1895 / 289 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E E E S

Das Gesammtergebniß der Ansäße des ordentlichen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dabin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das Vorjahr mehr. N C63 E bei den Einnahmen °

gegen das Vorjahr mehr 5515 628 , zum Nachweis gelangen, woraus sich

gegen das Vorjahr eine Mebrforderung ergiebt von 2468 164 A

Die nah dem Etats-Entwurfe durch Aufnahme einer Anleibe zu deckenden Beträge von zusammen 27 850 921 4, zu deren Beschaffuzg im Wege des Kredits eine gescßlihe Ermächtigung noch nit ertheilt ift, bilden in herkömmliher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleibegeseßes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlihen Bedürfnisse des Reichéheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, worüb-r die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahme-Kapitels 23 und die Begründung des Anleibegesetzes das Nähere ergeben.

Der Etat der Shutgebiete auf das Etatéjahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgeseßt: 1) für das ostafri- kanisde Schußgebiet auf 6 054 250 M, 2) für das Schußgebiet von Kamerun auf 1 318 800 Æ, 3) für das Schutzgebiet von Togo auf 380 000 #, 4) für das südwestafrikanishe Schußgebiet auf 2473 000 M. . :

Bei den Dienstaltersstufen der Beamten sind mebrfate Aendernngen vorgesehen.

Zablreiche Kategorien rücken nah dem neuen System niht mehr fo schnell auf, wie es unter dem alten System zeitweise oder dauernd sih für sie ermögliht hatte. Ebenso sind aber zahlreiche bisher zurüdck- gebliebene Beamte dur die neue Regelung erbeblih günstiger gestellt worden. Die allgemeine Einführung des neuen Systems war, wenn nicht der gesammte Besoldungëaufwand ih wesentlih vermehren sollte, nur dadurch möglich, daß der Mehraufwand für die bisker weniger begünstigten einen Ausgleich durch Minderausgaben bei den biéher shneller vorgerückten Beamten findet, welche übrigens durh die {hon erreihten und selbstverständlih ihnen belafsenen hêbheren Säße noh lange Zeit bindurch, zum theil auf viele Jabre, vor den ersteren be- vorzugt bleiben. Verlangsamungen in der Aufrückung durchweg zu vermeiden, war unmöglih, wie auch im Reichstag anerkannt worden ift. i j :

Fs ist indeß nachgeprüft worden, wo etwa besondere Härten bei einzelnen Klassen für die Folgezeit entstehen würden. Dabei sind au die im Reichstage für die De laut gewordenen Wünsche, namentlich nach der in der Resolution vom 22. März 1895 bezeih- neten Richtung, sowie zugleich die in verschiedener anderer Hinsicht zur Sprache gebrahten Bedürfnifse ausführlih unter Zuziehung aller be- theiligten Ressorts crêörtert. Neben Aenderungen der Stufenfolge kamen hierbei als Mittel der Abbilfe vornehmlih Aufbesserungen der Gehaltsfäße, worauf der Reichstag hingewiesen hatte, in Frage. Die Bereitwilligkeit, den vershiedenen Wünschen nachzugeben, fand da ihre Grenzen, wo die etwaigen Aufbesse:ungen Berufungen großer anderer Kategorien hervorgerufen und damit eine vor Weiterführung der all- gemeinen Befoldungsaufbesserung unthunlihe Gesammterbhöhung des Besolcung8aufwandes herbeigeführt bâtten, und wo es si ferner als besondere Hârte nit anerkennen ließ, wenn den Betreffenden die thatsählich genofsenen Vorzüge niht aud für die Zukunft verbrieft wurden.

Auch innerbalb der fo gezogenen Grenzen ift immerhin cine Reibe von Wünschen zur Berücksichtigung gelangt. 5

Soweit dabei Mißständen im Wege besonderer Festseßung des Dienftalters, wie solche der Verwaltung durch die gesetzgebenden Faktoren überlafsen worden ist, Denkschrift zum Haupt-Etat für 1894/95, S. 57, unter g, und zum Haupt-Etat für 1895/96, S. 53, legter Absatz, abgeholfen wurde, bedarf es einer besonderen Nach- weisung bier niht. Dagegen find die Aenderungen allgemeiner Natur einzeln hier aufzuführen : J H E

Beim Reffort des Innern ist für die tehnishen Hilfsarbeiter der Mittelbebörden die seinerzeit auch im Reichstage gewünschte Abkürzung der Aufrückungszeit vorgesehen, E ; L

bei der Heeresverwaltung ebenso eine solhe Abkürzung für die Korps-Stabsapotheker, L E

sowie bei der Marineverwaltung eine Abkürzung für die Assistenten der Seewarte, den Zivil - Assistenten des Observatoriums in Wilbelmshaven und den Vorstand des Chronometer-ODbfervatoriums io Kiel und ferner für die Stationë-Apotheker. E

Bei der Post- und Telegraphenverwaltung aber hat sich eine Erhöhung des Mindestgehalts der Postinspektoren von 2700 #4 300 Æ niedriger als das der Vorsteher von Aemtern 1. Klafse, welche von ihnen revidiert werden auf 3000 Æ als erforderlich ergeben. Der bisherige Say hatte nur unter dem alten System noch ausgereiht, wels {hon nach einem balben Iabre ein Aufrücken ermöglihte. Es lag bier mitbin ein Fall befonderer Härte und ein \châdigender Eingriff des neuen Systems in die Gebälterabstufung vor. Die nunmehrige Erböhung bezweckt nur eine Konservierung des früheren thatsälidhen Zustandes, die dauernd im Bedürfniß liegt.

