1895 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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und mit allen Rechten und Pflichten, welche die Slammagmeiude be- züglich derselben hat, in das Eigenthum der weiggemein über.

C. Mit dem Tage der Erri{tung g Stammgemeinde der Zweiggemeinde eine Ausfteuer von 100 000 4 (einhunderttaufend Marf) und zwar, soweit es nah dem Ermessen der Stammgemeinde angängig ift, in baarem Gelde, font in einer mit 3# 9/6 zu ver- aluven Hypothek. Das Kapital kann seitens der Stammgemeinde jederzeit, au ratenweise ausgezahlt werden. Für die Zweiggemeinde ft die D unkündbar. A

D. Von den Erträgen der der Dorotheenftädtishen Kirchenkafse zugeflofsenen Legate und sonstigen Zuwendungen, welhe im Eigenthum der Stammgemeinde verbleiben, erhält die Zweiggemeinde in den ersten Tagen des Dezember eines jeden Jahres

a. zwei Fünftel der Uebersbüfse des Jacobi-Legats, L

b. 180 (Einhundertundachtzig) Mark zur Verwendung für Arme und Kranke von den Zinsen der Legate von Michaelis, Minet, Lafontaine, Sala, Rofenlehet und Vorbrodt.

E. Der Inhaber der bisherigen dritten geistlißhen Stelle an der Dorotheenstädtishen Kirbengemeinde, Prediger Hagenau tritt mit dem 1. Januar 1896 als Erster Pfarrer zur Kaiser-Friedrih-Gedächtniß- Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirk wohnkbaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während - der noch durch Kanzelabkündigung zu bestim- menden Tageéstunden in der Sakristei der Kaiser-Friedrih-Gedächtniß- Kirche und außerdem nah Möglichkeit zu jeder anderen Tageszeit in feiner Wohnung entgegennehmen. i

Die ersten Erneuerungswahlen nach § 43 Abs. 2 der Kirchen-

emeinde- und Synodalordnung haben in der Kaiser-Friedrich- edächtniß- Kirchengemeinde im Herbst 1897 zu erfolgen.

Berlin, den 24. Dezember 1895.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. (L. S.) Faber.

der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird ein D miei wegen Ausfertigung auf den Junhaber lautender Anleihescheine der Stadt Göttingen im Betrage von 600000 # ver- öffentlicht.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Fel und Gewerbe Freiherr von Berlepsh, nah ecklenburg.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Dezember.

Jhre Kaiserlihen und Königlihen Majestäten wohnten, wie „W. T. B.“ meldet, am ersten Weihnachts- De Vormittags mit den vier älteren Prinzen-Söhnen em Gottesdienst in der Friedenskirhe zu Potsdam bei und begaben Sih nah Beendigung desselben zu Fuß nach dem Neuen Palais zurück. :

Am zweiten Weihnachtsfeiertage fuhren Jhre Mazestäten mit den vier älteren Prinzen um 121/4 Uhr nah Berlin und nahmen bei Jhrer Majestät der Kaiserin Friedrich in Aller- höchstderen Palais das Frühstück ein.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin waren am Montag, den 23. d. M., bei den Weihnachtsbescherungen in der Auguste Victoria - Krippe und im Pfingfthause zu Potsdam anwesend.

Diejenigen Personen, welhe Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin ihre Glückwünsche zum Neujahrstage darzubringen beabsihtigen, werden gebeten, ihre Karten im Laufe des 31. Dezember bei Jhrer Excellenz der Frau Ober- Hofmeisierin Gräfin von Brockdorf} im Einschreibezimmer unter Portal TV des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Lustgarten aus links, abzugeben.

Die Ober-Hofmeisterin Gräfin Brockdorff wird vom 1. Januar ab, wie in früheren Jahren, am Montag, Donners8- tag und Sonnabend von 3 bis 5 Uhr im Königlichen Schlosse empfangen.

Das Königliche Ober - Verwaltungsgeriht hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1895 (E. d. O.-V.-G. in Staatssteuersachen, S. 424/5 Anm.) und in einigen neueren Erkenntnissen den Grundsaß aufgestellt, daß die Zer- legung des Gewerbesteuerjsaßes in Gemößheit des S 38 des Gewerbesteuergeseßzes vom 24. Juni 1891 stets nah dem Ertrage zu erfolgen hat, wenn der nah H 17 a. a. D. einheitlih zu besteuernde Gesammt- gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen einen Ertrag aufweist, gleihviel ob und an wievielen der einzelnen Betriebsorte mit Verlust gearbeitet worden is. Nur wenn das Gesammt- geschäft keinen Ertrag oder Verlust ergeben hat, soll die E uns nah Maßgabe des Anlage- und Betriebskapitals erfolgen.

1m Weiterungen und Berufungen zu vermeiden, hat der Finanz-Minifter in einem, vom 17. d. M. datierten, Erlaß an die Königlichen Son angeordnet, daß bei der für 1896/97 stattfindenden Gewerbesteuerzerlegung der obige Grund- saß, unter entsprehender Einshränkung des Zirkularerlasses vom 28. Dezember 1893 (Mittheilungen Heft 29 S. 36), zur

- Anwendung zu bringen ift.

