2 ; Entwerfen : Rz, DDEia: u G Aee Auleges L stündig. i
Flei
or 5 oorkultur, 2
wissenschaftlih-zn Grundlagen Sa
« — Mes E Hoffmann: Mechanik der Bau ktionen,
IIT. Studîèium der landwirtshaftlih-tehnishen Gewerbe.
Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. DeUlbrück: Einführung in die Technologie der Gärungsgewerbe mit Dr. F. Hayduck, 2 Ea Beiaar für Tehnologieder Gärun mit Diplom-In- Dina e Setten Liocrtbien: [e Ciutiaens t Bros
ungen im n Laboratbrium sür Stu) de aueret- soches (m ersten Süinékter. S itündi ; Uebu im isen Labo- ratortum für Fortgescrittenere. E Dr Souve: Mrd brik v Ing. Fehrmann: Maschinen-
1 stündig. — Divlom- eur Dr. Aen ; Wôo1 i, 1 stündig ;
elemente und Skizzi en, 2s\tün Koh!en- und Dampfverbrauch, 1 stündig; ea m maschinentec- nishen Laboratorium für Fortgeschrittenere. — Dr. Foth: Kartoffel-, , Melaffebrennerei, 3 stündig. — Professor Gosl ih: Ma- \Sinenlehre, 3 bezw. 4stündig. — Profeffor Haack: Angewandte Elektrizität, 1 bezw. 3 stündig; Brenneretanlagen, 1 stündig. — Pro- fessor Dr. Henneberg: Botanik für Studierende des Brenneret- faches, 2stündig; dgifche Uebungen für Studierende des Brennereifaches, 2 bezw. 3 stündig. — Professor Dr. Lange: Korn- brennerei und Preßvefcfabrikation, 2 bezw. 3stündig; Chemische Uebungen für Studierende des Brennereifahes. — Professor Dr. Lindyuer: Allgemeine Biologie und gärung2gewerblighe Bo- tank für Studierende des Brauereifahes, 3s\tündig. — BProfefsor Dr. Mohr: Au3gewählte Kapitel aus der Physik und Chemie, 3 bezw. 7sündig; Chömishé und physikalische Repettitonen, 2 stündig. — Profeffor Dr. Parow: Stärke», Stärkezucker- und Dextrinfabrikation sowie Kartoffeltrocknung, 2 stündig. — Dr. Rom» mel: Mikrofkoptsche Uebungen, Hefereinkultur, biologishe Betriebs- Tontrolle für Stuüdterende des Brauereifaces, 8 flündig. — Professor Dr. S@Whönfeld: Nohbstoffkunde und Uebungen in der Rohstoff- beurteilung, 2 stündig; Ausgewoählte Kapitel aus der Brauereibetriebs- lehre, S5stündig. — Professor Dr. Struve: Gesezeskunde, 1 stündig. — Professor Dr. Windi\ch{ch: Ausgewählte Kapitel aus der Brauerei- tenologie und Betriebskontrolle, 4 stündig. — Dr. Wüstenfeld: Essigfabrikation, 2stündig. » Berlin, den 15. September 1914.
Der Rektor der Königlichen Landwirtshaftlihen Ho&s&ule. Dr. Lemmermann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. September 1914.
Jn einem Erlaß des Ministers des Jnnern wird darauf aufmerlsam gemacht, daß nah S 1 Ziffer 1 des Geseyzes vom 4. August 1914, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mann- scha ften, auch die Angehörigen des für den Kriegsdienst ver- wendeten Unterpersonals der freiwilligen Krankenpflege im Falle der Bedürftigkeit auf die gesezlihen Familienunter- itüßungen ÄAnjpruch haben. Bestimmungsmäßig besteht das UÜnterpersonal der freiwilligen Krankenpflege aus Zugführern, Zugführerstellvertretern, Sektionsführern, Krankenpflegern,
Kranfkenpflegerinnen, Krankenträgern, Kaufleuten, Köchen oder
Köchinnen, Sthreibern und Dienern.
Die Kommission der Königlichen Negierung Gumbinnen, die bisher in Berlin zurückgeblieben war, um die von den Russen in Ostpreußen begangenen Greueltaten fest- zustellen, ist, der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, am Sonnäbend nach Königsberg i. Pr. abgereist. Es is dringend erwünsht, daß au weiterhin Anzeigen über russi\che Greueltaten erstattet und an die Königliche Regierung Gumbinnen, zurzeit in Königsberg, gesandt werden.
Das endgültige Ergebnis der Zeichnung auf die KriegS8anleihen hat gestern abend noch nicht betanntgegeben werden Tönnen, da noch immer Anmeldungen einlaufen, die noh berüdsichtigt werden müssen, da fie rechizeitig zur Post gegében "und lediglich wegen der Verlangsamung des pojftalischen Verkehrs nich: bis zum Schluß des Zeichnungstermins ein- getroffen sind.
Ein aufgefangener Funkspruch D. 8. 12 Uhr Mittags, besagt laut Meldung des T. V:
General Postowsfi an den Kommandeur des 1. Armeekorys: „J@ bitte, unverzüglt weiter zu geben an die 2. Inf.-Div. und den Stab des 23 Armeekorys, 7,13 Morgens an bsk., der kommatntierende Befehl eine Kompagnie mit einem energisWen Kommandeur autzu- fhiden mit dem Auftrag, alle Förster ohne Erbarmen zu er \chießen.“
Für die gegen den General Martos erhobene Beschul- digung hat fich bis jeyt kein Beweis erbringen lassen. Martos bestréitet seine Schuld. Die Untersuchung wird fortgeseßt.
vom 14,
I8
e
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungs- urkunde, ‘betreffenb eine Anleihe des Provinzial- verbondes von Hannover, veröfentlicht.
Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers" liegen die Ausgaben 36 und 37 der Deutschen Verluftliften bei. Sie enthalten die 31. Verluftlifte der preußischen Armee und die 13. Verlustlifste der sächsischen Armee.
