1914 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reid

und

Sanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4 40 9. * Alle Postanstalten nehmen Bestellung anz; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 248,

SFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich.

Saßzungsänderung der Usambara-Kaffeebaugesellschaft in Berlin.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 89 des Reichs-

gesetzblatts. : Königreih Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und onstrge Personalveränderungen. Bekanntmachungen, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Brandenburgischen Städtebahn und der Stendal-Tangermünder Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberpfarrer Gottschick in Gebesee, Kreis Weißensee, dem Pfarrer und Ortsschulinspektor, Fürsterzbischöflihen Notar Klesse in Heinen doeh, Kreis Habelschwerdt, dem Pfarrer Sr A n Wenigensömmern, Kreis Weißensee, dem eme- ritierten Pfarrer Horn in Merzwiese, Kreis Krossen, dem Rektor Bracht in Paderborn und dem Realschullehrer Tiedge in Dortmund den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem emeritierten Pastor Matthes in Kolberg und dem

Staatsanwaltschaftsselretär a. D.,, Rechnungsrat Fran- fowsfki in Gnesen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Reinicke in Waidmannslust, Kreis Niederbarnim, dem Organisten, Königlichen Musikdirektor Oesterling in Berlin, dem Geheimen Sekretär a. D. Theu- bert in Ziegenhals, Landkreis Neisse, bisher bei deæck General- militärkasse, und dem Hegemeister Springer in Moschwig, Kreis Wittenberg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Superintendenten und Kreisschulinspektor Hedtke in Naugard den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

den Hauptlehrern Genning in Staffelde, Kreis Soldin, und Scholz in Altaltmannsdorf, Kreis Frankenstein, den Lehrern a. D. Kneuttin ger in Saarbrücken und Muhs in Neuruppin den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Zollassistenten a. D. Pie ck in Danzig das Verdienst- kreuz in Gold,

dem Botenmeister N oack in Sommerfeld, Kreis Krossen, dem Zollaufseher a. D. Stephan in Karlshafen, Kreis Hof- geismar, dem Gerichtsdiener a. D. Klement in Ostrowo und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Wolff in Wehlau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten und Kirchenkassenrendanten, Altsizer Müller, dem Kirchenältesten, Altsiger Falkenhagen, beide in Kreuzburg, Kreis Westprigniß, dem Gutsbrennereiverwalter Rathfïe in Löpersdorf, Kreis Regenwalde, dem Feldhüter und Met Bres Effer in L Landkreis Cöln, dem bisherigen Eisenbahnplanflicker Preikshat in Drugehnen, Landkreis Königsberg i. Pr., dem Chausseevorarbeiter Ma lze in Gralow, Landkreis Landsberg, und dem bisherigen Bahn- unterhaltungsarbeiter J on el eit in Jnsterburg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Bahnunterhaltung3arbeiter Sommer in Wehlau das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Neich.

Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rom beauftragten Generalkonsul Hopman ist auf Grund des § 1 des Nes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kon- sulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächti- qung erteilt worden, bürgerlih gültige Eheschließungen zwischen angehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu be-

unden.

Dem Konsul von Guatemala in Berlin Antonio Wia tral ist namens des Reihhs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich.

Vom 20. Oktober 1914.

Auf Grund des §-7 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Kahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Neichsgesegbl. S. 421) wird folgendes bestimmt :

i: Artikel 1. Die Vorschriften der Verordnung vom 30. September 1914 werden im Wege der Vergeltung auch auf Frankreich

und die französi j vtia ] C N Pen Kolonien und auswärtigen Besißungen für

Berlin, Mittwoch, den 21. Oktober, Abends.

Die Anwendung unterliegt folgenden Einschränkungen:

1) Für die Frage, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder niht (§2 Abs. 2 der Verordnung), kommt es ohne Rücksicht auf den Wohnsiß oder Siß des Erwerbers nur darauf an, ob der Erwerb nah dem Jnkrafttreten dieser Bekanntmachung oder vorher statt- gefunden hat.

Soweit in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Jnkrafttretens verwiesen wird, tritt der De des Jnkraftitretens dieser Bekannt- machung an die Stelle.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, hinsihtlih der Strafbestimmungen des § 6 der Verordnung vom 30. September 1914 jedoch erst mit dem 25. Oktober 1914 in Krast.

Berlin, den 20. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Saßzungsänderung der Usambara-Kaffeebau- Gesellschaft in Berlin.

Durh Beschluß der Hauptversammlung vom 12. Sep- tember 1914 haben die Scenen der Usambara-Kaffeebau- L eine Aenderung erfahren.

Artikel 2 erhält folgende Fassung:

„Der Zweck der Gesellschafi ist, in. Ostafrika, vornehmlich in Ufambara, Grundbesiß zu erwerben und zu verwerten, Land- und Plantagenwirtschaft, namentlich Kaffeeplantagen, auch gewerbliche Ünternehmungen und Handelsge|chäfte, welche damit in Verbindung stehen, zu betreiben oder fich an solchen zu beteiligen.“

Die vorstehende Saßzungsänderung ist von Aufsichts wegen genehmigt worden.

