1914 / 246 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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E E E E ris Sai or Bin 2 tis nat Mi S as

S@{midt, geb. Dittmer, in Altona hat be- | [ antragt, ibren vershollenen Ghemann, den Kupfershmied Karl. Wilhelm Georg |t Schmidt geboren am 4. Januar 1862, 5) der Rentner Klaus Thormählen in |f Uetersen hat als Pfleger beantraat, den unbekannt abwesenden - Tischler Johann Hinrich Subbe, geboren am 5. April 1826, zu 1—5 zuleßt wohnhaft in Altona, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen [ werden aufgefordért, \sih spätestens in dem auf den 6. Mai 1915, Mittags 1S Uhx, vor dem unterzeihneten Ge- riht, Zimmer 254, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Balsteeering, spätestens im Aufgebotstermine dem Vericht Anzeige zu machen. 3a F. 31/14./5.

Altona, dea 13. ‘Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. 3 a. 1

[59613] MSsE Der Rechtsanwalt Dr. Utsch in Berltn W. 35, Potsdamerstraße 123 B, hat als Abwesenhbeitspflegèr des Verschollenen be- antragt, den verschollenen Zigarrenarbeiter [ ermann August Wilbelm Kumm, ge- oren am 26. Januar 1854 zu Garz a. O., Sohn des Zimmergesellen Martin Friedrich Kumm und setner Ehefrau, Marie Dorothea ps geborenen Breßke, zuleßt wohn- aft in Berlin, Palisadenstraße53 bei Kleist, | s für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver- [Ne wird aufgefordert, fh spä- estèns in dem auf den S8. Mat 1915, Vormittags UA Uhx, vor dem unterzeih- neten Geriht, Neue Friedrichstr. 13/14, ITI. Stockwerk, Zimmer Nr. 106/108, anbe- raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht nzeige zu machen.

Berlin, den 25. September 1914. Königliches Amtsgeriht Berlin-Mitte. Abt. 84.

[60085] : Auf Antrag des Rechtsanwalts und Notars Dr. Fischer zu Grimmen, als Bevollmächtigter der Witwe des Schneider- meisters Ernst Gottlob Suckert, Henriette | * geb. Müller, zu Tribsees, werden alle die- | jenigen, die ein besseres Erbreht an dem ahlasse des am 20. September 1890 zu Tribsees . verstorbenen Schnetdermeisters Ernst Gottlob Suckert zu haben ver- meinen als diejenigen Personen, welche in dem von den Eheleuten S{hneidermeister Suckert zu Tribsees am 26. März 1882 vor 7 Zeugen errichteten, am 14.-Ofktober 1890 publizierten T-stament zu Erben ein- geseut sind, aufgefordert, sih svätestens in dem auf den 15, Jauuar 915, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Termin bei dem unterzei-

neten Gerticht ‘zu melden, widrigenfalls der Bud

Witwe Suckert die Bescheinigung zu dem gedachten Testament erteilt werden wird, daß sih nach erfolgter öffentliber Ladung niemand der ein besseres Erbreht in An- spruch nimmt, gemeldet habe, als die durch das gedachte Testament berufenen Erben. Das Testament is auf der Gerichts- schreiberei des unterzeihneten Gerichts in den Dienststunden einzusehen. Grimmen, den 22. September 1914. Königliches Amt8gericht.

[60095] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Joh. Behn zu Hamburg hat als Testamentsvollstrecker des am 15. August 1914 zu Wandsbek verstorbenen Kaufmanns Carl Friedri Ehmer daher das Aufgebotsverfahren zum Zweke der Auss{hließung von Nachlaß- gläubigern- beantragt. Die Nachlaßgläu- biger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen geaen den Nachlaß des 3erstorbenen f\pätestens in dem auf den 5. Dezember 1914, Vor mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebot38termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung bat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweis|tücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, welhe sih nit melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind- lihfeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be- Es der nit ausgeschlofsenen Gläu-

iger noch ein Uebers{huß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entiprehendèn Teil der Verbindlichkeit

ür die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, ermächinissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe- \{chränkt haften, tritt, wenn fie fich nit melden, nur der Rechtsnahteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entspreWenden Teil der Verbindlichkeit

haftet. Wandsbek, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

60075]

Durch Aus\{hlußurteil vom 25. Sep- tember 1914 ift die am 16. September 1833 zu Neukirch geborene Frau Johanne Regine Kirchenstein, geborene Conrad, für tot erklärt worden. Als Todestag it der 31. Dezember 1908 festgefiellt.

SHeinurichswalde, den 20. September

1914,

Meffert aus Koblenz, Balduinfstraße 35, der 31. Dezember 1913 festgestellt.

1914 ist: 1) der am 12. Juli 1853 in Apelerdamm geborene Horeis, 2) der am 12. November 1854 in Lehe geborene Nikolaus Horeis, 3) der am 2. Juli 1878 în Lehe als Sobn des am 1. März 1893 daselbst verstorbenen Hauptlehrers Friedrich Wilhelm Johanns und der am 9. Juni 1904 ebendort ver- storbenen ) Sophie Johanns aeb. Sandkuhl, geborene Nudolf Gottlieb Theodor Johanns, für

der 1. Januar 1897 bezw. der 1. Januar 1895 bezw. der 1. Januar 1914 festgestellt.

1914 ift der am 10. August 1868 in Groß Prezier geborene Arbeiter Friedrich Riechers zu Näßlingen für tot erklärt worden.

[60348] Oeffentliche Zustellung.

Auguste Richter, verw. gew. Hanusch, geb. Lange in Dreéden, Prozeßbevollmächtigte : Rechtsanwälte Garten und Johann Schulze in Dresden, flagt gegen ihren Ghemann, den Fahrrad- händler Karl Hans Constantin Richter, zuleßt in Drebden, jeyt unbekannten Auf- enthalts, auf Grund des § 1567 Ziff. 2 B..G.-B. mit dem Antrage auf Scheidung der Che. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgertchts zu Dresden auf den 9. De- zember #1914, Vormittags 9 Uher, mit der Aufforderung, sich dur bei diesem Gertchte zugelassenen Nechts-

treten zu lassen.