Eine neue öôsterreihische Verlustliste is soeben er- schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsh-Oesterreichish-Unga- rishen Wirtschafts8verbandes, Berlin W., Am Karls- bad 16, den Jnteressenten wochentäglih während der Zeit von 11—1 Uhr Vormittags und 4—6 Uhr Nachmittags un- entgelilich zur Einsicht aus.
Meckleuburg-Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie „W. T. B.“ meldet, stehenden Erlaß an das mecklen- burgische Kontingents-Kommando gerichtet: Fh habe währenb der letzten WoWhen meine Tropven în zahl- reihen fchweren, ftets fiegreihen Gefechten und auf mühcvollen
aufreibendèn machen lafsen. T bervorragenden Leistun ihre Tap Standha Tit und Manneszuht haben L L Mole \ erfüllt. Ich spreche allen meinen Soldaten, Oifizieren, Unter- offizieren und Mannschaften, meinen Dank und höchste Ane: kennun aus und bin gewiß, daß meine Mecklenburger wie bisher au Es stets ihren Fahnen und ihrem Heimailand Ehre machen
Der Staatsminister Dr. Langfeld hat gestern eine am 20. September aufgegebene Depesche Seiner Königlichen D (belt des Großherzogs erhalten; die folgendermaßen autet:
Eurer Exzellenz telle ich mit, daß Seine Majestät der Kaiser mir aus Anlaß der rühmiichen Waffentaten meiner Landes- kinder und meiner Teilnahme an den Operationen das Eiserne Kreuz 2 und 1. Klasse zu verleihen geruht haben. Indem ih diese mich beglückende ehrenvolle Auszeihnung anlege, gedenke ih mit treuer Dankbarkeit der von meinen mecklenburgischen Truppen unter Gottes sichtbarer Hilfe voUbrachten Heldentaten. Ihre unershrockene Tapferkeit is über alles Lob erhaben.
Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexandra hat an das Dragonerregiment in Parchim, obiger Quelle zufolge, nachstehendes Handschreiben gerichtet :
Mit freudigem Stolz babe ih von dem Verhalten meines Dragonerregiments vor dem Feinde Kenntnis erhalten. Die shweren Verluste haben mich mit tiefer Crauer erfüllt. Der Schmerz um die Gefallenen findet für tai, für die Angehörigen, für die Freunde Linderung tn dem Gefühl, daß das brave Regiment über jedes Lob erhaben fh unvergängliche Ehre erworben hat.
Lorbeeren zu erwerben, und daß — nah ruhbmvyollem Frieden — die jeßt um die Standarte Gescharten und die von ihren ehrenvollen Wunden Genesenden siegreih und gesund in ihr Vaterland zu ihren Angehörigen heimkehren mö@ten.
Meccklenburg-Strelitz.
Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin Elisa- beth hat gestern, wie die „Landeszeitung für beide Mecklen- burg“ von zuständiger Stelle erfährt, folgendes Telegramm ihres Sohnes, des regierenden Großherzogs, erhalten:
Der Kaifer hat mi gestern durh Verleihung des Etfernen Kreuzes 2. und 1. Klasse ausgezeichnet in Anerkennung der ruhmreichen Leistungen meiner Mecklenburger.
Herzliche Grüße Fri gz.
ODefterreih-Ungarn.
Das ungárishe Amtsblatt veröffentliht eine Verordnung, durch dië der Handelsminister ermächtigt wird, von den Ge- seßen über Patente und Markenschuß .abweihende Maß- regeln zu treffen.
Großbritannien und JrlazndD. Das Preßbureau erklärt nach einer Meldung des „LW. T. B.“ die Nachricht von einer Landung russischer Truppen in Frankreich amtlich für unwahr.
Frankreich. Die Anleiheversu ¿al einer Meldung des „
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aljo nur
zählung sind 1 807 04 Einwohner st doppelt so
E 1 Drittel der Zahl in normalen Zeiten, und zwar fa viel Frauen wie Männer.
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Jtalien. __ Die rumänische Gesandtschaft in Nom veröffentlicht in dortigen Blättern, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Er- lärung:
Um den Stimmen über eine Demission des rumänischen Mintsteriums, die auch in die ttalicnts\he Presse mit so viel anderen phantasttihen Rumänien betreffenden Nachrichten übergegangen waren, zum SéÉweigen zu bringen, tft die rumänishe Gesandtschaft ermäŸ- tigt, diese tendenziöfen Sttmmen in beftimmtester Weise der Unwahr- heit zu zethen. Unter den Mitgliedern des Kabinetts heriht die voll- Tommenste Uebereinstimmung, und die Politik der Regterung ift nur die von dem Krontat feftgelegte, an dem die maße gebendften Mitglieder der politishen Parteien Rumäniens teil- genommen haben.
: — Die Leitung der gecinigten sozialistishen Partei, die gestern gemeinsam mit den Abgeordneten der Partei eine Sizung abhielt, sprach fich, obiger Quelle zufolge, zugunsten der unbedingten Aufrechterhaltung der Neutralität Ztaliens bis zum Ende des Konfliktes aus und beschloß, einen Aufruf an die Arbeiter in diesem Sinne zu richten. Der lange Aufruf ftellt die allgemeine Abneigung der Sozialisten gegen den Krieg und die besonderen Gründe dar, die die Neutralität Jtaliens nötig machten, da Jtalien die einzige neutrale Großmacht sei. Hierdurh werde es auf seine Sendung hingewiesen, die Vermittlerrolle zwischen den Kriegführenden zu spielen. G
Norwegen.