Ferner ift die Abkürzung der Aufrückungsfrist für die aus Eleven hervorgegangenen Sekretäre auf die bei den anderen Sekretären bereits maßgebende Zeit von 21 Jahren erfolat, was einen Mehraufwand von 130 000 Æ bedingt. h E :

Bei den Postunterbeamten sodann, für welche bereits laut Denk- {rift zum Haupt-Etat 1895/96 S. 52, Abs. 4 ein voller Ausgleich aller dur das neue System entstehenden Scbädigungen er- strebt war, ist vershiedenen noch hervorgetretenen Wünschen dur weitere Auédehnung der Anrechnungégrundîäße nabgekommen worden : und zwar soll den Unterbeamten bei den Ober-Poittirektionen 2c. Gehaltéfklafse 1000 bis 1500 Æ, Ausgabe-Titel 5 und 19 —, welche vor dem 1. April 1895 in dieser Kategorie angestellt worden find, die in der Schaffnerklafse bei den Betriebéftellen verbrahte Dierstzeit wie eine bereits in der bôheren Kategorie verbrate in so weit angerechnet werden, als es erforderli if, um fie nit s{lechter zu stellen, als wenn fie in der niederen verblieben wären; fcrner soll in der Scbaffner- klafse Ausgabe-Titel 25 den vor dem 1. April 1895 zu Schaff- nern 2c. Beförderten auch die in der früberen Packetträger- und Stadt- postbotenklafse verbrahte etatsmäßige Dienstzeit, ebenso wie es für die Dienstzeit als etatémäßiger Landbriefträger bereits nagegeben ift, wie Diätariat angerehnet werden. Dies leßtere Zugeständniß bringt einen Mehraufwand für 1896/97 von 252 320 M mit sib. Für die Landbriefträger aber ist eine Erhöhung des Mindestgehalts von 650 auf 700 ermögliht, wodur fie den Babnwärtern und den entsprehenden Unterbeamten der Militärverwaltung gleicbgestellt werden. Auch ift die Abkürzung der Aufrücckungéfrift von 21 auf 12 Jabre, welche biéher nur den früber Angestellten bewilliat war, nunmehr au für die vom 1. April 1895 ab Angestellten vorgeseben, da die Landbrief- trägerstellung dauernd in der Hauptsache eine Durchgangéstellung sein wird, in welcher nur wenige über 12 Jahre verbleiben. Eine Besser- ftelluna noch über den früheren Stand binaue, nah welchem die Land- briefträger tas Höchstgebalt in ruxd 10 Jahren zu erreiden pflegen, foll vergleihe Denkschrift zum Haupt-Etat für 1895/96, S. 53, Abs. 2 auch für die vom 1. April 1895 ab Angestellten durch An- rechnungen von Diätariat nicht eintreten. Die Anregung des Reichs- taas, daß das Höstgebalt auf 1000 4 erbêbht werde, berubte wesent- lich auf der bisber vorgesehenen längeren Aufrückungsfrift von 21 Jahren. Sie ift in Rücksicht auf andere Beamtenkategorien auch auf Hindernisse gestoßen, wnäbrend die ftatt defsen nunmehr vorgeshlagene E des Anfangésayzes von 650 auf 700 46 keinerlei Anstand fand. Dur die hinzukommende Abkürzung der 21 auf 12 Jabre gewinnt die Ge- balteerböbung in der Folgeieit eine verstärkte Wirkung. Für jeßt verurjsaht die Erböbung des Mindestsatzes mit dieser Abkürzurg einen Mehbraufwand von 170 650 Æ#, wozu die Mehbrauégabe tei den binzu- kommenden neuen Stellen mit 40000 Æ tritt. Im Ganzen ergiebt sich aus ten neuen Zugeständniffen für die Beamten und Unter- beamten der Post hon für das näâbste Jahr eine Mehbrausgabe von etwa 600 000 M A :

Bei der Reicbsdruck erei if für 'die Bureau-Assifienten eine günstigere Stufenfelge nachgegeben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Von der Vervflichtung zur kaufmännischen Buchführung find nah Art. 10 des Handelsgeseßbuhs befreit Höker, Trödler, Hausierer und OEE EOTNIEG Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgeriht, 111. Straffenat, durch Urtheil vom 27. Mai 1895 (in einer Strafsahe gegen einen in Konkurs gerathenen Inhaber eines Ladengeschäfts, der Handelsbücher nicht geführt hatte, wegen Bankerotts) ausgesprochen, daß nur \olche Handelsleute von geringem Gewerbe- betriebe zur taufmännischen Buchführung nit verpflichtet sein sollen, deren Gewerbebetrieb zwar nit alle Merkmale eines Höker-, Trödler- oder Hausiergewerbes an \sich trägt, äder doch nach Form und Art seiner Ausübung mit dem einen oder dem anderen der leßtgenannten Gewerbe Aehnlichkeit bietet, wogegen alle anderen Handelsbetriebe, von den in Art. 10 H.-G.-B. namentli aufge- führten abgesehen, auch dann, wenn ihr Umfang ganz gering ist, zur fausmännishen Buchführung verpflihten. „Ein Handelêgewerbebetrieb, welcher in einem ständigen offenen Laden stattfindet, wird der Regel nach keine Aehnlichkeit haben mit dem Gewerbebketriebe eines Höfers, Trödlers oder Hausierers, daher den Inhaber zur kaufmännischen Buchführung rerpflihten. Daß und inwiefern im vorliegenden Falle besondere Verbältnifse und Umstände vorgelegen bâtten, welche es rechtfertigten, troß des in einem offenen Laden stattfindenden Handelsgewerbebetriebs, dessen Inhaber aus der Klafse der Vollkaufleute auszuscheiden, ist in dem Urtheil nicht fest- geftellt. Daëselbe ftüßt \sih vielmehr lediglih auf den geringen Um- fang des Ladengescäfts.* (1370/95.)

