Statiftik und Volkswirthschaft.
Die Anlegung der Sparkassengelder in Preußen im Rehnungsjahre 1894 bezw. 1894/95.
Die Inhaberpapiere sind dabei zum Tageskurs bei Abs{chluß des Rechnungsjahres, wenn ihr Ankaufswerth aber niedriger war, zu diesem letzteren eingestellt. Gegen das Vorjahr haben sih die Antheile der einzelnen Arten von Anlagen nur unbedeutend verschoben; der schon bisher niht bedeutende Antheil des Personalkredits nahm noch etwas weiter ab, nämli
2. bei Schuld
c, bei Wechseln . in abfoluten
(Stat. Korr.) Die Bedeutung der Sparkassen als Kredit- anstalten ist noch größer, als die Gertasen a der Ein-
en (Ende 1894 beziehungsweise 1894/95: 4000,46 Millionen
ark) andeutet; denn niht nur die Einlagen, fondern auch die Nebenfonds der Sparkassen kommen für die Anlegung der Spar- kassengelder in Betracht. In erster Linie stehen dabei die Neserv e- ARET, welche sih bei allen Kassen zusammen auf 292,08 Millionen
ark beliefen. ußerdem wurden an Separat- oder Spar- fonds (für Nehnung der Einleger angekaufte apiere, Amortisa- tionsfonds von Hypothekenshuldnern der Sparkassen u. \. w.) 6,50,
an eigenem Vermögen der Sparkassen 5,49 Millionen nachgewiesen. Im Ganzen waren bei einem baaren Kassenbestand sämmtlicher Spar- kassen von 71,42 Millionen 4179,31 Millionen zinsbar angelegt, und fir in ff
E
dtishen Hypotheken. . . . « 1234,28 Mill. = 29,53 v. H. indlichen j v e A 040008 S. L e apieren e L E == - auf Schuld|cheine ohne Bürg{chaft . 9,71 » Ä mit é 145/91 E es 09,05 » Faustpfand (Lombard) . . . 98,75 bei sffentliGen Fnstituten und Korpo- rationen ‘ , , S F ® . . . 24,95
bestehen, da bei der eventuellen Herabsezun niht eingetretenen Chancen berüdsihtigt we wenn kein Vertrag vorliege, nur die wirkli eingetretenen Thatsache Die Rechtsprechung des Reichsgerichts enigen, die sih nit zufrieden geben wollen mit dem, was nah geschehener Rettung die Gerichte in gerechter Berük- sichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als angemessen er- achten, die also eine unangemessene Belohnung deshalb verlangen, weil sie es in ihrer Hand haben, durch Hilfe die auf dieselbe angewiesenen Nothleidenden ihrem Willen zu Bevorzugung erscheine ungerechtfertigt. Der t ledigli) die Auffassung des Reichsgerichts , sondern befürwortet üterhaupt stimmung mit dem feiner Zeit von der preußishen Staats- é ausgearbeiteten Entwurf eine Gefeßesbestimmung, nah welcher ein unter dem Zwange der An- Hilfsverweigerung geshchlossener Vertrag nichtig, bei Feft- seßung der Höhe der Vergütung auf einen solchen während der Ge- der Hilfsverweigerung geschlossenen Vertrag en ist. Auch den dem preußisdhen Entwurf ht entsprechenden, burger Kommission beschlossenen Unterschied Behandlung von Bergung und Hilfeleistung glaubt der ch spriht das deutsche Handelsgeseßz-
wenn in einer Seenoth ein weise, nachdem sie der Ver«
g au die ungünstigen, rden müßten, während
. berüdsihtigt werden könnten. bevorzuge demnach diej
Androhun einen ohne Bürgschaft von 0,29 auf 0,23 v. H. HuA de Eegeruns der mit ú A Meaerfen E E E erfasser will indessen n Ziffern die Anlagen zu a, þ und c im Vorjahre | zurückweisen, 9 bezw. 147,28 und 58,06 Millionen Mark betragen hatten, ist im Berichtsjahre der absolute Betrag der Anlage in Wechseln noch en, derjenige auf Schuldscheine indessen ge- Schuldscheine ohne Bü
und zwar mit 3,3
in Uebereine-
um ein Geringes gestie Pas Die Anlage au nennenswerthen Beträgen, 1,04 Millionen, nur in Hannover bezw. in Sachsen und in diejenige auf Schuldscheine mit Bürgschaft mit 60,52 bezw. 23,46 und 19,06 Millionen in Schleswig-Holstein bezw. in Westfalen und der Rheinprovinz. Bei den Sparkassen öftlih der Elbe tritt der Bürgschaftskredit in den absoluten wie in den Verhältnißzahlen ganz in den Hintergrund; hier is dafür — wenigstens in den Verhältniß- zahlen — der Wechselkredit umfangreiher. — Die Hauptmasse der Anlagen kommt überall auf städtishe oder ländlihe Hypotheke =
chaft findet sich in | drohung der fahr uzter Androhun keine Rücksicht zu nehm
verwerfen zu müssen. buch in Buch V Tit. 1X von Schiff oder defsen Ladung ganz oder theil
in sonstigen Anlagen . „21, 29,27 Es entfielen nämlih bei einer f städtische Gesammtanlage a O Mill. M X Mill. Mark
ill. Mar ill. Ma ili 20e 29,61 = 37,95 v. Westpreuyen 71,43 14% = 19,9 , s E C A090 47,93 = 2649 , Brandenburg 294,52 85,10 = 28,89 52,99 = 26,68 20,62 = 32,55 909 2738 127,00 = 2631 ¿ 138,99 = 31,20 E 132,74 =ck 28,93 estfalen 22908 = 9291 « Hefsen-Naffau 79,82 = 38,79 im Rheinlande . 18904 = 31,06
Für Hohenzollern fonnten aus technischen Nücksihten getrennte Ab-
iht gemacht werden. j / | gaben VN heil jener drei Anlageformen unter einander ist wiedery"
§ Tg D
na den obigen Ziffern ein sehr verschiedener. Derientae E / cen twe 1j wantie zwischen 38,75 v. H. in H°* en-Nassau
Und 1896 in Westpreußen. Noch ungleihmäßiger "7, der Antheil der ländlichen Hypotheken; Berlin hatte diese A». ageform überhaupt nicht; im übrigen bewegte si ihr Antheil {hen 39,09 v. H. in Schleswig- On und 13,29 in Oflpreuyen. Die vier Provinzen Sachsen,
leswig-Holstein, Hannover und Westfalen mit ihren lange be- währten, im Verhältniß zur Bevölkerung besonders hohen Einlage- beständen hatten auch verhältnißmäßig die höchsten Beträge in länd- lichen SupaSen angeleat. Es entspricht dies der Thatsache, daß ältere Sparkassen mit großen Beständen und gefestigtem Ansehen eher einen bedeutenden Theil ihrer Gelder auf langsristige Kredite ausleihen können, als jüngere mit geringeren Mitteln und in noch wenig gesicherten Verhältnissen. Auch die Anlage in Inhaber - papteren ist eine sehr ungleichmäßige, am geringsten in Hannover mit 7,68, am höchsten in Berlin mit 65,27 v. H. Die einzelnen Pa weisen unter einander natürliÞ noch weit größere Ver- \chiedenheiten auf als die einzelnen Provinzen.
Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel betrugen für das Königreih Preußen im Dezember für 1000 kg Weizen 143 4 (im November 141), Noggen 120 (120), Gerste 125 7Ey Hafer 118 (118), Kocherbsen 196 (197), Speisebohnen 277 (275), Linsen 383 (378), Eßkartoffeln 41,8 (40,5), NRichtstroh 39 (39,3), Heu 46,6 (46), Rindfleish im Großhandel 1065 (1067), 1 kg Eßbutter 2,24 (2,26), 1 Schock Eier 4,32 (4,07).
=m=—_ [ [U T UAUUCNV V. Q Q V U
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Berlin berichtet die „Post“, daß die Zimmerleute bereits im nähsten Monat in eine allgemeine Lohnbewegung zur Er- ringung der neunstündigen Arbeitszeit bei gleichem Wochenverdienfst einzutreten beschlossen haben.
_ _ZurLohnbewegungder Angestellten derschweizerischen Eisenbahnen wird dem ,W. T. B.“ aus Bern gemeldet: Die jüngst abgehaltenen Konferenzen der Direktoren von fünf großen Bahnen unter sih und mit dem Chef des Eisenbahn-Departements über die Loh nbewegung unter den Angestellten hatte folgendes Ergebniß: Die Schweizer Zentralbahn erklärte, daß sie dem Begehren im vollen Umfange entsprehen könne, ebenso die Gotthardbahn mit einigen unerheblihen Vorbehalten. Die Schweizer Nordostbahn und die Vereinigten Schweizerbahnen er- klärten, die Forderungen zurückweisen zu müssen, weil sie niht von der Gesammtheit des Personals, sondern nur von einigen Agitatoren ausgingen : das Departement follte daher zu Gunsten der Bahnen intervenieren. Wie es scheint, hegt die Nordostbahn die Hoffnung, gewisse Kategorien ihres Personals durch Sonder- verhandlungen befriedigen und zum NRücktritt von der Bewegung be- timmen zu können. Die Jura-Simplonbahn betonte ihre besonderen
eziehungen zur Eidgenossenschaft als ihrem größten Aktionär und sprach die Erwartung aus, daß der Bundesrath zu ihren Gunsten einschreiten werde.
Literatur.
Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleihende Rechtswissenshaft und Volkswirthschafts- lehre zu Berlin, im Auftrage der Vereinigung herausgegeben von eor E Bernhöft in Rostock und Amisgerichts-Rath Dr,
eyer in Berlin. I. Jahrgang (1895), 2. Abtheilung. 316 S. Berlin, Hermann Bahr’'s Buchhandlung (K. Hoffmann).
Schon in der Nr. 150 des „R.- u. St.-A.* vom 26. Juni v. J. ist auf die im Februar 1894 von deutschen und fremdländischen Juristen und Nationalökonomen ins Leben gerufene Internationale Vereinigung für vergleihende Rechtswissenshaft und Volkswirthschaftslehre zu Berlin aufmerksam gemacht worden, Die Erkenntniß von der Nothwendigkeit, dem internationalen Net und der vergleichenden Nechtswissenschaft
rößere Aufmerksamkeit zu \{chenken, von der stets wachsenden Be- eutung der fomparativen Methode, von dem Einfluß der wirthschaftlichen Verhältnisse auf die Entwickelung und das Verständniß des Rechts, endlich der Wunsch, die Fachgenossen des Jn- und Auslandes in gemeinsamer Arbeit einander näher zu bringen, das waren die maßgebenden Gesichts- unkte, welhe die Gründer der Vereinigung leiteten. Diese Ziele uht sie sowohl durch monatliche Zusammenkünfte, als auch dur Publikationen zu erreichen, deren G imt Junt h, J erschien. Die große Mannigfaltigkeit der Interessen, welche die Vereinigung in den Kreis ihrer Studien zieht, spiegelt sch au in dem reichen Inhalt der vorliegenden Publikation, der zweiten Ab- theilung des I. Jahrgangs ihres „Jahrbu(hs", wider. In dem einleitenden Aufsaß des ersten Bandes ist hervorgehoben worden, a jeßt neue Aufgaben an die Jurisprudenz herangetreten und eine den Bedürfnissen der Zeit entsprehende Weiterentwickdelung des ts nothwendig sei. Damit dieses Ziel erreiht werde, ver- weist der bekannte Heidelberger AIEN Geheimer Nath Fo ofellor Dr. Ernst Immanuel Bekker in einer Abhandlung ber die rômishe und die moderne aoquitas den Richter
sowie Inhaberpgpiere. fügung der Schiffsbesaßung entzo waren, von dritten Personen an gebracht wird, während, wenn außer dem bezeichneten Fall
oder dessen Ladung durch H
Unterschied , ebungen der meisten Kulturstaaten seß weitere Unterschiede bezüg eit, von denën hier intere stets unter dem L etrage festzuseßen ist, wel font gleichen Umständen erreicht haben würde, und der geretteten Gegenstände bei Bestimmung des H untergeordnete Rücksicht zu nehmen is. Nach Ansicht gegen tellt sich die Bergung lediglich als eine k-f---“ form der Rettung gefährdeter
im Ein--1#-" - reove u Met
en oder von derselben verlassen ih genommen - und in i t ein Schi ilfe dritter Personen aus einer S Hilfeleistung
r gemach{ wird, ch der Belohnung \fiert, daß der Hilfslohn Bergelohn unter daß auf den Werth ilfslohnes nur eine es Berfassers Kna Ï e Erscheinungs- - —wise und {hcer Ladung dar ; sie könne- Wwêniget gefaÿrvoll und von wesentlid diejenige Form desselben, welche Handels8geseßbbuch mit dem Es rechtfertige Behandlung
guf Länblie auf Inhaberpapiere
Hypotheken M
10,37 = 13,29 D. 15,00 = 21,00 , -
Mill. Mark “ o. D383 = 32,08 v. b üpft dann das Ge
118,11 = 6 der Rettungsthätigk
121,38 = 41,21 76,90 = 39,23 17,06 = 27,06 147,37 = 41.56 137,00 = 29,46
130/55 = 23,54 99,96 = 14,71
63,45 = 18,14 45,74 = 23,34 152 = 2493 T9, 17 = 2064 162,39 = 34/92 174,11 = 39,09 202/38 = 36,49 23192 = 3413 37,01 = 1982 S T der 7 S : : O nie {Göp müßten, wo Interpretation und Analogi?® eseßte Recht den Anforderungen des reilich habe die aequitas, als welche eriti juris gelten
u viel Mühe fest
M U T U U_ck