[60356] Oeffentliche Zustellung.

slein, straße 42, Erdge|hoß bei Delzig, vertreten dur Rechtsanwälte Dres. Bolzen, Möller

gericht in Hamburg, Zivilkammer 3 (Zivil- justizgebäude, 1. Dezember A914, 97 Uhr, mit der Au'forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

60077] Bekanntmachung.

Durch Aus\c{lußurteil vom 29, Sep- ember 1914 ift der Magazinarbeiter Jakob ür tot erklärt worden. Als Todestag ist

Koblenz, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. 9.

60078] Durch Aus\{lußurteil vom 6. Oktober Fohann Geora

Else Nudolphine Jakobine

ot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist

Lehe, den 6. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht IL.

60333]

Dur Aus\{lußurteil vom 6. Oktober

Als Tooestag ist der 31. De- ember 1912 festgestellt.

Uelzeu, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

Die Fahrradhändlersehefrau Emilie

Justizrat Dr. Schulze-

wegen böslicher Verlassung,

einen

inwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- Dresden, den 7. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Landgerichts.

Die Chefrau Meta Anna Martha Holl- geb. Delzig, Hamburg, Bundes

und Crasemann, klagt gegen thren Che- mann Jonny Julius Amandus Holstein,

männ, früber in Evaigemüna jeßt ohne bekannten Wohun- oder

dem Antrage, 23. Januar 1913 vor dem Standesbeamten

ufenthaltsort, mit die zwischWen ihnen am

in Straßburg geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den {huldigen Teil zu erklären. Die]elbe hat weiter beantragt, dem Beklagten durch einstweilige Ver- fügung aufzugeben, an fie 120 # als Prozeßkostenvorshuß zu bezahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Klage und die einstweilige Ver- fügung vor die 1. Zivilkammer des Kaiser- lichen Landgerichts zu Saargemüud auf den 6, Jauuar 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auezug bekannt

gemacht. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[60346] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau des Schiffers Ernst Krüger, Marie geb. Hajen, in Langen, Prozeß- bevollmächtigter : Nehtsanwalt Dr. Becker in Berden, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Ernst Krüger, früher tn Langen, z. Zt: unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §8 1567, 1568 B. G.-B., mit dem Antrage auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechts\treits vor die dritte Zivillammer des Königlichen Landgerichts in Verden (Alker) auf den 9. Januar 1915, E 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerite zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlthen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verdeu (Aller), den 12. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60349] Oeffentliche Zustellung.

Die minderj. Geschwister Walter, JFohanna, Hellmut und Willi Nitsche, vertreten durch den Raufmann Paul Würdtg in Dresden, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Zillich in Dresden, flagen gegen ihren Vater, den Arbeiter Friedr. Max Nitsche, früher zu Dresden, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er setne Familie ver- lassen habe und Unterhalt für fie ntcht gewähre, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, jedem der Kläger etne jährl. Unterhaltérente von je 240 Æ seit dem 1. SFanuar 1911, zahlbar in monatlihen Borausbezahlungen von je 20 4, zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort in ungeteilter Summe, und die Kosten des Rechtsstreits einschließl. des Pporausge- aangenen Arrestverfahrens zu tragen. Die Kläger laden den Beklaaten zur münd-

unbekannten Aufenthalts, aus §§ 1565, 1567 und 1568 B. G.-B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Land-

Stevektngplaßz), auf den Vormittags

Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 12. Oktober 1914.

Der Gerichts\hreiber des Landgerichts.

[60355] Oeffentliche Zuftellung. Die Ehefrau Anna Maria Johanna Behnken, aeb. Newe in Hamburg, ver- treten durch Rechtsanwälte Schollmeyer u. Dr. Martens, klagt gegen ihren Che- mann, den Arbeiter Weert Albert Friedrich Behnken, unbekannten Aufenthalts, auf Chescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil- kammer (Ziviljustizgebäude, Steveking- plaß), auf den 16. Dezember 1914, Vormittags 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedahten Gerichte j¡ugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 16. Oktober 1914. Der Gerichts\{retber des Landgerichts.

[60359] Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau Eugen Claren, Julte geb. Bir, Stundenfrau, zu Meg-Plantières, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- anwälte Justizrat Dr. Hommelsheim u. Philipyt in Meg, klagt gegen ihren Ehe- mann Eugen Claren, Uhrmacher, zuletzt in Mey, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts, Beklagten, wegen böslicher Verlassung 2c., mit dem Antrage, die am 23. Januar 1900 vor dem Standesamte zu Mey geschlossene Ehe der Parteien zu \cheiden und den Beklagten für den allein huldigen Teil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II1. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mey auf den 14. Dezember 1914, Vormittags 9 Uher, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Meg, den 15. Oktober 1914.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

[60354] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau des Ingenieurs Johannes Vogel, Leonie geb. Mettenet, z.Zt. in Straß- burg, vertreten durch Rechtsanwalt Huber

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Land- gerißts zu Dresden auf den 7. De- zember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sh durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt O Prozeßbevollmächtigten vertreten zu alen.

Der Gerihts\{reiber des Königlichen Land- gerichts Dresden, am 15. Oktober 1914.

[60543] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikant Jakob Westhofen in Beraisch Gladbach, Prozeßbevollmächtigter : Nechtsanwalt Darius in Bensberg, lagt gegen den Jules Thonnard Bonusang in Herve (Belgien), unter der Behaup- tuna, daß der Beklagte vom Kläger auf vorherige Bestellung Waren zum verein- barten Preise von 374 6 gekauft und empfangen, daß ein beiderseitiges Hantels- geschäft vorliege und der Gerichtsftand Bensberg vereinbart fei, mit dem Antrage auf fkostenpflihtige und vorläufig vollstreck- bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 374 6 nebst 5 9/9 Zinsen seit dem 1. September 1914 an Kläger. Die Einlassungsfrist ist auf etnen Monat festgeseßt. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsftreits wtrd der Beklagte vor das Königlihe Amtsgericht in Bensberg auf den 15. Januar 1915, Vor- mittags 9 Uhr, geladen. Beusberg, den 10. Oktober 1914. Hasselbach, Assistent, als Gerichts- {chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

{60253] Oeffentliche ZusteCung.

