1896 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ü auf ende Feier des 18. Januar 1 n Saale des Königlichen Schlosses is in : Fällen der Wunsh um Zulassung a Bus auer : ert worden. Es wird nun Mitgelzeilt, daß diesen ünschen niht wird entsprohen werden

im Weißen Saale vorgenommenen Umbauten ein Raum zur Unterbringung von Zuschauern nit vorhanden ist.

Der Empfang bei der Ober-Hofmeisterin Jhrer Majestät der:Kaiserin und Königin, Gräfin von Brockdorff fällt am morgigen Donnerstag aus.

Die Trauerparade für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wird der General- Major Herwarth von Bittenfeld, Kommandeur der 3. Garde- Jnfanterie-Brigade, kommandieren. Dieselbe besteht aus je einem Bataillon des Kaiser Franz Garde - Grenadier - Regt- ments, des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments und des 3. Garde-Regiments mit Fahnen und unter Befehl des Oberst-Lieutenants von Elpons vom Regiment Kaiser Franz, ferner je einer Eskadron des Garde-Kürassier-Negiments mit Standarte, des 1. und 2. Garde-Dragoner-Regiments und des 2. Garde-Ulanen-Regiments unter Befehl des Majors von Kramsta vom Garde-Kürassier-Regiment, endlich drei Batterien zu je vier Geschüßen des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments unter Befehl eines Stabsoffiziers. Die Aufstellung der Truppen der Trauerparade wird auf nachstehenden Pläßen er- ba M denen auch die seitens der Jnfanterie und

rtillerie abzugebenden Salven geschossen werden. Artillerie: mit engen ri da zwishen den Geshüßen an der Westseite des Lustgartens, Front gegen das Wasser, linker Flügel an der Schloßbrücke; Jnfanterie: im Lustgarten vor dem Koniglichen Schlosse; Kavallerie: in der Oranienburger- ftraße und auf der nördlichen Seite des Monbijou-Plaßes, Front gegen die Kirhe. Sämmtliche Truppen haben bis 111/5 ubr Vormittags ihre Stellungen einzunehmen.

Jn dem jährlich vom Auswärtigen Amt herausgegebenen und im Verlage der Mittlershen Hofbuchhandlung hierselbst erscheinenden amtlihen Verzeichniß der Kaiserlih deutschen Konsulate wird auf Seite 3, Anm. 5, darauf hingewiesen, daß es fich empfiehlt, Schreiben, in welchen die amtliche Thätigkeit einer Konsularbehörde in Anspruch genommen wird, an das betreffende Konsularamt (die Adresse in lateinischer Schrift: Dentsches (General-, Vice-) Konsulat), also niht an die Person des Stelleninhabers zu richten. Die Nichtbeahtung dieses Hinweises kann zur Folge háben, daß Schreiben mit persönliher Adresse, welche einem aus dem Amt ausgeschiedenen oder für längere

eit beurlaubten, Konsul nachgesandt werden, erst eine ver- pätete oder überhaupt feine Erledigung finden. Auch in ällen, wo das Verzeichniß Konsularämter als zur Zeit vakant ézeichnet, sind die Schreiben an die betreffende Konsularbehörde u richten, damit sie von dem zuständigen, wenngleih in dem A TOn niht namhaft gemachten Verweser erledigt werden nnen.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirklihe Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäite der Gesandischaft wieder übernommen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Flaggschiff der Kreuzer- Division, Chef Kontre-Admiral Hoffmann, gestern in Hong und S. M. Kanonenboot „Jltis“, Kommandant

apitän - Lieutenant Jngenohl, an demselben Tage in Amoy angekommen.

Bayern.

Das Kultus-Ministerium hat, der „Allg. Ztg.“ zu- folge, angeordnet, daß am 18. Januar in allen Schulen die Erinnerung an die Neubegründung des Deutschen Reichs entsprechend zu feiern fei.

Sachsen.

Die Erste Kammer ist gestern wieder zusammengetreten. Es wurden in der Sißung ‘Petitionen erledigt und die in den Jahren 1893 und 1894 vorgenommenen Veränderungen im Staatsdomänenfonds genehmigt.

Baden.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing gestern, wie die „Karlsr. Ztg.“ berichtet, den bisherigen kommandieren- den General des XIV. Armee-Korps, General der Jnfanterie ns und überreichte demselben den Haus: Orden er Treue.

Oldenburg.

Das heute über das Befinden Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin ausgegebene Bulletin lautet: Die Leiden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, welche felero sehr gee ert waren, erfuhren durch vielstündigen, wenn au ntli herbeigesührten Schlaf Linderung. Jedoch bleibt die Er- nährung unzureihend. Die Kräfte nehmen äb.

Braunschweig.

. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von reußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und re Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht sind gestern ahmittag von Hannover wieder in Braunschweig eingetroffen. Bei den Beisegungsfeierlihkeiten für Seine König- lihe Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wir Seine Königlihe Hoheit der Prinz Albrecht, dem W. T. B.* zufolge, dur den persönlichen Adjutanten,

i Major Freiherrn von und zu Egloffstein vertreten werden. Seine De Dane der Prinz Friedrich Wilhelm hat fich am 6. d. M. in Begleitung seines Militär-Gouverveurs,

nen, da nah den |

des Hauptmanns von der Lanen, von over nah Berlin begeben. Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen AOLE Heinrich und Joachim Albrecht find gestern in Begleitung des Majors von Arnstedt nah Bonn zurücgekehrt.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Seine Mgi Hoheit der Ler og empfing vorgestern

in Gotha den bisherigen österreichish-ungarischen Gesandten

am Herzoglichen Hofe Grafen Chotek in feierliher Abschieds-

Tafel 1h R nahm der Gesandte an der Herzoglichen afel theil.