Hilfekeistunè. Wenn man aber, vor der Wahl stehend, oh win einer Berüksichti» gung des Werths des Geretteten vorx dzn übrigen Umständen oder der Berücksichtigung der wirkliGen Rrbeitskleistung unter besonderer Berücksichtigung der den Hilfeleistznden erwachsenden Gefahren den Vorzug geben soll, si für das ießtere entscheide, so müsse man aller- dings noch ein Moment betonen, das nicht in allen Geseßgebungen und Rechtsprehungen aïethmäßige Beachtung gefunden habe : Gerechtigkeit der Hilfeleistenden
Geretteten
gleichartige
—-+ oa ausreihten, das emäß fortzubilden. l ömern alle Welt die Tagesmeinung der ließ und die daher in Nom greifbar und oÿne a und sicher zu konstatieren war, bei uns keine feste Gestalt angenommen, Dennoch bestehe ein „modernes Volksgefühl“, eine Volksftimme, die fondern au vom Nichter verwendet Damit stellt der Verfasser allerdings zwei Probleme, deren sung eine lohnende wissenschaftlitße Arbeit wäre, nämlich wissenschaftlich, nah bewährter Methode festzustellen, was die aequitas oder das Rechtsgefühl oder die öffentlißhe Meinung unserer Tage fordert, und wissenschaftlich das Gebiet zu begrenzen, auf dem der Richter der erkannten aequitas folgen foll sei ein äußerst bildsamer Stoff, zu dessen Gestaltung die Juristen eine solche Bildung der aequitas
ein Gebot Entschädigung Hilfeleistung
Veber die Vertheilung des Hilfelohnes läßt das H.-G.-B. zunächst einen zwishen Nheder, Schiffer und der \{lossenen Vertrag
nicht nur vom Gesetzgeber, werden könne. vollständige
zum Zwedke
übrigen Besaßung ge- In Ermangelung eines erhält der Rheder die Hälfte, der Schiffer ein Viertel und die übrige Besatzung das nah Verhältniß der Heuer unter sie zu vertheilende Eine Vorwegbefriedigung des Nheders wegen that- \ächliher Vermögenseinbußen ist also ausgeschlossen ; dies habe, bemerkt ß in manchen Fällen troß glüdcklich
Die moderne aoquitas entscheiden. berufen wären ; verabsäumt worden. i N l Aufgabe des Juristenstandes, mit Ppopulären Schristen das Volk Nechtsanschauungen zu its B as Vo
letzte Viertel.
dazu der Verfasser, zur. Fol l ausgeführter Rettung der NRheder durch dieselbe wirthschaftliche des Nheders leiht dahin führen, daß Schiffer und Mannschaft durch Vertrag auf jede Gewinnbetheiligung verzihten, was nicht im Interesse von Handel und Schiffahrt liege, weil alsdann sih auch niemand veranlaßt sehe, nothleidenden Schiffen Hilfe zu leisten. Verfasser empfiehlt daher, einmal daran festzuhalten, daß, weil dem rettenden Schiff kein Schaden entstehen solle, zunächst diesem voll- ständiger Ersaß zukommen müsse, sodann aber auch die Vertrags8- \reiheit bezfiglih der Vertheilung der dem rettenden Schiff zukommenden Vergütung zwischen Rheder, Schiffer und Mannschaft auf die Fälle zu beshränken, in welhem es fsich um besonders für Rettungsarbeit ausgerüstete Schiffe handle, oder in welchen das Abkommen {ih nur auf Ausführung einer bestimmten Bergungsarbeit erstrecke.
_Von dem Standpunkte der Theorie der vergleihenden Redchts- wissenschaft erscheint es auch von großer Wichtigkeit, zu verfolgen, in- wieweit die verschiedenen Völker in den verschiedenen Stadien ihrer Nechtsentwickelung fremdes Recht entlehnt haben. liefert der Wirkliche Staatsrath, ordentliche Professor der Rechte und General-Staatsanwalt Dr. Iwan Foinißky in St. Petersburg in einem Aufsay über den Entwurf eines russischen Strafgeseh- ches vom Standpunkte der Nechtsvergleihung ei _ Das russishe Recht bietet in den ältesten Zeiten nah dem Verfasser noch das Bild eines selbständigen, auf Grund der Sitten und Gebräuche den individuellen Bedingungen gemäß geschaffenen Nechts, wenn au hier und da fremdländischer Einfluß — namentlih s\fkandinavischer
belehren und dessen [ noch, als für die anderen Wissenschaften, seine Theilnahme zuwende, wie z. B. die Naturwissenschaft, müsse es für die Entwickelung des Rechts interessiert werden. Mit wenigen Worten streift dann der Verfasser den Entwurf eines Bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Reih und bemerkt, man könne vom Geseßgeber im neunzehnten Jahrhundert nicht verlangen, daß er das Necht den Bedürfnissen des zwanzigsten Jahrhunderts gemäß gestalte, allein es sei wünschenswerth, daß den späteren Einwirkungen der aequitas auf sein Werk, der zeitgemäßen Entwickelung des Rechts inderniß in den Weg gelegt werde. :
aß das Rechtsgefühl der Gegenwart speziell auf dem Gebiete des Seerechts in Gesetzgebung wie Rehtsprehung mehr, als es bisher zu berücksichtigen fei, darauf weisen die Ansführungen Johannes Burchard’s, Privatdozenten an der Königlichen Friedrich- Wilhelms-Universität zu Berlin, i über Bergung und Hilfeleistung in cht der modernen Kulturstaaten hin. Zeitalter des Verkehrs. Mit der Entwicklung des Handels zwischen den verschiedensten, über den ganzen Erdball zerstreuten Völkern hat sich auch die Seehandels-Schiffahrt zu einer von früheren Generationen Hand in Hand mit diesem Aufschwung geht aber au die Zunahme der Unfälle, von denen die Handels\hiffe auf hoher See wie bei der Annäherung an die Küsten und bei der Einfahrt in die zu den Häfen führenden Flüsse betroffen werden ; und man hat sich der Erkenntniß nit vershlossen, daß niht Triebe der Menschenfreundlihkeit und Nächstenlicbe allein im stande sind, Andere zu veranlassen, dem in Noth befindlichen Schiffe und seiner Mannschaft zur Rettung von Leben, Schiff und Ladung nit immer ohne eigene G Während daher die Geseßge
Andererseits Ueberlegenheit
längeren Abhandlung Seenoth nach dem Wir leben jeßt im
nit geahnten Höhe aufgeschwungen.
interessanten Beitrag.