Der William Scholz in Berlin, Nosen- heimerstr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. von Zimmermann in Berlin, Kanonterstr. 2, klagt gegen die Witwe Helene Reyhec, früher in Sidney (Australien), jeßt unbekannten Aufenthalts, unter ter Behauptung, daß ihm an den von ber Beklagten in Sahen Scholz c/a. Nedel gepfändeten und durch den Gerichts- vollzieher Bock am 26. Mai, 3 und 9. Des zember 1910 versteigerten Sachen des Bankiers Alfred Neckel und dessen Ehe- frau in Berlin, Lessingslr. 56, das Ver- mieterpfandrecht zugestanden habe, daß; der Bersteigerungserl0s vom 3. Dezember 1910 mit 480,17 4 hinterlegt, im übrigen aber der Beklagten ausgezahlt und diese also auch auf Kosten des Klägers retlos . be- reichert sei, mit dem Antrag, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 720,50 M nebst 4%, Zinsen feit dem 1. Januar 1911 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, eventuell die Be- fiagte fostenpflihtig zu verurteilen, darin zu willigen, taß die von dem Gerichts-

Militär- und Baukommission în Berlin zum Aktenzeichen R. 501. 10 hinterlegten 480,17 M4 nebst Depositalzinsen sowte die von dem Gerichtsvollzieher Bock bet der Kasse der Königlichen Ministerial- Militär- und Baukommission in Berlin am 17. De-

zember 1910 hinterlegten 95,49 #4 an Kläger ausgezahlt werden und das Urteil egen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- firedtbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 15. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin auf den 23. Dezember 1914, Vor- mittags 10 Uhr, 11. Stockwerk, Zimmer 32—33, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen P wird dieser Auszug der Klage ekannt gemachi. 32. O. 62. 14. Berlin, den 10. Oktober 1914. (L.S.) Schmidt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

(60351] Oeffentliche Zustellung.

Der Moriy Ginsburg in Hamburg, Hanfastraße 955, Prozeßbevollmächtigte: Nechtsanwälte Dr. Meeidinger, Dr. Brandt, Döhring, Bennecke in Berlin W. 56, Jägerstr. 22, klagt gegen die Rusfische Bauk für auswärtigen Haudel iu Petersburg, vertreten durch thren Vor- stand, Präsident B. Timtriaseff und Vize- präsident N. Brousnitine, ebenda, aus dem Scheck vom 15./28. Juli 1914, mit dem Antrage, 1) die Beklagte zu verur- teilen, an den Kläger 39 195,50 #4 nebst 49/9 Zinsen seit dem 15. August 1914 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheits- leistung für vorläufig vollstreckbar zu er- fiären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Nechts- streits vor die 1. Kammer für Handels- sahen des Königlichen Landgerichts T1 in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, 2 Treppen, Zimmer 63, auf den 5. Jauuar 1945, Vormittags LO0 Uhr, mit der Aufforderung, einen béi dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 14. Oktober 1914. Dobenzig, Landgerichtssekretär, Gerichts- schreiber des Königlichen Landgerichts 1.

[60350] Oeffentliche Zustellung.

Der Herr Hermanu Wiesner zu Char- lottenburg, Stu1tgarterplay 1, Prozeß- bevollmächtiate : Rechtsanwälte Justizrat Sluzewski, Dr. Wittkowski, Berlin C. 19, Wallstr. 3, klagt gegen die Soctióté Minière Franco Russe in Dombrowa (Ruff. Polen) auf Grund der Behaup- tung, daß die Beklagte von thm auf vor- herige Bestellung Waren zum vereinbarten Preise im Gesamtbetrage von 891 4 ge- kauft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage: 1) die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 891 4 nebst 59% Zinsen feit 20. August 1914 zu zahlen, 2) der Beklagten die Kosten des Reäts- streits cinschließlich derjenigen des Arrest- verfahrens 57. Q. 23./14 Kgl. Landgerichts 1 Berlin aufzuerlegen, 3) das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollsireckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerihts T in Berlin, Neue Friedrichstr. 16/17, 11. Stockwerk, Zimmer 69, auf den S. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 15. Oktober 1914. Der Gerichts\creiber des Königlichen Land- gerichts I. 13. Kammer für Handelssachen.

[60352] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hugo Helferih in Han- nover, Sallstr. 103, Prozeßbevolmäctigter : Rechtsanwalt Justizrat Hahn in Berlin, Potedamerstr. 138, klagt in den Akten 19. O. 200/14 gegen die Firma Alfred Herbert Ltd. zu Coventry (England) unter der Behauptung, daß die Beklagte durch seine Verwittlung an die Westhing- house Bremsen-Gesellshaft m. b. H. zu Hannover Waren im Werte von 41 000 M verkauft habe, wofür ihm eine Provision von 23 9% mit 1025 4 zugesihert worden sei, daß er aber, da von dem Verkaufs- preise Fraht und Zoll tn Abzug kommen \ollten, die Höhe dieser Auslagen jedod) nit genau bekannt set, seine Forderung mit dieser Klage nur in Höhe von 90046 geltend machen wolle, daß die Beklogte ferner verpflichtet sei, die ihm durch An- ordnung des dinglichen Arrestes dur das Amtsgeriht Berlin - Shöneberg wegen 900 A entstandenen Kosten mit 37,95 zu erstatten, mit dem Antrage auf kosten- pflichtige vorläufig vollstrekbare soweit erforderli gegen Sicherheitsleistung Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 937,95 4 nebst 40/9 Zinsen von 900 M ‘eit dem 1. September 1914. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin, Halle1hes Ufer 29/31, Zimmer 57, auf den 21, Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen.

