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Si. Petersburg, 21. November. Auf der Newa ging en Schlammeis. Aus Schlüfselburg wird Gis im Ladoga- e
e gemeldet. Theater und Musik.
Konzerte.
Am Montag gab der Kotzolt’\che Gesangverein (a cappolla) unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Leo Zellner in der Sing - Akademie einen Liederabend, der mit zwei Madrigalen von Palestrina eröffnet wurde. erauf trug der Verein noch drei „Rom - Lieder“ von G. Vierling (fünf- und sehsftimmig), zwei neue Chorlieder von Humperdinck und Kuczynski und bekanntere mehrftimmige Lieder von M. R M. Heinrich und M. Blumner vor. Die schon früher hervorgehobene Schönheit des Stimmfklangs, wie die feinsinnige Schattierung des Vertrags be- währte der Verein auch an diefem Abend wieder. Der Solo- fängerin Frau chmidt - Steenebrügge (Mezzosopran) ge- langen am besten „Sulecika*“ von Schubert und „Neue Liebe“ von Rubinstein. Eine willkommene Abwechselung zwischen - den Ge- fängen boten die fünstlerish vollendeten Violinvorträge des Prof. Fritz Struß, dessen selbstkomponierte „Waldesflimmen“ und „Schnee- floden“ taushenden Beifall fanden, der auch sämmtlichen Chorliedern zu theil wurde. Die energische und umsihhtige Leitung des Herrn Leo Zellner verdient noch besonders lobend hervorgehoben zu werden.
Gestern veranstaltete die hier niht mehr unbekannte englische Dies Mary Mildred Marsh im Saal Bechstein einen
lavier-Abend. Sowohl in den Variationen von Brahms op. 21 Nr. 1, wie in Beethoven's Es-dur-Sonate op. 31, Nr. 3 und in be- kannteren Stücken von Chopin und Liszt bewährte Je ihre sorgfältig geshulte Technik und guten Anschlag; nur blieb noch eine freiere und lebendigere Vortragsweise zu wünschen. Das Publikum spendete an- erkennenden Beifall. :
Zu gleicher Zeit ließ sh im Saal der Sing-Akademie der treffliche Violinvirtuose Charles Gregorowitsch, welcher soeben von einer längeren Kunstreise heimgekehrt ift, im Verein mit dem Philharmonischen Orchester hören. Er glänzte wiederum durch die Leichtigkeit in der Ueberwindung aller erdenklihen teh- nishen Schwierigkeiten und durch die Klarheit des Vor- trags, die in dqsndelssohn’s E-moll-Konzert, in Wieniawski's Violin-Konzer® ä der brillanten „Carmen“-Phantasie von Sara- sate vortrefflick Geltung kamen. Nach rauschendem Beifall und Hervorruf ents{chloß sich der Konzertgeber noch zu einer Zugabe. Das Orchester unter Leitung des Professors Mannstädt war korrekt und diskfret in der Begleitung und velyeninte sh außerdem an dem Konzert mit der „Figaro*-Ouvertüre von Mozart und dem Vorspiel zu „Loreley* von M. Bruch in vortreffliher Ausführung.
Im Königlihen Opernhause wird morgen Adams kFomishe Oper „Der Postillon von Lonjumeau“ unter Kapellmeister Sucher?'s Leitung gegeben. Den Chapelou s\ingt Sommer, die Magdalene Fräulein Dietrich. Hierauf folgt das Ballet „Phantasien im Bremer Rathskeller“, in welhem die Damen Dell? Era und Urbanska auftreten.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen die erste Aufführung des Lustspiels „Besonderer Umstände halber“ von Olga Wohlbrück ftatt. Die Rollenbesezung lautet: Kurt von Recken: Herr Puschian, Klotilde: Frau Conrad, Steindorf : Herr Arndt, Kitti Feldern :
râulein von Mayburg; das Stück if von Herrn Ober-Regifseur
rube in Scene gefeßt. Dann folgt das dreiaktige Lustspiel „Frauenlob“ von Rudolf Lothar, in welhem die Damen Hoppe, Hausner, von Hochenburger und die Herren Klein, Volliner, Keßler, Molenar, Herßter in den Hauptrollen beschäftigt sind. - /
Die Direktion des Berliner Theaters hat bei Feststellung des Spielplans für die Weihnachtszeit au, in Wiederaufnahme einer älteren Berliner Tradition, die Aufführung eines Kinderstücks in Ausficht genommen und dazu das Zaubermärchen „Prinzessin Goldhaar“ von Ludwig Raupp gewählt.
Für die Gastvorstellungen von Felix Shweighofer im Lessing- Theater ist der folgende Spielplan festgeseßt worden: Am Sonnabend,
den 30. d. M., wird der Künstler, der seit so langer in Berlin niht mehr aufgetreten ift, in dem Vo es’ Nullerl* sein Gast- spiel eröffnen und die giene Rolle am Sonntag, den 1. Dezember, owie am Dienstag, den 3. Dezember, wiederholen. Jn allen drei
ufführungen dieses beliebten Volksftücks wird Jenny Groß die Rolle der Gabi darstellen, die sie seinerzeit in Wien freiert hat. Am Mittwoch, den 4. Dezember, seßt Felix Schwei feier sein Gast- spiel in dem Schwank „Fifi“ von Meilhac und évy fort und wiederholt diese Novität an seinem fünften und leßten Gaftspielabend, am rel, den 6. Dezember. Zur Bequemlichkeit des Publikums ist die Einrichtung getroffen, daß die Billets für sämmtliche fünf Gastspielabende vom Montag ab an der Tageskafse des Lessing- Theaters abgehoben werden können.
