Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsäcklih gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Hafer
Roggen
mittel
Königsberg |. Pr. . Dauna »+ s » Berlin. » Stettin . Breslau „ Gleiwiy . Hannover
E C ea An O Cn Gs 232—233 Berlin, den 2. September 1914.
Ee s ° a 00D 212 d 5 S Ee 226
K N 220 212—217
215,50 228 —230
173 182,50 197,50 190 183—188 n. E. 187,50 202— 204 238 - 240
t 213—217 \ 203—207 n. E.
202 — 205 n. E. 216—218 n. E.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrü.
202 219
192—197 n. E. 188
n. E.
n. E.
214—216 n. E.
175 201
180—190 n. E A 180 | 185 190 910—212 | E
192—197 | — _— 218 n. E. 292—224 n. E.
Grofihandel8preise von Getreide an deutschen uud fremden Börseuplätzeu
für die Woche vom 24. bis 29, August 1914 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche 1000 kg tin Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)
Da- gegen Nor-
woche
Woche 24. bis 99G
Berlin. 1914
Moggen, guter, gesunder, mindestens 712 g bas 1 , Weizen, „y f L 755 g das 1 Hafer, 2 ä L 450 g das 1
Budapest.
Roggen, 1 und Tk
Weizen, 76 bis 79 kg das hl E E . Gerste, Futter- I und IL Mais, Mittelware .
Chicago. September Dezember Mai September
193,58 995 00 212,33
189,50 220,67 210,83
186,24 277,61 184 b4 154,45 141,10
161,34 168 56 178 67 133,18
145,18 153,06 163,73
Weizen, Lieferung8ware | 130,83
Mats, œ
Neu Vork. roter Winter- Nr.2. «o 5
Lieferung8ware { ae
176 51| 173.89 180,48
155,56 155,24 163,58
Weizen |
Bemerkungen.
Für Mannheim und dke außerdeutshen Pläße liegen unmittelbare Preisangaben nicht vor. Für Budapest konnten nur die Preise der Borwoche nahträglih eingesezt werden. Für Chicago und Neu York find Preise auf Grund von Ängaben deutscher Tageszeitungen nah dem Kurse von 4,20 4, mangels anderer Kursfeststellungen, berechnet.
Berlin, den 2. September 1914.
Kaiserliches Statistishes Amt. Delbrü ck.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft.)
Oesterreich-Ungarn.
Ausgabe von Banknoten zu 2 Kronen. Ein Erlaß des Finanzministertums vom 18. August 1914 lautet : Im Sinne etner auf Grund der Kaitserlihen Verordnung vom 4. August 1914 (Reichs- geseßbl. Nr. 198) einversländlih mit der Regierung der Länder der heiligen ungarischen Krone in teilweiser Abänderung des Artikels 82 der Statuten der Oesterreichis®-Ungarischen Bank getroffenen provi- \orishen Verfügung wird die OesterreichiihUngarishe Bank mit der Herausgabe von Banknoten zu 2 Kronen mit dem Datum vom 5 August 1914 demnächst beginnen. (Reichsgeseyblatt für die im Reichörate vertretenen Köntgreiche und Länder.)
zusammen-
(Aus den j Industrie
gestellten
Bosnien.
Moratorium. Das bisherige Moratorium in Bosnien ist bis zum 30. September 1914 verlängert worden. Das neue boënische Moratoriumgesez hält sich an den Wortlaut des in Oesterreich er- lassenen Moratoriums mit folgenden Unterschteden :
1) Als Stichtag für den Beginn der Wirksamkeit des Moratoriums ist nicht der 1., sondern der 2. August 1914 festgeseyt. 2) Da der End- termin analog dem öôsterreihischen Moratorium (30. September 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, fondern nur um 60 Tage gesiundet. 3) Die Speztalbestimmungen für Naiffeisenkassen sind im bosnishen Moratorium nicht enthalten. 4) Da der Beginn des ursprünglichen bosnishen Moratoriums für den 2, August 1914 an- gefeßt war, so erfolgt die Hinausschiebung der formellen Erfordernisse zur Aufrechterhaltung des w-chselrechtlichen Negreßrehts für jene T die nach dem 1. August 1914 (im österreichischen Ge)eyze 31. Fuli 1914) auzagestellt find. 5) Die in der österreichischen Vêora- toriumverordnung enthaltene Reziprozitäteklausel ist im bosnischen Moratoriumgesete nicht enthalten. (Desterre.hisch-ungarishe Konsular- Korrespondenz.)
Schweiz.
