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Deutscher Reichs-Anzeiger
und
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3W., Wilhelmftraße Nr. 32.
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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
des Devtshen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.
2 26,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Groß zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ober: Postdirektions-Sekretär a. D.,, Rechnungs-Rath Küppers zu Groß-Lichterfelde bei Berlin, dem Postkassierer
a. D. Tittel zu Altenburg (Sachsen - Altenburg), bisher zu
‘Weißenfels, dem Ober-Postsekretär a. D. Tschauner zu egn, dem Ober-Postsekretär a. D. Heinrih Schmidt zu Kiel und dem Ober-Telegraphen-Sekretär a. D. Hackethal zu Berlin den Nothen Adler: Orden vierter Klasse, dem Postdirektor und Oberst-Lieutenant a. D. von Shme- ling zu Köslin, bisher zu Schlawe (Pommern), und dem Postdirektor a. D. Cramer zu Leipzig, bisher zu Eilenburg a “uan Delitzsch, den Königlichen Kronen-Orden drilter asse, den Postsekretären a. D. Kempe zu Wandsbek im Kreise Stormarn, Be zu Erfurt, Kiwitt zu Berlin, Franz Hermann zu Coburg, Zacharias zu Jauer und Schaefer zu Sangerhausen, den Over-Telegraphen- Assistenten a. D. Sander zu Straßburg i. E., Funck zu Landsberg a. W. und Gustav Neumann zu Berlin, früher zu Belgard (Per- sante), und dem Postverwalter a. D. Brandt zu Bromberg, Klase zu Labischin, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Kauffmann zu Schmiedeberg (Bez. Halle), bisher beim Reichs-Postamt, und dem Landbriefträger a. D. Haase zu Greiffenberg (Schlesien) das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie den Postschaffnern a. D. Hamann zu Berlin, Brandt zu Bremen, Galle zu Glogau, Osbahr zu Kiel und Schroeder zu Osnabrück, den Briefträgern a. D. ener u Straßburg i. E.,, Ambrosh zu Frankfurt a. M. und äfner zu Freiburg (Breisgau) das Allgemeine Ehrenzeichen Zu verleihen.
Seine Mazeftät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
redi ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:
des Kommenthurkreuzes erster Klasse des Königlich württembergishen Friedrihs-Ordens:
dem Geheimen Kommerzien-Rath Krupp zu Essen;
der Verdienst-Medaille desselben Ordens:
dem im Dienste des Geheimen Kommerzien-Raths Krupp Ftehenden Hausmeister Theodor Herms zu Haus-Hügel bei Essen;
der Königlich württembergischen silbernen
Verdienst-Medaille:
den in demselben Dienste stehenden Personen zu Haus- Hügel bei Essen, nämlich:
dem Portier und Telegraphisten Louis Rotermund,
dem Diener Friedrich Hirschfeld und
dem Kutscher Wilhelm Nebel;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badishen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Premier-Lieutenant der Reserve des Schleswigschen ‘Feld-Artillerie-Regiments Nr. 9 Stha mer zu Hamburg;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich Hessishen Verdienst-Ordens Philipp's des Groß- : müthigen:
M aas Landcsrath, Regierungs-Rath a. D. Wenneker zu iel;
der Großherzoglich Ren silbernen Verdien st-
edaille:
dem Kammerdiener Sebastian Brencke zu Beichlingen äm Kreise Eckartsberga ;
des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse des Groß- Herzogli C p0i en Haus- und Verdienst- Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Jntendantur- und Laurath a. D.,, Geheimen Bau- rath Schuster zu Hannover;
des Nitterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: Á dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters- urg;
des Nitterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunshweigishen Ordens L einrih'a des Löwen: dem Major a. D. Mackensen von Astfeld zu Wies-
è Haden;
des Fürstlih s{chwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse:
dem Major a. D. von der Lochau zu Naumburg a. S.;
Berlin, Mittwoch, den 29. Januar, Abends.
des Fürstlich waldeckschen Verdienst-Ordens dritter Klasse: dem Fürstlich waldecks{chen Kammerjunker, Premier- Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden; des Fürstlich reußishen — jüngerer Linie — Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem General-Arzt zweiter Klasse a. D. Dr. Busseni us zu Torgau ; des Fürstlich reußishen — jüngerer Linie — silbernen Verdienstkreuzes für Kunst und Wissenschaft: dem Stadt-Theater-Direktor Hans Julius Rahn zu Halle a. S.; ferner : des Kaiserlih russishen St. Annen- und des St. Stanislaus - Ordens dritter Klasse: G dem Kaufmann Nichard David Koehler zu St. Peters- urg ; des Desterreichish-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittergutsbesißer, Hauptmann a. D. von Putt- kamer zu Treblin i. Pomm. ; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph-Ordens: dem Regierungs - Assessor von Puttkamer, kommissa- rishem Verwalter des Land rathsamts in Swinemünde; des Großherrlih türkishen Medschidje-Ordens viertér Klasse: dem Direktor des Export-Verbandes deutsher Maschinen-
fabriken und Hüttenwerke Aktien-Gesellschaft in Berlin Felix Moral zu Schöneberg b. Berlin;
des Kommandeurkreuzes des Königlich nieder- ländishen Ordens von Oranien-Nasfsau:
dem Fürstlih waldeckschen Hof - Jägermeister und Ober- Forstmeister von Estorff zu Arolsen; des Ritterkreuzes mitSchwertern desselben Ordens:
dem Fürstlih waldecks{hen Kammerjunker , Premier- Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden ;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem niederländischen Konsul Hollesen zu Rendsburg ;
des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leop old- Ordens:
dem Direktor der Niederwaldbahn, Oberst-Lieutenant a. D. Kubale zu Rüdesheim ;
der Königlich belgishen Medaille Ik. Klasse
(Rettungs-Medaille):
dem Weinhändler Ferdinand Abrahm Wolf zu Frankfurt a. M.; sowie des Ritterkreuzes des Königlich dänishen Danebrog-
Ordens: dem Bürgermeister Steinbrück zu Jyzehoe.
