1914 / 216 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Wie bés Verlluer Handelskammer: mitgeteilt ifi, hat die König-

lie Eisenbahndirektion Danzig den V

bau-, Bau- f ReeA

erkauf von alten Ober- und Werkstattsmatêërtalien auëgeshrieben. An- 8. Oktober: 1914. Angebotsbogen und Lieferungs-

édingungen fönnen von der genannten Verwaltung: gegen Einsendung

vön 50 S #tùñ

bâr bezogen oder im Verkehrsbureau der Berliner

Handelskammer, Univerfitätsftraße 3b, eingesehen werden.

Wetterdertckt vom 13.September 1914, Vorm. 9 Uhr.

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Name der Beobactungs- fiation *

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der leyten 24 Stunden

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=259/ Wind- D) x| stärke

| Nachts Niederschl. Gewitter

| 744 6 [WNW 2|Regen

743,8 [WSW U bedeckt

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745,8 |SO A4Awolkig meist bewölkt

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Nachm. Niederschl.

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748,5 |[SSW 1 |wolkent.| 12| :

747,8 |[SW Regen Nachts Niederschl.

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750,5 |INW d5\wolkig vorwiegend heiter

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742,9 |NNW 2 Kegen —1Nachts Nieder\chl.

Berlin Dresden

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744,4 |SO 3hbededckt 744,0 |SO__ [Regen

Breslau

748,5 [WNW 4 dedeckt Nachts Niederl.

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—2\Vorm. Nieders. 761,4 ¡W 8hbedeckt | 1419/3 | Schauer _ 747,3 |NW_8\wolkig (1913| Schauer 750 1 |NW_ 7|wolkig | 15/29 —_ Sghauer 748,5 |[SW 7 'bedeckt | 12/17 |—4Nachts Nieders! 522,4 VBNW 8 /Schnee | —1| |— 1\onhalt. Nieverschi. ¡44,3 |W 1|vededckt | 10/5 | 0 | Schauer

744,7 |[SSO L1bedeckt | 10 7 | 1 Schauer

106 —5 Sdauer 13/13 |—1anhalt. Nieder\hl. 741,7 [WNW 7 bedeckt | 11/19 | 2 anhalt. Niederschl. 7404 D 3 Regen | 10 13/—b\Nahts Niedersd!. 747.4 \SSO 2Regen E 8) 1 |—5 Nachm. Niederschl.

7482 SW 2|wolkenl.

746.0 ([SO 3 lbedeckt | 749,0 |SSW 3 wolkig

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Wetterberi®t vom 14, September 1914, Vorm. 91 Ühr.

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richtung, verlau Seits l Wind- der leyten #5 ë

É stärke 24 Stunden 794,1 |EW Abededt | 13) Nahm.Niedersch] 753 2 (WSW 2wolkig | 14/9 | 0 | Schauer

Hamburg _| 756,1 [WSW3 bedeckt | 0 \nhalt. Niedet\l.

Swinemünde | 755,6 |WNW 3 beiter anhalt. Niederschl.

Neufahrwafser| 753,2 |WNW 3|bedecki

Memel 752,2 |SO 1 bedeckt

Aachen 759,2 |(SW_ 4\bedeckt

Hannover 757,8 |SW__5\halbbed.

Berlin 758,0 [NW bhheiter (0

Dresden 759,7 [W _ 4hhalbbed.|\ 1

Breslau 756,9 \WNW 6 bebet

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Frankfurt, M.

Karlsruhe, B.

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Stockholm Hernösand 750,6 |W . [heiter | 10/14 752,0 |S bedeckt | 11

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743,7 | lbededt | 11| 3 |—0

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Stockholm Hernösand Haparanda Wisby Karlstad

746,8 |[SW 2|Regen | 12| 3 |—0 745,6 [Windst. [bedeckt | 14/100 754,0 D 4\bedeckt | 10/1 |—1 746,3 |Windst. [Regen | 13, 2 |—-1 745,8 |[SW _ 2halbbed.| 11/0 |—1

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Prag 760,6 [W ‘beiter 1| Sauer Rom 757,7 [NO 1 [wolkenl.|

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Wien 759 5 [W _4heiter Vorm. Nieders{1.