Ausfuhrverbote. In Zusammenfassung und Erweiterung der bis jeut erlassenen Ausfuhrverbote hat der Schweizerishe Bundesrat am 13. August 1914 Nen: j i
u 1. Die Ausfuhr folgender Gegenstände wird bis auf weiteres verboten :
Waffen, Munition, Sprengstoffe, San Nohstoffe zu deren Herstellung (Nußbaumholz, Gewehrshäfte; Quecksilber, Schwefel, Schwefelantimon, Salpetersäure, salpetersaures Natron, Schwefel- säure, Schwefelkies, Chilesalpeter, Essi„säure, Graphit, Diphenylamin, Dimethylanilin, Bariumnitrat, kohlensaurer Baryt, Magnesium, Kolophonium, Paraffin, Vaselin und Schellack).
Schuh-, Leder- und Huffeit, Riemenwichse, Wagenschmiere und als Waffenfett geeignete säurefreie Fette.
| das ¡ 21. August d. J. für Tee, Chininsulfat, Chininsalze und / Chininverbindungen, | Pottasche,
Niederlande.
Aufhebung und Erläuterung von Ausfuhrverboten, Das Verbo1 der Ausfuhr von Fahrrädern, von Baumwolle in jeder Form sowie von Theobromin und Dtuterin ist durch
, Königliche Verordnung vom 18. August 1914 bis auf weiteres wteder | aufgehoben worden.
Ferner is durch Königliße Verordnung unterm 20. August d. I. Ausfuhbrverbot für Roggen und Roggenmehl, unten
n n, für Salpetersäure, Alkohol, q Soda, Schwefelsäure, Ammoniumkarbonat und Spteßglanzköntg bis auf weiteres aufgeboben worden. Das
| Auofubrverbot für Leder soll nah einer Königlichen Verordnung vom
21. August 1914 nur angewendet werden auf die für militärische
| Zwecke verwendbaren, ganz oder teilweise aus Leder heraestellten Er-
zeuguisse wie Schuhzeug für Männer, Pferdegeshirre, Sättel, Zaum- zeuge (tuigen), Tornister und andere Ausrüstungsstücke, ferner Sohl- leder, Oberleder, Zaumleder (tuigleder), Sattelleder, Chromleder usw.; Treibriemen und Tretbriemenleder fallen nicht unter das Ausfuhrverbot. (Nederlandshe Staatscourant.)
Dänemark.
Ausfvhrverbot. Das Justizministerium hat mit Bezug auf die Bekanntmahurg vom 6. August 1914 unterm 24. August 1914 die Ausfuhr von Gerste, einshlteßlich WVtêalzgerste, bis auf weiteres verboten. (Nach einer telegraphi]|chen Mitteilung der Kaiserlichen Gesandischaft in Kopenhagen.)
Schweden.
Einschränkung und Erweiterung des Aus fuhrver- boto. Für Konserven von Fishen und Schaltieren in luftdiht verschlossenen Behältnissen ist die Ausfuhr wieder gestattet worden. — Für Kochsalz ist die Ausfuhr vom 14. August 1914 ab verboten worden.
Türket.
Moratorium. Die Ottomanishe Regierung hat ein ein- monatiges Moratorium angeordnet, das folgenden Wortlaut hat : _ Artikel 1. Alle Fällikeitstermine für Schulden und sonstige Berbinolichkeiten, mit Cinshluß der befristeten oder unbefristeten Gut- haben bei Banken werden um etnen Monat, vom Toge der Veröffent- lihung dieses Geseßes ab gerechnet, hinausgeshoben. Artifel 2. Dieses Gesey tritt mit dem Tage seiner Kundinahung in Kraft. Artikel 3. Die Mintster der Justtz und der Finanzen werden beauf- tcagt, dieses Gesey durchzuführen. Dieses Gesey ist am 3. August 1914 im türfis{hen Amtsblatt veröffentliht worden. (Nach einem Berichte des Kaiserlihen Generalkonsfulats in Konstantinopel.)
Rumänten.
Ausfuhrverbot. Die Rumänische Regierung hat die Ausfuhr und dtie einstweilige Durhsuhr für Wagen, Bauernwagen, Kraft- wagen, Pferde, Ochsen sowie andere zur Beförderung dienende Fahr- zeuge und Tiere, ferner die Ausfuhr für Wolle, für Geldmünzen aller Art und in Um|)chließungen aller Art, für Hafer, Heu und Futter- mittel aller Art verboten. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)
Bulgarien. Erweiterung des Austuhrverbots. in Barren und Platten sowie von Steinkohle verboten worden. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonjulats in Athen.)
Aegypten.
Teilmoratorium. Durch ein Dekret des Khedive 4, August 1914 wird folgendes verfügt :
1) Die Fristen, innerhalb deren Proteste und alle den Rekurs betreffenden Rehtsgeschäfte geshehen müssen, werden für alle umsey- baren Handelspapiere bis zum 1. November 1914 verlär gert. Die Einlösung kann von den FIndofsanten und anderen Zahlungspflichtigen während der verlängerten Fristen nicht gefordert werden. Zinsen sind vom Tage des Verfalls bis zur Zahlung zu zahlen.
