1895 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bitburg, Wadern, Hermeskeil, Meng, Waxweiler, Prüm, Trier, Perl und Berncastel, vom 12. November 1895. Berlin W., den 23. November 1895. Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Bekanntmathung.

Nah Vorschrift des Gejezes vom 10. April 1872 (Gesez-Samml. S. 357) find bekannt gemacht : ( : :

1) der Allerböhste Erlaß vom 1. Juni 1895, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Barmen auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 18. Juni 1891 aufgenommenen Anleibe von 4 auf 32 9%, durch das Amtéblatt der R Re- gierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 271, ausgegeben am 29. Juni 1895;

2) das Allerhéste Privilegium vom 13. August 1895 wegen Aus- gabe auf den Inkaber lautender Provinzial-Anleibesheine der Provinz

ofen bis zum Gesammtbetrage von 10 Millionen Mark, dur die mtsblätter 2 der KönigliGen Regierung zu Posen Nr. 45 S. 467, aus- “gegeben am 5. November 1895, : der Königlihen Regierung zu Bromberg Nr. 44 S. 557, aus- gegeben am 31. Oktober 1895; A

3) das Allerhöchste Privilegium vom 13. August 1895 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Anleibesheine des Kreises Ostrowo im Betrage von 1 000000 #4, durch das Amits- blatt der Königlihen Regierung zu Posen Nr. 39 S. 4195, ausge- geben am 24. September 1895; i: 2

4) das am 31. August 1895 Allerhö vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungsgenofsenschaft zu Gufenburg im Kreise Trier (Land), durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 40 S. 393, ausgegeben am 4. Oktober 1895; /

5) das Allerhöchste Privilegium vom 17. September 1895 wegen Ausftellung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Wieébaden im Betrage von 3375 000 4, durch das Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 43 S. 347, ausgegeben am 24. Oktober 1895; :

6) das am 17. September 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenoffenshaft Klingenberg im Kreise Friedland a. Alle, dur das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Königsberg Nr. 42 S. 411, ausgegeben am 17. Oktober 1895; 5

7) das am 17. September 1895 Allerböchs vollzogene Statut für die Drainagegenofscnshaft zu Karlsberg im Kreise Memel, dur das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Königsberg Nr. 43 S. 419, ausgegeben am 24. Oktober 1895; e

8) das am 17. September 1895 Allerböchs vollzogene Statut für die Genofsenshaft zur Regulierung des Mooßnerflufses im Kreise Oletko, durch das Amtsblatt der Königliben Regierung zu Gum- binnen Nr. 42 S. 380, ausgegeben am 16. Oftober 1895;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 23. September 1895, dur welchen dem Kreise Dramburg, welcher den Bau zweier Chausseen, nämlih von Dramburg nah Wusterwiß und vom Babnbof Falken- burg bis zur Neustettiner Kreiëgrenze vollendet hat, nahträglich das Enteignungsreht für die zu der leßteren Chaussee erforderlihen Grund- stüde verliehen und genehmigt worden ift, daß die dem Chaufßseegeld- tarif vom 29. Februar 1840 angebängten Bestimmungen wegen der Chaufseepolizeivergehen auf die gedachten beiden Straßen zur An- wendung kommen, dur das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Köslin Nr. 44 S. 313, ausgegeben am 31. Oktober 1895 ;

10) der Allerböchfte Erlaß vom 28. September 1895, betreffend eine Abänderung des Statuts für den Karlowiß-Ranferner Deich- verband, durch das Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 43 S. 539, ausgegeben am 25. Oktober 1895;

11) die Allerhöchste Konzessionéurkunde vom 28. Sertember 1895, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Ostrowo nah Sfalmierzyce für Rechnung des Kreises Ostrowo, durch das Amts- blatt der Königlichen Reaierung zu Posen Nr. 43 S. 451, aus- gegeben am 22. Oktober 1895; L

12) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Okteber 1895, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Jüterbog- Luckenwalde für die von thm zu bauende Chaussee von Baruth nach JSänigkendorf zum Anschluß an die diesen Ort berührende Luckenwalde- Dahmer Chaufsee, durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potédam und der Stadt Berlin Nr. 44 S. 427, ausgegeben am 1. November 1895; ;

13) das am 6. Oktober 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwäfßjerungégenofsenschaft zu Dudeldorf im Kreise Bitburg, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 44 S. 427, ausgegeben am 1. November 1895:

14) der Allerhschste Erlaß vom 11. Oktober 1895, betreffend die Genebmigung der von dem XVII. General-Landtag der Schlesischen Landschaft gefaßten Beschlüsse, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 46 S. 561, aus- gegeben am 15. November 1895, :

der Königlichen Regierung . zu Liegniß Nr. 45 S. 373, aus- gegeben am 9. November 1895,

der Königlihen Neagierung zu Oppeln Nr. 45 S. 351, aus- gegeben am 8. November 1895,

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 45 S. 353, ausgegeben am 6. November 1895.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. November.

Seine Majestät der Kaiser und König gedenken heute Abend um 101/25 Uhr aus der Göhrde im Neuen Palais wieder cinzutreffen.