Berlin, den 14. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber

[60506] Oeffentliche Zustellung.

Das großjährige Fräulein Erna Liehr

in Forsthaus. Nistiß b. Köben a. Oder als alleinige Erbin des Schneide'me ste x8 Anton Nzepczyk, Prozeßbevollmächtigte x :

techtsanwelt Dr. Paul Nosenfeld in Berlin, Anhaltstr. 14, klagt gegen den Schauspieleler Stegbert Tuchmaun ali as Fritz Beckmann, früher in Schönebe rg bei. Berlin, Schwäbischestr. 5, jeyt unbe- fannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß er von dem im August 1912 zu Berlin, Annenstr. 3, verstorbenen Schnei der- meister Anton Rzepczyk die in der Klage- rehnung verzeihneten Waren (Anzüge 2c.) fäuflih geliefert erhalten bat, mit bem Antrage, 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 387 4 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicher- heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgeriht Berlin-Mitte, Abteilung 112, auf den 21. De- zember 1914, Vormittags 1k Uhr, Neue Friedrichstr.13 14,Zimmer159—161, 1T. Stockwerk, geladen.

Berliu, den 12 Oktober 1914. Obermeyer, Gerichtsschreiber des Köntg- lichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 112.

[60345] Oeffeutliche Zustellung.

Der Drogiit Hermann Kremmling in Braunshweig Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. LUpmann in Braun- schweig klagt gegen die Südfrucht- händler Vicente und Guillernmo Pons, früher in Braunschweig, jeßt unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten auf Grund eines Mtet- vertrages seit dem 1. Oktober 1912 im Haute des Klägers, Schuhstraße Nr. 41 in Braunschwetg, einen Laden mit Zubehör in. mietweiser Serukia haben, daß der Mietpreis jährlich 2100 A nebst 4 # Wassergeld betrage und -in halbjährlichen Naten im voraus zu entrichten, sowie daß halbjährlihe Kündigung zuläsfig zum 1. Oktober und 1. April und vierteljähr- lih für die Heizung der Mieträume 15 6, zahlbar mit der Miete, vereinbart sei, mit dem Antrage im Urkundenprozesse klagend, die Beklagten als Gesamtschuldner durch ein für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil zu verurteilen, 1) dem Kläger am 1. Oftober 1914 1082 eintaufend ¡weiundahtzig Mark nebst 4 %/% Zinsen seit dem 1. Oktober 1914 zu zahlen, 2) die Kosten des Nechts|\treits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Nechtästreits vor die 3. Zivilkammer des Herzoglichen Land- gerichts zu Braunschweig auf den 28. De- zember 1914, Vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Brauns{chweig, den 12, Oktober 1914.

Iürgen s,

Gerichtss{hreiber Herzoglichen Landgerichts.

[60539] Oeffentliche Zustellung. Déèér Rechtsanwalt Thiel in Brom- berg, Prozeßbevollmächtigter : Nehtoanwalt Blenkle in Bromberg, klagt gegen den Kaufmann John Heckmann, früher in Berlin, Stegliterstr. 14, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ibm der Beklagte in Sachen Heckmann cla Klemke 3. 0. 442/13 Anwalts- fosten \hulde, mit dem Antrage, den Be- flagten ftostenpflihtig zu veruuiteilen, an den Kläger 231,40 46 nebst 4% Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bromberg auf den 16, Dezember 1914, Vor- mittags D Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei .dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 6. Dktober 1914. Slezewski, Diätar, f. d. Gerichts- chreiber des Königlichen Landgerichts.

[60353] Oeffeutliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Mandowski als früherer Inhaber der Firma Wachsmann & Co. in Berlin, Bülowstraße 24, Pro- ¡eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arthur Levy in Berlin, Friedrichstr. 208, klagt gegen den Max Appelbaum, früher in Charlottenburg, Weimarerstraße 50, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus dem am 16. Junt 1914 protestterten Wechsel vom 14. März 1914, zahlbar am 15. Junt 1914 über 2000 4, die Summe von 2000 6 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 15. Juni: 1914 und 31,99 Wechselunkosten verschulde, mit dem Ans trag auf kostenpflihtige und vorläufig voll- \streckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2000 4 nebst 6 vom Hun- dert Zinsen seit dem 15. Juni 1914 und 31,99 4 Wechselunkosten an Kläger. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lihen As des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssahen des Königlihen Landgerihts 1IT_ in Berlin in Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, auf den #21. Dezember 1914, Vor- mittags 10 Uhr, Zimmer 38, 1 Tr., mit der Aufforderung, etnen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlihen Zustellung LR ie Auszug der Klage bekannt ge- macht.

Charlottenburg, den 10 Oktober 1914. (L. S.) Müde, Gerichtsschreiber

vollzieher Bock am 5. Dezember 1910 bet

Königliches Amtsgericht.

hier, flagt gegen ihren vorgenannten Ehe-

der Kasse der Königlichen Ministerial-

des Königlichen Landgerichts 11.

des Königlichen Landgerichts 111.

Ü vis Oeffeutliche Zustellung.

Dr. Jacoby tn Berlin,

vember 1912 und des Kostenfestsetzun beshlusses desfelben Geribne E N vember 1912, Ableistung des O ffenbarung eides wegen_seiner Forderungen aus vo stehenden Schuldtiteln in Höbe

12,

mögens vorzulegen. Zum aus dem Antrage bekannt gemacht. Dramburg, den 12. Ofktoker 1914, Speichert, Amtsgerich!1ssekretär, _ Gerihtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[60510] Oeffentliche Zustellung.

