1895 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

S

E e e E

=

E Sg Dv B D Ee R L R E S E

M

t E E Sh a R P T R A æ

rechnungen von Diätariat nicht eintreten.

Das Gesammtergebniß der Ansäßze des ordentlihen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt sih biernach dabin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das: Vorjahr Met sw TORIT0I C bei den Einnahmen j

gegen das Vorjahr mehr 5515628 , zum Nachweis gelangen, woraus \ich

gegen das Vorjahr eine Mehbrforderung eraiebt von 2468 164 4

Die nah dem Etats-Entwurfe durch Aufnahme einer Anleibe zu deckenden Beträge von zusammen 27 850 921 4, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine geseßlihe Ermäthtigung noch nicht ertheilt ift, bilden in herkömmliher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Arleibegeseßzes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Neichébeeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, worüb-r die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahme- Kapitels 23 und die Begründung des Anleibegesezes das Nähere ergeben.

Der Etat der Shutgebiete auf das Etatsjahr 1896/97 wird in Einnahme und Auêgabe, wie folgt, festgeseßt: 1) für das ostafri- kanishe Schußgebiet auf 6 054 250 , 2) für das Schußzgebiet von Kamerun auf 1 318 800 Æ, 3) für das Schußzgebiet von Togo auf 380 000 #, 4) für das südwestafrikanishe Schußzgebiet auf 2473 000 4... :

Bei den Dienstaltersstufen der Beamten sind mebrfacie Aenderungen vorgesehen.

Zablreiche Kategorien rücken nah dem neuen System niht mehr so schnell auf, wie es unter dem alten System zeitweise oder dauernd fih für sie ermögliht batte. Ebenso sind aber zahlreiche bisher zurüdck- gebliebene Beamte dur die neue Regelung erheblich günstiger gestellt worden. Die allgemeine Einführung des neuen Systems war, wenn nit der gesammte Befoldungëaufwand sich wesentli vermebren sollte, nur dadurch mögli, daß der Mehraufwand für die bisber weniger begünstigten einen Ausgleih durch Minderausgaben bei den biéber shneller vorgerückten Beamten findet, welde übrigens dur die schon - erreihten und selbstverftändlich ibnen belafsenen hêôheren Säße noch lange Zeit bindurch, zum theil auf viele Jabre, vor den ersteren be- vorzugt bleiben. Verlangsamungen in der Aufrückung durchweg zu vermeiden, war unmöglih, wie auch im Reichstag anerkannt worden ift. E / ;

Es ist indeß nahgeprüft worden, wo etwa besondere Härten bei einzelnen Klafsen für die Folgezeit entstehen würden. Dabei sind auh die im Reichstage für die eaen laut gewordenen Wünsche, namentlich nach der in der Resolution vom 22. März 1895 bezeich- neten Richtung, sowie zugleich die in verschiedener anderer Hinsicht zur Sprache gebrahten Bedürfnifse ausführlih unter Zuziehung aller be- theiligten Ressorts crörtert. Neben Aenderungen der Stufenfolge kamen hierbei als Mittel der Abbilfe vornehmlih Aufbefserungen der Gehbalts\äße, worauf der Reichstag bingewiesen batte, in Frage. Die Bereitwilligkeit, den verschiedenen Wünschen nachzugeben, fand da ihre Grenzen, wo tie etwaigen Aufbefse:ungen Berufungen großer anderer Kategorien hervorgerufen und damit eine vor Weiterfübrung der all- gemeinen Befoldungsaufbesserung unthunlihe Gesammterhöhung des Besolcungsaufwandes herbeigeführt hätten, und wo es si ferner als besondere Härte niht anerkennen ließ, wenn den Betreffenden die thatsählich genofsenen Vorzüge niht auc für die Zukunft verbrieft wurden.

Auch innerbalb der fo gezogenen Grenzen ift immerbin eine Reibe von Wünschen zur Berücksichtigung gelangt. A

Soweit dabei Mifßftänden im Wege besonderer Festsetzung des Dienftalters, wie solhe der Verwaltung durch die geseßgebenden Faktoren überlafsen worden ist, Denkichrift zum Haupt-Etat für 1894/95, S. 57, unter g, und zum Haupt-Etat für 1895/96, S. 53, legter Absatz, abgeholfen wurde, bedarf es einer besonderen Nah- weisung hier niht. Dagegen find die Aenderungen allgemeiner Natur einzeln bier aufzuführen: | e ]

Beim Reffsort des Innern ift für die tehnishen Hilfsarbeiter der Mittelbebörden die seinerzeit auch im Reichëtage gewünschte Abkürzung der Aufrückungszeit vorgesehen, : j Ï L

bei der Heeresverwaltung ebenso eine solhe Abkürzung für die Korps-Stabsapotheker, : L

sowie bei der Marineverwaltung eine Abkürzung für die Assistenten der Seewarte, den Zivil - Asfiftenten des Observatoriums in Wilbelmshaven und den Vorstand des Cbronometer-:-Obfservatoriums io Kiel und ferner für die Stationé-Apothbeker. ä

Bei der Post- und Telegrapbenverwaltung aber hat sih eine Erböbung des Mindestgehalts der Postinspektoren von 2700 300 4 niedriger als das der Vorstehcr von Aemtern 1. Klafse, welche von ihnen revidiert werden auf 3000 Æ als erforderlich ergeben. Der bisherige Say hatte nur unter dem alten Svstem noh ausgereiht, wels |chon nah einem halben Iabre ein Aufrücken ermöglihte. Es lag bier mithin ein Fall besonderer Härte und ein \châdigender Eingriff des neuen Systems in die Gebälterabftufung vor. Die nunmehrige Erböhung bezweckt nur eine Konservierung des früheren thatsälihen Zustandes, die dauernd im Bedürfniß liegt.