Arbeiter -Lohnzahlungen dürfen nah einem Urtheil des Reichsgerichts, IIT1. Strafienats, vom 13. Juni 1895 nicht erfolgen an einen Dritten, welher noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohrnforderung von dem berechtigten Arbeiter zur Empfangnahme des Lohns bevollmächtigt ift, thatsäblid aber nicht als Beauftragter des Arbeiters, sondern für eigene Rechnung zur Deckung der dem Arbeiter freditierten Waaren den Lobnbetrag erhebt. Ein Gewerbe- treibender wurde wegen Gewerbevergebens aus § 115a der Gewerbe- ordnung (Lobnzablungen dürfen an Dritte niht erfolgen auf Grund von Rechtégeschäften oder Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nah S 2 des Geseyes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 rechtlich unwirksam sind) an- geklagt, weil er an einen Kozsumverein, welcher für die den Arbeitern des Angeklagten kreditierten Waaren von diesen noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderungen zur Empfangnahme derselben bevoll- mächtigt worden war, die Löhne gegen jene Vollmahten ausgezahlt hatte, obgleih ibm befannt sein mußte, daß der Konsumverein die empfangenen Lohnbeträge behufs Deckung seiner Forderungen ein- bebalten würde. Der Angeklagte wurde von der Strafkammer ver- urtheilt und die von ibm eingelegte Revision wurde vom Reichs- geriht verworfen, indem es begründend ausführte : „Die bier fragliche „Vollmacht“ stellt unzweifelhaft ein „Rechtégeschäft“ dar, dur welches im Sinne des § 1, 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1869 die forderungs- berehtigten Arbeiter über ihre Lohnansprübe noch vor geleisteten Arbeiten und vor cingetretener Fälligkeit der Lohnforderung zu Gunsten des Konsumvereins als Gläubiger verfügten. Die willkürlih ge- wählte Bezeichnung Vollmacht ist hier gänzlih bedeutungslos . . .“ (2148/95.)

Eine Vereinbarung des Konkurrenzverbots zwischen dem Prinzipal und seinem Handlungsgebilfen, wonach dieser im Falle des späteren Eintritts in ein Konkurrenzgeshäft eine bestimmte Kon- ventionalstrafe zu zahlen baben foll, gilt, nah einem Urtheil des NReicbëgerihts, IT1. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1895, im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgebilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder Ffündigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung giebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal willkärlid und obne einen ibm vom Gehilfen g“gebenen gerechten Anlaß wenn auch in gesezmäßiger Weise und ohne Vertragsrerlezung das Vertragsverbältniß durch Kündigung löst. „Denn es kann nit obne weiteres beim Vertrags\{luß als in der Absicht des Handlunasgebilfen liegend angenommen werden, seine Erwerbêthätigkeit dergestalt zu beschränken und sih dergestalt in die Hände des Prinzivals zu geben, daß derselbe rein nah Belieben ihm kündigen und ibn dadur jederzeit in die Zwangélage versegen könne, entweder seine Erwerbsthätigkeit in gewissem Umfange aufzugeben oder die Konventicnalstrafe zu zahlen.“ (227/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlih der Komvetenzkonflikte in Verwaltungs- streitsachen bestimmt der § 113 Abs. 5 des Landesverwaltungs- geseßes vom 30. Juli 1883, daß. wenn sih in derselben Sache die zur Entscheidung i:n Verwaltungéstreitverfahren berufene Behörde und eine andere Verwaltung8bebörde für zuständig oder für unzuständig erflärt baben, auf Grund der s{riftlihen Erflärungen der über ihre Kompetenz streitenden Bebörden und nach Anhörung der Parteien in mündlichêr Verhandlung das Ober - Verwaltungsgericht ent- scheidet. In Bezu3 auf diese Bestimmung hat das Ober-Verwaltiungs- geriht, IIIL. Senat, durch Urtbeil vom 19. September 1895 ausgesprochen: Dieselbe findet auch dann Anwendung, wenn die zur Entscheidung im WVerwaltungsstreitverfahren berufene Behörde (Stadt-, Kreis- oder Bezirk2aus\huß) nit dur{ Urtbeil oder Bescheid, sondern durch Beschluß zur Ent- scheidung für unzuständig fi erklärt hat, und wenn die andere Ver- waltungsebebörde, welde fich gleihfalls für unzuftändig erflärt hat, nicht die leßte Aufsichtsinftanz ift; ebensowenig wird die Ent- scheidung des Dber - Verwaltungêgerihte dadurch gebindert, daß die Parteien fie niht in Antrag gebracht baben. „… . . . Deswegen, weil der Bezirkëauéschuß feine Unzuftändigkeit nibt durch ein Urtbeil, sondern durch einen Beschluß ausgesprochen hat, kann nit abgelehnt werden, die im § 113 Abs. 5 Say 2 des Landes - Ver- waltungëgeseßes dem Ober-Verwaltungsgeriht übertragene Ent- scheidung zu treffen. Auch die fonstigen Vorausseßungen für diese Entscheidung liegen vor. Es steht ihr insbesondere nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde, die sih für unzuständig er- klärt bat, nur die zweite, nit die leßte Aufsichtsinstanz ist und die legte Aufsichtsinftanz, der Minister für Landwirthschaft, sih bisher über die Zuständigkeitsfrage nidt geäußert hat. Ebensowenig wird die Entscheidung dadur gebindert, daß die Parteien sie niht in Antrag gebraht baben. Die Entscheidung eines negativen Kombetenzkonflikts nah dem § 113 Abs. 5 S. 2 ift im Gesey nicht von einem Antrag der Parteien abhängig gemacht, fann daber auch von Amtswegen her- beigeführt werden.“ (TII. 1165.)

