1895 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Betheiligten günstig wirken, daß ihre Existenz hon den Vortheil Rie s Ausschreitungen auf dem Gebiet tes Verraths von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen immer seltener werden. Menn vielleiht der Wunsch bestehen follte, diefe Paragraphen noch weiter auszubauen, wenn namentlich der außerhalb des Hauses an mi hcrangetretene Wunsch auch hier geäußert werden follte, auf die Fafsung des früheren Paragraphen zurückzukommen, so wird fich dar- über reden laffen, sofern man sich nicht überzeugt (Zwischen- ruf.) Wie? Nun ja, es wird sich darüber reden laffen, wenn man sich nicht überzeugt, daß diefer Wunsch doch besser binter tie gegenwärtige Fassung des Entwurfs zurücfzuftellen ist. Die leßten Vorschriften des Entwurfs, die ih auf die Art der Strafverfolgung bezichen und eine kurze Verjährung festsegen, um Chifanen zu verhindern, bedürfen kaum ncch einer Erläut:rung. Daß man die öffentlite Bekanntmachung des Urtheils dem dur den un- lauteren Wettbewerb Verleßzten zugesteht, daß man die Verfolgung im wesentlichen auf den Weg der Privatklage verweist, und daß man nur da, wo ein öffentliches Interesse konkurriert, die öffentliche Klage erheben läßt, wird man bereckchtigt finden. Wenn der § 14 dem Strafrichter die Festseßung einer Buße überläßt, so wird auch das gegenüber der großen Schwierigkeit, einen entstzndenen Schaden zifffermäßig zu be- gründen, wohl den Beifall des Reichstags finden. Auch die Vor- schriften über das Forum werden s{chwerlich ernfilich bemängelt

werden können.

Und so bitte ih denn die Herren, den Entwurf einer eingehenden und fahlichen Prüfung zu unterziehen. Ih zweifle nicht daran, daß wir uns verständigen werden und daß wir, wenn der Entwurf ver- abschiedet sein wird, damit einen nicht unwesentlihen Beitrag zur Förderung des berechtigten Interefses unferer Erwerbsstände werden

geliefert haben. (Bravo!)

Abg. Bassermann (nl.): Ich hoffe, daß aus der Berathung des Hauses ein brauhbares Geseß hervorgehen wird, welches gegen unsolide Konkurrenz Schuß bietet. Jn gewerblichen Kreisen besteht eine große Bewegung für den Erlaß eines folhen Gesetzes. Wir sind weit davon entfernt, zu behaupten, daß Treue und Glauben im geshäftlihen Leben abhanden gekommen sind; aber das Zusammen- drängen in die Großstädte, die scharf gewordene Konkurrenz und das Mißverhältniß zwishen Eianahmen und Ausgaben bringen viele Elemente zur unlauteren Konkurrenz. Man hat Bedenken geäußert, ob nicht ein foldes Geseg dem Verkehr zu große Fesseln anlege, wenn eine eingehende Kasuistik aufgestellt würde. Eine alige- meine Norm bâtte ja vieles für si; aber die deutshe Recht- sprechung is niht so beweglich wie die französishe, welche den Begriff der concurrence déloyale sehr entwidelt hat. Das Gesetz, wie es vorliegt, stellt an den Gerihtshof {on große An- forderungen, es stellt vieles ins fieie Ermessen des Richters, zu dessen fahliher Entscheidung wir wohl volles Vertrauen haben können. Redner wendet fich dann den einzelnen Gegenfiänten zu und meint, daß, wie bei allen Geseßen, welhe eine Materie zum erften Mal regeln, auch bier eine baldige Revision eintreten müsse. Von der Ein- schränkung der Reklame, fährt er dann fort, erhoffen wir eine Einschränkung der permanenten Ausverkäufe, der Wantderlager und der fogenannten Koxnfkursausverkäufe. Es wird a nur fragen, ob man mckcht auch den Vereinen und Verbänden, welche feine juristische Person find, das Klagerecht geben kann, ob man einstweilige Ver- fügungen zulassen und ob man nicht von der vorgesehenen Kautionsftellung seitens der Kiäger absehen kann. Die zweite Materie ist der Schu gegen die Herabwürdigung durch die Konkurrenz; ihre Regelung is fehr wünschenswerth, weil die Bestimmungen des Strafgeseßbuchs nit ausreichen. Wenn dadurch das Ausfunftêwesen etwas beschränkt wird, damit jeder Gewerbetreibende, der über einen andern Auskunft giebt, vorsichtig in seinen Mittheilungen wird, so ift das nur zu billigen. Einverstanden können wir sein mit dem besseren Schuß der Namen und Firmen. Die leßte Materie des E der Schuß der Fabrifk- und Geschäftsgeheimnifse. Daß die Diensttreue während der Dauer des Vertrags unbedingt ge- balten werden muß, ift selbstverständlich. Es tauht aber doch die Frage auf, was Geschäfts- und Betriebsgeheimniß ist. Die Lehrlinge, die in das Geschäft eintreten, und die Arbeiter besitzen vielicicht

nicht Kenntniß von dem, was Geschäfts- und S ift. Bedenken liegen aber vor bezüglih des Schußes des Betriebsgebeim- nifses nach Beendigung der Vertragszeit. Vorgeschrieben ift allerdings, daß ein bestimmter Zeitraum vorgesehen werden muß für den Schuß

pas Geheimniß bezeihnet wird. Es müßte eine kurze Dauer geseßlich festgelegt oder eine Abkürzung zu langer Fristen dur erihtlihes Ermessen zugelassen werden. Durch zu strenge Be- Ringen werden die jüngeren Leute in ibrem Fortkommen ge-

\hâdigt ;

und da

es würden viele junge Leute, um \{neller vorwärts zu kommen, ins Ausland geßen. Die Bestimmungen werden praktis zum theil unauéeführbar sein. Die Handelskammern in Mannheim und Frankfurt haben \sich für diese strengen Vorschriften ausgesprochen; die anderen Interessenten erklären aber, daß der Verrath von Geschäfts- eheimnissen nit zu bestrafen sei, so z. B. die Handelskammern in (ünchen, Halle und Leipzig, die Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin, der Verein deutsher Ingenieure. Das zeigt auch die französishe Statistik, nah welcher in 11 Jahren von 20 überhaupt keine Klagen auf diesem Eebiete vorgekommen sind. Die Geschäfts- inhaber können auc eine fehr große Menge von unverfänglichen Dingen als Geschäftsgeheimnisse bezeihnen, und die jungen Leute würden s{ließlich garniht mebr wissen, worüber sie sprechen dürfen, oder nit. Die Vorschrift ift auch insofern bedenklich, als dur die auedrüdckliche Bezeihnung der Geschäftégeheimnifse die iungen Leute auf die wichtigen Punkte geradezu mit der Nafe gestoßen würden, während sie es font vielleiht garniht merkten. Be- rechtigter ist die Bestrafung dritter Personen, welhe zum Verrath «der Geheimnisse verleiten. Das Gefeß ist im Großen und Ganzen acceptabel mit Auênahme der Bestimmungen über den Verrath der Geheimnisse nah Beendigung des Vertragsverhältnisses. Es ift zu hoffen, W durch Annahme des Gesetzes dem ehrlihen Geschäftsmann das Bestehen des Wettbewerbes gegenüber den unlauteren Elementen erleihtert wird.

