1896 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichteu.

er die gestrigen Sißungen des Abgeordneten befinden

derselbe erwerbe sich im Ge um den Aufshwung des Verke Ungerechtigkeit sein Korruption zu schließen.

entheil gewi Verdienste | rs. Es würde die größte aus einem Fall auf y Der Antrag des Grafen auch nur eingebraht worden, um den Verdächtigun Abg. Venjamin Baroß gebrahten Beschlußanträge Abgeordneten ausschließen , welche bereits früher Kon- Abg. Horansz gespane aus und spr

; nur 2 derselben konnten nach den maß- Grundsäßen nicht bewilligt werden; die übr aften Spenden. Die 3 anderen eshäftsberiht der Direktion der Ergänzungswahlen für diese Direktion s Theils der von der Stadtgemeinde Brandenburg a. H. neuerdings für die Wiederherste Kurmärkischen Kriegerdenkmals auf dem Marienber gewandten Kosten zum Gegenstande.

Frau von Selle; Frau von Weller, geborene

n, geborene von Boetticher Kranicki. B. Unve Nee: Fräulein von Radow

von Moßner; Fräulein von Schroeder I.; Fräulein v ein von Veltbeim; Freiin von Thielmann ; Gräfin von Roedern; Freiin von Stumm- äulein von Plöß; Gräfin Alexandrine zu

Eulenburg; Gräfin chow als Braut;

ulein von Enckevort; Gr hna- Waldburg ; Fräulein von Arnim-Su

Räthe erster Klasse. Wirklicher Geheimer Legations-Rath; Dr. im Reichs-Schayamt ; Rath (Rang als Ges Ober-Regierungs-Rath:

und Ministerial - Direktor ; Justiz-Rath und Ministerial-Direktor; Kirchhoff, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs:Rath; von Kurowski, Wirklicher Geheimer Ober- , Wirklicher Geheimer Ober - Bauratb ; er Kriegsrath.

A. Reich: Geheimer Geheimer Ober - Regierungs - Rath Thrän; Ge- Legations - Rath

au von Hanstein; zu milden Zwecken

ruf noi

Binzen

Frau Gräfin

rbeirathete: Die Schlußberichte üb

Reichstags und des Hause sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Jn der heutigen welcher der Staatssekretär d von Boetticher und der Staatssekretär des Rei g beiwohnten, wurde die Berathun -Etats bei Kap. 9 des gaben des Reichsamts des Jnnern: Untersuhung von Seeunfällen“

(Schluß des Blattes.)

In der Abgeordneten, und der Minister der geistlihen, Un Angelegenheiten D. Dr. Bosse beiwohnten, gel lage, betreffend den Bau und die Einri er Volksshulhäuser in Preußen, Auf der Tagesordnung stand die erst des Gesegentwurfs, kommen der Lehrer und Lehrerinnen an den offent- Zur Begründung desselben nahm der geistlichen, Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. Bosse d

(Schluß des Blattes.)

rten zu zum theil namh tahten hatten den leßten Kurmärkischen Hilfskasse, und die Erstattung eine

; Fräulein von Naßmer;

roeder II.; äulein von Mi Iberg als Brau ulenburg; Gräfin Frida Luise zu Eulenburg; Fräulein Fräulein von Enckevort als Braut; äfin zu Dohna-Waldburg; Gräfin zu Marie von Kaniß; ow; Gräfin von Arnim-Mellenau; Fräulein

A. Reih: Dr.

de zu machen. Der er könne feinen der ein annehmen. Vizinalbahnkonzessionen Abgeordneten stigmatisieren ,

übte eine scharfe Kritik über die Ober gegen die Zuschläge, die für einige würden. Redner erklärte sih für die Anna ß, es möge eine parlamentarische Der Justiz-Minister von Erdély Staatsanwalt Verfolgung Vizinalbahnaffaire

überflüssig, verpflichte, jeden straf-

(27.) Sihung des Reichstags, es Jnnern, Staats-Minister Dr. chs-Justizamts

des RNeichs- Ordinariums der Aus-

„Behörden für die

von den

Nieberdin haushalts

Der Kaiserlihe Gesandte in fortgesegt. von dem ihm Allerhöchst bewilli zurückgekehrt und hat die Ges übernomnten.

Der Regierungs: Assessor Dr. jur. Danzig ist dem Landrath des Kreis leistung zugetheilt worden.

Santiago von Treskow ist einen Posten

gten Urlaub auf haft wieder

Mühlb von Mühlberg, hâfte der Gesandt

von Körner, Direktor Graf von Pourtalès, Geheimer Legations- andter); Dr. Köhler, Wirklicher Geheimer amm, Ober-Reichsanwalt. iher Geheimer Ober - Regierungs - Wirklicher Geheimer

Csaky mit dem Zusa mission entsendet we

bezüglih der strafgerichtlichen Boldvathaler Das sei Geseß den Staatsanwalt ohnehin baren Thatbestand

heutigen (8.) Sißzung des Hauses der ¿-Minister Dr. Miquel und Medizinal- angte eine Vor-

welcher der F

Rudolf Jentges aus

B. Preußen: es Tarnowiß zur Hilfe-

weil das zur Vertheilung.

e Berathung

vecfolgen. Dienstein-

sprah für die Entsendung einer p Der Minister des Jnnexn großer Wärme für die Obergespane ein : die Obergespane, sich nicht an Wahlagitat sei durchaus überflüssig. Der Minister b Antrag auf Streichung der Zuschläge für

Großbritannien und JFrland.

Gestern fand in London die konstituierende Ver : ch8-Liga statt, deren Vorsiß d Dn À ire übernommen hat. Liga sind, dem „W. T. B.“ zufolge, heit des Reichs, die För einzelnen Theilen und di Abänderung derjenigen Verträge, welche der seitiger Handelseinrichtungen zwischen den v des britishen Weltreichs entgegen}tehen. hemalige Minister Childers ist gestern Nachmittag

Regierungs-Rath; Streckert betreffend das

ober, Wirklicher Geheim Räthe zweiter Klasse:

arlamentarishen Perczel trat mit eine Ermahnung an ionen zu betheiligen, ekämpfte sodann den vier Obergespane.

