1895 / 290 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E E A

Verkehrs-Anftalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englishe Post über Ostende vom 4. Dezember aus- rine Grund: Verspätete Ankunft des Dampfers in

ende.

Bremen, 5. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Wittekind“ ist am 4. Dezember Abends, der Postdampfer „Roland“ am 4. Dezember Vormittags auf der Weser angekommen. Der Sénelldampfer „Aller“ hat am 4. Dezember Morgens D ov er passiert. Der Schnelldampfer „Saale* is am 3. Dezember Mittags von New-York nah der Weser abgegangen.

Der Postdampfer „Krefeld“ ist am 4. Dezember Morgens în Ant- -

werpen angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Darmstadt“ ist am 4. Dezember Vormittags in Aden angekommen,

Theater und Musik,

Shiller-Theater.

Harmlos-heiter gestaltete sih der gestrige Abend im Sgiller- Theater, wo G. von Moser’'s humorvoller Sdwank „Reif- Reiflingen“ zur Aufführung gelangte. Das volle Haus lieferte den Beweis dafür, daß däs Stück von feiner alten Zugkraft nichts eingebüßt hat; herzlihes Lachen und anerkennender Beifall wechselten miteinander ab, bis der S{hlußvorhang die ferneren Lebens-. \chicksale des glüdlich verlobten Lieutenants Reif von Reif- lingen den Blicken entzog. Die Aufgabe, diese liebenswürdige Gestalt zu verköryern, war Herrn Albert Patry zugefallen, und er wurde ihr in vollstem Maße gerecht, ohne wie manter seiner Vor- gânger in diefer Nolle durch näselnde Sprehweise, karikierte Be- wegungen und geckenhaften Anzug nah billigen Effekten zu haschen. Er sprach, kleidete und geberdete fich wie ein Mitglied der gebildeten Gesellschaft und brahte die Naivetät und den gemüthvollen Charakter des Offiziers vorzüglich zur Geltung. Auch sonst hatte die gestrige Aufführung manche anerkennenswerthe Leistung aufzuweisen: so war Fräulein Grete Meyer als verliebtes Töchterlein des Försters vortrefflih am Plate, im Spiel sowohl wie in dem für diese Nolle erforderlichen Gesang; ebenso verdient ihr Partner Herr Reimann als \{chwärmerisber Provisor lobend erwähnt zu werden;

err Funk verlieh dem urwüchsigen alten Förster ebenfalls lebensvolle

üge. Das Ehepaar von Folgen fand in Herrn Felix und Fräulein

llîng angemessene Vertreter; namentlih verstand es die leßtere, das Wesen der liebenswürdigen Hausfrau gebührend hervorzukehren. “a Froböse machte aus der Gestalt des nihtswürdigen Abenteurers

elow eine kleine, fein ausgearbeitete Charafterstudie. Diskret und vornehm spielte Herr Dahlen den alten Herrn von oigen, und Frau Werner wirkte als ungarishe Tante überaus belustigend. Auch des Apothekerpaars (Alfred Shmasow und Paula Levermann) muß noch anerkennend gedacht werden. Die übrigen Mitwirkenden fanden fich mit ihren Aufgaben gut ab.

Neues Theater.

Madame Judic zeigte gestern Abend in dem bekannten Schwank „Le parfum“ von Ernest Blum und Raoul Toché, daß sie auch als Schauspielerin Bedeutendes, aber doch nicht Hervor- ragendes zu leisten vermag. Sie spielte die weiblihe Hauptrolle, die der tugendstolzen Apothekersgattin Sylvanie, geshickt und ausdrucks- voll; aber die Leistung verlor in ihrer Gesammtwirkung viel von ibrem fonstigen Reiz durch einige zu derb hervorgestoßenen Rede- wendungen. Wer die eigenartig große Künstlerin in Frau Judic sehen und bewundern will, muß sich auf die Operette und den Liedervortrag be- schränken. Für den gestrigen Abend waren einige „Chansonnettes* be- Jonders angekündigt; Madame Judic sang deren drei. Ihre originelle und musterhafte n übte wieder den alle Bedenken überwindenden Neiz aus. Nur bei dem leßten Liede wurden die Grenzen der Dis-

sonst wohl versteht, nit völlig gewahrt, und mit der Feinheit hörte auch der Bann auf, den die Künstlerin auf ihre Zuhörer aus- zuüben pflegt.

onzerte.

K __ Die junge Violinvirtuosin Mina Bruk aus Rußland und die Pianistin Valerie Hanquet, eine Amerikanerin, traten gestern emeinshaftlih im Konzertsaal, Potsdamerstraße 9, auf. Die iolinistin, welche ihre Studien auf der hiesigen Souialisen Hoch- schule gemacht hat, bekundete in der „Teufelstrilles onate* von Tartini eine anerkennenswerthe tehnishe Fertigkeit; die Grazie und Zartheit des Ausdrucks in Spohr's Adagio aus dem neunten Konzert regte die Hörer zu lauten Beifallsbezeugungen an. Die Pianistin stand ihrer Gefährtin ebenbürtig zur Seite. Der Vortrag der selten gehörten Variationen über ein bekanntes Thema Donizetti’'s von Henselt, sowie einiger Piècen von Chopin, Brahms und Moszkowski

fanden die günstigste Aufnahme.

