E E L E E E E L O M E S E e L E E ee
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Cassel, 283. November. Der Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Cassel wurde heute nah Er- ledigung seiner Geschäfte durch den Ober-Präsidenten Magde- burg geschlossen. Der Vorsißende brachte auf Seine Majestät den Kaiser und König ein Hoch aus, in welches die Versammlung mit Begeisterung einstimmte.
Vayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat sih am Sonntag mit Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzen Ludwig und Leopold von München zur Jagd nah dem Spessart begeben.
Sachsen.
Seine Majestät der König hat wegen leihten Unwohl- Jeins die für heute in Aussicht genommene Reise nah Leipzig aufgegeben ; dagegen wird Jhre Majestät die Königin heute Abend .in Leipzig eintreffen und dort an einem Kostümfest des Albert-Zweigvereins theilnehmen.
Die Zweite Kammer hat gestern den Geseßentwurf wegen pProviforisher Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1896 ohne Debatte angenommen.
Vaden.
Die Erste Kammer hat in ihrer Sizung vom 23. d. M. den Geseßentwurf, betreffend die Steuererhebung in den Mo- naten Dezember 1895 und Januar bis einschließlich März 1896, eialiiimiga genehmigt. Jn der Zweiten Kammer brachte gestern der Präsident des Ministeriums des Jnnern Ei senlohr einen Geseßentwurf, betreffend die Abänderung der Gemeindeordnung, ein.
Hefen.
Der Geburtstag Jhrer Königlichen Hoheiten des Groß- ; ogs und der Großherzogin is gestern im ganzen ande in herkömmliher Weise festlich begangen worden. Ueberall trugen die öffentlihen und zahlreihe Privat- gebäude Flaggenschmuck. Jn Darmftadt fand um 7 Uhr Morgens Reveille stat. Um 9 Uhr - konzertierie wäh- rend des Frühstücks der Höchsten Herrschaften die Kapelle des 1. Großherzoglichen Jnfanterie- (Leib-Garde-:) Regiments Nr. 115 vor dem Neuen Palais. Jn den Lehr- irfialten beging man den Tag mit Festakten. Um 10 Uhr war Festgottesdienst in der fkatholishen Pfarrkirhe, um 3/,11 Uhr solcher in der evangelischen Stadtkirhe. Um 12 Uhr fand Paroleausgabe mit Wachtparade auf dem Paradeplaßz fat. Im Neuen Palais war um 2 Uhr Familiendiner, während dessen die Kapelle des 1. Großherzoglichen Dragoner- Regiments (Garde-Dragoner) Nr. 23 konzertierte. Zu der- Jelben Stunde vereinigten sih die Beamten und Bürger zum Fesimahl im städtishen Saalbau. Jm Theater fand Abends eine Festvorstellung und nach derseiben im Neuen Palais eine leine Soirée statt. i
Vi Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin werden am 28. d. M. nah Zarskoje Sselo abreisen.
Meälenburg-Schwerin.
Aus Cannes vom 23 d. M. wird den „Meckl. Nachr.“ emeldet, daß eine Veränderung in dem Befinden Seiner öniglichen Hoheit des Großherzogs nicht eingetreten sei.
Die asthmatischen Beschwerden dauerten in leihter Weise fort.
Lübeckt.
Die Bürgerschaft hat den Antrag des Senats an- genommen: aus Anlaß der bevorstehenden Wiederkehr des Jahrestages der Schlacht bei Loigny 10000 # als Stiftung tür das 2. Hanseatishe Infanterie - Regiment Nr. 76 zu be- willigen.
Oesterreich-Ungarn.
Die Kaiserin is gestern Nachmittag von Wien nach Cap Martin abgereist. Der Kaiser wird sih morgen früh zum Besuch des Erzherzogs und der reren Franz Salvator nah Lichtenegg begeben und am 28. d. M. Abends nach Wien zurükehren.
Der Erzherzog Eugen hat sih gestern Abend nah ‘Triest begeben, von wo er heute mit dem Erzherzog Franz Ferdinand die Reise nah Egypten antreten wird.
Das ósterreichish-ungarishe Geschwader, be- Fehend aus den Schiffen „Kaiserin Elisabeth“, „Tegethoff“ und „Blitz“, ist im Piräus eingetroffen; das Schiff „Donau“ hat auf der Fahrt nah dem Piräus zur Kohlenergänzung Korfu angelaufen.
Bei ven Landtagswahlen der böhmischen Handels- fammern wurden 7 Jungczechen, 1 Altczehe, 6 Deutsch- liberale und 1 Deutschnationaler gewählt, welcher leßtere jedoch bei der Kandidatur erklärt hatte, dem deutshen Landtagsklub beitreten zu wollen.
Von den bei den Landtagswahlen der Städte- Kurie in Krain gewählten 6 Abgeordneten gehören 5 der xadikal-slovenishen und einer der deutsch-liberalen Partei an. Sans Stadt Laibach wählte 2 Mitglieder der radikal-flovenischen Partei.
Das ungarische Unterhaus wird sih nah Beendigung der Generaldebatte über das Budget und nah Bewilligung des provisorischen Budgetgeseßzes, die etwa bis zum 9. Dezember stattfinden dürfte, bis in den Fanuar hinein vertagen, da im Dezember die Komitatswahlen stattfinden.
Großbritannien und Frland. z
Der Ober - Hof - Marschall des Deutschen Kaisers Graf zu Eulenburg ist gestern in London eingetroffen und von der Königin zur Tafel gezogen worden.
Jn London wurde gestern für den verstorbenen türkischen Botschafter Rustem Pascha in der katholischen Kirche von St. James ein Requiem abgehalten. Die Königin, der Prinz von Wales und Lord Salisbury ließen sih bei der Feier vertreten; alle Mitglieder des diplomatishen Korps waren anwesend.
Frankreich.
Die chinesische Regierung hat, wie „W. T. B.“ er- fährt, in Paris cine von den anderen chinesishen Mis- zionen unabhängige Gesandtschaft errihtet. Mit der Leitung derselben ist Tsching-Tschang, bisher chinesisher Geschäftsträger in Paris, betraut worden.