Bayern.

Seine Majestät der Kaiser bal, wie „W. T. B. g berichtet, aus Anlaß Allerhöchftseiner Ernennung es 6. bayerishen Jnfanterie-Regiments „Ka ónig von Preußen“ an den Kommandeur dieses Regiments, Obersten Hoffmann, folgendes Telegramm gerich zur Freude, an die Spitze des ruhmreihen Re- n, dessen Name für alle Zeiten mit der Neu- schen Reichs und dem unvergeßlichen Begründer Ich werde stets dessen eingedenk sein, daß das weiten Male auf demselben Boden vereint mit deutschen Stämmen für deutshes Recht kämpfte. Gott sei ferner mit seinen alten Fahnen!

ommission. lihen Volksschulen.

der Minister Unterrichts-

Postrath Kobelt; as Wort.

imer Legations - Rath Nienäter ; Geheimer Ober - Regierungs - Rath Dr. Wilhelmi; Ge- imer Ober-Regierungs-Rath Halley. B. Preußen: Ge

ber-Regierungs-Rath von Chappuis; Geheimer Ober-Justiz- Rath Schroeder; Geheimer Ober-Medizinal-Rath Dr. Schaper; Geheimer Ober-Regierungs - Rath Moebius; Rheinbaben ; Geheimer Ober - Baurath Dr. Geheimer D Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Christ Windheim; Präsident der Zentral. Genossen

iningen genannt Huene; y

heimer Ober-Bergrath Dr. Fürst; Geheimer Regierungs-Rath Dr. Post; Geheimer Ober- irklicher Geheimer Kriegsrath Kiesner; Wirk- ber:-Konsistortal-Nath

aus Amber zum Chef d Wilhelm, K

Es gereiht Mir giments gestellt zu sei erstehung des Deut desselben verknüpft Regiment bereits zum z

Ober - NRegierungs- Ober - Baurath Geheimer Ober-

ammlung : er Herzog Die Hauptziele der die Sicherung einer derung des Handels Herbeiführung einer n Abschluß wechsel- erschiedenen Theilen

Entscheidungen des Reichsgerichts.

gültigen Na chlaßvertrag oder Zwangsverglei ch, seinen Gläubigern in oder außerhalb en Gläubigern abs\chließt enats, vom 18. Mai 1895,

der Britischen Nei

mmermann ; von Devonsh

ber-NRegierungs-Rath

Polizei-Präsident von chaftskasse Freiherr von inanz-Rath Belian ; ber-Regierungs-Rath

Bei einem en der Schuïdner mit allen des Konkurses oder mit einzeln einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivils ( eine moralische Verbindlichkeit des Schuldners im Sinne des § 178 des preuß. Allg. L-N. T 16, welche den Gläubiger berechtigt, den von ibm erlassenen Theil seiner Forderung, sofern er ihm von hümlichen Glauben an den Fortbestand

wider den Willen des Schuldners zu be- vielmehr is die Schuld, untergegangen.

dauernden Ein , ist, nah

Wilhelm. I. R. zwischen dessen

Sachsen.

gestrigen Galadiner gab Seine Majestät der chsen, wie der „St.-A. f. W.“ aus Dresden be- richtet, der Freude Ausdruck über den Besuch bergishen Majestäten.

dauer der treuen Freundscha Länder und trank auf das Wohl paares. Seine Majestät der König v dankte für den Em sächsishen Majestäten.

Württemb Sachsen di Majestät de Prinzessinne lihen Hoheiten dem Prinzen und der Georg im Palais in der Parkstraße famille statt, an welhem Jhre Maje Königinnen von Württemberg sowie Jhre Königlichen

zessinnen des Königli N mittags 51/4 Uhr erfolgte die Abreis Majestäten mittels Sonderzugs aus nach Stuttgart: Königin von Sa bis zum Bahnhofe

lle; Geheimer Ober- aurath Appelius; W Geheimer Kriegsrath Weidemann ; ber-Justiz-Nath Pannier. Inländische Herren: Graf von Kaniß-Melkof; Graf von Negierungs-Assessor Dr. jur. von ssefsor von Bartsch; Regierungs- gierungs-Assessor Baron von Reden ; von Ritter zu Grünstein; Kammer- von Hake; Attahé Graf von Kammergerichts - Referendar von Kemnitß; Kammer- hn; Kammergerihts-Neferendar oedern und Premier-Lieutenant

_ Dei dem vor KönigvonSa dem Schuldner im irrt der Schuld gezahlt ist, halten, überhaupt nicht begründet; soweit sie erlassen Wohl aber mit vollem Bewu zu einer Nückzahl

der württem- Allerhöchstderselbe betonte die Fort- d Bundesgenossenschaft beider ischen Königs- ürttemberg pfang und trank auf das Wohl der

Kuttig und Geheimer gestorben. Magnis; Graf von Tiele-Winkler; Seydlitz-Habendorf ; Regierungs - À Affsessor Freiherr von Oppenheim ; Re bayerisher Kammerjunker Freiherr junker von Behr; Attahé Graf

der Gläubiger, ßtsein den erlassenen Theil der S{uld zahlt, ung niht verpflichtet. der Menschen über das, was sie als ihre moralis können im einzelnen Fall sehr von einander abweichen. r Leistende selbs der Ansicht ist, daß für ihn eine det sei, so darf man wohl annehmen, Verbindlichkeit zu erfüllen, und die Annahme der Leistung von seiten des Gläubigers in gleihem Sinne ausreichen, um den Vermögensübergang zu legitimieren, dazu niht noch der Heranziehung einer Schenkung be Gläubiger, welcher Geld bei seinem Schuldner verloren hat, fann anständigerweise eize Nachzahlung annehmen, welche der Schuldner lciftet, weil er sich dazu moralisch verpflicztet erahtet, während er seines früheren chuld auf den Ueberrest erlassen hat, ab- Also für den Aus\s{chluß der Schenkung reichen die Auffassungen der Parteien aus. Soll aber dem Zablenden, welcher im irrthümlihen Glauben an das Bestehen einer vollgültigen Schuld geleistet hat,

des württ Nasif Effendi,

Posten des Finanz Finanz-Minister

Jn Konstantinopel sind, wie 25 Armenier als Ver briefen an armenische ihnen wurde ein Studie Drohbriefs an den kür Die Untersu

welcher bereits früher einmal den -Ministers bekleidet hat, ist wieder zum ernannt worden.