Der Architekt Paul Lentz in Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigter : „d _ Jujtizrat Bewerunge in Düsseldorf, flagt gegen die Ebeleute F. u. V. Vlaefing, früher in Düsseldorf, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß Beklagte ihm für rück- jtändige Mieten den Betrag von 567,50 M vershulden, mit dem Antrage: 1) die Be- klagten zu verurtetlen, an Kläger 567,50 4 nebst 49%, Zinsen von 122 #4 seit dem 1. September 1914, von 61 S seit dem

Schulstraße 1, Nechtsan1walt

l, Oftober 1914 sowie von dem Nest sei

15, Oktober 1914 zu zahlen, 2) die von ihnen benußte Mietwohnung, gelegen zu

Düsseldorf in dem Hause Carltor 1 a, be stehend aus 5 Näumen des Hochparterres

Badezimmer, PVètansarde, Keller, Speicher Waschküche und Garten, zu räumen. Zur

3

mündlichen Verhandlung des Nechtsslreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 63, Justiz gebâude am Köntgóplatz, Einaang durch das Gittertor, auf den 15. Dezember

2.914, Vormittags 9 Uhe, geladen. Düsseldorf, den 6. Oktober 1914.

Kersting, als Gerichtsschreiber

des Königlien Amtsgerichts. [60358] Oeffentliche Zustellung. _Der Oberst a. D. Heinrih Großmann in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Günther in Frankfurt a M., kiagt gegen den James Ioffrey Williams, zuleßt in Bad Homburg v. d. Höhe Ritters Packhotel, von dort auf Ver- fugung des Generalfommandos des 18. Armeeko1ps ausgewiesen, z. Zt un- vetannten Au'enthalts, unter der Be- hauptung, daß Beklagter dem Wilhelm Horiobé, z. Zt. im Felde, 8000 (4 dafür laut Abkommen vom 24. Mai 1914 ver- schulde, daß letzterer dem Beklagten die Grlaubnis verschafft habe, im Kurhaus zu Homburg einen Klub zu eröffnen, daß Bek agter seine Schuld anerkannt und 3400 6 bezahlt habe und daß dur Ab- tretung diese Forderuna auf den Kläger übergegangen jei. Er beantragt: König- liches Landgericht wolle den Beklagten verurtetlen, an den Kläger 4600 4 nebst 4 9/9 Zinsen von 600 4 seit dem 1. Juli 1914, von 2000 Æ seit dem 1. August 1914 und 2000 #4 seit dem 1. September 1914 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rech!sflrelts, einschließlich derjenigen des Artrestverfahrens Großmann gegen Williams & 31/14 des Kgl. Amtagerichts Bad Homburg v. d. Höhe, aufzuer!egen, das Urteil, soweit erforderli , gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck- bar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 22. Dezember 1914, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, fih durch einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Nechtêanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. M,, den 15. Oktober 1914 Der Gerichts\{hretber des Königlichen Landgerichts.

[60360] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Hugo Baruch u. Co. in Berlin S8W., Alte Jakobstraße 133, Klägerin, Proz: 3bevollmä@tigter : Nechts- anwalt Dresdner in Liegnitz klagt gegen 1) den Theaterdirektor Karl Otto Krause, 2) dessen Ehefrau Steffi Krause, geb. Schüller, beide früher in Witten a. Nuhr, leßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung , daß der Beklagte zu 1 aus einem Veraleich 1300 6 nebst Dinfen sowie 1365,14 Æ nebst Zinsen an Klägerin ver|chulde und die Beklagte zu 2 für ptese Forderung die felbsts{uld- nerishe Bürgschaft übernommen habe, mitt dem Antrage, die Beklagten kosten- pflihtig als Gesamtshuldner zu ver- urteilen, an dle Klägerin obige Beträge zu zahlen. Den beklagten Ehemann welterhin zu verurteilen, die Zwangevoll- streckung__in das eingebrahte Vermögen fetner Chesrau zu dulden. Das Urteil hes Sicherheitaleistung für vo! läufig voll- treckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand- [ung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Liegniy auf den 11, Januar 19185,

tehhändler Karl Mildahn tn Sttral- sund, Prozeßbevollmächtigter: Recbtéanwalt F beantragt, gegen den Gerd von Knebel. Döberis, früber in Zülshagen, auf Grund des Urteils des Königlichen Landgerichts T zu Ber]in vom 9. November 1912, des Kostenfestsezungs- beshlusses desselben Gerihts vom 7. De- zember 1912, des Urteils des Königlichen Die Amtsgerihts zu Stralsund vom 16. No-

ey l 4 4 von 16 23045 4. Zur Leistung des Ofen- barungseides is ein Termin auf den „Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Dramburg bestimmt, zu welchem der Schuldner mit der Auflage geladen wird, ein vollständiges Verzeichnis seines Ver- / b Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug

[60320]

wird die Urkunde über die v des Innern, )annover erteilte Genchmigung zur A

Inhaber bis zum Bet1age von 25 N L M

rung, einen bei Zwcke

Liegnitz, den 12. Oktober 1914. Der Gerichts\chreiber

: des Königlichen Landgerichts.

[60513] Oeffentliche Zustellung.

Firma

ß bote: Hechtsanwälte Susttzrat Dr. Michel i r,

a. | lagt aegen

Fe | ? e Oberhau!en-Lrih, Weilerstraße 30,

haltener MNehnung gelieferten Ware

streckbar ev. gegen Sicberheitsleistung z (dreihunderteinunddreißig Mark 30

1914 zu zahlen. Beklagte zur mündlihen Berhandlung de

Sette Zustellung wird dieser Auszug der K bekannt gemacht. L ARoR Oberhausen, den 9. Olktobec 1914. Teer, Gerihts\{reiber des Kgl. Amtsgerichts.

(60507] Oeffentliche Zustellung. laus S@ch{weikhard in

Kläger, anwalt

L ret - Weinheim Prozeßbevoll mäcbtigter : Schreiber tn

4 9/0 Zinsen seit dem Klagetage an zu zahlen uud die Kosten des Nechtsf\treits zu 1ragen, auch das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Ober Ingelheim auf Dienstag, den 24. November 1914 Vormittags 9 Uhr, geladen. j Ober Ingelheim, den 13. Oktober 1914. Volz, Gerichis\chreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[60508] Oeffentliche Zustellung.