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*) Aender des Barometers (Barometertendenz) von 6 bis 8 Uhr Morgens nat Ee ‘Sfala: 0=0,0 bis 9,4 mm; 1=-0,5 bis 1,4 wm; 2=15 bit 2Z4 mm, = 2,6 bis B4

mw; 4 = 85. bis 44 mm; 6 = 4,6 his 56,4 mm; 6 =- 5,5 bit

§,4 mm; 7 = 65 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 84 mm 9 =- nit beobachtet. Bei negativen Werten ber Barometertendena (Minuszeichen) gilt dieselbe Chifsreskala Ein Howhdruckgebiet über 765 mm über der Bitcayasee ent- sendet einen Ausläufer nah Sottland; sonst ist der Luftdruck niedrig; ein In östlicher Richtung fortschreitendes Minimum von 740 mm liegt über Mitteldeutshland, ein solches von 742 mm über der Nordsee,

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Deutsch fühler, im Süden etwas wärmer; tim D) ordroestlihe, sonst s{chwade Winde; fast übera

das Wetter vorwiegend trübe, im Norden Südwesten wehen \ürmtsche U baben Regenfälle,

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n / strichweise au) Gewitter stattgefunden. Deutsche Seewarte,

A l lll: 2 Belgrad Serb. |_- t I NReykjavik (Len) O _ Budapest |_ 797,6 |/NW A4bedeckt | 1312| L

@oruña S - m *) Aenderung ves Barometers (Barometertenbenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Skala: 9 = 09,0 bis 04 mm; 1 = 0,5 bis 14 mm; 2 = 1,5 bis 2,4 mm;

B = 25 bis 34 mm; 4 = 86 bis 44 mm ; B ==4,5 bis 64 mm; 6 = 6,5 bis 64 mm: 7 = 6/5 bis 7,4 mm; 8 == 75 bis 84 mm; 9 == nicht beobahtet, Bei negativen Werten ver Barometertendenz (Minus3zeihen) gilt bieselbe Chifsreskala.

_Ein Tiefdruckgebtet unter 740 mm liegt über dem Nordmeer, mit einem abziehenden Ausläufer von Südshweden bis Nordösterreih und einem heranziebenden Ausläufer über Großbritannien. Ein Hoch- drudgebiet über 766 mm über Spanten entfendet einen offwärts sreitenden Hochdruckeil nah Deuishland, In Deutschland ist das

Wetter veränderlich und z¡iemlich fühl bei \chwahen bis frischen

westlihen Winden; fast überall haben Regenfälle stattgefunden, die „S

Mitteldeutschland teilweise ergiebig waren. Deutsche Seewarte.

Dratenaufstieg vom 6 September 1914, 27—3 Uhr Nachmittags.

Station Seehöhe 122m | 500m [1000 m | 1500 m | 2000 m | 2700 m Temperatur (O :

19,0 13,3 9,1 4,4 2,1 0,4

Mel. Fchtak. (0/6 43 44 42 39 28 27

Wind-Richtung - | Wind- | Wind- | Wind, | WNW| NW | NNW Geschw. mps-| ftille | stille | stille 2 2 4

Himmel fast wolkenlos.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs:

maßregeln.

Schweden.

Nach etne&Bekanntmachung des Köntglih Shwedishen Kommerz- Os vom 4. d. M. ist Piräus als pestverseuht erklärt woorden.

Nach derselben Bekanntmahung sind zurzeit folgende Länder und Landesteile als pestverseucht anzusehen, nämlih: die Gouvernements Astrachan und Uralsk sowie der Donbezirk in Nuß- land; die Însel Chios; Aegypten ; Dakar im Senegal; Neu Orleans in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; Havanna; der Staat Rio Grande do Sal in Brosillen; Peru; Ecuador; die Häfen in Chile; die Provinzen Hedshas und Yemen in Arabten; Afghanistan ; die Häfen am Persishen Meerbusen und Schat-el-Arab; Britisch Ostindien (das Festland mit Birma und Straits Settlements); Niederländisch Oskindien; Manila am Luzon; die Insel Formosa; Hanot tin Tonkin; Hongkong; Amoy und Canton in China; Tokio und Yokohama in Japan.