und byzantinischer moskowitischen Rechtsquellen
Geseßbuch von 1648, welches alle Gebiete des Nehts umfaßt und zum theil bis zum Jahre 1832 in Geltung gewesen ift, entlehnte man vieles von dem byzantinishen Nomokanon und von dem lithauischen Statut, welches eigentlih das Magdeburger Necht und andere Stadt- Dann kamen die Reformen der Kaiserlichen oder eriode der Nechtsentrwoickelung, welhe — seit denr eter’s des Großen — vornehmlich {chwedis{che und fächsishe Geseße auf russischen Boden verpflanzten, die nur abge- schrieben nnd in \{chlechtes Nussisch überseßt, ohne jede Rücksiht auf die nationalen Bedürfnisse und manchmal fogar gegen dieselben äußer- lich aufgedrängt wurden, bis \{ließlich das Bedürfniß nah einer die Reform vom Jahre 1845 eseßbbuhs über kriminelle und Diese Arbeit charakterisiert si aber leihfalls lediglih als eine Zusammenstellung verschiedener Rechts- lhe die Verfasser entweder in nationalen oder in: eßen vorfanden; man ver-
ilfe zu leisten, zumal dies ilfeleistenden geschehen kann. angen fich genöthigt sahen, im Interesse der Schiffahrt den Strandbewohnern unter Androhung von Strafen Hilfeleistung zur Pflicht zu machen, nahmen sie andererseits Ver- anlassung, ihnen statt des ungerechtsertigten Gewinns früherer Zeiten erhebliche Belohnungen, allerdings auf Kosten der Eigenthümer der eretteten Gegenstände, in Aussicht und zur Erlan ame Hilfe zur Verfügun menschlicher Thätigkeit, ist auch hier eine Arbeitstheilung eingetreten : In großem Umfange werden nunmehr Schiffe eigens zu dem Zweke ausgerüstet und aufs Meer hinausgesandt, Hilfe zu leisten. Seite den Erfolg auf, Vorkehrungen manches
efahr für die ausländischen
rechte enthält. St. Petersburger Negierungsantritt
ung derfelben wirk- anderen Gebieten
um anderen Schiffen Arbeitstheilung weist stetig verb Schif und manche Ladung von siherem Verlust : ohne solhe Vorkehrungen verloren gewesen sein würden. anderen Seite liegt die Gefahr sehr nahe, daß das ethishe Moment, othleidenden Hilfe zu leisten, mehr in den Hinter- grund tritt und lediglich geshäftlißze Nücksihten dabei bestimmend wirken, ob auf offenem Meere Hilfe geleistet werden soll. Diese Rük- fichten führen dahin, daß in vielen S von vorgängiger Eingehung eines Vertrags abhängig gemacht wird. Die Frage, wieweit solhe Verträge als gültig anzuerkennen find, hat vielfa die Aufmerksamkeit der Geseßgebungen auf si Antwort ist indeß nicht überall gleichmäßig ausgefallen, deutschen Handelsgeseßbuhs bestimmt, da öhe des Berge- oder Hilfslohns nicht nichtig ist, sondern nur wegen erheblichen einbarten Vergütung angefohten und deren Herabseßung auf das den prehende Maß verlangt werden kann. cht der Anwendung dieser Geseßesbestimmung den indem es nit auf den o ettung sich darstellt, sondern. auf persön- l Hilfe Suchenden und des Hilfe unter B dingungen Anbietenden im Augenblick . des Vertrags\{hlusses, deren innere Wahrheit und Berechtigung das Fällen zu prüfen im stande ist, das entscheidende Gewicht le erihten anerkannte Folge di hrt der Verfasser aus — bietenden stets empfehle, hträglihen Anfechtung hi
einheitlichen Strafgeseßgebun in Gestalt des bis. jeßt geltenden
Éorrektionelle Strafen
estimmungen, we den fremden, b vollständigte wo teren nicht verarbeitet
welche hö
das darin liegt, esonders den deutschen Ges l die rufsishen Geseße durch die fremden, hat inde daher der \{werfällige Apparat von über kasuistisGe Vorschriften enthielten, da: man den Gerichten wenig vertraute und das freie Ermessen der Richter möglichst einzuschränken bemüht war. NReichsrath zur Prüfung vorliegenden Entwurf eines russishen Straf- seybuches haben die Verfasser aus dem fremden, genau durhforschten- echte entlehnt, was zu entlehnen war; allein statt sie mehanisch zu: fie die fremden Begriffe und Formen wissenschaftlih zergliedert und von den Bestandtheilen derselben nur dasjenige den russishen Bedürfnissen angepaßt, was ihnen zu genügen schien. Dieser Entwurf trägt daher, obgleich Resultat der rechtsvergleichenden Methode, dennoch einen nationalen individuellen Charakter. Ganzen nur 989 Artikel und zerfällt in einen allgemeinen und einen Das System der Strafen is folgendes: Todes- strafe; Zwangsarbeit auf unbestimmte Zeit (es giebt keine lebensläng- ) oder auf die Dauer von 4 bis zu 15 Jahren und. beim Rückfall bis zu 20 Jahren; Deportation ; Korrektionshaus von 1 bis zu 6 Jahren, bei Nückfälligen bis zu 10 Jahren; Gefängni
bei Rückfälligen bis zu 2 is zu 6 Jahren ;:
ällen die Gewährung der Hilfe
zogen; die Auch für den gegenwärtig dem C rt. 743 des ein während der Dauer der eshlossener Vertrag
Gefahr über die ebermaßes der ver-
übertragen, haben
Umständen ent das Reich8ger oden entzoge bestand, wie er nah der iche Arschauungen des
jektiven That- Er zählt im.
