1896 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

E E E S Gra E 25

“die Aerztekammern zu benachrichtigen.

an R Mir e gutacht li E L en; _ s - 2) die tier gutaclih zu von einzelnen Ae!

‘oder von Mitgliedern des Aerztekammer-Auss\ an ihn

teten Anträge ; zu diesem Zweck hat er die Anträge den

kammern zur Berathung und Beschlußfassung mitzutheilen, nach den Ergebnissen der Berathung die Anträge im Sinne der Mehrheit der gefaßten Beschlüsse zu erledigen und hiervon

Die Zuständigkeit der Aerztekammern wird durch den

_ Aerztekammer-Aus|shuß nit beshränkt.

Die Mitglieder des Aerztekammer-Ausshusses und deren Stallvertretet werden für die Dauer der Wahlperiode der Aerztekammern gewählt. Die Wahl derselben erfolgt unter finngemäßer Anwendung der für die Wahl des Vorstands der Aerztekammer gegebenen Vorschriften in der im § 8 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Mai 1887 bezeihneten Wahlver- sammlung. :

Das erste Mal wird der Zeitpunkt der Wahl von dem Minister der Medizinal-Angelegenheiten bestimmt.

Der Aerztekammecr-Ausëschuß führt auch nah Ablauf der Wahlperiode bis zur Konstituierung des neuen Ausschu\ses die

Geschäfte einstweilen weiter. ;

Der Aérztekammer-Aus\shuß wählt aus seiner Mitte einen M Reben und einen Stellvertreter.

" Das erfte Mal crfolgt die Berufung des Ausschusses durch den Minister der Medizinal-Angelegenheiten, welcher au für diesmal entweder selbst oder dur einen von ihm ernannten Kommissar die Wahl des Vorsizenden und des Stellvertreters leitet. Der Vorsigende hat den Verkehr des Ausschusses nach außen zu vermitteln und für die Ausführung der Beschlüsse desselben Sorge zu tragen. : N

Der Vorsißende beruft, so oft es die Lage der Geschäfte e, jährlih jedoch in der Regel wenigstens einmal die

itglieder zu Sißungen und leitet in denselben die Ver- handlungen. | He :

Die Berufung erfolgt mittels schriftliher Einladung, welche die Gegenfiände der Tagesordnung enthalten muß und pätestens vierzehn Tage vor der Sizung eingeschrieben zur Po zu geben 1ft. : i :

Mitglieder, welhe am Erscheinen behindert sind, haben hiervon behufs Einladung der Stellvertreter dem Vorsizenden rechtzeitig Anzeige zu machen. :

Der Vorsitenbe hat binnen vierzehn Tagen nach erfolgter Konstituierung des Ausschusses hiervon unter Einreichung eines Verzeichnisses der Mitglieder und ihrer Stellvertreter dem Minister der Medizinal-Angelegenheiten Anzeige zu er- statten.

S5.

Der Aerztekammer-Ausshuß beschließt nach absoluter Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

M Beschlußfähigkeit des Ausschusses ist die Theilnahme der Mehrheit der Mitglieder erforderlih. Die Beschlüsse des Ausschusses können mittels schriftliher Abstimmung gefaßt werden, sofern niht ein Mitglied mündliche Abstimmung verlangt. l t

Im übrigen regelt der Auss{chuß seine Geschäftsordnung selbständig. s

Den Aerztekammern bié! es überlassen, die für den Aerztekammer-Auss{huß Ges Mittel bereit zu stellen.

Die allgemeine Staatsaufsiht über den Aerztekammer- Ausschuß wird durch den Minister der Medizinal-Angelegen- heiten geführt. i:

Artikel TI.

Die Vorschrift im § 8 Absag 5 der Verordnung vom 25. Mai 1887, wonach der Vorstand der Aerztekammer für die Dauer der Wahlperiode der leßteren zu wählen ist, wird dahin erweitert, daß der Vorstand auch nach Ablauf der Wahl- periode die Geschäfte bis zur Konstituierung des neuen Vor- stands einstweil-n weiterzuführen hat.

Artikel TII.

Diese Verordnung ist durch die Gesez-Sammlung zu ver- öffentlichen. A i

Urkundlich unter Unserer N Oenandigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 6. Januar 1896.

S Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher.

Freiherr von Berlepsh. Miquel. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff. Freiherr von Marschall. Freiherr von e Schönstedt. Freiherr von der Recke.

Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophishen Fakultät der Königlichen Friedrih - Wilhelms - Universität zu Berlin Dr. E neeO Rubens ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsrichter Dr. Schöller in Kleve als Landrichter an das Landgericht in Düsseldorf, der Amts- rihter Hummel in Worbis an das Amtsgericht [l in Berlin und der Amtsrichter Knüppel in Landsberg O.-Schl. an das Amtsgericht in Habelschwerdt. i

Dem Amtsrichter Dr. Schwarß in Glückstadt ist die Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt. i,

qn der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Dr. Arthur Salomonsohn bei dem Kammergericht, der Rechtsanwalt Dr. Brauba ch bei dem Ober-Landesgericht in Köln, der Rechtsanwalt, Justiz-Rath, Professor Dr. Jac obi und der Rechtsanwalt Sarauw bei dem Landgericht T in B E der Rechtsanwalt Meyer bei dem Amtsgericht in