Frithjof Nansen führte in seinem in Kristiania ge- haltenen Vortrag, über den bereits kurz berichtet wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ weiter aus:
Die S(thuld an dem Kriege trägt die Politik der Alliance. Es ift nit der lebte Krieg. Es befindet fih im Irrtum, wer da meint, nah diesem Kriege werde die Welt andere geordnet werden. Die Welt ist noch iange rit soweit gekommen. Das Ende des einen ift der Begtun anderer Kriege. Wtr müssen uns danach eimichten. Die Abrüstung it ein leeres Seshwäß. Verstehen wir nit die Sprathe der Wirklichkeit, so find wir unuwert, ein Volk genannt zu werden. Für die Demshèn war der Durhmarsch durch Belgien unter Broch der Neutralität cine eisenbarte Notwendigkeit. Und unsere Stellung? Wern jemand sagt, für uns sei keine Gefahr vorhanden und unsete Stellung sei anders als die Belgiens, jo jagt er Unrichtiges. Wenn uniere Stellung au micht schlehter it, fo ift fie jedenfalls nit besser. Unjer Land tf der gleichen Lage autgesezt. Vor unseren Küsten können, werden und müssen die bevorstehenden Seeshlachten ausgeltämpft werten. Wir Haben Häfen, die wihtia find für die tämptienden Mödte aub in neuen Korflisten. Wir müssen uns vorbereiten. Sind wir vorbereitet? Dank - den Pronbelen, die den rieden gepredigt haben, find wir \{lecht vorbereitet. Ein neuer eist muß in uns kommen. Lernen wir jeßt nit, so lernen wir nie; dann ist es zu spät. Wir müssen uns fichern. daß unsere Zukunft uns geböôrt. Ehre den Reformen; aber weler Nutzen entiteht daraus, | wern wir unser Land micht hüten fönren. Wir verlanzen tine Nüstong, fo stark wie mögli, für Heer urd Flotte, damit wir niht unterliegen in bem Kampfe, dén wir vielleicht aufnehmen müssen. Urse:e Söbne dürfen niht als Pfusder on die Grenzen gest werden. Wir verlangen Schluß mit der Politik der Friedentflöten, wir wollen nit mehr ben Stempel eines Volks tragen, bas wvnter
dem Duréjschnitt ist. Darum wollen wir. den eiujährigen Müilitär-
4:4 he die Flotte zu. Diese „wird dann besser sein als die jeyige
für den armen Teufel wirkt der etnjährige Dienst erzteheris.
ist zweifellos, daß der Deutsche durch setne militärische Erziehung vor dem Engländer im Vorteil ist. Was hat die münärtsche Erzie ung
Hen gesehen, beziebung8weise mir darüber Meldung j blenft haben; nit mebr und nicht weniger. Das trifft au füt | eude
aus den Deutschen gemacht? Was ist dagegen aus den Engländern eworden? Auch Schweden hat den einjährigen Dienst eingeführt,
er von der |kandinavischen Politik spricht, muß zugestehen uvsere Politik an die Schwedens geknüpft ist. Unser Ziel muß 08 zu einem so nahen Zusammenschluß zu kommen, wie er nur mb lid ist. Wir dürfen uns. nicht als Unterlegene hitnstellen, 4
t nicht vorüber, sie beginnt erst für uns. Wir haben nie Not mg vielleiht lernen wir sie bald kennen, dann ist es kein Unglüt
r uns Wir werden als Volk wachsen. Was wir jeyt vielleicht durhmaghen, ist unsere Rettung.
Afrika.
Dem Regiment wünsche ih, daß es ihm: vergönnt sei, weitere |
a aus - de Gesichtsfreis e der Regierung in Amerika sind f 10. 4 a unm s y rei pen
Die Regierung der südafrikanishen Union ist dur den fürzlih erfolgten Rücktritt des Generals Beyers, deg Oberbefehlshabers der südafrikanischen Miliz, der „Times“ zu folge in eine s{wierige Lage verseßt. Es besteht eine starke Opposition gegen Offensivmaßnahmen gegen Deutsch Südrestafrika, und zwar nicht nur bei den An- hängern des Generals Herßyog, sondern au bei einer beträcht: lichen Anzahl Buren, die sonst die Regierung unterstüßen, namentlih in der Oranjekolonie, dem Transvaalbèzkrk, dem Bezirk Lichtenburg und den Grenzbezirken der Kapkolonie. Die Buren find loyale britische Untertanen, halten aber den An- griff auf Deutsch Südwestafrika für unpolitish, unweise und überflüssig.
Kriecgsnahrithhten.
Westlicher Kri egsshauplaß.
Großes Hauptquartier, 21. September, Abends, Cn T. B.). Bei den Kämpfen um Reims wurden die estung8artigen Höhen von Craonelle erobert und im Vorgehen gegen das brennende Reims der Ort Bétheny ge- nommen. Der Angriff gegen die Sperrfortlinie südlich Verdun überschritt siegreich den Ostrand der vorgelagerten, vom französishen VIII. Armeekorps verteidigten Côte Lorraine, Ein Ausfall aus der Nordostfront von Verdun wurde
zurückgewiesen. Nördlih Toul wurden französishe Truppen |
im Biwak dur Artilleriefeuer überrasht. Jm übrigen fanden heute auf dem französischen Kriegsshauplaye keine größeren Kämpfe statt. :
In Belgien und im Osten ist die Lage | unverändert.
Der Krieg zur See.
Berlin, 21. September. (W. T. B.) Nach Mitteilungen aus Amsterdam hat die englishe Admiralität am 20. Sep:
tember folgendes befanntgegeben: „Der deutsche Kreuzer“ sechs Wochen lang am |
„Emden“ von der China:Station, der war, erschien alen, nahm
e kleine
_„Möwe“.
der Bucht von Kreuzer „Königsber g“ angegriffen und vollständig un- brauchbar gemacht. 25 Mann der englischen Besaßung tot, 30 verwundet.“
Hierzu wird von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt: |
Bei der „Möwe“ handelt es sich keineswegs um ein fampf- fähiges Kanonenboot. Sie war vielmehr ein Vermessungsfahr- zeug ohne jeden Kampfwert. Bei Beginn des Krieges wurde sie als für die Kriegsführung wertlos abgerüstet. Der eng- lische kleine Kreuzer „Pegasus“ hat eine Armierung von 8 Stü 10-Zentimeter-Schnelladekanonen, während unser kleiner Kreuzer „Königsberg“ eine solhe von 10 Stück 10,5-Zentimeter- Schnelladekanonen hat.