besonderen Theil. Gericht nur’ in den seltensten
naturgemäße, auch fassung des Reichsgerichts — so 2 Wochen bis 1 Jah den Hi haft von 2 Wochen
6 Monaten, bei
ahren ;- Fettungs- Arrest von 1 Tag bis zu üdfälligen bis zu 1 Jahr, und Geld :
Gefahr einer nad
und alle Juristen, die für die Praxis arbeiten, auf die aocquitas als
Abschluß eines — wenn auch noch so unbilligen Vertrags — zu | Todesstrafe ist nur für die wichtigsten politischen Verbrehen vor“
eshrieben und bei Minderjährigen sowie bei Personen weib- ffen Geschlechts und folhen, welhe 70 Jahre ah eworden sind, überhaupt ausges{lossen. VBemerkenswerth is noch, daß der zur Zwangsarbeit Verurtheilte nach Ablauf der Strafzeit an von der Regierung bestimmten Orten angesiedelt wird. Die Deportation und die Festungshaft sind spezielle Strafen, die vom Entwurf nur für besondere Fälle vorgeschen sind. Der zweite Theil beginnt mit den Verbrechen gegen den Staat, geht zu den Verbrechen wider die Bedingungen des Gemeinwesens ibe, be-
ndelt sodann die Verbrehen wider die Person und das Vermögen der Privatpersonen und {ließt mit den Amtsverbrechen. In dem si mit den geseßwidrigen Versammlungen und Vereinigungen, der Aufreizung dur Reden und Schriften zum Aufstande, zum Verrath oder zum Wider-
stande gegen die Staatsgewalt, Usurpation, Vergehen wider befreundete-
Mächte und wider die Neutralität befassenden Kapitel bestimmt Artikel 92, daß mit Arrest bestraft wird, „wer \sih der Anpreisung eines Verbrechens oder Vergehens in einer Rede oder Schrift {uldig mat, welche öffentlich gesprochen oder gelesen wurde, oder auh der Verbreitung und öffentlihen Ausstellung einer Schrift oder Abbildung, die eine folhe dem Schuldigen bewußte Anpreisung enthält.“ In diesem Artikel, wie auch in den Bestimmungen des Entwurfs über die Spionage in Friedenszeiten macht \sich der Einfluß der deutschen Geseßgebungênovelle über dieselbe Materie ganz deutlich bemerkbar. Was den Inhalt der Bestimmungen des neuen Ent- wurfs im allgemeinen betrifft, so mag hier genügen zu sagen, daß den Richtern in Bezug auf die Festseßung des Strafmaßes ein bedeutend weiterer Spielraum gelassen wird, als in dem gegenwärtig geltenden Geseßbuh. Nach diefer Nichtung macht sih unzweifelhaft der Einfluß der westeuropäishen Geseßgebung geltend, gleichzeitig aber auch eine Vermehrung des Vertrauens zu den Gerichten. In dem System der Strafbestimmungen zeigt \ih die Anerkennung des Korrektionszwecks : allein daneben werden au die Zwette der öffentlihen Sicherheit nicht aus den Augen gelassen.
Fn das Gebiet der Volkswirthschaft gehören die von Ober- Regierungs-Rath Alfred Gescher verfaßten volks- und finanz- wirthschaftlichen Skizzen aus der Türkei, die jedem will- kommen e werden, der fich über die gegenwärtigen Zustände und wirthschaftlichen Dtr des Türkenreichs genauer unterrichten will. Donn e ibren jehn bis ZivdIf Zayren zuw dieselben Von stets wachsender Bedeutung für uropa geworden. Zahlreiche Millionen sind seitdem in türkishen Werthen angelegt, große Unter- nehmungen auf türkischem Boden mit europäishem Kapital geschaffen worden; vtelfach haben sih die Handelsbeziehungen zum Orient ver- mehrt, neue Verkehröwege zwishen Morgen- und Abendland sind ge- geshaffen worden; kurz, die europäishe Finanz- und Arbeitskraft be- befindet sich im Orient nah langer Pause wieder verhältnißmäßig rege in s{affender Thätigkeit. Freilich), niht alle Unternehmer haben die gewünschten Erfolge gehabt. Vies gilt nah den Ausfüh- rungen des Verfassers der vorerwähnten Skizzen, der 87 Jahre lang im türkishen Auswärtigen Amt, in der internationalen Verwaltung der türkishen Staatsschuld und in ven Verwaltungsräthen mehrerer größeren europäischen, Unternehmungen im Türkenreih thätig war, namentli® on den mannigfachen, von Europäern ausgegangenen Ver- fuhen auf Tandwirthschaftlihem Gebiete und von dem aus verhältniß- mäßig neuerer Zeit datierenden, in ziemlich ausgetehntem Umfange von Europäern betriebenen Weinbau. Die musterhaft gehaltenen Wein- pflanzungen der württembergischen Templer-Kolonien in Syrien und Palästina ernährten zwar ihren Mann ; zu öteihthum werde aber niemals einer dieser Leute gelangen. Die Gründe dieser Erscheinung lägen darin, daß niht bloß der Fremde hinsichtlih seines Grundbesißes der ihm sonst in der Türkei zustehenden {üßenden Privilegien entbehre, vielmehr in allen Immobiliar- Angelegenheiten den ottomanischen Unterthanen ganz gleich gestellt sei, — sondern sein an die Scholle gebundener Be- trieb au sonst in den mannigfachsten Beziehungen von den nächsten örtlicen Verhältnissen, namentlih von der Willkür der unteren Ver- waltungsbehörden abhängig sei. Aber auch ein großer Theil der fremden Handeltreibenden gewinne bei sehr mühevoller und wenig angenehmer Thätigkeit nur gerade so viel, um si und ihren Familien eine anständige Existenz fichern zu können. Gleichwohl ist der Ver- fasser der festen Ueberzeugung, daß sih in Zukunft noch mannigfache Gelegenheit zu einer erfolgreichen und fruchtbringenden Thätigkeit des europäischen Kapitals in Unternehmungen auf türkishem Boden bieten dürfte. Nur werde hier doppelt größere Vorsiht und Ueberlegung, als in anderen Ländern, geboten sein. Das eben sei die große Kunst im Orient, die gelernt sein wolle und die gar mancher niemals er- lerne: es rihtig zu beurtheilen, welche Unternehmungen in diesem Lande mit feinen äußerst s{chwierigen Verhältnissen mit Erfolg aus- geführt werden können.
Leider gestattet der uns zur Verfügung stehende Naum nicht, au noch auf die übrigen Abhandlungen dieses Jahrbuchs ausführlicher cin- zugehen, so erwünscht auch thre Besprechung erscheint. Cin hervorragendes Interesse darf z. B. noch die werthvolle, zur Einführung in das Studium der Arbeiter-Beruféorganisation vortrefflih geeignete Arbeit von Dr. Max Hirsch, dem Anwalt der deutschen (Hirsh-Duncker’sheu) Gewerkvereine, über die Entwickelung der Arbeiter-Berufs- vereine in Großbritannien und Deutschland beanspruchen, dieüber Entstehung, Verbreitung, Organisations-Formen und - Prinzipien, Aufgaben und Leistungen der vparteilosen Arbeiter-Berufsvereine in Großbritannien und Deutshland genauen Aufschl«ß giebt. Es stellt sih klar heraus, daß die Entwicklung nit nur Zahl, Größe, Macht und Ansehen dieser Vereine in ungeähntem Maße gesteigert, sondern als ete organishe Gvolution auch ihr Wesen in Bau und Funktionen zwar nicht gänzli verändert, aber bedeutend unt- E erweitert, verfeinert und erhöht hat. Wie aus den wachen lokalen Vereinen allmählich die gewaltigen, Länder um- spannenden und mit Millionen wirthschastenden Verbände ge- worden sind, so hat fich aus der bloß abwehrenden oder angretfenden Einwirkung auf die materiellen Arbeitébedingungen nah und nach eine bewundernéwerth umfassende, vielgegliederte Thätig- keit entfaltet, deren Ziel und zum guten Theil {hon erreihter Erfolg in dem Emporsteigen der Arbeiterklasse zu einer gesicherten, aus- tömmlichen, gleihberechtigten und mitbestimmenden Stellung im Gewerbe, in Gesellshaft und Staat und zur vollen Antheilnahme an bef A und moralishen Fortschritten unserer Gesittung esteht.