Mit Rüccksiht auf die mehrfachen, hinsihtlich der Form und des Inhalts der Benachrichtigungsschreiben über die Ge- werbesteuerzerlegung ergangenen Ober - Verwaltungsgerichts- erkenntnisse wird fodann darauf aufmerksam gemacht, daß in den Mustern, welche der Ausführungsanweisung zum Gewerbe- steuergeseß in ihrer jeßt erscheinenden neuen Fa)ung beigegeben find, ein entsprehender Raum offen gelassen ist, um Mitthei- lungen über die Grundlagen der Zerlegung aufzunehmen.

In denjenigen Fällen, wo eine Ausfüllung dieses Raumes von dem Steueraus|huß- Vorfißenden für entbehrlih erachtet worden is, sei mit Rücksicht auf ein Erkenntniß vom 21. März d. J. (VI G 10654) den Gemeinden und Steuerpflichtigen jedenfals auf Verlangen eine

und thatsächlichen

Mittheilung über die reen ft gy e

Srieveagen der Zerlegung ni r müsse Material noch für die Berufungsinstanz verwerthen können.

Zur Sicherung eines gleihmäßigen Verfahrens bei der Besteuerung von ganzen Gebäuden oder Gebäude- theilen der Staats-Eisenbahnverwaltung hat der Finanz-Minister mittels - Zirkularerlasses vom 14. Dezember d. J. bestimmt, daß als steuerpflihtig außer den Dienst- wohnungen der Beamten nur diejenigen Gebäude oder Gebäudetheile anzusehen das die dem Transportgeshäft der Eisenbahn dienen (Entscheidungen des Ober-Verwaltungs-

erihts, Band 2, Seite 129), wie Restaurationsräume, SRartehallen, Geschäftsräume für den T: Pförtner 2c., Räume für den Fahrkartenverkauf und für den Eisen- bahn-Telegraphendienst, ferner Uebernahtungsgebäude, Güter- und Maschinenshuppen, Gebäude mit Wasserhebewerken, die Retiraden und dergl. mehr. Dagegen find die nicht unmittelbar dem Transportgewerbe dienenden Dienfträume der leitenden und beaufsichtigenden Eisenbahnbehörden und Beamten des Staats, wie Sißzungssäle und Bureauzimmer der Eisenbahn- Direktionen 2c., als zu einem öffentlihen Dienst oder Gebrauch bestimmt anzusehen und daher steuerfrei zu belafsen.

Der General der Infanterie Freiherr von Meerscheidt- O sem, à la suite des Königin Elisabeth Garde- renadier-Regiments Nr. 3 und Chef des Jnfanterie-Regiments von Boyen (5. LRIRRTIGeD) Nr. 41, früher kommandierender General des Garde-Korps, ist gestern Nachmittag hierselbst verstorben.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirklihe Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten furzen Urlaub angetreten. Während der Abwesen- heit desselben fungiert der Legations-Rath Graf von Arco- Valley als Geschäftsträger.

Köln, 27. Dezember. Jn der Krypta der St. Gereons- Kirche, wo die Leiche des Kardinals Melchers ausgestellt war, wurden geftern Nachmittag am Sarge eine Gebefstunde und ein Todtenofficium abgehalten. An der heutigen Bei- seßung betheiligen fich, dem „W. T. B.“ zufolge, die Bischöfe von Sr G EA r, Trier, Münster, Mainz und Fulda, die ebie von Marienstatt, Maria-Laah und Oelenberg sowie die Vertreter der Bischöfe von Limburg und Paderborn und des Erzbischofs von Utrecht. Die Zeremonie begann heute früh 8 Uhr mit dem feierlihen Zuge des gesammten anwesenden Klerus nah der St. Gereons-Kirche, wo ein Todenamt mit Absolution abgehalten wurde. Sodann be- wegte sich der Leichenzug durch die mit Trauerfahnen geschmüdten, von Menschen dicht beseßten Straßen nah dem Dom, wo der Kardinal-Erzbishof Kremen 4 die Todtenmesse las. Die Ge- dächtnißrede hielt der Bischof von Trier Korum. N Er- theilung der Absolution wurde die Leiche neben der Gruft des Kardinals Geißel beigeseßt.

Vayernu.

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich ist gestern Abend 9 Uhr 12 Minuten von München wieder abgereist. Auf dem Bahnhof hatten sich Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz-Regent, der Prinz und die Prinzessin Leo- pold, die Mitglieder der österreichisch - ungarishen Gesandt- Gan und der Polizei - Direktor Welser zum Abschied ein- gefunden.

Hefen.

Der Erste Auss{huß der Zweiten Kammer hat. ein- stimmig für den nähften Haupt - Staatsvoranschlag die Ein- führung des Systems der Dienstaltersklafsen für alle Beamten beantragt.

Sachsen-Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog hat am 22. d. M. den am Herzoglichen Hofe beglaubigten österreihish-ungarishen Ge- sandten in Dresden Grafen Chotek in feierliher Abschieds- audienz empfangen.

Oesterreich-Ungarn,

Der ungarische Minister-Prästdent Baron Banffy und der Finanz-Minister Lukacs werden fih, wie „W. T. B.“ erfährt, am 2. Januar von Budapest nah Wien begeben, um die Ausgleihsverhandlungen zu beginnen. Diese Be- sprehungen werden indessen nur prinzipieller Natur sein, und zwar sollen in erster Reibe Finanzfragenzur Erörterung gelangen. Die ungarischen Minifter für Ackerbau und Handel werden erft später an den Besprehungen theilnehmen.