In der am 21. d. M. unter dem Vorsiß des Vize- N des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des nern Dr. von Boetticher B Plenarsfißung des Bundesraths wurde dem Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des Geseßes über die Erwerbs- und Wirth- schaftsgenossenshaften vom 1. Mai 1889, sowie dem Entwurf eines Geseßes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes nah Maßgabe der Ausschußanträge die Zustimmung ertheilt. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: die Geseß- entwürfe über die Feststelung des Reichshaushalts-Etats und über die Feststelung des Haushalts-Etats für die Schußgebiete auf das Etatsjahr 1896/97, der Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Neichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, der Entwurf eines AOES wegen Abänderung des Zucker- steuergeseßes, sowie die Vorlage, betreffend die Ausprägun von Einpfennigstücken. Von der Vorlage über den Stan der Bauausführungen 2c. für die Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen 2c. wurde Kenntniß genommen. Genehmigt rourden die Etats auf das Etatsjahr 1896/97 für den allgemeinen Pensionsfonds, für die Verwaltung-des Reichsheeres, für die Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen, für das Reichs-Eisenbahn- amt und für den Rechnungshof. Außerdem wurde über ver- schiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ausshüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr eine Sißung.

Die im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht der Betriebs-Ergebnisse deutscher Eisenbahnen im Monat Oktober 189 ergiebt für 60 Bahnen, die hon im Oktober 1894 im Betriebe waren, Folgendes :

Gesammtlänge: 39 356,63 km.

im gegen auf | gegen Einnahme | Ganzen das Vorjahr| 1 km | das Vorjahr

M. Á A M | % für alle Bahnen im Oktober 1895

aus dem Per- | sonenverkehre |31 378 335 +1 948 76: 814+ 34+ 436 aus dem Güter- |

verkehre . . . (85 898 319 +3 953 891] 2191+ 55+ 2,57

für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. April—31. März in der Zeit vom 1. April 1895 bis Ende Oktober 1895

aus dem Per-

sonenverktchre 209769888 +15 911195] 6 604+ 387 + 6,22 aus dem Güter- |

verktehre . . 441675988 +16234591] 13 670+ 256+ 1,91

für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. Januar—31. Dezember in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Oktober 1895

aus dem Per- | sonenverkehre 58 090 469 +2213 171| 9044+ 257 +292 aus dem Güter- | verktehre . . . [106536368 +6 071 256| 16 336 + 735+ 4,71 Eröffnet wurden: am 1. Oktober die Strecken Kalhausen— Saargemünd 12,91 km (Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen), Bromberg—Znin 43,18 km (Königliche Eisenbahn - Direktion in Bromberg), Ziegenrück—Lobenftein 2401 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Erfurt), Katernberg—Osterfeld mit Abzweigung nach Frintrop 12,00 km (Königliche Eisenbahn- Direktion in Elberfeld), Düben—Preßsch 20,20 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Halle a. S.), Olbernhau—Neuhausen 11,49 km und Altchemniß—Stollberg nebst Verbindungsbahn bei Stollberg 21,43 km (Königlich sächsishe Staatseisenbahnen) ; am 15. Oktober Stolzenhagen—Kallies 33,53 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Bromberg) und Homburg v. d. H.— Usingen 22,60 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Frank- furt a. M.); am 20. Oktober Ratibor—Troppau 31,58 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Kattowiß).

Nach telegraphishen Meldungen an das Ober-Kommando der Marine is S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kom- mandant Korvetten-Kapitän von Holßendorff, gestern in Shanghai eingetroffen ; S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See Thiele, ist gestern in St. Thomas ein- getroffen und geht am 20. Dezember nah Haiti in See.

Bayern.

Jn der Kammer der Abgeordneten begann gestern die Berathung des Militär-Etats. Nach cinem eingeherden Referat des Abg. Wagner erklärte der Kriegs-Minister Frei- herr von Asch, dem „W. T. B.“ zufolge: die zweijährige Dienst- zeit genüge im allgemeinen, nur die tehnishen Truppen (Pioniere und Artillerie) boten gewisse Schwierigkeiten. Das Urtheil über die A N sei ein sehr getheiltes, fie seien eine halbe Maßregel und blieben ihrem ganzen Charakter nah nur ein Nothbehelf; sie hätten sih, was die Entlastung der übrigen Bataillone betreffe, bewährt, indessen gebe es auch einzelne Nachtheile. Die Ausbildung habe bei den Mannschaften dieser Bataillone eine geme Grenze, jedoch hätten z. B. zwei Kom- pagnien folcher Bataillone die Dienstauszeihnung erhalten. Des weiteren wies der Kricgs-Minister die Angriffe auf die Ehren- gerihte zurück. Der Abg. Dr. Schädler verlangte insbeson- Dere, dai bei der militärishen Erziehung die Grundlage jeder Erziehung, Religion und Sittlichkeit, energish gewahrt würden, und befürwortete die Einsezung internationaler Schiedsgerichte. Die weitere Berathung wurde auf heute vertagt.

Sachsen.

Seine Majestät der König ist gestern Vormittag von Bebenhausen in Strehlen wieder eingetroffen. Jhre Majestät die Königin war Allerhöchstdemselben bis Tharandt entgegen- gefahren. Von dórt aus seßten die Allerhöchsten Herrschaften die Reise nah Strehlen gemeinschaftlich fort.

Die Zweite Kammer überwies gestern haQ, anderer Debatte den Geseßentwurf über die ärztlihen Bezirks- vereine der Geseßgebungsdeputation und sfodann den Personal- und Besoldungs-Etat der Landes-Brand- versiherungs-Anstalt der Finanz-Deputation A.

Baden.

Die Zweite Kammer hat gestern den Geseßentwurf, beireffend die Genehmigung zur Forterhebu gi der direften und indirekten Steuern für die Monate Dezember 1895 und Januar bis einschließlich März 1896 nah dem dermaligen Umlegefuß und den bestehenden Geseßen und Tarifen, ohne Debatte angenommen.

