1914 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Deutsches Reich, Preußen. Berlin, 17. September 1914.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- sizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuer- wesen Sißungen.

In dem Lügenfeldzug, der den Krieg des Dreiverbandes gegen Deutschland begleitet, treten, der „Norddeutschen All- gemeinen Zeitung“ zufolge seit einiger Zeit auch Meldungen über ein deutshes Friedensbedürfnis auf, die sih mehr und mehr zuspißzen. Bald wird von einer angeblichen Aeußerung des Reichskanzlers über Deutschlands Geneigtheit zum Friedens- {luß gesprochen, worauf Grey durch Vermittlung Amerikas eine stolze Antwort erteilt habe. Bald heißt es, der deutsche Botschafter in Washington bemühe sih, Frieden für Deutsch- land zu erlangen. Die Neutralen sollen dur solche Aus- streuungen den Eindruck empfangen, das Deutsche Reich sei fampfesmüde und werde sich wohl oder übel den Friedens- bedingungen des Dreiverbandes fügen müssen. Das genannte Blatt seßt diesem Gaukelspiel die Erklärung entgegen, daß unser deutshes Volk in dem ihm ruchlos aufgezwungenen Kampf die Waffen nicht eher niederlegen wird, bis die für seine Zukunft in der Welt erforderlichen Sicher- heiten erstritten sind.

Wie „W. T. B.“ meldet, ist unseren Truppen ein Befehl des Kommandanten der 1. französischen Armee in die Hände N der in der Uebersezung lautet :

Es ist dem Oberbefehlshaber der 1. Armee dur die Stadt- behörde von Rambervillers zur Kenntnis gebracht worden, daß sich Soldaten in dieser Stadt zu Akten der Gewalttätigkeit und der Plünderung haben hinreißen laffen. Diese Handlungen find um so bedauerlicher und verwerflicher, als sie auf französishem Boden begangen worden sind. :

Der Kommandtierende Beneral des 21. Korps wird fofort eine Untersuchung in dieser Angelegenheit einleiten, damit die Urheber

dieser Verbrechen dem Kriegsgericht übergeben werden können. gez. Dubail.

Mit diesem Schriftstück wird die besonders bei unserer Kronprinzlichen Armee gemeldete Wahrnehmung, daß die französishen Truppen sogar im eigenen Lande plündern und rauben, von amtlicher französisher Seite bestätigt.

Die Nr. 8 der Amtlichen Nahrichten des Reichs- versiherungsamts vom 21. August 1914 enthält unter À (Allgemeines):

das Gesetz vom 4. August 1914, betreffend die Wahlen nach der Reichsversihherungsordnung (Reichösgeseßblatt Nr. 53 Seite 348),

einen Runderlaß vom 3. August 1914 an die Vorstände der Landesversicherung8anstalten und Berufsgenossenshaften über die Be- nußung von Krankenhäusern, Heilstätten und Genesungsheimen der Vexsicherungêträger zur Unterbringung Verwunkdeter,

einen Runderlaß vom gleihen Tage an die Landesversicherungs- anstalten über die genehmigte Verwendung von Anstalismitteln für das Note Kreuz,

einen Runderlaß vom 5. August 1914 an die Vorstände der dem Neichsversicherungsamt unterftellten Landeéversiherungsanstalten und an den Vorstand der Sonderanstalt der Seebe: uf*genossen]chaft über die Ueberweisung von Barmitteln an die Reichsbank,

einen Runderlaß vom 10. August 1914 an die Berufsgenossen- aften einschließlich der Verficherungsgenofsenshaft der Privatfahr- zeug- und NReittierbesizer über durch die Kriegslage gebotene Maß- nahmen,

einen Runderlaß vom 11. August 1914 an die Landesverficherungs- anftalten und an den Vorstand der Seekasse über durch die Kriegs- lage gebotene Verwaltungsmaßnahmen,

_ etnen Runderlaß vom 20. August 1914 an die Landesversicherungs- anstalten über die Tuberfulosebekämpfung während des Krieges.

Unter B (Unfallversiherung) find grundsäßliche Rekursentscheidungen enthalten über folgende Gegenstände:

Zur Frage des Betriebsunfalls 1) bei der Wucmtrankheit, 2) bei der Erxrblindung eines Wurmfkranfken infolge der Behandlung der Krankheit mit Farnkrautertraft (2725]*);

Eine Anmeldung des Anspruchs auf Erhöhung der Rente im Sinne des Artikel §89 des Einführung?gesezes zur Reichsverficherungs- ordnung liegt vor, aud wenn der Berleßte die Verschlimmerung der Unfallfolgen bei der Berufegenossenshast nicht zugleih glaubhaft gemacht, sondern die Glaubhaftmahung erst nach dem 31. Dezember 1912 nahaeholt hat [2726];

Zur Frage der Unzulässigkeit des Rekurses wegen des Jahres- arbeitaverdienstes bei vorläufigen Renten und in einem Falle, in dem das Oberversicherungsamt die Sache an das Reiche versiherungsamt bätte abgeben müssen, weil es sich um ein? noch nicht festgestellte Aus- legung geseßliher Vorschriften handelte [2727];

Inhalt der von der Gemeindebehörde gemäß § 55 Abs. 1 Say 2 des Unfallversiherungsgeseßzes für Land- und Forftwirtschaft zu er- lassenden Bekanntmachung über vie Auslegung des Unternehmer- verzeihnisses; eines besonderen Hinweises darauf, daß dies Verzeichnis auch Feststellungen über die Zwangsversiherung der Unternehmer enthält, bedarf es nicht, sofern niht die Sazung einen folchen Hinweis vorschreibt [2728];

& 902 der Reichsversiherungsorbnung ift nicht anwendbar, wenn über den Anspruch dem Verleßten gegenüber bereits vor dem 1. Ja- nuar 1913 rechtsfräftig entschieden war [2729] ;

Ueber Anträge auf Entscheidung aus § 1736 der Reichs- versicherungsordnung wird mündlich und öffentlich verhandelt ; Vorausseßung für die Einleitung des Verfahrens aus § 1736 der NReichsversicherungsordnung ist ebenso wie nach § 73 Abs. 2 des Gewerbeunfallversiherungsgesezes, daß, abgesehen von der Höhe der Entshädigung, nur die Frage offen steht, welcher Versicherungs- träger für den Unfall einzutreten hat [2730];

Eine Vorentscheidung durch den Vorsißenden der Spruhkammer des Oberversicherungsamts (S 1679 in Verbindung mit § 1657 der Reichsversicherungsordnung) ist dann nidt mehr zulässig, wenn in der Sache bereits eine mündliche Verhandlung vor der Spruchkammer stattgefunden hat [2731].