Großbritannien und JFrlanD. Sir Edward Harland, Parlamentsmitglied für Belfast und Chef der Schiffsbaufirina Harland u. Wolff, ift am Dienstag in Enniskillen (Jrland) gestorben.

Frankreich.

Bei der Berathung des Armee-Etats in der Sizung des Senats vom 24. d. M. tadelte der Senator Lamar- zel le die Art und Weise der Vorbereitung der Expedition nah Madagaskar, durch welche die außerordentlich hohe Sterblichkeit verursacht worden sei. Der Redner forderte die Regierung auf, festzustellen, wer hierfür verantwortlih sei. Der Kriegs- Minister Cavaignac erwiderte, das gegenwärtige Kabinet treffe keinerlei Verantwortung. Die Zahl der Todten übersteige nicht 3500. Am Schluß seiner Rede betonte der Minister die Nothwendigkeit der Schaffung einer Kolonial- armee. Hierauf nahm der Senat den Armee-Etat an und ging zur Berathung des Marine-Etats über. Auf eine

nfrage erwiderte der Marine - Minister Lockroy: die Schiffsbauten seien nie so lebhaft im Gange gewesen wie jeht, und diese eifrige Thätigkeit werde im nächsten Jahre noch andauern. Die Flotte befinde sich in der gleihen Lage wie die Flotten der dem Dreibunde an- gehörigen Mächte. Schließlih wurde auch das Marine-

ieselbe so zeitig erfolgen, daß jene dieses

budget angenommen. Jn der gestrigen Sizung protestierte Fin Rinister Doumer lebhaft gegen die von einem ¿dner der Rechten vorgebrahte Behauptung, daß das that- arts e des Budgets 250 Millionen betrage. inister versicherte, daß das Budget vollkommen balanciere, und daß die Finanzlage Frankreihs viel günstiger sei als diejenige zahlreiher fremder Länder. :

Nachdem die Deputirtenkammer in drei Sißungen die JInterpellationen, betreffend die Phosphat - Kon- zessionen in Algerien, berathen hatte und mehrere Un- regelmäßigkeiten festgestellt worden waren, nahm dieselbe am Dienstag beinahe einstimmig eine von dem Minister-Prä- Nen B ourgeois gebilligte Tagesordnung an, welche gegen

ie begangenen Uur ger prt Einspruch erhebt und die Regierung auffordert, eirie Vorlage, betreffend die Phosphat- Ausbeutung, einzubringen.

Die Kommission der Deputirtenkammer für die Ausstellung von 1900 hat sih mit allen gegen eine Stimme im Prinzip für die Ausstellung ausgesprochen.

Türkei.

Das „Reuter’she Burcau“ meldet aus Konstantinopel vom 24. d. M., der Sultan habe dem Plaßkommandanten von Konstantinopel Kiazim Pascha und dem Kommandeur der zweiten Garde-Diviston Chewket Pasha den Groß- kordon des Medjidieh - Ordens mit dem Stern in Brillanten verliehen. i

Für die Vilajets S iwás, Bitlis und Erzerum find, dem „W. T. B.“ zufolge, christlihe Beigeordnete ernannt worden; ferner sind ets Justiz-Fnspektoren, und zwar je ein Mohamedaner und ein Christ, für je zwei europäische Vilajets ernannt worden. :

Wie türkishe Blättcr melden, ist durch ein Jrade die Mobilisierung von vier weiterenBataillonenRedifs im Vilajet Smyrna angeordnet worden. Diese Bataillone sind für Kreta bestimmt, wo indessen die Bewegung infolge der militärishen Maßnahmen eingeschränkt zu sein sheint und eine baldige Beruhigung zu erwarten is. Die Reserven sind in Thyra, Aidin, Karad-Jasu und Jeni-Bazar (Kleinasien) einberufen worden.

Einem Telegramm des kommandierenden Generals des V. Armee-Korps zufolge wurden6000 Drusen aus ihrer Stellung in den Ortichaften Mezraa, Sedjek und Medjel gedrängt; es ist Befehl zu deren weiterer Verfolgung ertheilt worden.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Kon- stantinopel vom 2. d. M. hâtten, Nachrichten aus Aleppo zufolge, die türkishen Truppen Zeitun genommen und die Aufständischen sich in die Berge geflüchtet. Diese Nathri&t wird durch ein Telegramm des „NReuter'shen Bureaus“ aus Konstantinopel von gestern bestätigt.

Das in Rom erscheinende Journal „Fanfulla“ meldet, daß infolge der Lage in Anatolien der italienische Kreuzer „Piemonte“ gestern von Smyrna nah Alexandrette abgegangen sei.

Griechenland. Die Kammer ist auf den 20. Januar einberufen worden.

Serbien,

Wie „W. T. B.“ vernimmt, hat der Finanzaus\chuß der Skupschtina in dem Budget mit Zustimmung des Finanz - Ministers namhafte Streichungen vorgenommen, jodaß sih der Uebershuß bedeutend erhöht.

Vulgarien.

In der gestrigen Sißung der Sobranzje fam es, wie „W. T. B.“ berichtet, bei der Berathung des Etats der offentlichen Arbeiten zu einer lebhaften Debatte über die Kredite zur Vollendung des Baues des Prinzlichen Palais. Karawelow beschuldigte die Umgebung des Prinzen, fih beim Palaisbau zu bereihern. Die Sozialisten und die Anhänger Radoslavow's warfen der Regierung Verschwen- dung vor. Der Minister - Präfivent Stoilow und der Präsident der Kammer wiesen jedoch die Anschuldigungen der Opposition zurück. Schließlich wurden die Kredite und der gesammte Etat angenommen. Am 31. Dezember wird die Sobranje sih vertagen.