„Die Auffassungen che Verbindlich- keit ansehen, Wenn aber de moralische Verbindlichkeit begrün daß seine Absicht, eine solche

früh besichtigte Seine Majestät der König von erg mit Seiner Majestät dem König von e Gemälde-Galerie und stattete hierauf mit Jhrer r Königin sämmtlihen sähsishen Prinzen und n Besuche ab. Um 1 Uhr fand

fasser und Ueberbringer vo Notabeln verhaftet worden. render der Medizin als Verfasser cines zlih ermordeten Banquier Karaghenzian hung in dieser Angelegenheit dauert

türkischer

gerichts. Nefer Derten ; Referendar Graf von der Reserve des Regiments der Gardes du Corps von Waldow und Reitenstein.

Die Cour der nachgeborenen Häusern; der Reichs raths; die General-Feldmarschälle; die Ordens vom Schwarzen Adler: und der ehemals reichsständis Generale der Jnfanterie, die Admirale;

mit dem Bundesrath erschienen,

Reichstags sowie beider Häuser de Lieutenants und Vize-Admirale; Räthe und alle anderen Persone Prädikat besißen;

endar Freiherr von Mal

bei Fhren König- und daß es

Prinzessin Johann Déjeuner dínatoire en stäten die Könige und und von Sachsen, oheiten die Prinzen und Prin- hen Hauses theilnahmen. e der württembergischen vom Böhmischen Bahnhofe Jhre Majestäten der König und die chsen gaben den Allerhöhsten Gästen das Geleit.

Herren erfolgte in nachstehender Ordnung: Prinzen aus souveränen neufürstlichen kanzler und die Mitglieder des Bundes- Ritter des Hohen die Häupter der fürstlichen hen gräflihen Familien; die der Kavallerie und der Artillerie Minister , und die Präsidenten des s Landtags; die General- die Wirklichen Geheimen n, welche das Excellenz- Kontre - Admirale

noch fort. Neuerdings Truppen mit Kurden in der L Auch in der Umgebung von Urf lih angesehen. Die Garnison w Serbien. Aus Belgrad erfährt „W T. Parteileitung habe eine Mittheilung veröff ste, unter Berufung auf den Ernst der auswär die Mißerfolge der Regierung, ihre in die politishe Thätigkeit einz

Amerika.

Das Comité des Senats für auswärti heiten hat, nach einer Meldung des Washington, wird, es sei die Ansicht Cuba eine Ausdehnung erreicht habe Diesem Krieg solle nun die

Zusammenstöße andshaft Dersin gemeldet. a wird die Lage als bedroh- urde verstärkt.

die Annahme „Schenkung“ Schuldners, dem er die S lehnen würde.

subjektiven

die radikale entliht, worin tigen Lage und Absicht ausdrücke, wieder

die Rückforderung nah ums abgeschnitten werden, fo muß es objektive Gründe für die Annahme der moralishen Verbindlichkeit geben, welche der Nükfordernde auch dann gegen sih gelten lassen muß, wenn er persönlich eine andere Ansicht hat. . | annehmen, daß in der ‘gemeinrechtlichen Theorie und Praxis vor der em Fall wie dem vorliegenden, dem trotz aßvertrags in Irrthum zahlenden Schuldner ein Das Reichsgeriht nimmt auch an, elbe noch heute gilt. ichenden Gründen, für das

Erkenntniß des Irrth

die General - Majors, Man darf es als sicher Emanation des Landrechts in ein des abgeschlossenen Nach1 condictio indebiti gegeben wurde. für das gemeine Recht ebendas| Bei solher Sachlage fehlt es aber an ausre Nechtsgebiet des preußischen Allgemeinen Landrechts eine weiterreichende moralische Verbindlichkeit zu statuieren. Ebensowenig kann dies darauf gegründet werden, daß nah der heute in Laienkreisen, _insonderheit unter den Kaufleuten, herrshenden Auffassung eine moralische Verbind- lichkeit in dem Sinne zurückbliebe, daß es in jedem Fall als eine Ver- legung des Anstands und der guten Sitte oder als eine Verle natürlichen Billigkeit u. |. irrthümlichen

thatsächlich

pricht zunächst wenn fie gezwungen gewesen sind, zu Bermögensverhältnifse gelangen, ben, die ihnen erlassenen Squl- So löblih und ehrenwerth es ift, wenn das freiwillig o_ sind wir doch noch weit entfernt von einer allge- Auch kann der streng Urtheilende zwischen den

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die ßherzogin sind gestern Vormittag von Berlin wieder in

Hoheit die Erbprin- suh Jhrer König-

neu vorzustellenden Räthe erster Klasse: s Reichstags und beider Häuser des Land- und die in Regiments- ; die Räthe zweiter neu vorzustellenden ; oder in rittershhaftlicher Geistlichen, welche keinen eren Herren, am Schluß endlih die Offizierkorps in

Kategorie die Mitglieder de tags; die Obersten, Kapitäne zur See Kommandeurstellen befindlichen Offizie am Schluß derselben die Kammerherren, die in Johanniter- Uniform erschienenen Herren, die höheren Rang haben, und alle and derselben die neu vorzustellenden;: sih geschlossen.

eendigung der Cour begaben Sich Jhre Kaiser- Majestäten unter dem großen Königlichen Schlosses, ent- ih dann in Allerhöchstihre

tonzertierte das Musikkorps

ge Angelegen- D 2. D solution eingebraht, worin erklärt daß der Krieg auf , welche alle zivilifierten Basis völkerrecht- Die Resolution ersucht ch zu bemühen, in freundschaft- inzuwirken, damit das

Darmstadt eingetroffen.