ülken.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der bisherige Amtsrichter Koch in Beuthen O.-Schl. bei dem Landgericht daselbst, der Rechtsanwalt Dr. Kuznißki aus N a. S. bei dem Landgericht T in Berlin, der Gerichts-

fessor Vosberg bei dem Ober-Landesgericht in Breslau, der Gerichts-Assessor Dr. Franken bei dem E in Aachen, die Gerichts-Assessoren Stryck und Dr. Mert bei dem Landgcriht in Köln, der Gerichts-Assessor Julius

Handelssachen in E, und der Gerichts-Assessor Berga u i as Amtsgericht in Prökuls. s : Der Ober-Landesgerichts-Präsident Korsch in Marien- werder, ‘der Ober-Landesgerihts-Rath Siedler in Posen, der Amtsgerichts-Rath Deißmann in Diez, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Buhy in Kalbe a. S. und der Rechtsanwalt Abel in Hadamar sind gestorben.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimäthsberechtigt und j 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De- zember 1876 geüoees sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nit bei einer Ersaßbehörde zur Musterung gestellt, é 3) sih zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, , und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf- halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden find, hierdurch auf Grund des § 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 angewiesen : fih behufs ihrer Aufnahme in die Nekrutierungs- Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe- bruar d. J. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts- oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene O E iountes über thr Militärverhältniß __ enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Geburtszeugnisse der nah dem 30. September 1874 geborenen ersonen werden niht von den Pfarrämtern 2c., sondern von den tandesämtern ausgestellt.

Für diejenigen hiesigen Militärpflihtigen, welche zur Zeit ab- wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindlihe Seeleute 2c.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nah § 33 des Reichs-Militärgeseßes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 „4 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reklamationen (Anträge auf Zurückstellüng bezw. Befreiung von der Aushebung in Berliksibtigung bürgerliher Verhältnisse § 32 2 a—g der Deutschen Wehrordnung —) sind bezügli aller Militär- pflichtigen, auch der Einjährig-Freiwilligen, vor dem Musterungs- gelie, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nah der

usterung angebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben ers nach Beendigung des Musterungêgeschäfts entstanden ist. Berlin, den 10. Januar 1896. Die Königlichen Ersaß-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numner 1 der Geseß-Sammlung enthält unter

Nr. 9798 die Verordnung wegen Ergänzung der Ver- ordaung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung. Vom 6. Januar 1896.

Berlin W., den 18. Januar 1896.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Beta ntm Pun a

Die dem Dr. phil. Louis Kiepenheuer hierselbst unter dem 10. Mai 1894 auf Widerruf ertheilte Erlaubniß zum Besitz von Sprengstoffen wird hiermit zurückgenommen. Köln, den 16. Januar. 1896. Der Polizei-Präsident. von König.

Nichtamfkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Januar.

_Das heute ausgegebene „Armee-Verordnungs-Blatt“ veröffentlicht folgenden Allerhöchsten Gnadenerlaß nebst ARE U eror ung des Kriegs-Ministers :

Jch will, um den Tag, an dem vor fünfundzwanzig Jahren die Neubegründung des Deutschen Reichs erfolgt ist, auch hinsichtlich der Armee durch einen Akt der Gnade zu bezeihnen, denjenigen Militär- personen, gegen welche bis zum heutigen Tage im Bereiche der preußisGen Militärverwaltung

1) Strafen im Disciplinarwege verhängt sind oder

2) dur) ein Militärgeriht auf Freiheits\trafen von niht mehr

als sech{s Wochen oder Geldstrafen von niht mehr als Ein- bundertfünfzig Mark oder beide Strafen vereinigt rehts- kräftig erkannt worden ift, diese rale soweit sie no) nit vollstreckt sind, und die noch rück- ständigen Koften in Gnaden erlaffen. usgeslossen von diefer Gnadenerweisung bleiben :

1) die wegen Beleidigung, vorschriftswidriger Behandlung oder Mißhandlung Untergebener (§§ 121, 122 des Militär-Strafgesezbuchs) verhängten Strafen; /

2) Freiheit: trafen, neben denen zugleih auf eine militärische Chrenstrafe erkannt ist; :

3) die gegen Fahnenflüchtige im Ungehorsaméverfahren verhängten Geldstrafen.

Ist in einer Entscheidung die Verurtheilung wegen mehrerer strafbaren Handlungen autgesprochen, so greift diese Gnadenerweisun nur Plat, sofern die Strafe insgesammt das obenbezeichnete Maß nicht übersteigt. j

Soweit in einem der obenbezeichneten Fälle vertragsmäßig einem der hohen Kontingentsherren das Begnadigungsrecht zusteht, bleibt daëtseclbe tur diesen Erlaß unberührt.

Ich beauftrage Sie, für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen.

Berlin, den 18. Januar 1896.

Wilhelm.

Bronsart von Schellendorff. An den Kiuiegs-Minister.

Vorstehender Allerhöchster Gnadenerlaß wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebraht und Folgendes”angeordnet :

1) Sämmtliche Personen, welche eine im Disciplinarwege ihnen auferlegte Strafe heute verbüßen, sind in Freiheit zu seten.

