1895 / 298 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

die E nimmt denn auch andauernd ab. Die große Mehrbeit des Volks kommt heutzutage niht mehr zu einer wirklichen und rihtigen Bethätigung ihrer Arbeitékräfte, und der Arbeiter findet, daß der Staat ihm n mehr das bietet, was er ibm bieten sollte; infolgedefsen s{windet natürlich Jes Interesse am Vaterland und seine Liebe zum Vaterland. - Eine schrankenlose Freiheit darf auf diefem Gebiete nicht beftehen, es muß wieder Ordnung im Erwerbskeben geschaffen werden. Es ift nicht r und billig, wenn derjenige, der einen wirthschaftlichen Mord eht, uod nah wie vor als ebhrliher Gescäfis- mann gilt. Wenn in einem Modemagazin z. B. ein Angestellter findet, daß sein inzipal einen Stoff theurer einkauft als ein früherer Prinzipal ven ihm, und er in dem natürlichen Bestreben, seinem Prinzipal zu nüßen, diesem die billigere Deige quelle angiebt, so wird er wegen Verletzung eines Geschäftégeheimnifies . Wenn aber eine große Brauerei oder ein großer Unter- nehmer seine Waare unter den Produftionskosten loës{chlägt, nur um Andere wirthshaftlich zu ruinieren, so geht dieser Unternebmer ftraflos aus. Die Vorlage shügt wohl die Gewerbetreibenden egen den unlauteren Wettbewerb, aber nicht das Publikum. a begnügt man fich mit dem allgemeinen Saß, daß man den Dummen nicht helfen kann. Das Publikum is aber der Haupt- eshäâdigie. Deshalb müßte die Verfolgung des unlauteren Wett- T rcerbs niht nur den Gewerbetreibenden überlassen bleiben, sondern jeder aus dem Volke müßte die Verfolgung veranlaffen fönnen, und da man dies {ließli nicht allen Einzelnen überlaffen kann, müßte die Verwaltungsbebörde von Anitswegen die Verfolgung eintreten laffen. S bin zwar nit geneigt, dem Staat und der Polizei alles Mögliche aufzubürden, und halte es für einen Fehler, allzu sebr nach Staat und Polizei zu schreien, aber hier bleibt nichts Anderes übrig, als das Eingreifen der Verwaltungsbehörde, weil diese allein dur ihre Organe schnell eingreifen und für Abhilfe forgen kann. Bedenklich is mir auch, daß das Geseß zu viele Spezialbestimmungen und nicht eine allgemeine Bestimmung giebt. TT Barth sagte vom Börsengeseß, es sei ganz unschädli, und ih balte dieses Urtheil wenigftens für nahezu rihtig. Dasselbe ilt auch von diesem Gesez. Die Gewerbetreibenden werden bald andere unlautere Mittel finden, um dasfelbe zu er- reihen, was bier verbindert werden soll. Ift dann wieder ein un- haltbarer Zustand eingetreten, dann wird ja das Geseß wieder geän- dert werden, aber in der Zwischenzeit werden die neuen unlauteren Mittel \traflos angewendet werden können. Nur wenn der Verwal- tungsbehörde ein gewisser Spielraum gelassen wird; wird man für Iängere Zeit eiwas Brauchbares haben. Der § 9 bestraft ganz kleine Vergehen bei Mittheilung von Geshäftsgebeimnissen, der große Unrternebmer, der durch Unterbieten eine ganze Reihe wirth- schaftlicher Erxistenzen ruiniert, bleibt ftraflos. Mit dem Prinzip des 9 bin ih einverstanden, aber die Art der Ausführung ift bedenklich. e Zahl der Handlungskommis ift so groß, daß sie, um nur Stellung zu bekommen, alle Verträge unterschreiben müssen, die ibnen vorgelegt werden. Von einer Vertragsfreiheit ift hierbei keine Rede. Wenn dieser Paragraph niht eine ganz andere Fafsung erbält, muß ihn meine Partei überhaupt ablehnen. Die Kommission bitte ih Sie axs 21 Mitgliedern znfammenzusetzen, da sonft meine Partei niht darin pertreten sein fönnte. (Schluß des Blattes.)

Theater und Musik,

/ Sgiller-Theater. Franz Grillvparzer’s dramatishes Märhen „Der Traum ein Leben“ ift geftern mit s{önem Gelingen in den Spielplan der

N

vom 14. Dezember Morgens.

Wind. | Wetter. |

4 'bededt

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z rihe: Hr. Stationen.

emperatur 9 Celsius 59 (C, = 4% N,

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Belmullet. . | 750 Aberdeen .. | 751 Kopenhagen . | 752 Stockholm . ! 758 anda . | 765 t.Petersburg| 768 Moskau . . . | 769 Cork, Queens- R 756 758 752 T51 748 751 Neufahrwasser| 74 endl 4-756

e 006 e R E V Karlsruhe . . | 751 - Wiesbaden . | 749 München .. | 750 Chemniß .. | 749 Sein.» «| 749 R s s c] 100 ria ¿..| L | Ile d’'Air . | 762 |NNO Nizza s 749 O Mi » » « «| (45 1SD | a 2?) Nachts Schnee. 2) Nathts Regen. €) Nachts Regen. 5) Reif, gestern Schnee. Uebersicht der Witterung. Das barometrishe Minimum, welches gestern

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64 Ubr.

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Gast.)

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mütter.

fungen.