Im Schiller-Theater findet die ursprünglih für Sonnabend m n des Sie, en Schriftsteller-Jubiläums von Rudolph Kneifel angeseßte Aufführung seines Preis-Luftspiels „Die Tochter Belial's* erft am Montag ftatt.
In dem Wohlthätigkeits-Konzert ans Besten der Armen und Kranken der Marien-Gemeinde, welches Fräulein Henriette Liebert am Sonnabend, Abend 74 Ubr, dem Vorabend des Todtenfeft-Sonntags, in der Marien- Kirche giebt, follen Quartette und Solokompositionen für Violine, Violorcello, Harfe und Orgel durch die Herren Felix Meyer, Frit Maneke, Franz Pönig und Otto Dienel zur Aufführung kommen, auch werden die von der Konzertgeberin und dem Regierungs-Rath
errn Chrzescinskfi vorgetragenen Gefänge von den genannten Künstlern egleitet werden. Einlaßkarten zu 3, 2, 1 4 und 50 „-Z sind bei Bote u. Bock, Leipzigerstraße 37, beim Küster Herrn Lehmann, Bischofftraße 5, und in der Sakriftei der Kirche zu haben.
Mannigfaltiges.
Ihre Majeftät die Kaiserin und Königin hat die Aller- hödbfttersellen überreihte Geburtstags - Glüdfwunsch - rene der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin mit folgendem Dankschreiben beantwortet : l :
„Den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin sprehe Ich Meinen herzlichen Dank aus für die. freundlichen Glückwünsche, welche dieselben Mir zu Meinem Geburtstage in einer sinnreich und kunftvoll aus- gestatteten Adresse überreiht haben. Daß die großen Erinnerungen dieses Jahres in unserer Reichshauptftadt in so erhebender und patriotisher Weise, vor allem durch die Einweihung der drei \chöônen Gedächtnißkirhen, besonders der Kaiser Wilhelm- Gedähtnißkirhe gefeiert werden FTonnten, daran haben auch die Mitglieder der Kaufmannschaft, welhe zu dem Ge- lingen der berrlihen Bauten opferbereit beigetragen und mitgewirkt haben, ein hervorragendes Verdienft. Zur befonderen Freude gereicht es Mir auch, daß Ich überall da, wo es sih um die Fürsorge für
das religiöse und sittlihe Gedeihen unseres Volks handelt, von den -
Mitgliedern der Kaufmannschaft unterstüßt werde. Ih danke Ihnen dafür in des Kaisers und Meinem Namea und werde das Gedeihen des Haydels und der Gewerbe ftets mit aufrihtigem Interesse be- gleiten. ‘ Neues Palais, den 11. November 1895. Augufte Victoria. I. R.“
Auf der Tagesordnung der geftrigen Sizgung der Stadt- verordneten ftand ein Antrag des Stadtv. Dinse: „Die Ver- sammlung beschließt, den Magistrat um Auskunft darüber zu er- suchen, welhe Schritte er gethan hat oder zu thun gedenkt, um die Geschäftsleitung der Berliner Gewerbeausftellung von 1896 zu einer der Stadt Berlin würdigen Durchführung dieses Unternehmens, für welches die Stadtgemeinde so L Aufwendungen gemacht hat, zu ver- anlafsen.* Der Antragsteller zog denselbenjedoch vor Beginn der Berathung zurü, da ter Antrag inzwischen durh den Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses der Gewerbeausftellung, diefe Abends zu beleuchten, gegenstandölos geworden war. — Hierauf genehmigte die Versammlung die vom Magistrat geforderte Erweiterung der zur Müllvershiffung errichteten Einladestelle an der Oberspree, nachdem von mehreren Stadtverordneten Klagen über die gegenwärtige Müllabfuhr erhoben
debehörden euerausshufses der I für sbezirk Berlin zy Vorlage wegen Einsezun
Deputation zur Gewecbefteuer foll dadur werden, daß die Versammlung in ihrer nächsten Sißung zehn Mitglieder zu dieser Deputation wählt. — Schließlich wurde der dringlihe Antrag Singer und Genossen : „Den Magiftrat um Auskunft zua erfuhen, auf welhe Ursachen die jüngst aufgetretene Verunreinigung des Tegeler Leitungswafsers zurückzuführen sei und welhe Vorkehrungen er zu treffen gedenkt, um solhen Vor- kfommnifsen für die Zukunft vorzubeugen,“ abgelehnt, nahdem betont werden war, dan Men jeßt alles geschehe, um derartigen Zufällen
vorzubeugen. — Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung.