Melenburg-Schwerin.

Ihre Königlihen Hoheiten der Kronprinz und der Prinz Karl von Schweden und Norwegen haben gestern Schwerin verlassen, um fich über Warnemünde nah Schweden zu begeben.

Der Landtag hat die Bewilligung von Landesmitteln zur Aufbesserung der Lehrergehälter im Prinzip abgelehnt.

Bremen. Der Bürgermeister Dr. Lürman hat sein Amt nieder-

gelegt. Wie die „Wes. Ztg.“ vernimmt, wird die Wahl eines neuen Senators am 30. d. M. stattfinden.

Oesterreih-Ungarn.

Die „Politishe Correspondenz“ meldet: es stehe nunme fest, daß der Erzherzog Franz Ferdinand den Ce en Winter in Egypten zubringen werde, wohin er fih in den ersten Tagen der nächsten Woche von Triest aus Gen gedenke. Der Erzherzog werde im strengsten Infkognito reisen und habe dankend jeden offiziellen Empfang und etwaige Fesilihkeiten abgelehnt: er werde nirgends einen ständigen Aufenthalt nehmen, sondern nah kurzem Verweilen in Kairo längere Fahrten auf dem Nil machen.

Der Budgetaus\huß des österreihishen Abge- ordnetenhauses erledigte in seiner gestrigen Sißung die Kapitel „Ministerium des Jnnern“, „Landesvertheidigungs- Ministe rium“ und „Ministcrium für Kultus und Unterricht“. Bei dem Kapitel „Landesvertheidigungs-Ministerium“ erklärte der Minister Graf Welsersheimb: die Soldatenmißhandlungen verstießen niht nur vom rein menschlichen, sondern auch vom militärishen Standpunkt aus gegen dieMoral. Die Heeresleitung lege Gewicht darauf, die Mißhandlung n zu bestrafen. Betreffs der neuen Militär-Strafprozeßordnung lägen große Shwierig- keiten darin, daß drei Regierungen mitzuwirken hätten. Der Minister befürwortete ferner ein baldiges Zustandekommen der Reform der Wittwen- und Waisenpensionen. Eine Animosität gegen die böohmishe Sprache bestehe niht; der nothwendige (GSebraucch der Armeesprache sei nicht mit der Nationalitäten- frage in Verbindung zu bringen.

Nach dem bisher festgeste)ien Resultat der gestrigen böhmischen Landtagswahlen in den Städten und industriellen Orten find bei 19 Wahlen in deutschen Wahlbezirfken 6 Deutsch - Nationale und. 13 Deutsch- Liberale gewählt worden. Von 39 Kandidaten der Jungczechen sind 37 gewählt; ein Jungczehe unterlag gegen einen Kandidaten der Fortschrittspartei, ein anderer gegen einen Alt- czehen. Von 7 altczehishen Kandidaten is nur einer ge- wählt. Jn Brüx hat eine Stichwahl zwischen einem Deutsch- Liberalen und einem Deuisch-Nationaien stattzufinden, 13 Wahl- resultate stehen noch aus. :

Im ungarischen Unterhause suchte gestern die Ne- gierung um eine dreimonatige Jndemnität nach.

Großbritannien und Frland.

Der Premier-Minister Lord Salisbury empfing gestern Nachmittag eine Abordnung englisher Hopfenbauer, welche einen Einfuhrzoll auf fremden Hopfen, als das einzige wirkliche Mittel gegen den Rückgang des Hopfenbaues, verlangte. Lord Salisbury erwiderte, es sei unmöglich, das Ansuchen zu erfüllen oder cinen Zoll auf irgend cinen allgemeinen Verbrauchsartifel zu legen.

Das Kriegs-Ministerium hat ein Memorandum ver- offentliht, welches den Wirkungskreis der verschiedenen mili- tärishen Departements festisezt. Danach werden der Ober- Befehlshaber, der General-Adjutant, der General-:Quartier- meifter, der General-Jnspeftor der Befestigungen und der General-Jnspektor des Geshüßwesens direkt dem Kriegs-Minister unterstellt und bilden zusammen das „Kriegsamt“. Wenn der Kriegs-Minister das Budget für die Armee festgestellt hat, wird er dem Kriegsamt diejenigen Fragen vorlegen, über welche er von diesem Auskunft erlangen will. Die Mitglieder des Krieg8amis follen auch befugt sein, Zusäße zu den Budget- vorshlägen zu machen.

“Frankreich.

Der Marine-Minister Lockroy hat, wie der „Temps“ meldet, telegraphisch Bericht über dié kürzli erfolgte Stran- dung der Panzerschiffe verlangt; der Minister ertheilte dem Admiral Gervais die Anweisung, sih mit seinem Ge- schwader bei Salins-d’Hyères zur Verfügung des Ministers zu halten und dessen etwaige weiteren Entscheidungen abzu- warten.

Die Deputirtenkammer hat gestern die leßten Artikel des Gesezentwurfs über die Reform der Erbschafts- steuer angenommen. Der Deputirte Guesde (Sozialist) brachte einen Zusazartikel ein, wonach eine Zusaßsteuer auf sämmtliche Erbschaften, die 5900 Fr. übersteigen, eingeführt werden foll. Diese Steuer solle zur Unterstüßung von Schul- kantinen dienen. Der Berichterstatter bekämpfte das Amendement, welches hierauf mit 393 gegen 91 Stimmen abgelehnt wurde. Der gesammte Geseßentwurf wurde mit 404 gegen 125 Stimmen angenommen. Sodann wurde der Gesehentwurf, betreffend die Aufhebungder Octroi-Abgaben auf die hygienischen Getränfe, angenommen.

