1914 / 231 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

: tem haupt\ächli® Fragen aus den Gebieten des Mietrechis und ‘der Dienstverträge von den Auskunftsuern vorgelegt wurden. In einem weiteren Aufsaß gebt Professor Dr. Theodor Kipp ausführlich auf die Frage ein, in welcher Hinsicht bestehende Verträge in Kriegs- zeit berührt werden, und bespricht näher Inhalt und Wirkung der einzelnen für das Gebtet des Deutschen Reichs erlassenen Kriegsgesete. Mit der beim Vierteljabrswechsel besonders brennend gewordenen Frage des Cinflusses des Krieges auf die Lage der groß- städtishen Hypothekenschuldner beschäftigt ih der auf dem Gebiete des Hypothekenwesens als Autorität bekannte Berliner Rects- anwalt und Privatdozent Dr. Arthur Nußbaum in einem Auffay desselben Heftes. Der Verfasser bespriht zunähst die im Laufe der legten Jahre ungünstiger gewordenen Verhältnisse des Hypotheken- sculdners, der dur die immer höher anwahsende Wacht des meist in den Kreisen der Hypothekenbanken und Ve:sicherungsgeseUschaften zu suhenden Geldgebers der ersten Hypothek besonders in Zeiten ungünstiger Konjunktur immer abhängiger geworden sei. Die seit dem Kriegsauebruch erlassenen Geseßze und Verordnungen haben bte von fseitrn der Gesellschaften drobenden Gefahren gemildert, aber nicht beseitigt. Zwar kann das Gericht dem Hypothekenichuldner eine ist von höchstens drei Monaten gewähren und aussprechen, daß die Falligkeit des Kapitals, die an die versäumte oder verspätete Zins- zahlung vielfach geknüpft ist, hinfällig sei, aber diese Maßnahmen bleiben wirkungslos, wenn ter Grundbesißer infolge der Krieganot die Zinsen der ersten Hypotkek überhaupt nicht aaen kann, sodaß die Zwangsvollstreck1ng wegen der Zinsen nach Ablauf der Dret- monatsfri\st regelmäßig eintreten würde. Zudem könnte nah Friedenss{chluß, wenn auch bei einer großen Anzahl von Banken und Gesellshaften auf eine verständnisvolle Handhabung ibrer Rechte gerechnet werden dürfte, auf die vorher eingetretene Fälligk: it zurüdgegriffen werden. Um nun zugunsten der. städtijichen Grundbesißer und der zweiten Hypothekare wirksamen Schuy zu faffen, \chlägt der Verfasser vor, daß die Aufsihtsbehörden den Gesellshafsten durch allgemeine Verfügungen eine weitgehende Be- rüctffihtigung der Kriegsno! gegenüber den Grundbesißern und _den nachstehenden Hypothekaren zur strengsten Pfliht machen und alle Maßnahmen verbieten, die ge-ignet find, aus der Kriegslage befondere Gewinne zu ziehen durch vorzeitige Fälligmachung der Hypotheken, durch Erhöhung ter Zinsen usw. Die Folgen solcher Maßreaeln werden in dem Artikel ausführlich besprochen Eine interessante Frage des Luftrechts wird im 7. Heft eingehend behandelt, nämli die Haftpfliht des Luftfahrers. Eine solhe Haftpflicht des Luftfahrers kann z. B. eintreten dem Passagier des Luftfahrzeugs gegenüber, der während der Fahr!1 verlegt wird, fie kann aber auch durch Beschädigung von baulihen Anlagen oder von Grundslücken oder dur Verleßung von Personen hervorgerufen werten, die beim Niedergang des Fahrzeugs, bei otlandungen oder Katastrophen sich ereignen. QVte Megelung der in diesen Nehisfragen kiegenden Interessenstreitigkeiten erfolgte bisher auf Grund der einschlägigen Paragraphen des Bürger- lihen Geseßbuhs. Eine Sonderregelung unter Berücksichtigung der durch die Luftschiffahrt gebotenen besonderen Verhältnisse wird aber durch den dem MKetchstag vorgeleaten Entwurf eines Luftverkehrs- geseßes angestrebt Gegen diese Neuregelung spricht fich nun in etnem ersten Aufsaß Dr. Eugen Neuberger aus. Er sett zunächst die bereits bestehenden Möglichkeiten, den Halter des Luftfahrzeugs zur Haftpfl'cht heranzuziehen, auseinander und wendet sich dann gegen die vorgeschlagene Neuregelung. Nach seiner Ansicht ift der Vergleih mit dem Automobilverkehr niht angängig, weil der Luft- verkehr nur in Auènahmefällen fremdes Eigentum und Leben be- drohe, weil der Lu'tfahrer aus eigenem Interesse zur Anwendung größter Sorgfalt genöt'gt set und Tollkühne auch dur \chärfste Haftpflicht nicht zur Vernunft gebraht werden könnten. In der Beweispfliht, die dem Geschädigten obliegt, könne vielleiht eine Abänderung eintreten, wenn auch in dieser Hinsiht Bedenken be- ständen Von der vorgeschlagenen Aenderung, die dem Halter des Luftfahrzeuges bei Erhebung von Ersazansprühen den Ent- ._ lastunzsbeweis zuschtebt, \eien für die nech junge und noch nicht ge- nügend gestärfte Flugindustrie verderbliche Folgen zu befürhten. Es müsse zunächst die En!wiklung der Flugtehnik în der Haupt'ache zum Abschluß gekommen jein, bevor zu einer Ve: härfung der Haftung des Fluozeughalters, zu der außerdem keine Notwentigkeit vorliege, ge- iritten werden dürfe. Gegen diese Ausführungen wendet sich in einem ¿weiten Aufsaß Professor Dr. Hans Reichel, der daran erinnert, daß mit ähnlichen Gründen aud gegen das Automobilgesey und gegen das s{chwelzerischWè Elektrizitätsgeseß gekämpft worden sei, gegen Gesche, die sid in der Praxis durhaus bewährt hätten. Nicht die Hâäufigkeit, sondern die Schwere der Unfälle, niht die angebliche sckwterige Lage der Industrie, sondern ' die Forderung, daß die interesserpoli!ischen Erwägungen hinter den Anforderungen “der Gerechti„keit zurüdckzutreten SREON, seien hier entscheidend. Die Seltenheit der Betriebsunfälle sei gerade ein Beweis dafür, daf das von der beteiligten Industrie zu übernehmende Nisiko nicht , fo groß sel, daß dadur eine Schädigung der Jadustrie zu erwarten wäre. Anderer seits aber dürfe fh ein Fall wie d!e nah dem Unfall von Cterdingen erfolgte Verweigerung des geforderten Schaden- e:saßes nicht wieckerholen, wenn die für die Flugindustrie bestehenden Srmpathien nit zerstört werden \ollen. Die Tao uaeen werden ¿ur Kiärung der auf diesem Gebiei noch bestehenden Zweifel

beitragen.

Handel und Gewerbe,

im Reichsamt des Innern zusammen- am richten für andel, Industrie und Landwirtschaft“) Niederlande.

Erweiterung und Einschränkung des Ausfubhrverbots. Durch zwei Köntalihe Verordnungen vcm 24. September 1914 ist die Auéfubr für folgende Waren verboten worden: Briketts, Lein- faat, Kohl- und Nübsaat, andere Deljämereien (Kümmel- faat S?nfsaat und blaue Mohnfaat ausgenommen), Mehl aus Nets und Reisabfail, Mehl aus Hülsfenfrüchten, ferner Lein- fuchen und Leinmehl, Nübsenkuhen und NRüb senkuchen- mehl, Erdnußkuchen und Erdnußmehl, Baumwollen- fsamenkuchen und Baumwollensamenmehl, andere Kraft- futterkuhen sowie Mehl und Abfall dayon, getrocknete Rüben- und Zudckerrübenschnißel, getrocknete Schlempe, Biertreber und Fletschmeh l. i

Durch Königliche Verordnung vom 25. September 1914 ist ferner die Ausfuhr von Zuckerrüben und Baumwollabfall verboten worden. | :

Das Auéfuhrberbot für Kubeben ist durch Köntgliche Ver- ordnung vom 24. September 1914 bis auf weiteres aufgehoben worden. (Telegramm des Kaiserlichen Seneralkonsulats in Amsterdam.)

{Aus den gestellten

Libyen.

Ermächtigung zum Erlasse von Ausfuhrverboten Die „Gazzetta U/ficiale“ vom 24 August 1914 enthät eine König- iche Verordnung vom 2. August 1914, durch welche die Gouverneure yon Tripoltitanien und Cyrenaikx ermäÿtigt werden, die Ausfuhr von Waren jeder Art zu verbieten.

Konkurse im Auslande. Rumänien. Jassy. Das Bankaus Unter u. Co. ist fallit erklärt worden. Der Prokurist Strasbe-g und der Buchhaltungschef sind verhaftet worden. Die Passiven jollen 2 Millionen ret betragen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am “Bude Oferikt fisies Revi uhrrevier E es Mevier Anzahl der Wagen i í E e SLT2S 3 883 Nicht gestellt . , 5143 493,

Zum Zablünag8verbot gegen England schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung*: England hat bekanntlich in dem wirtschaftlichen Kriege, den es gegen uns führt, zu Mitteln gegriffen, die biéher bei anderen Nationen niht üblich gewesen sind. Seinen prinzipiellen und allgemeinsten Ausdruck ficdet der englische Stand- puntkt in dem Verbote des Handels mit dem Feinde. Jeder Handel mit Personen, die in Deuishland wohnen, ja auch jeder Handel mit Deutschen, die in neutralen europätschen Staaten wohnen, jede Warenlieferung nah Deutschland und jede Zahlung nah Deutschland werden in England als Verbrechen bestraft.

Gewiß ist das englishe Vorgehen nicht geetgnet, unserer Volks- wirtschaft ihre Widerstandskraft zu nehmen und im Ergebnis wird Englands Handel vielleicht schwerer ge\{chädigt als ber unjere.

Aber mit Recht ist in weiten Kreisen unserea Volkes die Frage aufgeworfen worden, ob wir den uns zugedahten Slag einfach hin- nehmen oder ob wir nit besser Vergeltung üben scllen. Immer all- gemeiner ist ein Zahlungsverbot gegen England verlangt worden.

Eine Bundesratsverordnung vom 30. September trägt dem Nechnung.

Man gîng davon aus, daß es n!cht angebraht wäre, wenn von deutscher Seite ncch weiterhin während des Krteges nah England gezahlt würde, während wir von dort nichts zu erwarten haben. Es würde die L ere Zablungen nah England nunmehr niht nur eine wirtschaftli e Schädigung für uns sein, sondern auch unserer natio- nalen Würde zuwiderlaufen. Hierbei ist die Frage erhoben worden, ob man ledigli das sogenannte Gegenmoratorium England gegenüber zu verstärken hab», in oem Sinne, oaß der deutiche Schuldner fich bis auf weiteres gegenüber dem englishen Gläubiger auf eine Stundung, etnen Z1hlungsaufschub berufen könnte, oder ob man dem deutschen Kaufmann, der Eeld nach England schuldet, statt auf eine bloße Stundungsetnrede nicht viel mehr auf ein Verbot und damit auf eine Art höhere Gewalt verweisen solle, wenn er England gegen- über die Zahiung verweigert. Ein bloßes materiellrehtlihes Gegenmoratortum, eine bloße Inshugnahme des deutschen Schuldners würde zweifellos eine genügende Vergeltungsmafnahme gegen Eng- land nil darstellen. Etne solhe Maßnahme würde au allen den Schuldnern, welche tatsächlich in ihrer Existenz abhängig sind von englischem Kapttal, von englischen Agenten, kcinen genügenden Schuß gegen diese gewähren. Es würde ferner, solange Zahlung nah Eng- land geleistet werden darf, eine gewisje Unsicherheit, wie man ih hinsichtlich der Zahlungsverpflihtungen zu verhalten habe, ähnli wie unter dem jeßigen prozessualen Gegenmoratorium, auch roeiterhin be- stehen bleiben, und gerade diese Unfklarbeit der Verhältnisse wird von 0 Bclen der englis@en Gläubiger auf das Nückfichtslofeste aus- gebeutet.

Nur ein Zahlungs verbot, auf das ih der deutshe Kaufmann, der deutsche Schu dner berufen kann, verseßt ihn in die richtige Stellung gegenüber seinem englishen Gläubiger oder dessen Agerten.

Es ist nicht zu verkennen, daß es Fälle geben kann, wo Zahlungen nach England eine Notwendigkeit sind, sei es, um dortigen Deutschen eine Unterstüßung zu gewähren oder um deutsche Filialen in England zu unterstützen, sei es, um wirklide Werte für unser nationales Ver- mögen zu erlangen oder sicerzustellen, Solhen Sonderfällen trägt die Vercrdnurng Nenung, indem sie dea Reichskanzler ermächtigt, Ausnahmen zu bewilligen. Die Ausnahme bezüglich der Unter- slüßung Deutscher in England ist in die Verorenung selbst aufs genommen worden. Im übrigen erstreckt sich das Verbot auf jede Art der Zablurg oder Ueberweisung von Geld oder Wertpapieren nah

England oder desen Besitzungen, gleicvtel, ob die Zahlung tirekt oder

mittelbar auf d m Wege über ein neutrales Land erfolgt. Die wissentlihe Zuwid rhandlung gegen das Verbot ist mit Gefängnis- strafe bis zu 3 JIaÿren und mit Geldstrafe bis zu 50 000 6- bedroht.

Selbstverstöndlich läßt dieses Zablungaäverbot das Recht des Gläu- bigers als solches bestchen, die Schulden sind nicht erlassen, sondern nur bis auf weiteres gestundet. Diese Stundung aber ist nicht nur für (SBeldforderungen ausgesprochen, auf deren Erfüllung {G das Verbot beschränkt, fortern sie ist auf vermögensrechtliche Ansprüche aller Art ausgedehnt. Gine Verzinsung während der Dauer ter Stundung braucht nit geletstet zu werden; soweit Zinsen für die Zeit vor der Fälligkeit der Forderung geschuldet werden, laufen fie bis zur Fällig- keit weiter. Die Protesterhebung wird bei Wechseln, die unter das Zablungasverbot allen, folange die Verordnung in Kraft ist, hinaus- geschoben. Hat der Shuldner ein Interesse daran, sich alsbald von der Schuld zu befreien, so kann er zu diesem Zweck den geschuldeten Betrag bei der Reichsbank hinterlegen.

Es war zu berüdsihtigen, daß eine große Zahl deutsher Ge- \chäftsleute es bereits jeit dem Ausbruch des Krieges und insbesondere seit dem Bekanntwecden des englischen Zahlungsverbots abgelehnt hat, noch nach England zu zahlen. Auch diese beretts eingetretene A ermei ist nachträglih gebilligt worden; etwaige an

ch berei1s eingetretene Verzugsfolgen find wieder aufgeboben. Eine weitere Bestimmung, welche besagt, daß die Stundung auch gegen - über dem Erwerber der Forderung wtkkt, soll ver- hindern, daß Inländer Forderungen aus England erwerben und gegen die deutschen Schuldner einziehen. Es muß daber vor dem E&r- werbe von Forderungen, deren Gläubiger in England wohnen, auf das dringendite gewarnt werden. Sie können gegen den Schuldner während des Krieges nicht geltend gemacht werden. Dem Eiwerber ist gleibgestellt, wer eine Forderung an einen Engländer bezahlt und hierdurch auf Grund eines bestehenden Rechteverhältnisscs einen Ei stattungsanspruch gegen den Schuldner erwirbt; au er kann diesen Erstattungéanspruh während des Krieges gegen den Schuldner nit geltend machen.

Bi fonderer Klarstellung bedurfte die Frage, wie €s mit hiesigen Niederlassungen von folhen Unternehmungen gehalten werden soll, die in England ihren Hauptsiy haben. Nach dem Zwecke des Vorgehens kann €s sich nur darum handeln, Zahlungen nah England over dessen Kolonien und Besißungen zu verhindein und Forderungen von Personen oder Unternehmungen, die in diesen Gebieten thr Geschaft treiben, zu stunden, Nach England soll weder mittelbar noch unmittelbar geleistet werden. An hiesige Niederlassungen euglisher Unternehmungen, mögen fie in englishezn oder deutschen Händen setn, soll au weiterhin gezahlt werden und gezahlt werden müssen, vorausgeseßt, daß die Forderungen in dem inländischen Betrtebe dieser Unternehmungen entstanden sind. Gasrehnungen ¿. B. follen an die deutshen Niederlassungen englisber Unter- nehmungen wie im Frieden gezahlt werden. Dies ist im Grunde selbstverständlich, solange man diejenigen, die unter uns wohnen und gewerblih tätig find, auch weiterhin bei uns wohnen und wirtschaften lassen will. Auch England hat sein Zahlungsverbot nur in diesem territorialen Sinne erlassen; Es kommt darauf an, daß das Ge!d niht nach England gehen darf. Die Abführung der ein- genommenen Gelder nah dem Mutterland is natürlih den hiesigen erg!ischen Filialen verboten. Mon hat sie in der Hauptsache bisher durch Bestellung einer Uebeuwachung nah der Verordnung vom 4. September 1914 zu verhindern gewußt.

__ Scharf zu trennen von den erwäbnten Fällen find diejenigen, bei denen cs si um eine Agententätigkeit im Auftrage von Gläubigern in England handelt. Die Forderu'! gzn, dite solde Personea einzuziehen versuchen, O nicht tim Betriebe der biesigen Niederlassungen entstanden. ie fallen daher unter das Verbot, d. h. es darf niht an den Agenten des englischen Gläubigers gezahlt w-rden, weil dics eine mittelbare Zahlnng nah England be- iiba würde, und der Agent selbst darf sein Geld nicht na England abführen.

Eine besonvcre Vorschrift ist mit Nücksicht auf die überseeischen Geschä!te deutscher Kaufleute getroffen. Tafoloe der kriegerishen Er- eigne, z. B. infolge der Beshlognahme von Wneo, der Schließung deutscher Gesäftsfillalen im Ausland, ist es leiht mögli, daß Wechsel, die auf ausländische Kunden oder sonst auf das Ausland ge- zo¿en find, gegenwärtig nicht zur Einlösung gelangen. In solchen Fällen sollen aud) die in Deu sc{hland befinblihen Ntederlassungen englis{er Gesellschaften bis auf welteres nit berechtigt 1cin, wegen der Nichtelnlöung der Wechsel Nückzrifféansprüche wechselrechtliher oder zivilrechtlicher Art in Deutschland gellend zu machen.

„Von den übrigen Bestimmungen der Verordnung wäre noch zu erwäbnen, daß Ueberkretungen von Autfuhrverboten, fofern die Waren nah England gehen sollen, unter strengere Strafen gestellt sind, als gewöhnliche Uebertretungen von Ausfuhrverboten.

Die LNe tung ist überzeugt, daß sie mit diesen durch die Ver-

eltung gebotenen Maßnahmen aut das volle Verständnis der deutschen

eschäftêwelt rechnen fann, die in allen nationalen Fragen ‘eine wahr- Eaft patriotishe und großzügige Gesinnung bekundet und auch tat- kräftig bewiesen hat.

Die Kriegslage bringt es mit si, daß über zahlreihe Fragen des Kreditverkehrs (Erlangung von Darlehen, Unterstüßungen usw.) sowie der Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter, Haus- wirt und Hypothekengläubiger und an deren Rechtsverhältnisse (Wechselrecht) Zweifel bestehen, die ohne genaue Kenntnis der be- stehenden Aus8nabmegeseße nicht behoben werten können. Das dem Einzelnen s{chwer zugängliße Material tit bis zu den leßten Gr- gänzungen in der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin errichteten Zentralstelle jür Auskünfte (C., Burgstraße 25 1, Wochen- tags von 12—2 Uhr) einzusehen. Dort liegen u. a zur Kenntnis- nahme au die Formulare der Kriegskredttbark, die Bedingungen der Kriegsdarlehnékasse, der Hypothekenbanken und die ter kommunalen Hilfskassen von Charlottenburg, Uhtenberg, Neukölln, Schöneberg und Wilmersdorf aus. Die Auskunft erfolgt kostenlos.

Im Bereih der preußis-hessischen, oldenburgtishen Eisen- bahnen, der Militäreisenbahn und einiger Privatbahnen sind neue Ausnabmetarife für Abfallsalpetersäure, Natriumnitrit und Natrium- nitrit-Jiitrat eingefübrt worden mit Gültigkeit vom 1. Oktober d. X. Auskunft über die Frachtsäße ‘und Anwendungsbedingungen erteilen die deutschen Handelskammern,

Die Lteferung von Hammerstielen ist von der Eönig-

Eisenbahndirektion Stettin ausges{rteben. Angebotstag 10. Dftober. Angebotsbogen und Lieferungsbedingungen können von der genannten Verwaltung bezogen oder im Verkebrébureau der Ber- liner Handelskammer, Universitätstraße 3 b, eingesehen werden.

Wien, 30. September. (W. T. B.) Der österreickchische Exportyvere in erhielt von etner Anzahl von Mitaliedern die Mit- tetlung, daß sie im Aueland über Außenstände und ogar Bank- guthaben verfügen, welhe wegen Devisenmangels oder aus anderen ESründe n tehnisher Natur nit ausgezahlt werden können. Da die Kaufleute, die Beträge nach dem Ausland s{chuldig sind, aus den gleihen Gründen nit zablen können, so bat der Exyortverein den Uusgleihsvertehr übernommen, um die Schwierigkeiten des Geld- verkehrs mit dem neutralen Auslande und Deutshland naß Möglich- keit zu beheben.

Budapest, 1. Oktober. (W. T. W.) Die heutige Nummer des Amtsblattes enthält eine Verordnung über eine zweimonatige Verlängerung des Moratoriums.

London, 1. Oktober. (W. T. B.) Die nächste Wollauktion findet vom 6. bis 10. Okt. ber stait.

New York, 28. September. Der Wert der in der vergangenen Woche ausgeführten Waren betrug 20 030 000 Dollar.

_ Berlin, 1. Oktober. Produktenmarkt. Die amtlih er- mittelten J reise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in- {ändisher 247,00 ab Bahn. Unverändert.

Koggen, inländisher 222,00 ab Bahn. Fest. Ha” er, inländischer, fein, neuer 216,0C—223,00, mittel 213,00 bis 215,00 ab Bahn und Kahn. Lustlos. M019, T, N TEAL gd Kahn. Nuhig. eizeume ür ab Bahn und Nr. bia 8900 Su : g) h Speier Nr. 00 32,60 oggenmehb! (für 100 xe) ab Babn un Nr. 1 gemit 2925-3130 Sti I E P Ten RE Rüböl geschäftslos.

: Berlin, 30. September. Bericht über esel ette von Gebr. Gause. Butter: Da die Zufuhren feinster inländischer Butter immcr kleiner werden und die Außenn.artie infolge guter Nochfrage ibre Forderungen tägli erhöhen, mußte au die biesi.e Notterung eine weitere Grhöbung erfahren. Die beutigen Notierungen sind: Hof- und Genossenshaftsbutter Ta Qualität 135—138 #, do. la Qualität 130—135 #. Schmalz: Die Na(hfrage ist sehr lebhaft. Da dieVorrâte schnell abnehmen, war etne Steigerung der Preije unvern etdlih. Die heutigen Notierungen find: Choice Western Steam 72—74 #, amerikanishes Tafelschmalz Borussia 75 4, Berliner Stattshmalz Krone 74—78 4, Berliner Bratenschmalz Kornblume 75—78 #6. Spe ck: fest.

r Marktbericht vom Magervtehhof in lde. Schweine- und Ferkelmarkt am 30. September 1914.

Auftrieb Uebersiand Schweine . . 218 Stück Stück Feufel e OOLT : _—— e Verlauf des Marktes: Langsames Geschäft; Preise gedrückt. Es wurde gezahlt tm Engroshandel für : Läufersd; weine: 7—8 Monate alt . . Stück 36—45 4 5—6 Monate alt. . . „, 26—35 , ôlke: 3—4 Monate alt. . .. ., 13—25 Ferkel: 9—13 Wochen alt ... ., 9—12 6—8 Wochen alt L 4— 8

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. New York, 29. September. (W. T. B.) (Shluß.) Sickht- wechsel London 4,99 —5,00, Cable Transfers 5,00—5,01, Sichtwechsel Paris 5,04, Cable Transfers 5,04, Sihtwecsel Berlin 951, Cable Taansfers 952, Silber Bullion 532.

KurLberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Hamburg, 30. September. (W. T. B.) Weizen inländischer verzollt 76—78 kg 254—256, R oggen inländischer verzollt 70—72 kg 233—234, Gerste inländishe verzoüt —,—, Hafer inländischer verzollt 220—224.

Liverpool, 29. September. (W. T. B.) Weizen unver- en bis 13 Penny niedriger. Vèais notiert allgemein } Penny niedriger.

Liverpool, 29. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß 5600 Ballen. Import 4017 Ballen. Amerikaner 492 Ballen. Lokopreise unverändert. Amerikaner middling 5,55, für Januar- Februar 5.25. 5 __ Glasgow, 29. September. (W. T. B.) Eisen träge, für Kasse 50 sh. 114 d., für 1 Monat 51 h. 3 d., für 3 Monat

Amsterdam, 30. September. (W. T. B.) Java-Kaffee flau loko 43.

New York, 29, September. (W. T. B.) (S@&luß.) Baum- wolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember —,—,_ do. in New Orleans loko- middling —,—, Petroleum Refined (in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8,25, do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Dil City 1,45, Stnul Western steam 9,973, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifuga 5,02, Weizen loko (neue Ernte) 116, do. für September 1145, do. für Dezemker 118 do. für Mat 1247, Mehl! Spring-Wheat clears 4,75— 4 90, Getreidefraht nah Liverpool 34 Kaffee Rio Nr. 7 loko 63, do. für September —,—, do. für Dezeraber —,—, Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,—.

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Wetterbericht vom 1. Oktober 1914, Vorm. 91 Uhr.

Name der Beobachtungs- station

Bn Î 2

rihtung, ind°’| Wetter stärke S

Pr Name der Witterungs- Beoba#Ÿtungs-

verlau der leßten flatiou

24 Stunden

Name der * Beobachtungs-

een station

Wind- richtung, Mind-

stärke

24 Stunden

Niederschlag

Borkum 765,0 |[SW 5balbbed.| 1

Hanstholm

Moskau _—

3 meist bewslkt Kopenhagen

Brindisi Et SO

Keitum 761,1 |WNW 5 bedeckt 1

4 meist bewölfkt Stockholm

Triest

1\wolken!k.

Hamburg 764,4 |WSW 5 bedeckt | 1

0 meist bewölkt Hernuösand

Krakau

bededt

Swinemünde | 761,0 |WSW6 bededckt | 1

1 Haparanda

vorwiegend beiter

Lemberg ries

Neufahrroafser| 756,5 |W 3|Negen 1

1 Nachts Niederschl. | Wisby

Hermannstadt m

Memel 752,59 |WBNW 5 bedeckt 1

1 Vorm. Niederl. | Karlstad

Belgrad Serb. ——

Aden É

8 meist bewölkt Archangel

RNeykjavik

771 3 |SSW 3 |wolkenk. Hannover

0 meist bewölkt Petersburg

(5 Uhr Abends) 769,8 |NW

a 767,0 |(SW 5\heiter 1 Berlin

765,3 [W 4 beiter 10

meist berwölkt Riga

Budapest

1\wolkenk.

Dresden 768,2 |WSW 2|woltig |

9| meist bewölkt Wilna

Breslau 766,5 |W bvedeckt

O[OOOPROoIOoOO

Borm. Niederschl | Gorki

Horta

9 Bromberg 7601 Wb bedeckt Mey 770,8 ¡NO 3 Nebel

meist bewölfi ziemli heiter

Warschau Kiew

= 2,5 bis 3,4 mm; 4 = 8,5

Frankfurt, M.| 771,0 |Windst. [Nebel

meist bewölkt Lien

rwoolkenl.

Karlsruhe, B. | 770,8 |Windit. \woolkenl.

ziemli heiter Prag

München 771,8 |SW 2\wolkenl.

¡ziemli heiter Nom

wolkenl.

Ein ostwärts ziehendes teuts{chland entsendet etnen

Zugsptye 535,7 |W 3|wolkenl. Wilhelmshayv. | 648 |W 4 beiter

vorwiegend heiter | Florenz

Kiel 761,8 |WSW 4 bedeckt

meist bewölkt Thorshavn

meist bewölktt Cagliari

wolkenl.

druckaebiet erstredt fih von von 730 mm liegt über La

wolken!k.

im Süden ruhig, meist hei

Wustrow, M. | 760,6 |WSW 7 bedecki

__meist bewölft Seydisfjord

Königtberg |

A Nügenwalder-

Caffel

A münde

mern

Sededckt

südwoestliten Winden; der

Magdeburg

ziemlich heiter Hammerhus

_766,6 [W 3 shalbbed. W

GrünbergSchl| 765,3 5|bededt

meist bewslfkt Lerwidck

Muülhausen,E.|

_— Portland Bill

Friedrihshaf. | 771,6 NO Leiter Bamberg 771,3 |S 1/heiter

vorwiegend heiter | Biarrißz

meist bewölkt Clermont

Station

Paris

Perpignan

Steehöhe . . « . .| 122 m

BVlissingen _| 7694 SSW 4 heiter Helder ,9 [WSW 4 beiter

Nizza

Zürich

wolken[.

Temperatur Gi 7,3 Nel. Fchtgk. (2/60 92

766,9 Bods

Genf

wolkenl.

Wind-RKichtung . | WNW

737,7 |ONO ds\wolkig Christiansund

Lugano

balb bed.

Geschw. mps. 6

749,1 NW 4\wolkig Skudenes

Hs ele L el

Säntis

»\wolkenl.

754,4 |NNW 6|bedeckt NBards

Helsingfors

aren

Skagen 752,2 |W 8|bedeckt

. Untersuhungs\achen.

2. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. - Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verlosung 2c. von Wertpapieren. . Kommanditgesellshaften auf Aktien u.

Kuopio

Aktiengesellschaften.

| Öffentlicher Auzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 4.

3000 m von 8,7 bis

Bankausrvoeife.

Corufla mes

Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nah folgender Stala: 0 = 0,0 bis 04 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 ram; 2 = 1,5 bis 2,4 ram ;

bis 44 mm ; 5 =4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 big

mm; 7 == 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 = nit beobaitet, Bei "negativen Werten der Barometertendenz (Minußzeihen) gilt bieselbe Chifireskala.

Hochdru&gebiet über 771 mm über Süd- Hohdrukkeil nah der Nordsee, ein Tief- Nordost- bis Mitteleuropa, sein Minimum ppland. In Deutschland ist das Wetter ter und kälter, im Norden etwas milder

und ziemlich trübe bei mäßigen, an der Westküste teilweise starken

iten hatte leihte Regenfälle. Deutsche Seewarte.

Mittetlungen Ry Königlichen Aöronautisen veröffentliht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 30. September 1914, 7-—10 Uhr Vormittags:

ervatoriums,

500m | 1000m | 1590m | 2000 m] 3000 m

4,1 30 |—14|—5,7 1 79 T 62 61 61 28

NW | NW | NW | NW |NNW; 11 14 15 16 26

Himmel größtenteils bedeck, Wolkengrenze bei 270 m Höbe Zwischen 500 und 740 m Höhe Temperaturzunahme von 4,1 bis 5,0, zwischen 2500 und 2640 m ven 9,0 bis 7,6, zwishen 2960 und

7,5 Grad.

. Erwerbs- und D Ie . Niederlassung 2x. von Ne . Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung.

tsanwälten.

10. Berschiedene Bekanntmaungen.

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1) Untersuchungssachen.

[56484] Stcckbriefserledigung.

Der gegen den Hauptmann Ot1o Denk, Atjutant der 3. Feldartilleriebrigade in Stettin, wegen Fabnenfluht unter dem E 1912 erlassene Stecbrief ist er- edigt

Stettin, den 29. September 1914.

Gericht d. stellv. 6. Jnf.-Brig. Der Gerichtsherr. von Platen,

Generalleutnant z. D. und Brigade-

kommandeur.

[48487] Oeffentliche Laduag.

Sn der Strafsache ggen Burchardt und Genossen 12. J. 20. 14 werden nachstehende Personen :

1) der Friedri Otto Willi Burchardt, geboren am 10. Oftober 1891 in Berlin- Lichtenberg, evangelisch,

2) der Kellner Karl Paul Otto Georg Steguha, geboren am 29. Dezember 1891 in Neukölln, evangelt|ch,

3) der Bankbeamte Matthäus Eduard Fri Taubert, geboren am 14. Februar 1888 zu (Glogau, cvangelisch,

4) der Artur Wilbelm Erwin Koch, geboren am 21. Juni 1891 zu Braun- 1chweig,

5) der Barbier Paul Nichard Richteex, geboren am 27. November 1887 in Herz- berg a. Elster,

6) der Magistratsbureaudiätar Franz Waldemar Gralki, geboren am 6. Oktober 1886 in e i. P., evangeli,

7) der Erich Artur Paul Bernhard Schulze, geboren am 10. Februar 1891 in Weißensee, Kreis Niederbarnim,

8) der Max Artur Strempel, geboren am 27. Junt 1891 in Weißensee, Kreis Niederbarnim,

9) der Barbiergehilfe Otto Wustrac, geboren am 1. Juni 1890 in Friedeberg Nm.,

10) der Walter Hetnrich Eduard Scha- dendorf, geboren am 23. März 1889 in Bergedorf,

11) der Metallshleifer Hermann Karl Paul Polastki, geboren am 24. August 1891 in Bohnsdorf, Kreis Teltow,

12) der Friedrih Wilhelm Seibert, eboren am 5. April 1891 zu Buoro, reis Teltow,

13) der Willi Gottlieb Blagnuieß, ge- boren am 24. November 1891 zu Hoher- lehme, Kreis Teltow,

14) der Max Eugen Hugo Otto Moschke, aeboren am 28. Oktober 1891 zu Berlin-Schöneberg,

15) der Paul Gujtav Karl Fuchs, ger boren am 25. Dezember 1890 in Berlin- Tegel, Kreis Niederbarnim,

16) der Erih Georg Alfred Hahu, ge- boren am 20. Februar 1890 in Berlin- E Kreis Niederbarnim.

17) der Eri Max Franz Walter. Maschinens{chlosser, geboren am 4. No- vember 1889 in Berltn-Pankow,

18) der Carl August Mielke, geboren am 14. Februar 1888 zu Fedorowska, Kreis. Shitomir, in Rußland,

19) der Paul Georg Emil Fischer, eboren am 23. Dezember 1891 zu Lanke,

eis Niederbarnim,

20) der Bruno Artur Walter Hahn, oren am 1. Mai 1891 zu Berlin-

einidendorf,

21) der Sally Salomon Oftertag, ge- boreu am 16. Mai 1891 zu Berlin-Nieder- \{chönhausen,

22) der Max Richard Schröder, ge- boren am 6. Okiober 1890 zu Berlin- NReinickendorkf,

23) der Steward Paul Friedrichß Wil- helm Atzeuroth, geboren am 7. August 1890 in Hamburg,

24) der Reisende Johann Georg Carl Vühler, geboren am 1. September 1885 zu Frankfurt a. M., evangelisch,

25) der Artur Lichtenberg, geboren am 5. Januar 1891 in Neuwedell, mosaisch,

26) der Wilhelm Carl Ernft, geboren am 12. September 1882 zu Pforzheim,

27) der Kellner Alfred Jirsa, geboren am 2. Januar 1890 in Liebau,

28) der Friseur Wladislaus Czajka, geboren am 18. Mai 1891 tn Kielczewo, Kreis Kosten,

29) der Seemann Eberhard Alfred Heinri Bredow, geboren am 7. Juni 1884 zu Altlandsbera, Kreis Niederbarnim, Regierungsbezirk Potsdam,

sämtlih unbekannten Aufenthalts, deren leßter bekannter Wohnsiß oder Aufenthalt Berlin gewesen ist, beschuldigt, als Wehr- pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis das Bundesgebiet verlassen zu haben, bezw. nah erreihtem militärpflihtigen Alter si außerhalb des Bundesgebietes auf- zuhalten Vergehen gegen §8 140/1 Neichsstrafgeseßbuchs —. Dieselben werden auf den 9. Oktober 1914, Vor. mittags 9 Uhr, vor die Strafkammér 5 des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin, Saal 403, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldi„tem Ausbleiben der An- geklagten wird zur Hauptverhandlung ge-

{ritten werden, und werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeß- ordnung von den betreffenden zuständigen Königlichen Ersaßkommissionen über die der Anklage zugrunde liegenden Tatsachen ausgestellten Erklärungen verurteilt werden. Der Hauptverhandlungstermin am 25. August 1914 wird aufgehoben. Berlin, den 13. August 1914. Der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Landgericht T.

(56486] Fahnenfluchtserk‘ärung.

In der Untersuhungss=@zze gegen den Kriegsfreiwilligen Kanonter Arthur Müller des I11. Nekrutendepots Feld-Art... Ngts. 75,

eb. am 15. 7. 92 in Berlin, wegen ahnenfluht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Militärstrafgeseßbuchs sowte der 88 356, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Be U Rgze hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Halle a. Sa., 28. 9. 14, __ Gericht der. Landwehrinspektion.

[56482] Beschluß.

Die im Reichsanzeiger vom 14. 10. 04 Nr. 243/04 veröffentlihte Fahnenfluchts- ertlà ung in der Untersuhungssache wider Muskelier Jakob Steffens 7/68 wird hiermit aufgehoben.

O. U. Acustadt i. Th., den 28. Sep- tember 1914.

Gericht der 51. Reservedivision.

[56488] Verfügung.

Die am 31. Dezember 1902 gegen den Rekruten Georg Friedrich Schänzler vom Gericht der 15. Division erlassene Fahnen- fluhtserklärung wird hiermit aufgehoben.

Cöln, den 28. September 1914.

Gericht der Landwehrin\pektion.

(56483] Beschluß.

Die am 27. Februar 1913 gegen den Dekonomiehandwerker Julius Brun der 1. Komp. Inf.-Regts. 113 erlafsene Fahnen- fluchtserflärung wird gemäß § 362 M.- St.-G.-O. aufgehoben.

S i. B., den 27. September

Königliches Gericht der stellvertretenden 57. Infanterie-Brigade.

[56485]

Die unterm 3. 2. 14 gegen den Rekruten Hugo Willy Kiuge aus dem Landwehr- bezirk Altenburg S.-A., aeb 8. 4. 90 zu Weißenborn, im Reichsanzeiger vom 9. 2. 14 Nr. 31 unter Nr. 101809 per- öffentlichte ‘e -fiiglitelia cane A L wird hiermit aufgehoben. {Ila 74/14.

Halle a. S., 28. 9. 14.

Gericht der Landwehrinspektion,

[56487]

Die unterm 25. Juni 1908 hinter Musketier Ernst Olto Gott'ried Kriehu der 9. Komp. Inftr.-Rzt. Nr. 93, geb. 27. 10. 76 zu Birnbaum erlassene Fahnen- fluhtäerkflärung, veröffentlicht unter 28 359 des Neichsanzeigers Nr. 150/08 wird hier- mit zurüdckgenommen.

Halle a. S., 28. 9. 14.

Gerit der Landwehrins\pektion.

[56489] Verfügung.

Die vom Gericht der 26. Division unter dem 7. Mai 1914 gegen den Kanonier Albert Friedrih Harr aus Sindelfingen erlassene Fahnenfluhtserklärung 2c wird gemäß § 3621 M.-St.-G.-O. hiermit auf- gehoben.

Stuttgart. 28. September 1914.

Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspektion Stuttgart.

[54079]

Die am 22. 5. 1914 gegen den Hetzer Friedrih Erich, 1. Komp. 11. Werft- divisfion, geboren 17. 8. 1890 zu Marke in Nußland, erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben. (I1b 141/14.

La O MENEER, den 17. September Geridht 11. Marineinspyektion.

2) Aufgebote, Verlüsi- u. Fundsachen, Zustellungen U. dergl.

[51871] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung \oll das in Berlin-Reinickendorf belegene, im Srundbuche von Berlin - Netnikendorf Band 26 Blatt Nr. 792 zur Zeit der Eintragung dcs Verstetgerungsvermerks auf den Namen des Zimmermeisters Gustav Müller zu Berlin - Tegel eingetragene Grundstück am 27. November 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unter- zeihnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplat, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteiaert werden. Das in Berlin- RNeintckendorf, Birkenstraße 55, beleaene Grandstück enthält Wohnhaus mit Hof- raum und Hausgarten fowie Seitenwohn- haus und umfaßt das Trennstück Karten- blatt 1 Parzelle Nr. 222/18 von 6 a 50 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutter- rolle des Gemeindebezirks Berlin: Reinicken- dorf unter Artikel Nr. 682 und unter Nr. 563 in der Gebäudesteuerrolle mit einem jährlichen Nußungswert von 4692 46 verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ift am 30. Juli 1914 in das Grundbuch ein- getragen.

Berlin, den 2. September 1914. Königliches Amtsgeriht Berlin-Wedding.

Abteilung 6.

[56443] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Fwangpo b zgy atr die in Hermsdorf belegenen, im Grund- buhe von Hermédorf Band 15 Blatt Nr. 462 und Band 12 Blatt Nr. 370 zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsverme"ks auf den Namen des Artisten Paul Solasse in Hermsdorf eingetragenen Grundstücke am 17. Dezember 1914, Vormitiags 10 Uhr, durch das unter- zeihnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin N. 20, Brunnenplaß, Zimmer 32, 1 Treppe. versteigert werden. 1. Das Srundstück Hermédorf Blatt Nr. 462, an der Neptunstraße 45, besteht aus a. Wohn- haus mit Hofraum und Haußsgarten, b. Stall mit Waschküche und Abort, um- faßt die Parzelle Kartenblatt 1 zu 1698/107 von 5 a 85 qm Grôße und ift tn der Grundsteuermutterrolle Artikel Nr. 463 und in der Gebäudesteuerrolle unter Rollen Nr. 254 mit einem jährlihen Nugungs-

werte von 1210 # verzeihnet. Il. Das | 19

Graundstück Hermsdorf Blatt Nr. 370 be- steht aus Parzelle Kartenblatt 1 Nr. 1448/ 107, Acker Neptunstraße, von 19 qm und Parzelle Kartenblatt 1 zu 1698/107, Hof- raum an der Neptunstraße von 78 qm Größe und ift mit 0,02 Taler Reinertrag in der Grundsteuermutterrolle Actikel 370 verzeichnet. Für die'es Grundstück sind ia den Steuerbüchern Gebäude nicht nach- gewtesn. Der Verstetgerungsvermerk ift am 15. August 1914 în das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 23. Sevtember 1914.

(56445) ZwangEverieigernnge Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin - Wedding Band 67 Blatt Nr. 1600 zur Zeit der Eintragung des Versteigerung?vermerks auf den Namen Rentiers Karl Pohle in Berlin etngetragene Grundstück am 11. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, dur das unter- zeihnete Geriht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplat, Zimmer 30, 1 Treppe, ber- steigert werden. Das in Berlin, Wiesen- straße 46, belegene Grundstück enthält: Vorderwohnhaus mit Seitenflügel rets, Quergebäude mit Rüdflügel rechts und 2 Höfen, und umfaßt die Parzelle 1862/184 des Kartenblatts 25 von 10 a 51 qm Größe. Es ist in der Grundfteuer- mutterrole des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 6552 und in der Gebäudesteuerrolle desselben Bezirks unter derselben Nummer mit einem jährlichen Nuzungswert von 16 400 6 verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 26. Juni 1914 in das Grundbu eingetragen. Berlin, den 24. September 1914. Königlihes Amtsgeriht Berlin - Weoding. Abteilung 6.

[56444] Berichtigung.

Das am 22. Januar 1915 zur Ver- steigerung kommende Grundstück des Rentiers Wilhelm Gottsalk in Herms- dorf liegt in Hermtto:f, Neptunstraße 13, und hat einen jäâhrlihen Nugungwert von 1050 M.

Berlin, den 28. September 1914. Königliches Amtsgeriht Berlin-Wedding.

Abteilung 6.

[54833] Oeffentliche Vekanutmachung. Aufgebot.

Der Pfarrer Mayska in S{öntwiese bet Nikola'ken, Wpr., hat tas Aufgebot des angebli abhanden gekommenen 34 % Pfandbriefs der Neuen Westpreußtschen Landschaft Serie 11 Ut. þ Nr. 29 148 über 1000 6 beantragt. i : des Pfandbriefs wird aufgefordert, \päte- stens in dem auf den 1. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Pfandbrief vorzu“ a ne widrigenfalls seine Kraftloserklärung ing erfoigt. R PRLARELIE den 16. September

Königliches Amtsgericht.

[56628] Berichtigung.

In der Bekanntmachung vom 25. tember 1914 Nr. 55 009 muß es b anstatt „die Firma V. W. er Firma M. «& W., Seller,

Hamburg, den 29. Sep Der Gerthts\chretber des *

56433) Zahlun C Es {t die Debluneeivens angeblih abhanden gekom n

Köntgliches Amtsgerlcht Berlin-Wedding,

verschreibungen der 32

Der Inhaber