St. Petersburg, 21. November. Gestern wurde, wie „W. T. B.“ meldet, in Gegenwart des deutshen Botschafters Fürften von Radolin sowie zahlreicher Geistlichen und Aerzte die Entbin- dungsanfstalt der evangelischen Gemeinden von St. Peters burg eingeweiht. Die-Ansftalt verdankt ihre Gründung der An- regung des Vize-Präsidenten des General-Konsistoriums Pastors Freifeldt und des Oberarztes Dr. Wiedemann. Zu der Feier waren zahlreihe Blückwunsch-Telegramme, darunter auch folche von dem Finanz- Minifter Witte und demVerweser des Ministeriums des Innern Goremykin sowie dem Präsidenten des General-Konsistoriums Baron Uerküll ein- gegangen. Die Anstalt ift zunächst für 400 Pläße eingerihtet; mit der Zeit hofft man dieselbe wesentlih vergrößern, eine gynäkologische Abtheilung, eine Hebeammenschule und eine Ammenanstalt ciubitüten zu können. Das Stadthaupt Geheim-Rath Ratkow-Roshnow über- brate die Glückwünsche der Stadtverwaltung. Senator von Gehricke brachte die unter dem 14. November ertheilte Grlaubuiß Ihrer Majestät der Kaiserin Alexandra zur Kenntniß, daß der neuen Anstalt der Name „Alexandrastift für Frauen“ beigelegt werde.
Chicago, 21. November. Heute Nachmittag brah, wie „W. T. B.“ meldet, im Geschäftsviertel ein großes Feue r aus. Der Schaden beträgt über eine Million Dollars.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
London, 22. November. E T. B.) Nach brieflich hier eingegangenen, vom 18. Oktober datierten Meldungen aus Old-Calabar sind die deutshen Kommissare für die Absteckung der Grenzen des Kamerun-Gebiets; da- selbst eingetroffen. Sie wurden dort von dem englischen Administrator und den englishen Kommissaren empfangen n dg mit denselben in einem Dampfer den Cróss-River romauf.
Konstantinopel, 22. November. (W. T. B.) Jn der Vorstadt Psamatia wurden aufrührerishe Plakate vorgefunden ; auf die Ergreifung der Schuldigen wurde ein Preis ausgeseßt.
Nach einem Telegramm des Vali von Adana haben fich die im Dorfe Tschekmesermen vereinigten Auf- ständischen infolge der Bemühungen Schakir Pascha's unterworfen, und es hat dort eine feierlihe Versöhnung stattgefunden.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)
Wetterberiht vom 22. November l 8 Uhr Morgens. eseßt
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Rathskeller.
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Stattonen. Wind. Wetter.
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town ... mot j ill/wolfi Æ u ._| 770 |NO ha z
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s N 768 bedeckt ünster... | 771 heiter?) Karlsruhe . . | 772 wolfenl.?) Wiesbaden . | 773 heiter#) München .. | 772 wolkenlos Chemniy .. | 776 wolkenlos Berlin... | 776
Wien .…... | 774 Breslau... | 776
R d'Aix. . | 767 au Cl 06 Friest „=« | C1 1) Reif. ) Reif. ?) Reif.
5) Reif. Uebersicht der Witterung. Sonntag
Das barometrishe Marimum im Nordosten. ist Signorelli. langsam südostwärts fortgeschritten, während ein neues Marimum im Westen Irlands in der Ent- wicklung begriffen ist; ein Minimum liegt westlih von Norwegen und \cheint nordostwärts fortzu- schreiten, wobei eine Theildepression auf der Nord- | Re fee fih ausbildet. Bei meist {wachen Winden aus vorwiegend öftliher Richtung is das Wetter in Deutschland kalt, heiter und trocken; die Morgen- temperaturen liegen fast überall unter dem Gefrier- aa um 4x Grad zu Chemniß, um 5è Grad zu
ünchen. Deutsche Seewarte.
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ontag:
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 168. Vorstellung. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper în 3 Akten von A. Adam. Text nah dem Französischen des Leuven
und Brunswick, von M. G. Friedri. In Scene vom Ober - Regisseur Tetlaff. Dirigent: apellmeister Sucher. — Phantafien im Bremer 4
Wilhelm Hauff, Adolf Steinmann. Dirigent: Musikdirektor Stein- mann. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Zum
Sans, 169. Vorftellung Mignon. | Julius en von Text mit Dea des Goethe’shen Romans „Wilhelm Meifters Leh und Jules Barbier, deutsh von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7# Uhr. Schauspielhaus. 259. Vorftellung. Die Räuber. ( in 5 Aufzügen von Friedrich von Stiller. Anfang 7 Uhr.
Dentsches Theater. Sonnabend: Neu ein-
ftudiert: Die Jüdin vou Toledo. Anfang 7è Uhr. Aufführung. Paradebummler. Sonntag: Die Jüdin von Montag: Der Meister von Palmyra.
Berliner Theater. Sonnabend: Hasemana's | Direktion: Richard Töchter. Anfang 7g Uhr.
Sonntag, Abends 7f
Montag: Hasemaun’s Töchter.