Reuß j. L.

Das Ministerium hat angeordnet, daß am 18. Januar in sämmilihen Schulen der Unterriht ausfallen und ein Festakt stattfinden foll.

Oesterreich-Ungarn.

Jn der Menen Sizung des böhmischen Landtags beantwortete der Statthalter Graf Thun die Interpellation in Betreff der Kanalisation der Elbe und der Moldau zwishen Aussig und Prag dahin, daß die Ministerien des Jnnern und der Finanzen ihre Geneigtheit aus- gesprochen hätten, die Ausführung des Kanalisations- nternehmens mit einem Gesammtkosten - Aufwande von 12950000 Fl. zu genehmigen, wenn das Königreich Böhmen und die übrigen Jnteressenten die Hälfte der Kosten übernähmen; in diesem Falle würde zu Anfang des Jahres 1897 mit dem Bau begonnen werden. Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht ein Kaiserliches atent, durch welches der ursprünglih für den 11. Januar einberufene dalmatinishe Landtag auf den 23. Januar zusammenberufen wird.

= Großbritannien und Jrland.

Der Premier-Minister Lord Salisbury kam gestern nah London und hatte im Auswärtigen Amt eine Unterredung mit dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain.

Wie die heutige „Times“ berichtet, ist der Befehl er- lassen worden, unverzüglih sechs Schiffe zur Formierun eines fliegenden Geschwaders in Dienst zu stellen, un zwar zwei erstklassige Schlachtschiffe, zwei erstklassige und zwei zweitklassige Kreuzer. Das neue Geschwader soll bereitstehen, überall hinzugehen, wo es verlangt wird, entweder um die bereits im Dienst befindliche Flotte zu ver- stärken oder eine besondere Streitmaht zu bilden. Ferner schreibt die „Times“, daß beschlossen worden sei, ein Heshwader nah der Delagoa-Bai zu senden. Der „Daily Telegraph“ meldet, daß sich die Regierung ent- chlossen habe, eiligst Verstärkungen an Kavallerie und Jnfanterie nah Kapstadt zu senden; ein 1000 Mann starkes Regiment, welches auf der Fahrt von Jndien nah England begriffen sei, werde in Kapstadt bleiben. Ein Kreuzer erster Klasse sei nah der Delagoa-Bai beordert worden.

Der britishe Kommissar, welcher gemeinsam mit dem deutschen Kommissar die Grenze Kameruns am Old Calabar festgestellt hat, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, von Accra in Liverpool angekommen. Das von den Kommissaren bereiste Land soll außerordentlih fruchtbar und sehr reih an Gumnmii sein.

Frankreich.

Das Erträgniß der indirekten Steuern ist für den Monat Dezember um 51/, Millionen Fres. hinter dem Voranschlag zurückgeblieben; ebenso trugen die Zölle 7 Millionen weniger ein, als veranschlagt war.

Türkei.

Nach den dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel zu- gegangenen Berichten sollen die Aufständischen in Zeitun ihren Proviant für einige Monate ergänzt haben und auch mit Munition versehen sein; Schwierigkeiten solle nur die Verpflegung der dort versammelten Flüchtlinge bereiten. Wie weiter gemeldet wird, wären die ufständischen entschlossen, sich nur bei Gewährung gewisser Privilegien zu unter- werfen. Die Jr:ervention der anderen Mächte scheine si shwierig zu gestalten; in den leßten Tagen hätten wiederholt Zusammenstöße stattgefunden. Der starke Schneefall ershwere die Fortseßung der türkischen Offensive und die Verpflegung der türkischen Truppen.

Amerika.

Im Senat brachte, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, der Senator Jones gestern den bereits mitgetheilten Bag engeles entwurf zu der Bonds-Bill ein.

Eine Depesche des Madrider „Jmparcial“ aus Havanna meldet, daß die Jnsurgenten immer weiter vordringen. Eine zahlreiche O sei in die Provinz Pinar del Rio eingebrohen und bis Cabairas und Seiba del Agua vorgedrungen, welhe Städte geplündert und in Brand gefteckt wurden. Eine weitere Depesche theilt mit, daß die ©nsurgenten sich der Stadt Alquizar bemächtigt und die dortige Kirche mittels Dynamit in die Luft gesprengt hätten. Die Madrider „Correspondencia“ berichtet, die Jnsurgenten hätten Hoyo Colorado, drei Meilen von Havanna, an-

egriffen ; die Spanier, durch die Ueberzahl der Feinde gezwungen, hätten sih ergeben. Jn Madrid eingetroffene Privatdepeschen melden von Zusammenstößen bei Tontina, wo José Maceo und 50 Jusurgenten verwundet, Tenar und 4 Insurgenten sowie auf Seiten der Spanier 6 Mann ge- tödtet worden seien. Die Bande RNabi’s sei nah Verlust von 14 Mann zersprengt worden; die Spanier hätten dabei 6 Todte uvd 27 Verwundete verloren. Der Marschall Martinez Campos habe die Jusurgenten in der Nähe von Havanna geshlagen. Das Kanonenboot „Ardilla“ habe 4 Fahrzeuge der JZnsurgenten genommen, welche jedoch entkommen seien.

Afrika.

Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Mass owah vom 6. d. M. : Den leßten Nachrichten zufolge träten die im Lager der Schoaner umlaufenden Gerüchte über die Ankunft Menelik’s weniger bestimmt auf; infolge der im Vormarsh des Negus eingetretenen Verzögerung seien Eu Q a igtelten wischen Ras Mangasha und Ras akonen entstanden. Der Kommandant von Ma- kalle habe am 4. d. M. an den General Baratieri einen

:Vergleih zu erörtern.“

Bericht gesandt, worin er die dortige Lage als gut darstelle.

Am 6. dM. hade eine iialienishe T

aus eine ; dieselbe habe d üdöstlih as

btheilung von Adigrat | von Sincatu vorgenommen ; dieselbe habe and ruhig und vom Feinde keine Spur gefunden. Major Hidalgo Bee am 6. d. M. aus Ka ssala telegraphiert, daß die Lage dort unverändert sei.

Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ ging gestern dem britishen Kolonialamt eine Depesche des Gouver- neurs des Kaplands Sir Herkules Robinson aus Prä- toria zu, der zufolge im Auftrage des Gouverneurs an die Behörden der Süd- Afrikagesellschaft in Buluwayo im Namen der Königin telegraphisch die Aufforderung ge- richtet worden ist, den Munitionsvorrath der Gesellschaft an einen zu diesem Zweck von der englischen Regierung nah Buluwayo entsandten Offizier zu Übergeben. Auch den Me yorden von Buluwayo seien bestimmte

eisungen ertheilt worden, nah welchen sie die Bürger auf- zufordern haben, die Ordnung aufreht zu erhalten und sih jeder Theilnahme an feindseligen Bewegungen zu enthalten. Den Befehlen sei streng Folge geleistet worden. Gestern habe Sir Herkules Robinson in Prätoria eine Berathun mit der Regierung der Südafrikanischen Republit gehabt, über den Gegenstand derselben könne indessen, wie das Kolonialamt bekannt giebt, eine Mittheilung noh nicht ge- macht werden. ;

Aus London von heute berichtet „W. T.: B.“ weiter: Das Kolonialamt habe in- der legten Nacht zu später Stunde von Sir Herkules Robinson aus Prâtoria folgendes, vom gestrigen Tage, 3 Uhr Nachmittags, datiertes Telegramm erhalten: Der britische Agent De Wet in Zohannesburg benachrichtigt mih, daß er dem Prüäsi- denten Krüger mitgetheilt habe: „Das Reform - Comité hat dur seinen Aufruf an die Bürger, die Waffen nieder- zulegen, dem Ultimatum der Transvaal-Regierung, welche er- klärt hatte, Johannesburg müßte die Waffen ausliefern, ehe in. eine Erörterung der Beschwerden eingetreten werden könné, Folge geleistet. Das Comité hat erklärt, daß es diesen Entschluß im Vertrauen darauf gefaßt habe, daß die Transvaal-Regierung die Ordnung in Johannesburg aufrecht erhalte. Das Comité läßt sich hierbei von dem innigsten Wunsche leiten, die Rettung Jameson's und seiner Begleiter zu sichern und mit der Regierung einen freundschaftlichen erglei De Wet fügte den Vorschlag bei : die Transvaal - Regierung solle gemeinschaftlich mit dem Reform -Comité die Wiederherstellung normaler Ver- hältnisse in Johannesburg, die, wie er glaube, leiht in wenigen Tagen erreiht werden könne, anstreben. Sir Her- fules Robinson spriht am Schlusse seiner Depesche die Hoff- nung aus, daß es jeßt möglih sein werde, mit dem Präsi-

‘denten Krüger wegen der Gefangenen und wegen Abstellung

der Beschwerden in Johannesburg zu verhandeln.

Dem „Reuter’schhen Bureau“ wird aus Johannesburg vom 2. d. M. gemeldet: Mit Erlaubniß des Kommandeurs der Boers habe der Korrespondent des O Buredáaus“ eine Unterredung mit Dr. Jameson, dem Major Willoughby und

Kapitän Wh ite c ehabt, welche zwar große Zurückhaltung in ihren |

Aussagen beobachtet, jedoch mitgetheilt hätten, daß ihr. Anschlag:

mißlungen sei, weil die Hilfe, welhe sie von Johannesburg

glaubten erwarten zu dürfen, ausgeblieben sei. Von Krügers=- dorp würden sie indessen auch ohne die erhoffte Hilfe, ent- kommen sein, wenn die Eisenbahnschienen aufgerissen gewesen

wären; die Boers hätten nämlih ihren Schießbedarf aufge-

braucht gehabt, aber neue Vorräthe mit der Bahn erhalten. Gegen Ende des Kampfes seien die Leute des Dr. Jamejon von der Uebermacht der Boers völlig eingeschlossen gewesen, und die einzige Wahl für sie sei gewesen, sih zu ergeben oder vexnichtet zu werden.

Der Regierung des Unabhängigen Congostaats .

ist, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, ein Telegramm zugegangen, worin der Sieg des Hauptmanns Lothaire über die Aufständishen in Luluaburg bestätigt und gemeldet wird, daß die Offiziere Franken und Augustin, jowie der Sergeant Langerock am 18. August in Gan du

und der Lieutenant Sandrat, sowie der Sergeant Decorte

am 13. September am Lomami getödtet worden seien.

Parlamentarische Nachrichten.

