1895 / 309 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

46—47 Maisftärke 32—33 &#, Schabeftärke 32—33 5, Biktoria-Grbsen 14—19 #, Koterbsen 14—19 #, grüne Erbsen 14—19 #, Futtererbsen 12—13 Æ, inländische wege Bohnen 24—25 #4, weiße Flahbohnen 24—26 #, ungarische Bohnen 21—22 #4, galizishe und rufsishe Bohnen 18—20 , große Linsen, neue 26—36 #, mittel do. neue 18—24 M, fleine do. neue 13—17 Æ#, Mohn, blauer 24—32 #, do. weißer 40—50 4, irse, weiße 18—20 4, gelber Senf 12—20 #4, Hanfkörner 174 bis 9 4 Winterrübsen 187—19 #Æ, Winterraps 19—194 A, Buchweizen 132—15 #46, Wicken .124—135 H, Pferdebohnen 12—12} A, Leinsaat 19—20 G, Mais loko 103—11 4, Kümmel 50—58 Æ, Leinkuchen 12—14 4, Rapskuchen 9¿—105 M, pa. marfeill. Erdnußkuchen 12}3—134 ä, pa. doppelt gesiebtes Baum- wollensamenmehl 58—62%/6 123—13 #, pa. hellegetr. Biertreber 28 bis 30 9/0 84 —9L Æ, va. getr. Getreideschlempe 31—34 %/% 11¿—125 A, a. getr. Mais - Weizenshlempe 35—40 ®/9 12i—13 ä, pa. getr. Maicshlempe 40—42 % 12{—13 M, Malzkeime 8—9 4, Roggen- Fleie 73—84 Æ, Weizenkleie 7} —8+4 Æ (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10000 kg ) i In der am Sonnabend in Essen abgehaltenen Beiraths- situng des Rheinish-Westfälischen Kohlensyndikats wurde nach eingehender Prüfung der gegen die festgeseßten Verrechnungê- preise für 1896 vorliegenden Berufungen beslofsen, dieselben ander- weit in Höhe der für das nächste Jahr aufgestellten Richtpreife durch den Vorstand feststellen zu lassen, jedo unter DALCRPng der verschietenen Qualitäten der Syndikatszechen. Die nächste Versamm- lung der Zechenbesiter wird, wie die „Rhein.-Westf. Ztg.“ berichtet, am 16. Januar stattfinden. Die Verhandlungen mit den Zechen MWestende, Roland und Langenbrahm wegen ihres Beitritts zum Syn-

dikat blieben resultatlos.

Verkehrs-Anstalten.

en, 29. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der S viec Stute ift am 27. Dezember Vormittags în w-York angekommen. l : ais E 98. Dezember. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Moor“ ift Freitag auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. Amsterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) Nach amtlicher Mittheilung ist die Dampferlinie Enkhuizen—Stavoren durch Eis gestört.

Theater und Musik,

Konzerte. P

wei jugendlihe Sängerinnen, Magda Lossen und Sufanne

N A beide e der Schule der Frau Joachim hervorgegangen, ließen sich am Sonrabend im Saal Bechstein hören. Erstere verfügt über ein in der Tiefe besonders _ausgiebiges rgan, welches jedoch noch nicht vollständig ausgebildet ist; namentli efährdet ein etwas unsiherer Tonansaß mitunter dle einheit der Intonation. Ihre s{wungvoll belebte Vortrag8weise und die Deutlichkeit der Aussprache lassen jedoh nichts zu wünschen, wie dies in einigen Liedern von I. Brahms und in „Duetten von Dvokáf besonders vortheilhaft bervortrat. Die Sopranistin Fräulein Triepel, welhe von ihrem Auftreten in der Vper „Mataswintha® von Scharwenka an der Kroll’schen Bühne noch in gutem Andenken geblieben ist, besißt einen flangvellen hoben Sopran, der in allen Lagen gleich- mäßig leiht anspriht. Der Sängerin find außerdem Reinheit der Intonation, Deutlichkeit der Aussprache und Innigkeit des Ausdrucks nachzurühmen: Vorzüge, die in Liedern von F. Brahms, Berger, Schumann und d’Albert zur Geltung famen. Beiden Künst- lerinnen wurde hon E des zahlrei ershienenen Publikums

icher Beifall zu theil. ; EO

O ita gab die bekannte und beliebte Konzertsängerin Frau Selma Nicklaß-Kempner in demselben Saal eine Matinée, die von einer zahlreichen Kindershaar, mehr als von Erwachsenen, besucht war. Hierzu hatten wohl die auës{ließlid dem Kindergewüth an- epaßten Lieder- und Deklamationsvorträge den Anlaß gegeben. Nach den ansprehenden Liedern „An das s{lummernde Kind __von Cornelius, „Marienwürmhen“ von Shumann, „Strampelpeter“ von