2) Der Justizminister wird mit der Ausführung dieses Dekrets beauftragt, das mit seiner Veröffentlihung tim „Journal Officiel“ in Kraft tritt. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom 5. August 1914.) i
Ausfuhrverbot für Lebensmittel. Eine Verordnung des ägytishen Ministerrats vom 2. August 1914 bestimmt: Von der Veröffentlichung der gegenwärtigen Entschließung ab bis zu ander- roeitiger Verfügung ist die Ausfuhr von Nahrungsmitteln jeder Art über jämtliche Land- und Seegrenzen und für jedwede Bestimmung streng verboten, abgesehen von der unbedingt notwendigen Verpro- viantierung auslaufender Schiffe, die bei der Zollverwaltung darum nacbsuchhen. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom 3. August 1914.)
vom
Niederländisch Ostindien.
Ausfuhrverbote. Nah Meldungen von Amsterdamer Zeitungen hat der Generalgouverneur von Niederländisch Östindien telegraphiert, daß die Ausfuhr von]|Neis, Mais, Cassave- erzeugnissen und Erdnüssen (Katjang) aus Niederländish Ost- indien verboten sei. (Nach einem Berichte des Kaiserlihen General- Fonsulats in Amsterdam.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 1. September 1914. i NRuhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen Gestellt... . 13204 6000 Nicht gestellt . — —
Durh Königliche | » „+4 } Are S T . Verordnung vom 22. Juli (a. St.) 1914 i die Ausfuhr von Gold | ändert, loko 444, für September 423.
— Nah dem Verwaltungsberiht der Ztegeleti-Berufs- genossenschaft für das Jahr 1913 betrug die Zahl der Mit- glieder Ende 1913 (1912 tn Klammer): 10516 (10 674), der versicherten Arbeiter 232359 (251 387). Unter den 190 neu aufgenommenen Betrieben befinden sih 36 Betriebe, die von anderen Berufsgenossen- schaften überwiesen wurden, und zwar: 11 Betriebe landwirischaft- licher Berufsgenossenschaften, 10 Betriebe von Baugewerköberufs- genossenschaften, 8 Betriebe von der Sreinbruchsberufägenossenschaft, 6 Betriebe von der Töpfereiberufsgenossenschaft, 1 Betrieb von der Berufsgenossenschaft der ch»mischen Judustrie. An beitragspflichtigen Löhnen wuden im Berichtsjahre 198 265 550 #4 nachgewtesen, während für 1912 206 495 740 A der Beitragsberehnung zugrunde lagen. An dem Rückgang der Löhne ist besonders die Provinz Brandenburg (Sektion 4) beteiligt, in der die Ziegelindustrie stellenweise völltg ruht. Hier sind die Löhne wiederum um 3 851 290 4 zurückgegangen.
— Auf eine Eingabe des Badischen Bauernvereins, die durch die badische Regierung unterstüßt wurde, hat laut Meldung des „W. T. B. aus Freiburg i. Br., der Reichskanzler die Aus- fuhr frishen Obstes aus dem badishen Oberlande nach der Schwetz bis zum 15. September genehmigt.
— Laut Meldung des „W. T. B.* haben die Bruttoeinnahmen der Canadian Pacific - Eisenbahn im Juli 1914 1511000 Dollar, die Nettoeinnahmen 338 000 Dollar gegen den gleichen Zeit- E E
London, 1. September. (W. T. B. rivaldisk L s O ai ( ) Privaldiskont 4} bis
London, 1. September. (W. T. B.) Hiesige Blätter melden: Die New Yorker Fondsbörse wird niht geöffnet werden, bevor die Banken in der Lage find, billige Zahlungsbedingungen zu ge- währen. Damit dürfte den Gerüchten von einer baldigen Wieder- gie in T A Ende gemacht sein.
(ew York, 31. August. (W. T. B.) Wechsel auf Londo 5,0675, Cable Transfers 5 0725 nominell, Silber Bullion, Us E
Berltn, 2. September. Produktenmarkt. Die amtlich er- mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in- ländischer 224,00—228 00 ab Bahn. Unverändert.
Roggen, inländischer 197,00—197,590 ab Bahn. Ruhig.
Hafer, inländischer, fein, neuer 214 00—222,00, mittel 211,00 bis 213,00 ab Bahn und Kahn. Ruhig. :
Pepe runder E ab Kahn. Still.
etzenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spei i 75 bis 38.00. Rubig. 7 S) a Lad Spei De A0 TE oggenmeyh!l (für 100 kg) ab Bahn und et Nr.
1 gemis{cht 27,50—29,20. Rubig, : E
Rüböl geschäftslos.