Die englische Admiralität macht weiter bekannt: „Der
englishe Hilfskreuzer „Carmania“ versenkte am 14. September einèn bewaffneten deutshen Dampfer, vermutlich „Sap T rafalgar“ oder „Berlin“ nah zweistündigem Ge feht. „Carmania“ hatte neun Tote.“ __ Zu dieser Londoner Meldung wird von zuständiger Stelle bekannt gegeben: S. M. Hilfskreuzer „Cap Trafalgar“ ist am 14. September in der Nähe der brasilianishen Küste nah heftigem Kampfe mit dem englischen Hilfskreuzer „Carmania“ untergegangen. Die Besaßung ift dur den deutschen Dampfer „Sleonore Woermann“ gerettet worden.
Schließlih macht die englishe Admiralität noch folgendes bekannt: „Jn der Naht vom 14. zum 15. September versuchte ein deutscher Dampfer auf dem Kamerunfluß das englische Kanonenboot „Dwarf“ durch Bomben zu versenken. Der Versuch mißglückte und der Dampfer wurde erbeutet. Am 16. September versuhte ein anderer deutscher Dampfer den „Dwarf“ zu rammen. „Dwarf“ wurde nur wenig beschädigt. Der deutsche Dampfer wurde vernichtet, ebenso zwei Boote mit Erplosionsmitteln. “
Nairobi, 20. September. (W, T. B.) Der britische Dampfer „Kavirondo“ brachte zwei deutsche Handels- boote auf dem Victoria - Nuatualeé zum Sinken, Der deutshe Dampfer „Muanza“ griff} am 15, September den britishen Dampfer „Winifred“ an, der im Begriff war, in die englische Karungubai einzufahren. Der „Winifred“ zog fih zurü, kehrte später aber zusammen mit dem „Kavirondo“ zurück und traf in Karungu ein, ohne Widerstand zu finden.
e.
Literatur,
Der geseuliche Zahlungsaufshub im Kriege nebst Anhang neuerer und neuester Moratorieugeseze des In- und Aus- landes, Von Dr. Ludwig Bendix, Reætsanwalt in Berlin. VIIT und 70 Seiten. Karl Heymauns Verlaa, Berlin, Preis 2 M. — Der geseylie Zahlungsaufschuh im Kriege ist für das deutshe Wirtshafisleben eine sehr umstrittene Frage. In den nühst- betriligten Kreisen fordern dle einen ein Moratorium, während die anderen es als bevenflich oder gar gefährlid ablehnen. Dex Verfasser der vorliegenden beahienswe:ten Schrift bezelhnet ein deuts Moratoriumsgeseu als uner äßlichen Bestandoteil einer ausretchenden recht- lihen und wirts{astliGen Kriegörüstung und weist demgegenüber darauf hîn, daß die Geleye ves Deutschen Reichs außerordentli wentge Bestim-
mungen über dle Cinwlkung des Krieges auf den Rechtsyerkehr der
} leuten, i geht daß eine nachträgliche a
Die Ge ahr Ï
8 sechste mit |
die mebreren Pächter"
des Versicherungsnehmers“
Prozesses“
Des preußischen und bayerishen Landesrechts. —
aten untereinander enthalten. Ohne zu der Frage Stellung zu eni ob ein deutsches Moratoriumsgefeß, wenn es vorhanden wäre, curjeit in Kraft geseßt werden müßte, befürwortet der Perfasser die Einberufung einer Kommission von Kauf- Finanzpolitikern und Juristen zu dem Zweck, Vor-
hlâge für ein deutsches Morator'um?gesez auszuarbeiten. Einige Mor schläge dieser Art macht der Verfasser selbst, wobei er davon aus- Heilung der Kriegs\häden niht genüge, ß vielmehr durch vorbeugende Maßnahmen diese Schäden auf ein Mindestmaß beschränkt werden müßten. Zur Erleichterung dieser ge- setgebertschen Aufgabe teilt der Verfasser im Anhange eine Anzahl
| meist schwer zugänglicher neuerer und neuester Moratoriengeseßze des
, und Auélandes mit, und zwar die neue Prozeßordnung Friedrichs 2 Großen für Niederslesien von 1742, 2 Verordnungen Le Elsaß- Lothrinuen von 1871, die Moratoriengesege für die Schweiz (1889), Portugal (1891), Griechenland (2 von 1897 bezw. 1912), Serbien 1912), Bulgarien (1912), Montenegro (1912), das österreihishe Ge- ey vom 30. November 1912 über den Einfluß der höheren Gewalt auf die Vornahme wechselrechtlicher Handlungen, das deutshe Geseg über die Folaen der Verhinderung wechsel- und sheckrechtliher Hand- lungen im Autlande vom 13. April 1914, zum S{hluß die ein- \{lägigen deu!shen Gesezge vom 4. August 1914 nebst den Aus- führungsverordnungen des Bundesrats. Die interessante Schrift ver- dient in Juristen-, Finanz- und Handelskreisen bekannt zu werden.
Gesetz, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Fe- bruar 1888 in seiner Neufassung vom 4 August 1914. Mit Er- läuterungen von Arthur Liebrecht, Magistratsrat in Berlin. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Preis 60 Z. — Mit Ausbruch des Krieges ist dieses Geseg in den Vordergrund der rechtlichen Inter- essen von Gemeinden und Kreisen einerseits (und von Reta,s. und Staatsbehörden, soweit fie finanziell an der Unterstüßung von Familten der Einberufenen beteiligt sind, andrerseits getreten. Seine den jeyigen soztalen Bedürfnissen entsprechende Ergänzung war etner der wesent- lichen Beschlüsse der denkwürdigen Neichstazsfigung vom 4. August 1914. Vie furze, der Praxis der Verwaltungsvehörden weiten Spiel- raum lassende Fassung des Geseßes hat aber bald nah seiner ersten Anwendung eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben. Magistratsrat Liebrecht bietet eine Lösung derselben nah den rehtliGen und aus der Praxis si ergebenden Grundsäßen. Als Mitarbeiter in den Militärangelegenheiten der Stadtgemeinde, Berlin dürfte ec hierzu in bésonderem Maße berufen sein. Die Erläuterungen halten sich in
fürzester und auch für Nichtjuristen leiht ver ständliher Form. Die
Unterstüßungen für Familten von Kriegsteilnehmern beruben auf
redtlihen Ansprüchen und fließen aus den Quellen der Privatwohl-
tätigkeit. Jnwieweit zwischen beiden ein Ausgleich erforderlih und zweckmäßtg ist, interessiert daher niht nur die mit der Anwendung
M des Gesetzes betrauten Beamten, sondern auch die große Zahl der
Personen, die in freier Liebestätigkeit sich dem großzügigen Unter- stügungswerk der Privatorganisationen gewidmet haben. Auch ibnen dürfte das kleine Buch in vielfacher Beziehung einen wertvollen Fingerzeig für gerehte Verteilung ihrer Geldmittel geben.