Der bekannte Klaviervirtuose Georg Liebling, welcher aus der Schule Theodor Kullak’s hervorgegangen ist, gab gestern im Saal der Singakademie einen Klavier - Abend, der zahlreich besucht war. Unter den vielen fklassishen und modernen Werken, die der Künstler zu Gehör brachte, gefielen besonders Schumann's G-moll-Sonate, Chopin's Andante und Polonaise, eine Oktaven-Etüde eigener Komposition (welhe auf Wunsch wieder- holt wurde), fowie das selten gehörte, s{wierige „Hexameron“ von Liszt, Thalberg, Pixis, Herz, Czerny und Chopin. Der Vortragende fand vielen Beifall.

Im Schiller-Theater wird demnähst Frau Clara Meyer, Ehrenmitglied des Königlichen Schauspiels, in 36 Abonnements- Vorstellungen gastieren und: zwar in drei hervorragenden Rollen ihres Nepertoires, sodaß jeder Abonnent des Schiller-Theaters die Künstlerin in den gleichen drei Stücken sehen kann. Darüber hinaus wird Frau Clara Meyer noch in mehreren Vorstellungen außerhalb des Abonnements auftreten. Am Sonnabend Nachmittag findet eine Schüler-Vorstellung statt, bei welher „Das Käthchen von Heilbronn“ zur Aufführung kommt. Als Abendvorstellung geht morgen und übermorgen der Moser’she Schwank „Reif-Reiflingen“ in Scene.

Mannigfaltiges.

Der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen hielt gestern Abend im Herrenhause unter Vorsiß des Herrn Dr. Georg von Bunsen seine Jahresversammlung ab. Die Verhand- lung leitete der Vorsißende mit einem kurzen Nachruf für Rudolf von Gneist ein, welher über 25 Jahre hindurch an der Spitze des Vereins gestanden hat. Dem Jahresbericht war zu entnehmen, daß die Mitgliederzahl des Vereins, die Anfang 1894 noch 1138 betrug, seitdem nicht nur keine Steigerung erfahren hat, fondern auf 1086 zurückgegangen is und daß mit dem Jahress{chluß 17 weitere Mit- glieder Ant eiden werden. Unter den 1086 Mitgliedern befinden \ich 201 Behörden, Korporationen und Vereine, 153 Aktien- und andere Gesellshaften, 5 permanente Mitglieder, 242 persönlihe Mitglieder in Berlin, 292 in den übrigen Theilen Preußens, 193 außerhalb Preußens. Die Thätigkeit des Zentralvereins konnte unter den obwaltenden Umständen nur eine fehr beschränkte sein. Es wurden überhaupt nur 500 # bewilligt und zwar für die Haushaltungsshule des hiesigen Lettevereins ; im übrigen wurden nur die laufenden Ausgaben gemacht : 2000 A wurden als Beitrag zur Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrts-Ein- rihtungen abgeführt; 7500 A foftete die in 1154 Exemplaren er- \chienene Vereinszeitshrift „Der Arbeiterfreund“, 2000 (A wurden zur portrans der von der gleichen Redaktion herausgegebenen „Sozial- torrespondenz“ gezahlt. Da der Vorftand sich klar darüber geworden ist, daß entschieden etwas Nachaltiges zur Neubelebung der gesunkenen Vereinsthätigkeit geshehen müsse, wurde eine Kommission, bestehend aus den Herren Professor Böhmert, Staatssekretär a. D. Herzog, Professor Dr. Shmoller, Eisenbahn-Direktor a. D. Schrader und Banquier Weißbach niedergeseßt mit der Aufgabe, sich über die künftige Orga-

nisation des Zentralvereins und die von demselben zur Erfüllung seiner

eine bisherige, fast auss{ließlich literarishe Tate anon und eine energische prafktishe Wirksamkeit eintreten. Ängeregt ift die Be- ründung von Volksheimen in Verbindung mit Lesehallen, welche Mitgliedern aus allen Volksklassen als Mittelpunkte einer edlen Ge- selligkeit dienen sollen. Mit diesen Volksheimen will man Vortrags- abende und Unterrichtskurse verbunden sehen ; ebenso follen dort Gesangvereine und dramatishe Klubs \ich zusammenfinden, Frauenabende veranstaltet und Kinderspiele und Turnübungen gepflegt werden. Vorgeschlagen i ferner, bei Gelegenheit der Berliner Gewerbe - Ausstellung einen Kongreß der Mitglieder des Zentralvereins zu veranstalten, vielleiht in Verbindung mit der geplanten Versammlung des Bundes der Industriellen. Angeregt ist endlich noch, die Begründung von Haushaltungs\{hulen auf dem Lande, etwa dur Ausbildung und Entsendung von Schwestern zu fördern. Neu in den Vorstand wurden gewählt: Staats-Minister Herrfurth, Professor Dr. Shmoller und Präsident Nösing.