Rußland.

Die Taufe der GroßfürstinOlga Nifolajewna soll, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, am 14./26. No- vember, dem Geburtstage der Kaiserin-Wittwe und dem Jahrestage der Vermählung des Kaiserpaares, ftattfinden. Die höheren Staatsbeamten, die Hofstaaten, die Chefs der ausländishen Missionen mit ihren Damen und andere Per- sönlichkeiten sind eingeladen, fich am genannten Tage um 10 Uhr zum Gottesdienst im großen Palais in Zarskoje Sselo einzufinden. :

Der Kaiser besuchte gestern das in St. Petersburg ein- getroffene, in England gebaute Torpedoboot „Sok ol“, welches u den \chnellsten Schiffen der Welt gehört. Der Kaiser bc- fihtigte das Schiff sehr eingehend.

Ftalien. :

In der Deputirtenkammer wird am Montag der Schaß-Minister Sonnino das Finanzexposé vortragen. Am Dienstag soll dann die Verhandlung der über die innere

und die auswärtige Politik eingebrahten Jnter- pellationen beginnen.

Spanien. Aus Madrid wird gemeldet, daß gestern weitere 12 000 Mann nach Cuba abgegangen seien.

Belgien. ;

Wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, bestände in belgi- schen Regierungskreisen keine Neigung, dem unabhängigen Congostaat zum Zweck der Aburtheilung des Hauptmanns Lothaire ein belgishes Kriegsgericht zur Verfügung zu stellen, da Belgien nicht a in diese Angelegenheit verwidckelt zu werden.

Türkei.

Nach einer der „Pol. Corresp.“ aus Sofia zugegangenen Mittheilung hätte der Sultan die Erlaubniß ertheilt, daß je ein Schiff einer jeden Großmacht als zweites Stations\chiff die Dardanellen passieren könne.

bezeihneten Kategorien mehr angehört.“

Jn Konstantinopel ist, wie das „Reuter she Bureau“ er- fährt, eine besondere Ueberwahungs-Kommission, die aus dem Minister des Jnnern Memduh Pascha, dem Mitgliede des Staatsraths Reschid Bei und dem Mitgliede der Zivilstaatskommission Nefi Effendi besteht, zu dem

weck gebildet worden, um Tag und Nacht die bei der Wieder- jerftellung der Ordnung in Anatolien erzielten Ergebnisse zu verfolgen. ie Bemühungen Mustapha Paschas, die Armenier in Zeitun zur Freigabe der durch fie gefangen ge- haltenen Garnison dieses Orts und zur Unterwerfung u bewegen, haben, dem „W. T. B.“ zufolae, bisher kein Nesultat ergeben, da die Führer der Aufständischen fih Zusicherung eines General- Pardons auf irgend einen Antrag einzugehen. Die Mobilmachung nimmt, dank der neuen Territorial- Eintheilung, einen guten Fortgang: gegenwärtig find 100 Bataillone mobil; nur in einzelnen vom Aufstande er- griffenen Gebieten Anatoliens und Syriens sind Hemmungen entstanden. Während in den früheren Stadien der Bewegung die Truppen in mehreren feftgestellten Fällen selbst an den Gemwaltthätigkeiten theilgenommen haben, stimmen jeßt zu- verlässige Berichte darin überein, daß die Haltung der Truppen eine forrefte geworden sei und dieselben bei den Ausschreitungen in wirksamer Weise eingriffen.

Die in Konstantinopel eingetroffenen Konsularberichte melden neue Gewaltthätigkeiten aus armenischen Ortschaften, besonders aus dem Vilajet Siwás. Jn den Küstenstädten, namentlich in Unie, herrsche große Beängstigung. i

weigerien, ohne formelle

Serbien.

Der serbishe Gesandte in Paris Garaschanin, der Führer der Fortschrittspartei, ist gestern Abend in Belgrad eingetroffen.

Afien.

Der „Times“ wird aus Rangoon gemeldet: in seiner Antwort auf das Vorgehen Chinas, welches entgegen den Besiimmungen der birmanish-hinesishen Konven- tion zwei Distrikie von Kiang-Hung an Frankreich abge- treien habe, bestehe Lord Salisbury auf der Forderung, daß alle englishen Ansprüche, die durch die Konvention zu Gunften Chinas aufgegeben worden seien, wieder anerkannt würden. Sima, Sadon und das autgedehnte Katschin- Gebiet im Nordosten von Bhamo seien jeßt Birma zuge- sprohen worden.

