1895 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Fortseßung dex Gewinne im Werthe von je 5 Mark.

Loos

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

M Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 4. Alle Post-Anstalten nehmen Besteliung an ; i

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Die Gewinne werden nur gegen Einhändigung der betreffenden Loose werktäglih von 9—1 Uhr der Reihenfolge der Loos-Eingänge nach durch das Bankhaus Carl Heintze in Berlin W., Unter den Linden 5, ausgeliefert oder auf Rechnung und Gefahr des Gewinners in Nufbewahrung genommen. Gewinn-Pferde müssen innerhalb 10 Tagen nach der Ziehung abgeholt sein, andernfalls dieselben in öffentlicher Auction für Rechnung

Insertionspreis für den Roum einer Druckzeile 30 4. | Juserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin Z3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

für Serlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition * 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelue AHummern kosten 25 4.

des Gewinners verkauft werden dürfen. Gewinner aufdewahrt. Die Versendung der Gegenstände an auswärtige Gewinner geschieht durh Herrn Carl Heintze, Berlin W.

Berlin N.W., den 9. WUovember 1895.

Schadow-Straße 8,

Der Erlös der verkauften Pferde sowie alle anderen Gewinne werden bis zum 25. December 1895 für den

Das Comité

i. D.: Freiherr von Buddenbroc,

Ich kaufe Die grossen goldenen Kaiser - Frieérich - Münzen im Werihe von 190 M. für 90,— Die goldenen Drei - Kaiser - Münzen u d s » «10 Die silbernen Kaiser Friedrich - Rinzen s Die Silbernen hippologischen Münzen is

Genehmigt durch Allerhöchste Entschlieszung vom 19, Anuanust 1895,

Grosse I lasscn-LoitCcrie

zur Restaurirung der Lamberti-Kirche in Münster. 210600 Loose und 15642 in drei Klassen veritheilie Gewinne und 1 Pränie.

Zweite

Berliner Pferde-L

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1 Zuchthengst im Werthe von . . , 1 Gold-Säule mit hippologischen Emblemen Î ZUCOENENESL im Werte Von »ck s Gn as 1 comp!l. besp. Equipage mit vier Pferden . i Zweigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr 1 Zweigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr 1 1raber Ccompl. besp. O Bugev - . 1 Zuchtstute mit einem Fohlen . a 2 Reitpferde, gesattelt und gezäumt (Damen- nO ee S e e - e 1 Zuchtstute mit einem Follen. . . L ZAUCHLSHIE Mt Ce O. - «ch4 eine Zuchtstute von je 8509

eine Zuchtstute von je

ein Luxuswagen von je

ein Luxuswagen von je

eine Zuchtstute von je

ein Luxuswagen von je

» je ein Luxuswagen von je

500 Gold. Kaiser Friedrich - Münzen à 10900 „, Drei-Kaiser- Münzen à 20 2000 Silb. Kaiser Friedrich - Münzen ä 5 2000 ,„ hippologische Münzen à 5

5530 Gewinne im Gesammtwerthe von

j E Klass. | IITI. Klasse Ziehung in Münster | Ziehung in Münster vom 12.—14. März 1896.

am 14, December 1895, | S E Preis eines ganzen Looses 3 Mark | Preis eines SANZEN LOOSCS 4 Mark.

Gev7. à 30900 300980 Nark | Grösster Gewinn ist | im glücklichsten Fall 209 DEO Mark.

à 10909 10090 ,„ a 5009 59000 , s Les a " 1 Prämie von 200 009 = 200 0089 H. 1000 20900 ¿ | 1 Gewinn à 199600 = 109000, 500 z 50000 = 50000, 100 1000 à 40009 = 409089 , a9 1900 » à 830000 = 30000, 100 20 2009 , 29009 = 29200, 2800 à 8 = 22400 » à 15060= 15000, 20099 Gewinne = 88400 Mark | Gewinne 10090 = 39099 s z 5000 = 209000, L 4000 = 16000 , Z 3000 = 15000 , Preis eines ganzen Looses 3 Mark 25 2090= 290 000 53 t faoos = fooeg 7 À 600 = 20000 7 ; " 9 F 9 M 0 M 12000, "” 9 A 99 M Mo 5 2 io O d 29 E 59 | 309 302090 L N 40 = 4000960 L | i i 20= 4009089, | a 15= 82500, h | | |

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TI. Klasse. Ziehung in Münster | am 16 Januar 18986,

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9echie Prämie von 200 000 ark.