Das Standbild der „Berolina“ gelangt ofeiior Hund dem

Alexanderplaz zur Aufstellung. Die von Professor ndrieser modellierte Riesenfigur, ist ein Meisterwerk der Treibkunst. ngefertigt wurde fie von der Firma Fr. Peters, die dazu eigens am Hafenpla einen Schuppen bauen mu te. Die „Berolina“ mißt vom Soel, auf dem ihre Füße stehen, bis zur Mauerkrone, die ihr Haupt f{chmüdckt, 7,50 m. Ebenso hoch ungefähr ist das Postament, sodaß das ganze Werk nah der Aufstellung die Höbe von 15 m erreihen wird. Die feierlihe Enthüllung foll um die Mitte dieses Monats an einem noch näher zu bestimmenden Tage ftattfinden. Die „Berolina® wird fih den wenigen mit dem Hammer in Kupfer getriebenen Bild- werken, welche die Reichshauvtstadt besißt, würdig an die Seite stellen. Werke diefer Art sind die Quadriga auf dem randenburger Thor, die am Ende des vorigen Jahrhunderts von einem Potsdamer Kupfer- {hmied ausgeführt wurde, der Pegasus auf dem Schauspielhause, die Figuren auf der Friedrihsbrücke und auf dem Erweiterungsbau des Reich8s-Postamtes an der Eke der Leipziger- und Mauerstraße und der Reichsherold des Reichstagsgebäudes, der ebenfalls aus der Werkstatt von Fr. Peters hervorgegangen ift.

Die Kurfürsten- (Lange) Brücke ist gestern Abend für den Personenverkehr freigegeben worden; für den Wagenverkehr foll die- selbe vom Montag ab passierbar sein.

Der Vorstand des Vereins „Dienst an Arbeitslosen“ ver- sendet auch in diesem Jahre eine , Weihnachtsbitte“, um, wie im vorigen, an den beiden Festtagen Morgens eine Weihnachtsfeier für die in der Winterkälte obdahlos umherirrenden Arbeitslosen veranstalten zu können. Besonders erwünscht ats warme getragene Männerkleider, welhe eventuell auf Anzeige feitens des Vereinsbureaus abgeholt werden Im Jahresbericht des Vereins wird über die Gaben quittiert. Das Bureau, wohin au Arbeitslose zu weisen und ofene Stellen anzumelden find, befindet sich Boyen sr. 30, Berlin N. (Sekretär M. Gilweit). Dort werden Beiträge entgegengenommen und jede Auskunft ertheilt.

Leipzig, 4. Dezember. Das „Leipziger Tageblatt* berichtet : Zu der heute stattgehabten Beerdigung des Ober - Reichsanwalts Dr. Tesseñndorf hatte Seine Majestät der Kaiser einen

‘prächtigen Kranz gesandt, welchen der Präsident des Reichsgerichts Dr. von

Oehlschläger am Sarge niederlegte. An die Hinterbliebenen batte Seine Majestät der Kaiser ein Beileid s -Telegramm folgenden Wortlauts gerihtet: „Jch beklage aufrihtig und tief mit Ihnen in dem Heim- sea einen der Lama en und verdientesten Beamten, dessen

ndenken Ih und das Vater][and in Ehren halten werden. Wilhelm. I. R.“ Aus Berlin war zu der Leichenfeier der Staats- sekretär des RNeichs-Justizamts Nieberding erschienen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

kretion, welhe die Künstlerin mit Geist und Grazie inne zu halten

Beilage.) C

vom 5. Dezember Morgens.

Wetterberi

00° cu m os «t

sp. m fius

tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner. N ver E e, Ee b EE bronn

er-Regisseur Tetlaff. ekorative Einrichtung E : vom Ober-Inspektor Brandt. Freitag: Bei meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Friedri - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25—26.

liebten Original-August Mr. Lavater Lee. Nur noch drei Mal. 1870/71. Großes militärishes Aus- stattungsstück vom Direktor Fr. Renz. Außerdem :

E bedeutend ermäßigten Preisen. T, Aich Dirigent: Kapell- | [fsthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser: Zuf Dou a n o e E

Aufgaben zu beschreitenden Wege s{lüssig zu machen. Der Verein will -

Statioren. Wind. Wetter.

ar. auf 0 Gr.

B: Temperatur

in 9 Cel 99C.=4° R.

u. d. Meeres red. in Milli

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Belmullet. . | 749 |W 8|bededt Aberdeen .… | 734 |WSW 5shhalb bed. Christiansund | 720 |WSW 2 'bedeckt Kopenhagen . | 736 |SW 4|Regen Stockholm . | 731 |SW_ 6Regen Haparanda . | 733 |SSW 4lbedeckt

Moskau... | 759 1/Schnee

Cork, Queens-

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E l O 8'bedeckt T37 7Regen Hamburg . . | 742 7\bedeckt Swinemünde | 742 6 Regen Neufahrwasser| 745 7\Regen Memel 744 5 \bedeckt

S. C63 4'bededt

ünster... | 749 9Regen Karlsruhe . . | 760 9|Regen Wiesbaden . | 756 2 bededt 1) München .. | 761 8bededt2) Chemniß .. | 754 7\bedeckt Deli l TOT 5 Regens) E el L 4bedeckt Breslau . . . | 754 3 Regen

le b'Aix. . | 761 ee

E s 700 1/halb bed. Set l O6 1|bedeckt

1) Geftern Regen. 2) Nahts Regen. 8) Nachts Regen.

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6 halb bed.

D NTROAO O] V a C 0D O

Jrl

UVebersichtäder Witterung.

‘Ein tiefes barometrishes Minimum unter 720 mm Liegt an der mittleren norwegishen Küste, an seiner Südseite bis zum Alpengebiet starke, theilweise stürmische Luftbewegung aus südwestliher und west- Ticher Richtung hervorrufend; am Eingang des Skagerrak, stellenweise im westlichen Deutschland weht voller Sturm aus Südwest, an der holländischen Küste aus West. Am höchsten, über 773 mm, ift der Luftdruck über Südwest-Europa. In Deutsch- land ist das Wetter warm, trübe und regneris; überall ift Regen gefallen; an der Küste liegt die Temperatur 3 bis 6, im Binnenlande 5 bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. Fortdauer der warmen, ungen Witterung mit Regenfällen demnächst wahr|cheinlich. Deutswe Seewarte.

