Mi: t auf die b Feier des 18. Januar im Weißen Saale des Königlichen Schlosses ist in gahlreichen Fällen der Wunsh um Zulassung als Bus auer Trt worden. Es wird nun getheilt, daß diesen
ünschen niht wird entsprohen werden im Weißen Saale vorgenommenen Umbauten ein Raum zur Unterbringung von Zuschauern nicht vorhanden ist.
Der Empfang bei der Ober-Hofmeisterin Jhrer Majestät derzKaiserin und Königin, Gräfin von Brockdorff fällt am morgigen Donnerstag aus.
Die Trauerparade für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wird der General- Major Herwarth von Bittenfeld, Kommandeur der 3. Garde- Infanterie-Brigade, kommandieren. Dieselbe besteht aus je inem Bataillon des Kaiser Franz Garde - Grenadier - Regt- ments, des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments und des 3. Garde-Regiments mit Fahnen und unter Befehl des Oberst-Lieutenants von Elpons vom Regiment Kaiser Franz, ferner je einer Eskadron des Garde-Kürassier-Regiments mit Standarte, des 1. und 2. Garde-Dragoner-Regiments und des 2. Garde-Ulanen-Regiments unter Befehl des Majors von Kramsta vom Garde-Kürassier-Regiment, endlich drei Batterien zu je vier Geschüßen des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments unter Befehl eines. Stabsoffiziers. Die Aufstellung der Truppen der Trauerparade wird auf nachstehenden Pläßen er- e auf denen auch die seitens der Jnfanterie und
rtillerie abzugebenden Salven geschossen werden. Artillerie: mit engen FJntervallen zwishen den Geschüßen an der Westseite des Lustgartens, Front gegen das Wasser, linker Flügel an der Schloßbrücke; Jnfanterie: im Lustgarten vor dem Koniglichen Schlosse; Kavallerie: in der Oranienburger- straße und auf der nördlichen Seite des Monbijou-Plaßtes, Front gegen die Kirhe. Sämmtliche Truppen haben bis 111/ ubr Vormittags ihre Stellungen einzunehmen.
Jn dem jährlih vom Auswärtigen Amt herausgegebenen und im Verlage der Mittler hen Hofbuchhandlung hierselbst erscheinenden amtlihen Verzeichniß der Kaiserlih deutschen Konsulate wird auf Seite 3, Anm. 5, darauf hingewiesen, daß es fih empfiehlt, Schreiben, in welchen die amtliche Thätigkeit einer Konsularbehörde in Anspruch genommen wird, an das betreffende Konsularamt (die Adresse in lateinischer Schrift: Dentsches (General-, Vice-) Konsulat), also niht an die Person des Stelleninhabers zu richten. Die Nichtbeahtung dieses Hinweises kann zur Folge háben, daß Schreiben mit persönliher Adresse, welche einem aus dem Amt ausgeschiedenen oder für längere
eit beurlaubten, Konsul nachgesandt werden, erst eine ver- pätete oder überhaupt keine Erledigung sinden. Auch in ällen, wo das Verzeichniß Konsularämter als zur Zeit vakant ézeichnet, sind die Schreiben an die betreffende Konjularbehörde u richten, damit sie von dem zuständigen, wenngleih in dem O niht namhaft gemachten Verweser erledigt werden nnen.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben is von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäite der Gesandischaft wieder übernommen.
Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Flaggschiff der Kreuzer-
Division, Chef Kontre-Admiral Hoffmann, gestern in Hongkong und S. M. Kanonenboot „Fltis“, Kommandant
apitän - Lieutenant Fngenohl, an demselben Tage in Amoy angekommen.
Bayern.
Das Kultus-Ministerium hat, der „Alg. Ztg.“ zu- folge, angeordnet, daß am 18. Januar in allen Schulen die Erinnerung an die Neubegründung des Deutschen Reichs entsprechend zu feiern sei.
Sachsen.
Die Erste Kammer ist gestern wieder zusammengetreten.
Es wurden in der Sißzung Petitionen erledigt und die in
den Jggren 1893 und 1894 vorgenommenen Veränderungen im Staatsdomänenfonds genehmigt.
Baden.
__ Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing gestern, wie die „Karlsr. Zta.“ berichtet, den bisherigen kommandieren- den General des XIV. Armee-Korps, General der Jnfanterie L LGting und überreichte demselben den Haus: Orden
er Treue.
Oldenburg.
Das heute über das Befinden Zhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin ausgegebene Bulletin lautet: Die Leiden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, welche elern sehr gesteigert waren, erfuhren dur vielstündigen, wenn auch nftlih herbeigeführten Schlaf Linderung. Jedoh bleibt die Er- nährung unzureichend. Die Kräfte nehmen äb.
Braunschweig.
. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und Ne Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht sind gestern
ahmittag von Hannover wieder in Braunschweig eingetroffen.
Bei den Beisegungsfeierlichkeiten für Seine König- lihe Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wir Seine Königlihe Hoheit der Prinz Albrecht, dem
W. T. B.“ zufolge, durch den persönlihen Adjutanten,
Major Freiherrn von und zu Egloffstein vertreten werden. Seine Königliche Hoheit der Ârin s riedrich Wilhelm hat sich am 6. d. M. in Begleitung seines Militär-:Gouverveurs,
nnen, da nach den |
des Hauptmanns von der Landen, von nover nah Berlin begeben. Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht sind gestern in Begleitung des Majors von Arnstedt nah Bonn zurückgekehrt.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Her og empfing vorgestern
in Gotha den bisherigen öósterreihish-ungarishen Gesandten
am Herzoglichen Hofe Grafen Chotek in feierliher Abschieds-
Lat 1 E nahm der Gesandte an der Herzoglichen afel theil.