,_Die bereits verhängten, aber noch niht zum Vollzug gebrachten

Disciplinarstrafen bleiben unvollstreckt.

2) Hinsichtlih der gerihtlich verurtheilten, unter den Aller- höchsten Gnadenerlaß fallenden Personen is von dem Gerichtsherrn, welchem die Vollstreckung des rechtekräftigen Erkenntnisses obliegt,

\ ofort das Erforderliche zu veranlafsen.

Müller béi dem Landgeri t in Verden, der Gerichts-Ass or [De Débna Has beidem uciageoie udedec Namen fue}

__3) Die Anwendbarkeit des Allerhöchften Gnadenerlasses wird da- dur nicht ausgeschlossen, daß in der betreffenden Sache bereits eine gnadenweise S [derung ftattgefunden hat.

Ast bel ber éstätigung des O die Strafe gemildert worden, fo ist für die Anwendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses die Bestätigungsordre maßgebend.

4) Unter den erlassenen Kosten sind auch die baaren Auslagen und der Erkenntnißstempel zu verstehen.

95) Der Allerhöchste Gnadenerlaß findet auf Verurtheilungen, die zwar vor dem heutigen Tage ergangen sind, aber erst nah demselben rechtskräftig werden, keine Anwendung.

Dem bestätigenden Befehlshaber bleibt es jedoch unbenommen, sofern in einem solchen Falle besondere Gründe für eine Begnadigung sprechen, vor der Publikation das Erkenntniß nebst den Akten unter Darlegung dieser Gründe dem General-Auditoriat zur weiteren Ver, anlassung einzusenden. Im letzteren Falle wird es si empfehlen, thunli&st die Verhaftung zu vermeiden beziehungsweise die Strafvoll- ftreckung auszusetzen.

6) Anlangend das Begnadigungsreht der Kontingentsherren, so kommen folgende, in Band 1 der Militärgeseßze des Deutschen Reichs abgedruckte Militär-Konventionen in Betracht :

a. Die Militär-Konvention mit dem Großherzogthum Hessen vom 13. Juni 1871, Artikel 14 Absay 3, 4, in Verbindung mit § 10 der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 23;

b. die Militär-Konventionen mit Mecklenburg-Schwerin und

G 24. Juli 1868 ; Mecklenburg-Streliß vom 9. November 1867’ Artikel 6 Absay 3,

/ ¿ 20. in Verbindung mit den Vereinbarungen vom 96. Oktober und 2. 1/29 19. November 1892 e L 92;

c. die Militär-Konvention mit Baden vom 25. November 1870, Artikel 14 Absaß 3, in Verbindung mit Nr. 8 des Schlußprotokolls und § 10 der Ausfübrungsbestimmungen zu Nr. 12 daselbst;

d. die Militär-Konvention mit Oldenburg vom 15. Juli 1867, A Absaß 3, in Verbindung mit Artikel 18 des Schluß- protokolls.

Sofern hiernach in einem der im Allerhöchsten Gnadenerlasse be- zeichneten Fälle das Begnadigungsreht dem betreffenden hohen Kon- tingentsherrn allein oder in Gemeinschaft mit Seiner Majestät den Kaiser und Könige zustehen follte, ist eine Willensäußerung des Ersteren in geeigneter Weise herbeizu{ühren.

Berlin, den 18. Januar 1896.

Kriegs-Ministerium. E Bronsart von Schellendorff.

Zur Ausführung des in der heutigen Nr. 15 des „R.- u. St.-Anz.“ bereits veröffentlichten Allerhöchsten Gnaden- Erlasses, betreffend Militärpersonen aus dem Bereich der Marine, wird seitens des Staatssekretärs des Reichs-Marine- amts Folgendes angeordnet :

1) Sämmtliche Personen, welche eine im Disciplinarwege ihneu auferlegte Strafe heute verbüßen, find in Freiheit zu seßen. Die bereits verhängten, aber noch nit zum Vollzug gebrahtea Disciplinar- strafen bleiben unvollstreckt.

2) Hinsichtlich der gerichtlich verurtheilten, unter den Aller- höchsten Gnadenerlaß fallenden Personen ist von dem Gerichtsherrn, welchem die Vollstreckung des rechtskräftigen Erkenntnisses obliegt, sofort das Erforderliche zu veranlassen.

3) Die Anwendbark.it des Allerhöchsten Gnadenerlasses wird dadurch nicht ausges{lofsen, daß in der betreffenden Sache bereits eine gnadenweise Strafmilderung stattgefunden hat. Jst bei der Bestätigung des Erkenntnisses die Strafe gemildert worden, so ist für die An- wendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses die Bestätigungs - Ordre

maßgebend.

4) Unter den erlassenen Kosten find auch die baaren Auslagen und die Erkenntnißstempel zu verstehen. : :

9) Der Allerhöchste Gnadenerlaß findet auf Verurtheilungen, die zwar vor dem heutigen Tage ergangen sind, aber erst nah demselben rechtskcäftig werden, keine Anwendung. Dem bestätigenden Befehlé- haber bleibt es jedoch unbenommen, fofern in einem solchen Falle be- sondere Gründe für die Begnadigung sprechen, vor der Publikation das Erkenntniß nebst den Akten unter Darlegung dieser Gründe dem Generalavditoriat zur weiteren Veranlassung einzusenden. Im letzteren Falle wird es sih empfehlen, thunlichst die Verhaftung zu vernieiden bezw. die Strafvollstreckung auszusetzen.