Auf der Tagesordnung für die morgige Plenarsißung des Reichstags stehen die Wahl eines Mitgliedes zur Reichs- schulden-Kommission-: sowie die erste Berathung des Entwurfs.

eines Börsengese tes und des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder |

Werthpapiere.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat ein Gläubiger dem Schuldner gegenüber einen vertrags- :

mäßigen Anspruch auf ein Pfand behufs Sicherung seiner Forderung und klagt er, ohne diefen Pfandrectsanspruh gcltend zu machen, seine Forderung ein, und läßt er sodann auf Grund des er-

langten vollstreckbaren Schuldtitels jenen Pfandgegenstand im Wege! - einem.

des Zwangsvollstreckungsverfahrens pfänden, so ist, nah Urtheil des Reichsgerichts, TI1. Zivilsenats, vom 18. Oktober 1895, diese Pfändung, wenn / lung: Schuldners erfolgt ist, als eine Sicherung, welhe der Gläubiger

nicht zu beanspruben hatte, aus § 23 Z. 2 der Konkursordnung anfechtbar. Die darunter eine Wechselforderung über 7113 #4, gegen die Firma S., icherheit die Bestellung einer vertragömäßigen ' Hypothek auf ihrem Grundftück zugesagt hatte. Diesen An|pruh auf :

Firma H. hatte mehrere

wofür diese als

Hypothekenbestellung verfolgte auch die Firma H. gegen die Firma S. A Ee Klage und erwirkte eine entsprehende Verurtheilung der Beklagten. Das Urtheil konnte aber wegen der inzwischen ein- getretenen Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten nicht mehr zum Vollzug gebraht werden. Daneben hatte P. gegen S. auf Fatma der Wech!elschuld geklagt und noch vor der Kon N a die erurtheilung der Firma S. zur Sabling sowie auf Grund dieses Urt eine richterlihe Pfan drehtsvormerkfung auf demselben Grundstü

erwirkt. Diese Vormerkung wurde sodann vom Konkursverwalter aus * A Z. 2 der K.-O. angefochten, weil zur Zeit der Eintragung der :

ormerkung die Schuldnerin bereits ihre Zahlungen eingestellt hatte. Die Anfehtung wurde in beiden Instanzen für begründet erachtet, und die Revision der Beklagten H. wurde vom Reichsgericht zurück- gewiesen, indem es begründend ausführte: „Auf eine L ver Sibiild: recht8vormerkung hatte die Beklagte aus dem Versprechen der uld- nerin, welches auf eine vertragsmäßige, also wesentlich anders geartete Pfandbestellung gerichtet war, keinen Anspruch . . .* (166/95.)

sie nach der Zahlungseinstellung- des .

Forderungen,

eils

—— Das Recht des Kommissionärs, als Selbst- E einzutreten (Art. 376 H.-G.-B.), ift nah einem in

einstimmung mit der bisherigen Rechtsprehung ergangenen [ des Reichsgerichts, T. Zivilsenats, vom 9. November 1895, nicht an eine beftimmte Frist gebunden, die Ausübung desselben sett feine ausdrüdcklihe Erklärung voraus, sondern kann auch konfludent gesehen; der Selbsteintritt ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Selbsteintritt vertragsmäßig ausgeschloffen ist oder der Kom- missionär die Ausführung der Kommission durch Abschluß mit einem B02 den er benennt, dem Kommittenten angezeigt hat. (215/95.

Ifft eine Waare von einem anderen Orte in d d A a Verpadckung dem Käufer übersendet worden, wodur die an sich vertrag8mäßige Waare selb Schaden erlitten hat, fo befteht, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, 1. Zivilsenats, vom 16. Oktober 1895, für den Käufer nicht die im Art. 347 des Handelsgeseßzbuchs für die Uebersendung einer vertragswidrigen Waare vorgeschriebene \o- fortige Anzeigepfliht. Eine Verspätung der Anzeige des Schadens meen mangelhafter Verpackung unterwirft den Käufer niht dem Präjudiz der Genehmigung aus Art. 347, sondern verpflichtet ihn nur zum So des dem Verkäufer durh die Verspätung erwachsenen Nachtheils. „Ein Mangel der vertragsmäßigen oder geseßmäßigen Beschaffenheit der Waare könne zwar auch in der Art der Ver- packung liegen, z. B. bei mangelnder Haltbarkeit der Verpackung, in der die Waare weiterveräußert werden solle, öder bei Nicht- beahtung der Vorschriften des Käufers über Verpackung einer be- immten Stückzahl in jedem Behältniß, aber im vor- liegenden Fall treffe dies nicht zu, da dem Landgericht nicht darin beigestimmt werden könne, daß eine Abweihung von der bedungenen feemäßigen Verpackung sich als ein der Waare felbst anhaftender Mangel derselben darstelle, sondern diese Stipulierung, daß die Beklagte die Gefahr, von der die Waare auf dem Seetransport betroffen wurde, ihrerseits zu tragen hatte, an sih nur die Bedeutung habe, diese Gefahr für die Beklagte zu vermindern, wogegen die seemäßige Ver- packung auf die Brauchbarkeit der Waare und auf deren Verkäuflich- keit keinen Einfluß gehabt habe, die Art der Verpackung mithin als s Lo es der Waare selbst nicht ersheinen könne . . .“ /95. ;

Die Verjährung eines Strafverfahrens gegen ein Reichstagsmitglied, welhes vor dem Beginn der Sizungs- periode begonnen hatte, ruht, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 17. Oktober 1895, nicht während der Sizungs- periode, wenn der Reichstag niht die Aufhebung des Strafverfahrens für die Dauer der Sißungsperiode verlangt hat. Vergl. die Be- gründung dieser Entscheidung in der besonderen Beilage zum „Reichs- Anzeiger“ vom 17. Dezember 1895 Seite 324 ff. (3394/95.)