Ferner ift die Abkürzung der Aufrückungséfrift für die aus Eleven bervorgegangenen Sekretäre auf die bei den anderen Sekretären bereits maßgebende Zeit von 21 Jahren erfelat, was einen Mebraufwand von 130 000 Æ bedingt. : I /

Bei den Poftunterbeamten sodann, für welhe bereits laut Denf- {rift zum Haupt-Etat 1895/96 S. 52, Abs. 4 -ein voller Ausgleich aller durch das neue System entstehenden Scädiaungen er- strebt war, ift vershiedenen nech hbervorgetretenen Wünschen dur weitere Auêédehnung der Anrech{nungégrundiäße nawgetommen worden : und zwar soll den Unterbeamten bei den Ober-Pofttirektionen 2c. Gehaltéflafse 1000 bis 1500 Æ#, Auégabe-Titel 5 end 19 —, wel&e vor dem 1. April 1895 in dieser Kategorie angestellt worden sind, die in der Schaffnerklafse bei den Betriebéftellen verbrahte Dierfticit wie eine bereits in der hôheren Kategorie verbrahte in so weit angerechnet werden, als es erforderlich ist, um fie nit schlechter zu stellen, alë wenn sie in der niederen verblieben wären ; fcrner foll in der Scbaffner- klafffle Ausgabe-Titel 25 den vor dem 1. April 1895 zu Schaff- nern 2. Beförderten auch die in der früberen Packetträger- und Stadt- postbotenklafse verbradte etatsmäßige Dienstzeit, ebenso wie es für die Dienstzeit als etatémäßiger Landbriefträger bereits nabgegeben ift, wie Diätariat angerech{net werden. Dies letztere Zugeständniß bringt einen Mehraufwand für 1896/97 von 252320 Æ mit si. Für die Landbriefträger aber ift eine Erhöhung des Mindestgehalts von 650 auf 700 4 ermöglicht, wodurch sie den Babnwärtern und den entsprehenden Unterbeamten der Militärverwaltung gleicgestellt werden. Auch ist die Abkürzung der Aufrückungetfrist von 21 auf 12 Jabre, welche bisher nur den früber Ançceftellten bewillict war, nunmehr au für die vom 1. April 1895 ab Angeftellten vorgeseben, da die Landbrief- trägerstellung dauernd in der Hauptsade eine Durgangéftellung fein wird, in welcher nur wenige über 12 Jabre verbleiben. Eine Befser- ftelluna noh über den früheren Stand binaue, nab welbem die Land- briefträger das Höchstgebalt in ruyd 10 Jahren zu erreidben pflegen, foll vergleiche Denkschrift zum Haupt-EStat für 1895/96, S. 53, Abf. 2 auch für die vom 1. April 1895 ab Angefteliten durch An- Die Anregung des NReichs- taas, daß das Höchstgehalt auf 1000 A erhöht werde, berubte wesent- lih auf der bisber vorgesehenen längeren Aufrückungsfrist von 21 Jahren. Sie ift in Rücksicht auf andere Beamtenkategorien auch auf Hindernifse gestoßen, wäbrend die statt dessen nunmehr vorgeschlagene Erhöhun des Anfangsfatzes von 650 auf 700 Æ keinerlei Anstand fand. Durch die hinzukommende Abkürzung der 21 auf 12 Jahre gewinnt die Ge- balteerböbhung in der Folgezeit eine verstärkte Wirkung. Für jetzt verursacht die Erböbung des Mindestsazes mit dieser Abkürzung einen Mehraufwand von 170 650 Æ#, wozu die Mehrauvgabe bei den hinzu- kommenden neuen Stellen mit 40 000 Æ tritt. Im Ganzen erçiebt sich aus ten neuen Zugeständnifsen für die Beamten und Unter- beamten der Post {hon für das nächste Jahr eine Mehrausgabe von etwa 600 000 M |

Bei der Neichsdruck erei is für "die Bureau-Assistenten eine günstigere Stufenfolge nachgegeben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Von der Vervflihtung zur kaufmännishen Buchführung find nah Art. 10 des Handelsgesezbuhs befreit Höker, Trödler, Hausierer und dergleihen Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, ITIT. Straffenat, durch Urtheil vom 27. Mai 1895 (in einer Strafsache gegen einen in Konkurs gerathenen Inhaber eines Ladengeschäfts, der Handelsbücher nicht geführt hatte, wegen Bankerotts) ausgesprochen, daß nur f olche Handelsleute von geringem Gewerbe- betriebe zur faufmännischen Buchführung nit verpflitet sein sollen, deren Gewerbebetrieb zwar niht alle Merkmale eines Höker-, Trödler- oder Hausiergewerbes an sich trägt, äder doch nach Form und Art feiner Ausübung mit dem einen oder dem anderen der leßtgenannten Gewerbe Aehnlichkeit bietet, wogegen alle anderen Handelsbetriebe, von den in Art. 10 H.-G.-B. namentkih aufge- führten abgeseben, auch dann, wenn ibr Umfang ganz gering îft, zur faufmännishen Buchführung verpflihten. „Ein Handelsgewerbebetrieb, welcher in einem ständigen offenen Laden stattfindet, wird der Regel nach keine Aehnlichkeit baben mit dem Gewerbebetriebe eines Höfers, Trödlers oder Hausierers, daher den Inhaber zur kaufmännishen Buchführung rerpflihten. Daß und inwiefern im vorliegenden Falle besondere Verbältnifse und Umstände vorgelegen hätten, welche es rehtfertigten, troß des in einem offenen Laden stattfindenden Handelsgewerbebetriebs, dessen Inhaber aus der Klafse der Vollkaufleute auszuscheiden, is in dem Urtheil nicht fest- gestellt. Daëselbe ütt ih vielmehr lediglih auf den geringen Um- fang des Ladengescäfts.* (1370/95.)