Handel und Gewerbe.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht [1 Berlin standen am 3. Dezember die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Schönhauser Allee 151, dem Schlossermeister M. Teschner ebôrig. Fläche 11,14 a; Nuzungêwerth 14 900 #; Meistbietender blieb der Dr. med. ODsc. Gutermann, Alte Schönhauserftraße da, mit dem Gebot von 250000 #. Raumerstraße 20 und Schliemannstraße 11, den Kaufleuten K. und O. Roeseler gehörig; Fläche 9,57 a; INußungêwerth 13 500 A; Meistbietende blieb die Aktiengesellschaft für Grundbesiß und Hypotheken- Berkebr zu Berlin mit dem Gebot von 1500 i

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nabezeiGneten Grundstücke „zur Verfteigerung: Grundstück zu Schöneberg, dem Glafermeister Emil Hensel zu Charlotten-

* burg gehörig, welhes mit 6,18 Æ Reinertrag und einer Fläche von

# #

10,50 a zur Gtundfteuer veranlagt if; Meistbietender blieb der Königliche Baurath L. Heim zu Berlin, Voßstraße 6 und Rauch- straße 16, mit dem Gebot von 16000 A Grundstuck zu Schöneberg, dem Maurermeister Heinrich Kaese zu Berlin gebörig; Flächenraum 6,09 a; mit 10960 A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 167 000 4 blieb der Rentier Moriß Gebert zu Berlin, Neu-Kölln am Wasser 1a., Meistbietender.

__— Wie aus dem Haag gemeldet wird, hat für die im Werke befindlihe Konvertierung der 3# °%/% Nationalshuld im Betrage von 375 Millionen holl. Guïden in eine 3% das Konsortium der Banke1 (Hope und Compagnie, die Niederländische Handelsgefellshaft und die Bank von Amsterdam) die Garantie eines Viertels der zu fon- vertierenden Summe übernommen und \ih { */o von der gesammten Konversionésumme, einshließlich der Maklergebühren, ausbedungen.

Königsberg, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, Roggen weihend, do. pr. 2000 Pfd. Zoll- gewicht 1073. Gerste träge, Hafer rubig, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 108,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 100 Liter 100 9% loko 31,90 bez., do. pr. De- zember 33,75 Gd., do. pr. Frübjahr 33,50 Gd.

Danzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen [oko unverändert, Umsag 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 144, do. inländ. hellbunt 139,00, do. Transit hochbunt und weiß 109, do. bellvunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April-Mai 144,50, do. Transit pr. April-Mai 110,00, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko fest, do. inländ. 111—112, do. russischer „und polnisher zum Transit 76—77, do. Termin pr. April - Mai 117,50, do. Termin Transit pr. April - Mai 83,90, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 112. Gerste, große (660—700 Gramm) 116. Gerste, fleine (625—660 Gramm) 101.

fer, inländischer 103. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko ontingentiert 51,00, nit ftontingentiert 31,90.

Breslau, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreide- und

Produktexmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 9% erfl. 50 Ver- braucsabgaben pr. Dezember 49,90, do do. 70 46 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30,40, do. do. Rüböl pr. Dezember 45,00, pr. Mai —,—. Zink —. __ Magdeburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Zugderberi&1 Kornzudcker erxrtl., von 92 2/o —, neue 11,05—11,20. Rornzuder erfi 88° Rendem. 10,50—10,75, neue 10,55—10,75. Nachprodukte erkl. 75% Rendem. 7,50—8,30. Fest. Brotraffinade 1 23,00. Brotraffinade 11 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,00—23,25. Gem. Melis ] mit Faß 22,00—22,25. Stetig. Robzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Dezemter 10,472 bez. u. Br., vr. Januar - März 10,75 Gd., 10,80 Br., pr. April 10,925 Gd,, 10,975 Br., pr. Juni-Juli 11,124 Gd., 11,20 Br. Fest.

Flensburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Der frübere Kassierer der Flensburger Volksbank, Chr. Petersen, der wegen Verübung einer bedeutenden Wewselfälihung und wegen Unterschlagungen seit zwei Jahren fteckbrieflih verfolgt 2ar, wurde in Kopenhagen, wo er unter einem falshen Namen ein Bankgeschäft betrieb, verhaftet.

Leipzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Kammzug-Term11 han del. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,174 #, pr Januar 3,20 4, pr. Februar 3,20 4, pr. März 3,222 4, p: April 3,29 4, pr. Mai 3,25 4, pr. Juni 3,27} #, pvr. Iuli 3.30 , pr. August 3,30 4. pr. September 3,324 46, pr. Oktober 3,324 , pr. November A Umsay 30 000 kg. Fest.

_Bremen, 3. Dezember. (W. T. B.) Börsen-Schlufibericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notieruna der Bremer Petroleum. Börse.) Niedriger. Loko 6,80 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,40 Br. Sch malz. Matt. Wilcox 30} 4, Armour sbield 397 S, Cudaby 31} &, Choice Grocery 314 4§, White label 31{ , Fairbanks 26 A4 Sp ed. Ruhig. Sbort clear middlins lofo 25 4, Ertralongs 26 „4. Reis unverändert. Kaffee unver- ändert. Baumwolle Rubig. Upland widdl. loko 44 ck§. Taback. Umfaz: 490 Packen Brasil, 93 Seronen Carmen.

Hamburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Kafree. (Nachmittag?- beriht.) Good average Santos pr. Dezemb-:r 734, pr. März 692, pr. Mai 687. pr. Septermbter 644. Behauptet. Zudckermar?1 (Schlußbericht.) Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 88% MRende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pvr. Dezember 10,45, pr. März 10,874, ver Mai 11,00, v: August 11,25. Stetig.

__ London, 3. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion: Preise für Wolle bei lebhafter Betbeiligung fest, behauptet.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96% JTavazudcker 123 rubig, Rüben-Robzucker loko 10È fest. Chile-Kupfer 423, pr. 3 Monat 433.