Der Abschnitt C (Kranken-, Juvaliden- und Hinter- bliebenenversicherung)

bringt die Geseße vom 4. August 1914, betreffend Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenversicherung und betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen, ferner die Bekanntmacbungen des Bundeâdrats vom 14, Mai und 26. Junt 1914 zur Ausführung des § 518 Abs. 2 der Reicheversiherungsordnung und betreffend die Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeitgeber und der Ber-

*) Die neben den einzelnen Entsheidungen stehenden ecinge- flammerien Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in bten „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht find,

* vertrags wegen arglisftiger

sicherten bei den Organen ter Krankenkassen, endlid mehrere Bekannt- machungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht nah 8 1242 der Reichêversicherungsordnung.

Den Revisionsentscheidungen 1877 bis 1884 sind folgende Grundsäße vorangestellt:

Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsgeseßes liegt au dann vor, wenn der Versicherte nur auf die Gefahr hin, sein Leiden zu vershlimmern, in seinem bishertgen Berufe fortarbeiten fönnte (zu vergleihen die Spruhübung des Königlich Preußischen Oberverwaltungégeridts, Urteil vom 6. Februar 1908, Arbeiter-Ver- forgung 1909 Seite 168) [1877] *);

Auch wenn das Oberversicherung2amt die wegen Verweigerung etner ärztliben Nachuntersuhung erfolgte zeitweise Entziehung der Rente nach § 1306 der Reicht versiberungsordnung für carecifertigt erah!et, so hat es dennoch auf die nahträglihe Bereiterklärung des Rentenempfängers dessen Nachuptersuung zu veranlassen. Durch diese Bereiterkläru g in Verbindung mit der daraufhin erfolgenden Nachuntersuhung wird ¿zwar niht die Rechtmäßigkei1 des (FEntziehungsbescheids an si, wotl aber dessen weitere Wirkung be- seitigt, und zwar von dem Zeitpunkt der Bereiterklärung an [1878];

__ Von der Auslegung der §8 1506, 1507 der Reichsver- siherung8ordnung handelt die Revisionsentscheidung 1879;

1) Soweit der E: faßanspruch eines Arm nverbandes sich auf einen bürgerlihrechtlidhen Äbtretungevertraa stüßt, ist das Spruch- verfahren nach S8 1540, 1771 ff. der Neicheversiherungß8ordnung ausgeschlossen. 2) Etn Armenverband geht seines auf der Vor- {rift des § 1531 der Reich8versicherungsordnung beruhenden Ersazanspru&s nicht s\#bon dadur verlufltg, daß er fi wegen dieses E-rsatzanspruls den Nentenanspruch des Be- rechtigten nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 der MNeichsversicherung8ordnung abtreten läßt. 3) Bei Widerspruch der Rentenberechtigten gegen die Befriedigung des Etsaßansprus eines Armenoerbande8 aus seiner Nente liegt ein Ersayst'eit 1m Sinne des § 1540 der Neichs- versiherungéordnung vor. Bis zur Beseitigung des Widerspruchs des Rentenberechtigten im Spruchverfahren nach §§ 1771 ff. der Reichsversicherungëordnung i der Bersicherungsträger gegen- über dem Ersct bean!pruchenden Armenverbande berechtigt, die Be- friedigung des Ersatanspruchs zu verweigern. 4) In dem über den Widerspru des Nentenber-chtigten einzuleitenden Spruchverfahren ist der Versicherunasträger dann nicht beteiligt, wean er den Ersaß- anspruch für begründet anerkannt und ih für den Fall der Bei- bringung der Zustimmung des Rentenberechtigten zur Befriedigung des Ersaganfprucchs bereit erklärt hat. 5) Der Armenverband kann für die einem Invalidenrentenempfänger g-wöhrte Armenunterftüstung nur tnsoweit Ersaß beansprucken, als fein Kostenaufwand dur etnen ibm zugute gekommenen Arbeitsverdienst nicht bereits gededckt ist [1880];

1) Bei den nach Ziffer 1 Nr. 1 der Bekanntmachung des Bundes- rats vom 24. Oktober 1912 (Reichsgefeyblitt Seite 527) im Spruch“ verfahren der Neichsversicherungëordnung zu entscheidenden Streitig- keiten über Ersaygansprüche von Armenverbänden ist die Revifion unter entsprehender Anwendung des § 1778 Abs. 2 der Neichs- versiherungsordnurg zulässig, ohne daß es einer Prüfung bedarf, ob es fd um vorübergehende Leistungen im Sinne des § 1778 Abs. 1 a. a. O. handelt oder niht. 2) Bet Strettiukeiten nah §8 1540, 1544 der Neichsversiherungsordnung in Verbindung mit Ziffer T Nr. 1 der Bekanntmachung des Bundeerats vom 24. Oktober 1912 über die im §57 A des Kranfkenversiherungsgeseßes bezeichneten Ansprüche gehört der Versicherte niht zu den Beteiligten. 3) Der Tatbestand des Bestehens eines Versicherung8verhältnisses im Stvne des Artikel 3 des Einführungs8geseßes zum Gesey über den Versiches rungévertrag is mit dem Abshluß des Versiherungéver- trags erfüllt. Unerheblich i es, zu welhem Zeltpunkt der Vertrag in Wirkjamkeit tritt. 4) Hat eine eingeschrtebene Hilfskasse in threr Saßung einen Tatbestand, der na & 123 des Bürgerlichen GBesebhuchs die Mlecmtung des Versicherungs-