E e mi A A Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern-

haus. 179. Vorstellung. Waguer*- Cyclus. L. Rienzi, der Lethte der Tribunen. Große

Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Der Stören- fried. Lustspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedir. MNegie: Ober-Regisseur Max Grube. Cte Müller: Herr Friedri Haase, als Gast.) nfang 7 Uhr. ° Sonnabend: Opernhaus. 180. Vorstellung. Zum 100. Male: Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benußung des Goethe’schen Romans „Wilhelm Meisters Lehr- jahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. g Wh Uhr.

Schauspielhaus. 272. Vorstellung. Die Quitows. Vaterländishes Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruh. Anfang 7F Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Die Mütter. Anfang 7F Uhr. i

Sonnabend: Neu einstudiert: Der Misauthrop von Molière. Hierauf: Zum ersten Male: Das L Lied. Versspiel in 1 Aufzug von Felice

avallotti, deutsch von Ludwig Fulda.

Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Die Weber. Abends 7# Uhr: Der Misanthrop. Hierauf: Zum ersten Male wiederholt: Das Hohe Lied.

Berliner Theater. Freitag (14. Abonnements- 7 eung): Der Herrgottschunißzer. Anfang r

Sonnabend: Pau Cezar.

Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Abends 7} Uhr: Hasemauu’s Töchter.

Lessing-Theater. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Zweites Gastspiel von Felix Schweighofer. 's Nullerl.

onntag, Nachmittags 25 Uhr: Nathan der

Weise. (Gustav Kober als Gast.) Abends 7# Uhr: Drittes Gastspiel von Felix Schweig- hofer. ’s Nullerl.

Freitag: Wettrenuenu.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Zum leßten Male: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fisher und Josef Jarno. Vorher:

ber die Ehe! Komödie in 1 Akt von Paul Linsemann. Anfang 7| Uhr.!

Sonnabend: Zum ersten Male: Hals über Kopf. (Coup de tête.) Sqhwank in 3 Akten von A. Bisson. Vorher: Frosch. Studie in 1 Aft von Benno Jacobson.

lich rusfishen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Lorbeerbaum und Bettelstab. Charaktergemälde in 3 Akten und einem Vorspiel von Carl von Holtei. Negie: Herr Lemaitre. Anfang 7} Uhr.

Sonnabend: Kean, oder: Leidenschaft und Genie. Schauspiel in 5 Akten von Alex. Dumas, deutsh von Ludwig Schneider.

Neues Theater. Siffbauerdamm 4a. /5. Tourunée Judic. Direktion: Theodor von Glaser.

Freitag: Divorçcons! Comédie en 3 actes de Mrs. Victorien Sardou et Emile de Najac. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Tournée Judic. La Roussotte. Comédie-Vaudeville en 3 actes de Mrs. H. Meilhac, L. Halévy et A. Millaud. Musique de Mrs. Lecocgq, Hervé et Boullard.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Friyshe. Freitag: Der Zigeunerbaron. Operette in 3 Akten nah einer Erzählung M. Iokai’'s von J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Der arme Jouathanu.

Adolph Ernst-Theater. Freitag: Der fleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem gleihnamigen Roman von Mrs. Hodgsen Burnett, überseßt von Bolten-Bäckers. Hierauf: Die ewige Braut. Operette in 1 Akt von W. Mann- ädt und Jean Kren. Anfang 7} Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30, Direktion: Richard Schulß. Emil Thomas a. G.

Freitag: Eine tolle Naht. Große Aus- stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene geseßzt vom Direktor Richard Schul. Die Tanz-Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Eine tolle Nacht.

F

Konzerte.

Sing-Akademie. Freitag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Teresa Carreñüo.

Saal Bechstein. Linfstraße 42. Freitag,

1 Anfang 74 Uhr: Klavier-Abend von Ernesto

Consolo.

Birkus Renz. Karlstraße.“ Freitag, Abends 7# Uhr : Große brillante Vorstellung mit humo- ristishen Einlagen sämmtliher Clowns und des be-

pferde, dressiert und vorgeführt von Direktor Fr.

Renz. Mr. James Fillis mit seinem Vollblut- pferde Gerwminal. Die vier Jahreszeiten, hohe Schule, geritten von 4 Damen. Auftreten des Herrn W. Jmmaus mit seinen auf das Vor- züglichfste dresfierten zehn Kolofsal-Pracht- unden. Die französishe Schulreiterin Mlle. udley mit ihrem Schulpferde Floréal. Hierauf: Vorführen des irländishen Springpferdes La Gazelle. Doppel-Jockey, ausgeführt von Miß Amalie und Mr. James Jee. Auftreten der hervorragendsten Künstler-Spezialitäten. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich. i Sonnabend: Zum vorleßten Mal-: 1870/71. Sonntag: Zwei Vorftellungen. Nachmittags 4 Uhr: 1870/71, Abends 74 Uhr: Zum leßten Male: 1870/71,

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Güssow mit Hrn. Do- eo in und Lieut. d. N. Philipp Wahn- schaffe (Blankenburg a. H.—Hakenstedt). :

Verehelicht: Hr. Hans Lothar von Seebach mit Mathilde Frein von Knobelsdorff - Schöneiche (Berlin). Hr. Otto von Rohr: Wahlen-Jürgaß mit Frl. Käthe Witt (Frehne). Hr. Haupt- mann Graf Frau Pfeil und Kl. Ellguth mit Frl. Amelie von Loßberg (Caffel). Hr. Hauptmann Hans Groß mit Frl. Susanna Werner (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Samter (Brandenburg a. H.). Hrn. Superintendent Steinbach (Berlin). Hrn. Regierungs-Rath Robolsfi (Charlottenburg).

