die Veranlassung der leßten Börsenpanik sei {wer mit einigen Worten darzulegen. An- scheinend hätten die nicht ganz günstigen auswärtigen Ver- hältnisse eine gewisse Beunruhigung herbeigeführt und so den Sturz vorbereitet, welcher hauptsächlih dadur hervorgerufen sei, daß Spekulanten, Wechselkomptoire, Wechseljstuben 2c. große Kreise des Publikums, auch der kleinsten Stände in das Borsen- spiel hineingezogen hätten. Zudem habe si seit längerer Zeit eine ganze Gruppe von Kontremineuren etabliert undzwarim Aus- lande. Die Börsenspekulation sei bekanntlich oft eine inter- nationale; nun habe man es gegenwärtig mit einer gewaltigen Kontremine, und zwar mit einer solchen gegen österreichische Papiere zu thun. Diese Kontremine habe alle Mittel ange- wandt, um einen Sturz der Papiere herbeizuführen. Die Regierung habe schon früher beabsichtigt, Maßregeln zu er- reifen, um einer derartigen Gefahr vorzubeugen. Die

iener Börse an und für ih sei als Markt nicht ungesund, fie sei nur mit auswärtigen Elementen überlastet gewesen. Wenn das anlagebedürftige Publikum sich jeßt solid mit den gesunkenen Werthen versorge, werde sich die Börse, an welcher kein krankhafter Zustand bemerkbar sei, beruhigen. Geldaushilfe in Form eines Regierungsdarlehns le ganz entbehrlich, da der Privatdiskont etwa 47/z Proz. ei. Der Börse jei Autonomie ertheilt worden, damit die jelbstgewählten Organe für ihre Institution moglichst ein- ständen. Die Börse müsse parallel mit der Regierung that- kräftig eingreifen, damit nicht theilweise berehtigte Vorwürfe, wie ste jeßt im Publikum zu hören seien, erhoben würden. Der Minister fündigte darauf Maßregeln adminiftra- tiver, eventuell fiskalisher Natur gegen die durch außer- halb der Börse stehende Wechselstuben verursahten Schä- den an. Die Regierung verfolge stets die Börsenvor- gänge mit minutiöser Genauigkeit und werde alles thun, damit derartige Vorgänge sih nit wiederholten. Der Abg. Hauck behauptete, der Kurssturz sei lange geplant und vor- bereitet worden, und sprach für eine Börsensteuer und eine Börsenkontrole durch die staatlichen Organe. Der Abg. Dr. Lueger glaubte, die Meinung des Finanz-Ministers von

der Börse sei eine zu gute. Redner erging sich in beshim Ausdrücckten gegen die Banken und die Börse. De A N Groß verwahrte sih gegen die Unterstellung, daß sein Antrag ih niht auch gegen die Banken richte. Bei der Ab- stimmung wurde die Dringlichkeit beider Anträge einstimmig angenommen. Der Abg. Pattai führte aus, die Postspar- kassen seien rihtige Volksbanken, ihre Hebung würde das Volkswohl kräftigen. Nachdem noch einige Abgeordnete ge- sprochen hatten, wurde bei dec Abstimmung der Antrag Sueß und Genossen angenommen, der Antrag Seftganu abgelehnt. Die Abgg. Steiner und Genossen stellten hierauf den dringlichen Antrag: die Regierung wolle die Gründe für die Konsignierung der Sicherheitswahe und des Militärs am 6. d. M. angeben. Der Minister-Präfident Graf Badeni erklärte: es sei für ihn nicht schwierig, diesem Verlangen zu entsprechen. Die Regierung habe nihts ver- anlaßt, folglich seien die gewünshten Gründe unbekannt. Es sei kein Militär kfonsigniert gewesen, es habe keinerlei Kon- signierung der Sicherheitswache stattgefunden. Sollte der Polizei-Präfident die Mannschaft einer Wachtstube vermehrt, die einer anderen vermindert haben, so habe er dies aus eigener Machtvollkommenheit gethan. Nachdem der Abg. Steiner aufs shärfste unter wiederholten Ordnungsrufen des Präsidenten die Regierung angegriffen hatte, wurden nes und Anirag mit großer Majorität abgelehnt. Der Abg. Graf Hohenwart beantragte die Ausnahme des Ordnungsrufs gegen ien Aba. Steiner in das Sizungsprotokoll und regte geeignete Anträge des seinerzeit eingesezten Ausschusses zur Aenderung der Geschäftsordnung an. Der Obmann des Geschäfts-Ausschusses, Abg. Graf Deym, erklärte, der Ausshuß sei bereit, scine Arbeiten wieder aufzunehmen, um derartigen ungualifizier- baren Angriffen einen Riegel vorzuschieben. Der Antrag des Grafen Hohenwart wurde einstimmig angenommen und sodann die Sizung geschlossen.