d E E E

-

ilda, „Schneewitthen“ und „Serenädhen“ v+ßn Reinecke folgten n wu RERA Kinderlieder von W. Taubert und vier Lieder ähnlichen Inhalts von E. E. Taubert, Weber und H. Her- mann, die den lebhaften Beifall der Kleinen erweckten. Die treffliche Klavierbegleitung des Herrn O. Bake trug viel zum Ge- lingen der Wirkung bei. Die Aa Se der Schau- spielerin Fräulein Anna Haverland, welhe das Konzert unter- stüßte und ebenfalls für Kinder geeignete Dichtungen gewählt hatte, wurden mit gleichem freudigem Beifall aufgenommen.

Die Direktion des Schiller-Theaters versendet so:-ben den Bericht über das Spieljahr dieser Bühne vom 30. August 1894 bis 17. Juli 1895. Danach wurden insgesammt 380 Vorstellungen gegeben. Der- Spielplan umfaßte 28 verschiedene Aufführungen mit 37 Stücken. Von den 380 Vorstellungen waren 319 Abendvorsteliungen, 49 Sonntag- Nachmittags-Verstellungen und 12 Schüler: Vorsteüungen, meist an Sonnabend-Nachmittagen. Zu diesen Schüler-Vorstellungen sind stets etwa 250 Eintrittskarten durch die Vermittlung der Schul- behörden und Vorstände den Schülern der ftädtischen Gemeindeschulen und den Zöglingen der Waisenhäuser Berlins unentgeltlich zu- gewiesen worden. Die meisten Stücke wurden, entsprehend dem zwei- wöchentlihen Abonnements-Turnus des Theaters, zwölfmal gegeben. Weniger erfolgreiche brachten es nicht auf die Höhe der vollen Zwölfzahl. Eines mußte nach der ersten Aufführung abgeseßt werden. Außerdem fand noch eine Mittags-Vorstellung zu Gunsten des Kaiser und Kaiserin Friedrih-Krankenhauses statt. Die Form des Verkaufs der Pläße in Vierteljahrsheften von je sehe Eintrittékarten bat sih vortrefflich be- währt. Der regelmäßige Theaterbesuh in vierzehntägigen Paufen an einem bestimmten Tage hat sih, ganz gegen die Befürchtungen, de auf Grund alter Erfahrungen ausgesprechen wurden, voliständig ein- gebürgert. Am Kreitag fand die ortentliche Generalversammlung der Afktiengesellshaft Schiller-Theater unter dem Vorsiß des Herrn Ge-

heimen Regierungs - Ratbs, Professors Dr. Foerster statt. Der oten erwähnte Bericht des Vorstands über das erste S.- ieljahr und zweite Geschäftsjahr wurde einstimmig angenommen und dem

Aufsichtsrath und dem Vorstand die Entlastung ertheilt. Der bis- herige Aufsichtsrath wurde wiedergewählt. An Stelle der Herren Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Jordan und Julius Meyer, die eine Wiederwahl ablehnten, wurden Herr Staats - Minister Herr- furth und Herr Schimmelpfeng in den Vorstand gewählt. Die Bilanz weist für Abonnements und Kassenverkauf der Billets die er- freulihe Einnahme von 309 722 Æ auf, und die Gefammteinnahmen betrugen 356 411 A Das erste Spieljabr konnte infolgetessen mit einem fleinen Gewinn von 2352 Æ abschließen, durch den der Ver- lust des Vorjahrs auf 11 678 4 étrmäßigt wurde,

Mannigfaltiges.