Lessing-Theater. 4) Nachts Reif. | 25 Uhr: Schüler-Vorstelung. Nathan der Weise. — Abends 74 Uhr: Madame Abends 74 Uhr:
ontag: Die Venus von Milo. — Hierauf:
Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Sonnabend: Sislioiei bec Liipubtnes, tb onnabvend : C e er . Abend 74 Uhr: Die Reise uach dem Mars. Q
von Emil Graeb. Musik von
auenlob.
Ambroise Thomas. Pehung.
Regisseur Epftein.
Toleds. Sonntag: Der kleine Lord.
Sonnabend: Eine to ftattun von W von Iulius Einödshofer. In Direktor Richard Schul
Uhr: König Lear.
Theater Unter den Linden. ißsche. Sonnabend: Wohlthätigkeits-Vor- | Auguft Mr. Lavater Lee in ihren komischen Entrées um Beften des Kindergartens der Ham--| und Intermezzi. urger Vorftadt: Der arme Jonathau. rjahre“ von Michel Carré | in 3 Akten von Julius Bauer und H. Wittmann. Musik von Carl Millôöcker. Regie: Herr Ober- | 4 Uhr: Tjo Ni En. Abends 7# Uhr: 1870/71. Dirigent: Herr Kapellmeister 4 Federmann. — Hierauf: Großes Ballet-Diver- tissement, arrangiert und entworfen vom Ballet- meiftcr Herrn Jean Reisinger. Anfang 7# Uhr.
Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Leßte Anfang 7+# Uhr.
Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30, Emil Thomas a. G. | Geboren: Nacht. Große Aus- offe mit Gesang und T Mannstädt und Julius Freund. Musik Scene gesezt vom ( Die Tanz-Arrangements | ( Sonnabend, Nachmittags | vom Balletmeister Gundlach. Anfang 74 Uhr.
Uenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. /5. | mit 76 Freiheitspferden. 1) Bagdad, arab. Vollblut-
Schimmelhengst. 2) Monstre-Tableau von 70 der
Sonnabend: Der Militärstaat. Schwank in | „sten Freiheitspserde. 3) Die Spazierfahrt eines
Phantastisches Tanzbild, frei nach | Tite agen Moser und Thilo von | Jagdherrn, ausgeführt von b Rapphengsten. Sämmt-
Sonntag: Leßte Sonntags - Aufführung. Die Nene Zeit. Trauerspiel in 5 Akten von Richard mit séänem Schulpferde Skobelef. Zum Schluß
erften oR. 2 Male: Besonderer Umstände halber. Luftspiel in | Fer Sprenberd ten D M ne Iudic | Ba nettesprung.
1 Aufzug von Olga Wohlbrück. In Scene gesetzt
vom Ober-Regifseur Max Grube. — vh, | des Neuen Theaters.
Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. In
Scene gesept vom Ober-Regisseur Max Grube. r.
liche Pferde dressiert und vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Auftreten des Herrn Ritter von Renroff
Der phänomenale Prinz, oftpreußisher NRapp- hohen ule geritten von Mr.
el. Die vier Jahreszeiten, Schule, ge: ritten von 4 Damen. Auftreten der außerordent- ; liden Schulreiterin Mlle. Dudley. Auftreten Direktion: | sämmtliver Clowns und des beliebten Original-
der Schule: Original!
hen
Alles Nähere aus Plakaten und Operette | Austragezetteln ersichtlich. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna Gädeke mit Hru. Regtierung®- Affefsor s Graëhoff (Königsberg i. Pr.) — Frl. Glisabeth Haußknecht mit Hrn. Sec.-Lieut. d. R. Hans Stolzmann (E L /
Verehelicht: Hr. Konsul Dr. J. Jenßsh mit verw. Baronin Auna von Seherr-Thoß, geb. van der Borght (Berlin).
Ein Sohn: Hrn. Sec.-Lieut. Paul
von Loeper (Gumbinnen). — Hrn. Rittmeister
von Winterfeld (Königsberg i. Pr.). — Hrn. Ober-
S Kunckel (Schwerin i. M.). — Eine ochter: Hrn. Major z. D. Karl von acht
Hannover). — Hrn. Major von Hake (Chemniß).
— Hrn. Lieut. Kurt von Rothkirch und Pant
(Frankfurt a. M.)._
in 5 Bildern
Saus-Gêne.
Das Bild des Konzerte.
Lammers. ,„ (gesungen von Herrn Jacoby).
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aus der Ohe. Vorher:
Harold Bauer.
Konzert-ßaus. Sonnabend: Karl Meyder-
Kouzert, unter freundliher Mitwirkung des Kon- zertsängers Herrn Siegfried Jacoby. Arie aus „Stradella“ von Flotow. enz - Theater. Direktion: Sigmund | Troft“ von Lautenburg. Sonnabend: Der Rabeuvater. Shwank in 3 Akten von H. Fr. Vorher: Aber die Ehe! Komöd P. Linsemann. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Einmalige Aufführung: Fernande. Schauspiel in 4 Akten von Sardou. Der Nabeuvater: — Aber die Ehe!