Abg. Roeren (Zentr.): Die Erörterung der Einzelheiten können wir wohl besser der Kommission überlassen. Ih freue mich, daß die Nationalliberalen si im Ganzen und Großen auf den Boden der Vorlage gestellt haben, und hoffe, daß die übrigen Parteien dieselve Stellung ein- nehmen werden; dann wird die Vorlage, nach welcher die Be- theiligten so dringend verlangt haben, ktald Geseß werden können. Der Reklameschwindel, die s{windelhaften Anzeigen von Konkursen u. st. w. machen sih in höchst läftiger Weise breit. Der Entwurf ist

ründlih vorbereitet, er ift mehrmals bearbeitet worden, und man ann wohl sagen, daß er den Ansprüchen vollständig genügt, die an eine folche Vorlage gemacht werden können. Es ift richtig, e der Entwurf die Schadloshaltung an die Spiße stellt, weil dadur

allein der überhandnehmenden Gewinnsuht die Spige geboten werden kann. Der Betrugéparagraph reiht niht aus, weil niht immer eine Vermögensschädigung fest;ustellen ift. Redner verweist beispielsweise darauf, daß der berühmte Boone- kamp vielfa verfälscht worden sei, sodaß die Firma um mehrere Hunderttausend Mark g:\{hädigt wurde. Als ein Rei'ender der Firma eine solhe Fälschung einmal feststellte, als ihm ein gefälshter Boone- Lp als echt verkauft wurde, da habe das Gericht die Klage abgelehnt, weil ja der Reisende wußte, daß er unechten Boonekamp erhalten würde, also eine Tâuschung nicht vorgelegen habe. Von der Zivilklage, fährt Redner fort, wird natürlich nicht Gebrauch gemacht, weil die s{hlech- ten Auësichten ein-s solchen Prozesses angesichts der hohen Kosten nit zur Sens der Zivilkiage verlocken. Die Bestimmung über die fälschliche Angabe der Menge der angebotenen Waaren is weggefallen.

Die Lücke muß doch wohl wieder die Geschäftsgeheimnisse enthielt der scharfe Bestimmung. Ein ender wird wenn er die zu bereisende d Nach dem früheren En

und der Prinzipal ebenfalls.

das für die Dauer des Dienstvertrag

für die Zeit nah Ablauf des Dienstv H Milde- rung im Interesse der wirthschastlich f en Angeftellten ge- schaffen werden. Der Entwurf ift eine Anbahnung zur Bekänpfung des unlauteren Wettbewerbs, wodurch wir unserem Gew und Kaufmannéstand eine große Wohlthat erweisen. Ich werde deshalb, wenn ih der Kommisfion, die ih in Stärke von 14 Mitgliedern be- antrage, angehören werde, bei der Einzelberathung über Zwirnsfäden niht ftolpern, sondern die Vorlage im Ganzen ins Auge faffen.

Abg. von Czarlinsk i spriht namens der Polen fein volles Einverständniß mit dem Vorredner aus; es sei eine vornehme Pflicht, die Auswüchse des unlauteren Wettbewerbs zu beseitigen. Den polni- schen Gewerbetreibenden fönne er in dieser Beziehung das beste Zeugniß ausstellen. Die Regierung habe das Richtige getroffen, indem sie neben der Zivilflage auch die öffentliche Klage zugelassen habe. Redner empfiehlt ebenfalis die Einseßung einer Kommisfion.

Abg. Singer (Soz.): Wir stehen allea Bestrebungen, die Täuschungen aus dem Handel und Wandel auszuschließen, selbftrer- ständlih sympathisd gegenüber, aber ih bin do zweifelhaft, ob die erwarteten Wirkungen auch wirkli eintreten; denn die unlautere Kon- kurrenz ift sclicßlich eine Folge unferer kapitalistisGen Entwiklung der wirthschaftlihen Verhältnisse, welhe die Anwendung aller Mittel im Konkurrenzkampfe fordert. Erft wenn man die kapitalifstische Pre beseitigt, wird man wirksame Geseßesvorlagen machen önnen. Dieses Geseß erweckt, wie jedes andere Geseg, weles in der jeßigen Zeit vorgelegt worden ist, Hoffnungen, die nit erfüllt werden fönnen. Die Frage, wo der unlautere Wettbewerb anfängt oder aufhört, wird dur das Geseß niht eatschieden. Die Konfer- vativen haben jedenfalls auch großz Sympathie für die Vorlage; ih möhte sie aber fragen, ob sie es für erlaubten Wettbewerb halten, wenn die „Deutsche ung, für eine bestimmte Spirituëglühlicht- lampe eintritt, weil die betreffende Firma versprochen hat, gewisse rug zur Agitation des Bundes zer Landwirthe abzugeben.