(@äuschung rechtfertigez könnte, „um Autschließungsgrunde gema@ht, fo hat sie fich damit der Möglichkeit begeben, aus demselben Grunde den Aufnahmevertrag als nichtig an- zufechten. 5) In Gastwirtschaften zur Anlockung und Unterhaltung der Gäste aufspielende Musiker, bei deren Darbietungen ein höheres Kunstinterefse niht gegeben ift, unterliegen als Gewerbegehilfen bes Gastwirts nah § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenversiherungegeseßzes der Krankenversiherungspfliht. Diese wird nicht s{hon dadur aus- geschlossen, daß die Beschäftigung nur auf einige Stunden tägli beschränkt ist. 6) Eine im voraus auf weniger als eine Wote beschränkte Beschäftigung im Sinne des § 1 des Kranken- versihherung8geseßzes liegt dann nicht vor, wenn einzelne kurz- zeitige Dienstleistungen |ch wotenlang regelmäßig wiederholen und deshalb als Ausfluß eines einheitlichen Beschäftigungsverhält- nisses anzusehen find, oder wenn nach den Umständen etn nicht nur für jeden einzelnen Tag, sondern für unbestimmte Zeit geshlo#fsenes Arbeitsverbältnis anzunehmen ist. 7) Die Gebühr des § 1803 der Reichêversicherung?ordnung gehört zu den Kosten des Verfahrens. Handelt es sih um die Kosten des Ver/ahrens, fo ift auch bet den anderen Spruchsachen des § 1771 der Reichsversiherung8ordnung die Nevision ausgesch!|offen [1881];

1) Streit über etnen Ersaßanspruch im Sinne des § 1526 der Reichsversicheruna8ordnung liegt auch dann vor, wenn der Yenten- berechtigte die Rehtmäßigkeit der bereits erfolgten Befriedigung eines nah § 1522 Abs. 3 a. a. D. erhobenen Ersatzanspruchs bestreitet. 2) Der Trâg r der Unfallversiderung kann den von einer Ver- siherungsanstalt nach § 1522 Abi. 3 Say 1- der Neichs- versiherungsordnung geltend gemachten Ersaßanspruch mit Wirkung gegenüber dem Rentenberehtigten nur mit dessen Zustimmung be- friedigen. 3) Etn Versicherungsträger kann im Sinne des § 1708 Abs. 2 Sag 2 der Reichbversiherungsordrung „mitbetetligt“ sein, au wenn er an dem bisherigen Verfabren nit teilgenommen hat [1882];

1) Bet Ersaßstreitigkeiten nah ten §§ 1518 Abf 2, 1520 Abs. 2 der Reichsversiherungsordnung gehört der Versicherte niht zu den Beteiligten. Wtd er zu dem Verfahren nit zugezogen, fo ltegt daber ein wesentli&er Mangel des Verfahrens 1697 Nr. 2 der Meihsverfiherung8ordnung) nicht vor. 2) Die Vorschrift des & 78a Abs. 2 des Krankenversiherunasgeseßes, wonach eine nach Wochen oder Monaten bestimmte Frist mit Ablauf desjentgen Tages der lezten Woche oder des leßten Monats endigt, der dur seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, an dem die Frist begonnen hat, findet auch auf die Bcrehrung der Dauer der Kranken- unterstüßung Anwendung Nach § 6 Abs. 2 a. a. O. ist das Kranken- geld daber, wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht früher behoben wird, für 26 Wochen und etnen Tag zu gewähren [1883];

1) Die Vorentscheidung ist obne Zuziehung eines Kollegiums von dem Vorsißenden der Versicherungsbehörde allein zu erlassen. Der Erlaß einer Vorentsheidung gemäß § 1657 der RNeichs- versicherungsordnung tft zulässig, auch wenn in einer Streitsache die Klageschrift dem Beklagten zugefertigt worden i und dieser ch zur Sache geäußert hat. 2) Ersaßstreltigkeiten, die auf Grunvd der §8 25, 26 des Gewerbeunfallversicherungsgeseyes erhoben und vor dem 1. Januar 1913 bet etnem Verwaltungsgericht anhängig gemacht wurden, sind im Beiwaltungeéstreitverfahren burch- zuführen. Cine Abgabe dieser Streitsahen an die Versicherungs- behörden gemäß Artikel 86 und 87 des Einführungégesezes zur Neichs- versiherungoordnung ist nit zulässig [1884];

Unter dex Ueberschrift „Andere folgende Grundsäße veröffentlicht :

Eine Beurlaubung unterbricht die versicherungs8pflthtige Be- schäftigung dann nichr, wenn der Versiherie auch während des Urlaubs Entgelt erhält und der Verfügungsgewalt des Arbetitgebers unterstebt [1885);

Menn in einem Streitverfabren gemöß S8 1459 ber Netchsyer- ficherung8ordnung „der Beschlußaus\chuß des Versicherung?amts an

Entscheidungen“ sind

Stelle des Borsitênden des Versiherungtamts entschieden hat, fo | | / ; Konstantinopel berufen wurden, nie ernst genommen haben,

leidet das Verfahren an cinem wejentltchen Mangel [1886];

Die Vorschrift des § 1640 Ab. 2 der ReichsversiWerung8ordnung ist nur dana anzuwenden, wenn es sid um Fragen der örtlichen irr ständigkeit des Versicherungsamts, niht auch um solhe der Zu- lässigkeit eines in der "Neichsversicherungsordnung geordneten Ver- fahrens bandelt [1887];

Die Ablehnung eines Rechtshilfeersuens durch einen Versihe- rungêträger ist feine Entscheidung im Sinne des § 1791 der Neichs- versicherungsordnung. Gegen die von dem Versicherungsamt als Auf- sihtsbehörde ergangene Entscheidung ist gemäß § 1792 a. a. O, Beschwerde und gegen die Entscheidung des Oberversicherungsamts gemäß ® 1797 a. a. O. weitere Beshwerde zulässig [1888] ; :

ie in einem anhängigen Berufungsverfahren entstandenen Kosten der Abschriften von Beweisverhandlungen find als Kosten des Ober- versiherungsamts nah § 80 Absatz 1 der Reichsversiherungsordnung von dem Bundetstaat zu tragen [1889];

Eine der Z'ständigkeit der Versichervngsämter unterworfene Streitigkeit im Sinne der Nr. 4 der Bekanntmahung des Reibs- fanzlers vom 31. März 1913, betreffend die Ausführung des Artikel 3 Abs. 2 des deuts(-italienishen Abkommens über Arbekterversicherung vom 31. Juli 1912 Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. 1913 Seite 385 —, liegt nit vor, wenn die Durchführung eines vor Stellung des Ueberweisung8antrags eingeleiteten Heilverfahrens den Gegenstand des Streils bildet (1890];

Den Schluß bilden die Uebersichten über Zahlungen der 31 Versicherungsanstalten aus Jnvaliden-, Kranken-, Alters- und Zusaßrenten und über Versicherungsleistungen an Hinter- bliebene im Monat Juni 1914 und über den Erlös aus Bei- tragsmarken im Monat Juli 1914.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die 28. und 29. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 27. Verlustliste der preußischen Armee, die 10. Verlustliste der bayerishen Armee und die 10. Verlustliste der sächsischen Armee.