Für den verstorbenen früheren fommandierenden General des Garde- Korps, General der Infanterie z. D. Freiherrn von Meerscheidt- Hüll essem fand gestern Nacmittag um 4 Ubr in der Wohnung, Magdeburgerstraßz Nr. 36, eine Trauerfeier ftatt, welder nur die nächsten Familienangehörigen beiwohnten. Die Rede hielt Invaliden- baus-Pfarrer Gerhard. Nach dem slichten Traueraktt erfolgte die Üeber]ührung der Leiche nah der Invalidenhaus-Kirche, wo heute Vormittag um 11 Uhr der allgemeine Trauergotteedienst begann. Die Aufbabrung war vor dem Altar erfolgt; auf dem Sarge „lagen die Ortenskissen, vor demselben, den ganzen Raum bis zu den Ba- k- reihen füllend, die reihen Kranze und Blumenfpenden. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers erschien der Kommandant des Kaifer- lihen Hauptquartiers General-Lieutenont von Plessen mit einem Lorbeerkranz, über den sih sechs Palmen legten. Ihre Majestät die Kaiserin hatte den Ober-Hosmeister Freiherrn von Mirbach mit JIhrer Vertretung betraut. Jn dec zahlreichen Trauergemeinde sah man den General -Obersten Freiherrn von Loë, den Kriegs- Minister, General Bronsart von Schellendorf, die fkomman- dierenden Generale von Winterfeld, Pcinz Friedri von Hohenzollern und von Seeckt, den Chef des Militärkabinets, General von Hahnke mit dem General à la suite von Lippe und mehrere Flügel- Adjutanten, die Generale Fürst Anton Radziwill, von Werder, Golz, vou Keßler, von Klißing und viele andere hohe Offiziere, sowie Ab-

Friedrich - Wilhelmftädtishes Theater.

ordnungen aller Garde - Regimenter, dic ausnahmélos mit Kränzen écscbbéuen: au das 41. Infanterie-Regiment, deffen Chef der Ver. storbene gewesen, das 21. Regiment, iy dem er seine militärishe Lauf, bahn begonnen, und das 64. Regiment hatten Deputationen mit Kränzen entsandt, ebenso der Verein ehemaliger Kameraden des 21. Regiments, der in dem Entschlafenen sein Ehrenmitglied verloren hat. Die Botschafter von Oesterreich und Italien wurden dur die Militärbevollmättigten vertreten. Ferner wohnten der Vize-Präfident des Staats-Ministeriums, Staats-Minister Dr. von Boetticber und der Polizei-Präsident von Windheim mit dem Polizei - Obersten Krause der Trauerfeier bei. Jn der Scharnborststraße hatten die zur Trauerparade kommandierten Truppen Aufstellung ge- nommen. Dieselbe kommandierte der General - Major Freiherr ron Rössing, Kommandeur der Eisenbahn-Brigade. Sie bestand aus je einem Bataillon des Regiments Elifabeth und des 4. Garde- Regiments z. F. mit Fahne und Negimentêmusik unter dem Befehl des Obersten von Bülow, Kommandeurs des 4. Garde-Regiments z. F,, je einer Eékadron des 1. und 2. Garde-Dragoner-Regiments mit Trompeter-Korvs und des 2. Garde-Ulanen-Regiments unter dem Befehl des Majors von Falkenhayn, Kommandeurs des 1. Garde- Dragoner-Regiments Königin von Großbritannien und Irland. Auf dem Grüßmacher waren 2 Batterien zu 4 Geshüßen des 1. Garde- Feld-Artillerie-Regiments ‘unter Befehl des Majors von Aster, Ab- tbeilungs-Kommandeurs im vorgenannten Regiment, aufgefahren. Die Orden des Verstorbenen wurden dur die Lieutenants Freiherren von Meerscheidt-Hüllessem vom 1. Garde-Regiment z. F. bezw. vom Re- giment Elisabeth getragen. Die Gedenkrede hielt auch hier Pastor Gerhard. Dann wurde der Sarg nach dem Invaliden-Kirchhof übergeführt.

Nordseebäder auf Sylt, im Dezemker. _Entgegen der viel- fach verbreiteten Nachricht, daß Sylt durch den Sturm am 9. und 10. d. M. so ungemein viel gelitten haten soll, wird zur Berubigung aller Freunde der \{önen Insel von dort geschrieben, daß an der Dünenkante an den niedrig gelegenen Sirandtheilen, nament- lich in der Nähe der Strandballen, nur einige Abrutshungen stattgefunden haben. Die Badeeinrihtungen haben niht ge- litten, dagegen waren durch den Anprail der - brandenden Wogen die alljährlich steben bleibenden Pfähle der Wandelbtahn zum theil fortges{wemmt; dieselben sind jedoch an den weiter südlich ge- legenen Stellen der Insel sämmtlich wieder geborgen worden. Der Sturm, wenngleich anhaltender als im Dezember vorigen Jahres, hat somit feinen nennenêwerthen Schaden angerichtet.

Brindisi, 30. Dezember. Der ehemalige Abgeordnete und Chef - Redakteur der „Kreuz-Zeitung“ Freiherr von Hammerstein wurde, einer Meldung des „W. T. B.* zufolge, beute früh an Bord des von Athen fkommendzn Dampfers „Peloro“ verhaftet.