Amerika.

Der Ausschuß für Mittel und Wege hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington, gestern dem Repräsentantenhause seinen Bericht über die Finanz- botshaft des Präsidenten Cleveland vorgelegt. Der Bericht bezeihnet die unzulänglihen Staatseinkünfte als die Haupt- iiate der gegenwärtigen Schwierigkeiten. Während der ersten Hälfte des laufenden aan aiahres werde das Defizit ungefähr 20 Millionen Dollars betragen. Die Mehrheit der Kommission spriht die Hoffnung aus, daß der Zolltarif für das Etatsjahr 1897/98 einer Revision im Sinne von Schußzöllcn werde unterzogen werden. Dies sei aber augenblicklich unmöglich. Jnfolgedessen schlage sie eine Zoll- erhöhung und einige andere Aenderungen in der Wilson-Bill vor. Es sollen dana die Zollerhöhung 8 Millionen Dollars und die Wollzölle 25 Millionen Dollars ergeben. Der Bericht empfiehlt einen Zoll von 6,6 Cents pro Pfund ungewaschener Wolle, von 32 Proz. auf Teppichwolle sowie von 15 Proz. auf Bauholz (lumber). Der Ausschuß beantragt dringlih, den Schaßsckretär zur Ausgabe kurzfristigec drei- prozentiger Bonds zu ermächtigen, und empfiehlt die Ausgabe von Staatsschuld-Zertifikaten, zahlbar in drei Jahren mit drei- prozentiger Verzinsung im Höchstbetrage von 50 Millionen Dollars, um die gegenwärtigen Fehlbeträge zu decken. Das Haus nahm mit 205 gegen 81 Stimmen die Tarifreform-Bill an und wird heute die Bonds-Bill berathen.

In New-York fand am Montag Abend in dem Gebäude des Cooper-JInstituts eine Protestversammlung gegen die Botschaft des Präsidenten Cleveland stait. Der Sefretär verlas eine Resolution, betreffend die Einseßunz eines Ausschusses zur Beeinflussung der öffentlihen Meinung gegen den Präsidenten Cleveland. Nachdem der vergeblihe Versuch gemacht worden war, eine Gegenresolution einzubringen, er- klärte der Vorsizende die erste Resolution für angenommen und vertagte die Versammlung.

Ein in New - York eingetroffenes Telegramm aus Havanna meldet, daß die Aufständischen unter Gomez in einer Stärke von 12000 Mann mit sechs Kanonen Fovellanos, westlih von Colon, erreicht hätten. Auf ihrem Marsch hätten sie zaÿlreihe Pflanzurgen verbrannt und die Eisenbahnen zerstört. Der Marshall Martinez Campos habe den Generalen Valdez, Aldecoa und Navarro befohlen, unter allen Umständen die Aufständishen anzugreifen.

I FVEZ Mo l T

Gomez 21 Meilen von Matanzas e Fätten an Todten und Verwundeten 700 Man

Nach einem weiter eingegangenen Telegramm habe der Márschall Martinez Campos den Führer der Aufständischen | entfernt nach einem ver- felten Kampfe vollständig geshlagen. Die Aufständischen : t n verloren. Die spanischen Truppen, deren Verluste unbedeutend seien, verfolgten die Flüchtigen. Aus Madrid von gestern berichtet „W. T. B.“: Eine amtliche Depeshe melde, daß der Marshall Martinez Campos in Havanna angekommen und von den Behörden, den Comités der drei cubanischen Parteien - und einer sehr oßen Menschenmenge mit Ovationen empfangen worden sei. er Marschall habe es für angebracht gehalten, nah Havanna

pnzren, um von dort aus die Operationen weiter zu en.

Asien. Das „Reuter he Bureau“ meldet aus Yokohama von gestern, daß der Kreuzer „Kwanping“, welhen die Japaner den Chinefen genommen hatten, am 21. Dezember bei den

Pescadores-Jn}eln gescheitert sei; mehrere Offiziere und etwa 60 Mann würden vermißt.

Afrika. Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massowah gemeldet, daß fih in der Umgebung des Forts von Makalle einige feindlihe Abtheilungen, die auf der Suche nah Lebensmitteln gewesen seien, gezeigt hätten. Der Major Galliano habe am Sonnabend einige Kanonenshü}sse auf dieselben ab- eben lassen und Vorstellungen bei Ras Makonen er- oben. Leßterer habe die Uebertreter seiner Befehle mit Strafen belegt, da er erklärt habe, er betrachte die Ee eten bis zum 283. d. M. Abends für eingestellt. 6 Lager Ras Makonen's befinde fich in einer Entfernung von 11/7 Stunden von dem Fort von Makalle. Es scheine, day in dem Lager eine Viehseuche ausgebrochen sei; die Schoaner litten Mangel an Lebensmitteln und suchten si solche durch Streifzüge zu verschaffen. Einige Abtheilungen von Anhängern Ras Man ala !p sollten fich in der Gegend von Adua und Hausen gezeigt haben. Bis zum 25. d. M. hätten die Schoaner nihts unter- nommen. Eine Bewegung derselben nach Agula Ne bevorstehen. Die Einwohner von Hausen seien mit ihrem ¡ieh aus Furcht vor den Streifzügen der Schoaner in die Berge geflohen. Ein bestimmt auftretendes Gerücht bejage, daß der Häuptling von Goggiam si gegen den König Menelit erklärt habe. Die Verluste der Schoaner am 7. d. M. hätten einen großen Eindruck in Jeggiu gemacht. Bei Matkalle sei alles ruhig. Am Mittwoch sei eine Patrouille der Derwische bei dem Berge von Kassala erschienen, jedoch ohne Kampf vor wenigen Soldaten eines italienishen Eingeborenen-Regiments geflohen. Der Gesundheitszustand der italienishen Truppen im Lager von Adigrat sei ein sehr guter. Jn der Landschaft rings- umher herrsche überall Ruhe. Einfälle von Banden würden aus Enderta, Temben nnd Gheralta gemeldet. __ Der Dampfer „Singapore“ ist am 25. d. M. mit der ersten Truppen - Expedition und den Batterien in Mafsowah eingetroffen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Landgerichts-Rath Al isch, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 13. Potsdamer Wahlbezirk (Prenzlau-Angermünde), ist am Mittwoch gestorben.