edner gebt hierauf auf die Einzelkeiten ein und findet es bedent- lih, daß die Bestimmung darüber, ap gewisse Waaren im Einzel- verkehr nur in bestimmten Mengeneinheiten gewerbêsmäßig verkauft werden dürfen, der Verordnung des Bundesratbs überlassen bleiben solle; es müßten geseßlihe Bestimmungen erlasjen werden. Be- sonders bedenflih sei aber die Klausel wegen des Verraths von Geschäftsgeheimnissen, die durhaus unbegründet sei; denn die Bekbauptung einer Handelskammer, daß dieser Verrath förmlih organisiert sei, sei unbewiesen und eine \{chmählide Be- shimpfung eines ganzen Standes. Der Redner verliest sodann einige Vertragëbestimmungen verschiedener Firmen, durch welche die jungen Leute, wele gewisse Firmen anstellten, si verpflichten mußten, bei den namhaft gema@ten Konkurrenzficmen nit einzu- treten und kein eigenes Geschäft der betreffenden Brande zu gründen. Solche bedenklihen Bestimmungen, die überall die größte Ent- rüftung bervorgerufen hätten, sollten Gesey werden, obglei fie voll- ständig unausführbar seien. Auf Grund dieser Bestimmung werde sih der unlauterste Wettbewerb zeigen im Aufftellen von Ver- trägen, um die jungen Leute ihrer Vertragsfreiheit zu berauben. Man wolle Treue und Glauben {ügen und fördere durch diefe Bestimmung die Niederträchtigkeit und fapitaliftishe Ausbeutung in der shamlosesten Weise. Einem Gesetze, welches folie Bestim- mungen enthalte, würde seine Partei niemals zustimmen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Ich muß nach dem Vortrage des Herrn Abg. Singer dech Ihre Geduld noch auf einige Minuten in Anspru nehmen. Ih muß fagen, nah den fahlihen Erörterungen der beiden ersten Herren Redner aus dem Haufe gab ih mi der Hoffnung hin, daß die Diskussion auh von seiten der Vertreter der äbrigen Parteien in einer ruhigen und sahlihen Weise verlaufen würde, und ih habe nit geglaubt, daß diefer Entwurf zu so sarfer Kritik Anlaß geben werde, wie fie der Herr Vorredner geübt hat. IH meine, aus der Gefehtsart des Herrn Vorredners den Schluß ziehen zu follen, daß es ihm weniger tarauf ankomme, ein Gese zu ftande zu bringen, welches den praftishen Bedürfnissen der Erwerbsftände genügt, als wie auch diese Gelegenheit hier zu benußen, um nach außen bin Un- zufriedenkeit mit dem Vorgehen der Regierung z1 erweckzn. (Sehr richtig! Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, anders ist es garnicht erkflärlih, wenn der Herr Vorredner dazu übergeht, zu behaupten, daß dieses Geseß die Niedertrat und die Auëwucherung in scheußlichster Art fördern. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube kaum, daß bisher auf seiten derjenigen, die bei der Aufstellung des Gesetzes mitgewirkt baben, und auf seiten derjenigen, die sich draußen im Lande der Kritik des Geseßzes unterzogen haben, der Gedanke irgend eine Rolle gespielt hat, daß es fich um eine Auswucherung und Niedertraht \{eußlichfter Art handelt. (Sebr rihtig! und Heiterkeit.) Das Erfinderreht an dieser Kritik überlasse ich gern dem Herrn Vorredner. (Heiterkeit.)

Nun, meine Herren, habe ih außerdem gedacht, daß die Herren Sozialdemckraten, welche sich ja immer auf den Standpunkt der strengsten Moralität stellen, welche alle Unmoralität, allerdings vor allem diejenige, welche in den béberen Schichten der Gesellshaft rorkommt, durchaus per- borre:cieren und verurtheilen daß die Sozialdemokraten auf ihrer Seite geneigt sein würden, an allen Stellen, wo ein unmoralisches, unberechtigtes Gebahren si zeigt, die befsernde Hand anzulegen. Der Herr Vorredner ift weit davon entfernt. Er erkennt an: jawokßl, der unlautere Wettbewerb ift vorhanden; aber er will niht die Hand rühren, um diesen unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, um ihn in feinen \{ädlicen Folgen für die Klassen, deren Vertreter er ja mit sein will, zu beseitigen. Denn nicht bloß um den Arbeiter handelt es fich bei der Verfolgung fozialdemokratischer Pro- paganda, sondern sie erstreckt \sich auch auf den kleinen Gewerbe- treibenden, den Sie ja sehr gern zu Ihrer Unterstützung heranziehen möchten. Nun, {üßen Sie doch hier wird Ibnen ja Gelegen- heit dazu geboten schüßen Sie dohch diesen kleinen Gewerbe- freibenden gegen den unlauteren Wettbewerb! Sehr gut! rets.) Dafür haben aber die Herren, wie gesagt, keine ofene Hand und kein warmes Herz. Es s{heint nach dem Vor- trage des Herrn Abg. Singer ibm vielmehr darauf anzukommen, daß die ungeordneten und unlauteren Zustände, die auf dem Gebiete des Handels und Wandels bestehen, in ibrem Interesse aufs recht erhalten werden (sehr rihtig! rechts), dazu werden die übrigen Parteien des Hauses die Hand nicht bieten. (Lebhafter Beifall).

Nun, meine Herren, will ich noch in aller Kürze auf einzelne Dinge eingeben, die der Herr Vorredner berührt bat, indem ih mir natürlich vorbehalte, im einzelnen die Vertheidigung der Vorschläge des Entrourfs demnäc&ft in der Kommission, die Sie ja wohl bilden

werden, zu führen. Der Herr Vorredner hat gemeint: die ganze Vorlage sei eine

Folge der fapitalistishen Einzelwirthshaft; der Geshäftêamann müsse

Seine eigentliche Aufgabe sei es, dem Kollegen, der mit denselben

Artikeln handelt, durch alle möglihen Mittel entgegentreten. Nun, meine Herren, ich und ih glaube, au die überwiegende Majorität des Reichstags habe eine gegentheilige Ueberzeugung. Daß es in dem harten Konkurrenzkampf niemandem verwehrt werden darf, ehrlihe und berechtigte Mittel zu ergreifen, das versteht si von selbst; aber da, wo das Mittel anfängt, unberehtigt, unlauter zu werden, da muß durch das Gese eingegriffen, da dem redlichen Kaufmann ein Schuß gewährt werden gegenüber unredlihen Machinationen. Unter Berufung auf den Kampf ums Dasein kann die Wabl unlauterer Kampfmittel niemals gerechtfertigt werden, wenn anders man die Grundsäße der Moral aufrecht erbalten will. (Sehr gui! rechts.)