Königreich Preußen,
Auf Jhren Bericht vom 9. Januar d. J. will Jh, nachdem gemäß dem Antrag eines Comités, welches sih zur Gründung einer Alktiengesellshaft unter dem Namen „Löwen- berg - Lindower Kleinbahn-Aktiengesellschaft“ ge- bildet hat, die Genehmigung zum Bau und Betrieb ciner Kleinbahn vom Bahnhof Löwenberg der Nordbahn nach Lindow (Mark) ertheilt is, das Enteignungsreht zur Ent- zichung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspru zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die Veröffentlichung dieser Meiner Urkunde ist erst nach Eintra-
ung der Aktiengesellschaft in das Nee zu bewirken. Die eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurü.
Berlin, den 183. Januar 1896.
WilhelmR.
Thielen. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Kreis-Bauinspektor Harms is gestattet worden, einen Wohnsiß von Belgard nach Kolberg zu verlegen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Domänenpächter Lindheimer zu Klein-Schwalbach, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der Charakter als König- licher Ober-Amtmann beigelegt worden.
1896.
Nichtamtliches. Deutsches Rei.
Preußen. Berlin, 29. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 101/25 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.
Gestern Abend 71/5 Uhr gaben Seine Majestät Fhren Königlichen Hoheiten den Großherzoglich hessishen Herrschaften S Abreise das Geleit nah dem Potsdamer
ahnhof.
Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten gestern mit Jhrer Majestät der Königin von Württemberg die Kunstausstellung von Schulte und die Deutsche Geweih- ausstellung. :
Hierauf stalteten Jhre Majestät Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden einen Besuch ab und geleiteten um 12 Uhr mit Seiner Majestät dem Kaiser die württem= bergischen Majestäten nah dem Bahnhof.
Die vereinigten Ausshüsse des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sizung.
Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsiß des Minister= E Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sißung zu= ammen.
Die Trauerfeierlihkeit für den verewigten Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, General Theodór Runyon findet am Donnerstag, den 30. d. M., um 12 Uzr Mittags, in der St. George's Church in Monbijou statt. Anzug für die Herren vom Zivil: Gala mit dunkelen Unter- kleidern und shwarzen Handschuhen, für die Herren vom Militär: Paradeanzug mit angezogenem Palctot.
Es sind in der leßten er in verschiedenen Zeitungen Artikel erschienen, welhe sich mit der Lage der Kriegs= invaliden und insbesondere der sogenannten Kriegsvete= ranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten Kri theilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenzióser und agitatorisher i beschäftigen. Diese Artikel, von rehtlich und thatsählih un- richtigen Voraussezungen ausgehevd, kommen fast immer zu der Schlußforderung, daß für die Veteranen und deren Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Betheiligten selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzu=- friedenheit und Mißtrauen, namentlich wenn dabei immer wieder von der Unerschöpflichkeit des Reichs-Jnvalidenf gesprochen wird. Aus den noch neuerdings abgegebenen ziffer- mäßigen Erklärungen der Regierung sollte doh endlich die Ueber= eugung gewonnen werden, daß die Mittel des Reichs-Jnuvali {nd nahezu vollständig festgelegt sind und zwar lediglih und aus\schließlich zum Nugen der Kriegstheilnehmer und ihrer Angehörigen! Die unausgeseßten Bemühungen der Re= gierung haben erreiht, daß innerhalb der zulässigen Gre jeder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein wirklices Bedürfniß vorhanden ist.
Wie steht es nun mit der Verpflichtung der Regierung zur Life und was ist bisher geschehen, ihr zu genügen ?
Bet der ersteren Frage scheint die Agitation immer ganz zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Anr auf Entschädigung aus dem Umstande allein erwä daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegen=- den Verpflihtung persönlih an der Vertheidigung des Vaterlandes theilnimmt. Wird - aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann erwerbs= unfähig macht und seine Familie der Noth preisgiebt, dann erkennt auch das Reich seine Entschädigungspfliht an, danæ helfen unsere Pensions- und Reliktengesetße.
Wenn demgegenüber unter vollständiger Zgnerecuns des Prinzips der allgemeinen S und seiner nothwendigen Konsequenzen von agitatorischen Zeitungsstimmen und in Massenversammlungen gefordert wird, daß allen Kriegs= theilnehmern, ohne Rücksicht auf prebdgg deb wi
und. Bedürftigkeit, lediglich um - desw sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan und ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllt haben, eine
schädigung oder ein Ehrensold (wie man es nun nennen mag) ‘aus der Reichskaîse gewährt werden müsse, so
ist cine solhe Forderung niht bloß aus politishen Gründen