Kursdberichte von au8wärtigen Warenmärkteu. Hamburg, 1. September. (W. T. B.) Getreide unver-
ändert. Königsberg, 1. September. (W. T. B.) Weizen 200—210, Getreidemarkt.
Noggen 173, Hafer zum Konsum 184. Budapest, 1. September. (W.. T. B.) Weltzen 5 bis 10 Heller höher, Roggen 5 Heller höher, Gerste 10 Heller billiger, Vafer 15 Heller billiger, Mats unverändert. Liverpool, 31. August. (W. T. B.) Baumwolle. Loko A n A A Seine 5,90, Fully Middling Punfte höher. Aegyptis{he Baumwolle für Januar 8,50. Einf 200 Ballen, verkauft 4700 Ballen. S e E Glasgow, 1. September. (W. T. B.) Eisen fest, Nüböl unver-
Kasse 51 sh. 5 d., für 1 Monat 51 h. 8 d. Amsterdam, 1. September. (W. T. B.) Leinöl stetig, loko 274, für Amsterdam, 1. (W. T. B.) IfIagya- rubig, loko 41F. 2) Res
__ New York, 31. August. (W. T. B.) (S{hluß.) Meldungen über große Ausfuhren und Käufe des Auslandes bewirkten, daß der Weizenmaikt in fester Haltung einsezte. Die Preise, die gegen Sonnabend 34 Cent höher notierten, konnten fi shließlich gut behaupten... — Baumwolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, do. in New Orleans loko middling —,—, Petroleum Refined (in Cases) —,—, do. Standard white in New YVYork —,—, do. Credit Balances at Dil City ——, Schmalz Western steam 10,75, do, Rohe u. Brothers —,—, Zudcker Zentrifugal fest, Weizen loko 123, do. für September 119, do. für Dezember 122, do. für Mai —,—, Mehl Spring-Wheat clears fest, Getreide- rat s ORoN o E E Nr. 7 loko behauptet,
o. für September —,—, do. für Dezember —,—, ventin 4: Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,—. P, S Naw: Vort, l. WUgusk (W. D. B) Die Vilihlke Supplies betrugen in der vergangenen Woche: an Weizen 31 535 000 Bushels, an Canadaweizen — Bushels, an Mais Der
3 923 000 Bushels. August. (W. T. B.) (Shluß.)
für
September 26. September.
6 Ae 0oo: öl. s eutige Welzenmarkt eröffnete in sehr fester Haltung, und die Preise hatten schon bei den exsten Umsägen Sttactundtn, von 4} int L verzeichnen. Der Verkehr gestaltete sich im weiteren Verlauf sehr erregt. Fesle Auslandsmeldungen in Verbindung mit Kauforders ausländischer» Firmen, große Ausfuhrziffern und Käufe des Publikums bewirkten, daß die Tendenz sehr ses war, do führten späterhin teil- weise NRealisationen zu Abschwächungen. Die Preise blieben aber \chließlich behauptet und zeigten gegen Sonnabend noch Steigerungen yon 45 bis 37 Cent. — Die Tendenz des Maismarktes war zunächst noh unregelmäßig. Die Preise seßten F Cent niedriger bis 4 Cent höher ein. Für Septemberware stellte fich infolge von Positions- lô)ungen der Haussespekulatieon großes Angebot ein, während andere Termine fester tendierten im Cinklang mtt der Steigerung der Weizenpreise. Schließlich gestaltete \ch die Haltung allgemein williger tim Zusammerhar g mit dem größeren Anga-bot aus dem Jn- lande. Septembermais notierte F Cent niedriger, während spätere Sichten { Cint höher bis F Cent niedriger waren. — Weizen für September 1114, do. für Dezember 1154, Mais für Sep- He Gt E. Mepleutdet 10.224, do, füt Dik ober 10424, Poik für September 20,56, Speck \hor
12,124—12,624. MIS La: A8 E
T erklärt
Untersudhun sfachen. A
1.
9, Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. s 4. 5e
Verlosung 2c. von Wertpapieren.
Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1) Untersuchungssachen.
[50134] Steckbrief.
Gegen den Wehrmann Heinrich Adol! Friedrich Andreas Meitmann aus dem Yandwehrbezik Kiel, geb. am 3 Januar 1885 in Kiel-Gaarden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Fahnen- fluht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militär- behörde zum Weitertransport hierher ab- zuliefern,
Altona, den 30. August 1914,
Königliches Gericht der Landwehrinspektion Altona.
[50135] Steckbrief.
Gegen den EGcsagreservistzn Wilhelm Max Ludwia Johannes Meitmaun, geb. am 23. 12. 86 zu Kiel, welcher flüchtig ift oder fich verborgen bält, ist die Unter- suhungshaft wegen Fahnenfluht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militär- behörde zum Weitertransport hierher ab- zuliefern.
Altona, den 30. August 1914.
Gericht der Landwehrinspektion Altona.