Nun, meine Herren, sagt der Herr Vorredner : wo ift denn die Grenze des lauteren Wettbewerbs, und wo ist die Grenze des un- lauteren Wetibewerbs ? Darüber sage der Gesetzentwurf nickts. Wenn der Gesetzentwurf nah französishem Muster fih auf die Vor- schrift beschränkt hätte, daß jemand, der einez: Anderen Schaden zufügt, auch verpflichtet ift, diesen Schaden zu ersetzen, dann wäre das Monitum des Herrn Vorredners vielleiht berehtigt, denn dann wäre es aus\{ließlich in das richterli®e Ermessen geftellt, ob ein unlauteres oder ob ein berechtigtes Mittel ergriffen worden ist. Diesen Weg hat aber der Entwurf nit einges{lagen; der Entwurf zählt eine Reihe von Fällen auf, in denen der Wettbewerb als ein unlauterer bezeihnet werden muß. Der Richter hat in dieser Beziehung niht mehr freie Hand, und es if ganz unzweifelhaft, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, in allen denjenigen Fällen, die er in seinen einzelnen Para- graphen rorsieht, der Richter gehalten ift, den Wettbewerb als einen unlauteren zu erflären. Damit zieht der Entwurf allerdings eine Grenze, und wenn der Herr Vorredner gegenüber dieser Aufzählung meint, fie sei nit erschöpft, und die Praxis werde Mittel und Wege finden, um an den Vorschriften dieses Gesezes vsrbeizukommen und doch moralisch verwerflihe Mittel im Wettbewerb anzuwenden, so sage ich ihm: der Gesetzgeber ift zu keiner Zeit behindert, die einzelnen Vorschriften des Geseßz2s, wenn sie sih als niht erschöpfend heraus- stellen, zu ergänzen.

Der Herr Vorredner hat fih dann zu der Vorschrift des § 5 gewendet, der von den sogenannten Quantitätsvershleierungen handelt; er hat berichtet, daß er einer Magdeburger Petition den Wunsch entnommen habe, man mêge, wenn man überhaupt Vor- schriften auf dem Gebiet der Quantitätévershleierung erlassen wolle, dann nur nach Anhörung oder unter Zustimmung der Interessenten vorgehen. Der Bundesrath foll also nach der Meinung der Petenten, der sich der Herr Abg. Singer, wenigstens eventuell, ange- lossen hat, nicht die Befugniß haben, Bestimmungen darüber zu erlassen, in welchen Mengen und in welWen Gewichisformen einzelne Waaren verkauft werden dürfen, sondern es follen di:se Be- stimmungen gebunden sein an die Zustimmung der Jüterefsenten. Herr Singer würde prinzipaliter allerdings noch weiter gehen und würde wünschen, daß nicht der Bundeërath die Bestimmungen erließe, sondern daß sie, wenn anders überhaupt ein Bedürfniß dafür bestehe, dur das Gesetz selbst getroffen werden. Darauf habe ih Folgendes zu bemerken: Es is meiner Ueberzeugung nach ganz unmög- lih, für jeden Artikel, bei dem sich im Laufe der Ent- widelung unseres Handels und Verkehrs das Bedürfniß der Verhinderung von Quantitätsverschleierungen herausstellen fann, von vornherein im Gese Vorsorge zu treffen. Bisher haben wir die Beobachtung gernacht, daß auf dem Gebiet des Garnhandels solche Quantitätsverschleierungen niht zar selten vorkommen, daß die Waare in Mengen abgegeben wird, welche dem fonst handelsüblihen und vom Publikum beim Kauf vorausgeseßten Quantum nicht entspricht, und daß auf diesem Wege ein Preisunterbieten stattfindet. -Natürkich fann derjenige, der ftatt eines Pfundes Garn weniger liefert ; dieses Quantum, welchces kein Pfund if, billiger liefern, als der chrlide Geschäftsmann, ter an dem vollen Gewicht festhält. Dem soll entgegengetreten werden. Das ift ein Wuns, der aus der Handelsprarxis selbs vielfah geäußert ift.

Nun wird man an diesem einen Beispiel unshwer erkennen, daß es unmögli ist, den Bedürfnissen von Handel und Wandel dur eine geseßliche Vorschrift gerecht zu werden. Man muß in dieser Beziehung eine Instanz haben, die den Erfordernissen des

Verkehrs \{chnell folgt, die bereit if, sofort da mit regelnder Vorschrift einzutreten, wo sich das Bedürfniß herausstellt ; daß der Bundeërath niht dazu übergehen wird, Vorschriften, deren prafktishe Tragweite er nicht vollständig übershaut, zu erlassen, ohne die Interessenten zu hôren, das ist etwas ganz Selbstverständ- liches. Wir würden ja auch, wenn es sich darum handelie, diese Vorschriften in das Geseg aufzunehmen, nothwendig vorher die Interessenten hören müssen. Es erscheint mir deshalb die Aufforderung, die Interessenten zu hören, überflüssig. Sie muß nothwendigerweise erfüllt werden, wenn man rationell verfahren will. Die Zustimmung ter JFateressentcn zu solchen Vorschriften einzuholen, das würde ih jedoch für recht be- denklih halten. (Sehr rihtig) Man würde hiermit die Ent- scheidung in dem Konkurrenzkampf zwishen dem ehrlichen Kaufmann und dem, der zu unlauteren Praftiken neigt, einer Inftanz übertragen, der sie nicht zusteht.

Das Hauptgravamen des Herrn Singer, welches ibm so be- deutend scheint, èaß er um deswillen alleinden ganzen Gesetzentwurf ver- werfen will, das ift der § 9, die Vorshrift, welhe das Fabrik- und Betriebsgeheimniß s{üßen will. Ja, haben wir denn, indem wir die Ihnen vorliegenden Vorschläge gemacht haben, damit etwas so außerordent- lich Abwegiges begangen ? Ift denn dem Herrn Abg. Singer, wenn er es nicht {hon vorher gewußt hat, nicht aus den Motiven flar geworden, daß das Verlangen eines Schußes der Fabriks- und Betriebsgeheimnisse garniht von heute oder gestern datiert, daß es vielmehr sehr alten Datums iff, und daß uns eine ganze Neiße von anderen Ländern auf diesem Gebiete bereits vorangegangen find? Es ift richtig, England hat keinen folhen Schuß, Frankreich hat ihn aker, Jtalien und Belgien hat ihn ebenfalls. Diese Staaten besien doch einen ausgebildeten Handel und Verkehr und wissen zu beurtheilen, was ihren Interessen entspricht. Und nun geht der Herr Vorredner in der hyperbolishen Sprache, dic ihn so ziert (Heiterkeit), dazu über, zu behaupten, die Vorschrift enthalte eine Degradation des ganzen Handtlungsgebilfenstandes. Jm Gegentheil! Der ehrlihe Handlungsgehilfe, der sih der Pflichtzz

sonderer Vertreter des Handlungsgehilfenstandes

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tangiert, wohl aber wird ipal getroffen, welher

den Handlungsgehilfen eines Anderen engagiert, ihn seinem bisherigen

Brotherrn abspenstig macht und nun von ihm die Geschäftsgeheimnisse des früheren Dienstherrn herauslodt, um fie für sih zuybar zu maten. (Sehr rihtig!) Ih bin fes überzeugt, daß der ganze Handlungs- gehilfenstand von einer Degradation seiner Ehre und seiner Würde infolge diefer Vorschrift bisher auch noch niht das mindeste empfunden hat, und wenn er künftig - vielleiht auf diescn Gedanken kommen sollte, dann werden wir das den Ausführungen des Herrn Abg. Singer zu danken haben. i