Hindert ein Zahnarzt oder Zahntechniker wegen eines von ihm reparierten und zur Probe eingeseßten Zahngebisses ven Eigenthümer desselben, der sofortige Zahlung für die Reparatur nicht leistet, an der Entfernung aus seinem Lokal bis zur Heraus- gabe des Gebisses, so macht er sih, nah einem Urtheil des Reichs- erihts, IV. Strafsenats, vom 22. Oktober 1895, im Gebiete des Beeufiseben Allgemeinen Landrehts nicht einer Freiheits- beraubung 239 Str.-G.-B.) schuldig. „Wenn dem Zahn- techniker A. noch eine Forderung an die B. wegen der Reparatur des Gebisses zustand, so durfte er das leßtere nah den §8 536 ff. T 20 A. L. N. bis ‘zu seiner Befriedigung zurückbehalten. Dadurch, daß von seiner Gehilfin der B. das Gebi nur zur Probe eingeseßt worden war, hatte er seinen Besiß no nicht aufgegeben. .Da ihm Zahlung oder Rückgabe des Gebisses troß feiner Aufforderung verweigert wurde, so war er nah den SS 143 ff. I. 7 A. L.-R. befugt, zu, dessen Wiedererlangung Selbst- hilfe anzuwenden, zumal der herbeigerufene Schußmann fein Ein- schreiten abgelehnt hatte. Wenn der Angeklagte aus diesem Grunde mit Hilfe seiner Gehilfin die B. verhinderte, sich mit dem Gebiß aus seinem Geschäftslokal zu entfernen, so konnte ebensowohl der Vorsat der Freiheitsberaubung wie der Widerrechtlichkeit ausges{hlossen erscheinen.“ (2909/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Das Ober - Verwaltungsgeriht, IV. Senat, hat si neuerdings wiederum auf die Klage eines Interessenten gegen den Ober-Prä- sidenten der Provinz Brandenburg mit der Prüfung der Rechts- gültigkeit- des § 5 der Baupolizeiordnung für dieVororte Berlins vom 5. Dezember 1892, welcher die landhausmäßige Be- bauung gewisser Grundstücke vorschreibt, befaßt und durch Urtheil vom 28. September 1895 die Nechtsgültigkeit jener Baupolizei- ordnung und insbesondere ihres § 5 ausgesprohen. In der ausführ- lihen B-gründung dieses Urtheils hat das Ober-Verwaltungsgericht folgende bemerkenëswerthen Rechts\äße ausgesprochen :

1) Unter den für die landbausmäßige Bebauung in der erwähnten Baupolizeiordnung gegebenen Vorschriften sind keine Bestimmungen enthalten, aus denen fih mit Sicherheit als Zweck der Verordnung niht Sanitätsrücksihten, sondern die Herstellung elegan ter V illenviert el welher Zweck über die dem polizeilihen Ver- ordnungsrecht geseßlich gezogenen Schranken hinausgehen würde entnehmen ließe. „Die Klägerin weist in dieser Beziehung namentli darauf hin, daß man nur die Errichtung von Gebäuden, welche aus\cließ- lih oder zum überwiegenden Theile Wohnzwecken dienen sollen, zuge- lassen habe, und daß die Einrichtung von Geschäftsläden an den Straßenfronten und von Werkstätten kleineren Umfangs an den Seiten- und Hinterfronten von dem Ermessen der Polizeibehörden abbängig gemacht worden sei 5 Z. 1). Die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorschrift braucht hier nicht bis in ihre Einzelheiten geprüft zu werden; denn niht darum handelt es sih, ob sie in vollem Umfange aufrecht erhalten - werden kann, sondern darum, worauf sie ihrer Tendenz nach abzieltk. Daß nun aber, wenn in einem bestimmten Bezirke nur die Errichtung von Gebäuden gestattet wird, welche ausfchließlich oder zum überwiegenden Theil Wohnzwecken dienen sollen, damit nur Villen und Rubesiße für die wohlhabenden Klassen der Bevölkerung zugelassen worden seien, ift nicht richtig. Die Bestimmung bietet keine Handhabe dafür, Miethshäuser auch solche, welche mit kleineren Woh- nungen beseßt werden sollen auszuschließen. Und was den auf die Einrichtung von Geschäftsläden und Werkstätten kleineren Umfangs gerichteten zweiten Theil - der Vorschrift anlangt, so ist au bei ihm als Zweck erkennbar, den wohnhaus- mäßigen Charakter des Bezirks festzuhalten und zu sichern. . . Nun ift es zwar Fig daß die hier in Frage stehende Vorschrift des § 5 auch solhe Betriebe mitbetrifft, die durch sih selbst und unmittelbar eine Gefahr für die Gesundheit des Publikums nicht in fich schließen. Jnwieweit etwa hieraus Bedenken gegen die Rechts- (Bre der Vorschrift herzuleiten sein möchten, kann dahingestellt

leiben; sollte die Polizeibehörde hier in der That zu weit gegangen fein, so läßt sich doch hieraus und darauf allein kommt es an nicht entnehmen, baß sie mit der Vorschrift nur das Wohlleben und die Ruhe der befser gestellten E im Auge gehabt, L I von fanitäts- und feuerpolizeilichen Gesichtspunkten geleitet orden sei.“ j