Nr. 47 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesun dheitsamts“, vom 20. November, hat folgenden Inhalt: Mittheilung über das Gesundkteitsbüchlein. Gefundbeitsftand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Gesundheitswesen in Hamburg, 1894. Gesetzgebung u. f. w. (Deutsches Reich). Shweineseuhe . (Preußen). Desgl. (Rheinprovinz). Geheimmittel. (Mecklenburg - Schwerin). Prüfungéskommission für Nahrungsmittel. Coemiker. (Sachsen- Meiningen). Arzneibuch. Wein. (Desterreih, Tirol und Vorarlberg). Todtenbeshau. (Schweiz). Fleisheinfubr. Sang der Thierseuhen. Entschädigungen für Viehverlufte im Deutschen Reich, 1894. Thierseu*Wen in Norwegen. 3, Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. ((Preußen, Neg.-Bezirke Liegniß, Baden, Elsaß-Lothringen, Fraakreih.) Kongresse. (Deutsches Reich.) XXII1I. deutscher Aerztetag. Ver- mischtes. (Belgien. Antwerpen.) Berichte des Gesundheitébureaus, 1894.- Geschenkliste. Wodhentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mebr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenbäusern deutiher Großstädte. Deëgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Eine Handlung, welche Geschäfte in auêsgedehntem Umfange betreibt, kann sih, nah einem Urtbeil des Reichsgerichts, I. Zivil- senats, vom 27. April 1895, Ansprüchen auf Sc{adensersaßz gegenüber wegen fabhrläfsig verswuldeter Vermögensschädi- gungen zu ibrer Entschuldigung nit darauf berufen, daß ihre ver- shiedenen Geschäftszweige durch von einander getrennte Bureaux betrieben werden, deren Beamte nah dem Geschäftêgange keine Kenntniß von den in den anderen Bureaux geschehenen Thatfachen er- langen fönnen. Ein großes Berliner Bankbaus hatte eine rumänische Staatëobligation ihrem Kommittenten S. ge- liefert. Dieser erfuhr sodann, daß die Obligation gestoblen war und daß der Bestohlene bei den rumänishen Behörden Einspruch gegen deren Verkehr erfolgreih erhoben batte. S. beanspruhte fla- gend von dem Bankhaus Schadentersaßz und erftritt in beiden Inftanzen obsieglihe Urthcile, indem die Inftanzrihter annahmen, daß der Be- flagten ein vertretbares Versehen zur Laft falle, da sie bereits vor der Lieferung des fragliheñ Rententitels durch die rumänishe Regierung von der eingeleaten Opposition benahrichtigt worden war. Die Revision der Beklagten wurde vom Reichsgeriht zurückgewiesen, indem es begründend auéfübrte: „Wie im landgerihtlihen Ur- theil zutreffend auêgeführt ift, gereiht es nicht zur Entschul- digung der Beklagien, daß ihr diese Nachricht nur in ihrer Eigenschaft als Zahlstelle zugegangen ift, und daß die mit dem Ver- tauf des Rententitels befaßten Beamten ihres Effektenbureaus hiervon keine Kenntniß erlangt baben, wie Beklagte meint, au keine Kenntniß baben kornten. Die Schuld der Beklagten liegt eben darin, do se ibrem Effektenbureau von der ibr zugegangenen Rachricht keine Mit- tbeilung gemacht und keine Vorkehrung getroffen bat, um die Lieferung des in ihrem Besitz befindlichen, mit der Opposition belegten Renten- titels zu verhüten. In dieser Unterlaffung ist mit den Instanz- ribtern ein die Beklagte treffendes grobes Verfeben zu finden.“ (19/95.)

Die Beleidigung eines pensionierten Offiziers in Beziehung auf seinen ehemaligen Beruf fann, nah einem Urtheil des Reichégerichts, 111. Strafsenats, vom 2. Mai 1895, niht auf den Strafantrag seiner ehemaligen militärishen Vorgeseßten verfolgt werden. Nach & 2 des Gesetzes vom 9. November 1867 beftebt die „bewaffnete Macht* aus dem „Heere, der Marine und dem Land- turm“, das Heer aber gemäß § 3 a. a. O. aus „dem stehenden Heer und der Landwehr“. Ein mit Pension verabschiedeter Offizier behält in einigen Beziehungen (Gerichtsstand 2c.) wobl noch die Eigenschaft einer „Mislitärperson“, if aber so wenig im Sinne des § 113 Str.-G.-B. wie im Sinne des § 196 des Strafgeseybuhs noch ein Mitglied „der bewaffneten Macht“, welcher er in keiner der vor- (1262/95.)

Wer bei Mam L enug eines Darlehns eigenmäthtig und im Widerspruch mit dem Willen des Darlehnênehmers diesem einen Theil der Darlebnésumme vorenthält, auf deren Empfang lener na den getroffenen Abreden Anfpruch hat, erfüllt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Strafsenats, vom 28. Mai 1895, wobl seine Verbindlichkeit nit, macht sih aber niht des Wucher s |chuldig, selbst wern er bei dem Abschlusse des Vertrags die unauëgesprochene Absicht heat, sh in Gestalt des orent- b enen einen Vermögensvortheil zu verschaffen, jenes als Verdienft beim Darlehnégeshäft zu bebaltcn. „In solhem Fall wird