Die Deputirtenkammer berieth gestern die für die Bildung von Konsularposten in China nothwendigen
Kredite. Der Berichterstalter Raiberti VEILNE die Kredite, die durch die SLOgae in China und durch die gegenwärtige geringe Anzahl von französishen Konsulaten daselbst S rctfeniieis seien, Der Minister des Aus- wärtigen Berthelot betonte das Jnteresse, welhes Frank- reih habe, auf die Märkte Chinas zu gelangen. Neue Konsulate seien unumgänglih nothwendig. Hierauf wurden die Kredite einstimmig angenommen und alsdann die Berathung des allgemeinen Einnahmebudgets wieder begonnen, welche alsbald beendigt wurde. Das Handelsbudget gelangte zur Annahme.
Ftalien.
In der Deputirtenkammer verlas gestern der Schaß- Minister Sonnino das Finanz-Exposé. Danach schließt, wie „W. T. B.“ meldet, das berihtigte Budget des Etats- jahrs 1895/96 mit einem effektiven Üebershuß von 1 270 000 Lire ab; diese Summe werde sich, aller Voraussiht nah, in dem endgültigen Budget noch erhöhen. Der Budget- voranshlag für 1896/97 weist cinen effektiven Ueberschuß von 8020000 Lire auf, ohne daß eine Ausgabe von Staats\schuldscheinen A werde. Das Exposé erwähnt dann, daß die Voranshläge sich als genau zutreffend erwiesen, daß die Ausgaben sich in den festgeseßten Grenzen gehalten hätten, und daß das Gleichgewicht im Budget erreiht und aufrecht erhalten worden sei. Die statutarishen Vorentnahmen hätten am 31. Oktober 1895 nur 26 Millionen gegen 691/34 Millionen am 31. Oktober 1894 betragen, sodaß 110 Millionen für nicht einlösliche Schaßbonds disponibel geblieben seien. Am 31. Oktober 1894 habe diese Summe nur 47 Millionen betragen. * Dann wird in dem Exposé erwähnt, daß das auf die Bank- frage bezügliche legislative Werk vollendet sei. Vom 20. Fe- bruar 1894 bis 31. Oktober 1895 hätten sih die Jmmobili- sationen der drei Emissionsinstitute um 116 Millionen ver- ringert. Die Gesammtsumme der im Umlauf befindlichen Staats- und Bankbillets habe si gegen 1894 um 20 Mil- lionen verringert, während die Metallreserve, welche jeßt 717 Millionen betrage, sich um 19 Millionen erhöht habe. Be- züglih der Depot- und Konsignationskassen, deren Lage sich bedeutend gebessert habe, werde ein Antrag eingebracht werden. Ferner kündigt das Exposé Vorlagen an, durch welche die Pensions- kassen der Eisenbahnen und der Kataster reguliert werden sollen : die aus diesen Vorlagen sih ergebenden Resultate seien bei den obigen Zahlen s{chon berüdcksihtigt. Der Minister erklärte weiter, daß er gegen jede Finanzoperation zur Konsolidierung der tilgbaren Schulden sei ; leßtere müßten durch den Uebershuß der normalen Einnahmen über die Ausgaben getilgt werden. Die Lage des Schages, heißt es dann, bessere sich allmählich ; alle Fonds, welche für die Zahlungen an das Ausland nöthig seien, seien gesichert. Das Exposé hebt die den Aufshwung des italienischen Handels zeigenden Zahlen hervor, betont die Zunahme der Ergebnisse aus den Konsumsteuern und den Eisenbahnen und erklärt bei Erwähnung des Rückgangs des Kurses der italienischen konsolidierten Anleihe infolge der Börsenkrise in Paris und Wien, daß der Schaß keine Finanzoperation be- nöthige ; der erwähnte Kursrückgang könne daher auf das Budget keine fühlbare Wirkung ausüben. Die konsolidierte Anleihe habe noch einen Preis, der unter ihrem unbestreitbaren Werth sei. Der Schat-Minister {loß mit den Worten: „Es ist viel für die Finanzen geschehen, aber es bleibt noch viel zu thun übrig. Wachsam, sowie die Ungeduld zügelnd und jede Ausgabe mäßigend muß in der Durchführung des Programms aus- geharrt werden — was in zwei Jahren unsere Lage derart besserte, daß das Gleichgewicht des Staatshaushalts vollständig aufrechterhalten wurde und daß jede Schaffung von Schulden L len ist. Auf diesem Wege is endlih der Sieg icher.“
Der Papst ‘empfing gestern den Kardinal-Staatssekretär Rampolla. Der Gesundheitszustand des Papstes hat sich gebessert, und es dürfte nunmehr kein Hinderungsgrund vor- liegen, die Konsistorien am 29. November und 2. Dezember abzuhalten.
Türkei.
Die Beunruhigung dauert, dem „W. T. B.“ zufolge, unter der Bevölkerung Konstantinopels, insbesondere in den Stadttheilen Skutari und Stambul, fort; einige Stam- buler Medressen werden militärisch bewaht. Das „Comité libéral ottoman“ hat ein Manifest in Umlauf geseßt, worin die Gemeinschaft mit dem armenishen Comité ab- gelehnt, aber Gleichheit der politishen Rechte, Sicherheit des Lebens und des Eigenthums sowie Jnkraftsezung der Verfassung von 1876 gefordert werden.
Das „Neuter'she Bureau“ meldet aus Konstantinopel vom 24. d. M.: die Lage in den asiatishen Provinzen ersheine ruhiger; cs seien feine weiteren Unruhen ge- meldet worden. Obwohl die Pforte das den Mächten ver- tragsmäßig zustehende Recht auf ein zweites Stations\chiff anerkenne, glaube fie, die Anwesenheit eines zweiten Schiffs könnte die entgegengeseßte Wirkung haben und die mohameda- nische Bevölkerung erregen. Ueberdies sei ein zweites Schiff un- nöthig angesichts der Maßregeln der Pforte zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung. Eine entsprehende Erklärung sei an den österreichish-ungarishen Botschafter Freiherrn von Calice, als den Doyen des diplomatishen Korps, gesandt und auch den Vertretern der Pforte im Auslande zur Mittheilung an die Regierungen mit der Jnstruktion übermittelt worden, leßtere zu ersuchen, auf ihrer Forderung nicht zu bestehen.