Der kommandierende General von Nieder-Oesterreich Graf Uxkull-Gyllenband hat gestern an den Minister-Präsi- denten Grafen Badeni ein Schreiben gerichtet, worin er er- klärt, daß die Garnison von Wien weder am 6. d. M. noch an einem Tage seit dem 6. konsigniert gewejen sei.

In Prag ist €s gestern bei dem Leichenbegängniß des amnestierten Omladinisten Cizek, welcher durch Selbstmord endete, zu Ausschreitungen der Omladinisten gekommen, sodaß die Polizei sich genöthigt sah, mit der blanken Waffe einzuschreiten. f

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des ungari- shen Unterhauses, über deren Beginn bereits in der

estrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ift, beantwortete der Minister-Präsident Baron Banffy die Jnterpel lation über die angeblihe Einmischung der ungarischen Regierung in die Angelegenheit Lueger mit der Erklärung: die ungarishe Regierung habe sih weder für die Wahl Lueger's noch für die Bestätigung derselben interessiert : sie habe keinerlei Einfluß auf die Nichtbestätigung ausgeübt. Das Haus nahm die Aniwort zur Kenntniß.

Großbritannien und Frland.

Der Herzog von Cambridge wohnte gestern Abend einem Festmahl bei, welches anläßlih seines Rücktritts vom Ober - Kommando von den Miigliedern des „United Service Club“ zu London veranstaltet war. Der Prinz von Wales führte den Vorsiß, der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, der Herzog von York und eine große Anzahl’ von Offizieren der Armee und Marine nahmen an dem Maßhle theil.

Der großbritannishe Botschafter in Konstantinopel Fr Ph. Currie wird sih, dem „W. T. B.“ zufolge, Ende dicser Woche auf seinen Posten zurückbegeben.

Von offizieller Seite wird ein Dementi der jüngst ver- breiteten Nachricht über die Verstärkung des britischen Mittelmeergeschwaders veröffentliht. Dieses Geshwader werde nur auf die normale Stärke gebraht werden.

Die Londoner Blätter melden, im nächsten Kabinetsrath werde beschlossen werden, den Aschantis den Krieg zu er- klären. Jn Woolwich sei der Befehl eingetroffen, Kricgs- material nach Accra zu schaffen.

Frankreich.

In der gestrigen Sißzung der Deputirtenkammer brachte der Minister für öffentliche Arbeiten Guyot-Dessaigne eineVorlage wegen Bewilligung von 5Millionen ein, um die infolge des Dammbruchs von Bouzey nothwendigen Leistungen an Schadenersaß und die ersten Arbeiten zur Wiederinftandjeßung des Dammes zu bestreiten. Bei der Wabl eines Vize-Präsi- denten hatten die Radikalen und Sozialisten alle Bewerbungen ihrer Anhänger zurückgezogen, sodaß nur NRegierungsrepublikanecr zur Wahl standen, nämlich für die Stelle eines Vize-Präsidenten der frühere Minister Poincaré und für die eines Schrift- führers Ernst Carnot, der Sohn des ermordeten Präfidenten. Da die äußerste Linke auch an der Wahl nicht theilnahm, verkündigte der Vorsizende bei der Zählung, daß die nothwendige Zahl von Mitwählenden nicht erreiht sei, worauf die äußerste Linke die Abhaltung einer abermaligen Wahl im Januar vorshlug, was mit 285 gegen 232 Stimmen abgelehnt wurde. Eine weitere Forderung von derselben Seite, die Wahl nah Verlauf von einem Monat vorzunehmen, wurde mit 212 gegen 147 Stimmen abgewiesen. Da auch der zweite Wahlgang ohne Resultat blieb, wurde die Sißung auf heute vertagt.

Rußland. Der Kreuzer „Rurik“, Flaggschiff des Geshwaderchefs, und der Kreuzer „Dimitry Donskoi“ find am Sonntag von Kronstadt in das Ausland abgegangen.

Schweiz. Der Bundesrath hat das von dem Eisenbahn-Departe- ment vorgelegte neue Geseg über das Rechnungswesen der Eisenbahngesellshaften angenommen.