Der Herr Abg. Singer hat \sih darüber beklagt, daß kein be- l zu den Vor- besprehungen über den Entwurf zugezogen wurde. Das if rightig, das ist niht geshehen; mit demselben Ret wie die Handlungsgehilfen hätten wir aber zahlreiße andere Inter- essengruppen ebenfalls zuziehen können. (Zuruf links.) Ja, meine Herren, dann hâtien wir ein fleines Parlament bekommen; und der Schwierigkeit der Verhandlung mit einem solchen Parla- ment, das freilich nit eine so blühende Sprache geführt haben würde wie der Herr Vorredner (Heiterkeit), glaubten wir dur die Veröffent- lihung des Entwurfs überhoben zu sein. Da uns nun von Seite der Be- theiligten der Gedanke, als ob eixe Verletzung der Würde der Gescäfts- angestellten in dem Entwurfe liege, niht entgegengehalten ist, so wird der Herr Abg. Singer s{werlich glauben, daß wir diesem Moment jeßt bei der weiteren Verhandlung über den Entwurf cine aus\{lag- gebende Bedeutung beilegen.

Der Herr Vorredner meint, die Lage der Handlungsgehilfen würde durch die Vorschrift des § 9 verschlimmert, sie würden rettungs- los der Willkör der Prinzipale überliefert; er hat uns, um die miß- liche Lage der Handlungsgehbilfen darzulegen, eine Reibe von Beispielen angeführt, in denen die Prinzipale versucht haben sollen, ibre Handlungéê- gebilfen feftzumachen, au rüdsihtlich der Bewahrung der Geschäfts- und Betrieb8geheimnisse. Ja, meine Herren, was er uns da über die sogenannte Konkurrenz;klausel gesagt hat, trifft doch dieses Gesetz nicht. (Sehr richtig!) Die Materie wird behandelt werden bei Gelegenheit der Revision des Handelsgeseßbuhs. Uebrigens sind die Handlungs- gehilfen s{on jeßt nit so ganz \{ußlos gegen die Konkurrenzklarsel. Der Herr Vorredner hat selbft zugegeben, daß das Reichsgericht in in einzelnen Fällen eine folche Konkurrenzflausel als contra bonos mores verstoßend erfläâcrt hat. Nun aber behaupte ih, daß die Lage der Handlungsgehilfen in Bezug auf die Wakh- rung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses verbessert wird durch den Entwurf. Wenn der § 9 Gesetz wird, so hat der Prinzipal gar fein Interesse mehr daran, den Handlungsgehbilfen in der für ihn naher so fatalen Weise zu binden, wie das bisher in den Fällen, die der Herr Vorredner angeführt hat, gesehen is. Also, meine Herren, nur nit ängstlich! (Heiterkeit.) Meine Herren, ih glaube, die Handlungsgehilfen werden gegen diese Regelung nicht viel ein- wenden können.

Eine Frage des Herrn Vorredners möchte ih doch noH beant- worten, das ift die des Geschäftêreisenden. Wenn der Reisende, der bisher beim Kaufmann A war, im Dienst des Kaufmanns B die Kunden des Kaufmanns A aufsuht, so wird kein vernünftiger Mensch das für einen Bruch des Geschäftsgeheimnisses halten, und ih glaube nicht, daß es irgend einen Richter geben wird, der den § 9 auf diefen Fall anwenden würde.

Also, meine Herren, ih bin der Meinung, daß wir uns durch die Bemerkung des Herrn Abg. Singer nicht abhalten zu lassen nöthig haben, in eine sahliche Prüfung der einzelnen Paragraphen des Geseßz- entwurfs einzutreten, und ich werde mich freuen, wenn mir in der Kommission noch Gelegenheit geboten werden wird, dem Herrn Abg. Singer nachzuweisen, daß er niht das Richtige und Zweckmäßige getroffen hat, wenn er gegen diesen Geseßeniwurf in so scharfer Weise vorgegangen ift. (Bravo!)

Abg. Schmidt -Elberfeld (Fr. Volkëp.): Jch halte au dafür, taß die Vorschriften nit die Wirkung haben werden, welche man er- wartet. Bezüglich der Quantitätsvershleierung find allerdings geseß- lihe Bestimmungen niht mögli; aber bedenklich ift es do, die Sache dem Bundesrath zu überlassen. In den Motiven ift nur vom Garn und Bier die Rede; für diese Artikel mag eine bundes- râthlihe Verordnung angehen; aber für andere Waaren wäre eine folde doeh bedenklih. Den Refklameunfug wird man auch nicht beseitigen können; man sollte jedenfalls dabei die Zivilflage allein zu- lassen. Die Bestimmungen über die Geschäfts- und Betriebsgeheim- nisse sind nur fo weit zu billigen, als dadur das Fortkommen der Ge- bilfen nit gefährdet wird. Auf die Ausführungen des Abg. Singer, daß si bier die Folgen der fapitalistihen Produktionsweise zeigten, will ih niht eingehen. Es händelt sich hier niht um ein Klassengeseß, es hantelt sich auch niht um die Konkuxrenzfklausel, von welcher Herr Singer immer gesprochen hat ; diefe Konkurrenzklausel würde doch nur Betriebéleitern und ähnlihen Personen auferlegt werden, die dafür entsprechend durch hohes Gehalt belohnt würden. Die Vorschrift des S Ÿ m nicht so sehr den Verräther des Geschäfts- gebeimnisjes treffen, als vielmehr denjenigen, welWer den Verrath

iußt und auébeutet. Allerdings wird die Entscheidung, was Ge- schäftsgeheimniß ist, außerordentlich schwer sen, und der Richter reird ar nicht umbin fônner, Sachverständige zu Gutachten heranzuziehen.