Arbeiter -Lohnzablungen dürfen nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Strafienats, vom 13. Juni 1895 nicht erfolgen an einen Dritten, welher noch vor eingetretener Fälligkeit der Lobrforderung von dem berechtigten Arbeiter zur Empfangnahme des Lohns bevollmächtigt ift, thatsählid aber nit als Beauftragter des Arbeiters, sondern für eigene Rechnung zur Deckung der dem Arbeiter kreditierten Waaren den Lohnbetrag erhebt. Ein Gewerbe- treibender wurde wegen Gewerbevergebens aus § 115 a der Gewerbe- ordrung (Lohnzablungen dürfen an Dritte nicht erfolgen auf Grund von Rechtégeschäften oder Urkunden über Rechtsgeshäfte, welche nah S 2 des Geseyes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 rechtlich unwirksam sind) an- geklagt, weil er an einen Kozsumbverein, welher für die den Arbeitern des Angeklagten freditierten Waaren von diesen noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderungen zur Empfangnahme derselben bevoll- mächtigt worden war, die Löhne gegen jene Vollmahten ausgezahlt hatte, obgleih ibm bekannt sein mußte, daß der Konsumverein die empfangenen Lohnbeträge bebufs Deckung seiner Forderungen ein- bebalten würde. Der Angeklagte wurde von der Strafkammer ver- urtheilt und die von ibm eingelegte Revision wurde vom Reichs- geridt verworfen, indem es begründend ausführte : „Die bier fragliche » Vollmacht“ stellt unzweifelhaft ein „Rechtégeichäft* dar, durch welches im Sinne des § 1, 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1869 die forder!ngs- berechtigten Arbeiter über ihre Lobnansprübe noch vor geleisteten Arbeiten und vor cingetretener Fälligkeit der Lohnforderung zu Gunsten des Konsumvereins als Gläubiger verfügten. Die willkürlih ge- wählte Bezeihnunce Vollmacht i} bier gänzlih bedeutungslos . . .“ (2148/95.)

Eine Vercinbarung des Konkurrenzverbots zwischen dem Prinzipal und seinem Handlungsgebilfen, wonach dieser im Falle des späteren Eintritts in ein Konkurrenzgeshäft eine bestimmte Kon- ventionalftrafe zu zablen baben soll, gilt, nah einem Urtbeil des Neichëgerichts, Ill. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1895, im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der ODandlungsgebilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder fkündigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung çiebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal willkürlich und obne einen ibm vom Gehilfen g7gebenen gere{chten Anlaß wenn auch in geseßzmäßiger Weise und obne Vertragéverlcßzung das Vertragsverbältniß dur Kündigung [ôft. „Denn es kann niht obne weiteres beim Vertrags\{hluß als in der Absicht des Handlunasgebilfen liegend angenommen werden, seine Erwerbêthätigkeit dergestalt zu beschränken und ih dergestalt in die Hände des Prinzivals zu geben, daß derselbe rein nah Belieben ihm kündigen und ibn dadur jederzeit in die Zwangélage versegen könne, entweder seine Erwerbstbätigkeit in gewissem Umfange aufzugeben oder die Konventicnalstrafe zu zablen.“ (227/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlih der Komvetenzkonflikte in Verwaltungs- streitsahen bestimmt der § 113 Abs. 5 des Landesverwaltungs- gefeßes vom 30. Juli 1883, daß. wenn sih in derselben Sache die zur Entscheidung i:n Verwaltungéftreitverfahren berufene Behörde und eine andere Verwaltungsbebörde für zuständig oder für unzuftändig erflärt baben, auf Grund der \{riftlihen Erflärungen der über ihre Kompetenz streitenden Bebörden und nach Anhörung der Parteien in mündlihér Verhandlung das Ober - Verwaltungsgericht ent- scheidet. In Bezuz auf diese Bestimmung hat das Ober-Verwaltungs- geriht, IIL Senat, dur Urtbeil vom 19. September 1895 auSgesprohen : Dieselbe findet auch dann Anwendung, wern die zur Entsheidung im Verwaltungsftreitverfahren berufene ehörde (Stadt-, Kreis- oder Bezirkzaus\huß) nit dur Urtbeil oder Bescheid, sondern durch Beschluß zur Ent- icbeidung für unzufständig fic erklärt bat, und wenn die andere Ver- waltunasbebörde, elde fich gleichfalls für unzuftändig erklärt hat, nicht die leßte Auvfsihtsinftanz ist; ebensowenig wird die Ent- {eitung des Dber - Verwaltungëgerihte dadurch gebindert, daß die Parteien fie nicht in Antrag gebracht haben. „.… . . . Deswegen, weil der Bezirkéauëshuß feine Unzuftändigkeit niht durch ein Urtbeil, fondern durch einen Beschluß ausgesprochen hat, kann nicht abgelehnt werden, die im § 113 Abs. 5 Say 2 des Landes - Ver- waltungégeseßes dem Ober-Verwaltungsgeriht übertragene Ent- scheidung zu treffen. Auch die fonstigen Vorausseßungen für diese Entscheidung liegen vor. Es steht ihr insbesondere nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde, die sih für unzuständig er- klärt bat, nur die zweite, nicht die letzte Aufsichteinstanz ist und die leßte Aufsichtsinstanz, der Minister für Landwirthschaft, fich bisher über die Zuständigkeitsfrage nidt geäußert bat. Ebensowenig wird die Entscheidung dadurch gebindert, daß die Parteien sie nit in Antrag gebraht baben. Die Entscheidung eines negativen Kompvetenzkonflikts nah dem 113 Abs. 5 S. 2 ift im Gesey nicht von einem Antrag der Parteien abbängig aemacht, fann daber auch von Amtswegen hber- beigeführt werden.“ (IIL 1165.)

Handel und Gewerbe.