Serbien.
Gestern konstituierte sh in Belgrad der fortschrittliche Klub. Nach der Konstituierung erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister-Präsident Nowakowic in seinen Aus- führungen über die Thätigkeit der Regierung : Das Finanz- arrangement sei beinahe zu Ende geführt mit Ausnahme der Anleihe, welhe durch die Ereignisse in der Türkei und die Schwierigkeiten der Ottoman-Bank gehindert worden sei; gegenwärtig seien diese Hindernisse gehoben, und auch dieser Theil werde bald geordnet werden. Zur Kräfti- gung der Finanzen habe die Regierung Geseßesvorlagen vor- bereitet. Durch Ausrottung der Haiduken sei die Sicherheit im Lande wiederhergestellt worden.
__ Die Skupschtina wählte gestern Nachmittag sechs Prä- sidentschafts - Kandidaten: Miljutin, Garaschanin, Rajowic, Obradowic, Kazic, Nikolic und Simic.
Der H hat Garaschanin zum Präsidenten und Rajowic zum Vize-Präsidenten ernannt. Die feierliche Er- öffnung der Skupschtina findet morgen Vormittag statt.
Nr. 47 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentl:chen Arbeiten, vom 23. No- vember, S folgenden Inhalt: Amtliches. Erlay vom 11. November 1895, betr. die Unterbrehung der Elevenzeit der Maschinenbau- beflissenen. — Dienstnachrihten. — Nichtamtliches: Das neue Haupt- gebäude der Technischen Hochschule in Darmftadt. — Ufershälung aus Eisen und Beton (Schluß). — Theoretiswe Erläuterung des Koech- lin’shen Entwurfs im Brückenbewerb Budapest. — Vermischtes : Umbau des Königlihen Opernhauses in Berlin. — Zur Nering- forshung. — Erprobungen von Gewölben in Oesterreih. — Schienen- befestigung für hölzernen Querschwellen-Oberbau. — Büchershau. — Neue Patente.
Nr. 58 des „Eisenbahn-Verordnungsblatts", heraus- egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 25. November, hat folgenden Inhalt : Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten : vom 16. November 1895, betreffend erste Hilfe bei Unfällen vor Ar- funft des Arztes: vom 21. November 1895, betreffend Stempelpflich- tigkeit von Amtsbestallungen; vom 21. November 1895, betreffend Anzeige von dem Ausscheiden der zur Verfügung gestellten Beamten ; vom 22. November 1895, betreffend Restantenliste und Kontrole un- einziehbarer oder unbeitreibliher Forderungen. — Nachrichten.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Generalpolicen der Transport - Versicherung®s- branche, in welchen es für die Bestimmung des Prämienbetrags an jedem Anhalt fehlt, weil der Betrag von den zur Zeit der Ausftellun z der Policen ganz ungewissen Transporten abhängig is, unterliegen, na einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Zivilsenats, vom 16. Mai 1895, in Preußen nur einem Stempel von 1,50 A — Nah der zwischen der Deutshen Rück- und Mitversicherungs-Gefellshaft zu Berlin und J. zu Odessa abgeschlossenen Generalpolice für Sce- versiherungen hatte die Gesellshaft dem J. für 1. Juli 1892 bis 30. Juni 1895 sämmtliche Verschiffungen von Getreide per Dampfer nah bestimmten E ade bis zur Höhe von 100000 M zu den weiter angegebenen besonderen Bedingungen versichert. Nach diefen Bedingungen umfaßt die Versicherung alle Verschiffungen innerhalb der 3 Sahre ; weiter ift bestimmt, daß die Police monatli zu berechnen und zu vergüten sci, sowie daß die Prämien sich nah den angehängten Tarifen richten sollen. Zu dieser Generalpolice war ein Stempel von 1,50 4 ver- wendet worden. Nachdem J. in der Zeit vom 1. Juli 1892 bis 31. Mai 1893 mit der Gefellshaft auf Grund der Police 163 Ver- sicherungen zu einem Prämienbetrage von 13 645 A abgeschloffen, forderte der preußishe Steuerfiékns mit Rücksicht auf die Tarif- position „Assekuranz-Policen“ des Stempelsteuergeseßes vom 7. März 1822 die Versteuerung des genannten Betrages zu è °%/ mit 6850 # Die Gesellschaft zahlte unter Vorbehalt und flagte auf Rückzahlung. Der Steuerfiskus wurde in der Berufungsinstanz zur Rückzahlung verurtheilt. indem das Berufungsgericht ausführte: Da Gegenstand der Versteuerung der Prämienbetrag sei und die Steuer als Urkundenstempel auf der über das Geschäft errichteten Urkunde laste, so hänge die Ver- steuerung davon ab, welcher Prämienbetrag beurkundet fei. Für die Bestimmung des leßteren Betrags fehle es aber in der General- police an jedem Anhalt, da der Betrag von den Schiffsfendungen ab- hängig und zur Zeit der Ausstellung der Urkunde ganz O ges wesen sei, ob überhaupt und in welhem Umfang folhe statt- finden würden. Eine Festseßung des Prämienbetrags durch Vor- anschlag habe daher nicht stattfinden können; die Ausfeßung der Versteuerung bis zur Feststellung der Abrehnungen und die na ©- träglihe Versteuerung erscheine aber unzulässig und stehe mit der Natur des Urkundenstemvels im Widerspruh. Hiernach unterliege die Generalpolice nur einem Stempel von 1,50 4, da zur Zeit der Ausstellung derselben der Prämienbetrag überhaupt nicht bestimmbar und deshalb die Versteuerung nah der Regel zu bewirken gewesen fei, welche für diejenigen Policen zur Anwendung gelange, welhe nicht ergeben, daß ter Prämienbetrag weniger als 150 4 betrage, in welchem Falle Steuerfreiheit eintrete, oder 300 Æ übersteige, in welhem Falle die prozentuale Versteuerung stattzufinden habe. — Die Revision des Fiskus wurde vom Reichsgeriht zurückgewiesen, indem es der Auf- fassung des Berufungsgerichts in allen Punkten beitrat. (419/94.)