\füdostwärts nah dem nordwestlihen Deutschland fortgeschritten, während eine neue Depression westlich von Schottland herannaht; eine dritte Depression Tiegt über dem südlichen Defterreih. Hohdruckgebiete Iagern über dem südwestlihen und nordöstlichen Guropa. i im Norden nördlichen, | 3 Uhr: Winden ift das Wetter in Deutschland ziemlih mild und außer an der Küste vorwiegend trübe; fast überall ift Regen oder Schnee gefallen; die Frost-

je ist bis zur deuts{-russi]den Grenze vorge

en; auh an der mecklenburgishen Küste herrscht £e

Teichier Frost. Deutsche Seewarte.

Theater.

ye Sönigliche Schauspiele. Sonntag: Opern- Bie Meilecsinger 06 Vécrtera. Becke er. In Scene

hofer. Fifi.

Dr. Muck. ( Kraus, vom

Here Ern von Stolzing: Mannheim, als Gast.)

- und National-Theater nfang 6{ Uhr.

Schauspielhaus. 280. Vorstellung. fehrung. Lustspiel in 1 Aufzug von Charles de ch ven Emil Neumann. In Scene | geseut vom Ober-Regifseur Max Grube. (Raoul de

iche: Friedrich Haase, als von Benno Jacobson Regisseur Max Grube. riedri Haase, als Ga

wiegermütter. dem Spanischen des Don Manuel Juan Diana. Neu bearbeitet von Heinrih Heinemann. geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. (I Cleto: Hr. Friedrich Haase, als Gast.) Anfang

wolkenlos |—14 Montag: Opernhaus.” 4, Symphonie-Abeud

Weingartner, Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus. Falieri. Trauerspiel in 5 Kruse. Anfang 7# Ubr. Opernhaus. Dienêétag: Fidelio. (Tristan: Porr Deinrich Vogl, Königlib barecischer | do Raci riîtan : i nig e Racine. “Kammersänger aus München, Gast.) Donnerstag: Der Phantafien im Bremer Rathskeller. Freitag : - VIL. Das Rheingold. | Julius Frißshe. Sonntag: Der Zigenuerbaronu.

Wagner - Cyclus. Operette in 3 Akten von Johann Strauß. Anfang | ordentliche V

(Loge: Herr Heinri Vogl, als Gast.) Sonnabend: Waguer-Cyclus.

Leben ein Traum. Freitag: Eine Bekehrung. Monsfieur Balauceux. Rege gege n S Burleêke Ausftattungs-Operette in 3 (Raoul, Friedrich

Haase, als Gaft.)

Deutsches Theater. - Sonntag, Nathmittags über der Nordsee lag, if mit abnehmender Tiefe Be vis E Abends 74 Uhr: Die

Montag: Nomeo und Julia. Dienétag: Die Weber.

E «Theater. Sonntag : [fsthümli isen : E : s E e LOL A EE| E

Montag: Madame Saus-Gêne.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund ifeur Dekorative | de t.) Schwank i 3 Alten vor A. Bifson, ng vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent : | Vorher : Ju doppelter Bekehrung. Plauderei

von Paul Linsemann. Anfang 74 s Konzert-Haus. Montag - und folgen e: Hals über. Kopf. | Sonntag Anfang 6 Uhr. Monta

In doppelter oven-Feier, unter freundlicher Mitwirkung

volkéthümlihen Bühne aufgenommen worden. Das einfache, rührende

yll der Anfangs- und Schlußscene und die dazwischen de rasche oige ter Geshehnifse in dem wilden Träumen Rustan's, ibn im

arbenglänzenden Gaukelbilde nah dem Heldenrubm und der

würde mit s{chuldigen, blutbefleckten

hielten die amkeit zur

S E i Das Dana: I ep ôn den verschiedenartigsten Naturen reude s

Ti Zu den Einen spricht es dur seinen

egung. - etalt und seine abgeklärte Lebenéweisbeit, zu den Andern durch die Füôlle der Handlungen, turch die märhenafte Poesie im Ausdruck und in den Empfindungen und durch den 1 Glanz und die Pracht des Orienté, die in phantasievollen Landschaftsbildern und schillernden Kosflümen dem Auge gefällige Reize darbietet. Mit Hugem Bedacht hat die Regie allen Einzell des Dramas zu ibrem Recht zu verhelfen gesucht. Bei der Einftudierung des Werks iff über Erwarien Gutes geleistet worden, fowohl was die - Darstellung, als was die Inscenierung anbetrifft. Den ländlichen Helden Ruftan, der durch seine wilden Träume wieder zur \ch{lichten Lebenéführung bekehrt wird, spielte Herr Bach mit einem zu der Rolle gut p«ssenden jugendlihen Ungestüm ; besondere Anerkennung verdient die n dec . oft bes{leunigten Sprehweise stets klare und verständnißvolle Wiedergabe der Verse. Paul Pauly brahte in der Darstellung des - suchers, des Negers ga, die grimmige und schadenfrohe Stimmung und Lavne gut zum druck. Den König von Samarkand gab Herr

tegg in würdevoller Haltung; die lieblice Mirza wurde dur

räulein Grüning und die flolze Gülnare durch Fräulein Lanius mit erfreulicher Glâätte im Vortrag und auch ge\chickt im Wesen dargestellt.