Gleichzeitig traf Jhre Königliche zessin von Sachsen- M lihen Hoheiten in Darmstadt ein.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

g hat vorgestern seine Sißzungen wieder Eine Vorlage über Umwandlung der s{chwan- châdigung für die Getreidedeputate der afade- ungsrente Eine die Veranstaltung orlage wurde dem Aus-

teiningen zum Be des Kongresses, Mächte angehe. licher Kriegführung gegeben werden. den Präsidenten Cleveland, si lichem Sinne auf Spanien e Aufständishen die Rechte Macht zugestehe.

Der Landta aufgenommen. kenden Geldents mischen Speiseanstalt in Jena in cine feste Ablóös wurde zur zweiten Lesung gestellt. von öffentlichen Tänzen betreffende V s{huß für Verwaltungsgeseßgebung üb

Oldenburg.

(H) Nach dem gestern ausgegebenen Bulletin waren in Zhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin ränderungen nicht eingetreten.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Abend von Berlin nah Gotha zurü

selbe den

kriegführenden: und Redlichkeit,

pon Treue

d Königlichen Vortritt nah dem Kapitelsaal ließen dort den Hof und zogen S Gemächer zurück.

Während der Defiliercour des Garde-Füsilier-Regiments.

lihen un fortdauernde einen Nachlaßvertrag

Zahlende das Gezahlte zurückfordern wollte. Dagegen \ die Erfahrung, daß Kaufleute, accordieren, und demnächst in bessere

keineswegs allgemein sich veranlaßt se

Zwangsvergleich

Aus Ada-Hagamus berichtet die Der General Baratieri habe gestern den nah dem Lager Ras Makonen's an, daß legierer gestern in Hau immerhin sei dies nicht gewiß, der Mutter Gottes dem sie Nuhe zu halte ganze shoanishe Armee auf ak nah Hausen vorrüe. enelik bezüglih des Bataill sprechende Gerüchte um. Der O

„Agenzia Stefani“: Lieutenant Felter Man nehme n eingetroffen sein dürfte : da die Schoaner gestern einen geweihten Feiertag gehabt hätte Es bestätige sich, da dem Wege Agula- Abrutia- Ueber die Absichten des Negus ons Galliano liefen sih wider- berst-Lieutenant Galliano und seine Leute würden gut behandelt, und Galliano habe den General BVaratieri in einem Brief ersucht, und der Soldaten mitzut einer Meld Kairo wäre eine ernste Ausbruch gekommen. sächlih zu Ende. keiten zwishen Stämmen des mahdistishen Sekte hervorgerufe

Das „Reuter’she Bureau“ 27. d. M.: Jm Hinblick auf die schaften im „Rand“,

urüdckgesandt. den zu tilgen.

dem Befinden

wesentliche Ve meinen Sitte dieser Art.

leiht zu weit gehen, wenn er ohne Unterscheidung i Ursachen, aus welhen der Vermögensverfall des Schuldners seiner Zeit eintrat, und ohne Erörterung, wie die einzelnen Schulden ent- anden find und wie sich die einzelnen Gläubiger dem Schuldner haben, eine allgemein geltende sittliche Negel, die

Rene innegehalten werden müßte, aufstellen

h versammelte sih heute zu einer n pflegten.

Vorher beriethen die vereinigten Aus\ Verkehr und für Justizwesen.

Der Bundesrat

Plenarsizung.

Tir Händel und Herzog ist am Dienstag

gegenüber verhalten auch einem Pes

: den Familien der Offiziere heilen, daß sie sih alle wohl befänden. der „Pall Mall Gazette“ aus volution in Î Die Oberherrschaft des Mahdi sei that- solle durch innere Zwistig- Jnnern und Anhängern der n worden sein.

meldet aus Prätoria vom Absicht verschiedener Gesell- ihre Minen zu schließen, habe der Präsident Proklamation genügende beabsichtigte Schließun

umerwerbsgesetzes vom 5. Mai en erhebliche Versblechterungen des Grund- welhe die Sicherheit des Gläubigers gefährdet wird, bei dem Prozeßrihter Sicherungsmaßregeln zu beantragen, Befriedigung vor der Verfallzeit zu fordern. das Neichsgericht, V. Zivilsenat, durch Besondere Bestim-

Veranlassung ge-' Naq § 50 des preuß. Eigenth

Physikalish-Technischen darüber anzuftellen, ob die für friegshirurgishe Zwecke m Nußzen kranker und ver- zu verwerthen sein wird. Jnfolge dessen ift hischer Aufnahmen von anatomischen und | , in denen Geschosse eihtheilen und Knochen steckten. deutliches Bild der stattgehabten n den Siß des steckengebliebenen Die Versuche werden in fortgeseßt, und wir hoffen bald darüber

Kriegs-Ministerium hat nommen, in Verbindung mit der Reichs-Anstalt Versuche Röntgen’sche Erfindung dienstbar zu machen und zu wundeter Soldaten cine. Reihe p kriegschirur und Geschoßtheile in den W Die Photogramme geben ein ( bungen und ließe Projektils mit Sicherheit erke größerem Maßstabe Näheres berichten zu