Den Einwickungen des Krieges auf die bestehenden Rehtsver- Lältnisse sind die Aufsäße gewidmet, die das neueste Heft der Zeit- schrift „Das Recht“, Nr 17/18 vom 10. September 1914 {(Hel- wingshe Verlagsbuhhandlung, Hannover), enthält. Zunächst erörtert
[Gusttzrat Dr. Fuld die Beziehungen zwischen dem Krieg vnd den Nechts-
ordnungen im allgemeinen. Dann folgt ein wörtliher Abdruck der pom bayerishen Justizministeruum in seinem Amtsblatte vom 18. August gegebenen übersihtlichen, klaren systematischen Darstellung es Nechtsstoffes, der den Inhalt von verschiedenen nach Ausbruch des Kcieges zum Schuße der in den Krieg Gezogenen und der zu Hause Zurügebliebenen ergangenen Reichsgeseßen und Bundesratsver ord- mungen bildet. Diese Darstellung mit wertvollen Erläuterungen ind praktischen Fingerzeigen if zurzeit wohl die einzige systematische Bearbeitung, die einzige Bebrauchsanweifung, der einzige Kommentar 1 den erwähnten Can und Verordnungen. Einzelne Fragen us dem Gebiete des Gesetzes, betreffend den Schuß der infolge des Frieges an der Wahbrnehraung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 erörtert Oberamtsrichter Dr. Levis (, Kann gegen die dur das Geseg geschüßten Personen überhaupt eine Klage erhoben werden ?“, „wie wird die Verfahrensunterbrehung bet der B: teiligung riegsbehinderter Personen geltend gemacht?“, das Verstetgerungs- perbot, Aussezung des Konkursverfahrens). Von den richterlichen QSahlungéfristen, die nah der Bekanntmahung des Bundesrats vom 7. August 1914 in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten von den ordent- Jihen Gerichten auf Antrag des Schuldners diesem bewilligt werden önnen, handelt ein Beitrag von Gericht8assessor Dr. Nönnbeig, — Von den größeren Aufsäßzen, die in den vorausgegangenen legten Heften dieser Seitshrift veröffentliht worden sind, seten die folgenden hervorgehoben : „Zur Frage des milttärstrafgerichtlihßen und O erfahrens gegen Offiziere z. D. und Offiziere a. D." von dem Ge- eimen Nat, Professor Dr. Adolf Arndt; „Die Fehler in der bis- herigen Auslegung des Weingeseßes“ von Regierungsrat Dr. Hof- ader; „Die öfentlih-rehtlihe negotiorum gestio“ von Regterungds- at Dr. Hartmann; „Zur Auslegung der N-ch1sanwaltsordnung“ von Staatsrat Dr. von Henle; „Aufteilung des Gemeindejagdbezirks unter von Rechtsanwalt Pfund; „Berufung als Bermächtnisnehmer“ von Netchsgerichtsrat Dr. Ebbecke; „Die Fest- stellung der Persönlichkeit bei Beurkundungen“ von Geheimem Justiz- rat Dr. Frese; „Die Grenze zwishen Staatsdienst und Staatsdienst- anwartshaft“ von Professor Dr. Rehm; „Aussegzung der Verhandlung bei Teilklagen® von Justizrat E „Versäumung der Klagefrist von Rechtsanwalt Dr. Josef; „Die
Beweislast des Mieters nah S8 547, 548 B. G-B. an etnem Mechtsfall erläutert, zualeih etn Beitrag zur Raschhett des Bagatell- von Professor Dr. Hellmann; „Die Hypothek an einem im Miteigentume stehenden Grundstück" von Oberamts- rihter G. Melikel; „Die deutshe Schiffahrt und der Zoll- rxabatt für die auf nordamerikanishen Schiffen' in die Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Waren“ von Reichsgerichtsrat Wittmaack; „Ersaßforwmen für Zeitgeshäïte und die Nehtsprechurg des Reichsgerihta* von Professor Dr. Warschauer; „Die Haftpflcht der Post bei Reisen mit Motor-Personenposten“ von Postrat Or. Niggl; „Schadenersay wegen Nichterfüllung" von Rechtéanwalt FVörr; „Der Pflichtteilsan pru“ von Neichägerthtsrat Dr. Ebbecke;
L, Zur Gebührenordnung für Mun und Sachverständige“ von Staats-
-
onwalt Fuhrmann; „Die verlängerte Immunität der Reichstags- Abgeordneten" von Profeffor Dr. Krückmann ; E § 323 Z -P. V. uu auf Vergleiche Anwendung ?* von dem Landgerichtsxräsidenten Wlanckmeister; „Arglistige Vorsplegelungen bei Gelegenheit des Mau A und positives Vertragstnterefse“ von dem Kammer- gerihtósenatöpräsfidenten Riehl; „Die Vorschriften des Gerichts- et MNRELeIEDES über die Sizungspoltzei*“ von Kammergerichts- rat Nash; „Die Haftung des Mieters für den Schaden, en der Frahtführer oder seine Leute beim Umzug an- ihten (§ 278 B. G.