Im Königlihen Opernbause gehen morgen als 5. Abend des „Richard ner-Cyclus* „Die Meiftersinger von E in Scene. Die Befebßung lautet: Hans Sachs: eß,

ogner: Herr MödUnger, Eva: Fräuleiv - Hiedler, Magdalena: rau Göße, David: Herr Lieban, Beckmesser: Herr idt. ls Stolzing gastiert Herr Ernst Kraus von Mannheim. Kapellmeister Weingartner dirigiert. Am Dienstag wird zum 125. Geburtstage Beethoven’'s des Meisters Oper „Fidelio“ gegeben.

Im Königlichen Schauipielhause gelangen morgen die Lustspiele „Eine Bekehrung“, „Monsieur Balanceux“ und „Rezept gegen Schwiegermütter“ ¿ur Aufführung. Herr Friedrich Haafe gastiert in allen drei Stücken. Am Montag wird das neuein- studierte Trauerspiel „Marino Falieri* wiederholt.

Am Moniag findet der vierte Symphonie-Abend der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner's Leitung statt. Das Programm enthält nur Werke Ludwig van Beethoven's (geboren 16. Dezember), und zwar: E:ste Symphonie, Tripel-Konzert (Herren Barth, Halir, Dechert), Ouverture Leonore Nr. Ill, Achte Symphonie. Die öffentlihe Haupiprobe findet Mittags um 12 Uhr ftatt.

In ter morgigen Nachmittags-Vorstellung in Kroll’s Theater

(2E Uhr) wird „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppen- fee“ gegeben. In der Abend-Vorftellung von „Vasantasena“ treten die en Lindner, von Hochenburger, die Herren Ludwig - und Vollmer auf. ___ Im Deutschen Theater ist der Spielplan für die neue Woche folgendermaßen feftgeftellt: Morgen Abend, sowie am Donnerstag und nächstfolgenden Sonntag Abend: „Die Jüdin von Toledo“; Montag: „Romeo und Iulia* ; Dienstag: „Die Weber“ ; Mittwoch: „Hamlet“ ; Freitag: „Der Misanthrop“, hierauf: „Das Hohe Lied ; Sonnabend: „Die Mütter“. Als Nachmittagsvorstellungen sind E morgen als am nähftfolgenden Sonntag „Die Weber“ ange]eßt.

Eine Be-

Sonntag :

F ene gescßt vom Ober-

ae ate: Hr. Á Ubr, Moser. -) Rezept gegen Luftspiel îin 1 Aufzug nah In Scene | Neues Theater. (Don | Tournée Judic.

Boullard. Anfang 74 Uhr.

281. Vorstellung. Marino Sonntag, Nachmittags 3 Uhr :

Mittwoch:

.) Anfang Evangelimaun.

VIIL. Die Walküre. An- ! 7} Ubr.

Nequisiten. Zum ersten Male:

Agénor, Cleto: Herr dern) von Hervé und Paul

überseßt von Bolten-Bäckers Vorbereitung: Frau

(Novität.)

Nahmittags Richard

vom Balletmeister

ofer. Gund Montag: Eine tolle

Die Nacht.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25—26.

tag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen.

e e | 1 milder Oefen Dem Suite Vals:

Mlouitenr VEaneeng, Street in Al) Dee Bellhensresre- Lustspiel in 4 Alten von | Mittags 12 Uhr: Matinée von Selma Nilafß-

p s av Lemaitre. Tang *

Montag: Der Veilcheunfrefser.

Schiffbauerdamm 4a. /5. Direktion: Theodor de Glaser.

Sonntag: Abschieds-Vorftellung von Anne Judic. Vorstell Auf allgemeines Verlangen: La semme à papa. Comédie-Vaudeville en 3 Actes de Mrs. A.

der Königlichen Kapelle, Dirigent: Herr Felix | Hennequin et A. Millaud. Musique de M. A. E D E E Pr ra

halben Preisen : reise der P zur Nachmittags - Vorstellung :

ufzügen von Heinrich MOBARe, Schauspiel in- 4 aen von Vict Cogenfig 4 Á, Sperrsig 2 M 50 A, Tribünen- Sardou.

Montag : Gafispiel der Madame Segond-Weber. D

und Jfsolde. | L. Abend. Phèdre. Tragédie en cing actes STLer Dia (Gulenie Stil 0 Lt M“

Theater Unter den Linden. Direktion: | unter 10

Montag: Der Obersteiger. Hierauf: Großes | liben Schauspielhaus. Dienstag: Der Königsliente- | Ballet-Divertissement. O 9 Direktor Fa Renz. unaut. (Graf Tborane: Herr Friedrich Haase, als

Ferrier, Sonnabend: Wie die Alten | Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von

Hodgsen Burnett, : Die

ewige Braut. Operette in 1 Aft Me nas Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. der

—— städt und Jean Kren. Anfang 7# Uhr. Ì

M t Berliner Theater. Sonntag, Nathmittags | Jo ritte So arin. (d R T 7 2 î

im Süden frischen westlichen unt südwestliben | Hasemame s Töchen ar Abends 74 Uhr: | posse in 3 Akten, na dem Französischen bearbeitet

Montag: Des Meeres und der Liebe Wellen,

von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Kuplets | Gestorben: e Major a. Dienstag: Die Journalisten.

von Guft. Görz. Musik von Gust. Steffens.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. 2 Sgéhuly. Emil Thomas a. G. Eine tolle Nacht.

: Große itaaney it e is 5 Bildern Dienst el von Wb. Mannstädt und Julius Freund. vom len . . "2 A V vou Felix Schweighofer Direkior ‘Richart g 6 Anfang 74 Uhr.