Reuß: j. L,
Das Ministerium hat angeordnet, daß am 18. Januar in sämmilihen Schulen der Unterricht ausfallen und ein Festakt stattfinden soll. ‘
Oesterreich-Ungarn.
Jn der gestrigen Sißung des böhmischen Landtags beantwortete der Statthalter Graf Thun die Jnterpellation in Betreff der Kanalisation der Elbe und der Moldau zwishen Aussig und Prag dahin, daß die Ministerien des Jnnern und der Finanzen ihre Geneigtheit aus- gesprochen hätten, die Ausführung des Kanalisations-
nternehmens mit einem Gesammtkosten - Aufwande von 12950000 Fl. zu genehmigen, wenn das Königreich Böhmen und die übrigen Jnteressenten die Hälfte der Kosten übernähmen; in diesem Falle würde zu Anfang des Jahres 1897 mit dem Bau begonnen werden. Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht ein Kaiserliches atent, durch welches der ursprünglih für den 11. Januar einberufene dalmatinishe Landtag auf den 23. Januar zusammenberufen wird.
Großbritannien und Frland.
Der Premier-Minister Lord Salisbury kam gestern nah London und hatte im Auswärtigen Amt eine Unterredung mit dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain.
Wie die heutige „Times“ berichtet, ist der Befehl er- lassen worden, unverzüglih sechs Schiffe zur Formierung eines fliegenden Geschwaders in Dienst zu stellen, und zwar zwei erstklassige Schlachtschiffe, zwei erstklassige und zwei zweitklassige Kreuzer. Das neue Geschwader soll bereitstehen, überall hinzugehen, wo es verlangt wird, entweder um die bereits im Dienst befindliche Flotte zu ver- stärken oder eine besondere Streitmaht zu bilden. Ferner schreibt die „Times“, daß beschlossen worden sei, ein Heshwader nah der Delagoa-Bai zu senden. — Der „Daily Telegraph“ meldet, daß sich die Regierung ent- schlossen habe, eiligst Verstärkungen an Kavallerie und JZnfanterie nah Kapstadt zu senden; ein 1000 Mann starkes Regiment, welches auf der Fahrt von Jndien nah England begriffen sei, werde in Kapstadt bleiben. Ein Kreuzer erster Klasse sei nah der Delagoa-Bai beordert worden.
Der britishe Kommissar, welcher gemeinsam mit dem deutshen Kommissar die Grenze Kameruns am Old Calabar festgestellt hat, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, von Accra in Liverpool angekommen. Das von den Kommissaren bereiste Land soll außerordentlih fruchtbar und sehr reich an Gumnii sein.
Frankreich.
Das Erträgniß der indirekten Steuern ist für den Monat Dezember um 61/¿Millionen Fres. hinter dem Voranschlag zurückgeblieben ; ebenso trugen die Zölle 7 Millionen weniger ein, als veranschlagt war.
Türkei.
Nach den dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel zu- gegangenen Berichten sollen die Aufständischen in Zeitun ihren Proviant für einige Monate ergänzt haben und auch mit Munition versehen sein; Schwierigkeiten solle nur die Verpflegung der dort versammelten Flüchtlinge bereiten. Wie weiter gemeldet wird, wären die Aufständischen entschlossen, fich nur bei Gewährung gewisser Privilegien zu unter- werfen. Die Jntervention der anderen Mächte heine sich shwierig zu gestalten; in den leßten Tagen hätten wiederholt Zusammenstöße stattgefunden. Der starke Schneefall ershwere die Fortsezung der türkischen Offensive und die Verpflegung der türkischen Truppen.
Amerika.
Im Senat brachte, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, der Senator Jones gestern den bereits mitgetheilten Gegengeseß entwurf zu der Bonds-Bill ein.
Eine Depesche des Madrider „Jmparcial“ aus Havanna meldet, daß die Jnsurgenten immer weiter vordringen. Eine zahlreiche A sei in die Provinz Pinar del Rio eingebrohen und bis Cabairas und Seiba del Agua vorgedrungen, welche Städte geplündert und in Brand gesteck wurden. Eine weitere Depesche theilt mit, daß die JZnsurgenten sich der Stadt Alquizar bemächtigt und die dortige Kirche mittels Dynamit in die Luft gesprengt hätten. — Die Madrider „Correspondencia“ berichtet, die Insurgenten hätten Hoyo Colorado, drei Meilen von Havanna, an- gegriffen ; die Spanier, durch die Ueberzahl der Feinde gezwungen, hâtten sih ergeben. — Jn Madrid eingetroffene Privatdepeschen melden von Zusammenstößen bei Tontina, wo José Maceo und 50 Jusurgenten verwundet, Tenar und 4 Insurgenten sowie auf Seiten der Spanier 6 Mann ge- tödtet worden seien. Die Bande Rabi’s sei nah Verlust von 14 Mann zersprengt worden ; die Spanier hätten dabei 6 Todte uvd 27 Verwundete verloren. Der Marschall Martinez Campos habe die Jnsurgenten in der Nähe von Havanna geshlagen. Das Kanonenboot „Ardilla“ habe 4 Fahrzeuge der Jnsurgenten genommen, welche jedoch entkommen seien.
Afrika.