-B)* von Amtzsgerihtsrat Hörle. teben den größeren Aufsäßen über Fragen des | rain Rechts ent- alten die Hefte beahtenswerte Kritiken von 4 ragen ins- besondere vom Standpunkt der Bedürfnisse der Praxis, und An- regungen zu geseylihen Reformen, Be!prehungen aktueller Gegen- tände aus der juristishen Praxis und Auseinanderseßungen über Streitfragen von größerer Wichtigkeit, ferner Zusammenstellungen des &inhalts und Ergednisses der Auffäge in juristi)hen und staatswissen- \chaftlichen Zeit)hriften, mit denen si Referate über sonstige Neu- erschelnungen auf dem Gebtete der Nehtswissenschaft verbinden. Von prattisher Bedeutun Loy die jedem Hefte beigegebenen Sarnmlungen Dberstrihterlider Ent eidungen über Fragen des Reichsrehts sowie Mit-dem 1. Heft des ahrgangs 1914 dieser Zeitschrift Canal ee zur Ausgabe : abrbuch des Strafrehts und Strafprozesses, heraus- egeben von Hofrat Dr. H, Th. Soergel und Regierungsrat Mrause, VIl!, Jahrgang: Rechtsprechuna und Literatur 1913 L! und 421 Seiten. Helswlngsche Verlagsbuchhandlung, annover. Geb. 4,50 1, für die Abonnenten der Zeiuschrift „Das
Rechi* koïtenfrei, — Der ate dg enden die Retsgrundsäße
strafrechtlihen und strafprozeßrehtlihen Inhalts, die in den im Jahre 1913 veröffentlichten Gntiheidungen des NReichsgerichts, des Neth8- militärgerihts, der Oberkriegsgerihte, des preußishen Kammer- erihts. des bayeriïhen Obersten Landesgerichts und der einzel- taatlihen Oberlandeogerihte ausgesprohen sind. Sie er- läutern Vorschrifien von wehr als 240 Reichs. und Landes- geseßen und -verordaungen. An die Spiye jedes Nechts\aßes sind den Inhalt andeutende Stichwörter in Sperrdruck geseßt. Bei der Fülle des Materials an Entscheidungen ftrafrechtlichen Jnhalts, das die Praxis der oberen und obersten deutschen Gerichte alljährlich liefert, entspriht ein die Ergebnisse der Rechisprehung zuiammen- fafsender Führer wie das vorliegende Jahrbuch. das den Leier in vielen Fällen der Notwendiakeit überhebt, die Quellen nazuschlagen, einem vorhandenen Bedürfnis. Wer ih eingehender über dîe mitgeteilten Entscheidungen unterrichten will, findet bei jedæ die offiziellen Sammlungen und alle Zeitichrifien angeführt, die sie ausführlih wiedergegeben haben. Bei den einzelnen Gesezen und Paragraphen sind auch die sie erläuternden Abbandlungen, die im leyten Jahre in den juristishen Zeitschriften veröffentliht worden find, angegeben. Eine Uebersicht über sämtliche — mehr als 700 — Reichs- und Landesgeleße und -verordnungen, zu denen in den biéher erschienenen aht Bänden des Jahrbuchs Ent- \heidungen autzugé weise wiedergegeben find, und ein alphabetiscbes Sachregister zum achten Bande e: möglichen eine schnelle Orientierung auch über die unter sich sehr ähnliche, ja vielfa übereinstimmende Gesetzgebung der ver]chiedenen Einzelstaaten.
Wohlfahrtspfiege.
Der Nationálstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40, Alsenstraße 11) in deren Präsidium auch der Köntglih bayerishe Gesandie Graf von und zu Lerchenfeld. Köf ertng eingetreten ist, hat der Verein für Verwendung des Uteberschusses der Düsseldorfer Nusstellung von 1902, wte die „Düsseldorfer Zetitung* berichtet, durch Vermittlung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz den Betrag von 100 000 4 überwiesen. Von der Frau Generaloberarzt Pfu h l ist die ihrem Vater, dem berühmten Gelehrten Wirklichen Geheimen Rat Dr. Robert Koch, von dem englishen Royal Tnstitute of public health verliehene goldene Harbenmedaille, die einen hohen Wert besigt, gestiftet worden.
Das Zentralkomitee vom Roten Kreuz hat, wte bereits bekanntgegeben, eine sehr reihlihe Sendung von warmen Kleidungsstücken, Labe- und Genußmitteln {on vor 14 Tagen nah dem östlichen Kriegsschauplaßy gebracht. Die nun vorliegenden Berichte gehen dahin, daß es den führenden Herren elungen is, mir fleben Automobilen bis zu den fechtenden Truppen zu gelangen und dort wiederholt Gaben abzugeben. Heute eht ein weiterer großer Transport von warmen Kleidungsstücken, igarren, Zigaretten, Fußschuß, Heilmitteln und anderen wertvollen Matertalien nah dem Westen ab. Er wird mittels 19 Auto- wobilen die Spenden an die bisher mit Liebetgaben am wentgsten versorgien Korps zu bringen suchen. Ein dritter, ähnlih zusammengeseßter Transport wird wentge Tage später Berlin verlassen, um sich zu einer anderen Armee im Westen zu be- geben. Endlich ift für Ende dieser Woche die Abreise eines großen Automobilkorps zun östlihen A1meekorvs vorgesehen. Sie alle werden jeweils bei der Nüdfahrt von der Truppe zu den Matertaltendepots sich durch Mitnahme Verwundeter zu rückwärtigen Hilfsstationen nüßlih zu machen suchen, POFARCEI daß die Militärbehörde ihre Unterstüßung in Anspru nehmen will.