Mittwoch „Der Psarcer vou e fa E E Fan B und Es als 16. Abonnements-Vorstellung „Hase- mann’s Töchter“ angeseßt. Die erste Wiederholung von „Faust“ findet nächsten Sonntag Abend statt. :

Felir Shweighofer wird noch vier Gaftvorstellungen im Lessing- Tneater even, und zwar Morgan Hm am Mes Ins R @ und am Dienstag un onnerstag in [fsftüd „S Nuslerl“. Am Montag findet ein Wi-derho| von , Elie cene "Bann ire Gele felanae L Doe

U re grftellungen - thal's „Gräfin igi“ und in Sudermams , . fort. Für den Sonntag ifff eine Wiederholung von «Madame Sans-Gêne“ angesezt. Als Nahmittags-Vorstellung ge- Iangt morgen Hermann Sudermann's Schauspiek „Die Ehre“, am nächsten Sonntag „Gräfin Frißi*" zur Aufführung. ;

Im Schiller - Theater wird morgen Nachmittag „Der Raub der Sabinerinnen* gegeben, Abends kommt „Göß von Berlichingen“* zur Aufführung. Im Bürgersaale des Rathhauses findet morgen Abend zum ersten Mal in dieser Saison ein „Fabel- und Maärchenabend“ ftatt. Am Montag, Donnerstag und Sonn- abend fommt „Der Traum ein Leben“, Dienstag „Reif Reif- E E Der Raub der Sabinerinnen“, Freitag - Wasser“ am erften Schulferientage, findet die erfte Kinder-Nachmittags- vorstellung ftatt, bei welher „Die fieben Geislein“, Märchenspiel mit E von Humperdinck, und „Der verwunschene Prinz“ zur Auffüh- rung kommen.

__ ImNeuen Theater verabschiedet Mme. Anne Judic sich men

hi denen Stück, das br Men arg E in de e y aani

n emme à papa“. Na j ie einbeimi

B R Theaters eine Aufführung ven „Fernande*“ zu halben reifen

Im Konzerthause findet am Montag eine Beethoven-Feier ftatt. Das Programm enthält u. a. die Ouvertüren „Egmont“, „Leonore IIT“ und „Fidelio“, den erften Saß aus dem Violin-Konzert (gespielt vom Konzertmeister Herrn el), die Konzert-Arie „Ah Perfido !“ (gefungen von der O ängerin Fräulein Küblih) und die Symphonie Nr. 8, F-dur.

Jagd. Bekanntmathung, betreffend den Schluß der kleinen Jagd.

Für den Regierungsbezirk Potsdam wird die Jagd auf Dien ive, Birk-, Fasanenhennen, Hafselwild und Wah mit

18. Januar 1896 geschloffen.

- Potsdam, den 9. Dezember 1895. l: Der Bezirksaus\huß. von Meusel.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Erften Beilage.)

der Opernsängerin äulein Auna lih. Symphonie Nr. 8 A von Beethoven. G ;

Saal Bechstein. Linfftraße 42. Sonntag, Kempner, unter Mitwirkung von Anna Haver- land. (Kinderlieder und Märchen.)

Anfang Uhr: Amalie Joachim. Weihnachts- und Dolorofa-Lieder.

Birkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei en. Nachmittags 4 Uhr: Große orftellung mit besonders zur Be-

gewähltem amm.

brillante

orien fib 2 Æ, Kinder unter 10 Jahren in Begleitung Erwachsener auf den drei vorgenannten Pläßen 1 4

von erften -Balkon-, zweiten und dritten (Galerie) Play-Billets haben das Recht, - ein Kind ahren unentgeltlih einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem erften O Oae und zweiten Plaß die Hälfte. Abends 75 Uhr : Außer-

d! Brigi ai a L E s ag n - ü

In beiden Vorstellungen : Anf- treten sämmtliher Künstler-Spezialitäten. Komishe

Sonnabend, den 21. Dezember: Mit durhaus L 3 Mittwcch: 1892. Donnerstag: Das | neuer Ausftatiung an Dekorationen, Kostümen und Entrées von sämmtlichen Clowns.

M t . Abends 7 U 2 V M Chilperich. | Auf, auf zur R T RNO

ch von

Familien-Nachrichteu.

Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Der | 8 erlobt: Frl. Estella Smidt mit egn: Fleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem on d-Seträke Serie e L gleidhnamigen Roman von Mrs.

Frhrn. von Richthofen (Hamburg). Frl. S mit Hrn. Land- gerichts-Rath Dr. von fa (Sdhwerin E Mr Dr. jur. Robert enborn (Loyden). Einz Toâter- E a und Daupt

B a : Matthact Seetw. A im von ewalt). tor L D. Rudolf von Lieres

a E L E G E Kamienietß (Kamienießz). Verw. Fr. Oberst-Lieut. Silvie von Bassewiß, geb. Freiin von Wangen- E e ne E R

j ly A Aus- . Oberwerft-Direktor , Kapitän z. S. Graf wit (Danzig).

Gesangs-

Verantworiliher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

de Tag hrung.

Konzerte. Karl Meyder - Konzert.

Verlag der Expedition (Scholz) tn Berlin.