«Des Sängers Haideröslein“ von Schubert
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Orchester-Konzert der Klaviervirtuosin Adele L
Saal Bechstein. Liakstraße 42. Sonnabend, Anfang 74 Uhr: LxL, Konzert (Klavier-Abend von
estorben: Hr. Major a. D. Oscar von Zigewy übtow A.). — Hr. Geheimer Kommerzien -Rat . E. Schniewind (Elberfeld). — Verw. Fr. neral-Lieut. Lucy Freifr. von Fritsch, verw. gew. Leicester, geb. Barton (Ostrau i. S.). — Hr. Kirchen Marine-Ober-Baurath und Hauptmann a. D. tete Heinrich Schulze (Berlin). — Fr. Prem.-Lieut. argarethe Freifr. von Erffa, geb. Freiin von Rotenhan (Rentweinsdorf). —. Hr. Ober-Landes- erihts-Rath, Geheimer Justiz-Rath Alexander Sulge (Cassel). — Hr. Prem.-Lieut. Friedri Zillen (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt-
Dirkns Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends
73 Uhr: Gala-Vorstellung. 1870/71. Großes militär.Ausstattungsstüuck. FJoujou hippique
Anftalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen (ein’Q/ließli4 Börsen-Beilage). j
einer i Berathung über eine eventuelle lfm S :
“zum Deutschen Reichs-Anz
M 2799.
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 22. November
eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1895.
Entwurf eines Gesetzes,
d Aenderungen und Ergäuzungen des Gerichts- verfassungsgeseßzes und der Eccasprozesordunúg,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
ves in Magen des Ndd, na: exfolád Zusti des verorduen im Namen , nab erfolgter Zustimmun Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Q
Artikel I.
In dem Gerichtsverfafsungsgeseß werden die nachstehenden Be-
ftimmungen in folgender Weise T E vert: , 8 27.
Die Schöffengerihte sind zuständig :
1) für alle Uebertretungen ;
2) für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängniß von höchstens drei Monaten oder Geldstrafe von höchstens sechshundert Mark, allein oder neben Haft oder in Verbindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, mit Ausnahme der im Le Strafgeseßbuchs und der im § 74 dieses Gesetzes bezeichneten
gehen ;
3) für das Vergehen des Hausfriedensbruhes im Falle des § 123 Absaß 3 des Strafgeseßbuchs;
4) für das Vergehen der Körperverlezung in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden Verfolgung; i
5) für das Vergehen der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens im Falle des § 241 des Strafgeseßbuchs;
6) für das Vergehen des Diebstahls im Falle des § 242 des Strafgeseßbuchs, wenn der Werth des Gestohlenen einhundert Mark niht übersteigt ;
7) für das Vergehen der Unterschlagung im Falle des § 246 des E wenn der Werth des Untershlagenen einhundert Mark niht übersteigt ;
8) für das Vergeben des Betrugs im Falle des § 263 des Straf- geseßbuh8, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt ;
9) für die Vergehen des ftrafbaren Eigennußes in den Fällen
des è 286 Absat 2 und der §8 290, 291 und 298 des Strafgesetz- us; : 10) für das Vergehen der Sachbeshädigung in dem Falle des §8 Ca 2 Strafgeseßbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt ;
M für das Vergehen der C iaua und für das Vergehen der Hehlerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgeseßbuchs, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur Zuständigkeit der Schöffengerichte
ört. Die Schöffengerihte sind ferner in allen Fällen zuständig, in denen die Verfolgung im Wege der Privaiklage geschieht.
8 28.
Ist die Zuständigkeit des Schöffengerihts durch den Werth einer Sache oder den Betrag eines Schadens bedingt, und tellt fch in der Hauptverhandlung heraus, daß der Werth oder Schaden mehr als einhundert Mark beträgt, so hat das Gericht seine Unzuständigkeit nur dann aLMiPreGen wenn aus anderen Gründen die Ausfetzung der Verhandlung geboten erscheint. ;
8 61. i Den Vorsiß im Plenum führt der Präsident, den Vorsitz in den
Kammern führen der Präsident und die Direktoren. Vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmt der Präsident die Kammer, welcher er sh anschließt. Ueber die Vertheilung des Vorsißes in den übrigen Kammern sowie über die Bestellurig der regelmäßigen Vertreter für die Vorsißenden der Kammern entscheiden der Präsident und die Direktoren nah Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. S 63a.
Die in Gemäßheit der S 61 bis 63 gefaßten Beschlüsse sind sofort dem Präsidenten des Vber-Landesgerihts abschriftlich vorzu- legen. Diesem fteht das Reht des Einspruhs gegen dieselben zu. Veber den Einspruch entscheidet das Präsidium des Ober-Landesgerichts. Ein weiteres Rechtsmittel findet nicht îtatt.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Tage, an welhem der Präsident des Ober-Landesgerichts Abschrift des Beschlufses erhalten hat.
Die Einlegung des Einspruhs erfolgt durch Uebersendung der shriftlihen EGinspruchserklärung an das Präsidium des Landgerichts.
Nah Einlegung des Einspruchs ist das Präsidium des Land- in zu einer Abânterung des angefohtenen Beschlufses nicht mehr
ugt.
_§ 65 Absatz 1.