Berlin, den 17. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. Im Austrage: Busse.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 89 des Neichsgeseßblatts enthält unter

Nr. 4515 eine Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich, vom 20. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Regierungsassessoren Freiherrn vón dem K nesebeck-

Milendonck in Neuruppin und Böhme in Tondern zu Landräten zu ernennen.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrat Freiherrn von dem Knesebeck- Milendon ck ist das Landratsamt im Kreise Ruppin und

dem Landrat Böhme das Landratsamt im Kreise Tondern übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß §46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913/14 bei der Brandenburgischen Städtebahn auf 140000 1 festgestellt worden ist. :

Magdeburg, den 17. Oktober 1914.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des d Dee Ea vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal- abgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1913/14 bei der Stendal-Tangermünder Eisenbahn auf 94200 16 festgestellt worden ist. Magdeburg, den 18. Oktober 1914. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 20 S, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 S.

die Königliche Expedition des Reihs- und Staatsanzeigers

Anzeigen nimmt au: Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1914.

Nicchtamfliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. Oktober 1914.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern abend aus Braunschweig hier wiedereingetroffen.

Wie „W. T. B.“ meldet, wünsht Jhre Majestät ihren morgigen Geburtstag in Nücksichi auf die Kriegszeit in regel- mäßiger Arbeitstätigkeit ganz in der Stille zu verleben. Es ist deshalb von dem ana der Palastdamen und des Präsidiums des Reichstags, das sich zur Ueberbringung der Glückwünsche des Reichstags angemeldet hatte, sowie anderweitiger offizieller Körper- schaften Abstand genommen worden.

Die vereinigten Aus\hüse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß [für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sizungen.

Personen, die sich mit \chriftlihen Anliégen an Stellen des auswärtigen Reichs dienstes. (Botschaften, Gesandtschaften, Konsularbehörden) wenden, werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, im Juteresse der shnelleren Ls threr E ersucht, diese nur an die betreffende Behörde, nicht an die Person eines Beamten zu richten.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers® liegen die Ausgaben 126, 127, 128 und 129 der Deutschen Verluftlisten bei. Sie enthalten die 56. Verlustliste der preußischen Armee, die 31. Verlustliste der bayerischen Armee, die 35. Verluftliste der sächsishen Armee und die 39. Verlustlifte der württembergischen Armee.

Vayern.

Die „Korrespondenz Hoffmann“ veröffentlicht folgende Meldung über das Befinden Seiner Majestät des Königs:

Das Allgemeinbefinden Seiner Majestät des Königs ist gut. Die Heilung der Wunde zeigte bet dem neuen Verband8wechsel fort- \schreitende Besserung.

Waldeck.

Seine Durchlaucht der Prinz Wolrad zu Walde und Pyrmont ist, wie das Fürstliche H be- kannt gibt, am 17. Oktober als Patrouillenführer bei Masly in Nordfrankreich den Heldentod gestorben.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat gestern den vom nörd- lichen Kriegsshauplaß eingetroffenen Thronfolger, Erzherzog Franz Joseph, in zweistündiger Audienz zum Vortrag empfangen.

Der ständige Ausshuß für Jndustrie, Handel und Gewerbe beschäftigte sih gestern unter anderem mit der in England und Frankreih von Staats wegen ver- fügten Beschlagnahme von Privateigentum und beschloß, wie „W. T. B.“ meldet, bei der Regierung alsbald die Aufhebung aller vor dem Kriegsausbruh mit feindlichen Staaten abgeschlossenen und die Üngültigkeitserklärung der nah dem Kriegsbeginn etwa eingegangenen Handelsgeschäfte im Wege der. Vergeltung zu beantragen und auch auf dem Ge- biete des Patentwesens die Anwendung der Vergeltung im Sinne des Patentgeseßes der Regierung nahezulegen.

Die Ortsabteilung des Nationalen Arbeiterverbandes in Krakau hat, dem Blatte „Naprzod“ zufolge, in einer von mehreren tausend Perfonen besuchten Arbeiterversamm=- lung einstimmig den Beitritt zur polnischen nationalen Organisation beschlossen. Zugleich wurden alle Mitglieder zum Eintritt in die Legionen aufgefordert.

Jn dem Hochverratsurozeß Princip und Ge- nossen wurde gestern das Beweisverfahren fortgeseßt und eine große Anzahl Zeugen vernommen.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ sind die vernommenen Zeugen meist Bekannte der Angeklagten, zum Teil Zeugen des Attentats. Einige davon sind verleßt. Kennzeihnend für die Tätigkeit der Narodna Odbrana sind die Aussagen ‘des Trifko Krstan ovic, der unter Etd auss\agte, er sei auf der Suche nah Arbeit in Belgrad vor der Einverleibung von serbischen Gendarmen angehalten und mit dem Hauptmann Tankosic bekannt gemacht worden. Dieser nahm ihn sofort als Komitatishi an. 140 solher Komität wurden im Legen von Minen, Sprengungen von Tunnels ünd der Zerstörung der Bahnköryer unterwiesen und dabei von dem General Jankovic besichtigt. Nah dec Einverleibung wurden sie nah Abnahme der Bomben entlassen. Hierauf nahm der Zeuge Dienste beim General Jankovic, was eigentlich einem Dienst bei der Narodna Odbrana gleichkam. Diese befaßte sich mit Sptionage und