Odessa, 29. Dezember. „W. T. B.* meldet: Einem hiesigen Speditionsgeschäft wurden von einem gewissen Nadret]{ny 84 Colli Haare übergeben, welche er mit 23 000 Rbl. versicherte und mit einer Nachnahme von 16 000 Rbl. belegte. Da die Waaren- sendung verdächtig erschien, wurden die Ballen geöffnet. Bei der Untersuhung fand man nur werthlose Weollabfälle und ein mit Brennstoff gefülltes Gepäck stück, welhes durch eine daran be- findlihe Zündshrur nah 24 Stunden in Brand gesteckt werden follte,

Jeisk (am Afowschen Meere), 29. Dezember. Etwa 800 Fifcher nebft ihren mit 100 Pferden bespannten Schlitten wurden auf einer Eisscholle ins Meer getrieben. Von den Personen sind, dem ,W. T. B.* zufolz2e, bereits mehr als die Hälfte gerettet, die Rettungsarbeiten dauern fort.

San Sebastian, 28. Dezember. Ein heftiges Feuer zerstörte

gestern Abend die Plaza de los Toros vollständig. Der Schaden wird auf eine halbe Million Pesetas geschäßzt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Großes Promenaden-Kouzert. Entrée 1 Wetterbericht vom 30. Dezember Theater. mstädti E e L eo 8s Uhr Morgen. A : / Chaufseestraße 25—26, e a S Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- | Dienstag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Zirkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends SF.E Eo haus. 202. Vorstellung. Die luftigen Weiber | Volksthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaifer- 71 Ubr: Große brillante Vorstellung. Weih- ° ES i E oitte Windsor. Komis&-phantastische Oper in | lih russischen Hofshauspielers Herrn Julius L Ah im Zirkus Nenz. Großes equestriic- Stationen. |#SD | Wind. | Wetter. |S2S || | 3 Aften von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, | Die Waise von Lowood. Shaufpiel in 2 Ab- | Horeographishes Festspiel, verbunden mit Ueber- | 55 S | nah William Sbakespeare’s gleihnamigem Lustspiel. | theilungen und 4 Aften mit freier S E alBuiLea, arrangiert von Direktor Fr. Renz. Auf- [Bs | S | Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom | Romans von Currer Bell von Char otte Birch- fübrune, des großen militärischen Ausstattungsstückes LSE E e if 5 irigent: Kapellmeister | Pfeiffer. Negie: Gustav Tbies. Anfang 75 Uhr. Dru Jen Nollblut- S 3|bei Ober-Regisiéur Teylasl: Zirigee: Ara ee N fte le: Gefallene Engel. | 1870/71. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblut Da. E S 19 | Weingartner. Anfang 7 Ubr E Mittwoch : Zum ersten Male: Gefa 2 Af ge Schimmelbengst. Hierauf der aron Donner. Aberdeen . . | 753 |NW 2hbedeckt 9 Schauspielhaus. 295. Vorstellung. Monfieur | Ein Stück aus dem Volksleben in 3 Akten von Beide Pferde dressiert und vorgeführt von Direktor Christiansund | 7566 |WSW 4'bedeckt 2 Balauceux. Genrebild in 1 Aufzua von Benno Richard Nordmann. Fr. Nenz. Auftreten des Hrn. Ritter von Renrof Sen - | 763 |[SW -2bededt §6 | Feoblon. Fn Seene gesent vom ObereMegisseux Cie ia - [mit seinem Schulpferde Skobelef. Zum Schluß Stockholm . | 763 |SW 2bedeckt 9 Max Grube. (Agénor Balanceux: Herr Friedrich Neues Theater. Schiffbauerdamm 44a. / 5. | er Schule: Original! Der phänomenale Haparanda . | 747 |W 2 bedeckt | Haase, als Gast ) Neu einstudiert: Die beiden Dienstag: Bruder Martin. Volksstück mit | Baguettesprung. Großes humoristisches St. Petersburg 764 |SW 2/Shnee |— 7 | Klingsberg. Lustspiel in 4 Aufzügen von August Gefang in 4 Aften von Carl Costa. Musik ven | Komiker - Potpourri mit dem Riesen - Ochseu Moslali f 178 |W 1'/heiter -29 _| pon Kotebue. Regie: Herr A. Plaschke. (Graf | Marx von Weinzierl. Regie: Siegfried Ielenko. "Courad“, Die wel!berühmten Hoturnkünstler Cort, Queens- | | Klingsberg, Vater: Herr Friedrih Haase, als Gast.) Antang 74 Uhr. f Che Silbons. Herr W. Immans mit seinen town ... | 754 |W Zu 17 ¡Anfang 7 Uhr. _ Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volkstbüm- | zehn Kolofsal - Pracht - Sunden. Mr. Gaberel Sa - Le (ROS A "s Mittwoh: Opernhaus. 1. Vorstellung. Der | lien Preisen: Francillon. Schauspiel in 4 Akten | mit seinem Schulpferte Chicago. Die renommierte elder... . | 757 |SSW 2\Nebel F Freishüz. Romantische Oper in 3 Aften von | pon Alexandre Dumas Abends 74 Uhr: Bruder | Künstlerfamilie James Jee. , Sylt ies 758 |SSO 3\bedeckt 4 | Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedri | Martin. Mittwoh: (Neujahr): Zwei Gala-Fest-Vor- Hamburg . . | 759 |SO 2'bedeckt —_ 6 Kind (nach der gleichnamigen Erzählung August Donnerétag: Bruder Martin. ftellungen. Nachmittags 4 Ubr: Weihnachten Swinemünde | 763 |SSO 5\wolkenlos |—11 Apel's). _Anfang 74 Uhr. i: Freitag: Bruder Martin. im Zirkus Neuz. Tjo N En. Abends Neufahrwasser| 768 S 1 wolkenlos |— t Schauspielhaus. K Vorstellung. Wilhelm L EL A A 77 Übr: Weihnahten im Zirkus Renz. Memel... | 768 |O 2|bedeckt —10 J Tell Schauspiel Zu R von Friedri von Theater Unter den Linden. Direktion: | 4870/71. Dre Des 222 [WSW Ren E Stiller. Anfang A i U Julius Frische. Dicgoiag: vuhas oeiter ———— ünster. .. | 768 S E ey E: länzender Auéstattung an Dekorationen, Kostümen lion - ritten. Karlsruhe... 