Handel und Gewerbe. Zeichnet die Kriegsanleihen!

Wir stehen allein gegen eine Welt in Waffen. Vom neutralen Ausland is nennenswerte finan- zielle Hilfe unicht zu erwarten, auch für die Geld- beschaffung sind wir auf die cigene Kraft angewiesen. Diese Kraft if vorhanden und wird sich betätigen, wie draußen vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Vaterlandes jeßt, wo es gilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um feine Existenz und seine. Weltgeltung bedarf.

Die Siege, die unser herrliches Heer schon jeßt in West und Oft errungen, berechtigen zu der Hoffnung, daß auch diesmal wie eins nach 1870/71 die Kosten und Lasten des Krieges schließlich auf diejenigen fallen R die des Deutschen Reiches Frieden gestört

aben.

Vorerst aber müssen wir uns selbst helfen.

Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen finanziellen Schwäche sein Heil. Der Erfolg der Anleihe muss diese Hoffnung zerstören.

Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß; Jhr vom gleichen Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut versprißzen! Deutsche Sparer! Zeigt, daß Jhr nicht uur für Euch, sondern auch für das Vater- land gespart habt! Deutsche Korporationen, Anstalten, Sparkassen, Juftitute, Gesellschaften, die Jhr unter dem mächtigen Schuße des Reichs erblüht und gewachsen seid! Erstattet dem Reiche Euern Dank in dieser schicck- salsschweren Stunde! Deutsche Banken und Vankiers! Zeigt, was Eure glänzende Organisation, Ener Einfluß auf die Kundschaft zu leisten vermag!

Nicht einmal ein Opfer ist es, was von Euch ver- langt wird! Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert- papiere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter Verzinsung!

Sage Keiner, daß ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskafsen ift im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein- buße bei der Flüssigmahung muß heute jeder vater- ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf fich nehmen. Die deutschen Sparkaffen werden den Einlegern gegen- über, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Einhaltung der Kündigungsfristen verzichten.

Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt- machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige- teil dieses Blattes am 10. d. M. veröffentlicht worden ist.

Aufgelegt werden, wie wir dieser Bekanntmachung entnehmen, 5 proz. Deutsche Reichsschazanweisungen im Gefamtbetrage von einer Milliarde zu 97,50 Proz. sowie eine 5 proz. Deutsche Reichsanleihe zu 97,30 Proz. für Stücke, die mit Sperre bis zum 15. April 1915 ins Reichsshuldbuh einzutragen sind, und zu 97,50 Proz. für alle übrigen Stücke. Die 5proz. Reichsanleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar ; die Tilgung der deutshen Schazanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. ‘April 1919, 1. Oftober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918, statt; die Rückahlung ge- schieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schaßanweisung an- gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zeichnungen für beide Anleihearten werden bis 19. d. M., Mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Die Zeichner können die ihnen zu- getzilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen ; sie sind jedoch verpflichtet, 40 Proz. des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. J., 30 Proz. am 26. Oktober d. J., 30 Proz. am 25. November d. J. zu bezahlen. Beträge bis 1000 4 einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt zu berichtigen.

(Aus den im Reichsamt des Jnunern zusammen» gestellten „Nachrichten für andel, Judustrisa und Landwirtschaft“)

Desterreich-Ungarn.

Ausfuhrverbote (Ausnahmebewtlligungen). Nah dem leyten Absay des § 1 der öôsterreihishen Verordnung vom 1. August 1914 ist das ôsterreichishe Finanzministerium ermächtigt, in besonderen Fällen Autnahmen von den bestehenden Ausfuhryerboten zu bes willigen. Anträge auf Bewilligung der Ausfuhr von Waren, insbesondere der Ausfuhr yon Mineralöl sind daher an die genanute ôsterreihishe Behörde zu richten.

Mineralsle unterltegen nur insofern dem Ausfuhryerbot, als sie etne Dichte yon 880 Grad haben; dagegen ist die Ausfuhr von Mineral- öólen, die diese Dichte nicht erreichen, ohne weiteres gestattet.