Berlin, den 18. Januar 1896.

Der Staatssekretär des Reihs-Marineamts. Hollmann.

Nach der heutigen Feier im Schlosse fand Vormittags 111/42 Uhr Unter den Linden bezw. im Lustgarten Parade dér Berliner Garnison statt Dié Truppen x- schienen im G mit Mänteln, die Fußtruppen mit Hosen in den Stiefeln, die Leib-Kompagnie des 1. Garde - Negiments z. F. und das Kaiser Alexander Garde - Grenadier - Regiment in Grenadiermügzen. Die Parade befehligte der General-Lieutenant von Bomsdorff, Kommandeur der 2. Garde - Jufanterie Division. Die Paradeaufstellung erfolgte Unter den Linden, der rechte Sie an der Shloßbrücke, das südliche Treffen mit dem linken Flügel bis zur Charlottenstraße, das nördliche Treffcu gegenüber mit dem linken Flügel am Zeughause. Jm südlichen Treffen standen: die kombinierte 1. Garde-Jnfanterie-Brigade, bestehend aus der Leib - Kompagnie des ersten Garde - Regiments z. F. und dem 3. Garde-Regiment z. F., die 2. Garde-Jnfanterie- Brigade, bestehend aus dem 2. Garde - Regiment z. F., dem Garde-Füsilier-Regiment, dem 4. Garde-Regiment z. F., und die fkombinierte 3. Garde - Jnfanterie - Brigade, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 und dem Kaiser Franz De tate 2. Jm nördlichen Treffen standen die kombinierte Brigade der Eisenbahn- Truppen und Garde-Pioniere, die kombinierte 1. Garde-Kavallerie- Brigade, bestehend aus dem Garde-Kürassier-Regiment und dem 2. Garde-Ulanen-Regiment, die 3. Garde-Kavallerie-Brigade, be- stehend aus dem 1. Garde-Dragoner-Regiment und dem 2. Garde- Dragoner-Regiment, und die kombinierte Garde-Feld-Artillerie- Brigade. Die sämmtlichen Fahnen und Standarten, mit Eichen- laub geshmückt, standen 2 Schritte vor der Mitte ihrer Truppentheile, die g der auswärtigen Leib-Negimenter 2 Schritte vor der Mitte der Leib-Kompagnie des 1. Garde- Regiments z. F., die auswärtigen Standarten 2 Schritte vor dem Garde-Kürassier-Regiment. Bei dem Erscheinen Seiner Majestät des Kaisers wurden die Honneurs zuerst im Ganzen, dann M et ausgeführt. Die Formierung u Parademarsch erfolgte erst, als Seine Majestät nah dem

breiten der Front die Shloßbrücke wiederum passiert hatten ; die Leib-Kompagnie s{wenkte D ab, die übrigen Truppen rückten selbständig allmählih nach.

Es fand ein einmaliger Vorbeimarsh vor dem Schloß in östliher Richtung statt. Nah demselben rückten die Truppen, mit Ausnahme der Leib-Kompagnie des 1. Garde- Regiments z. F. und der Standarten-Eskadron des Garde- Kürassier - Negiments, welhe vor der Schloßapotheke Aufstelung nahmen, unmittelbar über die Kaiser Wil- helms - Brücke nach ihren Quartieren ab. Sämmt-

n en und Standarten begaben sich nach dem { fh Sard vor die Kaiser Wilhelms-Brücke und E dann nah Beendigung der Parade von dort aus dur die Leib-

s nie des 1. Garde-Regiments z. F. und die Standarten- afadron des Garde-Kürasfier-Negiments nach dem Königlichen ‘Slosse abgebracht.

Die heutige Feier des nationalen Jubeltages in der Aula der Rees gestaltete sih zu einer besonders glanz- vollen. Vor der Rednertribüne ftand die Kolossalbüste Sciner Majestät des Kaisers, flankiert von den kleineren Büsten der beiden heimgegangenen Kaiser Wilhelm T. und Friedrich. Ein duftiges Hlumenparterre dehnte sih vor der Kaisergruppe aus, die von huschigen Blattpflanzen umgeben war. Rechts von der Redner- e standen die Vertreter der „Cheruskia“, „Teutonia“ und Rhenania“ mitdem Banner der Hochschule, links hatten die Char- ierten der anderen Korporationen mit den vier Fakultätsfahnen Aufstellung genommen. Der Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten Dr. Bosse und zahlreihe andere Ehrengäste wohnten der Feier bei. Der Lehrkörper der Univerfität war so zahlreich vertreten, daß die scchs reservierten

Sizreihen für ihn bei weitem niht ausreihten. Der

Einzug des akademischen Lehrkörpers vollzog sich unter

qm Klängen eines Harmoniums. Als die Professoren

ire Plôße erreiht hatten, begannen die Sänger die gelermann’sche Motette „Wer unter dem Schirme des gódsten e: Die Festrede hielt der Geheime Regierungs-

Math, Professor Dr. Weinhold. Mit dem Gesang des Liedes

Salyum fac regem“ schloß die Feier.