— In Bezug auf § 1123 Th. 1 Tit. 11 des Preuß. Alg. Landrechts : S : E j „Der Geschenkgeber selbst kann, wenn er in Dürftigkeit erathen ist, von dem Beschenkten 6 vom Hundert von der ge- senken Summe oder dem Werth der ge|chenkten Sache, als eine Kompetenz, jährlih fordern.“ L e hat das Reichsgericht, 1V. Zivilsenat, durch Urthcil vom 20. Mai 1895 ausgesprochen, daß diejer Kompetenz nicht die rechtlihe Natur von Alimenteugeldern im Sinne des § 3661 16 A. L.-Y. („Gegen shuldige Alimentgelder findet keine Kompensation statt“) bci- zulegen ist, und daß demnach gegenüber dieser Kompetenz dte Auf- rechnung von Gegenforderungen zulässig ist. (426/94.)
— Wird vom Gerichtsvollzieher bei der Pfändung das Siegel an einer Stelle des zu pfändenden Gegenftandés befestigt, woselbst es geradezu den Blicken entzogen ist und nur bei näherer Nachforshung entdeckt werden kann, fo ift, nah einem Urtheil des Reichégerichts, I11. Zivilsenats, rom 8. Oktober 1895, die Pfändung in aûttig. — Ein Gerichtsvollzieher hatte bei einer Pfändung in dem Komtor des Schuldners Geldschrank und Schreibtish gepfändet und an diesen in dem Gewahrsam des Schuldners belasfenen Gegen- ständen die Pfandmarken an die Rück- und Wandseite geklebt, indem er mit der Hand in den geringen Zwischenraum zwishen Rückseite und Wand griff. Der Schuldner gerieth bald darauf in Konkurs, und der Konkursverwalter focht die geschehene Pfändung als ungültig an, weil nah § 712 der Zivilprozeßordnung die Wirksamkeit der Pfändung dadurch bedingt is, daß durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise die Pfändung ersichtlich gemacht ift. Das Bérufrinasgericit erachtete aber die Pfändung für gültig, indem es ausführte, daß die von der Zivilprozeßordnung verlangte Ersichtlich- machung der Pfändung bewirkt sei, weil die Anheftung der Siegelmarken auch an einer nah dem zeitigenStandpunkt den Blicken mehr oder minder sich entziehenden Seite genüge. Auf die Revision des Konkursverwalters hob das Reichsgeriht vas Becufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Die Ersichtlihmachung der Pfändung bei Belaffung der Sagen in dem Gewahrsam des Schuldners soll die Fortshaffung der Sachen thunlih erseßen. Die Maßnahmen des Gerichtsvollzieher® müssen deshalb darauf gerihtet sein, die Pfandverstrickung dur äußere Zeichen offen erkennbar zu machen. Diesem Zweck dienen aber folche O niht, welhe einen Zustand schaffen, bei welchem die angebeftete Pfandmarke geradezu den Blicken entzogen ist. Die Möglichkeit der Entdeckung der Pfandmarke bei näherer Nachforschung kann nit genügen.“ (141/95)
Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.
Bei Veranlagungen zur Staats- und zur Gemeinde- Einkommensteuer sind, nah einem Urtheil des Ober - Verwal- tungsgerihts, 11. Senaté, vom 8. Mai 1895, von dem Ein- kommen niemals direkte Kommunalabgaben (au8genommen die Deichlasten) in Abzug zu bringen, selbst wenn diese Abgaben sih als Ausgaben charafkterisieren lassen, die zur Sicherung und Er- haltung des Einkommens verwendet werden. — Der Forense A. hatte in seiner Gemeinde-Einkommensteuer- Deklaration für die Gemeinde V. von seinem Einkommen aus Grundbesiß die zur Deckung. des Feld- hütergehalts in der Form einer kommunalen Umlage aus die Grundsteuer erhobenen Beträge in Abzug gebraht. Der
Gemeindevorstand feßte aber jene Beträge zu dem fsteuer- pflichtigen Einkommen hinzu und zog demgemäß den X. zu einer höheren Steuerftufe beran. Der Einspruch und fodann die Klage des X. hatten keinen Erfolg, und auf die Revision des Klägers be- stätigte das Ober-Verwaltungsgeriht die Entscheidung des Bezirks3- ausschusses, indem es begründend ausführte: „Es mag dem Kläger zuzugeben sein, daß es nit selten zu Härten führen wird, die Abzugs- fähigkeit der Een — abgesehen von den Deichlasten — zu versagen. Allein tie Billigkeit kann dem klaren Wortlaut und Inhalt des Geseßes gegenüber nicht in Anspruch genommen werden, und ebenso if dem gegenüber eine Untersuhung in der Richtung abzulehnen, ob eine Kommunalabaabe im Einzel- falle, wenn auf deren leßten Grund zurückgegangen wird, si auch unter den Gesichtêpunkt solher Ausgaben bringen läßt, die, weil zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendet, in § 9 I Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891 als abzugsfähig anerkannt werden. Vielmehr entscheidet der ihr innewohnende Charakter der Kommunalabgabe \ch{chlechthin. Daß auch der Gefeugeber von diesem arundsäßlichen Standpunkt aus- gegangen und recht eigentli von- der Absicht geleitet gewesen ist, den Kommunalabgaben prinzipiell die Abzugsfähigkfeit zu versagen, ergiebt sih auf das flarste gerade aus denjenigen Verhandlungen des Ab- geordnetenhauses, die dazu geführt haben, im § 9 T Nr. 1 a. a. O. auch die unter den Kommunalabgaben begriffenen Deichlasten als ab- zugéfähige Ausgaben zu erwähnen.“ (11. 715:)
—EinOrtsstatut, welces eine GebührfürdieBenuzung der Luftsäule über den öffentlichen Straßen zur Anlage von Erkern und Balkonen festsezt, ist, na einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerihts, 11. Senats, vom 29. Mai 1895, rehts- ungültig. ‘Die Gemeinde kann nur, wenn der Grund und Boden der Straße, in welche die Erker und Balkons hineinragen, ihr Eigen- thum ift, in Ermangelung eines gütlihen Abkommens mit dem Bauenden vor dem ordentlichen Richter einen Ersatz, event. die Weg- räumung der betr. Bautheile beanspruhen. „ . . . Abgesehen davon, daß die Luftsäule über der Straße niht angelegt ist und keine Anftalt bildet, stebt fest, daß Gebühren — Abgaben öffentlich-ret- liher Natur — lediglih für öffentlihe Leistungen und für die Benußung öffentlicher Einrichtungen erhoben werden dürfen. So hat denn auch der — in dieser Hinsicht mit dem älteren Rechts- zustande übereinstimmende — § 4 Abf. 1 des Kommunalabgaben- gefeßes vom 14. Juli 1893 vorgesehen, daß „die Gemeinden für die Benugtung der von ihnen im öffentlihen Interesse unterhaltenen Ver- anstaltungen (Anlagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Ver- gütungen (Gebühren) erbeben können.