Im Falle der Verhinderung des ordentlichen Vorsißenden und des regelmäßigen Vertreters führt den Vorsiß in der Kammer das- jenige Mitglied der Kammer, welches dem Dienstalter nah und bei gleihem Dienstalter der Geburt nah das älteste ift.
S 73.
Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte eig:
1) für die Vergehen, welche nicht zur Zuständigkeit der Schöffen- geridte gehören ;
_2) für diejenigen Verbrechen, welhe mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren, allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht sind. Diese Bestimmung findet niht Anwendung in den Fällen der § 86, 100 und 106 des Strafgeseßbuchs ; ;
3) für die Verbrechen der Personen, welhe zur Zeit ter That das ahtzehnte Lebensjahr noh nit vollendet hatten;
,_ 4) für das Verbrechen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der §8 118 und 119 des Strafgeseßbuchs;
9) für das Verbrechen des Meineids in den Fällen der §§ 153, 154 und 155 des Strafgeseßbuchs; : :
6) für das Verbrechen der Unzucht in den Fällen des § 176 des Strafgeseßbuchs ; N :
7) für das Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der §8 243 und 244 des Strafgeseßbuchs ; n i
8) für das Verbrechen der Hehlerei in den Fällen der §§ 260 und 261 des Strafgeseßbuchs; i Straf, E t Verbrechen des Betrugs im Falle des § 264 des
eleBbuU , L Z L
10) für das Verbrechen der Urkundenfälshung in den Fällen des § 28 Nr. 2 und der 88 272 und 273 des Strafgeseßbuchs;
3 11) für die Verbrechen im Amte in den Fällen der §§ 349 und 91 des Strafgeseßbuchs;
12) für die nah §§ 209 und 212 der Konkursordnung ftrafbaren Verbrechen. /
i 8 75.
bés Mie Strafkammer kann bei Eröffnung des Hauptverfahrens wegen
ergehen : ; 1) des Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der V 113, 114, 11 Absatz 1 und des § 120 des Strafgeseßz-
u , 2) e E öffentlihe Ordnung im Falle des § 137 des Straf- us ; 3) wider die Sittlichkeit im Falle des § 183 des Strafgeseybuchs ;
4) S As in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden ng; 9) der Körperverleßung in den Fällen des § 223 a und des §8 230 Absay 2 des Stra esebbudhe ; G G 8 der Nöthigung im Falle des § 240 des Strafgesezbuhs; 7) des Diebstahls im Falle des § 242 des Strafgeseybuchs ; 8) der Unterschlagung im Falle des § 246 des Strafgesezbuhs ; 9) der E: 10) der Æ lerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgeseßbuchs; O) des Betruges im Falle des § 263 des Strafgeseßbuchs ; 12) des ftrafbaren Eigennugzes in den Fällen des § 286 Absatz 1 und der §§ 288 und 289 des Strafgeseßbuchs ; 13) der Sachbeshädigung in den Fällen der §8 303 und 304 des i Strafgeseßbuchs i un
14) wegen der gemeingefährlihen Vergehen in den Fällen des G § 327 Absatz 1 und des § 328 Absay 1 des Strafgeseßbuchs ; 15) wegen derjenigen Vergehen, welhe nur mit Gefängniß von hôchftens fechs Monaten oder Geldstrafe von abten ein- taufendfünfhundert Mark, allein oder neben Haft oder in Ver- bindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung be- droht find, mit Ausnahme der in den §8 128, 271, 296 a., 301, 320, 331 und 347 des Strafgeseßbuhs und der im § 74 l dieses Gesezes bezeihneten Vergehen ; owie 16) wegen fsolher Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Eb öffentliher Abgaben und Gefälle, deren Strafe in dem mehrfahem Betrage einer hinterzogenen Abgabe oder einer anderen Leistung bestebt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Verhandlung und Entscheidung dem Schöffengericht, soweit dieses niht hon zuständig ist, überweisen, wenn nah den Umständen des Falles anzunehmen ist, daß wegen des Vergehens auf keine andere und höhere Strafe, als auf die im § 27 Nr. 2 bezeichnete und auf keine höhere Buße als sechshundert ‘Nark zu erkennen fein werde.
Beschwerde findet nicht statt.
Hat im Fall der Nr. 16 die Verwaltungsbehörde die öffentliche Klage erhoben, so steht ihr der Antrag auf Ueberweisung an das Schöffengericht in gleicher Weise wie der Staatsanwaltschaft zu.
E ' 8 77.
Die Zivilkammern und die Strafkammern entscheiden in der Be-
seßung von drei Mitgliedern mit Einshluß des Vorsitzenden. , i 8 121.
Die Bestimmungen der §8 61 bis 63 und 64 bis 68 finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß zu dem Präsidium stets die beiden ältesten Mitglieder des Gerichts zuzuziehen find.
i 8 123. Die Ober-Landesgerichte sind zuständig für die Verhandlung und
j p über die Rechtsmittel :
der Berufung gegen die Gndurtheile der Landgerichte i bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten ; iEaE J 2 der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern in erster
nftanz; 3) der Revision gegen Urtheile der Strafkammern in der Be- e ier Ecsweile gegdl Entsgeid L
er Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte in bürger-
lichen Rechtsftreitigkeiten ; E gens ;
9) der Beschwerde gegen strafrihterliße Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammer begründet ift, und gegen Entscheidungen der Strafkammern in der Beshwerdeinstanz und Berufungsinftanz. « 194
Die Senate der Ober-Landesgerichte entscheiden in der Beseßung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden.