1872 bereht Æffüdcks, dur

Oesterreich-Ungarn. Der Kaiser Franz Joseph erschien heute, am Sterbe-

Khartum früh 7 Uhr in der Kapuziner- / In Bezug ge des Kron herzogin Stephanie, die übrigen Mitglieder am Sarge niederlegen. wie „W. T. B.“ berichtet, an ranz mit der Widmung: m“ niederlegen. Oesterreich)

wurde der

tage des Kronprinzen Rudolph, gruft und verrichtete ein Gebe Die Kronprinzessin-Wittwe Erz die Erzherzogin Elisabeth und des Koiserlichen Hauses ließen Kränze Der Deutsche Kaiser ließ, dem Sarge des Kronprinzen e „Dem treuen Freunde, Kaiser Wilhel Bei der gestern im Städtebezirk S teyr (Ober- vorgenommenen Ersazwahl zum Reichsrath Antiliberale Erb mit 1110 Stimmen gegen den Liberalen cher 863 Stimmen ecrhielt, zum Abgeordneten

auf diese Bestimmung hat Urtheil vom 13. November mungen darüber, snd im Gesetze sâhlihen Ermes Erfordernisse der An

t am Sar Die Revolution

1895 ausgesprochen : wann diese Bedingungen für erfüllt anzunehmen, Es unterliegt deshalb dem that- sen des Nichters im einzelnen Falle, ob die wendung des Gesetzes zutreffen.

Präparaten gemacht niht gegeben.

Knochenverle

zu dem Ver- der Minen _Ungeseßlichen gter Zeit Plaß gegriffen hätten, zur Last illfürlihe Schließung der Minen m haden zufügen und die Entwicke- alb erkläre er, daß ren werde, einc cher zu stellen. ung zu stören. llen; jeder, der si erstandes gegen die uldig mache, werde außerdem abe verlustig gehen. i say an Arbeitskräften in den Arbeiter zu erleichtern.

dacht vor, fortdauernden

wegungen, welche in le zu legen fei; eine so w Inhabern der Shares S lung der Minen-Jndustrie h die Regierung wie früher nahdrücklih friedlihe Entwickelung der Minen-Jndu rjuchen werde, di ten geseßlihen Strafe ver des Aufruhrs oder des ungeseßlihen Wi erung in den Goldfeldern seiner Rechte und seiner ierung sei vorbereitet, den oldgruben dur eingeborene

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Läßt \sih jemand in der Wahrnehmung seiner Nechtsangelegen- n Verwaltungsbehörden gegenüber durch vollmächtigten vertreten, so ist, nach einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts, 1V. Senats, vom 16. Oktober 1895, ohne weiteres die entsheidende Behörde befugt, ihre Entscheidung ent» dem Bevollmächtigten mit rechtliher Wirkung für den traggeber oder dem Auftraggeber persönlich zustellen zu sodaß mit dem Tage dieser Zustellung der ristenlauf für die Einlegung eines weiteren Rechts- „Es ist bisher in der Verwaltungsprarxis, ekannt, niemals und zwar mit Necht nicht daran gezweifelt worden,

jedermann befugt ist, si in der Wahrnehmung seiner Rechts- egenheiten wie im bürgerlihen Rechtsverkehr, so auch Ver- waltüngsbehörden gegenüber durch Bevollmächti iht besondere Bestimmungen die per ste erheischen.

Stigler, wel

arischen Unterhause kam gestern der Abg. ) auf die Angelegenheit des Obergespan sich in sehr heftiger Weije Präsident von

Der 68. Kommunal-Landta Plenarversamml über 2 Gutachten des I. Die ersteren betrafen die

nungen der Land-Feuersozietät der Kurmar den Bericht der ständishen General- im Jahre 1895 verwandten Bauprämien.

im Jahre 1896 stellte Verfügung. Die vorgelegten Die Gutachten des I1. Aus- 3, Gesuche um Bewilligungen aus onds der Kurmärkischen Hilfskasse

g der Kurmark beschloß vom 29. und 10 solche seines Il. Aus- rüsung der Rech- k und der Nieder-

Olay (äußer Dr. Miflos zurück und äußerte izinalbahnkonzessione chte das Haus darauf aufmerksam, daß es nicht denen es , welche eine Vorkonzession zum langt, eine verähtlihe Handlung Es müsse vermieden werden, eine der- Der Handels - Ministex ie eine Konzession über- e hinzu, er könne sh nur voll räsidenten anschließen. Derjenige, sei niht eo ips0 zu verurtheilen;

Szilagyi ma e Entwickel esecylih vorge- angezeigt sei, Ausdrücke zu gebrauchen, e “e scheine, als ob diejenigen Bau einer Vizinalbahn er vollführt hätten. artige falshe Annahme zu nähren.

Daniel gab Aufklärungen darüber, w haupt vergeben werde, und fügte und ganz der Ansicht des

der eine Vizinalbahn baue,

für 1804 unh werde der \{chärf dieser Sozietät r Dachumwandlungen gung gleicher P g wiederum 30 000 (4 zur Rechnungen wurden entlastet. {usses betrafen, bis au dem ständ. Dispositions

Direktion

te vertreten zu lassen, nlihe Wahrnehmung ieraus die Befugniß des Nechts- , auf Grund jener Vollmacht mit rehtliher Wirkung s Auftraggebers den Bescheid des Königlichen Landrat

Gunsten seine

anzugreifen, so ergiebt #chG daraus andererseits die Be- fugniß des Regierungs - Präsidenten, feine Entscheidun ] dem Rechtsanwalt S. gleihfals mit rechtlicher Wirkung für den AUragEDer zustellen zu lassen. Die leßtere Befugniß würde nur dann nicht bestehen, wenn entweder die s{riftlihe Vollmacht eine dahin gehende Beschränkung enthielte oder wenn zur Empfangnahme von Entscheidungen, Bescheiden u. dgl. eine ausdrücklihe Spezial- vollmacht erforderlich wäre. Ersteres ist nach dem Wortlaut der Vell- macht nicht der Fall, und Bestimmungen über das Erforderniß solcher Spezialvollmachten bestehen nit... . Die Zustellung von Ext- scheidungen und Bescheiden im Verwaltungsstreitverfahren muß keines- wegs nothwendig an den Berollmächtigten erfolgen, wie seitens des O.-V.-G. wiederholt ausgesprochen worden ist.“ ([V. 1416.)