Türkei.

Aus Konstantinopel berichtet „W. T. B.“: sämmiliche Botschafter seien am Sonntag zu einer Besprechung der Lage zusammengetreten, ohne daß ein neuer Schritt verein- bart worden sei. Im O sei an demselben Tage ein außerordentliher Ministerrath über die zur Beruhi- gung der Bevölkerung zu ergreifenden Maßregeln abg&- halten worden. Die in Konstantinopel und im Auë- land verbreiteten Gerüchte, daß ein abermaliger Minister- wechsel zu erwarten sei, hätten bisher keine Bestätigung g& funden. Der älteste Sohn des Sultans Prinz ZJzzedd in if erkrankt. Jm Hauran seien die Drusen im Aufstande. Wie verlaute, zogen fie in Stärke von 12000 Berittenen gegen die Mohamedaner. Auf ihrem Zuge seien bisher zwei

- schmerzlich.

-

Dörfer niedergebrannt worden. Zur Sn des Auf- standes seien in aller Eile Nizamtruppen an den Schauplaß beordert und gleichzeitig die Einberufung von Redifs verfügt worden. Bei der Beurtheilung der dortigen Lage träten zwei verschiedene Auffassungen zu Tage: die ‘eine erachte die Situation als ziemli ernst, die andere führe die eingelaufenen Meldungen auf die landesüblihen örtlichen Neibungen wegen der Weidepläße zurück, welche diesmal einen größeren Umfang angenommen haben fönnten.

Griechenland. Die Herzogin Wera von Württemberg ist mit den Herzoginnen Elsa und Olga in Athen eingetroffen.

Bulgarien.

Der. Prinz Ferdinand von Sachsen - Coburg empfing gestern Abend die Deputation der Sobranzje, wélche die Adresse auf die Thronrede überreihte. Der Prinz erklärte dabei : Die Frage wegen der Aufnahme des Prinzen Boris in die offizielle Kirche beschäftige mit Recht die Nation und ihn (den Prinzen Ferdinand), der nur die Größe und den Fortschritt Bulgariens im Augk habe. Jn rüdcckhalt- losem Verftändniß für die religiösen Bedürfnisse der Bulgaren habe er vom ersten Tage seiner Regierung ab an der Wieder- aufrichkung der nationalen Kirche, an deren Glanz und Anseben gearbeitei. Jn dem Gefühl der Achtung vor der nationalen Religion und der Verehrung für leßtere habe er den festen Entschluß gefaßt, den Thronerben in der nämlichen Achtung vor der natioualen Küche zu erziehen. Das von ihm verlangte Opfer, die orthodoxe Taufe des Prinzen Boris sogleich vorzunehmen, sei groß, {wer und überaus : Er sci auferzogen in den Dogmen und Ge- bräuchen der fatholishen Religion und habe stets an seinen religiösen Ueberzeugungen festgehalten, daher mache jeßt sein Gewissen einen Kampf dur, den jeder gute Bulgare, jeder überzeugte Chrift begreifen werde. Er erkenne voll die patriotishen Gefühle und die Loyalität für die Dynastie an, von denen die Deputirten bei der Vorbringung ihres Wunsches ge- leitet worden seien : er sci durhdrungen von der Wichtigkeit dieses Staatsafts und erfläre, daß er den Wunsch verwirklichen werde, sobald es ibm gelungen sei, die großen Schwierigkeiten weg- zuräumen. Er sei überzeugt, daß er die Frage in kurzer Zeit der Lösung werde zuführen können, welche die Jnteresfsen und Wünsche des bulgarischen Volks erheischten. Die Rede wurde mit enthuftaftishen Kundgebungen aufgenommen; der Prinz verließ unter stürmischen Zurufen der Deputirten den Thronsaal.

Amerika. Depeschen aus Cuba schildern, wie „W. T. B.“ aus Madrid berichtet, die dortige Lage als sehr schwierig.

Afrika.

Nach einer Meldung des „Reuter"shen Bureaus“ aus Kairo hat der egyptishe Minister-Prästdent Nubar Pascha seine Entlassung genommen. Das Gesuch sei mit seinem Ge- sundheitszustand und dem Wunsh nach Ruhe begründet worden, ein politisher Beweggrund liege nicht vor. Zum Nachfolger Nubar Pascha's und zum Minister des Jnnern ist der bisherige Kriegs- und Marine - Minister Mustapha Fehmi Pascha, zum Kriegs- und Marine-Minister der Ober- Jeremonienmeister Abani Pascha e:nannt worden. Weitere Personalveränderungen fanden nicht statt.