Nach tem Beisp*el anderer Provinzen hat die Bank der ODft- preußischen Landschaft eine Unterstüßungtkasse zum Zweck der Kriegsversicherung auf Gegensettkäkeit für den aus- gebrohenen Krieg geihaffen. Die Verwaltung dieser Kriegs- versicherung hat die Lebensversi®derung8anstalt der Ostpreußischen Landschaft übernommen. Der Zweck diejer Kriegsversiherung ist, den Hinterbliebenen der Krklegsreilnehmer, die den Heldentod für das Vaterland erlitten haben. die Möglichkeit zu aeben, fich vor den ersten Sorgen zu s{üßzen. Von der Ostpreußischen Landschaft und anderen Wohltätern sind Zuschüsse zu erwarten. Etn Anteilshein kostet 10 e. Es können für einen Kriegsteilnehmer bis zu 20 Anteil- \cheine bei den Ortsbebörden, den Geschäftsftellen der Bank und der L, bensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft und bet den durch Aushang k-nntlih gemachten Stellen gelöst werden. Falls die Berluste niht arößer jein werden als im Kriege von 1870/71, werden auf jeden Anteil\chein mindestens 250 4 verteilt werden können. Sind die Verluste geringer, dann erhöht sich dieser Betrag; find fie größer, dann erntedrigt sich der Betrag. Für Frauen und Mütter, die ihre im Felde stehenden Vännet und Söhne, für Arbeitgeber, die die Männer, die ihren Dienst mit dem für das Vaterland vertauscht haben, versichern woll»n, bietet sch hier die Gelegenhett zu einer geeigneten Kriegs- versiherung. Zu die'em Zwelk können sie ihre Spargelder am besten verwenden. Auch haben die Osipreußische Landschaft, ihre Bank und thre Lebensversiherungsanstalt bereits Schritte getan, um in enr der Bedünftigkeit die Einlösung der Antetlsheine durÞh Gewähiung von Vorschüssen zu ermöglichen. Anträge sind än die Lebens- versiherungtanstalt ber Oflpreußi]hen Landschaft und die in der Pro-
vinz überall vorhandenen Annahmestellen zu rihten.
Kriegsheim für Krankenpflegerinnen vom Kreuz hot der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins in Berlin, Tiergartenstiaße 28 (Fernsprech- amt Lüßow 9492), eingerichtet, und zwar votnehinlih für folhe Krankenpflegerinnen, die als Begleitetinnen von Ver- wundeten- und Krankentran®porten in Berlin eintreffen und hier keine anderweitige sihere Unterkunft haben. Das Kriegöheim ist in einer in einem gtogen Park gelegenen Villa eingerichtet, gewährt seinen Gästen für etnen oder mehrere Tage vollständig unentgeltlichen Aufenthalt mit voller Verbflegung und soll den von ihiem Seele und Körper in glethèr Weise angrelfenden Beruf geschwächten Krankenpflegerinnen Erholung gewähren, Der Hauptvorstand des Vaterländishen Frauenvereins ladet alle in Berlin ankommenden oder si bier vorübergehend aufhaltenden Kranken- pflegertnen vom Roten Kreuz zum Besuche feines Ktiegöheims ein, In ibm sind selbstversändlih auch alle anderen in dér Kctegökränkenpflege tätigen Krankenshwestern aufs herzlihste willkommen, für sie gilt die gleihe Einladung wie für die Krankenpflegerinnen vom Roten Kreuz.
Ein Noten
Die Landesversiherungsanstalt Berlin teilt mit: Bei der Kriegsfürsorge der gane A O Berlin für arbeitslose Versicherte kann es sich nit darum handeln, den Versicherten einen auskömmlihen Lebensunterhalt oder ihnen gar eine Beihtlfe bis zur Höhe thres bisherigen Verblenstes zu gewähren, fordern leb darum, sie vor der dringendsten Not zu \chügzen. Alle weiter gehendtn Ansprüche müssen abgelehnt werden. Das Ende des Krieges is noch nit abzusehen. Jé länger der Krieg dauert, um so mehr werden andere Quellen bersiégen, und um so stärker wird dje Landebversicherungsanstalt Berlin in Anspruch ge- nommen werden. Dazu kommt die Verschärfung der Notlage durch den herannahenden Winter, Die Landesversihetungékanstalt Berlin Bes Si um threr Aufgabe gewachsen zu sein, mit ihren Mitteln
aushalten.
Der Werkverein der Siemenswerke, der vor Beginn des Krieges rund 26 000 Mitglieder zählte und infolge des Krieges auf rund 20 000 Mitglteder zurückgegangen ist, hat in setner Géenéralver- sammiuny vom s. Siptember folgente Beschlüsse gefaßt: 1) Die
zum Kriegsdienst eingezogenen Mitglieder gelten als beur- laubt. Ihre Beitragspfliht ruht rend des Krieges. Da- egen bestehen ihre Anrechte auf Sterbegeld iowie auf Yamllienunterhiügung bei Geburten und bei Todesfälien von amilienangehöôrigen ysw. während des Krieges fort. 2) Die infolge des Kri-ges zu entlobnter Beschäftigung in Königlichen Werkstätten und sonstigen Betrieben beurlaubten Müglieder können ihre Mitglied- sthaft forisegen, wenn sie es beantragen und idre Beiträge im Zentralbureau des Vereins, Siemensstadt, Siemensstraße 25, ent« richten. 3) Außer den bereits bewilligten 20 000 MÆ werd?n weitere 50000 G aus dem Krankenreservefonds entnommen und zur Unterstüßung von Familienangehörigen der zum Kriegsdien!l Eingezogenen verwandt. Die hierzu erforderlide Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist bereits erfolgt. Die htierdurch für die Familien der Krieger zur Verfügung stehende Summe von 70000 4 is durd den Ertrag freiwilliger Sammlungen wesentli erhöht worden. Etwa 1000 Familien werden bereits laufend unterstüßt. 4) Aus dem Vermögen des Vereins werden 20 000 46 in der Kriegsanleihe des Deutschen Reiches angelegt. 2) Von den- jentgen Mitgliedern, die mindestens 30 Stunden wöchentlih bes \{âftigt sind, soll ein freiwilliger Extrabeitrag von 10 «4 zur Unter- stüßung von Arbeitölosen erhoben werden. Im Anschluß hieran werden alle arbeitdlosen Mitalieder der dem Berliner Kartell ange=- \{h{ossenen Werkvereine aufgefordert, sih umgehend im Arbeiisnachwets NONOMRMNTODE 20 in die dort ausliegenden Listen eintragen zu assen.