Manchester, 3. Dezember. (W. T. B.) 121 Water Taylor 5} 30r Water Tavlor 7}. 20r Water Leigb 64, 30r Water Clayton 32r Mock Brooke 7&, 40r Mavoll 72, 40r Medic Wilkinson 84, 32r Warpcops Lees 7, 36r Warpcops Rowland 73, 36r Warpcopz Wellington 8, 40r Double Weston 87, 60r Double courant: Qua- att 11#, 32“ 116 yards 16 K 16 grey Pcinters aus 32r/46r 161.

eft.

Amsterdam, 3. Dezember. (W. T. B.) Java- Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 384.

Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.) In dem Bureau von Dewost u. Banquiet sind aus einem Geldsbrank 50000 Frcs, in Werthpapieren und Bankuoten gestohlen worden.

New-York, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, wurde dann durchwezg unregelmäßig und \{loß wieder in vor- berrschend träger Haltung. Der Umsaß in Aktien betrug 289 000 Stü. / i v

Für We izen war die Stimmung vom Anfang bis zum S(luß des Marktes recht matt. In erster Linie drückten die Berichte über beffere Ernteauésichten auf die Preise, aber auch die umfangreichen Verkäufe des Auslandes sowie bedeutende Ankünfte wirkten in dem gleihen Sinne. Als ein weiterer Grund des Preisrücganges muß noch die Liquidation der langsihtigen Termine angesehen werden. Mais eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen ron einigen wenigen Reaktionen, durchweg infolge reihliher Verkäufe und im Einklang mit der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Der StHluß blieb chwah.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 84, vo. c. in New-Orleans 83, Petroleum Stand. white in New-York 7 50, do. do. in Philadelphia 7,45, do. rohes (in Cases) —, do. Pip: line Gertific. pr. Januar 1357, Schmalz Western fteam 5,60, bc Robe u. Brothers 5,90. Mais per Dezember 342, do. per Januar 343, do. per Mai 357. Rother Winterweizen 704, Weizer: per Dezember 65, do. per Januar 66, do. pr März 68, do. per Mai 673. Getreidefraht na Liverpool 34, Kaffee fair Rio Nr. 7 143, do. Rio Nr. 7 per Januar 13/65, do. do. pèr März 13,45, Mebl, Spring-Wbeat clears 2,40, Zuder 3, Kupfer 10,75.

Weizen-Verschiffungen der lezten Woche von den atlanti- sen Häfen der VereinigtenStaaten nah Großbritannien 85 000, do. nah Frankrei —, do. nah anderen Häfen des Kontinents 51 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 62 000, do. nah anderen Häfen des Kontinenté Qrts.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 954 127 Doll. / :

Chicago, 3. Dezember. (W. T. B.) Weizen seßte mit nachgebenden Preisen ein. Das Sinken hielt während des ganzen Börsenverlaufs an, da Nachrichten über die politishen Verwickelungen vollständig feblten und große Zufubren im Nordwesten gemeldet wurden. Auch das Steigen der englishen Konfols trug wesentlich zum Nachgeben der Preise bei. Mais anfangs fteigend, erlitt später eine erheblihe Einbuße und {loß träge.

Weizen pr. Dezember 56, pr. Januar 57. Mais per De- zember 252. Schmalz per Januar 5,37, do. per Mai 5,62. Sped short clear nom. Pork per Januar 7,67,

1. Unterfuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. Mag

3. Unfall- und Invaliditäts- 2. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von hpapieren.

| Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften.

s. Niederlafsung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs-Sahhen.

{51701] Steekbrief. ;

Gegen 1) den Maschinenstier Richard Wolf, geboren 31. Juli 1859 zu Plauen im Voigtlande,

2) defsen Ebefrau Emma, geb. Grimm, geboren am 3. Viärz 1862 zu Zeulenroda, Kreis Greiz, beide zuleßt in Berlin wohnhaft, ist die Untersuhunagshaft wegen Betruges in den Aften J. V. F. 282/95 verhängt. Es wird ersuht, diefelben zu ver- haften und in das näâchste Gerichtsgefängniß ab- zuliefern.

Berlin, den 27. November 1895.

Königlide Staatsanwaltschaft T.

Beschreibung des Ehemannes: Größe 1,53 m, Statur s{lank, Haare blond, Stirn frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge- wöhnlich, Mund gewöbnlich, Kinn gewöhnli, Gesicht länglih s{chmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, sächs. Dialekt. : .

Beschreibung der Gbefrau: Statur \{lank, Größe 155 m, Stirn gewöhnli, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nafe gewöhnlich, Mund gewöhnli, Kinn oval, Gesicht schmal, Ge- sichtéfarbe blaß, Sprache deut!c.

[51702] Beschluß.

In der Strafsache gegen den Landwirth Hermann Bauch aus Großlobma, jet unbekannten Aufent- balts, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft, da

egen den x. Bauch das Hauptverfahren tvegen

eineids eröffnet und am 30. Oktober 1895 wegen dessen Ausbleibens in der Hauptverbandlung Haft- befehl gegen ihn erlafscn worden ift, die Beschlag- nabme defsen im Deutschen Reiche befindlihen Ber- mögens auégesprohen. K. 11/95 w.

Rudolftadt, den 23. November 1895.

Die I. Strafkammer des Landgerichts. Dr. Trinks. Dr. Buttmann. Kroschel.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

{51809} Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangévollftreckung soll das im Grundbuche von *der Königstadt Band 4 Nr. 343 auf den Namen des Schneidermeisters Jöns Bengtsfon Björklund eingetragene, in der Auguststraße Nr. 63, nach dem Kataster Auguststraße 63, Kl. Hamburger- Ede, belegene Grundfiück am 29. Januar 1896, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Slügel C., Zimmer 40, versteigert werden, Das Grundstück ist mit 19070 A Nuzungswertb zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Ja- nuar 1896, Nachmittags 127 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 105/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.