_— Nah § 35 Abs. 2 der Mes für die Provinz Schles- wig-Holstein vom 14. April 1869 müssen die Stadtverordneten „zur lfte aus Besißern eines zum Stadtbezirke gehörigen auses (Eigenthümern, Nießbrauchern und folchen, die ein erbliches Besizrecht haben) bestehen“. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober-Verwaltungsgeriht, 11. Senat, durch Urtheil vom 23. Novem- ber 1895 folgende Rechts\äße ausgesvrochen : A /

1) Diese Bestimmung seßt ein wirkliches juristishes Nieß- brauhs- und Besitreht an einem Hause, und insbesondere bei einer freiwilligen Veräußerung den Erwerb des Grundstücks durch Auflassung voraus. „Nach § 1 des Gesetzes über den Eigenthums- erwerb und die dinglihe Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten vom 5. Mai 1872, eingeführt in der Provinz Schleswig-Holstein durch das Geseß vom 27. Mai 1878, wird im Fall einer freiwilligen Veräußerung das Eigenthum an einem Grundstück nur dur die auf Grund einer Auflassung erfolgte Ein- tragung des Eigenthumsüberganges im Grundbu) erworben. Nach der Benachrichtigung des Königlichen Amtsgerichts zu E. ist aber dem (am 28. Oktober 1894 zum Stadtverordneten gewählten) Kläger das Grundstück erst auf Grund der Auflassung vom 12. November 1894 als Eigenthum grundbuchlih zugeschrieben worden.“ ;

2) Die Eigenschaft eines “Sausbesigers- im Sinne der erwähn- ten Beslimmung ist nur dann vorhanden, wenn der Betreffende ein Wohnhaus besißt. „Dem Stadtverordneten A. ist die _Eigen- schaft eines Hausbesißers abzusprehen, weil ih unter den ihm Fe hörigen Baulichkeiten kein Wo h nhaus befindet, weil er nicht Ve- sißer eines Wohnhauses ist. Wenn der § 35 der Städteordnung vom 14. April 1869 im Abs. 2 von Besigern eines zum Stadtbezirke ge- hörigen „Hauses“ redet, so hat er gleich dem § 16 der Städte- ordnung für die sechs MfiTiden Provinzen der preußi- schen Monarchie vom 30. Mai 1853, dem er nachgebildet ist, ledigli Besißer eines im Stadtbezirke belegenen Wohn hauses im Auge.“ (I1. 1651.)

Kunst und Wissenschaft.

Die Arbeiten, welche infolge des im Allerhöchsten Auf- trage unter dem 22, Februar v. J. ausgeschriebenen Wett- bewerbes, betreffend die Ergänzung der antiken Statue ciner tanzenden Mänade in den Königlichen Museen, eingegangen sind, werden im Parthenonsaale des ersten Stockwerks im Neuen Museum für zwei Wochen zur Besichtigung durch das Publikum ausgestellt bleiben.

4+ Einen seltenen Genuß und reiche Belehrung bietet die zur Zeit in der Kunsthandlung von Amsler und Ruthardt ver- anstaltete Ausstellung einer Sammlung altjapanischer Holzshnitte, Bronzen, Porzellane und Stoffe. Die Be- deutung, die der japanishe Stil seit den Tagen des Impressionismus für unsere einheimishe Kunst gewonnen hat, macht es be- greiilih, daß ein Ueberblick über die malerishen Leistungen des ostasiatishen Insellandes mehr als _historisches Inter- esse bei uns erregt. Und malerische Leistungen, nicht nur ¿eichnerishe, repräfentieren die japanischen Holzschnitte, von denen eine stattlihe Anzahl hier vereinigt ist. Schon im siebzehnten Fahr- hundert begann man die Holzschnittillustrationen der Bücher mit der La zu folorieren, und mit dem achtzehnten Jahrhundert beginnt der arbenholzschnitt, d. h. der farbige Abdruck geschnittener Holzplatten, der in der zweiten Hälfte des achtzehnten bis zu den zwanziger Fahren des neunzehnten Jahrhunderts seine reiste künstlerishe Blüthe ent- faltete. Der Japaner behandelt den Holzstock, auf den die Zeichnung des Künstlers mechanisch übertragen wird, ähn- lich wie der europäische Holzshneider mit dem Schneide- messer und verschiedenartig geformten Meißeln oder Sticheln, indem er sih im wesentlihen auf eine feine Umrißzeihnung beschränkt, die auf dem Holzstock in Hochrelief stehen bleibt. Die Farbentöne werden von besonderen Holzstöcken, die mit Wafserfarben eingefärbt sind, über den Abdruck der Konturplatte gedruckt, Gerade die Einfärbung der Stöe, die durch sie hervorgerufenen feinen Schattierungén und Nuancen der Farbentöône, die Sorgfalt des Druckverfahrens auf dem wegen feiner hervorragenden Qualitäten ja auch im Occident hochgeshäßten flanzenpapier verleihen den japanischen Farbenholzshnitten jenen ohen Reiz, dem si kein Kunstfreund zu entziehen vermag. Freilich trägt zu der Wirkung auch das hochentwickelte Raumgefühl der Japaner sein Theil mit bei, jene geistreih kokette Unregelmäßigkeit der Kom- position, die mit knappen Andeutungen fo viel zu sagen ver- steht. Es ift erstaunlich, wie eine Kunst, deren geistiger Gehalt mit seinen vielverzweigten poetischen, allegorishen und religiösen Be- ziehungen der Mehrzahl der europäishen Beschauer fremd bleibt, lediglih dur ihre rein künstlerischen Eigenschaften einen so fascinierenden Eindruck hervorzurufen vermag. Muthber hat in seiner „Geschichte der Malerei im neunzehnten Jahrhundert " treffend aus- geführt, in welcher Hinsicht die japanishe Kunst umwälzend in den Entwicklungsgang der europäischen eingrif. : : Die Ausstellung umfaßt Erzeugnisse des japanischen Holzschnitts aus den verschiedenen Epochen feiner Cntwilung, beginnend mit illustrierten Büchern in S{ch{warzdruck „ohne Künstlerbezeihnung (XV11. Jahrhundert) und herab bis in die sechziger Jahre unseres Jahrhunderts. Namentlich die Schilderungen des japanischen Lebens von Masanobu aus dem Beginn des XVIII. Jahr- hunderts, die graziösen Frauengestalten U t a mar o’8 (von 1800) und die feingestimmten Landschaften Hokusais (1760—1849) und Hiro- sbigé’s (1797—1858) werden ihren Eindruck auch auf diejenigen nicht verfehlen, die der Formen- und Gedankenwelt der Künstler von Nippon bisher fremd gegenüberstanden. Vollends aber den dekorativen Still- leben und Thierbildern wird niemand seine uneingeshränkte Be- wunderung versagen. Geshmackvoll arrangiert if au der kunst- gewerbliche Theil der Ausstellung mit seinen Bronzen, Flectarbeiten, Stickereien und keramishen Erzeugnissen.