761 | ftill\Nebel!) 0 | Deutsches Theater. Dienstag: Weh dem- | Lid Requisiten: König Chilperih. Burleske Familien-Nachrich 0 Wiesbadcn . | 761 | stillbedelt |— L | der lügt! Anfana 7+ Uhr. Ausstattungs-Operette in 3 Akten (5 Bildern) von | Verlobt: Frl. Alwine Barth mit Hrn. Ingenieur München . | 761 |S 2 Regen 2 Mittwoch, Nachmittags 24 Ubr: Die Mütter. | Hervé und Paul Ferrier, deuts bearbeitet von Wilbelm Her8mann e u Chemniß .. | 763 |SO 2\wolkig 2 | Abends 74 Ubr: Weh dem, der lügt! Edouard Jacobson uno Wilhelm Mannstädt. Musik | Jekyll mit Hrn. Prem.-Lieut. Eri E rn. = Berlin. .… . | 763 |OSO Z3l\heiter 42 Donnerstag: Die Mütter. von Hervé. In Scene geseßt von Julius Friysche. Malyahn (Higham Bury). Frl. 9 ürja Dies : Wien .….. | 766 \OSO 1sbedeckt |— 3 As E G E Diricent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang | mit Hrn. Dr. jur. Ferdinand Horhler (Ber 1). Breslau . . | 765 |OSO 2wolkenlos |-—14 i: 7x Ubr. Frl. Fricda Hübner mit Hrn. Hauptm Se dir . . | 765 |W 4 bedeckt 12 Berliner Theater. Dienstag: Zum ersten Mittwoch und die folgenden Tage: König | Albert Jablonsky Il. (Liegniy S L ia M «l 102 0 1/bedeckt 4 | Male: Der Verschwender. Anfang 7 Uhr. Chilperich. Geboren: Eine Tohter: Hrn. Ober-A ann riet. (63 [O 1'heiter 0 Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Prinzessin ———— von Unwerth „(Edmienrits, L EL D . Ç L (F ore ARSTO F } „s Xe je E VDonnertiag: Hasemann's Ter | Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Frau | y Kor en: Hr: deGaungt-sKath a, D. Zobann Uebersicht der Witterung. A _ E FolensT ne Selangwose in Ci an O n lesfe (Breélau). (Daf f D S Hochd ebiet über 770 mm hat si na | Franzöfischen bearbeitet von Ed. ‘obse Adolph Büttner (Posen). Hr. egistrator Gs A U verlegt, während die De- | Lessing-Theater. Dienstag: Comtesse Guckerl. | W. Mannstädt. Kuplets von Gust. Görs. Musik Cen Opitz (Laurahütte). Hr. Eberhard von prefsion im Nordwesten ihren Wirkungékreis ostwärts | Anfang 73 Ubr. von Gust. Steffens. Anfang 77 lhr. Zalinigki (Berlin). Hr. Geheimer Rechnungs- über das Nordseegebiet hinaus ausgebreitet hat, sodaß | Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm- | Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Rath a. D. Wilbelm Stenzler (Charlottenburs). daselbst die Temperaturen gestiegen sind. Bei | lien Preisen: Heimath. Abends 74 Uhr: E Hr. Oberlehrer Friy Starkows!i (Potsdam). {wachen südlichen und südöstlihen Winden ist in | Comtesse Guerl. Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. | _— Hr. Ritterguttbesißer und Rittmeister a. E Deniscland ‘das Weiter im Welt, ebe, nevtis.) * Donnerstag: Comtesse Vueterl, Dienstag: Eine tolle Naht. Große Aus- | Hugo von Knobelsdorff-Brenkenhoff (Pet s N rer Zut Dien Vorlagen, Zee E Le E E T ftattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern | Friedebera N.-M ). Hr. Pastorem. Emil Zul! Le Südbeutscbland 19 bene Niederschlag gefallen irektion Sigmund | von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musit | Schenk (Dodendorf). in Süddeutschland, wo überall Niedershlag gefallen |- Residenz - Theater. Direktion: Sigmund | n Julius Einödshofer. In Scene gesezt vom ist, ist vielfah Thauwetter eingetreten; dagegen in | Lautenburg. Dienstag: Hals über Kopf. Schwank Direktor Richard Schulz. Die Tanz-Arrangements | Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth den zentralen und östlichen Gebietstbeilen berr\cht | in 3 Alten von Alexandre Bisson, deutsch von | „m Balletmeister Gundlah. Anfang ausnahmsweise in Vexlin: strenge Kälte; Berlin meldet 12, Breélau 14, G:ün- | Paul Block. Vorher: Jn doppelter Be- | 7 ypr. E is berg 163 Grad unter Null. Ausbreitung des Thau- | kehrung. Plauderei von Paul Linsemann. Anfang | Mittwoch: Eine tolle Nacht. Anfang 7+ Uhr. | Verlag der Expedition (Scholz) in Saal wetters nach Osten hin über ganz Deutfchland zu | 74 Uhr. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag erwarten. ti& i Mittwoch, Nam age 3 Uhr : A t Konzerte. Anftalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Deutsche Seewarte. reisen: Der Rabeuvater. en r 4 —— Hals über Kopf. In doppelter Bekchrung. | Konzert-Zaus. Karl Meyder - Konzert. _Sechs Beilagen m ———— Diensiag, den 31. Dezèmber, Abents 9 Uhr: (einshließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„é 309.