“ — Im vorliegenden Falle stehen nun allerdings öffentliche Anftalten, nämlich die unter der Obhut der Wegepolizeibehörde befindlichen s\tädtishen Straßen, in Frage. Indeß der Luftraum über denfeiben bildet als solcher einen Gegenstand des Privatrehts. Die Straßen sind für den inneren Verkehr der Stadt und für den Anbau, nicht aber dazu bestimmt, daß Erker und Balkone in ihren Luftraum hineinragen. Bei der Anbringung solcher, im Privatinteresse einzelner Personen beabsihtigten Bautheile kann, wenn die Eigenschaft des Terrains als Straße in Betracht kommt, es si also allein darum handeln, ob dieselben der Straße unschädlich sind und deshalb seitensderPolizeibehörde gestattet werden dürfen. Gehört der Grund und Boden, auf welchem si die Straße befindet, der Stadt, so mag diese kraft ihres Eigenthums auch gegen die seitens der Polizeibehörde genehmigte Anbringung von Erkern und Balkonen vorzugehen befugt sein. Jedoch sie würde hierdurch nur ihr Privat- recht hinsichtlich der Luftsäule zur Geltung bringen, demna, wenn sie niht im Wege der freien Vereinbarung zu einem Abkommen mit dem Bauenden gelangen sollte, vor dem ordentlihen Richter einen Erfaß, event. die Wegräumung der betreffenden Bautheile be- anfpruhen müssen.“ (I1. 880.)
_ — In Betreff der Wahl der Gemeindeverordneten in den östlichen Provinzen hat der I. Senat des Ober-Verwaltnngsgerichts in dem Endurtheil vom 11. Oftober 1895 folgende Rechtsgrundsäßze aufgestellt : Die Vorschrift in § 56 Absatz 2 der Landgemeinde-Ordnung vom 3. Juli 1891, wonach bei der Eintheilung sämmtlicher Stimm- beretigten in drei Klassen Steuern nicht in Betrahzt kommen, welche für Grundbesiß oder Gewerbebetrieb in einer anderen Gemeinde ent- rihtet werden, ift durch § 5 des Gesetzes, betreffend die Aenderung des Wahlverfabrens, vom 29. Juni 1893, niht außer Kraft gesetzt. — Mit Aués{luß jener Steuern (und der Steuer für den Gewerbe- betrieb im Umherziehen) sind den Stimmberechtigten alle direkten Steuern anzurechnen, welche sie an den Staat oder den der Ge- meinde übergeordneten Kreis- oder Provinzialverband entrihten. — Zu den Steuern „für“ Grundbesiß oder Gewerbebetrieb gehören nit bloß die betreffenden Realsteuern, sondern auch die vom Einkommen aus diesen Quellen zu entrichtenden persönlichen Abgaben; die Staats- einkommensteuer bleibt daher insoweit außer Anfatz, als sie auf das Einkommen aus Grundbesiß oder Gewerbebetrieb außerhalb der Ge- meinde entfällt. — Einen Irrthum im Ansage der Steuern bei Auf- stellung der Wäkhlerliste, welher im Ergebnisse die Zusammenseßung der Wählerschaft oder diejenige der Wahlabtheilungen beeinflußt, fann jeder Stimmberectigte selbst dann, wenn davon seine eigene Stellung innerhalb der Wahlabtheilungen nit berührt wird, mittels Einspruhs und Klage wider den den Einsvruch abweisenden Be- {luß rügen.
— Nach Art. 18 tes Geseßes vom 15. Mai 1856, betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz, müssen der Versammlung des Gemeinderaths alle Mitglieder regelmäßig beiwohnen. „Ein Mitglied, welches die Versammlung dreimal hintereinander 0h ne genügende Entschuldigung versäumt hat, kann dur einen Beschluß des Gemeinderaths welcher der Genehmigung der Auf- sihtsbehörde unterliegt, ausdemGemeinderath ausge|chlossen werden.“ In Bezug auf diese Bestinmung bat das Ober-Verwaltungsgericht, 11. Senat, durch Urtbeil vom 25. Mai 1895 ausgesprochen :
1) Durch §§ 27, 28 des Zuständigkeitsgefeßes vom 1. August
1883 ist für: den Aus\hließungêbeshluß des Gemeinderaths das Gr- sorderniß der Genehmigung der Auffichtsbehörde beseitigt. 2) Für die Frage der Ausschließung kommt es nicht sowohl darauf an, ob der von der Verfammlung Autbleibende si genügend ents{huldigt hat, als vielmehr darauf, ob er durch thatsächliche Umstände genügend entschuldigt i}, auch wenn er diese oder andere Entschuldigungsgründe nit geltend gemacht hat. Als eine zur Ent- shuldigung genügende Thatsache kann die weite Entfernung des Wohnsißes des Ausbleibenden von dem Sitzungssaale des Gemeinde- raths erachtet werden. (II. 859.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Rummelsburg bei Berlin berihtet die „Post“, daß die dortigen Glasarbeiter beshlofsen haben, bei der Generalversamm- lung des Deutschen Glasarbeiterverbands zu beantragen, alle zur Zeit noch über deutshe Glashüttenwerke verhängten Sperren aufzuheben und in Zukunft von diesem Kampfmittel nur in den seltensten Fällen
ebrauh zu machen. / i :
Zum Ausstand der Shiffbauarbeiter in England wird dem „W. T. B.* aus London gemeldet : Die neue Vereinigung der Schi ffsbaumeister wird wahrscheinli die Arbeitgeber im Norden Englands auffordern, ihre Arbeiter Ende der Woche auszusperren. — Ferner wird aus New- Castle berichtet: Eine zahlrei besuchte Ver ammlung von Arbeitgebern, welche der Schiffbauer-
ereinigung der Nordostküste angehören, hat das Vorgehen ihrer Ver- greter auf der legten Konferenz in Carlisle gebilligt und endgültig eshlossen, sich der Vereinigung der Arbeitgeber im Schiffbaufache anzuschließen. L B In Budapest bra gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in einigen uchdruckereien wegen Nichtbewilligung einer von den Arbeitern verlangten Lohnerhöhung ein Ausstand der Setzer und Hilfs-
arbeiter aus, der sich fast auf alle Buhdruckereien autdehnte. Die dortigen Tageblätter find deshalb heute in sehr verkürztem Umfang erschienen. Die Seyer sollen über einen großen Ausftandsfonds ver- fügen. Die Druckereibesißer erklärten ih solidarisch gegenüber den Forderungen der Seer.