Die „Agenzia Stefani“- meldet aus Massowah vom 6. d. M. : Den lehten Nachrichten zufolge träten die im Lager der Schoaner umlaufenden Gerüchte über die Ankunft Menelik’s weniger bestimmt auf; infolge der im Vormarsch des Negus eingetretenen Verzögerung seien A eltes wishen Ras Mangasha und Ras Makonen Mnistanben Der Kommandant von Ma- Talle habe am 4. d. M. an den General Baratieri einen
: Vergleich
Bericht gesandt, worin er die dortige Lage als gut darstelle. Am Q d. M. have eine italieni e Nbthei ung von Adigrat aus eine Reko sobnerung üdöstlih von Sincatu vorgenommen ; dieselbe habe das Land ruhig und vom Feinde keine Spur gefunden. Major Hidalgo De am 6. d. M. aus Kassala telegraphiert, daß die Lage dort unverändert sei.
Nach einer Meldung des „Reutershen Bureaus“ ging gestern dem britischen Kolonialamt eine Depesche des Gouver- neurs des Kaplands Sir Herkules Robinson aus Prä- toria zu, der zufolge im Auftrage des Gouverneurs an die Behörden der Sûd- Afrikagesell schaft in Buluwayo im Namen der Königin telegraphisch die Aufforderung ge- rihtet worden ist, den Munitionsvorrath der Gesellschaft an einen zu diesem Zweck von der englishen Regierung nah Buluwayo entsandten Offizier zu übergeben. Auch den Me orden von Buluwayo seien bestimmte
eisungen ertheilt worden, nah welchen sie die Bürger auf- zufordern haben, die Ordnung aufrecht zu erhalten und sich jeder Theilnahme an feindseligen Bewegungen zu enthalten. Den Befehlen sei streng sio ge geleistet worden. Gestern habe Sir Herkules Robinson in Prätoria eine Berathun mit der Regierung der Südafrikanischen Republik gehabt, über den Gegenstand derselben könne indessen, wie das Kolonialamt bekannt giebt, eine Mittheilung noh nicht ge- macht werden.
Aus London von heute berihtet „W. T.: B.“ weiter: Das Kolonialamt habe in der lezten Nacht zu später Stunde von Sir Herkules Robinson aus Prâätoria folgendes, vom gestrigen Tage, 3 Uhr Nachmittags, datiertes Telegramm erhalten: Der britishe Agent De Wet in Johannesburg benachrichtigt mich, pas er dem Präsi- denten Krüger mitgetheilt habe: „Das Reform - Comité hat dur seinen Aufruf an die Bürger, die Waffen nieder- zulegen, dem Ultimatum der Transvaal-Regierung, welche er- klärt hatte, Johannesburg müßte die Waffen ausliefern, ehe in. eine Erörterung der Beschwerden eingetreten werden könné, Folge geleistet. Das Comité hat erklärt, daß es diesen
ntshluß im Vertrauen darauf gefaßt habe, daß die Transvaal-Regierung die Ordnung in Johannesburg aufrecht erhalte. Das Comité läßt sich hierbei von dem innigsten Wunsche leiten, die Rettung Jameson’s und seiner Begleiter zu sichern und mit der Regierung einen freundschaftlichen ergleih zu erörtern“ De Wet fügte den Vorschlag bei : die Transvaal - Regierung solle gemeinschastlich mit dem Reform - Comité die Wiederherstellung normaler Ver- hältnisse in Johannesburg, die, wie er glaube, leiht in wenigen Tagen erreiht werden könne, anstreben. Sir Her- kules Robinson spriht am Schlusse seiner Depesche die Hoff nung aus, daß es jeßt möglih sein werde, mit dem Präsi-
‘denten Krüger wegen der Gefangenen und wegen Abstellung
der Beschwerden in Johannesburg zu verhandeln.
Dem „Reuter’schen Bureau“ wird aus Johannesburg vom 2. d. M. gemeldet: Mit Erlaubniß des Kommandeurs der Boers habe der Korrespondent des E Bureaus“ eine Unterredung mit Dr. Jameson, dem Major Willoughby und
Kapitän White c ehabt, welche zwar große Zurückhaltung in ihren *
Aussagen beobachtet, jedo mitgetheilt hätten, daß ihr, Anschlag mißlungen sei, weil die Hilfe, welhe sie von Johannesburg glaubten erwarten zu dürfen, ausgeblieben sei. Von Krügers- dorp würden sie indessen auch ohne die erhoffte Hilfe, ent- kommen sein, wenn die Eisenbahnschienen aufgerissen gewesen wären; die Boers hätten nämlih ihren Schießbedarf aufge- braucht gehabt, aber neue Vorräthe mit der Bahn erhalten. Gegen Ende des Kampfes seien die Leute des Dr. Jamejon von der Uebermacht der Boers völlig eingeschlossen gewesen, und die einzige Wahl für sie sei gewesen, sih zu ergeben: oder vernichtet zu werden.
Der Regierung des Unabhängigen Congostaats -
ist, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, ein Telcgramm zugegangen, worin der Sieg des Hauptmanns Lothaire über die Aufständishen in Luluavburg bestätigt und gemeldet wird, daß die Offiziere Franken und Augustin, jowie der Sergeant Langerock am 18. August in Gandu
und der Lieutenant Sandrat, sowie der Sergeant Decorte :
am 13. September am Lomami getödtet worden seien.
Parlamentarische Nachrichten.
Auf der Tagesordnung für die morgige Plenarsißung des Reichstags stehen die Wahl eines Mitgliedes zur Reichs- \hulden-Kommission- sowie die erste Berathung des Entwurfs.
eines Börsengese es und des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder !
Werthpapiere.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Hat ein Gläubiger dem Schuldner gegenüber einen vertrags-
mäßigen Anspruch auf ein fand behufs Sicherung seiner Forderung und klagt er, ohne diefen Pfandrechtsanspruh geltend zu machen, seine Forderung ein, und läßt er sodann auf Grund des er-
langten vollstre®baren Schuldtitels jenen Pfandgegenstand im Wege! - einem
des Zwangsvollstreckungsverfahrens pfänden, fo ist, nah Urtheil des Reichs8gerichts, 111. Zivilsenats, vom 18. Oktober 1895, diese Pfändung,
irma hatte mehrere
wofür diese als Sicherheit die Bestellung einer Hypothek auf ihrem Grundstück zugesagt hatte. Hypothekenbestellung verfolgte auch die Firma H. gegen die Firma S. dur besondere Klage und erwirkte eine entsprehende Verurtheilung der Beklagten. Das Urtheil konnte aber wegen der inzwischen ein- getretenen Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten nicht mehr zum Vollzug gebraht werden. Daneben hatte H. gegen S. auf
ahlung der Wech!elschuld geklagt und noch vor der Konkurseröffnung die
erurtiheilung der Firma S. zur Zahlung sowie auf Grund dieses Urtheils
eine rihterlihe Pfan drehtsvormerfung auf demselben Grundstück
erwirkt. Diese Vormerkung wurde sodann vom Konkursverwalter aus * 2 Z. 2 der K.-O. angefochten, weil zur Zeit der Eintragung der :
ormerkfung die Schuldnerin bereits ihre Zahlungen eingestellt hatte. Die Anfechtung wurde in beiden Instanzen für begründet erachtet, und die Revision der Beklagten H. wurde vom Reichsgericht zurück- gewiesen, indem es begründend ausführte: „Auf eine en der Ebiite rechts8vormerkung hatte die Beklagte aus dem Versprechen der uld- nerin, welches auf eine vertragsmäßige, also wesentlich anders geartete Pfandbestellung gerichtet war, keinen Anspruch . . .* (166/95)
wenn sie nach der Zahlungseinstellung- des Schuldners erfolgt ist, als eine Sicherung, welche der Gläubiger - nicht zu beanspruben hatte, aus § 23 Z. 2 der Konkursordnung anfechtbar. — Die F ; darunter eine Wechselforderung über 7113 #4, gegen die Firma S., vertragsmäßigen * Diesen Anspruch auf :
Forderungen, -
— Das Recht des Kommissionärs, als Selbst-
Leg LaR ene einzutreten (Art. 376 H.-G.-B.), ift nah einem in
Uebereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprehung ergangenen Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 9. November 1895, nit an eine bestimmte Frist gebunden, die Ausübung desselben seßt feine ausdrüdcklihe Erklärung voraus, sondern kann aud fonflud ent aeschehen; der Selbsteintritt ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Selbsteintritt vertragsmäßig ausgeschlossen ist oder der Kom- missionär die Ausführung der Kommisfion durch Abschluß mit einem Dr E den er benennt, dem Kommittenten angezeigt hat. (215/95.
— It eine Waare von einem anderen Orte in Manger er Verpadckung dem Käufer übersendet worden, wodurch die an \ich vertragsmäßige Waare selb Schaden erlitten hat, fo befteht, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, L. Zivilsenats, vom 16. Oktober 1895, für den Käufer nit die im Art. 347 des Handelsgeseßbuchs für die Uebersendung einer vertragswidrigen Waare vorgeschriebene \o- fortige Anzeigepflicht. Eine Verspätung der Anzeige des Schadens wegen mangelhafter Verpackung unterwirft den Käufer niht dem Präjudiz der Genehmigung aus Art. 347, sondern verpflichtet ihn nur zum Erfaß des dem Verkäufer dur die Verspätung erwachsenen Nachtheils. „Ein Mangel der vertragsmäßigen oder geseßmäßigen Beschaffenheit der Waare könne zwar auch in der Art der Ver- packung liegen, z. B. bei mangelnder Haltbarkeit der Verpackung, in der die Waare weiterveräußert werden solle, oder bei Nicht- beahtung der Vorschriften des Käufers über Verpackung einer be- sttimmten Stückzahl in jedem Behältniß, aber im vor- liegenden Fall treffe dies nicht zu, da dem Landgericht niht darin beigestimmt werden könne, daß eine Abweihung von der bedungenen seemäßigen Verpackung sich als ein der Waare felbst anhaftender Mangel derselben darstelle, sondern diese Stipulierung, daß die Beklagte die Gefahr, von der die Waare auf dem Seetransport betroffen wurde, ihrerseits zu tragen hatte, an si nur die Bedeutung habe, diese Gefahr für die Beklagte zu vermindern, wogegen die seemäßige Ver- packung auf die Brauchbarkeit der Waare und auf deren Verkäuflich- keit keinen Ginfluß gehabt habe, die Art der Verpackung mithin als 8 G E der Waare selbst nicht ersheinen könne . . .“ 184/95. ;
— Die Verjährung eines Strafverfahrens gegen ein Reichstagsmitglied, welhes vor dem Beginn der Sißungs- periode begonnen hatte, ruht, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 17. Oktober 1895, nicht während der Sißungs- periode, wenn der Reichstag nicht die Aufhebung des Strafversahrens für die Dauer der Sißungsperiode verlangt hat. — Vergl. die Be- gründung dieser Entscheidung in der besonderen Beilage zum „Reichs- Anzeiger“ vom 17. Dezember 1895 Seite 324 ff. (3394/95.)