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der Vortheil vom Darlehnsnehmer weder versprochen noch ge- währt, noH weniger dazu, daß dies geschehe, die Lage des Geld- bedürftigen auëgebeutet. Dur Berbüllen jener Absicht unter einem ausgesprochenen Vorwand kann nah Lage der Sache der Thatbestand des Betrugs begründet werden, jedoch wird die Handlung nicht zum vershleierten Wucher, zu dessen Merkmalen erft recht das Versprechen des Vortheils gehört, und der sich vom nicht gqualifizierten Wucher nur dadur unterscheidet, daß das Versprechen in eine Form gekleidet wird, welhe dem Rechtsgeshäft den Schein eines gefeßlid erlaubten giebt und dadurch die Erkennbarkeit des wuerishen Gharafters erschwert. Wenn dabei auch Einverständniß zwishen dem Verspreheznden und dem das Versprechen Annehmenden darüber, daß jene Verschleierung stattfinden folle, zur Anwendbarkeit des § 302 þ des Strafgesegbus nit erfordert wird, fo ift doch das Einverständniß darüber unumgänglih, daß dasjenige, was si als wucherischer Vortheil charakterisiert, dem Darlehnsgeber als Ver- mögenszuwahs zufallen solle.“ (1949/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Ein Stadtratb, welcher zugleich Mitglied eines Ver- waltungs8gerihts ift, ift, nach einem Urtheil des Ober-Ver- waltungégerihts, T1. Senats, vom 29. Mai 1895, nit von der Aus- übung des Richteramts in Verwaltungéftreitsahen, in welchen der Magistrat, dem er angehört, Partei ist, kraft Geseges ausges{lofsen. „Partei ift hier der Magistrat, dem freilih der Stadtratb X. als Mitglied angehört. Keineswegs aber besteht damit zwischen ihm und dem Magistrat eine Identität in dem Sinne, daß nunmehr auch er für seine Person als Partei angesehen werden dürfte. Ebensowenig ift er aber „Mitbere(tigter“* ; ein mittelbares Interesse reiht in dieser Beziehung niht aus, bätte vielmehr höchstens als Ablebnungsgrund 42 der Reichs- Zivilprozeßordnung) in Betracht kommen können. Ferner kann feine Rede davon sein, den Stadtrath X. etwa als „geseßlihen Vertreter“ des Magistrats 41 Nr. 4 a. a. O.) für ausgeshlofien zu erklären. Denn er ift dies in der That nit, und der Umstand, daß der Magistrat ibn als eines seiner Mitglieder mit seiner Vertretung im Streit- verfahren beauftragen konnte, bleibt fo lange einflußlos, als dies that- sählih nit gesehen ist. Endli mag dem Kläger zwar allenfalls zugegeben werden, daß auch an die Möglichkeit einer Ablehnung gedaht werden konnte. Allein es erübrigt, hierauf des näheren ein- zugeben, da die Beforgniß der Befangenhbeit in einem Ab- lehnung8antrag nicht zum Ausdruck gelangt ist. 42 a D) OL 879)

Die Innebaltung der Einspruchsfrist gegen die Heranziehung zu den Gemeindeabgaben ift, nach einem Urtbeil des Ober-Verwaltungsgerihts, 11. Senats, vom 29. Mai 1895, vom Verwaltungsrichter bei der Entscheidung über die nah erfolglosem Einspruch erbobene Klage von Amtswegen zu prüfen; wo die Innebaltung der Einspruchëfrist nicht feststeht, muß zunächst noch eine folhe Feststellung versuht werden, und von diesem Versuche darf nur da abgeseben werden, wo unerahtet einzelner Lücken im Material doh die gesammte Sachlage tein Bedenken im Sinne der Frist- versäumniß auffommen läßt. (Il 879.)

_ Nur die an ih unftreitige Gemeinde -Abgabepflicht der Besitzer felbftändiger Güter für ursprünglih bäuer- liche, zu ihren Gütern eingezogene, der örtlihen Lage nach aber gegenwärtig nicht mehr erfennbare Grund- ftüde (wüfte Hufen) unterliegt, nab dem Endurtkbeile des Ersten Senats des Ober - Verwaltungsgerihts vom 7. Mai 1895, gemäß 8 28 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 der Regelung im Wege einer billigen Ausgleichung. Streitigkeiten dagegen, welthe die Vorausfeßungen und den Umfang der Abgabepflicht selbt zum Gegen- ftand baben, werden in dem Verfahren na § 38 a. a. D., d. i. durch Heranziehung feitens des Gemeinde-Vorftehers und dur Einspruch und Klage seitens des Herangezogenen zum Ausêtrag gebracht.

In Betreff des religiösen Charakters der Volks- schulen in Preußen hat der Erste Senat des Ober-Verwaltungs- gerihts in dem Endurtheil vom 18. Juni 1895 folgende Rechtëgrund- läße aufgestellt: Die religions- oder konfessionélose Schule ift nicht zugelassen. Im Bereich des Allgemeinen Landrechts ift sowobl die fonfessionelle wie die paritätishe (Simultan-) Schule geseßlich ftatt- haft. Eine Konfessionsshule für die Minderheit darf in Bezirken, wo foldbe Sculen für die Mehrheit bestehen, an sh gefordert werden, sofern das vom Verwaltungêrihter niht nazuvrüfende öffent- liche Unterrihtsbedürfniß es erbeischt. Verpflichtet zu ihrer Errich- tung ift zwar nit die Sozietät, welche die Konfeisionss{ulen für die Mebrheit unterhält, wobl aber die bürgerliche Gemeinde, welche an Stelle einer Sozietät kraft eigener Entschließung das öffentliche Sculwéfen als eine Kommunalarstalt unterhält, vorausgeseßt, daß fie die Schullast niht nur für die Angebörigen einer bestimmten Kon- fesfion, sondern für alle Einwohner ohne Unterschied des Glaubens übernommen hat.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Für den Stand der Herbfstsaaten im Deutshen Reich um die Mitte des Monats November sind nah der Zusammen- stellung des Kaiserlihen Statistishen Amts, die für die einzelnen Staaten und Landestheile in der nähsten Nummer des „NR.- u. St.-Anz.* veröffentliht werden wird, die Noten folgende (Nr. 1 bedeutet sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering, 5 sehr gering: die Zwischerstufen find durch Dezimalen bezeichnet) :

D T s a Winter-Spelz Winter-Roggen Iunger Klee (auch Luzerne) . 2,7.