[50136] Stectbrief.
Gegen den unten beshrlebenen Ober- axfreiten der Reserve Anton Karl Leopold Meitmann, geb. 22. März 1889 zu Ktel- Gaarden, welcher flüchtig ist oder ch ver- borgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Fahn?-nflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und în die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militärb:hörde zum Weiter- transport hierher abzuliefern.
Altona, den 30. August 1914,
Gericht der Landwehrinsp:ktion Altona.
[50131] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungsjadbe gegen den Wehrmann (eorg August Naumburger der 1. Komp. Res.-Ing.-NRegts. Nr. 30, geb. 2 4. 1886 in Großenhain, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgeseßbuhs sowte der §§ 396, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Beschuldigte hierdurh für fahnenflüchtig
Diedenhofen, 28. August 1914. Gericht der Kommandantur.
[50132]
Sn ‘der U -S. gegen de-n Rekcuten in
Kontrolle des Bez -Kdos. Dillingen Anton | D
Rieger, wird die Fahnenfluchiserklärung vom 23. 12. 1911 — veröffentliht im Deutschen WMeichsanzjeiger, 2. Beilage, vom 28 12. 1911 Nr. 304 unter Ziff. 85 229 — zurüdckgenommen.
K. B. Gericht der stellv. 4. Inf.-Brlig.
[50130] Beshluß.
Die am 25. 3. 14 gegen den Inf. 4 /17. Inf -Regts. Philipp Koch erlassene Kahnenfluchte erklärung, veröffentlidt im Neich3anzeiger Nr. 75, iweite Beilage, v. 28. 3. 1914, 3. 121078, wird gemäß & 362 M.-St..G.-O. aufgehoben.
Germersheim, 29 8. 14.
Gouvernementgericht.
[50133]
Die Fahner fluhtse: klärung gegen den Musk. Anton Vomfell 10/29 vom 11. 7, 1903 ift aufgeboben.
Kobleuz. 27. 8. 1914,
Gericht der stellv. 30. Inf. Brigade. [50129]
Die am 12 5 1911 gegen den Matrosen I]. Kl. Karl Gustav Schurig, 1. Komp. IL. Matrofendivision, geboren 21.6 1888 zu Hamburg, erlafsene Fahnenfluhtserklä- rung wird aufgehoben. H b. 28/11.)
Wilhelmshaveu, den 28. August 1914.
Gericht 11. Marineinspektion.
2) Ausgebote, Verlust: u. Fundsachen, Zustellungen U. dergl.
[50166] Zwangsversteigerung.
Im Wege der ZwangsvollstreEung foll am 21. Dezember 1214, Vor- mittags 11 Uher, an der Gecichtsftelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, TIl. Stock- werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Sebastianstr. 33, belegene, im Grundbuche von der Luisen- stadt Band 7 Blatt Nr. 450 (eingetragener Eigentümer am 7. August 1914, dem Tage der Eintragung des Ver\teigerungsvermerks: der Shuhinacbermeister Conrad Kälberloh zu Berlin) étngetragene Grundstück, Vorder- wohnhaus mit linkem Seitenflügel und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Ka'tenblatt 43 Parzelle 1779/3595, 2 a
Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 2. September
] Öffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Cinheitszeile 30 1.
78 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art.
14 940, Nuzungswert 7830 4, Gebäude-
steuerrolle Nr. 2921. — 87. K. 148, 14. Berlin, den 25. August 1914. Königliches Aintögeridt Berlin-Mitte,
[50165] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin-Heiligensee belegene, im Grundbuhe von Heiligensee Band 16 Blatt Nr. 498 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Berliner Bodenvereins-Gesellschaft mit beshränkter Haftung zu Charlottenburg eingetragene Grundstück am 11, De- zember 1914, Vormittags u Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplag, Zimmer Nr.30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin-Heiligensee belegene Grundstück besteht aus einer Holzung im Laakenfelde 21 und umfaßt die Trennstücke Kartenblatt 2 Parzellen 373/5, 374/5, 378/5, 379/5, 900/5, 901/5, 907/5, 908/5, 913/5, 914/5, 922/5 in einer Gesamtgröße von 1 ha 06 a 66 qm. Es ist in der Grundsteuermutter- rolle des Gemeindebezirks Hetligensee unter Artikel Nr. 478 mit einem Rein- ertrag von 2/25 Taler eingetragen. Der Versteigerungsvermerk is am 17. August 1914 in das Grundbuch eingetragen.
Berliu, den 27. August 1914. Königliches Amt3geriht Berlin-Wedding.
Abteilung 6.
[49646] Aufgebot.
Die von uns dem Herrn Kurt Berg, Kaufmann in Oppeln, am 3. Juli 1907 ausgestellte Police Nr. 150076 über 46 5000,— ist verloren gegangen.