— Hindert ein Zahnarzt oder Zahntehniker wegen eines von ihm reparierten und zur Probe eingeseßten Zahngebisses ven Eigenthümer desselben, der sofortige Zahlung für die Reparatur nicht leistet, an der Entfernung aus seinem Lokal bis zur Heraus- gabe des Gebisses, so macht er sich, nah einem Urtheil des Reichs- erihts, IV. Strafsenats, vom 22. Oktober 1895, im Gebiete des Preußishen Allgemeinen Landrechts nicht einer Freiheits- beraubung (§ 239 Str.-G.-B.) schuldig. „Wenn dem Zahn- tehniker A. noch eine Forderung an die B. wegen der Reparatur des Gebisses zustand, so durfte er das leßtere nah den S§ 536 ff. T 20 A. L. R. bis ‘zu seiner Befriedigung zurückbehalten. Dadurch, daß von seiner Gehilfin der B. das Gebi nur zur Probe eingeseßt worden war, hatte er feinen Besiß no nicht aufgegeben. Da ihm Zahlung oder Rückgabe des Gebisses troß seiner Aufforderung verweigert wurde, so war er nah den S8 143 ff. I. 7 A. L.-R. befugt, zu, dessen L E N Selbst- hilfe anzuwenden, zumal der herbeigerufene Shußmann sein Ein- schreiten abgelehnt hatte. Wenn der Angeklagte aus diesem Grunde mit Hilfe seiner Gehilfin die B. verhinderte, sih mit dem Gebiß aus feinem Geschäftslokal zu entfernen, so konnte ebensowohl der Vorsaß der Freiheitsberaubung wie der Widerrechtlichkeit ausgeschlossen ersheinen.“ (2909/95.)
Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.
Das Ober - Verwaltungsgeriht, IV. Senat, hat {ih neuerdings wiederum auf die Klage eines Interessenten gegen den Ober-Prä- sidenten der Provinz Brandenburg mit der Prüfung der Rechts- gültigkeit des § 5 der Baupolizeiordnung für die Vororte Berlins vom 5. Dezember 1892, welcher die landhausmäßige Be- bauung gewisser Grundstücke vorschreibt, befaßt und dur Urtheil vom 28. September 1895 die Nechtsgültigkeit jener Baupolizeti- ordnung und insbesondere ihres § 5 ausgesprochen. In der ausführ- lihen B-gründung dieses Urtheils hat das Ober-Verwaltungsgericht folgende bemerkentwerthen Rechts\äße ausgesprochen :
1) Unter den für die landbkausmäßige Bebauung in der erwähnten Baupolizeiordnung gegebenen Vorschriften sind keine Bestimmungen enthalten, aus denen sih mit Sicherheit als Zweck der Verordnung niht Sanitätsrüksichten, sondern die Herstellung eleganter Villenviert el — welher Zweck über die dem polizeilihen Ver- ordnungsrecht geseßlich gezogenen Schranken hinausgehen würde — entnehmen ließe. „Die Klägerin weist in dieser Beziehung namentlich darauf hin, daß man nur die Errichtung von Gebäuden, welche aus\hließ- lich oder zum überwiegenden Theile Wohnzwecken dienen sollen, zuge- lassen habe, und daß die Einrichtung von Geschäftsläden an den Straßenfronten und von Werkstätten kleineren Umfangs an den Seiten- und Hinterfronten von dem Ermessen der Polizeibehörden abbängig gemacht worden sei (§ 5 Z. 1). Die rehtlihe Zulässigkeit dieser Borschrift braucht hier nicht bis in ihre Einzelheiten geprüft zu werden; denn nicht darum handelt es sih, ob sie in vollem Umfange aufrecht erhalten - werden fann, sondern darum, worauf sie ihrer Tendenz nach abzielt. Daß nun aber, wenn in einem bestimmten Bezirke nur die Errichtung von Gebäuden gestattet wird, welhe ausfließlich oder zum überwiegenden Theil Wohnzwecken dienen sollen, damit nur Villen und Nukhesiße für die wohlhabenden Klassen der Bevölkerung zugelassen worden seien, ift niht richtig. Die Bestimmung bietet keine Handhabe dafür, Miethshäuser — auch solche, welhe mit kleineren Woh- nungen beseßt werden sollen — auszuschließen. Und was den auf die Einrichtung von Geschäftsläden und Werkstätten kleineren Umfangs gerichteten zweiten Theil - der Borschrift anlangt, so ist au bei ihm als ZweckX erkennbar, den wohnhaus- mäßigen Charakter des Bezirks festzuhalten und zu sichern. es Nun ift es zwar cihtig, daß die hier in Frage stehende Vorschrift des § 5 au solhe Betriebe mitbetrifft, die durch sich selbst und unmittelbar eine Gefahr für die Gesundheit des Publikums nicht in fich \{ließen. Inwieweit etwa hieraus Bedenken gegen die Rechts- gültigkeit der Vorschrift herzuleiten sein möchten, kann dahingestellt bleiben ; sollte die Polizeibehörde hier in der That zu weit gegangen sein, so läßt sich doch hieraus — und darauf allein kommt es an — niht entnehmen, daß sie mit der Vorschrift nur das Wohlleben und die Ruhe der befser gestellten S im Auge gehabt, E E von fanitäts- und feuerpolizeilichen Gesichtspunkten geleitet worden sel.“ ;
2) Die Bestimmung des § 5 Z. 4 der erwähnten Baupolizei- ordnung (wonah nicht mehr als zwei zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Geschosse über einander angelegt werden dürfen, jedoch zu dem gleihen Zwecke das Dachges choß bis zur Hälfte und das Kell ergeschoß bis zu drei Vierteln eingerichtet werden können) gestattet, n das Dach- und Ote soweit es überhaupt zum dauernden Aufenthalt von Menschen e ngerichtet werden darf, niht nur für Hausangehörige der Bewohner des ersten und ¿weiten Geschosses, sondern zu selbständigen Miethswohnungen