Welcher von diecsen 32 Hauptgewinnen zuletzt

Gew.

00“ D- M M- M“ M- M s M p

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100 2000 3000 Gewinne = 1171600 Mark 9642 GEWINREC und 1 Prämie Ra 859 500 F,

| | | 50 A000. | Original-Loose L. Klasse à § Hark, Porte und Gewinnliste 39 Pfg.

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Original-Loose à 1 Mark, 11 Loose für 10 Mark, Porto und Liste

sind in allen

zu haben.

Verlag von Carl Heinze, Berin W.

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Ziehung in Berlin am i4. und 15. Februar 1896.

30 000 M 25 060 , 15 090 120699 , 192900, 8 099 709069 , 5 909

5 909 25990 42609 , 7029 , 2 099 , C00 , 5 000 80208 5400 , 2 608 ,„ 50 0608 , 20 009 , 10008 1098089

260 908 M.

20 Pf. exira

acate kKenntlichen Loos-Handlungen

Druck: Dudek & Co., Berlin N., Chaufßeestr. 59

M 27D.

E

Berlin, Sonnabend, den 16. November, Abends.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Geheimen Registrator im Finanz - Ministerium, Ge- heimen Kanzlei-Rath Rüger den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, :

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Eberhard zu Hanau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Landgerichts-Präsidenten, Geheimen Ober-Justiz-Rath Schultheis zu Marburg den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem emeritierten Hauptlehrer Schoelzel zu Henners- dorf im Kreise Reichenbah den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse,

dem evangelischen Lehrer, Küster und Organisten Hogrefe zu Barszcamp im Kreise Bleckede und dem emeritierten Lehrer

itter zu Geiersthal im Fürstenthum Schwarzburg-Rudol-

ftadt, bisher zu Kannawurf im Kreise Eckartsberga, den Adler E Inhaber des Königlihen Haus-Ordens von Hohenzollern, owie

dem Gefangen-Aufsecher a. D. Freytag zu Senftenberg im Kreise Kalau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : aus Anlaß der ftattgehabten Einweihungsfeier der evan- gelischen Kirche zu Kurzel folgenden Personen Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem evangelishen Pfarrer und Präsidenten des reformierten Konsistoriums Braun zu Meß:

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Bauunternehmer Weis zu Lessy:

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Regierungs- und Baurath Tornow zu Meß, dem Pastor Dr. Gerbert zu Saarburg, und dem Kreis-Direktor des Landkreises Mes, Regierungs-Rath Gundlach:

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

dem Schreiner- und Zimmermeister Karl Conrad junior zu Kaiserslautern,

dem Orgelbauer Haerpfer zu Bolchen,

dem Pastor Ungerer zu Kurzel und

dem Musik-Direktor Schmid zu Met; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Bautechniker Haafe zu Kurzel,

dem Schlossermeister Kriß ner zu Scy,

dem Rentner Pilla zu Kurzel,

dem Maurermeister Simon zu Meß und

dem Bürgermeister Maguin zu Kurzel.

Geheimen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An-

legung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnjfignien zu ertheilen, und zwar :

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrehts-Ordens: dem General - Direktor der Land-Feuer-Sozietät für das Herzogthum Sachsen, Geheimen Ober-Regierungs-Rath a. D. artels zu Merseburg: :