__ In Paris eingetroffenen Meldungen aus Tanger zu- folge wäre die Stadt Saffi von 5000 Aufständishen einge- shlofsen; man sei um die Bevölkerung in Sorge.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

__ Das Vergeben der Selbstverstümmlung bebufs Untaug- lihmachung zur Erfüllung der Wehrpflicht 142 Strafgesetz- buchs) wird, nah einem Urthèil des Reichsgerihts, 1V. Strafsenats, vom 28. Mai 1895, {on daducch begangen, daß die Untauglichkeit keine absolute ift, sondern sh nur auf diejenige Dienftart er- ftreckt, zu der der Wehrrflichtige ohne den Eintritt der Verstümmlung tauglich war. . . . Es kommt nicht darauf an, ob das Dienen in einer Arbeiterabt heilung oder in einem der beiden Aufaebote des Landsturms als Erfüllung der Wehrpflicht anzusehen ist. Denn, wie festgestellt ist, war der Angeklagte vor der Verstümmlung ium „aktiven Militär- dienft*, d. h. zum Diensi mit der Waffe im „ftebenden“ Heere taugli, und er hat diese Tauglichkeit beseitigt, si also zu derjenigen Er- füllung seiner Wehrpflicht untauglich gemacht, zu der er ohne die Verstümmlung nah der zu erwartenden Entscheidung der Erfatz- behörden fähig gewesen wäre.“ (1984/95.)

_ Das „Priesterthum“, nicht aber der „Priesterstand it, nach einem Urtbeil des Reichsgeridts, 1V. Strafsenats, vom 5. Juni 1895, eine Einrichtung der christlichwen Kirche. Eine Beschimpfung einzelner oder aller Priester kann demna nicht ohne weiteres als Beschimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche 166 Str.-G.-B.) bestraft werden. Wegen der öffentli geschehenen Aeußerung, daß der Pricster, äußerlich mit einer heiligen Handlung beschäftigt, beimlich üter die Gläubigen lache und ein Heuchler sei, wurde der Thâter von der Strafkammer auë § 166 Strafgeseßbuhs verurtheilt, indem diese die Aeußerung als eine Kundgebung der Verachtung des Priesterstandes erahtete und den Priesterstand als eine Einrichtung der christlihen Kirche auffaßte. Auf die Revifion des Angeklagten hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Der Priefterftand ist lediglich die Gesammtheit der Mitglieder dieses Standes, nicht die Einrich- tung des „Priefterthums.“ Es ift denkbar, daß sämmtliche Mitglieder tes Priesterstantes als verterbt und beuchlerisch bezeichnet werden, während doch die Einrichtung des Priesterthums als ehrwürdig anerkannt wird. Wenn also die Aeußerung des Angeklagten, wie der Vorderrichter annimmt, sich nur gegen den Priefterfiand richtete, so konnte eine Beleidigung gewisser oder aller Priester unter einer Gesammt- bezeihnung angenommen werden, aber niht eine Beschimpfung der Eiurichtung des Priesterthums.“ (1687/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Die Verpflichtung zur chausseemäßigen Unterhaltung einer Chaussee if, nah einem Urtbeil des Ober-Verwaltungs- gerihts, 1V, Senats, vom 24. April 1895, so zu verstehen, daß der Verpflichtete den Weg fo zu unterhalten hat, wie es das jeweilig wechselnde Bedürfniß des öffentlihen Verkehrs erheischt, und demna unter Umständen ebenso sorgfältig, wie städtishe Straßen, pflastern und unterirdisch entwässern muß. Der der Stadt Berlin gehörige Gutsbezirk Boxhagen-Rummelsburg wurde di, Jahre 1889 in eine Landgemeinde umgewandelt, nahdem ee Stadtgemeinde Berlin zu Gunsten der neu zu bildenden meinde u. a. zugesagt _hatte, daß „die Verpflihtung der Stadt- siyeinde Berlin zur haufseemäßigen Unterhaltung und Reinigung der di auffee von Berlin nah Rummelsburg und des Anschlußweges von eter Chaussee nah dem Markgrafendamm vorläufig bestehen bleikt.*“