Entscheidungen des Reichs8gerichts.

Der § 4 des preußischen Geseyes, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, vom 20. April 1892, bestimmt. „Die Stadtgemeinden sind ver- vflihtet, die ihnen gehörigen Grundftücke, Gebäude, Gebäudetheile, Inventarienstücke und Einrichtungen, welhe gegenwärtig den Zwecken der Königlichen Orts-Polizeiverwaltung un entgeltlich dienen, auh ferner auf die Dauer des Bedürfnisses für diese Zwecke unentgelt- lih berzugeben." Diese Bestimmung findet, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, V I. Zivilsenats, vom 17. Oktober 1895, keine An- wendung auf ftädtishe Gruntstücke, Gebäude 2c., welche zur Zeit des Erlasses dieses Gefeßes der Orts-Polizeiverwaltung gegen eine be- stimmte, jedoch niht baar bezahlte, sondern gegen die von der Stadt- gemeinde zu leistenden ursählihen Polizeikosten verrechnete Vergütung überlaffen worden waren ; diese Näumlichkeiten braucht die Stadt- gemeinde nach dem Inkrafttreten des neuen Polizeikostengeseßes für die bisherigen polizeilihen Zwecke nicht unentgeltlih her- zugeben. Die Stadtgemeinde Berlin * beansprucht klägend vom preußischen Fiskus Miethëszahlung in Betreff zweier Lokale, die zur Unterbringung zweier Polizeireviere in städtishen Gebäuden, wie chon früher, so auch nach tem Inkrafttreten des neuen

olizeikostengeseßes vom 1. April 1893 bis 31. März 1894 gedient aben, für diesen Zeitraum mit zusammen 1550 A Diese beiden Lokale batte das Polizei-Präsidium im Jahre 1885 auf Vorschlag der Stadtgemeinde ohne besondere vorherige Abrede in Benußung ge- nommen. Durch eine ftädtishe Abshäßungsdeputation wurde der Miethswerth der Räume auf 1020 4 bezw. 530 M4 jährlich fest- g und hiervon dem Polizei-Präsidium mit dem Ersuchen um ahlung der festgestellten Beträge Mittheilung gemacht. Diese Be- träge wurden sodann bis zum 31. März 1893 theils direkt aus der Polizei-Hauptkafse an die städtishe Kämmereikasse gezahlt, theils mit den Zuschüssen verrehnet, die von der Stadt zu den Polizeikosten nah dem Geseg vom 11. März 1850 zu leisten waren. Der Beklagte beantragte Abweisung der Klage, da dem Beklagten unstreitig die von ihm für die beiden Kofale der beiden Polizeireviere an die Klägerin geleisteten Miethszahlungen auf Grund des Geseßzes vom 11. März 1850, wona: in Berlin die sählihen Kosten von der Stadtgemeinde zu bestreiten waren, in vollem Umfange erstattet worden sind, die Benußung der beiden Lokale also thatsählich eine unentgeltlihe gewesen sei. Der Beklagte wurde ledoh in der Berufungsinstanz nah dem Klageantrage verurtheilt, und die von ihm eingelegte Revision vom Reichsgericht zurück- gewiefen, indem es begründend ausführte: „. . . Waren zwischen ‘den Parteien bestimmte Preise für den Gebrau der beiden städtischen Lokale zu ortspolizeilihen Zwecken bedungen und die bedungenen Preise auch von seiten des Beklagien an die Klägerin nah dem Inhalt des Etats berihtigt worden, fo ersheint die Annahme ausgeschlossen, daß jene Gebäudetheile den Zwecken der örtlichen olizeiverwaltung im Sinne des Gesches unentgeltlich gedient âtten, wenn auch das géwährte Entgelt dem Beklagten unter der Gesammtsumme des Kommunal;ushusses zu den Kosten der Orts- bolizeiverwaltung wiedererstattet werden mußte.“ (177/95.)

