1914 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Unfer zier der Reserve Walter Veit aus Heilbronn \{chwer ver- wundet. Unteroffler der Reserve Friedrih Titus aus Heilbronn [eit veroundit. Unteroffizier dec Reserve Emil Gnieser aus Heilbronn \{chwer verwundet. Gefreiter Philipp Kraft aus Widdern, O-A. Neckfarsu!m \{chwer verwundet. Füsilier C{rl Mayer 1. aus Nordhausen, O.-A. Brackenheim _[cicht verwundet, linker Arin. Füsilier Louis Lauth aus Sw. Hall _ rc@ter Fuß. Í Hornist Gcfreiter Philipp Stein aus Ilvesheim, Bez.-A. Mann- beim, Baden leiht verwoundet. : Füsilier Maithias gen. Matthäus Bodenmüller aus Kirchheim, O... A. Nexrcsheim leiht verwundet.

Füsilier Karl Böhringer 11. aus Brettachß, O.-A. Neckarsulm leit verwundet, linkes Bein. : Füsilier Carl Kunzmann au3 Eibensbah, O.-A. Brackenheim

leit verwundet. Füsilier Wilhelm Meyle aus Tamm O.- A. Ludwigsburg leicht verwundet. Füsilier Heinrih Söhnle aus Murrhardt, O.-A. Backnang leiht verwundet. Reservist Heinri Ungerer aus Dehringen leiht verwundet. €j

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Deutsche Verlustlisten.

Reservist Car: Braun I. aus Flein, O.-A, Heilbronn a. N. leiht verwundet.

Gefreiter der Reserve Wilhelm Scholl aus Gemmrigheim, O.-A. Besigheim leiht verwundet.

Reservist Carl Kuder aus Flein, O.-A. Heilbronn leiht ver- wundet.

Reservist August Schüy aus Ellbofen, O.-A. Wetnsberg leiht verroundet. \

Reservist Georg Gemmi aus Hopfah, O.-A. Hall leiht ver- wuntet, Rücken.

Reservist Felir Wör ner aus Talheim, O.- A. Heilbronn leiht verwindet. Reservist Arthur Carstens aus Basel leicht verwundet. Reservist Carl Weng aus Näbermemmingen, B.-A. Nördlingen leiht verwundet, linker Arm. Reservist Albert Kuttruff aus Bretta, O.-A. Necktarsulm \{wer verwundet, Brust und Arm. Reservist Gottlieb Reber aus Sittenhardt, O.-A. Hall leich! verwundet, rechter Arm.

Viz feldwebel der Reserve Otto Krauß aus Heilbronn \{chwer verwundet.

Reservist Gottlieb Haag I. aus Kleinbottwar, O.-A. Marbach \{wer verwundet, Bein.

Reservist Heinrih Ernst 1. aus Bittelbronn, O.-A. Nelkarsulm l-it verwundet, linkes Bein.

Reservist Adolj Heinrich aus Heilbronn leiht verwundet.

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Ti Æ Julius Lauterwasser aus Rielingshausen, O.-A Marba E S verwor. ndet, linker Fuß, rechter Arm. Ÿ Reservist Albert Schäfer aus Unterheinriet, O. A. Weinsberg leit verwundet. i

Reservist Gustav Mösßner aus Bökingen, O.-A. Heilbronn {wer verwundet, Kopf.

Füsilier Friedrih Karle aus Renzen, Gde. Hardberg, O-A. ODéhringen leicht verwundet, rechter Arm.

Füsilier Albert Messerschmid aus Oberrot, O. - A. Gaildorf gefallen. z

Füsilier ra Fischer 11. aus Kirchheim, O. - A. Besighétm vecmißt.

Reservist Friedrih Biß aus Bietigheim, O.-A. Besigheim vermißt,

Reservist Michael Loser aus Gs.tingen, O.-A. Ulm vermißt.

Maschinengewehrkompagnie. :

Unteroffizier Karl Kicherer aus Berlichingen, O.-A. Künzels«u gefallen.

Schüge Karl Mayer aus Erbach, Kreis Heppenheim (Hessen) =—=

gefallen.