verwendet werden darf. „Wenn in der Kommission, die seiner Zeit von den Ministern des Innern und der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut worden war, zu einer Baupolizeiordnung für die Vororte Berlins angemessene Vorschläge auszuarbeiten, die Meinung vertreten gewesen sein sollte, daß das Dach- und Kellergeshoß, soweit es zur Benußung als dauernder Dor für Menschen freizugeben war, für die Dienerschäft bestimmt sei, so würde hierauf ein entsheidendes Gewiht nicht zu legen sein. Es liegt zwar nahe, hier an Fremdenzimmer und an Schlafräume für jüngere Familienmitglieder zu erinnern, für die man sicherlich, felbst bei denjenigen Wohnhäusern, die nur von einer Familie bewohnt werden, das Dachgeschoß mit in Betracht gezogen haben wird. Aber es kommt hierauf niht an, weil die Verordnung felbst keinerlei An- halt dafür bietet, daß das Dach- und Kellergeshoß, soweit es über- haupt zum dauernden Aufenthalt von Menschen eingerihtet werden act niht auch zu selbständigen Wohnungen verwendet werden ürfe.“
3) Es ist polizeirechtlich zulässig, verschiedene Theile des- \elben für die polizeilihe Regelung in Betracht kommenden Bezirks in ungleiher Weise zu belasten. „. . . Der Gerichtshof kann hier nur wiederholen, wie es keine positive Rehtsnorm giebt, welche dazu nöthigte, alle baupolizeilihen Gebote oder Verbote nur derartig zu erlassen, daß dur sie alle Bewohner oder Grundstücke ein und des- selben Polizeibezirks in ganz gleiher Weise und in gleihem Maße betroffen würden, und wie daher auch kaum eine Baupolizeiordnung für- ein größeres Gemeinwesen gefunden werden dürfte, die nicht, set es in allgemeinen Bestimmungen, sei es in dem Institut der Dispense, den unerläßlihen Ausgleich berechtigter disparater Interessen in einer verschiedenen Behandlung von Grundstücken und Personen suchen müßte“. (IV. 1322.)
— Bei einem gewerblichen Unternehmen, welches sih aus zwei verschiedenen Geschäft8zweigen — aus Fabrikation und Handel — zusammensetßt, von denen der eine in Preußen, der andere im Ausland betrieben wird, ist, nach einer Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihts, V1. Senats, 1. Kammer, vom 7. März 1895, der auf Preußen entfallende, der Gewerbesteucrpfliht daselbft unterworfene Theilertrag n i cht lediglih nah dem Verhältniß des in beiden Staaten örtlih angelegten Kapitals festzustellen, sondern es müssen dabei der Natur der Saße nah die ge- sammten geschäftlihen Verhältnisse des Unternehmens berük- sihtigt werden. Es wird dabei insbesondere darauf an- tommen, ob es sich um ein Unternehmen von bedeutendem Umfang handelt, bei welchem die kaufmännische Leitung naturgemäß \{chwerer in das Gewicht fällt, oder ob das Gewerbe wegen seiner geringeren Ausdehnung einer Handelsthätigkeit weniger Raum läßt, und ob die Art des Fabrikats, je nachdem es einen Abfay nur in engbegrenztem Kreise oder auf die weitesten Entfernungen gestattet, einen eigentlihen Handelsbetrieb kaum nôthig maht oder umgekehrt in hervor- ragendem Maß erfordert. In Ermangelung besonderer, für die Gewinnerzielung wesentli@er Umstände wird füglich der ein- zige Ausweg in der gleichmäßigen Vertheilung des Gesammtbetrags, je zur Hälfte, auf die Fabrikation und den Handel bestehen. „Die Entscheidung der Frage lediglich unter Berücksichtigung des örtlih angelegten Kapitals würde unter Außerachtlaffung gerade des unter Umständen überwiegenden Ein- flusses der kaufmännishen Thätigkeit auf die Erzielung des Gesammt- ertrags in vielen Fällen zu Unreht eine Bevorzugung der Fabrikations- thätigkeit zur Folge haben, weil für die Anlage und den Betrieb der Fabrikation regelmäßig ein größeres Kapital erforderlich ist, wie für den Vertrieb der Fabrikate und überhaupt für die kaufmännische Leitung des Geschäfts. — Bei freier Beurtheilung fehlt nit allein jeder Anhalt dafür, daß die lediglich in Preußen- stattfindende Fabrikation in dem vorliegenden Fall auf die Erzielung des Gesammtertrages des von der Beschwerdeführerin betriebenen Unternehmens von erhebliherem Einfluß sei, als die sch im Ausland vollziehende kaufmännische Thätigkeit; es spricht vielmehr dagegen {hon wesentlih der Umstand, daß der gesammte Vertrieb der Fabrikate vom Ausland, dem \statuten- mäßigen Siß der Gesellschaft, aus zum größten Theil im Wege des Exports nah überseeishen Ländern erfolgt. Es is demnach gegen eine Vertheilung des Gefammtertrages zur einen Hälfte auf das Ausland, zur anderen Hälfte auf Preußen nichts einzuwenden.“ (Reg. V1 G. 532/94.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Aachen wird der „Frkf. Ztg.“ unter dem 3. Januar ge- schrieben: Der Ausstand . der Weber bei der Firma Gebrüder Wallach in Aachen i} beigelegt; die Weber haben, nahdem ihnen eine Aufbesserung der Löhne zugesagt is und das Mitglied des Fabrikaus\husses, welches von der Firma entlassen war, er- klärt hat, niht wieder bei der Firma arbeiten zu wollen, heute die Arbeit wieder aufgenommen. Die 104 entlafsenen Arbeiter der Firma Arnold und Schüll haben nirgends Beschäftigung feuda doch hat auch die Firma keinen Ersaß für die entlassenen Leute aufzutreiben vermoht. Jn Eupen sind noch heute die {hon seit zwei Wochen ausftändigen Weber der Firma Johann Jansen im Ausstand. Sie haben eine geringe Lohnerhöhung, die ihnen die Firma angeboten hat, abgelehnt. (Vgl. Nr. 3 d. Bl.) : :
In Berlin hat, wie die Berliner „Volks-Ztg.“ berichtet, der Verband der Möbelpolierer sein bisheriges Tag mit der General-Gewerkshaftskommission gelöst, weil die Lokalorganisation, welhe von. den Gewerkschaftskongressen als Organisation nicht an- erkannt werde, zwar alle Pflichten, aber. keine Rechte haben solle.