Ein unmündiges Kind, welches ein kleines Kapital- vermögen besißt, aus bessen Zinsen kaum der eigene Unterhalt be-

wandten in auffteigender Linie zu alimentieren verpflichtet und hat zur Erfüllung dieser Pfliht sein Kapital- vermögen insoweit zu verwenden, als es selbst nicht dadurch gegenwärtig in eine Nothlage versegt wird, welche seine eigene Existenz gefährdet. „Der Kaufmann Sch. ist im Mai 1893 ver- storben und bat außer seiner Wittwe ein einziges Kind, die am 10. Oktober 1893 geborene Marie Sch., hinterlassen. Das Kind hat 9500 in Werthpapieren eckt deren Zinsen im Betrage von 377 Æ p. a. der Mutter in Anrehnung auf die Koften der Erziehung und Verpflegung des Kindes überlassen sind. Die Mutter des ver- storbenen Kaufmanns Sch., welhe vermögenslos und unterfstü ung8- bedürftig ift, beanspruchte anfangs 1894 von der kleinen Enkelin die Gewährung von Alimenten, da ihre übtigen Kinder völlig außer stande waren, fie „zu unterstüßen. Die Mutter und Vor- münderin der fkleinen Marie S. lehnte mit Rückfficht auf den geringen Zinsgenuß ihres Kapitalvermögens die Gewährung einer Unterstüßung ab, und die Klage der Großmutter gegen die Enkelin, vertreten durch ibre Mutter, auf Alimentation wurde ia erster Instanz abgewiesen. Auf die Berufung der Großmutter wurven dieser in der zweiten Inftanz Alimente in zureichendem Maße zugebilligt, indem das Berufungsgeriht ausführte: „Die Alimentationsp{iht des Enkels gegenüber der Großmutter sei bezüglih der vorhandenen Mittel eine unbedingte und unbeschränkte dergestalt, daß. kein Vermösgenëftück „von der Verwendung zur Alimentation bloß deshalb ausgeschlossen sei, weil der Verpflihtete durch diese Verwendung in Zukunft der Gefahr ausgeseßt werde, in Noth zu gerathen. Die gegenwärtige Gefahr des Alimentationsberehtigten dürfe gegen- über einer in Zukunft drohenden, also niht gegenwärtigen Ge- fabr des Alimentationspflihti en nicht hintangeseßt werden. Die Beklagte gerathe aber Cnaricdetnli gegenwärtig niht in Gefahr, wenn thr Kapitalvermögen von 9500 4 verringert werde.“ Die von der Beklagten eingelegte Srones wurde vom Reichsgericht zurück- gewiesen, indem es sich der Ausführung des Berufungsrichters an- loß. (115/95.)

. _— Die Hingabe einer bestimmten Summe an einen Waaren- bändler mit der Vereinbarung, daß der Geldgeber dafür zu ver- schiedenen Zeiten aus dem Waarenlager des Geldnehmers Waaren nah seiner Wabl nehmen solle, und daß bis dahin die hingegebene Summe vom Geldnehmer zu verzinsen sei, is, nah einem Urtheil des Reichs- gerihts, II. Zivilsenats, vom 12. November 1895, im Gebiet des Preußishen Allgemeinen Landrehts als ein wirksamer Kauf- vertrag zu erachten. „Richtig ist, daß bei dem dem Käufer gestatteten Wahlrecht unter verschiedenen Gegenständen (vergl. § 33 Sh. 1 Tit::11 A. -L -M) die inden Kreis der Wahl gehörigen Sachen individualisiert sein müssen. Vber diese Individualisierung brauht nicht bei SeiGluß des Kauf- vertrags vorhanden zu sein. Es genügt, wenn sie bei Ausübung des Wakhlrehts vorhanden if. Jn dem Zeitpunkte aber, wo der Kläger die Wahl auszuüben haben wird, was nach dem Inhalte der Ver- einbarung zu verschiedenen Zeiten geshehen fann, wird das Lager seinen festbegrenzten Inhalt haben, und das muß für genügend er- achtet werden, um die Annahme der Bestimmtheit des Kaufgegen- standes zn rehtfertigen.“ (299/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Eine ausländishe Hypothekenbank kann, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, V. Senats, 1. Kammer, vom 27. September 1895, nicht deshalb in Preußen zur Einkommen- steuer herangezogen werden, weil in einem preußishen Ort ein Hypothekenvermittler neben anderen Hypothekengeshäften vor- zugêweise für jene Bank hypothekarische Darlehnsgeshäfte mit Dar- lehns\fuchern vermittelt und die für den Abschluß der Darlehn®anträge erforderlihen Vorbereitungen Ee Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten) ausführt, ohne der Bank gegenüber zur Beforgung von Geschäften der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen vertragsmäßig gebunden zu sein. „Es unterliegt keinem Zweifel, daß keinerlei Ge- bundenheit des X. der Bank gegenüber zur Besorgung der Geschäfte der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen besteht. Ebensowenig ist X. behindert, mit anderen Banken oder Privat- perfonen wegen Gewährung von Darlehen in Verbindung zu treten. Auch aus der Art und Weise, wie X. thatsächlich, soweit es fih um die Darlehnsgewährung seitens der Bank handelt, mit den Darlehns- sfuchern und der Bank verkehrt, läßt sih niht entnehinen, daß er si in der Stellung eines Geschäftsführers der Bank befindet und als Repräsentant derselben dem Publikum gegenüber hervortritt. Mag daher immerhin die Thätigkeit, welhe X. im Einzelfalle ausübt die Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten au den Jateressen der Bank dienen und, objektiv betrachtet, Gegenstände betreffen, die in den Geschäftskreis der Bank fallen, so fehlt es doch an einer shlüssigen Unterlage dafür, daß die betr. Handlungen zu einem anderen Zweck, wie dem der bloßen Ver- mittlung von Darlehnsgeschäften, stattfinden.“