Zwangé-Verfsteigerungemn

Beim Königlichen Amtsgerickcht [l Berlin standen am 3. Dezember die nachbezeichneten Grundftücke zur Versteigerung : Schönhauser Allee 151, dem Schlossermeister M. Teschner gel,örig. Fläche 11,14 a; Nußungéwerth 14900 (; Meistbietender blieb der Dr. med. ODsc. Gutermann, Alte Schônhauserstraße da., mit dem Gebot von 250000 #. Raumerstraße 20 und Schliemannstraße 11, den Kaufleuten K. und O. Roeseler gehörig; Fläche 9,57 a; Nuzungswerth 13 500 4; Meistbietende blieb die Aktiengesellschaft für Grundbesiy und Hypotheken- Berkehr zu Berlin mit dem Gebot von 1500 ;

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbezeihneten Grundstücke „zur Versteigerung: Grundstück zu Schöneberg, dem Glasermeister Emil Hensel zu Charlotten- burg gehörig, welches mit 6,18 M Reinertrag und einer Fläche von

10,50 a zur Gfundfteuer veranlagt iff; Meistbietender blieb der Königlich- Baurath L. Heim zu Berlin, Voßstraße 6 und Rauch- straße 16, mit dem Gebot von 16000 A Grundstüuck zu Schöneberg, dem Maurermeister Heinrich Kaese zu Berlin gebörig; Flächenraum 6,09 a; mit 10960 e Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 167 000 Æ blieb der Rentier Moriß Gebert zu Berlin, Neu-Kölln am Wasser 1a., Meistbietender.

__— Wie aus dem Haag gemeldet wird, hat für die im Werke befindliche Konvertierung der 3 °/ Nationalshuld im Betrage von 375 Millionen holl. Guïden in eine 3 °%/ das Konsortium der Banke. (Hope und Compagnie, die Niederländische Handelsgesellschaft und die Bank von Amsterdam) die Garantie eines Viertels der zu kon- vertierenden Summe übernommen und si { */% von der gesammten Konversionésumme, eins{chließlich der Maklergebühren, ausbedungen.

Königsberg, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, Roggen weihend, do. pr. 2000 Pfd. Zoll- ewicht 1073. Gerste träge, Hafer rubig, do. loko pr. 2000 Pfd. B ilgcwicit 108,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritué pr. 100 Liter 100 9% loko 31,90 bez., do. pr. De- zember 33,75 Gd., do. pr. Frübjabr 33,50 Gd.

Danzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen [oko unverändert, Umsay 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 144, do. inländ. bellbunt 139,00, do. Transit hochbunt und weiß 109, do. bellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April-Mai 144,50, do. Transit pr. April-Mai 110,00, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko fest, do. inländ. 111—112, do. russischer „und polnischer zum Transit 76—77, do. Termin pr. April - Mai 117,50, do. Termin Transit pr. April - Mai 83,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkebr 112. Gerste, große (660—700 Gramm) 116. Gerste, kleine (625—660 Gramm) 101.

fer, inländischer 103. Erbsen, inländishe 110,00. Spiritus loko ontingentiert 51,00, nit fontingentiert 31,90.

Breslau, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreide- und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 9,6 erfl. 50 Ver- braubsabgaben pr. Dezember 49,90, do do. 70 4 Verbrauch8abgaben pr. Dezember 30,40, do. do. Rüböl pr. Dezember 45,00, pr. Mai —,—. Zink —.

Magdeburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Zugdterberich1 Kornzudcker erfkl., von 92 9/6 —, nene 11,(5—11,20. Kornzuder erfl 88°. Rendem. 10,50—10,75, neue 10,55—10,75. Nacbvrodukte erkl. 79% Rendem. 7,50—8,30. Fest. Brotraffinade 1 23,00. Brotraffinade 11 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,00—23.,25. Gem. Melis ] mit Faß 22,00—22,25. Stetig. Robzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Dezemkter 10,472 bez. u. Br., pvr. Januar - März 10,75 Gd.,, 10,80 Br., pr. April 10,927 Gd,, 10,973 Br., pr. Juni-Juli 11,124 Gd., 11,20 Br. Fest.

Flensburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Der frübere Kassierer der Flensburger Volksbank, Chr. Petersen, der wegen Verübung einer bedeutenden Weselfälihung und wegen Unterschlagungen seit zwei Jahren fteckbrieflih verfolgt 2ar, wurde in Kopenhagen, wo er unter einem falshen Namen ein Bankgeschäft betrieb, verhaf tet.

Leipzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Kammzug-Term18n han del. La Plata. Grundmuïter B. pr. Dezember 3,174 , pr Januar 3,20 #, pr. Februar 3,20 4, pr. März 3,225 4, pr. April 3,25 #4, pr. Mai 3,25 #, pr. Juni 3,27} 4, pvr. Iuli 330 , pr. August 3,30 &. pr. September 3,325 46, pr. Oktober 3,324 K, pr. November # Umsay 30 000 kg. Fest.

_Bremen, 3. Dezember. (W. T. B.) Börsen-Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notieruna der Bremer Petroleum. Börse.) Niedriger. Loko 6,80 Br. Russishes Petroleum. Loko 6,40 Br. Sch malz. Matt. Wilcox 304 4, Armour fbield 39 3, Cudaby 31} &, Choice Grocery 314 4, White label 31{ t, Fairbanks 26 A Sped. Ruhig. Sbort clear middlins loko 25 4, Ertralongs 26 «4. Reis unverändert. Kaffee unver- ändert. Baumwolle Rubig. Upland middl. loko 44 ck§. Taback. Umsatz: 490 Packen Brasil, 93 Seronen Carmen.

Hamburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittag?- beriht.) Good average Santos pr. Dezemb:r 734, pr. März 692, pr. Mai 68. pr. September 643. Behauptet. Zuckermar kz (Schlußbericht.) Rüben-Robzuckder I. Produkt Basis 8809/4 Rende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Dezember 10,45, pr. März 10,874, ver Mai 11,00, vr August 11,25. Stetig.

_ London, 3. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion: Preise für Wolle bei lebhafter Betbeiligung fest, behauptet.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96% Javazucker 123 rubig, Rüben-Rohbzucker loko 10 fest. Chile-Kupfer 423, pr. 3 Monat 4382.