Die General-Direktion der Königlichen Museen hatte für die Beamten aller Königlichen Sammlungen im Lichthof des Kunstgewerbe-Museums eine großartige Feier ver- arstaltet, an der auch die Schüler des Kunstgewerbe-Museums und der Kunstschule theilnahmen. Der Lichthof war zu einer imposanten Triumphhalle umgejtaltet. Unter einem baldachin- artigen Aufbau stand die Büste Seiner Majestät des Kaisers, zu beiden Seiten prangten in reicher Umrahmung gemalte Porträt-Medaillons der Kaiser Wilhelm T. und Friedrich. Zwei bronzene Räucherbecken bildeten den wirkungsvollen Ab- chluß der Kaisergruppe, vor der die mit dem Eisernen Kreuz gehmücten Museumsbeamten sowie die Bannerträger beider thranstalten, in malerischer Tracht, zur Ehrenwacht Auf- sellung genommen hatten. Jn den ersten Sigtreihen sah man n General-Direktor der Königlichen Museen, Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath Schöne, die Direktoren, Ab- theilungs-Direktoren und Assistenten der einzelnen Königlichen Museen sowie die Lehrer beider Anstalten mit ihren Damen. Die Schüler und Schülerinnen füllten den übrigen Theil des Lihthofes und die Galerien, auf denen auch WVitglieder des Koslel’]chen Bläserchores Aufîtellung genommen hatten, welche die Feier mit Trompetenklängen eröffneten. Die Festrede hielt Geheimer Regierungs-Rath Professor Dr. Lessing. Mit dem vom Direktor der Kunst-Akademie, Professor Ewald aus- gebrachten Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und \{chmect- ternden Fanfaren {loß die {chone Feier.

Die Königliche Tehnische Hochschule zu Charlotten- burg veranstaltete heute in ihrer Aula einen Festakt. Der s{hône Raum war mit Palmen und Topfgewächsen reih aus- gestattet. An der ösilihen Schmalwand stand die Kolossalbüste Seiner Majestät dès Kaisers; das Standbild Kaiser Bilhelm's T, das einen ständigen Shmuck der Aula bhidet, war mit Eicheniaub aus dem Sachsenwalde be- láânzt. Auch die beiden Gedenktafeln, welche die Namen der % Gefallenen dieser Hochschule tragen, warcn mit Gewinden umgeben. Die Studierenden nahmen mit ihren Bannern und Fahnen neben der Rednertribüne und an den Langseiten Auf- stellung. Als Ehrengäste erschienen Geheimer Ober-Regtierungs- Kath Wehrenpfennig aus dem Kultus-Ministerium, Polizei- Pot Don Saldern, Bürgermeister Fritsche u. A. Geheimer egierungs-Rath, Professor Dr. Lampe hielt die Festrede, welche die Entwickelung der Jdee des Kaiserthums und des Reichs von 1806 bis 1871 bchandelte, und in welcher er schließlich die Blicke der Festversammlung auf den Tag von Versailles lenkte. Mit dem Gesange des „Lobliedes zum Preise Deutschlands“ und inem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser cndete die jeier.

Die Königliche Landwirthschaftlihe Hohschule beging ihre Feier im großen Hörsaale. Der Lehrkörper und die Ehrengäste versammelten sih im Lichthofe des Land- wirthschaftlihen Museums. Jn Vertretung des Ministers für Land- wirthschaft 2c. war der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Thiel erschienen. Auf den Treppen paradierten die Chargierten der studentishen Korporationen und gaben den Ehrengästen das Geleite nah dem Hörsaal, in dem zu Seiten der Dreïi-Kaiser- Gruppe der Ausschuß der Studierenden mit dem Banner der Hochschule, sowie die Chargierten mit ihren Fahnen Auf- stellung genommen hatten. Ein aus Studierenden ge- bildeter Chor eröffnete den Festakt mit einer Hymne. Dann nahm der Rektor, Geheime Regierungs-Rath, Professor vrank das Wort zur Festrede. Das gemeinsam gesungene Lied „Deutschland, Deutschland über Alles“ beendete dén Aft.

Die akademische Jugend beging die Gedenkfeier der Kaiserproklamation dur verschiedene Veranstaltungen, über welche Folgendes berichtet wird: Die Studierenden der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität ließen gestern durch drei Chargierte kostbare Kränze an den Särgen der beiden Hochseligen Kaiser niederlegen. Der Kranz für Kaiser Vilhelm 1. war mit Vergißmeinniht und Maiglöckchen durh- flohten und trug die Inschrift: „Dem Andenken Kaiser Vilhelm’s des Großen, des Begründers des neuen Deutschen Reichs. Am National - Gedenktage, 18. Januar 1896. Die Studentenschaft der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität.“ Der mit Veilchen und Maiglöckchen ges{chmücckte andere Kranz zeigte die Widmung: „Dem Andenken Kaiser öriedrih's TIT., des siegreihen Feldherrn“ Die alten und ungen Korpsstudenten feierten das Jubel- fest des Reichs gestern Abend durch cinen großen Kommers in der Tonhalle. Einen besonderen Shmuck hatte der festliche

aum dadurh erhalten, daß vor der Bühne das große Original - Modell des Bismatck - Denkmals, das h en auf der Rudelsburg enthüllt werden oll, aufgestellt war. Auf der Bühne erhoben sich dor dem aus goldenein Grunde hervorleuhtenden und von den laggen aller Bundesstaaten umgebenen Reichsadler die Büsten 6 Kaiserpaares und der Beiden ersten Kaiser. Die 8. C. in êna, Dei und Göttingen hatten besondere Delegirte ab- Kordnet. An Seine Majestät den Kaiser und an den Vürsten Bismarck wurden Huldigungstelegramme abgesandt.