_ Durch Anordnung der Landes-Justizverwaltung kann für die vom Sitze des Ober-Landesgerichts entfernteren Landgerichte bei einem oder mehreren derselben ein Strafsenat gebildet und demselben für den ihm zuzuweisenden Bezirk die gesammte Thätigkeit des Ober- Landesgerichts in der Berufungsinstanz übertragen werden. Die Beseßung eines sfolhen Strafsenats erfolgt aus . Mitgliedern des Ober - Landesgerichts oder Mitgliedern eines oder meh- rerer Landgerichte des Bezirks, für welchen der Senat gebildet wird. Der Vorsißende und fein regelmäßiger Vertreter werden ständig von der Landes-Justizverwaltung bestellt; im Falle ihrer Verhinderung führt den Vorsiß dasjenige dem Ober-Landesgericht angehörende Mit- glied des Strafsenats, welhes dem Dienstalter nah und bei gleihem Dienstalter der Geburt nah das älteste ift.
Die Landes-Justizverwaltung beftimmt für die Dauer des Geschäfts- jahres die Anzahl der aus dem Ober-Landesgericht und der aus dem Land- gericht zu berufenden Mitglieder des Strafsenats, sowie für den Fall, daß der Bezirk des Strafsenats die Bezirke mehrerer Landgerichte umfaßt, die Anzahl der aus jedem einzelnen dieser Landgerichte zu berufenden Mit- glieder desselben. Auf Grund dieser Bestimmungen der Landes- Justizverwaltung werden nah Maßgabe des § 62 die Mitglieder des Strafsenats, soweit sie aus dem Ober-Landesgericht zu berufen sind, durch das Präsidium des Ober-Landesgerichts, soweit sie aus den Landgerichten zu berufen find, durch das Präsidium desjenigen Land-
erichts, aus defsen Mitgliedern sie zu ernennen sind, bestellt. Jm
Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitglieds wird ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten des Landgerichts, an dessen Sit der Strafsenat gebildet ist, aus den Mitgliedern dieses Landgerichts bestellt. ; :
Durch die Geseßgebung eines Bundesftaats kann bestimmt werden, daß die Bezeichnung der Sitze der bei Landgerichten zu bildenden Strafsenate und die Abgrenzung ihrer Bezirke im Wege des Gesetzes
u erfolgen hat. gdie G 13A
Die Bestimmungen der §§ 61 bis 63 und 64 bis 68 finden mit der Maßgabe entsprehende Anwendung, daß zu dem Präsidium die vier ältesten Mitglieder des Gerichts zuzuziehen find.
8 136 Absaß 1.
In Strafsachen ist das Reichsgericht zuftändig ;
1) für die Untersuchung und Entscheidung in erster und leßter Instanz in den Fällen des Hochverraths und des Landesverraths, in- n Lis Verbrechen gegen den Kaiser oder das Reich ge- richtet sind; / j
2) für die Verbandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urtheile der Ober-Landesgerichte in der Berufungs- inftanz und gegen Urtheile der Shwurgerichte, sowie über das Rechts- mittel der Beschwerde gegen Entscheidungen der Ober-Landesgerichte in der Berufungsinftanz.
Artikel II.
Die Strafprozeßordnung erbält die Fafsung, wel fd aus der nachbezeihneten Einschaltung und Aufhebung von Bestimmungen, e aus dem veränderten Wortlaut der nathstehend unter der isherigen Paragraphenziffer ausge onten Bestimmungen ergiebt:
a. Der Gerichtsftand ift au bei demjenigen Gericht begründet, in defsen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ift.
E
8 9. :
Ift der Ort, an welchem die ftrafbare Handlung begangen ift, im Ausland gelegen oder niht ermittelt eden Gerichtsftand s Ge- mäßheit der 18 8 und 8a. nicht begründet, so wird das zuftändige Gericht vom Reichsgericht bestimmt.
§ 23 Absatz 3
wird aufgehoben. 8 26 Absay 3
wird aufgehoben.
8 26 a.
Ift das Ablehnungs tluó verspätet oder niht unter Angabe und g um rge va Bar L E De eingebraht worden, fo hat das Gericht mit Einschluß des abgelehnten Richters das Ablehnungs- gesuch als unzulässig zu verwerfen. In gleicher Weise ift das Gesuch zu verwerfen, wenn das Gericht einftimmig der Ansicht ift, daß das Sein gfferbar nur in der Absicht, das Verfahren zu vershleppen, eingebracht ift.
Die Vorschrift findet, wenn das Ablehnungsgesuch gegen einen Unterfuhungsrichter oder einen Amtsrichter gerihtet ist, auf diesen entsprehende Anwendung.