Manchester, 3. Dezember. (W. T. B.) 12r1 Water Taylor 5} 30r Water Tavlor 73. 20r Water Leigh 64, 30r Water Clayton 7 32r Mock Brooke 7F, 40r Mavoll 72, 40r Medic Wilkinson 84, 32r Warpcops Lees 7, 36r Warpcops Rowland 72, 36r Warpcopz Wellington 8, 40r Double Weston 83, 60r Double courant: Qua- Ua 11#, 32“ 116 yards 16 K 16 grey Pcinters aus 32r/46x 161.

Amsterdam, 3. Dezember. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 38È.

Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.) In dem Bureau von Dewost u. Banqgquiet sind aus einem Geldscrank 50000 Fres. in Werthpapieren und Banknoten gestohlen worden

New-York, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, wurde dann durchweg unregelmäßig und {loß wieder in vor- herrshend träger Haltung. Der Umsay in Aktien betrug 289 000 Stü. l L

Für We izen war die Stimmung vom Anfang bis zum S{luß des Marktes recht matt. In erster Linie drückten die Berichte über bessere Ernteaussichten auf die Preise, aber auch die umfangreichen Verkäufe des Auslandes sowie bedeutende Ankünfte wirkten in dem gleihen Sinne. Als ein weiterer Grund des Preisrückganges muß noch die Liquidation der langsihtigen Termine angesehen werden. Mais eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen ron einigen wenigen Reaktionen, durchweg infolge reihliher Verkäufe und im Einklang mit der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Der Schluß blieb \{chwach.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 84, oov. -. in New-Orleans 8F, Petroleum Stand. white in New-York 7 50, do. do. in Philadelphia 7,45, do. rohes (in Cases) —, do. Pip line Gertific. pr. Januar 135}, Schmalz Western fteam 5,60, bc Robe u. Brothers 5,90. Mais per Dezember 343, do. per Januar 343, do. per Mai 35}. Rother Winterweizen 704, Weize: per Dezember 65, do. per Januar 66, do. pr März 68, do. ver Mai 673. Getreidefracht nah Liverpool 34, Kaffee fair Rio Nr. 7 14, do. Rio Nr. 7 per Januar 1365, do. do. per März 13,45, Miebl, Spring- Wheat clears 2,40, Zuder 3, Kupfer 10,75. :

Weizen-Verschiffungen der lezten Woche von den atlanti- schen Häfen der VereinigtenStaaten nah Großbritannien 85 000, do. nah Franfkreih —, do. nah anderen Häfen des Kontinents 51 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 62 000, do. nach anderen Häfen des Kontinenté Qrts.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 954 127 Doll. : ;

Chicago, 3. Dezember. (W. T. B.) Weizen seßte mit nahgebenden Preisen ein. Das Sinken hielt während des ganzen Börsenverlaufs an, da Nachrichten über die politishen Verwidckelungen vollständig feblten und große Zufuhren im Nordwesten gemeldet wurden. Auch das Steigen der englishen Konfols trug wesentli zum Nachgeben der Preise bei. Mais anfangs steigend, erlitt später eine erheblihe Einbuße und {loß träge.

Weizen pr. Dezember 56, pr. Januar 57, Mais per De- zember 2%. Schmalz per Januar 5,37, do. per Mai 5,62. Speck short clear nom. Pork per Januar 7,67,

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Ae, Verdingungen 2. 5. Verloosung 2. von bpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

s D097

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefells{h. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

Bank-Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

(S

1) Untersuchungs-Saen. {51701] Stekbrief. i

Gegen 1) den Maschinenstiker Richard Wolf, geboren 31. Juli 1859 zu Plauen im Voigtlande,

2) dessen Ebefrau Emma, geb. Grimm, geboren am 3. März 1862 zu Zeulenroda, Kreis Greiz, beide zuleßt in Berlin wohnhaft, ist die Untersuhungshaft wegen Betruges in den Akten J. V. F. 282/95 verhängt. Es wird ersuht, dieselben zu ver- haften und in das näâchste Gerichtsgefängniß ab- zuliefern.

Berlin, den 27. November 1895.

Königlide Staatsanwaltschaft T.

Beschreibung des Ehemannes: Größe 1,53 m, Statur \{lank, Haare blond, Stirn frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge- wöbnlich, Mund gewöhbnlich, Kinn gewöhnlich, Gesicht länglih s{mal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts, sächs. Dialekt. l Z

Beschreibung der Ebefrau: Statur s{lank, Größe 155 m, Stirn gewöhnli, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nafe gewöhnlich, Mund gewöhnli, Kinn oval, Gesicht schmal, Ge- fichtéfarbe blaß, Sprache deuts.

[51702] __ Beschluß.

In der Strafsache gegen den Landwirtb Hermann Bauch aus Großlobma, jeßt unbekannten Aufent- balts, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft, da

egen den 2x. Bauch das Hauptverfahren tvegen

eineids eröffnet und am 30. Oktober 1895 wegen dessen Ausbleibens in der Hauptverhandlung Haft- besebl gegen ihn erlafscn worden if, die Beschlag- nahme dessen im Deutschen Reiche befindlichen Ver- mögens auégesprochen. K. 11/95 w.

Rudolftadt, den 23. November 1895.

Die I. Strafkammer des Landgerichts. Dr. Trinks. Dr. Buttmann. Kroschel.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

{51809] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung soll das im Grundbuche von *der Königstadt Band 4 Nr. 343 auf den Namen des Schneidermeifters Jöns Bengtsson Bijörklund eingetragene, in der Auguststraße Nr. 63, nach dem Kataster Auguststraße 63, Kl. Hamburger- Ee, belegene Grundftück am 29. Januar 1896, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeicneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß,

[lügel C., Zimmer 40, versteigert werden, Das

rundstück ist mit 19070 A Nußtßungswerth zur Gebäudefteuer veranlagt. Das Weitere entbält der Ausbang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Ja- uuar 1896, Nachmittags 127 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 105/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.