Auf Grund dieser verpflichtenten Zusage rihtete der Amtévorsteher von Borxhagen-Rummeléburg unter dem 6. Dezember 1893 eine Ver- fügung an den Magistrat von Berlin, in der der Stadt Berlin auf- gegeben wurde, den Anshlußweg von der Chauffee bis zum Markgrafendamm zu pflaftern und die Entwässerung des Wegs theils durch einen Rinnftein, theils durch eine Röbrenleitung zu bewirken. Die Klage der TAublgrmeine Berlin auf Aufhebung dieser Verfügung wurde vom Kreisausshuß abgewiesen. Dagegen erkannte der Bezirksausschuß nah dem Klageantrag. Auf die von den Be- fHagten (dem Amtsvorsteher und der Gemeinde B.-Rummelsburg) ein- gelegte Revision hob das Ober - Verwaltungsgeriht das Urtheil des Bezirksaus\chusses auf und ftellte das Urtheil des Kreisausshufses wieder her, indem es begründend auéführte: „Es steht in der Ver- waltung und Judikatur des öffentlichen Wegewesens außer Zweifel, und es fonnte au einer Verwaltungsbebörde, wie dem Magistrat der Stadt Berlin, nicht unbekannt sein, daß grundsäßlih die öfentlih- „rechtlihe Wegebaulaft die Verpflichtung in sich schließt, einen öffentlichen Weg fo zu unterhalten, wie es das jeweilig webselnde Bedürfniß des öffent- lichen Verkebrs erbeischt. Hätte nun die Verbindlichkeit der Stadt Berlin darauf beschränkt werden jollen, die Unterhaltung des Weges in dem zur Zeit der Gemeindebildung gerade bestehenden chaufseemäßigen Zustande zu bewirken, so wäre damit eine Abnormität in das Wegewesen der neuen Gemeinde hineingetragen tworden, die, wie der Kreiéausshuß zutreffend bemerkt, die übernommene Verbindlichkeit fast entwerthet bätte, da

* vor den Thoren von Berlin mit einem stetig wachsenden Verkehrs-

bedinfniß nothwendig gerechnet werden mußte. Diese somit sachwidrige Beschränkung gleihwokl in der Pof. 6 zu finden, dafür bietet der Gebrau des Wortes „chaufseemäßig*“ keinen An- balt... . Es if als notorisch zu bezeichnen, daß nit nur zahl- reihe Chaufseestrecken, sondern sogar gewöhnlihe Knmmunikations- wege gepflaftert werden müfsen, und zwar nicht weniger sorg- fältig, wie ftädtishe Straßen, um dem auf sie nothwendig angewiesenen öffentlihen Verkehr zu genügen. Seltener mögen unterirdische Entwässerungen von Chauffeestre)dca fein, dies aber nur deshalb, weil das Bedürfniß nach ihnen in der Regel nicht vorliegen wird. Keineswegs bildet aber diese Art ein entscheidendes Merk- und Grenzzeihen zwischen Chauffeen und den für den Anbau fertig gestellten Straßen. Es fann sih daber bier lediglih darum handeln, ob das Bedürfniß des auf den Weg als einen öffentlihen Kommunikationsweg gewiesenen Ver- kehrs die erhobenen volizeilihen Anforderungen rechtfertigt. In dieser Hinsicht hat das Ober - Verwaltungsgeriht kein Bedenken tragen fönnen, dem Urtheil des Kreizausschußes auf Grund des Gutachtens des Land-Bauinspektors L. beizupflihten, zumal die thatsählihen Unterlagen desselben, der ganz außerordentlich große, auf den Weg gewiesene Wagen- und Fußgängerverkehr und seine gänzlih unzu- reichende Entwäfserung, im einzelnen gar nit bestritten oder gar widerlegt sind.“ (IV. 635.)