Der Kausmann C. Alfred Schneiden- ba in Chemnig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Max Wolf in Chemnitz flagt gegen Hermann Gräbner in Plauen, jeßt unbekannten Aufenthalts, im Wecbsel- prozeß, unter der Behauptung, daß ihm aus- dem vom Beklagten am 23. Mai 1914 auszestellten, am 15. Juli 1914 zahlbaren und am 16, Juli 1914 proteflierten Wechsel ein Anspru von 80,45 4 nebst Zinsen und Spefen zustehe, mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt,

Zinsen davon 3 % eigene Provision glei 27 „4 und 35 -Z Portospesen zu zahlen und die Kollen des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verband- lung des Necbtsstreits vor das Köntgliche Amtsgericht Plauen i. V., Amtsberg 9 11, Zimmer Nr. 31, auf den 24 November 1914, Vormittags !9 Uhr, geladen. Plauen, den 13. Oktober 1914. _ Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerihts Plauen.

dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt U E, De der öffentlien Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

i ma Josef Fossati zu Frankfurt a. M, Elbestraße 46, Prozeßbevoll,

Michels und Tiedke zu Duisburg, Él l die Kolonialwarenhändlerin rau Ferruccio Meneghinello, früher zu jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagte die in den Monaten März und Mai 1914 laut er-

nit bezahlt habe, mit dem Antrage, dîie Beklagte kostenfällig und vorläufig voll-

verurteilen, an die Klägerin 331,30 M

nebst 59/9 Zinsen seit dem 1. Augu!t Die Klägertn ladet dte

Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht in Oberhausen auf den S2, De- zember 1914, Vormittags 9 Uhr, Zum Zwette der öffentlichen

Der Meßtgermeijter und Gastwirt Niko-

h Necht z- iber Dber Ingelheiin, klagt gegen den Schiffer NikolausSchaurer, früher in Frei-Weinheim, jeßt unbekannten t | Aufenthalts, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger tür käuflih gelieferte Fleis. und Wurst- « |waren laut Rechnung den Betraa von , 91,44 nebst 49/6 Zinsen seit dem Klage- ; tage an verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtetlen, an den Kläger oder dessen zum Geldempfang legitimierten Anwalt den Betrag von 51,44 4 nebst

an den Kläger 80 16 45 4 nebst 6% geschlossene Vertrag nichtig. Meine Man- seit dem 18. Juli 1914, | danten verlangen die Nückzahlung des von

_ | thnen an Sie bezahlten Geldes und ver-

| langen Ersatz jeden Schadens, der durch

und Nebensahe die Zwangsvollstreck in die für sie im Grundbucde für So

P1l.-Nr. 2349 der Steuergemeinde Göltin

Urteil ist läufig vollstreckbar. Traunstein, den 14. Oktober 1914. Gerichts\chreiberei des Kgl. Landgerichts Traunstein.

[60509] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Walter Hinnenberg e Wies baden, Langgasse Nr. 19, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte Doktor Bicke n j und I. Sthneidcr zu Wiesbaden, klag aegen die Frau Margett-Millaud ir

© 6 E

wird die Beklagte

geladen. 2d. C. 946/14. Wiesbaden, den 10. Oktober 1914. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichis.

[60544] Oeffentliche Zustellung. Durch Bes\chluß des Amtögeridns Ham- , | burg vom 15. Oktober 1914 ist die öfent- lie Zustellung der nachstebenden An- fehtungserkflärung bewilligt worden : Anfechtungserkiärung. A 29. Juni 1914, Herrn Carl Heinrih Wilhelm Mahuke, i Averhoffstraße 14. Die Herren P. H. Finkels und H. Tand baben mich mit Wahrnehmung ihrer Inter- essen Ihnen gegenüber beauftragt. Am 23. August 1913 haben meine Mandanten mit Ihnen vor dem Notar Dr. Asher einen Vertrag abgeshlossen, wona meine Man- danten in das Ihnen damals allein ge- hörige Geschäft, welches unter der Firma Reform Kino Carl Mahnke betrieben wurde, als Gesellschafter eingetreten sind. Und zwar haben metne Mandanten damals nicht nur dte Akttven, sondern auch die Passiven dieser Firma mitübernommen, nah- tem Sie ihnen wiederholt ausdrückli die Versicherung gegeben hatten, daß Sie irgend welhe Schulden nit hätten. Diese Versicherung haben Sie sowohl in Gegen- wart der Zeugin Frau Ifsenthal als auch in Gegenwart des Herrn Notars Dr. Asher wiederholt. Es hat ih nun aber heraus- oestellt, daß Ihre Angabe auf Unwahrbeit beruhte, da Sie tatsächlih eine Reibe von Schulden hatten. Insbesondere hat ih herausgestellt, daß Sie Herrn Grünert, | der Firma Knevels & Co. und no( anderen (Gläubigern Beträge {uldig waren. Auf Grund des § 123 des Bürgerlichen Geseg. buchs fechten meine Mandanten deshalb hterdurch den mit Jhnen am 23. August 1913 abgeschlossenen Vertrag wegen arg- listiger Täushung an. Da diese An- fehtung begründet ist, so ift der damals

Ihre betrügerishen Angaben ihnen ent- standen ift.

Hochachtungsvoll

7 Dr. Lüdemann.

Zum Zwecke der Zustellung veröffentlicht.

Hamvurg, den 16. Oktober 1914. Der Gerichts\{reiber

/ des Amtsgerichts in Hamburg.

Abteilung für freiwillige Gerichtsbarkeit.