[51808]

In Sachen des Kaufmanns Emanuel v. Vaerne- wyk zu Hameln, vertreten durch den Rehtsanwalt Gerbratht daselbst, Klägers, gegen den Gemeinde- bâder Friedrih Jago in Dôlme, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnabme der dem Beklagten gehörigen, nachfolgend bezeihneten Grundstüde:

1) des Ackerstücks auf dem Kolberge, Bracfeld, 4. Wanne, Nr. 23 zu 1 ha 17 a 78 qm,

2) des Aderftücks daselbst Nr. 43 zu 41 a 69 qm,

3) des Aerstücks daselbst Nr. 52a. zu 1 ha 66 a

qm, 4) des Aderstücks daselbst Nr. 51 zu 1 ha 4a

qm,

9) des Ackerstücks daselbst Nr. 52b. zu 50a 3 qm, zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß bom 5 November cr. verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. November cr. erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 11. April 1896, Nachmittags 4 Uhr, in dec Albrecht’ schen Gastwirthshaft zu Dölme angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Solzmiuden, den 21. November 1895. Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

{38930] Bekauntmachung.

Auf Antrag

1) des hiesigen Relhtéanwalts Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht :

I. der Carola Jacoba Alberta Appelt hierselbst,

2) der hiesigen Rechtsanwalte Dris. jur. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und Max Schramm in Vollmacht:

I. des Kaufmanns P. Stamer Steineger in ; Bergen (Norwegen) ist das gescßlihe Mortifikationsverfahren über :

ad I. die Obligationen der 3 9/9 Hamburger Staats-

Prämien-Anleibe von 1866, und zwar:

1) Serie 2594 Nr. 18,

D e 450-14 und

D c E S nebst Talons und Kupors von 1884 bis 1896 eins{chließlich ;

ad. II. die Obligationen der Hamburger Staats-

Prämien-Anleihe von 1846; / __ Serie 625 Nr. 31 203, eingeleitet und die vorläufige Zablungésuépension mit Ausnahme der Talons und Kupons bei der Finanz-Deputation verfügt worden, was hierdurch offentlih befannt gemadt wird.

Hamburg, den 10. März 1894.

Das Amtsgeriht Hamburg. Abtheilung für Auf gebotssachen. _(gez.) Tesdorpf Dr. Beglaubigt: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[51818] Aufgebot.

Der Rechtearwalt Albert Neukirhner zu Tarno- wiß O.-S. als Vertreter der verwittweten Frau Wein- Großkaufmann Ottilie Sedlaczek daselbst, hat

das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen 3zprozentigen Oberschlesischen Eisenbabn-Prioritäts- Aktie über 100 Tblr. = 320 M Lätt. B. Nr. 2266, d. d. Breélau, den 1. Juli 1846, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Sbweid- nißer-Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im II. Stcck anberaumten Aufgebotétermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51810]

Von Herrn Rentner Oskar Reinbard Merzdorf in Niederlößniy u. Gen. ist das Aufgebotsverfabren zur Kraftloserklärung der 34 9/9 Kreditbriefe des land- wirthschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen Serie 1X. A. Läâtt. B. Nr. 84 und 85 über je 1000 Æ hier anhängig gemacht worden.

Dresden, am 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Te. Heßler.

[01813] Aufgebot.

Der zum außergeribtliizen Auktionator bestellte Bautechniker Iobann Bac zu Dinslaken hat die Rückgabe der bei der Königlichen Regierungébaupt- fasse hier binterlegten Kaution von 900 Æ beantragt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäftsführung des x. Bac gegen denselben Ansprüche herleiten, welche aus dieser Kaution zu decken wären, werden aufgefordert, ibre Rechte spätestens in dem auf den 22. Juni 1896, Vormittags 11 Uhx, an der Gerichtsstelle hier, Kaiser-Wilbelmstrafe 12, Zim- mer 18, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ansprüche durch Urtheil ausgeschlossen werden.

Düsseldorf, den 30. November 1895,

Königliches Amtsgericht.

[51811] Bekanntmachung. L _ Nachstehende Sparkassenquittungsbücher der städti- schen Sparkasse zu Bernstadt i. Schl. :

1) Nr. 6349 über 102 M 71 4, ausgestellt auf den Namen „Juliare Sebisch in Woilédorf“,

2) Nr. 7724 über 383,43 Æ, ausgestellt auf den Namen „Wilhelm Richter zu Oels“

find angeblich durch Zufall abhanden gekommen und follen auf Antrag der betreffenden Gläubiger für fraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, pâteftens im Aufgebotstermine am 23. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Sparkaffenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Verusftadt, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51817] Vekauntmachung.

Auf den Antrag des Auszüglers Carl Wloch zu Strehlitz IIT wird der Inhaber des angeblich ver- loren gegangenen Sparkafsenbuchs der Kreissparkasse zu Namélau Nr. 617 über 639 4 33 A, ausgesteklt für den Auszügler Carl Wloch zu Strehlig IIL, aufgefordert, spätestens im Aufgebotétermine am 27. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtägebäudes seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu- legen, widrigenfalls daëselte für fraftlos erflärt werden wird.

Namslau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51816] S Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der s\tädtishen Sparkasse zu Thorn Nr. 18 145 über 51,94 #4, lautend auf die Namen Thekla und Martha Noegel, is angebli verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vor- mundes der Eigenthümer, nämlih des Eigenthümers Leopold Wehrmeister aus Modcker, amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 27. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4, seine Nechte an- zumelden und dort das Buch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloëerklärung desselben erfolgen wird.

Thorn, den 25. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[47211] Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Johann Wilczek zu Dakowy fuche wird der Inhaber des angeblich ge- stohlenen beziehungêweise abhanden gekommenen eigenen Wechsels, de dato Dakowy suche, den 13. Mai 1894, über 120 M, zahlbar am 13. Mai 1895, ausgestellt von dem Wirth Ignaß Pawicki zu Dakory suche an die Ordre des Häuéëlers Johann Wilczek (Antragstellers), bierdurch aufgefordert, feine Rechte auf diesen Wechjel spätestens im Auf- gebotêtermin, den 17. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Geriht( Zimmer Nr. 10) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëerklärung desselben er- folgen wird.