Türkei. Verlängerung des Moratoriums. Das türkische Amts- blatt veröffentliht ein Geseß, dburch das das abgelaufene Vèoratorium um einen Monat verlängert wixo, mlt dec Bestimmung, daß die

Schuldner von allen Verbindlichkeiten 5 9% und auf die Hausmieten 25 9% Prozent zu zahlen haben. (Deutscher Reichsanzeiger.)

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Handel und Gewerbe.

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.) Großbritannien.

Maßnahmen für Handel und Schiffahrt während der Dauer des Kriegszustandes. Eine Königliche Verordnun vom 5. August 1914 bestimmt folgendes: Mit Rücksicht n den zwishen Uns und dem Deutschen Kaiser bestehenden Kriegs- zustand und da es für jede Person, die in Unseren Ländern wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder fich in ihnen aufhält, gesezwidrig ist, mit einer Person, die im Deutschen Reiche wohnt, ein Gesäft oder ein Gewerbe betreibt oder sih darin aufhält, ohne Unsere Erlaubnis Handels8geshäfte zu machen oder Handelsverkehr zu unterhalten, und da es deshalb ratsam und not- wendig ift, e MieEen, die in Unseren Ländern wohnen, ein Ge- schäft oder ein Gewerbe betreiben oder sich in ihnen aufhalten, an ihre Pflichten und Obliegenheiten gegen Uns, Unsere Krone und Re- gierung zu erinnern, so haben Wir auf Anraten Unseres Geheimen Staatsrats es für angezeigt erachtet, diese Königlicze Verordnung zu erlafsen, und Wir warnen btierdurch alle Personen, die in Unseren Ländern wohnen, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreiben oder fi in ihnen aufhalten, dem genannten Reihe Güter, Waren oder Kauf- mannsgut zu liefern oder aus ibm zu beziehen; oder einer Person zu liefern oder von einer Person zu beziehen, die dort wohnt, ein Geschäft oder Gewerbe betreibt oder sih aufhält; oder Güter, Waren oder Kaufmannsgut für das genannte Reih oder im Wege des Ver- sands nach oder aus dem genannten Reiche oder an eine Person oder von seiten einer Person, die darin wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sih aufhält, einer Person zu liefern oder von einer Person zu beziehen; oder mit Gütern, Waren oder Kaufmanns- gut, die für das genaante Reich bestimmt sind oder aus ihm kommen, oder für eine pn bestimmt sind oder von etner Person kommen, die darin wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder si aufhält, zu handeln oder sie zu führen, einem britishen Schiffe die Erlaubnis zu erteilen, nach einem Hafen oder Platze des genannten Neichs zu fahren, dort anzulaufen oder mit ihm in Verbindung zu treten; zugunsten einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, eine neue Seeversicherungspolice, Lebensversicherung9pollce, Feuer- versiherungspoltce oder andere Versicherungspolice auszustellen oder mit etner solhen Person einen neuen Seeversicherungs vertrag, Lebensversihecungsvertrag, Feuerversiherungsvertrag oder anderen NVersicherungsvertrag abzuschließen, oder auf Grund einer bestehenden NVersicherungspolice oder eines bestehenden Versicherungsvertrags an eine folze Person oder zugunsten einer folchen Perfon tn Ansehung eines Verlustes oder Schadens, der durch die Kriegstätigkeit der Streitkräfte Seiner Majestät oder derjenigen eines Verbündeten Seiner Majestät verursacht ist, Zahlung zu leisten; mit oder zum Nutzen einer Person, die in dem genannten Reihe wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, einen kommerziellen, finanziellen oder anderen Vertrag abzuschließen oder dergleihen Verpflichtungen einzugehen. Und weiter tun tr hierdurch allen Personen zu wissen, daß jeder, der in Zuwtder- handlung gegen das Geseg eine der vorbezeihneten Handlungen begeht, unterstüßt oder fördert, den geseßlich vorgesehenen Strafen unterliegt. Und Wir erklären hierdurch, daß Geschäfte mit oder zum Nuten etner Person, die tn dem genannten Rethe wohnt, etn Geschäft oder etn Gewerbe betreibt oder ih darin aufhält, sofern sie nicht verräterisch und für jeßt von Uns kraft dieser Verordnung oder anderswie ausdrücklich verboten find und die, wenn der vorerwähnte Kriegszustand nicht bestände, geseßlich sein würden, erlaubt sind. Und Wir - erklären hierdurch, daß der Ausdruck „Person“ in dieser Verordnung jede Gefellsha\t von Personen mit Korporationsrechten oder ohne Koryorattonsrechte etnshließen soll, und daß, wenn etne S Geschäftshäuser oder Zwetggeschäfte sowohl in einem anderen