Schüße Friedrih Eppler aus Obereisesheim, O.-A. Heilbronn

\{wer verwundet, Kopf und rechtes Bein. Santitätsunteroffiziter Eugen Assenb eimer aus Oberheinriet, D.-A, Weinberg leid verwundet, Bein.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei 1nd Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutscher Reichsanzeiger

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlißh 5 6 40 A j Alle Postaustaiten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

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auz die Expedition S. 48, Wilhelmftraße Nr. 22.

Einzelne Uummern kosten 25 .

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Inhalt des amtlichen Teiles: Bekanntmachnng, betreffend Gegenstände, die bei unseren fämpfenden Truppen befonders und dringend erwünscht sind. Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich,

e Ba O betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh.

Bekanntmachung, betreffend die Untervershlußnahme der im Jahre 1913 eingelösten Reichs\huldurkunden.

Betannimachung, betreffend die Vernichtung eingelöster Reichs- \{huldurkunden.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 75 des Neichs-

gesezblatts. Erste Beilage:

Uebersichten der Ergebnisse des Betriebs der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat August 1914 und in der Zeit vom 1. September 1913 bis 31. August 1914 sowie der Nübenverarbeitung und des Jnlandsverkehrs mit Zucker im August 1914.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charafkterverleißungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Verfügung, betreffend die militärische Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes.

Urkunde über die Errihtung einer vierten Pfarrstelle in der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Friedenau.

Erste Beilage:

Erlaß, betreffend die Genehmigung der Saßung des Verbandes „öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland.

Bekanntmachung.

Augenblicklich sind bei unseren kämpfenden Truppen folgende Gegenstände besonders und dringend er- wün scht:

Wollene Strümpfe, wollene Hemden, wollene Unterjaken, wollene Unterbeinkleider, wollene Leibbinden, Leinwand (zur Fußbekleidung), Hosenträger, Taschentücher.

Ferner: Zigarren, Zigaretten, Tabak (Pfeifen), guter Not- wein, Konserven, Schokolade, Kakao, Tee, Kaffee, Bonbons, Bouillonfapseln, Suppenwürfel, Gemüsekonserven, Dauerwurst, geräucherte Fleishwaren, Trockenmilch, kondensierte Milch, Lebtuchen.

Jch bitte um schnelle und reichliche Gaben an die bekannt- gegebenen Sammelstellen des Noten Kreuzes und der Ritter orden. Von diesen werden fic unverzüglich an die Abnahme- siellen ‘bei den stellvertretenden Generalkommandos, von dort aus den Truppen zugeführt wet 98.

Berlin, den 12. September 1914.

Stelloertretender Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege. Fürst von Haßtzfeldt, Herzog zu Trachenberg.

Seine Majestät der König hahen Allergnädigst geruht:

dem Landrat von Scheliha in Schlawe, dem Ritter- gutsbesißer Nodat in Volißig, Kreis Meseriß, dem bisherigen Handelsrichter, Kaufmann Mahler in Altona-Ottensen und dem Steuersekretär, Rechnungsrat Schmidt in Crefeld den Roten Adlerorden vierter Klasse, :

dem Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklichen Geheimen Rat Dr.-Jng. Wichert den Königlichen Kronenorden erster Klasse, |

dem Fregattenfapitän a. D. Schultze, bisher zugeteilt dem Admiralstabe der Marine, und dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Trappe in Halle a. S. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, i

dem Architekten Westphal in Lüneburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, a :

dem Hauptlehrer Bögemann in Sögel, Kreis Hümmling, dem Lehrer Himmel in Bad Salzbrunn, Kreis Waldenburg, und dem Lehrer a. D. Bahr in Fürstenwalde, Kreis Lebus, den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, ;

dem Nentner Busse in Lüneburg und dem Hege- meister a. D. Frühauf in Schleusingen das Verdienstkreuz in Gold, ;

dem Kirchenältesten, Landwirt Franke in Solben, Kreis Meseriß, und dem Weinbergsoberverwalter a. D. Kremer in Nüdesheim, Rheingaukreis, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Dachdeckermeister Haa se, dem Webermeister Stüwe, beide in Lüneburg, und dem Holzhauermeister Siegel in St. Andreasberg, Kreis Zellerfeld, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, L : :

dem Kirchenkassenrendanten, Landwirt Heinze in Polißig, Kreis Meseriß, dem Werkmeister Flügge in Altenhagen [, Kreis Springe, und dem T ie D. Maaß in Osterburg das Allgemeine Ehrenzeichen fowie

Berlin, Montag, den

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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- |

§9 „4, einer 3gespaltenen Einheitszeile 50 „Z. Auzeigen nimmt au:

die fiöniglihe Expedition des Reihs- und Atantsanzeigers

Berlin SW. 43, Wilhelznftraße Ne. 2D.