(60357) Bekanntmachung In Sachen Firma Baurelß & Co. | Holzhandlung în München, Khidler- | straße 51 a, Klagspartet, vertreten durch | Rechtsanwalt, Ahammer in Traunstein | gegen Nerli#uger, Franz und Adelbeid. Bâätermeisters8eheleute, zuleßt in Bruck- mübl, nun unbekannten Aufenthalts be- klagte Partei, wegen Forderung und An- fehtung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhand- lung über den Rechtsstreit die öffentliche Sigung der II. Zivilkammer des K. Land- gerihts Traunstein vom Dienêtag, den 1, Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, beslimmt, wozu die Beklagten durch den klägerishen Vertreter mit der Aufforderung aeladen werden, rechtzeitig einen bei dem K. Landgerihte Traunstein zugelassenen Nechtsanwalt zu threr Ver, tretung zu bestellen. Der klägerise An- walt wird beantragen, Urteil zu erlassen dabin: 1. Der Beklaate Franz Nerlinger hat an die Klägerin 1330 46 79 4, m. W. eintausenddreibundertdreißig Mark neun- undsiebzig Pfennige, mit 4%, Zin)en hieraus vom 1. Oktober 1914 zu bezahlen und die Kosten des Nech!sstretts zu tragen.

d. 4, Berlin, beg A O

Hauuover, den 14. Oktober 1914

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- | § 795

4 9/aigen Neuen Berliner Pf iefe

A a Verliner Pfandbriefe von dem stehenden rungen nicht übersteigt.

Me Bekanntmachung.

In Erfüllung der Vorschiift des & 795 Abs 2 des Bürgerlichen Geseßbuches on dem Herrn' Finanzminister und dem Herra §

ktober 1914, dem Provinzialverbande von

00 000 6 hierunter veröffen1licht. Das Laudesdirektorium.

Genehmigungsurklunund Mit Allerhö{ster Ermächtigung erteilen wt 6 des Bürgerlichen Geseybuhs und des Artikels 8 der Rind San

4) Verlosung 2x. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sih aus\{ließ- lich in Unterabteilung 2.

[60554] Bekanntmachuug.

_Auf Grund des § 12 der Saßzungen für das Berliner Pfandbrief-Institut und der heute geprüften Bücher und Doku- mente des Berliner Pfandbrief-Amts bringe ih zur öffentl‘chen Kenntnis, daß der Gesamtbetrag der ausgefertigten und von den Gtundfslückseigentümern noch zu ver- zinfenden 33, 4, 47 und 5 9%/igen Berliner Pfandbriefe (alten) und der 3, 34 Und

Berliner Pfandbrief-FInstitut zu-

hypothekarishen Kapitalforde-

IT. Die mitbeklagte Adelheid Nerlinger hat wegen diefer Forderung in Haupt-

Bd. IX, S. 263, Bl. 532 an dem auf | N

erbauten Anwesen des Bäckermeisters Ant

Schöffel in Bruckmühl eingetragene Buch- bypothek für 5000 4 zu dulden. {111. Das gegen Sicherheitsleistung vors

Wiesbaden, Wilhelmstraße 36, jeßt ab- u | wesend, auf Grund Warenkaufs und Aus- führung von Arbeiten in 1914, mit dem )| Antrage auf vorläufig vollstreckbare Ver- urteilung zu 300,29 46 nebst 50/6 Zinsen seit 1. August 1914 und zu den Kosten s | des Arrestverfahrens 2d. G. 39/14. ‘Zur |! mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts D vor das Köntgliche Amtsgericht in Wiesbaden, Gerichts rafe Nr. 2, auf den 12. Dezember 1914, e | Vormittags 97 C Zimmer Nr. 92,

Zins|cheinreihe beige vershreibung be

g! „Zwet

die Befriedigung der seitens des Staats ni

[ | Preußischen Staatsan t

E Im Auftrage. [V a. 2504. M, d, F

wegen Aufnahme pon

welhe mit

Zur Sicherheit

sowie mit ihrer Steue

Hannover, den

tedes Jahres. Schuldverschreibungen : Die ausgelosten Bezeichnung threr Buch die Nückzahlung erfolg erfolgt drei Monate Königlich Preußischen

Zeitung“.

bezeichneten

folgenden Zeit. vershreibung find auch zurückzuliefern. Für d abgezogen.

wird.

für Zinsscheine mit Zeit eintritt.

nihteter S

werden,

E auêgegeben werden. erfolgt bei der Provinztalhaupikasse in Hannover ä

) ver gegen Ablieferu

) drudten Erneuerungss\cheins, fofera nit Le E She i dem Landesdirektortum der Ausgabe widerspro@en bat.

falle, sowie beim Verluite eines Ernéuerungs|cheins werden die Zinsscheine dem

den Gesamtbetrag der | Inhaber der S z ; t dotietit: er Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung

Berlin, den 9. i Der Finauzmiuister. (Unterschrift.

I. 14233. II. 13297 F.-M.

vom 28. Februar 1912

Hannover mit threm V 7. März _1868 (Geseßsamml. Seite 497) aus den Einnah

Der Provinztalaus\{uß. (Faksimile der Unterschrift zweter Mitglieder.)

Dem Pro

fällig gewordenen Zinsscheine bezw.

ge Der Antpruch Schein der Provinzialbauptkasse Scheine gerihtlich geltend gemaht w die gerihtlihe Geltendmahung na d verjährt in vier Jahren. | Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjäbrliGe Zinsscheine bis zum .

öInhaber der

zur Ausführung des Bürgerlißen Geseßzbu vom 16. Provinzialverbande von Dtover die uo Le h Eau g Sn auf den Inhaber bis zum Millionen Fünfhundert Tausend Mark“, zur Deckung der Kosten für den eubau der Provinzial-Blindenanstalt und von bewilligten Darlehen zur Erweiterung g | vorhandener und Errichtung neuer privater Fürforgeerziehungs8anstalten mit der Maß- gabe, daß von diefer Summe nur soviel angeliehen werden darf, um den Betrag von 2400 000 # zu erzielen. : Die Schuldverschreibungen sind nach anliegenden Muster auszufertigen, je nach Lage des Geldmarktes mit 3 bis 4%/ jährlich zu verzinsen und nah fesigeflellten Tilgungeplane durch Ankauf oder Anleibe folgenden Jahre ab jährli mit wenigstens 14 9/9 des Anlethekapitals, unter Zuwach3 der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Nechte Dritter erteilt.

enehmigung zur Ausgabe von Schuldver- Betrage von 2500000 46, in Worten

als erforderli ift,

dem erlosung von dem der Ausgabe der

Für Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung

cht übernommen.

af bekannt

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reihs- und Königlich

zu machen.

