Deutscher Reichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 5 6 40 »„. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Anzeigen nimmt au:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
M 242.
Fuhalt des amtlichen Tei les: Ordensverleihungen usw.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Habamagen nach Enaland, die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des Patent-, Muster- oder Warenschußes erforderlich sind.
Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußishèn Provinz Ostpreußen und dem Kreise Nosenberg in Westpreußen.
Bekanntmachungen, betr. private Verficherungsunternehmungen.
Bekanntmachungen der Verteilungsstelle- für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.
A Aerasend die Ausgabe der Nummer 86 des Reichs-
geseßzblatts. Königreich Preußen.
Ernénnungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß, betreffend Unterstüßungen der Familien im Felde stehender staatliher Lohnangestellter. ; Bekanntmachung, betr. den Beginn des bevorstehenden Studien-
halbjahrs und die Jmmatrikulation an der Universität Bonn.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Geheimen Rechnungsrat Westphal in Berlin, bisher im Kriegsministerium, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Pfarrer und Kreisschulinspektor Rieseberg in Mehmke, Kreis Salzwedel, dem emeritierten Pfarrer E ltester in Berlin-Friedenau, dem Oberzollrevisor a. D. Doering in Harburg, dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat Frank in Münster i. W. und dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Hörling in Paderborn den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Kirchenältesten, Gutsbesißer Stohmann in Seeburg, Kreis Osthavelland, und dem Zollsekretär a. D. Tillich in Berlin-Südende den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer Rondorf in Bonn, dem Kantor und Lehrer a. D. Brinkmann in Heiligenfelde, Kreis Syke, und dem Lehrer a. D. Jwand in Sprottau den Adler der Jn- haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
den Zollassistenten a. D. Gebler in Stettin, Nied er- gesäß in Schweidnig, n in Osterode O.-Pr.,, Schu- bert in Glogau und dem Zolleinnehmer a. D. Winckler in Schmiedeberg, Kreis Hirschberg, das Verdienstkreuz in Gold, ___ dem Botenmeister a. D. Sternagel in Posen das Ver- dienstkreuz in Silber,
dem Regierungskanzleidiener a. D. Klatte in Frankfurt a. O. die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
__dem Kirchenältesten, Rentner En gel in Seeburg, Kreis
Osthavelland, den Zollaufsehern a. D. Bensch in Sirieüen, Berg in Tangermünde, Landkreis Stendal, - Krüger in Reppen, Mix in Porbiß, Kreis Merseburg, Montwill in Braunsberg O.-Pr., Peters in Großosterhausen, Kreis Quer- furt, und Winkler in Halle a. S., den Gerichtsdienern und Gefangenaufsehern a. D. Grudda in Bredstedt, Kreis Husum, und Schröder in Bo1gentreich, Kreis Warburg, dem Kanzlei- diener a. D. Woyciehowsky in Eberswalde, dem Hilfs- kirchendiener Denzel in Berlin, dem Wiegemeister Schmidt in Borsigwerk, Kreis Zabrze, und dem bisherigen Meister- ehilfen bei der Pulverfabrik in Spandau Krusemark das a des Allgemeinen Ehrenzeichens, en Zollaufsehern a. D. Gaertner in Lüben, Nülicke in Hirschberg i. Schl, Schnurse in Laucha, Kreis Querfurt, und. Weinhardt in Weezen, Landkreis Linden, das All- gemeine Ehrenzeichen sowie
dem Holzschläger Wa ÿ eck in Ober Kudowa, Kreis Glatz, dem Gutszimmermann Grauer in Gäbersdorf, Kreis Striegau, dem Gutsstellmaher Stüber in Tonnin, Kreis Usedom-Wollin, und dem Schweinesütterer Märker in Trosfin, Kreis Torgau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Dentsches Reich.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 7 der Verordnung des Bundesrats, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichsgeseßbl. S. 421) werden Zahlungen, die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des Patent-, Muster- oder Warenzeichenshußzes erforderlih sind, bis auf weiteres zu- gelassen.
Berlin, den 13. Oktober 1914.
“ Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Delbrü.
Berlin, Mittwoch, den 14, Oktober, Abends.
Bekanntmachung
über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen Mo oino Ostpreußen und dem Kreise osenberg in Westpreußen.