Gestorben: Hr. Heinrih von Michael auf Basscw (Berlin). Hrn. Oberförster Adlih Tochter Johanna (Turoscheln). Fr. Kreis-Schulinspektor Bertha Müller, geb. Pollack (Breslau) Hr.

Ober-Postsekretär Adolf Krug (Breslau). Hr. Victor von Andrejanoff (Berlin). Fr. von Normann (Tempelhof).

osephine

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

(einshließlich Börsen-Beilage), und die Bekanutmachung der Hauptverwal- tung der Staatsschulden in Berlin, betreffend die Niederlegung der im Etatsjahre 1894/95 durch die Tilgungsfouds eingelösten Staats- chuldendokumeute.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember

1895.

„X 290.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag sind die Entwürfe 1) eines Börsen- geseges, 2) eines Gesezes,. betreffend die Pflichten Fer Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Werth- papiere, zugegangen. y

Der Entwurf eines Börsengesetes lautet:

L Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe.

Errichtung und Aufhebung von Lotte; Aufsicht über dieselben.

Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landes- regierung. Diese ist befugt, die Aufhebung bestehender Börsen an- zuordnen. : :

Die Landesregierungen üben die Aufsicht über die Börsen aus. Sie fönnen die unmittelbare Aufsicht den Handelsorganen (Handels- Fammern, faufmännishen Korporationen) übertragen.

Der Aufsicht der Aderxegierangen und der mit der unmittel- baren Aufsicht betrauten Handelsorgane unterliegen auch die auf den Börsenverkehr bezüglihen Einrichtungen des Kündigungsbureaus, Liguidationskafsen, Liquidationsvereine und ähnlicher Anstalten.

Oas,

8 2.

Bei jeder Börse ist als Organ der Landesregierung ein Staats8- Tommissar zu bestellen. Jhm liegt die Beachtung der Vorgänge an der Börse ob, sowie die Berichterstattung über hervorgetretene Mängel und über die Mittel zu ihrer Abstellung. ;

Mit Zustimmung des Bundesraths kann für einzelne Börsen“ die Thätigkeit des Staatskommissars auf die Mitwirkung beim ehren- gerihtliden Verfahren beschränkt oder, sofern es sh um kleine Börsen handelt, von der Bestellung eines Staatskommissars abgesehen werden.

Byrstaauslhuß.

Zur Begutachtung über die durhch dieses Gesetz der Beshluß- fassung des - Bundesraths überwiesenen Angelegenheiten is als Sach- verftändigenorgan ein Börsenausshuß zu bilden. Er besteht aus mindestens dreißig Mitgliedern, welhe vom Bundesrath in der Regel auf je drei Jahre gewählt werden. Eine erneute Wahl ift zulässig. Die Wahl von zwei Dritteln der Mitglieder erfolgt auf Vors(hlag der Organe der deutshen Börsen. Darüber, in welcher Anzahl diese Mitglieder von den einzelnen Börsen vorzuschlagen sind, bestimmt der Bundesrath. |

Die Geschäftsordnung für den Ausshuß wird nach Anhörung desfelben von dem Bundesrath erlassen; der leßtere seßt auch die den Kusfchußtnitgliedern zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten fest.

Alepordnuog,

Für jede Börse ist eine Börfenordnung zu erlassen. :

Die Genehmigung derselben erfolgt dur die Landesregierung. Diese kann die Aufnahme bestimmter Vorschriften in die Börsen- æordnung anordnen.

Obligatorischer U E der Börsenordnung.

Die Börsenordnung muß Bestimmungen treffen:

1) über die Börsenleitung und ihre Organe;

2) über die Geschäftszweige, für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind; i

3) über die Vorausseßungen der Zulassung zum Besuch der Börse; : :

4) darüber, in welher Weise die Preise und Kurse zu anotieren sind.

S 6.

, Die Börsenordnung kann für andere als die nah § 5 Ziffer 2 zu bezeihnenden Geschäftszweige, sofern dies niht mit befonderen Be- {timmungen dieses Gefeßes (§S 31, 39, 47, 48) im Widerspruch steht, ‘die Benußung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benußung erwächst in diesem Fall für die Betheiligten nicht.

Fâlle des E vom Börsenbesuch.