Berlin, Montag, den 30. Dezember

£895.

Königreich Preußen.

Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb der auf tas preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Eisenbahn von Oschersleben nah Schöningen durch die O scherél-ben -

Schöninger Eisenbahn-Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen chc.

_Na@dem von dem Comité, weiches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Oschersleben-Schöninger Eisen- babn-Gesellshaft* gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffeatliden Verkehr bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Babn von Ofchersleben nah Schöningen für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon- ¡ession, sowie das Ret zur Entziehung und Beschränkung des Brund- eigenthums nah Maßgabe der gefeylichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen bierdur ertheilen.

Æ _, Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Oscherske ben- Scöninger Eisenbahn-Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Oschersleben oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten an einem andern, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft ist den Bestimmungen des zwischen Preußen und Braunschweig wegen des Baues und Betriebes der Bahn ab- esblofsenen Staatsvertrags vom 22. Februar d. J. unterworfen.

ene Bestimmungen sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindli- keit haben, als wenn sie ausdrüdcklich in diese Konzession auf- genommen wären.

Die Gesellschaft ist außerdem den bestehenden, wie den fünftig ergebenden Reihs- und SUT gele ohne weiteres unterworfen.

É

Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 620 000 M festgeseßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgescßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und darf nur zur plan- und anshlazsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn verwendet werden.

Es bleibt der Gesellichaft überlassen, einem Theil der auszu- Neven Aktien (Vorzugs-Aktien} ein Vorzugsrecht vor den übrigen

ktien (Stamm-Aktien) hir.fihtlih der Vertheilung des Meinertrags des Unternehmens bis zu 43% des Nennbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellichaft hinfichtlich der Vertheilung des Gefellshaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Nechte als den Inhabern der übrigen Aftien eingeräumt werten.

Die Aktien dürfen ers nah der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden.