Wir werden die Police für kraftlos er- klären und eine neue ausstellen, wenn si nicht innerhalb dreier Monate ein Policeinhaber- bei uns meldet.
Berlin, den 26. August 1914. „Nordstern“ Lebens-Versicherungs-Actien-
Gesellshaft zu Berlin. Die Direktion. Hackelöer-Köbbinghoff.
[50177] Aufgebot.
Der von uns unterm 24. August 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein zu der unterm 3. März 1894 von uns auf das Leben des Kaufmanns Herrn Moriy Dessauer in Frankfurt a. M., geboren am 17. März 1888 in Klein Steinach, ausgestellten Lebensversiherungspolice Nr. 120 932 über A 10 000,— ist dem Herrn Versicherten abhanden gekommen.
Geredcke.
er gegenwärtige Inhaber des Hinter- legungas\chetins wird aufgefordert, sichbinnen spätesteus 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Hinterlegungsschein für kraftlos erflärt und dem. Herrn Ver- sicherten ein neuer ausgestellt werden wird. Berlin, den 27. August 1914. Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche- rungs-Actien-Geselischaft. P. Thon, Generaldirektor.
[50027]
Der Versicherungs\{chein Nr. 557 859, nad welchem eine Versicherung auf das Leben des Ingenteurs Herrn Wilhelm Im- manuel Blankenhorn in Frankfurt a. M. genommen ist, soll abhanden gekommen sein. Wer ih im Besitze der Urkunde befindet oder Rechte an der Versicherung nachweisen kann, möge sich bis zum 2. November 1914 bei uns melden, widrigenfalls wir dem na unseren Büchern Berechtigten eine Grsazurkunde ausfertigen werden.
Gotha, den 28. August 1914.
Gothaer Lebensversiherungsbank a. G.
Dr. R. Mueller.
[50019] Aufgebot.
Der Kaufmann Paul Liebetanz in Breslau, Neue Taschenst:aße 4, hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen, am 30. September 1914 und 15. Oktober 1914 fällig werdenden Wechsel, d. d Breslau, den 16. Juli 1914 über 100 und 68,17 M, die von ihm auf den Schneidermeister W. Basinski in Onrowo, Pr. Posen, gezogen und von diesem an- genommen worden find, beantragt. Der Snhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1915, Mae 1LO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls diz Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Ostrowo, den 25. August 1914.
Königliches Amtsgericht.
[50023]
Die Firma H. L. Alberti in Goslar a. Harz hat das Aufgebot eines angebli verlorenen, von thr auf den Malermeister Heinrih Kleiner tn zogenen und von diesem angenommenen Wechsels an eigene Order do dato Goslar a. Harz, den 15. Juli 1902, über 60 4,
Quedlinburg ge- |{
e ———
. Bankausweise.
. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenshaften. . Niederlassung 2c. von Recbisarncilten. . Unfall- und Invaliditäts- 2c. Verjicerung-
1914,
. Verschiedene Bekannimachungen.
wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und den Wechsel vor- zulegen, widrigenfalls der Wechsel für fraftlos erklärt wird.
Quedlinburg, den 21. August 1914.
Königliches Amtsgericht.
[46398] Nufgebot.
Die Witwe Ida Wolter, geb. Rump, in Grünberg hat beantragt, den ver- \{chollenen Kaufmann Otto Rump, ge- boren am 22. Februar 1854 in Grünberg als Sohn des Shuhmachermeisters August Rump und seiner Ehefrau, Henriette geb. Ginella, zuleßt wohnhast in Grünberg, für tot zu erflären. Der bezeihnete Ver- \hollene wird aufgefordert. \ich spätestent in dem auf den 15, März 1915, Vormittags 1UL Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, an- beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärvng erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge- ciht Anzeige zu machen.
Grünberg i. Schles, den 12, August
1914. Königliches Amtsgericht.
[50176] Aufgebot.
Wie vorgestellt und glaubhaft gemacht ist der Gustav Wild, Sohn von Fakob Wild zu Fdar, seit etwa 10 Jahren, wo die leßte Nachribt von ihm einging, in Brasilien verschollen. Von seinem Pfleger ist nunmehr der Antrag gestellt, ihn für tot zu erklären. Der (Senannte wird auf- gefordert, ch spätestens in dem hiermit auf den 30. April 1915, Vormittags § Uhr, angeseyzten Aufgebotstermine bet dem unterzeihneten Amt®gerichte zu melden, sonst wird er für tot erklärt werden. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, sowte alle, welhe an dem Nachlasse desselben ein Erbrecht in Ansvruch nehmen, werden hiermit aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine bei dem unterzeihneten Ge- riht Anzeige bez. Anmeldung zu machen.
Obersiein, den 24. August 1914,
Großherzogliches Amtsgericht. Abt. I,
[50015] Aufgebot.