Kunst und Wissenschaft.
44 Zur Cbrung ihrer drei vor achtzig Jahren geborenen Mit- glieder Andreas Achenbach, Adolf Menzel und Julius Schrader hat die Königlihe Akademie der Künste eine Ausftellung veranstaltet, die durch Vereinigung einer stattlichen Anzahl von Werken der genannten Maler dem Publikum deren Be- deutung vor Augen führen soll. Von Achenbach sind dreißig, von Schrader siebzehn Oelgemälde, von Menzel s{ließlich nahezu zwei- hundert Bilder und Zeichnungen ausgestellt. Das Schaffen der drei Meister gehört bereits der Geschichte an, Tadel und Bewunderung weichen damit historischer Reflerion. Ein ausgeführtes Bild des Ent- wicklung8ganges jedes Einzelnen zu geben, is hier nicht am Plage; wir beschränken uns deshalb darauf, die wichtigsten Daten aus dem Leben der drei Jubilare, soweit sie durch ausgestellte Bilder illustriert find, mitzutheilen.
Julius Schrader, am 16. Juni 1815 in Berlin ge- boren, ftudierte an der Akademie seiner Vaterstadt und in Düsseldorf unter Schadow; \{chon seine ersten Historienbilder, von denen leider feines seinen Weg in die Ausstellung gefunden hat, zeugen von dem tiefen Eindruck, den die Werke der belgischen Kolo- risten auf ihn gemacht haben. Auch das große, dem Danziger Stadt- Museum gehörige Bild: Gregor VII. und Graf Centius, im Jahre 1864 gemalt, sowie der Abschied Oldenbarneveld's von seirer Familie (1865) und die Huldigung der Städte Berlin und Kölln (1874) zeigen deutlihe Neflexe der Kunst Gallait’s und Bièfve’s, die Schrader auf einer Studienreise dur die Niederlande in ihrer Heimath kennen gelernt. Reiches Farbenleben und liebenswürdige Charakterzeihnung sichern den Bildnifsen Schrader's, von denen ein Kinderporträt aus dem Besiß Herrn F. Simrock's und das Porträt des Geheimen Kom- merzien-Raths von Hansemann besonders hervorgehoben seien, einen bleibenden Werth und. eine Bedeutung, die voraussichtlih die seiner Geschichtsbilder überdauern wird.
__ Andreas Achenbach, der weltbekannte Schilderer der hollän- dischen und belgishen Küfte, wurde am 29. September 1815 in Caffel geboren. Ein interessantes Frühbild aus des Meisters Wanderjahren — nachdem A. die Düsseldorfer Akademie als Schüler Schirmer's absolviert, unternahm er zahlreihe Studienreisen dur aller Herren Länder — hat das Stadt-Museum zu Danzig für die Jubiläums-Aus- stellung dargeliehen : eine norwegishe Vorfrühlingslandschaft, deren jugendlihe Befangenheit noch nichts von der zukünftigen Entwicklung des damals einundzwanzigjährigen Malers ahnen läßt. Von Haupt- bildern seiner späteren Schaffensperioden seien der „Untergang des President“ (1848), die zarte, an Ruysdael gemahnende Herbstlandschaft (1857) aus der Sammlung Klingelhöfer, zu einem Cyclus der Jahres- zeiten gehörend, der Ostender Fischmarkt (1869), die Bergmühle (1882) und das Interieur aus einem Hildesheimer Kloster (1893) hervor- gehoben. Die Ausstellung wird das verbreitete Vorurtheil von der Eintönigkeit der Werke Achenbah's beseitigen und seine bahnbrehende Bedeutung für die Entwicklung deutscher Landschafts- malerei deutlih in die Erinnerung rufen.
Zehn Wochen später als Achenbah wurde in Breélau Adolf
“Menzel geboren. Die Stellung dieses genialen Meisters in der
deutshen Kunstgeschichte, insbesondere seine Pionierarbeit im Dienste der realistishen Kunstauffassung zu erörtern, wird fein achtzigster Geburtstag, am 8. Dezember dicses Jahres. der zu- gleich der Eröffnungstag einer Menzel-Ausstellung in der König- lichen National-Galerie sein soll, Gelegenheit bieten. Die Ausftellung der Königlichen Akademie, auf decen Darbietungen wir beute kurz hin- weisen wollten, darf sh rühmen, eine Fülle wihtigen Materials zur Würdigung des Meisters, zum theil zum ersten Mal, aus Privat- fammlungen und auswärtigen Galerien zur Schau gebracht zu haben.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Portugal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Ceará (Brasilien) für von Gelbfieber ver- feucht erklärt worden. Die anderen Häfen der gleichnamigen Provinz gelten als verdächtig.
Schweden. :
Zufolge Bekanntmachung des Königlichen Kommerz-Kollegiums vom 20. d. M. sind die Stadt und das Gouvernement St. Peters- burg vom 6. d. M. an für choleraverseucht erflärt worden.