Vom Börsenbesuch sind ausges{chlossen:

1) Perfonen weiblihen Geschlechts ; i

M E CLIQUEN, welche sih nicht im Besiß der bürgerlichen Ehren-

e befinden; i

3) Perfonen, welche infolge gerihtliher Anordnung in der Ver- fügung über ihr Vermögen beschränkt sind; E

4) Personen, welche wegen betrüglihen Bankerutts rehtskräftig verurtheilt sind; l

9) Personen, welche wegen einfahen Bankerutts rehtskräftig ver- urtheilt sind; E befi 6) Personen, welhe sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit befinden;

7) Peksonen, gegen welche dur rechtskräftige oder für sofort wirksam erklärte ehrengerihtlihe Entscheidung auf Ausschließung von dern Besuch einer Börse erkannt ift. /

Die Zulaffung oder Wiederzulassung zum Börsenbesuh kann in den Fällen unter 2 und 3 niht vor der Beseitigung des Aus- {chließungsgrundes, in dem Fall unter 5 nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Strafe verbüßt, verjährt oder erlassen ift, er- folgen; sie darf in dem leßteren Fall und ebenso in dem Fall unter 6 nur ftattfinden, wenn der Börsenvorstand den Nachweis für geführt erahtet, daß die Schuldverhältnisse sämmtlichen Gläubigern gegenüber dur Zahlung, Erlaß oder Stundung geregelt sind. Einer Perfon, welche im Wiederholungsfall in Zahlungsunfähigkeit oder in Konkurs gerathen ift, muß die Zulassung oder Wiederzulassung mindestens für die Dauer eines Jahres verweigert werden. In dem Fall unter 4 tit der Aus\{luß ein dauernder. / festf Die Börsenordnungen können weitere Ausschließungsgründe

tfetzen.

Auf Antrag der Börsenorgane kann die Landesregierung in be- sonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Aus- {chließung vom Börsenbesuche zulassen.

Handhabung der Os an der Börse.

8 8.

Die Börsenaufsichtsbehörde ift befugt, zur Aufrehthaltung der g und für den Geschäftsverkehr an der Börse Anordnungen ¿u erlafen.

Die Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstand ob. Er ist befugt, Personen, welche die Ordnung oder den Geschäftsverkehr an der Börse stören, fofort aus den Börsenräumen zu entfernen und mit zeitweiliger Ausschließung von der Börse oder mit Geldstrafe zu bestrafen. Das Höchstmaß beider Strafen wird durch die Börfenordnung festgeseßt. Die Ausschließung von der Börse kann mit Genehmigung der Börsenaufsichtsbehörde durch Anschlag in der Börse bekannt gemacht werden. -

__ Gegen die Verhängung der Straïen findet innerhalb einer durch die Böusenordnung festzusezenden Frist die Beschwerde an die Börsen- aufsihtsbehörde statt. |

Finden sih an der Börse Personen zu Zwecken ein, welche mit der Ordnung oder dem Geschäftsverkehr an derselben unvereinbar sind, Fo ift ihnen der Zutritt zu untersagen.

Ehrengerichtlides Verfahren. 1) ANEGge rue,

An jeder Börse wird ein Ekrengeriht gebildet. Es besteht, wenn die unmittelbare Auffiht über die Börse einem Handelsorgan 1 Abs. 2) übertragen ist, aus der Gesammtheit oder einem Aus- {chuß diefes Auffichtsorgans, andernfalls aus Mitgliedern, welche von den Börsenbesuchern oder den Börsenorganen gewählt werden. Die näheren Bestimmungen über die Zusammenseßung dcs Ehrengerichts werden von der Landesregierung erlaffen.

2) Zuständigkeit d Ehrengerichts.

Das Ekhrengeriht zieht zur ‘Verantwortung Börsenbesucher, welche im Zusammenhang mit ihrer Thätigkeit an der Börse ih eine unehrenhafte Handlung haben zu Schulden kommen lafsen.

3) Mitwirkung D Romer.

Von der Einleitung oder Ablehnung eines ehrengerihtlichen Ver- fahrens if der Staatskommissar 2) zu unterrihten. Er kann die Einleitung eines ehrengerihtlichen Verfahrens verlangen. Diesem Verlangen sowie allen von dem Kommissar gestellten Beweisanträgen muß stattgegeben werden. Der Kommiffar hat das Recht, allen Ver- handlungen beizuwohnen und die ihm geeignet ersheinenden Anträge Eon an den Beschuldigten, die Zeugen und Sachverständigen zu stellen.

4) Moa iu Gung.

Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann tas Ehrengericht einem Mitglied die Führung einer Voruntersuhung übertragen. In der Voruntersuhung wird der Beschuldigte unter Mittheilung der Beschuldigungspunkte vorgeladen und, wenn er erscheint, mit seinen Erklärungen und Anträgen gehört.

Zeugen und Sacverstänckige dürfen nur unbeeidigt vernommen

werden. N 5) Einstellung E Verfahrens.

Mit Zustimmung des Staatskommissars. kann das Ehrengericht das Verfahren einstellen, andernfalls ist die Hauptverhandlung anzu- beraumen.

6) Pop e iblung;

Die Hauptverhandlung vor dem Ekhrengerichte findet statt, auch wenn der Beschuldigte niht erschienen is. Sie ist nicht öffentlich. Das Ehrengericht kann die Oeffentlichkeit der Verhandlung anordnen. Die Anordnung muß erfolgen, - falls der Staatskommisjar oder der Beschuldigte es beantragt, sofern niht die Vorausseßungen des § 173 des Geri@téverfasungs eseßes vorliegen. i

O Beschuldigte ift befugt, sich des Beistandes eines Vertheidigers zu bedicnen.

Das Ehrengericht ist berehtigt, Zeugen und Sachverständige vor- zuladen und eidlih zu vernehmen. ie

Die Strafen bestehen in Verweis, sowie in zeitweiliger oder dauernder Ausschließung von der Börse.

Ergiebt si, daß keine unehrenhafte Handlung, sondern nur eine Störung der Ordnung oder des Geschäftsverkehrs an der Börse vor- liegt, so kann die Bestrafung gemäß § 8 Abs. 2 durch das Ehren- gericht stattfinden. ia

S

Die Entscheidung wird in der Sitzung, in welcher die mündliche Verhandlung geschlossen wird, unter Angabe der Gründe verkündet oder spätestens mit Ablauf einer Woche nah dem Schlusse der Ver- handlung dem Staatskommissar und dem Beschuldigten in einer mit Gründen versehenen Ausfertigung zugestellt. E

Dem nit erschienenen Beschuldigten ist auch die verkündete Entscheidung zuzustellen.

Das Ehrengericht kann in der Entscheidung anordnen, daß und auf welhe Weise sie öffentlih bekannt zu machen ift.

Das Ehrengericht kann, wenn auf zeitweilige oder dauernde Aus- \{ließung voz4 der Börse erkannt ist, anordnen, daß die Wirkung der Entscheidung f\ofort eintrete.

7) Berufung. T7

Gegen die Entscheidung des Ehrengerihts steht sowohl dem Staatskommissar als dem Beschuldigten die Berufung an die periodich zu bildende Berufungéfammer offen.

Die Berufungekammer bestebt aus einem Vorsißenden und sechs Beisitßzern. Der Borsißzende wird von dem Bundesrath bestimmt. Die Beisigec werden von dem Börsenauëshuß aus seinen auf Vor- {lag der Börfenorgane berufenen Mitgliedern gewählt; von den Beisitern dürfen nicht mehr als zwei derselben Börse angehören.

Für den Vorsitzenden und die Beisißer werden in gleiher Weise Stellvertreter bestellt. E E

In einer Spruchsizung dürfen niht mehr als zwei Beisizer mit- wirken, welche derselben Börse Agen,

S 18. M

Die Einlegung der Berufung geschieht zu Protokoll oder \{hriftlich bei dem Ehrengeriht, welhes die anzugreifende Entscheidung erlassen hat. O

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine Woche.

Sie beginnt, falls die Entscheidung verkündet worden ift, für den Staatskommissar und den erschienenen Beschuldigten mit der Ver- kündigung, im übrigen mit der Long der Entscheidung.

Nach Einlegung der Berufung ist dem Staatskommissar sowie dem Beschuldigten, sofern es niht bereits geshehen, die angefohtene Entscheidung, mit Gründen eva, zuzustellen.

ur s{riftlichen Rehtfertigung der Berufung steht demjenigen, der D rechtzeitig eingelegt hat, eine Frist von einer Woche ofen. Sie beginnt mit dem Ablauf der Einlegungsfrist oder, wenn zu dieser Zeit die Entscheidung noh nicht gerei war, mit deren Zustellung.

Die Berufungsfrist des Beschuldigten und die etwa eingehende 1 Rechtfertigung wird dem Staatskommissar, die Berufungs\chrift und die Rechtfertijung des Staatskommissars dem Beschuldigten mitgetheilt. Innerhalb einer Woche. nah der Mittheilung kann eine Beantwortungs-

rift eingereiht werden. schrift eingerei S 92.

Die Fristen zur Rechtfertigung und zur Beantwortung der Be- rufung können auf Antrag von H AREengenicue verlängert werden.

Nach Ablauf der in den §§ 18, 20, 21 und 22 bestimmten Fristen werden die Akten an die Berufungskammer eingesandt. Zu der Ver- handlung ist der Beschuldigte vorzuladen und der Staatskommissar zuzuziehen.

Die Berufungskammer kann zur Aufklärung des Sachverhalts vorherige Beweiserhebungen veranlassen.

Auf das Verfahren vor der Berufungskammer finden die Vor- \hriften der §§ 11, 14, 15 und 16 Anwendung.

8) SRSin gte De tian.

Ueber jede Vernehmung in der Voruntersuhung und über die

Hauptverhandlung is dur einen verecideten Protokollführer ein Pro- tokoll aufzunehmen. L

§ 29. : Z Neben der Strafe kann auf vollständigen oder thei]weisen Ersatz der dur das Verfahren Ca baaren Auslagen erkannt werden.

§ 26. ; Die Gerichte sind verpflihtet, dem Ersuchen des Ehrengerihts fowie der Berufungskammer um Vernehmung von Zeugen und Sach- verständigen zu entsprechen.

S: 27. Die mit der Aufsicht über die Börsen betrauten Organe find verpflihtet, Handlungen der Börsenbesucher, welhe zu einem ehren-

gerihtlihen Verfahren Anlaß geben, zur Kenntniß des Staats- fommifssars oder, wenn ein folher nicht bestellt ist, zur Kenntniß des

Ehrengerichts zu bringen. : N I agerihs.

Eine Vereinbarung, durch welche die Betheiligten: sih der Ent- scheidung eines Börsenschiedsgerichts unterwerfen, ist nur verbindlich, wenn jeder der Betheiligten Kaufmann oder für den betreffenden Ge- \chäftszweig in das Börsenregister 51) eingetragen is oder wenn die Unterwerfung unter das Schiedsgericht nah Entstehung des Streit- falls erfolgt. i;

11. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen.

Feststellung 2E Ee,

Soweit bei Waaren oder Werthpapieren der Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt die Feststellung sowohl für Kassa- wie für Zeitgeschäfte durh den Börsenvorstand. s __ Als Börsenpreis ist derjenige Preis festzuseßen, welcher nah der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs am Börsenort den gemeinen Handelswerth darstellt. Kursmakler. § 30. ( 0

Zur Mitwirkung bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren sind aus dem Kreise der Vermittler besondere Hilfspersonen (Kurémakler) auszuwählen, welche der Auf- iht des Börsenvorstandes unterstehen. /

Sie werden von der Landesregierung nach Anhörung der Börsen- organe bestellt und entlassen. Vor Antritt ibrer Stellung leisten sie den Eid, daß sie die thnen obliegenden Pflichten getreu erfüllen wollen. M

S Sk.