Der Amtsvorsleher Karl Nissen in Süderbrarup hat als Verwalter des Nach- lafses des am 2. Juni 1914 in Flensburg verstorbenen, in Steinfeld zulegt wohnhaft gewesenen Landmanns Claus Jürgen Hein- 1ich Klinker das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausshließung von Nach- iaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daher aufgefordert, ihre N gegen den Nachlaß des ver- torbenen Klinfer spätestens in dem auf den 5. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Dkte Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche fich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- reten, Vermächtaissen und Auflagen be- rücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als \sich nach Befriedigung der nit ausge|schlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.
Kappeln, den 25, August 1914.
Königliches Amtsgericht. Abt. 1.
[50025]
Fn der Natblaßsache des am 9. April 1911 zu Hamburg verstorbenen Hugo &Facob Wilken Dr. von Bargen hat das Amtsgericht Hamburg, Abtetlung 1 für Testaments- uno Nachlaßsachen, vom 26. August 1914 bes{lossen: Der Erb- hein vom 3. August 1911 wird für fraftlos erflärt. i
Der Gerichtsschreiber.
[50024]
Dur Aus\{hlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 21. August 1914 ift der an- geblih verloren geaangene, am 29. Juli 1913 fällig gewesene Wechsel, 4. d. Weißen- fels, den 11. Februar 1913, über 142,50 4, der von der Firma Fr. Kannewur? jun. ausgestellt und auf die Firma Paul Roth- mann tin Brakel bei Dortmund gezogen und von dieser angenommen war, für kraftlos erflä:t.
Dortmund, den 21. August 1914.
Königliches Amtsgericht.
50014)
Durch Aus\ch{lußurteil Königlichen Amts- erihts Elze (Hann ) vom 25. August 1914 st der Hypothekenbrief vom 28. Jult 1891
fällig gewesen am 15. Oktober 1902, beantrayt. Der Inhaber des Wechsels
über die im Grundbuche von Nordstemmen Band [11A Artikel 65 Abteilung 111
Nr. 5 für die Fiuma P. H. Brauns in Hannover eingetragene Darlehn8focderung von 1000 4 für fcaftlos eflärt. Elze, den 28. August 1914. Königliches Amtsgericht.
[50174] Oeffentliche Zustellung.
Frau Bertha Schmidt, geb. Siegmund, in Vieg a. d. Otbahn, Prozeßbevollmäch- tigter: Justizrat Drucker, C. 2, König straße 52, flagt gegen den Arbeiter unt Musiker Karl Wilhelm Theodor Schmidt, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Zionsfkirchstr. 39, unter der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin böslich ver- lassen habe, mit dem Antraa auf Cheschei- dung gem. § 1567 B. G.-B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Nechtsftreits vor die 22. Zivil- fammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., 11. Stock, Zimmer 2—4, auf den 17. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anroalt zu bestellen. Zuw Zwecke der öffentlihen Zustellung wirt dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 39. R. 365. 14,
Berlin, den 26. August 1914.
Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[50336] Oeffentliche Zuftellung.
Der Maschinenbauer Egon Krull in Berlin, Münchebergerstr. 18, Prozeßbevoll- mächtigter : Rechtsanwalt Dr. Erich Schle- singer, hier, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Krull, geb. Müller, früher in Magdeburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen EGhebruch8s, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu {heiden und die Be- flagte für {uldig an der Scheidung zu erflären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechts- itreits vor die 20. Zivilkammer des König- lihen Landgerih1s 1 in Berlin, Gruner- straße, T. Stodverk, Zimmer 27, auf den D. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 31. August 1914. Lehmann, Gerichtsschreiber des König-
lichen Landgerichts 1. Ziviifammer 20.
(50172] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Zander, geborene Boldt, in Wismar, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Straßer in Halle a. S,, klagt acgen ihren Gßemann, den Stetnseß- melster Willi Zauder, zuleßt in Hale a. S., jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Juli 1909 in Abwesenhett der Klägerin deren ganze Aussteuer verkauft und sie dann böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagien für den allein s{huldign Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Halle a. S., Poststraße 13, Zimmer 123, auf den 23. Dezember 1914, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, h durch einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.
Halle a. S., den 28. August 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[50170] :
osef Trütler hier, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirschhorn hier, klagt gegen seine Ehefrau, Anna Katharina geb. Stephan, früher zu ‘Mann- heim, mit dem Antrage auf Scheidung der am 11. Mai 1907 zu Mannheim ge- \{lossenen Ehe der Parteien aus Ver- \hulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Gr. Landgecichts zu Mannheim auf Freitag, den 13. November 1914, Vormittags D7 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Maunheim, den 18. August 1914.
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[50138] Oeffentliche Zustellung.