Erwähnt seien ferner noch die lediglih wissenschaftliche Ziele verfolgende (auch als Sonderausgabe in demselben Verlag erschienene und als solche die dritte Abtheilung eines größeren Werks — der eGeschihte des Sozialismus und Kommuniémus im 19. Jahr- hundert" — bildende) fritishe Studie über Louis Blanc und den Sozialismus in Frankreich, - die Pro- fessor Dr. Otto Warschauer schon im ersten Band dieses Jahrgangs zu veröffentlihen begann und in der vorliegenden zweiten Abtheilung zu Ende führt, und in welcher an der Hand von Louis
lanc’'s Schrift „Organisation du travail“ die von diefem kon- struierte Theorie des Sozialismus ausführlich dargelegt wird, sodann die Möglichkeit einer Durführung der empfohlenen Organisation der Arbeit, die Bedeutung Blanc's als Kulturhistoriker und Sozialpolitiker, das Verhältniß, in dem er zu den relativ hervorragendsten wissenschaftlichen Sozialisten seiner Zeit gestanden, sowie der entscheidende Einfluß, den er auf die internationale Entwickelung des Sozialiêmus ausgeübt hat, zum A csenfland einer eingehenden Untersuhung gemacht werden; ein Aufsaß von Dr. M. St. Schishmanow, Rath am bulgarischen obersten Kassationshof in Sofia, über das sogenannte „deutsche“ Gesey in Bulgarien, aus dem wir die interessante Thatsache erfahren, daß in Bulgarien eine ureigene, originelle legislatorische Schöpfung, nämlich das „Geseß über die Verfolgung der in strafbarer Weise sich bereihernden Beamten“, das wesentlih dazu beitragen soll, die Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit bei den rihterlihen und den Verwaltungsbeamten Bulgakiens wieder herzustellen, — als „Deutsches
eseß“ populär geworden is, „weil man im Orient nur zu gut weiß, daß in Betreff der Beamten und Staats-
‘diener in Deutschland die strengste Disziplin besteht und _daß dort au das leiseste Vergehen niht ungestraft bleibt“;
eine Abhandlung von Milan Paul Jovanovié in Vukovar a. d. D. über die Kodifikationen in Kroatien und Slavonien, in welcher der Verfasser neben anderen Gese en namentlich das Straf- geseßbuch des flavonisch-kroatisGen Königreihs vom 30. November 1879 vom Gesichtspunkte des internationalen Rechts aus betrachtet ; und eine eingehende Studie von dem Privatdozenten Dr. Wil- belm Kaufmann über den Beringsseefischereistreit und das Pariser Schiedsgericht von 1893, in der die Veranlassung und die Hauptpunkte aus dem Verlaufe des Beringsseefischereistreits zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika ffizziert, vor allem aber eine Anzahl international- rechtliher Ausführungen der beiden s\treitenden Theile vor dem Schiedêgeriht hervorgehoben werden, welhe — im Namen großer Staaten gemacht — um ihres Inhalts willen auch unabhängig von dem speziellen Streitfalle verdienen, nicht unbeahtet zu bleiben. An die Abhandlungen {ließt sich ein warmer Nachruf von Professor Dr. Bernhöft an, in welchem dieser der großen Verdienste des am 25. August v. I. verstorbenen Mitgliedes, des Landrichters Dr. Albert Hermann Post in Bremen um die ethnologische Jurisprudenz und die Internationale Vereinigung gedenkt. Endlich ist dem vorliegenden Bande noch ein Verzeichniß der seit dem Er- scheinen der ersten Abtheilung dieses Jahrgangs neu eingetretenen Mitglieder beigefügt. Aus der Thatsache, daß der Vereinigung inner- halb weniger Monate _weitere 120 Mitglieder aus den Kreisen deutsher und außerdeutsher Universitätslehrer, praktisher Juristen, sowie hoher Verwaltungsbeamten beigetreten sind und dieselbe sich nunmehr {hon über die meisten Kulturstaaten der Erde erstreckt, er- giebt sih das Interesse, welches der Internationalen Vereinigung für vergleihende Rehtswifsenshaft und Volkswirthschafislehre im In- und Auslande entgegengebraht wird.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Nuhr sind am 11. d. M. gestellt 13 375, ni iti veel feine agen geste nit rechtzeitig n Vberschlesien sind am 190. d. M, geftellt 5113, ni - zeitig gestellt keine Ben Ses O A
/ Zwangs-Versteigerungen.,
Beim Königlihen Amtsgericht T Berlin ständen am 10. und 11. Januar die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigérüng : Wrangelstraße 31, dem Tischlermeister I. C. Schulz gehörig ; Fläche 4,08 a; Nußung8werth 5480 (; für das Meistgebot von 64 000 wurde der Kaufmann Fr. Glienicke zu Berlin Ersteher. — Swthliemann ftraße 14, dem Lithographen P. Poliß gehörig; Fläche 9,68 a; Nußungswerth 11740 4; mit dem Gebot von 930100 M blieb die Berliner Baugesellschaft zu Berlin Meistbietende. — Aufgehoben wurden die Termine wegen der Ver- steigerung des Grundstücks Markgrafenstraße 64a u. 65 und Krausen straße 20, dem Rentier F. W. Pollin gehörig.
Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stand das zu Groß-Lichterfelde, O 95 a, belegene, dem Assekuranz- Inspektor Dr, Paul Engelhardt zu Groß-Lichterfelde gehörige Grundstück zur Versteigerung, welches mit 6,84 4 Reinertrag und einer Fläche von 57,18 a zur Grundsteuer, mit 2224 4 Nubv".56 werth zur Gebäudesteuer veranlagt ist; mit dem Gebot von 9s 000 4 blieb der Kaufmann C. F. Wallroth zu Berlia, Michaelkirch- straße 7, Meistbietender.