Dänemark.
Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des König- lich dänishen Justiz-Ministeriuums vom 21. d. M. sind die Vor- schriften des Geseßes vom 2. Juli 1880, betreffend die gesundheits- polizeilihe Untersuchung, für alle Schiffe in Wirksamkeit geseßt worden, die aus Häfen des Gouvernements St. Petersburg kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung ge- gewesen sind. E
Gleichzeitig sind die Vorschriften der Verordnung vom 9. Sep- tember 1893, betreffend die ärztliche Beaufsichtigung, für di? aus jenen Häfen auf dem Seewege in Dänemark eintreffenden Personen in Kraft gefeßt worden. (Vergl. „R.-Anz.* Nr. 223 vom 16. Sep- tember 1893.) E i :
Des weiteren is die Einfuhr von gebrauhten, niht zu Reise- oder Umzugsgut gehörenden Kleidungsstücken, Bettzeug und Leibwäsche aus den in Rede stehenden Häfen verboten.
Handel und Gewerbe.
Die Wochenübersicht der Neih8bank vom 23. November weist einen gesammten Kassenbestand nach von 951 737 000 Æ; d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 8724 000 4; der Metallbestand allein hat um 7054000 # zugenommen. Der Bestand an Wechseln zeigt mit 664 548 000 4 eine Abnahme um 36 384 000 A und der Bestand an Lombardforderungen mit 79 620 000 4 eine solche um 3 520 000 4; auf diesen beiden Anlagekonten is also zusammen ein Rückgang um 39 904 000 4 eingetreten. Auf passiver Seite hat \ih Betrag der umlaufenden Noten um 24 011 000 4 auf 1 117 608 000 4 vermindert; auch die Ten täglich fälligen Verbindlichkeiten zeigen mit 470 726 000 M eine Abnahme um 9319 000
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 12686, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen. 4 In Oberschlesien sind am 23. d. M. gestellt 5532, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Swlachtviehmarkt vom 23. November 1895. Marktpreise nah Schlahtgewiht; nur Schweine werden nach Lebendgewicht
Ninder. Auftrieb 2341 Stück. (Durchschnittspreis f 190 kg.) I. Qualität 120—124 #, II. Qualität 110 bis 116 Æ, T. Qualität 98—104 #, IV. Qualität 88-94 Æ — Schweine. Auftrieb 9632 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 92 4, Landschweine: a. gute 86—90 Æ, b. geringere 78—84 Æ, Galizier —,— 4, leihte Ungarn —,— Æ bei 20 9/9 Tara, Bakonyer — M bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1142 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) T. Qualität 1,22—1,32 Æ#, II. Qualität 1,16—1,20 Æ, IIl. Qualität 1,08— 1,14 A — Schafe. Auftrieb 7312 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,04—1,16 Æ, II. Qualität 0,92—1,00 #, I11. Qualität —,—
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— In der gestrigen Generalversammlung der Berlin-Neuen- dorfer Spinnerei-Aktiengesellshaft wurde der Antrag: „Aufbebung des Generalversammlungsbeshlusses vom 15. März 1890, wonach die 1000000 jungen Aktien den Aktionären zu 115 9% von der Deutshen und Dreêdner Bank angeboten worden waren“, angenommen. Ebenso wurde der Antrag ange- nommen auf Verminderung des Aktienkapitals um 500 000 4. um die Unterbilanz von 150 000 4 zu beseitigen und den Reservefonds wieder zu füllen. Auch seien Abschreibungen nothwendig, zumal die Gesellschaft neue Anlagen gemacht hat und eine weitere Ausdehnung des Betriebes plane, um die gegenwärtig günstige Konjunktur aus- zunußten.
— Nach dem Geschäftsbericht der Bierbraucerei-Aktien- Gesellshaft vorm. Gebr. Hugger, Posen, über das erste Betriebsjahr is das Ergebniß günstig gewesen. Es wurden gebraut 31 108 hl und verfauft 31209 hl, wobei ein Gewinn von 194303 4 erzielt wurde. Nach Dotierung des Reservefonds, Abzug der Tan- tièmen an Aufsihtsrath und Direktion follen 125 000 A für Zahlung einer Dividende von 10 % verwendet, und mit 30000 Æ soll ein Spezialreservefond gebildet werden.
— Aus Dortmund berichbtet die „Köln. Ztg.“, daß der Aufsfichts- rath der Dortmunder Aktienbrauerei beschlossen hat, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 268 %/o für das Geschäftsjahr 1894/95 vorzuschlagen.
— Nath dem Geschäfteberiht der Stadtberger Hütte zu Niedermarsberg für 1894/95 betrug die Erzgewinnung 759 250 Ztr. mit 243545 Æ gleich 32,07 § für den Zentner Selbst- kosten, d. i. gegen das Vorjahr 58650 Ztr. weniger, ein 6965 M geringerer Kostenauswand und 1,44 4 Z für den Zentner höhere Selbstkosten. Der Durchschnittsgehalt der - ge- sammten Erzförderung betrug 29/6 gegen 1,97 9/0 i. V. An Kuyfer wurden inégesammt 15 314 Ztr. (i. V. 15 344 Ztr.) gewonnen. Auf je 100 Ztr. Erze ergiebt sich ein: Kupfererzeugung von 1,97 %% gegen ein Ausbringen von 1,88% i. V. Die Selbstkosten des Kupsers beliefen sh auf 38,19 #4 oder 0,227 #4 niedriger als i. V. Einschließlib Zinsen beträgt der Rohgewinn 111091 M (i. V. 133 829 4), davon werden 35 927 A (42 586) zu Abschrei- bungen verwandt; es verbleiben 75164 Æ Reingewinn, wovon je 3758 MÆ zur Reserve und als Gewinnantheil des Verwaltungsraths Een und 67647 Æ zur Verfügung der Generalversammlung
eiben.