ande als auch in Unseren Ländern oder in dem genannten Reiche (wie der Fall sein mag) hat oder an ihnen beteiligt ist, diese Ver- ordnung auf den Handels- oder Geshäftsverkehr, der von einer folchen Person ledtalih von diesen Geschäftshäusern oder Zweiggeschäften aus oder dur sie in solhem anderen Lande unterhalten wird, keine An- wendung finden soll.

Niederlande.

Ermächtigung des Kriegsministers zur Gestattung von Ausnahmen von dem Ausfuhrverbote für Krtegs- bedürfnisse. Dur Königliche Verordnung vom 28. August 1914 (Staatsblad Nr. 432) i der Kriegsminister ermächtigt worden, in besonderen Fällen von dem Ausfuhrverbote für Kriegsbedürfnisse Auñs- nahmen zu gestatten. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General- konfulats in Amsterdam.)

E Zweite Beilage , _zum Deulshen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 14. September

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GSeelE Nicht gestellt .

Gestellt . . Nicht gestellt .

Handelskammer zu

stückgutsendungen nur anzune 3000 kg aufgeliefert werden. Frachtermäßigung für Stückgut bei der Ausfuhr Eee der deutschen Industrie und tes deulshen Handels, geawurgen,

and und

aller

leere Bierfässer Kohlenf äurefla\schen,

L

Infolge der großer Teil der deutschen die überwiegend für die die deutshe Ausfuhr aufrecht erhalten Verkehr3wege ä

Norwegen.

Ausfuhrverbot. Dur Königliche Verordnung vom 18. August 1914 ist bis auf weiteres verboten die Ausfu Gold und Silber, verarbeitet oder unverarbettet, gemünzt oder niht gemünzt, Nahrung8mittel, lebenden Pferden, N Schafen, Z 018,

iegen und

Frühere Vorschriften find aufgehoben.

hr von:

Renntieren sowie Kohlen, olz, Torf, mineralishen Oelen, Futterstoffen und anderen Se en es und Waren, welche das zuständige Departement timm

Hiervon der erforderli

(„Norsk Lovtidende.“)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Bri

am 12. September 1914. Nuhrrevier

Anzahl der 16 419

Wagen 8 043

am 13. September 1914.

über neutrale

Art,

Saatgetreide,

4/9 892

Ein besonderer Ausnahmetarif für frische Kar- toffeln zur Herstellung von Trockenkartoffeln tritt nah einer der Berlin zugegangenen Mitteilung der Eisenbahn- direktion Berlin mit Gültigkeit vem 15. September d J. in Kraft. D er genannte Tarif gilt nur für Entfernungen bis 150 km für den Versand nah allen Stationen der preußi\ch-he\sis{chen, oldenburgischen Staatsbahnen, der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der Militär- bahn sowie eintger Privatbahnen. kehrsbureau der LVerliner Handelskammer, Die Handelskammer zu Berlin weist ferner darauf hin, daß der Be- samtverkehr auf allen österreihischen und ungarishen Strecken der Desterreichischen Stationen der Kashau-Oderberger gutyerkehr unbeschränkt.