Drink der Noibdéntschen Bucbeaälerei und Veelagb- Ansialt Bee L Mi Me 5a

Sieben Beilagen

Anfang 7 Uhr. (eins{ließlich Börsen-Beilage).

zur Wiederholung. Donnerêtag, den 19. d. M.,

: Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 298,

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen- und Versezungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 12. Prinz von N E eE na Denn berg, Lt. à la suite des Sthleëwig-Holftein. Ulan. Regts. Nr. 15, unter Verleibung eines Patents feiner Charge vom 12. De- ¡ember d. I. in das genannte Regt. einrangiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Han- nover, ‘T. mber. v. Negelein, Major a. D., zulett Kom- mandeur des Train-Bats. Nr. 15, der Charakter als Oberst-Lt. ver-

liehen. Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepec-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. 1. Dezember. Hörmann v. Hörbach, Hauptm. à 1a suite des 4. Feld-Art. Regts. König und kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, unter Belassung im Verbältniß à la suite des genannten Regîts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.

4. Dezember. v. Nagel zu Aichberg, Pr. Lt., unter Be- [lassung im Verbßältniß à 1a suite des 2. Shweren Reiter-Regts.

ant Kronprinz Erzherzog Rudelph von Oesterreich, auf cin weiteres Jahr beurlaubt. Baust, Sec. Lt. à la suite des 2. Cbev. Regts. Taxis, in den etatsmäß. Stand dieses Regts. wiedereingereiht. 7. Dezember. Frhr. v. Tautphoeus, Major und etatsmäß. Stabsoffizier vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II1,- König von reußen, zum Kommandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Desch, Major und Eskadr. Chef vom 2. Chev. Regts. Taxis, in diesem Regt., Frbr. v. Rotenban, Major und Eskadr. Chef vom 5. Chev. Regt. Erzkerzog Albrecht von Oesterreich, im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm I11., König von Preußen, zu etatsmäßigen Stabsoffizieren, Wölfel, Rittmeister, bisher à la suite des 2. Chev. Regts. Taxis und kommandiert zur Dienstleistung dort- felbst, Föll, Rittmeister des 5. Cbev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterrei, Beide in ihren Truppentheilen zu Eskadr. efs, ernannt. Hauttmann, Hauptm. .und Komp. Chef vom 18. Inf. Negt. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Versetzung zu ten mit fion. zur Disp. stehenden Offizieren, zum Bezirks-Offizier beim ztrksfommando Zweibrücken, Henigst, Pr. Lt. vem 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, unter Beförderung zum Hauptm. obne Patent, zum Komp. Chef im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ser plan, ernannt. Slevogt, Pr. Lt., unter Belassung im Ver- bâltniß à la suite des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand und in der Funftion als Atjutant bei der 3. Inf. Brig., zum Hauptm. ohne Patent befördert.

10. Dezember. Amberger, Major, bisher à 1a suite des Ingen. Korps und kommandiert zur Fortififation Ulm, zur Fortififation Ingolstadt, Dübhmig, Hauptm. und Komp. Chef vom 1. Pion. Bat., in das Verbâltniß à la suite des Ingen. Korps, unter Komman- dierung zur Fortifikation Ulm, verseyt. Berthold, Major und Komp. Chef vom 13. Inf. Regt. Kaiser Fcanz Joseph von Oester- reih, zum Bats. Kommandeur im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Michahelles, Hauptm. des 14. Inf. Regts. Hartmann, Frhr. Lohner v. Hüttenbach, Pr. Lt. desselten Regts., Winterstein, Pr. Lt. des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, Beide unter Beförderung zu Hauptleuten ohne Patent, sämmtlich in ihren Truppentheilen zu Komp. Chefs, ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. No- vember. Passavant, Sec. Lt. des 4. Inf. Regis., König Wil- belm von Württemberg, das erbetene Ausscheiden aus dem Heere mit 10. Dezember d. J. bebufs Uebertritts in die Kaiserlihe Schußtruppe für Deutsch - Ostafrika gestattet.

6. Dezember. Kester, Oberst z. D., mit der geseßlichen

Penfion und it der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform

mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. E :

7. Dezember. Graf Seftern-Agmond, Major und Kom- mandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Falken- hausen, Major und etatêmäß. Stabsoffizier vom 2: Cbev. Regt. Taris, Beiden unter Verleihung des Charakters als Overst-Lt., mit der geseglihen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Rust, Major z. D. und Bezirks-Offizier beim Bezirks- kommando Zweibrücen, mit ter Erlaubniß ¿zum Tragen der Uniform des 6. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Hornung, Major z. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, leßten Beiden mit den für Verabschiedetee vorgeschriebenen Abzeichen mit der geseßlichen Pension, der Abschied bewilligt.

10. Dezember. Frhr. v. Pechmann, Major und Bats. Kom- mandeur vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, unter Verleihung des Charafters als Oberst-Lt, Haag, Major von der Fortifikation Ingolstadt, mit der gefeßlihen Penfion und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisberigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Ab- zeichen zur Diép. gestellt. Goll, Schredinger, Hauptleute und Komp. Chefs, Eisterer unter Verleihung des Charakters als Major, Beide vom 14. Inf. Regt. Hartmann, mit der gesepliden Pension und mit der Erlaubniß ¿zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-Korps. 27. November. Dr. Röhring, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regte. Arzt vom 2. Ulan. Regt. König, mit der ‘geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß * zum Tragen der UVriform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Dr. Bögler, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arzt vom“ 9. Inf. Regt. Wrede, als Regts. Arzt zum 2. Ulan. Regt. König, Dr. Ott, Asfist. Arzt 2. Kl. vom 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, verseßt. Dr. Moos- mair, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt im 15. Inf. Regt. König Alberts von Sachsen, zum überzähl. Ober-Stabëarzt 1. Kl., Dr. M unzert, Stabs- und Bats. Arzt im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum überzähl Ober-Stabsarzt 2. Kl., Dr. Fischer, Ässist. Arzt 1. Kl. vom 2. Inf. Regt. Kronprinz, zum Stabs- und Bats. A E L u E D. E Aer: De Arzt Ait im 5. Inf. Neg chberzog Ernft Ludwig von en, zum ift. Arzt 1. Kl., bcfêrdert.