_ Als außerordentliche, über das Maß der regelmäßigen jährlihen Abseßungen hinausgehende und deshalb der Einkommen- steuer unterliegende Abschreibungen aufBetriebsgegenstände einer Aktiengeselschaft sind nah einer Entscheidung des Okter- Verwaltungsgerihts, Y. Senats, 1. Kammer, vom 1. November 1895, stets zu erahten diejenigen Abschreibungen, welche die Vermögensstücke niedriger als zu ihrem zur Zeit der Bilanzziehung vorhandenen wirklihen Werthe bewerthen. Bleibt aber die Bewerthung in der Bilanz eine dem zeitigen wirklihen Werth gleihe oder höôhere, so i die Abschreibung eine ordentlihe, die Absezung eine regelmäßige auch dann, wenn sie über die alljährlihe Abnußung hinaus noch fonstige Werth- verminderung berücksihhtigt. Der wirkliche zeitige Werth der dem Betrieb dauernd gewidmeten Gegenstände, beispielsweise eines G Ane Es, einer Maschinenanlage, ist niht ohne weiteres und ediglih nah ihrem Werth zu bestimmen, den sie nach ihrer Los- [lösung aus dem Betrieb haben werden, sondern nach ihrem höheren Gebrauhswerth infolge ihrer Verbindung mit dem Betrieb. „. . . Eine Abschreibung vom Buchwerth wird nicht {on allein deshalb, weil fie das Maß der Jahresabnuzung übersteigt, zu einer fteuerpflihtigen Reservebildung; dies tritt er|t dann und nur in so weit ein, als das Vermóögensobjekt durch die Abschreibung unter seinem zeitigen Werth zu Buch zu stchen kommt. Sobald andererseits dies leßtere zutrifft, ist dagegen auch diejenige Abschreibung, die A innerhalb des Maßes der jährlihen Abnußung hält, dennoch eine steuerpflihtige Nücklage in die Reserve. Können au über die Arti, wie der zeitige wirklihe Werth zu ermitteln l allgemein anwendbare Normen \chwerlich aufgestellt werden, \o ist doch so viel flar, daß den einem nußbringenden Betriebe dauernd gewidmeten Gegenständen eben dur die Verbindung mit diesem Betrieb eine erhöhte Nußbarkeit beiwohnen und deshalb ein höherer Era) Werth zukommen kann, als derjenige (Markt-, Tausch) Werth ist, den diese Gegenstände nah threr Loslösung aus dem Betriebe haben würden.“ (V. A. 2311.)

Die Vertheilung der Schullasten unterliegt, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 1. Senats, vom 7. Juni 1895, der Feststellung der örtlihen Behörde (Vorstand des Schul- verbandes) und bei Streitigkeiten zwishen den Betheiligten der Ent- scheidung des Verwroaltungtgerihts. „Der Feststellung der Beschluß- behörden unterliegen nur nach den: Ermessen der Behörde zu bestimmende neue oder erhôhte Leistungen, und es sind der Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde vorbehalten geblieben alle Leistungen, welche jedem behördlichhen (Ermessen zufolge ihrer Regelung durch Spezialgesctz (z. B. Lehrerpensionen, Reliktenbeiträge), bezw. durh rechtsbeständige

ihrem Betrage nah festgestellt waren. Im vorliegenden Falle dre fi der Streit lediglih um die Frage, ob die Au E des E E dew ausvätern der Shulgemeinde oder ftatt derselben dem Stift obliegt. Nicht die Existenz des Bedürfnisses und das Maß der Leiftung, sondern einzig und allein die Vertheilung der Last im Kreise der nah öffentlihem Recht, gleichviel aus welhem Grunde, wirklih oder vermeintlich Schulpflihtigen war sonach festzustellen. Fest- stellungen folcher Art hat aber der § 46 des Zuständigkeitsgesezes der örtlichen Behörde, vorbehaltliß des Einspruchs und der Klage des in Anspruch Genommenen, bezw. bei Streitigkeiten zwischen den Betheiligten den Verwaltungs8gericten übertragen.“ (I. 794.)

__ Zum landwirthschaftlihen Gesinde, welhes von der geseßlichen und statutarischen Krankenversiherung der Arbeiter aus- geshlofen ift, gehören, noch einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- gerichts, III. Senats, vom 10. Juni 1895, auch Personen, welche gegen Jahreëlohn und Deputat zu einer bestimmten Beshäfti- gung im landwirtbschaftlihen Betriebe, unter Empfangnahme eines S E Ie der Anstellung, angestellt sind beispielsweise ein Maschinenführer, welher zur Führung und Wartung einer Dampfdreschmashine engagiert i —, daneben aber auch verpflichtet find, sobald sie nicht von ihren Spezial- beshäftigungen in Anspruch „genommen sind, jede Wirthschaftsarbeit mitzumachen und alles unweigerlich und willig zu thun, was ihnen von der Gutsverwaltung geheißen wird. „Der Umstand, daß der An- gestellte nah dem Vertrage auch freie Wohnung für sich und feine Ebefrau erhielt und in dieser Wohnung seinen eigenen Hausstand Malies Nee ofen f _ E hen 5 Lohn und Deputat be- reiten mußte, ießt noch ni ie Annahme eine ält- nisses aus.“ (III. 734.) E