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Spiller von Hauenschild zu Kosel, dem Chef der Kriminal - Abtheilung der Hamburger Seer, Hauptmann der Reserve des Füsilier-Regiments neral - Feldmarshall Prinz Albreht von Preußen (Han- noversches) Nr. 73 Roscher zu Hamburg und dem Polizei-Hauptmann Haccius zu Berlin;

der Königlih württembergischen Karl-Olga- Medaille für Verdienste um das Rothe Kreuz: dem Oberamts-Wundarzt, Men BiE erster Klasse der Reserve des Sanitäts - Korps Dr. Teufel-Cusin zu Tutt- lingen in Württemberg; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich braunshweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Divisions-Auditeur und Justiz-Rath a. D. Ritter zu Hannover;

der Ritter-Jnsignien erster Klasse des Hergog t anhaltishen Haus-Ordens Albrecht's des Vären: dem Major a. D. Model zu Halle a. S. und dem Herzoglich anhaltischen Steuer-Jnspektor, Haupt- mann a. D. Marci zu Dessau; 4

des Ritterkreuzes ersier Klasse des Herzogli

sahsen-ernestinischen Haus-Ordens:

_dem Privat-Baumeister, nichtftändigen Mitgliede des Reichs-Versicherungsamts und Mitgliede des Hauses der Ab- geordneten Felis ch zu Berlin:

des Fürstlih schwarzburgischen Ehrenkreuzes

erster Klasse: dem Kur- und Badepolizei-Kommifar, Obersten a. D. von Willich zu Ems;

ferner :

der Kaiserlich russishen, am Bande des St. Stanis- laus-Ordens zu tragenden goldenen Medaille: dem Kaufmann Koch in Wiesbaden ;

der Kaiserlich russishen, am Bande des St. Stanis- laus- Ordens zu tragenden silbernen Verdienst- Medaille mit der Aufshrift „für Eifer“: dem Kirchendiener und Küster an der russishen Kirche in Wiesbaden Beer: des Ritterkreuzes des Kaiserlich Franz Joseph-Ordens: dem Ersten Beigeordneten Shüll zu Düren; des Großherr lich türfishen Osmanié-Ordens vierter Klasse: dem Polizei-Hauptmann Haccius zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold-Ordens: dem Polizei-Direktor, Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern Eckhardt zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Danebrog-Ordens: dem Polizeimeifter Davids zu Schleswig: der Königlich dänishen Belohnungs-Medaille in Silber: dem Shußmann Wahlen zu Wiesbaden: der Königlich dänischen goldenen Medaille:

dem Kutscher Nordmann und

dem Lakaien Reimers, beide zu Juehoe, \. Z. in Diensten Jhrer Hoheit der verstorbenen Prinzesfin Louise von Schle8wig-Holstein- Sonderburg-Glücsburg; sowie

der vierten Klasse des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivar's: dem Unter-Lieutenant zur See der Reserve des See- offizierkorps Kniep zu Hamburg und dem Bautechniker Damit zu Frankfurt a. O.

osterreihishen

Deutsches Rei.

Landespolizeilihe Anordnung.

Aus Anlaß der Einschleppung der Maul: und Klauen- seuhe in den Regierungsbezirk Liegniß durch aus weiter Ferne usammengebrachte Viehtransporte ordne ih auf Grund des S 20 Absatz 2 des Reichs-Viehseuchengesezes vom 23. Juni 1880 (1. Mai 1894) für den Umfang des Regierungsbezirks und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bis auf weiteres an, was folgt:

S L

Alle von Händlern oder Unternehmern auf der Eisenbahn in den Regierungsbezirk Liegniß eingeführten Viehtransporte, welche niht zur Ueberführung in ein Schlachthaus bestimmt find, dürfen niht eher vom Bahnhof (der Bahnstation) ent- fernt werden, bevor sie niht von dem beamteten Thierarzt untersucht und für gesund befunden worden find.

S 2

Falls die eingeführten Transporte fmehrere Tage zum Verkauf gestellt werden, ist die Untersuhung durch den be- amteten Thierarzt am 3. und am 6. Tage zu wiederholen.

S = Sobald bei der thierärztlihen Untersuhung unter einem Transport auch nur ein mit der Seuche behaftetes oder der- selben verdähtiges Thier gefunden wird, is der ganze Trans- port in geeigneten Räumen unter polizeilihe Beobachtung zu stellen. S4

Die Kosten der thierärzilichen Untersuhung hat der Unter- nehmer zu tragen. S. S D. L L P e S gegen vorstehende Bestimmungen werden gemäß S 328 des R.-St.-G.-B. bestraft.

1895.