Den Aktionären kann nah ter vellen Leistung des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjabres, in welchem die unter VII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solhes zulaffen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 49%/ des Nennwerths ihrer Aktien zugesihert werden.

TEE __ Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebêverwaltung ift einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseß- lihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- En vertritt und für die Geschäftéfüßrung, insoweit dieselbe der taatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ift. -

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Per- fonen besteben soll, die Wahl des Vorsitenden und der technischen ai quieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung niht dur den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorsteßenden Bestimmungen auch auf die Wahl an) vie Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung.

I. _ Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Borstandes, sowie sämmtliche Beamten der Gesellshaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffentlichen ain Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ihren Wohnsitz aben.

F _ Die Staatsregierung is berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erahtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Genersammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassea. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist ter Regierung von allen diesen Versammlungen und Zufammernkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten is berechtigt, in den

Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

__ Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellshaft, welcher die in Rede siehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellshaftsvertrages, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entscheidenden Ermessen der Staats- Lag den Vorausfeßtzungen nit entsprechen, unter denen die Kon- zelsion ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats- regierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihren Gesell schafsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handels- geriht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeihnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgerit beizufügen. nsbesondere bedürfen Beschlüsse der Ge- sellschaft, welhe die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisen- bahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auflösung der Gesellschaft oder die Ver- \{chmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an Andere übertragen werden joll, zu ihrer Gültigkeit ter Bestätigung der König- ihen Staatsregierung.“ /

_Diese Bestätigung is auch zur Aufhebung aller derjenigen Be- schlüsse früherer Generalversammlungen erforderli, welhe vom taate genehmigt waren.

VII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten :

die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durh-

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten beulihen Enfagcn und Einrichtungen, sowie die Feitstellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ibrer Anzahl.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder fonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Ansvruch auf vollständige Entschädigung nad Maßgabe der gefctzlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten. :

2) Der Konzessionar hat alien Anordnungen, welche wegen poli- zeiliher Beaufsichtigung der beim Vahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß läârgstens innerhalb eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Eifenbahn-Gesellshaft in den Besiß auch der Konzession der Herzoglih braunschweigishen Regierung gelangt sein wird, erfolgen.

Für die Vorlage ver ausführlihen Bauentwücfe, sowie für die Inanariff1ahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnaßme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festzeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, is derselbe zur Zahlung einer Verzugéstrafe von 5 9/9 des auf 2 620 000 M festgesezten Bau- kapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu- sehen ift, mit Auss{luß des Rechtsweges, dem Minister der öfent- lichen Arbeiten zusteht. l j

Zur Sihe! stellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessioaar bei der General-Staatskasse den Betrag von 131 000 4, in Worten : „Einbunderteinunddreißig Tausend Mark“ in baar oder in preußischen Staat®- oder vom Staate garantierten Papieren oder in inländischea Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurêwerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinësheinanweisungen zu hinterlegen und în geriht- licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Laue zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen

rbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der- selben beziehungsweise durch Veräußerung der verpfändeten Werth- papiere zuin jeweiligen Börfenkurse die verfallenen Strafbeträge cin- zuzieben. Die Nückgabe der zur Kaution etœa gebörigen Zinéscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann j-doch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nah dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern follte. Auch ist der be- zeidnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entspretzenden Theil der Kaution {on vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

9) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minfter der ösffentlihen Arbeiten leslgesepten besonderen Baufriften nit inne gebalten wird, tann nicht Toß die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertbeilte Konzession dur landeéberrlien Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauh zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession niht vor Ab- lauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfri# erfolgen.

V,

Für den Betrieb E folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nit verpflichtet sein, zur Vermittelung des Perfonenverkehrs mehr als zwei Wagenfklassen in die Züge einzu- stellen. Auch foll derselbe, so lange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört- liher Bedeutung ist, niht angehalten werd-n können, mehr als zwei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrvlans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bci Wahrung der E en Vorschriften dem Ermessen des Konzefsionars über- afsen.

2) Für die ersten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar blcibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Perfonen- als tür den Güterverkehr überlafsen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststelung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der ftaatlihen Aufsichtsbehö:de. Jn Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, fo lange die Bahn nah dem hierfür allein entsheidenden Ermessen der Aufsihtseehörde vorwiegend von nur öôrtliher Bedeutung ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttariffäte für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unter- nehmer überlaffen, nah Maßgabe der reihs- und landesgeseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höcstsäße die Sätze für die Tarifflassen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassen])äße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. /

Auch ist der Konzefsionar verpflidtet, das jeweilig auf den preußishen Staatêëbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und binsihtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erahtct wird. i

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneucrungsfonds und neben dem im Artikel 185 b des Handelsgeseßbuhs in der Fassung des Gesctes, betreffend die Kommanditgefellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs - Gesegblatt Seite 123) vorgeschriebenen eservefonds einen Spezial - Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten aufzustellenden, periodish zu revidierenden Regulative zu bilden.

__ Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von E als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu alten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. -

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der ErIlôs aus den entsprehenden abgängigen Materialien ;

b. eine den Betriebëeinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück- lage, deren Höhe dur das Regulativ festgeseßt wird;

c. die Zinsen des Fonds.

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen dur außergewöhnlide Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprehenden Weise erfolgen kann.

führung durch alle Zwischenpunkte,

a. der Betrag der ftatutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinfen;

b. eine im Regulativ festzuïegende, alljährliß den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Reservefonds.

Erreicht d-r Spezial-Reservefonds die Summe von 50000 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine velle Jabreérüclage roteder vermindert ift.

Die Werttpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der vers einnahmten und nt sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen find, werden durch das Regzlativ bestimmt.

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder nit vollständig zu, fo ist das Fehlende aus den Uebershüfsen des oder der folgenden Betriebêjah1e z12 entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genéh- migung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rüdcklagen geht der Erneuerungéfonds dem Spezial-Reservefonds vor.

X.

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. feine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlih:n Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzuri{ten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Nechs nungsabs{luß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

b. der Aufstellung der Nehnung den Zeitraum von Anfang Aprik jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als N-cch- nungsjahr zu Grunde zu legen ;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen, fowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

X,

Der Konzessionar is verpflichtet, hinsihtlich der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäëanwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezüg- lih dex Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlaffenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeitea nach Maßgabe der Grundsäte, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung ver unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. Värz 1872 für die Staats eisenbahnen bestanden haben, für feine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße Pensions-, Wittwen- und Unterstügungsfafsen einzurichten und zu den- jelben die erforderlihen Zuschüsse zu leisten.

XI

Anderen Unternehmern bleibt sowobl der Anschluß an die Babn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fraht- oder Bahngeldsäße vor- behalten.

An,

Nah Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit foles der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- babhnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des- Betrieb3 für erforderlih erachtet.

L

Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs - Aufsichtebehörde die Vorausseßungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Ans wendung der Bahnortnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erflärt ift, so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Er- fordern des bezeihneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupt-Eisenbahnen be- stehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar diefer Verpflichtung innerhalb der ihm dieferhalb geseßten Frist niht na, so hat derselbe auf Verlangen der Staatêregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des S 42 des Eisenbahn-Geseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu Tim éiran tor E qut abzutreten.

V:

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeihnete Gründungêcomité erfolgt erst, nahdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellshaftövertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ift, und nahdem die Hinterlegung der unter VII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde statt- gefunden hat.

Binnen einer von heute ab zu berehnenden sech8monatlihen Aus- {chlußfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzesfion übereinstimmend befundenen Gefellshaftsvertrays in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zweck dem Han- delsgeriht die Ausfertigung der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bezügli jener Uebereinstimmung vom Gründungécomits vorzulegen sind.

Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrags nahgewiesen ist, -soll die gegenwärtige Urfunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 veröffentliht werden.

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeihneten Frist nit herbeigeführt, fo ift die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welhem Falle jedoch die binterlegte Kaution zurückgegeben woerden soll. t Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 18. Juni 1895. (L. S.) WilhelmRKR. Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher. Freiherr von Berlep\ch. iquel. Thielen. Bronsart von Schellendorff. * von Köller. Marschall. von Hammerstein. Schönstedt.

Literatur.

__ Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrecht e. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeshihte von Dr. Georg Jellinek, Professor der Nechte in Heidelberg. Verlag von Dunder u. Humblot, Leipzig. Preis 1,40 A Während die historische und politise Bedeutung der nach langen Debatten in den Sitzungen vom 20. bis 26. August 1789 beschlossenen „Erklärung der Rechte des Menschen und mae durch die französishe Constituante mit ihren ftaatzzerstörenden Konsequenzen schon des öfteren Gegenstand ein- gehender Untersuchungen gewesen ift, blieb bisher die rehtsgeshichtlice Bedeutung dieses Dokuments noch wenig beachtet. Die staatsrehtlihen Werke beschränken sich darauf, verschiedene Vorläufer der Erklärung der

In den Spezial-Reservefonds fließen :

Constituante von der Magna Charta bis zur amcrifanischen UÜnab-

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