Grätz, den 29, Oftober 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51800] Oeffentliche Ladung.

Die Wittwe Tillmann Engelbert, Katharina, geb. Reintgen, zu Oelinghoven, beansprucht in Gemein- schaft mit dem Fabrikarbeiter Wilbelm Reintgen zu Efsen tas Eigenthum an der Parzelle Flur 12 Nr. 360 der Gemarkung Oelinghoven.

Die Eheleute Peter Hovenbiger I1., Tagelöhner, und Gertrud, geb. Schild, zu Oelingboven bean- spruchen das Eigenthum an der Parzelle Flur 13 Nr. 117 derselben Gemarkung.

Beide Parzellen sind fkataftriert unter Artikel 70 auf den Namen des am 15. März 1871 verstorbenen Ackerers Michael Beer zu Oelinghoven, dessen unbekannten Erben weiden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Parzellen spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, im biesigen Amtsgerichts- gebäude, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine

eltend zu maden, widrigenfalls die obengenannten Personen als Eigenthümer der von ibnen in An- \pruch gencmmenen Parzellen ins Grundbuch ein- getragen werden. Hennef, den 31. Oftober 1895. Königliches Amtsgericht [1 c. gez.) Dr. Bedcker. Beolaubigt : (L. 8.) Just, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich{s.

[51884] i Bekanntmachung.

Das Eigenthum des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. 20 Kaldaun, dessen Besißtitel gegenwärtig für den Hêusler Leopold Jurtik zu Kaldaun berichtigt ist, sol für die Gärtner Johann und Josefa Jurtik’: hen Eheleute aus Kaldaun und für die Hâuséler Alois und Marianna Jurtik’shen Ebeleute aus Kaldaun eingetragen werden, und zwar sollen die ersteren beiden ais Eigenthümer der Parzelle Karten- blatt 1, Flälhhenabschnitt Nr. 266/48, links an der Chaussee nah Branitz gelegen, die leßteren beiden dagegen als Eigentbümer der Parzellen Kartenblatt Nr. 193/48 und 194/48, an der Branitzer Straße gelegen, eingetragen werden.

Auf Antrag der Iobann und Alois Jurßzik’shen Ebeleut? werden deshalb

1) alle ihrer Exisienz nach unbekannten Eigen- thuméprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund1ntück Nr. 20 Kaldaun spätestens im Aufgebotëtermine am 5, Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren etwaiaen Realansprühen auf das Grundstück ausges{losffen werden und ihnen ein ewiges Stillshweigen auferlegt werden wird.

2) Die ibrem Aufenthalt nah unbekannten Eigen- thumêprätendenten, nämlich die Töchter des jeßt eingetragenen Eigentbümers Leopold Jurtzik, Vor- namens Victoria, Caroline und Theresia, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund- stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchéret gegen die beabsihtigte Besißtitelberihtigung zu be- scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen- thums für die Johann und Alois Jurßtik*shen Ebe- [eute erfolgen wird und ihnen nur überlaffen bleibt, e Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver- folgen.

Leobschüß, den 22. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51863] Oeffentliche Ladung.

Bei den Verhandlungen, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die zum Amtsgerichtsbezirk Waldbröl gehörige Katastergemeinde Rosbach, haben

1) der Schmied Karl Steinhauer jun. von Rosbach,

2) die Wittwe Wilhelm Lindenpüß, Katharina,

geb. Rödder, zu Loh,

) der Anstreicher Heinri Müller zu Rosbach, die geshäftslose Lina Müller zu Rosbac, der Ackerer Wilhelm Kindchen zu Wardenba(, die Wittwe Adam Krämer, Katharina, geb. Kindchen, daselkft,

7) der Berber Friedri® Nosbach zu Seifen das Eigenthum an den unter Artikel 603 auf den Namen des Maurers Wilhelm Weyer in Roëbach eingetragenen Grundstüde

Flur 3 Nr. 171, In den Wardenba{hswiesen,

Wiese, 1 a 63 m groß, Flur 4 Nr. 376/127, Hinterm Häuserthal, Holz, 8 a 90 m groß, ag Nr. 168, Auf’m großen Hohn, Holz, 13 a m groß, Flur 4 Nr. 212, Im Hertersiefen, Holz, 9 a 97 m groß, Flur 5 Nr. 65, Auf dem Beiersfelde, Acker, 7 a 12 m groß, Flur 6 Nr. 506/47, Am Eichholz, Holz, 5 a 77 m groß, in Anspruch genommen.

Der Artikelinhaber hat niht ermittelt werden können. _ :

Gemäß § 58 Abs. 2 des Geseßes vom 12. April 1888 werden daher der Artifelinhaber bezw. die ibrem Namen und Aufenthaltsort nah unbekannten Erben desselben biermit öffentlih zu dem auf den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, bor dem unterzeihneten Amtsgericht anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, ibre etwaigen Ansprüche an obigen Parzellen spätestens in obigem Termine geltend zu machen, widrigenfalls ohne ÉEin- willigung der Geladenen die obenbezeihneten Per- sonen als Eigenthümer eingetragen werden.

Waldbröl, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

[51815] Ediktalladung.

Der unbekannt wo abwesende Adam Müller von Oberursel, geboren den 23. Oktober 1825, Schuhmacher, wird biermit aufgefordert, sich inner- halb dreier Monate nah dem Erscheinen dieser Ediktalladung in den öffentlihen Blättern hei dem unterzeihneten Geriht zu melden, widrigenfalls er für todt erflärt wird und sein gegenwärtiges Ver- mögen, fowie alle ihm künftig noch anfallenden Erb- shaften gemäß Edikt vom 21. Mai 1881 § 3 und § 9 seinen nädhsten Erben ohne Kautionsleistung verabfolgt werden.