S 6. Die Anordnung triti mit dem Tage ihrer Veröffentlihung in Kraft. Liegniß, den 8. November 1895. Der A Regierungs-Präsident. r. von Heyer.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Ein- nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schluß des Monats Oktober 189 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen hat dem Königlich Vrinzlichen Domänenpächter Rudolph Dobberstein zu Dominium Skießz bei Flatow den Charakter als Königlih Prinzliher Ober- Amtmann gnädigst verliehen.

Minisierium der ôöffentlihen Arbeiten.

Dem Bauinspektor Lehmann in Danzig ist die neu errichtete fiändige Bauinspektorstelle bei der Königlichen Polizei- Direktion daselbst verliehen worden.

Der im Bercich der Königlichen Rheinstrombauverwaltung u Koblenz angestellte Maschinen-Jnspektor Grimm ist von Pacharai nah Bingerbrück verseßt worden.

Minifterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Dr. Theodor Gleiniger ist der Titel „Ober- Bibliothekar“ beigelegt worden.

Minifterium für Landwirthshaft, Domänen und Forsten.

Nachdem es unter Anwendung energischer, der Landwirth- schaft zur Last fallender Tilgungsmaßregeln allmählih ge- lungen war, die Maul- und Klauenseuche in Preußen bis auf wenige sporadishe Fälle zu unterdrücken, gewinnt diese Seuche in neuester Zeit in den südlihen und westlichen Theilen des Staats wieder an Ausdehnung. Es muß daher mit Energie und Umsicht darnach gestrebt werden, eine weitere Verbreitung der für die Viehbesizer mit so vielen Schäden verbundenen Seuche zu verhüten und dieselbe in den wenigen Kreisen, in welhen fie neuerdings epizootisch auftritt, mit thunlihster Beschleunigung zum Er- [oschen zu bringen. Es wird für diesen Zweck ausreichen, die bezüglihen Vorschriften der zur Ausführung des Reichs- Viehseuchengesezes erlassenen Bundesraths - Jnstruktion vom 27. Zuni d. J. strenge zur Ausführung zu bringen, und ih behalte mir vor, dieserhalb noch besondere Verfügung zu erlassen. e +

Je größer aber die Opfer sind, welche bei der Bekämpfung der Seuche den preußishen Viehbesizern auferlegt werden, umsomehr muß darauf Bedacht genommen werden, die Zu- führung neuen Anstekungsstoffs aus dem Auslande zu ver- hindern. Die Gefahr solher Zuführung mit der fteigen- den Einfuhr von Milch aus Holland und Belgien ift zur Zeit eine erhebliche, da die Seuche in diesen Nachbar- ländern seit längerer Zeit in mehr oder minder weiter Aus- dehnung herrscht und ste erfahrungsmäßig durch Milch sowie durch die Gefäße, in welhen die Milch zur Versendung ge- langt, häufig vershleppt wird. Euer Hohwohlgeboren ersuche ih daher, unverzüglih auf Grund der Bestimmungen in Z 7 des Reichs-Viehseuchengesezes und des S 3 des dazu ergangenen preußischen Ausführungsgeseßes vom 12. März 1881 eine An- ordnung zu treffen und zu veröffentlichen, durch welche die Einfuhr von Milch bis auf weiteres verboten wird.

Sollte in einzelnen Grenzbezirken durch das Einfuhrverbot für die nächste Zeit cine so erheblihe Steigerung des Preises der Milch zu befürchten sein, daß die arbeitende Bevölkerung nicht im stande sein würde, die für ihren Haushalt unent- behrlihe Milch zu beshaffen, dann ermächtige ih Euer Hoch- wohlgeboren, für solhe Bezirke ausnahmsweise die Einfuhr von aufgektohter Milch einstweilen zuzulaffen. j

Von der erlassenen Anordnung sind alsbald je drei Exemplare mir und dem Reichsamt des Jnnern zu über- senden: auch ist den betheiligten Steuerbehörden das Erfor- derliche mitzutheilen.

Berlin, den 11. November 1895. h

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An die Königlichen Herren Regierungs-Präfidenten zu Aurich, Osnabrück, Münjter, Dässeldorf, Aachen, Trier.