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Der Gesundheitsftand in Berlin war in der W 8. bis 14. Dezember ein etwas weniger günstiger und die Ste rid eine etwas größere (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr be- rechnet, 19,1) als in der Vorwoche. Und zwar kamen von den Todesursahen akute Entzündungen der Athmungsorgane in größerer Zahl zum Vorschein und führten auch in an}ebnlih gesteigerter p zum Tode. Auch Erkrankungen an Grippe die in 6 Fällen tödtlich endeten, wurden häufiger beobachtet. Dagegen traten akute Darmfkrankheiten seltener als Todes- ursachen zu Tage, „auch blieb die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine niedrige; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 54 Säuglinge. Unter den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus vereinzelt, Erkrankungen an Poten wurden niht gemeldet, wohl aber ein Todesfall an Milzbrand. Er- krankungen an Masern (am häufigsten in der jenseitigen Luisenstadt und im Stralauer Viertel) wurden mehr, an Scharlach und Diphtherie etwas weniger als in der Vorwoche zur Anzeige gebraht, und zwar waren Erkrankungen an Scharlah in der Oranienburger Vor- stadt, an Diphtherie in der Tempelhofer Vorstadt, in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, in der Rosenthaler und Oranien- burger Vorstadt am zahlreihsten. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; rosenartige Entzündungen des Zellengewebes der Haut kamen etwas mehr zur ärztlihen Behandlung. Erkrankungen an Keuchhuften, die in 16 Fällen zum Tode führten, wurden in grô-

P gil beobachtet ; auch rheumatishe Beshwerden aller Art waren

Handel und Gewerbe.

__ Der BZentralausshuß der Reichsbank versammelte fih heute, Vormittags 10 Uhr, im Reichsbankgebäude. Aus der Darstellung des Vorsißenden, Präsidenten des Reichsbank - Direktoruums, Wirklihen Geheimen Raths Dr. Koch ergab sih eine bedeutende Zunahme der Anlage und die Herabminderung der steuerfreien Notenreserve auf den für die les'ge Zeit ecengen Betrag von 74 Millionen Mark. Da indessen der etallvorrath und die fremden Gelder nur unerheblich abgenommen haben und noch immer wesent- lih höher sin als in den Jahren 1889, 1890, 1892, 1893, aug die auswärtigen Wechselkurse für uns günstig stehen, sodaß Gol fortwährend eingeht, sowie mit Nücksicht auf die Lage der fremden Geldmärkte beabsichtigt die Reichsbankverwaltung gegenwärtig keine Erhöhung des Bankdiskonts, um nicht die Spannung am Jahresshlusse noch zu vershärfen, und in der Hoffnung, daß die unvermeidliche Ueberschreitung der Steuer renze bald normaleren Verhältnissen weihen werde. Nach kurzer Berathung stimmte der Zentralausshuß dieser Auffa ung ohne Widerspruch bei. Nachdem noch einige Stadtschuldverschrei- bungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden, wurde geschlossen.

__ Die Woenübersiht der Reihsbank vom 23. Dezember weist einen gesammten Kassenbestand nah von 916 266 000 4, das ist der Vorwoche gegenüber weniger 12349 000 4; der Metallbestand allein hat um 10 275 000 A abgenommen. Der Bestand an Weseln zeigt mit 650 851 000 Æ eine Zunahme um 16 402 000A und der Bestand an Lombardforderungen mit 104 428 000 A eine folhe um 22 898 000 A; diese beiden Anlagekonten zusammen haben also einen Zufluß um 39 300 000 Æ erfahren. Auf passiver Seite ershzint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1135 181 000 A um 47 304 000 4 höher als in der Vorwoche, und die fonstigen täglih fälligen Verbindlich- keiten (Giroguthaben) zeigen bei einem Betrage von 458 362 000 4A eine Abnahme um 1 624 000

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 441, nicht recht- zeitig geftellt 29 Wagen.

Verkehrs-Anstalten.

In Gibeon und Keetmanshoop im FOUTatet von Deutsh-Südwest-Afrika sind Kaiserliche Post-Agenturen eingerihtet worden, welche nah den für das Schußzgebiet geltenden Siettiaimiadis an der Beforgung des Postverkehrs theilnehmen.

Laut Telegramm aus Goch sind die erste und die zweite englische Post über Vlissingen vom 24. Dezember

wegen Schneesturms im Kanal ausgeblieben.

Ebenso sind laut Telegramm aus Herbesthal die weite und dritte englishe Post über Ostende vom 24. Dezember wegen Zugverspätung in England und Sturms auf See ausgeblieben.

Königsberg i. Pr., 27. Dezember. (W. T. B.) Die See- \chiffahrt ist wegen starken Frostes eingestellt worden.

S t. Sereeolora. 24. Dezember. (W. T. B.) Nach den Auskünften, welche das Ministerium für die Verkehrswege erhielt, sind die Folgen der neuen Uebezrshwemmungen auf der Trans, kaukasishen Eisenbahn nicht so ernst, wie Privatdepeschen es

stritten werden kann, ist, nah einem Urtheil des Veichsgerichts, M Zivilsenats, vom 14. Oktober 1895, im Gebiet des Preuß, Allg. andrechts troßdem seinen unterstüßungsbedürftigen Ver-

Normen der örtlichen Schulverfassung oder dadur entzogen sind, daß sie bereits vor Erlaß des Geseßes von 1887 von zuständiger Seite

dargestellt haben. Auf der Strecke Molity—Kwirilly, welche

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