Das Vermaltungéftreitverfahren über die Recht2gültigkei einer Wahl wird, nah einem Urtbeil des Ober-Verwaltungsgerichts II. Senats, vom §8. Mai 1895, durch den Tod des Gewäh während des Verfahrens, in der Hauptsache beendigt: nur hbin- sihtlih der Koften ist auf Verlangen der zur Kostenzablung ver- urtheilten Partei das noch bei Lebzeiten des Gewählten eingelegte Rechtémittel zum Auêétrag zu bringen. „Der Streit ift in der Hauptsache durch den Tod des M. in dem Sinn erledigt, daß ein diêpositiver, unmittelbar auf die Gültigkeit oder die Ungültigkeit der Wabl gerichteter Auëspruch überbaupt nicht mebr zu ergehen hat. Die Wabl ift dur jenes Ereigniß dergestalt hinfällig geworden, daß ein Ausspruch des vorbezeichneten Inhalts in Bezug auf die Zu- sammenseßung der Stadtverordneten-Versammlung, auf das Eintreten oder Nichteintreten des Gewählten feinerlei rechtlihen Einfluß mehr würde üben fönnen. . . Wenn aber au hiernah der Streit in der Hauptsache für erledigt zu erklären ift, so war dcch die Berufung der Beklagten in dem Zeitpunkte der Einlegung dieses Rechtsmittels noch völlig zuläfsig und die Partei somit bere(tigt, die Berechtigung der angefohtenen Entscheidung au in Ansehung des Kostenpunktes zu verlangen. Dieser Anspruch is dadurch, daß der Recbtéstreit in der Hauptsache später gegenstandéslos geworden ift, niht erloshèn ; und es bedarf zur Entscheidung des Kostenpunktes der Prüfung, ob der Vorderrihter mit Reht zu Ungunsten der Beklagten entichieden t (T 657)

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Weinbau in Preußen 1894.

Ueber die 1894 in Preußen erzielte Weinernte wurden bei Ge- legenheit der Ermittelung der Ernteerträge aus 661 Erbebungs- bezirken (gegen 707 im Vorjahre) Mittheilungen gemacht, die jetzt in der „Stat. Korr.* veröffentliht werden. Hiernah nahm im Staat die im Ertrage stehende, mit Reben bestockte Fläche von 17 292,9 ha gegen 1893 um 36 ha zu. Ein Rückgang derselben zeigte sh in dèn Provinzen Brandenburg und Sachsen (um 15 bezw. 10 ha). Die gleichen Anbauflähen wie im Vorjahre wurden für Posen und Schlefien, eine Zunahme dagegen für Hefsen-Nafsau und Rheinland (9 bezw. 52 ha) nachgewiesen.

_Von dem Ertrage entfielen mehr als neun Zehntel (91,9 v. H.) auf die Provinzen Rheinland (78,3 v. H.) und Hefsen-Nassau (13,6 v. H.), wo sich derselbe fast nur auf die drei Regierungsbezirke Koblenz (49,7 v. H.), Trier (28,0 v. H.) und Wiesbaden (13,4 v. H.) vertheilte. Die gesammte Weinkreszenz dieser Regierungsbezirke ergab 268 936 hl (oder 91,1 v. H.) gegen 354 664 hl (92,7 v. H.) im Vorjahre; fie nahm in Koblenz um 8,1 v. H. der Gesammternte zu, ging aber in Trier um 9,5 und in Wiesbaden um 0,2 v. H. zurück. Ein bemerkenswerther Weinbau findet ferner noch in den NRegierungébezirken Merseburg und Liegniß ftatt. Hier wurden 1894 von 789 bezw. 1429 ha 11 135 bezw. 10517 1 gefeltert.

Der Gesammtertrag von 295 297 h1 für den Staat ergiebt im Vergleih ¿u dem des Vorjahres einen Ausfall von 87 230 h1, durchshnittlih 17,08 h1 vom Hektar gegen 22,17 hl im Vorjahre.

Von der im Ertrage stehenden Weinbergéfläche und dem Ertrage derselben entfielen im Berichtsjabhre

eine ein

im Ertrage Ernteertrag ftebende Fläche überhaupt vom

von Hundert- von Hektar die Provinzen ha theile hl

i a e c SIEE 2,5 1650 382

Posen a 2 O 7 14 473 Schlesien 4 LADIO o 10517 7,36 Sawsen . e TOOA 6 14359 1428

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Dei. 29270 i 40233 13,74

i Nheinland 115926 231224 19,95 die Regierungsbezirke

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osen . 14 O Liegniß . 10517 7,36 Merse5urg 11136 14H Erfurt 224 32,00 Caffel 620 7,38 Wiesbaden 39613 13,93 Koblenz 146737 18,95 Köln 13. L90l 840 Tee 20 82586 22,83 Aachen . 0 0 0

Alters- und Invaliditäts-Versicherung.

Bei der Versicherungsanstalt Baden sind im Monat Oktober 1895 232 Rentengefuche (79 . Flters- und 153 Invaliden- rentengesfuhe) eingereiht und 174 "enten (47 + 127) be- willigt worden. Es wurden 54 G='uche (16+ 38) abgelehnt, 125 (43 + 82) blieben unerledigt. Außerdem wurden im schieds- gerihtlihen Verfahren 4 Snvalidenrenter ‘uerkannt. Bis Ende Oktober

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find im Ganzen 9824 Renten (5213 Alterë- und 4611 Invaliden- renten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 2863 (1427 + 1436), sodaß auf 1. November 1895 6961 Rentenempfänger vorhanden waren (3786 Alters- und 3175 In- validenrentner).