Die Studierenden der ar ET ier chule’ e

hatten fich gestern bereits zur Feier der 25. derkehr des Tags der Kaiser-Proklamation in dem mit Fahnen und Büsten retch geschmüdckten Feenpalast zum Festkommers vereinigt. Nach der Rede des stnd. geod. Schenck auf Seine Majestät den Kaiser und , König wurde ein Huldigungstelegramm an Seine Majestät alggendet auch dem Fürsten Bismarck wurde ein telegraphisher Gruß gewidmet. Die Thier ärztliche ochschu le hielt heute in der mit den drei Kaisferbildern geschmüdckten Aula einen aniietdo ab. Ja Ver- tretung des Landwirthschaftlihen Ministeriums erschien der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Beyer mit dem Ge- heimen Regierungs - Nath Landsberg. Der Lehrkörper der Hochschule und die Beamten waren vollzählig erschienen. Um die Rednertribüne hatten sich die Chargierten der Studierenden mit ihren Fahnen gruppiert. Nach einem die Feier einleitenden Choral gab der Rektor, Geheime Regierungs-Rath, Professor Dr. Schüß in einer Festrede der Bedeutung des Gedenktags Ausdru.

Die Schulen der Stadt feierten den 25. Jahres- tag der Kaiserproklamation durch Festakte. Eine besondere Ehrung wurde dem Königlichen Wilhelms-Gymnasium zu theil. Seine Majestät der Kaiser schenkten der Anstalt das nah dem eigenen Entwurf ausgeführte allegorishe Bild „Volker Europa'’s, wahrt Eure heiligsten Güter!“ in kostbarem Rahmen und mit der eigenhändigen Unterschrift. Den in der Aula versammelten Schülern, denen vorher in ihren Klassen durh die Ordinarien die Vedeutung des Festes vor Augen geführt worden war, wurde von dem Allerhöchsten Gnadengeschenk geziemend Kenntniß gegeben: zugleih kamen die von der vorgeseßten Behörde überwiesenen Exemplare des Werks von Th. Lindner „Der Krieg gegen Frankreih“ und der Festrede des Generals von Mishke zur Enthüllung des Kaiser L Denkmals auf dem Schlachtfelde von Wörth an tüchtige €chüler zur Vertheilung. Die Feier im Königlichen JZoachimsthal’shen "Gymnasium fand ihren Abschluß durch die Pflanzung einer Bismark-Eiche, welche Fürst Bismarck der Anstalt auf ihre Bitte aus dem Sachsenwalde hatte en lassen. Die Lehrer und die zwei ersten Schüler aller Klassen legten Hand an bei der Pflanzung, und mit einem Hoch auf den ersten Reichskanzler {loß die Jer. Jn der Friedrihs-Werdershen Ober- ealshule war das patriotishe Fest verbunden mit der Einweihung der neuen Aula.

Die Ritter des Eisernen Kreuzes feierten das Jubiläum des Reichs gestern Abend im Kroll’shen Eta- blissement, auf dessen Bühne die Gruppe der dréi Kaiser arrangiert war. Nach der Begrüßung dur den Geheimen Kanzlei-Sefretär Pahl sang ein Chor Beethoven's Hymne „Die Himmel rühmen“. Die Festrede hielt Pastor Stage. Jm weiteren Verlauf des Festes wurde u. a. der von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht komponierte „Siegeshymnus“ vorgetragen. Mit dem großen Saro’schen Schlachtpotpourri {loß der offizielle Theil. :

___ Die Straßen der Reichshauptstadt prangten heute im reisten Flaggenshmuck. Nicht nur die Hauptstraßen der inneren Stadt, sondern die Häuser der entferntesten Vorstädte bekunden dur ihren Shmuck, wie allseitig man si beñrebt, au äußerlih der Theilnahme an dem Zubeltage der Nation sichtbaren Ausdruck zu geben. Vielfach sind Blumengewinde zur Verzierung verwendet, nameutlic Unter den Linden und in der Friedrihs- und E Jn ganz hervorragendem Maße haben die Geschäftshäuser dur patriotishe Dekoration ihrer Schaufenster zur Erhöhung des festlihen Gesammteindrucks beigetragen. Jn den Schaufenstern |der Kunsthändler prangt mehrfah das von Anton von Werner gemalte Bild der Kaiser- proklamation, daneben die Bilder der Helden jener großen Tage. In der Leipzigerstraße lenkt vor allem die Königliche orzellan- manufaktur die Blicke auf sih, Jn den Schaufenstern stehen große Porzellanschilde mit den Bildern der Kaiser und der Heerführer, umrahmt von frischen Blumen.