Wird ein ohne die Vermittelung eines Kursmaklers abgeshlofsenes Geschäft in Waaren oder Werthpapieren, tei denen eine amtliche Ding des Börsenpceises erfolgt, niht sofort von einer der

arteien oder dem Vermittler auf sriftlihem Wege zur Kenntni

des Börsenvorstandes oder eines Kursmaklers gebracht, so erwächst

für das Geschäft ein Anspru auf Berücksichtigung bei der Preis-

feststelung nicht und bleibt es von der Benußung der Börsens- einrihtungen ausgesch{lofsen. A J 92.

Die Kursmakler dürfen in den Geschäftszweigen, für welche fie bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises mitwirken, nur inso- weit für eigene Nechnung oder in eigenem Namen Handelsgeschäfte \chließen oder eine Bürgschaft für die von ihnen vermittelten Ge- schäfte übernehmen, als dies zur Ausführung der ihnen ertheilten Auf- träge nöthig ist. Die Gültigkeit der abgeschlossenen Geschäfte wird hierdurch nit berührt.

Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Aus- nahmen zuläßt, kein sonstiges Handelsgewerbe betreiben; sie dürfen auch nicht zu einem Kaufmann in dem Verhältniß eines Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen stehen. Zu keinem Geschäfte dürfen sie die Einwilligung der Parteien oder deren Bevoll- mächtigten anders annehmen, als dur ausdrüdcklihe und persönliche Erklärung ; es ift ihnen weder erlaubt, von Abwesenden Aufträge zu Cen, noch sich zur Vermittelung eines Unterbändlers zu be-

ienen.

S 33.

Die im Art. 67 Abs. 2, im Art. 71 Abs. 1 und in den Art. 72 bis 74, 76, 79 bis 83 des Handelsgeseßbuhs enthaltenen Vorschriften finden auf die Kursmakler Anwendung.

Das von dem Kursmakler zu führende Tagebu}ch muß vor dem Gebrauch Blatt für Blatt mit fortlaufenden Zahlen bezeichnet und dem Börsenvorstand zur Beglaubigung der Zahl der Blätter vor- gelegt werden. 1

Wenn ein Kursmakler stirbt oder aus dem Amt scheidet, ist sein Tagebuch bei dem Börsenvorstand ‘V eee itr au

Für die Vermittelung von Börsengeschäften findet eine amtliche

Bestellung von Handelsmaklern im Sinne des Art. 66 des Handels-

C egruciE nicht statt; die bisher erfolgten Bestellungen verlieren ihre irfsamkeit.

Zur Vornahme der nah den Art. 311, 343, 348, 354, 357, 365, 366 und 387 des Handelsgeseßbuhs durh einen Handelsmakler zu bewirkenden Verkäufe find auch die Kursmakler sowie die sonst zur Vornahme von Verkäufen der bezeihneten Art oder von Ver- steigerungen öffentlih ermächtigten Handelsmakler befugt.

: Befugnifse E MeSpn ns, Di

F

Der Bundesrath ist befugt: j

1) eine von den Vorschristen im § 29 Abf\. 1 und in den §8 30 und 31 abweichende amtliche pesteaung des Börsenpreises von Waaren oder Werthpapieren für einzelne Börsen zuzulassen ; .

2) eine amtliche Feststellung des Börsenpreises bestimmter Waaren allgemein oder für einzelne Börsen vorzuschreiben;

3) Bestimmungen zu erlassen, um eine Einheitlichkeit der Grund- säße über die den Feststelungen von Waarenpreisen zu Grunde zu legenden Mengen und über die für die Feststellung der Preise von Werthpapieren maßgebenden Gebräuche herbeizuführen. ]

Die Befugniß der Landesregierung zu Anordnungen der im Abs. 1 Ziffer 2 und 3 bezeihneten Art wird hierdurh nicht berührt, soweit der Bundesrath von feiner Befugniß keinen Gebrau gemacht hat. IIT. Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel.

E

Die Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse dur eine Kommission (Zulafsungsstelle), von deren Mit- gliedern mindestens der dritte Theil aus Personen bestehen muß, welche sih nicht gewerbsmäßig am Börsenhandel mit Werthpapieren betheiligen. Im übrigen werden die Bestimmungen über die Zu- sammenfezung der Zulassungestelle, sowie über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen deren Entscheidungen dur die Bör}enordnungen ge- troffen. Die Zulafsungsstelle ist besa zum Börsenhandel zugelassene Werthpapiere von demselben auszuschließen. .

ie Zulassung deutscher Reihs- und Staats-Anleihen darf nicht versagt werden. i f Verhältniß verschiedener FEa genen zu einander.

Wird von der Zulafsungsftelle einer Börse der Antrag auf Zu- laffung von Werthpapieren zum Börsenhandel ab elehnt, jo hat die Zulassungsstelle unter Angabe der Gründe den Vorständen der übrigen

deutshen Börsen für Werthpapiere Mittheilung zu machen. Dabei ist anzugeben, ob die Ablehnung mit Rücksicht auf örtlihe Verhält«