Beamte der Militär-Verwaltung.

23. November. Buchbauer, Hauptm. vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, biéher kommandiert zur Intend. I. Armee-Korps, unter Bewilligung des Abschieds und unter Ertheilung der Eclaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschrie- benen Abzeichen, zum Affessor bei der vorgenannten Intend. ernannt. Göbel, Sekretär von der Intend. der 3. Div., zu jener I. Armee- Korps, Nöôelein, Sekretär von der Intend. 1. Armee-Korps, zu Jener der 3. Div., Leihsenring, Sekretär von der Intend. der 1. Div., zu jener Il. Armee-Korps, verseßt. Herrmann, Sekretär von der Intend. 1. Arwee-Korps, zu jener der 1. Div. verseßt.

27. November. Kothmüller, Kafernen-Insp. von der Garn. Verwalt. Würzburg, zu jener in Neu-Ulm, Rothenberger, Kasernen-Insp. von der Garn. Verwalt. Amberg, zu jenes in Würz- burg, verseßt. Die Kajernen-Inspektoren auf Probe: Emonts,

. Lt. a. D, bei der Garn. Verwalt. Amberg, Vatter, Militär- anwärter bei der Garn. Verwalt. Germeréheim, Kunwye bei der Garn, Verwalt. Lechfeld, zu Kasernen-Inspektoren ernannt.

Berlin, Sonnabend, den 14. Dezember

Kaiserliche Marine.

Dffiziere x. Grnennungen; Beförderungen, Ver-

sebungen x. Neues Palais, 26. November. v. Kehler, : car Bray 1. See-Bat, zum Vorstand des Bekleidungtamts in ernannt.

Neues Palais, 9. Dezember. Koh, Kapitän zur See, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Jnspekteurs der 2. Marine-Infp. beauftragt. Crüger, Pr. Lt. vom 1. See-Bat., von der Stellung als a des dem (Fondo I Stoninesation der Ofisee entbunden. von Fiedler, Pr. vom 1. * L Adjutanten bei dem Kommando der Marinestation der Ostsee E n

Kaiserlihe Schußtruppe für Deutsh-Oftafrik

…__ Neues Palais, 9. Seele: E E E D., biéher vom Königl. Bayer. 4. Inf. Regt. König Wilhelm Il. von Württemberg, mit dem 11. Dezember d. I. der Schaßtruppe zu- getheilt. Frhr. v. Dobeneck, Sec. Lt. a. D., mit dem 25. Dezember d. I., Dr. Preuß, Assist. Arzt 1. Kl. a. D., mit dem 21. Dezember d. S aus der Schußtruppe ausgeschieden.

aiserlihe Shubtrupbe für Deutsh-Südw frik c

_Neues Palais, 9. Dezember. v. SelGow; A ata, E mit dem 25. November d. J. aus der Schußtruppe aus- ge en.

Deutscher Reichstag. 7. Sißung vom 13. Dezember 1895, 1 Uhr.

Tagesordnung: Erfte Berathung des Gesezentwourfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerhbs.

Zur Einleitung der Debatte ergriff das Wort der

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Nach den mehr oder weniger akademischen Er- örterungen, die uns in den leßten Tagen beschäftigt baben, wird es, meine ih, Ihnen zur besonderen Befriedigung gereichen, nun an eine praktische Aufgabe der Geseßgebung herantreten zu können; ih bege diese Hoffnung um so mehr, als der Entwurf eines Gesetzes zur Be- fämpfung des unlauteren Wettbewerbs von den Anregungen und An- shauungen getragen ist, die aus diesem boben Hause rücksihtlih der Materie bervorgegangen find.

Als wir im Januar d. J. mit dem ersten Entwurf eines gegen die unlauteren Bestrebungen im Handel und im Gewerbe gerichteten Gefeßes hervortraten, sagtea wir uns, daß es nüßlich sein werde, dur die Publikation dieses Entwurfs die betheiligten Kreise auf den Gegenftand hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, die Wünsche und die Anschauungen, die sie bezügli der Ausgestaltung des Gesetzes haben, bei Zeiten zum Ausdruck zu bringen. Ich erkenne es mit Dank an, daß zahlreihe Korporationen die- großen wirthshaftiliden Körperschaften des Reichs s\owohl, wie auch viele Fachvereine \sih mit dem Gegenstand beschäftigt haben, und daß uns außer ihren Aeußerungen auch eine Reibe von Meinungsäußerungen einzelner im gewerblihen Leben stehender, sahv erständiger Personen zugegangen sind. Diese Aeußerungen und Anregungen haben dazu Veranlaffung gegeben, den ersten Gatwurf zu korrigieren, und es ist bei der Betrahtung der Vorlage unshwer zu erkennen, in welhem Umfang und in welhem Maße wir Noten aus dem uns zugeflefsenen Material gezogen haben.