Verglichen mit dem 1. Oktober 1895, hat \sich die Zahl der Rentenempfänger vermehrt um 104 (10 Alters- und 94 Invaliden- rentner). Die Rentenempfänger beziehen Renten im Gesammt- jahresbetrage von 872 073 Æ 5 A (mehr seit 1. Oktober 1895 13211 A 66 4). Der Jahresbetrag für die im Monat Oktober be- willigten 47 Altersrenten berechnet fi auf 6283 A480 F und für 131 Invalidenrenten auf 16 423 M 80 A; somit Durchschnitt für eine Alterêrente 133 4 79 4, für eine Invalidenrente 125 4 37 . (Für sämmtliche bis 1. Januar 1895 bewilligten Renten betrug der durchshnittlihe Jahresbetrag einer Altersrente 129 4 50 4, einer

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Invalidenrente 118 Æ 9 4.)

Zur Arbeiterbewegung. _ Aus Leipzig berichtet die- „Lpz. Ztg.*, daß die dortige lokale Vrganijation der Gummiarbeiter sh zu Gunsten des (sozial- demokratishen) Zentralverbands auflösen werde.

__ Vier in Berlin hat eine Versammlung der Metallarbeiter, wie die „Post“ meldet, eine Kommission von sechs Mitgliedern ge- wäblt, die über die Vershmelzung der lokalen mit der zentralen Vrganisation der Metallarbeiter berathen soll. In einer allgemeinen Buchdruckerversammlung wurde am Sonntag folgende Ent- [{chliezung angenommen: Die Versammlung ersucht alle Buchdrucker, die in Drudckereien arbeiten, wo der Tarif nur halb oder theilweise bezahlt wird, Stellung zur Durchführung des Tarifs zu nehmen. In solchen Drudckereien jedech, wo gem!schte Bersonale stehen, ift es vorher notk- wendig, eine Offizins-Versammlung des gesammten Personals statt- finden zu laffen.

Aus Glasgow wird dem ,W. T. B.“ zur Lohnbewegung der Schiffsbauarbeiter berihtet: Die Aussichten auf Bei- legung des Ausftandes haben ih gebessert. Es wird gemeldet, daß auf die Firma Thompson von der Admiralität mit dem Hinweis auf die nothwendige Fertigstellung gewisser Arbeiten eingewirkt werde.

Kunst und Wissenschaft.

Gestern verstarb nach längerer Krankheit der Verlagébuchbändler Profeffor Johann Ludwig Gustav Langenfscheidt bierselbft , der Begründer der nach ihm und Charles Touffaint (geft. 1877) benannten Methode zur Erlernung fremder Sprachen. Der Verstorbene, dem 1874 der Profefsortitel verliehen worden if, war im Fahre 1832 zu Berlin geboren und erlernte ursprünglih das faufmännishe Gewerbe. Er hatte nur mittlere Shulen besucht und war im übrigen Auto- didakt, Sein hervorragendes Sprachtalent, das er auf größeren Reifen nah England, Frankreich und Jtalien entdeckte, machte er zuerst nußbar in den gemeinsam mit seinem obengenannten Freund und Lehrer Touffaint herauêgegebenen „Unterrihtébriefen zur Er- lernung der französishen Sprache“, die er, weil fein Bubbändler sh dafür fand, mit färglihen Mitteln im Selbstverlage berauSzugeben genöthigt war. Dann folgten bald Unterrichts- briefe für andere Sprachen. Durch den Erfolg angesporrt, nahm er hbieráauf die Schaffung weiterer Hilfämittel für das neuere Spracstudium in Angriff. Vor allem verdient in diefer Hinsicht

„Encyklopädishe Wörterbuh der französishen und deutschen rache“ bervorgeboben zu werden, für dessen Bearbeitung er Karl chs in Brandenburg gewann; das entsprechende Werk für die ishe Sprache, auf das Professor *Nuret eine s{hon mebr als zwanzigjährige Arbeit verwendet bat, ift noch im Entstehen begriffen. Auch die anderen im Langenscheidt’shen Verlage erschienenen leriko-

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grapbishen Werke genießen wegen der fritishen Sorgfalt, mit der sie

bearbeitet find, bei den Neu-Philologen einen woblbegründeten Ruf.