Vayern.

Seine Majestät der König Ludwig ist von seiner Reise nach der Pfalz gestern abend in München wieder eingetroffen.

Vaden.

Mährend die Regierung bisher die vom Kreisausschuß in Mannheim vorgeschlagenen S ozialdemokraten troß wiederholter Beshwerde im Landtage niht als Kreisräte ein- berufen hat, hat jeßt, wie die „Mannheimer Volksstimme“ mitteilt, das Bezirksamt Mannheim dem Kreisausschußmitglied und Vizepräsidenten des Badischen Landtages Geiß die Er- nennung zum Mitglitd des Mannheimer Bezirksrats ange- fündigt. D

Hamburg.

Die Bürgerschaft hat weitere fünf Millionen Mark zur Bestreitung von aus dem Kriegsverhältnis erwachsenden außer- ordenilihen Ausgaben und zwei Millionen Mark zur Er- höhung des Fonds für den Anleihezinsendienst sowie 950 000 Mark zur Ausführung von Arbeiten auf dém zur Er- Rg des Ohlsdorfer Friedhofes erworbenen Gelände be- willigt.

Oesterreich-Ungarn.

Die „Politishe Korrespondenz“ meldet, daß seit der völkerrecht8widrigen Ausweisung der österreichish-ungarischen diplomatischen Agenten in Kairo der Schuß der Oester- reicher und Ungarn in Aegypten von Jtalien über-

_

nommen worden ist. ,

Großbritannien und Jrland.

Auf Ersuchen der belgischen Regierung hat die brilische Negierung beschlossen, für O chten eingetragener belgisher Schiffe die Kriegsrisiko-Versicherung unter den- selben Bedingungen anzunehmen, wie für britishe Schiffe.

Das Oberhaus hat vorgestern in Uebereinstimmung mit der Haltung der Opposition gegenüber den Verhandlungen der Homerulebill, wie sie durch die Einbringung des Lansdownesschen Geseßes am Montag zum Ausdruck ge- kommen war, mit 93 gegen 29 Stimmen beschlossen, die Er- örterung der zweiten Lesung der Homerulebill zu verschieben.

- Im Unterhause wurde gestern das Geseß, auf Grund dessen die Erledigung der Homerulebill und der Bill über die Entstaatlihung der Kirche in Wales auf ein Jahr oder länger unterbrochen werden soll, wenn dann der Krieg * nod nicht beendet sein follte, in allen Lesungen angenommen.

Na dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Pemtierminister Asquith, diese Regelung 1ôse das von der Negterung gegebene Versprechen ein, daß keine Partei im Zusammenhang mit dem Kriege irgend einen Nachteil ode:-r Vorteil haben solle. Etn unbegrenzter Aufshub der Maßregeln, die im ordentlichen Lauf der Dinge jur parlamentarischen Erledigung gekommen wären, würde am Ende der Session einen Nachteil für die ministerielle Partei bedeutet haben. Er versprah die Abänderungsbill in der nächsten Session vorzulegen und drückte dabet die Hosfnung aus, daß eine dauernde Regelung dec Frage erreicht werden wüde. Der Minister zollte dem Patriotismus der Ulster-Freiwilligen Anerkennung und erklärte, daß jede Absicht, einen Zwang auf Ulster auszuüben, undenkbar wäre. Bonar Law erhob heftigen Einspruch gegen das Vorgehen der Regterung, das er als Bruch ihres Versprehèens an- sähe. „Aber*, fügte er hinzu, „bis der Krieg vorüber ist, werden wir der Negierung mit allen Mitteln beistehen, die in unserer Macht find, und ih gebe diese Zusicherung mit der vollsten Zustimmung eines jeden Mitgliedes unserer Partet.“

Türkei. __ Die Tätigkeit, die die Deutsche Militärmission in Konstantinopel entwickelt, hat nah dem Urteil der Ange- hörigen der Armee und ausländischer fahmännisher Beobachter, wie die Wiener „Politishe Korrespondenz“ mitteilt, zu sehr er- \prießlihen Erfolgen geführt. Die Mitglieder der Mission arbeiten mit unermüdlihem Eifer daran, das ottomanische Heerwesen mit dem Geiste strengster Manneszucht zu erfüllen, alle Nachlässigkeiten und Korruptionen auszurotten und auch den Geboten der Hygiene Achtung zu verschaffen. Die Früchte dieser Erziehung zeiaen sih auch bei der Durchführung der Mobilisierung. Es ist nicht zu bezweifeln, daß zu der festen Haltung, die die Pforte in der jeyigen europäischen Krise gegenüber Nußland zeigt, auch das Bewußtsein beiträgt, über ein wohlausgebildetes. Heer zu verfügen. Das vollständige Gegenstück zum Wirken der deutschen Heeresinstrufktoren bildet obiger Quelle zufolge das der engli\chen Marine - mission. Man hat allgemein den Eindruck, daß die englischen Marineoffiziere die Aufgabe, um derentwillen sie nach

c kleinen ottomanischen Flotie wak? seit Ankunft dieser n nicht nur kein erhöhter Eifer, sondern überhaupt keine feit zu entdecken. Die britishen Offiziere widmeten ihre vornehmlih der Pflege des Tennis und des Bridge. (s

ih, zumal na der Beschlagnahme zweier türkischer ampfschiffe durch die englishe Regierung die Ueber- g aufdrängen, daß man auf englischer Seite die türkische e in einem Schwächezustand zu erhalten sucht.