Homburg v. d. S., 26. November 1895. Königliches Amtsgericht. II1.

[51812] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Konzipienten Jäâckel in Lauban werden die unbekannten Erben des am 1. August 1894 ¿zu Kerzdorf verstorbenen Bürstenmachers Ernst August Enders aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den ungefähr 30000 M betragenden Nachlaß bei dem unterzeihneten Gerichte Zimmer Nr. 4 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausge- {lossen und der Nachlaß dem sih meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber tem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts-

Nt anzuerfennen \{uldig, von demselben weder Rechnungélegung nod) Ersaß der Nutzungen zu

fordern berechtigt ift, fih vielmehr vnit der Heraus- gabe des noch Vorbandenen begnügen muß. Lauban, den 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51740] Oeffentliche Bekanntmachung.

Es wird hierutit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der am 12. November 1895 hier ver- storbene Eisenbahnarbeiter August Friedrih Ferdinand Krüger in seinem am 26. November 1895 er- öffneten Testament vom 8. Oktober 1895 die unver- ebelihte NRofalie Krüger, zuleßt hier, Grenzstraße Nr. 19 wohnhaft, bedacht bat.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 95.

(51865) Verscholleuheitsverfahren.

Nr. 13 074. Nachdem die dietseitige Aufforderung vom 15. November 1894, Nr. 13 047, ohne Erfolg geblieben ift, wird die vermicte Ebefrau Michael Brand, geborene Faißt, von Leiselbeim für ver- shollen erklärt. Breisach, 27. Norember 1895. Se Bad. Amtsgericht. Der Gr. Gerichtsschreiber : Beifer.

[51696] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 26. M. ift die von der Lebensversicherungs-Aktiengesellshaft Ger- mania hier unterm 39. April 1886 für den Land- wirtb Carl Georg Roese zu Murzinowo-Borowo ausgestellte Police Nr. 360 665 über 3000 M für fraftlos erflärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung X.

[51695] Vekauntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil vom 26. d. M. ift der von der Lebenêversicherungs - Aktiengesellschaft Ger- mania bier unterm 22. Oktober 1889 für die Frau Friederife Fabisch, geb. Kobylinéki, ausgestellte Depositalshein zur Police Nr. 334 416 über 1600. für fraftlos erflärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung X.

[51689] Jm Namen des Königs!

Verkündet am 22. November 1895. Referendar Ploeger, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Auktiontkommissars Schlich- ting von hier als Teftamentêvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen erkennt das Königliche

Amt®geriht zu Werl für Recht:

Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Werl Nr. 13798 de 6571 Æ 93 4 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen wird für fraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- steller zur Last gelegt.

Königliches Amtsgericht.

[51694]

_ Auf Antrag der Frau Johanna Golz zu Zerniki ist durch Ausschlußurtheil vom 14. November 1895 Aktenzeichen F. 7/95 der am 3. Oktober 1882 gebildete Hypothekenbrief zu der Post 24 Abthei- lung TIT Grundbuwblatt 13 Zernikfi von 4500 M Restkaufgeld der Adam Urbanowski’shen Eheleute zu Czeëzewo, umgeschrieben auf de la Pouffardiere, für fraftlos erflärt.

Königliches Amtsgericht zu Wongrowigtz.

I _ Durch Auss{lußurtbeil vom 27. November 1895 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Mottgers Art. 241 in Abth. 111 Nr. 3 eingetragene Grundschuld von 500 Æ mit 5% Zinsen seit 20. Juli 1887, für die Ebefrau des Bauers Nico- laus Sperzel, Anna Margarethe, geb. Herold, von Mottgers, für kraftlos erklärt worden. Schwarzenfels, am 27. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51690] Vekanntmachung.

Durch das am 27. November 1895 verkündete Auëslußurtheil ist die Hypothekenurkunde, welche gebildet ift über die im Grundbuße von Rees Band 111 Blatt 148 Abtheilung 111 Nr. 6 ein- getragene Poft von 300 4 Darlehnsforderung der Katharina Pafsen zu Nees, nebst Zinsen zu 5 %/g vom 29. Dezember 1874 gegen sehsmonatliche Kündigung auf Grund der Eintragungsbewilligung vom ge- nannten Tage eingetragen am 25. Februar 1875, für kraftlos erflärt.

Rees, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51697] _ Vekanuntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts- gerihts zu Grottkau vom 28. November 1895 ift das Hpypothekeninstrument über das auf den Grund- buhblättern Nr. 20 Droitdorf Abtheilung I11 Nr. 5 und Nr. 340, Grottkauer Aecker, Abtheilung 111 Nr. 3 für den Lehrer Martin Hohbeisel in Grottkau ein- getragene, mit 959% verzinslihe Darlebn von 200 Thaler, und zwar bestehend in der Schuld- urkunde vom 3. Juni 1861 und den beiden Hypo- thefenbuhsauézügen vom 10. Juni 1861 für kraftlos erflärt worden.

Grottkau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

(51867] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. November 1895. Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber,

Auf den Antrag des Privatiers, früheren Grob- bâckers L. Lorenzen in Flensburg, erkennt das König- lihe Amtêgericht, Abtheilung 11, Flensburg, durch den Amtsgerichts-Nath Brinkmann für Recht :

Die von dem Schuhmachermeister Christian Schilling in Flensburg am 21. Sep1ember 1872 an ihn über 200 Thlr. preuß. Kur. gleih 600 M aus- gestellte Obligation, aus welcher cine Hypothek in dieser Höhe auf dem Schilling'shen Grundstück im Grundbuche von Flensburg Band 55 Blatt 1643 unter Nr. 5 der IILl. Abtheilung für L. Lorenzen eingetragen teht, wird für kraftlos erklärt.

S (gez.) Brinkmann.

Veröffentlicht: Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.