Die Zentralstelle für Volkswoblfahrt bat eine Flugschrift unter dem Titel „Pflege der schulentlassenen weiblichen Jugend“, die von Dr. Hertha Siemering bearbeitet ist, kürzlih herausgegeben. Die Flugschrift hat den Zweck, Leiter und Leiterinnen von Mädchenvereinen, vornehmlich au die von den Staaisverwaltungen bestellten Jugendpfleger und -pflegerinnen, die Beamten, die sich mit der Förderung dec Jugendpflege befassen, so- wte alle sonstigen Personen, die an dieser Bewegung Anteil nebmen, von neutraler Stelle aus allgemein über Ursachen, Ziele, Aufgaben und Stand der Pflege der weiblichen Jugend zu unterrichten. Als ein Dokument threr Neutralität in Sachen der Jugendpflege hat die Zentral- stelle den Ausführungen der vorliegenden Flugschrift die von ihrem Beirat tn Gemeinschaft mit Praktikern aus allen Lagern der nationalen Jugendpflegearbeit beratenen Leitsäße zur Pflege der shulentlassenen wetblihen Jugend vorangestellt. Sodann find im ersten Teil der Flugschrift die Grundlagen der Jugendpflege, die Ursachen wirt- \s{ha\tliher und fozialer Natur, die sie entstehen ließen, erörtert. Vom Ztel aller Jugendpflege und von thren Auf- gaben ist weiter die Rede, w'e von der Stellung, die fie in der Er- ziehung unserer Nation einnimmt, d. h. es wird dargestellt, wle fie von den geistigen Strömungen unserer Zeit und von den sozialpäda- gogischen Neformversuchen, die tn der Gegenwart viele Erzieher be- wegen, abhängig ist, endlich wie sie aus diesem allen ihre Mittel, die Arbeitsgebiete, denen ihre Praxis sich vielfah zuwendet, ge- wonnen hat. So ist von der s\taatóbürgerlihen Erziehung die Rede, von Körpervflege, Spiel und Sport, von Wanderungen, au davon, wte bet diesen letzteren gelegen!lih das Interesse der JFugendlichea im Sinne der Heimatshutz- und Heimatpflegebeweguna wachgerufen wird: Versuche, die überlet1en in das Gebtet der künstlerishen Erziehung. Auch der Heranbildung der jungen Mädchen zur Hausfrau, Gattin und Mutter wird gedaht. Von Berufsberatung, Lehrstellenvermitts lung und berufliher Erziehung überhaupt ist gleihfalls die Rede. Jn einem Exku's werden die Anforderungen behandelt, die an eine tüchtige Jugendpflegerin zu steüen sind; sodann sind die Fragen der GVe« winnung von Hilifekräften für die Jugendpflege wie die des Jugend«- veretnöwesens innerhald der Mädchenerziehung berührt. Ein An- hang gibt eine Uebersiht über die Pflege der weth- lihen Jugend in allen Lagern. Ueber die Leistungen der _ Evangelischen und der Katholiken wird berichtet, wie fie fich in Iungfrauenvereinen,. ader: au in Beruf8organisationer, Arbeiterinnen- und Dienstbotenverenen und fo fort kund tun. Des Bundes deutsher Jugendvereine ist gedacht, ebenso wie folWher Mädchenklubs, die an S{ule und Fortbildungtschule {h angliedern. Die Leistungen des Pfarfinderinnenbundes und die fh entwidelnde Mädcenarbeit des Jungdbeuts{hlandbundes find erwähnt, wie auch die der Turnvereinigungzn, der weiblihen Berufsvereine und vieler anderer. Der fozialdemckratischen Jugendbewegung sind mehrere Seiten gewidmet. Endlich enthält die Flugschrift etne Darstellung der staatlichen Organisation ber Jugendpflege in Preußen wie in den anderen deutschen Staaten, die eine solde schon besigen. Zum Schiuß ist von den Aufgaben der Zentralstelle für Volksroohl- fahrt auf dem Gebiet der Pflege der weibliden Jugend die Rede. Die kleine Schrift kann zum Preise von 040 #4 von der Zentral- stelle für Volköwohblfahrt, Berltn W. 50, oder auch von Karl Heymanns Verlag, straße 43/44, bezogen werden.
Augsburger Straße 61, Berlin V. 8, Mauer-
Nr. 49 des „Zentralblatts für das Deutshe Reth“, berausgegeben im MNeichsamt des Innern, vom 18. September 1914 hat folgendèn JZnhalt: Konsulatwesen: Ermächtlgungen zur Vor- nahme von Zivilstandöhandlungen; Exequaturerteilung, — Jusiiz- wesen: Nachwelsungen ber zur Vertretung des Militärfiskus bei Dit des Diensteinkommens von Militärpersonen usw. berufenen Militärbehörden usw. im Geschäftsbereihe der Köriglich Bayerischen, der Königlich Sächsischen und der Köntglih Württembei gischen Militär- verwaltung. — Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen Deutschen in Norwegen; desgl. in Südamerika, — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dein Reichsgebtet.
«Gesundheitswesen, Tierkrankheiten uud Absperrungs- maßregeln.
Das KaiserliGße Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Bube Klauenseuche vom Viehhof in München am 18. Sep- ember d. J.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuhe vom Schlachtviéhhofe in Côln am 21, September d. Ï
Theater und Musik.
Morgen, Mittwoch, findet im F anges Opernhause bie 150. Autführung von „Bioletta“, mit der Königlichen Kammersängerin räuletn Frieda Hempel als Vertreterin der Titelrolle, siatt. Den lfred Germoönt singt als Gast Hérr Karl Günther vom Stadt- theater in Hamburg, den Vater Germont Herr Brons8geest. Musi- falisher Leiter ist der Kapellmeister von Strauß. ! er gesamte Rohértrag der am Freitag, den 25. d, M., im Komödtlenhaus statifindenden Aufführung von „Es braust ein Ruf“ wird, wie die Direktion mitteilt, zur Anschaffung von Liebes - gaben für die im Felde stehenden Soldaten verwendet werden.
Die Sonntagskonzerte des Schillertheaters, unter der Leitung von ¿ofeflor lorian Zajic, beginnen am Sonntag, den 11. Oftober, Mittags 12 Uhr. Die Direktion kommt damit vielen aus dem Publikum geäußerten Wünschen entgegen, Die Ern
der Dauerbezugs“efte und die Ausgabe neuer E erfolgt täglih in der Kartenabteilung des Schillerth-aters Charlottenburg.
Das Heft für die fünf in 14tägigen Zwi} en folgenden a fostet 2,50 «e und 3,50 M, Bts Kleidergeld unh êéttel.