Südbahn

Ausfuhr

Häfen,

Futtermittel, Spiritus veraällt, Waffen, papier für Zettungen, Mühlen,

Wege über

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aufgenommen

arbeiten, zu können,

landwirtschaftlihe Maschinen, Düngemittel

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4 De M Do Ftalien, zu bedienen. Die Benußung der neuen Verkehrswege bedingt indessen eine erbebliche Frachtverteuerung. Zur Erleichterung diefes Verkehrs hat daher die Handelskammer zu Berlin bei der preußischen Staatsbahnverwaltung beantragt, für die Ausfuhr von Stückgut aller Art über See, insbesondere auf dem besonderen Ausnahmetarif einzuführen. Diesem Anirage i einer der Handelskammer soeben zu worden. Näheres über die Frachtsäße Handelskammer, Universitätstraße 3b, zu erfahren Wie der Berliner Handelskammer m sämtlihen Strecken des Direktionsbezirks Dan zig der Expreßgüter- und Tterverkehr allgemein wie Im Verkehr nah Luxemburg ist der öffentlihe Güter- verkehr für eine große Zahl von Güterarten wieder aufgenommen. Zu den zugelassenen Gütern gehören vor allem Vieh und Lebens- Apothekerwaren, optishe Instrumente, Hefe,

ist ein

Rindern,

d, bis der König anders bestimmt, ausgenommen : Bedarf für Schiffe zu etner bevorstehenden Reise, ise und Fishwaren sowie kondensierte Milch, Butter, Käse und

kTetts

Oberschlesisches Revier

Nähere Auskunft erteilt das Ver- Universitätsstraße 3 Þ.

Holland, etnen

st nach angenen Mitteilung entsprohen im Verkehrsbureau der Berliner

en. itgeteilt wird, ist auf öffentliche er aufgenommen

Mineralsle, Druck- Maschinen und Rohstoffe Düngerfabrikation, Gepäck, Sendungen an die deutshe und österreih- ungartihe Heeres- und Marineverwaltung, Priyatkohlen zum von Meteretien, Mühlen, Bäckereien und Schlachthöfen, Schwefel- säure, Benzin, Benzol, Schanzzeug und Stacheldraht, Bierwagen und BVerpackungen für Leben9mittel, Koblensäure und leere Bindfaden und Packstride, Salz zum Salzen von Häuten und Fellen, Seife, Wein und leere Wein}ässer, desgl. Branntwein, Kleidungsstücke, Umzugsgut, Wäsche, Leder und Leder- Nähere Auskunft über die außerdem zugelassenen Güter ete J Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universität- straße 3b.

Nach ahn ist der Frachtstück- Nach den Stattonen der freigegebenen Be- triebsleitungen der E Staatsbabnen sind Fracht-

men, wenn für cine Station mindestens

etriebe

um neuer

zur

1914.

Die Graz- Köflaher Eisenbahn vereinnahmte im Taeuft 1914: 217 326 Kronen (1913: 371 536 Kronen), vom 1. Januar

31. August 1914: 2450 604 Kronen (1913: 2 598 Kronen). Die Einnahmen für Januar— April 1914 sind endgültig, die für Mai— August vorläufig ermittelt.

_ Konstantinopel, 11. September. (W. T. B.) Das Finanz- ministerium teilt mit, das der Zinsschein der (R SI durch die Kriegssteuer sicher gestellten Sha scheine wegen der mei s im internationalen Geldverkehr nur in Konstantinopel eing wird.

New York, 11. September. (W. T. B.) In der Dergengenn Woche wurden 99 000 Dollar Gold und 133 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 100000 Dollar Gold nab Barcelona und 68 000 Dollar Gold nah Maracaibo sowie 987 000

Dollar Silber.

New York, 11. September. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Wehe eingeführten Waren betrug 15210 000 Dollar aegen 11 720 000 Dollar in der Vorwoche, davon für Stoffe

2 489 000 Dollar gegen 1 999 000 Dollar in der Vorweche.

Berlin, 14. September. Produktenmarkt. Die amtlih er- mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in- ländisher 234,00—238,00 ab Bahn. Fest.

d u g f inländisher 210,00 ab Bahn, amtlich angekauft zu

,00. Fest.

Hafer, inländischer, fein, neuer 217,00—228,00, mittel 214,00 bis 216,00 ab Bahn und Kahn. Fest.