(51808)

In Sachen des Kaufmanns Emanuel v. Vaerne- wyk zu Hameln, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerbracht daselbs, Klägers, gegen den Gemeinde- bâder Friedrih Jago in Dôlme, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnabme der dem Beklagten gehörigen, nachfolgend bezeihneten Grundftüe :

1) des Ackerstüks auf dem Kolberge, Brachfeld, 4. Wanne, Nr. 23 zu 1 ha 17a 78 qm,

2) des Ackerftücks daselbst Nr. 43 zu 41 a 69 qm, n, des Aerstücks daselbst Nr. 52a. zu 1 ha 66 a 77 qm, 4) des Aderstücks daselbst Nr. 51 zu 1 ha 4a

qm,

5) des Ackerstücks daselbst Nr. 52 b. zu 50a 3 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 5. November cr. verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. November cr. erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 11. April 1896, Nachmittags 4 Uhr, in dec Albreht’chen Gastwirthschaft zu Dölme angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Holzmiuden, den 21. November 1895.

Herzogliches Amtszericht. chöônemann,.

{38930] Bekanntmachung. Auf Antrag 1) des hiesigen Rechtsanwalts Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht : I. der Carola Jacoba Alberta Appelt hierselbst, 2) der hiesigen Rechtsanwalte Dris. jur. F. Wolffson, A. Wolfffon, O. Dehn und Max Schramm in Vollmacht: I. des Kaufmanns P. Stamer Steineger in e Bergen (Norwegen) ist das gescylihe Mortifikationsverfahren über : ad I. die Obligationen der 3 9% Hamburger Staats- Prämien-Anleihe von 1866, und zwar: 1) Serie 2594 Nr. 18, D 40 „, 14 und D O2 : nebst Talons und Kupons von 1884 bis 1896 eins{ließlich; ad. 11. die Obligationen der Hamburger Staats- Prämien-Anleihe von 1846: i Serie 625 Nr. 31 203, eingeleitet und die vorläufige Zahlungssuspension mit Ausnahme der Talons und Kupons bei der Finanz-Deputation verfügt worden, was hierdurch öffentlih bekannt gemaht wird. Hamburg, den 10. März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. __(gez.) Tesdorpf Dr. Beglaubigt: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

{51818]) Aufgebot.

Der Rechtéanwalt Albert Neukirhner zu Tarno- wiß O.-S. als Vertreter der verwittweten Frau Wein- Großkaufmann Ottilie Sedlaczek daselbst, hat

das Aufgebot der angeblich verloren geaangenen Z3zprozentigen Oberschlesishèn Eisenbabn-Prioritäts- Aktie über 100 Thlr. = 390 Æ Lätt. B. Nr. 2266, d. d. Breélau, den 1. Suli 1846, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, S@weid- nißer-Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im IT. Steck anberaumten Aufgebotétermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen , widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51810]

Von Herrn Rentner Osfar Reinhard Merzdorf in Niederlößniy u. Gen. ist das Aufgebotsverfabren zur Kraftloserklärung der 35 9% Kreditbriefe des land- wirtbschaftliden Kreditvereins im Königreiche Sachsen Serie 1X. A. Lätt. B. Nr. 84 und 85 über je 1000 Æ bier anbängig gemaht worden.

Dresden, am 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Te. Heßler.

[51813] Aufgebot.

Der zum außergeribtlihen Auktionator bestellte Bautechniker Iobann Bac zu Dinslaken hat die Nückgabe der bei der Königlichen Regierungébaupt- fasse bier binterlegten Kaution von 900 Æ beantragt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäftsführung des 2. Bac gegen derselben Ansprüche herleiten, welche aus dieser Kaution zu decken wären, werden aufgefordert, ibre Rechte spätestens in dem auf den 22. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle bier, Kaiser-Wilbelmstrafße 12, Zim- mer 18, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ansprüche dur Urtheil auëgeshlossen werden.

Düfseldorf, den 30. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51811] Bekanntmachung. Z _ Nawstehende Sparkassenguittungébücher der städti- {hen Sparkasse zu Bernfiadt i. Schl.:

1) Nr. 6349 über 102 Æ 71 4, ausgestellt auf den Namen „Juliane Sebisch in Woilédorf“,

2) Nr. 7724 über 83,43 Æ, ausgestellt auf den Namen „Wilbelm Richter zu Oels“

find angebli durch Zufall abhanden gekommen und follen auf Antrag der betreffenden Gläubiger für fraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber der genannten Sparkafsenbücher aufgefordert, pâtestens im Aufgebotstermine am 23. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ibre Rechte anzumelden und die Sparkafsenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Vernsftadt, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51817] Bekauuntmachung.

Auf den Antrag des Auszüglers Carl Wloch zu Strcehlit II1 wird der Inhaber' des angeblich ver- loren gegangenen Sparkaffenbuchs der Kreissparkasse zu Namslau Nr. 617 über 639 4 33 A, ausgestellt für den Auszügler Carl Wloch zu Strehlitz IIl, aufgefordert, spätestens im Aufgebotêtermine am 27. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtêgebäudes seine Nechte anzumelden und das Sparkassenbuh vorzu- legen, widrigenfalls dasselte für fraftlos erklärt werden wird.

Namélau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51816] _ Aufgebot.

Das Sparkassenbuh der städtishen Sparkasse zu Thorn Nr. 18 145 über 51,94 4, lautend auf die Namen Thekla und Martha Noegel, is angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vor- mundes der Eigenthümer, nämlih des Eigenthümers Leopold Wehrmeister aus Modcker, amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 27. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gerichte, Manien Nr. 4, seine Rechte an- zumelden und dort das Buch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloëerklärung desselben erfolgen wird.