Eine vorläufige Schäßung des Ernte - im November auf Hafer, Kartoffeln, Klee und für das Neich im Ga

trages, die sich erftreckte, bat nzen ergeben als Ertrag vom Hektar: 1895 dagegen 1894 (100 kg) (100 kg) P 16,8 bei Kärtosseln…. . . . 123,9 T1 bei Klee (auch Luzerne) 950,6 40,2 bei Wiesen . ce A0 38,3

s Zur Arbeiterbewegung. E

Aus Amsterdam wird der , Voi. Ztg.“ geschrieben: „Der fünf- ¿zehnte November war der Tag, an dem die endgültige Regelung zwischen den Diamantarbeitern und R CLIen zu ftande kommen mußte (vgl. Nr. 254 d. B[). In der That if eine Vereinbarung erzielt worden, und die Arbeiter haben vor der Hand auf ihr Verlangen, daß alle Fabriken Bundesfabriken werden sollten, verzihtet. Nach dem, was aus der Mitte ein- zelner Arbeiterkreise, namentlich der sog. verstellers, vernommen wird, find jedoch neue Mißhbelligkeiten zu befürhten. Daß diese jeßt schon wieder zu einem Ausstand führen werden, ist, da der Winter vor der Thüre stebt, kaum anzunebmen ; aber die Führer der Diamantarbeîter haben erflärt, daß der Vergleih nur infolge der Noth der Aus- ständigen zu stande gekommen sei, und daß er nur als Waffenstill- ftand betrachtet werden dürfe. Die Lage der Zigarrenarbeiter dagegen ift geradezu trauria und verzweifelt. Von den 16 Zigarren- fabriken, in denen die Arbeit eingestellt wurde, sind etwa vier in Provinzftädte verlegt word-n, drei haben den Betrieb überhaupt ein- gestellt und liquidieren, andere baben den Betrieb derart eingeshränkt, daß sie kaum ein Drittel ibrer früheren Arbeiter beschäftigen können, wieder andere stehen noch vollständig fill, und die Besitzer beabsichti- gen, ihre Fabriken erf nach dem 1. Januar 1896 wieder zu eröffnen ;

alle aber verweigern den Haupträdelsführern bei dem Ansftand un- erbittlih den Wiedereintritt in ihre Fabriken.“

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin find bei den biefigen Standesämtern in der Woche vom 10. bis inkl. 16. November cr. zur Anmeldung gekommen : 848 Lebendgeborene, 306 Ebeshließungen, 14 Todtgeborene, 600 Sterbefälle.

Kunft und Wissenschaft.

In den Schaufenstern der Amskler und Ruthardt’schen Kunfthandlung (Behrenstraße 29a) sind vom nächsten Montag an die drei Bilder ausgeftellt, für welhe die Kunstanstalt von Trowißsch u. Sohn in Frankfurt a. Oder auf der inter- nationalen Litbographie-Ausftellung in Paris die goldene Medaille

erhalten bat. Bauten.

S. Dresden. Das Königlihe Schloß zu Dreêden ift in den legten vier Jahren umgebaut worden; der Umbau ift jeßt zwar noch nit vollendet, bat aber, da die vom Landtag bisher bewilligten Gelder aufgebraudt sind, einen vorläufigen Abschluß gefunden. Dieser Umbau ift dem Königlichen Schloffe nah der äithetischen wie nah der praktischen Seite von Vortheit gewesen. Es ist eine gewisse Einheit in dem äußeren Eindruck geschaffen und die Nachtheile, die das allmäbliheXEntftehen des Schlosses durch Neu- und Umbauten vom 16. Jahrhundert an verursacht hat, sind nach Möglichkeit be- seitigt worden. Beseitigt hat man vor allem die vier unshönen Häuser, die vom Hauptportal an der Schloßstraße bis an den Taschen- berg eine enge Straße, die nach dem Zwinger zu führt sich erftreckten. Abgesehen von einigen reizvollen arcitef- tonishen Einzelbeiten, war der Anblick dieser Häuser nicht besonders erfreulich, und die inneren Räume sowie die winzigen Höfe dahinter waren winklig und s{lecht zugängli®d. Durch die Beseitigung der vier Häuser am Taschenberg (d. i. Frage- oder Orafkelberg: tacznighora) ist diese Straße erbebli breiter geworden ; die Räume auf dieser Seite baben befsere Verbindung untereinander und einen befseren Eingang erbalten: ein fleiner Hof, der zwei Aus- gänge nach dem Taschenberge und nah dem mittleren der nunmehrigen drei Schloßhöfe hat, giebt ibnen Licht. Die architektonishen Ver- änderungen am Aeußeren des Schlofses bestehen nun zunähst darin, daß man an der öôstlihen und an der südlihen Seite, ebenso auch in den beiden großen Höfen durchweg ebenfolche Renaissance - Giebel an- gebracht hat, wie sie der Weftbau (nach dem Zwinger zu) aufzuweisen