Der Tagelöhner Johann Vogel in Lechenih als Vormund der minderjährigen Hedwig Schmi daselbst, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nosenbaum in Bochum, klagt gegen den Meßgergesellen Milli Vock, früher in Bochum, jet un- bekannten Aufenthalts unter der Be- bauptung, daß der Beklagte der Mutter seines Mündels in der - gesehlichen Empfängniszeit beigewohnt hat, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten
zur Zahlung von der Geburt des Kindes bis zur Vollentung setnes 16. Lebens-
jahres als Unterhalt eine im voraus zu entrihtente Geldrente von vierteljährlih 60,— Æ, und war die 1üdckiländigen Bes trâge tofort, die Tes fällig rerdenden 1m 15. Mai, am 15. Aug., am 15. No- vember und 15, Februar jeden Jahres. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsflreits wird der Beklagte vor das Königliche Amt8gericht in Bochum auf den 20. No- vember 1914, Bormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Bochum, den 20. August 1914. Hackenberg, Gerichtsschreiter des Kgl. Amtsgerichts.
(50169] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Alfred Silbermann, hier, Wullenweberstraße 9, ProzeßbevolU- mächtigte: Justizrat Becker und Rechts- anwalt Dr. Wachsmann, hier, Grofe Franffurtersiraße 102, klagt gegen den Kaufmann Karl Wilhelm Sattler in Moskau, Kueneßky Most 13, unter ter Behauptung, daß die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin - Vêéitte daher bes gründet sei, daß Beklagter in Berlin Vermögent2wert? habe für die laut Rech- nungen vom 6. Oktober und 1. November 1913 gelieferten Waren, mit dem An- trage, den Beklagten koftenvflihtig zu verurteilen, an den Kläger 54,85 4 nebft 5 vom Hundert Zinsen seit Klagezustellung abzüglih der am 12. August 1914 ge- zahlten 14,31 4 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollfireckbar zu er- flären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgeriht Berlin-Mitte, Ab- teilung 58, in Berlin, Neue Friedrih- straße 13/14, IT. Stock, Zimmer 180 bis 181, auf den 7. November 1914, Vormittags 9} Uher, geladen.
Berlin den 26. August 1914.
Erfel, Gerichtsschreiber des Königlichen
Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 58.
[50334] Oeffeutliche Zustellung.
Der Kautmann Oskar Lehmann in Breslau, Scheitntigerstraße Nr. 12, Prozeß- bevollmächtigter: Justizrat Fischer in Breslau, klagt grgen den früheren Ober- leutnant Hans Ülrich Kroker, früher in Breslau, zulezt- ina. London, jeßt unhe- fannten Aufenthalts, unter dec Behauvtung, daß der Beklagte ihm aus einem Miets- vertrage 161 4 95 4 s{ulde, mit tem Antrage auf kostenpflihtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlurg von 161 # 9% S4 nebst vier Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage- zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtegericht in Breslau auf den 3. November 1914, Vor- mittags D Uúr, geladen.
Breslau. den 28. August 1914.
Der Gerichts\chreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[49313] Oeffentliche Zustellung. Die Akutengesellshaft in Firma Hof- brauhaus, Aktienbierbrauerei und Malz- fabrik zu Dresden, Prozeßbevolimäch- tige: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Fulius Bondi und Dr. Thenius in Dresden, klagt gegen den Schankwirt und Bierbändler Gerhard Simny, früber zu Dresden, Alaunfstraße 104, jegt unbe- fannten Aufenthalts, auf Grund der Be- hauptung, daß sie dem Beklagten auf setne Bestellung hin in der Zeit vom 23. Mat bis 10. August 1913 Bier geliefert habe und er ibr dafür noch 1312 # 90 S \{hulde sowie daß sie gezwungen gewesen sei, bei dem Kg!. Amtsgerichte Dresden einen Arrestbefehl gegen den Beklagten zu erwirken, dessen Kosten diesen infolge feines Zahlungsverzuas treffen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an fie 1312 Æ 90 A samt 5 9/9 Zinsen feit tem 10. August 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der- jenigen des vorausgegangenen Arreft- verfahrens C Ar 222/14 zu tragen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 24. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, fich durch einen bet diesem Gerichte zugelafsenen Rechtsanwaii- als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Gericht3schretber des Königlichen Land- gerihts Dreêden, am 25. August 1914.
[50167] Oeffentliche Zustellung.
Der Ingenieur Richard Bremer in Magdeburg, Hopfengarten, Cäcilienstraße, Prozeßbevolmächtigte: Rechtsanwälte Sustizrat Dr. Stern, Justizrat Wollmann und Lesser in Magdeburg, klagt geaen ten Kaufmann Karl Hein, Tüßer in Magde- burg, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus dem Schuldscheine vom 11. Juni 1913 ein bares Darlehen von
250 Æ, fällig gewesen am 1. Juli 1914,