8 27. Wird das Gesuh nit als unzulässig verworfen, so hat der abgelehnte Richter sih über den Ablehnungsgrund dienstlih zu äußern. Ueber das Ablehnungsgesuh entscheidet das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört ; wenn dasselbe durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig wird, das zunächst obere Gericht. Wird ein Untersuchungsrichter oder ein Amtsrichter abgelehnt, so entscheidet das Landgericht. Einer Entscheidung bedarf es nit, ¿venn der Abgelehnte das Ia oion für begründet hält. 2 é
Gegen den Beschluß, durch welhen das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, L kein Rechtsmittel, gegen dén Bert dur welchen das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet fofortige D. L DesGluf, dur wels
er Beschluß, durch welchen ein gegen einen erkennenden Richter angebrachte Ablehnungsgesuh für unbegründet erklärt wird, Le nicht für sich allein, sondern nur mit dem Urtheil angefohten werden. _ Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die im § 2 a. be- zeichneten Verfügungen APLEEE ISENRE: -
Bei denjenigen Zustellungen, welche von Amtswegen erfolgen, können durch Anordnung der Landes-Justizverwaltung einfachere For- men für den Nachweis der Buseag zugelaffen werden.
a
__ Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn das Ge- rit einstimmig die Ausfage für offenbar unglaubwürdig öder un- erheblih hält und leßterenfalls B Teivianag niht beantragt ift.
Die Beeidigung des Zeugen erfolgt nach dem Abschluß seiner Vernehmung. Der Richter darf eine F von Zeugen gleichzeitig beeidigen.
Der von den Zeugen zu lei tertde Eid lautet : daß Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts verschwiegen und A hinzugeseßt habe.
D
Der Eid wird mittels Nachiprehens oder Ablesens der die Eides- norm enthaltenden Eidesformel geleistet.
Bei gleichzeitiger Beeidigung mehrerer Zeugen hat der Richter den zu Beeidigenden die Eidesnorm mit der Eingangsformel :
„Sie s{chwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwifsenden“ vorzusprehen. Die Zeugen leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht :
„Ih \hchwöre es bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,
so wahr mir Gott helfe“. beb Der Sthwörende foll bei der Eidesleistung die rechte Hand er-
eben.
Stumme, welche schreiben können, leisten den Eid mittels Ab- aaloorigns und Unterschreitens der die Eidesnorm enthaltenden Eides- ormel.
__ Stumme, welche nit schreiben können, leisten den Eid mit Hilfe eines Dolmetschers durch Zeichen.
8 65. i. Die Beeidigung erfolgt bei der ersten gerihtlißen Vernehmung es Zeugen.
Im Vorverfahren kann die Beeidigung unterbleiben, wenn Be- denken gegen deren Zulässigkeit obwalten, sowie wenn der Richter M e R für den Zweck des Vorverfahrens nicht als erforderlich erachtet.
8 66.
Wird ein eidlich vernommener Zeuge in derselben Strafsache noch- mals vernommen, fo kann der Richter, statt der nohmaligen Be- eidigung, den Zeugen die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den geleisteten Gid versichern e ag
C Ca Der Sachverständige is vor oder nah der Erstattung des Gut- ahtens zu beeidigen. Der vor der Begutachtung zu leistende Eid lautet: « daß er das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nah bestem Wissen und Gewissen erstatten werde. Der nah der Begutachtung zu leistende Eid lautet: Loh er das von ihm erftattete Gutachten unparteiisch und nah bestem Wissen und ene aMegroen habe. Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im allgemeinen beeidigt, so genügt die Berufung auf den geleisteten Eid. s
3 S Der gemäß § 125 erlassene Haftbefehl ift aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt, oder wenn niht binnen sechs Wochen nach Vollstreckung desselben die erfolgte Erhebung der öffentli Klage zur Kenntniß des Amtsrichters gelangt. Bei Uebertretungen, mit Ausnahme der im § 361 Nr. 3 und 4 des Strafgeseßbuchs vorgesehenen, E die Frist zwei Wochen.
Die Vertheidigung ist nothwendig in den Sachen, welche vor dem De in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu ver- andeln sind. In Sachen, welche vor dem Landgericht in erster Inftanz zu ver- handeln find, ift die Vertheidigung nothwendig: 1) wenn der Angeschuldigte taub oder stumm if oder das aht- zehnte Lebensjahr noch nit vollendet hat;
) wenn ein Verbrechen den Gegenftand der Untersuchung bildet und der Beschuldigte oder sein geseßliher Vertreter die ellung cines Diese Bofttm L ba iht Anwend die strafbare
iese immung findet n nwendung, wenn die Habtana nur deshalb als ein Verbrechen sich darftellt, weil sie im
üdfalle begangen ift. 4 In den Fällen des Ade 1 und es Absages 2 Nr. 1 ist dem Angeklagten, welcher einen Vertheidiger noch niht gewählt hat, ein folher von Amtswegen zu beftellen, sobald die Eröffnung des Haupt- verfahrens beslofsen ift. In dem Falle des Absatzes 2 Nr. 2 ift Antrag binnen einer von drei Tagen nah der Bekannt- machung des Eröffnungsbeschlufses zu stellen.