Die Veröffentlihung des ersten Entwurfs hat aber außerdem noch einen andern Vortheil gezeitigt : er liegt darin, daß der Kreis derjenigen, die Bedenken gegen das Vorgehen auf diesem Gebiet haben, doch immer mehr fih verengt tat. Heute ift kaum noh eine Meinungtverschiedenheit darüber, daß es Pflicht der Gesetzgebung sei, gegen den unlauteren Wettbewerb Schußwaffen her- zuftellen, und wenn diese Anshauung aunch Sie, meine Herren, beseelt und ih zweifle garniht daran, daß dies der Fall ift —, so werden wir uns, wie ih glaube, unshwer über den Entwurf ver- ftändigen können, der ja das erfenne ih wiederum bereitwillig an in seiner Einzelausgeftaltung noch mannigfacher Kritik unterzogen werden kann. Jch glaube aber, daß die verbündeten Regierungen bei der Schlußredaktion dieses Entwurfs einen Weg gewählt haben, - der von Ihnen im Enadergebniß Jhrer Berathung approbiert werden wird.

Meine Herren, die wesentlihsten Punkte, auf die sich dec Ent- wurf bezieht, sind folgende: Einmal sollen die Auswüchse des Neklame- wesens, die dem ehrbaren und {wer um seine Existenz ringenden minder starken Gewerbtreibenden so überaus {ädlich sind, eingeengt und, wenn thunlih, abgestellt werden, und zweitens foll ein Schuß gewährt werden gegenüber der unberechtigten Auënußung von Fabriks- und Geschäftsgeheimnissen. Daneben enthält der Entwurf noch eine Reihe von gleichartigen Bestimmungen, die aber von minderer Be- deutung find, und über die ih in der Generaldiékussien füglih glaube hinweggehen zu können.

Was das Reklamewísen anlangt, einen in seinen Auëwüchsen immer mehr \sich breit machenden Unfug im gewerblihen Leben die Reklame an sh verurtheile ih nicht —, so, glaube i, hat der Geseßentwurf das Nechte getroffen, wenn er neben der zivilreht- lihen Klage, die dem dur unlautere Reklame Verletßten zur Seite steht, au strafrechtlihe Vorschriften vorsieht, die wirksamer als die zivilrechtlihe Verfolgung dem Uebelstand begegnen tönnen; und es scheint mir richtig, wenn der Gesetzentrourf an die Spiße den Sag stellt, daß nur gewisse Formen der unlauteren Reklame den Rechtsfolgen des Entwurfs unterworfen sein sollen. Sie wissen, meine Herren, daß das französishe Recht in Art. 1382 des Code civil, in dem eine all- gemeine Vorschrift dahin gegeben ist, daß, wer einen Anderen be-

schädigt, zum Schadenersag verpflichtet ist, diese Materie in sich |

begreift. Die Frage, ob wir mit einer solchen allgemeinen Vorschrift in Deutschland auskommen würden, hat aber von uns nah eingehender Erörterung verneint werden müssen, namentlich angesihts der Er- fahrungen, die man in denjenigen Ländern gemacht hat, in denen an der Hand gleichartiger Vorschriften über den Schadengersaß es {hon zur Zeit möglih wäre, den Schaden, der durch widerrechtliches Thun hervorgerufen wird, durch einen Ersaßanspruch zu reparieren. Der

| Erfolg, den diese allgemeine Vorschrift auf dem Gebiete des un-

1895.

Tauteren Wettbewerbs gzäußert hat, konnte niht dazu auffordern, jeßt, wo es fh um die reihsgeseslihe Autgeftaltung der Materie handelt, denielben Weg einzus{lagen; wir sind also dazu übergegangen, den Thatbestand des unlauteren Wettbewerbs abzugrenzen, das Erlaubte von dem unerlaubten zu Untersheiden und so dem Richter cinen posi- tiven Anhalt dahin zu geben, was als erlaubt und was als uns erlaubt anzusehen sei. Wir sind uns dabei vollständig be- wußt gewesen, daß eine Aufzöätlung niht erschcöpfend sein kann, daß es den Prafktifen des unlauteren Wettbewerbs möglih sein wird oder wenigstens möglich sein fann, in Zukunft an diesem Thatbestand vorbeizushlüpfen und auf einem Wege, der von der Aufzählung niht berührt wird, einen ebenso verderblihen Wett- bewerb zu üben. Allein, meine Herren, wir werden uns in dieser Be- ziehung dabei beruhigen fönnen, daß, wenn in Zukunfi sih das Bedürfniß herausstellen follte, weiter zu gehen, als es in dem Gesetzentwurf geschehen if, dann fein Hinderaiß bestehen wird, diesen Weg zu beschreiten. Die Bestimmung in & 1 des Ent- wurfs, daß unwahre Angaben, welhe der Konkurrenz {ädlich fein Fönnen, zunächst den Anspruch auf Unterlafsung begründen ; die weitere Sinordnung, daß ein Ersazanspruh eintritt, wenn der Urbeber dieser Angaben ihre Unrihhtigkeit kannte oder kennen mußte; daß endlih Strafe verwirkt is, wenn die Angaben mit dem Bewußtsein ihrer Unrichtigkeit gemacht sind, wird von Ihnen, wie ih glaube, kaum bemängelt werden. /