9 ift in der vorgelegten Form nicht anzunehmen. Wunderlich ift es allerdings, daß man ein folches Spezialgeseß vorlegt, während man das Bürgerliche Geseßbuch und eine Novelle zum Handelégeseßbuch vor- bereitet. Jedenfalls sollte man die öffentlihe Anklage aus dec Vorlage herauslafsen und sich hêchstens auf die einstweilige Verfügung beschränken. Die falsche Bezeichnung der Bezugs- qule ist eigentlich schon dur das Waarenzeihengeseß getroffen.

an sollte lieber die ganze Kafuiftik ausschließen und die Be- stimmungen vereinfahen. Ebensogut wie die französishen Richter wissen, was unlauterer Wettbewerb ift, werden aub unsere Richter das feststellen können. Fch verweise dabei auf die gerihtliden Erkenntnisse zur Sache der Fälschung von Marken einer Weinfirma, wo die Gerichte nur nicht im Sinne des Gesetzes entschieden haben.

__ Geheimer Ober-Regierungs-Rath Hauß bemerkt, daß das Gericht die Klage abgewiesen habe, weil dem betreffenten Nacbahmer diz bôs- willige Absicht niht nachgewiesen werden konnte. Die Marke habe allerdings den Gyambaguen als franzöfisWen Wein angegeben ; die Verurtheilung hätte erfolgen müssen. Hoffentlih werde auch die Sache noch zur Kognition eines anderen Gerichts kommen und anders ent- schieden werden.

Abg. von Langen (d.kons.): Das Geseh is dringend nothwendig und von allen Seiten gewünscht worden, aber es erfüllt noch nicht alle Wünsche, welche die Gewerbetreibenden haben. In meiner Heimath bat z. B. ein Kaufmann billiger, als sein Einfaufspreis war, ver- kauft; das ift auch ein unlauterer Wettbewerb, welcher aber niht von dem Geseß getroffen wird. Jh will niht behaupten, daß unser Kaufmannsstand hinter irgend einem anderen zurüdcksteht; aber Treu und Glauben im Handel und Wandel ift sehr erheblih zurüdck- gegangen und gelcckert worden. Klar ist m qu ob unter e

dieses Gese auch die Landwirthschaft fällt. Es haben sich die Mißstände

berau8gebildet, gezüchtet ho worden ift. Dann hat jemand einen dem die Landwi Ö korns hat dann seine Ecnte als d Saatkorn verkauft. Die Kommission wird erwägen müssen, ob die Landwirtbschaft in das Gese bineingezogen werden kann. Erfreulich ift ä für die Geshäfts- und Betri i â Bindung nos Ablauf des 2 balie ic für bedent

indung nah Ablau gs e ih für bedenflih. durch werden die Angestellten vollständige Sklaven des ait e Ge- schâftéinbhabers, weil sie bei anderen Unternehmern ihre Kenntniß nicht verwerthen können. Entgegen der Bemerkung des Herrn von Boetticher wird in vielen äften gerade der denkreis als ein Geschäftsgeheimniß bezeihnet. Nach der Vorlage wird es au in Staatsbetrieben nit mehr mögli fein, daß ein Angesftellter einer Gewehrfabrik wegen seiner Kenntniß naher gegen ungeheures Gehalt - in einer Privatfabrik angestellt wird. És wäre zweck- máßig gewesen, auch eine Bestimmung dabin aufzunehmen, daß die Firma immer deutlich erfennbar fein sol. Ich empfehle auch, die Vor- lage einer Kommission zu überweisen. Bezüglih der Rede des Abg. Singer bin i neugierig, ob auch darüber im „Vorwärts“ stehen wird, daß die Rede die Debatte auf die rihtige Höhe gehoben hat, wie es von Bebel’s Rede behauptet wurde. Ich kann dicïem Urtheil nit zustimmen. Daß der Bund der Landwirthe unlauteren Wett- bewerb treibt, wenn er eine Spirituëlampe empfieblt, fann ih niht zugeben. Der Bund der Landwirthe würde sich ein Verdienst erwerben, wenn er Spiritus an Stelle des Petroleums ein- führte. Der Bund der Landwirthe hat vorläufige Vereinbarungen darüber getroffen, daß, wenn die Lampe sih als die beste herauë- stellen solite, der Bund dafür eintreten würde ; a dies Kosten ver- ursaht, hat die Fabrik ihren Antheil daran übernommen. Herr Singer will ja au die Arbeiter unterstüßen, und wir können ihm zurufen: Hier zeigt eure Liebe zu den Arbeitern! Hic Rhodus, o

g. Meyer- e (fr. Vg.): eine Fraktion, welde in dem

Rufe stebt, die am meisten manchefterlichz zu sein, bot ih mit den anderen Parteien über die Vorlage zu verständigen. Wir find damit einverstanden, daß diejenigen Handlungen, welhe einem reellen Geschäftsbetrieb nicht entsprechen, auf dem Wege des zivilrechtlihen

wangs und nöthigenfalls auch der Strafverfolgung geahndet werten.

aßt man diese an sich verschiedenartigen Handlungen zusammen unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs, fo haben wir dagegen nichts einzuwenden, verwahren uns aber dagegen, daß daraus gefolgert wird, daß auch alle übrigen Handlungen, die Dieser oder Jener als unlauteren Wettbewerb bezeichnet, gleih- falls verfolgt werden müßten ; denn da stoßen wir auf unüberwind- lihe Schwierigkeiten. Lauter nennt jemand einen Wettbewerb, den er gegen einen Anderen unternimmt, und unlauter denjenigen, der ibm entgegentritt. Wir treten also in der Hoffnung auf einige Verbefserungen für das Seseß ein, und ih fann mi dem Herrn Kollegen von Langen als befiere Hälfte präsen- tieren, lehne aber jede Konsequenz ab. Die Konkurrenzklausel gehört zwar nicht hierher; ich will aber feinen Zweifel darüber laffen, daß id im wefentlihen mit Herrn Singer darin einverstanden bin, daß derartige Verträge, wie er fie haraîterisiert hat, gegen die guten Sitten verstoßen. Hier könnte ich mit einem entsprechenden sozial- demofratishen Antrage leichter sympathisieren als mit einer großen Zahl anderer, die wie ein Plaßregen auf uns gefallen sind. Éin allgemeines Glück auf Erden, eine allgemeine Moralität wird durch die ganze bürgerlice Gesetzgebung niemals herbeigeführt werden. Darin stimme ih mit Herrn Singer überein. Dieses allgemeine Glück und diese allgemeine Moralität wird aber auch im sozial- demoftratischen Zukunftsstaat nicht verwirkliht werden. Ich glaube, daß innerhalb der fozialdemofratischen Pa:tei doch auch gewisse Dinge vorgeben, deren Offenlegung durch ein hêchst unzweckmäßiges Ein- schreiten der Regierung zuweilen verhindert wird, und welche deutli beweisen, daß derjenige Stoff, mit dem die Herren Sozialdemokraten zu focen pflegen, in dem ziemlich allgemein bekannten Wasser besteht.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 1 Uhr.

