1895 / 301 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

—E Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 A. Juserate nimmt au: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 5W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Atle Post-Anstalten nehmeu Bestellung an;

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 4. \ für Kerlin außer den Post-Anstalten auc die Expedition

Einzelne Uummern kosten 25 S.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ckF

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Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember, Abends.

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1895.

Bestellungen auf den Deutschen Reihs- Anzeiger und Königlich Preußishen Staats-Anzeiger für das mit. dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr nehmen sämmtliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reihs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einshließlih des Postblattes und des Central-Handels-Negisters für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs-Postgebiet 4 #6 50 F.

Bei verfpäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Marine-Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen

Milit Verdienst Dedeng 2 Ÿ

dem Kapitän zur See Rötger, Kommandanten S. M. S.

Stein“ ; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrihs-Ordens:

dem Kapitän zur See Geißler, Chef des Stabs des “Manóöver-Geschwaders ;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapitän - Lieutenant von Möller, zur Ss der I. Marine - Jnspektion, vormals Kommandant S. M. S. „Meteor“, und dem Marine - Stabsarzt von Köppen, stellvertretendem Oberarzt der I. Torpedo-Abtheilung :

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg- shwerinschen Greifen-Ürdens: dem Korvetten - Kapitän Stein, Mitglied der Schiffs- prüfungs-Kommission; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Lieutenant Freiherrn von Dobeneck, Kompagnie- Offizier in der Kaiserlihen Schußtruppe für Deutsh-Ostafrika;

ferner:

des Kommandeurkreuzes des Königlih rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Kapitän zur See Koch, zur Verfügung des Chefs ‘der Marine-Station der Ofisee;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens: B dem Kapitän zur See Lavaud, Kommandanten S. M. S. „Baden“;

des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau mit Schwertern: dem Kapitän - Lieutenant van Semmern von der E EDaR, vormals Erster Offizier S. M. S. „Beowulf“; Towie des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich CAwediien Schwert-Ordens: dem Kapitän-Lieutenant Grapow, Admiralstabsoffizier Kommando der Marine-Station der Ostsee.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor der Universitäts- und Landes-Bibliothek zu

Straßburg i. E., Nroenor Dr. Barack den Charakter als Kaiserlicher Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Den nachbenannten Krankenkassen:

1) Ziegelershe Kranken- und Sterbekasse. zu Branden- burg a. H. (E. H.), / 2

2) Maurer - Kranken - Unterstüßungskasse für Gaarden, Kiel, Ellerbek und Neumühlen (E. H.) in Gaarden,

3) Kranken- und Sterbckasse der Schreinergesellen (E. H.) in Frankfurt a. M.,

4) S Ltmersegungsrasf ezur Bruderliebe in Bischofs-

heim (E. H.), 5) Krank US Lr ungs-Verein für Niendorf, genannt 2 Eintracht“ (E. b. ist auf Grund des § 7a des Krankenversicheru eseßes Beine S ein 10. April gen Ee E é A i ung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75a a. a. O. en. lin, den 14. Dezember 1895. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung : Lohmann.

Landespolizeilihe Anordnung.

Infolge der wiederholten Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in verschiedene Kreise des diesseitigen Bezirks dur das aus den südlihen Reichstheilen stammende Vieh be- stimme ich hiermit für den Umfang des Regierungsbezirks Bromberg auf Grund der S8 19 und 20 des Reichs-Vieh- seuchengeseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bis auf weiteres Folgendes: 5

Q 1

Aus Süddeutschland stammendes Rindvieh ist vor dem Entladen auf der Eisenbahn oder gegebenen Falls vor ander- weitigem Eintritt in den diesseitigen Regierungsbezirk durch den i emrr ie beamteten Thierarzt der Entladestation bezw. des Eintrittsortes zu untersuhen. Der beamtete Thierarzt hat über das Ergebniß der Untersuhung eine Bescheinigung aus- gutertigen, welche die Stückzahl, die Gattung der Thiere und ie Zeit der Untersuchung 2c. enthält. Diese Bescheinigung ist der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes sofort zu über- senden, event. deren Fnhalt ielegraphisch zu übermitteln.

S 2.

Wird das Vich frei von Seuchen befunden, so ist es auf dem kürzesten Wege an dem Bestimmungsort bezw. dem erstmaligen Aufftellungsort in einem abgejonderien Raume einer ahttägigen polizeilichen g zu unterwerfen.

Während der polizeilichen Beobachtung hat der Besißer der Thiere solche Einrichtungen zu treffen, daß das Vieh die für dasselbe bestimmten Räumlichkeiten niht verlassen kann und außer aller unmittelbaren und mittelbaren Berührung und Gemeinschaft mit anderen Bhieeen bleibt.