— Die Einnahmen der Königlich sähsischen Staats- eisenbahnen betrugen im Juli d. I. 8933 068 (+ 606 746) und vom 1. Januar bis Ende Juli 52810 901 (+ 2724760) A — Die Einnahmen der Zittau-Neichenberger Eisenbahn betrugen im Juli d. J. 78111 (+ 1912) 4 und vom 1. Januar bis Ende Juli 474 592 (+ 26 931) 4 — Die Altenburg-Zeiter Eisen- bahn vereinnahmte im Juli d. J. 90200 (+ 7853) A und vom 1. Januar bis Ende Juli 571 328 (+ 44089) # — Die Zittau- Oybin- Fonsdorfer Eisenbahn vereinnahmte im Juli d. I. 15 120 (— 153) A und vom 1. Januar bis Ende Juli 56 731 (+ 2031) A ;
— Von der „Leipziger Monatsschrift für Tertil- Industrie“ (Theodor Martin’s Textil-Verlag in Leipzig) liegt das zehnte Heft des X. Jahrgangs vor. Der allgemeine Theil bringt interessante Angaben über Deutschlands Ausfuhr nach Japan, die den hervorragenden Antheil ersichtlich machen, welhen Deutschland an der Verforguna des japanishen Markts mit Wollgarnen, Flanellen, wollenen Strickgarnen 2c. hat, und der im Jahre 1894 sich böber stellt als die gleichartige Ausfuhr Englands. Ein zweiter Bericht behandelt die Verkbältnisse der Textilindustrie Rumäniens. Mittheilungen über die Feuergefährlihteit eleftrisher Anlagen fowie über das Ergebniß einer in Nußland veranstalteten Enquête bezügli der Einführung eines Normalarbeitstags beschließen den allgemeinen Theil des Hefts. Der technishe Theil enthält Aufsäße aus den Ge- bieten der Spinnerei, Weberei, Bleicherei, Färberei und Avpretur, ferner zahlreihe Berichte über neue Erfindungen, tehnifs{che Notizen, eine Rundschau über bemerkensroerthe Greignisse, Bücherbesprehungen 2c. Das Heft ist wieder mit Mustern von Stoffneuheiten versehen.
— Von der Hamburger Börse berichtet die , Hamb. Börs.-H.*“, daß die Hausse-Positionen eines dortigen Großspekulanten in lokalen Werthen gestern von einem Bankkonfortium übernommen worden sind. Die sehr umfangreichen, viele Millionen umfassenden Engagements dieses Spekulanten \ind {on häufig von Einfluß auf die Börsfentendenz gewesen ; sie erstreckten sih namentlich auf Aktien des Norddeutschen Lloyd, der Amerikanishen Packetfahrt-Gesellshaft, der Hamburger Straßenbahn und auf St.-Pr. der Dortmunder Union. Das Eintreten des Konfortiums bezweckt insbesondere den Schuß der lokalen Werthe, Packetfahrt- und Straßenbahnaktien, aber es umfaßt auch die Nordd. Lloydaktien der Engagements.
— Aus Lemberg meldet „W. T. B.*, daß die dortige Bank-
und Getreidefirma Goldstern und Löwenherz infolge großer Berluste durch Getreidespekulation insolvent ist. Die Fs Finanzinstitute leiteten eine Hilfsaftion ein und brachten einen Fonds zusammen, um eine außergerihtlihe Liquidation zu ermöglichen. — Wie der „Frkf. Ztg.“ aus Wien gemeldet wird, betragen die Passiva der Firma 14 Millionen Gulden. Die fleinen Einleger erhielten dur das Bankkonfortium sofort 40 °/9 ihrer Forderungen.
Forst (Lausitz), 26. November. (W. T. B.) Das „Forster Tghl.“ meldet : Durch das Anwachsen der hiesigen Tuchindustrie hat sich das Bedürfniß herausgestellt, hier Auktionen deutscher und ausländisher Wollenkämmlinge 2c. zu veranstalten. Zu diesem Zweck hat sih ein Syndikat gebildet, an dessen Spiße das Wollhaus Gebrüder Herzberger in Forst steht. Die Auftionen treten im nächsten Jahre ins Leben.
Verkehrs-Anstalten.
Laut Telegramm aus Goch ist die erste englische Post über Vlissingen vom 25. November ausgeblieben. Grund: Sturm auf See.
Laut Telegramm aus Herbesthal find auch die erste und die zweite englishe Post über Ostende vom 25. November ausgeblieben. Grund: Sturm auf See.
Aus Bern wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die Unter- zeichnung des Vertrags über den Simplon-Tunnel gestern erfolgt ist. Der italienisch-\chweizerifche Staatsvertrag enthält 26 Artikel. Das von dem Verwaltungsrath der Jura-Simplonbahn und dem Bundesrath bereits angenommene Arbeitsprogrammn des Salis Brand, Brandau und Kompagnie wird hierdurch genehmigt.
talien verpflichtet sih zum Bau der Zufahrtslinien von Domo d’Offola nah Jselle in der Länge von 17 km; es gewährt keine Subvention, wird aber seinen Einfluß ausüben, damit die an dem Bahnbau interessierten Provinzen und Städte Nord-Italiens eine Subvention von 4 Millionen gewähren. Hingegen wird Italien. laut einem bestehenden Gesetz für jeden auf seinem Boden gelegenen Bahnkilometer für die Dauer der Konzession, nämlich 99 Jahre, eine jährlihe Subvention von 3000 Fr. gewähren, das find im Ganzen 66 000 Fr. jährli, welche S mme einem Kapital von 17 Millionen Francs gleihkommt. Die Schweiz verpflichtet sich zu einer Subvention von 15 Millionen Francs.
“Der Schnelldampfer ,Maasdam“ der Niederländish-Ameri- fanishen Dampfschiffahrts-Gesellschaft ist am 24. November in New-
orf angekommen.
Bremen, 26. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer , Saale“ hat am 23. November Nachmittags Punta del Gada passiert. Der Postdampfer „Mark“ hat am 24. November Vormittags die Reise von Villa Garzia nah dem La Plata fortgeseßt Der Postdampfer „Weimar“ ift am 24. November Morgens in New-Vork angekommen. Der Reichs - Postdampfer „Sachsen“ hat am 24. November Nach- mittags die Reise von Port Said nah Suez fortgeseßt. Der
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