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Statiktik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Hier, in Berlin verhandelte eine Buchdrucker-Versamm- [lung am Donnerstag über den Ausstand în der Druckerei von Maurer und Dimmick. Gegenüber den Ausführungen der Aus- ständigen erklärte der Arbeitgeber Dimmick, wie wir einem Bericht der „Poft“ entnehmen, er werde die Auéständigen niht wieder einstellen, weil ex bereits durh „Organisierte* Ersaß gefunden habe, die er nicht wietzer hbinauêwerfen werde; denn diese arbeiteten unter den von ibm gestellten Be- dingungen. Es wurde bes{lofsen, die Regelung des Ausftaudes und die weiteren Verhandlungen auf Grund der ven beiden Parteien in der Versammlung abgegebenen Erklärungen dem Vorstande des Buch- druckervereins zu überlaffen. (Vgl. Nr. 296 d. BL)

Aus Belfaft wird dem „W. T. B“* zum Ausftande der Schiffsbauarbeiter gemeldet: Eine stark besuhte Versammlung der Schhiffébauarbeiter, welche r abgehalten wurde, verwarf nach Erstattung des Berichts der Delegirten zur Glas- gower Korferenz die dort festgestellten Bedingungen mit 879 gegen 25 Stimmen. Darauf nahm die Versammlung eine Ent- \ch{ließung an, die das Vorgehen der Beltaster Delegirten, welche die Vorschläge der Arbeitgeber abgelehnt hatten, billigt, und erklärte, daß angesidts der den Arbeitern in den Werkstätten am Clyde ge- machten Angebote die Arbeiter in Belfast ncch fester als zuvor ent- schlossen seien, auf der Forderung sofortiger Lohnerböhung um einen D und einer weiteren Erhöhung um einen Schilling im April zu bestehen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 13 116, niht recht- zeitig geftellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 5924, niht recht- zeitig geftellt keine Wagen.

i Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht T Berlin stand am

12. Dezember das Grundstück Dragonerstraße 46a, dem Tapezier

riß Neupert und Genoffen gehörig, Theilung halber zur Ver- teigerung; Nußzungswerth 6230 M. Eriicberin wurden die minorenne A. M. P. (C. Horn und Genossen zu Berlin, vertreten durch den UBLReon G. Mankiewißt, mit dem Meistgebot von 105 000 4 Das Verfahren der Zwangsversteigerung in den nachverzeichneten Grundstücken wurde aufgehoben: Pappel-Allee 108, dem Zimmermeister Wilhelm Bischoff gebörig. Hussiten- traße 29, dem Maurermeister Rudolf Schmiegel gehörig. Zwinglistraße 8, dem Maurermeister G. Kraeutlein gehörig. Küstriner Plaß 7, dem M. J. E. Rübl gehörig.

In Beuthen S ersGlesten] ist, wie „W. T. B.“ meldet, auf Anregung uod unter Theilnahme geshäftliher und industrieller Kreise unter der Firma „Oberschlesishe Bank“ ein Bankinstitut ge- gründet worden. Die Bank, welche ihre Thätigkeit am 1. Januar 1896 beginnt, is eine Aftiengesellshaft mit 1 500 000 4 Kapital. es E Wechslerbank partizipiert an dem Unternehmen wese ß Breslau, 13. Dezember. (W. T. B) Getretde- und Ton TENmar t, Spiritus pr. 100 1 109 9% exkl. 50 4 Ver-

raucsabgaben pr. Dezember 49,70, do do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30,20, do. do. Rüböl pr. Dezember

45,00, Magdeburg, 13. Dezember. (W. T. B.) Zuckecbericht,

Weizen gezüchtet, haft p Ia: ein Abnehmer dieses Saat

Kornzucker von 92% —, neue 11,25—11,40. Kornz:uder 889 Rendem. 10,70—10,85, neue 10,75—10,90. R —y 75% Rendem. 7,70—8,70. Matt. Brotraffinade T 23,25. Brotraffinade 11 23,00. Gem. Raffinade mit Saß 23,25—23,50. Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Rubig. Rohzudcker I. Tranf. f. a. B. Hamburg pr. Dezember 10,70 Gd., 10,75 Br., pr. Januar - März 10,927 Gd., 10,974 Br., pr. Avril 11,122 Gb, 11,15 Br., pr. Juni-Juli 11,30 Gd., 11,35 Br. Still. Wochen- umsíaß im RobzuLeraeshäft 369 000 Ztr.

ssen a. d. Ruhr, 12- Dezember. (W. T. B.) Die „Rhein.- Westf. Ztg.* meldet vom Ruhrfoßlenmarfkt: Die thatsähliche Einschränkung der Syndikatëzechen beträgt für November 3 % gegen beschlossene 10%. Auch jeßt hält die starke Nachfrage an in ein- zelnen Sorten, namentlich in Nußkohle 1 und 2 und in Kokskohle können Abnehmer bei weitem nicht befriedigt werden. Das Ergebniß für Dezember if voraussihtlih ebenso günstig wie für November.

Leipzig, 13. Dezember. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,174 , pr. Januar 3,174 4, pr. Februar 3,20 4, pr. März 3,227 46, pr. April 3,25 #4, pr. Mai 3,274 #4, pr. Juni 3,30 4, pr. Juli 3,30 4, pr. August 3,322 K, pr. September 3,325 4, pr. Oktober 3,325 , pr. November 3,325 #4 Umsatz 25 000 kg. Ruhig.

Bremen, 13. Dezember. (W. T. B) Bôörsen-Sthlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

leum-Börse.) Rubig. Loko 7,40 Br. Russiihes Petroleum.

o 7,00 Br. Schmalz. Ruhig. Wilccr 292 4, Armour shield 29 4, Cudahy 30 4, Choice Grocery 30 4, White label 30 4, Fairbanks 26 §. Speck. Rubig. Short clear middling loko 24 4, Extralongs 25 S. Reis unverändert. Kaffee rubig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 44 4. Wolle. E: 245 Ballen. Taback. Umsay: 2109 Ballen St. Felix.