S Vor Aufhebung der polizeilihen Beobachtung hat eine Untersuchung der Thiere durch den zuständigen beamteten E stattzufinden, welcher der Ortspolizeibehörde einen kurzen Befundberiht mit dem Antrage auf Aufhebung, event. auf Verlängerung der pag Beobachtung mittheilt.

Die durch die thierärziliche Untersuhung der Thiere ent- standenen Kosten fallen gemäß S 27 Preuß. Ausführungs- geseßes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 dem Eigenthümer

er Thiere zur Last. S S 6.

Uebertretungen vorstehender landespolizeiliher Anordnung werden gemäß S 66 des Reichs-Viehseuchengeseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bezw. nach S 328 des Strafgesezbuhs geahndet. B

7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlihung in Kraft.

Bromberg, den 6. Dezember 1895.

Der Regierungs-Präsident.

Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend.

Da nach den amtlichen Ausweisen die Maul- und Klauenseuche, deren Einschleppung aus dem Dergtum Salz- burg nah Bayern den Anlaß zu dem unterm 6. März l. J. ergangenen Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Herzogthum Salzburg gegeben hat, seit längerer Zeit in diesem Kronlande ganz erheblih zurückgegangen und nach dem leßten Ausweise vom 7. d. M. vollständig erloschen ist, wird die Bekanntmahung vom 6. März l. F. Nr. 4290 Ges.- u. V.-O.-Bl. S. 124 hiemit außer Kraft geseßt und die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Herzogthum Salzburg unter denselben Be- dingungen, unter denen dieselbe vor Erlaß des Einfuhrverbots zulässig war, wieder gestattet.

ünchen, den 15. Dezember 1895. Das Königliche Staats-Ministerium des Jnnern. Freiherr von Feilißsch.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Regierungs- und Schulrath Dr. Dittmar zu Poisdam

und dem ordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät

der Universität Halle Dr. Theodor Lindner den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Auf Jhren Bericht vom 27. November d. J. will Jch der Firma Friedrich Bösner in Augustenthal bei Neuwied das Enteignungsrecht zur R und dauernden Beschränkung des Grundeigenthums für den Bau einer Klein- bahn von Rasselstein nach Augustenthal im Kreise Neuwied in Gnaden verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte folgt anbei zurü.

Neues Palais, den 2. Dezember 1895.

WilhelmR. Thielen. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Oberlehrer am Real-Progymnasium in Spremberg Dr. Emil Winkler is der Charakier als Professor bei- gelegt worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der für den Juli- und Oktober-Termin 1895 durch die Renten- banken erzielten Resultate, sowie eine Uebersicht der seit Errichtung der Rentenbanken bis zum 1. Oktober d. J. aus- gegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht.

Nichtamfkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten im Neuen Palais heute Morgen von 9 Uhr ab mit dem Chef des Zivilfabinets und empfingen um 12 Uhr den Finanz- Minijter Dr. Miquel zum Vortrag.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und ravlegige und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sigzung.

Der Kaiserlihe Gesandte im Haag, Wirklihe Geheime Rath Freiherr von den Brincken hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit des- selben fungiert der etatsmäßige Legations-Sekretär der Kaiser- lichen Gesandtschaft, Legations-Rath von Schloezer als Geschäftsträger.

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren genehmigte in ihrer gestrigen Sizung den Staatsvertrag zwishen Württem- berg und Bayern über die Herstellung einer weiteren Verbin- dung zwischen den beiderseitigen Staatsbahnen.

Baden.

Ein Extrablatt der „Karlsruher Zeitung“ meldet, daß Seine Majestät der Kaiser heute an das 1. Badische Leib- E - Regiment Nr. 109 folgendes Telegramm ge- \ at: :

„Den tapferen Leib-Grenadieren sende Jh beute, am 25 jährigen Gedenttage von Nuits, in dankbarer Erinnerung der von ibnen dort unter großen Opfern vollbrahten Siegesthaten Meinen Gruß. Wilhelm R.“

Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom heutigen Tage ist Seine Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden ä la suite des 1. Badischen Leib - Grenadier - Regiments Nr. 109 gestellt und Höchstdemselben gleichzeitig der Orden Pour le mérite verliehen worden.

In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 16. d. M. gab, bei der Besprehung der von dem Abg. Muser einge-

rahten Jnterpellation über die Stellungnahme der Groß-

herzoglihen Regierung zu der Abänderung des Alters- und Jnvaliditätsversiherungsgeseßes, der Präsident des Minisieriums des Jnnern, Wirkliche Geheime Rath Eisen- lohr im Namen der Regierung folgende Erklärung ab:

1. Die Großherzogliche Regierung eratet es für angezeigt, daß im Zusammenhang mit den zur Zeit s{webenden Fragen einer Ab- änderung der als verbesserungsbedürftig erkannten Bestimmungen des