Thorn, den 25. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[47211] Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Johann Wilczek zu Dakowy fuche wird der Inhaber des angeblich ge- \tohlenen beziehungêweise abhanden gekommenen eigenen Wechsels, de dato Dakowy suche, den 13. Mai 1894, über 120 4, zahlbar am 13. Mai 1895, ausgestellt von dem Wirth Ignatz Pawicki zu Dakowy suche an die Ordre des Häuélers Johann Wilczek (Antragstellers), bierdur aufgefordert, feine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf- gebotstermin, den 17. Juni 1896, Vormittags 1LT Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht(Zimmer Nr. 10) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desfelben er- folgen wird.

Grätz, den 29. Oktober 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51800] Oeffentliche Ladung.

Die Wittwe Tillmann Engelbert, Katharina, geb. Reintgen, zu Oelinghoven, beansprucht in Gemein- schaft mit dem Fabrikarbeiter Wilbelm Reintgen zu Essen tas Eigenthum an der Parzelle Flur 12 Nr. 360 der Gemarkung Oelinghoven.

Die Eheleute Peter Hovenbiger I1., Tagelöhner, und Gertrud, geb. Schild, zu Oelinghoven bean- \pruchen das Eigenthum an der Parzelle Flur 13 Nr. 117 derselben Gemarkung.

Beide Parzellen sind katastriert unter Artikel 70 auf den Namen des am 15. März 1871 verstorbenen Akerers Michael Beeker zu Oelinghoven, dessen unbekannten Erben werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Parzellen spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts- gebäude, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine

eltend zu maden, widrigenfalls die obengenannten Perfien als Eigentbümer der von ibnen in An- spruch genemmenen Parzellen ins Grundbuch ein- getragen werden. Hennef, den 31. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht [1 e. gez.) Dr. Bedcker. Beolaubigt: (L. 8.) Just, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichjs.

[51864] Vekanntmachunug.

Das Eigenthum des Grundstücks Grundbublatt Nr. 20 Kaldaun, dessen Besißtitel gegenwärtig für den Hêusler Leopold Jurtik zu Kaldaun berichtiat ist, sol für die Gärtner Johann und Josefa Jurtik!hen Eheleute aus Kaldaun und für die Häusler Alois und Marianna Jurgtzik' schen Eheleute aus Kaldaun eingetragen werden, und zwar sollen die ersteren beiden als Eigenthümer der Parzelle Karten- blatt 1, Flächenabshnitt Nr. 266/48, links an der Chaussee nah Branitz gelegen, die letzteren beiden dagegen als Gigentbümer der Parzellen Kartenblatt Nr. 193/48 und 194/48, an der Branitzer Straße gelegen, eingetragen werden.

Auf Antrag der Iobann und Alois Jurßik’chen Ebeleut? werden deëhalb

1) alle ibrer Erxijienz naG unbekannten Eigen- thumsprätcndenten aufgefordert, ibre Ansprüche und Rechte auf das Grund1tück Nr. 20 Kaldaun spätestens im Aufgebotëtermine am 5. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren etwaiaen Realansprühen auf das Grundstück ausgeshlossen werden und ihnen ein ewiges Stillshweigen auferlegt werden wird.

2) Die ibrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen- thumêprätendenten, nämlich die Töchter des jeßt eingetrageren Eigenthümers Leopold Jurtik, Vor- namens Victoria, Caroline und Theresia, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund- stüdck anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchêrecht gegen die beabsihtigte Besittitelberihtigung zu be- scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen- thums für die Iohann und Alois Jurßtzik*shen Cbe- leute erfolgen wird und ihnen nur überlassen bleibt, ibre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver- folgen.

Leobschüß, den 22. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51863] Oeffentliche Ladung. Bei den Verhandlungen, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die zum Amtsgerictsbezirk Waldbröl gehörige Katastergemeinde Rosbach, haben 1) der Schmied Karl Steinhauer jun. von Rosbach, 2) die Wittwe Wilhelm Lindenpüß, Katharina, geb. Rödder, zu Loh, ) der Anstreicher Heinrih Müller zu Rosbach, die geshäftslose Lina Müller zu Rosbac, der Ackerer Wilhelm Kindchen zu Wardenba, die Wittwe Adam Krämer, Katharina, geb. Kindchen, daselbft, 7) der Gerber Friedrih Nosbah zu Seifen das Eigenthum an den unter Artikel 603 auf den Namen des Maurers Wilhelm Weyer in Rosbach eingetrageuen Grundstüde Flur 3 Nr. 171, In den Wardenbahswiesen, Wiese, 1 a 63 m groß,

Flur 4 Nr. 376/127, Hinterm Häuserthal, Holz, 8 a 90 m groß,

Flur 4 Nr. 168, Auf’m großen Hohn, Holz, 13 a ( m groß,

Flur 4 Nr. 212, Im Hertersiefen, Holz, 9 a 97 m groß,

Flur 5 Nr. 65, Auf dem Beiersfelde, Aer, 7 a 12 m groß,

Flur 6 Nr. 506/47, Am Eichholz, Holz, 5 a 77 m groß,

in Anspruch genommen.

Der Artikelinhaber hat nicht ermittelt werden können.

Gemäß § 58 Abs. 2 des Geseßes vom 12. April 1888 werden daber der Artifelinhaber bezw. die ibrem Namen und Aufenthaltsort nah unbekannten Erben desselben hiermit öffentlich zu dem auf den 15. Jaunar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgeriht anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche an obigen Parzellen spätestens in obigem Termine geltend zu machen, widrigenfalls ohne Ein- willigung der Geladenen die obenbezeihneten Per- sonen als Eigenthümer eingetragen werden.

Waldbröl, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

[51815] Ediktalladung.