2) Die Bestimmung des § 5 Z. 4 der erwähnten Baupolizei- ordnung (wonah n iht mehr als zwei zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte eite l e über einander angelegt werden dürfen, jedoch zu dem gleichen Zwecke das Dachgeschoß bis zur

lfte und das Kell ergeschoß bis zu drei Vierteln eingerichtet werden können) gestattet, daß das Dach- und O gelGes soweit es überhaupt zum dauernden Aufenthalt von Menschen e ngerichtet werden darf, niht nur für Hausangehörige der Bewohner des ersten und weiten Geshosses, sondern zu felbstnbigen Miethswohnungen

verwendet werden darf. „Wenn in der Kommission, die seiner Zeit von den Ministern des Innern und der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut worden war, zu einer Baupolizeiordnung für die Vororte Berlins angemessene Vorschläge auszuarbeiten, die Meinun vertreten gewesen sein sollte, E das Dach- und Kellergeshoß, \owei es zur Benußung als dauernder O für Menschen freizugeben war, für die Dienerschäft bestimmt sei, so würde hierauf ein entsheidendes Gewiht nicht zu legen sein. Es liegt zwar nahe, hier an Fremdenzimmer und an Shlafräume für jüngere Familienmitglieder zu erinnern, für die man sicherlich, felbst bei denjenigen Wohnhäusern, die nur von einer Pamilie bewohnt werden, das Dachgeschoß mit in Betracht gezogen haben wird. Aber es kommt hierauf niht an, weil die Verordnung felbst keinerlei An- halt dafür bietet, daß das Dach- und Kellergeshoß, foweit es über- haupt zum dauernden Aufenthalt von Menschen eingerihtet werden dür niht auh zu selbständigen Wohnungen verwendet werden ürfe.“

3) Es ist polizeirechtli{ zulässig, verschiedene Theile des- selben für die polizeilihe Regelung in Betracht kommenden B ezirks in ungleicher Weise zu belasten. „. . . Der Gerichtshof kann hier nur wiederholen, wie es keine positive Rehtsnorm giebt, welche dazu nöthigte, alle baupolizeilihen Gebote oder Verbote nur derartig zu erlassen, daß dur sie alle Bewohner oder Grundstücke ein und des- selben Polizeibezirks in ganz gleiher Weise und in gleihem Maße betroffen würden, und wie daher auch kaum eine Baupolizeiordnung für ein größeres Gemeinwesen gefunden werden dürfte, die nicht, sei es in allgemeinen Bestimmungen, sei es in dem Institut der Dispense, den unerläßlihen Ausgleich berechtigter disparater Jnteressen in einer verschiedenen Behandlung von Grundstücken und Personen suchen mßte". (1V. 1322)

Bei einem gewerblichen Unternehmen, welches sich aus zwei verschiedenen Geschäfstszweigen aus Fabrikation und Handel zusammensetßt, von denen der eine in Preußen, der andere im Ausland betrieben wird, ist, nach einer Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 7. März 1895, der auf Preußen entfallende, der Gewerbesteuecrpfliht daselbft unterworfene Theilertrag n i cht lediglich nah dem Verhältniß des in beiden Staaten örtlih angelegten Kapitals festzustellen, sondern es müssen dabei der Natur der Sahe nah die ge- sammten geschäftlihen Verhältnisse des Unternehmens berück- sichtigt werden. Es wird dabei insbesondere darauf an- kommen, ob es sich um ein Unternehmen von bedeutendem Umfang handelt, bei welchem die kaufmännische Leitung naturgemäß \{chwerer in das Gewicht fällt, oder ob das Gewerbe wegen seiner geringeren Ausdehnung einer Handelsthätigkeit weniger Raum läßt, und ob die Art des Fabrikats, je nachdem es einen Absatz nur in engbegrenztem Kreise oder auf die weitesten Entfernungen gestattet, einen eigentlichen Handelsbetrieb kaum nöthig macht oder umgekehrt in hervor- ragendem Maß erfordert. In Ertnangelung besonderer, für die Gewinnerzielung wesentlider Umstände wird füglih der ein- zige Ausweg in der gleichmäßigen Vertheilung des Gesammtbetrags, je zur Hälfte, auf die Fabrikation und den Handel bestehen. „Die Entscheidung der Frage lediglich unter Berücksichtigung des örtlich angelegten Kapitals würde unter Außerachtlafsung gerade des unter Umständen überwiegenden Ein- flufses der kaufmännishen Thätigkeit auf die Erzielung des Gesammt- ertrags in vielen Fällen zu Unrecht eine Bevorzugung der Fabrikations- thätigkeit zur Folge haben, weil für die Anlage und den Betrieb der Fabrikation regelmäßig ein größeres Kapital erforderlich ist, wie für den Vertrieb der Fabrikate und überhaupt für die kaufmännische Leitung des Geschäfts. Bei freier Beurtheilung fehlt nicht allein jeder Anhalt dafür, daß die lediglich in Preußen- stattfindende Fabrikation in dem vorliegenden Fall auf die Erzielung des Gesammtertrages des von der Beschwerdeführerin betriebenen Unternehmens von erhebliherem Einfluß sei, als die ch im Ausland vollziehende kaufmännische Thätigkeit; es spricht vielmehr dagegen {hon wesentlih der Umstand, daß der gesammte Vertrieb der Fabrikate vom Ausland, dem \tatuten- mäßigen Siß der Gesellschaft, aus zum größten Theil im Wege des Exports nah überseeischen Ländern erfolgt. Es if demnach gegen eine Vertheilung des Gefammtertragés zur einen Hälfte auf das Ausland, zur anderen Hälfte auf Preußen nihts einzuwenden.“ (Neg. VI G. 532/94.)