Für die heute Abend stattfindende Jllumination wurden im Laufe des Tages fortgeseßt großartige Vor- bereitungen getroffen.

Die Königliche Akademie der Künste hat gestern Abend folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet: | __ Curer KaiserliGen Majestät wagt die vollzählig versammelte Königliche Akademie der Künste nah. dem von ihrem Kurator, Staats- Minister Dr. Bosse, auf Eure Majestät ausgebrachten begeisterten Trinkspruch bei der Vorfeier des 18. Januar ihre ehrfurchtsvolle Huldigung in unverbrüchlicher treuer Dankbarkeit für die Erhaltung des Friedens und aile hochyerzige Förderung der Kunst darzubringen.

Der Präsident Ende.

Ueber die aus Anlaß des heutigen Gedenktages in den deutshen Bundesstaaten erfolgten Gnadenbeweise und sonstige Kundgebungen liegen folgende Berichte vor:

Außer den bereits gemeldeten, anläßlich der Zubelfeier der Neubegründung des Reichs erfolgten Amnestie-Erlassen werden entsprechende Gnadenbeweise aus den übrigen Mi iYen Bundesstaaten und Freien Städten ge- meldet. |

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent Luitpold von Bayern hat, wie die „Allgemeine Zeitung“ meldet, gestern folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet:

„Am Vorabende des Jubelfestes des Deutschen Reichs drängt es mich, Eurer Kaiserlichen Majestät meine aufricktigsten Glückwünsche auszusprechen. Vor 25 Jahren wurde das neue Deutsche Reich ge- gründet. Jett stebt es im Innern geeinigt. fest und geachtet nah außen da. Möge tie Vorschung auch fernerhin segnend darüber walten.“

Seine Majestät der Kaiser antwortete: A

„Eurer Königlichen Hoheit danke Ich von ganzem Herzen für die Mir aus Anlaß des Jubelfestes des Deutschen Reichs zum Ausdruck gebrachten treuen GlückEwünshe. Das Band, welches die deutschen Stäñwe und ihre Fürsten in den verflossenen 25 Jahren eng um- {lungen hat, wird fi, des vertraue Jch zu Gott, auch in Zukunft als felt und uvzerreißbar erweisen." O Die gestrige Sipung der bayerishen Kammer der Abgeordneten {loß der Präsident Walter nah einem warmen Hinweis auf die Bedeutung des heutigen Tages für das gesammte Deutschland unter dem lebhaften Beifall der Abgeordneten mit folgenden Worten: , e!

„Ich möchte {hon heute das Deutsche Reich zu seinem 25 jährigen Jubiläum beglückwtnshen. Möge das Reih wachsen an Ansehen und

len en car eib ton Ln tatt Be | und j eind von den fi alten. Möge das Reich blühen, indem es seine B erfa | und föderative Grundlage festhält, indem es ihm durch weise Geseß- getuog gelingt, die Segensade zu verföhnen, den religiöfen Frieden zu ördern, Wohlfahrt, Glück und Zufriedenheit aller feiner Angehörigen fest zu begründen. Möge das Reich blühen auf der festen Grundl e, welcke in der Treue seiner \ouveränen Bundesgenofssen, in der ‘be; geisterten Anhänglichkeit des Volks liegt. Das walte Gott!“

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent Luitpold von Bäyern hat, wie die „Allg. 2g meldet, gestern das nachstehende Telegramm an den ten Bismar| gerichtet:

„Zum Jubelfest des Deutschen Reichs erlaube ih mir, Eurer Durchlaucht meine aufrihtigen Glückwünsche zu senden. Sie können mit ftolzer Genugthuung nach Verlauf eines Vierteljahrhunderts auf das Werk zurücksehen, das unter Ihrer hervorragenden Mitwirkung geschaffen wurde.“ i

Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht ferner ein Hand- schreiben Seiner Königlichen Hoheit des iva Reg cute Luitpold von B ayern an den Kriegs-Minister Freiherrn v on A\ch, worin im Hinblick auf die 25jährige Erinnerungsfeier der Neubegründung des Deutschen Reichs zahlreichen Offizieren, welche 1870/71 infolge schwerer Verwundung vor dem Feind dauernde Schädigung ee Gesundheit erlitten haben, Auszeihnungen verliehen werden. Das Handschreiben fordert den Kriegs- Minister zu O auf bezüglih der Auszeihnung von Unteroffizieren und Mannschaften, welhe in gleiher Ver- anlassung vor dem Feinde verwundet und an Leben und Ge- sundheit schwer geshädigt wurden.

Jn Dresden wurde heute in der Hofkirhe ein Tedeum zelebriert. Mittags empfing Seine Majestät der König im Residenzschlosse die Präsidien der beiden Ständekammern, um die Glückwünsche derselben entgegenzunehmen. Heute Abend findet eine Festtafel der beiden Ständekammern und &estvorstellung im Hoftheater statt. Jn Leipzig fand gestern Abend unter zahlreicher

gung von Vertretern der staatlihen und städtischen Behörden, sowie von hohen Offizieren im Krystallpalast eine glänzende Festversammlung der Lehrer und Studierenden der Universität statt, bei welcher der Professor Lamprecht die Festrede hielt.