Aus Carmaux meldet ,W. T. B.": Die sozialistishen De- putirten, die zu Schiedsrichtern zwishen dem Fabrikbesißer Refseguier und seinen Arbeitern gewählt waren, haben entschieden, daß die „Verrerie aux verriers“ in Albi gebaut werden foll. Diese Entscheidung gab Veranlassung zu heftigen Protesterklärunaen gegen diese sozialistischen Deputirten ; die Mitglieder der Munizipalität von Carmaux haben ihre Mandate niedergelegt.
Bauten.
Zur Erlangung von Entwürfen für ein Konzert- und Restaurationslokal in Hagen schreibt die Aktiengesellschaft „Hagener Stadtgarten" einen allgemeinen Wettbewerb aus. Für die besten Arbeiten sind ein erfter Preis von 2500 4, ein zweiter von 1500 A und zwei dritte Preise von je 750 ausgeseßt. Das Preiêrichteramt haben übernommen die Herren Professor H. Stier in Hannover, Baurath Stübben in Köln, Stadt-Baumeister Nath, Fabrikant und Stadtverordneter Altenloh und Ober-Bürgermeister Prenyel in Hagen. Von dem leßtgenannten Herrn sind die Wett- bewerbs. Unterlagen kostenfrei zu beziehen und an ihn au die Ent- würfe bis zum 1. April d. J. einzureichen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Portugal. Durch Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des
Innern ist der Hafen von Alexandrien für choleraverseucht erklärt worden. (Vergl. auch- „R.-Anz.“ Nr. 256 vom 25. Oktober 1895.)
Niederlande,
Zufolge Bekanntmachung des Königlich niederländifchen Ministers des Junern vom 30. v. M. ift die gegen Herkünfte von Marokko angeordnete Quarantäne, foweit die Hifen von Tanger und Tetuan
in Betracht kommen, aufgehoben worden. (Veral, -An s n R E (
Der Gesundheitsftand in Berlin blieb in der Woche vom 22. bis 28. Dezember v. I. ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, D, Unter den Todesursachen waren akute Entzündungen der Athmungs- organe und Katarrhe déêr Luftwege noch immer vorherrschend, ted wurde der Verlauf im allgemeinen ein milderer. Erkrankungen an Grippe wurden weniger beobachtet, die Zahl der durch Grippe bedingten Sterbefälle sank auf zwei. agegen famen afute Darmkrankheiten etwas mehr zum Vorschein und endeten auch etwas Ae tôdtlih. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleih geringe wie in der Vorwoche ; von je 10 000 Lebenden starben. aufs Jahr berechnet, 47 Säuglinge. — Von den Infektionékrankheiten blieben typhöse Fieber felten. Erkrankungen an Masern kamen etwas weniger, an Scharlah und Diphtherie etwas häufiger zur Anzeige; und zwar gelangten Er- kranfungen an Masern auf dem Wedding, an Scharlach in der Friedrih- stadt und Schöneberger Vorstadt sowie im Stralauer Viertel, an Diphtherie in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, der Rosenthaler Vorstadt und in Moabit am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 2 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren nicht selten; Er- krankungen an Keuchhusten, obwohl noch häufig vorkommend, zeigten eine Abnahme der Zahl der Sterbefälle. Zahlreih kamen rheumatishe Beschwerden aller Art in ärztliche Behandlung. h
Handel und Gewerbe,
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr find am 7. d. M. gestellt 11 639, niht rehtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 69, niht rets zeitig gestellt keine Wagen.
— Die „Monats\ch{rift für Handel, Industrie und Schiffahrt für den Regierungsbezirk Magdeburg“, die als amtliches Organ der Handelskammer zu Halberstadt von dem Syndikus Dr. Franz Siewert herausgegeben wird, hat in dem Januar- heft folgenden Inhalt: Bekanntmachungen. — Die Zuckersteuervorlage. — Der gegenwärtige Stand des kaufmännishen Fortbildungs\{ul- wesens in der Provinz Sachsen. — Die Verpflihtung zur Lieferung von Rechnungsauszügen an Schuldner. — Firmenatteste. — Probe- nehmerwesen. — Schiedsgerichte. — Aus\{hußsigung des Deutschen Neap tags am 2. Dezember. — Exportnachrichten. — Export nah
hina. — CEisenbahnverkehr. — Binnenschiffahrt. — Fragen des Kleinhandels. — Die Sonntagsruhe im Handels8gewerbe. — Perso- nalien. — Firmenregister. — Konkurse. — Genossenschaftsregister. — Musterregister. — Patentliste der Erfinder aus der Provinz Sachsen und Thüringen. — Kleine Mittheilungen. — Literatur.