_ Hamburg, 13. Dezember. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmitzacss beriht.) Gooè average Santos pr. Dezember 7324, vr. März 692, pr. Mai 671. pr. Septemter 64. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.} Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 889% Rente- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Dezember 10,722, pr. März 11,00, per Mai 11,15, vr. August 11,372. Rubig.

s Wien, 14. Dezember. (W. T. B.) Blättermeldungen zufolge sollen die Schwierigkeiten bei der Verstaatlihung der Nordwest- bahn gehoben fein. Beide Linien gehen am 1. Januar n. J. in den Staatsbetrieb über; die Aktionäre beider Neße erhalten zunächst 112 Fl. auf die Aktie und nach der Konversion der 9 9% Prioritäten beider ArYE, welche spätestens bis zum Jahre 1901 durchgeführt sein soll, für jede Aftie 4% Staatsschuld- vershreibungen im Nominalbetrage von 309 Fl., wodurch si die Rente beider Nege auf 12 Gulden erhöht. Zur gleichen Zeit, in der die Aktien mit dem Nominalbetrage von 300 Fl. eingelöst werden, sollen auch die Genußscheine der Elbethal-Bahn gegen den Nominal- betrag von 100 FI. in 4% Titres eingezcgen werden.

_ London, 13. Dezember. (W. 23. B.) 96%, Javazucker 122 elg, Rüben-Rohzucker loko 102 ftetig. Centrifugal 121 Chile- Kupfer 42}, pr. 3 Monat 433/16.

London, 13. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „R. B.“ aus Konstantinopel verlautet dort, daß der türkische Ministerrath vorgestern den Vorschlag der Tabacksregie über die Verkängerung ihrer Konzession, worauf der Plan einer Anleihe für die Türkei in dcr Höhe von einer Million begründet war, ver- worfen habe.

_— 14. Dezember. (W. T. B.) Der Weihnahtsferien wegen bleibt die Metall-Börse, mit Auênahme vom 31. Dezember, von Dienstag Mittag, den 24. Dezember, bis 3. Januar 1896 geschlossen.

Liverpool, 13. Dezember. (W. T. B) Baumwollen- Wochenbericht. Wochenumsaß gegenwärtige Wohe 75 099 (vorige Woche 73 000), do. von ameritfanishen 63000 (62 009), bo. für Svefu- lation 3000 (2000), do. für Export 2000 (2000 „_do. für wirklichen Korfum 58 009 (58 000), do. unmittelb. exr. Shiff 79 000 (83 090), wirklicher Grport 9000 (9000), Import der Wothe 108 000 (122 000), davon amerifanische 98 000 (90 000), Vorrath 974 000 (954 000), davon amerifanische 834000 (811 099), s{chwimmend eid A REn 287 000 (222 000), davon amerifanischz 280 000

Liverpool, 14 Dezember. (W.T. B.) Der Baumwollen- Markt wird von Dienstag, den 24. Dezember, Nachmittags 4 Uhr, Vin aße den 30. Dezember, und Mittwoch, den 1. Januar 1896, geschlossen.

Manchester, 13. Dezember. (W. T. B.) 12r Water Taylor 52, 30r Water Taylor 72, 20r Water Leigh 64, 30r Water Clayton 7k, 32r Mock Brooke 72, 40r Mayoll 73, 40r Medio Wilkinson 84, 32r Warpcops Lees 67, 36r Warpcops Rowland 7, 36r Warpcops Wellington 8, 40r Double Weston 83, 80r Double courante Qua- lität 113, 32° 116 yards 16 K 16 grey Printers aus 32r/46r 161.

Slasgow, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen fi auf 337 148 Tons gegen 288 044 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind- lichen Hochöfen beträgt 78 gegen 71 im vorigen Jahre.

St. Petersburg, 13. Dezember. (W. T. B.) Produkten- markt. Weizen loto 8,00. Roggen loko 4,90. Hafer loko 3,30. ra gg loko 10,40. Hanf loko —,—. Talg loko 47,00, pr.

ugust —.

_ Der Verwaltungsrath der Russishen Bank für aus- wärtigen Handel bes{loß die Auszahlung einer Abschlagsdividende von 15 Nubel am 2. Januar a. St.

St. Petersburg, 13. Dezember. Der Finanz-Minister hat für die Zuckerkampagne 1895/96 die von der Zuschlagssteuer befreite Produktionsmenge für den inneren Konsum auf 254 Millionen Pud normiert. Der unantastbare Fonds der Fabriken wurde auf 24 Millionen Pud festgeseßt. Als Höchstpreis für das Inland wur- den 4,75 Rol. bis zum 1. Januar 1896 a. St. und 5 Rubel vom 1. Januar ab bis zum 1. September 1896 bestimmt.

Amsterdam, 13. Dezember. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 37.

New-York, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete g und {loß nah theilweiser Steigerung ret fest. Der Umsatz in Aktien betrug 135 000 Stü.

Weizen eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen von einigen unbedeutenden Reaktionen, durchweg infolge dringenden Angebots für New-York; dieses leßtere wurde zurückgeführt auf Gerüchte, daß sich die Restbestände der „argentinishen Ernte auf 50 Millionen Bushels bezifferten. Mais ging infolge großer Ankünfte und entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten während des ganzen Börsen- verlaufs stetig zurü.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 8°/16, do. do. in New-Orleans 8}, Petroleum Stand. white in New-York 8,00, do. do. in Philadelphia 7,95, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Januar 152, Schmalz Western steam 5,50, do, Rohe u. Brothers 5,75. Mais. Tendenz stetig, per Dezember E do. per Januar 34, do. per Mai 343. Rother Winterweizen 69{, Weizer pa Dezember 657, do. per Januar 662, do. pr März 68, do. per Mai 674. Getreidefraht nah Liverpool 3. Kaffee fair Rio Nr. 7 145, do. Rio Nr. 7 per Januar 13,75, do. do. per März 13,60, Mebl, Spring-Wheat clears 2,60, Zuder 34, Kupfer 10,50.

Baumwollen-Wochenberiht. Zufuhren in allen Unions- äfen 228 000 Ballen, Ausfuhr nah Großbritannien 87 000 Ballen. usfubhr nah dem Kontinent 98 000 Ballen, Vorrath 966 0/0 Ballen,

Chicago, 13. Dezember. (W. T. D Der Rückgang der Weizenpreise wurde hier mit den gleihen Ursachen begründet, welche für den New-Yorker Markt maßgebend gewesen sind. Außerdem drüdckten aber auch noch reihlihe Realisierungen und die Abgaben der Baissiers. Mais erlitt infolge großer Zufuhren und zunehmender Farmerlieferungen eine Einbuße, die auch durch eine spätere Reaktion nicht wieder ausgeglihen wurde. Weizen pr. Dezember 56F, pr. Januar 573. Mais per Dezember 25#. Schmalz pec Januar 5,25, do. per Mai 5,47. Speck

fhort clear nom. Pork per Januar 8,42.