Aus Karlsruhe wird gemeldet, daß gestern Abend in der „Festhalle“ von der Stadt ein A veranstaltet wurde, an welchem Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Seine Hoheit der Prinz Karl von Baden, zahlreiche Offiziere, die Stadtvertretung und viele Mitglieder des Landtags, im Ganzen über 2000 Personen, t eilnahmen. Nach einem begeistert aufgenommenen Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und Seine Königliche Hoheit den Großherz og hielt der Professor Gold\chmidt die Festrede. Einen boraut ausgebrahten Trinkspruch auf die Armee be- antwortete im Namen des Großherzogs der neuernannte Kommandeur des XTIY. Armee - Korps, General von Bülow.

Berichte über festlihe Veranstaltungen sind nohch eingegangen aus Weimar, Braunschweig, Coburg, Dessau, Rudolstadt, B Sondershausen, Stettin, Lübeck, Aachen, Gera und

osen.

Aus Desterreih-Ungarn liegen folgende Berichte vor: Die „Wiener Abendpost“ von gestern schreibt:

_Morgen jährt fih zum fünfundzwanzigsten Male der Tag der Gründung des Deutschen Reichs im Spiegelsaale des Sélosses zu Versailles, wo am 18. Januar 1871 König Wilhelm von Preußen als Deutscher Kaiser ausgerufen wurde. Aus blutigem Ringen hervor- gegangen, ift das Reich in seinem ersten Vierteljahrhundert der fried- lien Sendung eingedenk geblieben, die die Kaiserproklamation vorgezeichnet hat, indem sie der Hoffnung Ausdruck gab, es werde dem deutshen Volk vergönnt sein, den Lohn [ciner Kämvfe in dauern- dem Frieden zu genießen. Diese Hoffnung hat sih erfüllt und zwar nit zum geringsten Theil dank der engen Allianz, welche das Deutsche Reich mit der österreihish - ungarischen Monarchie verknüpft. Das Bündniß der beiden mächtigsten Staatswesen Mittel-Europas, denen fich spâter das Königreih Italien zugesellt hat, wird heute in allen Theilen des gesammten Reichs als Hort und Bürgschaft des Weltfriedens erkannt, und fo darf man die morgige Erinnerungsfeier als Fest des Friedens begrüßen. Das Deutsche Reich hat wahr ge- macht, was die Kaiserproklamation verhieß: es suche und finde seinen Ruhm nicht in kriegerishen Eroberungen, sondern in Werken des E auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Ge- 1TTUng.

n Wien veranstaltete gestern die dortige Verein i- gung deutsher Offiziere des Beurlaubtenstandes unter dem Vorsiß des Hofraths Pieszozek eine Feier zur Erinnerung an die Gründung des Deutschen Reichs. An der A betheiligten sich die beiden Sekretäre der deutschen Botschaft, Legations-Rath Prinz von Lichnowsky und Prinz zu Schönburg-Waldenburg, der sächsishe Gesandte Graf von Wallwiß, der bayerische Gesandte Freiherr von Podewils- Dürnigß, der deutsche Militär-Attahé Graf von Hülsen: Haeseler, der General-Konsul Freiherr von Liebig, der Könsul Vivenot und andere. Der deutshe Botschafter Graf zu Eulenburg, welher durh Unwohlsein am Erscheinen verhindert war, übersandte seine Grüße telegraphish. Prinz von Lichnowsky brachte den Toast auf Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph, Freiherr von Podewils den auf Seine Majestät den Kaiser Wilhelm aus. Die Fest- rede hielt Lieutenant Mahm. An Seine Majestät den Deulschen Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und den Fürsten Bismarck wurden Huldigungstelegramme abgesandt.

Die deutshen Reichsangehörigen in Budapest ver- anstalten heute Abend eine Gedenkfeier anläßlih der 25 jährigen Wiederkehr der Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs.

In der am 16. d. M. unter dem Vorsiß des Vize- Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenar- ißung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines

ürgerlihen Gesegbuhs für das Deutshe Reih die Zu- stimmung ertheilt und die Mitoorlegung der dazu im ae Justizamt ausgearbeiteten Denkschrift an den Reichstag be- schlossen. Der Entwurf eines Geseßes wegen Feststellung des Landeshaushalts-Etats für Elsaß-Lothringen auf 1896/97 wurde angenommen. * Genehmigt wurden die Ausschußanträge, be- treffend den Etat der Zoll- und Salzsteuer-:Verwaltungskosten für Preußen, und betreffend den Etat der Salzsteuer-Verwal- tungskosten für Braunshweig, ferner ein Antrag, betreffend den zollfreien Einlaß der vom internationalen landwirthschaft-

lihen Maschinenmarkt in Wien zurücktgelangenden Güter,

sowie cine Vorlage über die Behandlung der abgestempelten

Schuldverschreibungen der russishen zweiten Staats-Prämien-

anleihe von 1866.

é An Stelle des Königlich bayerischen Regierungs - Direktors Rasp wurde der

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Königlich: