1914 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

_Hastenrath, Vhewaihtm. ia der Funker - Abt. der

Kav. Division; zu Leutnants, vos obne Patent :

Fähnriche: Frhr. Spiegel v, u. zu Pedelsheim, Ae

ichthofen im 1. Ga:de-R. z. F., v. Kessel im Garde-Gren.

r. 1, Elstermann v Elster im 3. Garde-R. z. F., Lüdecke

arde-Pion. B., v. Lukowicz im Jäger B. Nr. 3, jeyt im

es. Jäg. B. Nr. 3; zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Lesser im ion. B. Nr. 3, Wohltat in d. Fernsprech- Abt VIi1. A. K.

Roenpler, He L. in d. Flieger-Abt. Nr. 8 (1V Berlin)

m Lt. d. Nes. befördert.

Großes Hauptquartier, 23. September. Befördert: zu Mittmeistera: die Ober leutnants der Reserve: Graf v, Korff gen. S@chmising d. Kür. Negte. Nr. 4 (Ge.dern), jeßt im Ulan. R. Nr. 16, Kunhardt v. Shmidt (Frankfu't a. D), Frhr. von Gramm" (Stendal) d Ulan. Negts. Nr. 16; zum Oberleutnant : Strasen, Lt. d. Res. d. Uan. Reg!'s. Nr. 16 (Neustreliß); zu Leu!nants der Reserve: die Vizewachtmeister: Graf v. Nostig Minden), Bagzgesübrer im Inf. R. vir. 15, Wendenburg (Ciss

ben), Poet! (Karl), Poetsh (Max) (Bernburg), Köhne, Dingel (Magdeburg), v. Diege (Aschersleben), Reinhardt (Sangerbausen), d. Ulan. Regts. Nr. 16; zu Fähnrichen : die Fahnen- junker: Deetjen tm- Ulan. R. Nr. 16, Graf v. Ansembourg, _ MRohrmann, Frhr. v. Loë im Feldart. R. Nr. 22

Manger, Oblt. d. Res. d. Luttschiffer-Bats. Nr. 3, komdt. z. Dienstl. b. Luftschiffer-B. Nr. 2, as Oblt. mit Patent vom 3. Ok- tober 1912 im leßigenannten Bat. angestellt.

Befördect: Graf v. Wedel, Oblt. a. D., zulegt im 2. Garde- Ulan. N., jeßt im Nes. Ulan. R. Nr. 5, zum Nittm, Mallinck- rodt, Lt. d. Res. d Drag. Regts. Nr. 7 (Koblenz), zum ODolt.; ferner zu Oberleutnants: die Us. d. Res. d. Telegr. Bats. Nr. 6: Westphal (1 Essen), Petit (Hagen), zu Leutnants der Reserve: die Biiewachtmeister Stubbendorf (1l Düsseldorf)), Schönlein (11 Cöln), Pfeiffer (Sangechausen), Kühn (Essen), Brasch, Bergh off (Duisburg), bei ‘d. Fernsprech- Abt. d. VIl. A. K. |

Wittich, Lt. a. D. (Detmold), früher im damal. Westf. Train- B. Nr. 7, als Lt. mit Patent vom 9. April 1914 in d. Westf. Train-Abt. Nr. 7 angestellt. . /

Befördert: v. Waldenburg, Fähnr. im Drag. N. Nr. 8, zum Lt., vorläufig ohne Patent; zu Leutnants der Reserve : die Vizewacht- meister: Danneberg, Lohmann bet d. leihten Funkenjtation 4; zu Fähnrichen: die Fahnenjunker: v. Kessel im Leib-Kür. R. Nr 1, Frhr. v. Seherr-Thoß (EdLardt), Frhr. v. Seherr-Thoß Lothar), v. Schack im Drag. N. Nr. 8; Peters, Lt. d. andw. Trains 2. Aufgeb. (1 Braunschweig) zum D, Die Untero!fiziere: Zik, Cordes, Nonicke im_ Inf. U. Herzog Friedrih Wilhelm von E A (Ostfries.) Nr. 78, zu Kähnrichen ; zu Lts. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. : die Vizefeldwebel im ‘andw. Be Meininaen: Shilling, Doelecke, Wilhelm, Pocher, Krauß, Stapf, Schröter, Griebel, Hille, Thomae, Nöder, Lohmann, Klarhöfer; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fäbnrih-: Goebel im Inf. N. Nr. 67, Augsburg, Wiener îm Inf. R. Nr. 98, Borchert, Middelmann, Schlaghedcke, Ba m- berger im Inf. N. Nr. 173, Scheer, Krebs im Feldart. N. Nr. 34, Baumhöfener im Felda:t. R. Nr.70, Diemert in d Train-Abt. Nr.16, der charafkter:sierte Fähnrich Hammer im Inf. R. Ne. 139; dieser vntec gleichzeitiger Verlethung etnes Fähnrichspatents; zu Fähnrichen : Bischoff, charakt. Fährr. im Jar. R. Nr. 173, die Untero fiziere: Noejener, Schott im Inf. R. Nr. 98, Gutzeit (Hans), Gut- zeit (Marx), Hannig, Shmiy im Inf. R. Nr 173, Ritsert im Plan. N. Nr. 14, Graß im Feldart. N. Nr. 34, Sitieckmann, Nottarp im Feldart. N. Nr. 70, Linke in d. Train-Abt. Nr. 16; P Fan e E Wildberger, Vizefeldw. d. Nes. (Meß), Rus Nregts. Nr 98.

A buen, U. d. Nes. d. Kür. Regts. Nr. 8 (Elberfeld), zum Oblt. befördert. E l

B: fördert: v. Branconi, harakt Fähnr. im Leibgren. N. Nr. 8, zum Fähnr. und zum Lt, vocläufig ohne Patent; zu Leutnants, vor- läufig - ohne Patent: die Fähnrihe: Smend, Köster, Mundt im- Inf. N. Nr. 48; zu Leutnants der MNeserve: v. Coffrane, Fähnr. d. Inf. Negts. Nr. 48, die Vizewachtmeister: v. Kott- wiß, Franßen, v. Mallinckrodt, d. Hus. Negts. Nr. 3; zu Fäbnrichen : die Fahnenjunker: Wolff, Frhr. v Eckhardtstein, S{hmtedebach im Leibgren. R. Ne. 8, Kats, Wodcke, Neu - mann, Reimann, Nicolai, v. Wittken, Teihmann im nf. N. Nr. 48; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die

äbnrihe: v. Martin, Mauff, Gropius, Wittmer,

romme im 2. GQarderegiment z. F, Niemann in die Gardetrainabteilung; zu Fähnrichen: die Fahnenjunker : b. Griesheim, v. d. Mülbe im Garbegren. N. Nr. 2, Frhr. H. der Lanken -Wakeniß, Masius im Leibgardehus. R.; Frhr. v. Lüttwiß, Fähnr. im Ulan. R. Nr. 1, zum Lt., vorläufig ohne Patent; der Unktero!fizier v. Poser u. Groß-Naedliy im Ulan. "N Nr. 1, die Fahnenjunker Stein, Bahrdt, Dubiel im Feld- “ärt. R. Nr. 5, zu Fähnrichen; Ahrends, Lr. d. Landw. Kav. "9, Aufgeb. (V Berlin), jegt b. Inf. R. Nr. 58, zum Oblt.

Großes Hauptquartier, 24. September. In d. Komdo. à Dia tis zum Eintritt d. Demobilmachung belassen: tie Ober- Teutnants: Macetan # im Drag. R. Nr. 1, b. Telegr. B. Nr. 3, "Mont im 1. Leib-Hus. R. Nr. 1, b. Telegr. B. Nr. 1, Gifevius “im Feldart. N Nr. 11, b. Telegr. B. Nr. 2, Danneil im Feldart. M Nr. 26, b. Telegr. B. Nr. 4. / Befördert : zum Rittmeister: Klamroth, Oberlt. d. Landw. " Kav. 2. Aufgeb. (V Berlin), jeyt b. 1l. Pion. B. Nr. 5; zu Leuk- “nants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Rahn, Modrow im Füs: R. Nr. 37, Frhr. v. Retbniy im Ulan. R. Nr. 10, jet im Nes, Ulan. R. Nr. 6; zu Leutnants dèr Reserve; die Vizewacht- meisler: v. Stableweki, Crüsemann (Sprottau), v. Rosen, S@erzer (Vegniß), Prange (Neusalz a. O.), Mayer, Berve (Sauer), im Res. Ulan. R. Nr. 6, Proske, Kunge, Geisler im Res. Seldart. N Nr. 9, Fi \cher bei d. Res. San. Komp. 19 d. V. Res. Korps; "z4 Fähnrichen : die Fahnenjunfker: Baasch, Schlamm, Seidel, Richter im Füs. N. Nr. 37; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent : Fähnrih: v. Knobelsdorff, v. Wurmb (Friedri), Frhr. Speßhardt im Inf. R. Nr. 94; zu Fäbnrichen und gleichzeitig “zu Leutnants, vorläufig ohne Patent : der carakterisierte Fähnrich " rhr. v. Wißtingerode-Knorr im Inf. R. Nr. 95, die Unter- ziere Heunert, Kolbe im Inf. N. Ne. 71; zu Fähnrichen : bie Unteroffiziere: Paßavant im Inf. N. Nr. 32, Lohmann, eidlich im Feldart. R. Nr. 55, Jsphording im Pion. B. Nr. 11, die Fahnenjunker: Bergin, Schönheit im Inf. N: Nr. 71; zum Oberleutnant: Israel, L. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 19 eintnáen), jeßt im Regt..; zu Lts. d. Ref. d. Feldart. Regts. Nr. 47: acoby, Vizewachtm. d. Landsturms (V1 Berlin), Simon (Hers- 1d), Coudray (Meiningen), Vizewachtmeister d. Landw Feldart. Aufgeb, Jüttner (Meiningen), Lrenkmann (Marburg), ger (Mühlhausen i. Th.), Vizewachtmeister d Res, Weißen- n (Meiningen), Jsrael (I1 Cassel), Kallenbera (Mühlbausen h.) Herrmann (Meiningen), Vizewachtmeister d. Nes, sämt- jeßt im Negt. Ï ero, Fähnr. (111 Berlin), bei d. 1. Garde Pion. Ersaß- zum Lt. d. Landw. Pioniere 2. Aufgeb. befördert. Leutnants der Reserve befördert: die Vizewachtmeister der : Friedel. r B R E Nbg) Mühlenbruch jeßt im Nes. Feldart. N. Nr. 46. A Et: zu Leutnants, vorlZufig. ohne Patent: die Fähnriche : um im Hus. R. Nr. 9, Lenharß im Ulan. N. Nr. 11; zu hnrichen : die Maeeossiziene; Depp Kulenkampff-Post, Han kle a M Nr, 19; hemmel im Hus. N. Nr. 9, ahnenjuafer: Tôpken, Poensgen im Drag. Negt. Nr. 15, E, S rolowski im Feldart. R. Nr. 15; zu Leutnants der - die Fähnriche der Reserve: Koch (I1 Hamburg), d. Huf. Nr. 9, die Vizewachtmeister der Reserve: Frhr. Zorn v. , Dschenfzig, d. Drag. Regts. Nr. 15, Staudt, ng, Müller, y, Grunelius, d. Dragonerregiments

Nr. 15, Niedel (Kie), Bassermann (Freiburg), Hernshet m (i] Hambuxg), Deltus (Bielefeld), E Hus. Negts. Nr. 9, oebn e (Hagenau), Lóvêque (Saargemünd), d. Feldart. Regts. Nr. 15; zu Hauptleuten: die Oberleutnants der Rejerve: Pfeiter d. Eisenb Megts. Nr. 3 (Erfurt), jet b. Ercsay-B. d. Regts., Gieß d. Telegr. Bats. Nr. 4 (1V Berlin), jeßt bet d. Ersaß-Komp. d; Telegraphenbataillons Nr. 6; zu Weutnants der Reserve: die Vizewachrmeister der Neserve: Bertram (l Essen), jeßt bei der Eriaßkompagnie des Telegraphenbataillons Ne. 3, Schröder (Torgau), jeßt bei der Ersaykompagnie des Telegr. Bats. Nr. 7, d. Telgr. Bats. Nr. 1, Thalwitzer (Sangerhausen), jeßt bei d. Ersaz-Komp. d. Telegr. Bats. Nr. 6, d. Telegr. Bats. Nr. 2, Doetsch (11 Düsseldorf), Fr anke (Koblenz). Graß ([1 Düsseldorf), Meyer - Juergens (Aurich), Scheulen (Lennep), jegt bei d. Ersaz-Komp. d. Telegr. Bats. Nr 3, d. Telegr. Bats. Nr. 3, Land\chüß (Hotha), jeßt bei d. Ersaß-Komp. d. Telegr. Bats Nr. 6, d Telegr. Bats. r. 5, Gorn (11 Hannover), jet bet derselben Ersaß-Komp., d. Telezr. Bats. Nr. 6; zum Lt d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr.: Bergmann, Vizewachtm. d. Landrwo. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (Guben).

v. Anderten, Rittm. z. D., zuleyt im 2. Garde-Drag. N., jeyt im Garde-RNes. Drag. R., d. Charakter als Maj. verltehen)

Befördert: v. Ploëß, Oblt. a. D., zuleßt in d. Res. des 1. Garde-Drag. Regts., früher Lt. in diesem Regt., jeßt im Garde-Res. Drag. R., zum Nittm, Graf Schimmelmann v. Lindenburag, Vizewahtm. d. Res, jeßt im Garde-Ref. Drag. RM., zum Lt. d. N. d. 3. Garde-Ulan Regts. ; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent : die Fähnriche: May, Baranowski im 5. Garde-R z.F; zum Hauptmann: v». Heyden, Odlt. d. Res. d. 1. Gardefeldart. I-gts. (Anklam), jeßt b. d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korps; zu Ober- leutnants: die Leutnants der Reserve: v. Goßler d. 3. Garderegts. è. F. (1IV Berlin). jeßt im 2. Garderes. N, Sinkel d. 4. Garde- feldart. Negts. (Crefeld), jeyt bei d. Mun. Kolonnen d. Gardere|. Korps, v. Flotow d. Feldart. Schiekschule (Aschersleben), jeßt bet d. 3. Gardefeldart. Brig.; Müller (Arnold), Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (V1 Berlin), jegt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde- Res. Korps; zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldw. d. Res., jeyt im Lehr- Inf. N.: Friedrich (11 n p Graw (1 Braunschwetg), Schaube (I1V Berlin), d. Garde-Gren. Reats. Nr. 2 (Franz), Ko h- bieter (Pr. Stargard), Faehndrich (Dessau), Wirner, Peters, Gropp (1V Berin), d. Garde-Füs. Negts.. Keller (Straßburg), RNshr, Buro ([V Berlin), d. Garde-Gren. Negts. Nr. 3 (Elisabeth), die Vizefeldw. d. Res., jeßt im 5. Garde-N. z. F.: Faber (Il Ham- burg), Kranz (1V Berlin), Gört (Lübeck), Nöhr, Kovats (IV Berlin), v. Koerbe r (Spandau), Nühe (IV Berlin), Witte (Spandau). d. 5. Garderegts. z. F., die Vizewachtm d. Nes, jeyt bei d. Mun. Kolonnen d. Gardere). Korps: Holle (Münster), Komo- rowsfi (Potsdam), Freudenberg (Heidelberg), Schaeffer (Halberstadt), Schulz (Weimar), v. Dombots (Neastadt), d. 4. Gardefeldart. egts, Daßler (VI Berlin), d. Feldart. Negts. Nr. 3, Kühn (Kiel), d. Feldart. Negts. Nr. 9, Violland (VI Berltn), d. Feldart. Negts. Nr. 33, Hartmann (VI Berlia), d. Feldart. Regts. Nr. 41, Falstenrath (VI Berlin), des Feldart. Negts. Nr. 54, Lange (V1 Berlin), des Feldart. Negts. Nr. 62, Schaerf (V1 Berlin), d. Feldart. Regts. Nr. 74; Gundermann, Viz-roachtmeistec d. Nes. (TV Berlin), jeßt im Lehr- Inf. N., d. Garde-Train-Abt.; zu Lts. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. : die Vizewachtm d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.: Petri (Spandau), Welling, Waly, Wellmann (1V Becii-«), Neumann (VI Berlin), jeßt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde: Nes. Korps.

v. Bohlen u. Halbach, Oblt. a. D., zuleßt im Westf. Drag. N. Nr 7, d. Charakter als Nittm. verliehen.

Großes Hauptquartier, 25. September. Als Hauvtleute angestellt: Frhr. v. Grünau, Oblt. a. D., zulegt von d. Landw. nf. 2. Aufgeb. (1 Berlin), früher im Leibgren. R. Nr. 109, jeyt im Nes. Inf. N. Nr. 202, bet d. Offizieren d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., Dörpfeld, Oblt. d. Res. a. D., zulegt in d. Res. d. Sardegren. Regts. Nr. 1 (Alexander) (111 Berlin), jegt im Res. Inf. I Nr. 202, bei d. Offizieren d. 2. Aufgeb. d. 1. Gardegren. Landw. /tegts., v. Ploetz, Oblt. d. Landw. a. D., zuleßt dec Gardelandw. Jäger 2. Aufgeb. (Arolsen), R u Nes. Jäg. B. Nr. 15, bei d. Offizieren d. Gardelandw. Jäger 2. Aufgebots.

Befördert: zum Hauptmann: v. Kardorff, Oblt. d. Garde- Landw. Jäger 2. Aufgeb. (Nostok), jeßt 1m Nes. Jäg. B. Nr. 15.

Marineinfautercie.

Den 5. September. Befördert: Frhr. v. Hanstein, Hauptm, zum Maj., v. Wilucki, Schneider (Kurt), Oblts., zu Hauptleuten, Kuhn, Gruber, Wendt, Wehner, Jaentsh, Siegelmann, Engholm, Lts., zu Oblts.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: dem Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein Detlev von Bülow in Schleswig die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikate Exzellenz zu erteilen und den bisherigen Direktor der meteorologischen Landesanstalt in Straßburg i. E., Geheimen Regierungsrat, Professor Dr. Her- gesell zum Direktor des Aëronautischen Observatoriums in Lindenberg zu ernennen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem bisherigen Rechnungsrat bei dem Ministerium der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten Victor Denzel den Charafter als Geheimer Rechnungsrat sowie

dem Eisenbahnbetriebsingenieur Künne in Magdeburg, dem technischen Eisenbahnobersekretär Birgel in Weßlar, den Eisenbahnobersekretären Sulfrian und Koß in Magdeburg, Rink in Stettin, van RNeimersdahl in Cöln und Sprondel in Danzig, dem Eisenbahnwerkstättenvorsteher Steinberg in Bremen und dem Eisenbahnobergütervorsteher Rothe in Jllowo bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Staatsministerium.

Bei dem „Reichs- und Staatsanzeiger“ ist der Rendant, Rechnungsrat Koye zum Vorsteher der Expedition ernannt worden.

Haus der Abgeordneten.

Dem Hilfsstenographen Franz ist die etatsmäßige Stelle eines Stenographen verliehen worden.

Nichtamtliches.

Deutscches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Oktober 1914.

Jn der am 30. September unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats-

sekretärs des Jnnern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar-

sißzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be- kanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, die Sard erteilt. Demnächst wurde über die Erstattung der Jahresberichte der Gewerbeaufsihtsbeamten für 1914, über die Beseßung von Stellen bei den Disziplinarkammern für elsaß- lothringishe Landesbeamte in Meß und Colmar sowie über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die Reich sfinanzverwaltung hat, wie „W. T. L meldet, beschlossen, die auf die Kriegsanleihen gezeichneten Beträge voll zuzuteilen. Für den die aufgelegte Summe über- steigenden Betrag an Schaßanweisungen wird Reichsanleihe zugeteilt, wofür durch die reichlih eingegangenen Wahlzeich- nungen die Möglichkeit geschaffen ist. :

Die Zeichner erhalten Zuteilungsschreiben von der Stelle, bei der sie gezeichnet haben. Vom Empfang der Zuteilungs- \hreiben an fönnen die Zahlungen geleistet werden.

Im Auftrage des Ministers des Junern haben, wie „W. T. B.“ meldet, sih der Ministerialdirektor Dr. Kirchner, der Geheime Medizinalrat Dr. Krohne und der Regierungsrat von Kries nah Ostpreußen begeben, um sich über die Folgewirkungen der Schlachten und der Beseßung durch die Russen in gesundheitliher Beziehung an Ort und Stelle zu unterrichten und gegen eingetretene Mißstände ge- eignete Abhilfsmaßregeln vorzubereiten.

Es hat sich als notwendig herausgestellt, erneut darauf hinzuweisen, daß nah dem Reichsgeseß vom 22. März 1902 (Reich3geseßbl. S. 125) in Verbindung mit der Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 7. Mai 1903 (Neichsgeseßbl. S. 215) die Führung des zum Neutralitätsze ichen erklärten „Roten Kreuzes auf weißem Grunde“ sowie der Worte „RNRotes Kreuz“ sowohl zu geschäftlihen Zwecen als zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften und zur Kenntnis ihrer Tätigkeit der Erlaubnis der zuständigen Landes- zentralbehörde (Ministerium des Jnnern) bedarf. Unbefugte Führung des Zeichens und der Worte sind polizeilich strafbar. Genehmigungen der fraglichen Art werden überhaupt nur solchen Vereinen oder Gesellschaften einschließli der Ritter- orden sowie der geistlichen Orden und Kongregationen erteilt, die sih im Deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und durch eine Bescheinigung des zuständigen Kriegsministeriums nachweisen, daß sie für den Kriegsfall zur Unterstüßung des militärishen „Sanitätsdienstes zugela)sen sind. Diese Körper- schaften haven jedoch nicht die Écmächtigung, die ihnen erteilte Genehmigung auf andere zu übertragen. Auch das Zentralkomitee der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz, an das vielfach irrtümlicher Weise decartige Gesuche gelangen, besißt diese Er- mächtigung nicht. Es kann nur auf besonderes Ansuchen ge- statten, daß bei Veranstaltungen, deren Ertrag ganz oder teilweise zum Besten der Kriegswohlfahrtspflege verwendet werden soll, in Ankündigungen oder beim Vertriebe von Karten usw. auf seine Zustimmung Bezug genommen wird. Dies geschieht aber nur, wenn es sth um fkünstlerish einwandfreie Aufführungen oder Darbietungen handelt, die Veranstalter Gewähr für be- dingungsgemäße Verwendung des Ertrages bieten und nur unter der Voraussezung, daß seinerzeit eine Abrechnung eingereicht wird. L

In Verfolg der Mitteilung, betreffend die Anmeldungwvon Auslan ds-Deutschen, wird darauf aufmerksam gema, daß die Anmeldung aus\chließlih \chriftlih, und zwar an die Adresse der „Deutshen Bank, Berlin W. 8, Sekretariat, Auslands-Deutsche“ zu erfolgen hat und sich auf folgende Angaben beschränken soll: Name, Alter, Beruf, Militär- verhältnis, leßter fester Wohnsiß und, wenn bekannt, jeßiger Aufenthaltsort der in Rußland, Frankreich oder England zurü- gehaltenen oder in die Heimat zurückgekehrten Deutschen. Mame, Stand und Wohnung des Anmeldenden sind ebenfalls anzu-

eben. : Die Anmeldung hat mit Schadenersazansprüchen zu tun, bezweckt vielmehr lediglih die Feststellung der Ba aller in feindlichen Ländern zurückgehaltenen Reichsdeutschen.

Die Nr. 9 der Amtlichen Nachrichten des Neichs- versicherungs8amts vom 15. September 1914 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines ):

eine Bekanntmachung des Neichskanzlers vom 4 September 1914, betreffend die Wahlen nah der Reichaversiherungsordnung; _

eine Bekanntmachung des Reich:kfanzlers vom gleihen Tage, be- treffend Festsegung der Oitslöhne;

einen Nunderlaß des Reichsveisiberungëamts vom 12. September 1914 an die Vorstände der ihm unterstellten Berufögenossenschaften wegen Zeihnung von Kiteg8anleihen ; ea

cinen Runderlaß des Reichsversiherungsamts vom 13 September 1914 an die Voistände der ihm unteritellten Landesversiherungs- anstalten wegen Zeihaung von Kriegsßanlethen.

Unter B (Unfallversicherung) folgen Rekursent- scheidungen (2732 bis 2734*) und andere Entscheidungen (2735 bis 2744) alle grundsäßliher Art über folgende Gegenstände: : z

Wiedereinsegung in den vorigen Stand ist niht gewährt, weil kein „unabwendbarer Zufall“ vorliegt [2732];

zum Begriff des unabwendbaren Zuftalls [2733]; 08 a

MWiedereinseßzung in den vorigen Stand wird grundsäßglich nicht gewährt bei angeblih unverschulde!er Unkenntnis von der ordnungs- mäßig ertolgten Zustellung der Entscherdung [2734];

die Veisich-cungsträger brauchen, wenn die Voraussezungen der S8 1595, 1598 der Reichéversicherung8ordnung nicht vorliegen, die Kosten eines vom BersiSerungeann, ohne Antrag und Koktenvorshuß des Berechtigten eingehoiten ärztlih:n Gutachtens nit zu erstatten, auch wenn auf Grund des. Gutachtens eine Rente, die im „Bescheid abgewiesen war, gewährt oder die tm Bescheide festgestellte Tetlrente erhöht worden ist 1596 Abs. 2 a. a. O.); im infstanziellen Ver- fahren ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Vorausseßungen des 8 1598 a. a. O. vorliegen ; die Versicherung*ämter sind regelmäßig nah § 1598 a. a. O berechtigt, a:ch ausführlichere. wissen}chaftlich begründete ärztlihe Gutachten einzuholen [2739}; t

der Kassenarzt einer Krankenkasse ist als ein Arzt, dem der Ver- sicherte nah eigener Wahl seine Behandlung übertragen hat, an- zusehen, wenn eine beshränkte Wahl dem § 369 a. a. D. entsprehend mindestens zwischen zwei Aerzten möglih war; ein Arzt ist unter Umständen vom Versihherungsträger auch dann auchreihend gehört,

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein= geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den

«Amtlichen Nachrichten“ yeröffentlicht sind,

wenn er nur einen Befundscheln über die Zeit der Behandlung erstattet hat; ist der Versicherte von mehreren Aerzten behandelt worden, \o wird sein Anspruch aus § 1595 a. a. O. nicht schon da- dur ausgeschlossen, daß der Versiheruncsträger einen dieser Aerzte aehört hat; zu den Bewetsmitteln des § 1598 a. a. D. gehören auch ärztlihe Gutachten [2736];

der § 1595 der Neichsversicherung8ordnung findet auch Anwendung, wenn es ch um die Neusfeststellung einer Rente bandelt; es gehört zu den Voraussezungen des § 1595 a. a. O., daß si der Versicberte tatsählih in der Behandlung eines von ihm selbst gewählten Arztes befindet; das Versiherungsamt kann nur dann Erstattungsansprüche aus § 1598 a. a. O. geltend machen, wenn es sih gutachtlich zur Sache geäußert hat [2737];

die Vorschrift des § 97 der Kaiserlihen Verordnung über Ge- \häftsgang und Verfahren der - Versiherungt ämter, wona das Ver- sicherungs8amt die Erstattung seiner Barauslagen in einer a stellung von den Vercsiherungsträgern zu fordern hat, ist zwingend uad von Amts wegen zu berücksichtigen [2738]; :

bet der Berechnung von Portokosten in NRechtshilfesachen der

Reichôversicherung sind auch die die Erstattungspflicht der Versicherungs- träger einshränkenden bundes\taatlihen Vorschriften zu beachten [2739] ;

der Rentenempfärnger hat den Versicherungsträger von einem Wohnungswechsel in Kenntnis zu seßen; solange dies nicht geschehen ist, kann er sih, wenn er Neiseentshädigung für eine vom Versiche- rungêträger angeordnete ärztliche Untersuhung verlangt, niht darauf berufen, daß er verzogen ist; bei der Berehnung der NReiseent|chädt- gung ist der wirklihe Verdienstausfal ohne Rücksiht auf die Rente zu Grunde zu legen [2740];

die Oberversicherungsämter dürfen au einen Teil einer aus § 97 der Katserlihen Verordnung über Geschäftsgana und Verfahren der Versiherungsämter erhobenen Beshwerde gemäß §§ 1799, 1693 der Neichsversicherung#ordnung an das Reicht versicherungsamt abgeben ;

die Kanzleigebühren gehören niht zu den nah §-59 Abs. 2 der Meichsversicherung8ordnung von den Versicherungeträgern zu er- stattenden Barauslagen des Verfahrens, wohl aber die Portokosten ;

die Form der Zustellungen ist dem pflihtmäßtgen Ermessen des Versicherungsamts ürerlassen, soweit das Gescß keine ausdrüdckliche Vorschrift darüber enthält ;

die Beförderung von Sendungen des Versicherungsamts unter Benußung von Einrichtungen der Behörde, bei welcher das Ver- sicherung8amt ertiichtet ist, verursacht keine erstattungepflihtigen Bar- auélagen des Verfahrens [2741];

die Ermittlung der bei einer Berufsgenossenschaft zu versichernden Betriebe gehört nicht zu den eigenen amtlihen Aufgaben des Ver- fiherung8amts;

__ die Pflicht der Ve!sicherungsträger, bare Auslagen zu erstatten, reiht tn N-chtshilfesahen ebenfoweit wie in Spruh|achen des Ver- ficherung?amts;

gewöhnlihe Verwaltungskosten des Bersiherung?amts gehören nicht zu den von den Versicherungsträgern gemäß § 117 der Reichs- versicherungsordnung zu erstattenden baren Auslagen (2742) ;

O BVersicherungsträger haben für die Uebersendung einer beim Versicherungsamt eingegangenen Einspruchsfrist keine Kosten zu er- statten [2743];

__ Streitigkeiten über die Kosten einer vom Versicherungsamte ge- währten N-htehilfe hat die Aussichtébehörte des Ve: sicherungäträgers zu entscheiden; es gehört nich! zu den eigenen Aufgaben des Versiche- rungsamts, die Zustimmurg des Rentenempfängers zu einer Kapital- abfindung 616 der Reich: versicherung ordnung) herbeizutühren ; wtrd der Verleßte auf Ersuchen des Versi rungsträgers vom Versicherungs- amte wegen der Kapitalabfindung gaechört, so kann er Vergütung für bare Auslagen und Zeiiverlust verlangen [2744].

C. Kranken-, Jnvaliden- und Hinterbliebenen- versicherung. Außer einem Runderlaß vom 21. August 1914 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten Landesversicherungsanstalten über die Bekämpfung des Alkohol- mißbrauchs während des Krieges enthält die Nummer 7 arundsäßliche Revisionsentscheidungen, darunter 3 des Großen Senats. Ihnen sind folgende Leitsäße vorangestellt :

1) zur Annahme eines Anerkenntnisses 1445 Abs. 2 Sah 2 der Netichsve1sicherungsor dnung) seitens des Ueberwahungsbeamten (zu ver- gleichen die Ne-pisionsent|heitung 1736, Amtliche Nachrichten des N. V, A. 1913 S. 596) is eiforderlich, daß ein dem Beamten zweifelhafter Einzelfall vorgelegen hat, in dem er nah Prüfung der Tatumstände zu der Frage der Bersicherungsvfliht oder -berehtigung in etner für die Beteiligten unzwetdeutigen Form eine für den An- staltsvorstand bindende Stellung genommen hat. Dies ist nicht schon beim Aufdruck des Kontrollstempels in die Quittungskarte sowie beim Entwerten der Beitragsma1ken durch den Ueberwachungsbeamten der Fall, 2) in der Einziehung von Beiträgen durch die Etnzugsstelle ist ein die Versiherungsanstalt bindendes Anerkenntnis im Stnne des S 1445 Abs. 2 Saß 2 der Neichsvetsicherungsordnung nicht zu er- blickden (zu vergleihen die MNevisiorsentshetdung 1780, Amtliche Nachrichten des N. V. A. 1913 S. 820) [1891.] *);

1) die Verweisung einer Sache an den Großen Senat ist auch dann gerechtfertigt, wenn die grundsäßlihe Entscheidung, von der abs gewichen werden soll, niht ausdrüdlih als grundsäßlih bezetchnetl und nicht ver öffentliht worden ist, ;

2) § 28 Abs: 5 der Kaiserlihen Verordnung über Ge\schäftägang und Verfabren der Oberversicherungsämter vom 24. Dezember 1911 stt ht dem Erlaß eines Urteils zuungunsten einer im Termine nicht er- schienenen oder vertretenen Pa1tei niht entgegen, wenn die Partei von der bevorstehenden Beweisaufnahme ordnungsmäßig benachrichtigt worden war [1892];

die Erklärung des Nevisioneklägers, es sei seine Invalidität be-

endet, macht die Revision auch darn unzulässig, wenn dieie Erklärung sih auf einen nach der . Entscheidung des Oberversihherungtamts liegenden Zeitpunkt erstreckt [1893]; 2 odex in der Nevisionsentscheidung 817 (Amtliche Nachrichten des N. V A. 1900 S. 673) ausgesprochene Grundsatz, wonach eine mit borübergehender Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit auch über die ersten 26 Krankheitswohen hinaus bis zur Erfüllung der Warte- zeit für die Krankenrente anzurenen ist, fann mit Rücksicht auf die Fassung des § 1236 der Reichsve1sicherung8ordnuns, der im Gegen- aße zu § 5 Abs. 4 des Invalidenversicherurgêgesezes keinen Unter- schied zwischen dauernder und vorübergehender Invalidität macht, nicht mehr aufreht erhalten werden [1894];

1) der Begriff „häuelihe Gemeinschaft“ in den §8 1302, 1303 der Reihsversiherungsordnung ißt im allgemeinen ein räumliches Zusammenleben voraus,

2) sind Bezugsberehtigte im Sinne dieser Vorschriften nicht vorhanden, so tritt die Erbtolge nah bürgerlichem Nechte ein [1895]; ___ fretwillig bleibt der gewöhnliche Aufenthalt des Nentenberechtigten im Auébland im- Sinne des § 1313 Nr. l der RNeichsversiberungs- o1dnung au dann, wenn ihm zwar die Nückkehr unmögli geworden ist, der Wille zur Rückehr aber fehlt [1896];

nach § 1617 der Neichsversicherungsordnung entscheidet der Vor- sißende des Versicherungsamts . niht nur über den Inhalt und Um- fang, sondern auch über die Form der zur Klarstellung des Sachver- balts erforderlichen Erörterungen nah freiem Ermessen ; eine formelle Beweiserhebung na § 1652 der Rethôversiherungsordnung ist hier- nah nit in allen Fällen erforderlih [1897];

nah der Entscheidung 1898 ist das zuständige Oberversicherungs- amt nah § 1640 der Reichsversihherungsordnung durch das Reichs- versiherungsamt (Landesversiberungsamt) zu bestimmen, wenn sich im Berufungsverfahren zwei Oberversiherungsämter für örtlih un- zuständig halten. Die Entscheidung 1899 anerkennt Oberhäuer als Betrieböbeamte, während die Entscheidung 1900 die Versicherungs- pflicht Hessischer Feldge)chworener verneint. Den R bilden dte Vebersihten über die Zahlungen aus Invaliden-, Kranken-, Alters- und Zusaprenten und über die Versicherungsleistungen der 31 Ver- sicherungsanstalten an Hinterbltebene im Monat Juli 1914 sfowle uber den Eilós aus Beitragsmarken im Monat August 1914,

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck der Ver- fügung des Königlich preußishen Ministers des Jnnern vom 31. Juli 1914, betreffend die Gewährung von Darlehen an öffentlihe Sparkassen durch Landesversicherungs8anstalten (zu vergleichen Ministerialblatt für die preußische innere Ver- waltung 1914, Seite 243).

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Berlin-Lichten- berg, veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ sind die Ausgaben 64, 65 und 66 der Deutschen Verluft- listen beigelegt. Sie enthalten die 39. Verlustliste der preußischen Armee und die 20. Verlustliste der ch\i- schen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste ist foeben er- schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsh-Oesterreichish-Ungari- schen Wirtschafts verbandes, Berlim W., Am Karls- bad 16, den Interessenten wochentäglih. während der Zelt von 11—1 Uhr Vormittags und 4—6 Uhr Nachmittags un- entgeltlih zur Einsicht aus.

Elsaß-Lothringen.

Der General der Jnfanterie von Eberhardt, der bis- herige Gouverneur von Straßburg, hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Korpstagesbefehl erlassen :

Seine Majestät der Kaser und König haben die Gnade gehabt, mir das Eiserne Kreuz erster Klasse zu verleiben. Ih weiß, daß ih diese Auszeihnung nur der Tapferkeit und Ausdauer der mir unterstellten Truppen verdanke. Vit Zähtukett haben Preußen. Bayern, Württem- berger und Badener dem ‘Ansturm starker fran1öfisher Kräfte wider- standen und ihnen den Zutritt in die deutshen Boge}|entäler verwebrt. Das Blut, das in diesen \chweren Kampftagen geflossen, ist nit umsonst dahingegeben. Die Entbehrungen und Anstrengungen in dem unwegsamen Gebirg8gelände und bei dem andauernden: Regenrvetter mußten willig ertragen werden, um unsere héeimatlihen Fluren zu schüßen. Mit festem Vertrauen sehe ih auch den kommenden Tagen entgegen, denn mit solch tapferen Offizieren und Soldaten werde ich auch fernerhin alle Angriffe des Feindes siegreih abweisen.

Oefterreich-Ungaru.

_ Wie aus dem Kriegspressequartier amtlih gemeldet wird, ist der Armeekommandant General der YJnfanterie Ritter von Auffenberg erkrankt.

Vor mehreren Wochen hat Graf Albert Apponyi an den früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten Roosevelt ein Memorandum gerichtet, in dem er mit überzeugenden Beweisen den Nachweis führt, daß niht Oesterreih-Ungarn oder Deutschland, sondern ihre Gegner die Schuld an dem Ausbruch des Weltkrieges tragen. Das Memorandum führt laut Bericht des „W. T. B.“ u. 'a. aus:

Nußland erhebt Anspruch darauf, als der ritterliße Verteidiger eines schwachen Landes gegen ein starkes zu gelten. Dies ist ein für Uneingeweihte bereneter Qumbug, denn Oesterreih-Ungarn erklärte von vornherein feterl'ch, daß es nur Bürgschaft für seinen künf- tigen Pre errethen, aber weter das Gebiet Serbiens noch dessen Unabhängigkeit beeinträchtigen wolle. Das wahre Ziel Nußlands ist die Vernichtung Oesterrei - Ungarns, um Raum zu machen für das nunmehr vom Zaren offen verkündete P o- gramm der Vereinigung aller Slawen unter russisher Herrschaft. Vor dem Tribunale menshlichen Gewissens steht das moskowiti'che MNußland entlarvt als Träger der Verantwortung für die Schrecken des Welikrie„es. Jecer einzelne Mensch in Druischland und Oester- rcih-Ungarn fühlt die diesen beiden Ländern gestellte große Aufgabe vn» ist von festem Vertrauen erfüllt, daß ihre vereinigten Kräfte fähig sein werden, sle zu vollbrinyen troß ter Unterstüßung Rußlands durch die mit Blindheit geshlagenen Westmächte, deren eine selbst bor Heranziehung dec gelben Rasse zum europäischen Konflikt nicht zurüscheut. Wir stehen im Kampfe um die höchsten Ideale der Menschheit, um den Frieden, den unfer Sieg für die kommenden Generationen ficerstellen soll.

__— Wie die „Südslawische Korrespondenz“ meldet, sagen die in Serajewo eingetroffenen serbischen Kriegsgefangenen übereinstimmend aus, daß nur ein fleiner Teil der Offiziers- partei in Serbien noch für den Krieg sei und, von Rußland angetrieben, den Widerstand der Armee noch mit größter An- strengung aufrecht halte. Das Gros der Bevölkerung und der Armee sei längst kriegsmüde und bereit, die Waffen zu strecken.

Großbritannien und Jrland.

Die englische Regierung e nah einer Meldung des „W. T. B.“ die amerikanische Regierung ersucht, die Kohlen - verjorgung deutscher Kreuzer aus Kohlenschiffen zu unter- suchen, die von New York angeblih nach südamerikanischén Häfen gehen.

Die Hafenbehörde von Grimsby kündigt an, daß vom 1. Oftober ab keine neutralen Fischerboote in den Häfen der englischen Ostküste zugelassen werden oder von dort zum Fischfang ausgehen dürfen. Die Fischerei wird allein an der Westküste zugelassen. Die Maßregel trifft be- sonders eine große Zahl holländischer und dänischer Fischer.

Jtalien.

Blättermeldungen zufolge ist vorgestern ein zehn Kilometer von Senigallia fishender Segler auf eine Mine geraten und zerstört worden; von der Besaßung von neun Mann konnte nur einer durch ein anderes Fahrzeug gerettet werden. Ferner ist vorgestern abend die Fischerbarke „Michel Morosini“ aus Rimini, die 15 km von der Küste dem Fischfang oblag, auf eine \{chwimmende Mine gestoßen und gesunken. Zehn Menschen sind ertrunken.

__Das Marineministerium hat Torpedobootszerstörer aus- pel, um die Minen zerstören zu lassen. Das Ministerium jat die Unterbrehung der Schiffahrt bis auf Widerruf für die vom Staate subventionierten Linien angeordnet und denjenigen, welche das Risiko einer Reise übernehmen wollen, empfohlen, nur bei Tage und mit der größten Vorsicht zu fahren.

Eine Versammlung von liberalen Abgeord- neten, die unter dem Vorsiß des Vizepräsidenten der Kammer Grippo' tagte, hat, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Beschluß: fassung angenommen :

Die lberalen Abgeordneten erkenven die Rechtmäktlgkelt* der

S eutralitätserklärung, die die Regierung beim Ausbruch des

Krieoes abgab, an und versihern von neuem, daß sie volles Vertra

p: Regierung harten, von der sie annehmen daß sie pes ibrer hohe flihten und threr großen Verantwortlichkeit gegenüber Italien be- wußt t. Ste vertrauen, daß die Regierung mit Vorbedacht und Tatkraft die obersten nationalen Interessen wahrzunehmen wissen wird.

Nach Schluß der Versammlung begab sih eine Abordnung

zum Ministerpräsidenten Salandra, um ihm diesen Beschluß zu

überreichen. Niederlande.

Der „Rotterdamsche Courant“ meldet aus Eindhoven vom 29. September, daß dort 300 Flüchtlinge aus Moll ein- getroffen sind, das am Sonntag noch von einer Abteilung belgischer Jnfanterie beseßt war. Eine starke deutsche Truppen- macht mit Artillerie scheint den Ort besegt zu haben. :

Däneniark.

Der japanische Gesandte in Kopenhagen veröffentliht ein

Telegramm seiner Regieruna, wonach die Japaner am

26. September Nachmittags die Deutschen angegriffen haben,

die eine vorgeschobene und hochgelegene Stellung zwischen den Flüssen Paisha und Lizun beseßt hielten. ;

Norwegen. |

Der Minister des Aeußern hat in London Schritt unternommen, um die englishe Regierung zu veranlassen, die Erklärung, daß Erze als Kriegskonterbande anzu- sehen sind, wieder aufzuheben. Die Ausfuhr von Erz über Narvik hat augenblicklich ganz aufgehört. Wie „W. T. B.“ meldet, ruft der englishe Standpunkt in ganz Skandinavien größte Erbitterung hervor, zumal da Englands jetziges Auftreten unvereinbar sei mit seiner am 20. August, also drei Wochen nah Ausbruch des Krieges feierlich abgegebenen Erklärung, in der die englische Regierung versprach, genau dem Wortlaut der Erkiärung von London vom Jahre 1909 über die Rechte im Seekrieg, abge- sehen von einigen spezifizierten Ausnahmen, unter denen Erz niht genannt worden sei, folgen zu wollen. Erz sei im Gegenteil in jener Deklaration ausdrücklich zu jenen Waren aezählt worden, die unter keinen Umständen als Kriegskonter- bande angesehen werden dürften.

Das norwegishe Schiff „Bennestret“ ist auf dem Atlantischen Ozean am 29. v. M. durch französische Kriegsschiffe aufgebraht und nach Brest eingeschleppt

worden. Türkei.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung des „Pester Lloyd“ hat der englishe Botschafter in Kon- tantinopel bei der türkishen Regierung Vorstellungen gegen die Sperrung der Dardanellen erhoben und deren Aufhebung gefordert. Die türkische Regierung habe erklärt, sie sei zur Oeffnung der Dardanellen bereit, wenn England die vor den Dardanellen ungerechtfertigt geübte Flottenpolizei aufhebe und die Kriegsfahrzeuge zurückbeordere. Solange dies nicht ge- schehen sei, werde die Türkei die Dardanellen gesperrt halten.

Die Sperrung der Dardanellen trifft, der „Frankfurter Ms zufolge, aufs empfindlihste die Getreideausfuhr

ußlands und Rumäniens nah England. Gewöhnlich unter- nehmen die französishen Messageriesdampfer nur einmal wöchentlich die Fahrt Marseille—Odessa. Seit einem Monat verkehrten täglih faum irgendwelche Passagiere, während starke Sendungen von Kriegsmaterial und Goldladungen - für Rußland befördert wurden, was nunmehr aufhört.

Nach Mitteilunaen aus authentisher Quelle sind im Anschluß an den leßten Notenwechsel zwischen der Pforte und Griechenland, der die Beshlagnahme des Grundbesißes von Muselmanen in Mazedonien und Epirus betraf, beide Re- gierungen übereingelommen, den Siß der türkisch-hellenischen Auswanderungskommission von Smyrna nach Konstantinopel zu verlegen, um die Es der Frage des Austausches von beiderseitigem Grundbesiß zu beschleunigen.

Kriegsnahrichten.

Westlicher Kriegsschaupla ß.

Großes Hauptquartier, 30. September, 9 Uhr 40 Minuten Abends. (W. T. B.) Nördlich und südlich Albert vorgehende überlegene feindliche Kräfte sind unter schweren Verlusten für jie zurückgeschlagen. Aus der Front der Schlachilinie ist nihts Neues zu melden. An den Argonnen geht unser Angriff stetig wenn auch lang- sam vorwärts. Vor den Sperrforts an der Maas- linie feine Veränderung. Jn Elsaß-Lothringen stieß der Feind gestern in den mittleren Vogesen vor. Seine Angriffe wurden kräftig zurückgeworsen.

Vor Antwerpen sind zwei der unter Feuer genommenen Forts zerstört.

Oestlicher Kriegs\chauplaß.

Großes Hauptquartier, 30. September 9 Uhr 40 Minuten Abends. (W. T. B.) Vom östlichen Kriegs- \hauplag ist noch nihts Besonderes zu melden.

__ Wien, 30. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge- meldet : Das K. und K. Armeeoberkommando hat nah- stehenden Arm eebefehl erlassen: Die Lage ist für uns und für das verbündete deutsche Heer günstig. Die russishe Offensive ist im Begriffe zusammenzubrehen. Gemeinsam mit den deutschen Truppen werden wir den Feind, der bei Krasnik und Zamosk, bei Jnstecvurg und Tannenberg geschlagen wurde, neuerdings besiegen und vernichten. Gegen Fran reih drang die deutsche Hauptmacht unaufhaltsam in das feindliche Gebiet ein. Ein neuer großer E dort bevor. Auf dem Balkankriegsschauplay käm gleichfalls in Bean, nan “nuf zus A eginnt zu erlahmen. Jnnere Unzufriedenheit, Y Elend und Hungersnot bedrohen unsere its la während die Monarchie und das verbiündete De! und in stärker Zuversicht pon és um diese aufgezwungenen Krieg bis ans siegreiche Ende Dies ist die Wahrheit über die Lage, sie ist al zu verlautbaren und der Mannschaft in il zu erörtern. Erzherzog Friet __ Budapest, 30. September. (W. T. eingetroffener hoher Generalstabsoffizier erst gespan die amtliche Meldung, daß