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1914.

14. September, Abends

dem Former Schubert in Kelkheim, Obertaunuskreis, dem Sattlergehilfen Weeser in Ehrenbreitstein, dem Geschirr-

führer Wagner, dem landwirtschaftlihen Arbeiter Herold, |

beide in Helfta, Mansfelder Seekreis, den Waldarbeitern Bader in Dümde, Kauert in Märtensmühle und Michaelis in Scharfenbrück, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bélännuntmahung, betreffend Verbot des vorzeitigen Shlachtens von Vieh.

Vom 11. September 1914.

__ Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1.

_S@lacßtungen von Kälbe1n, tie weniger als 75 kg Lebend- gewicht hahen, und von weiblihen, noch nickt sicben Fahre alten Rindern (Färsen, Stärken, Kalbinnen und dergleichen und Kühen) find für die Dauer ven drei Monaten feit dem Inkrafttreten diejer Verordnung verboten. Ausgenowmmen von dem Verboi ist Weide- mastivieh aus Eebieten, die von den für diese zuslär. digen Landes- zentralbehörden bestimmt find.

8 2.

Ausnahmen von dem Verbote 1) können in Eitinzelfällen bei Borliegen eines U gene dur die Lande3zentralbehörven besiiräten Behörden zu

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Das Vezbot 1) findet kêine Anwendung auf S#lachtungen,

die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erfrankung berenden werde oder weil es infolge eines Unglüdsfalls sofort getötet werden muß. Sole Schlachtungen sind jedoch der nach § 2 zu- ständigen Behörde spätestens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung anzuzeigen. :

84, Weitergehende landetrechtliGze Vorschristen werden durch diese Verordnung ntcht berührt. j Dte Landeszentralbehörden werden ermächtigt, au für die Schlachtung von Schweinen Beschränkungen anzuordnen. S 5, Die Lande9zentralbebörden erlassen die Beslimmungen zur Aus- führung diefer Verordnung. ¿g L Je Wer diese Verordnung oder die auf Grund des § 4 Abs. 2, § 5 ergangenen Vorschriften der Landeszentralbehörde übeitritt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit Haft bestraft. A E Diese Verordnung tritt nah Ablauf einer Woche seit dem Tage der Verkündung tn Kraft. : Die Verordnung findet auf das aus dem Auslände eingeführte Schlachtvieh keine Anwendung.

Berlin, den 11. September 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Bekanntmachung.

Die im Rechnungsjahre 1913 eingelösten

16 799 Neichs\huldurkunden (Schuldverschreibungen und Schaßanweisungen) über 894 718 000 und 218 Schuldverschreibungen der Schußz- atbielsMuld Wet S 25 000 M

sind heute nah Vorschrift der §8 9 und 12 der Reichsschulden- ordnung und des § 16 des preußischen Geseßes vom 24. Fe- bruar 1850 fowie des Artitels T § 4d des Geseßes vom 18, Mai 1908 Reichsgeseßblatt Seite 207 —, betreffend Aenderung des Geseßes über die Einnahmen und Ausgaben der Schußgebiete vom 830. März 1892 Reichsgeseßblatt Seite 369 von der Neichsshuldenkommission und uns unter gemeinschaftlihen Vershluß genommen worden.

Verzeichnisse der eingelösten Schuldurbundeh, geordnet nach Schuldgattungen, Litern, Nummern und Geldbeträgen, liegen in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober d. J. werktäglih von 9 bis 1 Uhr bei der Preußischen Kontrolle der Staatspapiere, Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, Erdgeschoß lints, am Schalter 1, zu jedermanns Einsicht aus.

Berlin, den 10. September 1914.

Neichs\chuldenverwaltung. von Bischoffshausen.

Bekanntmachuna.