Amerika.

er Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika on hat an seine Mitbürger eine Mahnung gur ung der Unparteilichkeit erlassen, die, dem Berner

Wh“ zufolge, in der Uebersezung lautet:

Meine Landsleute!

h nehme an, daß jeder denkende Mann in Amerika \ich in aufgeregten leßten Wochen gefragt hat, welchen Einfluß der ische Krieg auf die Vereinigten Staaten ausüben werde, und me mir die Freiheit, Euch mit einigen Worten zu zeigen, daß irkungen vollständig von unserer eigenen Wahl abhängen, und nit dem größten Ernst die Sprehweise und das Verhalten erz zu legen, das den besten Shuy der Nation gegen Not und bildet. {e Wirkung des Krieges auf die Vereinigten Staaten wird von hängen, was die amerifanis{en Bürger sagen und tun. Jeder der Amerika wahrhaft liebt, wird im wahren Geist der lität handeln und sprechen, das heißt im Geiste der Unparteilih- illigkfeit und Freundlichkeit gegen alle Beteiligten. Die ung der Nation in dieser heiklen Sache wird zum großen Teil n bestimmt werden, was die einzelnen und die Gesellschaft und öfentlihen Versammlungen Zusammenkommenden tun und was die Zeitungen und Zeitschriften enthalten, was die Geist- auf der Kanzel äußern und die Leute als ihre Meinungen auf raße verkünden. as Voik der Vereinigten Staaten seßt fh zusammen aus Nationen und hauptsächlich aus den Nationen, die heute im F liegen. Es ist natürlich und unvermeidlich, daß unter uns die Unterschiede in den Sympathien und den Wünschen für den g des Kampfes bestehen. Die einen werden dieser, die anderen tation den Sieg wünschen. Es wird leiht sein, die Leiden- zu wecken, und s{chwer, sie zu besänftigen. Wer sie wet, eine \chwere Verantwortung auf fi, die Verantwortung für weniger als die Zerreißung des Volks in Lager fetndlicher Ge- den, in Parteien, die sh in den Krieg hineinretßen lassen und t Impulsen und Meinungen, wenn auch nit mit Handlungen während doh das Volk ver Vereinigten Staaten eintg sein als Amerikaner verbunden im lcyalen Zusammenhalten mit gierung, durch Ehre und Liebe verpflichtet, zuerst ar das Band und seine Interessen zu denken. ne folhe Zersplitierung wäre verhängnisvoll für unseren Frieden und könnte felbst die Erfüllung der Pflicht der friedlichen großen Nation ernstlih ershweren, der Pflicht, die egeben ist, daß wir das einzige Volk sind, das sich bereit hält, brechen im Sinne einer unpartetishen Vermitilung, Ratschl äge ieden und zur Vergleihung zu geben, nicht als Parteigänger, als Freund, ein einziger Gedanke ist Amerika. Ich bin sicher, den ernsten þ und Willen jedes denkenden Amerikaners auszusprehen, wenn , daß unser großes Land, das selbstverständlih in unseren Ge- und Gefühlen obenansteht, in diesen Tagen außerordentlicher g ih als eine Nation erwetsen soll, die mehr als andere die

Mohl abgewogenen ungetrübten Urteils, die Würde der Selbst-

En

hung, die Kraft leidenshaftsloser Aktion besigt, eine Nation,

er über andere zu Gerichte sizt noch sich in ihren eigenen

issen stóren läßt, und die dafür sorgt, daß sie frei und fähig

N

Bu tun, was éhrlich, selbstlos und dem Weltfrieden dienlich ift. Barum sollten woir uns nicht die Zurückhaltung auferlegen, die Volke das Glück des ersehnten großen und bleibenden Ein- bugunsten des Friedens bringen wird? H wage es dahec, liebe Landsleute, etn feierlihes Wort der ng an Euch zu rihten. Ich warne vor jenem tiefsten, feinsten Ÿ wichtigen Neutralitätsbruch, der aus Ein'eitigkeit und leiden- hem Parteiergreifen entitehen kann Die Vereinigten Staaten | in diesen Tagen, die dazu angetan sind, die menschliche Seele uchung zu führen, neutral bleiben, dem Namen und der Sache Wir müssen unparteiisch sein in Gedanken und Laten, mussen [Gefühle im Zaum halten, jo gut wie jede Handlung, die als ugung trgend einer der fämpfenden Parteten ausgelezt werden

Afrika. er „Daily Telegraph“ meldet aus Johannesburg, daß hefangenenlager in Robertsheights täglich wächst. he und Oesterreicher im Alter von 19 bis 45 Jahren aus allen Teilen Südafrikas dorthin gebracht. Jhre soll jegt 4500 betragen.

Kriegsnahrichten.

MWestlicher Kriegsschauplaßt.

Großes Hauptquartier, den 16. September 1914, ds. (W. T. B) Die Lage auf dem westlichen gss\hauplaß ist seit gestern unverändert. An ein- Stellen der Schlachtfront sind Angriffe französischer ppen in der Nacht vom 15. zum 16. und im Laufe des Burückgewiesen. Einzelne Gegenangriffe der \hen maren erfolgreich.

Südlicher Kriegs schaupla ß.

September. (Meldung des Ungarischen ‘\pondenz-Bureaus.) Nach Berichten von unterrichteter haben die Truppen gegen Serbien die Offensive en, die mit entsprehendem Erfolge vorschreitet.

Budapest, 17.

Blantyre (Nyassaland), 16. September. (Meldung des tershen Bureaus.) Die Deutschen ziehen fich in kleinen pen überland zurück. Sie brechen die Brücke über den wefluß ab. Die britishen Truppen nahmen gestern Erfundung jenseits der Grenze vor, ohne mit dem Feind erührung zu kommen.

Kapstadt, 14. September. (Meldung des „Reuterschen aus“) Eine südafrikanishe Streitmacht von be- en Schüßen überraschte, nachdem fie zwet Nächte marschiert ih bei Tage verborgen hatte, eine deutsche Truppen- ilung, die eine Furt ungefähr 60 Meilen von Stein- in Namaland beseßt hielt. Nach einem scharfen Gefecht en die Deutschen zur Uebergabe gezwungen.