Land- und Forstwirthschaft.

Die Frage, in welcher Weise viele unserer Waldbäume ihre Nahrung aus dem Boden entnehmen, gehört zu den wichtigsten und interessantesten, welche gegenwärtig die Pflanzen- phyfiologen beschäftigen. Man weiß mit voller Bestimmtheit, daß eine Pflanze an ihren feinsten Nebenwurzeln zarte Saughaare besißen muß, wenn sie befähigt sein foll, die im Boden befindlichen organischen Bestandtheile zu lösen und aufzunehmen. Man kennt nun aber zahlreihe Gewächse, „und zu diesen gehören gerade viele unserer wichtigsten Waldbäume, wel{he niemals Wurzel- haare aufweisen. Dafür findet man aber nun bei genauer Unter- suhung der Wurzeln dieser Arten, daß dieselben entweder von einem dichten Filz von Pilzfäden umhüllt werden oder aber, daß ihre ober- flächlihsten Zellshichten von den Pilzhyphen mehr oder weniger ftork intercellular L nd. Besonders eingehend hat sih mit dieser Frage Professor Frank beschäftigt, weicher vor kurzem die Bedeutung ter e leidung der Wurzeln bei der gemeinen Kiefer beleuchtete. (Die Bedeutung der Mycorrhiza-Pilze für die gemeine Kiefer in dem

orftwifsenshaftlihen Zentralbla

or einigen Jahren schon er perimentell nachgewiesen, daß unserer Rothbute zu i Ernährung die Wurzelpilze G R N unbedingt YolMmendia M Dieser Waldbaum gehört eben auch zu jenen Arten, welche niemals Wurzelhaare ausbilden, deren Wurzeln aber stets mit dem Pilzgefleht umhüllt sind. Frank konnte nun mit größter Sicherheit nachweisen das au die Kiefer selbst auf dem besten normalen Kiefernboden niht zu entwickeln vermag und mit Sicherheit eingehen muß, wenn ihre natürlihen Wurzelpilze fehlen und dadur die Bildung der Mycorrhizen verhindert ist. Auf demselben Boden ent- widckelt sih die Kiefer dagegen kräftig und ungehindert, wenn sie thren Wurzelpilz besißt oder wenn man ibr denselben durch Zusaß der ribtigen pilzhaltigen Erde zu ihren Nährboden bietet. Eine offene Frage ist es nun immer noch, welche Nahrunaéstoffe es sind, zu deren Erwerbung die Kiefer der Mycorrhiza-Pilze bedarf. Es liegt jedo nahe zu vermuthen, daß es auf die raschere Wieder- verwerthung der im Uns und in der Waldstreu enthaltenen organishen Stistoffverbindungen abgesehen ist. Als ein \shlagender Beweis hierfür dürfte angeführt werden, daß die reihfte Entwicklung der Mycorrhizen sich bei allen hier in Betraht kommenden Bäumen des Waldes in den obersten Bodenschichten bemerkbar macht, wo eben ständig neue Stickstoffnabrung dur Blattfall 2c. zugeführt wird. Diese dur{- wuchert der Pilz mit seinen unzähligen, unendlich feinen Hyphensträngen, entzieht ihnen ihre wichtigsten Näbrfubficngan und giebt dieselben oder wenigstens einen Theil derselben den Waldbäumen ab, mit welchen er zusammenlebt (in Symbiose, Lebensgemeinschaft, teht). Wir sehen also, daß die Wurzelpilze oder der Wurzelpilz (man nimmt jeßt aller- dings mit Bestimmtheit an, daß man es mit mehreren Arten zu thun hat) ganz die gleichen oder wenigstens sehr ähnliche Funktionen für D Waldbäume besißen, wie wir sie sonst von den Wurzelhaaren ennen.

Eine wichtige Frage für die Praxis ist es nun, ob die zur Bil- dung von Kiefernmycorrhizen befähigten Pilze auch überall da vor- handen sind, wo dieser Baum eventuell angepflanzt werden foll. Dies scheint der Fall zu sein, diese Wurzelpilze fehlen wohl kaum irgendwo im Boden, denn Frank hat die Kiefernwurzeln stets verpilzt an- getroffen, von welhen Orten er sie auch beziehen modchte. Welche Pilze dies nun sind, welche mit den Kiefernwurzeln symbiontisch leben, kann mit Sicherheit nit oder kaum entshieden werden, da es äußerst {chwierig ift, ihre Fruchtkörper (das, was man gewöhnlih als den „Pilz* bezeichnet und wonach man fast aus\{hließ- li die einzelnen Formen bestimmen kann) mit Sicherheit festzustellen, und manche Wurzelpilze überhaupt nit zu frufktifizieren scheinen. Sebr wahrscheinli ift es jedo, daß sih die einzelnen Arten sehr verschieden verhalten werden, daß die eine eine geringe, die andere eine günstigere Wirkung auf das Wachsthum der Kiefer aus- üben wird, wie wir dies in manhen analogen Fällen beobachten können. Wir wissen ja auch, daß die Pilzflora in den einzelnen Gebieten, in welchen die Kiefer gedeiht, eine fehr ungleiche Zufammenseßung zeigt, was ebenfalls für obige Ansicht spricht. Hier müssen weitere und sehr „eingehende Untersuchungen einseßen, um Sicherheit in diese Frage zu bringen und eventuell festzustellen, ob es gelingen kann, durch Verbindung der Kiefer mit dem ihr am meisten zusagenden Pilz jene zu kräftigerem und energischerem Wachsthum anzuregen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Cholera.