Nachdem über die Rechnungen der Königlich preußischen Staats\chuldentilgungskasse für das Rechnungsjahr 1911 vom Bundesrate und vom Reichstag Entlastung erteilt worden ist, sind die nah diesen Rechnungen mgs und nah unserer Be- kanntmachung vom 12. September 1912 in Verwahrung ge- nommenen Reichs\chulourkunden über 611256 000 # heute in Gemäßheit der §8 9, 12 und fff. der Reichsschulden- ordnung und des § 17 des preußischen Geseßes vom 24. Fe-

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wirtscaftlichen Bedürfnifses von den

bruar 1850 im Beisein von Mitgliedern der Reichsschulden-

tomimission und unserer Verwaltung durh Feuer vernichtet worden. Berlin, den 10. September 1914.

Reichs\schuldenverwaltung. von Bischoffs hausen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 des „RNeichsgesezblatts“ enthält unter Nr. 4493 eine Bekanntmachung, betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh, vom 11. September 1914. Berlin W. 9, den 12. September 1914. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen,

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Schultehnischen Mitarbeiters beim Königlichen Provinzialschulkollegium in Königsberg i. Pr. Professors Walter Gla ge zum Direktor der städtischen Cecilien= schule in Bielefeld bestätigt worden.

Auf Grund AllerhödsiznErmädtiqu

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für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Minisierium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Königlichen Provinzialschulkollegium übersende ih in der Anlage den Abdruck einer von mir in Gemeinschaft mit dem Herrn Kriegsminister und dem Herrn Minister des Innern erlassenen Verfügung vom 16. August d. J. B. 1426 —, betreffend die militärishe Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes, zur Kenntnisnahme und Nachachtung.

Bei der hohen Begeisterung, mit welcher die bereits militärtauglihen Schüler der oberen Klassen der höheren Lehranstalten und Lehrerbildungsanstalten auf den ersten Ruf des Vaterlandes hin zu den Waffen geeilt sind, läßt fih erwarten, daß- auh diejenigen Schüler vom 16. Lebensjahre an, die no niht in den Heeres- dienst eintreten durften, sich freudig und eifrig an den von den Jugendpflegevereinen veranstalteten Uebungen beteiligen werden, um fich, ane der Kriegszustand dauert und soweit es die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen die Schule gestattet, schon jeyt für den späteren Dienst im Heere oder in der Marine vorzubereiten.

Die Schule wird ihrerseits gern bereit sein, durch billige Nücksihhtnahme bei Bemessung der höuslihen Arbeiten der heranwachsenden Jugend die Teilnahme an den Uebungen an einigen Nachmittagen der Woche zu ermöglihen. Eine solche Teilnahme wird umsoweniger störend u den Unterricht ein- wirken, als während des mobilen Zunandes für die an den militärischen Uebungen beteiligten Schüler sportlihe Ver- anstaltungen (Nudern, Wandern usw.) zurücktreten werden.

Auch hoffe ih, daß diejenigen Mitglieder der Lehrer- kollegien, die nicht zu den Fahnen einberufen, aber doch körper- lih rüstig sind, durch rege Beteiligung an derx Leitung der militärishen Uebungen sih gerne in den Dienst der so be- deutungsvollen vaterländischen Aufgabe stellen werden.

, Die in Anlage 2 beigefügten vom Kriegsministerium auf- gestellten Nichtlinien für die militärishe Vorbildung der Jugend während des Kriegszustandes können auch im lehrplanmäßigen Turnunterricht, soweit es die örtlichen Verhältnisse gestatten, für die Vorbildung zum Heeresdienst in weitem Umfange nußzbar gemacht werden.

Berlin, den 1. September 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

An die Königlichen Provinzialshulkollegien. Anlage 1. Erlaß

betreffend die militärische Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes.

Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten Anforde- rungen an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit jedes einzelnen stelt. Auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahre ab soll nôtigenfalls zu militärtshem Hiifs- und Arbeitödienft nah Maßgabe threr körperlihen Kräfte herangezogen werben.

Hierzu und für ihren Maid Dienst im Heere und der Marine bedarf fie einer besonderen militärishen Vorbereitung.

Zu diesem Zwecke werden am besten in den größeren Orten oder -

für mehrere kleine gemeinsam die jungen Leute aller Jugendpflege-

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