LXohlfahyrtépflege.

“Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40, Alsenstraße 11), deren Ghrénpräsidium der Reichskanzler und- Präsident des preußtschen Staateministeriuums Dr. von Bethmann Hollweg und der Staatesekr:tär des Innern und Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Delbrück übernommen baben, find u. a. von dem Kali-Syndikat, G. m. b. H.,, 20000 4 überwiesen worden.

Der Vorstand des Innungsausschusses der ver- einigten Innungen zu Berlin rihtet an die Mitbürger Groß Berlins folgenden Aufruf: „Schwere Zeiten hat der werktägige Mittel- und Handwerkersiand in den legten äFahren durch die unsichere politische age durhmachen müssen, und ncch \chwerere Zeiten find durch den Ausbruch des Krieges gekommen. Auiträge sind rückgängig gemacht wo1den, neue Aufträge geben fast garnicht ein. Viele Betriebe mußten daher geschlossen werden, unzählige, nit zur Fahne einberufene Gehilfen, Gesellen und Arbeiter, die zum Teil viele Fahre in cinunddemselben Betriebe tätig waren, find entlassen worden. Mit banger Sorge bliden diese Kreise in die Zukunft, und manche Etxistenz ist bedroht. In dankenswerter Weise haben staatliche und kommunale Behörden beschlofsen, troy des Krieges die projefktierten Bauten fertigstellen zu lassen, und find ferner fogenannte Notstands- arbeiten vergeben. Mitbürger! Auch Ihr könnt dem bedrängten Handwerk helfen, \chiebt nicht die zu vergebenden Arbeiten bis nach Beendigung des Krieges auf, laßt sie jet aus- führen, Der bévorfléhenbè Okftoberumzugstermin bietet Gelegen- heit genug hierzu. Gedenkt au des am meisten gef chädigten Künstlerhandwerkes und der Handwerker der Bekleidungs- industrie! Haben wir Arbeit, so können wir au insere Gehilfen, Gesellen und Arbeiter beschäftigen, die viel lieber ihren Unterhalt durch geleistete Arbeit bestreiten als durch Unterstögungen. Mitbürger! Beherziget . unsere Bitte, betätigt Euch in sozialer Fürsorge, und Ihr werdet manche Träne trockdnen, aus so manchem Hause Kummer und Sorge versheuchen! Zeigt urseren tapferen Helden, die im Felde stehen, daß auch die Daheimgebliebenen S Ls Volk von Brüdern sind, die nicht trennen kann Not und Gefahr !“

Kunft und Wissenschaft.

Das Berliner Kupferstihkabinett hat kürzlih etn Blatt erworben, auf dem eine Ansicht auf das Forum Romanum vom Kapitol aus dargestellt ist. Die Zeichnung deckt sich fast vollständig mit einer bereits seit lange bekannten Zeichnung, die dem Martin van Heemskerck zuge)]hrieben wird. Wte in dem Septemberheft der Amtlichen Berichie avs den Köntglihen Kunstsammlungen“ mit- geteilt wird, kann es feinem Zweifel unterliegen, daß das neuerworbene Blatt ta3 Original Heemsk-.rck3, das früher bekannte aber eine getreue Kopte ift. Das Biatt, das laut der etgen- händigen Stgnatur des Künstlers im Jahre 1535 in Nom entstanden it, hat au für diz Topographie der Stadt Bedeutung, da auf ihm längst abgetragene mittelalterlihe Bauten troy thier kleinen Maße mit großer Genauigkeit wiedergegeben find.

Unter den aus den Mitteln der „Vereinigung der Freunde

antikec Kunst* für das Antiquarium angekauften Stüden sei eine Ur- funde, ein rômisches Militärdiplom des Kaisers Vespastan vom Jahre 78 n. Chr. genannt, das fast tn dem Augenblick noch erworben werden konnte, wo es zum Verkauf ins Ausland geben sollte. Die U-kunde ist in Wiesbaden nahe dem einstigen Römerkastell gefunden und besteht aus zwei betderseits beschriebenen Bronzeylatten von 19,3 cm Höbe, 15 cm Breite und 2 mm Dice, die duch etnen zum Teil noch vorhandenen Drahtvershluß aus Bronze zusammengehalten wurden. Etn Bronzebleh \chüute die Siegel von sieben Zeugen. Die jeut verlorenen Stegel waren in Wachs gedrüdckt, das man über die Knoten des Drahtverschlusses gegossen hatte. Die große Bedeutung des Diploms für unsere rheinisch-römishe Geschichte ergibt sich aus folgendem Zusammenhang. Die Unterwerfung der recht9rhetnisden Nölkerstämme durch Germanikus war unsicher, und son Claudius mußte alle Besaßungen vom reten Rheinufer zurückziehen, Plündernd fielen dite Cha!ten in das rômtihe Land; Xanten wurde von den Batavern bedrängt; gefangene Senatoren, ja das eroberte Admirals- \chif ver römischen Rheinflotte wurden der großen Sehberin BVeleda zugeführt, die im Lande der Bructerer an der Lippe vereh1t wurde. Der Batayeraufstand führte vorübergehend fogar zur Bllbung eines eigenen gallishen neichs. Endlih, im Sommer 77 n. Chr. sandte Nespasian große Truppenmassen über den Rhein, die bis zur Ems vordrangen und dabet a!ch die Seherin Veleda gefangen nabmen. Ueber ibr Schicksal berichtet Tacitus (Germania 8), daß fie im Triumphzuge des Imperators durch Roms Straßen gefühtt wurde, Tacitus war bisher die einige Quelle über diese Creigntsse. A1 Originalurkunde aus eben jener Zeit erhalten wir jeyt das Wiesbadener Militärdivlom. aus dem wr un!er g nauem Datum erfahren, daß es für den gallischen Reiter Tecttus vom Stamme der Trevirer aus- gestellt wurde, der das rômische Bürgerreht für sich und seine Nachkommen erhält, ferner das Recht, mit einer peregrinen Frau eine rechtègültige rômishe Ehe zu {lteßen Interessant ist auh die Bestimmung, daß die Originalurkunde des Diploms in Nom auf dem Kapitol angeheftet werden solle. Das Diplom t in 5—7 mm hohen Buchstaben in die Bronze einge- graben und lautet tn deutscher Uebersegung: „Der Imperator, Cäsar Neopasfianus Augustus, Pontifex Vaximus mit tribuntzisher Voll- mat zum neunten Male, Imperator zum neunzehnten Male, Bater des Vaterlands, Zensor, Konsul zum achten, designierter Konsul zum neunten Male (verleiht hiermit): Den Reitern und den Fuß- soldaten, die in den 6 Schwahronen der Nopici, Singu- lares, Moesica, Afrorum veterana, Siliana, Sulpictia sowte in der -Cohorte I Flavia Hispanorom fn Germanien unter Quintus Julius Cordinus Rutilius Gallicus Kriegsdienst tun und 25 oder mehr Dienstjahre hinter sich haben, deren Naníen auch unten vermerkt sind, das Bürgerrecht für sie selbst, ihre Kinder und Naoch- fommen sowie das Eherecht für die Frauen, die sie zur Zeit der Verleihung des Bürgerrechts hatten oder, falls es Unverheiratete sind, für die Frauen, die sie später heiraten, wohlverstanden in jedem Einzel- falle Gegeben am 15. April unter den Konsuln Novius Priécus und L. Cionius Commodus. An die Moesische Schwadron, zu Händen des Präfekten Titus Stabherius Secundus, Sohn des Titus von der Tribus Quirina für den Soldaten Terttus, Sohn des Markus aus Trier. Abgeschrieben und geprüft nach der Erztafel, die zu Rom angebracht ist im Kavitol binter der Hütte des Romulus (Zeugen): A. Titinius Justus usw. Der in dem Diplom erwähnte Soldat Tertius durfte sich nach seiner Entlassung aus dem Heer tn Wiesbaden als Veteran angekauft baben und aus setnem Änwesen unwett des Kastells mag das Piplom stammen, daß für ihn und seine Familie von großer Wichtig- feit war, Die während der Militärzett eingegangene Ehe galt nämli als Konkubinat und die aus thr hervorgegangenen Kinder als nit legitim; erst Hadrian verlteh ihnen die Rechte der nächsten Verwandten, aber erst unter Septimius Severus erlangten die Soldaten- frauen alle Rechte, die sonst Ehefrauen zustanden.