Vom 183. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des U es über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesezbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :
S E ;
Die Landeszentralbehörde wird ermächtigt, für den Umfang der preußishen Provinz Ostpreußen und des Kreises Nosenberg in West- preußen über die Auszahlung und die Verzinslichkeit von Entschädi-
ungen, die seitens einer nah Landesrecht errihteten öffentlichen éuerversicherungsanstalt für einen während des gegenwärtigen Krieges entflandenen Brandschaden zu zahlen sind, sowie über die Aufbringung der hierzu erforderlihen Vêittel Bestimmungen zu treffen, die von den bestehenden Versicherungsabreden abweichen. : :
Die Landeszentralbehörde kann die Bestimmungen in der Weise treffen, daß sie Saßungen und allgemeine Versicherungsbedingungen auf folhe O für anwendbar erklärt, für die sie nicht schon kraft Vertrags Anwendung finden.
O
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 13. Oktober 1914.
Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Lisco.
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep- tember 1914 die von der 55. Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft für Lebens- und Rentenversiche- rungen Der Anker in Wien am 25. April 1914 be- schlossene Aenderung des 8 26 der Gesellschaftsstatuten genehmigt.
Durch die As werden nähere Bestimmungen über die Anlegung der verfügbaren Gelder getroffen.
Berlin, den 9. Oktober 1914.
Das Kaiserliche E für Privatvoersicherung. JFaup.
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep- tember 1914 die von der Jnternationalen Unfallver- siherungs-Aktien-Gesellshaft in Wien vorgelegten neuen Bedingungen für den Betrieb der Versicherung einzelner Kinder gegen Unfälle genehmigt.
Berlin, den 9. Oktober 1914. Das Kaiserliche E für Privatversicherung. Jaup.
Die Verteilungs stelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 9. September 1914 entschieden:
Der Gewerkschaft Dönges zu Dorndorf a. d. Werra wird vom 1. Juli 1914 ab für ihren Schacht 1 eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,0429 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durhsnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das geseßlihe Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 30. September 1914.
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.
__ Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkshaft Dönges in Dorndorf a. d. Werra am 9. Oklober d. J. zugestellt
worden. J. A.:: Ullxid§.
Die Verteilungs8 stelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißzung vom 9. September 1914 entschieden: _ Der Bergbaugesells{chaft Reyershausen m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Königs- hall eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,6080 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Be- teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher i sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchs{hnittlihen Be- Ne aller Werke, auf das geseßlihe Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 30. September 1914,
(Siegel.)
Die Verteilungsstelle die Kaliind L i : V: Hen aid
Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellscchaft m. b. H. Reyershausen ín Hannover, Schillerstr. 23, am 9, Oktober d. F. zugestellt worden.
J- A.: Ulri.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißzung vom 9. September 1914 entschieden:
Der Bergbaugesellshaft Germania m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Napoleon eine vorläufige Beteiligungsziffer in dle von 2,5524 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligung3ziffer, wenn jie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlihen R aller Werke, auf das geseßzlihe Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 30. September 1914. (Siegel.)
Die Verteilungsstelle tür die Kaliindustrie. J. V.: Gante.
Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaf m. b. H. Germania in Hannover, Schillerstr. 23, amtk 9. Oktober d. J. zugestellt worden.
J: A? Ullrich.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißzung vom 9. September 1914 entschieden:
Der Gewerkschaft Beienrode zu Beienrode wird vom 1. Juli 1914 ab kür ihren Schacht IT eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,0429 Tausendsteln ge- währt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchsnittlihen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das geseßzlihe Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 30. September 1914.
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Beien- rode, Kaliwerk in Beienrode bei Königslutter, am 9. Ok- tober d. J. zugestellt worden.
J: A: Ullxri@h.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 9. September 1914 entschieden: Der Gewerkschaft Poethen zu Menterode wird vom 1. Juli 1914 ab für ihr Kaliwerk Poethen Il eine vorläufige Beteiligungs8ziffer in Höhe von 2,2505 Tausendsteln mit der Maßgabe gewährt, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gefeßlihe Höchstmay zurückgeht. Berlin, den 30. September 1914. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante. Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Poethen Ka liwerk in Menterode i. Th., am 9. Okiober d. J. zu- gestellt worden. J. A: Ullei
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 86 des Reich8gesezblatts enthält unter
Nr 4509 eine Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen Provinz O ee dem Kreise Rosenberg in Westpreußen, vom 13.
Berlin W. 9, den 183. Oktober 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gerichtsassessor Hoppe in Deutsh Eylau zum Kriegsgerichtsrat zu ernennen. |