atte. Ferner sind an den drei Ecken des Schloßbaues bobe runde Treppenthürme eingebaut worden und alle Fenfter des Erdgeschofses mit ftünftlerisch werthvollen Gittern in Schmiedeeisen (von Kübnscherf u. S in Dreéden) angebracht worden. Die jet vollendete Schauseite an der Schloßstraße erbält ihr Gepräge dur den runden Treppentbhurm an der Taschenberg-Ecke, durch das alte Puchnershe Hauptportal, das zwei stattlihe beraldishe Löwen be- frônen, und zwei Erker [inks und rechts von diesem Hauptportal. Das Zusammentreffen des Eckthurms mit zwei Giebeln wirkt zwar etwas überladen, im übrigen aber wirft das Ganze jeßt vortreffli. Dies gilt insbesondere au von dem Eckthurm in Sandftein, der si in wohlberehneten Verbältniffen nah oben verjüngt und mit einer Kuppel gedeckt is. MWMeannigfacher plaftisher Shmuck ziert ibn, darunter zwei Umgänge und ein kleines reizendes Portal, das von dem einen der vier abgebrohenen Häuser berrührt. Von den beiden Erkern zeigt der eine insbesondere zwei Karyatidenhermen und einen bärtigen Mannsftopf als S{lußstein, der andere die Bildnisse des Kurfürsten Chriftian 1. und seiner Gemablin, unter denen diefer Theil des Schlosses erbaut worden ift. Das Hauptportal endlich if überarbeitet worden. Bei allen diesen Arbeiten ist man mit Verftändniß und Geschick vorgegangen. Was der Erkhal- tung fähig war, ift erbalten, die neuen Theile aber {ließen fi im Charafter vortrefflih an die alten an. So stellt ch das Königlich? Schloß au na der Seite der Schloßstraße jeut als ein einbeitlicher, stilgerehter und charaftervoller Bau dar. Betritt man das Schloß dur das große Poertal von der Schloßstraße, so gelangt man in den mittleren, von da nach rets in den großen Schloßbof, der in jeder seiner vier Eten einen ansehnlichen sfulvi-rten Treppenthurm aufweist. Von diesen ift jest auch der südliche erneuert : auch find bier die Schauseiten durch Giebelaufbaut-n im Sinne der hon vorhandenen vervollständigt worden. In dem Durchgang zwischen den beiden alten Schloßhöfen betritt man nach der Schloßstraße zu das Vestibül des neuen Treppenhauses, das hier entstanden ist. Die Treppe führt nah den Fest- räumen des Königlichen Schlosses: in ihrer früheren ärmlichen Ge- staltung entsprach sie keineswegs den stattlichen Räumen, deren Zugang sie bildete. Die neue Treppe, die sich an die vorhandenen Architekturtbeile anlebnt, ist im Stile Ludwig's XI1V. gehalten und wirkt ungemein ftattlih und vornehm. Die Formen dieses echt Fürstlihen Stils sind von den Architekten (Hof-Baumeister Dunger und Hof-Bauinspektor Fröblih) und dem Bildhauer Roch mit bestem Verjtändniß getroffen worden, sodaß das Sloß in diesem Treppenhauïse ein neues shönes Schmudftüd erbalten bat.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Von dem im Kaiserlihen Gesundheitsamt bearbeiteten „Gesundbeitsbüchlein*, welh:s zum ersten Mal im vorigen Jahre erschien, ift jeßt bereits ein siebenter Abdruck nöthig geworden. Auch ift eine Uebersezung desselben in das Ftalienische von dem Direktor des bygieni]chen Laboratoriyms der Universität Turin, Profefsor Dr. G. Bordoni-Ufreduzzi unter dem Titel: „Libriccino d’igiene. Guida popolare pubblicata dall’Ufficio imperiale di sanità della Germania con 54 illustrazioni nel testo e 2 tavole colorate, edizione italiana secondo la quinta edizione tedesca“ bergeftellt und von der Verlagsbuhhandlung bon Carlo Claufen in Turin zum Preise von 2,50 Lire in den Verkebr ebracht worden. Englische, russische und ferbishe Uebersezungen sind in der Bearbeitung.

Handel und Gewerbe.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgert{ht l Berlin standen am 21. und 22. November die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteige- rung: Beufsfelstraße 51, dem Kaufmann Maximilian Iobn gehörig; Flächenraum 8,05 a; Nutungswerth 9740 M; mit dem Gebot von 142050 ÆA blieb der Kaufmann Ad. Schäfer zu Schöneberg Meistbietender. FJäger- ftraße 28, dem Kaufmann Julius Erxleben gebörig; Flächen- raum 1,15 a; Ersteher wurde der Kaufmann David Münzer zu Berlin für das Meistgebot von 228 100 4

Beim Königlihen Amtsgericht 11 Berlin ftanden die nachverzeihneten Grundftüde zur Versteigerung: Grundstücke zu Zehlen- dorf, Parzellen 28 und 66 a und b belegen, den Grben des Malermeifters Wilhelm Stengel gehörig; Flähenraum 41 a und 823 a; mit dem Gebot von 6505 M blieb der Kaufmann Gustav As zu Berlin, Groybeeren- un e 94, Meistbietender. Grundstück zu Stegliß, Markfstein- ftraße 3, dem Schneidermeister Max Rosenkranz gebörig ; Flächen- raum 5,15 a; Nußungêwerth zur Gebäudesteuer 3600 4; mit dem Gebot von 58000 A blieb der Ziegeleibesizer Ferdinand Schulze zu Gömnick bei Brück îin der Mark Meist- bietender. Grundftück zu Deutsch-Wilmersdorf, dem Tischlermeister Heinrich Hartwig zu Berlin gehörig; Flähenraum 7,19 a; Meistbietender blieb mit dem Gebot von 97500 Æ der Rentier Robert Play zu Charlottenburg, Nürnbergerstraße 57/98. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwángsversteigerung wegen des Grundstücks zu S chöneber g, Golß- c 40, dem Maurermeifter Bernhard Gottfried Neumann gebörig.

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