Der Verzicht deutscher Kulturträger auf ea e

Ehrungen dauert fort. Im Anschluß an die am 7. d. ver- öffentlihte Erklärung verzidten, W. L. B. zufolge, auch folgende Gelebrte und Künsiler auf die ihnen von englischen gelehrten Gesell- schaften verliehenen Auszetchnungen : Max Bayrhammer (Wiesbaden), Oberbergrat, Professor Dr. Beck (Freiburg Sa.), Professor C. Bezold Heidelbera), Professor Max Bruch (Berlin), Professor Gustaf

alman (Jerusalem, z¿- Z. Fretenwalde), Professor Dr. W. Ellen-

berger (Dresden), Professor K. ESlßner (Dreôden), Professor Dr. M. v. Frey (Würzburg), Geheimrat, Professor Dr. Fritsch (Vonn-

Hamburg), Geheimrat, Professor Dr. Frommhold (Greiféwald), - L Geßner (Bezlin), Professor kriedrih Gernsheim (Berlin), Profefsor

, Haebler (Friedenau), Professor Dr. H. Kiliani (Freiburg i. B.),

Hofrat, Profesor Dr. Kra: pelin (München), Geheimrat, Profesor

Dr. Ernft Küster (Berlin), Geheimrat, Professor Dr. Leonhard

(Breélau), Professor Dr. Hermonn Levy (Heidelberg), Professor D.

C. Meinhof (Hamkturg), Professor Ludwig Mitteis (Leipzig), Th.

Möldeke (Sitraßburz i. E.) Geheimrat, oielor Dr. Neltfer ' (Bredlau), S Ae Evgen Petexsin (Berlin-Halensee),- Professor

L Rhumbler (Hann. Münden), Professor Dr. Eduard Niete (Göttingen), Wirklicher Rat Nitter und Edler von Schmaedel (München), Geheimrat, Professor Dr. E. Schmidt (Marburg a. d. L), Dr. P. Schmidt (Fehrtellin), Geheimrat, Professor Dr. E. Schweninger (München), Professor Dr. J. Smend (Straßburg i. E ), Dr.-Inq. Sypringorum (D: rtmund), Geheimrat, Professor Dr. C Stumpf (Berlin), Geheimrat, Professor Dr. Tillmanns (Letpzig), Geheimrat, Professor Dr. I. Veit (Halle a. S.) Weitere Unter- [FEIeN find zu richten an Professor I. Schwalbe, Charlotten- urg 4.

Sämtliche vier Fakultäten der Albertus-Universität in Königs- berg baben einstimmig beshlossen, dem Generalobersten von Hindenburg die Würde eines E hrendoktors zu verleihen.

Die Ursache des Untergangs der Scottshen Süd- polarerxpedition. Professor Brooks von der Universität Pittsburg macht in der neuesten, nach Deutschland gelangten Ausgabe der New Vorker Wochenschrift „Science“ auf einen bisher wenig oder gar niht beateten Umstand aufmerksam, der wesentli zum Untergang der Scottshen Südpolarreise beigetragen haben mag. Die angeführten Tatiachen sind um so wichtiger, als sie sich auf einen Vorgang be- ziehen, der auch zu Kriegszeiten bei einem Winterfeldzug in Be- tracht kommen fönnte. Einer der unentbehrlihsten Stoffe für den Erfolg der Reise im Pei war begreifliherweise das Petroleum, und in den Tagebüchern von Scott findet sich méehr- fah die Erwähnung eines rätselhaften Verlustes Brennstoff. So besagt eine Eintragung vom 24. Februar 1912: „Wir fanden die Vorräte in Ordnung mit Aus- nahme eines Oelverlusts; werden mit Brennstoff sehr zu sparen haben. Wünschte, wir hätten mehr Brennstoff.“ Dann weiter am 26. Fe- bruar: „Dec Brennstoffmangel macht uns {were Besorgnis“.