LanDd- und Forftwirthschaft,

Washington, 11. November. (W. T. B.) Der amtliche Ernteberiht des landwirthshaftliben Bureaus für den Monat November giebt nah vorläufigen Schätzungen den Ertrag von Mais auf 26,2 Busbel auf den Acre an, die größte Ernte, welche je gemaht wurde; an Buchweizen auf 20,1 Busbel, Kartoffeln 100,7 Busbel, Taback 743 Pfd., Baumwolle 155,6 Pfd. Robfaser per Acre. Nach verschiedenen Berichten ist die Baumwollernte nur halb so groß, weil fie durch die Dürre sehr gelitten hat und theil- weile vernihtet wurde.

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrung®- Maßregeln.

S f Portugal. : _ Dur Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ift der Hafen von Pará seit dem 5. v. M. für holeraverseuht

erflärt worden.

Handel und Gewerbe.

__ Die „NRhein.-Westf. Zig.“ meldet: Die linksrheinische Gruppe des Vereins deutsher Eisenindustrieller bes{loß am 30. Oktober in Bingen, dem Vorgehen der bessen-nassaui!chen Gruppe entsprechend, einen Aufichlag von 10 # auf die Tonne für Gußwaaren eintreten zu lassen. In einer am 2. November in Dortmund abgehaltenen Versammlung der nieder- rheinisch- westfälischen Gruvpe wurde veshlossen, die Guß- waarenpreise von dem gedachten Tage an um 2 Æ für 100 kg zu erböben. Der ostdeutsch-sächsische Hüttenverein bat in Verfolg seiner am 21. und 22, Oktober in Dresden gefaßten Beschlüsse sich dabin entshieden: 1) Infolge der allgemeinen Preissteigerung der Rohmate- rialien die Preise für Handels-Robguß aller Art um 1 A für 100 kg zu erböben; 2) infolge der seit längerer Zeit andauernd festen Lage des Robeisenmarkts und der eingetretenen Preisfteigerung der Rob- materialien, in Verbindung mit der gefteigerten Nachfrage, die be- stehenden Nettopr‘ise für emaillierte Waaren um 5°%/% zu erhöhen und den Rabatt für emaillierte Tovyfwaaren vorläufig um 3 9% herab- zuseßen.

Die Genz#talversammlung des Annener Gußstablwerkes beschloß, den Bitriebsverlust des Verwaltungsjahres 1894/95 im Betrage von 1435 4 sowie die Abschreibungen dem Reservefonds zu entnehmen, ettheilte Entlastung und wählte das ausscheidende Mit- glied des Aufsich;sraths wieder.

In de: gestrigen Generalversammlung der Sächsischen Webstublfaërik (Louis Schönherr) wurden die Anträge der Verwaltungso: zane einftimmig genehmigt, dem Vorftand wurde Ent- lastung ertbeilt und die Vertheilung einer Dividende von 16 Prozent = 48 M für jede Aktie beschlofsen.

Aus Basel meldet die „Frkf. Ztg.": Nachdem der Ver- waltungsrath des Baseler Bankvereins in seiner Sißzung vom 9. d. M. und derjenige des Züricher Bankvereins geftern das getroffene Uebereinkommen über die Vereinigung beider Institute unter der neuen Firma „Baseler und Züricher Bankverein“ genehmigt haben, follen sofort Generalversammlungen beider Banken zur _ Genehmigung der getroffenen Abmachungen einberufen werden. Der Baseler Bankverein wird zu- gleih sein Aktienkapital auf 30 Millionen Francs erhöhen. Die Vereinigung erfolgt auf der Grundlage, daß fünf Aktien des Züricher Bankvereins gegen vier Aktien des Baseler Bankvereins ymgetausht werden. Der geseßliche Hauptsiz der Gesellschaft wird Basel; Ge- shäftssitze bestehen in Basel und in Zürih. Von der seitherigen Ver- waltung des Züricher Bankvereins werden fünf Mitglieder als Ver- waltungéräthe in das neue Inftitut übertreten.

In dem Konkurse des Optikers Paul Dettmann zu Helsingfors ift, wie das Kaiserlih deutshe Konsulat zu Helsingfors mittbeilt, der gerihtlihe Prüfungêtermin, welcher vor dem Rathhaus- geriht zu Helsingfors ftattfindet, auf Donnerstag, den 12. Dezember d. I., 11 Uhr Vormittags, feftgeseßt worden.