Der unbekannt wo abwesende Adam Müller von Oberursel, geboren den 23. Oktober 1825, Schuhmacher, wird hiermit aufgefordert, sich inner- halb dreier Monate nach dem Erscheinen dieser Ediktalladung in den öffentlihen Blättern hei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erflärt wird und sein gegenwärtiges Ver- mögen, sowie alle ihm künftig noch anfallenden Erb- schaften gemäß Edikt vom 21. Mai 1881 § 3 und § 9 seinen nächsten Erben ohne Kautionsleistung verabfolgt werden.

Homburg v. d. H., 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht. III. [51812] Moe,

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Konzipienten Jäckel in Lauban werden die unbekannten Erben des am 1. August 1894 zu Kerzdorf verstorbenen Bürstenmachers Ernst August Euders aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17, Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den ungefähr 30000 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 4 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausge- chlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts-

besißers anzuerkennen {uldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nußungen zu

fordern berechtigt ift, sih vielmehr gvnit der Heraus- gabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Lauban, den 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51740] Oeffentliche Bekanntmachung.

E383 wird hierntit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der am 12. November 1895 bier ver- storbene Eisenbabnarbeiter August Friedrih Ferdinand Krüger in seinem am 26. November 1895 er- öffneten Testament vom 8. Oktober 1895 die unver- ebelihte Rosalie Krüger, zuleßt hier, Grenzstraße Nr. 19 wobnbaft, bedacht bat.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.

865) Verschollenheitsverfahren.

Nr. 13 074. Nachdem die dieëseitige Aufforderung vom 15. November 1894, Nr. 13 047, ohne Erfolg geblieben ist, wird die vermizte Ebefrau Michael Brand, geborene Faißt, von Leiselheim für ver- {ollen erklärt. Breisach, 27. November 1895, Gr. Bad. Amtsgericht. Der Gr. Gerichtsschreiber :

Weiser.

(51696) Bekauntmachung.

Durch Auës{lußurtheil vom 26. M. ift die von der Lebenêversicherungs- Aktiengesellshaft Ger- mania bier unterm 39. April 1886 für den Land- wirtb Carl Georg Roese zu Murzinowo-Borowo azêgestellte Police Nr. 360 665 über 3000 M für kraftlos erflärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Arntêgeriht. Abtbeilung X.

_Vekanntmachung. Auss{lußurtheil vom 26. d. M. ift der ebenêéverfichzrungas - Afktienaesellshaft Ger-

mania bier unterm 22. Oftober 1889 für die Frau Friederike Fabish, geb. Kobylinéki, ausgestellte Depofsitalschein zur Police Nr. 334 416 über 1600 für fraftlos erflärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung X. [51689] Im Namen des Königs! Verkündet am 22. November 1895.

Referendar Ploeger, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Auktiontkommissars Sclich- ting von hier als Testament®vollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen erkennt das Königliche Amt®sgerit zu Werl für Recht:

Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Werl Nr. 13798 de 6571 Æ 93 „4 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- steller zur Last gelegt.

Königliches Amtsgericht.

[51694]

_Auf Antrag der Frau Johanna Golz zu Zerniki ist durch Ausschlußurtheil vom 14. November 1895 Aktenzeichen F. 7/95 der am 3. Oktober 1882 gebildete Hypothekenbrief zu der Post 24 Abthei- lung TIT Grundbuhblatt 13 Zerniki von 4500 M Restkaufgeld der Adam Urbanowski’shen Eheleute zu Czeszewo, umgeschrieben auf de la Poussardiere, für kraftlos erflärt.

Königliches Amtsgericht zu Wongrowiz.

[51698] _ Durch Aus\c{lußurtheil vom 27. November 1895 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Mottgers Art. 241 in Abth. 111 Nr. 3 eingetragene Grundshuld von 500 A mit 5% Zinsen seit 20. Juli 1887, für die Ehefrau des Bauers Nico- laus Sperzel, Anna Margarethe, geb. Herold, von Meottgers, für kraftlos erklärt worden. Schwarzenfels, am 27. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51690] Bekanntmachung.

Durch das am 27. November 1895 verkündete Ausschlußurtheil ist die Hypothekenurkunde, welche gebildet ist über die im Grundbuße von Rees Band 111 Blatt 148 Abtheilung Ill Nr. 6 ein- getragene Post von 300 4 Darlehnsforderung der Katharina Passen zu Rees, nebst Zinsen zu 5 9/4 vom 29. Dezember 1874 gegen sechsmonatliche Kündigung auf Grund der Eintragungsbewilligung vom ge- nannten Tage eingetragen am 25. Februar 1875, für kraftlos erflärt.

Nees, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51697] Bekanntmachung.

Durch Aus\{hlußurtheil des Königlihen Amts- gerihts zu Grottkau vom 28. November 1895 ift das Hypothekeninstrument über das auf den Grund- buchblättern Nr. 20 Droißdorf Abtheilung [Ill Nr. 5 und Nr. 340, Grottkauer Aecker, Abtheilung [Il Nr. 3 für den Lehrer Martin Hoheifel in Grottkau ein- getragene, mit 59/6 verzinslihe Darlehn von 200 Thaler, und zwar bestehend in der Schuld- urkunde vom 3. Juni 1861 und den beiden Hypo- thefenbuh8auszügen vom 10. Juni 1861 für kraftlos erklärt worden.

Grottkau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

(51867] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. November 1895. Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Privatiers, früheren Grob- bäcters L. Lorenzen in Flensburg, erkennt das König- lihe Amtégericht, Abtheilung 11, Flensburg, dur den Amtsgerichts-Nath Brinkmann für Recht :

Die von dem Schuhmachermeister Christian Schilling in Flensburg am 21. September 1872 an ihn über 200 Thlr. preuß. Kur. gleich 600 A aus- gestellte Obligation, aus welcher cine Hypothek in dieser Höhe auf dem Sgilling’shen Grundstück im Grundbuhe von Flensburg Band 55 Blatt 1643 unter Nr. 5 der Ill. Abtheilung für L. Lorenzen eingetragen \teht, wird für kraftlos erklärt.

(gez.) Brinkmann.

Veröffentlicht: Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.