2, März fanden die Reisenden bei einer anderen Niederlage wieder einen Verlust an Petroleumvorrat, fodaß sie mit der größten Sparsams feit niht mehr bts zum nächsten Vorrateplay ausreihten, und am 4. März schretbt Scott: „Es wird wirklih {chlecht werden, wenn wir im nächsten Depot denselben NBerlust an Oel finden.“ Drei Tage später wird dieser Mangel als ein Grund der Hoffnungslosigkeit be- zeichnet und in seiner letzten Mitteilung mit dem Tod vor Augen nennt Sco1t den unerklärlien Verlust von Petroleum in den Vorräten als die Hauptursahe für den Zusammenbruch der Expedition. Es sind nun weitere Untersuhungen zur Aufklärung dieses Rätsels gemacht worden. Amundsen hatte shon darauf hingewiesen, daß die Petroleum- behälter häufig eine neue Verlötung nötig machten. Manche der Ge'äße in den Vorratsstapeln der Polarexp?editionen wurden nah einem Fahr vôllig leer, andere nur noch bis zu einem Drittel gefüllt aufgefunden. Unter dem Einfluß der Kälte verwandelt \fich geroöbn- lihes Zinn in ein graues Pulver, und dieser Vorgang geht am \hnellsten bei einer Kälte von 48 Grad vor fch Er vollzieht fich aber, wenn auch langsamer, hon bei weit geringerer Kälte, verdient also sorgfältige Beachtung.

an dtîiesem

Literatur.

Ueber „Mobilisierung des Ernährungswesens"“ ver- öffentlicht der bekannte PVünchener Hygieniker Professor Dr. von Gruber in den „Süddeutschen Monatshef1en" einen Aufsatz, der die Frage der Ernährung unseres 67 Millionen Seelen zählenden Volkes während einer vielleiht sehr lange dauernden Kampfeszeit behandelt. Der WBerfasser i der Meinung, die ent- scheidende volfäwirtshaftlihe Frage im Innern fei fúr uns zurzeit nidt die, ob genug Arbeit und Verdienst für alle auf die Dauer geschaffen werden kann so wichtig diese Frage auh sein möge —, sondern die, ob wtr m Inlonde genug L ben8mittel für alle haben und neu erzeugen können. Auf Grund sorgfältiger Berechnungen fommt er zu dem Ergebnis, daß unser Boden an nd groß und ertragreih genug set, um uns selbt für den Zeitraum eines langen Krieges unter gewissen Bedingungen zu ernähren: „Wir fönnen auf die Daver ohne jeglihe Zufuhr von außen leben, wénn wir nur mit dem, was wir haben, jorglich haushalten und von unserem vaterländishen Boden etnen vernünttigen Gebrau maden. Nber diese Bedingungen müssen unwetgerlih erfüllt werden.“ lo etne andere Wirtschaft mit unseren Bodenerzeugnissen uad rveiterhin au mit unserem Boden selbst wird gefordert. Professor von Gruber weist auf die geroaltige Vershwendung hin, die durch die Ultkohol- erzeugung mit unserem Boden und seinen Gewächsen getrieben werde, vor allem in Bierbrauerei und Branntwoeinbrennereì. Seien doch im Jahre 1912 in Deutschland (nach den Vierteljahr3heften zur Statistik des Deutschen Yeiches bezw. dem Statistischen Taschenbuch für Brauec) niht wentaer als 2730 000 t Kar- toffeln (zu 20 Zentnern), 366 000 t Getreide und foystige meblige Stoffe, 407 000 h1 Kernobst und Kernobsttreber, 224 000 h1 Stein- obst in den Brennereten, 15 755 000 dz Gerste, 120 000 dz Weizen und 161 000 dz Zuder in den Brauereten verarbeitet worden. Doch auch die heutige Vermablung des Getreides, bet der viel zu viel Abfall erzielt werde (bis zu 15, 20 und 30 v. v) bedeute volfs- wirtichaftlich einen starken Luxus. Ebenso set mehr Kartoffel- statt Gerstenbau und andere Reform geraten. Fedenfalls also: möglichst rationelle Verwertung des Bodens und zu allernächst der gewachsenen Bodenerzeugn isse, der Nahrungsmittel, fei iegt mehr als irgend einmal ein oberstes Gebot unserer nationalen Selbsterhaltung.

Verkehrêöwesen.

Von den Absendern von Paketen nah dem neutralen Aus- lande werden vielfa die bet Krieg8ausbruch erlassenen Bestim- mungen über die Ausfuhrverbote nicht beachtet, Diese Ausfuhr- verbote sind im Reichsgeseßblatte Nr. 46/47 vom 31. Juli 1914 yer- öfen1licht und beziehen sich in der Hauptsache auf folgende Gegen- stände:

Tiere und tiertsche Erzeugnisse ; Verpflegungs-, Streu* und Futter- mittel; Kraftfahrzeugteile, Mineralrohöle usw.; Waffen, Mu- nition, andere Artikel des Kriegsbedarfs und Gegenstände, die zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen ; Eisenbahn- material aller Art, Telegraphen- und Fernsprechgerät fowie Teile davon, Luftsiffergerät aller Art, Fahrzeuge ynd Teile davon; Nobstoffe, i die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen Les Krieasbedarfs zur Verwendung gelangen ; eten und Arzneimittel sowie ärztlihe Instrumente und Geräte.

Im einzelnen sind die zur Ausfuhr verbotenen und die nadh- träglich wteder zugelassenen Gegenstände in zahlreichen Bekannk- machungen des Reichskanzlers im „Deutschen Reichsanzelger“ usw. aufgeführt.

Da die Auslandspyakete, deren Inhalt bei der zollamtlichen Prüfung an der Grenze als unter die Ausfuhrverbote fallend, erkannt wird, nicht an das Ausland au?geliefert werden, fondern ben Ab- sendern zurückgesandt werden, so liegt es im dringenden Intere Fe der Absender, fch vor der Einlieferung der Pakete darüber Gewißheit zu verschaffen, daß der Jnhalt zur Ausfuhr zugelafsen ist.