Statistik und Volk8wirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Aachen wird der „Frkf. Ztg.“ unter dem 3. Januar ge- schrieben: Der Ausstand . der Weber bei der Firma Gebrüder Wallach in Aachen i} beigelegt; die Weber haben, nahdem ihnen eine Aufbesserung der Löhne zugesagt is und. das Mitglied des Fabrikausshusses, welches von der Firma entlassen war, er- klärt hat, niht wieder bei der Firma arbeiten zu wollen, heute die Arbeit wieder aufgenommen. Die 104 entlassenen Arbeiter der Firma Arnold und Schüll haben nirgends Beschäftigung genden doch hat auch die Firma keinen Ersaß für die entlasftnen eute aufzutreiben vermoht. In Eupen find noch heute die {hon seit zwei Wochen ausständigen Weber der Firma Johann Jansen im Ausftand. Sie haben eine geringe Lohnerhöhung, die ihnen die Firma angeboten hat, abgelehnt. (Vgl. Nr. 3 d. Bl.) j

In Berlin hat, wie die Berliner „Volks-Ztg.“ berichtet, der Verband der Möbelpolierer sein bisheriges E mit der General-Gewerkschaftskommission gelöst, weil die Lokalorganifation, wle von. den Gewerkschaftskongressen als Organisation niht an- erkannt werde, zwar alle Pflichten, aber. keine Nechte haben solle.

Aus Carmaurx meldet ,W. T. B.*: Die sozialistishen De- putirten, die zu Schiedsrichtern zwishen dem Fabrikbesißer NRefseguier und seinen Arbeitern gewählt waren, haben entschieden, daß die „Verrerie aux verriers“ in Albi gebaut werden foll. Diese Entscheidung gab Veranlassung zu heftigen Protesterklärungen gegen diese sozialistishen Deputirten ; die Mitglieder der Munizipalität von Carmaux haben ihre Mandate niedergelegt.

Bauten.

Zur Erlangung von Entwürfen für ein Konzert- und Restaurationslokal in Hagen schreibt die Aktiengesellschaft „Hagener Stadtgarten“ einen allgemeinen Wettbewerb aus. Für die besten Arbeiten sind ein erster Preis von 2500 (4, ein zweiter von 1500 A und zwei dritte Preise von je 750 4 ausgeseßt. _Das R haben übernommen die Herren Professor H. Stier in

nnover, Baurath Stübben in Köln, Stadt-Baumeister Nath, Fabrikant und Stadtverordneter Altenloh und Ober-Bürgermeister Prenyel in Hagen. Von dem leßtgenannten Herrn sind die Wett- bewerbs. Unterlagen kostenfrei zu beziehen und an ihn auch die Ent- würfe bis zum 1. April d. J. einzureichen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Portugal. Durch Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Innern ist g lee von Alexandrien für choleraverseucht erklärt worden. (Vergl. auch- „R.-Anz.“ Nr. 256 vom 25. Oktober 1895.)

Niederlande,

Zufolge Bekanntmachung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom 30. y. M. ist die gegen Herkünfte von Marokko angeordnete Quarantäne, soweit die Häfen von Tanger und Tetuan

in kommen, R worden. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 226 e

vom 23. ber 1

Der Gesundheitsftand in Berlin blieb in der Woche vom 22. bis

28. ber v. J. ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, E: Unter den Todesursachen waren akute Entzündungen der Athmungs- organe und Katarrhe dêr Luftwege noch immer vorherrschend, dod wurde der Verlauf im allgemeinen ein milderer. Erkrankungen an Grippe wurden weniger beobachtet, die Zahl der durch Grippe bedingten Sterbefälle sank auf zwei. agegen famen afute Darmkrankheiten etwas mehr zum Vorschein und endeten auch etwas Lnge tôdtlih. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleih geringe wie in der Vorwoche ; von E 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 47 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten blieben typhöse Fieber felten. Erkrankungen an Masern kamen etwas weniger, an Scharlah und Diphtherie etwas häufiger zur Anzeige; und zwar gelangten Er- kranfungen an Masern auf dem Wedding, an Scharlach in der riedrich stadt und Schöneberger Vorstadt sowie im Stralauer Viertel, an Diphtherie in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, der Rosenthaler Vorstadt und in Moabit am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 2 bekannt. Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren nit selten; Er- krankungen an Keuchhusten, obwohl noch häufig vorkommend, Es eine Abnahme der Zahl der Sterbefälle. Zahlreih kamen rheumatische Beschwerden aller Art in ärztlihe Behandlung. Í

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 11 639, nicht rehtzeitig gestellt keine Wagen. __In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 69, niht rets zeitig gestellt keine Wagen.

: Die „Monats\ch{rift für Handel, Industrie und Schiffahrt für den Regierungsbezirk Magdeburg“, die als amtliches Organ der Handelskammer zu Halberstadt von dem

Syndikus Dr. Franz Siewert herausgegeben wird, hat in dem Januar-

heft folgenden Inhalt: Bekanntmachungen. Die Zudckersteuervorlage. Der gegenwärtige Stand des kaufmännishen Fortbildungs\{hul- wesens in der Provinz Sachsen. Die Verpflichtung zur Lieferung .von Rechnungsauszügen an Schuldner. Firmenatteste. Probe- nehmerwesen. Schiedsgerichte. Aus\hußsizung des Deutschen N am 2. Dezember. Exportnachrichten. Export nah

hina. Eisenbahnverkehr. Binnenschiffahrt. Fragen des Kleinhandels. Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Perso- nalien. Firmenregister. Konkursê. Genossenschaftsregister. Musterregister. Patentliste der Erfinder aus der Provinz Sachsen und Thüringen. Kleine Mittheilungen. Literatur.