Königsberg, 7. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, Noggen ruhig, pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 108—109. Gerste unverändert, Dafes unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 108,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 100 Liter 100% loko 30,75, do. pr. Ja- nuar 31,90, do. pr. Frühjahr 31,40.
Danzig, 7. Januar. (W.T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhiger, Umsay 100 t, do. inländ. hochbunt und weiß 145, do. inländ. hellbunt 141,00, do. Transit hohbunt und weiß 108, do. hellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April-Mat 146,50, do. Transit pr. April-Mai 112,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko unverändert, do. inländ. 110—111, do. russisher und polnischer zum Transit 76,00, do. Termin pr. April - Mai 116,00, do. Termin Transit pr. April - Mai 81,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 111. Gerste, große (660—700 Gramm) 115. Gerste, fleine (625—660 Gramm) 98—100. Hafer, inländischer 98—102. Erbsen, inländishe 110,00. Spiritus loko kTontingentiert 50,00, nit fontingentiert 30,50.
Breslau, 7. Januar. (W. T. B.) Getreide- und S Spiritus pr. 100 1 100 9/6 exkl. 50 A Ver-
rauh8abgaben pr. Januar 49,30, do. do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. Januar 29,80, do. do. Rüböl pr. Januar 45,00.
Magdeburg, 7. Januar. (W. L. B.) Zutckerberich§t, Kornzucker exkl., von 92% 11,30—11,45, neue —,—, Kornzudcker exkl. 88% Rendement 10,80—11,00, neue —,—. Nachprodukte extl, 79% Rendement 7,70—8,70. Stetig. Brotraffinade L 23,29. Brotraffinade 11 23,00. Gem. Raffinade mit Faß 23,290—23, 50. Gem. Melis 1 mit Sl 22,90. Fest. NRoh- zuer 1. Prouult Tas [C B amburg pr. Januar 10,875 bez., 10,90 Br., pr. Februar 11,00 bez. u. Br. pr. März 11,075 Gd., 11,10 Br., pr. April 11,15 Gd., 11,174 Br., pr. Oktober- Dezember 10,80 Gd., 10,90 Br. Ruhig.
Leipzig, 7. Januar. (W. T. B.) Kammzug-Terminu- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 3,15 4, ati Februar 3,15 4, pr. März 3,17} #, pr. April 3,20 4, pr. Mat 3,222 4, pr. Juni 3,223 #4, pr. Juli 3,25 4, pr. August 3,275 4, pr. September 3,274 K, pr. Oktober 3,274 #4, pvr. November 3,271 4, pr. Dezember 3,275 4 Umsay 10000 kg. Ruhig.
Bremen, 7. Januar. (W. T. B.) Bôörjsen-Sc{hlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der remer
etroleum-Börse.) Niedriger. Loko 6,75 Br. Russisches Petroleum. oko 6,40 Br. — Schmalz. Sehr fest. Wilcox 302 K, Armour shield 30 4, Cudahy 30 4, Choice Grocery 314 4, White label 312 S, Fairbanks 26 S, — Speck. Höher. Short clear middling loko 25 §, Extralongs 26 §. — Reis fest. — Kaffee unyver- verändert. — Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 422 4. Wolle. Umsay: 173 Ballen. Taba ck. Umsagz: 31 Faß Kentucky.
„Hamburg, 7. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinisher loko neuer 142—148, Roggen loko ruhig, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 138—140, russisher loko rubig, 82—83. Hafer ruhig. Gerste ruhig. - Rüböl (unverzollt) ruhig, loko 48. Spiritus ruhig. pr. Januar-Februar 163 Br., pr. Februar-März 16# Br., pr. April-Mai 164 Br., pr. Mai-Juni 163 Br. Kaffee ruhig. Umsaß 1500 Sack. Petroleum fest, Standard white loko 6,85.
Kaffee. (Nachmittaasbericht.) Good average Santos pr. Januar 702, pr. März 693, pr. Mai 68}, pr. September 65. Ruhig. — Zuckermark!. (Schlußbericht.) Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 88 %/9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 10,87§, pr. März 11,10, per Mai 11,221, pr. August 14,50. Nuhig.
Wien, 7. Januar. (W. T. B.) Der hiesige Vize-General- konsul der Vereinigten Staaten und Chef der Firmen Otto Maaß und Sohn und Haasenstein und Vogler, Otto Maaß, ist heute früh gestorben. A
London, 7. Januar. (W. T. B.) An der Küste © Weizen - ladung angeboten. j
96 9/6 Javazucker 137 stetig, Rüben-Robhzucker loko 1018/16. Fest. — Chile- Kupfer 404, pr. 3 Monct 407.
London, 7. Januar. (W. T. B.) Der Weith der Ein- fuhr weist im Jahre 1895 eine Zunahme von nahezu 82, der Werth der Ausfuhr eine Zunahme von beinahe 102 Millionen gegen das
Jahr 1894 auf. Liverpool, 7. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß 10008 is di C A QUE 500 B. Da E iddl. amerikanische Lieferungen : ig, annar Fes ruar Käuferpreis, s La 45/64 äuferpreis, ärz-April 43— 42/64 Verkäuferpreis, April-Mai 4è Käuf i
Verkäuferpreis, Augufst-September 428/64
ferpreis , \ Mai-Juni 4F Verkäuferpreis, Juni-Juli 4è Käuferpreis, L Spl st Inu
40 /64—49/22 Käuferpreis, Oktober-November 45/64 d. \