Berlin, 11. Januar. (Wochenkeriht für Stärke, Stärke- fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 41). Ia. Kartoffelmeßl 143—165 4, Ia. Kartofelstärke 141—15 4, ITa. Kartoffelmehl 115 — 125 #4 , feuhte Kartoffelstärke Fracht- paritäë Berlin 7,65 #Æ, gelber Syrup 16}3—17 #, Kayp.- Syrup 177 — 18 #4, Kap. - Export 183—19 (6, Kartoffelzucker gelber 16—18§ #4, do. Kay. 17¿—18 4, Rum-Kuleur 31—32 #, Bier-Kuleur 30—32 #6, Dextrin, gelb und weiß, La. 20—21 #, do. sekuada 17—19 Æ, Weizenstärke (kleinst.) 30—32 6, TBeizenftärke (großst.) 35—36 #4, Halleshe und Stlesische 37—38 M, Veisstärke (Strahlen) 47—48 #, do. (Stüden) 46—47 M, Maisstärke 27—29 #Æ, Schabestärke 32—33 H, Biktoria-Grbsen 14—19 #6, Kocherbsen 14—19 &&, grüne Erbsen 14—19 &#, Futtererbsen 12—13 #, inländische ueihe Bohnen 24—25 #Æ, weiße Flachbhohnen 24—26 #4, ungarische Bohnen 21—22 #4, galizische und russfische Bohnen 18—20 #, große Linsen, neue 26—36 Æ, mittel do. neue 18—24 M, kleine do. neue 13—17 4, Mohn, blauer 24—32 #4, do. weißer 40—b0 #4, Hirse, weiße 18—20 4, gelber Senf 12—20 4, Hanfkörner 17} bis 19 # Winterrübsen 18§—19 F, Winterraps 19—19§ A, Buchweizen 13F—15 #4, Widcken 12— 137 4, Pferdebohnen 12—12} ÆA, Leinsaat 19—20 A, Mais loko 10¿—11 X, Kümmel 50—56 H, Leinkuhen 12—14 4, Napskuchen 9}—104 A, pa. marseill. Erdnußkachen 122—13} 4, pa. doppelt gesiebtes Baum- roollensamenmehl 58-—629/9 123—13 M, pa. hellegetr. Biertreber 28 bis 309% 8è—9} M, pa. getr. Getreideshlempe 31—34 9%/9 112—12} 4, pa. getr. Mais - Weizenshlempe 35—40% 12}—13 H, pa. getr. Maisschlempe 40—42 %, 127—13 4, Malzkeime 8—9 #4, Noggen- kleie 8—8} 4, Weizenkleie 8—8{ A (Alles per 100 ky ab Bahn Berlin bei Partien von mindefiens 19 000 kg.)
— Vom oberfchlesischen Eisen- und Zinkmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“ : Auf dem Eisenmarkte herrshte während der Be- richtswohe wie a N in der Zeit der Ee und vor dem JIahres\{chluß Ruhe im Geschäft, die einem regen Verkehr erst Plaß machen wird, fobald die Inventuren bei den Werken und Händlern beendigt sein werden. Die Tendenz blieb im allgemeinen fest und Preisveränderungen sind im Vergleich zu den Vorwochen nicht zu verzeinen. In Roheisen vollziehen sich die e e in ruhiger und normaler Weise, da die Produktion der oberslesischen Hoch- ofenwerke auf das I. Semester für feste Lieferung verschlossen ist und in Anbetracht des lebhaften Verkehrs bei den Walzwerken auch \{lank zur Abnahme gelangt. Die Zufuhren von oberschlesischen Brauneisen- erzen sowohl, wie von ausländishem Schmelzmaterial sind bis zum Frühjahr größtentheils eingestellt. — Auf dem Walzeisen markt sind zu unveränderten Preisen größere Abschlüsse für die Frühjahrs- lieferungen zu verzeihnen. Jn einer am 4. Januar d. I. in M es abgehaltenen Sißnug des Walzwerkverbandes wurde festgestellt, da sämmtliche Werke bis in das I1. Quartal hinein mit Arbeit reihlich ver- sehen sind. Als weiteres günstiges Moment tritt hinzu, daß das Eisen- geschäft auch im Westen sih gut entwickelt hat und die Marktlage in Desterreih andauernd befriedigend bleibt. Der Export hat in* der leßten Zeit etwas nachgelassen, doch hängt dies mit den Feiertagen und der Jal;reswende zusammen, in welher Zeit das Eisengeschäft, namentlich in Polen und Rußland, ein beschränktes zu sein pflegt. Die Scienen- und Trägerwalzwerke können ihren Betrieb ohne wesentlihe Einshränkungen aufrecht erhalten, und N e Konstruktionswerkstätten N mit Aufträgen für die nächste Bausaison gut versehen. Bei den Nöhrengießereien ist das EUGE natur- gemäß ein beshränktes, und au die Röhrenwalzwerke haben den Ein- gang regelmäßiger Bestellungen nicht zu verzeihnen. In Blechen ist das Geschäft immer noh befriedigend. Kle ineisenzeug steht in lebhafter Nachfrage. Drahtwerke sind gut beschäftigt und Fönnen auf ein Jahr mit lohnendem Gewinn zurückblicken. Die Maschinenwerkstätten, Kesselfabriken und Gießereien waren bislang zwar nicht in der Lage, ihre Preise nennenswerth zu erhöhen, dod liegen die Absayverhältnisse ae fo, daß infolge zahlre e Bestellungen Ueberstunden eingelegt werden müssen. Auf dem Alteisenmarkt is} es till, da die Werke nicht gesonnen
nd, die von den Händlern geforderten unverhältnißmäßig hohen reise zu zahlen, und es vorziehen, sich im Verbrau von Altmaterial möglichst einzushränken. — Auf dem Zinkmarkt ist das E ias wie vor ein beshränktes; größere Umsäße sind weder in Roh- noch in Walzzink zu verzeichnen, da Nahfragen gegenwärtig nicht vor-
handen sind. Etwas festere Stimmung zeigte sich am New-Yorker Markte, während die Londoner Börse noch keine reise blieben hier unverändert. Zinkweiß ist b nur wenig gefragt. schwacher Preistendenz. Bremen, 11. Januar. etroleum. (Offizielle Loko 6,75 Br.
estigkeit zeigt. Die Für Blei ift der
(W. T. B Börsen-S{hlußbericht. Russishes Petroleum. ch Wilcox 31 4, shield 303 4, Cudahy 314 A, Choice Grocery 314 §, White kabel airbanks 267 4. — Spedck. Fest. loko 27 4. — Reis ruhig. — Kaffee fester. — Baumrwroolle. Stetig. Upland middl. loko 43 §. — Taback. Umsay: 40 Faß Maryland, 374 Seronen Carmen. 11. Januar.
Raffiniertes etroleum-Börse.) Nuhig. oko 6,40 Br.
Short clear middling
j g Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 145—148. Roggen mecklenburger Toko neuer 138—142, Hafer ruhig. Gerste ruhig.
167 Br., pr. Februar-März 164 Br., pr. April-Mai 164 Umsaß 2500 Sack. Petroleum
Santos pr.
(W. T. B.)
g 1 russischer loko fest, 82—84. Rüböl (unver-
JFanuar-Februar
Mai-Juni 164 Br. behauptet, Standard white loko 6,80. ittagsbericht.) tärz 70, pr. Mai 682, pr. September 65, pr. Oktober 63, pr. Dezember 612. Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-Rohzucker L. Produkt Basis 88 9/9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 10,80, pr. März 11,00, per Mai 11,15, pr. August 11,37}, per Oktober 10,72}, per
i 104 (W. T. B.) Das Urtheil des Land- gerichts gegen den früheren Direktor der Export- und Lager- aus efellschaft Maximilian Tanzer wurde heute ver- ündigt. Tanzer wird wegen Vergehens gegen § 249 B des Handels- esepbuhs zu einer Geldstrafe von 2000 A event. 200 Tagen Ge- ngniß verurtheilt, dagegen von der Anklage des Betruges frei- gesprohen. Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt, daß sondern im Interesse der Gesellschaft
st, 11. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen e, pr. Frühjahr 6,89 Gd., 6,90 Br., pr. Herbst 7,12 Gd., ; . Noggen pr. Frühjahr 6,21 Gd., Frühjahr 6,
Kaffee fester.