Den erften Paragraphen des Gefeßentwurfs, weldhe si auf solhe unwahren Angaben beziehen, die deren Urheber rücksidtlid seines eigenen Geschäfts, seines eigenen Waarenlagers, seiner eigenen zum Verkauf gestellten Waaren matt, stechen zur Seite die 88S 6 und fol- gende, in denen es sih darum handelt, denjenigen zu treffen, wele über das Geschäft eines Andern unrihtige Angaben mat. Sie finden hier dieselbe Gliederung wie bei dem ersten Ab- schnitt; und auch mit dieser Gliederung, glaube ich, werden Sie einverstanden sein. Daß dazwish?n eine Vorschrift eingeschaltet ist, welche gegen die in gewissen Handelszweigen leider in umfafsenderer Weise bervorgetretenen Quantitätsvershleierungen sih richtet, wird faum auf die Mißbilligung des Reichstags stoßen. Und wenn ferner in § 8 die fraudulöse Benußung fremder Namen und Firmen zum Au?gangspunkt einer Vorschrift gemacht isff, welhe dem damit geübten Unfug steuern will, so werden Sie au das an der Hand Ihrer eigenen Kenntniß der Verhältniffe billigen.

Das befirittenste Kapitel, meine Herren, im Gesetzentwurf find die §8 9 ff., welhe von dem Verrath der Fabrik- und Ge\shäfts- geheimnisse handeln. Meinz Herren, ih muß mir über dieses Kapitel ein paar Worte gestatten. Es ift uns in der Presse der Vorwurf gemacht, und nit bloß uns, sondern Allen, die auf die Abwehr des Verraths der Fabrik. und BetriebEgeheimnisse hinzuarbeiten wünschen, daß man das Fortkommen der Angestellten, der Arbeiter, der Funktionäre in einem Geschäft, in einer Fabrik erheblich shädige. Man hat gemeint, eine Vorschrift, welche die Mittheilung und die Ausnußung eines fremden Fabrik- oder Geschäftsgeheimnisses unter Strafe stelle, kônne leiht dahin führen, daß den Angestellten, den Arbeitern in einem Geschäft oder in einer Fabrik au rücksiht- lich dessen, was sie dort gelernt haben und was sie zu ibrem späteren Fortfommen ausnußen müssen, Beschränkungen auferlegt werden.

Meine Herren, diese Besorgniß if unbegründet! Durch den ganzen Gesetzentwurf geht das Bestreben und diese Tendenz kommt in den einzelnen Vorschriften klar zum Auëdruck —, daß der Schuß des Schwathen, des Minderstarken bezweckt wird, und es würde eine Abweichung von dieser Tendenz sein, wenn wir den Lehrling verhindern wollten, das, 2s er im Geshäft seines Meisters oder Prinzivals gelernt bat, auch zu fscinem ferneren Fortkommen für sih nußbar zu machen. Das ist niht die Meinung gewesen. Auf der anderen Seite aber hzben wir uns sagen müssen und das if der wesentlihfte Grund für diese Vorschrift —, daß in einer Zeit, wo ungeahtet der allgemeinen Solidität und Ehrbarkeit unserer erwerbenden Stände doch die Ausnußung fremden Guts einen immer größeren Umfang annimmt, es do geboten sei, auch den Lehr- berrn, den Prinzipal zu {üßen gegen das Bestreben seiner Kon- furrenten, sh die Geheimnisse anzueignen, die ein Lehrling in dem Geschäft fennen gelernt hat.

Meine Herren, man hat gefragt: was8 is ein Geheimniß? und man hat gemeint, daß bei der Dehnbarkeit des Begriffs in cauZa bei der rihterliden Beurtheilung doch auch Dinge, die bei der strengen Wortinterpretation nit unter den Begriff fallen, als Geheimniß an- gesehen und im Falle der Ausnußung dur Andere unter Strafe ge- stellt werden könnten. Meine Herren, ein Geheimniß ist, glaube i, einfah das, was sonst nicht bekannt ist, und cin Geheimniß im Sinne eines Geschäftsinhabers, ein Fabrik- oder ein Geshäftsgeheimniß, ist das, was seiner Gescäftsgebahrung, seinem Fabrifkbetriebe, seiner Handtwerksthätigkeit so eigenthümlih ist, daß es eben in anderen Kreisen nick;t bekanat ist und niht zur Anwendung kommt. Bei dieser Interpretation is es völlig aasgesc{lossen, die Verwerthung der erlernten Kunstfertigkeit von Handgriffen, die auch sonst üblich sind, von Kerntnissen, die sh auf den gewöhnlichen Geschäfts- oder Fabrik- betrieb beziehen, zum Ausgangépunkt der Anwendung der 88 9 und folgenden zu machen; und ich sehe keinen Grund, gegen die deutshe Rechtsprehung ein Mißtrauen in der Richtung zu äußern, daß man die Vorschriften nur deshalb ablehnt, weil man sie einer irrthümlichen Anwendung für fähig hält. :

Nun kommt noch ein Berubigungsmoment hinzu. Nah den Erfahrungen, welche, wenn auch nicht bei uns, so doch in anderen Ländern vorliegen, in denen ähnlihe Vorschriften bestehen, wird von folhen Vorschriften ein außerordentlich seltener Gebrauch gemacht. Nach der französischen Statistik erfolgt in Frankreich durchschnittlich im Jahr kaum in einem einzigen Fall eine Verurtheilung wegen Verleßung von Fabrik- und Geshäftsgeheimnissen. Das bringt mich zu dem Schlusse, der, glaube i, innerlich durchaus berechtigt ist, daß iese Vorschriften durch ihr bloßes Bestehen auf die Moralität der