ODesterreih-Ungarn. Vom 14. bis 20. Januar wurden in Galizien 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle in der Stadt Trem- bowla angezeigt.

Rußland. Dem Medizinal-Departement wurden bis zum 28. Dezember nachstehende Erkrankungen (und Todesfälle) angezeigt : in der Stadt St. Petersbu rg vom 14. bis 28. Dezember 165 (90), in den Gouvernements St. Petersburg vom 8. bis 21. Dezember 11 (4), Kiew vom 8. bis 14. Dezember 30 (14), Wolhynien vom 1. bis 14. Dezember 104 (55). :

Egypten. Bis zum 16. Januar wurden folgende weitere Er- krankungen (und Todesfälle) angezeigt: in Zaga zig am 11. Januar 1 (1), in Zarka am 8. Januar 1 (1), in Kairo am 10. und 11. Januar 1 (1), in Alexandrien vom 11. bis 16. Januar 8 0), in Charkfiehß vom 11. bis 13. Januar 1 (1), in Bossat und Sawalem am 9. Januar 1 (2) bezw. 2 (2), in Arine vom 12. bis 14. Januar 7 (2), in Ayat am 15. Januar 1 (1), zusammen 23 (16).

Marokko. Einem im „Eco Mauritano“ erschienenen ärztlichen Bericht zufolge scheint die Seuche zuerst nah Ankunft des französischen Schiffes „Maurice et Réunion“ aufgetreten zu sein. Letzteres war nah Angabe des Kapitäns mit 1698 Pilgern aus Yambo ausgelaufen, hatte in El-Tor eine 15 tägige Quarantäne dur{gemacht und war in Suez von der Sanitätsbehörde untersuht worden. Nach Ankunft in Tanger erzählten die gelandeten Pilger, daß unterwegs, au nah derAb- fahrt von dem kurz vorher angelaufenen Hafen Mat ifu bei Algier, viele von ihnen gestorben und etwa 40 Leichen in's Meer versenkt worden seien. Angeblich i die Leiche eines Sherifs in Tanger gelandet und beerdigt worden. Bald nah Eintreffen des Schiffes (11. August) follen nun daselbft Cholerafälle vorgekommen sein. Die ersten Grkrankungen, von denen der Gesundheitsrath Kenntniß erhielt, ereigneten ih in einer Gruppe von Hütten in der Nähe eines Heiligengrabes, das nach alter Sitte von den Mekkapilgern gleich nah der Ankunft aus dem Hedjas aufgesuht wird, und bei welchem viele derselben übernachten. Hierauf breitete sih die Seuche hauptsähhlih in den von der ärmeren Bevölkerung bewohnten Stadttheilen aus. Eine andere Angabe, nah welcher die Seuche in Marokko \sich \{hon vor der Ankunft des genannten Schiffes gezeigt hat, entbehrt nah den bisherigen Ermitte- lungen der Bestätigung.

Verschiedene Erkrankungen.

Podcken: Odessa 2, St. Petersburg und Warschau je 3 Todes- fälle; London 17 (Krankenhäuser), Paris 10, St. Petersburg 17 Er- krankungen; Flecktypbus: St. Petersburg 2 Erkrankungen; Rück- fallfieber: St. E 4 Todesfälle und 155 Erkrankungen ; Genickstarre: Regierungsbezirk Aurih 2 Erkrankungen; În- fluenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (6), Altona, Barmen, Elberfeld, Frankfurt a. M. (je 3), Hamburg (4), London (10), Moskau (4), New - York (3), Stockholm 24 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Ge- storbenen starb an Masern (Durcls{hnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30%): in Brandenburg, Met, Mölhausen i. E. Erkrankungen sind gemeldet in Berlin 93, in den Regierungsbezirken Arnsberg 225, Düsseldorf 117, Schleswig 91, M 48, Budapest 184, St. Petersburg 167, Prag 33 an

iphtherie und Croup (1881/90: 4,490/0): in M Königshütte, Mannheim Erkrankungen kamen vor in Berlin 88, in den Regierungsbezirken Arnsberg 138, Düsseldorf 141, in Nürn- berg 35, Budapest 24, MOPEEa aen 29, London 99 An EULEMETS Paris 100, St. Petersburg 82 desgl. an Scharlach in Berlin 60, Breslau 27, Edinburg 37, Kopenhagen 30, London 280 (Kranken- häuser), Paris 65, St. Petersburg 69 desgl. an Unterleibs- typhus in St. Petersburg 209.

Kopenhagen 151,

Verdingungen im Auslande,

Großbritannien.

4. Februar, Mittags. Henry V. Notmann, Managing Di- rector of the South Indian Railway Company 5b, Gracechurch- street, London: Lieferung 1) von Eisen- und Kurzwaaren, ei, Metallen, Lederwaaren, Oelen und Farben, Hanf- und Baumwollen- waaren, Glas, Gummi »., 2) von Gegenständen für Lokomotiven und Maschinen, als: Kolben, Bestandtheile für Dampfkessel, eiserne und kupferne Platten, Sprungfedern, Siederohre aus Messing, Rad- reifen, Achsen und Räder, 3) von Druckschriften, Papier, Fahr- 10 S Verdingungsheft für 1 und 3 zu 20 Sh. und für 2 zu