Der Minister des Junernu. ) Im Auftrage. (Unterschrift)

ftober 1914,

Provinz Hannover.

Schuldverschreibung der vi

A Du Hstabe Se g Provinz Hannover

, Au?gefertigt au rund der mit Allerhöchster Ermäckti teilt -

ung der Minister der Finanzen und des S vom 9. Oftober 1914 (Deutidber eichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . ten ,

In Gemäßheit der Beschlüsse des Provinzallandtages der Provinz Hannover

, 4. und 6. März 1914 und vom 28. und 29. Februar 1912

Mark Reichswährung.

über

1914)

Anleihen von zusammen 2 400000 4 bekennt fh der Pro-

der hterdurch

rkraft.

(Trockenes Siegel des Landesdirektortums.)

vinzialverband von Hannover dur diese, für jeden Inhaber gülti zu einer seitens des Gläubigers Taba D M E Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nah auézulosender Schuldverschreibung E a S d des E 19L

« « getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein

wenloRtna: 1 0 Les E O ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährli verschreibungen zuzuführen sind. : Die näheren Bestimmungen über die über das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder verniteter

Schuldverschreibungen sowie über die A; Zi inrei viéler: Verscbrelbicee abuderdt, r die Ausgabe neuer Zinsscheinreihen {sind hinter

dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung

en oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen

. ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres sowie die Zinsen von den getilgten Schuld-

Verzinsung und Tilgung der Shuld,

eingegangenen Verpflichtungen haftet die Provinz

ermögen, e au mit der thr nach dem Geseze vom men des Staatshaushalts zu gewährenden

und vom s. Jult 1875 (Geseßsammlung ahresrente

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Untecschrift erteilt.

Das Landesdirektorium. (Faksimile der Unterschrift eines Mitgliedes.)

Ausgefertigt:

a

re uf einmal zu kündigen. ersparten Zinsen find ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

(Eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten.)

Die Auslosung der Schuldverschreibungen geschieht im Monate

D [ vinztallandtage bleibt j c stärkere Tilgung eintreten zu lassen t ibe nog Ie halle aine

oder auckch sämtlihe noch im Umlauf befindliche Die durch die verstärkte Tilgung

sowie die gekündigten Scultvershreibun N en Schul gen werden unter staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem

en foll, vor Staattanzeige

öffen

VGannover, dem , Hannoverschen Karier“

dem Zahlungstermin in dem

tlih bekannt gemadt. Diese Bekanntmachung Deutschen Reichs- und r, in den Negierungsamtéblättern der Provinz

, den „Hamburger Nachrichten“ und in der „Weser

i Wird die Tilgung der Schuld du:ch Ankauf von Sch i dewirkt, so wird dies R S Í ) uldverschreibungen Ph L E tant in la Nag: Betrages der angekauften Schuldverschreibungen Blätter ein, E E Bis zu dem Tage, in halbjährlichen Sai geiragen Y an gerenet, mit . . . , Prozent jährli verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Nüdgabe der L ordenen 2 1 dieser Schuldverschreibung bei der Provinzialhauvt- zu Hannover, und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälli Mit der zur Empfangnahme des Kapital8 eingereidten S{huld-

Weise bekannt gemaht. Gebt eines der vor-

so wird an dessen Stelle vom Provinzialaus\{chuß ein

gkeitstermins

die dazu gebörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine

ie feblenden

orlegungS®frijt Betrag - der

ausgegeben ; Die

inen beträgt die Vorlegungsfrist vier Iabre. dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte

geboten, noch für kraftlos erklärt werden. n8?cheinen, welder den Verluf

Di )+

ist ausges{lofsen, zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem

Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital

_ Der Anspru aus dieser SHuldvers if

dreißig Jahren nah dem NüHablcdlete O i Vie Gut Ablanse ves vor dem Ablauf der dreißig í i Erfolgt die Vorlegun Ende der Vorlegungsfrift an. des Anspruchs aus der Urkunde glei. Bei den Zinsscheinen beträ

wenn nicht die Schuldverschreibung

Jahre der Provinzialhauvttasse v S er D hauttt? zur Einlösun g, fo verjährt der Anfpruch in 0 EE

zwei Jahren von dem

Der Vorlegung stebt die geridtlihe Geltendmachung

Sie beginnt

Das Aufgebot und dtie Kraftloserklärung abband

i K Ser banden gekommener oder ver-

u 4 5 S e /

V E D erfolgt nach Vorschrift der & 1004 ff. der Zivil- Zinsscheine können weder auf wird dem bisherigen Inbaber von laufe der vierjährigen V Ablaufe der Frist der

Berliner Pfandbrief-Amt. | l!

} vor Lin ME Icher vor dem bei dem Landesdirektorium anzeigt, na dem

angemeldeten Zinéscheine gegen Quittung aus- wenn der adhanden gekommene

orden iît, es sei denn, daß die Vorlegung oder em Ablaufe der Frist erfolat ift. Der Anspruch

die ferneren Zinsscheine werden für zebnis l E äb Ausgabe einer neuen Reibe von Zindsteiane

[d-

Berlin, den 13. Oktober 1914.

Provinz Hannover.

Der Magistratsfkommissar: Panofsky, Stadtrat.

inister Schuldverschreibungen auf den

Zeit vom schreibung für r « « «LU

Vannover, den .

(Faksimile der Unters zweler Mitglieder.)

Der Provinzialaus\{uß.

Reibe

Reibe

. 9 Zinsen über G R

Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rücktgabe in der 8 Halbjahr von

bei der Provinzialbauptkasse zu Hannover.

0:60.00 T. 4.6 E

rift

(Trockenes Siegel des Landesdirektoriums.)

Siehe Rüdseite.

ter Zinsschein Fälligkeitstag.

zu der Stuldverschreibung der Provinz Hannover

Zudstade .. . ..…. Nr.

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ab die Zinsen der vorgenannten Schuldver- is

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