M ats, runder 205,00—210,00 ab Kahn. Fest.

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 31,00 bis 38,50. Fest.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gemis{t 28,25—30,50. Fest.

Nüböl geschäftslo5.

Berlin, 12. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Naclerage nach Butter ist eiwas lebhafter ; für alle Arten besleht gute Nachfrage. Die heutigen Notierungen find: Hof- und Genossenschaftsbutter la Qualität 115—118 #, do. Ila Qualität 110—115 « Schmalz: Die Nachfrage ist besser geworden; namentlich aus der Provinz gehen die Aufträge flotter ein. Die Preise blieben unverändert. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 70—71 „#6, amerikanishes Tafelshmalz Borussia 72,00 „6, Berliner Stadtshmalz Krone 71,50—75,00 #4, Berliner Bratenshmalz Kornblume 72,00—75,00 #4. Spetck:

sehr knapp.

Kursberichte von answärtigen Fond3märkten.

London, 12. September. (W. T. B.) Silber 25, Privat- diskont 32—32.

New Y ork, 12. September. (W. T. B.) (SW{luß.) Sicht- wesel London 4,98874, Cable Transfers 4,99625, Transfers Paris 5,10—5,15, Sichtweh|el Berlin 96—97, Süber Bullion 55. Bordeaux, 12. September. (W. T. B.} (Pariser Börse.)

ranzößisbe Rente 74,00, Rio Tinto-Aktien 1300, 49% unifi-

3 0/ te Türken 63,00, 5 9% Ruffen von 1906 88,00. :

zierte

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten,

Cöln, 12. September. (W. T. B.) Nübsl loko 80,00.

London, 12. September. (W. T. B.) Zudcker fest, Java loko 24/—, für September-Oktober 23/9.

Liverpool, 12. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß Ballen. Import 4000 Ballen. Amerikaner 3000 Ballen. Preise

unverändert. (W. T. B.) (Schluß.) Baum-

New York, 12. September. wolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember etroleum Refined

z do. in New Orleans loko middling —,—, (in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8,25, do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Dil City 1,45, Schmalz Western steam 9,50, do. Rohe u. Brothers —,—, Zudcker Dage 6,27, Welzen loko (neue ens 122, do. für September 120, do. für Dezember 124, do. für Mai —,—, Mehl Spring - Wheat clears 4,90—5,10, Getreidefraht nah Liverpool 3, Kaffee Rio Nr. 7 loko 63, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,—. New Vork, 11. September. (W. T. B.) Baumwoll- Wochenbericht. Fuluhren in allen Unionshäfen 51 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 2000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 1000 Ballen.

Berichte von deutschen Getreidebö

Hauptsäch

rsen und Fruchtmärkten.

lih gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Marktorte } Wei

zen

Roggen

Hafer

mittel

pi D

Königsberg t. Pr. Danzig «- - Berlin . Stettin . Breslau « - Eél ¿ Leipzig ; Ulm, Donau . D «e

Altenburg S.-A. Hamburg -

233 -—-

208

226

235

228 212—217 n. E.

238 -239 290—254 218—224

220—225 24 1 —242 n. E.

180 195,50 209 n. E. 198 189—194 n. G. 215 207—209 244— 246 188—198

198—200 221—222 n. E.

200 226 n. E. 194—199 n. E. O

207—209 198—202 202-207 215—220

200—210 n. E.

217—220 n. G.

/

170—180 n. E. 213—215

Hafer

219 182—192 n. E. 230 206 202—203

_—

232—233 n. E.

IELETH

dD s e

-

Braugerste Futtergerste

Bayerische Marktorte

mittel |

gering

gut | mittel

gering

| mittel | gering

gut | mittel gering

München (Ver. d. Getreideh. u. Müller) München (Zentraldarlehns-Kasse) . « - Nöcblltam « s «os Mt r E e

Berlin, den 14. September 1914,

250 255 292 235

250 238 230

218 218

223

212 212

220

210 215

Kalserliches Statistishes Amt.

Delbrüdck.

210 207 204 210

A 184 190

2 | 205 ms 195

198 200

200 200 s

ion | 195