Königsberg, 7. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, Roggen ruhig, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 108—109. Gerste unverändert, Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 108,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 100 Liter 100 9% loko 30,75, do. pr. Ja- nuar 31,00, do. pr. Frühjahr 31,40.

Danzig, 7. Januar. (W.T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhiger, Umsay 100 t, do. inländ. hohbunt und weiß 145, do. inländ. hellbunt 141,00, do. Transit hochbunt und weiß 108, do. hellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April-Mai 146,90, do. Transit pr. April-Mai 112,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko unverändert, do. inländ. 110—111, do. russisher und polnischer zum Transit 76,00, do. Termin pr. April - Mai 116,00, do. Termin Transit pr. April « Mai 81,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 111. Gerste, große (660—700 Gramm) 115. Gerste, kleine (625—660 Gramm) 98—100. Hafer, inländischer 98—102. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko kontingentiert 50,00, nit kontingentiert 30,50.

Breslau, 7. Januar. (W. T. B) Getreide- und toe ena gee Spiritus pr. 100 1 100 9/6 exkl. 50 A Ver-

rauch8abgaben pr. Januar 49,30, do. do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. Januar 29,30, do. do. Rüböl pr. Januar 45,00.

Magdeburg, 7. Januar. (W. T. B.) Zudckerbericht, Kornzuker exkl., von 92 9/0 11,30—11,45, neue —,—, Kornzucker exkl. 88% Rendement 10,80—11,00, neue —,—. Naprodukte exkl, 750% Rendement 7,70—8,70. Stetig. Brotraffinade L 23,29. Brotraffinade 11 23,00. Gem. Raffinade mit 23,290—23,90. Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Fest. Nohs- zuder I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Januar 10,875. bez, 10,90 Br., pr. Februar 11,00 bez. u. Br., pr. März 11,075 Gd., 11,10 Br., pr. April 11,15 Gd., 11,17# Br., pr. Oktober- Dezember 10,80 Gd., 10,90 Br. Ruhig.

Leipzig, 7. Januar. (W. T. B.) handel. La Plata. Februar 3,15 4, pr. März 3,177 4, pr. April 3,20 Æ, pr.

Kammzug-Termin-

3,222 4, pr. Juni 3,223 H, pr. Iuli 3,25 4, pr. August 3,275 4,

pr. September 3,275 H, pr. Oktober 3,277 , vr. November 3,271 M, pr. Dezember 3,275 A4 Umsay 10000 kg. Ruhig.

Bremen, 7. Januar. (W. T. B.) Börsen-Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der remer C ie Niedriger. Loko 6,75 Br. Rusfisches Petroleum. oko 6,40 Br. Schmalz. Sehr fes. Wilcox 302 4, Armour shield 30 4, Cudahy 302 4, Choice Grocery 314 §, White label 312 , Fairbanks 26 &§. Speck. Höher. Short clear middling loko 29 &§, Extralongs 26 &§. Reis fest. Kaffee unver- verändert. Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 422 4. Wolle. Umsaß: 173 Ballen. Taba ck. Umsag: 31 Faß Kentucky.

Hamburg, 7. Januar. (W. T. B.) “Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinisher loko neuer 142—148, Roggen loko rubig, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 138—140 russisher loko ruhig, 82—83. Hafer ruhig. Rüböl (unverzollt) ruhig, loko 48. Spiritus ruhig. pr. Januar-Februar Mei-Suai 161 Be ar h as E As: eg pr.

ai-Juni r. Kaffee ruhig. msa ack. Petroleum fest, Standard white loko 6,85. s P

Kaffee. (Nachmittaasbericht.) Good average Santos pr. Januar 702, pr. März 693, pr. Mai 681, pr. September 65. Ruhig. Zuckermark!. (Schlußberiht.) Rüben-Robzuder I. Produkt Basis 88 9% Rendement neue Usance, fret an Bord Hamburg pr. Januar 10,874, pr. März 11,10, per Mai 11,224, pr. August 14,50. Nuhig.

Wien, 7. Januar. (W. T. B.) Der hiesige Vize-General- E der » S L t l rei der po si

aaß un ohn un aasenstein un ogler tto Maaß, ift heute früh gestorben. O

London, 7. Januar. (W. T. B.) An der Küste pa a rge

eigene Ordre,

| 10946. Fest. Chile- Kupfer 44, pr. 3 Moni” mit Benn

ladung angeboten.

96 9/6 Javazucker 133 stetig, Rüben-Ro!

(W. T. B.) Der We

London, 7. Januar.

fuhr weist im Jahre 1895 eine Zunahme von na cu) 4, aufgefordert

der Ausfuhr eine Zunahme von beinahe 102

Sahr 1894 auf. 1 2, Jun

Liverpool, 7. Januar. (W. T. B.) Baum unterzeichneten A dia diet P und Erport 500 Ard 3 Le . amerikanische Lieferungen : Ruh g etig. Fanuaftlos erkl R

Käuferpreis, A A 42/64 uferpreis, ; 4%/6e4 Verkäuferpreis, April-Mai 48 Käuferpreis 5 Verkäuferpreis, Juni-Juli 43 Käuferpreis, Juli- ri cht Verkäuferpreis, August-September 48/64 Werth, S

4"7/64—49/32 Käuferpreis, Oktober-November 48/64 d=

Rosenartige

Grundmuster B. pr. Januar 3,15 , al ; a

Gerste ruhig. x

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