Januar 702, pr.
Dezember 10,75. Still, Hamburg, 11. Januar.
Tanzer nicht eigennüßig, gehandelt hahe.
i Br. Hafer pr. | Mais pr. Mati-Juni 4,43 Gd., Kohlraps pr. August-September 10,65 Gd., 10,70 Br. edin, 13. Januar. ampfmühle, Aktien mühle ist abgebrannt, London, 11, Januar. Ereignisse ist die Veröffentlihung des Ergebnisses der Transvaal- Goldminen für Dezember bis zum 15. Januar verschoben. London, 11. Januar. stetig, Rübe
W. T. B.) Die der Budapester ehiesige große Damp f«- beträchtlich.
(W. T. B. nfolge der jüngsten
(W. T. B) 96% Javazuckter 13 n-Rohzudcker ioko 108/16 stetig.
i T: Die Getreidezufuhren betrugen in der Tö5ohe vom 4, Januar bis 10, Januar: Weizen 320. rremder 22307, engl. Gerste 2540, fremde 19884, engl. Malzgerste 22 342, fremde 200, engl. Hafer 2388, fremder N 221 Qrts., engl. Mehl 18 244 Sack, fremdes 72 827 Sack und
N a 11. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Ums Bir i; O E A und
iddl. amerikanische Lieferungen : î L Käuferpreis, Februar-März 413/32—427/64 Werth, März- April 41/32 Verkäuferpreis, April -Mai 42%/64—41/32 do., Mai-Juni 42%/64—4/32 do.,, Juni-Juli 425/64—418/33 do., Juli-August 425/64—418/32 do., August-September 42 do., Seyptember-ODktober 4
(W. T. B.) (Séhluß.) NRohzudcker Weißer Zucker ruhig, Nr. 3, pr.
ort 500*B. anuar-Februar 42/64
9/39 do., Okiober-Nos vember 41/64 do. D
Paris, 11. Januar. ruhig, 88 9% [ofs 28,00 à 28,59. h : 100 kg, pr. Januar 30,50, pr. Febr. 30,75, pr. März-Juni 31,50,
(W. T. B.) Das Junitiativ-Comits für die Verstaatlihung der Eisenbahnen hielt heute hier eine zahlreih besuchte Versammlung ab, in welcher der Wortlaut des festgestellt und ein Jnitiativ-Comité für In den früher
pr. Mai-August 31,75. üurich, 12. Januar.
Initiativbegehrens endgülti die Sammlung der Unterschriften ernannt wurde. bereits veröffentlihten Wortlaut wurde eine Stelle aufgenommen,- | wonach die Verpflichtungen des Bundes über die oft- und west- \hweizerishen Alpenpässe sowie den Simplon und Splügen gewahrt
‘W. T. B.) Java-Kaffee good Die Börse eröffnete
Amsterdam, 11. Januar. ordinary 52. — Bancazinn 37
New- Vork, 11. Januar. in fester Haltung ; im weiteren Verlauf trat eine Reaktion ein; am Schluß war träge Stimmung vorherrshend. Der Umsay in Aktien betrug 73 000 Stück.
Weizen eröffnete in günstiger Stimmung mit etwas höheren Preisen, nahm dann infolge großer Exporte und Käufe für aus- ländische Rechnung eine steigende Haltung an, mußte aber im weiteren Verlauf infolge großer Ankünste, ferner weil die Haussiers zu Reali- sierungen schritten, im Preise nach ch nicht wieder erholen. — Für Angebots eine Steigerung der
(W. T. B.)
eben und konnte bis zum Schluß ais trat anfangs infolge geringen : : reise ein, die aber im späteren E infolge der Mattigkeit in den Weizenmärkten wieder ver- oren ging.
Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 87/16, do. do. in New-Orleans 7F, Petroleum Stand. white in New-York 8,00, do. do. in Philadelphia 7,95, do. rohes (in Cases) 8,75, do. Pipe _Schmalz Western \team 5,72, do. Rohe u. Brothers 6,00. Mais per Januar 35}, do. per März 354, do. per Mai 35F, Rother Winterweizen 704, Weizen nuar 673, pr. März 69F, do. per Mai 67, per Juli 66. fraht nach Liverpool 33. Kaffee fair Rio Nr. 7 143, do, Rio Nr. 7 per Februar 13,30, do. do. per April 13,00. Mebl, Spring-Wheat us 2 Zucker 33, Kupfer 9,90. Nachbörse: Weizen { C., Mais
. niedriger.
— 12. Januar. (W. T. B.) Der Jahresberiht der Phila- delphia- und Reading-Gisenbahn und der Coal and Iron Company weist für die beiden Gesellschaften gemeinschaftlih ein reines Defizit von 1 538 805 Dollars auf.
Chicago, 11 S
line GCertific. pr. Februar 173,
5 | : (W. T. B.) Weizen stieg nah Eröffnung infolge höherer Kabelberichte, gab aber später infol großen Ankünfte im Nordwe Mais anfangs fest, später Der Markt wurde beherrs{t dur
Weizen pr. Januar 56d, pr.
en im Preise
und {loß will eaktion und
wächung, |chloß träge. die Fluktuationen in Weizen. ebruar 567. Mais per Januar 26}, Sqmalz per Ianuar 5,42, do. per Mai 5,72. Sped short clear nom. Pork per Januar 9,45,
Verdingungen im Auslande.
Niederlande-
16. Januar, 11 Uhr, bei dem Schout-by-nacht zu Amsterdam: 1000 Stück weite Kämme, 1 rageband und Lederscheide, 2900 Paar wollene Socken, ßte und gewölbte Ankerknöpfe, e Kokarden mit vergoldetem Kno
Lieferung folgender Waaren : Messer mit 422 Gros fkleine kupferne 10 000 Stück kupferne und gefirnißt Die Bedingungen liegen Wochentags von 10 bis 2 Uhr zur Ein Marine - Departement im Haag und bei Amsterdam und der Griffie der Provinzial-Verwal ezahlung von 0,20 Gulden pro Kleider und Lebensmi ngebote müssen einzeln, verschlo
Ae - e on in ranko-Anfrage gegen R 5 ältlich bei dem Magazinmeister für K Marine in Amsterdam. A ens 11 Uhr am Tage der Submi
tion in Amsterdam eingereiht fein.